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Extra

Freitag, 6. Januar 2012

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ratgeber

StammtischMemo Vom Nordkap bis in den südlichsten Zipfel von Sizilien findet man in den europäischen Restaurants Beizen und Gasthöfen Stammtische. Zum Apéro oder Frühschoppen treffen sich vorwiegend Männer zum Meinungsaustausch. Allesamt sind sie hochkarätige Experten für Fussball, Politik, Frauen und das übrige Weltgeschehen. Von den Stammtischen im Säuliamt soll hier wöchentlich eine Art Protokoll aufgezeichnet werden. Die Protagonisten sind Gewerbetreibende, Arbeiter, Pensionierte, Politiker und Arbeitgeber. Neben vielen anderen findet man da den Motzer Fritz, der an allem und jedem etwas auszusetzen hat, der Besserwisser Heiri, dessen Name Programm ist, der Mitläufer Peter, der keine eigene Meinung hat und der Wendehals Heinz, der sich immer gerade den Stärkeren anschliesst. Da sitzt aber auch der Sparer Urs, der nicht nur vom Staat verlangt zu sparen, sondern auch beim eigenen Portemonnaie geizt und natürlich fehlt da nicht der Gutmensch Schorsch, der zu allem Ja sagt. Die Diskussionen, Gespräche und Meinungen zum aktuellen Zeitgeschehen spiegeln manchmal klar und hie und da auch etwas verzerrt die sogenannte Volksmeinung. Die Dialoge werden gewissenhaft aufgezeichnet, es wird weder etwas hinzugefügt noch etwas ausgelassen, sondern höchstens die Standpunkte zusammengefasst und in eine jugendfreie Fassung gebracht. Die Vielfältigkeit der Auffassungen wird vermutlich das Allgemeinwissen der Leserinnen und Leser nicht entscheidend verbessern, vielleicht hingegen gelegentlich ein Schmunzeln verursachen. Das Stammtisch-Memo – jeden Freitag an dieser Stelle. (mamu)

Von Alexandra Imhof*

Abgelaufener Geschenkgutschein? Frage: Ich habe vor 2½ Jahren einen Geschenkgutschein eines Bücherladens erhalten. Nun habe ich bemerkt, dass auf dem Gutschein ein Vermerk angebracht ist, dass der Gutschein nur zwei Jahre gültig sei. Ist mein Gutschein nun verfallen?

Saverio Francescutto braucht viel Bewegung: Bei jedem Wetter ist er auf dem Vitaparcours anzutreffen. (Bild Martin Mullis)

Die Kaloriensünden werden erst im Januar bereut Nur bescheiden Fitness zwischen Weihnachten und Neujahr An den Festtagen wird beim Essverhalten durchaus gesündigt. Abspecken wird jedoch meist auf später verschoben. Trotzdem sind im Säuliamt in diesen Tagen durchaus auch fitnessbewusste Personen anzutreffen. ................................................... von martin mullis Im Fitnesscenter gymfit an der Lindenmoosstrasse in Affoltern schwitzen am Donnerstagmorgen nur einige wenige Personen. Für Geschäftsführer Sonny Schönbächler ist die geringe Auslastung seiner Sportgeräte zwischen den Festtagen völlig normal. Viele seiner Kunden seien in die Ferien gefahren und die meisten würden die freie Zeit auch mit der Familie verbringen, erklärt er. Erst im Januar dann würden die Fitnessbewussten gegen allfällige überflüs-

sige Pfunde etwas unternehmen. Der Januar sei traditionsgemäss der beliebteste Monat um abzuspecken. Diese Erkenntnisse bestätigt auch Christian Gut von der Firma Gut Training AG in Mettmenstetten. Infolge der Ferientage würde zwar tagsüber eher mehr trainiert, die klassischen Vorsätze, nämlich die während den Festtagen angefutterten überflüssigen Kalorien wieder loszuwerden, würden aber erst im Januar umgesetzt.

Schlechtes Gewissen der Kaloriensünder Im Team-Training in Hedingen herrscht dieser Tage ebenfalls nicht gerade Hochbetrieb. Corinne Rigoni, Fitnesstrainerin weiss jedoch, dass sich einige Personen für ein Probetraining in den kommenden Wochen angemeldet haben. Sie führt das nicht zuletzt auch auf ein etwas

schlechtes Gewissen in Sachen Übergewicht zurück. An der Reuss sind weder in Obfelden noch in Ottenbach an diesen eher trüben Tagen Laufsportler zu finden. Auch die Suche nach Joggern auf den verschiedenen Feld- oder Waldwegen verläuft ergebnislos. Auf dem Parkplatz des Vitaparcours an der Tannholzstrasse in Affoltern herrscht ebenfalls gähnende Leere, als sich schliesslich doch noch ein Fahrzeug nähert. Trotz ziemlich tiefer Temperaturen schlüpft Saverio Francescutto neben seinem Auto in Joggingkleider und Laufschuhe. Der 46-jährige Bauleiter absolviert den Vitaparcours aber keineswegs wegen der Schlemmereien an Weihnachten. Er benötige ganz einfach viel Bewegung und würde mindestens ein bis zweimal in der Woche diese Laufstrecke absolvieren hält er fest, macht einige Dehnübungen und verschwindet im Laufschritt im Wald.

