16. NOVEMBER 2011 · NR. 25 · 22. JAHRGANG
Pulsschlag
AUTOMOBIL- UND ROBERT- SCHUMANN - STADT
DAS AMTSBLATT DER STADT ZWICKAU
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AUSBILDUNGSSTELLEN DER STADT ZWICKAU
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SPORTLER UND SPORTFUNKTIONÄRE AUSGEZEICHNET 18. SPORTLEREHRUNG DER STADT ZWICKAU
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WEIHNACHTSMARKT AB 25. NOVEMBER
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GEOTHERMIEBOHRUNG INFOABEND
Liebe Zwickauerinnen und Zwickauer, als sich am 4. November in der Weißenborner Frühlingsstraße die Explosion ereignete, konnte niemand ahnen, was sich daraus entwickeln sollte. Tagtäglich, manchmal fast stündlich wurden wir mit neuen Fakten konfrontiert: Die Verbindung zum Banküberfall in Eisenach, der Zusammenhang mit dem Mord an der jungen Polizistin in Heilbronn, der rechtsextreme Hintergrund, die Banküberfälle und nun die Erkenntnisse zu den verabscheuungswürdigen Morden an Mitbürgern griechischer bzw. türkischer Herkunft. Landauf, landab berichten Medien über die Ereignisse, die uns zutiefst betroffen machen. Und es bleiben – auch für mich – viele Fragen offen! Angesichts der Ausmaße beschleicht uns ein zusehends ungutes Gefühl … Bedauerlich ist, dass inzwischen Formulierungen wie „Zwickauer Terrorzelle“ oder „Das Geld für den braunen Terror im Westen beschafften sich die Nazis aus Zwickau offenbar im Osten“ Verwendung finden. Denn auch wenn die drei Personen in Zwickau wohnten – weder Sie, die Bürgerinnen und Bürger, noch ich können für diesen Umstand etwas. Allerdings bestärken mich die Geschehnisse in meiner Überzeugung, dass das gemeinsame und konsequente Engagement gegen politischen Radikalismus eine Aufgabe ist, der wir uns dauerhaft widmen müssen. Wir sind weder Polizei noch Verfassungsschutz. Aber unseren Kindern und Jugendliche Werte zu vermitteln, Aufklärungsarbeit zu betreiben und insgesamt für Demokratie und Toleranz einzustehen, ist angesichts der Verbrechen, die nach und nach aufgedeckt werden, wichtiger denn je. Aus diesem Grund kommt nicht zuletzt unserem Bündnis für Demokratie und Toleranz, das in der letzten Woche mit dem Sächsischen Förderpreis für Demokratie ausgezeichnet wurde, eine besondere Bedeutung zu. Ich erwarte, dass die Verbrechen schnell und umfassend aufgeklärt werden. Zugleich hoffe ich auf Ihre Unterstützung, wenn es darum geht, politischen Extremismus in unserer Stadt und unserer Gesellschaft keinen Nährboden zu geben. Ihre
UNTER DEM MOTTO „UNTERNEHMEN IN DIE ZUKUNFT FÜHREN“ FAND AM VERGANGENEN DONNERSTAG DAS WIRTSCHAFTSFORUM ZWICKAU IM BÜRGERSAAL DES RATHAUSES STATT. ETWA 200 FIRMENVERTRETER FOLGTEN DER EINLADUNG ZUM FACHFORUM UND INFORMIERTEN SICH BEI INTERESSANTEN VORTRÄGEN
Dr. Pia Findeiß Oberbürgermeisterin
U.A. ZU LEITLINIEN DER UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND FLACHEN HIERARCHIEN IM DIGITALEN ZEITALTER. FOTO: STADT ZWICKAU
Winterdienst ist einsatzbereit NEUE TECHNIK UND MEHR SALZ STEHEN ZUR VERFÜGUNG · HALTESTELLEN WERDEN EINHEITLICH BERÄUMT Der städtische Winterdienst ist einsatzbereit – das ist die Kernbotschaft des Pressegesprächs, bei dem Anfang November Bürgermeister Rainer Dietrich zusammen mit Vertretern der Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH (SVZ) und der betreffenden Ämter die Veränderungen gegenüber den letzten Jahren vorstellten. Zur Ausstattung, die im Laufe des Jahres gekauft werden konnte, gehören neue Fahrzeuge, wie beispielsweise ein Unimog, neue Räum- und Streutechnik oder eine Schneeschleuder. Bereits seit August wurden 2.600 Tonnen Salz im städtischen Bauhof eingelagert. Damit stehen etwa 1.000 Tonnen mehr als in den bisherigen Wintern zur Verfügung. Neuerungen gibt es auch im Bereich der SVZ. Grundlage für die Änderungen ist die Winterdienstkonzeption, die im März vom Stadtrat beschlossen worden war und die nun konsequent umgesetzt wurde. Zugleich appellierte der Baubürgermeister an die Bewohner, ihren Pflichten nachzukommen.
