Athesia Medien_AGB

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen ATHESIA MEDIEN / ATHESIA DRUCK GMBH

Geltungsbereich und Vertragspartner

in der Höhe von 100% des vereinbarten Preises zu bezahlen.

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, vorbehaltlich schriftlich festgehaltener Änderungen, die von der Athesia Druck GmbH, mit Sitz in 39100 Bozen, Lauben 41, Steuernummer und MwSt. 00853870210, E-Mail Adresse info@athesia.it, Tel. +39 0471 925 453, PEC athesiadruck.gmbh@pec.it, eingetragen im Handelsregister der Handelskammer Bozen, Eintrag VWV Nr. BZ-91830, in Person des gesetzlichen Vertreters (das Unternehmen) an den Kunden (der Auftraggeber) vorgenommene Lieferung und Verkauf von Produkten und Dienstleistungen, die im Angebot, Kostenvoranschlag, Auftrag oder in der Auftragsbestätigung (alle zusammen Auftrag) enthalten sind und in jedem Fall sämtliche vom Unternehmen ausgeführten Leistungen in Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss (der Vertrag). Vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Vereinbarungen setzt die Unterzeichnung bzw. Annahme des Auftrages die uneingeschränkte Annahme der Allgemeinen Geschäftsbedingungen voraus, welche der Auftraggeber mit der Unterzeichnung bzw. mit der Annahme bestätigt, gelesen und zur Kenntnis genommen zu haben. Verträge können nur von volljährigen Personen abgeschlossen werden.

4.2 Die Unterlagen (digital oder analog) werden nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers zurückerstattet. Die Genehmigung zur Veröffentlichung gilt auch dann als erteilt, wenn die Werbeleistungen nicht fristgemäß freigegeben werden.

1 Vertragsgegenstand Dieser Vertrag regelt das Verhältnis zwischen dem Unternehmen und dem Auftraggeber betreffend den Verkauf und die Lieferung von Produkten, sowie die damit zusammenhängenden zu erbringenden Dienstleitungen (zusammen die Werbeleistungen). 1.1 Die von Agenten, Vertretern, Medien- und Werbeberatern, Verkaufshilfspersonen des Unternehmens oder Dritten abgegebenen Angebote verpflichten das Unternehmen erst, nachdem sie vom Unternehmen bestätigt wurden. 1.2 Die Zusendung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt nicht von sich aus die Annahme evtl. Angebote mit ein, die bei laufenden Verhandlungen abgegeben wurden; sie ersetzen jedoch diejenigen, die zu einem früheren Zeitpunkt von einer der Parteien abgegeben wurden. 1.3 Wenn Preislisten oder Beschreibungen der Produkte vonseiten des Unternehmens zugesandt werden, die nicht mit dem Vermerk „Angebot“, „Kostenvoranschlag“, ""Auftrag"" oder „Auftragsbestätigung“ versehen sind, können diese nicht als solche angesehen werden. Sollten Wendungen, wie „ohne Gewähr“, „solange Vorrat reicht“ oder ähnliches (keine abschließende Aufzählung) auf dem Angebot angeführt sein, gelten diese als unverbindlich für das Unternehmen. Selbst dann, wenn der Auftraggeber diese annimmt. Für eine rechtliche Verbindlichkeit dieser muss eine ausdrückliche Bestätigung seitens des Unternehmens erfolgen. Das Angebot des Unternehmens ist nur bindend, wenn es vom Unternehmen schriftlich als solches mit der Angabe einer Gültigkeitsfrist desselben versehen ist. Grobe und erkennbare Fehler im Angebot entbinden das Unternehmen von der darin angeführten Leistung. 1.4 Tritt der Auftraggeber nach Anzeigenschluss vom Vertrag zurück, schuldet der Auftraggeber dem Unternehmen den gesamten Vertragspreis als Entschädigung für bereits getätigte Vorarbeiten. 2 Vertragsabschluss Nur mit der ausdrücklichen oder faktischen Annahme des Auftrags gilt dieser vom Unternehmen als angenommen. 3 Änderungen des Angebots und / oder Vertrages Jede Änderung des Angebots und / oder des Vertrages bedarf der Schriftform. Nicht schriftlich festgehaltene Änderungen sind unwirksam. 4 Werbematerial 4.1 Für die rechtzeitige Übermittlung bzw. Übergabe der entsprechenden Unterlagen (Texte, Bilder, Fotos, u.a.), sowie für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des Textes haftet einzig und alleine der Auftraggeber: sollten die Unterlagen nicht rechtzeitig übermittelt bzw. übergeben werden, so ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die entsprechenden Werbeleistungen zu veröffentlichen; sollte keine Veröffentlichung wegen der verspäteten Übermittlung bzw. Übergabe der Unterlagen erfolgen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Konventionalstrafe

