Bestattungen Beschlüsse der Gemeindeversammlung vom 27. März 2014
Beschlüsse der ausserordentlichen Gemeindeversammlung vom Donnerstag, 3. April 2014
A. Politische Gemeinde
Beschlüsse 1) Die Bauabrechnung für die Sanierung des Chinderhuus Lettenackerweg 2 im Betrag von 739 211.80 Franken wurde genehmigt. 2) Die Bauabrechnung für die Renovation und Erweiterung des alten Kindergartens Güpf 1 im Betrag von 886 222.15 Franken wurde genehmigt. 3) Die Bauabrechnung für feuerpolizeiliche Massnahmen im Schulhaus Schachen im Betrag von 119 915.45 Franken wurde genehmigt. 4) Für die Projektänderung bei der Renovation und Erweiterung des Mehrzweckgebäudes Schachen 7 wurde ein Zusatzkredit in der Höhe von 318 000 Franken bewilligt.
1. Die Teilrevision Richtplanung, bestehend aus folgenden Teilen: – Richtplantext – Verkehrsplan I, Plan der öffentlichen Bauten und Anlagen – Verkehrsplan II – Bericht zu den Einwendungen wurde, gestützt auf § 32 des Planungs- und Baugesetzes, festgesetzt. 2. Die Teilrevision Nutzungsplanung, bestehend aus folgenden Teilen: – Zonenplan – Kernzonenplan Aeugst, Aeugstertal, Breiten, Obertal, Habersaat, Wängibad, Müliberg – Waldabstandslinienplan Aeugstertal – Bauordnung synoptisch – Bericht zu den Einwendungen wurde, gestützt auf § 45 ff. des Planungs- und Baugesetzes, festgesetzt. 3. Der Gemeinderat wurde ermächtigt, allfällige, aus dem Genehmigungs- oder Rekursverfahren zwingend notwendige Änderungen der Unterlagen der Teilrevision kommunale Richtplanung oder der Teilrevision der kommunalen Nutzungsplanung in eigener Kompetenz vorzunehmen. Solche Beschlüsse sind öffentlich bekannt zu machen. Rechtsmittelbelehrung Stimmrechtsrekurs Gegen die Beschlüsse der Gemeindeversammlungen kann gemäss § 151a Gemeindegesetz wegen Verletzung der politischen Rechte und die Vorschriften über ihre Ausübung (§ 147 des Gesetzes über die politischen Rechte) innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Einen Stimmrechtsrekurs kann nur erheben, wer die Verletzung von Vorschriften schon an der Versammlung gerügt hat. Gemeindebeschwerde Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann, gestützt auf § 151 Abs. 1 Gemeindegesetz, wegen Verstosses gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Beschwerde beim Bezirksrat Affoltern erhoben werden. Protokollberichtigungsrekurs Ein Rekurs gegen die Richtigkeit des Protokolls muss innert 30 Tagen, vom Beginn der Auflage an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern eingereicht werden (gemäss § 54 Gemeindegesetz). Das Protokoll liegt ab Donnerstag, 10. April 2014, zur Einsicht auf. Aeugst am Albis, 4. April 2014 Gemeinderat Aeugst am Albis
Protokollauflage und Rechtsmittel Die Protokolle können während 30 Tagen von dieser Publikation an gerechnet in der Gemeinderatskanzlei, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen, eingesehen werden. Gegen die von den Versammlungen gefassten Beschlüsse kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Rekurs erhoben werden. Im Übrigen kann gegen die Beschlüsse gestützt auf § 151 Abs. 1 des Gemeindegesetzes (Verstoss gegen übergeordnetes Recht, Überschreitung der Gemeindezwecke oder Unbilligkeit) innert 30 Tagen, von dieser Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Affoltern, Im Grund 15, 8910 Affoltern am Albis, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die unterliegende Partei zu tragen. Die Rekurs- oder Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen.
Affoltern am Albis
TODESANZEIGE
Am 3. April 2014 ist in Affoltern am Albis ZH gestorben:
Traurig haben wir Abschied genommen von unserem lieben
Dörig, Hedy geb. 31. Oktober 1951, von Appenzell AI, wohnhaft gewesen in Affoltern am Albis ZH, Werkstrasse 19. Urnenbeisetzung am Montag, 14. April 2014, um 14.00 Uhr auf dem Friedhof Affoltern am Albis ZH, anschliessend Trauergottesdienst in der Friedhofskapelle Affoltern am Albis ZH.
