Wohnwirtschaft Nr. 7 Juli/August 2025

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Hauseigentümerverband Aargau www.hev-aargau.ch

WOHN WIRTSCHAFT

Mit diesem Service ist kein WC-Ersatz mehr nötig

Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.

Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Sanitär häufig den Austausch der WCSchüssel oder der WC-Anlage. Dies löst das Problem nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.

Eine Schweizer Firma schafft es mit ihrem Vor-Ort-Service, dass jede WC-Anlage wieder wie neu aussieht und funktioniert wie am ersten Tag. Das Unternehmen Restclean ist mit seinen Servicetechnikern in der ganzen Schweiz unterwegs. Bereits 80’000 WCs hat die Firma gerettet und ihre Kunden sind von A bis Z begeistert. «Es spült tatsächlich wieder wie neu und das WC glänzt wieder wie am ersten Tag. Der Techniker hat mir seine Arbeit Schritt für Schritt erklärt – vorbildlich», meint Frau K. nach dem Besuch von Restclean.

In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.

Spült Ihr WC noch richtig?

Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit von der Spülauslösung bis zur kompletten Entleerung des Spülkastens. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Ausserdem sollte man das

Eine gute WC-Spülung dauert rund 4 Sekunden: restclean.com/diagnose.

Spülbild dahingehend beobachten, ob die beiden Spülverläufe sich vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen.

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Mit diesem einfachen Test haben Sie bereits einen ersten Eindruck vom Zustand Ihrer WC-Spülung.

Schonend und natürlich

Restclean reinigt und entkalkt alle wasserführenden Kanäle Ihrer Toilette. Beginnend mit dem Spülkasten über das Spülrohr und die Keramik bis hin zum Siphon. Mit unserem patentierten Reinigungsgerät wird Ihre Toilette in einem geschlossenen Umwälzprozess durchgespült. Mit dem milden Entkalkungsmittel und der natürlichen Kraft der Baumnussschale

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Das Resultat ist eine strahlende und restlos saubere Toilette, welche wieder die Originalspülleistung erreicht, und deren Lebensdauer und Funktionalität einer neuwertigen Toilette gleichkommen.

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Der HEV Aargau steht der Revision der kantonalen Energiestrategie kritisch gegenüber. Der Handlungsbedarf ist entgegen der Darstellung des Kantons im Gebäudebereich deutlich weniger gross.

Unsere Wohnsituation beeinflusst massgeblich, wie jung oder alt wir uns im Alter fühlen. Daher ist es wichtig, dass wir uns in unserem Daheim wohl und sicher fühlen. Gleichzeitig sollten wir die Freiheit haben, unseren Alltag nach unseren Wünschen zu gestalten und bei Bedarf Unterstützung zu erhalten.

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Gefangen in der Regulierungsspirale?

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten vom Arzt ein Medikament verschrieben. Es wirkt gut, Sie fühlen sich besser. Sie erhöhen daraufhin die eingenommene Menge, doch dies hat zur Folge, dass es Ihnen wieder schlechter geht. «Die Dosis macht das Gift», besagt sinngemäss ein berühmtes Zitat des mittelalterlichen Arztes Paracelsus. Würden Sie somit die Dosis noch weiter erhöhen, in der Hoffnung, dass die gewünschte Wirkung dann schon eintreten wird? Wohl kaum. Und doch ist es genau das, was wir seit einiger Zeit in der Wohnungspolitik beobachten, wie kürzlich der Journalist Lukas Leuzinger im Magazin Schweizer Monat treffend festgestellt hat.

Zunehmende Regulierungen bremsen die Bautätigkeit und schmälern den Anreiz für Investitionen. Je mehr dies die Wohnungsnot verschärft und Preise sowie Mieten steigen lässt, desto lauter wird aber der Ruf nach noch mehr Regulierung. Beispiele für diese Entwicklung sind das sogenannte Wohnschutzgesetz im Kanton Basel-Stadt, die Ablehnung der Mietrechtsrevisionen letzten November oder die verschiedenen wohnpolitischen Volksinitiativen im Kanton Zürich, etwa für ein Vorkaufsrecht oder einen Wohnschutz nach Basler Vorbild. Und in Genf, dem Schweizer Sinnbild für missglückte Wohnbaupolitik, will eine Volksinitiative das Vorkaufsrecht weiter verschärfen.

Den sprichwörtlichen Vogel abgeschossen hat zuletzt der Mieterverband mit seiner neu lancierten «Mietpreis-Initiative». Sie fordert eine regelmässige, zentrale Überprüfung aller Mieten. Der Mietmarkt würde damit faktisch verstaatlicht. Dabei zählt der Mieterschutz in der Schweiz bereits zu den strengsten in Europa. Wer eine missbräuchliche Miete vermutet, kann sie kostenlos bei der Schlichtungsbehörde anfechten, und Mietzinserhöhungen müssen schon heute begründet werden. Man darf sich nichts vormachen: Die Bekämpfung dieser Initiative wird trotzdem kein Spaziergang und vollen Einsatz abverlangen.

Regulierungen und staatliche Eingriffe schaffen keinen Quadratmeter Wohnraum. Sie erscheinen aber als einfaches, rasch wirkendes und damit verlockendes Mittel. Dieses Narrativ gilt es zu durchbrechen. Andernfalls wird die Regulierungsspirale den Schweizer Immobilienmarkt irgendwann in den Abgrund ziehen.

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Geschäftsführer HEV Aargau

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Die Geisterjagd geht los!

Ich bin ein Kind der 1980er Jahre. Kennen Sie den Spielfilm «Ghostbusters»? Als Kinder haben meine Geschwister und ich oft die Zeichentrickserie «The Real Ghostbusters» geschaut, die nach dem ikonischen Spielfilm aus dem Jahr 1984 produziert wurde. Wir waren immer fasziniert, wie diese Geisterjäger in New York ausgerückt sind, um Geister aufzuspüren und zu bekämpfen. Das war Action pur und am Ende siegte immer das Gute.

Die Filmmusik zu «Ghostbusters» ist legendär und wohl vielen von uns geläufig. Der Songtext ruft dazu auf, wenn irgendetwas unheimlich ist, die Geisterjäger anzurufen. 40 Jahre nach New York rufen wir die Geisterjäger in der Schweiz auf, denn unheim-

lich in unserem Land ist vor allem etwas: die Eigenmietwertbesteuerung. Mit ihr wird seit über 100 Jahren ein nie erzieltes Einkommen besteuert. Also wie ein Geist, den es gar nicht gibt – die «Geistersteuer».

Am 28. September 2025 haben wir die Chance, mit einem kräftigen JA diese «Geistersteuer» abzuschaffen und auch hier das Gute zum Sieg zu bringen. Wir alle müssen hierzu aber «Ghostbusters», also Geisterjäger sein. Der Einsatz wird sich lohnen, denn es gibt mindestens sieben wichtige Gründe, warum die Abschaffung eine gute Sache wäre:

1. Die ungerechte Besteuerung des Wohneigentums wird beendet. Wer keine Einnahmen hat, soll keine Steuern zahlen. Ein Besteuerungsgrundsatz, der heute nur beim Wohneigentum eine Ausnahme kennt.

2. Die Reform nützt v. a. Rentnerinnen und Rentnern, die mit tiefem Einkommen im abbezahlten, also schuldenfreien Wohneigentum leben.

3. Junge Familien werden mit dem Ersterwerber-Schuldzinsabzug dabei unterstützt, sich den Traum vom Eigenheim zu realisieren.

4. Ohne Eigenmietwert bleibt mehr Geld für Erhalt und Unterhalt der Liegen-

schaft, Investitionen und Konsum, was dem einheimischen Gewerbe zu Gute kommt.

5. Das gesamte Steuersystem wird deutlich vereinfacht, was Bürokratie und administrative Leerläufe auf den Steuerämtern reduziert.

6. Die Schweiz hat eine der höchsten Privatverschuldungen europaweit. Mit der Abschaffung setzen wir finanzielle Anreize zur Schuldenreduktion.

7. Die Schweiz hat mit dem Eigenmietwert eine eigentümliche Steuerpraxis, wie sie kaum ein anderes Land kennt. Höchste Zeit, dieses Kuriosum abzuschaffen.

Es gibt genügend Gründe bzw. «Waffen» zur Geisterbekämpfung. Legen wir also los! Gehen wir gemeinsam auf Geisterjagd und seien wir alle kleine Geisterjäger. Ich danke Ihnen für Ihr persönliches Engagement.

Können Sie ein Plakat bei sich aufstellen? Oder möchten Sie einen Leserbrief verfassen?

Unterstützen Sie den HEV im Abstimmungskampf zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Tragen Sie sich noch heute unter hev-aargau.ch/de/eigenmietwert ein (oder einfach QR-Code scannen).

energieAARGAU: Überarbeitung notwendig

Der HEV Aargau steht der Revision der kantonalen Energiestrategie kritisch gegenüber. Der Handlungsbedarf ist entgegen der Darstellung des Kantons im Gebäudebereich deutlich weniger gross.

(pd) Der HEV Aargau lehnt die Revision der kantonalen Energiestrategie energieAARGAU in der vorliegenden Form ab. Diverse Anpassungen sind unabdingbar. So würde eine verstärkte Forderung nach Versorgungssicherheit in erster Linie ein Bekenntnis zu Grundlast-Grosskraftwerken verlangen und weniger Luftschlösser wie Windenergie, die im Kanton Aargau und der Schweiz nie einen Beitrag zur Versorgungssicherheit leisten wird, sondern im Gegenteil zu einer Destabilisierung des Gesamtsystems führt.

Gesuch für Grosskraftwerke

Bei der Windkraft ist zudem der Zielkonflikt mit dem Landschaftsschutz und der Eigentumsgarantie – Immobilien in der Nähe von Windkraftwerken verlieren unter Umständen signifikant an Wert – ungelöst. Ein stabiles Energiesystem ist auf die Pufferung grosser Kraftwerke angewiesen. Der Kanton sollte im Rahmen seiner Kompe-

tenzen die erforderlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so setzen, dass im Aargau bis 2035 mindestens ein Gesuch für ein Grundlast-Grosskraftwerk eingereicht werden kann. Das sind aus klima- und umweltschonender Sicht im Idealfall Kernkraftwerke. Der HEV Aargau erwartet deshalb ein Bekenntnis des Regierungsrats zum Gegenvorschlag des Bundesrats zur «Blackout-Initiative», welche die Aufhebung des Neubauverbots von Kernkraftwerken fordert.

Eigentümer leisten ihren Beitrag

Die Ziele aus der Strategie energieAARGAU von 2015 werden von den Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern im Kanton Aargau übererfüllt. Der Verbrauch von Erdöl-Brennstoffen und Erdgas liegt deutlich unter dem avisierten Absenkungspfad. Das Ziel einer Verbrauchsreduktion von 43 Prozent per 2035 gegenüber 1990 ist längst erreicht. Besitzer von

Wohneigentum, das haben die letzten 10 Jahre klar gezeigt, leisten freiwillig und aus ökonomischen sowie ökologischen Gründen ohne staatliche Vorgaben und Zwänge ihren Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität. Obwohl ländlich geprägt, emittiert der Aargau mit 1,05 Tonnen pro Kopf und Jahr im Gebäudebereich relativ zu anderen Kantonen bereits heute am achtwenigsten Treibhausgase. Dass der Regierungsrat deshalb bereits die Umsetzung der MuKEn 2025 als Massnahme vorschlägt, noch bevor das seit dem 1. April gültige revidierte Energiegesetz überhaupt seine Wirkung entfalten konnte, ist unverständlich. Der Regierungsrat sollte besser die vollständige steuerliche Abzugsfähigkeit von Gebäudesanierungen und Heizungsersatz ermöglichen. Investitionsverpflichtungen wie in PV-Anlagen sind mit dem neuen Stromgesetz nur noch eine unwirtschaftliche Schikane für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer.

SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Nebenkosten: von Pauschale zu Abrechnung

Was es für den Wechsel zu beachten gilt

Frage:

Ich vermiete eine Wohnung, bei der die Nebenkosten pauschal im Mietvertrag vereinbart wurden. Aufgrund der gestiegenen Heiz- und Energiekosten deckt die Pauschale die tatsächlichen Auslagen nicht mehr. Ich möchte deshalb von einer Pauschale auf das System mit Abrechnung umstellen. Ist das zulässig?

Antwort:

Nicht selten ergibt sich im Laufe eines Mietverhältnisses der Bedarf, das Nebenkostensystem zu überdenken, etwa wegen gestiegener Energiepreise oder eines veränderten Kostenbewusstseins. Dabei stellt sich die Frage, ob ein Systemwechsel rechtlich zulässig ist und wie man dabei vorgehen muss. Klar ist: Eine solche Umstellung hat auch mietrechtliche Auswirkungen.

Mietvertrag entscheidend Nebenkosten dürfen nur verlangt werden, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vorgesehen sind. Dazu gehören regelmässig anfallende Kosten, die in direktem Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache stehen und dem Mieter als Benutzer zugutekommen – etwa für Heizung, Warmwasser, Wasserverbrauch, Allgemeinstrom, Kehricht, Abwasser, Hauswartung, Schneeräumung oder Umgebungspflege.