4.3 Bei telefonisch aufgegebenen Schaltungen und/oder Änderungen derselben und bei fehlerhaften Unterlagen (digital oder analog) übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung für die getreue Wiedergabe derselben. 5 Platzierungswünsche Platzierungswünsche werden ohne Gewähr entgegengenommen, außer der Auftraggeber hat hierfür den dafür vorgesehenen Platzierungszuschlag lt. gültiger Preisliste bezahlt bzw. in Anspruch genommen. 6 Ausschluss Mitwerber Anzeige Der Ausschluss von Mitwerbern kann nur für gegenüberliegende Seiten vereinbart werden; sollte eine entgegengesetzte Klausel im Auftragsvorschlag enthalten sein, so ist diese ohne Wirkung, wobei der Auftrag als solcher bestehen bleibt. 7 Beanstandungen 7.1 Athesia Druck kann nicht für Fehler oder Schäden aufkommen, die aufgrund von fehlerhaften oder unklaren Weisungen oder Unterlagen des Auftraggebers begangen worden sind. Auf jeden Fall kann der Auftraggeber niemals eine Ersatzleistung, auch nicht in Form eines Schadenersatzes oder der Rückerstattung des vereinbarten Preises, verlangen, sofern bei der Veröffentlichung geringfügige Fehler unterlaufen oder bei verfahrensbedingten Farbabweichungen gegenüber dem Original. Das betrifft auch Abfärbungen von der gegenüberliegenden Seite. Ausschließlich bei offensichtlich erkennbaren Fehlern hat der Auftraggeber Anrecht auf Nachbesserung, wobei die Nachbesserung erst gewährt wird, wenn zuvor die Zahlung der Dienstleistung erfolgt ist. Eine Zahlungsminderung wird gänzlich ausgeschlossen. Weitergehende Haftung, wie beispielsweise ein Anspruch auf Schadensersatz, für das Unternehmen sind ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Beanstandungen jeglicher Art innerhalb der Verfallsfrist von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Werbeleistungen schriftlich erfolgen müssen, ansonsten sind diese verwirkt. Sofern die Beanstandung fristgemäß eingegangen ist, wird diese nur behandelt, sofern die diesbezügliche Rechnung beglichen worden ist, dementsprechend berechtigen allfällige Beanstandungen den Auftraggeber nicht, die Bezahlung der einzelnen Rechnungen hinauszuzögern oder einzustellen. 7.2 Die durch mangelnde Weisungen des Auftraggebers nur teilweise Ausführung des gegenständlichen Auftragsvorschlages berechtigt das Unternehmen, entweder den aufgrund des Auftragsvolumens gewährten Preisnachlass rückgängig zu machen oder 100% des vereinbarten Preises für den nicht ausgeführten Teil einzufordern. 8 Nachdrucks- und Urheberrechte sowie geistiges Eigentum 8.1 Falls Nachdrucksrechte sowie Urheberrechte oder geistiges Eigentum Dritter verletzt werden, ist für deren Verletzung ausschließlich der Auftraggeber haftbar. 8.2 Der Auftraggeber erklärt ferner, das Unternehmen von jeder Haftung freizustellen und dasselbe gegen ev. Beanstandungen und das Unternehmen schadlos und klaglos zu halten. Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb für jegliche diesbezüglich anfallende Kosten, einschließlich Anwaltskosten, mit denen das Unternehmen belastet wird und/oder die es zu tragen hat, aufzukommen bzw. diesem rückzuerstatten. Das Unternehmen behält sich ausdrücklich vor, den darüber hinaus gehenden Schaden (wie beispielsweise einen Imageschaden) gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen. 9 Ermächtigungen, Markenschutzrechte und sonstige Rechte Dritter 9.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allfälligen vom Gesetz vorgeschriebenen Ermächtigungen für die Veröffentlichung der Werbeleistungen einzuholen und, sofern dies vorgeschrieben ist, muss dieser die zu veröffentlichenden Daten dem Unternehmen mitteilen, bzw. die Werbeleistungen in diesem Sinne vervollständigen. In Erman-


