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WAS SPORT AUF DER HAUT BEWIRKT


DOSSIER:

KOSMETIK FÜR
MAGIC MOMENTS
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WAS SPORT AUF DER HAUT BEWIRKT
DOSSIER:
KOSMETIK FÜR
MAGIC MOMENTS
Der Beruf Kosmetiker/Kosmetikerin ist gemäß § 1 KosmAusbV ein Ausbildungsberuf, der staatlich anerkannt wird. Die (duale) Ausbildung dauert drei Jahre, gemäß § 2 KosmAusbV, und schulisch sollte man mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügen, um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Gerne werden aber auch Bewerber mit mittlerer Reife eingestellt. Persönlich sollte man Spaß am Umgang mit Menschen mitbringen und service- sowie kundenorientiert sein. Hilfreich ist darüber hinaus auch ein Sinn für Ästhetik und Kompromisslosigkeit, wenn es um Hygiene geht. Abgerundet wird das Profil durch Interesse an den neuesten BeautyProdukten und -trends sowie Kreativität und etwas „handwerkliches“ Geschick. Und dann kann es auch schon losgehen!
PFLICHTQUALIFIKATIONEN
§ 4 Abs. 1 KosmAusbV nennt in seinen Nummern 1 bis 12 die sogenannten Pflichtqualifikationseinheiten. Diese bestehen in der Vermittlung von Fertigkeiten und Kenntnissen in den folgenden Bereichen:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
In unserer Serie „Gesetze im Blick“ stellen wir Ihnen die wichtigsten Gesetze und Verordnungen vor, die für Sie als Kosmetikerin beziehungsweise (angehende) Heilpraktikerin relevant sind. Diesmal geht es um die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kosmetiker/zur Kosmetikerin.
STEFAN ENGELS
Der Autor ist seit 2002 zugelassener Rechtsanwalt und praktiziert in Mönchberg. Sein Tätigkeitsschwerpunkt bildet die Geschäftsfeldentwicklung und Internationalisierung von Unternehmen. TEIL 3: VERORDNUNG ÜBER DIE BERUFSAUSBILDUNG ZUM KOSMETIKER/ZUR KOSMETIKERIN
• Umweltschutz,
• Bedienen von Apparaten und Instrumenten,
• Verkauf und Warenwirtschaft,
• Kundengespräche und Kundenbetreuung,
• Beurteilen und Reinigen der Haut,
• Pflegende Kosmetik,
• Dekorative Kosmetik,
• Kosmetische Massagen,
• Ernährungsberatung und Gesundheitsförderung.
MÖGLICHE WAHLQUALIFIKATIONSEINHEITEN
Darüber hinaus stehen dann noch die folgendenWahlqualifikationseinhei-
ten im Umfang von je zwölf Wochen zur Auswahl, gemäß § 4 Abs. 2 KosmAusbV:
• Permanente Haarentfernung,
• Hydrotherapie,
• Visagismus,
• Permanentes Make-up,
• Nagelmodellage,
• Spezielle Fußpflege,
• Manuelle Lymphdrainage im kosmetischen Bereich.
Diese werden sinnvollerweise von den Vertragsparteien vor Beginn der Ausbildung im Ausbildungsvertrag festgelegt,siehe § 3 Nr.2 KosmAusbV.
ABLAUF UND INHALT DER AUSBILDUNG
Ablauf und Inhalt der dualen Ausbildung gliedern sich grob in schulische und betrieblicheAusbildungsinhalte, sieheauchden„Ausbildungsrahmenplan“ gemäßAnlage zur KosmAusbV.
A.) Die Berufsschule vermittelt in erster Linie alle theoretischen Grundlagen, die später in der Praxis im Betrieb benötigt werden. Dies schließt unter anderem das BedienenvonApparaten und Instrumenten mit ein, wie diese richtig desinfiziert, gereinigt,sterilisiert und gepflegtwerden. In der Gesundheitslehre wird dann näher auf insbesondere Dermatologie und Anatomie eingegangen, also im Prinzip,wie der menschliche Körper funktioniert, und der Aufbau und die Eigenschaften des größten Organs des Menschen: seiner Haut.