Nicht als Betriebskosten gelten dagegen unregelmässige Auslagen sowie Kosten, die dem Unterhalt, der Werterhaltung oder der Verwaltung des Gebäudes dienen. Ist im Mietvertrag eine Pauschale vorgesehen, gilt die Zahlung als abschliessende Leistung; der Vermieter muss keine Abrechnung erstellen. Mit der Pauschale gelten sämtliche Nebenkosten als abgegolten – unabhängig davon, ob die effektiven Kosten höher oder tiefer ausfallen. Wird hingegen das System «auf Abrechnung» gewählt, meist mit monatlichen Akontozahlungen, muss die Vermieterschaft jährlich die tatsächlich angefallenen Kosten abrechnen. Die Abrechnungsperiode umfasst ein Jahr. Nach Zustellung hat die Mieterschaft Anspruch auf Belegeinsicht. Ein Systemwechsel gilt als Vertragsänderung und unterliegt daher den gesetzlichen Formvorschriften.

Korrektes Vorgehen zentral Ein Systemwechsel ist formell korrekt mittels amtlichem Formular zur Mietvertragsänderung mitzuteilen. Die Mitteilung muss unter Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist und auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erfolgen. Zusätzlich ist die zehntägige Bedenkfrist der Mieterschaft zu berücksichtigen, weshalb das Formular vor Beginn der Kündigungsfrist zuzustellen ist. Zur Sicherheit empfiehlt sich eine Zustellung rund 20 Tage vor Fristbeginn – bei dreimonatiger Kündigungsfrist also spätestens drei Monate und 20 Tage vor dem gewünschten Änderungstermin. Die Umstellung ist darin sachlich und nachvollziehbar zu begründen. So kann etwa in der Begründung ausgeführt werden, dass die Systemänderung von «Pauschale» zu «auf Abrechnung» erfolgen soll, um eine verursachergerechtere und transparentere Kostenverteilung zu ermöglichen. Zusätzlich sollte die Abrech-

nungsperiode im Formular klar bezeichnet werden, um Missverständnisse zu vermeiden. Die Mieterschaft muss erkennen können, aus welchen konkreten Gründen der Systemwechsel erfolgt.

Wichtig ist zudem: Die Umstellung auf das System «auf Abrechnung» darf nicht zu einer verdeckten Erhöhung des Mietzinses führen. Die neuen Akontobeträge können an der bisherigen Pauschale ausgerichtet werden. In diesem Fall bleibt der Bruttomietzins unverändert. Soll hingegen eine Anpassung – etwa eine Erhöhung –erfolgen, so ist diese am Durchschnitt der effektiven Nebenkosten der letzten drei Jahre auszurichten. Eine ausdrückliche Zustimmung der Mieterschaft ist nicht erforderlich, sofern die Änderung korrekt mittels amtlichem Formular mitgeteilt wird. Die Mieterschaft hat in diesem Fall die Möglichkeit, innert Frist Einsprache zu erheben.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Ja, ein Wechsel des Abrechnungssystems ist grundsätzlich zulässig, muss jedoch sachlich begründet und formell korrekt mittels amtlichem Formular und unter Beachtung der gesetzlichen Fristen erfolgen. Es empfiehlt sich, die geplante Systemänderung der Mieterschaft frühzeitig zu kommunizieren, um Missverständnisse zu vermeiden und das Mietverhältnis geordnet fortzuführen.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die telefonische Rechtsberatung vom 14. Juli bis 1. August 2025 aufgrund der Sommerferien eingeschränkt, d. h. nur montags, mittwochs und freitags angeboten wird.

Rose Emilie Bearda MLaw, Rechtsberaterin HEV Aargau

Ist eine Solaranlage morgen noch rentabel?

Nur wer richtig plant, profitiert langfristig.

Wer eine Solaranlage installieren lässt, muss für eine hohe Wirtschaftlichkeit möglichst viel Strom selbst verbrauchen – das Einspeisen ins Netz wird immer weniger lukrativ.

Weil immer mehr Solarstrom auf den Markt kommt, erhält man fürs Einspeisen ins Netz immer weniger Geld. Lohnt sich da die Investition in eine Solaranlage überhaupt noch? Ja, sagt der Experte – aber man muss die Anlage richtig planen.

Wer seinen Solarstrom ins Schweizer Stromnetz einspeist, erhält heute zwischen 5 und 17 Rappen pro Kilowatt-

stunde. Die beträchtlichen Unterschiede lassen sich dadurch erklären, dass jeder der rund 600 Verteilnetzbetreiber im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben den Vergütungstarif selbst bestimmen kann. Damit soll künftig Schluss sein: Das neue Stromgesetz sieht vor, dass sich die Abnahmevergütung stärker am Marktpreis orientiert (siehe Box). Es ist davon auszugehen, dass die Vergütungen daher künftig zwar weniger unter-

Neue Berechnung der Abnahmevergütung

schiedlich, aber (noch) tiefer ausfallen als heute.

Einspeisen unattraktiv

Das bedeutet, dass man mit dem Einspeisen von Solarstrom kaum noch Geld verdient – im Gegenteil. Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE) rechnet bei Solaranlagen bis 10 kW, wie sie typischerweise auf einem Einfamilienhaus installiert werden,

Die Vergütung für Strom, der ins Netz eingespeist wird, richtet sich ab 2026 nach dem Referenzmarktpreis, den das Bundesamt für Energie vierteljährlich publiziert. In den vergangenen Jahren lag dieser durchschnittlich bei knapp 10 Rappen pro Kilowattstunde. Der Bundesrat hat zudem entschieden, dass bei kleinen Solaranlagen mit einer Leistung bis 30 Kilowatt eine Minimalvergütung von 6 Rappen pro Kilowattstunde bezahlt werden muss, falls der Referenzmarktpreis tiefer ausfällt. Die Minimalvergütung bietet den Produzenten, also den Eigentümerinnen und Eigentümern von Ein- und Mehrfamilienhäusern mit einer Solaranlage, eine gewisse Absicherung. Sie liegt für die meisten Standorte aber deutlich unter dem Vergütungsniveau der letzten Jahre.

Kunz Solartech und IWB

Das 2016 gegründete Unternehmen Kunz Solartech zählt heute rund 30 Mitarbeitende. Von den drei Standorten Zofingen, Luzern und Solothurn aus realisiert es vielfältige Photovoltaikprojekte. Seit April 2023 arbeitet das Unternehmen mit dem schweizweit tätigen Energieversorger IWB zusammen, der sich seit 150 Jahren für erneuerbare Energien einsetzt. Die Erfahrung von Kunz Solartech bei der Planung und Umsetzung von Solaranlagen ergänzt sich dabei optimal mit der betrieblichen und finanziellen Stabilität von IWB. Davon profitieren nicht zuletzt die Kundinnen und Kunden: Sie haben einen verlässlichen Partner mit viel Know-how und regionaler Verankerung an ihrer Seite.

mit Stromgestehungskosten von etwa 10 Rappen pro Kilowattstunde (inklusive Einmalvergütung, Amortisationszeit 20 Jahre). Die Gestehungskosten stellen sämtliche Ausgaben für Erstellung, Betrieb und Wartung der Solaranlage ins Verhältnis zur erzeugten Energiemenge über die gesamte Lebensdauer. Rentabel ist eine Solaranlage, wenn die durchschnittliche Vergütung pro Kilowattstunde höher ausfällt als die Gestehungskosten.

Wesentlich lukrativer als die Netzeinspeisung ist es, den Solarstrom selbst zu verbrauchen. In der Schweiz kostet eine Kilowattstunde Strom aus dem öffentlichen Netz in diesem Jahr durchschnittlich 29 Rappen pro Kilowattstunde. Für jede Kilowattstunde, die man von der eigenen Solaranlage bezieht statt aus dem Stromnetz, spart man also etwa 19 Rappen (Differenz zu den Gestehungskosten). Das heisst: Je höher der Eigenverbrauch, desto höher die Einsparung und damit die Wirtschaftlichkeit der Solaranlage (siehe Interview).

Fotos: Dirk Wetzel

Rentabilität erhöhen

Die Wirtschaftlichkeit lässt sich durch verschiedene Massnahmen steigern:

• Grosse Verbraucher sind nebst den Haushaltsgeräten vor allem die Wärmepumpe, der Warmwasserboiler und das Elektroauto. Es empfiehlt sich, sie dann zu betreiben, wenn viel eigener Solarstrom zur Verfügung steht, um den Eigenverbrauch zu erhöhen.

• Die Integration eines Batteriespeichers ermöglicht es, Solarstrom zwischenzuspeichern. So kann man den Strom abends und nachts verwenden, wenn die Solaranlage keinen Ertrag mehr abwirft. Auch das verbessert den Eigenverbrauchsgrad.

• Mit dem Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) sowie den neuen Vermarktungsmodellen virtueller ZEV (vZEV, seit 2025) und Lokale Elektrizitätsgemeinschaft (LEG, ab 2026) gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Solarstrom an Nachbarn zu verkaufen – neu auch über die Grundstückgrenzen hinaus. So lässt sich die Wirtschaftlichkeit ebenfalls steigern.

Energie zentral managen

Aus technischer Sicht ist es für einen hohen Eigenverbrauch wichtig, dass die Solaranlage und die verschiedenen Verbraucher nicht als isolierte Systeme funktionieren, sondern über ein zentrales Energiemanagementsystem (EMS) miteinander vernetzt sind. Das EMS koordiniert die Stromerzeugung mit dem Stromverbrauch sowie dem Batteriespeicher und sorgt dafür, dass möglichst viel Solarstrom vor Ort verbraucht wird.

«Die Anlage muss zum Verbrauch des Gebäudes passen»

Nico Knubel ist Geschäftsführer von Kunz Solartech, einer auf Solarenergie spezialisierten Planungs- und Installationsfirma mit Niederlassungen in Zofingen, Luzern und Solothurn. Im Interview erklärt er, wie man den Eigenverbrauch steigern kann und wo es noch ein Umdenken braucht.

Gemäss Kunz Solartech Geschäftsführer und IWB Solarexperte Nico Knubel gibt es verschiedene Möglichkeiten, den Eigenverbrauch und damit die Rentabilität einer Solaranlage zu erhöhen.

Nico Knubel, lohnt es sich heute angesichts der tiefen Abnahmevergütungen überhaupt noch, eine Solaranlage installieren zu lassen?

Das ist eine berechtigte Frage, die Vergütungen sinken tatsächlich und werden in absehbarer Zeit kaum wieder steigen. Dennoch lohnt sich die Investition in eine Solaranlage nach wie vor. Entscheidend für die Wirtschaftlichkeit ist ein hoher Eigenverbrauch. Man muss eine Anlage deshalb so auslegen, dass sie zum Verbrauch des Gebäudes passt.

Worauf ist dabei zu achten?

Als Planer muss ich die Anlage auf den Bedarf der Kundschaft ausrichten und insbesondere auf den erwarteten Verbrauch vor Ort. Es ist nicht immer sinnvoll, ein Dach vollständig mit Solarpanels auszurüsten, wenn man selbst gar nicht so viel Strom benötigt. Möchte man künftig aber auch eine Wärmepumpe und/oder ein Elektroauto mit eigenem Solarstrom versorgen, muss das bei der Dimensionierung berücksichtigt werden.

und Wärmepumpe dann betrieben werden, wenn viel Solarstrom zur Verfügung steht – also in der Regel am Mittag und Nachmittag. Das erfordert ein Umdenken, denn viele sind sich noch gewohnt, solche Geräte nachts laufen zu lassen.

Und was ist mit einer Batterie als Stromspeicher?

Das kann eine sinnvolle Zusatzinvestition sein, weil Batterien zuletzt deutlich kostengünstiger geworden sind. Viele Kundinnen und Kunden wünschen heute, dass wir die Integration eines solchen Stromspeichers mit offerieren – und viele bestellen ihn dann auch. Punkto Auslegung der Batterie ist es wichtig, dass sie möglichst das ganze Jahr über gefüllt und entleert werden kann. Man sollte sie eher auf die Stromproduktion im Frühling und Herbst auslegen und nicht auf den Sommer, sonst ist sie viel zu gross. Weil sich Batterien gut erweitern lassen, kann man anfangs auch mit einer kleineren beginnen und diese später noch ausbauen. Als Faustregel rechnen wir mit einer Kilowattstunde Speicherkapazität pro Kilowatt installierter Photovoltaikleistung.

Wie schnell lässt sich eine Solaranlage bei einem Einfamilienhaus amortisieren?

In der Regel liegt die Amortisationsdauer heute bei 8 bis 15 Jahren. Sie hängt aber stark von der Entwicklung der Strompreise ab: Je höher diese sind, desto schneller ist eine Solaranlage amortisiert. Die Unabhängigkeit von den Strompreisen ist für viele Kundinnen und Kunden ein wichtiger Beweggrund für die Investition in eine Solaranlage. Die meisten finden es auch wichtig, dass die Schweiz energiepolitisch unabhängiger wird und gleichzeitig ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet wird. Nichtdestotrotz hat die Kundschaft natürlich stets auch den Wunsch, dass die Solaranlage wirtschaftlich ist.

