Anwaltsblatt Karriere Heft 1/2014

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sonderausgabe

1/ 2014

portrait

Manuel Schauer report

Einstiegsgeh채lter auslandssemester

Paris + Kopenhagen

Mit Stellenmarkt f체r Anwalts-, Stations- und Praktikastellen



„Die gute Anwältin und der gute Anwalt ist mehr als nur ein Rechtsspezialist: Es lohnt sich also, sich auszuprobieren.“ Prof. Dr. Wolfgang Ewer

Liebe Studierende und liebe Referendare,

wagen wir einen Blick in die Zukunft: Wie wird sich die Welt des Anwalts entwickeln? In den vergangenen Jahren haben Professoren und Praktiker für die Spezialisierung geworben, mancher hat sie fast schon gepredigt. Doch die Experten im Deutschen Anwaltverein sehen, dass fachliches Expertenwissen allein nicht reicht: Die gute Anwältin und der gute Anwalt ist mehr als nur ein Rechtsspezialist wie die Interviews in den „Trends“ in diesem Heft zu solch unterschiedlichen Rechtsgebieten wie M&A, Strafrecht und Sozialrecht zeigen (ab Seite 34). Ein gutes Beispiel ist Rechtsanwalt Manuel Schauer. Der Syndikusanwalt sitzt direkt am Puls seines Unternehmens, gestaltet und entscheidet mit. Bis Manuel Schauer jedoch als angestellter Syndikus bei der Dillinger Hütte im Saarland landete, dauerte es seine Zeit. Noch während des Studiums unentschlossen, ob nicht doch Theologie das Wahre ist, machte er seine Anfänge in einer kleinen forensisch ausgerichteten Kanzlei. Heute wickelt er Millionengeschäfte ab und ist vom Gesellschafts- bis zum Umweltrecht auf allen Gebieten tätig, die das Unternehmen betreffen. Das Portrait zeigt, dass es sich lohnt, sich auszuprobieren. Nutzen Sie also die Chance, Ihre verschiedenen Fähigkeiten im Studium und im Referendariat zu fördern. Und lassen Sie sich auch nicht von der Angst abschrecken, dass das Examen nicht ganz so gut läuft. Sicher sind die Noten auch weiterhin ein

wichtiges Einstellungskriterium, doch bei weitem nicht mehr alles. Gerade die in der Ausbildung häufig vernachlässigten „soft skills“ – wie der Umgang mit Menschen, die Kunst des klaren Schreibens und Sprechens, gutes Zeitmanagement – sowie Offenheit für Neues und Auslandserfahrung sind gefragt. Wenn es menschlich und im Rechtsgebiet in einer Kanzlei passt, dann kommt es auch nicht mehr auf ein Prädikatsexamen an. Der Einstellungs- und Gehälterreport in diesem Heft (zum IT-Recht und zu Rechtsabteilungen) gibt Ihnen wieder einen guten Einblick in den Arbeitsmarkt und die Einstellungspraxis kleiner wie großer Kanzleien und von Unternehmen. Anwaltsblatt Karriere zeigt mit seinen Berichten, Reportagen, Portraits und Interviews auch in diesem Heft die Vielfältigkeit des Anwaltsberufs. Vom Studienbeginn bis zum Berufseinstieg soll Ihnen das Anwaltsblatt Karriere bei der Lebensund Karriereplanung eine Orientierungshilfe sein. Nutzen sie das Heft und Webangebot (jetzt auch auf Facebook) als Anregung und Wegweiser für Ihren Start in den Beruf. Wenn Sie Anwältin oder Anwalt werden wollen, ist der Deutsche Anwaltverein Ihr Begleiter. Mit besten Grüßen Ihr Prof. Dr. Wolfgang Ewer Präsident des Deutschen Anwaltvereins anwaltsblatt karriere / 3

editorial

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inhalt

„Am Ende geht es nicht darum, was man werden könnte, sondern wer man werden will.“ , Spezialisieren in der Nische – ohne Fachidiot zu werden , Auslandssemester in Paris + Kopenhagen , Infos zum Referendariat , Stellenmarkt … S. 12

S. 34

S. 48

S. 82

S. 90


inhalt

anwaltsköpfe 12

portrait

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interview

Manuel Schauer – Mit Erz und Verstand Dr. Daniela Mielchen – Masse durch Klasse

anwaltszukunft Guter Anwalt = Guter Unternehmer, Eva Becker, Berlin IT-Recht und Syndikusanwälte – Einstiegsgehälter, Einstellungschancen in Großkanzleien trends Zukunft > M&A (Mergers & Aquisitions) Zukunft > Sozialrecht Zukunft > Strafrecht gastkommentar Ein starkes Duo, Selmin Çalıs¸kan, Berlin reportage Wunsch und Wirklichkeit existenzgründung Unternehmer in eigener Sache – das gilt schon für Associates mandantenfragebogen Der Mandant: Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter Dr. Nikolaus Förster

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kommentar

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report

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anwaltsausbildung 30

anwaltsstation

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haftungsfallen

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auslandssemester

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rechtsprechung

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kommentar

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examen

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report

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referendariat

Berlin und Potsdam Verwalten und vollstrecken Studium in Paris + Kopenhagen Anwaltsrecht Wenn ein Beruf nicht reicht, Dr. Michael Kleine-Cosack, Freiburg Verkehrsrecht: Original-Aktenvortrag und Lösungsskizze Osteuropa: Internationales Umfeld für Studierende, Referendare und junge Anwälte Einstellungstermine, Wartezeiten, Adressen, Durchfallquoten

anwaltsstellen 86

bewerbungstipps

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stellenmarkt

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nachrichten

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rätsel, leserbriefe

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autoren, impressum

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schlussplädoyer

Die gute Bewerbung fängt schon im Studium an Anwaltsstellen Anwaltsstationen

Es lohnt, sich auszuprobieren, Prof. Dr. Wolfgang Ewer Freie Anwaltswahl – ein heiliges Gut? Kurzmeldungen

Inka Müller-Schmäh ist Rechtsanwältin anwaltsblatt karriere / 5


nachrichten

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Freie Anwaltswahl – ein heiliges Gut?

BGH: Rechtsschutzversicherer darf Anwaltswahl beeinflussen Text: Dr. Christian Deckenbrock, Universität zu Köln

Autoversicherungen sind günstiger, wenn der Versicherungsnehmer seinen Wagen ausschließlich selbst fährt, ihn in der Garage parkt oder nach einem Unfall eine vorgegebene Werkstatt aufsucht. Solche Anreize schaffen mittlerweile auch Rechtsschutzversicherer, um ihre Kosten gering zu halten. Sie empfehlen ihren Kunden einen bestimmten Anwalt und versprechen ihnen Vergünstigungen, wenn sie sich von diesem beraten und vertreten lassen. Mit den empfohlenen Anwälten haben die Versicherungen feste und unter den üblichen Sätzen liegende Honorare für die außergerichtliche Beratung vereinbart. Diese Praxis ist insbesondere den Rechtsanwaltskammern ein Dorn im Auge. Sie sehen das Rationalisierungsbestreben der Versicherer in einem unauflösbaren Spannungsverhältnis zum Grundsatz der freien Anwaltswahl. Die Bundesrechtsanwaltsordnung billigt nämlich „jedermann“ das Recht zu, „sich in Rechtsangelegenheiten aller Art durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und … vertreten zu lassen“ (§ 3 Abs. 3 BRAO). Dahinter steht der Gedanke, dass der Rechtsanwalt seine Aufgaben nur dann sachgerecht erbringen kann, wenn der Mandant ihm voll vertraut. Das setzt aber voraus, dass der Mandant ihn selbst ausgewählt hat. Dass die freie Anwaltswahl auch dann unabdingbar ist, wenn eine Rechtsschutzversicherung den Rechtsstreit finanziert, hat der Gesetzgeber zudem – europäischen Vorgaben folgend – im Versicherungsvertragsgesetz ausdrücklich festgehalten (§§ 127, 129 VVG). 6 / anwaltsblatt karriere

Inwieweit die Freiheit der Anwaltswahl tatsächlich ein Verbot sämtlicher Anreizsysteme fordert, hatte nun der BGH zu klären. Gegenstand des Rechtsstreits war das Modell eines Versicherers, der die Befolgung einer Anwaltsempfehlung mit einer Vergünstigung der Selbstbeteiligung (bis zu 300 Euro) für den nächsten Schadensfall honorierte. Der Versicherer warb damit, dass Kunden eine Rückstufung für künftige Rechtsstreitigkeiten vermeiden könnten, wenn sie einen empfohlenen Anwalt beauftragten.

Der erkennende Senat, der sich insoweit auch auf die maßgebliche Rechtsprechung des EuGH stützen konnte, hält finanzielle Anreize eines Versicherers nicht per se für unvereinbar mit dem Recht auf freie Anwaltswahl (Urt. v. 4.12.2013, Az. IV ZR 215/12, AnwBl 2014, 185). So könne sich der Versicherungsnehmer nach dem streitgegenständlichen Modell stets für seinen Wunschanwalt entscheiden. Ob er die ihm eröffnete Option (künftig reduzierter Selbstbehalt bei Befolgung der Empfehlung) nutze, bleibe grundsätzlich ihm selbst überlassen. Anders (und rechtswidrig) wäre dies, wenn sich der Versicherungsnehmer bereits bei Abschluss des Versicherungsvertrags und damit vor Entstehen der

konkreten Rechtsstreitigkeit verbindlich verpflichten müsste, der Empfehlung des Versicherers zu folgen. Aber auch bei Beibehaltung eines Wahlrechts darf die konkrete Ausgestaltung des Anreizsystems nach dem BGH eine angemessene Auswahl des Rechtsanwalts durch den Kunden nicht faktisch unmöglich machen. Ob die Grenze unzulässigen psychischen Drucks überschritten sei, werde im Wesentlichen von drei Kriterien beeinflusst, und zwar (1) von dem Umstand, ob sich der versprochene Anreiz zur Befolgung der Anwaltsempfehlung bereits auf den aktuell zu regulierenden Rechtsschutzfall auswirke oder erst auf einen späteren, (2) von der Dauerhaftigkeit der Auswirkungen und (3) von der Höhe des finanziellen Anreizes. Misst man den vom BGH beurteilten Streitfall an diesen Parametern, gelangt man zu einer überschaubaren Zwangswirkung. Immerhin entstehen im gemeldeten Schadenfall unmittelbar keine Kostennachteile und auch in Zukunft droht nur dann eine Beeinträchtigung, wenn in einem bestimmten Zeitraum ein weiterer Schaden auftritt. Wie aber die Entscheidung ausgefallen wäre, wenn nur eines der Kriterien anders ausgestaltet worden wäre, sagt der BGH nicht. Es spricht gleichwohl viel dafür, dass die Hürden für die Annahme unzulässigen psychischen Drucks nicht allzu hoch sind. Jedenfalls dürfen die Rechtsschutzversicherer nicht davon ausgehen, dass nun jegliches Anreizsystem rechtlich zulässig ist, und müssen damit rechnen, dass die Kammern gegen weitere Modelle vorgehen werden. //


nachrichten

Einsatz für Menschenrechte in Russland Seit Beginn der dritten Präsidentschaft von Wladimir Putin im Mai 2012 sind in Russland Einschränkungen der Meinungs-, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit zu beobachten. Auf einer gemeinsamen Veranstaltung von Amnesty International und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) wurde im Dezember 2013 diskutiert, welche Möglichkeiten die Zivilgesellschaft hat, sich gegen die zunehmenden Repressionen zu wehren und welche Rolle Anwältinnen und Anwälten dabei zukommt. Wie Kritiker eingeschüchtert werden, verdeutlichte Imke Dierßen von Amnesty International: Zwei Jahre Straflager für die Mitglieder der Band Pussy Riot für das Singen eines Protestliedes. Das Verbot der Propaganda „nicht traditioneller“ Beziehungen unter Minderjährigen verankert die Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung gesetzlich. Auch das Versammlungsrecht wurde

verschärft, die Strafen für die Teilnahme an nicht genehmigten Demonstrationen und andere Verstöße erhöht. Bei der Ausarbeitung der russischen Verfassung wäre es den Verfassern um Freiheit gegangen. „Leider ist von unserer Hoffnung nichts geblieben“, sagte die ehemalige russische Verfassungsrichterin Tamara Morschtschakowa. Die Lage der Zivilgesellschaft werde zudem dadurch erschwert, dass die russischen Behörden nicht einheitlich vorgingen. Vergleichbare Aktionen würden einmal sanktioniert, ein anderes Mal aber unbeachtet bleiben, so die Erfahrung des Russlandexperten Peter Franck von Amnesty International. Hinzu komme, dass die Justiz nicht unabhängig agiere und keine Waffengleichheit herrsche. Dies sei kein Grund aufzugeben, sagte Rechtsanwalt Damir Gainutdinow von der russischen Menschenrechtsorganisation Agora. „Aktiver Widerstand ist

nötig. Wir werden weitermachen.“ Und Agoras Engagement zahle sich auch aus: In Kasan, eine der größten Städte Russlands, gebe es weniger Gewalt durch die Polizei, seitdem der Fall eines an den Folgen von Polizeigewalt Verstorbenen an die Öffentlichkeit gelangt ist. Einig waren sich die Referenten von DAV und Amnesty in einem: Die einzigen unabhängig handelnden Juristen in Russland sind zur Zeit Anwältinnen und Anwälte. //

Das Ende von Mord und Totschlag – kommt eine Reform? An einer plausiblen Erklärung für die Unterscheidung zwischen Mord und Todschlag scheitern Juristen schon seit Jahrzehnten. Insbesondere der Mordparagraph gilt unter Juristen als schlechtester Paragraph des gesamten Strafrechts. § 211 StGB ist ein nationalsozialistisches Relikt, das sich an Tätertypen und subjektiven Beweggründen wie Heimtücke, Grausamkeit oder Mordlust orientiert. Der Unrechtscharakter der Tat ergibt sich nicht etwa aus der Tötung eines Menschen, sondern aus den verwerflichen Motiven des Mörders. Damit ist der Mordparagraph ein Fremdkörper im modernen Strafrecht, das sich an der Tat orientiert. Ein Zustand, der allseits beklagt wird. Doch bisher sind Reformvorschläge regelmäßig wieder in der Versenkung

verschwunden. Damit soll jetzt Schluss sein. Bundesjustizminister Heiko Maas sprach sich im Februar diesen Jahres im Interview mit der Süddeutschen Zeitung für eine Reform der Tötungsdelikte aus. An Vorschlägen mangelt es nicht. Bereits im Januar 2014 stellte der Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV), Rechtsanwalt Prof. Dr. Ewer, den Reformvorschlag des DAV vor. Dieser sieht vor, die Trennung zwischen Mordund Totschlagsdelikten aufzuheben und durch einen einheitlichen „Tötungsparagraphen“ zu ersetzen. Für eine auf den Einzelfall angepasste Strafzumessung sind verschiedene Freiheitsstrafen bis hin zu lebenslanger Haft vorgesehen. Waren die rechtsstaatlichen Strafzumessungskriterien bisher auf den Mord

nicht anwendbar, soll auf den einheitlichen Tötungstatbestand die gesamte Bandbreite von Strafmilderungs- und Strafschärfungsgründen (§§ 46 ff. StGB) Anwendung finden. Ebenfalls sieht der Vorschlag eine Zweiteilung des Verfahrens vor. Im ersten Abschnitt soll zunächst festgestellt werden, ob der Täter die Tat begangen hat. Im zweiten Abschnitt soll dann über Rechtsfolgen entschieden werden. Dem Angeklagten stünde es somit frei, im ersten Abschnitt die Tat zu bestreiten, ohne sich die Möglichkeit abzuschneiden, etwaige Tatsachen vorzutragen, die zu einer Strafmilderung führen würden. Der Umfang der Schuldfähigkeit (§§ 20, 21 StGB) wäre dann ausschließlich Gegenstand des zweiten Verfahrensabschnitts. // anwaltsblatt karriere / 7


nachrichten

Syndikusanwalt zahlt in Rentenversicherung ein Das Bundessozialgericht hat am 3. April 2014 in drei Revisionsverfahren entschieden, dass abhängig beschäftigte Rechtsanwälte („Syndikusanwälte“) nicht länger von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien sind. Wer als Berufseinsteiger heute in einer Rechtsabteilung als Syndikusanwalt anfängt, wird daher auf jeden Fall ab sofort in die Deutsche Rentenversicherung Bund einzahlen müssen. Zusätzlich muss er als Pflichtmitglied eines anwaltlichen Versorgungswerkes dort den Mindestbeitrag zahlen. Bislang war es gängige Praxis, dass die Syndikusanwälte nach einer Befreiung aus der Rentenversicherung ausschließlich in die Versorgungswerke einzahlten. Für angestellte Anwälte in Kanzleien soll – wie das Bundessozialgericht mitteilt – aber nach wie vor die Möglichkeit

bestehen, von der Rentenversicherungspflicht befreit zu werden. Unklar ist hier aber noch, solange die schriftlichen Urteilsgründe nicht vorliegen, wie die vom BSG verlangte unabhängige und weisungsfreie Ausübung des Anwaltsberufs im Anstellungsverhältnisses ausgestaltet werden muss. Ungewiss ist, wie weit ein Vertrauensschutz für Syndikusanwälte reicht, die über keine Befreiung für das aktuelle Beschäftigungsverhältnis verfügen. Der Deutsche Anwaltverein und seine Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte kritisierten die Urteile und warnten vor einer Spaltung der Anwaltschaft, ausgelöst durch getrennte Altersversorgungssysteme. //

Kein akademischer Titel nach dem Ersten Staatsexamen

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allgemeine Gleichheitsgrundsatz sei nicht verletzt. Die fehlende Graduierung erschwere die Wahl oder Ausübung eines Berufs nicht unverhältnismäßig. Aus Sicht des Arbeitgebers komme es allein auf die Qualität der Hochschulausbildung an. Des Weiteren könne ein „Diploma Supplement“ ausgegeben werden. Dieses enthalte Angaben zum nationalen Hochschulsystem, insbesondere zum Grad der Qualifikation und Typ der jeweiligen Hochschule. Außerdem könne die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen die Anerkennung im Ausland unterstützen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die ehemaligen Studenten können einen Antrag auf Zulassung der Berufung zum VGH Mannheim stellen. //

Nicht mehr jeder Berufseinsteiger in einer Großkanzlei möchte auch Partner werden. Für die Kanzleien bedeutet das einen Wandel. Wenn sie gute Anwältinnen und Anwälte zu Partnern machen wollen, müssen sie dem Nachwuchs eine realistische und attraktive Perspektive bieten. Die Studie „Partnerwerdung in Kanzleien im Spannungsfeld zwischen Transparenz und Strategischer Entscheidung“ des Bucerius Center on the Legal Profession fragt danach, wie Kanzleien ihre Anwälte auf dem Weg in die Partnerschaft unterstützen. Sie greift damit ein Thema der Zukunftsstudie des Deutschen Anwaltvereins auf: Auch dort wurde die Nachwuchsgewinnung als zentrales Thema der Anwaltschaft identifiziert. In der Bucerius-Studie zeigt sich, dass sich die Kanzleien bei ihren Associates häufig in einem Konflikt zwischen unternehmerischer Freiheit und Transparenz für den einzelnen Mitarbeiter befinden. Kanzleien sollten – so die Studie – ihren Fokus auf die Beurteilung und Entwick-

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Absolventen des Ersten Staatsexamens haben gegen die Universität keinen Anspruch auf die Verleihung eines akademischen Grades. Vielmehr reicht es aus, wenn sie durch das Zeugnis berechtigt sind, die Bezeichnung „Referendar“ zu führen. So entschied das VG Freiburg in seinem Urteil vom 19. Juni 2013 (Az. 1 K; 543/12, 1; K 544/12). Zwei ehemalige Studenten hatten vor Gericht geltend gemacht, dass in Zeiten der Internationalisierung des Arbeitsmarktes die alleinige Bezeichnung „Referendar“ nicht mehr ausreiche. Eine Benachteiligung sahen die Kläger darin, dass 37 von 40 deutschen Universitäten bereits einen akademischen Abschlussgrad nach dem Ersten Examen eingeführt hätten. Das VG Freiburg hat die Klage abgewiesen. Der

Motivation ist Wettbewerbsvorteil für Kanzleien

Leistung = Motivation + Fähigkeit + Umfeld

lung der Mitarbeiter legen. Es gelte die Formel „Leistung = Motivation + Fähigkeit + Umfeld“. Motivation sei somit ein strategischer Wettbewerbsvorteil, dem bisher in den Kanzleien nicht genügend Aufmerksamkeit gewidmet werde. Kanzleien müssten ihren Anwälten ein motivierendes Umfeld bieten, was nur durch Transparenz, Objektivierbarkeit und Fairness erreicht werden könne. Die Studie gibt dafür konkrete Handlungsempfehlungen an die Kanzleien und beschreibt Wege aus dem Wertekonflikt. //


nachrichten

BAföG statt Unterhalt – Eltern müssen nicht zahlen Solange ein Kind seinen Unterhaltsbedarf durch BAföG decken kann, darf es von den Eltern keinen Unterhalt verlangen. Das hat das OLG Hamm am 27. September 2013 rechtskräftig entschieden (Az. 2 WF 161/13). Die bei ihrer Mutter wohnende 21-jährige Antragstellerin verlangte unter Hinweis auf ihr Studium von ihrem Vater Unterhaltsleistungen in Höhe von 380 Euro, statt bisher 210 Euro. Einen Antrag auf BAföG hatte sie nicht gestellt, da sie sich unter anderem nicht schon zu Beginn ihres Berufslebens verschulden wollte. Das OLG hielt die Antragstellerin für nicht unterhaltsbedürftig: Der Unterhaltsberechtigte müsse die Möglichkeit zur Kreditaufnahme nutzen, um nicht selbst unterhaltsbedürftig zu werden. Studierenden sei es zuzumuten, BAföG-Leistungen in Anspruch zu nehmen. Insbesondere sei dies wegen der günstigen Darlehensbedingungen der Fall. Dass man sich nicht schon zu Beginn des Berufslebens verschulden wolle, spiele für die Zumutbarkeit keine Rolle. //

PartGmbB erfolgreich gestartet: 250 Kanzleien Mit der Einführung der Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) gibt es nun eine deutsche Alternative zur angelsächsischen LLP. Die neue Rechtsform ermöglicht es Anwältinnen und Anwälten, die persönliche Haftung der Gesellschafter bei fehlerhafter Berufsausübung auszuschließen und ihr Berufsrisiko so deutlich zu verringern. Es haftet ausschließlich die Partnerschaft mit ihrem Vermögen. Voraussetzung ist allerdings der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millio-

nen Euro. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Schaffung der PartGmbB am 19. Juli 2013 haben sich inzwischen nach Recherchen des Deutschen Anwaltvereins rund 250 Kanzleien als PartGmbB registrieren lassen (Stand Januar 2014). Darunter befinden sich sowohl bundesweite Kanzleinamen, aber auch ganz normale kleine und mittlere Anwaltskanzleien abseits der Anwaltshauptstädte. Der DAV geht davon aus, dass inzwischen 4.000 bis 5.000 Anwältinnen und Anwälte in der Rechtsform einer Anwalts-PartGmbB organisiert sind. //

Deutsch-Türkische Uni startet in Istanbul Die staatliche Deutsch-Türkische Universität (DTU) hat zum Wintersemester 2013/2014 ihren Lehrbetrieb aufgenommen. Künftig sollen auf dem Istanbuler Campus rund 5000 Studenten in Ingenieurs-, Natur-, Rechts-, Wirtschaftsund Kulturwissenschaften unterrichtet werden. Kostenträger des Projekts sind Deutschland und die Türkei, wobei die Türkei den Großteil der Kosten übernimmt. Schon im deutsch-türkischen Kul-

turabkommen von 1957 war von einer solchen Universität die Rede. Nun wird das Universitätsgelände auf der asiatischen Seite des Bosporus errichtet. Bundesbildungsministerin Johanna Wanka sieht den Beginn des Lehrbetriebs als „wichtigen Schritt“. Im Hinblick auf die Proteste gegen Baupläne in Istanbul sowie gegen Ministerpräsident Erdogan sagt sie: „Ich wünsche mir an der TDU auch Studenten, die politisch aktiv sind“. //

Deutscher Anwaltstag: Gute Wahl auch für Berufseinsteiger Vom 26. Juni bis zum 28. Juni 2014 findet in Stuttgart der 65. Deutsche Anwaltstag unter dem Motto „Freiheit gestalten“ statt. Der Besuch lohnt sich nicht nur für Anwälte, sondern gerade auch für Studierende und Referendare. Der Anwaltsberuf ist bei vielen Absolventen nach wie vor beliebt. Neben spannenden Arbeitsfeldern bietet die Tätigkeit als Anwältin oder Anwalt den engen Kontakt zu Mandanten und Kollegen sowie die Chance, eigenverantwortlich und vielgestaltig zu arbeiten. Wer darin seine Zukunft sieht, ist in einer Kanzlei oder der Rechtsabteilung eines

Unternehmens gut aufgehoben. Aber welche Rechtsgebiete sind auf dem Markt überhaupt gefragt und welche Kenntnisse und Fähigkeiten muss man mitbringen, um erfolgreich zu sein? Antworten auf diese und weitere Fragen gibt es auf dem Deutschen Anwaltstag. Neben zahlreichen Fachveranstaltungen und einem abwechslungsreichen Rahmen- und Kulturprogramm bietet er einen authentischen Einblick in das Berufsbild des Anwalts und in die verschiedenen Fachanwaltschaften. Der „DAT für Einsteiger“ am Mittwoch, den 25. Juni 2014, richtet sich speziell an Berufseinsteiger

und Erstteilnehmer. Neben der Möglichkeit eines ersten Kennenlernens gibt es hilfreiche Tipps, um sich im Tagungsdschungel zurechtzufinden. Im Anschluss folgen Vorträge erfahrener Praktiker zur anwaltlichen Taktik im Zivilprozess und zu den Anforderungen und Perspektiven des Anwaltsberufs. Das Fachprogramm des Deutschen Anwaltstages selbst bietet darüber hinaus viele Veranstaltungen, beispielsweise zum ITRecht und zur Mediation, die – je nach Interesse – auch für Studenten, Referendare und Berufseinsteiger geeignet sind. Link zur Anmeldung: http://anwaltverein.de/DAT

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kommentar

Guter Anwalt = Guter Unternehmer Warum Mandanten mit Jura immer seltener zu beeindrucken sind Text: Rechtsanwältin Eva Becker, Berlin Die Großen machen es und die Kleinen machen es auch. Und wenn eine Kanzlei darauf verzichtet, hat sie wenig Zukunft. Unternehmertum ist gefragt, wenn gute anwaltliche Leistung auch wirtschaftlichen Erfolg bringen soll. So lässt sich das Ergebnis der Zukunftsstudie für die deutsche Anwaltschaft, die der Deutsche Anwaltverein im vergangenen Sommer vorgestellt hat, zusammenfassen. Es wird künftig immer weniger genügen, über eine gute juristische Ausbildung zu verfügen und die an uns von den Mandanten herangetragenen rechtlichen Probleme einer glanzvollen Lösung zuzuführen. Diese Kompetenz wird stattdessen als selbstverständlich vorausgesetzt. Es bleibt also nicht aus, dass sich Anwältinnen und Anwälte mehr noch als bisher um unternehmerische Kompetenz im weitesten Sinne bemühen. Dafür spricht auch ein Blick auf die in den letzten zwanzig Jahren rasant auf rund 160.000 Berufsträger angewachsene Anwaltschaft und die zunehmende Zahl der nicht anwaltlichen Konkurrenten, die in Folge des Rechtsdienstleistungsgesetzes den Markt bevölkern. Zu Beginn der Unternehmung „Anwalt“ muss deshalb die Analyse der eigenen Fähigkeiten und Qualifikation stehen und die Frage, ob man diese Kompetenzen als Einzelanwalt oder in Gemeinschaft vermarkten möchte. Bei dieser Entscheidung sollte die durch die Zukunftsstudie bestätigte Erkenntnis, dass die Unternehmensgröße ein entscheidender Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg ist, eine Rolle spielen. Zugleich bietet der Zusammenschluss mit Anderen die Möglichkeit, eine weitere Voraussetzung für erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit leichter zu erfüllen: die Spezialisierung. Deren Bedeutung wird durch die nach wie vor wachsende Zahl der Fachanwaltschaften belegt. Mit der Feststellung der eigenen Kompetenz und der Entscheidung, in welcher beruflichen Struktur diese auf den Markt gebracht werden soll, ist es allerdings nicht getan. Stattdessen gilt es Strategien zu entwickeln, den passenden Mandanten zu den Rechtsfragen und -problemen, die man beantworten kann und möchte, für sich zu gewinnen. Das gelingt nach wie vor besonders gut im persönlichen Kontakt, weshalb sich diejenigen glücklich schätzen können, die umtriebig sind, gerne mit Menschen in Kontakt kommen, Veranstaltungen besuchen oder Vorträge halten. Vernetzung ist das Stichwort, das 10 / anwaltsblatt karriere

in Zusammenhang mit der Akquise von Mandanten regelmäßig genannt wird. Vernetzung kann aber auch im Zusammenschluss mit Kolleginnen und Kollegen zu wirtschaftlich erfolgreichem Agieren führen, wenn so nämlich die Nachfrage der Mandanten nach einer möglichst breiten Palette an Dienstleistungen befriedigt werden kann. Sind die potentiellen Mandanten ausgemacht und ist für deren Akquise eine Strategie gefunden, gilt es, die tatsächlichen Auftraggeber zufrieden zu stellen. Denn bekanntermaßen ist eine wichtige Säule der Akquise die Weiterempfehlung durch Mandanten. Das wird alleine mit hervorragender juristischer Arbeit – deren Qualität der Laie regelmäßig nicht einschätzen kann – kaum mehr gelingen. Stattdessen wird die Anwaltschaft sich künftig intensiver mit Mandantenbindung auf anderem Wege befassen müssen: Die besonders freundliche und effiziente Betreuung der Mandanten durch geschulte Kanzleimitarbeiter, Kommunikation und Transparenz in Bezug auf die Bearbeitungsabläufe, deren Dauer und Kosten sowie die selbstverständliche Nutzung von modernen Kommunikationsmitteln stehen nicht zur Disposition. Sie gehören stattdessen mittlerweile zum Pflichtprogramm. Der Einsatz moderner Telekommunikationsmittel gehört hierzu nicht nur deshalb, weil nahezu jeder Mandant selbst hierüber mittlerweile verfügt und das Internet für ihn kein „Neuland“ mehr ist, sondern auch deshalb, weil selbst die Kommunikation mit Gerichten in nicht ferner Zukunft auf elektronischem Wege stattfinden wird. Nicht zuletzt wird die euphemistisch als demographischer Wandel umschriebene Personalknappheit und die damit einhergehende Erhöhung von Personalkosten den Druck auf die Anwaltschaft erhöhen, Technik einzusetzen. All das sollte uns aber nicht bange machen: Überträgt man die im juristischen Studium gleich zu Beginn eingebläute Frage: „Wer will was von wem woraus?“ auf die Analyse der eigenen Unternehmung, ist man für diese Herausforderungen gut gewappnet. // Die Autorin ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Berlin. Sie ist Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des DAV.



Manuel Schauer, Syndikusanwalt der Dillinger H端tte


Mit Erz und Verstand Text: Jochen Brenner Fotos: Peter Adamik

Richter oder Staatsanwalt? Seine Examensnoten hätten Manuel Schauer eine Laufbahn in der Justiz ermöglicht. Doch den Juristen aus dem Saarland zog es in die Welt der Konzerne. Er wurde Syndikusanwalt bei der Deutschen Bahn und wechselte schließlich in eine der ältesten deutschen Industriebranchen: Als Mitglied der Rechtsabteilung der Dillinger Hütte ist der Rechtsanwalt im internationalen Stahlgeschäft tätig.

Entscheidungen bedeuten Abschiede, und wer mag schon Abschiede? Wer sich für A entscheidet, verzichtet auf B. So ist die Regel im Berufsleben. Jurist werden? OK, warum nicht. Aber Theologe wirst Du dann nicht mehr. Pfarrer werden? Auch gut, aber mit der Juristerei ist dann Schluss. So denkt der Student Manuel Schauer Anfang der neunziger Jahre. In Schauers Reisepass ist damals fast keine Seite mehr frei, so viele Stempel hat er gesammelt. Rein in die DDR, raus aus der DDR, das kostet Platz im Pass. Als Zivildienstleistender beim Sozialen Friedensdienst in Bremen traf er sich mit jenen, die im Osten Deutschlands den Dienst an der Waffe verweigern wollten. In dieser Zeit und darüber hinaus erfährt der junge Manuel Schauer viel über die beiden Deutschlands. Er lernt die Widerstands-Szene um die Ost-Berliner Gethsemanekirche im Stadtteil Prenzlauer Berg kennen und ist fasziniert. „Der Einfluss der Kirche auf den politischen Wandel in der DDR hat mich beeindruckt“, sagt Schauer heute über die Zeit, und es klingt, als ob er damals dem Pfarrersberuf näher war als dem des Juristen. In den Wendejahren entstehen Freundschaften, die bis heute bestehen. Er kennt diese Welt und das Milieu. Auch sein Vater ist Pfarrer, betreut eine Gemeinde in Saarbrücken, pflegt ein offenes Haus und engagiert sich, positioniert sich: gegen den Vietnamkrieg, für eine liberale Flüchtlingspolitik. Bis zur Zwischenprüfung in Bonn studiert Manuel Schauer Jura und evangelische Theologie einfach gleichzeitig. Wer mag schon Abschiede? Latein und Griechisch konnte er aus Schulzeiten, Hebräisch lernt er an der Uni. Wann es dann doch passierte, kann er heute nicht mehr genau sagen. Dass aus dem Pfarrer in spe keiner wurde: Intuition? Zweifel? Der gewachsene Sinn für die juristische Logik? Er lässt die Theologie und stürzt sich auf die Rechtswissenschaften. Bevor er nach acht Semestern in Saarbrücken ein Prädikatsexamen ablegt, nimmt er sich noch die Zeit für einen Abstecher nach Freiburg. Da ist er von der Begeisterung fürs

Mit Schutzhelm und -weste auf dem Hüttengelände.

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portrait

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portrait 1967 geboren in Saarbrücken

1987 Abitur

1987 – 1989 Zivildienst in Bremen

1989 – 1991 Studium der Ev. Theologie in Saarbrücken und Bonn

1989 – 1993 Studium der Rechtswissenschaft in Saarbrücken, Bonn und Freiburg i. Br.

