Athesia Medien_AGB

Page 1

Allgemeine Verkaufs- und Zahlungsbedingungen

ATHESIA MEDIEN / ATHESIA DRUCK GMBH

Art. 01 Bestimmungen und Gegenstand des Vertrages

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln, vorbehaltlich schriftlich festgehaltener Änderungen, die von Athesia Medien/Athesia Druck GmbH (das Unternehmen) an den Kunden (der Auftraggeber) vorgenommene Lieferung von Produkten und Dienstleistungen, die im Auftrag auf der Vorderseite dieser Bedingungen angeführt sind, und in jedem Fall sämtliche vom Unternehmen ausgeführten Leistungen. Vorbehaltlich gegenteiliger schriftlicher Vereinbarungen setzt der Abschluss eines Liefervertrages zwischen den Parteien die Annahme der vorliegenden Geschäftsbedingungen durch den Auftraggeber voraus.

1.1. Die von Agenten, Vertretern und Verkaufshilfspersonen des Unternehmens abgegebenen Angebote verpflichten das Unternehmen erst, nachdem sie von demselben Unternehmen bestätigt wurden.

1.2. Die Zusendung der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt nicht von sich aus die Annahme evtl. Angebote mit ein, die bei laufenden Verhandlungen abgegeben wurden; sie ersetzen jedoch diejenigen, die zu einem früheren Zeitpunkt von einer der Parteien abgegeben wurden.

1.3. Wenn Preislisten oder Beschreibungen der Produkte vonseiten des Unternehmens zugesandt werden, die nicht mit dem Vermerk „Angebot“, „Kostenvoranschlag“ oder „Auftragsbestätigung“ versehen sind, können diese nicht als solche angesehen werden. Wendungen, wie „ohne Gewähr“, „solange Vorrat reicht“ oder ähnliches auf dem Angebot binden das Unternehmen hinsichtlich dieses Angebotes nicht, wenn der Auftraggeber es angenommen hat, vorbehaltlich der Bestätigung seitens des Unternehmens. Das Angebot des Unternehmens ist nur unwiderruflich, wenn es vom Unternehmen schriftlich als solches mit der Angabe einer Gültigkeitsfrist desselben versehen ist. Grobe und erkennbare Fehler im Angebot entbinden das Unternehmen von der darin aufgeführten Leistung.

1.4. Tritt der Inserent nach Anzeigenschluss vom Vertrag zurück, schuldet der Inserent der Athesia Medien ein einmaliges Entgelt in Höhe von 25% des Vertragspreises als Entschädigung für bereits getätigte Vorarbeiten.

1.5. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, werden die zwischen den Parteien erfolgten Lieferungen, auf die die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, vom italienischen Gesetz geregelt.

Art. 02 Das vorliegende Auftragsdokument stellt ausschließlich einen Auftragsvorschlag an das Unternehmen, der für den Auftraggeber für die Dauer von 3 Tagen unwiderruflich ist.

Art. 03 Nur mit der ausdrücklichen oder faktischen Annahme des Vorschlages wird der Auftrag für das Unternehmen bindend.

Art. 04 Jede Änderung des vorliegenden Vorschlages bedarf der Schriftform. Nicht schriftlich festgehaltene Änderungen sind unwirksam.

Art. 05 Für die rechtzeitige Anlieferung der entsprechenden Unterlagen, sowie für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit des Textes haftet einzig und alleine der Auftraggeber: sollten die Unterlagen nicht rechtzeitig angeliefert werden, so ist das Unternehmen nicht verpflichtet, die entsprechenden Werbemittel zu veröffentlichen; sollte keine Veröffentlichung wegen der verspäteten Abgabe der Unterlagen erfolgen, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Konventionalstrafe in der Höhe von 100% des vereinbarten Preises zu bezahlen.

Art. 06 Die Unterlagen (digital oder analog) werden nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers zurückerstattet. Die Genehmigung zur Veröffentlichung gilt auch dann als erteilt, wenn die Werbemittel nicht fristgemäß freigegeben werden.

Art. 07 Allfällige Reklamationen berechtigen den Auftraggeber nicht, die Bezahlung der einzelnen Rechnungen hinauszuzögern oder einzustellen; erst nach Bezahlung aller fälligen Raten werden die termin- und formgerecht eingereichten Reklamationen behandelt.

Art. 08 Die durch mangelnde Weisungen des Auftraggebers nur teilweise Ausführung des gegenständlichen Auftragsvorschlages berechtigt das Unternehmen, entweder den aufgrund des Auftragsvolumens gewährten Preisnachlass rückgängig zu machen, oder 100% des vereinbarten Preises für den nicht ausgeführten Teil einzufordern.