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9.2 Der Auftraggeber bestätigt mit Unterzeichnung, das Gebrauchsrecht über die Texte, Werbeslogans, Markenzeichen und andere Abbildungen zu besitzen, sowie die Rechtmäßigkeit derselben; aus diesem Grunde ist einzig und allein der Auftraggeber gegenüber den Behörden und Dritten verantwortlich und hält das Unternehmen auch in diesem Zusammenhang vollkommen schad- und klaglos. 10 Zahlungsbedingungen

12 Abtretung des Vertrages Der Auftraggeber kann seine Position im Vertrag oder in einzelnen verbindlichen daraus herrührenden Beziehungen nicht ohne die schriftliche Genehmigung des Unternehmens abtreten; jedenfalls haftet der Auftraggeber wie auch immer solidarisch weiterhin mit dem Übernehmer gegenüber dem Unternehmen für die abgetretenen Verpflichtungen. Der Auftraggeber wird ausdrücklich nicht befreit und das Unternehmen kann gegen diesen vorgehen, wenn der Vertragsübernehmer die übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllt. 13 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 13.1 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, wird auf die Vertragsbeziehung italienisches Recht angewandt. 13.2 Soweit nicht ausdrücklich anders festgelegt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen, die für die in diesem Vertrag vorgesehenen Gegenstand anwendbar sind und in jedem Fall die Bestimmungen des italienischen Zivilgesetzbuches und des Legislativdekrets Nr. 206 vom 6. September 2005 (Verbraucherkodex), soweit anwendbar.

10.1 Die Zahlung der gelieferten Produkte und/oder Leistungen muss innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen und Bedingungen ohne jeden Abzug erfolgen; sind diese nicht im Auftrag angegeben, so gelten die auf der Rechnung angeführten.

13.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung sowie allen damit eventuell zusammenhängenden, auch nur bezüglich der Gültigkeit, Auslegung und/oder Ausführung derselben, ist Bozen.

10.2 Für jeden Auftrag werden die zum Zeitpunkt einer Bestätigung gültigen Preislisten angewandt. Alle Preise verstehen sich ohne gesetzliche MwSt. Sollte während der Ausführung des Vertrages eine Änderung der Preise eintreten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die neuen Preise zu entrichten, sofern die Preisänderung vor der Veröffentlichung der betreffenden Werbeleistung in Kraft tritt. Eventuelle Zahlungen, die an Agenten, Vertreter, Medien- und Werbeberater, Werbeagenturen, Verkaufshilfspersonen des Unternehmens oder an Dritte geleistet werden, gelten als nicht vorgenommen, solange die entsprechenden Beträge nicht dem Unternehmen gutgeschrieben bzw. ausgehändigt sind.