1994 – 1996 Erste juristische Staatsprüfung, Referendariat im Bezirk des OLG Saarbrücken

1996 Zweite juristische Staatsprüfung und Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

1996 – 1999 Tätigkeit als Rechtsanwalt in forensisch ausgerichteter Kanzlei in Saarbrücken

1999 – 2000 Tätigkeit als Syndikus-Rechtsanwalt bei DB Reise&Touristik AG (DB Fernverkehr) in Frankfurt/Main

Seit 2000 Tätigkeit als Syndikus-Rechtsanwalt bei der Aktien-Gesellschaft der Dillinger Hüttenwerke/SHS Stahl-Holding-Saar GmbH & Co KGaA in Dillingen/Saar (Schwerpunkt: privates und öffentliches Wirtschaftsrecht, insbesondere Handels- und Gesellschaftsrecht)

Seit 2002 Lehrbeauftragter an der Universität des Saarlandes für das Fach Vertragsgestaltung in der Wahlfachgruppe Deutsches und Internationales Wirtschaftsrecht Mitgliedschaften DAV (Saarländischer Anwaltverein) und Deutscher Juristentag, Werder Bremen sowie verschiedene Umweltverbände; verheiratet (zum zweiten Mal), ein Kind; Interessen: Kultur (Konzert, Oper, Schauspiel und Literatur) sowie Sport (Fußball und Fahrrad)

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Fach schon ganz gefangen. „Ich habe ein Sommersemester an der Uni lang einfach gehört, was mich interessiert hat. Familienrecht zum Beispiel, das habe ich zwar nie wieder gebraucht, aber für mich gehört es zum Studium einfach dazu“, sagt Schauer. Er besucht Vorlesungen beim ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Ernst Benda, der von den Nachtverhandlungen des Gerichts zur Zeit der Schleyer-Entführung zu berichten weiß, oder er folgt den Ausführungen zum Wertpapierrecht von Peter Schlechtriem. „Freiburg hatte die Stars unter den Professoren“, sagt Schauer, „das waren spannende Vorlesungen.“ Die Rückkehr ins Saarland stellt Schauer aber nie in Frage. Ungewöhnlich ist das nicht, dass einer zurückkehrt, aber vielleicht muss man das an dieser Stelle erwähnen: Die Verbundenheit der Saarländer mit ihrer Heimat ist mindestens bemerkenswert – Schauer ist da keine Ausnahme. Eine Erklärung ist schwierig. Manche sagen, die Randlage im Südwesten der Republik trage zu einem Zusammengehörigkeitsgefühl bei, andere machen die wechselhafte Geschichte im 20. Jahrhundert verantwortlich. Die Rückkehrerquote ins zweitkleinste Bundesland mit nicht mal einer Million Einwohner ist überdurchschnittlich hoch. „In Saarbrücken kann man halt gut studieren“, sagt Schauer dazu nur, „man findet zu den Professoren schneller persönlichen Kontakt als an den großen Fakultäten.“ Der Lokalpatriotismus der Saarländer macht sich auch im Berufsleben bemerkbar. Schauer gehört seit rund zehn Jahren als Syndikusanwalt der Rechtsabteilung der Dillinger Hütte an, dem größten Grobblechwerk Europas. Bis auf eine Ausnahme stammen seine sechs Kollegen aus der Region. Der Weg zum Syndikusanwalt ist für Manuel Schauer nicht vorgezeichnet, wie viele seiner Kollegen wird er nach Studium und Referendariat zunächst Rechtsanwalt in einer Kanzlei. „Das Referendariat“, sagt er mit einem Lachen, „ist eine der besten Möglichkeiten, um herauszufinden, was man nicht mag.“ Noch im Studium glaubt Schauer an die Erfüllung im Beruf des Verwaltungsrichters, die Referendarsstation am Gericht bringt ihn jedoch schnell von der Idee ab. „Der Eindruck ist subjektiv, aber ich fühlte mich am Ende der juristischen Kette“, sagt er, „die Sachverhalte, die einen Verwaltungsrichter erreichen, sind abgeschlossen, er kann nichts mehr gestalten. Genau das wollte ich aber.“ 1996 fängt er in einer forensisch ausgerichteten Kanzlei mit zehn Anwälten in Saarbücken an, er ist junger Familienvater und mag die abwechslungsreiche Arbeit. „Fast jeden Tag vor Gericht aufzutreten schult die kommunikativen Fähigkeiten ungemein, das war eine wichtige Erfahrung“, sagt Schauer, „aus dieser Zeit stammt meine große Hochachtung vor den Kollegen, die den Menschen zu ihrem Recht verhelfen.“ War der Job immer noch zu sehr „Ende der Kette“ und zu wenig „Gestaltung“? Schauer jedenfalls wollte weiter. Und bewies, dass der Saarländer sehr wohl in der Lage ist, über den Tellerrand zu sehen, wenn sich der Einsatz zu lohnen scheint. Nach drei Jahren zwischen Kanzlei und Gericht bewirbt sich Schauer auf eine Anzeige in der Neuen Juristischen Wochenschrift als Syndikusanwalt bei der Deutschen Bahn AG in Frankfurt – und kriegt den Job. „Meine Bahn-Affinität beschränkte sich aufs Bahnfahren“, sagt er, ausschlaggebend für die Einstellung waren auch die beiden Prädikatsexamen. Die Diskussion über die Sinnhaftigkeit der Praxis in der juristischen Welt, berufliche Chancen auch lange nach dem Ende der Ausbildung auf die Punktzahl in den Staatsexamen zu reduzieren, verfolgt Schauer schon lange, aus einer komfortablen Situation zwar, aber kritisch. In der Rechtsabteilung der Dillinger Hütte betreut er oft Referendare, natürlich wirft er einen Blick auf ihre Noten. „Meine Erfahrung ist, dass


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die Noten ein gewisses echtes Interesse an der Sache widerspiegeln“, sagt Schauer, „die jungen Kollegen haben die Fähigkeit bewiesen, einen Lebenssachverhalt unter dem juristischen Blickwinkel zu betrachten. Gute Noten können etwas aussagen über die Bereitschaft, sich in ein Thema einzudenken.“ Bei der Deutschen Bahn in Frankfurt kommt Schauer, eine Zehn-Anwälte-Kanzlei gewohnt, auf den Geschmack des Unternehmers in einem großen Konzern. Seine Kollegen aus der Rechtsabteilung und er sind alle gleichberechtigt und direkt dem Vorstand Christoph Franz unterstellt, der später Chef der Lufthansa wird. Schauer lebt in einer Wohngemeinschaft in einer Eisenbahnerwohnung im Frankfurter Gallusviertel und pendelt am Wochenende in die Heimat. „Damals war die Bahn ein höchst innovatives Unternehmen“, sagt er, „dann wurde umstrukturiert, das operative Geschäft rückte ,in größere Ferne‘.“ Schauer und seine Abteilung werden vom Vorstand getrennt. Damit verliert der Job für den jungen Rechtsanwalt im Unternehmen an Attraktivität. „Mitzukriegen, wie im Vorstand entschieden wird, und mitgestalten zu können, das fand ich spannend“, sagt Schauer. Was dann kam, nicht mehr. Erneut ist es eine Anzeige, diesmal in der Frankfurter Allgemeinen, die ihm nach knapp zwei Jahren bei der Deutschen Bahn den Wechsel bringt. Und wieder sind es auch die Examensnoten, die helfen, aus der großen Zahl von Bewerbern herauszuragen. „Je stärker die Wirkung des Gleichbehandlungsgesetzes bei der Einstellung ist, desto mehr müssen Unternehmen darauf achten, sich unter keinen Umständen angreifbar zu machen. Deswegen ist mein Eindruck, dass die Note eher noch wichtiger wird als früher“, sagt Schauer. Mit dem Job bei der Dillinger Hütte landet Schauer einen Treffer. Wer ihn erlebt, wie er sich Schutzhelm und -weste überstreift und mit schnellen Schritten durch das hunderte Meter lange Walzwerk auf dem Hüttengelände eilt, um dem Besucher das Produkt nahe zu bringen, an dessen Herstellung, Vertrieb und Auslieferung in Dillingen über 5.000 Leute arbeiten, dem wird klar: Da haben sich zwei gefunden, der Job und der, der zu ihm passt.

Seit fast 400 Jahren besteht die Hütte in Dillingen, und obwohl dank des technischen Fortschritts in Hochofen und Walzwerk niemand mehr Hand anlegen muss, ist Stahlgewinnung immer noch ein archaisches Geschäft.

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portrait Manchmal ist alles Routine, und dann geht es plötzlich um Millionen. „Daraus ergibt sich eine gewisse Spannung, wir müssen einfach enorm auf der Hut sein“, sagt Syndikusanwalt Manuel Schauer.

16 / anwaltsblatt karriere

Natürlich macht sich Schauer im Alltag als Syndikusanwalt die Hände nicht schmutzig, er trägt Anzug und Krawatte und fährt mit dem Rad zum Mittagessen ins noble Hütten-Casino, das nur von Führungskräften besucht wird. Aber der Eindruck lässt sich nicht leugnen, dass Schauer sich manchmal gerne einen silbernen Schutzanzug überstreifen würde, um mit dem Abstich das glühende Roheisen aus dem Hochofen laufen zu lassen. Er rattert Jahreszahlen, Produktionsmengen, Herstellungsgprozesse herunter, kennt Liefermengen, Absatzzahlen, wichtige Kunden. „Wir sind zwar ein Konzern“, sagt Schauer, „aber vom Gefühl her sind wir ein Familienbetrieb. Die Leute bleiben lange im Unternehmen, können mit einer guten betrieblichen Altersversorgung rechnen. Nicht selten fangen auch die eigenen Kinder auf der Hütte an.“ Im Walzwerk riecht es jetzt nach Verbranntem, der Lärm ist ohrenbetäubend, nur ein paar Neonröhren beleuchten die Halle, während tonnenschwere Stahlblöcke noch glühend über die Walzen dem Ausgang zurollen. Arbeiter in gläsernen Kabinen überwachen an Monitoren den Prozess. Hitze und Feuer, Lärm und der beißende Geruch: Hochofen und Walzwerk kommen der Hölle nahe, wie sie sich die Menschen im Mittelalter ausgemalt haben. Seit fast 400 Jahren besteht die Hütte in Dillingen, und obwohl dank des technischen Fortschritts in Hochofen und Walzwerk niemand mehr Hand anlegen muss, ist Stahlgewinnung immer noch ein archaisches Geschäft. Auch wenn Syndikus Schauer die Arbeit an Eisen und Stahl dann doch den Facharbeitern überlässt: Die Rechtsabteilung ist in der langen Hüttentradition spätestens im 20. Jahrhundert ein wichtiges Rad im Getriebe geworden. In den Boomzeiten des vergangenen Jahrhunderts mussten Expansion und Wachstum überwacht werden; heute, wo die Märkte flüchtiger und anfälliger sind, geht es auch darum, die Hütte mit ihren zahlreichen unternehmerischen Verflechtungen auf der sicheren Seite zu halten und den Anschluss an neue Märkte – wie die Offshore-Windkraft – nicht zu verlieren. Schauers Hauptarbeit ist deshalb Vertrags- und Gesellschaftsrecht. Wenn zu den bereits 50 bis 60 Tochtergesellschaften neue hinzukommen, sind seine Kollegen und er im Einsatz. Im Alltag funktioniert das Team als eine Art Vertragspolizei: Oft rufen Mitarbeiter aus den Fachabteilungen an, um Details etwa für Geheimhaltungsverträge zu besprechen – die Hütte ist ein interessanter Ort für Wirtschaftsspione. „Wer hat denn mehr schützenswertes Wissen, wir oder der Vertragspartner, frage ich dann meist erst mal etwas flapsig“, sagt Schauer. „Dann geht‘s an die Details, ehe wir zum Beispiel Lieferanten an geheime Anlagen ranlassen können.“ Schauer prüft auch, ob die Verträge mit jenen Lieferanten dem Standard entsprechen, checkt die zugrunde liegenden Berechnungen, verhandelt Klauseln und setzt so ganz nebenbei das Recht im Unternehmen durch. Und dann ist da noch der Emissionsrechtehandel, der für ein Unternehmen wie die Hütte schnell zum überlebenswichtigen Faktor werden kann. „Ich stimme mich mit den Technikern ab und prüfe dann, ob wir genug Rechte zur Verfügung haben. Das ist ein Rechtsgebiet, das stark im Fluss ist“, sagt Schauer. Veränderungen zu beobachten, auf dem Laufenden bleiben, sich informieren: Zum Job des Syndikus gehören Aufgaben, die auf den ersten Blick nicht stark sichtbar sind, aber den entscheidenden Unterschied machen können. Schauer ist eine Art juristischer Sicherheitsinspektor, der sich selbst permanent mit Updates versorgt. In seiner Abteilung kursieren zehn einschlägige Fachzeitschriften, die Schauer intensiv liest. Was schreibt „Der Betriebsberater“? Welche Themen aus „Wirtschaft und Wettbewerb“ könnten für die Hütte von Belang sein? Wie beurteilen Experten die Entwicklung des Emissionsrechtehandels in der „Zeitschrift für Umweltrecht“?


portrait

Ehrgeiz

Wissen wollen, wie es ist und wo es steht – im Gesetz, in der NJW, im Anwaltsblatt; wissen wollen, wieso es so ist, wie es ist; wissen wollen, ob es geändert werden kann und wie.

Genuss

Mit offenen Augen und Ohren radfahren, sich an Landschaft und Gärten, Gebäuden und Plätzen erfreuen, Menschen treffen, gut essen und trinken.

Ernüchterung

Erkennen, dass es nicht geändert werden kann.

Spiel

Das Spiel dauert 90 Minuten, manchmal auch länger.

Motivation

Wissen, nicht allein zu sein.

Taktik

Raute, keine Doppel-Sechs [Spielweise beim Fußball].

anwaltsblatt karriere / 17


portrait „Das Referendariat“, sagt Manuel Schauer, Syndikusanwalt in der Dillinger Hütte, „ist eine der besten Möglichkeiten um herauszufinden, was man nicht mag.“

18 / anwaltsblatt karriere

Manchmal ist alles Routine, und dann geht es plötzlich um Millionen. „Daraus ergibt sich eine gewisse Spannung, wir müssen einfach enorm auf der Hut sein“, sagt Schauer. Die Sache mit dem Gaskraftwerk etwa beschäftigt ihn bis heute. Für rund 100 Millionen Euro hatte die Hütte eine solche Anlage bestellt. Vereinbart wurde, dass der Hersteller mit maximal fünf Prozent der Auftragssumme haftet, wenn die Anlage verspätet in Betrieb genommen werden kann. Der Fall trat tatsächlich ein, und die Hütte zog die Prozente von der Kaufsumme ab. Jahre später jedoch, die Herstellerfirma war insolvent gegangen, widersprach der Insolvenzverwalter dieser Aufrechnung. Die Klausel benachteilige den Errichter unangemessen. Weil die Hütte sie auch gegenüber anderen Lieferanten verwendet haben soll, falle sie unter die Bestimmungen des AGB-Rechts und sei unwirksam. Nur eine Kleinigkeit? „Nein, es geht bei diesen enormen Summen dann schnell um Millionen Euro“, sagt Schauer, „und ums Prinzip.“ Mit dem Insolvenzverwalter einigte sich die Hütte im Vergleich, doch Syndikusanwalt Schauer setzt sich seitdem für eine Gesetzesänderung im AGB-Recht ein (s. Anwaltsblatt 2012, 690). Vielleicht ist es diese Eigenschaft, auch mal ums Prinzip zu kämpfen, die Schauer als Lehrer qualifiziert. Seit zehn Jahren unterrichtet er ehrenamtlich an der Universität des Saarlandes in der Wahlfachgruppe Wirtschaftsrecht. Alle zwei Wochen montags um acht Uhr versucht er so, 25 Studenten auf das echte Juristenleben vorzubereiten. „Die meisten wollen Richter werden, wenn ich sie nach ihrem Berufswunsch frage“, erzählt Schauer, „und wenn es dafür nicht reicht?, frage ich dann.“ Auf diese Art führt er seine Studenten an Alternativen heran und landet schließlich mit der Frage nach der geeigneten Rechtsform für eine Kanzlei bei ganz konkreten Jobaussichten für die Mehrheit der angehenden Juristen. „Ich will den Leuten zeigen, dass man an der Uni fürs Leben lernen kann“, sagt Schauer. Hinter dem Satz, den Schauer so dahinsagt, steckt die Lebenserfahrung eines Rechtsanwalts, der immer seinen Interessen folgte. Als die Mauer fiel, wäre er um ein Haar Pfarrer geworden und gab doch der juristischen Neugier nach. Als Assessor stand ihm der Weg ins Richteramt offen, doch Kopf und Bauch sagten nein. „Am Ende geht es nicht darum, was man werden könnte“, sagt Schauer, „sondern wer man werden will.“ //



{Syndikusanwälte}

Norden 36.000–80.000 Euro

Hamburg

Berlin

Westen 32.000–67.000 Euro

Osten 35.000–60.000 Euro

Düsseldorf Köln

Frankfurt

Stuttgart

München

Süden 33.000–87.000 Euro

Anwaltshauptstädte

+

Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart 33.000 –80.000 Euro

Gerade die erfolgreichen Unternehmen stehen im Wettbewerb mit den Großkanzleien um die besten jungen Anwältinnen und Anwälte. Wer in der Liga der Top-Kanzleien mitspielen könnte, kann mit Jahresgehältern um 80.000 Euro rechnen. Das ist im Vergleich zu 2009 ein Plus. Bei der Varianz der Gehälter ist der regionale Einfluss gering: Auch wenn im Osten, wie auch schon vor fünf Jahren etwas weniger gezahlt wird, so hängt die Höhe der Einstiegsgehälter vor allem vom wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens ab. Und es gilt die Faustregel: Weniger qualifizierte Bewerber erhalten deutlich weniger. Jahresgehälter zwischen 45.000 und 50.000 Euro werden häufiger genannt.


Gehälter- und Einstellungsreport IT-Recht und Syndikusanwälte Text: Nora Zunker, Deutscher Anwaltverein, Berlin

Was kommt nach dem zweiten Staatsexamen? Diese Frage stellt sich vielen angehenden Volljuristen. So viele Absolventen es gibt, so viele verschiedene Zukunftspläne kann es geben – und die Möglichkeiten werden vielfältiger, gerade wenn man sich schon für den Anwaltsberuf entschieden hat. Im fünfzehnten Gehälter- und Einstellungsreport teilten Unternehmen und Kanzleien Anwaltsblatt Karriere nicht nur mit, welche Möglichkeiten sie jungen Berufsanfängern bieten, sondern auch, welche Qualifikationen sie sich von Bewerbern wünschen.

Berufsanfänger sollten sich aber nicht nur darüber klar werden, was sie nach dem zweiten Examen machen wollen, sondern sie sollten sich auch die Frage stellen: Wo sehe ich mich in ein paar Jahren? Denn die Entscheidung für ein Rechtsgebiet und einen Arbeitgeber wird den Start ins Anwaltsleben individuell prägen. Wie wichtig ist ein hohes Einstiegsgehalt? Bin ich örtlich und zeitlich flexibel? Ist es mir wichtig, dass Teilzeitmodelle vorgesehen sind? Bin ich ein Einzelkämpfer oder möchte ich im Team arbeiten? Will ich schnellstmöglich unternehmerischer Partner einer Kanzlei werden? Wer viel zu bieten hat, bekommt auch viel geboten

Nach wie vor gilt auf dem Anwaltsmarkt: Wer als Bewerber viel kann, der kann auch viel erreichen. Die Großkanzleien erwarten von jungen Anwältinnen und Anwälten nach wie vor Prädikatsexamen. Wenn ein Kandidat dann noch sehr gute englische Sprachkenntnisse – bevorzugt bei einem Auslandsaufenthalt erworben und durch einen LL.M. bescheinigt – vorweisen kann, wird ihm im Gegenzug auch viel geboten: Die Einstiegsgehälter der Großkanzleien drehen sich um die magische Grenze von 100.000 Euro. Im Wettbewerb um die besten Absolventen wird auch jenseits der Großkanzleien mit reizvollen Gehältern gelockt: Als Syndikusanwalt kann ein Berufseinsteiger Spitzengehälter von 80.000 Euro verdienen, als IT-Rechtsanwalt einer kleinen oder mittelständischen Kanzlei sind 60.000 Euro erreichbar. Im IT-Recht werden sprachliche Fähigkeiten, Branchenkenntnis und unternehmerisches Denken von jungen Anwältinnen und Anwälten erwartet, ebenso wie der Wille, mehr zu tun als unbedingt nötig. „Ein durchschnittlicher Lebenslauf wäre ein K.O.-Kriterium“, heißt es da schon einmal. Im Bereich des IT-Rechts sollten Hobbies und Interessen die Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet belegen können. Syndikusanwälte sollten durch Praktika und Referendariatsstationen schon einmal mit der Arbeit in einem

Die Reports von Anwaltsblatt Karriere Welche Möglichkeiten bieten sich jungen Anwältinnen und Anwälten nach dem zweiten Examen? Im aktuellen Heft stehen die Besonderheiten im Vordergrund, die sich für junge Syndikusanwälte und IT-Rechtler ergeben. Anwaltsblatt Karriere wirft dabei auch einen Blick auf die Entwicklung des Anwaltsmarkts der vergangenen fünf Jahre.

Die Einstellungs- und Gehälterreports Sommersemester 2007 / Sommersemester 2012 Arbeitsrecht, Verkehrsrecht sowie das Urheber- und Medienrecht Wintersemester 2007/08 / Wintersemester 2012/13 Familienrecht, Insolvenzrecht und Medizinrecht Sommersemester 2008 / Sommersemester 2013 Immobilienrecht (mit Baurecht, Mietrecht und Vergaberecht) Wintersemester 2008/09 / Wintersemester 2013/14 Regionale Topkanzleien, Bank- und Kapitalmarktrecht und Strafrecht Sommersemester 2009 Syndikusanwälte und IT-Recht Wintersemester 2009/10 Steuerrecht, Erbrecht und Sozialrecht Sommersemester 2010 Verwaltungsrecht, Umweltrecht, Agrarrecht Wintersemester 2010/11 Versicherungsrecht, Kartellrecht, Sportrecht Sommersemester 2011 Handels- und Gesellschaftsrecht, Transportund Speditionsrecht, Energierecht Wintersemester 2011/12 Zivilprozessrecht, Patentrecht, Ausländer- und Asylrecht sowie Litigation in Großkanzleien

Alle Reports sind abrufbar unter www.anwaltsblatt-karriere.de. anwaltsblatt karriere / 21

report

r


report Die dreizehnte Umfrage: Mehr als 200 Kanzleien Der Einstellungs- und Gehälterreport von Anwaltsblatt Karriere in diesem Heft beruht auf einer Umfrage bei mittelständischen Kanzleien und Großkanzleien, deutschlandweit und international tätigen Unternehmen (mit einer Spanne beim Jahresumsatz von 10 Millionen bis mehr als 100 Milliarden Euro) sowie Recherchen der Redaktion. Insgesamt wurden mehr als 200 Kanzleien und Unternehmen sowie 25 Großkanzleien (im Informationstechnologierecht) befragt. Die Resonanz war bei der Umfrage zum Sommersemester 2014 besonders gut, die Kanzleien und Unternehmen erteilten bereitwillig Auskunft. Die Großkanzleien erhielten einen Fragebogen. Mit mittelständischen Kanzleien und den Rechtsabteilungen der Unternehmen wurden fünfzehnminütige Telefoninterviews geführt. Gesprächspartner waren Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die über einen örtlichen Anwaltverein Mitglieder im Deutschen Anwaltverein sind sowie Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Informationstechnologie beziehungsweise Syndikusanwälte des DAV. Es wurden nur Anwälte befragt, die nachhaltig im jeweiligen Rechtsgebiet beziehungsweise als Syndikusanwälte tätig sind. Die Ergebnisse der Umfrage wurden wieder durch Recherchen der Redaktion bei Anwältinnen und Anwälten überprüft, die in örtlichen Anwaltvereinen, in den Landesverbänden, den Arbeitsgemeinschaften oder im Vorstand des Deutschen Anwaltvereins ehrenamtlich aktiv sind.

Unternehmen in Berührung gekommen sein. Die Anforderungen sind also hoch, allerdings bietet sich auch die Chance, schon im Studium und im Referendariat gesammelte Lebenserfahrung bei der Arbeitsplatzsuche nutzbar zu machen. Denn bei allen fachlichen Anforderungen gilt in vielen Kanzleien und Unternehmen inzwischen: Der Bewerber muss „mit seiner Persönlichkeit als Ganzes“ überzeugen. Und was können Sie außerdem?

Sowohl bei den Syndikusanwälten als auch im Bereich IT-Recht wird zunehmend nach spezialisierten Bewerbern gesucht. Daher wählen die Kanzleien und Unternehmen nach breit gefächerten Kriterien aus, um den passenden Kandidaten zu finden. Welcher Schwerpunkt wurde im Studium gewählt? Ist die Wahl der Stationen mit Bedacht erfolgt? Zeigt die Ausbildung schon eine Spezialisierung? Mit welcher Geschwindigkeit wurde das Studium absolviert? Auch wenn die Examensnoten (vor allem der staatliche Teil im ersten Examen) nur ein Indikator von vielen für das juristische Können sind, sind sie keineswegs unwichtig geworden. Besonders in den Großkanzleien wird auf die Punkte geschaut. Aber auch für gut die Hälfte der befragten Unternehmen sowie der kleinen und mittelständischen Kanzleien ist zumindest ein Prädikatsexamen „wichtig“ oder sogar „sehr wichtig“; zwei Prädikatsexamen erwartet nur etwa ein Viertel. Aber auch mit nur einem Prädikatsexamen hat eine Bewerbung in einer Großkanzlei gute Chancen, wenn ein Doktortitel oder LL.M. vorgewiesen werden kann, diese werden in den Großkanzleien meist genauso begrüßt wie ein zweites Prädikatsexamen. In den kleineren Kanzleien oder bei Syndikusanwälten stehen die Titel jedoch weniger hoch im Kurs, auch im Vergleich zu der Umfrage vor fünf Jahren. Auch wenn ein Doktortitel noch in 20 Prozent der IT-Rechtskanzleien und Unternehmen ein höheres Einstiegsgehalt bringt, wird er inzwischen seltener als „wichtig“ eingestuft als ein LL.M. Gerade im Bereich IT-Recht und bei Syndikusanwälten wird nicht nach „Theoretikern“ gesucht. Ein angehender IT-Rechtler kann mit technischem Verständnis oder Branchenkenntnis eher punkten. Und bei jungen Syndikusanwälte wird darauf geschaut, ob sie bei komplizierten juristischen Erwägungen Aufwand und Ertrag im Auge behalten – und ihre Ergebnisse auch NichtJuristen verständlich vermitteln können. Denn Probleme werden in Unternehmen meist interdisziplinär gelöst. Teamfähigkeit ist also unerlässlich. Die Kommunikationsfähigkeit der Absolventen testen Arbeitgeber schon beim Bewerbungsgespräch. Hier haben kleine und mittelständische Kanzleien sowie Unternehmen klare Vorstellungen: Der Bewerber sollte nicht zu schüchtern sein, aber auch nicht zu selbstsicher oder arrogant, er muss sich präsentieren können und der Lebenslauf sollte das widerspiegeln, was der Bewerber von sich erzählt. „Um zu wissen, ob wir einen Selbstdarsteller vor uns haben, schauen wir uns auch gern Warum als Syndikusanwalt arbeiten? die Eigenpräsentation der Bewerber auf „Die Tätigkeit an der Schnittstelle von Wirtschaft und Recht ist reizvoll.“ Facebook an“, sagt ein IT-Rechtsanwalt „Die Vielseitigkeit – man ist als Generalist nicht auf ein Rechtsgebiet beschränkt.“ einer mittelständischen Kanzlei. Von Anwaltliche Arbeit als Syndikus? Interesse ist aber nicht nur, wo sich der „Man ist eingebunden in das Unternehmen und hat Kenntnis aller Abläufe.“ Bewerber im Netz aufhält, auch Aus„Man hat die Möglichkeit ein Projekt von Anfang bis Ende mitzugestalten.“ landsaufenthalte vor, nach oder während des Studiums sind interessant. Etwa Berufseinstieg als Syndikus? die Hälfte der befragten Kanzleien und „Man arbeitet in einem interdisziplinären Team und behält den Kontakt zu Nicht-Juristen.“ „Es ist eine Tätigkeit auf Dauer mit langer Perspektive.“ Unternehmen hält diese für „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Das passt zu einer

22 / anwaltsblatt karriere


{IT-Recht}

Norden 30.000–60.000 Euro

Hamburg

Berlin

Westen

Osten

30.000–60.000 Euro

27.000–60.000 Euro Düsseldorf Köln

Frankfurt

Stuttgart

München

Süden 33.000–60.000 Euro

Anwaltshauptstädte Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart 31.000–95.000 Euro

+

Auf den ersten Blick scheint gehaltstechnisch im IT-Recht alles möglich zu sein: Die Spanne bei kleinen und mittelständischen Kanzleien reicht von 27.000 Euro im Osten bis 95.000 Euro in den Anwaltshauptstädten. Doch der zweite Blick zeigt: Die Spitzengehälter in den Anwaltshauptstädten werden gezahlt, wenn mit Großkanzleien konkurriert wird. Ansonsten liegt die Grenze bei 60.000 Euro. Doch die meisten Kanzleien bewegen sich im Bereich zwischen 40.000 bis 50.000 Euro. Überraschend: Die Gehälter sind im Vergleich zur Umfrage 2009 gestiegen und auch der Osten hat aufgeholt. Auffällig: Kanzleien mit einem Schwerpunkt bei Outsourcing-Projekten zahlen besser.


report

weiteren Zahl: Mehr als 80 Prozent der befragten Kanzleien und Unternehmen sind fundierte Fremdsprachenkenntnisse „wichtig“ oder „sehr wichtig“. Im Bereich ITRecht haben „Sprachkenntnisse“ sogar weitere Bedeutungen: Es wird gern gesehen, wenn der Bewerber zumindest eine Programmiersprache beherrscht und aufgrund von Branchenkenntnissen bereits den IT-Sprech kennt, weil ein Neueinsteiger sonst „von der Fachterminologie erschlagen werden“ könnte, wie eine IT-Anwältin formuliert. Junge Anwältinnen und Anwälte sollen also je nach angestrebter Stelle eine ganze Reihe von weiteren Fähigkeiten und Warum ist IT-Recht attraktiv? „Die ständige Veränderung der Rechtslage ist reizvoll, das Rechtsgebiet ist noch formbar.“ Qualifikationen mitbringen. Doch sind die Möglichkeiten, die „Die Mischung aus technischen und gesellschaftlichen Sachdie Unternehmen und Kanzleien den Berufsanfängern bieten, verhalten ist spannend.“ ebenso vielfältig? Anwaltliche Arbeit im IT-Recht? „Man geht auf aktuelle Geschehnisse ein, momentan beeinflussen Fragen zum Datenschutzrecht und zum Einfluss von EU-Recht die Mandate.“ „Man kann und muss sein technisches Verständnis einbringen.“

Wir brauchen Sie so, wie Sie sind.

„Das IT-Recht ist für Berufseinsteiger besonders reizvoll, weil man sich hier auch als junger Anwalt schnell einen Namen machen kann“, sagt ein Partner einer norddeutschen ITIT-Recht für Berufsanfänger? „Es ist ein modernes RechtsRechtskanzlei. Obwohl Berufserfahrung auch in der IT-Brangebiet, in dem sich noch sehr viel entwickelt. Junge Anwälte könche ein Plus ist, stellen viele Kanzleien gern direkt nach den nen hier mitwachsen.“ „Es ist ein Gebiet, das breit gefächert ist Examina ein. Der Grund: Das IT-Recht ist ein dynamisches und später viele Spezialisierungsmöglichkeiten bietet.“ Rechtsgebiet, mit vielen aktuellen Entwicklungen, wobei sich viele Innovationen beim jungen Publikum abspielen. Daher ist es für viele Kanzleien wichtig, dass ihre Anwälte den Kontakt zur Jugend nicht verlieren. Neben den Themen Soziale Medien, Apps und Datenschutz spielen in der Branche derzeit Mandate im Bereich Outsourcing und Cloud-Computing sowie im Zusammenhang mit der Internationalisierung ein große Rolle. Die gute Mandatslage bringt Chancen für den Nachwuchs. Während in der Krise 2009 nur 17 Prozent der befragten IT-Kanzleien Neueinstellungen planten, haben sich seitdem etwa zwei Drittel der befragten kleinen und mittelständischen Kanzleien vergrößert und suchen aktuell 43 Prozent nach Verstärkung, davon soll mehr als die Hälfte der Stellen im Bereich Informationstechnologie besetzt werden. Die Kanzleien sind zudem an einer langfristigen Zusammenarbeit interessiert: 80 Prozent der befragten Kanzleien sind auf der Suche nach zukünftigen Partnern. Im Schnitt erfolgt der Schritt in die Partnerschaft hier nach vier bis sechs Jahren. Auch die Großkanzleien sind nach wie vor an Nachwuchs interessiert. Ebenso die Unternehmen: Mehr als die Hälfte der befragten Rechtsabteilungen hat in den vergangenen beiden Jahren eingestellt und für das kommende Jahr planen 28 Prozent eine Einstellung. Dass die individuelle Lebensplanung mehr umfasst, als nur den Anwaltsberuf, ist den Arbeitgebern heute klar. Daher bieten 74 Prozent der befragten Unternehmen und sogar 82 Prozent der kleinen und mittelständischen Kanzleien Teilzeitmodelle an. Denn gerade in Konkurrenz mit den Großkanzleien wollen sie ihre so sorgfältig ausgewählten Bewerber auch langfristig halten. Unternehmen und Kanzleien suchen nicht ordentliche Volljuristen, sondern Absolventen mit Kreativität und Persönlichkeiten, die zur Anwältin oder zum Anwalt reifen können. Wer mit Engagement und Eigeninitiative seine eigenen Stärken und Interessen im Blick behält, hat gerade jetzt die Chancen, sich genau den Arbeitsplatz zu angeln, der zu einem passt. „Präsentieren Sie sich so, wie Sie sind“, rät ein erfahrener Anwalt im IT-Recht. Und: „Bitte keine Schmalspurausbildung.“ //

24 / anwaltsblatt karriere



report

€ Was bieten Großkanzleien im IT-Recht Kanzlei

An welchen Standorten Ihrer Sozietät wird in Deutschland IT-Recht angeboten?

Gibt es bestimmte Schwerpunkte im Bereich IT-Recht?

Baker & McKenzie

München, Frankfurt a.M.

Streitige und nicht streitige Beratung in folgenden Bereichen: IT-Recht und Outsourcing, IT M&A-Transaktionen, E-Commerce, Datenschutzrecht, Gewerblicher Rechtsschutz / Wettbewerbsrecht

Beiten Burkhardt

Berlin, Düsseldorf, München

(Business Process) Outsourcing, Projekt- und Lizenzverträge – einschließlich der Steuerung problematischer Projekte, Wartungs- und Pflegeverträge, Vertriebsvereinbarungen (OEM, Value Added Reseller, etc.), Source Code, Hinterlegungsvereinbarungen für Ihre Absicherung im Insolvenzfall, Open Source

Bird & Bird

Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, München

Outsourcing, Cloud, Big Data, Cyber Sicherheit, Industrie 4.0, Datenschutz (national und international), E-Commerce, Medienkonvergenz, Gaming, IT im Banken-, Gesundheits- und Automobilsektor, ordentliche Gerichtsverfahren zu Urheberrechtsverletzungen – sowie Schiedsverfahren zu IT-Projekten (national und international)

Clifford Chance

Düsseldorf, Frankfurt a.M., München

Outsourcing Transaktionen, Auslagerung von einzelnen Geschäftsprozessen (Business Process Outsourcing), Systemimplementierungen, Softwarelizenz- und Entwicklungsverträge, E-Commerce und Datenschutz

CMS Hasche Sigle

Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln, Leipzig, München, Stuttgart

E-Commerce, Datenschutzrecht und IT-Vergaberecht; Begleitung komplexer IT-Projekte, insbesondere im Zusammenhang mit Outsourcing-Projekten oder Einführung neuer Technologien in Unternehmen; Erstellung von IT-Verträgen aller Art (Softwarelizenz- und Projektverträge, SaaS, ASP, EVB-IT System etc.)

Freshfields Bruckhaus Deringer

Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Köln

IT-Verträge, Outsourcing-Verträge, Lizensierung und Vertrieb von Software, Internet und E-Commerce, Datenschutz, Urheberrecht im Softwarebereich, Patentstreitigkeiten

Gleiss Lutz

Berlin

Outsourcing, E-Commerce (Website- Audits, Nutzungsbedingungen, Internetshops), Transaktionen, Projektverträge, Datenschutz, IT-Prozesse

Görg Rechtsanwälte

Berlin, Frankfurt a.M., Köln, München

Outsourcing, Datenschutz, Vertragsgestaltung

Graf von Westphalen

Berlin, Frankfurt a.M., Hamburg, München

Datenschutz, IT-Vergaberecht, IT-Projekte, IT-Sicherheit, Cloudcomputing

GSK Stockmann + Kollegen

Berlin, Stuttgart

IT-Projekte und Lizenzverträge, IT-Compliance und IT-Security, IT-Sourcing (Outsourcing, Cloud Computing, XaaS), E-Commerce und M-Commerce

Hengeler Mueller

Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a.M.

Softwareentwicklungsvereinbarungen, Streitigkeiten über Software, Outsourcing und sonstige Transaktionen im IT-Bereich, ein besonderer Schwerpunkt besteht für Softwarefragen im Zusammenhang mit Medien- und Telekommunikationsangeboten und -geräten, sowie sonstige Softwarefragen im Bereich Hochtechnologie

Heuking Kühn Lüer Wojtek

Berlin, Chemnitz, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, Köln, München

Softwarelizenz- und Vertriebsverträge; Steuerung von Softwareprojekten und Unterstützung bei der Implementierung neuer IT-Systeme

26 / anwaltsblatt karriere


report Welche Voraussetzungen muss ein Kandidat im IT-Recht mitbringen?

Welches Einstiegsgehalt erhält ein Associate im Bereich IT-Recht in Ihrer Sozietät? (Angabe des Grundgehalts mit eventuellen Boni)

Wie viele Neueinstellungen sind im IT-Recht 2014 geplant?

Neueinstellungen 2013

a) zwei vollbefriedigende Examina

b) Dr. oder LL.M.

c) Sonstiges

ja

idealerweise

sehr gute Englischkenntnisse und ausgeprägte „SoftSkill“ Fähigkeiten

105.000 Euro

3

4

ja

wünschenswert

einschlägige Erfahrung im Bereich Informationstechnologie ist wünschenswert bzw. Interesse seitens des Bewerbers muss durch ein Referendariat/ Praktikum erkennbar sein; sehr gute Englischkenntnisse, Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen

75.000 – 85.000 Euro + Bonus von maximal 15.000 Euro möglich

nach Bedarf

k. A.

idealerweise

wünschenswert

iT- und datenschutzrechtliche Vorkenntnisse erwünscht, aber nicht zwingende Voraussetzung

abhängig von der Qualifikation bis zu 95.000 Euro

3

2

ja

wünschenswert, aber nicht zwingend

hervorragende Englischkenntnisse, Interesse an wirtschaftlichen Zusammenhängen

100.000 Euro, Bonus: k. A.

3

3

ja

wünschenswert

fundierte Englischkenntnisse, sehr gute Allgemeinbildung, hohe Leistungsbereitschaft, Teamorientierung, unternehmerisches Denken und ausgeprägte Kommunikations- und Kritikfähigkeit

80.000 – 100.000 Euro

k. A.

k. A.

ja

wünschenswert, aber nicht zwingend

gute Englischkenntnisse

100.000 Euro + Bonus

Wir haben immer Bedarf an guten Absolventen.

k. A.

ja

wünschenswert, aber nicht zwingend

gute Englischkenntnisse

100.000 Euro

1–2

1

ja

ja

Englischkenntnisse

80.000 Euro + Bonus

1

2

ja

ja (wünschenswert)

IT-Affinität

72.500 – 75.000 Euro zzgl. bis zu 5000 Euro bei zusätzlichen Qualifikationen wie Promotion, LL.M, FA-Titel

1–2

1

ja

vorteilhaft

gute Englischkenntnisse, wirtschaftliches Verständnis, angenehme Persönlichkeit

70.000 – 80.000 Euro, je nach Qualifikation zzgl. freiwilligem Bonus

1

1

Ja, Gesamteindruck des Lebenslaufs zählt

wünschenswert, aber nicht zwingend

Unseren Associates, die noch keinen LL.M. in einem englischsprachigen Ausland erworben haben, bieten wir ein ca. neunmonatiges Secondment bei einer befreundeten ausländischen Kanzlei, bei Mandanten im Ausland oder in unserem Londoner Büro an.