wetter

Am Ende des Regenbogens ... ... liege ein Goldschatz, sagt eine irische Sage. Das stimmt nicht, wie das Foto von Hanspeter Isoz, aufgenommen am 14. Dezember, beweist: Am Ende des Regenbogens steht die Kirche Mettmenstetten. Ein Regenbogen ist ein optisches Phänomen. Es entsteht, wenn der Beobachter eine Regenwand vor und die Sonne hinter sich hat. Das Licht der

Sonne wird in den Regentropfen gebrochen und reflektiert. Zurück zum Ende des Regenbogens: Wer schon einmal versucht hat, auf dieses zuzulaufen, der wird gemerkt haben, dass es sich mitbewegt, von einem fort. Das Ende des Regenbogens hängt also – wie vieles im Leben – vom Standpunkt des Betrachters ab ... (tst.)

Die Verjährung von Geschenkgutscheinen richtet sich nach dem Obligationenrecht. Grundsätzlich verjähren Gutscheine nach Ablauf von 10 Jahren (Art. 127 OR). Der Aussteller des Gutscheins darf jedoch die Gültigkeitsdauer beschränken. Die auf Gutscheinen vermerkte Gültigkeitsdauer ist verbindlich. Dies gilt für Daten («gültig bis 31. Dezember 2011») oder für Zeitspannen («gültig zwei Jahre nach Ausstellungsdatum»). Teilweise werden auch andere Beschränkungen auf Gutscheinen festgehalten, wie zum Beispiel «nicht einlösbar bei Sonderangeboten». Auch solche Bestimmungen sind gültig, wenn sie beim Kauf des Gutscheins akzeptiert wurden. Der Aussteller des Gutscheins darf im Rahmen der Vertragsfreiheit die Bedingungen für die Einlösung des Gutscheins selber festlegen. Wird beim Kauf des Gutscheins nicht gegen die einschränkenden Bestimmungen protestiert, werden diese verbindlich. Ein Gutschein ist wie ein Barkauf zu behandeln. Deshalb ist es auch nicht möglich, einen Gutschein gegen Rückerstattung des Geldes zurückzugeben. Wenn man zum Beispiel einen Gutschein für einen Fallschirmsprung erhält und diesen nicht einlösen möchte, bleibt einem nichts anderes übrig, als den Gutschein weiterzuverschenken oder zu verkaufen. Gleiches gilt, wenn der Preis für die bezogenen Waren oder Leistungen tiefer ist, als der Wert des Gutscheins. Auch in diesem Falle hat man keinen Anspruch auf Rückerstattung des Differenzbetrages. Das Geschäft muss lediglich einen neuen Gutschein in der Höhe des Restbetrages ausstellen. Es gibt jedoch viele Geschäfte, die kulant sind, und den Differenzbetrag in bar ausbezahlen. Es ist also zulässig, dass die Gültigkeitsdauer eines Gutscheins befristet wird, wenn dies auf dem Gutschein vermerkt ist und das Verfalldatum klar erkennbar ist. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist der Gutschein verfallen und kann nicht mehr eingelöst werden. Ich würde Ihnen aber trotzdem empfehlen, beim Bücherladen anzufragen, ob der Gutschein noch eingelöst werden kann. Viele Geschäfte sind kulant und lösen auch noch abgelaufene Gutscheine ein, selbst wenn rechtlich kein Anspruch des Kunden besteht. *Alexandra Imhof ist Inhaberin einer Anwaltskanzlei in Bonstetten. Rechtsfragen können direkt an sie gestellt werden. E-Mail: info@ kanzlei-imhof.ch oder schriftlich an Anwaltskanzlei Imhof, Stallikerstrasse 1b, 8906 Bonstetten.

gedankensprünge Richtung Kürzlich bin ich ganz spontan Der Nase nachgelaufen Bei der Apotheke hielt sie an Um Nasenspray zu kaufen

bauernregel «Heilige Dreikönig (6. Januar) sonnig und still, der Winter vor Ostern nicht weichen will.»

Magischer Moment in Mettmenstetten: Der Regenbogen scheint just auf dem Turm der reformierten Kirche zu enden. (Bild Hanspeter Isoz)

Martin Gut


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