Welchen Beitrag dazu können die neuen Vermarktungsmodelle «vZEV» und «LEG» leisten?

Kunz Solartech GmbH

Industriestrasse 3

4805 Brittnau

www.iwb.ch/kunz-solartech

Wie erreicht man einen möglichst hohen Eigenverbrauch?

In erster Linie sollten grosse Verbraucher wie Warmwasserboiler, Waschmaschine und Trockner oder eben E-Auto

Weil wir noch keine Praxiserfahrungen haben, ist es schwierig, die künftige Preisgestaltung abzuschätzen. Die Modelle bieten aber sicherlich eine interessante Grundlage, um künftig lokal erzeugten Solarstrom intelligenter zu nutzen. Sie können Anlagen mit tieferem Eigenverbrauch lukrativer machen oder sogar eine grössere Dimensionierung ermöglichen. Welche Modelle sich durchsetzen und wie sie sich wirtschaftlich bewähren, wird die Praxis zeigen.

Auswirkungen von Bautätigkeiten auf die Nachbarschaft

Eine Analyse der damit verbundenen rechtlichen Fragestellungen

Bautätigkeiten sind mit vielfältigen Auswirkungen verbunden, welche nicht nur auf das Baugrundstück beschränkt sind. Insbesondere Nachbarn können von einem Bauvorhaben betroffen sein, beispielsweise durch Lärmemissionen, Luftverunreinigungen oder Rissbildungen an Bauten auf dem Nachbargrundstück. Im vorliegenden Beitrag wird aufgezeigt, welche Rechte und Pflichten den beteiligten Personen zukommen. Die Erläuterungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zusammenhang mit der Ausführung von Bauarbeiten bestehen gestützt auf verschiedene Rechtsgrundlagen vielfältige Rechte und Pflichten, deren umfassende Darstellung den vorliegenden Beitrag sprengen würde.

Nachbarrecht

Nach Art. 684 Abs. 1 ZGB ist jedermann verpflichtet, bei der Ausübung seines Eigentums sich aller übermässigen Einwirkungen auf das Eigentum der Nachbarn zu enthalten. Verboten sind insbesondere alle schädlichen und nach Lage und Beschaffenheit der Grundstücke oder nach Ortsgebrauch nicht gerechtfertigten Einwirkungen, etwa durch Luftverunreinigung, üblen Geruch, Lärm, Schall, Erschütterung, Strahlung oder durch den Entzug von Besonnung oder Tageslicht

(Art. 684 Abs. 2 ZGB). Auch Immissionen durch Bauarbeiten sind von dieser Bestimmung erfasst. Diese können in verschiedener Art und Weise auftreten. Typischerweise kommt es bei Bauarbeiten zu Lärmemissionen (Geräusche durch den Betrieb von Baumaschinen und -fahrzeugen) und Luftverunreinigungen (Staub und Abgase). Es sind aber auch weitere Emissionen denkbar (Erschütterungen, Beschattung usw.). Emissionen sind fast mit jedem Bauvorhaben verbunden und sind auch nicht per se verboten. Ansonsten würden sich viele Bauvorhaben gar nicht umsetzen lassen. Einwirkungen sind nur unzulässig, wenn sie übermässig sind. Bei der Beurteilung, ob eine Einwirkung übermässig ist, wird ein objektiver Massstab angewendet. Relevant ist nicht das subjektive Empfinden des betroffenen Nachbarn, sondern das Empfinden eines normalen Durchschnittsmenschen, der sich in der gleichen Situation befindet. Massgebend ist die Intensität der Einwirkungen. Es ist eine Abwägung der entgegenstehenden Interessen vorzunehmen. Alle in der einzelnen Streitsache ins Gewicht fallenden Umstände sind auf ihre Erheblichkeit zu prüfen. Verboten sind nicht nur schadensverursachende, sondern auch bloss lästige (übermässige) Einwirkungen (BGE 5A_86/2023). Bei der Prüfung, ob eine Einwirkung übermässig ist, sind verschiedenste Umstände zu beachten, etwa die Lage und Beschaffenheit der Grundstücke und der Ortsgebrauch. Bei einem Grundstück in einem Kurort sind wohl weniger weitgehende Einwirkungen zulässig als in einem Industriequartier.

Spezifische Vorschriften zum Bauen werden in Art. 685 ZGB aufgestellt, welcher bestimmt, dass bei Grabungen und Bauten der Eigentümer die nachbarlichen

Grundstücke nicht dadurch schädigen darf, dass er ihr Erdreich in Bewegung bringt oder gefährdet oder vorhandene Vorrichtungen beeinträchtigt. Immer wieder kommt es aufgrund von Bauvorhaben zu Rutschungen oder Senkungen auf Nachbargrundstücken oder zur Beschädigung (z. B. Rissen) an Nachbargrundstücken. Das ist nach Art. 685 ZGB unzulässig. Zu einer effektiven Schädigung muss es sodann nicht kommen. Es genügt die Gefahr eines Schadens. Aufgrund des Toleranzprinzips gilt aber auch dieses Verbot nicht uneingeschränkt. Gewöhnliche Unannehmlichkeiten und Beeinträchtigungen durch geringfügige Senkungen oder Rutschungen müssen akzeptiert werden.

Klagerecht und Schadenersatz Wird ein Nachbar durch die Überschreitung des Eigentumsrechts eines Grundeigentümers geschädigt oder mit Schaden bedroht, kann der Geschädigte auf Beseitigung der Schädigung oder auf Schutz gegen drohenden Schaden und Schadenersatz klagen (Art. 679 Abs. 1 ZGB). Klageberechtigt ist der Nachbar, wobei dieser Begriff nicht einschränkend zu verstehen ist. Nachbarn sind nicht nur Personen, die Eigentümer eines Grundstücks sind, das unmittelbar an das Baugrundstück angrenzt, sondern sämtliche Eigentümer und auch Besitzer (z. B. Mieter, Pächter) von Grundstücken, die von einer Immission betroffen sind. Diese können sich auch in einiger Distanz vom Grundstück befinden, das die Immission verursacht.

Beim Bauen stehen den Nachbarn die Klagemöglichkeiten nach Art. 679 ZGB allerdings nicht stets zur Verfügung. Fügt ein Grundeigentümer seinem Nachbarn beim Bauen übermässige und unvermeidliche Nachteile zu und verursacht er da-

Alain Meier Rechtsanwalt, Siegrist Ries & Partner, Aarau

durch einen Schaden, so kann der Nachbar vom Grundeigentümer lediglich Schadenersatz verlangen (Art. 679a ZGB). Führt ein Bauvorhaben zu übermässigen Immissionen (z. B. Lärm- und Staubeinwirkungen, Verschlechterung der Zugangswege zu Ladengeschäften) haben demnach die Nachbarn nur die Möglichkeit, Schadenersatz zu verlangen, beispielsweise für Einnahmeausfälle, Reinigungskosten oder verminderte Mietzinseinnahmen. Ihnen steht aber nicht das Recht zu, die Einstellung der Bauarbeiten zu verlangen.

Das Hammerschlagsrecht Grundsätzlich sind Grundeigentümer nicht berechtigt, das Grundstück ihres Nachbarn zu betreten. § 76 Abs. 1 des (aargauischen) Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch bestimmt allerdings, dass Grundeigentümer nach Vorankündigung berechtigt sind, Nachbargrundstücke zu betreten oder vorübergehend zu benützen, wenn dies erforderlich ist, um auf dem eigenen Grundstück Pflanzungen, Bauten oder Anlagen zu erstellen, zu unterhalten oder zu beseitigen. Dieses Recht wird als nachbarliches Zutrittsrecht oder auch als Hammerschlagsrecht bezeichnet.

Ähnliche Bestimmungen existieren auch in anderen Kantonen, etwa im Kanton Basel-Landschaft (§ 129 EG ZGB [BL]),

dem Kanton Solothurn (§ 259 EG ZGB [SO]) oder dem Kanton Zürich (§ 229 PBG ZH). Diese kantonalen Normen stützen sich auf Art. 695 ZGB, welcher es den Kantonen vorbehält, über die Befugnis des Grundeigentümers, zum Zweck der Bewirtschaftung oder zur Vornahme von Ausbesserungen und Bauten das nachbarliche Grundstück zu betreten, nähere Vorschriften aufzustellen.

Das Hammerschlagsrecht gilt nicht uneingeschränkt. Der Bauherr darf das Nachbargrundstück nur betreten oder vorübergehend benützen, wenn dies für die Erstellung, den Unterhalt oder die Beseitigung von Pflanzungen, Bauten oder Anlagen notwendig ist. Wann ist nun aber die verlangte Notwendigkeit gegeben? Die modernen technischen Möglichkeiten sind beträchtlich, so lassen sich beispielsweise mittels Helikoptern Lasten transportieren, was der Bedarf an Zugangsmöglichkeiten über das Nachbargrundstück relativiert. Gleichwohl hat das Hammerschlagsrecht weiterhin seine Bedeutung. Ob der Zugang notwendig ist, ist unter Abwägung der betroffenen Interessen zu ermitteln. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, ob die Bauherrschaft über Alternativen verfügt, mit welchen Kosten diese verbunden sind und in welchem Ausmass der Nachbar beeinträchtigt wird.

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Das Hammerschlagsrecht darf nur nach Vorankündigung ausgeübt werden. Wird das Nachbargrundstück betreten, ohne dass die Voraussetzungen des Hammerschlagsrechts gegeben sind, kann dies einen Hausfriedensbruch nach Art. 186 StGB darstellen. Auch deswegen ist es zu empfehlen, den Nachbarn frühzeitig zu informieren und sich vorgängig einvernehmlich auf die Modalitäten der Ausübung des Hammerschlagsrechts zu einigen. Führt die Inanspruchnahme des Hammerschlagsrechts zu einem Schaden, hat der Grundeigentümer dafür Ersatz zu leisten (§ 76 Abs. 2 EG ZGB).

Fazit

Nachbarliche Beziehungen können komplex sein und werden bei Bauvorhaben durch die damit verbundenen Auswirkungen häufig zusätzlich strapaziert. Die Rechtslage ist häufig komplex. Um Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, ist der Bauherrschaft zu empfehlen, frühzeitig mit allenfalls betroffenen Nachbarn Kontakt aufzunehmen und einvernehmliche Lösungen zu suchen. So können Rechtsstreitigkeiten vermieden werden. Dem Nachbarn ist ebenfalls zu empfehlen, seine Anliegen frühzeitig mitzuteilen. Je früher nachbarliche Bedürfnisse vorgebracht werden, desto eher lassen sich diese berücksichtigten und man vermeidet den Vorwurf, untätig geblieben zu sein.

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Brombeeren: rundum gesund

Die «Superfrucht» ist beliebt bei Mensch und Tier

Jeannine Stierli, Spreitenbach

Brombeeren schmecken nicht nur gut, sie sind wahre Vitaminbomben. Mit ihrem hohen Gehalt an Vitaminen, Mineral- und Ballaststoffen gelten sie als echter Superfood und sind zudem sehr kalorienarm. Die rundum gesunden Früchte sind also das ideale Naschwerk. Sie haben ein intensives Aroma, sind sehr saftig und schmecken süss-säuerlich.

Pflücken sollte man nur die reifen, tiefschwarzen Früchte, die sich leicht vom Strauch lösen lassen. Beeren, die sich nur schwer ablösen lassen, sind meist noch unreif und schmecken entsprechend sehr sauer. Die tiefblaue bis fast schwarze Farbe der Brombeeren entsteht durch eine Gruppe von Pflanzenfarbstoffen (Anthocyane), die zugleich gesundheitsfördernd wirken. Je nach Sorte und Standort tragen die Sträucher von Juli bis in den Spätherbst Früchte. Die gesunden Beeren eignen sich nicht nur zum Naschen, sie schmecken auch wunderbar im Birchermüesli oder verarbeitet zu Konfitüre.

Verwandt mit der Himbeere Brombeeren sind nicht nur ein köstlicher Leckerbissen, sondern auch in der Naturheilkunde für ihre heilenden Eigenschaften bekannt. Schon in der Antike und im Mittelalter wurde die Pflanze zu medizinischen Zwecken verwendet. Namen wie Hippokrates, Hildegard von Bingen oder Tabernaemontanus (ein deutscher Arzt des 16. Jahrhunderts) belegen die lange Tradition der Brombeere als Heilpflanze – insbesondere ihrer Blätter.

Die blau-schwarzen Früchte zählen in Mitteleuropa zu den ältesten bekannten Obstarten. Botanisch gesehen handelt es sich bei der Brombeere übrigens nicht um eine «Beere», sondern um eine Sammelsteinfrucht: Sie besteht aus vielen kleinen Einzelfrüchten. Ursprünglich wuchsen

Nur die dunkeln, leicht ablösbaren Früchte sind erntereif.