100.000 (105.000 Euro für Associates mit LL.M.), dies gilt für alle Fachbereiche

Erfahrungsgemäß stellen wir jährlich etwa 40–50 Associates ein.

etwa 40–50

ja

wünschenswert, aber nicht zwingend

sehr gute Englischkenntnisse, unternehmerisches Denken, einschlägige Erfahrungen im Bereich IT-Recht sind wünschenswert

standortabhängig 85.000 Euro p.a. plus Bonus

2–3

2

anwaltsblatt karriere / 27


report

€ Was bieten Großkanzleien im IT-Recht Kanzlei

An welchen Standorten Ihrer Sozietät wird in Deutschland IT-Recht angeboten?

Gibt es bestimmte Schwerpunkte im Bereich IT-Recht?

Hogan Lovells International LLP

Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, München

Outsourcing-Transaktionen, Auslagerung von einzelnen Geschäftsprozessen (BPO), Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance, klassisches EDV-Recht (Systemimplementierungen, Softwarelizenz und -entwicklungsverträge, Vertriebs-, Kartell- und Wettbewerbsrecht), IT-Vergabe der öffentlichen Hand

Jones Day

Düsseldorf, Frankfurt a.M., München

Cloud Computing und Business Process Outsourcing, Cross-Border Datenschutzprojekte, transaktionsbegleitende IT-rechtliche Beratung, Beratung an den Schnittstellen zum TK- und Medienrecht

K & L Gates LLP

Berlin

Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance, IT-Vergaberecht, Outsourcing

Latham & Watkins

Frankfurt a.M., Hamburg

Technologietransaktionen, Outsourcing, Datenschutz

Linklaters LLP

Frankfurt a.M., München

Schwerpunkte in dem Fachbereich Technologie, Medien und Telekommunikation (TMT): Strategic Sourcing (d.h Einkauf strategischer Güter und Dienste nicht auf IT beschränkt), Implementierung kritischer Systeme, Cloud Computing

Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt a.M., Hamburg, Hannover, Köln, München, Stuttgart

Entwurf und Verhandlung von Software- und Hardware-Überlassungsverträgen, IT- und Business Process Outsourcing sowie Projektverträge zu komplexen IT-Systemen, IT-Sicherheit und IT-Risikomanagement, Cloud Computing

McDermott Will & Emery

München

BPO- und IT-Outsourcing, Vertragsgestaltung zu Cloud Computing, Software-as-a-Service und ASP (einschließlich AGB), Softwarelizenzierung und -entwicklung, Beratung zu Urheberrecht, Domainrecht, Open Source, Datenschutz und Hardwareeinkauf, Prozessführung

NOERR LLP

Berlin, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt a.M., München

IT-Outsourcing und Offshoring, IT-Compliance, Cloud-Computing, Datenschutz und IT-Sicherheit, E-Commerce und Web 2.0, Digital Business, IT-Transaktionen, IT-rechtliche Due Diligences, IT-Projekte, Soft- und Hardwarerecht

Norton Rose

Frankfurt a.M., Hamburg, München

Datenschutz, IT- und E-Commerce-Recht, gewerblicher Rechtschutz, Begleitung von komplexen Outsourcing-Vorhaben Erstellung und Verhandlung von Lizenz-, Entwicklungs-, Wartungs-, Kooperations-, Vertriebs- und Projektverträgen Beratung und Vertretung von Mandanten in streitigen Verfahren

Oppenhoff & Partner

Köln

Beratung in allen Bereichen des IT-Rechts, Datenschutzrechts und der neuen Medien, im Tagesgeschäft wie bei Transaktionen, z.B. bei Cloud Computing, Software- und Projektverträgen, Outsourcing, E- und M-Commerce, Social Media, Datenschutz-Audits und betrieblichen Regelungen.

Redeker Sellner Dahs & Widmaier

Bonn, Berlin

Recht der Neuen Medien, Urheberrecht, Datenschutzrecht, Markenrecht, Patentrecht

Taylor Wessing

Berlin, Düsseldorf, Frankfurt a.M., Hamburg, München

IT-Outsourcing, IT-Management, Cloud Computing, Internet, E-Commerce, Mobile Computing, Social Media, IT-Vertragsrecht, Lizenzierung und IT-Projekte, IT-Transaktionen, IT-Litigation und ADR, IT-Vergabe, Health-IT und Games, Datenschutz und Datensicherheit

White & Case

Frankfurt a.M., Hamburg, München

Internationale IT- und TK-Outsourcing-Transaktionen, großvolumige Projekte zur Implementierung von IT-Systemen, Datenschutzrecht, IT-Aspekte von Joint Ventures und von M&A- und Kapitalmarkttransaktionen

28 / anwaltsblatt karriere


report Welche Voraussetzungen muss ein Kandidat im IT-Recht mitbringen?

Welches Einstiegsgehalt erhält ein Associate im Bereich IT-Recht in Ihrer Sozietät? (Angabe des Grundgehalts mit eventuellen Boni)

Wie viele Neueinstellungen sind im IT-Recht 2014 geplant?

Neueinstellungen 2013

a) zwei vollbefriedigende Examina

b) Dr. oder LL.M.

c) Sonstiges

ja

wünschenswert, aber nicht zwingend

gute Englischkenntnisse, Begeisterungsfähigkeit

90.000 – 100.000 Euro + möglichem Bonus

1–2

1

ja

wünschenswert (insbesondere LL.M. im englischsprachigen Ausland)

gute Englischkenntnisse, Teamplayer, Fähigkeit sich in komplexe IT-rechtliche Fragestellungen einzudenken, technisches Verständnis

k. A.

5

3

ja

von Vorteil

besonderes Interesse an und Verständnis von wirtschaftlichen Zusammenhängen; sehr gute idealerweise im Ausland erworbene Englischkenntnisse

90.000 Euro

1–2

2

ja

wünschenswert

im englischsprachigem Ausland erworbene Sprachkenntnisse

100.000 Euro + Bonus

2

2

wünschenswert

keine Pflicht

verhandlungssichere Englischkenntnisse

100.000 Euro

2

k. A.

ja

wünschenswert

verhandlungssicheres Englisch, idealerweise erste praktische Vorerfahrungen im IT-Bereich (Praktikum, Referendarstage etc.)

k. A.

2–4

2

ja

wünschenswert, aber nicht zwingend

technisches Verständnis, Kommunikationsgabe, freundliches Auftreten

90.000 – 105.000 Euro zzgl. leistungsabhängiger Bonus bis zu 25.000 Euro

1

1

ja

wünschenswert

Interesse an Software, Internet, E-Commerce, technisches Grundverständnis

90.000 –100.000 Euro

2–3

3

ja

wünschenswert

sehr gute Englischkentnisse

90.000 –100.000 Euro

ca. 3

3

wünschenswert

nein

sehr gute Englischkentnisse, Offenheit, Engagement

95.000 Euro

1

1

wünschenswert

wünschenswert

Englisch fließend

78.000 Euro

1

k. A.

ja

ja

wirtschaftliches Interesse, möglichst Schwerpunktsetzung im IP/IT-Recht

90.000 Euro

1

3

ja

sehr gern gesehene Zusatzqualifikation

sehr gute Englischkenntnisse

bis zu 100.000 Euro brutto im ersten Berufsjahr

2

2

anwaltsblatt karriere / 29


anwaltsstation

anwaltsstation I /

Großkanzlei CMS Hasche Sigle, Berlin

Der Blick in die Welt der großen Großen Rechtsanwalt Dr. Ole Jani

Texte: Karin Matussek „Wir stehen im Wettbewerb“, der Satz fällt relativ schnell, wenn Rechtsanwalt Dr. Ole Jani über die Referendarausbildung bei CMS Hasche Sigle spricht, die er seit Beginn des Jahres 2014 für den Standort Berlin koordiniert. Auch Begriffe wie „Demographischer Wandel“ und „Bewerbermarkt“ lassen nicht lange auf sich warten. Wie jede Großkanzlei unternimmt auch CMS Hasche Sigle einiges, damit die Topkandidaten unter den deutschen Juraabsolventen sich für die Station an einem ihrer acht deutschen und drei ausländischen Standorte interessieren. Wie auf den meisten Märkten, gilt aber auch hier: Die ausgefeilteste Marketingstrategie hilft kaum weiter, wenn das Produkt nicht stimmt. Auch das stellt Jani gleich zu Beginn klar: „Wir können Hochglanzbroschüren machen, so viel wir wollen, am Ende ist entscheidend, dass die Referendare zufrieden sind.“ Und so ist und bleibt die gute alte Mund-zu-MundPropaganda, die ja auch für den Referendar Fabian Klein ausschlaggebend war, unersetzlich. „Ich frage Bewerber immer: Wie kommen Sie auf uns? Oft, sehr oft höre ich die Antwort, dass ein Freund oder eine Freundin auch schon bei uns war – und dass es ihnen gefallen hat“, erzählt Jani. Berliner Referendare wie Fabian Klein absolvieren üblicherweise ihre Anwaltsstation am lokalen CMS Standort. Kandidaten aus den anderen Bundesländern nutzen in der Regel die Wahlstation für die Ausbildung in Berlin. Der Standort in der attraktiven Hauptstadt ist ein nicht ganz unwichtiges Plus im Kampf um die besten Köpfe. Wirkliche Besetzungsprobleme scheint es aber nicht zu geben. Wenn man auf die Zahlen blickt, die Jani nennt, scheint eher das Gegenteil der Fall zu 30 / anwaltsblatt karriere

sein. Pro Woche erreichen ihn im Durchschnitt 20 bis 25 Bewerbungen, je nach Jahreszeit, und für dieses Jahr sind die Plätze mehr oder weniger ausgebucht. Jeder Bewerber wird zu zwei Gesprächen eingeladen, die zwischen 30 und 45 Minuten dauern – „je nachdem, was man sich zu erzählen hat“, so Jani. Prädikatsexamen ist eine Voraussetzung für Bewerber, eine Promotion eher nicht. Die Note ist nur ein Kriterium, es gibt auch Ausnahmen von der Regel. Man muss sich auch noch nicht mit Haut und Haaren dem Anwaltsberuf verschrieben haben. Wer nur einfach einmal die Arbeit in einer Großkanzlei kennenlernen will, ist „gern gesehen“, so Ole Jani, denn schließlich wolle man Talente von diesem Beruf überzeugen. Und so kommen unterschiedliche Bewerber. Manche – wie Fabian Klein – sind fachlich noch nicht festgelegt. Ihnen wird dort ein Platz angeboten, wo zum Zeitpunkt der Station Bedarf besteht. CMS Hasche Sigle organisiert sich in rund 20 Fachbereichen, die nach Industrien oder Rechtsgebieten geordnet sind, die inhaltliche Auswahl ist für die Bewerber daher groß. Der Kandidat, der bereits im Referendariat ein Steuer- oder Arbeitsrechtsspezialist ist, verbringt seine Station natürlich bei den Anwälten, die darauf spezialisiert sind. „Wer eine Promotion im Gesellschaftrecht mitbringt und Aktien- und GmbH-Recht rauf und runter beherrscht, den wird man natürlich etwas anders einsetzen können“, erläutert Jani. Mandantenkontakt gebe es aber für Referendare eher noch nicht. Eines gelte hingegen gleichermaßen für alle: „Abgesehen davon, dass es gute Juristen sein müssen, erwarten wir, dass die Referendare mit Engagement mitarbeiten.“ Geboten wird dafür neben erstklassigen Arbeitsbedingungen auch eine – wie Fabian Klein es sagt – „attraktive" Vergütung. Genaue Zahlen will die Sozietät nicht nennen, man orientiere sich aber an dem Betrag, den ein Referendar am Kammergericht mit einer Nebentätigkeit hinzuverdienen dürfe, ohne dass er etwas an das Land abführen müsse. „Hier sind die Bedingungen im Grunde bei allen Großkanzleien auf dem Berliner Markt gleich“, sagt Jani.


„Gute Referendare haben realistische Berufsperspektiven bei CMS Hasche Sigle“, so Jani. Die Referendarausbildung sei ein wichtiges und sehr bindendes Rekrutierungsinstrument, denn Kandidaten aus diesem Pool werden später sehr häufig Associates.

Mal an der Front sein beim Amtsgericht Referendar Fabian Klein

Fabian Klein stützte die Entscheidung, wo er seine Anwaltsstation verbringen will, auf eine solide Basis: einen freundschaftlichen Rat. „Eine französische Freundin von mir war selbst bei CMS, und sie hat derart begeistert davon berichtet, dass mich das überzeugt hat, die Station hier zu machen“, erzählt der 27-jährige Berliner Referendar. Dass der Rat aus französischem Munde kam, spielte dabei ebenfalls eine Rolle. Fabian Klein hat eine frankophile Ader. Zwei Jahre verbrachte er an der Université Panthéon-Assas (Paris 2), er erwarb die Licence und die Maîtrise en droit, die klassischen juristischen Abschlüsse des Nachbarlandes. Das Renommee des französischen Zweiges des Kanzleienverbundes, CMS Francis Lefebvre, habe daher ebenfalls eine Rolle gespielt. So entschied er sich dafür, die Herbst- und Wintermonate in der Lennéstraße 7 in Berlin zu verbringen, im Büro von CMS Hasche Sigle. Von Oktober bis Januar gehörte er zum Fachbereich Real Estate, sein Ausbilder war Partner Andreas Roquette. Fabian Klein arbeitete vor allem im privaten Baurecht. Das Rechtsgebiet war für ihn nicht entscheidend, er war in dieser Hinsicht nicht festgelegt und hätte sich auch in einem anderen Bereich ausbilden lassen. Ihm kam es vor allem darauf an, die Arbeit in einer Kanzlei kennenzulernen, und er hat sich ganz bewusst für eine Großkanzlei entschieden. Die Aufgaben in der Station beschreibt Fabian Klein als sehr vielfältig: Neben examensrelevanten Klassikern wie BGB, VOB und ZPO war er auch mit internationalen Themen beschäftigt, wie sie bei Großkanzleien eben nicht selten sind: Zum Beispiel Recherchen, die das Common Law berühren, oder internationale Vertragsmuster. Auch von einem forensischem Einsatz berichtet er. In einer „kleineren Sache“ trat er vor dem Amtsgericht Charlottenburg auf. Die Erfahrung, „mal an der Front zu sein“, hat er in bester und lebhafter Erinnerung. Denn während der Verhandlung wies die Richterin die Gegenpartei immer wieder darauf hin,

wie die Sache wohl zu sehen sei: Nämlich so, wie im CMSSchriftsatz ausführlich und überzeugend beschrieben, so schildert Fabian Klein die Szene: „Da lehnt man sich natürlich entspannt zurück“. Die Station hielt so manchen Aha-Effekt bereit, etwa wenn der Referendar sah, wie elegant ein Textbaustein, den er recherchiert hatte, später von seinem Ausbilder in einen Schriftsatz eingepflegt wurde. „Da dachte ich mir: Schau an, so macht man das also mit 20 Jahren Erfahrung.“ Er habe sich schnell als Teil des Teams empfunden und sei auch von den Associates gut integriert worden. Das Atmosphärische spiele eben eine wichtige Rolle, ebenso die Wertschätzung der Mitarbeit der Referendare. „Es ist nie passiert, dass ich etwas abgegeben und dann nie wieder davon gehört hätte.“ Fabian Klein hat aber auch, wie er es bezeichnet, so etwas wie „Privatausbildung“ genossen. Beeindruckt erinnert er sich an ein Telefonat mit einem Anwalt eines anderen Standortes der Kanzlei, der sich an einem Freitag eine Stunde dafür Zeit nahm, mit ihm eine Sache durchzusprechen. Zwar würden die Referendare durchaus gefordert, Arbeitszeiten wie sie für die Anwälte in Sozietäten dieser Größenordnung in der Regel üblich sind, habe er nicht erlebt. „Immer wenn mich mal ein Anwalt nach 19 Uhr auf dem Flur angetroffen hat, wurde ich gleich gefragt, was ich denn hier noch mache“, berichtet der junge Jurist. Der Einsatz wird adäquat bezahlt, so jedenfalls sieht es Fabian Klein: „Die Vergütung ist marktgerecht. Es gibt aber schon auch Großkanzleien, die weniger bezahlen.“ Ausbildung bietet die Kanzlei den jungen Talenten auch noch in anderer Hinsicht: Bei CMS Hasche Sigle gibt es Repetitoriumskurse für die Referendare, organisiert von einem privaten Anbieter. Dafür werden die Berliner Referendare für ein paar Tage nach Hamburg verschifft, wo sie die Kurse gemeinsam mit ihren dortigen Kollegen besuchen. Das Resümee ist besonders im Vergleich mit den Stationen, die er bisher erlebt hatte, sehr positiv, sagt Fabian Klein: „Man war hier einfach viel mehr eingebunden in die tägliche Arbeit, man fühlte sich gebraucht und nützlich. Das war nicht nur l’art pour l’art.“ Kein Wunder, dass Fabian Klein spätestens seit dieser Station in einem Punkt absolut überzeugt ist: „Für mich steht schon fest, dass ich Anwalt werde.“

anwaltsblatt karriere / 31

anwaltsstation

a


anwaltsstation

anwaltsstation II /

Kanzlei Dombert Rechtsanwälte, Potsdam

Die kleinen Großen Rechtsanwalt Prof. Dr. Matthias Dombert

Texte: Katja Wilke, Berlin Das Mandat ist ein voller Erfolg, gar kein Zweifel: Drei Gemeinden planen zusammen ein kommunales Vorhaben, kommen aber viele Jahre lang nicht auf einen Nenner. Als die Situation immer vertrackter wird, mandatieren die Gemeinden schließlich die auf Verwaltungs- und Verfassungsrecht spezialisierte Kanzlei Dombert Rechtsanwälte. Ein Partner und ein Associate der Sozietät klären alle offenen Fragen, vermitteln zwischen den Kommunen – und erreichen eine Einigung. Die Erleichterung ist groß, die Gemeinden laden zu einer gemeinsamen Sitzung aller Vertreter, die Lokalpresse ist vertreten. Auch die Anwälte sind geladen. Ohne sie hätte das Vorhaben nicht geklappt, nun soll ihnen ausdrücklich gedankt werden. Allein: Diesen Dank nimmt nur der Partner allein entgegen. Der Associate, dem der Partner in diesem Mandat die Federführung überlassen hat, ist im Urlaub – nur eine Autostunde von der Veranstaltung entfernt. „Da war ich enttäuscht“, sagt Seniorpartner Matthias Dombert rückblickend. Kurz den Urlaub unterbrechen, um zum Klienten zu fahren und den gelungenen Abschluss des Falls zu feiern – arbeitsrechtlich ist das natürlich kein Muss. Der Antrieb dazu muss schon von innen kommen. Und genau nach solchen Mitarbeitern fahndet Dombert: Juristen mit Engagement und unternehmerischem Denken. „Wir leben sehr stark davon, dass wir die Fälle an uns ziehen“, erklärt Dombert. „Wir denken und entscheiden für unsere Mandanten.“ Wie in einem Fall, in dem Dombert ein Jugendamt vertreten hat. Eine Mitarbeiterin des Amtes hatte eine Mutter vor deren Bekannten gewarnt, weil sie wusste, dass der Mann wegen se32 / anwaltsblatt karriere

xuellem Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft war. Daraufhin wurde der Sachbearbeiterin vorgeworfen, sie habe gegen Persönlichkeitsrechte und Datenschutzvorschriften verstoßen. Den Fall überließ er Vera Grötz, die gerade die Anwaltsstation im Referendariat bei ihm absolvierte. Er kannte – und schätzte – die Arbeitsweise der 28-Jährigen, weil sie zuvor bereits als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Kanzlei gearbeitet hatte. Aber anders als bei dieser Tätigkeit sollte sie nun im Rahmen der Ausbildung das Anwaltsdasein in all seinen Facetten kennenlernen. „Ich wollte Frau Grötz deutlich machen, dass sich die Interessenwahrnehmung des Anwaltes in den seltensten Fällen ausschließlich nach juristischen Kriterien vollzieht“, erklärt Dombert. Dafür sei dieses Mandat sehr gut geeignet gewesen. In der Praxis bedeutet das für Domberts Referendare: Eigeninitiative zeigen und Verantwortung übernehmen. „So ein Fall läuft nicht so ab, dass Frau Grötz die Akte bekommt, sich nach Hause zurückzieht und nach einer Woche wiederkommt, um das Votum abzuliefern“, erklärt Dombert. Die beiden waren mehrfach zusammen bei der Behörde und haben auch das Auftreten gegenüber der Datenschutzbeauftragten des Landes – die einen Bericht angefordert hatte – besprochen. „Referendare müssen bei uns keine Angst haben, im stillen Kämmerlein zu landen“, sagt Dombert. Im Gegenteil, man kämpfe sehr stark gegen die Vorstellung an, dass Anwaltstätigkeit mit dem Abfassen von Vermerken gleichgesetzt wird oder einer monotonen 12-stündigen Beschäftigung am Schreibtisch. Referendare sollen nach Ansicht des Verwaltungsrechtlers Standardsituationen miterleben und lernen, was es bedeutet, Anwalt zu sein. In der Referendarausbildung sei das materielle Recht eigentlich nur Vehikel, glaubt Dombert. Über Grötz’ Arbeit sagt er deswegen: „Ihre vorrangige Aufgabe war es in dem Fall nicht, einen möglichst luziden Schriftsatz zu schreiben – sondern der Mandantin Sicherheit zu geben.“ Dombert, der Honorarprofessor für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam und Mitglied des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg


anwaltsstation

ist, legt großen Wert darauf, Anwälte in der Praxis auszubilden. Dabei schleust er aber nicht unbedingt viele Stationsreferendare durch. Dombert setzt früher an. Studenten beschäftigt er zum Teil schon nach dem 5. Semester. „Das ist eine Ausbildung neben der Ausbildung“, sagt er. Trotz aller Reformbemühungen der Landesgesetzgeber komme die Anwaltsausbildung nach wie vor zu kurz. Dombert kann so Talente frühzeitig identifizieren – und die angehenden Juristen haben wiederum die Gelegenheit, schon in der Ausbildung festzustellen, ob sie für das Anwaltsdasein in der Dombertschen Form taugen.

Nicht nur das Juristische Referendarin Vera Grötz

Als Vera Grötz ihre Anwaltsstation bei Dombert Rechtsanwälte antrat, hatte sie bereits eine Vorstellung davon, was sie erwarten würde. Schließlich hatte sie zuvor schon als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Kanzlei gearbeitet. Grötz war klar, dass ihr Ausbilder selbstständiges und eigenverantwortliches Arbeiten schätzt – und auch, dass gerade das auf so manchen Referendar oder jungen Anwalt abschreckend wirkt. Viele andere topqualifizierte Juristen heuern lieber in Großkanzleien an oder suchen sich einen behaglichen Posten in Justiz oder Verwaltung. Besonders auf dem Feld, mit dem sich Dombert Rechtsanwälte befassen: Dem öffentlichen Recht. Für die 28-Jährige dagegen macht genau das, was Dombert erwartet, den Reiz des Anwaltsberufs aus: „Immer mit unterschiedlichen Leuten zu tun zu haben, sich auf mehreren Ebenen gleichzeitig bewegen und nicht nur auf der juristischen, das ist das Spannende am Job.“ Man versuche, Lösungen für die Mandanten zu finden und durchzuboxen, ihnen beizustehen und Sicherheit zu geben. Besonders deutlich hat Grötz das bei einem Mandat erlebt, das sie während der Anwaltsstation für Dombert bearbeitete. Dombert vertrat ein Jugendamt, das den Sohn einer Familie betreute. Der Junge war sozial auffällig geworden. Bei einem Hausbesuch einer Behördenmitarbeiterin war neben Sohn und Mutter ein Mann anwesend, der ihr als guter Bekannter der Familie vorgestellt wurde. Die Jugendamtsmitarbeiterin wusste, dass dieser schon mehrfach vorbestraft war wegen sexuellem Missbrauchs von Kindern, was allerdings schon länger zurücklag. Das Jugendamt rang sich dazu durch, die Mut-

ter vor dem Mann zu warnen und offen zu legen, dass er vorbestraft sei. Weil die Vorstrafen längst gelöscht waren, fühlte der Mann sich in seinen Rechten verletzt und ging mit Hilfe einer Medienrechtskanzlei gegen das Jugendamt vor. Die zwei Mitarbeiterinnen, die in den Vorgang involviert waren, waren stark verunsichert, ob sie sich richtig verhalten hatten, erinnert sich Grötz. Immerhin war mittlerweile auch die Datenschutzbeauftragte des Landes eingeschaltet. „Auch für mich war das eine spannende Frage. Immer wieder berichten schließlich die Medien über Jugendämter, die nicht handeln. Und hier hatten wir den entgegengesetzten Fall: Wir beschäftigen uns mit der Frage, ob das Amt zu weit gegangen ist.“ Die Jugendamtsmitarbeiterinnen wirkten dankbar, als sie und Dombert sich der Sache annahmen, erinnert sich Grötz. Die Juristin, die mittlerweile beide Staatsexamina in der Tasche hat, schätzt besonders, dass sie immer auch Dolmetscherin ist. Es geht darum, eine gemeinsame Sprache mit den Mandanten zu finden: Wie vermittelt man die Rechtslage, wie erfasst man einen Sachverhalt, wenn der Mandant einem Fachvokabular aus seinem Beritt um die Ohren haut? Dass sie im Anwaltsberuf richtig aufgehoben ist, ist Grötz schon vor diesem Fall klar gewesen. Immer mal wieder hatte Dombert sie schon in der Vergangenheit zu Mandanten mitgenommen. Grötz hatte schon als wissenschaftliche Mitarbeiterin gemerkt, wie sie sich weiterentwickeln konnte – und im Laufe der Zeit auch von den Mandanten anders wahrgenommen wurde. Der Jugendamt-Fall endete als Erfolg auf ganzer Linie: Die Datenschutzbeauftragte konnte überzeugt werden, dass kein Verstoß vorgelegen hatte und dass Datenschutzvorgaben künftig besser umgesetzt werden würden. Auch die Vorwürfe der gegnerischen Anwältin konnten entkräftet werden – ohne dass es zum Prozess kam. Das ist eine typische Situation bei Dombert: Rund 90 Prozent aller Fälle werden außergerichtlich gelöst, sein Schwerpunkt liegt auf der Beratung im Verfahrensund Genehmigungsmanagement. Zu den Mandanten zählen unter anderem private Unternehmen, die zum Beispiel Genehmigungen für Anlagen benötigen, daneben Kammern, Verbände, Landesregierungen oder Gemeinden. Der Job der 16 Anwälte der Kanzlei spielt sich deswegen in ganz Deutschland ab, und nicht nur in der Villa in Potsdam, in der Dombert Rechtsanwälte sitzen. Dazu gehören stundenlange Fahrten in die Provinz. Auch Grötz musste bereit sein, früh aufzustehen und „übers Land zu fahren“, wie es ihr Ausbilder Matthias Dombert formuliert. Für ihren Einsatz hat sie aber auch viel zurückbekommen: Vor der mündlichen Examensprüfung übte sie in der Kanzlei Aktenvorträge bis zum Abwinken. Mit Erfolg: Nach dem ersten Staatsexamen absolvierte sie auch das zweite mit Prädikat. // anwaltsblatt karriere / 33


Spezialisieren in der Nische – ohne Fachidiot zu werden Gute Anwältinnen und Anwälte wissen heute schon, welche Trends die nächsten fünf Jahre bestimmen – und wo junge Anwältinnen und Anwälte eine Zukunft haben. Anwaltsblatt Karriere verrät, was der Nachwuchs zum Sozialrecht, zu M&A und zum Strafrecht können sollte, was nicht im Studium und Referendariat gelernt wird.


trends

M&A (Mergers & Aquisitions) Das richtige Gespür für den Wandel lernen Interview mit Frau Dr. Gabriele Apfelbacher, Frankfurt am Main

1

Was hat den Tätigkeitsbereich von Anwälten im M&ABereich in den letzten fünf Jahren am meisten geprägt?

Zum einen waren M&A-Transaktionen in den Jahren 2009 bis 2013 von einem sehr hohen Maß an Unsicherheit und Vorsicht geprägt. Dies zeigte sich sowohl an der Ausgestaltung der M&AKaufverträge (zum Beispiel Kaufpreisanpassungsklauseln oder so genannte MAC-Klauseln) als auch an den Prozessen (intensive Due Diligence, oft langwierige Auktionsverfahren etc.). Zum anderen gab es vermehrt Transaktionen, die „distressed assets“ zum Gegenstand hatten, sei es bei Erwerben aus der Insolvenz oder aus Abwicklungs- oder ähnlichen Einheiten, etwa von Banken.

2

Was wird dieses Jahr das bestimmende Ereignis werden?

Wüsste ich dies, wäre ich kein Transaktionsanwalt. Spaß beiseite: Einen bemerkenswerten Vorgang in der grenzüberschreitenden M&A-Szene unter deutscher Beteiligung hat es bereits gegeben, das Scheitern des ersten Anlaufs der geplanten Übernahme von Celesio durch McKesson. Ich erwarte aber nicht, dass dieses Jahr alle Transaktionen zwei Anläufe zum Erfolg benötigen werden.

3

Wagen Sie eine Prognose: Wie wird der Tätigkeitsbereich für Anwälte im M&A-Bereich in fünf Jahren aussehen?

Jedenfalls ein Teil der Due Diligence wird systematisch an „low cost“-Provider ausgelagert. Im Bereich öffentlicher Übernahmen (Public M&A) wird man sich mehr mit aktivistischen Aktionären auseinandersetzen müssen. Im Hinblick auf die verschärften Eigenkapitalanforderungen an Banken und die Strukturreformen im Bankensektor wird es kreditfinanzierte Akquisitionen nur für Erwerber von sehr guter Bonität oder durch „Spezialinstitute“ geben.

4

Wo haben Berufsanfänger als Anwalt für M&A die größten Chancen?

Berufsanfänger sollten dort als Anwalt für M&A einsteigen, wo die Wahrscheinlichkeit am größten ist, dass sie viel lernen. Und lernen heißt in diesem Fall primär „lernen am Mandat“. Ein hochwertiges Trainingsprogramm rundet das Ganze idealerweise ab, kann aber niemals das Lernen am Mandat ersetzen. Daher würde

ich Berufsanfängern mit Interesse für M&A raten, in einer Kanzlei zu beginnen, wo sie rasch in Projektteams integriert werden, mit verschiedenen Partnern und Associates auf unterschiedlichen Senioritätsstufen zusammenarbeiten können und dabei umfassende Erfahrungen sammeln und zunehmend mehr Verantwortung übernehmen. Ich würde Berufsanfängern davon abraten, sich bereits sehr früh zu eng zu spezialisieren, sei es auf eine Branche oder eine bestimmte Art M&A-Transaktionen. Der Erwerb von Spezialwissen (etwa zu regulierten Industrien) ist natürlich sinnvoll, eine Spezialisierung sollte aber nicht zu eng sein. Weiterhin bieten sich dort für Berufsanfänger die größten Chancen, wo die Mandantenstruktur auch die regelmäßige Mitarbeit an grenzüberschreitenden Transaktionen einschließt.

5

Was vermitteln Studium und Referendariat nicht, was eine junge Anwältin mit Rechtsgebiet M&A oder ein junger Anwalt mit Rechtsgebiet M&A braucht?

Expertise im Projektmanagement, Gespür für situationsgerechte Kommunikation und Verständnis der Dokumentationsund Exekutionsusancen. Im Einzelnen: Eine M&A-Transaktion erfordert umsichtiges Projektmanagement, bezogen auf das große Ganze, aber auch auf die einzelnen Transaktionsschritte. Hier sind bereits Berufsanfänger hinsichtlich der ihnen anvertrauten kleinen Projektteile gefragt. Eine M&A-Transaktion stellt hohe Ansprüche an das Kommunikationsgeschick der beteiligten Anwälte. Zunächst einmal müssen dem eigenen Mandanten etwaige rechtliche Schwierigkeiten, Due Diligence-Ergebnisse, Strukturrisiken, etc. in der geeigneten Weise nahegebracht werden. Auch die Kommunikation mit der Gegenseite will gelernt sein. Und schließlich gibt es noch den Verhandlungskontext, wo es gilt, den eigenen Mandanten effektiv zu vertreten, aber auch das Gesamtergebnis nicht aus dem Auge zu verlieren. Verständnis der Dokumentations- und Exekutionsusancen ist unerlässlich, um die zeitlichen Anforderungen an das Signing und Closing richtig einzuschätzen sowie die rechtssichere Abwicklung einer Transaktion sicherzustellen. Alle genannten Fähigkeiten lassen sich in der Zusammenarbeit mit erfahrenen Anwälten erlernen und verbessern. Die Autorin ist Partnerin bei Cleary Gottlieb. Sie ist Mitglied im Handelsrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins. anwaltsblatt karriere / 35


trends

Sozialrecht

Spezialisten mit Überblick für das Ganze gesucht Interview mit Rechtsanwalt Prof. Ronald Richter, Hamburg

1

Was hat den Tätigkeitsbereich von Sozialrechtlern in den vergangenen fünf Jahren am meisten geprägt?

Das Sozialrecht – und das erschwert den ersten Zugang – ist weit und umfassend. Es ist vielmehr als Hartz IV, wenn auch hier Anwälte in den vergangenen Jahren sehr erfolgreich waren (rund 50 Prozent aller Bescheide der Jobcenter wurden zumindest teilweise von den Sozialgerichten beanstandet). Die Dynamik ist aber dank neuer Gesetze (zum Beispiel Elterngeld) oder aktueller Urteile (zum Beispiel die Nikolausentscheidung des BVerfG zum „off label use“ für Medikamente) groß.

2

Was wird dieses Jahr das bestimmende Ereignis werden?

Das sind die drei Urteile des BSG zu den Syndikusanwälten. Ihnen wird das Recht zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht abgesprochen. Damit stellt das BSG die Einheit des Anwaltsberufs in Frage, die nun einmal auch die angestellten Rechtsanwälte, nicht nur in den Anwaltskanzleien, umfasst.

3

Wagen Sie eine Prognose: Wie wird der Tätigkeitsbereich für Anwälte im Sozialrecht in fünf Jahren aussehen?

Sozialrechtler sind dort auch wirtschaftlich besonders stark, wo sie Schnittstellen besetzen, also Doppelqualifikationen aufweisen. Im Bereich der Betriebsprüfung und der Statusfeststellung hat sich in den Unternehmen inzwischen herumgesprochen, dass die „Sozialrechtler die besseren Arbeitsrechtler“ sind. Wer sich als Mittelständler oder Geschäftsführer bei der Frage, ob ein Kranführer oder ein Finanzbuchhalter selbständig sein kann oder abhängig beschäftigt ist, noch von seinem Steuerberater beraten lässt, handelt schlicht fahrlässig. Ähnliches gilt für die Schnittstellen zum Medizinrecht, aber auch zum Steuerrecht und dem IT-Recht. Die Vielfalt zeigt der neue Marktauftritt: Sozialrechtler treten nun als Gesundheits-, Senioren-, Pflege-, Opfer- oder Beitragsrechtler sowie im betrieblichen Eingliederungsmanagement auf. Eine Entwicklung wird sich aber auch im Sozialrecht weiter verschärfen: Auf der einen Seite die Anwältinnen und Anwälte, die auch im Sozialrecht die Wirtschaftsunternehmen, die Einrichtungen, 36 / anwaltsblatt karriere

die Träger, die selbständigen Ärzte vertreten und dabei auf Stundenbasis abrechnen; und andererseits diejenigen, die die gesamte Breite der sozialrechtlichen Mandate zu gesetzlichen Gebühren bearbeiten. Eine wirtschaftlich tragfähige Bearbeitung dieser Mandate ist aber vielfach – wie etwa im Verkehrs- und Familienrecht – nur noch im Massengeschäft möglich, als standardisierte, gut organisierte und strukturierte Dienstleistung.

4

Wo haben Berufsanfänger als Anwalt für Sozialrecht die größten Chancen?

Die Suche nach den Chancen für junge Kolleginnen und Kollegen beginnt damit, sich klarzumachen, welchen „Markt“ es zu bearbeiten gilt. Der in der Betriebswirtschaftslehre immer noch verniedlichend mit den Worten „non profit“ umschriebene Sozialmarkt lässt sich anhand von zwei Kennzahlen umreißen: Der größte Arbeitgeber in Deutschland ist weder Volkswagen (in Deutschland rund. 181.000 Beschäftigte) oder Siemens (rund. 128.000 Beschäftigte), sondern mit 560.000 Beschäftigten die Caritas und die Diakonie mit 453.000 Beschäftigten. Wir sprechen von 27.000 Einrichtungen mit rund 1 Mio. Betreuungsplätzen. Nehmen wir zweitens als Referenzgröße den Bundeshaushalt. 2013 betrug er 302 Mrd. Euro. Das Sozialbudget für 2013 ist zweieinhalb Mal so groß und weist 808 Mrd. Euro auf. Lesen Sie die vom DAV in Auftrag gegebene Studie „Der Rechtsdienstleistungsmarkt 2030“, kein Rechtsgebiet wird danach zukünftig so profitieren wie das Sozialrecht!

5

Was vermitteln Studium und Referendariat nicht, das eine junge Anwältin für Sozialrecht und ein junger Anwalt für Sozialrecht brauchen?