Art. 09 Athesia Druck kann nicht für Fehler oder Schäden aufkommen, die aufgrund von fehlerhaften oder unklaren Weisungen des Auftraggebers begangen worden sind. Auf jeden Fall kann der Auftraggeber niemals einen Schadenersatz oder die Rückerstattung des vereinbarten Preises verlangen, sofern bei der Veröffentlichung geringfügige Fehler unterlaufen oder bei verfahrensbedingten Farbabweichungen gegenüber dem Original. Ausschließlich bei Nachweis der mangelnden Zweckerfüllung der fehlerhaften Veröffentlichung durch den Auftragnehmer hat der Auftraggeber Anrecht auf Nachbesserung, wobei die Nachbesserung erst gewährt werden muss, wenn zuvor die Zahlung der Dienstleistung erfolgt ist. Eine Zahlungsminderung wird gänzlich ausgeschlossen. Weitergehende Haftung für das Unternehmen sind ausgeschlossen. Es wird ausdrücklich festgehalten, dass Reklamationen jeglicher Art innerhalb der Verfallsfrist von 10 Tagen nach Veröffentlichung der Werbemittel schriftlich erfolgen müssen. Sofern die Reklamation fristgemäß eingegangen ist, wird diese nur behandelt, sofern die diesbezügliche Rechnung beglichen worden ist.

Art. 10 Platzierungswünsche werden ohne Gewähr entgegengenommen. Bei telefonisch aufgegebenen Schaltungen und/ oder Änderungen derselben und bei fehlerhaften Unterlagen (digital oder analog) übernimmt das Unternehmen keinerlei Haftung für die getreue Wiedergabe derselben.

Art. 11 Der Ausschluss von Mitwerbern kann nur für gegenüberliegende Seiten vereinbart werden; sollte eine entgegengesetzte Klausel im Auftragsvorschlag enthalten sein, so ist diese ohne Wirkung, wobei der Auftrag als solcher bestehen bleibt.

Art. 12 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die allfälligen vom Gesetz vorgeschriebenen Ermächtigungen für die Veröffentlichung der Werbemittel einzuholen und, sofern dies vorgeschrieben ist, muss dieser die zu veröffentlichenden Daten dem Unternehmen mitteilen, bzw. die Werbemittel in diesem Sinne vervollständigen. In Ermangelung einer solchen Vervollständigung bzw. bei nicht autorisierten Werbemittel besteht für das Unternehmen keine Verpflichtung, die Werbemittel zu veröffentlichen. Auf jeden Fall verpflichtet sich der Auftraggeber, das Unternehmen vor jedweder Forderung Dritter, die im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der vertragsgegenständlichen Werbemitteln steht, schadlos zu halten.

Art. 13 Der Auftraggeber bestätigt, das Gebrauchsrecht über die Texte, Werbeslogans, Markenzeichen und andere Abbildungen zu besitzen, sowie die Rechtmäßigkeit derselben; aus diesem Grunde ist einzig und alleine der Auftraggeber gegenüber den Behörden und Dritten verantwortlich.

VON
AGB

Art. 14 Sollte während der Ausführung des Vertrages eine Änderung der Preise eintreten, so ist der Auftraggeber verpflichtet, die neuen Preise zu entrichten, sofern die Preisänderung vor der Veröffentlichung der betreffenden Anzeige in Kraft tritt.

Art. 15 Zahlungsbedingungen

15.1. Die Zahlung der gelieferten Produkte und/oder Leistungen muss innerhalb der im Auftrag angegebenen Fristen und Bedingungen ohne jeden Abzug erfolgen; sind diese nicht im Auftrag angegeben, so gelten die auf der Rechnung angeführten Beträge.

15.2. Für jeden Auftrag werden die zum Zeitpunkt einer Bestätigung gültigen Preislisten angewandt. Alle Preise verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

15.3. Eventuelle Zahlungen, die an Agenten, Vertreter oder Verkaufshilfspersonen des Unternehmens geleistet werden, gelten als nicht vorgenommen, solange die entsprechenden Beträge nicht dem Unternehmen gutgeschrieben sind.

15.4. Jede Verzögerung oder Unregelmäßigkeit in der Zahlung berechtigt das Unternehmen, die Lieferungen einzustellen oder die laufenden Verträge auszusetzen, auch wenn sie sich nicht auf die betreffende Zahlung beziehen und berechtigt das Unternehmen eventuellen Schadensersatz zu verlangen. Das Unternehmen hat auf jeden Fall Anrecht – ab der Fälligkeit der Zahlung ohne Notwendigkeit der Mahnung – auf Verzugszinsen, berechnet gemäß Ges. 231/02, sowie auf die Erstattung aller dem Unternehmen durch den Verzug und/oder die nicht erfolgte Zahlung entstandenen Kosten.

15.5. Der Auftraggeber ist im Falle einer Beanstandung oder Streitigkeit nicht dazu berechtigt, eventuelle Forderungen an das Unternehmen aufzurechnen, unabhängig von deren Ursprung.

15.6. Das Recht des Unternehmens, eine Vorauszahlung zu verlangen, bleibt unbeschadet.

15.7. In Ermangelung anderer spezifischer schriftlicher Abmachungen muss der Auftraggeber die Zahlungen zugunsten vom Unternehmen innerhalb der vereinbarten Termine vornehmen. Sofern Bankquittungen, Tratten, Wechsel oder Schecks nicht eingelöst werden sollten, wird das Unternehmen ermächtigt, dem Auftraggeber die Bank- und Protestspesen anzurechnen.