13.4 Der Auftraggeber wird gemäß EU-Verordnung Nr. 524/2013 vom Unternehmen darüber in Kenntnis gesetzt, dass eine Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Union (OS-Plattform) eingerichtet wurde, die unter folgendem Link zugänglich ist: http://ec.europa.eu/ consumers/odr/. Die OS-Plattform stellt eine Anlaufstelle für den Auftraggeber dar, die Streitigkeiten, die in den Bereich der Online-Kaufverträge oder Online-Dienstleistungsverträge fallen, außergerichtlich beilegen möchten. Zu diesem Zwecke lautet die E-Mail-Adresse des Unternehmens info@athesia.it.

10.3 Jede Verzögerung oder Unregelmäßigkeit in der Zahlung berechtigt das Unternehmen, die Lieferungen oder die Dienstleistungen einzustellen oder die laufenden Verträge aufzulösen, auch wenn sie sich nicht auf die betreffende Zahlung beziehen, und berechtigt das Unternehmen eventuellen Schadensersatz zu verlangen. Das Unternehmen hat auf jeden Fall Anrecht – ab der Fälligkeit der Zahlung ohne Notwendigkeit der Mahnung - auf Verzugszinsen, berechnet gemäß G.v.D. 231/02, sowie auf die Erstattung aller dem Unternehmen durch den Verzug und/oder die nicht erfolgte Zahlung entstandenen Kosten. 10.4 Der Auftraggeber ist im Falle einer Beanstandung oder Streitigkeit nicht dazu berechtigt, eventuelle Forderungen an das Unternehmen aufzurechnen, unabhängig von deren Ursprung. 10.5 Das Recht des Unternehmens, eine Vorauszahlung zu den Bedingungen des Artikels 10.2 zu verlangen, bleibt davon unbeschadet. 10.6 In Ermangelung anderer spezifischer schriftlicher Abmachungen muss der Auftraggeber die Zahlungen zugunsten des Unternehmens innerhalb der vereinbarten Termine vornehmen. Sofern Bankquittungen oder Schecks nicht eingelöst werden sollten, wird das Unternehmen ermächtigt, dem Auftraggeber die Bank- und Protestspesen, sowie alle weiteren, anzurechnen. 10.7 Im Falle einer verspäteten Zahlung auch nur einer Rechnung seitens des Auftraggebers wird das Unternehmen ermächtigt, die Auftragsausführung sofort einzustellen und alle mit demselben Kunden abgeschlossenen Verträge aufzulösen, ohne dass dadurch für den Auftraggeber irgendwelche Rechte (Schadenersatz usw.) erwachsen. In einem solchen Fall ist nicht nur der noch nicht bezahlte Betrag an das Unternehmen geschuldet, sondern der Auftraggeber verpflichtet sich weiters unter Vorbehalt allfälliger weiterer Schadensersatzansprüche seitens des Unternehmens – als Strafgeld gemäß Art. 1382 ZGB weitere 75% des gesamten Restbetrages der noch nicht durchgeführten Teile der einzelnen Aufträge zu bezahlen. Die bereits vom Unternehmen ausgeführten Arbeiten sind hingegen vollständig zu begleichen. 11 Höhere Gewalt – Unzumutbarkeit – Lieferaussetzung 11.1 Treten Ereignisse aufgrund höherer Gewalt ein, die die Produktion in den Betrieben des Unternehmens verhindern oder erheblich einschränken, so kann das Unternehmen nicht für den Erfüllungsverzug gemäß Art. 1256 ZGB haftbar gemacht werden, solange die höhere Gewalt andauert. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, im Falle von höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten oder eventuelle Schadensersatzansprüche zu stellen. Falls die Erbringung der Leistung definitiv unmöglich ist, erlischt die Verpflichtung des Unternehmens. 11.2 Wenn aus irgendeinem anderen für einen einschlägigen Unternehmer mit normaler Erfahrung unvorhersehbaren Grund die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens vor ihrer Erfüllung im Vergleich zur ursprünglich vereinbarten Gegenleistung unzumutbar geworden ist, wodurch sich das Verhältnis um mehr als 10 Prozent verändert, kann das Unternehmen eine Veränderung der Vertragsbedingungen verlangen und - gelingt keine Einigung - die Auflösung des Vertrages erklären.

