Amtsblatt Stadt Freiberg

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Amtsblatt der Universitätsstadt Freiberg

Nr. 23 · 16. Dezember 2009

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Beschlüsse Sitzung des Stadtrates vom 03.12.2009 Beschluss-Nr. 1-5/2009: Der Stadtrat beschließt die Feststellung der Jahresrechnung 2008 der Stadt Freiberg. ➔ siehe Jahresrechnung Seite 20 Ja-Stimmen: 31, einstimmig Beschluss-Nr. 2-5/2009: Der Stadtrat stellt fest, dass es keine Einwendungen von Einwohnern und Abgabepflichtigen zum Entwurf der Haushaltssatzung 2010 gab. Ja-Stimmen: 30, Enthaltungen: 1 Beschluss-Nr. 3-5/2009: Der Stadtrat beschließt die Haushaltssatzung der Stadt Freiberg für das Haushaltsjahr 2010.

anlagen bei privaten Unternehmen). 2. eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr 2009 in Höhe von 33.000 € und damit verbunden die Auszahlung des gesamten städtischen Zuschusses in Höhe von 658.100 € für das Geschäftsjahr 2010 im Dezember 2009 an die Stadtmarketing Freiberg GmbH. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 91900.20700 (sonstige allgemeine Finanzwirtschaft / Zinseinnahmen aus Geldanlagen bei privaten Unternehmen). 3. die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stadtmarketing Freiberg GmbH zu beauftragen, die unter dem Punkt 3. genannten Maßnahmen einzuleiten und auf deren Umsetzung hinzuwirken. Ja-Stimmen: 29, Enthaltungen: 3 Haushaltssatzung der Stadt Freiberg Beschluss-Nr. 6-5/2009: für das Haushaltsjahr 2010 Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Kalkulation Auf Grund von § 74 der Gemeindeordnung für den Frei- des Kostenersatzes für den Zeitraum 2010 bis 2014. staat Sachsen (SächsGemO) hat am .................... der (siehe Tabelle 2) Stadtrat der Stadt Freiberg folgende Haushaltssatzung Ja-Stimmen: 32, einstimmig für das Haushaltsjahr 2010 beschlossen: Beschluss-Nr. 7-5/2009: §1 Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die 1. ÄndeDer Haushaltsplan wird festgesetzt mit rung der Feuerwehrkostensatzung vom 03.12.2004. 1. den Einnahmen und Ausgaben von je 108.983.700 € Ja-Stimmen: 32, einstimmig davon im Verwaltungshaushalt 71.510.800 € (Die Satzung liegt während der üblichen Dienstzeit im im Vermögenshaushalt 37.472.900 € Büro des Stadtrates zur Einsichtnahme aus) 2. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen Beschluss-Nr. 8-5/2009: für Investitionen und InvestitionsförderungsmaßDer Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Neufassung nahmen (Kreditermächtigung) von 0 € der Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlichen 3. dem Gesamtbetrag der vorgesehenen Verpflichtungs- Angehörigen der Feuerwehr Freiberg (Feuerwehrentschäermächtigungen von 0 € digungssatzung). §2 Ja-Stimmen: 32, einstimmig Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt (Die Satzung liegt während der üblichen Dienstzeit im auf 14.300.000 €. Büro des Stadtrates zur Einsichtnahme aus) §3 Beschluss-Nr. 9-5/2009: Der Stellenplan wird in der Fassung der Anlage festgesetzt. Der Stadtrat der Stadt Freiberg stellt gemäß § 55 Abs. 3 §4 der Sächsischen Gemeindeordnung das Einvernehmen zur Gemäß der Vereinbarung zur Bildung einer Verwaltungs- Zuweisung der Aufgabe des Beteiligungsmanagements gemeinschaft (Gemeinschaftsvereinbarung) zwischen der und der kommunalen Wirtschaftsförderung zum GeUniversitätsstadt Freiberg und der Gemeinde Hilbersdorf schäftskreis des Beigeordneten für Verwaltung und Fivom 10.05.1999 wird eine Umlage für den Verwaltungs- nanzen her. haushalt von 189.731 € festgesetzt. Ja-Stimmen: 32, einstimmig Beschluss-Nr. 10-5/2009: Der Oberbürgermeister Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt die Erneuerung Bernd-Erwin Schramm der Mischwasserkanalisation in der Chemnitzer Straße zwischen Bebelplatz und Kleinschirmaer Straße zu GeDie Satzung über die Erhebung von Realsteuern wurde samtkosten von ca. 1.670 T€ brutto. Das Vorhaben wird vom Stadtrat in seiner Sitzung am 05.12.1996 mit fol- in zwei Bauabschnitten in Abhängigkeit von der Durchgenden Hebesätzen beschlossen führung der Fahrbahnerneuerung durch das Straßenbau1. Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche amt Chemnitz in den Jahren 2010 und 2011 realisiert. Betriebe 250 v.H. Für die Bauabschnitte erfolgt jeweils eine gemeinsame 2. Grundsteuer B für Grundstücke 370 v.H. Ausschreibung unter der Federführung des Straßenbau3. Gewerbesteuer 390 v.H. amtes Chemnitz. Der Betriebsleiter der FREIBERGER ABder Steuermessbeträge. WASSER-BESEITIGUNG wird ermächtigt, die Aufträge für Ja-Stimmen: 31, Enthaltungen: 1 die Bauabschnitte gemäß den Vergabevorschlägen des Beschluss-Nr. 4-5/2009: Straßenbauamtes Chemnitz zu erteilen. Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt: Ja-Stimmen: 28, Enthaltungen: 4 Der Beschluss Nr. 2-33/2007 zur Bewerbung der Stadt Beschluss-Nr. 11-5/2009 Freiberg für die Sächsische Landesgartenschau 2015 beim Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt den SitzungsSächsischen Staatsministerium für Umwelt und Land- kalender I. Halbjahr 2010 in der ausgereichten Fassung. wirtschaft wird aufgehoben. Ja-Stimmen: 32, einstimmig Ja-Stimmen: 31, Enthaltungen: 1 Beschluss-Nr. 12-5/2009: Beschluss-Nr. 5-5/2009: Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt Der Stadtrat der Stadt Freiberg beschließt 1. den zwischen der Stadt Freiberg und der Freiberger 1. eine überplanmäßige Ausgabe für das Haushaltsjahr Erdgas GmbH bestehenden Gas-Konzessionsvertrag (der 2009 in Höhe von 83.000 € bei der Haushaltstelle neben dem Stadtgebiet Freiberg bereits den heutigen 79020.71502 (Stadtmarketing Freiberg GmbH / Projekt- Stadtteil Kleinwaltersdorf erfasst) vom 16.12.1992 vorund institutionelle Förderung an kommunale Sonder- zeitig zum 31.03.2012 zu beenden. Regulär würde dieser rechnungen) zum Ausgleich des voraussichtlichen Jahres- Vertrag zum 15.12.2012 auslaufen. fehlbetrages des Geschäftsjahres 2009 der Stadtmarke- 2. das Verfahren zum Neuabschluss eines Gas-Konzesting Freiberg GmbH. Die Deckung erfolgt durch Mehr- sionsvertrages mit einer Laufzeit vom 01.04.2012 bis zum einnahmen bei der Haushaltsstelle 91900.20700 (sonstige 31.12.2031 einzuleiten. Das Versorgungsgebiet dieses neu allgemeine Finanzwirtschaft / Zinseinnahmen aus Geld- abzuschließenden Vertrages soll aus dem gesamten Ge-