15.8. Im Falle einer verspäteten Zahlung auch nur einer Rechnung seitens des Auftraggebers wird das Unternehmen ermächtigt, die Auftragsausführung sofort einzustellen und alle mit demselben Kunden abgeschlossenen Verträge aufzulösen, ohne dass dadurch für den Auftraggeber irgendwelche Rechte (Schadenersatz usw.) erwachsen. In einem solchen Fall ist hingegen der Auftraggeber gemäß Art. 1382 ZGB – unter Vorbehalt allfälliger weiterer Schadensersatzansprüche seitens des Unternehmens – verpflichtet, dem Auftraggeber als Konventionalstrafe 75% des gesamten Restbetrages der noch nicht durchgeführten Teile der einzelnen Aufträge zu bezahlen. Die bereits vom Unternehmen ausgeführten Arbeiten sind hingegen vollständig zu begleichen.

Art. 16 Höhere Gewalt und Unzumutbarkeit

16.1. Treten Ereignisse aufgrund höherer Gewalt ein, die die Produktion in den Betrieben des Unternehmens verhindern oder erheblich einschränken, so kann die davon betroffene vertragsschließende Partei nicht für den Erfüllungsverzug haftbar gemacht werden, solange die höhere Gewalt andauert. Der Auftraggeber hat nicht das Recht, im Falle von höherer Gewalt vom Vertrag zurückzutreten oder eventuelle

Schadensersatzansprüche zu stellen. Falls die Erbringung der Leistung definitiv unmöglich ist, erlischt die Verpflichtung des Unternehmens.

16.2. Wenn aus irgendeinem anderen für einen Unternehmer mit normaler Erfahrung unvorhersehbaren Grund die Erfüllung der Verpflichtungen des Unternehmens vor ihrer Erfüllung im Vergleich zur ursprünglich vereinbarten Gegenleistung unzumutbar geworden ist, wodurch sich das Verhältnis um mehr als 10 Prozent verändert, kann das Unternehmen eine Veränderung der Vertragsbedingungen verlangen und – gelingt keine Einigung – die Auflösung des Vertrages erklären.

Art. 17 Abtretung des Vertrages

17.1. Der Auftraggeber kann seine Position im Vertrag oder in einzelnen verbindlichen daraus herrührenden Beziehungen nicht ohne die schriftliche Genehmigung des Unternehmens abtreten.

Art. 18 Auslegung, Änderung unwirksamer Klauseln

18.1. Eventuelle Anlagen gelten als Bestandteile der Verträge, auf welche sie sich beziehen. Jeder Verweis auf Preislisten, allgemeine Geschäftsbedingungen oder andere Unterlagen des Unternehmens oder Dritter gilt für Unterlagen, die zum Zeitpunkt des Verweises selbst gültig sind, vorbehaltlich anderslautender Angaben; entsprechende Unterlagen, die früher zwischen den Parteien gültig waren, sind unwirksam.

18.2. Abgegebene Erklärungen oder das Verhalten der Parteien im Laufe der Verhandlungen oder bei der Ausführung des Auftrages können lediglich zur Auslegung des Vertrages herangezogen werden, auf den sie sich beziehen.

18.3. Jede Änderung oder Ergänzung, die von den Parteien an den Verträgen angebracht werden, auf welche die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, müssen, um rechtswirksam zu sein, in schriftlicher Form erfolgen. Die Abweichung von einer oder mehreren Bestimmungen der vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen kann nicht extensiv oder analog zu anderen ausgelegt werden und unterstellt nicht den Willen, die allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit nicht anzuwenden.

18.4. Im Falle von ungültigen oder unwirksamen Vertragsbestimmungen muss der Vertrag in seiner Gesamtheit so ausgelegt werden, als enthielte er all jene Klauseln, mit denen gesetzmäßig der wesentliche Zweck erreicht werden kann, der von der Vereinbarung, die die betreffende Klausel enthält, verfolgt wird.

Art. 19 Urheberrechte

19.1. Falls Nachdrucksrechte sowie Urheberrechte Dritter verletzt werden, ist für deren Verletzung ausschließlich der Auftraggeber haftbar.

19.2. Der Auftraggeber erklärt ferner, das Unternehmen von jeder Haftung freizustellen und dasselbe gegen ev. Beanstandungen und/oder ihm gegenüber eingereichten Klagen schadlos zu halten und auch für die ev. Anwaltskosten, mit denen es belastet wird und/oder die es zu tragen hat, aufzukommen.

Art. 20 Gerichtsstand

20.1. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang oder wie auch immer in Verbindung mit den Verträgen, auf die die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen angewandt werden, ist ausschließlich der Gerichtsstand Bozen (Italien) zuständig. Die Redaktion bzw. die Anzeigenabteilung behält sich das Recht vor, Werbemittel unter Umständen zurückzuweisen.

AGB 87 AGB Rabatte ...