Das Sozialrecht wird im Studium in die Wahlbereiche verschoben. Daher ist spätestens in der Verwaltungs- oder natürlich der Anwaltsstation eine sozialrechtliche Grundlage zu schaffen. Nur Mut: Das Sozialrecht ist in weiten Teilen nur zufällig ausgelagertes, spezielles Wirtschaftsrecht. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.


trends

Klassisches Strafrecht

Mit Können und Ausdauer in den Nischen punkten Interview mit Rechtsanwalt Dr. Stefan König, Berlin

1

Was hat der Tätigkeitsbereich von Anwälten im Strafrecht (ohne Wirtschaftsstrafrecht) in den vergangenen fünf Jahren am meisten geprägt?

Zwei Entwicklungen sind zu nennen: 1. Die Neuregelung des Untersuchungshaftrechts. Am einschneidendsten für Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger war hier die Änderung des § 140 Abs. 1 Nr. 4 StPO. Danach ist die Mitwirkung eines Verteidigers notwendig, wenn gegen einen Beschuldigten Untersuchungshaft (oder einstweilige Unterbringung) vollstreckt wird, eigentlich ein Fortschritt. In solchen Fällen muss aber der Verteidiger „unverzüglich nach Beginn der Vollstreckung“ bestellt werden (§ 141 Abs. 3 S. 3 StPO). Das hat zu vielen Problemen bei der Auswahl der (Pflicht-)Verteidiger(innen) geführt. Auf Strafrecht spezialisierte Anwältinnen und Anwälte haben sogar Umsatzeinbußen hinnehmen müssen. 2. Auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungsmäßigkeit des „Deals“ (AnwBl 2013, 381 ff.) hatte nachhaltige Auswirkungen auf die Tätigkeit von Anwälten im Strafrecht. Das Gericht hat sehr deutlich gesagt, dass der weit verbreiteten Praxis informeller Verständigungen ein Ende gesetzt werden muss. Das waren harte und deutliche Worte, die bei vielen Richtern eine vollständige Abkehr von Verständigungen hervorgerufen haben.

2

Was wird dieses Jahr das bestimmende Ereignis werden?

Das kann noch nicht gesagt werden. Der neue Bundesjustiz(und Verbraucherschutz-)Minister hat sein Amt gerade erst angetreten. Eine grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts oder des Bundesgerichtshofs ist derzeit nicht absehbar. Vielleicht wird die – auch vom Deutschen Anwaltverein angestoßene (vgl. die DAV-Stellungnahme Nr. 1 /2014) – Diskussion über eine Neuregelung der Tötungsdelikte zu einer längst überfälligen Reform im Kernbereich des StGB führen.

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Wagen Sie eine Prognose: Wie wird der Tätigkeitsbereich für Anwälte im Strafrecht (ohne Wirtschaftsstrafrecht) in fünf Jahren aussehen?

Die Spezialisierung wird auch außerhalb des Wirtschaftsstraf-

rechts fortschreiten. Es wird mehr Anwälte geben, die auf bestimmten Bereichen des Strafrechts (zum Beispiel Umweltstrafrecht, Datenschutzstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, auch Schwurgerichtsverfahren) schwerpunktmäßig tätig sein werden. Daneben wird der Anteil der in allen Bereichen (vom Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren bis zur Verteidigung vor der großen Strafkammer) tätigen Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger mit dem Anwachsen der Anwaltschaft zunehmen. Für diese wird es zunehmend schwer werden, von ihren Mandaten eine auskömmliche Existenz zu finanzieren.

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Wo haben Berufsanfänger als Anwalt für Strafrecht (ohne Wirtschaftsstrafrecht) die größten Chancen?

Ich denke in einem der jüngeren Spezialgebiete (zum Beispiel auf dem Gebiet von Internetkriminalität). Es darf aber nicht unterschätzt werden, dass als Kernqualifikationen eines guten Strafverteidigers oder einer guten Strafverteidigerin gesucht sein werden: Ausgezeichnete Rechtskenntnisse, besonders des Verfahrensrechts, genaues Aktenlesen, hohe Einsatzbereitschaft, Konfliktfreudigkeit, Durchsetzungsfähigkeit (auch gegenüber dem Mandanten), hohe Frustrationstoleranz und Ausdauer. Das wird auch in Zukunft nicht so häufig sein.

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Was vermitteln Studium und Referendariat nicht, was eine junge Anwältin mit Rechtsgebiet Strafrecht oder ein junger Anwalt mit Rechtsgebiet Strafrecht braucht?

Eine ganze Menge. Nur ein paar Beispiele: Das fängt schon an mit der Vernachlässigung des Verfahrensrechts. Grundkenntnisse der Kriminalistik sind erforderlich (insbesondere der DNA-Analyse, aber auch Schriftkunde, Ballistik, Regeln zur Berechnung der Blutalkoholkonzentration etc.). Von erheblicher Bedeutung ist die Vernehmungslehre und die Aussagepsychologie. Von wachsender Bedeutung sind europäische Normen, wie sie schon jetzt zum Beispiel beim Europäischen Haftbefehl oder in der EMRK erhebliche praktische Auswirkungen haben. Davon abgesehen ist ein Anwaltsbüro immer auch ein Wirtschaftsunternehmen, das erfolgreich zu führen, gelernt sein will, aber nicht gelehrt wird. Der Autor ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins sowie Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehrrecht des Deutschen Anwaltvereins. anwaltsblatt karriere / 37


Rechtsanw채ltin Dr. Daniela Mielchen aus Hamburg


interview

Masse durch Klasse Wie eine Rechtsanwältin sich in der Männerdomäne Verkehrsrecht durchsetzt Fotos: Ina Schoof

Blechschäden und Rotlichtverstöße nähren seit Jahrzehnten Anwälte und zunehmend auch Anwältinnen. Doch was vor dreißig Jahren (fast) jeder Anwalt nebenbei mitmachte, ist längst zu einem umkämpften Rechtsgebiet geworden. Die stärksten Mitkämpfer stehen dabei außerhalb der Anwaltschaft. Es sind vor allem die Haftpflichtversicherer, aber auch Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Für sie sind Anwältinnen und Anwälte vor allem Kostentreiber oder schlicht lästig. Warum das Verkehrsrecht juristisch anspruchsvoll ist, keineswegs langweilt und auch für Anwältinnen besonders gut geeignet ist, fragte Anwaltsblatt Karriere Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Daniela Mielchen.

5 High Five

An die Straßenverkehrsregeln halte ich mich streng … immer, nie, nur wenn ich mit Polizei rechne. Gerne, wenn ich mit Polizei rechne.

Verkehrsrecht ist Massengeschäft. Wo liegt der Reiz?

Ich kann schnell helfen und einen Fall zum Abschluss bringen. Das ist eine sehr befriedigende Tätigkeit. Ich muss nicht lange an einer Sache sitzen, die Akte nochmals und nochmals lesen, sie drehen und wieder wenden.

Was hat Sie beim Berufsstart am Anwaltsberuf am meisten gestört? Dass wir nicht werben durften.

Geht die Faszination vom Fall aus oder von den Mandanten?

Und was stört Sie heute am meisten? Nichts mehr.

Von beiden, manchmal mehr vom Fall, wenn er spannend ist, manchmal mehr von dem Mandanten, wenn der interessant ist – und ehrlich gesagt: manchmal fasziniert nichts, außer dass man seinem Mandanten hilft.

Frauen sind die besseren Verkehrsanwälte, weil… … sie auch besser Auto fahren.

Was macht den guten Verkehrsrechtler, die gute Verkehrsrechtlerin aus?

Es gibt zwei Welten im Verkehrsrecht: Der Zivilrechtler muss in erster Linie Normen und Urteile kennen und wirkt durch Schreiben und Schriftsätze. Wer Ordnungswidrigkeiten bearbeitet, muss ein guter Strafrechtler sein und vor Gericht im richtigen Augenblick überzeugen. Das sind zwei unterschiedliche Anwaltstypen. In unserer Kanzlei haben wir die Bereiche sogar an zwei Standorten getrennt.

Kann Honorar auch Schmerzensgeld sein? Sicherlich, aber nicht in unserer Kanzlei: Wir haben nur nette Mandanten.

Was kann ein Verkehrsrechtler, was andere Anwälte nicht auch können?

Verkehrsrecht ist ein anspruchsvolles Rechtsgebiet, das neben dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht u. a. auch das Unfall-, Kauf- oder Führerscheinrecht umfasst, also Kenntnisse im Zivil-, Straf- und Verwaltungsrecht abfordert. Nicht umsonst handelt es sich um eine Fachanwaltschaft. Zudem sind auch Branchenkenntnisse, z.B. bezogen auf die Tricksereien der Versicherer notwendig. Noch vor zwanzig Jahren konnte jeder Generalist einen Verkehrsunfall bearbeiten. Damals haben die Haftpflichtversicherer noch alles freiwillig bezahlt. Jeden Schaden konnten sie auf die Prämien der Autofahrer umlegen und dann noch einen Aufschlag als Gewinn nehmen. Heute dürfen sie das nicht mehr. Seitdem gibt es das Schadensmanagement, um die Ausgaben zu senken und den Gewinn zu erhöhen. Die Versicherer streichen munter Schadenspositionen. Nur hochspezialisierte Anwälte können das verhindern. anwaltsblatt karriere / 39


interview

Der Generalist schafft das nicht mehr?

Es geht ganz häufig um Klein- und Kleinstbeträge. Wenn die Versicherer über zwei Millionen Unfälle im Jahr abwickeln, kommt da schon etwas zusammen. Den ungerechtfertigten Kürzungen der Versicherungen kann man nur mit fundierten verkehrsrechtlichen Kenntnissen und Erfahrung in diesem Rechtsgebiet entgegentreten. Und wer die Bußgeldsachen macht: Wo liegt der Unterschied zum Strafrecht?

Anders als im klassischen Strafprozess ist ein Richter bei Bußgeldsachen viel eher gewillt, ein Verfahren einzustellen, wenn es schwierig und anspruchsvoll wird. Salopp gesprochen: Sie müssen den Richter nerven. Wenn sie das mit einem guten Know-how machen, kann man daraus einen Beruf machen. Sind Menschen in Verkehrssachen in Not?

Nein, sie sind meist in extremer Not – nicht umsonst hat die große Koalition jetzt erwogen, als Strafe den Führerschein wegzunehmen. Das tut den Bürgern richtig weh, vielmehr als Geldstrafen oder Haftstrafen auf Bewährung. Wir helfen unseren Mandanten wirklich aus großer Not, insbesondere natürlich Berufskraftfahrern. Anwälte gelten als Kostentreiber und Verfahrensverzögerer – richtig oder falsch?

Das ist im Verkehrsrecht völlig falsch. Anwälte beschleunigen die Schadensabwicklung. Die Anwaltskosten machen nach Schätzungen bei der Schadensabwicklung rund zwei Prozent der Kosten aus. Die Tatsache allerdings, dass ein Anwalt eingeschaltet wird, führt im Schnitt dazu, dass der Geschädigte 20 Prozent mehr erhält. Aber das ist kein Mehr, das der Anwalt erfindet, sondern das ist das Mehr, das dem Geschädigten zusteht. Oder anders gesagt: Es ist das Mehr, das regelmäßig der Streichungs- und Kürzungsmentalität der Versicherer zum Opfer fällt. Selbst im Strafrecht professionalisiert der Anwalt die Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten. Eine Einstellung ist schließlich auch eine zügige Lösung. Es sind also die Haftpflichtversicherer, die den Markt steuern?

Die steuern sehr stark, ja. Und natürlich jetzt die Rechtsschutzversicherer, das darf man nicht vergessen. Sie bieten den Versicherungsnehmern Vorteile, damit sie einen Anwalt nehmen, den die Versicherung empfiehlt – das spüren wir noch nicht, könnte aber noch zu Problemen führen. Auch Versicherer beschäftigen Kanzleien. Ist das attraktiver als die Arbeit als Geschädigtenanwalt?

Das will ich nicht hoffen. Die Versicherer benötigen nur eine überschaubare Gruppe von Kanzleien. Es gibt sehr viel mehr Geschädigtenanwälte und es werden auch sehr viel mehr gebraucht. Wir haben in den vergangenen Jahren trotz des Schadensmanagements der Versicherer einen Marktzuwachs gehabt. Ist im Markt noch Luft für Anwälte?

Ja, wenn man davon ausgeht, dass nur rund 10 Prozent bei einem Verkehrsunfall einen Anwalt einschalten. Viele glauben, dass sie bei klarer Schuldfrage keinen Anwalt brauchen. Die Schuldfrage ist häufig aber nicht das Problem. Es geht darum, ob man all das Geld bekommt, das einem auch zusteht. Nur mit Anwalt ist man auf Augenhöhe mit dem Versicherer und die Kosten für den Anwalt muss er tragen. 40 / anwaltsblatt karriere


interview Die Versicherer bieten dem Geschädigten den Komplettservice, Autoabholung, Reparatur, Reinigung …

Rechtsanwältin Dr. Daniela Mielchen: „Der einzige Unterschied in der Berufsausübung zwischen Männern und Frauen besteht heute darin, dass die Frauen immer noch häufiger der Doppelbelastung Beruf und Familie ausgesetzt sind.“

… den bieten wir Anwälte heute auch. Tatsächlich. Wir versuchen, Kooperationen mit Autohäusern, mit Sachverständigen und mit all den Dienstleistern, um den Unfallschaden aufzubauen. Alles kommt aus einer Hand – das Rundum-Sorglos-Paket. Und am Ende gibt es sogar noch mehr Schadensersatz. Immer mehr Autohäuser werben dafür, weil natürlich auch sie unter den rigiden Streichungen der Haftpflichtversicherer am Ende leiden. Was ist lukrativer – Unfallregulierung oder Ordnungswidrigkeiten?

Wenn wir jetzt nicht von ganz schweren Unfällen reden, die sich mit schweren Personenschäden über Jahre hinziehen, sondern den kleinen Blechschaden mit dem Rotlichtverstoß vergleichen – dann sind es die Ordnungswidrigkeiten. Die Unfallregulierung hat kleine, mittlere und mal große Streitwerte: Das rechnet sich besser im Massengeschäft. Sie nehmen eine Akte nach der nächsten in die Hand und wissen genau, was sie veranlassen müssen und worauf zu achten ist. Also Checklisten?

Ja, aber nicht nur, sondern vor allem standardisierte Abläufe: schon innerhalb der ersten Stunde nach Mandatsannahme sowie in den folgenden Tagen müssen festgelegte Maßnahmen ergriffen werden. Die Strukturen im Massengeschäft müssen definiert sein. Das klingt langweilig, ist es aber nicht. Warum nicht?

Die Bearbeitungsstruktur macht den Fall nicht langweilig. Sie haben trotzdem mit Menschen zu tun. Sie können sich über tricksende Versicherer ärgern, sich mit ihrem Mandanten freuen. Autos und Männer – das passt. Warum sollten Anwältinnen sich auf das Verkehrsrecht konzentrieren?

Der einzige Unterschied in der Berufsausübung zwischen Männern und Frauen besteht heute darin, dass die Frauen immer noch häufiger der Doppelbelastung Beruf anwaltsblatt karriere / 41


interview

und Familie ausgesetzt sind. Arbeitgeber haben immer noch nicht viel Verständnis dafür, wenn der Mann zu Hause bleibt. Da es sich im Verkehrsrecht seltener um besonders umfangreiche Mandate handelt, ist eine flexible Einteilung der Arbeitszeit eher möglich, als in anderen Rechtsgebieten. Im Gegensatz zum Kriminalstrafrecht nimmt man im Verkehrsstrafrecht die Probleme der Mandanten nicht ganz so häufig mit nach Hause. Wir machen ja das kleine Strafrecht für die „Guten“. Meistens ist nicht wirklich etwas Schlimmes passiert. Wie hoch ist die Quote der schlimmen Unfälle?

Gering, sehr gering. Die Fälle sind zum Glück selten mit großen Tragödien verbunden. Die Fortschritte der Fahrzeugtechnik zahlen sich aus. Bis es dann keine Unfälle mehr gibt …

… natürlich werden Fahrerassistenzsysteme die Unfallzahlen verringern. Selbst wenn sich die Zahlen halbieren, bedeutet das nur, dass die Anwälte weiter daran arbeiten müssen, in mehr Unfällen drin zu sein. Und diese Fälle werden vielleicht sogar anspruchsvoller. Früher hat man Bremsspuren gesehen und wusste, wie es passiert war … heute sammelt das Fahrzeug selbst die Daten beim ABS, Airbag und so weiter. Das Auto wird uns verraten. Da stellen sich ganz neue tatsächliche und rechtliche Fragen – auch im Hinblick auf die Produkthaftung der Autohersteller. Zur Person Dr. Daniela Mielchen (Jahrgang 1964) ist seit 1991 Rechtsanwältin und war 2005 nach Einführung der Fachanwaltschaft Verkehrsrecht die erste Fachanwältin in diesem Rechtsgebiet. Sie studierte an der Universität Hamburg Rechtswissenschaften und absolvierte ihr Referendariat in Hamburg (mit einer Wahlstation in Miami/USA). Sie promovierte über Europäisches Transportrecht. 1991 gründete sie ihre eigene Kanzlei Mielchen & Collegen. Daraus ist in mehr als zwanzig Jahren eine Spezialkanzlei für Verkehrsrecht mit mehr als 30 Mitarbeitern an zwei Standorten in Hamburg geworden. Sie ist Herausgeberin der Zeitschrift für Schadensrecht (zfs) und Chefredakteurin der „AutohausSchadensrecht“.

Ihre Kanzlei hat mehr als 30 Mitarbeiter. Kann man heute noch alleine eine Kanzlei im Verkehrsrecht gründen?

Das dürfte inzwischen schwierig sein. Es fängt mit dem Thema Fachanwaltschaften an. Als Fachanwalt brauchen sie im Verkehrsrecht 160 Fälle. Schaffen sie das erst einmal als Berufsanfänger. Und dann gilt, dass im Verkehrsrecht von einem Fall keiner reich wird. Eine Chance hat nach meinem Eindruck heute nur eine Gründung, die mit neuen Ideen und innovativen Strukturen an den Start geht. Unsere Kanzlei ist inzwischen von Hamburg aus bundesweit aktiv statt Dependancen zu gründen. Ein Pizzaservice muss am Ort sitzen, der Anwalt muss es nicht, die Versicherung tut’s im Übrigen auch nicht. Der Mandant kommt bei Ihnen nicht mehr vorbei?

„Jein“, der über das Autohaus vermittelte Mandant möchte meist gerade die schlanke Abwicklung. Den Jungen reicht eine Mail. Je älter die Mandanten sind, desto eher möchten sie ihren Anwalt kennen lernen – zumindest wenn sie in Hamburg und Umgebung leben. Bei Bußgeldsachen ist der persönliche Kontakt aber nach wie vor wichtig, vor allem wenn es um den Führerschein geht. Wo liegt die Zukunft im Verkehrsrecht?

Da wo Probleme zukünftig in großer Zahl entstehen. Der Lkw-Transport wird sich zum Beispiel nach Schätzungen in den nächsten Jahren verdoppeln. Für Berufskraftfahrer gibt es aber spezifische Ordnungswidrigkeiten. Ein Lkw-Fahrer hat heute rund 100 Prüfpflichten vor Fahrtantritt. Da passiert halt häufiger etwas. Das ist natürlich kein Riesenmarkt, aber es gibt tatsächlich relativ wenige Anwältinnen und Anwälte, die sich hier auskennen. Wo lernt denn ein Anwalt so eine Idee zu entwickeln?

Im Leben. 42 / anwaltsblatt karriere


interview Was ist wichtiger – die Rechtskenntnis oder das Kanzleimanagement?

Sie müssen heute wach bleiben, wenn sie das Anwaltsbüro als Unternehmen führen möchten und eben nicht nur ein Anwalt sein wollen, der um Rat gefragt wird, wenn es brenzlig wird. Dann heißt es, sich von morgens bis abends und abends bis morgens Gedanken darüber zu machen, wo der Markt hingeht und ob man gerade etwas verschläft. Sie müssen über Lösungen nachdenken, die der Markt auch nachfragt – und die vielleicht ein bisschen anders sind als die der Mitbewerber, weil zum Beispiel die Dienstleistung mehr betont wird. Und dann müssen sie natürlich auch dafür sorgen, dass sich ihr gutes Produkt herumspricht. Muss die Anwältin auch Kauffrau, der Anwalt auch Kaufmann sein?

Ohne kaufmännisches Interesse geht es nicht, wenn man erfolgreich sein will. Es sei denn, man ist eine ganz tolle Koryphäe, die nur aus dem Kopf heraus die tollsten juristischen Ideen gebärt. Das können aber nicht viele. Haben es Frauen im Verkehrsrecht schwerer?

Nein, das glaube ich nicht. Aber warum gibt es dann so wenige Anwältinnen im Verkehrsrecht?

Das frage ich mich ehrlich gesagt auch. Das Rechtsgebiet bietet gerade Anwältinnen ideale Arbeitszeitmodelle. Wie fördern Sie junge Anwältinnen?

Indem ich sie einstelle. Wir sind sehr offen für Flexibilisierung und können das sein, weil wir eben keine Kleinkanzlei mehr sind. Was braucht ein junger Referendar, eine junge Referendarin, damit Sie den Tipp „Mache Verkehrsrecht“ geben?

Schnelles Denken und ein Händchen für Menschen, aber wirklich für jede Art von Menschen – vom niedrigen bis zum höchsten Bildungsstand, von bildungsfern bis bildungsnah, alt, jung, arm, reich. Wenn man ins Ordnungswidrigkeitenrecht gehen will, dann sollte man all die Fähigkeiten haben, die dort eine Rolle spielen: Rhetorik, Auffassungsgabe und Konfliktbereitschaft. Was nervt Sie an Bewerbungen?

Schlaue Schachtelsätze stören mich an Bewerbungen, aber wenn ansonsten alles stimmt, hält mich das nicht von einer Einladung zum Bewerbungsgespräch ab. Besonders originelle Bewerbungen freuen mich übrigens auch nicht. Wie wichtig ist die Note?

Die spielt gar nicht so eine Rolle. Viel wichtiger ist mir, dass eine Bewerbung insgesamt stimmig ist. Entscheidend ist dann ohnehin das Vorstellungsgespräch. Danach wissen wir, wer zu uns passt. Die Verkehrsanwälte warnen, dass jetzt jeder Punkt zählt, weil seit dem 1. Mai 2014 die Punktereform in Flensburg greift. Handlungsbedarf für Ihr Punktekonto?

Da müssten Sie meinen Anwalt fragen. Der wird aber schweigen. Das Interview führten die Rechtsanwälte Dr. Nicolas Lührig und Franz Peter Altemeier. anwaltsblatt karriere / 43


haftungsfallen


haftungsfallen

Verwalten und vollstrecken

Es gibt Alternativen zur anwaltlichen Tätigkeit – was Berufsstarter wissen sollten Text: Assessorin Jacqueline Bräuer, München

Nachlassverwaltung, Testamentsvollstreckung und Insolvenzverwaltung sind klassische Nebentätigkeiten für Anwälte, genauso wie die schon im Heft 2/2013 behandelte Kanzleiabwicklung (S. 49). Anwaltsblatt Karriere erläutert, was Berufsanfänger wissen sollten.

Die gute Nachricht: Nach § 51 BRAO sind pflichtversicherte Anwälte gemäß den gängigen Versicherungsbedingungen automatisch für solche Nebentätigkeiten mitversichert. Trotzdem heißt es aufpassen: Vor allem – aber nicht nur – erbrechtlich gelagerte Angelegenheiten neigen dazu, schnell mal größere Beträge zu betreffen, so dass man zumindest bedenken sollte, ob die gehaltene Versicherungssumme dem konkreten Vorgang im Ernstfall gerecht werden würde. Eine Insolvenzverwaltung wird einem Berufsanfänger realistisch betrachtet selten übertragen werden. Natürlich steht es auch einem Berufsanfänger frei, sich beim zuständigen Gericht um eine Übertragung zu bewerben, viele Gerichte führen Listen mit potentiellen Interessenten. An Testamentsvollstreckungen ist aktiv kaum heranzukommen. Eine Testamentsvollstreckung findet ohnehin nur statt, wenn sie der Erblasser verfügt hat und in der Regel verfügt der Erblasser auch die Person des späteren Testamentsvollstreckers (vgl. hierzu auch § 2197 BGB). Zumeist sind dies Personen des Vertrauens wie zum Beispiel der langjährige Haus- und Hofanwalt, der langjährige Steuerberater oder aber auch einfach Familienangehörige des späteren Erblassers. Dass beispielsweise vom Erblasser angeordnet wird, das Nachlassgericht solle einen Testamentsvollstrecker bestimmen, ist nach § 2200 BGB zulässig, aber praktisch eher selten. Um diese wenigen Ämter kann und muss man sich natürlich beim Nachlassgericht bewerben. Eine Nachlassverwaltung ordnet naturgemäß nicht der spätere Erblasser an, sondern das Nachlassgericht, wenn bestimmte Umstände eintreten (vgl. §§ 1975 ff BGB). In erster Linie dann, wenn der Erbmasse hohe, unter Umständen übersteigende Nachlassverbindlichkeiten gegenüberstehen. So soll letztlich verhindert werden, dass der Erbe oder die Erben die Gläubiger um eine zumindest anteilige Befriedigung aus dem Nachlass bringen. Der Nachlassverwalter muss sich insbesondere darum kümmern, den Nachlass bestmöglich zu verwer-

ten, was bei einem Gebäude als Teil der Erbmasse bedeuten kann, es zu möglichst guten Konditionen zu verkaufen, oder wenn dies nicht möglich oder nicht sinnvoll ist, es zumindest bestmöglich zu vermieten oder schon bestehende Mietverhältnisse weiterzuführen und hierbei vielleicht den Mietzins erstmals seit vielen Jahren dem Markt anzupassen, weil der Erblasser sich darum nicht mehr gekümmert hatte. Dann muss der Nachlassverwalter sich aber auch um die alljährlichen Nebenkostenabrechnungen mit den Mietern kümmern, genauso aber auch darum, dass bei einem leerstehenden Gebäude vor der Frostperiode Wasserleitungen abgedreht werden oder für eine Beheizung gesorgt wird, wenn anderenfalls der Gebäudebestand gefährdet würde. An diesen simplen Beispielen wird deutlich, dass man bei einer übernommenen Nachlassverwaltung überhaupt nicht wissen kann, was man sich damit eigentlich aufbürdet. Es kann schlimmstenfalls eine sehr arbeitsintensive Aufgabe über Jahre hinweg sein. Ganz ähnlich ist das letztlich auch bei der Tätigkeit des Betreuers. Details hängen dann insbesondere davon ab, für welchen Lebensbereich des Betreuten die Betreuerbestellung erfolgt und welche Umstände in der Person überhaupt zur Bestellung des Betreuers geführt haben. Der Nachlassverwalter und der Testamentsvollstrecker werden sich eher inmitten der Zwistigkeiten der lieben Hinterbliebenen des Erblassers sehen; dem Betreuer kann im Einzelfall schon mal der Betreute selbst Ärger und Unannehmlichkeiten bereiten. Alle diese Nebentätigkeiten sind jedenfalls dadurch gekennzeichnet, dass sie grundsätzlich kein juristisches Knowhow erfordern (jeder Laie kann diese Ämter genauso ausüben), sondern eher Sozialkompetenz, Engelsgeduld und Fingerspitzengefühl, also allesamt Eigenschaften, die man in der juristischen Ausbildung nicht lernt und wahrscheinlich auch kaum lernen kann. Junge Anwältinnen und Anwälte sollten sich jedenfalls ihrer eigenen Kompetenzen klar sein, bevor sie sich auf solche zunächst auf den ersten Blick auch wirtschaftlich interessanten Nebentätigkeiten einlassen. // Die Autorin ist bei der Allianz Versicherung AG tätig. Der Beitrag gibt ihre persönliche Auffassung wieder. anwaltsblatt karriere / 45


gastkommentar

Ein starkes Duo Gleiche Rechte für alle

Text: Selmin Çalıs ¸kan, Generalsekretärin bei Amnesty International, Berlin

Anwältinnen und Anwälte sind für die Durchsetzung der Menschenrechte unverzichtbar. Sie genießen Respekt, besonders groß ist er in den Teilen der Welt, wo Bildung nicht selbstverständlich ist. Und vor allem bei Menschen, die sonst keine Stimme in der Gesellschaft haben: Diskriminierte, Ausgegrenzte, Andersdenkende. Ihnen geben Anwältinnen und Anwälte, die mit ihrem Beruf einen gesellschaftspolitischen Auftrag verbinden, die Hoffnung auf Gerechtigkeit und Schutz vor Verfolgung. Gerade engagierte Anwältinnen und Anwälte sind gleichzeitig selbst bedroht, wenn sie sich nicht von Geld korrumpieren, durch Drohungen einschüchtern lassen und eigene Wertvorstellungen vertreten. Um ihr Können auch denjenigen zu Gute kommen zu lassen, die von Diskriminierung und Gewalt betroffen sind, brauchen sie vor allem zwei Dinge: · Eine klare Vision von einer friedfertigen Gesellschaft, in der alle Menschen die gleichen Rechte genießen – selbst wenn nationale Gesetze, religiöses Recht und Gewohnheitsrecht noch andere Rechtsmaßstäbe vorgeben. · Unsere Unterstützung. Ich habe so oft erlebt, dass Anwältinnen und Anwälte vor Gericht, im Gefängnis bei ihren Mandanten oder im Gespräch mit Machthabern ganz offen bedroht wurden. Ein gutes Beispiel ist die Rechtsanwältin Alice Nkom mit ihrer Organisation Association pour la Défense des Droits des Homosexuel(le)s (ADEFHO). Sie setzt sich ganz offen dafür ein, dass der Paragraph 347a des kamerunischen Strafgesetzbuchs abgeschafft wird. Er stellt Homosexualität unter Strafe und ist damit nicht im Einklang mit internationalen Abkommen, die Kamerun unterzeichnet hat. Für einen Kuss in der Öffentlichkeit oder eine SMS mit einer Liebeserklärung drohen fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe bis zu 350 US Dollar. Alice Nkom und ihre MitarbeiterInnen werden täglich bedroht und setzen sich unter Lebensgefahr für die Rechte von Lesben, Schwulen und Transgender in Kamerun ein. ADEFHO bietet medizinische Behandlung, psychologische Beratung, sexuelle Aufklärung, Mediation, Sicherheitstrainings und Rechtsberatung an. Zudem verteidigt Alice Nkom seit 2006 Menschen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Identität vor Gericht stehen. Obwohl ihr hochrangige Regierungsvertreter mit Ver46 / anwaltsblatt karriere

haftung drohten, hat Alice Nkom sich nicht einschüchtern lassen. Um ihr bei ihrer Arbeit den Rücken zu stärken haben wir Alice Nkom am 18. März 2014 den siebten Menschenrechtspreis der deutschen Sektion von Amnesty International verliehen. Alice Nkom ist beides: Anwältin und Menschenrechtsverteidigerin. Sie verbindet juristisches Know-how mit ihrer Leidenschaft, für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft zu kämpfen. Die vielen Menschenrechtsverteidigerinnen und Menschenrechtsverteidiger an ihrer Seite zeigen, dass diese Aktivisten ebenso unverzichtbar für die Menschenrechte sind wie Anwältinnen und Anwälte. Sie erzählte mir, dass der Arbeitsansatz von ADEFHO ganzheitlich ist. Ihre Mandanten bräuchten neben den rechtlichen auch die anderen Unterstützungsangebote, um ihr schwieriges (Über-)Leben zu bewältigen. Diese Praxis zeigt: Anwälte und Anwältinnen brauchen den Zusammenschluss mit anderen Menschenrechtsverteidigern und Aktivisten, um die Lebenssituation ihrer Mandanten besser erfassen zu können. Denn die Aktivisten wissen, mit wem im Umfeld gesprochen werden muss, um Gewalt abzuwenden und den Gemeinschaftsfrieden herzustellen oder zu erhalten. Nur in dieser Zusammenarbeit können die Anwältinnen und Anwälte die Bedürfnisse ihrer Mandantschaft und die Gefahren, denen sie ausgesetzt sind, in ihre rechtliche Vertretung ganzheitlich mit einbeziehen und diese zum Erfolg führen. Denn Aktivistinnen gehen durchs Dorf oder durch ihr Viertel und sprechen Menschen direkt an, sensibilisieren sie für „heikle“ Themen und klären auf. Sie sind am Puls der Gesellschaft, in der sie leben. Umgekehrt sind Aktionen und Aufklärungskampagnen in vielen Ländern zwar oft Sache der Aktivisten, aber immer gut begleitet von beherzten Anwältinnen und Anwälten. Wir von Amnesty International wissen, dass beide Gruppen es bisher schon oft geschafft haben, Diskussionsräume für Menschenrechtsthemen auch in eher konservativen Gesellschaften entstehen zu lassen, neue Gesetze zu schaffen. Das geltende Recht dann wiederum an die Menschen zu vermitteln und diese zu befähigen, sich selbst zu helfen – das ist dann Sache von uns Aktivistinnen und Aktivisten. //



Paris vs.

auslandssemester


Kopenhagen Von Anwesenheitspflicht bis Feste feiern – zwei Jura-Studentinnen wagen einen Vergleich

Text Paris: Nora Zunker Text Kopenhagen: Lisa Gut

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tatsachenbericht

auslandssemester

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auslandssemester

{Paris} Der Reiz des Neuen Warum es mich in die Ferne zieht Ich wollte eine zweite Sprache wirklich „beherrschen“, neue Welten kennenlernen, mit neuen Leuten in Kontakt kommen, aus dem Alltagstrott ausbrechen und so viel Neues lernen wie nur möglich. Und auch das Gewohnte sieht mit Abstand betrachtet auf einmal ganz anders aus.

Warum ins Ausland:

Einen Blick auf ein zweites Rechtssystem zu werfen, hilft, die Stärken und Schwächen des eigenen Systems zu erkennen und besser zu verstehen, warum im europäischen Zusammenspiel immer wieder Schwierigkeiten auftreten und wie diese vielleicht gelöst werden könnten.

Warum Jurastudium im Ausland:

Für mich war es die klassische Liebesgeschichte: Urlaube und Schülerprojekte haben mein Interesse an Frankreich geweckt, sodass ich unbedingt die Sprache und die Kultur näher kennenlernen und das Lebensgefühl einmal über mehrere Monate verinnerlichen wollte. Mit dem Ausblick, später bei der Arbeitsplatzsuche nicht auf Deutschland festgelegt zu sein. Warum Frankreich:

Warum Paris: Zum einen hat mich diese lebendige Stadt von meinem ersten Besuch an fasziniert. Zum andern gefällt mir das Kooperationsprogramm, das eine Anrechnung des Auslandsaufenthalts als Schwerpunkt ermöglicht und die Möglichkeit bietet, in verkürzter Zeit einen Master zu machen. Besser lässt sich ein zweiter Abschluss wohl kaum ins Studium integrieren. Zudem wird dem Studium in Assas nachgesagt, dass man hier „wirklich lernen lernt“ – eine wertvolle Fähigkeit, die ich mir nicht nur für das Staatsexamen erhalten werde.

Aller Anfang ist fordernd Welche Hürden es beim Ankommen in einer neuen Stadt zu meistern gibt An ein Zimmer im neuen Studentenwohnheim heranzukommen, hat sich schwieriger gestaltet, als erwartet. Zwar waren Plätze für die Studenten unseres Programmes vorgesehen, aber wie ein Zimmer bekommen? Die zentrale Wohnheimverwaltung schickte uns in ein anderes Wohnheim, wo man nicht davon ausging, dass unser Wohnheim überhaupt fertig gebaut sei und uns an ein drittes Wohnheim verwies, das dann glücklicherweise tatsächlich im Besitz der Zimmerschlüssel war.

Wohnheimzimmer:

Verwaltungsirrwege: Zu

den Unterlagen, die bei der Unterzeichnung eines Mietvertrags vorliegen müssen, gehört auch der Nachweis eines französischen Bankkontos. Für die Eröffnung eines Bankkontos braucht man den Nachweis eines Wohnsitzes in Frankreich. Zum Glück zeigte sich der Bankmitarbeiter kulant und ließ den vorläufigen Vertrag für einen Wohnheimplatz ab nächsten Monat gelten – schickte dann aber leider sämtliche Unterlagen an die Anschrift vom Wohnheim, in dem ich noch nicht wohnte.

So ist’s Recht Wie die Universität den Studenten das hiesige Rechtssystem näher bringt Vorlesung: Der Begriff „Vorlesung“ wird hier sehr wörtlich genommen. Die Dozenten betreten den Raum, begrüßen uns und beginnen ihr Skript ab dem Satz vorzulesen, mit dem sie in der letzten Vorlesung geendet haben. Und die Studenten tippen mit, was das Zeug hält, Wort für Wort. Wenn man diesem ein- bis dreistündigen Diktat wöchentlich folgt, erhält man aber auch ein vollständiges Skript, das ein Lehrbuch zumindest in den Nebenfächern vollständig ersetzt. Allerdings gilt das nur für die perfekten Mitschriften der Franzosen, die einige von ihnen zum Glück mit uns Deutschen teilen.

Verpflichtende Veranstaltungen um 7.45 Uhr sind sehr ungewohnt. Ich frage mich, wie die Leiter der Übungen es jeden Morgen schaffen, voller Elan vor uns zu sitzen – ich wäre wahrscheinlich viel zu müde, um so streng zu gucken.

