Ärztlicher Notfalldienst In Notfällen wende man sich zuerst immer über die Praxisnummer an den Hausarzt, bei Abwesenheit erhält man über den Telefonbeantworter die Nummer des Ärztetelefons 044 421 21 21. Bei Verkehrsunfällen Telefon 117 oder Telefon 044 247 22 11.
Telefon 144 für Sanitäts-Notruf
Konkurseinstellung Über die Huggler AG, Betpurstrasse 30, 8910 Affoltern am Albis, ist durch Urteil des Konkursrichters des Bezirksgerichtes Affoltern am 15. Dezember 2011 der Konkurs eröffnet, das Verfahren aber mit Urteil dieses Richters vom 17. Januar 2012 mangels Aktiven eingestellt worden. Sofern nicht ein Gläubiger bis zum 27. Februar 2012 die Durchführung des Konkursverfahrens verlangt, sich gleichzeitig zur Übernahme des durch die Konkursmasse nicht gedeckten Teils der Kosten verpflichtet und daran einen Barvorschuss von Fr. 5000.– leistet, gilt das Verfahren als rechtskräftig geschlossen.
Inkraftsetzung des eidgenössischen Grundbuches für die Gemeinde Wettswil a. A. Friedhof Affoltern am Albis Das Obergericht des Kantons Zürich (Verwaltungskommission) hat mit Be- Grabräumung schluss vom 31. Januar 2012 das eidgenössische Grundbuch für die Gemeinde Wettswil am Albis auf den 1. März 2012 in Kraft gesetzt. Alle eintragungspflichtigen, aber nicht eingetragenen dinglichen Rechte können von diesem Zeitpunkt an gegenüber gutgläubigen Dritten nicht mehr geltend gemacht werden, und sie verlieren, sofern sie nicht binnen zwei Jahren vom genannten Zeitpunkt an zur Eintragung gelangen, ihre Wirkung auch unter den Parteien (§ 270 des Zürcherischen Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch). 8952 Schlieren, 7. Februar 2012 Grundbuchamt Schlieren Uitikonerstrasse 9 8952 Schlieren
Gemeindeammannamt Affoltern am Albis
Gerichtliches Verbot Planauflage: Die Pläne liegen auf den betreffenden Gemeindekanzleien zur Einsicht auf. Dauer der Planauflage: 20 Tage vom Datum der Ausschreibung an. Erfolgt die Ausschreibung im Amtsblatt des Kantons Zürich später, gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Rechtsbehelfe: Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich einzureichen; elektronische Zuschriften (EMails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab Zustellung des Entscheides (§§ 314-316 PBG). Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide wird eine geringfügige Kanzleigebühr erhoben.
Maschwanden Bauherrschaft: Gebrüder Bär, vertreten durch Hans Bär, Hinterdorfstrasse 5, 8933 Maschwanden Bauvorhaben: Terrainveränderung auf dem Grundstück Kat.-Nr. 764, Rebrüti (Landwirtschaftszone)
Rifferswil Bauherrschaft: E. und H. Landolt, Im Winkel 1, 8911 Rifferswil Bauprojekt: Vergrösserung des auf dem Grundst. Kat.-Nr. 92 angelegten Gartens (Teil der Liegenschaft Im Winkel 9, Geb. Vers.-Nr. 95, Grundst. Kat.Nr. 91, Kernzone)
Angehörige der verstorbenen Personen erhalten die Möglichkeit, Grabsteine und Bepflanzungen bis spätestens 30. April 2012 wegzuräumen. Nach Ablauf dieser Frist wird die Gemeinde Affoltern am Albis über die verbliebenen Grabdenkmäler und Bepflanzungen verfügen und die Abräumung auf Kosten der Gemeinde veranlassen.
Der Einzelrichter im summarischen Verfahren des Bezirksgerichtes Affoltern hat am 21. Dezember 2011 nach Einsicht in das Gesuch der Moosacker GmbH, Alte Hedingerstrasse 19, Postfach 68, 8910 Affoltern am Albis, vertreten durch Ulrich Lehmann, Schindlerstrasse 18, 8006 Zürich, in Anwendung der Art. 258 bis 260 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) verfügt: Unberechtigten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen aller Art auf den Parkplätzen der Liegenschaften Alte Hedingerstrasse 19 und 21, 8910 Affoltern am Albis, Grundregister Blatt 1339, Kataster-Nr. 3773 und Grundregister Blatt 1338, Kataster-Nr. 3567, untersagt. Als Berechtigte gelten einzig die Mieter dieser Parkplätze. Widerhandlungen gegen dieses Verbot werden auf Antrag mit einer Polizeibusse bis zu Fr. 500.– bestraft. Wer dieses Verbot nicht anerkennen will, hat innert 30 Tagen seit dessen Bekanntmachung und Anbringung auf dem Grundstück beim Gericht Einsprache zu erheben. Die Einsprache bedarf keiner Begründung. Die Einsprache macht das Verbot gegenüber der einsprechenden Person unwirksam. Zur Durchsetzung des Verbots ist beim Gericht Klage einzureichen (Art. 260 ZPO).
Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich hat mit Verfügungen Nr. 5056/2012, 5066/2012 und 5067/ 2012 an den folgenden Strassen in Hausen am Albis Verkehrsbaulinien neu festgesetzt: – Kappeler-/Sihlbruggstrasse (Route 660), Abschnitt Tebis bis Schönau – Albis-/Zuger-/Ebertswiler- und Dorfstrasse (Route 650), Abschnitt Oberalbisstrasse bis Kappelerstrasse – Rifferswilerstrasse (Route 676), Abschnitt Heischerstrasse bis Albisstrasse Die Pläne liegen vom 17. Februar bis 19. März 2012 im Bauamt (EG, Gemeindehaus) zur Einsichtnahme auf. Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Verkehrsbaulinienvorlage beim Regierungsrat des Kantons Zürich, Neumühlequai 10, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs erheben, wobei die Rekursschrift einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss.
Änderung der Verordnung zum Schutz des Türlersees; öffentliche Auflage I.
Amt für Raumentwicklung
den ganzen Tag geschlossen. Bei Todesfällen gibt Telefon 044 764 80 20 (Telefonbeantworter) Auskunft über den Pikettdienst. Wir danken für das Verständnis.
Aeugst am Albis Beerdigung am Freitag, 24. Februar 2012, von
Freimann-Keller Sonja geboren an 6. September 1935, wohnhaft gewesen in 8914 Aeugst am Albis, Pfarrhausweg 3, verstorben am 11. Februar 2012. Abdankung 14.00 Uhr in der Kirche Aeugst am Albis. Besammlung beim Friedhofsgebäude ab 13.45 Uhr.
Wir bedienen Sie gerne ab Dienstag, 28. Februar 2012, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten.
Der Friedhofvorsteher
Gemeindeverwaltung Hausen am Albis
Affoltern am Albis Am 15. Februar 2012 ist in Affoltern am Albis ZH gestorben:
Fritz Bräm geb. 29. November 1914, Ehemann der Raymonde Bräm-Duménil, von Zürich ZH, wohnhaft gewesen in Affoltern am Albis ZH, Pfruendhofstrasse 27. Öffentliche Planauflage gemäss §§ 16 und 17 des Strassengesetzes (StrG, LS 722.1) Stallikon Verkehrsberuhigungsmassnahmen Langfurenstrasse Das Projekt für den Einbau eines «Berliner Kissens» an der Langfurenstrasse wird nach den §§ 16 und 17 StrG öffentlich aufgelegt. Das Projekt ist – soweit darstellbar – ausgesteckt. Die Pläne liegen bei der Gemeindeverwaltung Stallikon (Schalter Einwohnerkontrolle) während den ordentlichen Öffnungszeiten während 30 Tagen öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Planauflage dauert von Freitag, 17. Februar 2012, bis Montag, 19. März 2012. Gegen das Projekt kann innerhalb der Auflagefrist schriftlich beim Gemeinderat, Reppischtalstrasse 53, Postfach 72, 8143 Stallikon, Einsprache erhoben werden. Mit der Einsprache können alle Mängel des Projekts geltend gemacht werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer durch das Projekt berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse an dessen Änderung oder Aufhebung hat. Die Einsprache muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Allfällige Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen. Stallikon, 17. Februar 2012 Gemeinderat
Urnenbeisetzung am Dienstag, 21. Februar 2012, um 14.00 Uhr auf dem Friedhof Manegg Zürich ZH, anschliessend Trauergottesdienst in der Friedhofskapelle Manegg. Bestattungsamt Affoltern am Albis
Mettmenstetten Am Dienstag, 21. Februar 2012, findet auf dem Friedhof im Familienkreis, anschliessend um 14.15 Uhr in der reformierten Kirche die Beisetzung/Abdankung (mit Abdankungsredner) für
Mathias Sprecher Mettmenstetten, statt. Der Friedhofvorsteher
Obfelden Am 14. Februar 2012 ist in Affoltern am Albis gestorben:
Klupper-Rüegg, Isabelle Denise geb. 22. Dezember 1951, von Neerach ZH, wohnhaft gewesen in Obfelden, Dorfstrasse 135; Ehefrau des Klupper-Rüegg Ludwig. Urnenbeisetzung am Freitag, 24. Februar 2012, 14.00 Uhr, in Obfelden, anschliessend Abdankung in der reformierten Kirche. Die Friedhofvorsteherin
Neufestsetzung von Verkehrsbaulinien
Baudirektion Kanton Zürich
Hausen am Albis
Montag, 27. Februar 2012,
Gemeinderat Hausen am Albis
Der Entwurf zur Änderung der Verordnung zum Schutz des Türlersees, wird vom 17. Februar bis 19. März 2012 öffentlich aufgelegt. II. Die Auflage findet über die ganze Frist während den ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Hausen a. A. sowie bei der Baudirektion (Amt für Raumentwicklung, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich, 4. Stock, Anmeldung Sekretariat) statt. III. Während der Auflage können alle Personen zum Entwurf Stellung nehmen. Die Stellungnahmen haben einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten. Sie sind schriftlich im Doppel bis spätestens 19. März 2012 (Datum des Poststempels) dem Amt für Raumentwicklung, Abteilung Bauen ausserhalb Bauzonen, Stampfenbachstrasse 14, 8090 Zürich, einzureichen. Die Begehren werden im Festsetzungsverfahren der Baudirektion vor dem Erlass der Schutzverordnung geprüft. Das formelle Rekursverfahren läuft erst nach Erlass der Schutzverordnung.