Brombeeren wild in lichten Wäldern oder an Waldrändern, oft als stachelige, undurchdringliche Hecken. Später wurden sie vermutlich durch Selektion besonders grossfruchtiger Sorten in die Gärten geholt. Brombeeren gehören zur Familie der Rosengewächse (Rosaceae), genauer zur Gattung Rubus, zu der auch die Himbeere zählt. Heute gibt es unzählige Sorten, darunter viele stachellose Varianten, die sich besonders gut für kleinere Gärten oder den Anbau im Kübel eignen.

In Symbiose mit der Tierwelt Doch nicht nur wir Menschen schätzen die bekömmlichen und süssen Früchte: Auch

Insekten, Vögel und kleine Säugetiere laben sich gern an ihnen. Die Blüten der Brombeeren sind eine wichtige Nahrungsquelle, besonders für Bestäuber. Mit ihren zahlreichen Staubblättern produzieren sie grosse Mengen Pollen, was bei Wildbienen und Hummeln sehr beliebt ist. Andere Insekten wie Schwebfliegen oder Schmetterlinge bevorzugen den Nektar.

Auch die Blätter dienen als Raupenfutter. Und die fast unbezähmbaren dichten Hecken wilder Brombeersträucher bieten Vögeln und Kleintieren Schutz und Nistplätze. Igel und Mäuse wiederum finden im Dickicht eine sichere Behausung.

Foto: Jeannine Stierli

Gemeinsam für Eigentum im Freiamt

Politik, Takt und Humor an der GV des Hauseigentümerverbands

(pd) Die 41. Generalversammlung des HEV Freiamt fand in diesem Jahr in Sins mit beeindruckenden 700 Gästen statt. Wie es zur Tradition geworden ist, wurde der Anlass mit einem feinen Nachtessen eröffnet. So startete man gut gestärkt und in entspannter Atmosphäre in den statutarischen Teil.

In Gedenken an Peter Wirz

Dieser begann jedoch mit einer traurigen Nachricht: Der Gründungspräsident des HEV Freiamt, Peter Wirz, ist im März 2025 verstorben. Er hat den Verband über Jahrzehnte hinweg entscheidend geprägt. Die Anwesenden ehrten sein Wirken mit einer Schweigeminute.

Es folgte ein Grusswort des Sinser Gemeindeammanns Josef Huwiler, für einmal etwas spezieller in Form eines Interviews durch Grossrat und HEV-Vorstandsmitglied Silvan Hilfiker. Huwiler lobte die Bevölkerung von Sins und die gut ausgebaute Infrastruktur. Mit einem Augenzwinkern merkte er an, dass die Gemeinde auch mit der Abschaffung des Eigenmietwerts umgehen könne. Noch klarer war dann der Ton bei Markus Meier, Direktor HEV Freiamt

Schweiz. In seinem pointierten Grusswort betonte er, wie wichtig ein JA zur Abschaffung des Eigenmietwerts am 28. September 2025 sei. Selbst wenn man nicht mit jedem Detail der Vorlage einverstanden sei, so komme in den nächsten 20 bis 30 Jahren keine weitere Chance mehr, die Eigenmietwertbesteuerung würde bei einer Ablehnung für lange Zeit zementiert werden.

Fabian Schnell, Geschäftsführer HEV Aargau, spannte den Bogen zur kantonalen Neubewertung der Liegenschaften. Er erinnerte daran, dass nur die Abschaffung des Eigenmietwerts eine spürbare Steuererhöhung für viele Eigentümerinnen und Eigentümer verhindern könne. Die jüngst gutgeheissene Steuergesetzrevision allein reiche nicht aus.

Engagiertes Vereinsjahr

Auch Thomas Räber, Präsident HEV Freiamt, stellte die Bedeutung der kommenden Abstimmung über den Eigenmietwert in den Mittelpunkt seines Jahresberichts. Er blickte aber auch auf ein aktives und erfolgreiches Vereinsjahr zurück: Besonders hervorgehoben wurde der Anlass zur «Lebzeitigen Übertragung von Liegenschaften an

Nachkommen», der im September 2024 grosses Interesse fand. Auch die Führung durch den Reusspark im März 2025 wurde rege besucht und gab wertvolle Einblicke in das Thema Pflege und Betreuung. Schliesslich wurden die Dienstleistungen des HEV Freiamt – von Bauberatung bis Mietrechtsfragen – 2024 ebenfalls wieder stark genutzt. Die Jahresrechnung 2024, vorgestellt von Ruth Seiler, schloss mit einem leichten Verlust ab. Grund dafür waren die Jubiläums-GV im Vorjahr und die Teilnahme an der Gewerbeausstellung. Dank hoher Reserven kann dies jedoch problemlos absorbiert werden.

Neu in den Vorstand gewählt wurde Jörg Weiss aus Muri. Er war in den vergangenen Jahren als Delegierter aktiv und freut sich nun auf das weiterführende Engagement für die Wohneigentümer im Freiamt. Zum Abschluss wurden zwei verdiente Vorstandsmitglieder geehrt: Antonio Monteleone für zehn Jahre und Ruth Seiler sogar für 20 Jahre unermüdlichen Einsatz im Vorstand. Den festlichen Schlusspunkt setzte die Tambourengruppe im Freiamt, die mit Präzision, Witz und Taktgefühl das Publikum begeisterte.

Thomas Räber, Präsident HEV Freiamt, konnte auf ein erfolgreiches Vereinsjahr zurückblicken. Die Tambourengruppe im Freiamt begeisterte mit Taktgefühl und Schalk.
Fotos: fs

Zofingen

Einladung zum Mitgliederanlass 2025 des HEV Zofingen

Energiegesetz + Wärmepumpen

Mittwoch, 27. August 2025

Striega Therm AG, Breitenstrasse 10, 4852 Rothrist

16.30 Uhr Begrüssung, im Anschluss Besichtigung der Wärmepumpen-Produktion

17.00 Uhr Informationen zum neuen Energiegesetz und zu Wärmepumpen

18.00 Uhr Apéro

Referent zum Thema Energiegesetz: Thomas Ammann, Sektionsleiter Energieeffizienz Kanton Aargau

Referent zum Thema Wärmepumpen: Dieter Ackermann, Stv. Geschäftsleiter Striega Therm AG

Der Anlass richtet sich ausschliesslich an Mitglieder des HEV Zofingen. Die Anzahl der Teilnehmer ist limitiert, die Teilnahme wird Ihnen bestätigt. Anmeldeschluss ist der Donnerstag, 8. August 2025.

Die Anmeldung erfolgt via QR-Code oder direkt auf unserer Homepage www.hev-zofingen.ch

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Fricktal

MEHR WERT

FÜR HAUSEIGENTÜMER

Wohneigentum braucht Engagement

GV des HEV Fricktal mit klaren Worten zur Abstimmung im Herbst

(pd) Die 74. Generalversammlung des HEV Fricktal war auch dieses Jahr ein voller Erfolg. Rund 300 Gäste, darunter 177 Stimmberechtigte, fanden sich im Sport- und Freizeitcenter Bustelbach in Stein ein. Die Versammlung wurde musikalisch von der Band «SanySaidap» begleitet, deren Acoustic Folk’n’Roll für eine warme Atmosphäre sorgte.

Ein bewegtes Jahr

In seinem Jahresbericht blickte Präsident Markus Wick auf ein bewegtes Jahr zurück. Er hob die Dienstleistungen des HEV Fricktal wie Bauberatung, Schätzungen und Wohnungsabnahmen hervor, die bei den Mitgliedern grossen Anklang finden. Zudem wurde in mehreren Ausgaben der Neuen Fricktaler Zeitung Ratgeberwissen vermittelt, etwa zu Elektroladestationen oder Neuerungen im Mietrecht.

Im Immobilienmarkt zeigte sich 2024 eine deutliche Belebung der Bautätigkeit – vor allem dank tieferer Zinsen. Besonders Mehrfamilienhäuser erweisen sich aufgrund anhaltender Nachfrage als attraktive Anlageform. Dennoch hinkt das Bauvolumen dem effektiven Wohnraumbedarf hinterher, was sich auch in steigenden Preisen für Wohneigentum niederschlägt. Wick ging ebenfalls auf die politischen Entwicklungen ein: Die Ablehnung der Mietrechtsrevision war ein Rückschlag für Eigentümer. Im Kanton ist das revidierte Energiegesetz seit April in Kraft und bringt neue Herausforderungen mit sich.

Eigenmietwert im Zentrum

Zentrales Thema war die anstehende Abstimmung zur Abschaffung des Eigenmietwerts am 28. September. Sowohl Markus

Der Vorstand des HEV Fricktal ist bereit für die Generalversammlung 2025.

Wick als auch Jeanine Glarner, Präsidentin des HEV Aargau, warben eindringlich für ein JA. Glarner betonte, wie wichtig 2025 für das Wohneigentum sei: Neben der Abschaffung des Eigenmietwerts stehen im Aargau auch steuerliche Änderungen an, die für viele Eigentümer spürbare Folgen haben werden. Wick präzisierte, dass über eine neue Objektsteuer für Zweitwohnungen abgestimmt wird, die mit der Abschaffung des Eigenmietwerts direkt verknüpft ist. Er plädierte für mehr Gerechtigkeit –weg von fiktivem Einkommen, hin zur Förderung von Eigentum als Altersvorsorge und zur Entschuldung.

Die Finanzen des HEV Fricktal zeigen sich solide: Die Jahresrechnung ist ausgeglichen. Neu in den Vorstand gewählt wurde Lorena Montinero, Notarin in Frick und bis 2017 Geschäftsstellenleiterin des Verbands. Der HEV Fricktal wird mit ihr von viel Erfahrung und Fachwissen profitieren können. Ein personeller Wechsel betraf auch die Geschäftsstelle: Neu

leitet Ibadet Ajredini die operative Arbeit des Verbands.

Nachhaltigkeit als Notwendigkeit

Im Anschluss an den statutarischen Teil hielt Markus Fust von der Husner Holzbau AG ein inspirierendes Referat zum nachhaltigen Bauen. Unter dem Motto «Nachhaltigkeit ist keine Option, sondern eine Notwendigkeit» stellte er ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte des Bauens vor. Holzbauten, PV-Fassaden und der «Standard Nachhaltiges Bauen Schweiz» zeigen eindrücklich, wie die Branche zu einer nachhaltigen Zukunft beitragen kann.

Beim gemeinsamen Nachtessen wurde angeregt diskutiert, vor allem über die anstehende Abstimmung. Ein beliebter Programmpunkt zum Abschluss war der Wettbewerb für alle Gäste. Eine schöne Tradition, die dank treuer Sponsoren weitergeführt werden konnte. Die Generalversammlung bot damit nicht nur Informationen, sondern auch viel Raum für Austausch und Gemeinschaft.

Foto:

Immobilienangebote HEV Aargau

Einfamilienhaus Aarau Rohr

6½ Zimmer, 155 m² Wohnfläche

842 m² Grundstück, Cheminée Schopf, grosser Garten grosszügiges Untergeschoss Einzelgarage mit Vorplatz Verkaufspreis CHF 1’290’000.–

Eigentumswohnung Döttingen

5½ Zimmer, 151 m2 Wohnfläche 1. OG ohne Lift, im Dorfkern Raumhöhe im Wohnbereich über 4 m Cheminée, kleine Terrasse Garagenbox exkl. CHF 35’000.–2 Aussenabstellplätze exkl. 25’000.–Verkaufspreis CHF 690’000.–

Zweifamilienhaus Egliswil

2 x 3-Zimmerwohnungen total 117 m² Wohnfläche 500 m² Grundstück grosse Hobbyräume Galerie im Dachgeschoss

3 Aussenabstellplätze Verkaufspreis CHF 650’000.–

Eigentumswohnung Ehrendingen

5½-Zimmer-Gartenwohnung 101 m2 Wohnfläche geschlossene Küche, grosser Essbereich Cheminée, inkl. Kellerabteil inkl. 2 Tiefgaragen-Parkplätze Verkaufspreis CHF 720’000.–

Mehrfamilienhaus Hellikon

Werkstatt (25 m2), 2-Zimmer Studio (41 m2)

3½-Zimmerwohnung (82 m2) 2½-Zimmer-Maisonette (75 m2) 2½-Zimmer-Dach-Maisonette (88 m2) 286 m2 Nutzfläche, 311 m2 Grundstück inkl. zwei Aussenabstellplätze Verkaufspreis CHF 950’000.–

Gewerbeliegenschaft Lenzburg

Büro- und Praxisfläche teilvermietet

1’394 m2 Nutzfläche 2’915 m2 Grundstück inkl. 61 Aussenabstellplätze Verkaufspreis CHF 7’000’000.–

Einfamilienhaus Lengnau

5½ Zimmer, 161 m² Wohnfläche

372 m² Grundstück, Balkon auf jedem Geschoss mit Weit- und Fernsicht Wintergarten mit Outdoor-Küche Einzelgarage und gedeckter Vorplatz Verkaufspreis CHF 980’000.–