14 Einseitige Vertragsänderungen 14.1 Die Preise und die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Unternehmer jederzeit aus berechtigten Gründen geändert werden. Bei Änderungen, die nicht rein formaler Natur sind oder sich auf Klarstellungen und zusätzliche Informationen beziehen, wird der Auftraggeber über die von ihm beim Kauf oder später angegebene E-Mail- und/oder Postadresse informiert. 14.2 Über rein formale Änderungen, Klarstellungen und das Hinzufügen weiterer Informationen hinaus können Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus folgenden Gründen vorgenommen werden: Änderungen der Kosten für den Vertrieb der Produkte; technische Anforderungen an die Erbringung der Dienstleistung, auch zum Schutz und zur Wahrung der Rechte des Unternehmen; Änderungen der Gesetzgebung. 15 Schlussbestimmungen 15.1 Das Unternehmen behält sich vor, Werbeleistungen unter Umständen auch ohne Angaben von Begründungen abzulehnen und bereits bestehende Abschlüsse aufzulösen, insbesondere wenn diese nicht der Unternehmensethik entsprechen. 15.2 Eventuelle Anlagen gelten als Bestandteil der Verträge, auf die sie sich beziehen. Jeder Verweis auf Preislisten, allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Unterlagen des Unternehmens oder Dritter gilt für Unterlagen, die zum Zeitpunkt des Verweises selbst gültig sind, vorbehaltlich anders lautender Angaben; entsprechende Unterlagen, die früher zwischen den Parteien gültig waren, sind als nichtig anzusehen. 15.3 Abgegebene Erklärungen oder das Verhalten der Parteien im Laufe der Verhandlungen oder der Ausführung des Auftrages können zur Auslegung lediglich des Vertrages herangezogen werden, auf den sie sich beziehen und wie auch immer, soweit sie nicht im Widerspruch zu den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zu den eventuellen abweichenden, schriftlich zwischen den Parteien beim Abschluss des betreffenden Vertrages festgehaltenen Vereinbarungen stehen. 15.4 Jede Änderung oder Ergänzung, die von den Parteien an den Verträgen angebracht wird, auf die die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, muss, um rechtswirksam zu sein, in schriftlicher Form erfolgen. Die Abweichung von einer oder mehreren Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nicht extensiv oder analog zu anderen ausgelegt werden und unterstellt nicht den Willen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit nicht anzuwenden. 15.5 Im Falle von ungültigen oder unwirksamen Vertragsbestimmungen muss der Vertrag in seiner Gesamtheit so ausgelegt werden, als enthielte er all jene Klauseln, mit denen gesetzmäßig der wesentliche Zweck erreicht werden kann, der von der Vereinbarung, die die betreffenden Klauseln enthält, verfolgt wird.

Die aktuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie unter https://issuu.com/athesiamedien/docs/athesia_medien_agb Bei Unklarheiten oder Interpretationsschwierigkeiten hat die deutsche Version der Preisliste Vorrang.

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gelung einer solchen Vervollständigung bzw. bei nicht autorisierten Werbeleistungen besteht für das Unternehmen keine Verpflichtung, die Werbeleistungen zu veröffentlichen und der Vertrag gilt von Rechts wegen als aufgelöst. Jedenfalls verpflichtet sich der Auftraggeber, das Unternehmen vor jedweder Forderung Dritter, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen Werbemittel steht, schadlos und klaglos zu halten. Der Auftraggeber verpflichtet sich deshalb für jegliche diesbezüglich anfallenden Kosten, einschließlich der Anwaltskosten, mit denen das Unternehmen belastet wird und/oder die es zu tragen hat, aufzukommen bzw. diese rückzuerstatten, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Schadensersatzes.

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