Gemeindeammannamt Affoltern am Albis N. Frei, Gemeindeammann-Stv.
Die Büros der Gemeindeverwaltung und des Betreibungskreises, umfassend die Gemeinden Aeugst a. A., Hausen a. A., Kappel a. A., Knonau, Maschwanden, Mettmenstetten und Rifferswil) bleiben am
Hausen am Albis, 17. Februar 2012
Knonau. Die kantonale Volkswirtschaftsdirektion hat – mit Verfügung Nr. 5057 vom 27. Januar 2012 an der Steinhauserstrasse (Route 669), Abschnitt Zürichstrasse bis Hasentalstrasse – mit Verfügung Nr. 5058 vom 27. Januar 2012 an der Dorfstrasse (Route 668), Abschnitt Schützenhausstrasse bis Farb – mit Verfügung Nr. 5059 vom 27. Januar 2012 an der Zürichstrasse (Route 382), Abschnitt Steinhauserstrasse bis Nationalstrasse A4 Verkehrsbaulinien neu festgesetzt. Die Pläne liegen vom 17. Februar bis zum 19. März 2012 in der Gemeindeverwaltung Knonau während der Schalteröffnungszeiten zur Einsichtnahme auf. Innerhalb der genannten Auflagefrist von 30 Tagen können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen die Verkehrsbaulinienvorlage beim Regierungsrat des Kantons Zürich Rekurs erheben, wobei die Rekursschrift einen Antrag und dessen Begründung enthalten muss.
Affoltern am Albis, 17. Februar 2012
Fasnachtsmontag
Bestattungsamt Affoltern am Albis
Neufestsetzung von Verkehrsbaulinien
Affoltern am Albis, 10. Februar 2012 Konkursamt Affoltern Bahnhofplatz 9, Postfach 8910 Affoltern am Albis
Die Ruhefrist für die • Erdgräber Nrn. 109 bis 126 (Bestattungsjahre 1991) • Urnengräber Nrn. 317 bis 333 (Bestattungsjahr 1991) • Urnennischen Nrn. 26 bis 49 (Bestattungsjahr 1989 bis 1991) ist abgelaufen. Diese Grabfelder werden im Frühling 2012 aufgehoben.
Bestattungen
Stallikon
Gehweg-Ergänzung an der Kirchgasse Mit Beschluss vom 6. Februar 2012 hat der Gemeinderat dem Projekt über die Erstellung eines 2,0 m breiten Gehweges entlang des obersten Teilstückes der Kirchgasse zugestimmt. Die Projektunterlagen liegen während der Rekursfrist in der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf (§ 16 Strassengesetz); die geplanten baulichen Massnahmen sind an Ort ausgesteckt bzw. farblich markiert.
Am Montag, 6. Februar 2012, ist in Stallikon ZH gestorben:
Giannoccolo-Spiess Michèle geboren am 2. Februar 1966, von Hergiswil bei Willisau LU, verheiratet mit Giannoccolo Luigi, wohnhaft gewesen Püntenstrasse 7c, 8143 Stallikon. Die Urnenbeisetzung mit anschliessender Abdankungsfeier findet am Donnerstag, 23. Februar 2012, 10.30 Uhr, auf dem Friedhof Eichbühl, Zürich, statt.
Gegen dieses Projekt können betroffene Grundeigentümer oder sonst wie in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirkrat Affoltern, Bezirksgebäude, Postfach 121, 8910 Affoltern a. A., Rekurs erheben. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Das Rekursverfahren ist in der Regel kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Bestattungsamt Stallikon
Knonau, 17. Februar 2012
Wettswil a. A., 17. Februar 2012
Der Friedhofvorsteher
Gemeinderat Knonau
Gemeinderat Wettswil a. A.
Wettswil am Albis Am 14. Februar 2012 ist in Affoltern am Albis gestorben:
Hartmann geb. Meier Dora Erika geb. 3. Mai 1931, Bürgerin von Zürich, verwitwet, wohnhaft gewesen in Wettswil am Albis, mit Aufenthalt in Affoltern am Albis.