Arthur Breuss-Buschor 28. Juli 1933 – 30. März 2014
Wir sind dankbar, dass sein langer Leidensweg zu Ende ist. Wir danken Herrn Dr. Thomas Schmid für seine langjährige Betreuung und die liebevolle Pflege in der Demenzabteilung im Haus Pilatus. In stiller Trauer: Agnes Breuss-Buschor Daniel Breuss und Fränzi Eichenberger mit Tanja, Laura und Ladina Jürg Breuss mit Jan und Celia Regula und Hubi Prosch-Breuss Anverwandte und Freunde
Bestattungsamt Affoltern am Albis
Hausen am Albis Am 3. April 2014 ist in Zürich gestorben:
Burkard Rosa geb. 17. Juli 1931, von Willisau LU, wohnhaft gewesen in Hausen am Albis.
Thuri ruht im Wiesengrab auf dem Friedhof Heissächer in Wettswil. Anstelle von Blumen berücksichtigen Sie bitte das Spital Affoltern, mit dem Vermerk: LZP Sonnenberg, Postkonto 80-7664-4.
Die Beisetzung erfolgt im engsten Familienkreis. Die Abdankung findet am Samstag, 12. April 2014, 14.00 Uhr, in der katholischen Kirche Hausen am Albis statt. Bestattungsamt Hausen am Albis Ganz still und leise, ohne ein Wort, gingst du von uns fort. Du hast ein gutes Herz besessen, nun ruht es still, doch unvergessen. Es ist so schwer, es zu verstehen, dass wir dich niemals wiedersehen.
Wettswil am Albis Am 30. März 2014 ist in Affoltern am Albis gestorben:
Breuss, Arthur Robert geb. 28. Juli 1933, Bürger von Schwellbrunn AR, Ehemann der Breuss geb. Buschor, Agnes, wohnhaft gewesen in Wettswil am Albis, Strumbergächerstrasse 29. Die Urnenbeisetzung hat im engsten Familienkreis stattgefunden. Der Friedhofvorsteher
TODESANZEIGE Sehr traurig und viel zu früh nehmen wir Abschied von unserer Schwester und Schwägerin
Hedy Dörig 31. Oktober 1951 – 3. April 2014
Nach kurzer schwerer Krankheit ist sie friedlich eingeschlafen. In stiller Trauer: Ruth Dörig Christine und Hubert Simmen-Dörig Verwandte und Freunde
Hedingen, 8. April 2014 Gemeinderat Hedingen
Wahlbüro Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 1. April 2014 als Mitglieder des Wahlbüros für die Amtsdauer 2014 bis 2018 gewählt: Bieri Caroline, Ottenbacherstrasse 34 Bulliard Esther, Küferweg 12 Etterlin Daniel, Stehlistrasse 1a Frey Jasmin, Alte Landstrasse 27 Gabathuler Gabriella, Raihaltenstrasse 1c Gut Matthias, Rebhaldenstrasse 25 Heuberger Helena, Bergacherstr. 19 Huber Therese, Wolserstrasse 53 Kaiser Fabian, Löwenweg 19 Kälin Käthi, Hölibachstrasse 2 Maissen Regula, Dorfstrasse 45b Marfurt Walter, Bachstrasse 7a Martin Horst, Reussmatt 10 Meister Monika, Schwerzimattstr. 43 Mele Maria, Dorfstrasse 88 Müller Doris, Rindelstrasse 10 Rösti Anna Margareta, Muristr. 28a Schmid Ernst-Peter, Kalchtarenstr. 5 Schneiter Bernadette, Fleugstrasse 7 Schönbächler Sybille, Schwerzimattstrasse 5 Stalder Florian, Lindenmatt 11 Stalder Ramona, Lindenmatt 11 Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat, Im Grund 15, Postfach, 8910 Affoltern am Albis, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Obfelden, 8. April 2014 Gemeinderat Obfelden
Die Urnenbeisetzung findet am Montag, 14. April 2014, 14.00 Uhr, auf dem Friedhof Affoltern am Albis statt. Anschliessend Trauergottesdienst in der Friedhofskapelle Affoltern am Albis. Anstelle von Blumen gedenke man der Palliativstation, Stiftung Spital Affoltern am Albis, Postkonto 85-391373-1. Traueradresse: Ruth Dörig, Werkstrasse 19, 8910 Affoltern am Albis
TODESANZEIGE Mit grosser Trauer und Betroffenheit nehmen wir Abschied von
Hedwig Dörig 31. Oktober 1951 – 3. April 2014
Mit grossem Einsatz und reichem Erfahrungsschatz hat sie während vielen Jahren unser Sekretariat geleitet. Dafür sind wir ihr unendlich dankbar. Wir verlieren in ihr eine wertvolle und langjährige Mitarbeiterin und Kollegin. Die freundschaftliche Zusammenarbeit mit ihr wird uns in guter Erinnerung bleiben. Der Trauerfamilie sprechen wir unser tiefes Beileid aus. In dankbarer Erinnerung Francesco Battistella, Geschäftsinhaber Giancarlo Sandri, Direktor Mitarbeiter der Schumo AG, Steinhausen Gruppo Amer, Valdagno (VI)