Gesetze im Blick - Teil 2: Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)

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GESETZE IM BLICK

In unserer Serie „Gesetze im Blick“ stellen wir Ihnen die wichtigsten Gesetze und Verordnungen vor, die für Sie als Kosmetikerin beziehungsweise (angehende) Heilpraktikerin relevant sind. Dazu zählt auch das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) .

Im deutschen Recht findet sich das Wettbewerbsrecht in zwei Hauptbereiche gegliedert: erstens das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), kurz auch als „Kartellrecht“ bekannt, und zweitens das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs (UWG), auch „Lauterkeitsrecht“ genannt. Dieser Beitrag fokussiert sich allein auf das UWG.

WAS REGELT DAS UWG?

Das Gesetz des unlauteren Wettbewerbs befasst sich seit über 100 Jahren mit der Frage, wie sich Unternehmer bei der Vermarktung und dem Verkauf von Produkten – insbesondere gegenüber Verbrauchern sowie gegenüber Mitbewerbern am Markt – verhalten dürfen. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Frage, wie Werbung ausgestaltet sein darf. Seit dem Jahr 2005 bestehen neben dem deutschen Recht auch europarechtliche Vorgaben für diesen Bereich.

Ziel des UWG ist es,einen fairenwirtschaftlichen Wettbewerb zu ermöglichen. Es beschreibt die Spielregeln fairen wirtschaftlichen Verhaltens, die jedes Unternehmen im Wettbewerb um dasAngebot und den Bezug wirtschaftlicher Leistungen einhalten muss.

DER EXPERTE

STEFAN ENGELS

Der Autor ist seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt und praktiziert in Mönchberg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Geschäftsfeldentwicklung und Internationalisierung von Unternehmen.

Letztlich dient es dem Schutz der Mitbewerber (unter anderem §§ 4, 6 UWG) und von Verbrauchern (§§ 4a ff.UWG) sowie dem Interesse derAllgemeinheit an einem unverfälschten Wettbewerb.

EineVerletzung des § 1 UWG hat rein zivilrechtliche Folgen. Es kann auf Unterlassung und Schadenersatz geklagt werden. Strafrechtliche Folgen sind hingegen nicht vorgesehen. Im deutschen Rechtsraum findet das Lauterkeitsrecht seine Grundlage im

Wesentlichen im UWG,das allerdings von zahlreichen weiteren wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen in anderen Gesetzen ergänzt wird, zum Beispiel dem Markengesetz,der Preisangabenverordnung oder dem Heilmittelwerbegesetz.

JÜNGSTE NOVELLEN DES UWG

Nicht zuletzt aufgrundvon umzusetzenden EU-Richtlinien ist hier sehr viel los – ein Auszug: 2020 – Eindämmung des Abmahnmissbrauchs:

Der Gesetzgeber hatte mit dem Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs umfangreiche Änderungen im UWG beschlossen. Die Vorschriften sind nahezu alle am 02.12.2020 in Kraft getreten und enthalten ein umfassendes Paket an Maßnahmen, das zu einer erheblichen Eindämmung des Abmahnmissbrauchs führen soll, insbesondere für Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen.

2022 – Umsetzung der EU-Richtlinie (2019/2161) „Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht“: Es enthält neben grundlegendenÄnderungen des UWGbeispielsweise im Influencer-Marketing auchVorschriften zur Verschärfung von Transpa-

54 www.beauty-forum.com 06/2024 ILLUSTRATIONEN: PALINA OSTRYKAVA, GEKADE, LUCKYSTEP/SHUTTERSTOCK.COM
TEIL 2: GESETZ GEGEN DEN UNLAUTEREN WETTBEWERB (UWG)
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Der Blick zu den Nachbarn

• Ein internationales Wettbewerbsrecht existiert nicht. In zahlreichen Staaten basiert das nationale Wettbewerbsrecht jedoch auf einem gemeinsamen Grundverständnis. Auf dieser Grundlage können die zuständigen nationalen Behörden ihre Tätigkeiten zur Bekämpfung internationaler Wettbewerbsbeschränkungen koordinieren. Angesichts der Zunahme von wettbewerbsrechtlichen Fällen mit länderübergreifender Dimension haben diverse Jurisdiktionen auf regionaler Ebene Kooperationsabkommen abgeschlossen.