meindegebiet der Stadt Freiberg – einschließlich aller heutigen Stadtteile bestehen. 3. das Verfahren zum Neuabschluss eines Strom-Konzessionsvertrages mit einer Laufzeit vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2031 einzuleiten. Das Versorgungsgebiet dieses neu abzuschließenden Vertrages soll aus dem gesamten Gemeindegebiet der Stadt Freiberg – einschließlich aller heutigen Stadtteile bestehen. 4. den Oberbürgermeister damit zu beauftragen, die in den Beschlusspunkten 2 und 3 benannten Verfahren zum Abschluss der neuer Konzessionsverträge durchzuführen und entsprechende Bekanntmachungen im elektronischen Bundesanzeiger unter Beachtung der Fristen gemäß § 46 Abs. 3 EnWG zu veranlassen. Die Ergebnisse dieses Verfahrens sind dem Stadtrat zu präsentieren. Der Stadtrat entscheidet über einen Abschluss neuer Konzessionsverträge auf Grundlage eines noch vorzustellenden Entscheidungsvorschlages. Ja-Stimmen: 32, einstimmig Beschluss-Nr. 13-5/2009: Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie in der Stadt Freiberg. Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 2, Enthaltungen: 1 (Die Satzung liegt während der üblichen Dienstzeit im Büro des Stadtrates zur Einsichtnahme aus) Beschluss-Nr. 14-5/2009: Der Stadtrat beschließt: 1. eine außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 21140.98100 GS „C.G. Rochlitzer“/Rückzahlung zu viel erhaltener Zuweisungen des Landes in Höhe von 77.500,00 EUR und bei der Haushaltsstelle 46401.98170 Kinderhorte/Rückzahlung zu viel erhaltener Zuweisungen des Landes in Höhe von 13.200,00 EUR für den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens für Ganztagsangebote im Zusammenhang mit der Sanierung des Gebäudes der Grundschule „Theodor Körner“. Die Deckung erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage. 2. eine außerplanmäßige Ausgabe bei der Haushaltsstelle 60100.84100 Hochbauverwaltung/Sonstige Finanzausgaben in Höhe von 12.100,00 EUR für die Rückzahlung von Zinsen aus zu viel erhaltenen Zuweisungen für den Erwerb beweglicher Sachen des Anlagevermögens für Ganztagsangebote im Zusammenhang mit der Sanierung des Gebäudes der Grundschule. Die Deckung erfolgt durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle 47500.71802 Projekt- und institutionelle Förderung an übrige Bereiche. Ja-Stimmen: 32, einstimmig Beschluss-Nr. 15-5/2009: Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 6 des Sächsischen Straßengesetzes vom 21.01.1993, die Straße Am Pfaffenvorwerk öffentlich zu widmen. Ja-Stimmen: 30, einstimmig Beschluss-Nr. 16-5/2009: Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 6 des Sächsischen Straßengesetzes vom 21.01.1993, den Radweg Halsbrücker Straße öffentlich zu widmen. Ja-Stimmen: 30, einstimmig Beschluss-Nr. 17-5/2009: Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 6 des Sächsischen Straßengesetzes vom 21.01.1993, den Parkplatz Eherne Schlange öffentlich zu widmen. Ja-Stimmen: 30, einstimmig Beschluss-Nr. 18-5/2009: Der Stadtrat beschließt auf der Grundlage des § 8 des Sächsischen Straßengesetzes vom 21.01.1993 die Einziehung des Parkplatzes Johannisgäßchen. Ja-Stimmen: 17, Nein-Stimmen: 9, Enthaltungen: 3


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