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Das neue Pflegeberufegesetz – die generalistische Pflegeausbildung kommt

Noch vor der Sommerpause 2017 hat der Bundestag das Pflegeberufegesetz verabschiedet. Von 2020 an wird es eine zweijährige gemeinsame, generalistische Ausbildung geben. Im anschließenden dritten Ausbildungsjahr können sich die Pflegeschüler auf die Kinderkranken- oder Altenpflege spezialisieren oder den generalistischen Pflegeabschluss wählen. Der generalistische Pflegeabschluss wird europaweit anerkannt, die spezialisierte Kinder- oder Altenpflegeausbildung jedoch nicht.

Die Pflegeschüler können ihre Ausbildung auch nach zwei Jahren mit dem Pflegeassistent abschließen – dieser entspricht der heutigen einjährigen examinierten Pflegeausbildung. Die Details der dazu notwendigen Ausbildungsreform sind noch nicht geklärt (Lerninhalte und Einsatzorte der Pflegeschüler) und sollen dem Bundestag bis zur Sommerpause 2018 vorliegen. Ohne diese Verordnung kann das Gesetz nicht in Kraft treten.

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Das Schulgeld für eine Pflegeausbildung wird nun in allen Bundesländern abgeschafft. Ein Pflegestudium wird eingeführt. 2026 sollen die Erfahrungen mit der Reform ausgewertet werden. Der Bundestag will dann neu entscheiden, ob es weiterhin die Zwei+Eins-Regelung oder nur noch den generalistischen Pflegeabschluss geben wird. red

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