Mehr Technik für mehr geräumte Straßen Mit dem Beschluss des Stadtrates waren zugleich die erforderlichen Mittel bereit gestellt worden, um in der Stadtverwaltung alte Fahrzeuge und Maschinen zu ersetzen und zusätzliche Technik anschaffen zu können. Im Bereich des kommunalen Bauhofes der Stadt Zwickau wurden im Jahre 2011 ein Lkw Mercedes Benz Unimog U400 und ein Lkw MAN TGM 13.250 neu angeschafft. Eine Seitenschneeschleuder steht dem Tiefbauamt ebenfalls zur Ver-
fügung, um bei extremen Witterungsbedingungen Straßen von Schnee beräumen zu können. Des Weiteren wurden Streumaschinen und Schneepflüge für Lkw und Multicars angeschafft. Mit dieser Technik können künftig auch Fremdfirmen ausgestattet werden, die im zukünftigen Winterdienst zum Einsatz kommen. Vorerst werden den Bauhof vier Fahrzeuge von Fremdfirmen bei der Bewältigung der Räum- und Streuaufgaben unterstützen. Insgesamt stehen im Tiefbauamt damit sieben Lkw und sieben Kleinfahrzeuge (Multicar) für den Winterdienst 2011/2012 zur Verfügung. Im zurückliegenden Winter waren es gerade einmal fünf Lkw und fünf Multicar. Für das Garten- und Friedhofsamt wurden zwei Multicars und ein Holder Grundgerät – jeweils mit den erforderlichen Pflügen und den Streumaschinen – und ein Streugutlader gekauft. Damit stehen hier insgesamt fünf Kleinfahrzeuge zur Verfügung. Mit dieser neuen Technik, geänderten Streckenplänen und organisatorischen Änderungen übernimmt das Tiefbauamt künftig auch das Räumen von Zugängen an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen sowie an ampelgeregelten Querungshilfen und Kreuzungen. Gerade Autofahrer dürften sich darüber freuen, dass das sogenannte A- und B-Straßennetz vergrößert wurde. Die Kategorie A (Straßen, die die Grundstruktur des Zwickauer Straßennetzes bilden, wie Kreis-, Staats- und Bundesstraßen, Hauptverkehrsstraßen, Straßen mit starken Gefällestrecken, ÖPNV-Strecken) umfasst nun rund 130 statt bisher 97 km. Von 83 auf 113 km erhöhte sich die Länge der B-Straßen (sonstige wichtige Straßen, die nicht bereits unter A abge-
FÜR DEN WINTERDIENST 2011/2012 WURDE NEUE RÄUM- UND STREUTECHNIK SOWIE EINE SCHNEESCHLEUDER (RECHTS) ANGESCHAFFT. FOTO: STADT ZWICKAU
arbeitet werden, Haupterschließungsstraßen).
Organisatorische Veränderungen Zu den wichtigsten organisatorischen Veränderungen gehört neben der Räumung der Zugänge an ampelgeregelten Kreuzungen und Übergängen die einheitliche Beräumung der rund 400 Haltestellen. Die bisherige Verfahrensweise, das Räumen und Streuen auf Anlieger, Tiefbauamt, Garten- und Friedhofsamt zu übertragen, hatte sich nicht bewährt. Ab dem kommenden Winter werden diese Aufgaben von der SVZ übernommen, die inzwischen zwei Firmen beauftragte. Einen kleinen Wermutstropfen gibt es hinsichtlich des Straßenbahnschneepfluges: Der für November ver-
einbarte Liefertermin kann seitens des Herstellers leider nicht eingehalten werden. Die Lieferung soll voraussichtlich im Dezember erfolgen.
Einwohner sind gefragt Natürlich sind auch Eigentümer und Besitzer gefragt, sich entsprechend vorzubereiten, um dann ihren Pflichten nachkommen zu können. Denn die Winterwartung aller Gehwege erfolgt ausschließlich durch die Eigentümer oder Besitzer der durch die öffentlichen Straßen erschlossenen Grundstücke. Die Gehwege sind dabei ab 1. November grundsätzlich in einer Breite von 1,20 m von Schnee zu räumen. Sind von der Fahrbahn abgesetzte Gehwege schmaler, gilt die Räumpflicht für ihre gesamte Breite. Dies gilt auch für die Räumung der Zugänge zur Fahrbahn an Straßenkreuzun-
gen oder -einmündungen (insbesondere an Eckgrundstücken). Die vom Schnee oder auftauendem Eis geräumten Flächen vor den Grundstücken müssen so aufeinander abgestimmt sein, dass eine durchgehende Benutzbarkeit der Fläche gewährleistet ist. Für jedes Hausgrundstück ist dabei ein ausreichender Zugang zur Fahrbahn zu räumen. Erst dieser gewährleistet den gefahrlosen Zugang, der nicht nur für die Bewohner wichtig ist. Gerade die Müllentsorgung und – im Fall der Fälle – die Rettungskräfte sind auf den Zugang angewiesen! In Straßenbereich mit Parkstreifen oder Parktaschen wird es sich jedoch ggf. nicht vermeiden lassen, den Müllbehälter auch mal bis zur nächsten Grundstücksausfahrt oder Kreuzung zu bringen. Von 7 bis 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte ist nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr, sonn- und feiertags bis 9 Uhr zu beseitigen. Der Schnee ist auf dem an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges (oder wo dies nicht möglich ist, auf dem Fahrbahnrand) so zu lagern, dass der Fahrund Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Erforderlichenfalls ist dieser Schnee auf dem jeweiligen Anlieger- bzw. Hinterliegergrundstück zu lagern. Die Verwendung abstumpfender Stoffe, wie z. B. Sand, empfiehlt sich bei Glätte. Auftauende Stoffe, wie z. B. Salz, dürfen nur in dem Maße verwendet werden, wie es zur Beseitigung von Verkehrsgefahren unbedingt erforderlich ist. Schnee und Eis von Grundstücken darf nicht auf den Gehweg oder die Fahrbahn geschafft werden. 5853847-10-1