Bilder folgen

Einfamilienhaus Oberrohrdorf

7½ Zimmer, 243 m² Wohnfläche 1’027 m² Grundstück, ruhig, sonnig familienfreundlich, Sackgasse Weitblick, lauschige Sitzplätze Pool, Wintergarten Doppelgarage, Carport Verkaufspreis CHF 1’990’000.–

Eigentumswohnung

Oberrohrdorf

3½ Zimmer, 1. OG ohne Lift, 109 m² Wohnfläche, sehr zentral Wohnküche mit Ausblick Warmluft-Cheminée, Balkon, inkl. Kellerabteil und Aussenabstellplatz Verkaufspreis CHF 690’000.–

Bauland Sarmenstorf

Flexible Parzellierung zwischen 900 bis 1’200 m², Möglichkeit für Einfamilien-, Terrassenhäuser oder ähnliche Bauprojekte, sonnige Hanglage am nördlichen Rand der Bauzone W2 Verkaufspreis: CHF 950.– / m2

Doppelhaushälfte Spreitenbach

5½ Zimmer, 130 m² Wohnfläche 370 m² Grundstück, sehr gepflegt grosses Dachzimmer mit freistehender Badewanne, direkt am Waldrand ruhige Lage, Garage Verkaufspreis CHF 1’120‘000.–

Zweifamilienhaus Tegerfelden

7½-Zimmerwohnung (168 m2) 4½-Zimmerwohnung (114 m2) ruhige und sonnige Lage, Schopf zwei Garagen, Aussenabstellplätze Baulandreserve von 750 m2 Verkaufspreis CHF 1’600’000.–

Mehrfamilienhaus

Untersiggenthal

2 x 3 Zimmerwohnung

2 x 4 Zimmerwohnung, total 254 m² Wohnfläche, 560 m² Grundstück, ruhige zentrale Lage, Einzelgarage 3 Aussenabstellplätze Verkaufspreis CHF 1’590’000.–

Einfamilienhaus

Untersiggenthal

5½ Zimmer, 138.5 m² Wohnfläche 432 m² Grundstück, ruhige Lage offene und helle Küche, Kachelofen Balkon, Hobbyraum Garage, Aussenabstellplatz Verkaufspreis CHF 1’250’000.–

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Lenzburg-Seetal

Geister, Monster und Eigenmietwert

Der HEV Lenzburg-Seetal trotzt Regen- und Regulierungsflut

Foto: fs

stärker werde. Dazu gehöre Aufklärung und politisches Engagement.

Geisterjäger gesucht

(pd) Trotz Starkregen und donnerndem Gewitter fanden sich über 174 Mitglieder und Gäste zur diesjährigen Generalversammlung des HEV Lenzburg-Seetal ein. Wie gewohnt fand die Versammlung in der Aula der Berufsschule Lenzburg statt. Die hohe Teilnehmerzahl zeigt eindrücklich, wie stark sich die Mitglieder mit ihrem Verband verbunden fühlen – ein Zeichen grosser Wertschätzung und gelebter Gemeinschaft.

Ein Monster, viele Gesichter Präsident Stephan Weber eröffnete die Versammlung mit einer Rede voller Energie, Witz und klarem Blick auf die Herausforderungen. Er erinnerte an die Kampagne mit dem «Wohneigentums-Ungeheuer», das symbolisch für die Vielzahl an drohenden staatlichen Eingriffen in die Eigentumsfreiheit steht. Das Monster treibe weiter sein Unwesen, warnte Weber, auch

wenn mit der Kampagne neue Mitglieder gewonnen werden konnten. Aktuell seien allein auf Bundesebene 25 politische Vorlagen hängig, viele davon mit potenziell schädlichen Auswirkungen für Eigentümerinnen und Eigentümer. Dazu kommen diverse Vorstösse in den Kantonen. Beispiele reichten von Mietzins- und Nebenkostenkontrollen bis hin zum kommunalen Vorkaufsrecht. Besonders kritisch erwähnte Weber Genf, wo Beratungsgutscheine für Mieterinnen und Mieter gefordert werden – bezahlt durch Steuergelder. Oder das Basler Wohnschutzgesetz, dessen negative Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt mittlerweile sichtbar seien. Investitionen gingen zurück, während der Wohnraummangel weiter zunehme.

Der HEV müsse weiterhin alles daransetzen, dass dieses Regulierungsmonster nicht noch

Passend zur Monster-Analogie nahm Jeanine Glarner, Präsidentin des HEV Aargau, in ihrem Grusswort den Faden auf. Sie rief die Anwesenden dazu auf, gemeinsam als «Geisterjäger» den Eigenmietwert zu bekämpfen. Jenes Einkommen also, das so fiktiv wie ein Geist ist, die Wohneigentümer aber trotzdem jährlich versteuern müssen. Am 28. September 2025 wird über dessen Abschaffung abgestimmt. Geschäftsführer Fabian Schnell präsentierte die Vorlage dann im Detail und betonte, dass alle Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer langfristig von einer Abschaffung des Eigenmietwerts profitieren werden, auch wenn die Steuerrechnung aufgrund einer Sanierung im Vergleich zum Status quo vielleicht auch einmal höher ausfallen könnte.

Der statutarische Teil der Versammlung war von zwei bedeutenden personellen Wechseln geprägt: Denise Gunkel und Hardy Straub traten nach vielen Jahren im Vorstand zurück – Hardy Straub gar nach beeindruckenden 28 Jahren, was von den Anwesenden mit einem besonders warmen Applaus verdankt wurde. Neu gewählt wurden die Architektin Isabel Fröhlicher sowie der Immobilien-Treuhänder Oliver Straub.

Zum Abschluss wies Stephan Weber darauf hin, dass die erfolgreiche Kampagne mit dem «Wohneigentums-Ungeheuer» auch im kommenden Jahr weitergeführt wird. Dies ist notwendig, um das Thema sowie den HEV präsent zu halten und die Gefahren überbordender Regulierungen weiterhin sichtbar zu machen.

Der neue Vorstand des HEV Lenzburg­Seetal: Grossrat Rolf Jäggi (Vizepräsident), Thomas Hausmann, Isabel Fröhlicher, Stephan Weber (Präsident) und Oliver Straub (v. l. n. r.).

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Zürich

«Wohnen im Alter»: ein irreführender Begriff

Es sollte «Wohnen mit Dienstleistungen» heissen

Der Begriff «Wohnen im Alter» erweckt den Eindruck, dass Menschen im Rentenalter nur in speziellen Einrichtungen oder Wohnformen leben können. In Wirklichkeit haben viele Seniorinnen und Senioren die Möglichkeit, in ihren eigenen vier Wänden zu bleiben und dabei verschiedene Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Diese Unterstützung ermöglicht es älteren Menschen, ihre Selbstständigkeit zu bewahren und gleichzeitig die nötige Hilfe zu erhalten, um ihren Alltag sicher und angenehm zu gestalten, wie Ralph Bürge im Interview ausführt.

profitieren, unabhängig von Lebenssituation oder Alter.

Herr Bürge, «Wohnen im Alter», was heisst das?

Eigentlich sollte es heissen, «Wohnen mit Dienstleistungen». Die Möglichkeit, Unterstützung im Alltag zu erhalten, kann für jeden von Vorteil sein, dazu muss man nicht alt sein. Darüber hinaus fördern solche Dienstleistungen ein selbstbestimmtes Leben und tragen dazu bei, dass man sich in seinem Zuhause wohlfühlt. Es ist eine moderne Art des Wohnens, die Flexibilität und Lebensqualität in den Vordergrund stellt. Jeder kann von diesen Angeboten

Zur Person

(ef) Ralph Bürge ist gelernter Elektromonteur mit Weiterbildung im kaufmännischen Bereich, Innenarchitektur und Soziologie. Er war Gemeinderat und leitete fast 18 Jahre lang das operative Geschäft des Alterszentrums Lindenhof in Oftringen, nachdem er es in eine Stiftung überführt hatte. Er hat die Ausbildung zum Leiter von sozialen und sozialmedizinischen Institutionen europaweit absolviert. Des Weiteren ist er Mitglied von Gerontologie.ch und im Board of Directors von Leading Nursing Homes vertreten.

Bis ins frühe 20. Jahrhundert wurden als alt nur Personen betrachtet, deren körperliche und geistigen Kräfte schwanden, unabhängig vom kalendarischen Alter. Wer ist für Sie alt?

Fühlen Sie sich alt?

Nein, ich fühle mich mit meinen 66 Jahren überhaupt nicht alt. Sie kennen doch sicher das Lied von Udo Jürgens: «Mit sechsundsechzig Jahren fängt das Leben an». In unserer Gesellschaft ist per Definition alt, wer das 65. Lebensjahr erreicht hat bzw. ins Rentenalter kommt. Vielleicht muss man bei der Wahrnehmung von alt zwischen biologischen und sozialen Aspekten unterscheiden. Biologisch gesehen kann das Alter sehr unterschiedlich erlebt werden. Einige Menschen sind mit 40 Jahren schon hilfsbedürftig und fühlen sich alt. Andere sind mit 65 Jahren körperlich immer noch fit und geistig aktiv. Oft wird man aber mit Erreichen des Rentenalters in eine Schublade gesteckt, die nicht der eigenen Lebensrealität entspricht.

«Wohnen im Alter» heisst somit nicht, dass ich mit dem Erreichen des Rentenalters aus meinem Zuhause in eine kleiner Mietwohnung oder ins Altersheim umziehen muss? Überhaupt nicht. Mit dem heutigen vielseitigen Dienstleistungsangebot ist es möglich, bis zum Lebensende in seinen eigenen vier Wänden zu bleiben. Ein häufiges Problem, das ich jedoch immer wieder beobachte, ist, dass ältere Menschen Schwierigkeiten haben, Unterstützung anzunehmen, beispielsweise beim Putzen ihrer Wohnung.

Der Lindenhof in Oftringen bietet eine solche Dienstleistung an und wissen Sie, wer sie am häufigsten in Anspruch nimmt?

Keine Ahnung – wer?

Junge Berufstätige, da sie der Meinung sind, dass sie ihre Zeit lieber mit anderen Aktivitäten verbringen möchten als mit Hausarbeit.

Ältere Menschen leben teilweise in verhältnismässig grossen und kostengünstigen Wohnungen. Der «Blick» schrieb am 14.02.2025: «Alte Menschen besetzen erschwinglichen Wohnraum.» Darf ich als Rentnerin oder Rentner überhaupt noch ohne schlechtes Gewissen ein grosses Haus alleine bewohnen?

Es gibt keinen Grund, sich zu schämen, in seiner grossen Wohnung oder seinem eigenen Haus zu leben, das oft bereits abbezahlt ist. Diese Aussage im «Blick» erachte ich als unverschämt. Sie ist eine Entwürdigung und kommt einer Enteignung gleich. Die Gesellschaft hat vom Lebenswerk dieser Menschen profitiert und sie leisten auch heute noch ihren Beitrag durch die Zahlung von Steuern auf ihr Vermögen. Mit den heutigen Dienstleistungsangeboten ist es möglich, bis ins hohe Alter in seinen eigenen vier Wänden zu wohnen. Es gibt sogar Domizil-Betreuungsangebote und die Möglichkeit, tageweise in einer Alterseinrichtung zu wohnen, ohne dass ein Umzug aus dem eigenen Zuhause notwendig ist.

Hans Peter Farner, Präsident der Age Stiftung, beschreibt den Begriff «Wohnen im Alter» als Teil einer überraschend dynami­

Eveline Frei, Redaktorin

schen Entwicklung. Dies auch im Einklang mit der Beobachtung des Gottlieb Duttweiler Instituts, das davon ausgeht, dass das «Wohnen im Alter» künftig zunehmend individualisiert gestaltet wird. Was ist Ihre Erfahrung?

Ja, dieser Trend ist bereits heute feststellbar. Mit entsprechender Unterstützung können wir in unseren eigenen vier Wänden wohnen und individuell entscheiden, welche Dienstleistungen wir in unserem Alltag in Anspruch nehmen möchten. Ich sehe die Entwicklung dahingehend, dass aufgrund dieser Möglichkeiten Pflegeheime künftig zunehmend die Funktion eines Hospizes übernehmen werden.

Um möglichst lange in den eigenen vier Wänden leben zu können, muss die Wohnung altersgerecht gestaltet sein. Was heisst das?

Im fragilen Rentenalter sind hindernisfreie Wohnungen sicherlich ein Vorteil und erleichtern den Alltag erheblich. Sie ermöglichen es, sich sicherer und unabhängiger im Zuhause zu bewegen. Barrierefreie Zugänge, breite Türen und bo-

dengleiche Duschen tragen dazu bei, Stürze zu vermeiden und die Selbstständigkeit zu fördern. Barrierefreie Wohnungen sind aber nicht nur für Menschen mit körperlichen Einschränkungen geeignet. Sie schaffen für Menschen aller Altersgruppen und Lebenssituationen ein praktisches Wohnumfeld.

Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) fördert altersgerechte Wohnbauten, z. B. mit zinslosen Darlehen. Gibt es noch andere Unterstützungsmöglichkeiten für das «Wohnen im Alter»?

Grosse Wohnbauprojekte für Alterswohnungen erhalten Zuschüsse vom BWO. Privatpersonen können für bauliche Massnahmen wie etwa den Einbau eines Treppenlifts bzw. für sämtliche Hilfsmittel von der Invalidenversicherung (IV) Unterstützung erhalten. Die IV bietet finanzielle Beiträge für Massnahmen, die dazu dienen, die Selbstständigkeit und Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen oder gesundheitlichen Einschränkungen zu verbessern. Auch die AHV beteiligt sich zu 75 Prozent an den Kosten für beispielsweise

Lupen-Brillen, Sprechgeräte, Prothesen für das Gesicht, Schuhe vom Orthopäden oder Hörgeräte.

Stichwort EFAS, die ab 2028 zur Anwendung kommt. Was hat die einheitliche Finanzierung von Ambulant und Stationär mit «Wohnen im Alter» zu tun?

Ab 2028 sollen ambulante und stationäre Leistungen einheitlich finanziert werden, ab 2032 auch die Pflegeleistungen. Die einheitliche Finanzierung von Ambulant und Stationär hat einen direkten Einfluss auf das «Wohnen im Alter», da sie darauf abzielt, die verschiedenen Versorgungsformen für ältere Menschen zu harmonisieren und zu optimieren.

Und das elektronische Patientendossier? Ist die Angst vor dem gläsernen Patienten berechtigt?

Das elektronische Patientendossier (EPD) spielt eine wichtige Rolle in der einheitlichen Finanzierung von Ambulant und Sta-

Fortsetzung Seite 25

Alle können Dienstleistungen in Anspruch nehmen, die das Alltagsleben einfacher gestalten.

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In der Schweiz enden laut BFU jährlich rund 1700 Stürze tödlich! Das sind deutlich mehr als bei Verkehrsunfällen. «Davon ereignet sich ein Drittel auf Treppen. Die meisten Treppenunfälle liessen sich vermeiden, wenn der Handlauf konsequent benutzt würde» (SUVA).

Handläufe sind ein wichtiger Bestandteil jeder Treppe, sowohl im Haus als auch im Garten, da sie für zusätzliche Sicherheit und Stabilität sorgen. Im Aussenbereich, wo Witterungseinflüsse wie Regen und Schnee die Oberflächen rutschig machen können, sind robuste und normgerechte Handläufe unverzichtbar. Im Innenbereich fehlt bei viertel- oder halbgewendelten Treppen oftmals der zusätzliche, wandseitige Handlauf – also dort, wo die Stufen breiter sind.

Hier kommen wir als Fachbetrieb für die Nachrüstung von Handläufen ins Spiel,

Publireportage – Publireportagen sind keine Empfehlung des HEV Aargau

Durch unser grosses Sortiment an unterschiedlichen Dekoren gibt es für jede Treppe die passende Lösung. Die Hand-

Der richtige Weg zum neuen Zuhause

UTA Immobilien AG: wertvolle Tipps von den Verkaufsprofis

Jeder Wohnformwechsel ist individuell und sollte an persönliche Wünsche und Voraussetzungen angepasst werden. Ein zentraler Aspekt ist die Reihenfolge: zuerst kaufen, zuerst verkaufen oder verkaufen und vorerst mieten?

Zuerst kaufen

Wer zuerst das neue Zuhause kauft, kann stressfreier umziehen. Ist jedoch ein Grossteil der Eigenmittel in der aktuellen Immobilie gebunden, braucht es eine Zwischenfinanzierung durch die

Bank. In diesem Fall wird das Haus erst verkauft, wenn das neue Zuhause gefunden ist.

Zuerst verkaufen

Wer zuerst verkauft, kennt sein genaues Budget für die neue Immobilie. Mit dem Käufer lässt sich oft ein späterer Übergabetermin vereinbaren, was Zeit für die Immobiliensuche schafft.

Verkaufen und vorerst mieten

Diese Variante bedeutet zwar zwei Umzüge, bietet aber Flexibilität. Sie eignet

sich bei knapper Finanzierung oder wenn der Verkaufsdruck reduziert werden soll. Der Übergang in die neue Wohnform kann so sorgfältiger geplant werden.

Professionelle Beratung

Ein unverbindliches Gespräch mit den Spezialisten der UTA Immobilien AG hilft, Vor­ und Nachteile der Varianten zu klären. Die kostenlose Beratung beinhaltet eine Marktwertanalyse, die Einschätzung der Verkäuflichkeit sowie Tipps zur optimalen Vorbereitung und zum Verkaufsprozess.

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Fotos: zvg
Das Team: Thomas Hager, Nicole Steffan, Ivonne Hildebrandt, Nicole Sibold, Pascal Schmid.

Warum Zeit mit Hausarbeiten aufwenden, wenn man professionelle Dienstleister engagieren kann?

Digitalisierung im Gesundheitsbereich verbessert Effizienz und Qualität.

tionär. Es trägt dazu bei, die Qualität, Effizienz und Koordination der Pflege zu erhöhen. Und nein, die Bedenken sind unbegründet. Die meisten Rentnerinnen und Rentner sind heute digital unterwegs. Die Angst ist eher berechtigt im Bereich der Umsetzung.

Wie meinen Sie das?

Nach meinen persönlichen Erfahrungen mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) scheint es dort an Motivation zu mangeln, Richtlinien und Weisungen für die Umsetzung von EFAS zu entwickeln. Nachdem man sich im Wahlkampf auf höchster Ebene gegen EFAS positioniert hat, entsteht der Eindruck, dass man sich nicht für die effektive Umsetzung verantwortlich fühlt und alles auf die Kantone und Verbände abschieben will.

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Ab 2028 gilt für Frauen und Männer ein einheitliches Referenzalter von 65 Jahren bzw. dann gelten beide Geschlechter per Definition als alt. Im antiken Griechenland wurden ältere Menschen als «gerontes» bezeichnet, was so viel wie «Alter» oder «Greis» bedeutet. Man betrachtete sie als Träger von Weisheit und Erfahrung. Glauben Sie, dass diese Sichtweise auch in unserer heutigen Gesellschaft noch zutrifft? In der heutigen Gesellschaft hat sich die Wahrnehmung älterer Menschen in vielerlei Hinsicht verändert. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Weisheit und Erfahrung von älteren Menschen heute noch gewürdigt werden. Dennoch sehen sich viele auch mit Vorurteilen und Stereotypen konfrontiert. Ein anschauliches Beispiel dafür ist der erwähnte Bericht im «Blick». Doch es geht auch anders. Es existieren zahlreiche Projekte, die Kindergartenkinder und Seniorinnen sowie Senioren zusammenbringen oder ältere Menschen über das Rentenalter hinaus im Arbeitsmarkt halten. Bei diesen Begegnungen haben die älteren Menschen die Möglichkeit, ihre Zeit und ihr Wissen weiterzugeben. Dieser Austausch ist für beide Seiten von grossem Nutzen, denn mit dem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben geht oft viel wertvolles Wissen und Erfahrung verloren.

Mobilität im Eigenheim: Treppenlift oder Personenlift?

Die richtige Lösung für mehr Selbstständigkeit

In einem mehrstöckigen Zuhause kann die Mobilität in jedem Alter eine Herausforderung darstellen, insbesondere für Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit. Treppenlifte und Personenlifte bieten zwei unterschiedliche Lösungen, um den Alltag zu erleichtern und die Selbstständigkeit zu fördern. Während Treppenlifte kostengünstiger und platzsparender sind, bieten Personenlifte zusätzlichen Komfort und die Möglichkeit, grössere Lasten zu transportieren.

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Die Wahl zwischen einem Treppenlift und einem Personenlift für das eigene Zuhause hängt von mehreren Aspekten ab. Es ist wichtig, vorausschauend zu planen und mögliche zukünftige Mobilitätsherausforderungen in Betracht zu ziehen. Das Ziel sollte eine umfassende Lösung sein, die auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt ist.

Treppenlift versus Personenlift

Wenn die Treppe täglich genutzt wird, stehen Sicherheit und Bequemlichkeit im Vordergrund und hier kann ein Lift entscheidend zur Lebensqualität beitragen. Treppenlifte benötigen in der Regel weniger Raum als Personenlifte, was in engen Fluren oder kleinen Treppenhäusern von Vorteil sein kann. Ein Treppenlift kann entlang der Treppe installiert werden. Er ist ideal für

«Den Treppenlift oder Aufzug mindestens einmal im Jahr warten lassen.»

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Menschen, die Schwierigkeiten beim Treppensteigen haben, aber weiterhin in einem mehrstöckigen Haus leben möchten. Ein Personenlift hingegen bietet mehr Komfort und kann auch grössere Lasten transportieren. Allerdings benötigt er mehr Platz und ist sowohl in der Anschaffung als auch im Unterhalt kostspieliger. Personenlifte sind häufig die bessere Option, wenn regelmässig mehrere Personen oder grössere Gegenstände transportiert werden sollen. Der Komfort

Mit einem Lift bleibt das Zuhause ein Ort der Freiheit und Lebensqualität.
Mit einer regelmässigen Wartung Probleme frühzeitig erkennen und beheben.
Eveline Frei, Redaktorin

und die Sicherheit von Personenliften werden nicht nur von älteren Menschen geschätzt, sondern auch von Personen mit eingeschränkter Mobilität, Familien mit kleinen Kindern und Menschen, die schwere Lasten tragen müssen.

Mehr Sicherheit und Bewegungsfreiheit

Eine spezielle Lösung für enge Treppenhäuser bietet unter anderem Högg Liftsysteme. Die Treppenlifte von Högg fahren an einer Schiene an der Decke statt am Treppengeländer. Dadurch lassen sie sich auch in enge, kurvige Treppenhäuser einbauen. Daniel Kressig, Geschäftsführer von Högg Liftsysteme, erzählt, auf was man achten muss, um möglichst lange Freude am Treppen- oder Personenlift im Eigenheim zu haben:

Herr Kressig, was ist zu tun, wenn der Lift im Eigenheim den Sicherheitsanforderungen nicht mehr genügt, Stichwort SNEL: Safety Norm for Existing Lifts (EN­Norm 81­80 und SIA­Norm 370.080)?

Es gelten immer die aktuellen Normen beim Einbau. Das bedeutet, dass bei einem Personenlift oder Treppenlift, der vor 10 Jahren installiert wurde, die Normen gelten, die im Jahr 2015 gültig waren. Mit anderen Worten ist es nicht notwendig, alle neuen Standards sofort umzusetzen, wenn sie eingeführt werden. Es reicht aus, die bestehenden Vorschriften zu beachten, die zum Zeitpunkt der Installation gültig waren.

Gelten diese Normen nur für Treppen­ und Personenlifte in Unternehmen oder sind sie auch für Privathaushalte gültig?

Wir bauen speziell Treppenlifte und Aufzüge, die Menschen mit eingeschränkter Mobilität beim Bewegen unterstützen. Dabei halten wir uns an die Sicherheitsregeln in den zwei Normen EN81-40 und EN81-41. Diese Regeln gelten sowohl für private Häuser als auch für öffentliche Gebäude, damit alle sicher und bequem befördert werden können.

Was genau besagen diese zwei Normen?

Die Norm EN81-40 legt fest, wie die Zugänge und Türen bei Aufzügen gestaltet sein sollten, damit sie sicher und leicht zugänglich sind. Besonders bei Aufzügen für

Treppenlifte können die Bewegungsfreiheit erleichtern.

Menschen mit eingeschränkter Mobilität sorgt diese Regel dafür, dass die Türen die richtigen Masse haben und einfach zu bedienen sind, damit jeder den Aufzug gefahrlos nutzen kann. Die Norm EN81-41 beschäftigt sich mit den Notruf- und Kommunikationssystemen in Aufzügen. Sie stellt sicher, dass im Notfall jederzeit jemand Hilfe rufen kann und dass die Verbindung zwischen den Fahrgästen im Aufzug und einer Notrufzentrale zuverlässig funktioniert. So wird die Sicherheit der

«Ein Notrufsystem ist keine Pflicht, aber empfehlenswert.»

Nutzer im Falle eines Problems deutlich erhöht. Zusammengefasst sorgen diese Normen dafür, dass Aufzüge sowohl barrierefrei zugänglich sind als auch im Notfall eine sichere Kommunikation gewährleistet ist, um die Sicherheit und den Schutz der Nutzer zu verbessern.

Braucht es beim Treppenlift im Eigenheim auch ein Notrufsystem?

Ob ein Notrufsystem eingebaut werden muss, hängt von der jeweiligen Situation ab. Es gibt keine allgemeine Regel, die vorschreibt, dass es immer vorhanden sein muss. Allerdings ist es sinnvoll, eines zu installieren, wenn die jeweilige Person keine Möglichkeit hat, selbst im Notfall Hilfe zu rufen. So kann im Falle eines Falles schnell Unterstützung geholt werden.

Wie oft sollte man Kontrollen am Personenoder Treppenlift im Eigenheim durchführen?