Anwesenheitspflicht:

Um mit den unverschämten Mieten zurecht zu kommen, gibt es die Möglichkeit, bei der Caisse nationale d’allocations familiales Wohngeldunterstützung zu beantragen, die zum Teil über ein Drittel der Miete ausmacht. Allerdings erfordert das Beantragen starke Nerven, Durchhaltevermögen und Liebe zur Bürokratie – es ist mein bisher leidenschaftlichster Briefwechsel hier, man könnte fast schon von einer Brieffreundschaft sprechen. Wohngeld:

Hausaufgaben: Wöchentlich Hausaufgaben einreichen zu müssen, erinnert mich etwas an die Schulzeit, besonders wenn „Null Punkte!“ als Sanktion bei Vergessen angedroht werden. Aber da Übung und Vorlesung perfekt abgestimmt sind, vertieft man dadurch sehr strukturiert das gesamte Semester.

Durch die Unmengen an Texten, die zu jeder Woche vorzubereiten sind, lernt man schnell zu lesen. So ist es inzwischen kein Problem mehr, ein gesamtes Taschenbuch mit philosophischen Ansätzen zum Völkerrecht als vertiefende Lektüre am Abend vor der Klausur zu lesen. Materialien:

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auslandssemester

{Kopenhagen} Der Reiz des Neuen Warum es mich in die Ferne zieht Nach drei Jahren in derselben Stadt und im immergleichen Rhythmus war es Zeit für etwas Neues: Eine fremde Stadt, Leben in einer anderen Sprache, neue Leute kennenlernen und die Welt aus einer anderen Perspektive betrachten. Das bietet aber auch die Möglichkeit die Heimat zu vermissen, Pläne für die Zukunft zu schmieden und sich fast ein bisschen auf die Examensvorbereitung zu freuen. Warum ins Ausland:

Warum Jurastudieren im Ausland: Auch

wenn einem das Jurastudium wie eine Ewigkeit vorkommt, ist es schneller vorbei als gedacht: Zwei Jahre deutsches Recht, ein Jahr internationales Recht und ehe man sich versieht, ist das Examen da. Um noch etwas anderes Juristisches zu sehen, entschied ich mich für ein Studium im Ausland.

Warum Skandinavien: Skandinavien

ist nicht nur für seinen herausragenden Stil bekannt, sondern auch für sein gutes Englisch. Für eine handvoll Millionen Einwohner werden Filme, Serien und Bücher nicht immer übersetzt. Um mein Englisch vom Level Bücher lesen und Fernsehserien verstehen auf die nächste Ebene zu heben, wollte ich auf Englisch studieren. Warum Kopenhagen: Gute Frage! Die Antwort ist so minimalistisch wie der Stil, der diese Stadt prägt: Die Stadt war mir aus der Ferne sympathisch und ich hatte das Gefühl mich dort wohlfühlen zu werden. Damit sollte ich Recht behalten – und entschied mich spontan aus einem Auslandssemester zwei zu machen.

Aller Anfang ist fordernd Welche Hürden es beim Ankommen in einer neuen Stadt zu meistern gibt Ankommen: Der Weg nach Kopenhagen war nicht weit und es erwartete mich auch kein Kulturschock. Trotzdem war es schön am Flughafen mit einem Schild erwartet und zur Unterkunft begleitet zu werden.

Da ich in den zwei letzten Wochen in der Heimat die Frage, ob ich denn schon eine Unterkunft habe, immer mit einem gequälten „Nein, aber das wird schon.“ beantworten musste, war meine Erleichterung riesig, als es von Kopenhagen aus tatsächlich nur eine Woche gedauert hat, bis ich ein Zimmer gefunden hatte.

Wohnungssuche:

CPR Nummer: Dänemark präsentiert sich als sehr unkompliziert – aber wehe man hat die kleine gelbe Karte mit der Personennummer nicht. Da erntet man in der Post schon mal böse Blicke, obwohl man eigentlich nur ein Paket abholen wollte und vorsorglich schon den Ausweis gezückt hatte.

Leider hat Dänisch lernen nicht so geklappt, wie ich mir das im Vorfeld vorgestellt habe. Die Uni bot keinen Kurs an. Für die Erasmus-Intensiv Sprachkurse (EILC) drei Wochen auf eine dänische Insel reisen wollte ich nicht und der Crashkurs der Volkshochschule konnte nur ein Grundstein für den Aufenthalt sein. Aber auch wenn es am aktiven Sprechen hapert, kommt man mit Deutsch, Englisch und seinem Sprachgefühl gut durch. Nur die Gebrauchsanweisung des hochprozentigen Essigentkalkers habe ich mir online übersetzen lassen... Sprache:

So ist’s Recht Wie die Universität den Studenten das hiesige Rechtssystem näher bringt Bücherpreise: Als ich auf Amazon nach meinen Lehrbüchern für‘s Semester schaute, sehnte ich mich nach Hause zurück. Bei Buchpreisen von 75 und 130 Euro muss man sich erneut vor Augen führen, wie gut wir es haben, wenn das teuerste Buch bisher 40 Euro gekostet hat. Kursangebot I: Die

dänischen Masterkurse, unter denen man als Erasmusstudent frei wählen darf, bieten so ausgefallene Kurse wie „Law and Literature“ oder „Great Trials in Western Legal History“ an. Der erste Kurs kam leider nicht zustande, aber auf den zweiten freue ich mich im kommenden Semester umso mehr.

Kursangebot II: Das

Jurastudium in Deutschland ist zwar darauf ausgerichtet, uns umfassend auszubilden, die Möglichkeit eines Einblicks in exotische Fächer aber fehlt. Warum also nicht mal Datenschutzrecht oder Vergaberecht studieren? Letzteres kann ich inzwischen als späteres Arbeitsgebiet für mich ausschließen. Bibliotheken: Die deutsche Strenge vergisst man, wenn man in die Bibliothek kommt. In den meisten Räumen zieht man keine bösen Blicke auf sich, wenn einem der Schlüssel auf den Boden fällt oder die Trinkflasche beim Öffnen knistert. Auch Flüstern ist nicht verpönt.

Recht ohne Gesetz(buch): Ein

Semester lang über ein Rechtsgebiet sprechen und nur drei Mal ins Gesetz schauen? Ein Studium im Ausland macht’s möglich. Vollkommen ungewohnt für mich als deutsche Jurastudentin, für die das Gesetzbuch Handwerkszeug und Sicherheitsnetz ist.

anwaltsblatt karriere / 51


auslandssemester tatsachenbericht

{Paris} Starke Leistung Wie sich Prüfungen im Ausland gestalten Mitten in den Klausuren kommen Mitarbeiter der Universität und tauschen den bereitgelegten Studentenausweis gegen Aufkleber mit Strichcode, die dann auf die Arbeit geklebt werden, um größtmögliche Anonymität für eine unvoreingenommene Bewertung zu gewährleisten. In der mündlichen Prüfung sitzt ein einziger Prüfer, der die Fragen frei nach Nase stellt. Anonymität:

Im Vergleich zum Studium in Berlin wird in Paris wenig mit dem Gesetz oder vom Gesetz ausgehend gearbeitet. Einerseits ist es in den Klausuren manchmal angenehm, dass geprüft wird, ob man das Prinzip an sich verstanden hat, aber auf der anderen Seite war es sehr befremdlich, eine Klausur in Zivilprozessrecht ohne einen Blick in das Gesetz zu schreiben. Gesetzlosigkeit:

Wo in Deutschland das Lösen von Fällen an erster Stelle steht, ist hier das Kommentieren von Urteilen sehr beliebt. Der Einfluss der Rechtsprechung ist hoch, deswegen gibt es allein für jedes der drei Hauptfächer etwa dreißig Urteile pro Semester auswendig zu lernen. Gerichtsentscheidungen:

Zusammen ist man weniger allein

Ungewohnte Gewohnheiten

Welche Kontakte hier eine große Rolle spielen

Was den Alltag in dieser Stadt für mich so besonders macht

Zusammenhalt: Zwischen den Teilnehmern des Programmes hat sich ein starkes Gruppengefühl entwickelt: Man teilt Tipps zu Lehrbüchern, zu Verwaltungsmechanismen, zur Methodik – und vor allem teilen wir positive Gedanken, um uns gegenseitig zu motivieren.

Das Klischee lebt: In Paris, der Stadt der Mode, ähneln die Gänge der Universität mehr einem Laufsteg als allem anderen. Um nicht sofort als zugezogen erkannt zu werden, stand also nach den ersten Vorlesungstagen erst einmal Shopping auf der Tagesordnung – es macht in dieser Stadt ja auch einfach zu viel Spaß.

Die Einstellung zu Kaffee hat hier mehr religiösen Charakter, als dass man ihn als simples Nahrungsmittel wahrnehmen würde – jeder glaubt an seine magische Wirkung. Innerhalb der ersten Monate sind alle, die ich kenne, zu überzeugten Kaffeetrinkern oder gar -abhängigen geworden. Manchmal stehen andere Wohnheimbewohner sogar nachts um zwei vor meiner Tür, weil sie wissen, dass ich auch noch lerne und um diese Zeit meist gerade nochmal ein paar Tassen frisch aufgebrüht habe.

Kaffeetanten:

Mode:

Der straffe Stundenplan lässt wenig Raum für Freizeitaktivitäten. Da kommt es sehr gelegen, dass die staatlichen Sehenswürdigkeiten bis zum Alter von 26 Jahren freien Eintritt für EU-Bürger gewähren – so kann man immer mal wieder einen kurzen Abstecher in die Museen machen, die auf dem Weg liegen. Kultur:

Ich habe noch nie so viele Jogger wie auf den Straßen von Paris gesehen. Ich ziehe Spaziergänge vor, aber in jedem Fall lohnt es sich, zu Fuß all die schönen Ecken entlang der Seine zu erkunden, die Kilometer vergehen dabei wie im Flug.

Nationalsport:

Der Cityroller als Fortbewegungsmittel ist derzeit auf dem Siegeszug. Trotzdem irritieren mich die Herren im Anzug und Damen im Kostüm jedes Mal aufs Neue, wenn sie sich mit dem Fuß abstoßen und an mir vorbeirollen.

Verkehr:

Es ist möglich, durch Sportkurse zusätzliche Punkte zu erwerben, die zu den in den Klausuren erreichten dazu addiert werden. Beim wöchentlichen Säbelfechten lernt man schneller neue Leute kennen als in der Uni – und jetzt kann niemand mehr leugnen, dass ich mir meinen Abschluss regelrecht erkämpft habe. Zusatzpunkte:

Die französische Verwaltung beeindruckt mich sehr, ob beim Handyvertrag, bei der Wohnheimorganisation oder in der Universität: Wenn es einem schon einmal gelingt, jemanden zu finden, der für etwas zuständig ist, darf man nicht erwarten, noch Sprechzeiten oder eine Telefonnummer dazu zu finden.

Verwaltung:

Im Rahmen des BerMüPa-Vereins werden Vorträge, Institutsbesichtigungen oder auch gemütliche Barrunden für die Mitglieder organisiert. So ist es leichter, mit den französischen Teilnehmern des Programms ins Gespräch zu kommen, die einem besonders bei Schwierigkeiten hilfsbereit zur Seite stehen.

Austausch:

Das Vorurteil, Franzosen würden nur französisch sprechen, erscheint mir überholt. Bisher wurde mir bei Bedarf stets der Wechsel ins Englische angeboten und wenigstens ein „Auf Wiedersehen“ zum Abschied gab es noch dazu.

So schnell die Pariser durch die Straßen eilen, so langsam sind sie, sobald sie hinter einer Kasse sitzen. Ich bewundere die innere Ruhe, die dafür sorgt, dass sie sich in keinster Weise von der Länge der Warteschlange beeinflussen lassen. Zeitgefühl:

Sprache:

52 / anwaltsblatt karriere

Die Türen der führerlosen Metro schließen sich nach dem Signalton erbarmungslos. Ich würde mich nicht trauen, da schnell noch dazwischen zu springen. Aber das System geht auf, pünktlich nach drei Minuten kommt schon die nächste Metro gefahren.

Metro:


auslandssemester tatsachenbericht

{Kopenhagen} Starke Leistung Wie sich Prüfungen im Ausland gestalten Mündliche Prüfungen sind hier weit verbreitet. Neben dem eigenen Dozenten gibt es auch einen externen Prüfer. Für uns ausländische Studierende kein Problem, aber als dänischer Student weiß man vielleicht, dass man da gerade einem Richter aus dem höchsten Gericht oder bekannten Staatsanwalt gegenüber sitzt. Tief durchatmen. Mündliche Prüfung:

Klischees sind im Kern auch immer ein bisschen wahr. Stimmt! So viel Freizeit wie im letzten halben Jahr hatte ich noch nie. Mit Blick auf die positiven Klausurergebnisse stellte sich mir dann die Frage, welche Ergebnisse man wohl erzielen kann, wenn man das ganze Semester konstant mitarbeitet und so viel lernt wie Zuhause.

Freizeit und Klausuren:

Während wir es gewohnt sind, schriftliche Prüfungen zu schreiben, gibt es hier eine ganze Bandbreite. Darunter auch die entspannteste Prüfung meines Lebens: Ein „Take home exam“, für das man 24 Stunden Zeit hatte. In eine Decke eingewickelt, den Kaffee neben mir und ein geöffnetes Skype-Fenster zum Austausch mit einer Kommilitonin, ging die Zeit wie im Flug vorbei.

Prüfungsarten:

Zusammen ist man weniger allein

Ungewohnte Gewohnheiten

Welche Kontakte hier eine große Rolle spielen

Was den Alltag in dieser Stadt für mich so besonders macht

Erasmus ist so europäisch und international wie man es sich vorstellt. Aber wenn besonders viele der neuen Freunde von „der Insel“ kommen, trinkt man seinen Tee nach einem halben Jahr plötzlich auch mit Milch.

Katzensprünge: Auch wenn die Größe Berlins mit sich bringt immer Neues zu entdecken: Die Möglichkeit in 10 Minuten am Strand zu sein oder in 30 Minuten in Schweden, hat einen besonderen Reiz.

Internationales Ausland:

Sonnenaufgang und Bibliothek: Wenn

Feste feiern: In

Dänemark feiert man Geburtstage, indem man morgens zusammen frühstückt. Begleitet wird das Spektakel von der dänischen Flagge, genannt Dannebrog, in den verschiedensten Ausführungen. Eine wunderbare Tradition, die wir kulturbewusst zu jedem Geburtstag umsetzen. Mit der Achterbahn vorbei am Rathaus: Freizeitparks hatten ihren Reiz für mich irgendwann nach dem 15. Lebensjahr verloren. In einem Meer aus 22.000 Kürbissen und Freunden belehrte der Tivoli, der zweitälteste Freizeitpark Europas mitten in Kopenhagen, mich eines Besseren und ich musste doch zugeben: Es ist schön hier!

In den Kursen, die auf Englisch gehalten werden, trifft man wenig Dänen. Die Enttäuschung darüber vergisst man aber gleich wieder, wenn man eine so schöne Gruppe mit einer Schwedin, Dänin und Isländerin formt und sich einmal im Monat durch die heimische Küche kocht. Ich servierte Semmelknödel und Geschnetzeltes. Ohne Dänen aber mit denen:

man sich im Herbst morgens erst einmal in die Dunkelheit hinausgetraut hat, wird man schon mal von traumhaften Sonnenaufgängen über dem Wasser belohnt, sobald man an der Bibliothek angekommen ist. Mit dem Fahrrad natürlich. Ein Auslandsaufenthalt ist auch immer ein kultureller Austausch. So weiß ich jetzt, dass dänische Lebensläufe viel hübscher aussehen als unsere, es normal ist, dass einmal die Woche eine Blaskapelle durch die Stadt läuft und dass strömender Regen kein schlechtes Wetter ist, wenn man einen Regenanzug zum Fahrradfahren anzieht.

Kultureller Austausch:

Was ich mit dem Umzug nach Dänemark aufgab: Sprudel. Als Belohnung nach den Prüfungen kaufte ich mir dann doch mal wieder eine Flasche. In Kopenhagen drei mal so teuer wie in Deutschland beim gleichen Discounter. Luxusobjekt Sprudel:

Berlin und Kopenhagen trennt nur eine Flugstunde, aber das Lebensgefühl ist ein anderes: Überall Fahrräder (und dazu ordentliche Fahrradwege), Wasser und freundliche Menschen. Die Dänen werden nicht umsonst immer wieder zum glücklichsten Volk der Welt gekürt. Lebensgefühl:

Fahrrad und Meer: Am

einzigen sonnigen Tag seit fast zwei Wochen muss man das Lernen einfach mal Lernen sein lassen und die 10 Minuten mit dem Fahrrad zum Strand radeln, um den Ausblick nach Schweden zu genießen und die Schiffe am Horizont zu verfolgen.

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rechtsprechung

Rechtsprechung Texte: Dr. Anja Pitzal

Der Bundesgerichtshof, Karlsruhe


BGH: Der Anwalt und das zweite Standbein Das Problem

Ein Rechtsanwalt hatte sich ein zweites Standbein aufgebaut. Das als solches ist gerade bei jungen Anwältinnen und Anwälten nicht unüblich und angesichts der vom Grundgesetz geschützten Zweitberufsfreiheit nicht zu beanstanden. Die Rechtsanwaltskammer nahm aber an der Art des Zweitberufs Anstoß und widerrief ihm die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Dazu ist sie nach § 14 Abs. 2 Nr. 8 der Bundesrechtsanwaltsordnung („BRAO“) befugt, wenn der Rechtsanwalt zusätzlich eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängigem Organ der Rechtspflege, nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann. Gegen den Widerruf klagte der Rechtsanwalt und unterlag zunächst vor dem Anwaltsgerichtshof, bevor der Anwaltssenat des BGH ihm dann Recht gab. Und das war passiert: Der Rechtsanwalt ist seit 1999 als Personalberater tätig und seit dem Jahre 2000 als Rechtsanwalt zugelassen. Seit 2008 ist er Geschäftsführer eines Unternehmens, das in erster Linie Personal vermittelt und daneben Personal- und Unternehmensberatung leistet sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen anbietet – nicht jedoch die Rechts- oder Steuerberatung der Kunden. Die Personalvermittlung zielt nahezu ausschließlich auf die Vermittlung von Juristen. Dabei hilft der Rechtsanwalt bei der Besetzung offener Stellen, indem er nach geeigneten Fachkräften sucht (Headhunting). Er berät hingegen nicht in Fragen von Personalmanagement oder Personalentwicklung. Als Rechtsanwalt übernimmt der Kläger vorwiegend Verbrauchermandate. Es wurde weder vorgetragen noch war es ersichtlich, dass er sich auf arbeitsrechtliche Themen spezialisiert hat. Der (redaktionelle) Leitsatz

Die zweitberufliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts als Personalberater, die nahezu ausschließlich die Personalvermittlung von Juristen zum Gegenstand hat und keine Rechtsberatung umfasst, ist mit dem Anwaltsberuf vereinbar.

Die wesentlichen Punkte der Begründung

• Im Lichte von Art. 12 GG, der grundsätzlich auch das Recht schütze, mehrere Berufe zu wählen und nebeneinander auszuüben, könne eine Berufswahlbeschränkung für den Zweitberuf nur dann verhältnismäßig sein, wenn sich die Gefahr einer Interessenkollision zwischen beiden Tätigkeiten deutlich abzeichne. • Maßstab sei dabei nicht die persönliche Integrität des konkreten Rechtsanwalts, sondern ob die Ausübung des zweiten Berufs begründete Zweifel an der Unabhängigkeit und Kompetenz des Rechtsanwalts wecken muss und dadurch das Ansehen der Rechtsanwaltschaft insgesamt in Mitleidenschaft gezogen würde. • Solche Interessenkollisionen lägen vor allem dann nahe, wenn ein kaufmännischer (Zweit-)Beruf die Möglichkeit (und Gefahr) biete, Informationen zu nutzen, die aus der rechtsberatenden Tätigkeit stammen. • Unzulässige Interessenkollisionen hat der BGH bereits für den Zweitberuf Versicherungs- und Immobilienmakler sowie für Vermittler von Finanzdienstleistungen angenommen. Er hielt aber auch den Zweitberuf des „Beraters und Akquisiteurs“ einer Unternehmensberatungsgesellschaft, der die Personalentwicklung betreute und dabei das Unternehmen rechtlich beriet, für mit dem Rechtsanwaltsberuf unvereinbar, denn die rechtliche Beratung von potentiellen Kunden im Vertriebsinteresse des Unternehmens stelle keine unabhängige Beratung dar. • Hier hingegen bestehe keine hinreichend wahrscheinliche Gefahr, dass der Kläger im Rahmen seiner anwaltlichen Tätigkeit Informationen erhalte, die er für die Personalvermittlung nutzen könnte und die eine unabhängige Rechtsberatung gefährden könnten. Die Argumentation des Anwaltsgerichthofs, dass der Rechtsanwalt einem Mandanten, den er in arbeitsrechtlichen Fragen berate, die Beendigung dessen Arbeitsverhältnisses nahe legen könnte, damit er ihn über das Beratungsunternehmen anderen Arbeitgebern vermitteln könnte, obwohl es für den Mandanten auch sachliche Gründ gebe, die Tätigkeit bei seinem bisherigen Arbeitgeber fortzusetzen, überzeugte den BGH nicht. Ein solcher Fall sei zwar nicht völlig ausgeschlossen, aber eher theoretischer Natur: Der Mandanten- und Kundenkreis dürfte sich kaum überschneiden, zumal der Rechtsanwalt mit seiner Kanzlei nicht auf das Arbeitsrecht spezialisiert sei. • Die damit eher fernliegende Gefahr eines Interessenkonflikts könne einen Widerruf allein nicht tragen (Art. 12 GG). Die Entscheidung des BGH vom 25.11.2013 (AnwZ (Brfg) 10/12) ist mit redaktionellem Leitsatz, Auszügen aus den Gründen und Anmerkung der Redaktion in AnwBl 2014, 187 abgedruckt und im Volltext unter www.anwaltsblatt.de (AnwBl Online 2014, 41) abrufbar. Siehe dazu auch in diesem Heft den Kommentar von Kleine-Cosack, S. 62.

anwaltsblatt karriere / 55

rechtsprechung

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rechtsprechung

BGH: Anwalt mit Takt darf um konkretes Mandat werben

71, 80 – Anwaltswerbung II; BGH, Urteil vom 15. März 2001 – I ZR 337/98, WRP 2002, 71, 74 – Anwaltsrundschreiben).

Das Problem

Der Anwaltsberuf ist ein freier Beruf. Ursprünglich bedeutete das, dass der Rechtsanwalt höheren Zielen verbunden ist als dem schlichten Gelderwerb. Der BGH verschließt sich aber wirtschaftlichen Realitäten nicht: Im Wirtschaftsleben ist der Rechtsanwalt ein Dienstleister mit einer nicht unerheblichen Konkurrenz, der auch gerne auf seine Leistung aufmerksam machen will. Das will ihm der BGH angesichts der grundrechtlich geschützten Berufsfreiheit und der europäischen Dienstleistungsfreiheit nicht länger verwehren. Nachdem das in den Standesrichtlinien verortete Werbeverbot schon 1987 kassiert wurde, sind seitdem auch die übrigen Werbebeschränkungen immer weiter aufgeweicht. Jetzt gilt für den Rechtsanwalt: Er wird behandelt wie jeder andere, der seine Leistungen am Markt anbietet. Er darf für sie werben – auch um einen ganz konkreten Auftrag im Einzelfall und wenn ihm bekannt ist, dass bei dem ins Auge gefassten potentiellen Mandanten ein Beratungsbedarf be- oder entsteht. Das hatte eine Rechtsanwaltsgesellschaft genauso gehandhabt. Ihr war aufgrund einiger bestehender Mandate bekannt, dass Kommanditisten einer insolventen Fondsgesellschaft von dem Insolvenzverwalter auf Rückzahlung von Ausschüttungen in Anspruch genommen wurden. Darauf schrieb sie zahlreiche von ihr noch nicht vertretene Anleger an, legte ihre Kenntnis der Situation offen, deutete Verteidigungslinien an und erklärte in sachlich neutraler Weise, auch am Erfahrungsaustausch mit anderen Anwaltskollegen interessiert zu sein, denen ggf. bereits ein Mandat erteilt wurde. Ein solcher Anwaltskollege verklagte dann die Rechtsanwaltsgesellschaft wegen unzulässiger Werbung um die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall. Der Leitsatz

Ein Rechtsanwalt verstößt nicht zwingend gegen das Verbot der Werbung um Praxis (§ 43b BRAO), wenn er einen potentiellen Mandanten in Kenntnis eines konkreten Beratungsbedarfs (hier: Inanspruchnahme als Kommanditist einer Fondsgesellschaft auf Rückzahlung von Ausschüttungen) persönlich anschreibt und seine Dienste anbietet. Ein Verstoß liegt jedenfalls dann nicht vor, wenn der Adressat einerseits durch das Schreiben weder belästigt, genötigt oder überrumpelt wird und er sich andererseits in einer Lage befindet, in der er auf Rechtsrat angewiesen ist und ihm eine an seinem Bedarf ausgerichtete sachliche Werbung hilfreich sein kann (Fortführung von BGH, Urteil vom 1. März 2001 – I ZR 300/98, BGHZ 147, 56 / anwaltsblatt karriere

Die wesentlichen Punkte der Begründung

• Die Werbung um ein konkretes Mandat im Einzelfall wurde bisher – nach dem Wortlaut des § 43b BRAO – untersagt. Zulässig war es gerade noch, wenn der Rechtsanwalt Personen über seine Leistungen informierte, bei denen ihm kein konkreter Handlungs- oder Beratungsbedarf bekannt war, sondern bei denen er etwa aufgrund einer Gesetzesänderung ein generelles Interesse an einer Beratung vermutete. • Das ist jetzt anders. Der BGH beurteilt die Bestimmung des § 43b BRAO im Lichte des Europarechts und Art. 24 der Richtlinie 2006/123/EG untersagt absolute Verbote der kommerziellen Kommunikation ( = Werbung). • Der EuGH legte den Begriff des „absoluten Verbotes“ bereits verbindlich aus. Verboten ist es demnach, die kommerzielle Kommunikation unabhängig von ihrer Form, ihrem Inhalt oder den verwendeten Mitteln zu untersagen. • Daraus folge, so nun der BGH, dass ein Verbotsgrund nur dann eingreifen darf, wenn er sich im Einzelfall aus der Form, aus dem Inhalt oder aus dem verwendeten Mittel ergebe. Es sei eine Interessenabwägung im Einzelfall geboten. Da spreche hier alles gegen ein Werbeverbot. Eine Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit der potentiellen Mandanten sei nicht erkennbar, weder nach ihrer Situation noch nach Art und Weise der Ansprache. Vielmehr könne gerade bei einem konkreten Beratungsbedarf ein Interesse der Anleger bestehen, über Leistung und Expertise des Rechtsanwalts informiert zu werden. Die Anleger wären auch nicht durch Zeitdruck an einer überlegten und informationsgeleiteten freien Entscheidung gehindert. Das Anschreiben enthalte keine belästigenden oder bedrängenden Elemente, die mit der Würde, Integrität oder Unabhängigkeit des Berufsstandes des Rechtsanwalts nicht vereinbar wären. • Schließlich würden auch keine anderen Gründe durchgreifen, nach denen die Werbung zu untersagen wäre: Sie sei weder irreführend noch greife die werbende Rechtsanwaltsgesellschaft gezielt in eine existente Mandantenbeziehung ein. Die Entscheidung des BGH vom 13.11.2013 (I ZR 15/12) ist in AnwBl 2014, 87 ff. mit Anmerkung der Redaktion abgedruckt.


rechtsprechung

BGH: Scheidung – besser nicht beide Eheleute beraten Das Problem

Scheidungen sind teuer. Da überrascht es vielleicht etwas weniger, dass Eheleute, die meinen, dass die Gemeinsamkeiten noch für eine einvernehmliche Trennung reichen, denselben Rechtsanwalt aufsuchen, um Kosten zu sparen. Das kann sich für das Noch-Ehepaar als Illusion erweisen, aber auch dem Rechtsanwalt drohen verschiedene Fallstricke. Er läuft nämlich Gefahr, nicht nur vergeblich, sondern auch umsonst zu beraten. So geschehen in folgendem Fall: Ein Ehepaar suchte zur anwaltlichen Beratung in einer Scheidungsangelegenheit gemeinsam eine Rechtsanwältin auf. Es stellte sich dort heraus, dass die Vorstellungen über die Modalitäten der Scheidung doch auseinander gingen. Die Ehefrau mandatierte daraufhin andere Rechtsanwälte. Der Ehemann blieb noch ein paar Wochen bei der Rechtsanwältin, bevor er ebenfalls neue Anwälte beauftragte. Die Rechtsanwältin forderte von dem Ehemann vergeblich ihr Honorar und klagte schließlich. Die Rechtsanwältin verlor vor dem Amts- und dem Landgericht, weil beide annahmen, dass der geschlossene Anwaltsvertrag gegen das Verbot, widerstreitende Interessen zu vertreten, verstoße und gemäß § 134 BGB in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und § 3 Abs. 1 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) nichtig sei. Der BGH ließ zwar ausdrücklich offen, ob ein Interessenkonflikt hier vorlag, versagte der Klägerin den Anspruch aber nach Treu und Glauben gemäß § 242 BGB, weil dem Mandanten gegen die Rechtsanwältin ein Schadensersatzanspruch wegen Aufklärungsverschuldens zustehe. Der Leitsatz

Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen.

Die wesentlichen Punkte der Begründung

• Zugunsten der Klägerin unterstellt der erkennende Senat, dass die gemeinsame Beratung scheidungswilliger Eheleute zulässig ist, die Rechtsanwältin die Eheleute in diesem Sinne gemeinsam beraten hat und der unauflösliche Interessenwiderstreit zwischen den Eheleuten erst aufgetreten ist, nachdem alle von ihr abgerechneten Gebühren entstanden waren. • Dennoch habe die Rechtsanwältin keinen durchsetzbaren Anspruch gegen ihren ehemaligen Mandanten, weil dieser von ihr aus dem Anwaltsvertrag i.V.m. §§ 311 Abs. 2, 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz in Höhe der Gebührenforderung verlangen könne. Ihr seien Beratungsfehler vorzuwerfen. • Der aufklärungserhebliche Umstand, den sie in zweierlei Hinsicht vernachlässigt habe, sei die Belehrung über zusätzliche Rechtsanwaltskosten, die für den Mandanten entstehen könnten. • Die Rechtsanwältin hätte ihren Mandanten und dessen Ehefrau zunächst vor der gemeinsamen Beratung darauf hinweisen müssen, dass ein Anwalt grundsätzlich nur einen von beiden beraten darf und dass sie bei einer gemeinsamen Beratung nicht mehr einseitig die Interessen nur eines der Partner vertreten, sondern dann nur unter Ausgleich der gegenseitigen Interessen beraten darf. Weiter hätte sie darauf hinweisen müssen, dass, sollte eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung scheitern, sie das Mandat gegenüber beiden Eheleuten niederlegen muss, sodass sich beide Eheleute neue Anwälte suchen und zusätzlich zahlen müssten und ihnen Kosten nicht nur für einen, sondern für drei Anwälte entstünden. • Ferner habe die Rechtsanwältin es versäumt darauf hinzuweisen, dass eventuell – insoweit richterlich noch nicht geklärt – weitere Kosten selbst dann entstehen könnten, wenn eine einvernehmliche Scheidungsfolgenvereinbarung gelingt. Teilweise wird nämlich gefordert, dass die Rechtsanwältin nur einen der Eheleute im Scheidungsverfahren bei Stellung des Scheidungsantrags vertreten kann und der andere sich durch einen eigenen Rechtsanwalt vertreten lassen müsste, wodurch im Scheidungsverfahren doppelte Gebühren entstehen. • Nach der Vermutung aufklärungsgerechten Verhaltens hätte der Mandant die Rechtsanwältin bei erfolgter sachgerechter Aufklärung nicht gemeinsam mit seiner Ehefrau aufgesucht, sondern alleine mandatiert. So aber habe die Rechtsanwältin ihn nach dem Zutagetreten der widerstreitenden Interessen nicht mehr beraten dürfen, er habe sich neue Rechtsanwälte suchen müssen und die von der Rechtsanwältin berechneten Gebühren seien für ihn nochmals angefallen, ihre Beratungsleistung für ihn daher wertlos geworden. Die Entscheidung des BGH vom 19.9.2013 (IX ZR 322/12) ist mit Leitsatz und Auszügen aus den Gründen in AnwBl 2013, 933 f. abgedruckt und im Volltext unter www.anwaltsblatt.de (AnwBl Online 2013, 414) abrufbar.

anwaltsblatt karriere / 57


2014 Dmitrij Kalaschnikow als Rechtsanwalt


Wunsch und Wirklichkeit Text: Dr. Justus von Daniels Fotos: Franz Brück

Vor fünf Jahren fragte Anwaltsblatt Karriere Jurastudierende über ihre Zukunft, jetzt trafen wir einen von ihnen wieder.

Er hat sich selbst herausgefordert. In einem Fragebogen sollte er 2008 angeben, was sein Berufsziel sei. „Großkanzlei oder Staatsdienst“, antwortete Dmitrij Kalaschnikow damals. Und der damalige Student fügte hinzu, dass man dafür natürlich gute Examensnoten brauche, um sich diesen Berufswunsch auch erfüllen zu können. Ziemlich hohe Erwartungen. Und, hat er es geschafft? Vor fünf Jahren hatte Anwaltsblatt Karriere 22 Jurastudierende aus ganz Deutschland vorgestellt. Wir wollten wissen, wie sie ihr Studium finden und wie sie sich ihre Zukunft vorstellen. Gerade mal fünf von ihnen gaben als Berufswunsch Anwalt oder Anwältin an. Einige sind mittlerweile in den Beruf gestartet. Haben sich die Hoffnungen von damals erfüllt? Ein Vorher-Nachher-Gespräch kann ja ziemlich schmerzhaft sein, falls man doch unter dem eigenen Anspruch geblieben ist oder das Leben eine ganz andere Richtung genommen hat. Dmitrij Kalaschnikow war zum Gespräch bereit. Kalaschnikow hat erst im Referendariat festgestellt, welche Seite der juristischen Tätigkeit ihm wirklich gut liegt. „Die Arbeit am Gericht war für mich sehr spannend, aber wirklich gereizt hat mich die beratende Tätigkeit des Anwalts“, sagt er. Nicht plädieren oder verurteilen, sondern fachlichen Rat geben, den Mandanten ganz konkret zu unterstützen, das wollte Kalaschnikow. Seine Referendarstation bei einer kleinen Wiesbadener Kanzlei und ein Ausflug in der Wahlstation zu Rödl und Partner nach Moskau waren ganz nach seinem Geschmack und schon vor Abschluss des Referendariats hatte er sich entschieden, Rechtsanwalt zu werden und nicht in den Staatsdienst zu gehen. Im Studium kreisen die Gedanken der Studierenden ja immer um die Examensnote. In der Berufswelt ist sie nach wie vor ein wichtiger Anhaltspunkt bei einer Bewerbung. Aber auch Kalaschnikow stellte fest, dass es nicht unbedingt darauf ankommt, mit zwei Prädikatsexamina zum Bewerbungsgespräch zu kommen. „Arbeitgeber achten darauf, dass man die richtigen Eigenschaften für den Aufgabenbereich mitbringt“, sagt Kalaschnikow. In seinem Fall war ein wesentlicher Pluspunkt, dass er fließend russisch spricht. Nach dem Referendariat fing er zunächst bei der Kanzlei, in der er seine Anwaltsstation absolviert hatte, an. „Aber ich wollte meinen Markt-

2008 Dmitrij Kalaschnikow als Student (9. Sem.), 25, Gießen Wie erklären Sie einem Nicht-Juristen in einem Satz, was Sie lernen? Ich lerne, wie man die Gesetze richtig anwendet und dadurch Konflikte zwischen Parteien, zwischen Bürger und Staat sowie zwischen Staaten lösen kann.

Hätten Sie auch gerne etwas anderes studiert? Nein. Ich bin nach dem Ausschlussverfahren vorgegangen. Was will ich auf gar keinen Fall studieren… Und da blieb eigentlich nur noch Jura über. Also ich bin eigentlich aus Verlegenheit zum Jurastudium gekommen. Mit der Entscheidung bin ich sehr zufrieden.

Die Besten werden Anwalt. Alle anderen auch. Was ist mit Ihnen? Ich will zu den Allerbesten gehören. Wir haben eine Zweiklassengesellschaft. Mit Prädikatsexamen stehen alle Türen offen. Ich will nicht betteln gehen. Was ich am Ende mache, will ich nach meinem Referendariat entscheiden. Ich will zweigleisig fahren: Großkanzlei und Staatsdienst. anwaltsblatt karriere / 59 anwaltsblatt karriere / 59

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„Nur die Harten kommen in den Garten“ – Wer will Anwalt werden? Anwaltsblatt Karriere hatte 2008 insgesamt 22 Jurastudierende aus ganz Deutschland porträtiert und interviewt. Alle Bilder und Interviews von damals finden sich im Heft 2 (Wintersemester 2008/2009), das als E-Paper unter www.anwaltsblatt-karriere.de/ im Archiv abrufbar ist.

