Anwaltsblatt Karriere 1/2007

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nachrichten

BVerfG: Absolutes Verbot des Erfolgshonorars verfassungswidrig Das Bundesverfassungsgericht hat in einem am 7. März 2007 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass das absolute Verbot des Erfolgshonorars, wie es die Bundesrechtsanwaltsordnung vorsieht, nicht mit dem Grundrecht auf freie Berufsausübung vereinbar ist. Es gebe Ausnahmefälle, so das Gericht, in denen die Vereinbarung eines Erfolgshonorars angemessen sei, zum Beispiel wenn in der Person des Mandanten besondere Umstände vorlägen, die ihn sonst davon abhielten, seine Rechte zu verfolgen. Ein Beispiel: Wenn der Mandant keinen Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe hat, die Anwaltshonorare aber trotzdem nicht zahlen kann. Wenn hier etwa eine Rente eingeklagt wird, dann könnte die Vereinbarung eines Erfolgshonorars sinnvoll sein. Andererseits sprechen viele Gründe dafür, ein Erfolgshonorar nicht grundsätzlich zu erlauben. So ist es nach dem Beschluss möglicherweise eine Verletzung des Grundsatzes der prozessualen Waffengleichheit, wenn ein Beklagter – im Gegensatz zum Kläger – nicht über die Möglichkeit verfügt, sein Kostenrisiko auf vergleichbare Art zu verlagen. Der Gesetzgeber muß bis zum 30. Juni 2008 eine neue Regelung treffen. //

Keine Wartezeit mehr für OLG-Zulassung – Zweigstellenverbot fällt Der Weg ist frei: Der Bundesrat hat Mitte Februar 2007 das vom Bundestag bereits im Dezember 2007 beschlossene „Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft“ (Bundestag-Drs. 16/513, 16/3837 und Bundes-

JurStart – die Karrieremesse der Uni Münster

Blick in den Bundesrat.

rat-Drs. 49/07 und 49/07/Beschluss) gebilligt. Nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt wird dieses Gesetz voraussichtlich zum 1. Juni 2007 in Kraft treten. Eine wichtige Änderung: Die bisher fünfjährige Wartezeit für das Auftreten bei den Oberlandesgerichten fällt für Anwälte weg. Das wird vor allem jungen Kanzleigründern den Berufsstart erleichtern. Sie können jetzt vom ersten Tag ihrer Zulassung an auch vor den Oberlandesgerichten auftreten. Außerdem fällt das Zweigstellenverbot. Rechtsanwälte dürfen dann unter ihrem Namen eine Zweigstelle am gleichen oder an anderen Orten unterhalten und können den Betrieb dieser Filiale dort auch durch angestellte Anwältinnen und Anwälte oder durch freie Mitarbeiterinnen und freie Mitarbeiter sicherstellen. Dies war bislang durch das Verbot von Zweigstellen und Sprechtagen nicht zulässig. Allerdings durften Rechtsanwälte bisher schon in anderen Staaten weitere Kanzleien einrichten (§ 29 a BRAO). // Zum Gesetz siehe ausführlich Rechtsanwalt Dr. Michael Kleine-Cosack im März-Heft des Anwaltsblatts ab S. 210

Für Studierende und Referendare findet am 31. Mai 2007 an der Uni Münster die jährliche Informations- und Bewerbermesse „JurStart“ statt. In Einzelgesprächen kann man potentielle Arbeitgeber kennen lernen. Die Bewerbungsfrist für die Einzelgespräche läuft am 8. Mai 2007 ab. Die Bewerbungen können sich auf alle Stufen der Ausbildung beziehen: auf studentische Praktika, Referendariatsstagen, promotionsbegleitende Nebentätigkeiten und natürlich auf den Berufseinstieg. Außerdem können Interessierte einen Workshop „Bewerbertraining“ besuchen und sich über LL.M.-Studiengänge informieren. Die Angebote sind für Bewerber und Besucher kostenlos. Nähere Informationen unter: www.jurstart.de. //

Im Rudel sind Frauen gefährlich... Argumentationsfreudig und verhandlungssicher, das sind Attribute, die jedem Juristen gut stehen. Seit 2006 findet jährlich der „Battle of Sexes“ in Verhandlungswettbewerben statt. Marketing-Experten der Universität Hohenheim erforschen das Verhandlungsgeschick von Männern und Frauen beim Feilschen um Preis, Qualität und Liefertermine am Industriegütermarkt. Während sich die Männer als Einzelkämpfer und in zufällig zusammengesetzten Duos im Januar 2006 erheblich besser schlugen als ihre Gegnerinnen, zogen die Frauen in harmonischen Teamstrukturen gleich: Im Januar 2007 wurden nur befreundete Frauen- bzw. Männer-Duos zur Verhandlung zugelassen. Ausblick: 2008 wird der Einfluss von Veranlagung vs. Verhandlungstraining untersucht werden. Weitere Informationen: Prof. Dr. Markus Voeth, Universität Hohenheim, E-Mail: voeth@uni-hohenheim.de. // anwaltsblatt karriere / 9


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