Übrigens kann man seine Ausbildung auch in Österreich und der Schweiz absolvieren. Dort dauert die Lehre nur zwei Jahre!
DieWirkungsweisevon Kosmetikpräparaten schlägt dann einen Bogen in die Chemie, denn nur so kann man dann später auch die richtige Pflege für seine Kunden aussuchen und beispielsweise verhindern, dass bei einem chemischen Peeling die Haut verätzt oder ohnehin schon fettige Poren noch verstopft werden.
B.) ImAusbildungsbetrieb steht dann die praktischeArbeit imVordergrund. Hiergeht es zunächst umAufbau und Organisation desAusbildungsbetriebes sowie um die geltenden Sicherheits- und Hygienevorschriften.
Je nach den individuellen Fähigkeiten schaut man amAnfang erst noch recht viel zu, bevor man erste einfache Behandlungen an sich selbst oder Kolleginnen ausprobiert.
Es gibt viel zu beachten, beispielsweise wie man Poren richtig reinigt, Masken und Lotionen aufträgt, Gesichtsmassagen durchführt, welche Haarentfernungsmethoden es gibt und wie man eine Hand- oder Fußpflege durchführt.
In einem nächsten Schritt kann man dann unter Aufsicht der Ausbilderin langsam an erste Beratungen und Behandlungen auch an externe/zahlende Kunden herangeführt werden. Übung macht hier den Meister beziehungsweise die Meisterin!
Der Abschluss der Ausbildung bildet die Abschlussprüfung, die sich gemäß § 9 Abs. 1 KosmAusbV auf die in derAnlage zur KosmAusbV aufge-
führten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterrichtvermittelten Lehrstoff erstreckt. Nach § 9 Abs. 7 KosmAusbV ist die Prüfung bestanden, wenn jeweils im praktischen und im schriftlichen Teil der Prüfung sowie innerhalb des schriftlichen Teils der Prüfung im Prüfungsbereich kosmetische Behandlung mindestens ausreichende Leistungen erbracht sind.
Die berufliche Ausbildung ist nur der erste Schritt in die Arbeitswelt. Danach geht es weiter – wie, das liegt ganz bei einem selbst. Beschäftigungsmöglichkeiten finden Kosmetikerinnen vorwiegend in Kosmetikstudios. Dabei kann es sich um eigenständige Betriebe oder um Einrichtungen für Kosmetik beziehungsweise Behandlungskabinen in Friseurgeschäften, Parfümerien, Fitnesscentern, Sonnenstudios oder Kaufhäusern handeln. Auch in Wellnesshotels, Clubanlagen oder auf Kreuzfahrtschiffen,in Saunaeinrichtungen und Bädern oder in Hautarztpraxen kann man eine Anstellung finden.
Selbstverständlich kann man sein eigener Chefwerden,indem man sich einfach selbstständig macht,denn als ausgebildete Kosmetikerin kann man nicht nur ein klassisches Kosmetikinstitut, ein Nagel- oder Fußpflege-
studio,Wellnesscenter,sondern auch ein Sonnenstudio eröffnen.
Wer sich beruflich weiterbilden möchte, der kann durch entsprechende Qualifizierung einen neuen Titel erlangen als:
• Kosmetikmeister,
• Fachwirt für Kosmetik und Wellness,
• Aber auch ein Studium ist möglich, um fundiertes Fachwissen zu erlangen, etwa:
• Bachelor of Arts Maskenbild,
• Bachelor of Science Technologie der Kosmetika und Waschmittel,
• Bachelor of Science Kosmetologie – Lehramt an berufsbildenden Schulen.
SO GEHT ES WEITER Diese Teile werden in den kommenden Ausgaben von BEAUTY FORUM erscheinen:
• Kosmetik-Verordnung (KVO)
• Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV)
• Medical Device Regulation (MDR)