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wert testen“, sagt Kalaschnikow. Er bewarb sich nach ein paar Monaten als Syndikusanwalt bei einem technischen Unternehmen, das auch in Russland tätig ist. Da er lieber Mandanten beriet als unbedingt vor Gericht zu stehen, erschien es plausibel, direkt in ein Unternehmen zu gehen. Aber in der Firma war er der einzige Jurist und ziemlich auf sich allein gestellt. Er konnte dort niemanden um Rat fragen und auch nicht von anderen anwaltlichen Kollegen lernen. „Ich wusste noch nicht, wie man verhandelt, worauf es den Mandanten ankommt“, sagt Kalaschnikow. „Ich wollte dann doch lieber noch etwas dazulernen und dabei in einem Team an komplexen juristischen Fragestellungen sowie Transaktionen arbeiten, daher bewarb ich mich nach einem halben Jahr bei einer Anwaltskanzlei in Frankfurt am Main.“ Heute, drei Jahre später, arbeitet er als Rechtsanwalt im Immobilienrecht. Hat er sich das jemals vorgestellt? „Nein, ans Immobilienrecht habe ich im Studium noch gar nicht gedacht“, sagt er. Es ergab sich, weil ein Partner der Kanzlei einen Mitarbeiter in diesem Bereich suchte. Die Kanzlei berät unter anderem deutsche Tochterfirmen im zentralasiatischen Raum. Kalaschnikow kann hier seine Russischkenntnisse einsetzen und gestaltet jetzt Verträge. Er hatte vorher keine besondere Vorstellung, in welchem Rechtsgebiet er gerne arbeiten würde. „Ich wusste nur, dass man sich sein Rechtsgebiet durch die Praxis suchen muss. Die Sicherheit im Berufsalltag kommt durch die Wiederholung“, sagt er. Und das Immobilienrecht liegt ihm, in diesem Bereich möchte er sich in der Kanzlei weiter entwickeln. Kalaschnikow freut sich, dass jeder aus seiner Referendargruppe – manche über Umwege – da gelandet sei, wo er hinwollte. Er selbst auch. Denn die Kanzlei, in der er arbeitet, ist eine internationale Großkanzlei. //



kommentar

Wenn ein Beruf nicht reicht … Zur Berufsfreiheit gehört auch die Freiheit, zwei Berufe auszuüben Text: Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack, Freiburg i. Br.

Wer nicht als junger Anwalt oder als junge Anwältin in etablierten Kanzleien als angestellter Anwalt unterkommt, muss sich immer häufiger mit mehreren Jobs über Wasser halten – oder will mehrere seiner Talente fördern. Das Anwaltsrecht ist inzwischen großzügig.

Früher – als die Bundesrechtsanwaltsordnung 1959 in Kraft trat – war alles einfacher. Wer Anwalt war, war Vollzeit-Anwalt. Und das galt erst recht für die wenigen Anwältinnen. Doch irgendwann zeigte sich in der Wirklichkeit, dass gerade junge Anwältinnen und Anwälte nicht immer nur von einem Beruf leben konnten. Hilfe kam erst mit dem Bundesverfassungsgericht. Zur Berufsfreiheit gehört auch die Freiheit, zwei Berufe auszüben (BVerfG AnwBl 1993, 120). Bis zu der Entscheidung unterlagen Anwältinnen und Anwälte einem rigiden Verbot vor allem gewerblicher nebenberuflicher Betätigungen. Das anwaltliche Berufsrecht steht heute zweitberuflichen Tätigkeiten im Grundsatz nicht entgegen. Der Gesetzgeber der BRAO hat es versäumt, die Zweitberufsfreiheit verfassungskonform durch ausreichend bestimmte Regelungen einzuschränken. Folglich verfügen deutsche Rechtsanwälte – anders als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer – nach wie vor über eine nahezu „grenzenlose“ Zweitberufsfreiheit. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) enthält nur wenige Vorschriften, welche eine derartige zweitberufliche Betätigung einschränken. Am bedeutsamsten sind dabei in der Praxis die Unvereinbarkeitsbestimmungen der §§ 7 Nr. 8 bzw. 14 Abs. 2 Nr. 8 BRAO. Nach diesen Vorschriften ist die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft zu versagen, „wenn der Bewerber eine Tätigkeit ausübt, die mit dem Beruf des Rechtsanwalts, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist oder das Vertrauen in seine Unabhängigkeit gefährden kann.“ Diese gesetzlichen Bestimmungen sind aber so unbestimmt, dass nur in seltenen Ausnahmefällen eine zweitberufliche Betätigung noch als unvereinbar mit dem Rechtsanwaltsberuf angesehen werden kann. Die anwaltliche Unabhängigkeit wird als gefährdet angesehen bei einer rechtlich relevanten hoheitlichen Dauertätigkeit im öffentlichen Dienst. Der Rechtsanwalt kann hingegen im privatrechtlichen Bereich grundsätzlich nahezu alle Varianten von zweitberuflichen Tä62 / anwaltsblatt karriere

tigkeiten ausüben. In Konkurrenz zu anderen Berufen können zum Beispiel Funktionen als Insolvenzverwalter, Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Betreuer, Pfleger oder Zwangsverwalter wahrgenommen werden . Viele Juristen sind auch in Anstellungsverhältnissen juristisch tätig in Unternehmen und Verbänden. Man bezeichnet sie dann als „Syndikusanwälte“. Ihre juristische Tätigkeit für den Arbeitgeber wird bisher noch nicht als solche „anwaltlicher“ Art angesehen, da ihr angeblich die „Unabhängigkeit“ fehle. Die Rechtsanwaltszulassung erlangen diese Juristen nur über eine „Mogelpackung“: Sie müssen bei der Rechtsanwaltskammer den Antrag auf Zulassung für eine eigene Kanzlei stellen, selbst wenn sie nicht darin tätig werden wollen oder können. Die Kammer prüft dann nur, ob die Syndikustätigkeit mit dem Beruf des niedergelassenen Rechtsanwalts vereinbar ist, was bei der Wahrnehmung rechtsberatender Funktionen meist außer Frage steht. Insbesondere kann ein Rechtsanwalt zweitberuflich auch gewerblich tätig werden, was bei den Steuerberatern noch umstritten ist (vgl. aber BVerfG AnwBl 2013, 825). Eine entsprechende gewerbliche Tätigkeit können sie selbständig (zum Beispiel als Unternehmer) oder im Anstellungsverhältnis (zum Beispiel in einer Bank, einem Verband oder sonstigen Unternehmen) ausüben. Dementsprechend können Rechtsanwälte zweitberuflich gewerblich tätig werden, zum Beispiel als Personalberater (BGH AnwBl 2014, 187) oder als Mitglied der Geschäftsleitung eines Bauträgerunternehmens (BGH NJW 2000, 3575 ff.). Es bleibt aber eine Grenze: Die Rechtsanwaltszulassung kann nach § 7 Nr. 8 BRAO ausnahmsweise vor allem dann versagt werden, wenn aufgrund der zweitberuflichen Betätigung die ernsthafte Gefahr von Interessenkollisionen besteht. Der nach der Zweitberufsentscheidung des BVerfG in der Rechtsprechung noch aufrechterhaltene Verbotsbereich bei gewerblichen Zweitberufen beschränkt sich jedoch im wesentlichen auf bestimmte Maklerfunktionen (zum Beispiel als Versicherungsmakler). Als unvereinbar werden zum Teil auch Versicherungs- sowie Banktätigkeiten angesehen. // Der Autor ist Rechtsanwalt und hat viele wichtige Entscheidungen zum Anwaltsrecht erstritten.



existenzgründung

Unternehmer in eigener Sache – das gilt schon für Associates Kanzleien suchen nach der richtigen Mischung aus Fördern und Fordern Text: Malte Varnhagen

Oben holen die Rainmaker, die Regenmacher, die Mandate rein. Als Partner präsentieren sie die Kanzlei nach außen. Unten im „Maschinenraum“ schuften die Associates und erledigen die Massenarbeit, gemessen in möglichst vielen „Billable Hours“, die dem Mandanten in Rechnung gestellt werden. Die klassische Arbeitsteilung in einer internationalen Großkanzlei – oder ein überholtes Klischee? Sein Arbeitsalltag sieht anders aus, berichtet Christian Mehrens (32), Principal Associate bei Freshfields in Düsseldorf. Von jungen Anwältinnen und Anwälten erwarten nicht nur TopKanzleien sehr bald unternehmerische Fähigkeiten. Der Anwaltsstart im Angestelltenverhältnis ist daher auch immer eine Existenzgründung in eigener Sache.

Die Adresse im vornehmen Düsseldorf-Oberkassel führt an einen Bürokomplex mit Geschichte: Feldmühleplatz 1. Bevor Freshfields Bruckhaus Deringer einzog, saß dort einst die Zentrale des Flick-Konzerns, herrschte der damals reichste Deut64 / anwaltsblatt karriere

sche Friedrich Karl Flick über sein milliardenschweres Industrie-Imperium. Das Haus in parkähnlichem Umfeld wirkt dennoch unprätentiös, seine Architektur ist sachlich streng, ein Bürogebäude der 1950er Jahre. Auf den Fluren ist es mucksmäuschenstill, die weißen Wände sind von Kunst gesäumt. Der große Konferenzraum im obersten Stockwerk überrascht mit einem weiten Panoramablick über die Rhein-Metropole. Ins kalte Wasser

Aber was geht hinter den Bürotüren vor sich? Herrscht hier bei Freshfields Bruckhaus Deringer die klassische Arbeitsteilung aller internationalen Großkanzleien? Müssen die Associates Jahre allein im Büro verbringen, bevor sie den ersten leibhaftigen Mandanten zu Gesicht bekommen? „Ich hatte vom ersten Tag an Mandantenkontakt“, berichtet Dr. Christian Mehrens.


„Es war ein Sprung ins kalte Wasser, aber dafür mache ich hier bereits viel eigenständige Beratung.“ Mehrens ist seit knapp sechs Jahren bei Freshfields und Arbeitsrechtler. Dieses Rechtsgebiet mache es einfacher, räumt er ein: „Wir haben in diesem Bereich keine Teams mit 20 Anwälten wie bei großen Transaktionen.“ Wo in größeren Teams gearbeitet wird, werden die Teams nach dem Senioritätsprinzip zusammengesetzt: „Der ältere Associate lernt vom Partner, der jüngere Associate vom älteren.“ „Es ist gewollt, dass der Mandantenkontakt sukzessive ausgebaut wird und der Associate an diese unternehmerische Tätigkeit herangeführt wird.“ Deswegen werden Mehrens diese Eigenschaften in begrenztem Umfang bereits abverlangt. Das hat Grenzen: Die Akquise neuer Mandanten ist in seiner Position zwar nur selten möglich, aber: „Es wird schon erwartet, dass die bestehenden Mandantenbeziehungen gepflegt und gefestigt werden.“ Es geht um die wichtigen Folgemandate. „Dass die Arbeit von den Associates gemacht wird und der Partner schickt sie raus und zeigt als einziger sein Gesicht – das ist bei uns nicht so.“

sogenannte Business Development, einbezogen werden. Das merkt man schon, die große Linie geht dahin.“ Im Gegenzug geht man inzwischen dazu über, die einfacheren Aufgaben auf Transaction Support Lawyer zu übertragen. Einiges bleibt dennoch den Partnern vorbehalten: In die Geschäftsplanung etwa ist er nicht eingebunden. Schon die Bucerius-Studie hat der Frage, wer wie viel „Billable hours“ beigesteuert hat, kaum Einfluss auf den Partnerwerdungsprozess bescheinigt. Im Grundsatz könne er das bestätigen, sagt Mehrens, zumal besonders zu Beginn begrenzt beeinflussbar sei, was auf dem eigenen Schreibtisch lande. Außerdem: „Arbeitsrecht ist relativ konjunkturunabhängig. Je nach Konjunkturlage ändern sich allerdings die Inhalte.“ Entscheidend sei letztlich wohl tatsächlich die Qualität der Arbeit. Domino-Effekt

Im besten Fall kann man sich seinen Arbeitsbereich in der Großkanzlei durch die Positionierung in einem neuen Fachgebiet selbst schaffen. „Das ist durchaus erwünscht, aber nicht von heute auf Dr. Christian Mehrens (32) kommt aus Kierspe Meilensteine morgen zu realisieren. Da gehört schon im Sauerland. Er hat in Passau studiert und über die „Zulässigkeit und Erstreikbarkeit von Für die Neuakquise sei natürlich nach etwas mehr dazu, als in dem Bereich Tarif-Sozialplänen“ promoviert. Seit knapp wie vor die Partnerebene zuständig. ein, zwei Aufsätze zu publizieren. Es sechs Jahren ist er bei Freshfields. „Ein First-Year-Associate wird – unabbraucht auch das Glück, ein, zwei Manhängig von Freshfields – kein Daxdate in diesem Bereich zu bekommen, Unternehmen akquirieren können. Aber das Bild, dass der Asdamit sich der Domino-Effekt in Gang setzt und weitere Mansociate in den ersten Jahren allein in seinem Kämmerlein sitzt date nachzieht. Das Gebiet muss natürlich auch das nötige und Due Diligence oder andere Massenarbeit macht, entMandatsvolumen haben.“ Ein Kollege etwa hat sich entsprespricht nicht der Realität.“ Erklärtes Ziel: „Man soll Ansprechchend auf Datenschutzrecht spezialisiert. Mehrens beschäftigt partner für den Mandanten werden, von ihm angerufen wersich seinerseits schwerpunktmäßig mit der arbeitsrechtlichen den. Im nächsten Schritt wird man in Pitches, in die BewerBeratung bei Umstrukturierungsmaßnahmen und Unternehbung um Mandate, eingebunden.“ In sogenannten menskäufen sowie der Begleitung von arbeits- und pensions„Meilensteinen“ sind die unternehmerischen Fähigkeiten, die rechtlichen Massenverfahren. man über die Jahre erwerben soll, transparent festgeschrieben. Review-Gespräch Das Bucerius Center on the Legal Profession in Hamburg hat unlängst bei einer Reihe von Großkanzleien untersucht, „Smart Balance“ heißt das Programm bei Freshfields, das den was bei der Partnerauswahl den Ausschlag gibt: Zuvorderst die Anspruch hat, die persönliche Weiterentwicklung und die viel fachlichen und dann die unternehmerischen Kompetenzen. So diskutierte Work-Life-Balance zu verbessern. Es offeriert Teilklar das Bild, so schwammig und unstrukturiert waren aber die zeit-, Sabbatical- und Weiterbildungsangebote und soll auch Kriterien ihrer Ermittlung, fanden die Anwaltsforscher heraus. das Arbeitsaufkommen besser regeln. „Dem müssen sich alle Von Potentialanalysen, Assessmentcentern oder PersönlichGroßkanzleien stellen.“ Es definiert darüber hinaus die Erwarkeitstests als Methoden der Personalauswahl machen die tungen an die Senioritätsstufen – fachlich wie persönlich – und Kanzleien so gut wie keinen Gebrauch. habe sie dadurch transparenter gemacht. „Im jährlichen Review-Gespräch wird dann mit den Partnern besprochen, wo Billable hours man steht.“ „Die Chance, Partner zu werden, hängt von vielen Mehrens sieht bei Freshfields aber das Bemühen, die Associates Faktoren ab. Garantien kann einem keiner geben“, sagt Mehstärker in die Geschäftsentwicklung einzubeziehen. „Ich habe rens. Es hätten auch gar nicht alle Associates das Ziel, Partner den Eindruck, dass der Trend dahingeht, dass die Associates zu werden: „Für einige ist das hier eine Zwischenstation zum zunehmend mehr in die unternehmerische Tätigkeit, in das Beispiel auf dem Weg in die Justiz oder ins Notariat.“// anwaltsblatt karriere / 65

existenzgründung

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off the hook?


Examen Aktenvortrag

Anwältinnen und Anwälte arbeiten anders als Richterinnen oder Richter. Sie müssen nicht nur das Recht kennen, sondern auch das Beste für ihre Mandanten herausholen. Gerade im Zivilprozess kommt es dafür nicht nur auf die richtige Beurteilung der materiellen Rechtslage an, sondern auf eine sorgfältige Würdigung des Sachverhalts und Erfahrung mit den Möglichkeiten des Prozessrechts. Gerade deswegen ist der Aktenvortrag aus Anwaltssicht im Zweiten Staatsexamen so anspruchsvoll – und es zahlt sich gute Vorbereitung aus. Den nachfolgenden Original-Aktenvortrag aus dem Bereich „Zivilrecht aus anwaltlicher Sicht“ hat das Gemeinsame Justizprüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg zur Verfügung gestellt.

Rechtsanwalt Dr. Klaus Möller, Grüner Weg 1, 12359 Berlin Dr. Klaus Möller Dr. Juliane Woitaski* Fachanwältin für Steuerrecht * angestellte Rechtsanwältin Berlin, den 21. Mai 2012 1. Aktenvermerk:

Es erscheint Herr Kai Bornemann, Eigentümer des als Kundenparkplatz für den Supermarkt in der Wismarer Straße 45, 12207 Berlin, genutzten Grundstücks und überreicht folgende Unterlagen: · Klageschrift vom 7. Mai 2012 (Anlage 1); · Auszug aus dem Rahmenvertrag mit der P-KG vom 2. November 2011 (Anlage 2). Herr Bornemann berichtet folgenden Sachverhalt: Auf einem gut sichtbaren Schild werde – unter Androhung des kostenpflichtigen Abschleppens widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge – darauf hingewiesen, dass das Parken auf dem Parkplatz dort nur Kunden und Mitarbeitern des Supermarkts gestattet sei und dies auch nur während der Ladenöffnungszeiten und nur für eine bestimmte Höchstdauer. Nachdem im letzten Jahr immer häufiger Nicht-Kunden den Parkplatz nutzten, um ihr Fahrzeug kostenlos dort abzustellen, habe er zur Durchsetzung dieser Beschränkung den als Anlage 2 überreichten Rahmenvertrag mit der P-KG, einem Abschleppunternehmen, geschlossen. Danach solle die P-KG unberechtigt parkende Fahrzeuge feststellen und auf eines ihrer Betriebsgelände abschleppen, nachdem sie sich vergewissert hat, dass sich der Fahrzeugführer nicht in unmittelbarer Nähe des Fahrzeugs aufhält bzw. nicht zum freiwilligen Wegfahren bereit ist. Die Kosten dafür entrichte er regelmäßig an die P-KG und mache die Freigabe der abgeschleppten Fahrzeuge davon abhängig, dass ihm diese Kosten von den betroffenen Fahrzeughaltern erstattet werden. Der Klage läge ein solcher Fall zugrunde. Die vorgetragenen Tatsachen seien soweit zutreffend. Der Mitarbeiter der

P-KG habe ihm noch mitgeteilt, dass die Klägerin tatsächlich in der Zeit von 9:39 Uhr bis 12:39 Uhr dort geparkt habe, ohne Einkäufe zu tätigen. Die Klägerin weigere sich noch immer, ihm die konkret angefallenen Kosten für den Abschleppvorgang in Höhe von 219,50 € zu erstatten, weshalb er das Fahrzeug nicht freigebe. Sie wolle darüber hinaus auch noch Nutzungsersatz für die Zeit, in der ihr das Fahrzeug nicht zur Verfügung stand. Das könne er auf gar keinen Fall hinnehmen. Schließlich sei die Klägerin doch selber schuld, wenn sie die gut sichtbaren Hinweisschilder missachte, nur um Parkgebühren zu sparen. Es treffe zu, dass die Klägerin außergerichtlich für die Freigabe ihres Fahrzeugs in Form der Bekanntgabe des Standortes die Zahlung eines Kostenbeitrages von 60,00 € angeboten habe. Darauf habe er sich aber nicht eingelassen, da sein Schaden eben bei 219,50 € läge. Davon sei ja auch nicht nur der reine Abschleppvorgang umfasst, sondern darüber hinaus weitere Dienstleistungen. Herr Bornemann erteilt das Mandat und bittet nunmehr um anwaltliche Vertretung im bereits anhängigen Klageverfahren. Gegen Zahlung der geforderten 219,50 € sei er auch bereit, das Fahrzeug an die Klägerin herauszugeben. Er wolle jedoch auf keinerlei Kosten „sitzen bleiben“. Die Klage wurde dem Mandanten am 16. Mai 2012 zugestellt und das schriftliche Vorverfahren angeordnet. Neben der damit verbundenen Fristsetzung wurde die Möglichkeit der Klageerwiderung binnen weiterer zwei Wochen eingeräumt. 2. Weiterer Vermerk:

Ich habe heute im Rahmen meiner Recherche der vergleichbaren Tarife für Abschleppvorgänge in Erfahrung bringen können, dass die Preise andere Privatunternehmer für den reinen Abschleppvorgang zwischen 100,00 € und 150,00 € liegen. Die Angebote sind zur Akte zu nehmen. Die Kosten für polizeilich veranlasste Umsetzvorgänge in Berlin, welche aufgrund der Polizeibenutzungsgebührenordnung (PolBenGebO) in der aktuellen Fassung erhoben werden, finden sich in der Anlage zu § 1, die wie folgt lautet: anwaltsblatt karriere / 67

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examen Gebühren je Einsatzfall für die Umsetzung eines Pkw, Kombinationsfahrzeugs, Transporters oder Motorrades bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht und anderer Fahrzeuge in entsprechender Größe: durchgeführte Umsetzung:

begonnene Umsetzung:

Leerfahrt eines Abschleppfahrzeugs zur Umsetzung:

vermiedene Umsetzung

Montag - Freitag nach 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr

129,00 Euro (Polizei) 97,00 Euro (BVG) 138,00 Euro (Ordnungsamt)

Montag - Freitag nach 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie Sonnabend, Sonn- und Feiertage

125,00 Euro (Polizei) 93,00 Euro (BVG) 135,00 Euro (Ordnungsamt)

Montag - Freitag nach 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr

99,00 Euro (Polizei) 75,00 Euro (BVG) 106,00 Euro (Ordnungsamt)

Montag - Freitag nach 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie Sonnabend, Sonn- und Feiertage

107,00 Euro (Polizei) 83,00 Euro (BVG) 115,00 Euro (Ordnungsamt)

Montag - Freitag nach 07.00 Uhr bis 18.00 Uhr

81,00 Euro (Polizei) 65,00 Euro (BVG) 86,00 Euro (Ordnungsamt)

Montag - Freitag nach 18.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie Sonnabend, Sonn- und Feiertage

88,00 Euro (Polizei) 72,00 Euro (BVG) 93,00 Euro (Ordnungsamt)

unabhängig von Gewicht des Fahrzeuges und Tageszeit

43,00 Euro (Polizei) 48,00 Euro (Ordnungsamt)

Berlin, den 07.05.2012 In dem Rechtsstreit der Frau Anna Hahn, Hauptstraße 102, 10827 Berlin, Klägerin, Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt Benedikt Brand, Salzburger Straße 16,10825 Berlin gegen Herrn Kai Bornemann, Frankenstraße 5, 10781 Berlin Beklagter, zeige ich unter Beifügung einer auf mich lautenden Vollmacht an, dass mich die Klägerin mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt hat. Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage

Ferner bin ich im Rahmen der Internet-Recherche auf ein Urteil des AG Mitte vom 26. Mai 2010 – 15 C 588/08 – gestoßen, in welchem das Amtsgericht dem Umfang der einem solchen Abschleppvorgang vorausgehenden Tätigkeiten nachgegangen ist. Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme und unter Hinweis auf weitere Entscheidungen fiel allein für die Vorbereitung des Abschleppvorgangs ein zeitlicher Aufwand von etwa eineinhalb Stunden an. 3. Neues Mandat eintragen und Handakte mit neuem Aktenzeichen anlegen; die von Herrn Bornemann unterzeichnete Prozessvollmacht mit den übrigen Unterlagen zur Handakte nehmen.

und werde im Termin zur mündlichen Verhandlung beantragen, den Beklagten zu verurteilen 1. an die Klägerin das Fahrzeug Hyundai, amtliches Kennzeichen B – TZ 765, Fahrzeugidentifikationsnummer TMA64ABN12K061512, Zug um Zug gegen Zahlung von 60,00 € herauszugeben. 2. an die Klägerin 920,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen. 3. an die Klägerin weitere Nutzungsausfallentschädigung ab dem 8. Mai 2012 bis zur Herausgabe des Fahrzeugs in Höhe von täglich 23,00 € zu zahlen. Darüber hinaus werde ich für den Fall der Säumnis des Beklagten den Erlass eines Versäumnisurteils beantragen.

4. Wv. sodann. Begründung:

Dr. Möller

Anlage 1

Benedikt Brand

Rechtsanwalt

An das Landgericht Berlin Tegeler Weg 17–21 10589 Berlin

Salzburger Str. 16, 10825 Berlin Tel: 030 / 65 76 - 87, Fax: - 88

68 / anwaltsblatt karriere

Bankverbindung : Volksbank Berlin e.G. BLZ 360 604 88 Konto 234 7486

Die Klägerin ist Halterin und Eigentümerin des Pkw Hyundai LS (Zeitwert: ca. 5.000,00 €) mit der Fahrzeugidentifikationsnummer TMA64ABN12K061512 und dem amtlichen Kennzeichen B – TZ 765. Am 29. März 2012 parkte sie ihr Fahrzeug in den Vormittagsstunden auf dem Gelände des Supermarktes K in der Wismarer Straße 45, 12207 Berlin. Als sie gegen Mittag zum Parkplatz zurückkehrte, war ihr Auto nicht mehr dort. Ihre Nachfrage beim Beklagten ergab, dass dieser das Fahrzeug von einer Abschleppfirma hat umsetzen lassen, weshalb er die von ihm verauslagten Kosten in Höhe von 219,50 € nunmehr von ihr verlange. Die Klägerin verweigerte zunächst grundsätzlich eine Zahlung und wies darauf hin, dass der ge-


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forderte Betrag absolut überhöht sei und deshalb von ihr keinesfalls entrichtet werde. Der Beklagte verwies auf das am Gebäude des Supermarktes angebrachte Schild, auf welchem sich gut sichtbar der Hinweis befinde, dass das Parken auf dem Gelände des Supermarktes nur für Kunden und Mitarbeiter von Montag bis Samstag in der Zeit von 6.00 bis 21.00 Uhr für die Dauer von einer Stunde (Parkscheibe) erlaubt sei und widerrechtlich geparkte Fahrzeuge kostenpflichtig abgeschleppt würden. Die für den Abschleppvorgang entstandenen Kosten gingen auf eine Vereinbarung mit der P-KG zurück, daran könne er nichts ändern. Beweis (im Bestreitensfall): Parteivernehmung Die Klägerin wies den Beklagten nunmehr darauf hin, dass sie auf ihr Fahrzeug dringend angewiesen sei und bot ihm die Zahlung eines pauschalen Betrages in Höhe von 60,00 € an, wenn er ihr zumindest den Standort des Pkw bekannt gebe, damit sie diesen dort abholen könne.

Da der Beklagte am 29. März 2012 die Erfüllung ernsthaft und endgültig verweigert hat, war Klage geboten. Einfache und beglaubigte Abschrift anbei. gez. Brand -Rechtsanwalt-

Brand

Anlage 2 Auszug aus dem Rahmenvertrag mit der P-KG vom 2. November 2011:

„2. Der Eigentümer beauftragt das Abschleppunternehmen, unberechtigt parkende oder versperrend abgestellte Fahrzeuge vom Grundstück des Supermarktes K in der Wismarer Straße 45, 12207 Berlin, abzuschleppen und auf den nächstmöglichen öffentlichen Parkplatz oder auf das Betriebsgelände des Abschleppunternehmens umzusetzen.

Beweis (im Bestreitensfall): wie vor

Der Beklagte weigerte sich jedoch, den Standort des Fahrzeugs bekannt zu geben und beharrte auf vorherige Zahlung der 219,50 €. Beweis (im Bestreitensfall): wie vor

Der vom Beklagten geforderte Betrag ist unangemessen überhöht und kann daher nicht beansprucht werden. Die Klägerin ist nicht bereit, diesen sittenwidrigen „Abschlepp-Nepp“ mitzumachen. Die erbrachte Leistung ist allenfalls 129,00 € wert, was einem von der Berliner Polizei durchgeführten Umsetzvorgang entspricht. Hierbei ist jedoch zu berücksichtigen, dass das tatsächliche Abschleppen lediglich 60,00 € kostet.

3. Die Durchführung des Abschleppvorgangs setzt voraus, dass sich das Abschleppunternehmen zuvor darüber vergewissert, dass dieses Fahrzeug nicht über eine Parkberechtigung verfügt bzw. sich der Fahrzeugführer nicht in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug aufhält oder dieser der Aufforderung zum Entfernen bzw. ordnungsgemäßen Abparken des Fahrzeugs nicht sofort nachkommt. 4. Das Abschleppunternehmen stellt ferner fest, ob und ggf. wie das Fahrzeug gesichert ist, und fordert ein geeignetes Abschleppfahrzeug an. Vorbereitung und Durchführung des gesamten Abschleppvorgangs werden zu Beweiszwecken umfassend dokumentiert.“

Beweis: Sachverständigengutachten

Im Übrigen kann der Beklagte auch die Herausgabe des Fahrzeugs nicht von der Zahlung des geforderten Betrags abhängig machen. Angesichts des niedrigen Werts im Vergleich zum Wert des Fahrzeugs ist das unverhältnismäßig. Die Klägerin kann neben der Herausgabe ihres Fahrzeugs Zug um Zug gegen Zahlung des angemessenen Betrags von 60,00 € Nutzungsentschädigung für jeden Tag beanspruchen, an welchem ihr der Pkw nicht zur Verfügung stand. Bei einem Tagessatz von 23,00 € sind dies in der Zeit vom 29. März 2012 bis zum Tag der Erstellung der Klageschrift am 7. Mai 2012 (40 Tage) 920,00 €, welche mit dem Klageantrag zu 2) geltend gemacht werden. Der Klageantrag zu 3) betrifft den künftigen Anspruch bis zur tatsächlichen Herausgabe des Fahrzeugs an die Klägerin.

Anlage 3 des Rahmenvertrages:

Preisliste (Auszug): - Grundgebühr für die Feststellung der Voraussetzungen der Umsetzung: - Umsetzungskosten: - Kleinwagen:

71,60 €

147,90 €

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Vermerk für die Bearbeitung 1. Die Angelegenheit ist aus anwaltlicher Sicht nach Maßgabe des Mandantenauftrags zu begutachten. Dabei ist – gegebenenfalls auch hilfsweise – auf alle im Sachverhalt angelegten Rechtsprobleme einzugehen. Stellen Sie dar, welche Vorgehensweise dem Mandanten zweckmäßigerweise zu empfehlen ist und welchen Verlauf das weitere Verfahren ggfs. nehmen würde. Zeitpunkt der Begutachtung ist der 21.05.2012. 2. Sofern Sie weitere Informationen für erforderlich halten, ist dies zu erörtern, alsdann jedoch zu unterstellen, dass Erkundigungen erfolglos geblieben und weitere Informationen von der Mandantin nicht zu erlangen sind. 3. Sollte eine Frage für beweiserheblich gehalten werden, so ist eine Prognose zu der Beweislage (z. B. Beweislast, Qualität der Beweismittel etc.) zu erstellen. 4. Werden Anträge an ein Gericht empfohlen, so sind diese am Ende des Vortrages auszuformulieren. 5. Die Formalien (z. B. Ladungen, Zustellungen, Unterschriften, Vollmachten) sind in Ordnung, soweit sich aus dem Sachverhalt nicht etwas anderes ergibt. 6. Die Wismarer Straße, Haupstraße und Frankenstraße liegen im Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Schöneberg und des Landgerichts Berlin. 7. Es ist davon auszugehen, dass der von der Klägerin genannte Betrag für die tägliche Nutzungsentschädigung (23,00 Euro/Tag) im Hinblick auf ihren Kleinwagen angemessen ist. 8. Die jeweiligen Gesetze sind in der aktuellen Fassung anzuwenden. Überleitungsvorschriften sind nicht zu prüfen.

Lösungshinweise Der ausformulierte, ausführliche und alle Facetten aufgreifende vollständige Lösungsvermerk des Gemeinsamen Juristischen Prüfungsamtes der Länder Berlin und Brandenburg findet sich im Internet unter www.anwaltsblatt-karriere.de. Der Aktenvortrag wurde von einer Berliner Richterin entworfen und ist an die Entscheidungen des Landgerichts Berlin vom 15. Juli 2010 (9 O 150/10) und des Kammergerichts Berlin vom 7. Januar 2011 (13 U 31/10) angelehnt. Die wichtigsten Prüfungspunkte:

Problemschwerpunkte:

· · · · ·

Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB Schadensersatz aufgrund verbotener Eigenmacht Sittenwidrigkeit Angemessenheit von Kosten für privaten Abschleppvorgang Nutzungsausfall wegen Besitzentziehung

I. Mandantenbegehren

Dem Mandant (im folgenden M) geht es darum, sich im anhängigen Klageverfahren zu verteidigen, wobei er bereit ist, das Fahrzeug gegen Zahlung der geforderten 219,50 Euro an die Klägerin herauszugeben. Er möchte aber keinesfalls auf Kosten „sitzen bleiben“. II. Zulässigkeit der Klage

Zugelassene Hilfsmittel: a.) Schönfelder, Deutsche Gesetze (Loseblattsammlung) b.) Sartorius, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze c.) Trojahn, Gesetze über die Berliner Verwaltung oder v. Brünneck / Dombert, Nomos Texte Landesrecht Brandenburg d.) Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch e.) Thomas / Putzo, Zivilprozessordnung

Die Klage ist zulässig. 1. Sachliche Zuständigkeit (+) Das Landgericht Berlin ist gemäß §§ 71 Abs. 1, 23 Nr. 1 GVG zuständig. 2. Örtliche Zuständigkeit (+) Allgemeiner Gerichtsstand des Mandanten liegt gemäß §§ 12, 13 ZPO im Bezirk des Landgerichts Berlin. 3. Klageantrag hinreichend bestimmt nach § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO (+) Streitgegenständlicher Pkw wurde durch die Angabe von Fahrzeugidentifikationsnummer und amtlichen Kennzeichen exakt bezeichnet; Antrag zu 1) auf Herausgabe des Fahrzeugs ist damit hinreichend bestimmt. 4. Zulässiges Klagebegehren (+) Der Antrag zu 3) ist gemäß § 257 ZPO zulässigerweise auf eine künftige Leistung gerichtet. III. Begründetheit der Klage 1. Anspruch auf Herausgabe des Kfz aus § 861 BGB (-)

Es fehlt an der verbotenen Eigenmacht des M. Die unberechtigte Nutzung des Parkplatzes durch die Klägerin stellt nämlich ihrerseits eine verbotene Eigenmacht gemäß § 858 Abs. 1 BGB 70 / anwaltsblatt karriere


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dar, der sich der M nach § 859 Abs. 3 BGB durch das Abschleppen erwehren konnte. 2. Anspruch auf Herausgabe des Kfz aus § 985 BGB (-) a. Anspruch entstanden

1) Besitz des M (+) Wegen fehlender Standortkenntnis und Zugriffsmöglichkeit der Klägerin, dürfte M durch das Abschleppen – mittelbarer – Besitzer des PKW der Klägerin sein. Aufgrund des Rahmenvertrages mit der P-KG liegt auch ein Besitzmittlungsverhältnis vor. 2) Eigentum der Klägerin (+) K ist Eigentümerin des PKW Hyundai LS. 3) Kein Recht zum Besitz (+/-) M steht jedenfalls kein gesetzliches Recht zum Besitz zu. Es könnte jedoch nach Ansicht des BGH eine Gleichstellung mit dem Zurückbehaltungsrecht nach § 273 BGB vorgenom-

men werden. Dies ist in der Literatur umstritten. Die Streitfrage muss an dieser Stelle nicht entschieden werden, da der Anspruch aus § 985 BGB bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 273 BGB jedenfalls nicht durchsetzbar wäre. b. Anspruch durchsetzbar (-)

M dürfte ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 273 Abs. 1 BGB zustehen. Er dürfte gegen die Klägerin Ansprüche auf Schadensersatz wegen der durch die Umsetzung entstandenen Kosten haben. 1) Aus § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 858 Abs. 1 BGB (+) a) Verletzung eines Schutzgesetzes (+) Durch das Abstellen ihres Fahrzeugs ohne entsprechenden Einkauf und für länger als eine Stunde dürfte die Klägerin dem Beklagten den Besitz an dem entsprechenden Parkplatz teilweise gemäß § 858 BGB entzogen haben (vgl. oben). b) Verschulden gemäß § 823 Abs. 2 S. 2 BGB (+)

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Da auf einem gut sichtbaren Schild – unter Androhung des kostenpflichtigen Abschleppens widerrechtlich abgestellter Fahrzeuge – darauf hingewiesen wurde, dass das Parken nur Kunden und Mitarbeitern des Supermarkts gestattet ist und dies auch nur während der Ladenöffnungszeiten und nur für eine bestimmte Höchstdauer, handelte die Klägerin mindestens fahrlässig gemäß § 276 BGB. c) zurechenbarer und ersatzfähiger Schaden (+) aa) Der Schaden ist der Klägerin zurechenbar. Diese hat das (nachvollziehbare) Verhalten der P-KG herausgefordert. Der Umstand, dass die Klägerin widerrechtlich auf dem Grundstück des Beklagten geparkt hat, dürfte zwischen den Parteien unstreitig sein. bb) Die in Rechnung gestellten Kosten dürften angemessen sein und dem Ersatz der zur Schadensbeseitigung erforderlichen Aufwendungen dienen; vgl. § 249 Abs. 2. Auch das aus den §§ 249 Abs. 1, 251 Abs. 2 S. 1 BGB folgende und dem Schadensrecht immanente Wirtschaftlichkeitsgebot wurde beachtet. M war berechtigt, sich gegen die häufig auftretende missbräuchliche Nutzung seiner Parkplätze durch Nichtkunden wirksam präventiv zu wehren und ein spezialisiertes Unternehmen mit dem Abschleppen zu beauftragen. Auch im Hinblick auf die umfangreichen Vor- und Nachbereitungstätigkeiten scheint der vereinbarte Preis angemessen. Anmerkung GJPA: Die gegenteilige Auffassung ist ebenso vertretbar. Es kommt insoweit auf eine überzeugende Argumentation an. Hält ein Bearbeiter die Kosten für den Abschleppvorgang in Höhe von 219,50 Euro nicht für angemessen, bestünde ein Schadensersatz des M zwar nicht in Höhe tatsächlich entstandenen Kosten, wohl aber in geringerer Höhe, weshalb des M ebenfalls ein ZBR nach § 273 BGB zustehen dürfte.

cc) Keine Sittenwidrigkeit des Vertrages zwischen der P-KG und M wegen überhöhter Kosten; vgl. § 138 Abs. 2 BGB. dd) Die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts dürfte auch nicht gemäß § 242 BGB wegen Unverhältnismäßigkeit ausgeschlossen sein. Zwar ist der von der Klägerin angegebene Wert ihres Fahrzeugs mit 5.000,00 € wesentlich höher als die streitgegenständliche Forderung des Beklagten; allerdings ist im Rahmen der vorzunehmenden Interessenabwägung zugunsten des Beklagten zu berücksichtigen, dass er gegen die Klägerin eine berechtigte Forderung inne hat. Anmerkung GJPA: Die gegenteilige Auffassung ist auch hier ebenso vertretbar. Es kommt insoweit wiederum auf eine überzeugende Argumentation an.