• Auf globaler Ebene gibt es bislang keine verbindlichen Kooperationsinstrumente. Allerdings hat die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) im Jahr 2014 eine Empfehlung über die internationale Zusammenarbeit bei wettbewerbsrechtlichen Untersuchungen und Verfahren verabschiedet. Obwohl seit vielen Jahren weit oben auf der Agenda, sucht die OECD derzeit noch nach Lösungen, um die Grundlage für eine internationale Zusammenarbeit auf globaler Ebene weiterzuentwickeln.

renzpflichten auf Online-Marktplätzen. Zudem wird zum ersten Mal in der Geschichte des UWG ein direkter Schadenersatzanspruch fürVerbraucher bei Verstößen gegen sie schützende Vorschriften eingeführt. 2023 – das Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbandsklagenrichtlinie (2020/1828):

Das Gesetz ist am 13.10.2023 in Kraft getreten. Mit der neuen Abhilfeklage können Massenverfahren in Zukunft noch effizienter von den Gerichten erledigt werden. Kernstück des Gesetzes ist das neue Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetz (VDuG), das die bisherigen Regelungen über die Musterfeststellungsklage bündelt und aktiv fortschreibt.

WELCHE REGELUNGEN SIND RELEVANT?

Wer ein Kosmetikinstitut führt oder vielleicht sogar darüber nachdenkt, seine eigene Pflegelinie auf den Markt zubringen,hat ständigwettbewerbsrechtliche Berührungspunkte. Das fängt an bei der Namensgebung, der eigenen Berufsbezeichnung, der Werbung für Produkte und Dienstleistungen und reicht bis hin zu notwendigen Angaben auf der Verpackung und zum Impressum auf der eigenen Homepage.

Relativ abstrakt kodifiziert das UWG bestimmte Fallgruppen, mit denen jeder Selbstständige zu tun hat,etwa: Irreführung,Täuschung und Belästigung; Zusenden unbestellter Ware; vergleichendeWerbung;Ausbeutung fremden Rufs; Nachahmen fremder Werbung.

Wie man sieht, bewegt sich insbesondere „Werbung“ in Deutschland nicht in einem rechtsfreien Raum. Durch den rechtlichen Rahmen des Wettbewerbsrechts soll letztlich sichergestellt werden, dass Personen durch Werbung, die auf wahren Informationen beruht, frei über den Kauf eines Produkts oder die Nutzung einer Dienstleistung entscheiden können. Dadurch wird zugleich ein fairer Wettbewerb sichergestellt, in dem sich das für Kunden interessanteste Angebot durchsetzen kann.

MÖGLICHE RECHTSFOLGEN BEI EINEM VERSTOSS

Verstößt ein Unternehmen gegen dieVorgaben aus dem UWG, kann es dazuverpflichtetwerden,diesenVerstoß zu unterlassenbeziehungsweise zu beseitigen (§ 8 UWG).

Ein Unterlassungsanspruch steht jedem Mitbewerber und bestimmten Verbraucher- und Wirtschaftsverbänden sowie den Industrie- und

Handelskammern zu. Entsteht Verbrauchern oder Mitbewerbern durch eine irreführende oder aggressive geschäftliche Handlung ein Schaden, steht ihnen auch ein eigener Schadensersatzanspruch zu, wenn diese Handlungvorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde. Dieser Anspruch kann nur vor einem Gericht geltend gemacht werden.

SO GEHT ES WEITER

Diese Teile werden in den kommenden Ausgaben von BEAUTY FORUM erscheinen:

• Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin (KosmAusbV)

• Kosmetik-Verordnung (KVO)

• Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)

• Medical Device Regulation (MDR)

Der erste Teil ist exklusiv für unsere Online-Abonnenten auf www. beauty-forum.com unter der Nummer 156663 nachlesbar:

• Heilpraktikergesetz (HeilprG)

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