Die Hersteller empfehlen in ihrer Bedienungsanleitung, den Treppenlift oder Aufzug mindestens einmal im Jahr warten zu lassen. So können Sie sicherstellen, dass er immer sicher und zuverlässig funktioniert.

Quelle: www.hoegglift.ch

Foto: Högg Lifstsysteme AG

Eigentum weitergeben

Eigentumsübertragung und Erbschaft richtig regeln

Bei der Übertragung und Weitergabe von Immobilien sind verschiedene rechtliche Aspekte zu beachten. Mit dem neuen Erbrecht sind auch alte Erbverträge, Testamente und letztwillige Verfügungen anpassungsbedürftig, um den aktuellen Gesetzen und persönlichen Wünschen zu entsprechen. Eine sorgfältige Planung sorgt dafür, dass der Vermögensübergang reibungslos und rechtssicher verläuft.

Anhand von drei fiktiven Fallbeispielen werden Vermögensübertragungen und Vererbungen im praktischen Kontext veranschaulicht und von einem Fachmann beurteilt.

Fallbeispiel 1:

Herr Müller ist ein verwitweter 75-jähriger Rentner, der in einem kleinen Haus lebt, das er vor vielen Jahren gekauft hat. Er hat zwei Kinder, Anna und Peter. Da Herr Müller gesundheitliche Probleme hat, möchte er sicherstellen, dass sein Eigentum nach seinem Tod in die richtigen Hände gelangt.

Um dies zu regeln, beschliesst Herr Müller, ein Testament zu erstellen. In diesem Testament legt er fest, dass sein Haus nach seinem Tod zu gleichen Teilen an seine beiden Kinder, Anna und Peter, vererbt werden soll. Er möchte, dass sie das Haus gemeinsam nutzen oder verkaufen können, je nachdem, was für sie am besten ist. Zusätzlich zu seinem Testament hat Herr Müller auch beschlossen, eine vorweggenommene Eigentumsübertragung durchzuführen. Er möchte, dass Anna und Peter bereits zu seinen Lebzeiten einen Teil des Eigentums an dem Haus erhalten. Daher überträgt er ihnen jeweils 25 Prozent (somit 50 Prozent) des Eigentums an dem Haus, während er weiterhin dort wohnen bleibt und das Haus verwaltet. Diese vorweggenommene Eigentumsübertragung wird notariell beurkundet und Herr Müller behält sich das Wohnrecht vor, sodass er weiterhin in seinem geliebten Zuhause leben kann. Im Testament wird festgehalten, dass im Falle

seines Todes die verbleibenden 50 Prozent des Eigentums, die er noch besitzt, ebenfalls an Anna und Peter zu gleichen Teilen vererbt werden.

Das meint der Fachmann: Es ist gut, dass sich Herr Müller früh Gedanken über sein Haus macht und dies auch rechtlich absichern möchte. Wichtig in so einem Fall ist es, die Situation mit einem Notar/Steuerberater zu besprechen. Nebst dem Wohnrecht gibt es auch die Möglichkeit einer sogenannten Nutzniessung. In Fällen wie bei der Familie Müller sollte auch die finanzielle Situation der Kinder mitberücksichtigt werden, da sich je nach gewählter Vorgangsweise die Einkommens- und Vermögenssteuern der Kinder verändern. Beim Wohnrecht versteuern z. B. alle Eigentümer (unter Abzug der Hypothekarschulden) das Haus als Vermö-

genswert zu ihrem Anteil, bei der Nutzniessung der Nutzniesser – im vorliegenden Fall wäre das der Vater – allein. Beides hat natürlich Vor- und Nachteile.

Die Grundstückgewinnsteuer wird bei der Übertragung der Liegenschaft an die Kinder aufgeschoben, hierbei spielt es somit keine Rolle, ob diese Übertragung zu Lebzeiten oder nach dem Tod von Herrn Müller stattfindet.

Weiter ist bei der Familie Müller zu berücksichtigen, ob eine Eigentumsübertragung nicht schon zu 100 Prozent erfolgen soll. Das kann bei der Refinanzierung für die Kinder helfen. Auch sollte vor der Übertragung beachtet werden, ob die Kinder dadurch vom Steueramt als gewerbsmässige Liegenschaftenhändler eingestuft werden könnten. Hier ist es wichtig, die

Eveline Frei, Redaktorin
Vererben will gelernt sein.

Situation rechtzeitig und allumfassend zu beurteilen.

Fallbeispiel 2:

Frau Schmidt ist eine 80-jährige Witwe, die in einem grossen Familienhaus lebt, das sie vor 30 Jahren zusammen mit ihrem verstorbenen Mann gekauft hat. Sie hat drei Kinder, Lisa, Heidi und Tom. Frau Schmidt hat nie ein Testament erstellt und hat auch keine formelle Eigentumsübertragung vorgenommen.

Frau Schmidt hatte beschlossen, dass ihre Tochter Lisa, die in der Nähe wohnt und sich um sie kümmert, das Haus erben soll. Diese Entscheidung teilte sie Lisa mündlich mit, jedoch nie schriftlich. Ihre Tochter Heidi lebt und arbeitet in England und weiss von nichts. Die Eltern hatten ihr seinerzeit das Studium finanziert. Ihr Sohn Tom lebt in einer anderen Stadt und hat weniger Kontakt zu seiner Mutter. Als Frau Schmidt ins Krankenhaus eingeliefert wird, wird die Situation kompliziert. Lisa plant Renovierungsarbeiten, da sie davon ausgeht, das Haus zu erben. Tom hingegen ist der Meinung, dass er ebenfalls ein Anrecht auf das Haus hat, da es im Grundbuch auf beide Elternteile eingetragen ist. Nach dem Tod von Frau Schmidt kommt es zu einem erbitterten Streit zwischen den Geschwistern. Lisa beruft sich auf die mündliche Zusage, während Heidi und Tom darauf bestehen, dass ohne Testament alle Kinder gleichberechtigt sind. Da es kein Testament gibt, wird der Fall vor Gericht gebracht.

Das meint der Fachmann:

Solche familiären Streitigkeiten sind sehr bedauernswert und sicher nicht im Sinne der verstorbenen Person. Deshalb ist es so wichtig, zu Lebzeiten seine Wünsche schriftlich festzuhalten. Am besten macht man dies mit einem handschriftlichen Testament oder gleich bei einem Notar, welcher einen Erbvertrag aufsetzen kann. Darin können auch gleich Ausgleichungsansprüche festgehalten werden. Es steht gemäss Erbrecht allen Kindern gleich viel Erbschaft zu, sei dies in Bankguthaben, Immobilien oder anderen Vermögenswerten, und ungeachtet davon, wo die Kinder wohnen. In diesem spezifi-

schen Fall liegt allenfalls schon eine Erbengemeinschaft vor, da der Vater der Kinder vorverstorben ist und noch immer im Grundbuch eingetragen ist. Das müsste vorgängig überprüft werden.

Muss nun ein Kind seine Geschwister bei der Übernahme einer Liegenschaft auszahlen, kann das eine grosse finanzielle Belastung sein. Hier ist die gesamte finanzielle Situation der Mutter zu betrachten. Wenn alle Kinder einverstanden sind, kann im Erbvertrag auch ein Ausgleichungsverzicht zwischen den Kindern unterschrieben werden. Auch wenn im vorliegenden Fall Lisa ethisch Anspruch auf das Haus hat, da sich ihre Mutter dies offenbar gewünscht hat, hat sie mit einer mündlichen Aussage keine Beweismittel, welche sie dem Gericht vorbringen kann.

Fallbeispiel 3:

Herr und Frau Eisner haben zwei Töchter und zwei Söhne und sind kürzlich in den Ruhestand gegangen. Sie leben in einem Einfamilienhaus, das sie vor einigen Jahren mit einer Erhöhung der Hypothek komplett renoviert haben.

Sie haben beschlossen, dem ältesten Sohn das Haus zu Vorzugskonditionen zu übertragen, verbunden mit einem lebenslangen Wohnrecht sowie einem mietfreien Zeitraum von zehn Jahren. Der Vertrag wird zwischen dem Sohn und den Eltern geschlossen unter Ausschluss der anderen Geschwister. Der zweite Sohn erhält zusammen mit seinem Geschäftspartner das von Herrn Eisner vor 50 Jahren gegründete Einzelunternehmen. Auch hierfür wird ein separater Vertrag nur zwischen dem Sohn und den Eltern geschlossen, wiederum unter Ausschluss der anderen Geschwister. Zusätzlich eröffnen Herr und Frau Eisner für ihre zwei Enkelinnen je ein Sparkonto mit jeweils 10’000 Franken. Die Töchter erhalten jährlich unterschiedliche Tranchen von 10’000 Franken als Erbvorbezug, während der verbleibende Anteil ihres Erbes nach dem Tod der Eltern ausgezahlt werden soll. Keines der Geschwister weiss zu diesem Zeitpunkt, wie viel das andere bereits erhalten hat oder erhalten wird. Die Eltern

sind der Ansicht, sie müssen die Verträge nicht offenlegen und können frei über ihr Vermögen verfügen. Sie haben gegenüber den Kindern erwähnt, dass sie ein Testament aufgesetzt haben.

Das meint der Fachmann:

In der familiären Situation der Eisners wäre ein offener, transparenter Umgang der Eltern zu den Kindern die beste Lösung. So könnte familiärem Misstrauen und Missgunst vorgebeugt werden. Natürlich sind aber die Eltern nicht verpflichtet, die Kinder vor ihrem Tod über die ausbezahlten Beträge zu informieren. Problematisch wird es erst dann, wenn Herr und Frau Eisner verstorben sind, da dann die Erbvorbezüge unter den Kindern ausgeglichen werden müssen. Wenn die vor dem Tod ausbezahlten Beträge an die Kinder nicht schriftlich festgehalten wurden, kann dies ein längeres Gerichtsverfahren unter den Kindern mit sich bringen, da herausgefunden werden muss, wer bereits welche Vermögenswerte erhalten hat. Muss eines der Geschwister die anderen ausgleichen und kann dies finanziell nicht, kann es sein, dass z. B. die Situation eintritt, dass der älteste Sohn sein Haus wieder verkaufen muss oder der zweite Sohn das Einzelunternehmen, um seine Geschwister auszuzahlen. Da die Hausübertragung an den ältesten Sohn sowieso einen Gang zum Notar benötigt, wäre es sinnvoll, vorher beim Notar die ganze Situation zu besprechen, damit die Geschwister allenfalls auch gleich im Kaufvertrag ihre Zustimmung geben können.

Der Fachmann: Thierry Brem, eidg. dipl. Wirtschaftsprüfer, Vorstandsmitglied des Schweizerischen Treuhänderverbands TREUHAND|SUISSE, Sektion Zürich.

Fallen die Hypothekarzinsen weiter?

Der Mythos des perfekten Augenblicks

Festhypothek oder kurzfristige SARON-Hypothek? Euro oder Schweizer Franken? Die schwankenden Zinsen und die volatile wirtschaftliche Lage erschweren eine klare Entscheidung. In solchen Zeiten ist es besonders wichtig, die eigenen finanziellen Möglichkeiten und langfristigen Pläne genau zu analysieren. Silvan Hilfiker, CEO der Hypothekarbank Lenzburg, vertritt dazu eine eindeutige Position.

Interview vom 19.05.2025: Eveline Frei, Redaktorin

Herr Hilfiker, die Hypothekarbank Lenzburg trägt den Namen Hypothekarbank –beschränkt sich Ihr Aufgabenbereich ausschliesslich auf das Hypothekengeschäft? Wir sind mehr als eine Bank und grundsätzlich ein Unternehmen, das sich drei Standbeine aufgebaut hat und schweizweit unterwegs ist. Neben dem klassischen Bankgeschäft sind wir auch ein IT-Provider und führend im Open Banking. Wir arbeiten unter anderem mit Fintech-Partnern im In- und Ausland zusammen. Trotzdem bleibt das Hypothekengeschäft ein wesentlicher Bestandteil unseres Hauptgeschäfts als Regionalbank.

Die Zinsen sinken wieder oder fallen sogar ins Negative. Es wird erwartet, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) am 19. Juni 2025 eine Leitzinssenkung von 0,25 auf 0,00 Prozent vornimmt. Ist dies der passende Zeitpunkt, um seine Hypothek zu erneuern?

In der Regel ist der Zeitpunkt der Fälligkeit der Hypothek der ideale Moment für eine Erneuerung. Allerdings ist es ähnlich wie bei Geldanlagen: Den perfekten Zeitpunkt zu finden, gelingt nur selten. Meiner Ansicht nach ist es entscheidend, dass man beim Abschluss der Hypothek überzeugt ist, dass der Zinssatz zur aktuellen Lebenssituation passt.

Sollte man nach der erneuten Leitzinssenkung durch die SNB im Juni eine kurzfristige oder eine langfristige Hypothek wählen?