2) Anspruch auf Schadensersatz gemäß § 823 Abs. 1 BGB (+) Anspruch des M gemäß § 823 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 993 72 / anwaltsblatt karriere

Abs. 1 2. HS BGB ausgeschlossen, da § 993 Abs. 1 2. HS BGB nur die Haftung des nichtberechtigten Besitzers (hier M) abschließend regelt. 3. Anspruch auf Zahlung von 920,00 Euro gemäß §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB (-)

Die Klägerin kann den behaupteten Nutzungsausfallschaden nicht als Verzögerungsschaden gemäß §§ 280 Abs. 1, 2, 286 BGB geltend machen, da der Beklagte nach der hier vertretenen Auffassung wegen des von ihm ausgeübten Zurückbehaltungsrechts nicht in Verzug mit der Herausgabe des Fahrzeugs bzw. der Bekanntgabe des Standorts ist. 4. Anspruch auf Zahlung von 920,00 Euro gemäß §§ 992, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 858 Abs. 1 BGB (-)

Die Klägerin dürfte auch keinen Anspruch gegen den Mandanten auf Zahlung von Nutzungsausfallentschädigung von 920,00 Euro gemäß §§ 992, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 858 Abs. 1 BGB haben. Zwar hat ihr der M – mittels der P-KG – den Besitz entzogen. Es fehlt aber an der verbotenen Eigenmacht des M. Anmerkung GJPA: Selbst wenn man einen Zahlungsanspruch der Klägerin dem Grunde nach annehmen wollte, wäre er jedenfalls unter Berücksichtigung der Schadensminderungsobliegenheit des § 254 Abs. 2 S. 1 BGB auf Null reduziert, da die Klägerin durch Hinterlegung des geforderten Betrages nach § 273 Abs. 3 BGB die Herausgabe ihres Fahrzeugs hätte herbeiführen können. Sie hätte den Streit damit auf die Frage der Erstattung der Kosten in Höhe von 219,50 Euro beschränken können. Das Verhalten der Klägerin, die einen Nutzungsausfall von mehreren hundert Euro in Kauf nimmt, weil sie einen Betrag von 219,50 Euro für unberechtigt hält, ist bei einer wirtschaftlichen Betrachtung nicht nachvollziehbar.

5. Anspruch auf Zahlung weiterer Nutzungsausfallentschädigung (-)

Mangels Anspruchsgrundlage steht der Klägerin auch kein Anspruch auf Nutzungsausfallschaden ab dem 10.01.2012 zu. IV. Weiteres Vorgehen und prozesstaktische Erwägungen

· Klageerwiderung mit einer Verteidigungsanzeige (ggf. in gesondertem Schriftsatz) entwerfen · Notfrist des § 276 Abs. 1 ZPO beachten (Eingang bis spätestens 30. Mai 2012 bei Gericht) · Umfassenden Klageabweisungsantrag ankündigen · Beratung des M, dass die eigenen Rechtsanwaltskosten, welche durch die Beauftragung zur Verteidigung im Klageverfahren anfallen, als Kosten des Rechtsstreits nach § 91 Abs. 1 ZPO von der unterlegenen Partei zu erstatten sind.


Humor wird geschätzt Unternehmer nicht aus heiterem Himmel, sondern eher als Folge eines Unwetters: Dr. Nikolaus Förster war Chefredakteur der Zeitschrift „Impulse“ des Verlags Gruner + Jahr, in scheinbar komfortabler Position. Düster wurde es, als der Verlag den Titel Ende 2012 – wie auch die Financial Times Deutschland – verkaufen oder einstellen wollte. So wurde aus dem leitenden Angestellten ein Unternehmer. Im Januar übernahm Förster „Impulse“ in einem Management-Buy-Out und gründete die Impulse Medien GmbH. Als Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter muss er nun selbst den Laden zusammenhalten – und am Ende Gewinne einfahren. Bei der Unternehmensgründung ging es nicht ohne Anwälte. Wer muss kämpferischer sein: Mandant oder Anwalt?

Der Mandant – in Absprache mit dem Anwalt. In kritischen Situationen hilft es, vorher eine Rollenverteilung und eine Verhandlungstaktik festzulegen.

Wenn Sie einen Anwalt auswählen: Worauf achten Sie?

Referenzen. Fachkompetenz. Schnelle Verfügbarkeit.

Was schätzen Sie an Ihrem Anwalt am meisten?

Humor.

Gibt es einen Punkt, der Sie bei Anwälten so richtig stört?

Die Verliebtheit in Vertragsdetails, mit denen man in einem juristischen Seminar wahrscheinlich punkten würde, die aber in der Realität nie zur Geltung kommen werden.

Was darf ein Anwalt bei Ihnen kosten?

Ich erwarte einen fairen Preis, es muss also auch einmal möglich sein, von einem verabredeten Honorar abzuweichen, wenn sich der Aufwand in Grenzen gehalten hat. // anwaltsblatt karriere / 73

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Einfach mal wagen Studium oder Station in Polen, Tschechien, der Slowakei, Ungarn oder Kroatien Text: Marieke Greif, Berlin

Vor Ort reicht schon ein kurzer Blick um festzustellen: KraSo sehr wir uns auch Mühe geben, offen zu sein – Osteuropa kau, Prag oder Budapest und viele andere Städte im Osten sind begegnen wohl noch immer viele mit Unkenntnis. Dabei gibt wunderschöne dynamische und moderne Orte mit einem ganz es für Jura-Studierende aus Deutschland mitten in Europa eine eigenen Charme. Viele Unis liegen in der Altstadt und der Welt zu entdecken, die fremd und vertraut zugleich ist. Spitzname Lublins in Polen mit seinen vier Universitäten und Der Klassiker für Erasmus bleibt Spanien: Dort scheint die sechs weiteren, privat finanzierten Hochschulen „Oxford des Sonne, die Menschen haben gute Laune und jeden Abend ist Ostens“ kommt nicht von ungefähr. Party. Für die Englischkenntnisse ist ein LL.M. im englischDer eine oder andere stellt sich jetzt vielleicht die Frage, wie sprachigen Ausland die erste Wahl. Was aber, wenn wir uns das alles gehen soll: wenn man so eine – gefühlt unlernbare – einmal trauen, in ein Land zu gehen, von dem wir nur sehr verslawische Sprache nicht beherrscht? Dass Polnisch oder Kroaschwommene Vorstellungen haben und davor irgendwie auch tisch oder Ungarisch nicht leicht zu lernen sind, das ist auch größere Angst. Spanisch oder Englisch sprechen viele. Aber schon den Polen, Kroaten und Ungarn wer traut sich schon, den Alltag für eine Einen großen Trend gibt es in der Juristenaufgefallen. Weder für ein AuslandsstuZeit lang umgeben von Polnisch, Tscheausbildung: Ohne Fremdsprachen geht es dium, noch für eine Referendariatsstachisch oder Kroatisch zu meistern? nicht mehr. Anwaltsblatt Karriere stellt daher tion muss man die jeweilige AmtsspraMan könnte es ja einfach mal wagen vor, welche Wege ins Ausland führen. che sprechen. und in das Feld für die gewünschten Bisher in dieser Serie: Oft wird die Betreuung an den Unis Erasmus-Destinationen schreiben: KraSommersemester 2011 USA gelobt. Die Zahl an Austauschstudenten kau, Prag, Zagreb. Die BewerbungsfrisWintersemester 2011/12 Frankreich ist auch überschaubar. Was die Qualität ten für Erasmus liegen an den meisten Sommersemester 2012 Benelux Wintersemester 2012/13 England und die Organisation des Studiums beUnis im Januar. Irgendwann kommt die Sommersemester 2013 Skandinavien trifft, kann man schwer verallgemeinern. Zusage und schon der Name der KonWintersemester 2013/14 Südamerika So bunt wie Europa, so vielfältig sind die taktperson ist schwer auszusprechen, Abrufbar unter www.anwaltsblatt-karriere.de (Print-Archiv) Einstellungen zu Erasmus-Studenten. die Emailadresse endet auf -hr, -sk, oder Mal werden sie selbstverständlich wie die heimischen Studen-cz. Umgerechnet nur etwa 100 Euro Miete für ein Zimmer im ten behandelt, mal gibt es extra auf Englisch gehaltene VorleStudentenwohnheim machen schon fast misstrauisch. Tatsungen nur für die Gäste. Trotzdem kann man sich oft bei klusächlich sind es oft Zwei-Bett-Zimmer und die Ausstattung ist ger Kurswahl zum Beispiel einen Öff.-Recht-Schein anrechnen eher einfach. Dafür sind Kontakte und Partys sicher. Die Alterlassen. Das ist aber unbedingt vorher mit dem Prüfungsbüro native, von Deutschland aus ein WG-Zimmer auf Polnisch zu der Heimatuni abzuklären. suchen, mag dem einen oder anderen ein mulmiges Gefühl im Von einem Teil des Auslandaufenthalts schwärmt eigentlich Bauch zurücklassen. Dabei helfen auch oft die Gastuni oder jeder Rückkehrer: Abends ist immer etwas los, das Angebot an das vertraute „wg-gesucht.de“ weiter und alle Jahre wieder bilRestaurants, Bars, Clubs genauso wie Kino, Theater und Oper den sich vorab Facebook-Gruppen à là „Erasmus 2013/14 in ist so vielfältig wie fast unüberschaubar. Und wo isst man schon Prag“, wo man sich unter anderem darüber erfolgreich austauim Restaurant preisgünstiger als wenn man selbst kochen würde? schen kann. Denn man ist sicher nicht der oder die Erste, die Für diejenigen, die schon etwas später dran sind, kann sich einen Auslandsaufenthalt in Osteuropa planen, auch wenn das beim Blick in den Bekanntenkreis anders zu sein scheint. ein Blick auf einige kleine, aber feine LL.M.-Programme in der anwaltsblatt karriere / 75

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report Vorabinformation be re i ch ss

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Muss ich an der Heimatuni bereits einen Sprachkurs absolvieren?

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Welche Auslandskooperationen hat meine Universität?

LL.M.-Studium Ggf. Sprachkurs

Studienbeginn

Auslandssemester

Praktikum

Sprachkurs

Sprachkurs

Erstes Staatsexamen

Meist nicht notwendig, weil von den jeweiligen Gastuniversitäten vor Ort angeboten wird.

Region lohnen. So bietet die Jagiellonen-Universität Krakau beispielsweise einen LL.M. in American Law an, für den man auch zwei Monate in Washington D.C. studiert. Für einen Bruchteil der Kosten, die man bei einem ganzen LL.M.-Studium in den USA berappen müsste. Oder man macht einen LL.M. in polnischem Wirtschaftsrecht in deutscher Sprache. Wer sich mehr für Staatsrecht interessiert, dem sei die komplett deutschsprachige Andrássy-Universität in Budapest ans Herz gelegt. Aber nicht nur in akademischer Hinsicht ist es bereichernd, sich mit einem fremden Rechtssystem auseinanderzusetzen. Gerade für Deutschland sind die osteuropäischen Länder ein sehr wichtiger Wirtschaftsraum. Zahlreiche Kanzleien in den Ländern freuen sich über deutsche Studierende und vor allem Referendare, die eine Station bei ihnen absolvieren. Wer sich traut, hat die Chance, die Dynamik in Mittel- und Osteuropa auf wirtschaftlicher wie auf rechtlicher Ebene hautnah mitzuerleben. Man kann auch ein Praktikum an Stellen wie dem tschechischen Obersten Verwaltungsgerichtshof in Brünn machen, wo Rechtsvergleichung vor allem mit Deutschland, Österreich und der Schweiz eine große Rolle spielt. Wirklich beherrschen wird man eine Sprache wie Ungarisch vielleicht auch nach einem ganzen Jahr nicht. Aber wer einen Kaffee in einer so fremden Sprache bestellen kann und die Bedienung daraufhin viel netter wird, hat doch das besondere Gefühl, Zugang zu einer Kultur zu finden, den so nur ganz wenige Kommilitonen haben.

Hilfreiche Internetadressen Auf der Suche nach einem Stipendium: www.daad.de/laenderinformationen/mittel-osteuropa/de/ Eine sehr übersichtlich aufgebaute Seite, die nach Land sortiert auch Links zu Förderungsmöglichkeiten anderer Organisationen enthält, außerdem andere hilfreiche Adressen und Informationen.

Auf der Suche nach einem LL.M.: www.llm-guide.com www.masterstudies.com

Sommerschulen https://goeast.daad.de/de/ Manchmal auch Angebote für Juristen.

Für Praktikum oder Referendariatsstationen: - Ansprechpartner für Anwaltskanzleien: Deutsch-Kroatische Juristenvereinigung e.V. www.dkjv.de/seiten/praktikum.php - Kroatische Anwaltskammer http://www.hok-cba.hr/en - Deutsch-Polnische Juristenvereinigung e.V. www.dpjv.de/ - Deutsch-Tschechische Juristenvereinigung e.V. www.dtjvcnsp.org

76 / anwaltsblatt karriere


report - Elsa e.V. http://step.elsa.org/traineeships/ Hier findet man nicht nur Praktika in Kanzleien, sondern auch bei NGO, Gerichten oder anderen öffentlichen Stellen (zum Beispiel Büro für Menschenrechte und Rechte Nationaler Minderheiten der Regierung Kroatiens).

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Referendariatsbeginn

Verwaltungsstation

Wahlstation Schriftliche Prüfungen

Mündliche Prüfung

Zweites Staatsexamen

Slowakei ca. 500 Euro/Monat Monatskarte ÖPNV: ca. 10 Euro Zimmer privat ca. 150 – 300 Euro/Monat Seit 2009: Euro.

Ungarn - Außenhandelskammern Die Seite enthält einen Überblick über aktuelle Angebote weltweit, auch für Referendariatsstationen: ahk.de/ahk-praktika/ - Deutsche Botschaften Die Bewerbung erfolgt zentral über www.auswaertiges-amt.de.

ca. 600 Euro/Monat WG-Zimmer oder Wohnung 200 – 300 Euro Monatskarte ÖPNV: 12 Euro (Preise in den anderen Universitätsstädten etwas niedriger: in Szeged ca. 120 Euro für ein WG-Zimmer) 1 Euro = rund 304 HUF (Forint)

Kroatien

Geld

ca. 600 Euro/Monat 1-Zi-Wohnung ca. 200 – 300 Euro/Monat Studentenwohnheim ab 25 Euro/Monat (dank staatlicher Subventionierung) 1 Euro = rund 7 HRK (Kuna)

Lebenshaltungskosten in

Lebensmittelpreise

Polen

Die Lebensmittelpreise sind oft mit denen in Deutschland vergleichbar. Dafür ist es meist günstiger, auswärts zu essen.

ca. 500 Euro /Monat Wohnung ca. 200 Euro (Warschau teurer als die übrigen Städte) 1 Euro = rund 4 PLN (Zloty)

Vergünstigungen Verschiedene Vergünstigungen bietet der Internationale Studentenausweis, International Student Identity Card (www.isic.de).

Tschechien ca. 350 – 750 Euro/Monat WG-Zimmer ca. 320 Euro (Prag) Monatskarte ÖPNV: ca. 10 Euro (Prag teurer als zum Beispiel Brünn) 1 Euro = rund 27 CZK (Kronen)

Masterprogramme Liste mit Masterprogrammen finden Sie im Internet unter:

www.anwaltsblatt-karriere.de anwaltsblatt karriere / 77


report

Kroatien

Ungarn

Vlatka Cikac˘ ist mag. iur., Rechtsanwältin & Mediatorin in der Anwaltskanzlei Cikac˘ in Zagreb (Kroatien).

Balázs Arató betreibt eine Anwaltskanzlei in Budapest (Ungarn) zusammen mit seiner Frau.

Warum Kroatien?

Welche Rolle spielt deutsches Recht in Ihrer täglichen Arbeit?

Kroatien ist ein schönes Land, dazu noch Mitglied der EU. Jeder, der sich entscheidet nach Kroatien zu kommen, kann nur profitieren. Wir sind eine Rechtsanwaltskanzlei in Zagreb, deren Mandanten natürliche und juristische Personen aus dem Inund Ausland sind, besonders aus den deutschsprachigen Ländern. Neben vielen deutschen Mandanten haben wir eine sehr gute Verbindung mit mehreren deutschen Anwaltskanzleien.

Während meiner täglichen Arbeit wende ich ungarisches Recht an, aber da ich oft deutsche Mandanten berate, muss ich über Kenntnisse im deutschen Recht verfügen. Nur so kann ich ihnen die Verschiedenheiten der beiden Rechtsordnungen erklären und die Besonderheiten des ungarischen Rechts glaubwürdig erläutern und für sie nützlich machen.

In welchen Bereichen können Referendare arbeiten?

Welche Entwicklungen haben Sie in den vergangenen Jahren dabei beobachtet?

Die Referendare betreuen in unserer Kanzlei mit unserer Hilfe die Mandanten aus dem deutschsprachigen Raum. Meist auf dem Gebiet des Internationalen Familien- und Erbrechts, aber es kommen auch andere Rechtsgebiete hinzu, wie zum Beispiel Handels- und Gesellschaftsrecht, das Grundbuch- und Immobilienrecht sowie das Vollstreckungs- und Insolvenzrecht. Daneben verfassen die Referendare in Zusammenarbeit mit mir ein oder mehrere rechtsvergleichende Fachartikel, die dann – soweit möglich – auch veröffentlicht werden.

Immer mehr deutsche Unternehmen gründen Zweigniederlassungen in Ungarn, immer mehr Deutsche interessieren sich für eine unternehmerische Tätigkeit in Ungarn. Sie haben also Ungarn und die ganze Region wirtschaftlich entdeckt. Die Anziehungskraft Ungarns besteht dabei unter anderem in billigen, aber gut gebildeten Arbeitskräften, den günstigen Steuerregelungen, Steuerermäßigungen und den Fördermitteln, die für Forschung und Investitionen in Anspruch genommen werden können.

Wie stark unterscheiden sich kroatisches und deutsches Recht?

Warum sollte man eine Zeit lang in Ungarn studieren?

In den letzten 20 Jahren hat sich das kroatische Recht wesentlich verändert. Besonders das Gesellschaftsrecht und der Zivilprozess sind stark vom deutschen Recht geprägt. Deutsche Studenten sollten das kroatische Rechtssystem im Allgemeinen ziemlich schnell verstehen können. Dazu kommt, dass es durch den EU-Beitritt 2013 momentan zahlreiche Anpassungen an die EU-Regelungen gibt. Da kann man in Kroatien einige Prozesse verfolgen, die in den anderen EU-Mitgliedstaaten schon abgeschlossen sind. Wer kann sich bei Ihnen bewerben?

Für mich ist das Wichtigste, dass ein Bewerber ein großes Interesse für Kroatien oder das kroatische Rechtssystem hat. Ich verlange natürlich nicht, dass der Bewerber besondere Kenntnisse des kroatischen Rechts hat, aber er sollte neugierig sein, etwas Neues zu erlernen. Die kroatische Sprache muss man nicht können, da alle Anwälte und Mitarbeiter in der Kanzlei entweder Deutsch oder Englisch sprechen. 78 / anwaltsblatt karriere

Wenn jemand seine Kenntnisse im Rahmen seiner deutschoder englischsprachigen Juristenausbildung vertiefen oder spezielles Wissen erwerben möchte, ist Ungarn besonders geeignet, weil die Kosten – verglichen mit denen in anderen Ländern – niedriger sind, das hohe Qualitätsniveau aber garantiert wird. Wer mit den hier erworbenen Kenntnissen heimkehrt, verfügt über einen großen Wettbewerbsvorteil am Arbeitsmarkt dank seines speziellen Wissens über Ostmitteleuropa, einer der Regionen mit dem größten Wachstumspotenzial. Vor allem würde ich hier die Andrássy Universität Budapest hervorheben. Sie ist die einzige vollständig deutschsprachige Universität außerhalb des deutschen Sprachraums. Dort gibt es zum Beispiel einen LL.M. in vergleichender Staats- und Rechtswissenschaft. Die Absolventen loben den hohen Praxisbezug und die hervorragende Betreuung. Das Niveau der persönlichen Betreuung entspricht dem an den besten Universitäten in den USA, das Studium ist aber viel preisgünstiger.



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Polen

Tschechien

Maciej Snuszka ist Rechtsanwalt bei Schellenberg Unternehmeranwälte in Berlin und arbeitet außerdem in einer eigenen Kanzlei in Pozna n´ (Polen).

Dr. Ernst Giese ist Rechtsanwalt und Partner der Wirtschaftsrechtskanzlei Giese & Partner mit Standorten in Prag (Tschechien) und Bratislava (Slowakei).

Was ist Ihre Beziehung zu polnischem Recht?

Wie sind Sie nach Tschechien gekommen?

Ich bin polnischer Herkunft, habe deutsches Recht studiert und die Polnische Rechtsschule an der Humboldt-Universität zu Berlin absolviert. Dann war ich während des Referendariats auch in Polen. Heute habe ich noch eine Kanzlei in Polen und bin im Wirtschaftsrecht tätig – überwiegend bin ich im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr tätig. Die rechtliche Verflechtung nimmt zu, vor allem wegen der geographischen Nähe und der vielen Transformationen in Polen seit Beginn der 1990er Jahre. Für Polen ist Deutschland der wichtigste Handelspartner.

1994 habe ich eine Referendariatsstation in Tschechien absolviert, und das war für mich sehr erfolgreich. Ich war hier bei einer kleineren tschechischen Kanzlei und habe guten Kontakt zum Beck-Verlag bekommen. Nach dem zweiten Staatsexamen bot es sich an, in Prag weiter zu machen.

Warum sollte man nach Polen gehen?

Polen liegt in unmittelbarer Nachbarschaft und ist nicht nur für das Juristische interessant. Es ist ein modernes Land, das auch gesellschaftlich eine gewisse Dynamik aufweist. Man kann dort auch sehr schöne Ausflüge machen. Was das Recht angeht, lohnt es sich, einmal zu vergleichen, welche Wege beide Länder bei bestimmten Problemen jeweils gehen. Dadurch erschließt man sich neue Aspekte in Bezug auf das eigene Recht. Und wenn man kein Polnisch kann?

Die Sprache ist sicherlich eine Barriere, weil gerade die polnische Sprache sehr schwierig zu erlernen ist. Aber davon sollte man sich nicht abhalten lassen. In Polen sprechen viele Menschen Deutsch. Es gibt auch ganz viele Programme, die auf deutsche Studenten ausgerichtet sind, zum Beispiel ein LL.M. im Polnischen Wirtschaftsrecht in Krakau. Außerdem gibt es viele Kanzleien, die entweder Ableger von deutschen Sozietäten sind (und nahezu nur mit deutschen Mandanten arbeiten) oder auch polnische Kanzleien, die auf deutsche Mandanten ausgerichtet sind. Für Referendare, die nur Deutsch sprechen, gibt es durchaus ein Angebot und es ist nicht schwierig, eine Kanzlei zu finden. Von der Großkanzlei bis zur kleinen Kanzlei, es gibt die volle Bandbreite. Dabei ist es wirklich nicht zwingend, Polnisch zu sprechen. In einigen Kanzleien ist die Arbeitssprache Deutsch, die Zweitsprache Englisch und erst an dritter Stelle Polnisch.

80 / anwaltsblatt karriere

Wie ist es als Anwalt in Tschechien heute?

Der Wirtschaftsstandort Tschechien hat sich fulminant entwickelt, seitdem ich nach Prag gekommen bin. Das Land gehört heute zum Mittelfeld in der EU, vor allem in der Automobilindustrie. Das hat sich natürlich auch auf die Rechtsberatung ausgewirkt. Als ich damals nach Prag kam, gab es nur eine Hand voll ausländischer Kanzleien. Heute gibt es vor allem auch unzählige tschechische Kanzleien, die eng mit deutschen Kollegen zusammenarbeiten. Insofern ist das auch für deutsche Studenten und Referendare wirklich interessant. Wer kann als Referendar zu Ihnen kommen?

Diejenigen, die das Wagnis eingehen, nach Prag zu kommen, werden wir in aller Regel auch nehmen. Für die meisten sind das tschechische Recht und die tschechische Sprache ja völlig unbekannt. Natürlich ist es von Vorteil, aber man muss kein Tschechisch können. Englisch und Deutsch reichen. Trotzdem sind die Referendare bei uns in allen Projekten eingesetzt und voll eingebunden. Sie arbeiten mit in den Mandaten, bei der Vertragsgestaltung, Korrespondenz und dergleichen. Warum ist das aus Ihrer Sicht empfehlenswert?

Jeder Aufenthalt und jede Tätigkeit außerhalb des gewohnten Rahmens öffnet den Blick und schärft die Sensibilität dafür, dass es woanders auch geht, auch wenn es eine andere Rechtsordnung ist. Es ist immer ein Plus bei der Bewerbung, wenn man zeigt, dass man während der Ausbildung auch mal woanders hingegangen ist. Man hat nicht immer nur beim Landratsamt gesessen oder beim Amtsgericht Akten gewälzt, sondern ist auch mal rausgegangen und hat sich mit etwas ganz anderem beschäftigt. Das ist immer ein absoluter Vorteil gegenüber denjenigen, die nie im Ausland gewesen sind.



referendariat

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Infos zum Referendariat Referendargeschäftsstellen

Baden-Württemberg

Bayern

Berlin

Brandenburg

Oberlandesgericht Karlsruhe Hoffstraße 10, 76133 Karlsruhe T (0721) 926-3488, F -3883 poststelle@OLGKarlsruhe.justiz.bwl.de www.olg-karlsruhe.de

Oberlandesgericht Bamberg Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg T (0951) 833-1112, F -1230 poststelle@olg-ba.bayern.de www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba

Oberlandesgericht Stuttgart Olgastraße 2, 70182 Stuttgart T (0711) 212-0 (Vermittlung), F -3002 poststelle@olgstuttgart.justiz.bwl.de www.olg-stuttgart.de

Oberlandesgericht München Prielmayerstraße 5, 80335 München T (089) 5597 02, F -2638 poststelle@olg-m.bayern.de www.justiz.bayern.de/gericht/olg/m

Kammergericht Berlin Referat für Referendarangelegenheiten Salzburger Straße 21-25 10825 Berlin T (030) 9013-0, F -2040 www.kammergericht.de

Brandenburgisches Oberlandesgericht - Referendarabteilung Gertrud-Piter-Platz 11 14770 Brandenburg an der Havel T (03381) 39-90, F -93 50 www.olg.brandenburg.de

Oberlandesgericht Nürnberg Fürther Straße 110, 90429 Nürnberg T (0911) 32101-2324, F -2560 poststelle.verwaltung@olg-n.bayern.de www.justiz.bayern.de/gericht/olg/n

Einstellungstermine 2014

1. April, 1. Oktober

1. April, 1. Oktober

Jeweils der 1. Werktag im Februar, Mai, August, November

1. Februar, 1. Mai, 1. August, 1. November

Durchschnittliche Wartezeit

keine

keine

Berliner Bewerber ca. 6 Monate, auswärtige Bewerber ca. 18 Monate, Bewerber mit mind. 10 Pkte. ca. 4 Monate

Bis zu drei Monate

2012

626

1.135

765

2013

644

Keine Angabe

Keine Angabe

Stationsaufteilung

Pflichtstationen Zivilstation (5 Monate) Strafstation (3 1/2 Monate) Rechtsanwalt I (4 1/2 Monate) Verwaltung (3 1/2 Monate) Rechtsanwalt II (4 1/2 Monate) Wahlstation (3 Monate)

Pflichtstationen Zivilstation (5 Monate) Strafstation (3 Monate) Verwaltung (4 Monate) Rechtsanwalt (9 Monate) Wahlstation (3 Monate)

Pflichtstationen Zivilsachen (4 Monate) Strafsachen (3 1/2 Monate) Verwaltung (3 1/2 Monate) Rechtsanwalt (9 Monate) Wahlstation (4 Monate)

Pflichtstationen Zivilstation (4 Monate) Strafstation (3 1/2 Monate) Verwaltungsstation (3 1/2 Monate) Rechtsanwalt (9 Monate) Wahlstation (4 Monate)

Monatliche BruttoVergütung (Grundbetrag)

1092,47 €

1138,49 €

978,88 €

1088,12 €

Prüfungstermine Staatsexamen

2014

schriftlich: Juni, mündlich: Oktober schriftl.: Dezember, mündl.: April 2015

12. Juni bis 27. Juni 2014, 25. Nov. bis 9. Dez. 2014

Schriftl. Prüfungen: März, Juni, September, Dezember; Mündl. Prüfung: Februar, Mai, August und November

Schriftl. Prüfungen: März, Juni, September, Dezember; Mündl. Prüfung: Februar, Mai, August und November

2015

schriftlich: Juni, mündlich: Oktober schriftl.: Dezember, mündl.: April 2016

9. Juni bis 23. Juni 2015, 24. Nov. bis 8. Dez. 2015

Stehen noch nicht fest

Stehen noch nicht fest

2. Staatsexamen: Prüfungsamt

Justizministerium Baden-Württemberg Landesjustizprüfungsamt Postfach 10 34 61, 70029 Stuttgart T (0711) 279-0, F -2377 http://www.justizministerium.badenwuerttemberg.de

Landesjustizprüfungsamt Bayern Prielmayerstraße 7 Justizpalast 80335 München T (089) 5597-1987, F -1812 www.justiz.bayern.de/pruefungsamt

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg Salzburger Straße 21-25,10825 Berlin T (030) 9013-0, F (030) 9028-3784 www.berlin.de/GJPA

Gemeinsames Juristisches Prüfungsamt der Länder Berlin und Brandenburg Salzburger Straße 21-25,10825 Berlin T (030) 9013-0, F (030) 9028-3784 www.berlin.de/GJPA

Klausuren (davon Anwaltspraxis)

8 Klausuren (die Aufgaben haben im angemessenen Umfang Rechtsgestaltung und Rechtsberatung zum Gegenstand)

11 Klausuren (mindestens vier Aufgaben sollen Leistungen aus dem Bereich der rechtsberatenden und rechtsgestaltenden Berufe zum Gegenstand haben)

7 Klausuren (bis zu vier Aufgaben stammen aus der anwaltlichen Berufspraxis)

7 Klausuren (bis zu vier Aufgaben stammen aus der anwaltlichen Berufspraxis)

Mündliche Prüfung

Prüfungsgespräch Aktenvortrag

Prüfungsgespräch

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag + 5 Min. Vertiefungsgespräch), Prüfungsgespräch (ca. 30 Min.), mündl. Prüfung insgesamt soll 45 Min. pro Prüfl. nicht überschreiten

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag + 5 Min. Vertiefungsgespräch), Prüfungsgespräch (ca. 30 Min.), mündl. Prüfung insgesamt soll 45 Min. pro Prüfl. nicht überschreiten

Neu-Einstellungen pro Jahr

137 156

Absolventen vollbefriedigend u. besser

2011

153 von 632 (= 24,2 %)

194 von 1374 (= 14,12%)

223 von 912 (= 24,45 %)

31 von 203 (= 15,27 %)

2012

149 von 682 (= 21,9 %)

200 von 1313 (= 15,2 %)

257 von 919 (= 28,0 %)

22 von 169 (= 13,0 %)

Durchfallquote

2011

49 von 632 (= 7,8 %)

208 von 1374 (= 15,14%)

131 von 912 (= 14,36 %)

37 von 203 (= 18,23 %)

2012 (Bundesgebiet 2012=14,3 %)

55 von 682 (= 8,1 %)

179 von 1313 (= 13,6%)

97 von 919 (= 10,6%)

27 von 169 (= 16,0 %)

Notenverbesserungsversuch vorgesehen

Ja, spätestens in der übernächsten Prüfung

Ja

Ja

Ja

Kosten

500 €

Keine

600 €

600 €

82 / anwaltsblatt karriere


referendariat Wir leben im Föderalismus. Für den juristischen Vorbereitungsdienst heißt das: Die Rahmenregelungen in einem Bundesgesetz, nämlich dem Deutschen Richtergesetz, werden ausgefüllt durch 16 Landesjuristenausbildungsgesetze und -verordnungen. Wie ist das Referendariat in

Bremen aufgebaut? Wie sieht die mündliche Prüfung in Bayern aus? Gibt es in Berlin eine Wartezeit? Wann kann ich mein Referendariat in NRW beginnen, wann in Thüringen? Die Übersicht auf diesen Seiten beantwortet viele Fragen und zeigt, wo es noch mehr Informationen gibt.

Bremen

Hamburg

Hessen

Meckl.-Vorpommern

Oberlandesgericht Bremen Justizzentrum Am Wall, Am Wall 198, 28195 Bremen T (0421) 361-4525/4535, F -17290 office@oberlandesgericht.bremen.de www.oberlandesgericht.bremen.de

Oberlandesgericht Hamburg Personalstelle für Referendare Dammtorwall 13, 20354 Hamburg T (040) 42843-0, F -1541 www.olg-referendariat.hamburg.de

Oberlandesgericht Frankfurt am Main - Referendarabteilung Zeil 42, 60313 Frankfurt am Main T (069) 1367- 01 (Zentrale) T (069) 1367- 2674, F -8736 referendarausbildung@olg.justiz. hessen.de www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de

Oberlandesgericht Rostock Wallstraße 3, 18055 Rostock T (0381) 331-0, F -4590991 verwaltung@olg-rostock.mv-justiz.de www.mv-justiz.de

Referendargeschäftsstellen

1. April, 1. Oktober

Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember (jeweils zum Monatsersten)

Jeweils Anfang Januar, März, Mai, Juli, September, November

1. Juni, 1. Dezember

Einstellungstermine 2014

Ca. 1 bis 2 Einstellungstermine

Unterschiedlich, da Einstellung über Leistungsliste erfolgt. 2 Mon., wenn Punktzahl für Einstellung erfüllt wird.

Keine

Keine

Durchschnittliche Wartezeit

60

256

709

65

2012

60

275

681

65

2013

Neu-Einstellungen pro Jahr

Pflichtstationen Zivilsachen (5 Monate) Strafsachen (3 1/2 Monate) Verwaltung (3 1/2 Monate) Rechtsanwalt (9 Monate) Wahlstation (3 Monate)

Pflichtstationen Strafsachen (3 Monate) Zivilsachen (3 Monate) Verwaltung (3 Monate) Rechtsanwalt (9 Monate) Wahlstation 6 Monate (2 Stationen à 3 Monate)

Pflichtstationen Zivilrechtspflege (4 Monate) Strafrechtspflege (4 Monate) Verwaltung (10 Monate) Rechtsanwalt (9 Monate) Wahlstation (3 Monate)

Pflichtstationen Zivilrechtspflege (5 Monate) Verwaltung (3 Monate) Strafrechtspflege (4 Monate) Rechtsberatung (9 Monate) Wahlstation (3 Monate)

Stationsaufteilung

1071,99 €

900 €

k.A.

