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GEWERBE
Mit Brief und Siegel Die TÜV-Zertifizierung für Dellendrücker wird immer beliebter. Kürzlich fand in Wien ein weiterer Prüfungstermin statt.
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inen Tag lang müssen angehende Dellenprofis in Theorie und Praxis ihr Können bewiesen, um das begehrte Zertifikat in Händen zu halten. Dass die Prüfung durchaus ernst zu nehmen ist, beweist die Tatsache, dass 2 der 11 Kandidaten die jüngste Zertifizierungsrunde nicht bestanden haben. Die anderen Teilnehmer dürfen sich dagegen über ein weithin anerkanntes Qualitätssiegel freuen. „Für Kunden und Sachverständige ist die Zertifizierung ein Garant für korrekte Auftragsabwicklung und erstklassige Arbeitsqualität“, unterstreicht Arthur Clark, Bundesinnungsmeister der Karosseriebauer. Er initiierte 2008 das erfolgreiche Projekt, das gemeinsam mit dem Verein für Karosserie- und Fahrzeugfachbetriebe Österreichs (VKFÖ) sowie der TÜV Austria Automotive GmbH umgesetzt wird. „Insgesamt gab es bisher mehr als 40 Zertifizierungen“, berichtet Clark.
Seit 2008 gibt es die Zertifizierungen für Dellendrücker
Netzwerk für Kleinschäden Besonders viele zertifizierte Dellendrücker sind übrigens im „Dellenteam“ tätig, einem weiteren Projekt
des umtriebigen Innungsmeisters: Dieser Zusammenschluss von Kleinschadenspezialisten umfasst 20 Betriebe, darunter 15 mit erfolgreich bestandener Zertifizierung. „Wir sind stolz, dass unsere Mitglieder besonders viel Wert auf die Qualität ihrer Arbeit legen, sich einer Prüfung nach den hohen Richtlinien stellen und diese erfolgreich bestehen“, betonen Reinhart Clark, der ebenso wie sein Vater federführend beim Dellenteam engagiert ist, und Kfz-Marketingexpertin Mag. Irina Podshibyakina. • (HAY)
In Wrackbörsen Gekauftes rasch abholen! Die Bundesinnungen der Kfz-Techniker und der Karosseriebautechniker haben die Mitgliedsbetriebe auf die vereinbarte Empfehlung des Lack- und Karosseriebeirats vom 10. Oktober 2012 hingewiesen. tronischen Schadensmanagementsystem (wie Nexa, TopReport, QuickCheck – sofern vom Versicherer angeboten), Unterstützung des Versicherungssachverständigen sowie die Standgebühren für maximal 13 Werktage ab Besichtigungsanforderung durch die Werkstätte bis zur Abholung des Fahrzeugs.
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ie Summe, die der Aufkäufer eines Wracks – egal ob Haftpflicht- oder Kaskofall – bar zu bezahlen hat, ergibt sich aus der Höhe der doppelten Nebenkostenpauschale zuzüglich 20 % Mehrwertsteuer: Das sind 2 x 32,50 Euro = 65 Euro + 13 Euro = 78 Euro. Abgegolten bekommt der Kfz-Betrieb damit die Sicherung des verunfallten Fahrzeugs, Unfallmeldung und Besichtigungsanforderung via elek-
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Arthur Clark, Bundesinnungsmeister der Karosseriebautechniker
AUTO & Wirtschaft • MÄRZ 2013
13-Tage-Frist gilt für die Abwicklung des gesamten Falls „Es geht uns vor allem darum, mit dem Schreiben darauf hinzuweisen, dass der Aufkäufer ein Auto, das er in einer Wrackbörse erworben hat, prompt und netto Kasse abzuholen hat!“, sagt Arthur Clark, Bundesinnungsmeister der Karosseriebautechniker, und fügt hinzu: „Damit es keine Missverständnisse gibt: Die 13-Tage-Frist gilt nicht für den Käufer, der prompt abzuholen hat, sondern für die Abwicklung des gesamten Falls durch die Versicherung!“ • (ENG)