Alpenpost 23 2015

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Danke Anlässlich des FeuerwehrAbschnitttages bedankt sich die Feuerwehr Eselsbach-Unterkainisch bei allen Bewohnern recht herzlich.

60 Jahre Kirchenchor Grundlsee Mit einem sehr geselligen und unterhaltsamen Abend am 24. Oktober wurde im Gasthof Veit in Gößl das 60jährige Bestandsjubiläum des Kirchenchores Grundlsee gefeiert. Zahlreiche musikalische Gäste gaben sich dabei die Ehre, mit einem Ständchen zu gratulieren.

Die Kameraden der FF EselsbachUnterkainisch

Aussprüche „Na!...hysterisch!“ Friseurin Eva Danglmaier zu einer Kundin, als diese aufgrund der Herumfuchtelei wegen einer Wespe fragte, ob sie denn allergisch sei?

„Jå, åber leider gehört des den Toten...“ Der siebenjährige Moritz Kneis zu seiner Mama, als sich diese schon sehr über das von ihm gebastelte Allerheiligengesteck gefreut hatte.

Menschenrecht auf Asyl Unter diesem Titel wird heute, Donnerstag, 12. November, ab 11 Uhr, am Erzherzog-Johann-BORG Bad Aussee zu einer Informationsveranstaltung zum Thema Asyl geladen. Als Gäste werden Mag. Barbara Kabas (Initiatorin der Plattform “Gastfreundschaft Liezen”), Bgm. Franz Frosch, Birgit Scheutz (Flüchtlingsbetreuerin der Volkshilfe Bad Goisern) als auch Flüchtlinge, die über ihr Leben berichten, erwartet.

Der Grundlseer Kirchenchor mit Chorleiter Günter Köberl und Bgm. Franz Steinegger bei der Feier im Gasthof Veit.

Unter anderem begleiteten auch Bgm. Franz Steinegger und Vzbgm. Franz Höller, der Pfarrgemeinderat, zahlreiche Gemeinderäte, ehemalige Chormitglieder und Chorleiter sowie Freunde des Chores den heiteren und beschwingten Abend, der von Sepp Steinegger moderiert wurde. Als musikalische Gäste stellten sich unter anderem die Männerschola der Pfarrkiche St. Paul Bad Aussee, der Berghoamat-G’sång, der Hoamat-G’sång, “Die Drei” sowie das Kirchenchor-Trio ein. Bei den Darbietungen überwogen die Volkslieder, darunter auch zwei Lied-Uraufführungen aus der Feder von Hans Gielge. Als besondere Überraschung kamen dann auch noch die beiden gesangsempfindlichen Kirchenmäuse Vroni und Eva zu Wort, die mit ihren Sketches Lachsalven der Besucher ernteten.

Die Kirchenmäuse Vroni und Eva, die sich vor keinem Fuchs fürchten, aber äußerst gesangssensibel sind, erzählten von ihren Beobachtungen.

Öffentliche Kundmachung der Stadtgemeinde Bad Aussee Der fünfte Flächenwidmungsplan der S tadtgemeinde Bad Aussee geht in öffentliche Auflage! Nachdem das fünfte Stadtentwicklungskonzept mit 20.06.2014 in Rechtskraft erwachsen ist, wird nunmehr darauf aufbauend der Auflageentwurf zum fünften Flächenwidmungsplan mit 09.11.2015 in eine neunwöchige Auflagefrist gehen. Die Auflagefrist endet mit 11.01.2016. Innerhalb dieser zweimonatigen Frist können alle interessierten Bürgerinnen und Bürger in diesen Auflageentwurf, welcher auch auf der Homepage der Stadtgemeinde Bad Aussee (www.badaussee.at/amtstafel-termine) aufzurufen und herunterladbar ist, Einsicht nehmen und allenfalls diesbezüglich Anregungen, Ergänzungen und Einwendungen fristgerecht abgeben. Um einen entsprechenden Überblick über die Änderungen gegenüber dem derzeit noch geltenden vierten Flächenwidmungsplan zu finden, besteht die Möglichkeit, im sog. Differenzplan, welcher ebenfalls elektronisch vorliegt, die diesbezüglichen Informationen abzurufen. Diese betreffen neben der Berücksichtigung von Bauwünschen auch die erforderliche Anpassung von Verkehrsflächen, die Rückführung von bisher vollwertigen Baulandbereichen in Aufschließungsgebiete aufgrund nachweisbarer Mängel wie Hochwassergefährdung, fehlende Zufahrten und dem Erfordernis einer geordneten Oberflächenentwässerung und Änderungen von Baulandkategorien. Eine weitere wesentliche Änderung ist durch das Stmk. Raumordnungsgesetz erforderlich geworden, nämlich die Mindestbebauungsdichten in Bauland – Kerngebiet von bisher 0,3 auf nunmehr 0,5 gemäß Bebauungsdichteverordnung idF LGBl. Nr. 58/2011 anzupassen. Die Stadtgemeinde Bad Aussee gibt allen Bürgerinnen und Bürgern somit die Möglichkeit, innerhalb der Auflagefrist eine Einwendung/ Stellungnahme im Rathaus der Stadtgemeinde Bad Aussee, Hauptstraße 48, 8990 Bad Aussee schriftlich und begründet einzubringen (Amtsstunden: Mo-Fr, 08:00 – 11:00 Uhr). Wir ersuchen Sie dringend, während der zweimonatigen Auflagefrist vom 09.11.2015 bis einschließlich 11.01.2016 die Möglichkeit der Einsichtnahme zu nutzen und die vorgesehenen Festlegungen/ Änderungen hinsichtlich gewünschter grundstücksbezogener Wünsche zu prüfen, damit sich der Gemeinderat mit diesen Bekanntgaben raumordnungsfachlich wie rechtlich auseinandersetzen kann.

Der Bürgermeister Franz Frosch 4


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