950 €

monatliche BruttoVergütung (Grundbetrag)

Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember

Februar, April, Juni, August, Oktober Dezember

Januar, März, Mai, Juli, September, November

Schriftlich: 6.01. bis 17.01. und 3.07. bis 15.07. Mündlich: Juni, Dezember

2014

Stehen noch nicht fest

Stehen noch nicht fest

Januar, März, Mai, Juli, September, November

Stehen noch nicht fest

2015

Gemeinsames Prüfungsamt Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein Dammtorwall 13, 20354 Hamburg T (040) 428 43 2023, F -3883 www.justiz.hamburg.de/2-examen

Gemeinsames Prüfungsamt Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein Dammtorwall 13, 20354 Hamburg T (040) 428 43 2023, F -3883 www.justiz.hamburg.de/2-examen

Justizprüfungsamt Hessen - Prüfungsabteilung II Luisenstraße 13, 65185 Wiesbaden T (0611) 32-2771, F -2994 www.jpa-wiesbaden.justiz.hessen.de

Landesjustizprüfungsamt Mecklenburg-Vorpommern Puschkinstr.19-21, 19055 Schwerin T (03 85) 20 88-156, F -160 www.regierung-mv.de (Justizministerium → Aufgaben)

2. Staatsexamen: Prüfungsamt

8 Klausuren (bis zu vier Aufsichtsarbeiten können Fragestellungen aus dem Tätigkeitsbereich der rechtsberatenden Berufe zum Gegenstand haben)

8 Klausuren (bis zu vier Aufsichtsarbeiten können Fragestellungen aus dem Tätigkeitsbereich der rechtsberatenden Berufe zum Gegenstand haben)

8 Klausuren (die Arbeiten berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis)

8 Klausuren (die Aufgaben haben im angemessenem Umfang Rechtsgestaltung und Rechtsberatung zum Gegenstand)

Klausuren (davon Anwaltspraxis)

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag + 5 Min. Vertiefungsgespräch) Prüfungsgespräch: mind. 40 Minuten (ggf. mit angemessener Pause)

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag + 5 min. Vertiefungsgespräch) Prüfungsgespräch: mind. 40 Minuten (ggf. mit angemessener Pause)

Aktenvortrag (10 bis max.12 Minuten), mündliche Prüfung

mündliche Prüfung, Aktenvortrag (10 Minuten), Prüfungsgespräch (ca. 50 Minuten)

Mündliche Prüfung

22 von 103 (= 21,36 %)

165 von 388 (= 42,53 %)

167 von 963 (= 17,34 %)

8 von 91 (= 8,79 %)

16 von 87 (= 18,4 %)

130 von 282 (= 45,0 %)

186 von 1007 (= 18,5 %)

15 von 72 (= 20,9 %)

2011 Absolventen vollbe2012 friedigend u. besser

14 von 103 (= 13,59 %)

45 von 388 (= 11,60 %)

128 von 963 (=13,29 %)

15 von 91 (= 16,48 %)

2011 Durchfallquote

13 von 87 (= 14,9 %)

33 von 282 (= 11,4 %)

97 von 1007 (= 9,6 %)

13 von 72 (= 18,1 %)

2012 (Bundesgebiet 2012=14,3%)

Ja

Ja

Ja

Ja

Notenverbesserungsversuch vorgesehen

600 €

600 €

500 €

600 €

Kosten

Prüfungstermine Staatsexamen

anwaltsblatt karriere / 83


referendariat

Fortsetzung Infos zum Referendariat

Referendargeschäftsstellen

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Oberlandesgericht Braunschweig Bankplatz 6, 38100 Braunschweig T (0531) 488-0, F -2664 poststelle@olg-bs.niedersachsen.de www.oberlandesgerichtbraunschweig.niedersachsen.de

Oberlandesgericht Düsseldorf Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf T (0211) 4971-0, F -548 poststelle@olg.duesseldorf.nrw.de www.olg-duesseldorf.nrw.de

Oberlandesgericht Koblenz Stresemannstraße 1, 56068 Koblenz T (0261) 102-0, F -2900 poststelle.olg@ko.mjv.rlp.de www.olgko.mjv.rlp.de

Saarländisches Oberlandesgericht Franz-Josef-Röder-Straße 15 66119 Saarbrücken T (0681) 501-05, F -5049 poststelle@solg.justiz.saarland.de www.solg.saarland.de

Oberlandesgericht Hamm Heßlerstraße 53, 59065 Hamm T (02381) 272-0, F -518 poststelle@olg.hamm.nrw.de www.olg-hamm.nrw.de

Oberlandesgericht Zweibrücken Schloßplatz 7, 66482 Zweibrücken T (06332) 805-0, F -302 olgzw@zw.mjv.rlp.de www.olgzw.mjv.rlp.de

Oberlandesgericht Celle Schloßplatz 2, 29221 Celle T (05141) 206-0, F -542 olgce-poststelle@justiz.niedersachsen.de www.oberlandesgericht-celle. niedersachsen.de Oberlandesgericht Oldenburg Richard-Wagner-Pl. 1, 26135 Oldenburg poststelle@olg-ol.niedersachsen.de www.oberlandesgericht-oldenburg. niedersachsen.de

Oberlandesgericht Köln Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln T (0221) 7711-0, F -700 referendare@olg.koeln.nrw.de www.olg-koeln.nrw.de

Einstellungstermine 2014

1. März, 1. Juni, 1. September, 1. Dezember

Jeweils zum Monatsersten

Jeweils der auf den 1. Mai und 1. November folgende Arbeitstag

1. März, 1. September

Durchschnittliche Wartezeit

Keine

2 bis 4 Monate

Keine

Keine

Neu-Einstellungen pro Jahr

2012

309

1610

313

57

2013

271

1925

301

Keine Angabe

Stationsaufteilung

Pflichtstationen Zivilsachen (5 Monate) Strafsachen (3 Monate) Verwaltung (3 Monate) Rechtsanwalt (9 Monate) Wahlstation (4 Monate)

Pflichtstationen Zivilsachen (5 Monate) Strafsachen (3 Monate) Verwaltung (3 Monate) Rechtsanwalt (10 Monate) Wahlstation (3 Monate)

Pflichtstationen Zivilrechtspflege (5 Monate) Verwaltung (4 Monate) Strafrechtspflege (3 Monate) Rechtsberatung (9 Monate) Wahlstation (3 Monate)

Pflichtstationen Rechtsanwalt I (6 Monate) Strafsachen (3 Monate) Verwaltung (3 Monate) Zivilsachen (5 Monate) Rechtsanwalt II (4 Monate) Wahlstation (3 Monate)

monatliche BruttoVergütung (Grundbetrag)

1029,27 €

1104,17 €

1073,23 €

1023,35 €

Prüfungstermine Staatsexamen

2014

Januar, April, Juli, Oktober

Monatlich

03.04. bis 15.04., 06.10. bis 17.10. 2014

Schriftl.: Januar, April, Juli, Oktober Mündl.: Februar, Mai, August, Nov.

2015

Stehen noch nicht fest

Monatlich

April, Oktober

Schriftl.: Januar, April, August Mündl.: Februar, Mai, August, Nov.

2. Staatsexamen: Prüfungsamt

Niedersächsisches Justizministerium Landesjustizprüfungsamt Fuhsestraße 30, 29221 Celle T (05141) 5939-211bzw. 214 Landesjustizprüfungsamt@mj.niedersachsen.de www.mj.niedersachsen.de

Landesjustizprüfungsamt Nordrhein-Westfalen Martin-Luther-Platz 40 40212 Düsseldorf T (0211) 8792-276, F -418 ljpa@jm.nrw.de www.justiz.nrw.de/JM/ landesjustizpruefungsamt/index.php

Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Ernst-Ludwig-Straße 6–8, 55116 Mainz T (06131) 16-4903, F -5876 lpa@mjv.rlp.de www.lpa.mjv.rlp.de

Ministerium der Justiz Landesprüfungsamt für Juristen Referat PA Franz-Josef-Röder-Straße 15 66119 Saarbrücken T (0681) 501-5318, F -5897 www.saarland.de/1537.htm

Klausuren (davon Anwaltspraxis)

8 Klausuren

8 Klausuren (die Aufsichtsarbeiten sind jeweils dem gerichtlichen, behördl., staatsanwaltschaftl. oder anwaltl. Tätigkeitsbereich zu entnehmen)

8 Klausuren (Aufsichtsarbeiten können auch aus dem Tätigkeitsbereich der rechtsberatenden Berufe stammen)

7 Klausuren

Mündliche Prüfung

Aktenvortrag (max. 10 Minuten + 10 Minuten Vertiefungsgespräch) Prüfungsgespräch (ca. 45 Minuten)

Aktenvortrag Prüfungsgespräch

Aktenvortrag Prüfungsgespräch (Dauer: insgesamt 1 Std. pro Referendar/-in einschließlich Aktenvortrag)

Aktenvortrag Prüfungsgespräch

Absolventen vollbefriedigend u. besser

2011

113 von 631 (= 17,91 %)

456 von 2158 (= 20,13 %)

90 von 458 (= 19,65 %)

15 von 87 (= 17,24 %)

2012

138 von 709 (= 19,4 %)

486 von 2413 (= 20,1 %)

77 von 426 (= 17,9 %)

14 von 85 (= 16,5 %)

Durchfallquote

2011

111 von 631 (= 17,59 %)

518 von 2158 (= 24,00 %)

72 von 458 (= 15,72 %)

8 von 87 (= 9,20 %)

2012 (Bundesgebiet 2012=14,3 %)

115 von 709 (= 16,2 %)

474 von 2413 (= 19,6 %)

45 von 426 (= 10,6 %)

13 von 85 (15,3 %)

Notenverbesserungsversuch vorgesehen

Ja

Ja

Ja

Ja

Kosten

400 €

600 €

400 €

256 €

84 / anwaltsblatt karriere


referendariat Quellen: Angaben der Justizprüfungsämter und Oberlandesgerichte. Ergänzend Ausbildungsstatistik des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz für das Jahr 2013 (www.bundesjustizamt.de).

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Oberlandesgericht Dresden Ständehaus Schloßplatz 1, 01067 Dresden T (0351) 446-0, -1321, -1323 verwaltung-p@olg.justiz.sachsen.de http://www.justiz.sachsen.de

Oberlandesgericht Naumburg Domplatz 10, 06618 Naumburg T (03445) 28-0, F -2000 olg@justiz.sachsen-anhalt.de www.justiz.sachsen-anhalt.de/olg

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Gottorfstraße 2, 24837 Schleswig T (04621) 86-0, F -1372 verwaltung@olg.landsh.de www.schleswig-holstein.de/olg

Oberlandesgericht Jena Rathenaustraße 13, 07745 Jena T (03641) 307-0, F -200 poststelle@tholg.thueringen.de www.thueringen.de/olg

1. Mai und 1. November

1. März und 1. September

Jeweils zum 1. Werktag im Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember

Jeweils zum 2. Mai und 1. November Einstellungstermine 2014

Keine

Keine

Keine

Keine

276

101

Referendargeschäftsstellen

Durchschnittliche Wartezeit

195

68

228

75

Keine Angabe

Keine Angabe

2013

Pflichtstationen Zivilsachen (5 Monate) Verwaltung (4 Monate) Strafsachen (3 Monate) Rechtsanwalt (9 Monate) Wahlstation (3 Monate)

Pflichtstationen Zivilrecht (4 Monate) Strafrecht (4 Monate) Verwaltungsstation (4 Monate) Anwaltsstation (9 Monate) Wahlstation (3 Monate)

Pflichtstationen Strafsachen (3 1/2 Monate) Zivilsachen (4 1/2 Monate) Verwaltung (4 Monate) Rechtsanwalt (9 Monate) Wahlstation (3 Monate)

Pflichtstationen Zivilsachen (5 Monate) Verwaltung (4 Monate) Strafsachen (3 Monate) Rechtsanwalt (9 Monate) Wahlstation (3 Monate)

Stationsaufteilung

1131,81 €

1081,75 € ab 1. Juli 2014

1073,13 €

Keine Angabe

Monatliche BruttoVergütung (Grundbetrag)

Jeweils Anfang Juni und Dezember

Schriftlich: Januar, Juli Mündlich: April, Oktober

Februar, April, Juni, August, Oktober, Dezember

Juni, Dezember

2014

Stehen noch nicht fest

Stehen noch nicht fest

Stehen noch nicht fest

Stehen noch nicht fest

2015

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Europa RAUS Landesjustizprüfungsamt Sachsen Hospitalstraße 7, 01097 Dresden T (0351) 564-0, F -1599 poststelle-p@smj.justiz.sachsen.de http://www.justiz.sachsen.de/ content/1026.htm

Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt -LandesjustizprüfungsamtKlewitzstraße 4, 39112 Magdeburg T (0391) 567-5005, F -5024 poststelle.ljpa@mj.sachsen-anhalt.de www.mj.sachsen-anhalt.de/ljpa

Gemeinsames Prüfungsamt Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein Dammtorwall 13, 20354 Hamburg T (040) 428 43-2023, F -3883 www.justiz.hamburg.de/2-examen

Justizprüfungsamt Thüringen Thüringer Justizministerium Werner-Seelenbinder-Straße 5 99096 Erfurt T (0361) 3795-501, F -588 www.thueringen.de/th4/justiz/ justizpruefungsamt

2. Staatsexamen: Prüfungsamt

9 Klausuren

8 Klausuren (zwei Aufgaben mit anwaltlicher Aufgabenstellung)

8 Klausuren (bis zu vier Aufsichtsarbeiten können Fragestellungen aus dem Tätigkeitsbereich der rechtsberatenden Berufe zum Gegenstand haben)

8 fünfstündige Klausuren Klausuren („Zwei der Aufgaben […] sollen sich (davon Anwaltspraxis) auf die Tätigkeit eines Rechtsanwalts beziehen“)

mündliche Prüfung

Aktenvortrag 5 Prüfungsgespräche

Aktenvortrag (10 Min. Vortrag + 5 Min. Vertiefungsgespräch) Prüfungsgespräch: mind. 40 Minuten (ggf. mit angemessener Pause)

4 Prüfungsgespräche 1 Aktenvortrag

Mündliche Prüfung

25 von 201 (= 12,43 %)

6 von 71 (= 8,45 %)

64 von 416 (= 15,40 %)

22 von 126 (= 17,46 %)

26 von 184 (= 14,1 %)

8 von 78 (= 10,3 %)

73 von 418 (= 17,5 %)

23 von 143 (= 15,5 %)

2011 Absolventen vollbe2012 friedigend u. besser

2012

Neu-Einstellungen pro Jahr

Prüfungstermine Staatsexamen

33 von 201 (= 16,42 %)

11 von 71 (= 15,49 %)

122 von 416 (= 29,30 %)

17 von 126 (= 13,49 %)

2011 Durchfallquote

27 von 184 (= 14,7 %)

9 von 78 (= 11,5 %)

73 von 418 (= 17,5 %)

13 von 143 (= 9,1 %)

2012 (Bundesgebiet 2012=14,3%)

Ja

Ja

Ja

Ja

Notenverbesserungsversuch vorgesehen

450 €

400 €

600 €

500 €

Kosten

anwaltsblatt karriere / 85


was will ich, was kann ich, was muss ich lernen

?

Die gute Bewerbung fängt im Studium an Text: Martin Dommer

Ziel einer Bewerbung ist es, sich möglichst positiv darzustellen. Anwaltsblatt Karriere fragte in der Praxis nach, worauf es dabei wirklich ankommt.

Um es gleich vorweg zu sagen: Den einen richtigen Weg gibt es nicht. Selbst wenn eine schier endlose Zahl von Ratgebern suggeriert, alles hänge maßgeblich davon ab, dass Anschreiben, Lebenslauf und ein sicheres Auftreten beim Vorstellungsgespräch das A & O einer erfolgreichen Bewerbung seien: All das wird wenig helfen, wenn man auf der Suche nach einem geeigneten Job sein Ziel nicht vorher genau ins Auge gefasst hat. Dies zu tun, setzt zweierlei voraus: eine gründliche eigene Vorrecherche, ein kleines bisschen Erfahrung mit Blick auf menschliche Verhaltensmuster sowie eine gesunde Portion Optimismus und Selbstvertrauen. Wer also als Jura-Absolvent, Referendar oder Berufseinsteiger davon träumt, einmal zu den Top-Spezialisten, Top-Verdienern, oder Top-Gründern auf dem juristischen Markt zu gehören, um den sich Kanzleien und Unternehmen im oft zitierten

„war for talents“ Vorraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung eine gründliche eigene Vorrecherche ein kleines bisschen Erfahrung mit Blick auf menschliche Verhaltensmuster und Stellenausschreibungen eine gesunde Portion Optimismus und Selbstvertrauen. 86 / anwaltsblatt karriere

reißen, der ist gut beraten, sich frühzeitig darüber Gedanken zu machen, was er am Ende eigentlich wo erreichen will. Diese Überlungen sollten in eine langfristig angelegte Strategie einfließen, die durchaus auch kurzfristige Rückschläge oder Umwege mit einkalkuliert. Entsprechend aussagekräftig sollten Bewerbungsunterlagen formuliert sein. Und wer das nicht will, sollte genauso – und vielleicht noch viel intensiver – darüber nachdenken, was er besonders gut kann und was er lernen muss, damit er später auch ohne Bestnoten im Examen einer Kanzlei vermitteln kann, dass sie in seine postassessorale Anwaltsausbildung investieren soll. Carmen Schön (46), Businesscoach, Karriereberaterin und Ratgeber-Autorin aus Hamburg, rät dazu, mit der Karriereplanung „so früh wie möglich“ zu beginnen, „spätestens aber im Referendariat, weil dort die Auswahl entsprechender Stagen


bewerbungstipps

richtungsweisend sein kann“. Studienbegleitende Aktivitäten wie Praktika, Hospitanzen oder Auslandsaufenthalte seien hilfreich, um eine erste frühe Orientierung zu bekommen. Übertriebener Eifer kann bei der Orientierung in der Juristen- und Anwaltswelt aber auch schaden: „Es ist in meinen Augen nicht sehr hilfreich, mit einem allzu großen Vorlauf – beispielsweise schon im vierten Semester – bei einer Kanzlei mit dem Anliegen vorstellig zu werden: ‘Ich möchte gerne in viereinhalb Jahren meine Referendariatsstation bei Ihnen ableisten‘“, sagt Dr. Stefan Heutz, Rechtsanwalt und Partner bei der Essener Wirtschaftskanzlei Kümmerlein. Ein „gutes Sprungbrett“ seien dagegen die von vielen Universitäten veranstalteten

„pleeding“

„moot courts“ – simulierte Probeverhandlungen, bei denen die Studenten sich außerhalb des Lehrbetriebs in kleinen Gruppen, einem fiktiven juristischen Fall widmen, um ihn anwaltlich aufzuarbeiten und anschließend mündlich in einer Gerichtsverhandlung („pleeding“) zu simulieren. In diesem Zusammenhang gebe es an vielen Hochschulen mittlerweile Kooperationen mit Kanzleien, die solche Probeverhandlungen in ihrem Hause ausrichteten. „Wer sich da positiv präsentieren kann, auf den haben die Kanzleien definitiv ein Auge“, sagt Heutz. Ein eleganter Weg, einen ersten Kontakt herzustellen, auf den man zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Bewerbung bauen könne. Überhaupt gilt: Wer nie von seinem Lern-Schreibtisch wegkommt, hat wenig Chancen auf Einblicke in die Arbeitswelt – und sammelt natürlich auch keine Lebenserfahrung. „Als Studierender kann man sich in einem Praktikum einmal ungelenk anstellen, das wird verziehen“, sagt zum Beispiel der Syndikusanwalt eines Verbandes. In der Anwaltsstation im Referendariat seien die Anforderungen dann schon höher, um einen guten Eindruck zu hinterlassen. Der Besuch einer Messeveranstaltung, so urteilt der Wirtschaftsanwalt Heutz, sei hingegen erst für die Zeit im Vorfeld des ersten Staatsexamens oder danach bei einer beruflichen Neuausrichtung oder Umorientierung wirklich sinnvoll, sofern es nicht lediglich darum gehe, sich einen Überblick zu verschaffen. „Ich empfehle da zum Beispiel überregionale Messen wie etwa die Jurstart in Münster oder die Juracon in Frankfurt und Köln“, sagt er. Denn dort sind nicht nur namhafte Kanzleien, sondern auch andere Arbeitgeber, wie etwa die Justizverwaltungen oder große Rechtsabteilungen vertreten, um mit Studenten, Referendaren und Berufseinsteigern Gespräche zu führen. Wer sich einen Überblick über den (Anwalts-)Markt verschafft hat und weiß, worum es ihm geht, kann in einem nächsten Schritt tatsächlich Werbung in eigener Sache machen. Mit der richtigen Bewerbung ist dann der Weg zu einer Einladung zu einem Vorstellungsgespräch offen – und vielleicht steht am Ende ein Jobangebot, das man nicht ausschlagen möchte.

Die Anwaltsbewerbung als Visitenkarte Die Bewerbung ist nach wie vor die eigene „Visitenkarte“ für Berufseinsteiger, die sich bei Kanzleien bewerben. Selbstverständlich sollten sorgsam zusammengestellte, fehlerfreie und vollständige Bewerbungsunterlagen sein. Hierzu zählen Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse sowie ein ansprechendes Foto, das zwar formell nicht mehr Pflicht ist, sich aber bewährt hat.

„Eine Vita beginnt man heute nicht mehr historisch, sondern startet mit der aktuellen Position, etwa dem zweiten Staatsexamen und arbeitet dann die einzelnen Lebensstationen, etwa Stagen des Referendariats, Schulabschluss et cetera in Richtung Vergangenheit ab.“ anwaltsblatt karriere / 87


bewerbungstipps

„Eine Vita beginnt man heute nicht mehr historisch, sondern startet mit der aktuellen Position, etwa dem zweiten Staatsexamen und arbeitet dann die einzelnen Lebensstationen, zum Beispiel Stagen des Referendariats, Schulabschluss et cetera, in Richtung Vergangenheit ab“, erklärt Karriereberaterin Carmen Schön. Für Berufseinsteiger gelte die Faustregel, dass das Layout eines Lebenslaufs nicht über zwei Seiten hinausgehen sollte. „Viel hilft nicht immer viel“, sagt sie. „Im Lebenslauf sollten alle relevanten Stationen des Werdegangs und sonstigen Aspekte aufgeführt werden, die einen Rückschluss auf die Fähigkeiten und die Persönlichkeit des Bewerbers erlauben“, ergänzt Dr. Stefan Heutz. Dazu zählten Studienorte und -zeiten, Examenstermine und -noten (inklusive der Punktzahlen), Stationen im Referendariat (mit Einzelnoten), Schulbildung und Abiturnote sowie außercurriculare Aktivitäten (etwa längere Auslandsaufenthalte, eine aktive Beteiligung an Arbeitsgruppen oder -projekten), schließlich weitere Qualifikationen und persönliche Interessen. Für das Anschreiben – drei Absätze mit Einleitung, Hauptteil und Schlussteil – rät Carmen Schön „vom Empfängerhorizont aus“ zu denken. Der Einstieg sollte deshalb weniger den Wunsch des Kandidaten, in der Kanzlei oder Firma arbeiten zu wollen, als die eigene Qualifikation widerspiegeln. Warum ist man der richtige Kandidat für die Stelle? Dabei sollten sich Suche und Angebot tatsächlich ergänzen und spiegeln. Wenn möglich, kann auch hier auf ein aktuelles Projekt hingewiesen werden. Ein guter Leitgedanke sei, so Schön, sich zu fragen, inwieweit es bereits „Berührungspunkte“ zu Arbeitgeber und angestrebter Anwaltstätigkeit gebe. Aber Vorsicht!

i „Zu viel Originalität hilft nicht immer“, mahnt die Beraterin. Das sieht Rechtsanwalt Heutz ähnlich: „Der potenzielle Arbeitgeber will erkennen, dass der Bewerber sich Gedanken gemacht hat, weshalb er gerade in dieser Kanzlei arbeiten möchte“, sagt er. Und worauf gerade Kanzleien gerne achten: „Positiv ist es stets, wenn der Bewerber belegen kann, dass er sich Herausforderungen in seinem Leben stellt.“

Alle Unterlagen als pdf, jpg, tif und nicht größer als 5 MB

@ 88 / anwaltsblatt karriere

Und noch ein praktischer Tipp: Alle Unterlagen lesbar und in üblicher Dateiform (pdf, jpg, tif) einscannen. Anhänge sollten dabei ein Volumen von zwei bis fünf Megabyte nicht überschreiten, um sicherzustellen, dass das Postfach des Adressaten sie akzeptiert. Da auch nicht immer sichergestellt ist, dass der Adressat für die interne Auswahl eines Bewerbers auch die E-Mail mit dem Anschreiben mit ausdruckt, ist man gut beraten, den persönlichen Einleitungstext noch einmal als Datei anzuhängen.


wanted Der Stellenmarkt des Deutschen Anwaltvereins Anwaltsstellen, Anwaltsstationen, Anwaltspraktika im Internet unter www.anwaltsblatt-karriere.de, gedruckt in Anwaltsblatt + Anwaltsblatt Karriere, der Zeitschrift f端r Studierende und Referendare.


stellenmarkt

Anwaltsstellen Der Stellenmarkt des DAV erscheint hier, im monatlich erscheinenden Anwaltsblatt und online. An erster Stelle: Kanzleien auf der Suche nach anwaltlichem Nachwuchs. Bitte verweisen Sie bei der Bewerbung auf Anwaltsblatt Karriere 1/2014. > www.anwaltsblatt-karriere.de <@ /BQ6'

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anwaltsblatt karriere / 93


stellenmarkt

Anwaltsstationen

Hier finden Sie Kanzleien, die Sie im Referendariat ausbilden möchten. Alles zu den Ausbildungskanzleien erfahren Sie im Online-Stellenmarkt mit der einfachen ID-Suche unter > www.anwaltsblatt-karriere.de. Dort finden Sie auch Angebote für Wahlstationen im Ausland.

Kanzlei

PLZ

Ort

Rechtsgebiet

Station/ Nebentätigkeit

ID

GSK Stockmann + Kollegen

10117

Berlin

verschiedene Rechtsgebiete

Station/Nebentätigkeit

12008

Gleiss Lutz

10117

Berlin

alle Gebiete des Wirtschaftsrechts

Station/Nebentätigkeit

12007

Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

10787

Berlin

alle Rechtsgebiete

Station/Nebentätigkeit

12005

GSK Stockmann + Kollegen

20354

Hamburg

verschiedene Rechtsgebiete

Station/Nebentätigkeit

12008

Gleiss Lutz

20354

Hamburg

alle Gebiete des Wirtschaftsrechts

Station/Nebentätigkeit

12007

Schomerus & Partner

20459

Hamburg

Erbrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Zivilrecht

Station

12029

Brock Müller Ziegenbein

24103

Kiel

Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht/M&A, Medienrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht

Station

12091

GSK Stockmann & Kollegen

40211

Düsseldorf

verschiedene Rechtsgebiete

Station/Nebentätigkeit

12008

Gleiss Lutz

40211

Düsseldorf

alle Gebiete des Wirtschaftsrechts

Station/Nebentätigkeit

12007

Mayer Brown

40213

Düsseldorf

alle Gebiete des Wirtschaftsrechts

Station/Nebentätigkeit

12010

Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

40474

Düsseldorf

alle Rechtsgebiete

Station/Nebentätigkeit

12005

Rechtsanwaltskanzlei Silke Wollburg

45879

Gelsenkirchen Öffentliches Recht, Zivilrecht

Station

12028

Stein & Partner Rechtsanwälte Partnerschaft

52076

Aachen

alle Rechtsgebiete

Station

12079

GSK Stockmann + Kollegen

60325

Frankfurt am Main

verschiedene Rechtsgebiete

Station/Nebentätigkeit

12008

Gleiss Lutz

60325

Frankfurt am Main

alle Gebiete des Wirtschaftsrechts

Station/Nebentätigkeit

12007

Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

60327

Frankfurt am Main

alle Rechtsgebiete

Station/Nebentätigkeit

12005

Mayer Brown

60327

Frankfurt am Main

alle Gebiete des Wirtschaftsrechts

Station/Nebentätigkeit

12010

GSK Stockmann + Kollegen

69115

Heidelberg

verschiedene Rechtsgebiete

Station/Nebentätigkeit

12008

Gleiss Lutz

70173

Stuttgart

alle Gebiete des Wirtschaftsrechts

Station/Nebentätigkeit

12007

GSK Stockmann + Kollegen

70178

Stuttgart

verschiedene Rechtsgebiete

Station/Nebentätigkeit

12008

Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

80339

München

alle Rechtsgebiete

Station/Nebentätigkeit

12005

GSK Stockmann+ Kollegen

80539

München

verschiedene Rechtsgebiete

Station/Nebentätigkeit

12008

Gleiss Lutz

80539

München

alle Gebiete des Wirtschaftsrechts

Station/Nebentätigkeit

12007

Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft

90482

Nürnberg

alle Rechtsgebiete

Station/Nebentätigkeit

12005

Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft

50676

Köln Zivilrecht

Immobilienrecht, Öffentliches Recht,

Station

12042

Giese & Partner, s.r.o.

CZ11000

Prag 1

alle Gebiete des Wirtschaftsrechts

Station

12095

Baumann Rechtsanwälte

97072

Würzburg

Öffentliches Recht

Praktikum

11768

94 / anwaltsblatt karriere


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Anwaltspraktikum gesucht?

Testen Sie die Anwaltvereine: Sie helfen Jurastudierenden bei der Vermittlung eines Anwaltspraktikums.

Anwaltspraktikum gefunden!

Im Deutschen Anwaltverein sind Anwältinnen und Anwälte in 246 Anwaltvereinen in ganz Deutschland und in 10 Auslandsvereinen organisiert. Die Anwaltvereine wissen besser als jeder andere, welche Kanzleien am Ort für ein Anwaltspraktikum in Betracht kommen.

Alle 256 Anwaltvereine unter www.anwaltverein.de/ueber-uns/oertliche-anwaltvereine


autoren

a

Franz Peter Altemeier ist Rechtsanwalt

und Mitglied der Redaktion Anwaltsblatt Karriere. Er ist Geschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins.

Dr. Nicolas Lührig ist Rechtsanwalt und leitet die Redaktion Anwaltsblatt Karriere und Anwaltsblatt. Er ist Geschäftsführer des Deutschen Anwaltvereins und Mitglied der Hauptgeschäftsführung des DAV.

Dr. Gabriele Apfelbacher ist in Frankfurt

am Main und New York als Rechtsanwältin zugelassen und ist vornehmlich in den Bereichen Kapitalmarkt-, Bankaufsichtsund Gesellschaftsrecht bei Cleary Gottlieb als Partnerin tätig. Sie ist Mitglied des Handelsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins.

Eva Becker ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht und Vorsitzende des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Jacqueline Bräuer ist Assessorin und Leitende Justiziarin bei der Allianz Versicherungs-AG in München.

Karin Matussek ist Redakteurin bei Bloomberg News.

Dr. jur. Justus von Daniels ist Autor in Berlin. Er veröffentlicht u.a. im Tagesspiegel.

Redaktion Dr. Nicolas Lührig (Leitung), Franz Peter Altemeier, Nicole Pluszyk, Rechtsanwälte Redaktionelle Mitarbeit: Sophia Katharina Zimmer, Nora Zunker, Lisa Gut Produktion und Koordination Antje Busse Grafik Eggers + Diaper, Potsdam Verlag Deutscher Anwaltverlag und Institut der Anwaltschaft GmbH Wachsbleiche 7, 53111 Bonn, T 0228 / 919 11-0, F -23, kontakt@anwaltverlag.de

Nicole Pluszyk ist Rechtsanwältin und Referentin in der Geschäftsführung des Deutschen Anwaltvereins. Sie ist Mitglied der Redaktion Anwaltsblatt Karriere.

Anzeigen ad Sales & Services, Ingrid Anna Oestreich, Pikartenkamp 14, 22587 Hamburg, T 040 / 86 62 84-67, F -68 office@anwaltsblatt-media.de. Druck L.N. Schaffrath GmbH & Co KG, Marktweg 42-50, 47608 Geldern;

Roland Richter ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Er ist Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft für Sozialrecht im Deutschen Anwaltverein.

Malte Varnhagen ist Journalist.

Amnesty International in Berlin.

Herausgeber Deutscher Anwaltverein e.V., Littenstr. 11, 10179 Berlin (Mitte), T 030-72 61 52-0, F -191, anwaltsblatt-karriere@anwaltverein.de

Dr. Anja Pitzal ist Richterin in Hamburg. Sie veröffentlicht seit dem Startheft im Mai 2007 in Anwaltsblatt Karriere.

Jochen Brenner ist Journalist in Hamburg. Selmin Çaliskan ist Generalsekretärin von

Impressum Anwaltsblatt Karriere

Katja Wilke ist Rechtsanwältin und Journalistin aus Berlin.

Erscheinungsweise halbjährlich, Mai / November. Bezugspreis Heft 5 Euro zzgl. Versandkosten. Bestellungen Über jede Buchhandlung und beim Verlag. Fotonachweise Peter Adamik: Titel, S. 12, 13, 15, 16, 18 Franz Brück: S. 58, 59, 60 Andreas Burkhardt: S. 7 Lisa Gut: S. 49, 51, 53 Christian Irrgang für Impulse: S. 73 Shirley Karnowski: S. 98 links Oliver Lang: S. 98 rechts Ina Schoof: S. 38, 41, 42 Nora Zunker: S. 48, 50, 52 Amnesty International: S. 46 DAV: S. 97 privat: S. 10, 30, 31, 32, 33, 62, 78, 80 elektraVisions: S. 17 istockphoto: S. 6, 20, 23,26-29, 30, 32, 34, 54, 64, 66, 74 view7 / photocase.de: S. 44

Martin Dommer ist Journalist und Redakteur in Köln.

Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt in Kiel, ist Präsident des Deutschen Anwaltvereins.

Marieke Greif ist Autorin von Anwaltsblatt und Anwaltsblatt Karriere und studiert Jura in Berlin.

Zuschriften Für die Redaktion bestimmte Zuschriften sind nur an die Adresse des Herausgebers zu richten. Honorare werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung gezahlt. V.i.S.d.P. für den redaktionellen Teil: Dr. Nicolas Lührig, Anschrift des Herausgebers; für Anzeigen: Ingrid A. Oestreich, Anschrift Anzeigen. Copyright Alle Urheber-, Nutzungs- und Verlagsrechte sind vorbehalten. Das gilt auch für Bearbeitungen von gerichtlichen Entscheidungen und Leitsätzen. Der Rechtsschutz gilt auch gegenüber Datenbanken oder ähnlichen Einrichtungen. Sie bedürfen zur Auswertung ausdrücklich der Einwilligung des Herausgebers. ISSN 1864-4236

Dr. Michael Kleine-Cosack ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

Dr. Stefan König ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Er ist Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins und Mitglied des Ausschusses Gefahrenabwehr des Deutschen Anwaltvereins.

96 / anwaltsblatt karriere


leserbriefe

Rätsel Juristisch für Juristen – das DAV-Bilderrätsel Das deutsche Recht hat seine eigene Sprache. Für ihre Mandanten sind Sie nicht nur Rechtsberater, sondern auch Dolmetscher für diese exotische Fremdsprache. Wie fit sind Sie im Juristendeutsch? Testen Sie Ihr Wissen mit dem DAV-Bilderrätsel! Welche juristische Vokabel verbirgt sich hinter unserem Bild?

Leserbriefe Wir haben unsere Leser gefragt, warum sie Anwaltsblatt Karriere lesen… … weil es auch interessante, „andere“ Karrieren vorstellt und hierdurch zum Nachdenken anregt. (Student Tübingen) … weil ein Printprodukt sehr viel schöner zu lesen ist. (Referendar Düsseldorf)

… weil es sehr aktuelle Einblicke in die Welt von Juristen gibt, die mitten im Berufsleben stehen. (Student Kiel) … weil es mir bei der Jobwahl helfen könnte. (Referendarin Nürnberg)

Die Auflösung des Bilderrätsels finden Sie auf unserer Website www.anwaltsblatt-karriere.de.

… weil man ein hilfreiches und interessantes Feedback aus der Rechtspraxis bekommt. (Student Speyer) … weil das Magazin mir als Leitfaden zum Traumberuf des Rechtsanwalts dient. (Student Hamburg)

… weil mich die Ideen und Möglichkeiten motivieren. (Referendarin Celle) … weil es mich sehr gut auf meinen bald anstehenden Referendariatseinstieg vorbereitet. (Student München) … weil ich als zukünftiger Volljurist über Voraussetzungen im Berufsalltag informiert werden möchte. (Student Hamburg) … weil es viele wichtige Infos enthält. Im Hinblick auf die Karriere kann man sich inspirieren lassen. (Referendar Rostock) … weil ich in allen Bereichen mit wichtigen Informationen versorgt werde (Rechtsprechung, Stellenmarkt etc). (Studentin Mainz) … weil ich viele interessante Artikel und News über meinen zukünftigen Beruf lesen möchte. (Referendar Berlin) … weil ich weiterhin über Studium, Referendariat, LLM und Berufseinstieg und Berufsfelder informiert werden möchte. (Student München) … weil es detaillierte und objektive Informationen zum Anwaltsmarkt bringt. (Referendar Berlin)

… weil die Artikel prägnant, kurz und sehr informativ sind. (Student Mannheim) … weil gerade auch der Praxisbezug wichtig und interessant ist. (Studentin Berlin)

Begriff mit 22 Buchstaben anwaltsblatt karriere / 97


schlussplädoyer

s Inka Müller-Schmäh ist Rechtsanwältin. Recht und Sport sind ihre Welt – konsequent verbindet Inka Müller-Schmäh ihr Hobby und ihren Beruf. Seit mehr als 17 Jahren pfeift sie in der FrauenFußball-Bundesliga beim Deutschen Fußball-Bund (DFB). Später auch in der Herren-Ober- und Regionalliga. 2008 war sie bei den Olympischen Spielen in Peking dabei. Der Weltverband Fifa hat sie als Schiedsrichterassistentin auf die Liste für internationale Spiele gesetzt. Und es ist nicht wirklich verwunderlich, dass ihr beruflicher Schwerpunkt im Sportrecht liegt. Inka Müller-Schmäh ist Rechtsanwältin in Potsdam und Geschäftsführerin bei der Vereinigung Sportsponsoring-Anbieter. //

98 / anwaltsblatt karriere

Ich habe Jura studiert, weil …

… ich nach dem Mauerfall wissen wollte, was danach kommt. Ich bin Anwältin geworden, weil …

… mich die Vielfältigkeit und Freiheit dieses Berufs am meisten gereizt hat. Ich bin in 10 Jahren noch Anwältin, weil …

… es immer spannend bleiben wird – durch die stetig neuen Sachverhalte und Entwicklungen des Rechts – und ich nicht ewig auf dem Fußballplatz rumlaufen kann. Mit Jura kann man …

… unsere komplexe Welt besser verstehen und ein wenig daran ändern. Ein Tipp für den Start in den Beruf …

… sich seiner selbst bewusst und auf der Suche nach seinem beruflichen Habitat sein.




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