Es ist nicht einfach, hierzu eine allgemeingültige Aussage zu treffen. Grundsätzlich lässt sich jedoch sagen, dass die Zinsen in

der Schweiz sowohl im langfristigen Vergleich als auch im internationalen Vergleich sehr tief sind. Ich bin überzeugt, dass sie noch weiter sinken werden.

Die zehnjährigen Festhypotheken haben sich laut Thomas Marti von «Cash» innerhalb von zwei Wochen um 15 Prozent verbilligt und der SARON dürfte ab dem 19. Juni um 0,25 Prozentpunkte sinken. Was bedeutet das für mich als Laie?

Entscheidend ist, dass man bei der Hypothek einen Produktemix wählt, da auch die langfristigen Zinsen tief sind, wodurch das Risiko besser verteilt werden kann. Mit anderen Worten, es ist sicher sinnvoll, eine kurzfristige Hypothek mit einer langfristigen Hypothek zu kombinieren. So bestehen weitere Optionen, wenn der SARON weiter sinkt.

Was genau ist der Unterschied zwischen einer SARON­Hypothek und einer Hypothek mit fester Laufzeit?

SARON steht für «Swiss Average Rate Overnight» und bezeichnet den Zinssatz, zu dem sich Banken untereinander Geld leihen. Die SARON-Hypotheken sind eng an den Zinssatz geknüpft, der von der SNB festgelegt wird, auch bekannt als Leitzins. Der Zinssatz einer SARON-Hypothek besteht aus dem aktuellen SA-

«Entscheidend ist, dass man bei der Hypothek einen Produktemix wählt.»

RON-Satz zuzüglich einer risikobezogenen Marge, die vom individuellen Risiko des Kunden abhängt, und den endgültigen

Zinssatz festlegt. Dieser Zinssatz ist variabel und wird je nach Vertrag vierteljährlich oder sogar monatlich angepasst. Das bedeutet, dass Veränderungen sofort spürbar sind. Hypotheken mit einer festen Laufzeit hingegen kennen keine Zinsschwankungen während der gesamten Laufzeit der Hypothek.

Wäre es beim derzeit starken Franken nicht sinnvoll, eine internationale Hypothek z. B. in Euro oder US­Dollar abzuschliessen? Ich persönlich stehe dem eher skeptisch gegenüber, da Wechselkursschwankungen im Grunde genommen ebenso unberechenbar sind wie Zinsschwankungen. Zudem sind die Zinsen im Ausland höher als in der Schweiz. Wir bieten Hypotheken ausschliesslich in Schweizer Franken an. Es ist wichtig zu beachten, dass bei Krediten in Fremdwährungen sowohl das Risiko von Zinsschwankungen als auch das Risiko durch Wechselkursschwankungen besteht. Sollte der Euro-Wechselkurs beispielsweise unerwartet wieder bei Fr. 1.20 liegen, kann eine Hypothek im Handumdrehen deutlich teurer werden. Ein Gewinn ist nur möglich, wenn man auf eine Abwertung der Währung spekuliert, was jedoch ein riskantes Unterfangen ist.

«Der Zinssatz muss zur aktuellen Lebenssituation passen.»

Ist man bei einer SARON­Hypothek nicht dem gleichen Risiko ausgesetzt? Nein, bei einer SARON-Hypothek sind es nur die Zinsschwankungen, die ins Gewicht fallen.

Wenn jetzt die Leitzinsen wieder ins Negative fallen, kriege ich dann Geld für meine Hypothek?

Nein, denn die Hypothek ist in der Regel an einen festen Zinssatz oder einen variablen Referenzzins gekoppelt. Bei einem negativen Leitzins profitieren dann meist nur jene, die variable Zinsen haben, weil ihre Zinsen sinken. Aber auch wenn der Leitzins negativ wird, hat die Bank Aufwendungen, die mit einer Marge abgegolten werden. Für Eigentümer mit einer festverzinslichen Hypothek wirken sich Negativzinsen nicht sofort aus. Bei einer Verlängerung fallen in der Regel dann niedrigere Zinskosten an.

Mussten Sie schon Hypotheken aufkünden?

Eine Hypothek wird in der Regel nur dann gekündigt, wenn die Zinszahlungen ausbleiben. In einem solchen Fall würden wir in der letzten Konsequenz die Immobilie versteigern. Solche Ausfälle sind jedoch bei uns äusserst selten. Sie treten meist im Zusammenhang mit dem wirtschaftlichen Umfeld, allgemeinen Unsicherheiten, einer schwachen Exportwirtschaft und hoher Arbeitslosigkeit auf. Ich möchte jedoch betonen, dass wir ein äusserst solides Kundenportfolio haben, mit sehr zuverlässigen Kunden. Allerdings hängt die Qualität des Kundenportfolios immer auch von der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage ab.

In den Medien konnte man kürzlich lesen, dass wenn die BabyboomerGeneration in den kommenden Jahren ihre Häuser verkaufen, die Immobilienpreise sinken werden. Was halten Sie von dieser Aussage?

Ich halte nicht sehr viel von dieser Aussage. Ich gehe eher davon aus, dass die Zuwanderung den demografischen Babyboomer-Effekt kompensieren wird. Angesichts einer Schweiz mit 10 Millionen Einwohnerinnen und Einwohnern ist vielmehr mit einer noch höheren Nachfrage zu rechnen.

Dann bleibt die Situation auf dem Wohnungsmarkt weiterhin so angespannt? Ja, ich glaube schon, aber ich kann nicht in die Zukunft blicken.

Selbst wenn eine Immobilie zum Verkauf stünde, stellt sich ein weiteres Problem: Der Bundesrat prüft derzeit, wie Kapitalbezüge aus der 2. und 3. Säule (Pensionskassen und private Vorsorge) künftig stärker besteuert werden könnten. Würde diese Änderung nicht automatisch auch Auswirkungen darauf haben, wie viel Geld für den Hauskauf verwendet werden kann? Zunächst möchte ich betonen, dass ich dieses Vorgehen grundsätzlich für den falschen Ansatz halte. Allerdings würde diese Änderung dazu führen, dass die Kapitalbezüge geringer ausfallen, da der Staat mehr abgreift. Das würde wiederum bedeuten, dass weniger Kapital für Investitionen zur Verfügung steht und weniger Steuereinnahmen generiert werden. Möglicherweise verzichten Immobilienbesitzer dann auf grössere Gärten oder eine hochwertigere Küche, was wiederum die Einnahmen von KMU schmälern könnte. Dieses Vorhaben hat Auswirkungen auf verschiedene Bereiche, doch meiner Einschätzung nach dürfte es keinen nennenswerten Einfluss auf den Immobilienmarkt haben.

Soll ich mein Haus verkaufen, falls meine Kinder kein Interesse daran haben oder ich keine direkten Nachkommen habe?

In einem solchen Fall kommt es auf die individuelle Situation an. Wenn jemand nicht unter Druck steht, sein Haus zu verkaufen, warum sollte er das dann tun?

Wenn die Person ihren Lebensabend gerne im eigenen Zuhause verbringen möchte und dies sowohl körperlich als auch geistig möglich ist, kann und soll sie das tun. Die Erben haben immer noch die Möglichkeit, das Haus zu verkaufen. Ich habe den Eindruck, dass dies auch eine generationsbedingte Frage ist. Heutzutage ist die Bindung an eine Immobilie nicht mehr so stark ausgeprägt wie in früheren Generationen.

Wann wäre der passende Zeitpunkt, um meine Immobilie zu verkaufen, falls es überhaupt einen gibt?

Das gleiche Prinzip wie bei Vermögensanlagen gilt auch beim Immobilienverkauf:

Fortsetzung Seite 33

Silvan Hilfiker ist seit dem 01.06.2024 Vorsitzender der Geschäftsleitung (CEO) und Bereichsleiter Unternehmenssteuerung bei der Hypothekarbank Lenzburg.
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7/8–2025

Den optimalen Zeitpunkt trifft man selten. Entscheidend ist, dass man nicht gezwungen ist, eine Immobilie unter Zeitdruck zu verkaufen. Das könnte den Preis nach unten drücken. Der richtige Zeit-

«Angesichts einer 10 Millionen

Schweiz ist mit einer noch höheren Nachfrage zu rechnen.»

punkt für den Verkauf ist stark von der Lebenssituation abhängig und sollte geplant werden. Ich habe den Eindruck, dass bei älteren Menschen die Preisfrage beim Verkauf nicht im Vordergrund steht. Auch in ländlichen Regionen steigen die Preise seit Jahren, ganz zu schweigen von den Ballungszentren. Das bedeutet, dass man keinen Verkaufsdruck hat, es sei denn, man ist aus irgendwelchen Gründen dazu gezwungen.

Ein Grund für den Verkauf könnte sein, dass es nach Erreichen des offiziellen Rentenalters zunehmend schwieriger wird, bei einer Bank einen Kredit zu erhalten oder eine neue Hypothek aufzunehmen. Was halten Sie von der Umkehrhypothek als Alternative?

Bei der Hypothekarbank Lenzburg bieten wir dieses Produkt nicht an bzw. bieten wir es noch nicht an. Für Personen ohne Nachkommen oder wenn die Immobilie nicht vererbt werden soll, kann das eine sehr interessante Lösung sein.

Würde die Abschaffung des Eigenmietwertes den Schweizer Hypothekarmarkt beeinflussen?

Das ist politisch ein «heisses Eisen». Letztendlich wird es wohl darauf hinauslaufen, dass Kundinnen und Kunden ihre Hypothek verstärkt tilgen und dafür auch ihre Vorsorgegelder einsetzen werden. Dies, weil Schuldzinsen nicht mehr vom Einkommen abzugsfähig sind. Damit würde das Hypothekarwachstum verlangsamt werden. Allerdings beobachten wir momentan eine sehr hohe Nachfrage im Markt. Falls diese Situation tatsächlich eintritt, gehe ich davon aus, dass entsprechende neue Kalkulationen vorgenommen werden.

Halten Sie es für möglich, dass dies zu einem erheblichen Einbruch im Hypothekarmarkt führen könnte?

Nein, ich denke nicht, dass der Hypothekarmarkt bei der Abschaffung des Eigenmietwertes ganz einbrechen wird. Letztlich wird

«Ich denke nicht, dass der Hypothekarmarkt bei der Abschaffung des Eigenmietwerts ganz einbrechen wird.»

weiterhin auf Hypotheken zurückgegriffen werden, um Investitionen und Renovationen zu finanzieren. Je nach Situation bleibt, wenn man seine Hypothek mit den Vorsorgegeldern abbezahlt hat, wenig finanzieller Spielraum. Da greift man gerne wieder auf

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Wir kümmern uns um Liegenschaften mit dem Blick für‘s Ganze und mit dem Herzen für die Menschen, die darin leben.

eine Hypothek zurück. Zwar dürfte der Umfang etwas geringer ausfallen, aber ein vollständiger Einbruch ist unwahrscheinlich.

Würde die Situation, die durch die Abschaffung des Eigenmietwertes für Banken entsteht, für mich als Hypothekarkunden nicht Vorteile bringen? Ich könnte auf bessere Konditionen hoffe, weil die verschiedenen Banken mit attraktiven Angeboten um Kunden werben.

Ja, das ist durchaus möglich.

Das Hypothekargeschäft ist für eine Bank eine zentrale Einkommensquelle und ein wesentlicher Bestandteil ihres Kerngeschäfts. Ein Rückgang bei den Hypotheken würde daher unmittelbar Auswirkungen auf das Geschäft einer Bank haben.

Unser grosser Vorteil ist, dass wir drei Standbeine haben. Ganz generell gesagt, basiert unser Hauptgeschäft auf dem Zinsgeschäft, gefolgt vom Anlagegeschäft und danach kommen unsere IT-Dienstleistungen. Unsere Strategie ist klar: Wir streben eine Diversifikation unserer Einkünfte an. Wir sind im klassischen Banking tätig, stellen IT-Dienstleistungen anderen Banken zur Verfügung und bieten Banking-as-aService an. Dies bedeutet, dass wir unsere Bankdienstleistungen anderen Unternehmen zur Verfügung stellen, die keine eigene Banklizenz besitzen, aber ihren Kunden zusätzlich Finanzdienstleistungen anbieten möchten.

Umkehrhypothek zur Immobilienfinanzierung

Eine Alternative zur Festhypothek?

Als Eigentümerin oder Eigentümer einer Immobilie stellt sich im Ruhestand häufig die Frage, ob die Hypothek verlängert werden kann. Einige Banken und Kreditinstitute bieten spezielle Programme für Seniorinnen und Senioren an, die eine Refinanzierung einer bestehenden Hypothek oder die Aufnahme neuer Kredite ermöglichen. Lara Surber stellt auf Comparis das Modell der Umkehrhypothek vor.

Eveline Frei, Redaktorin

Wie viel Geld Sie von der Bank als Hypothek bekommen, hängt von Ihrem Einkommen ab. Da das Einkommen im Ruhestand meistens niedriger ist als das vorherige Gehalt, gestaltet es sich im Rentenalter oft schwierig, eine neue Hypothek zu erhalten. Als Alternative dazu kann eine sogenannte Immobilienrente (Immo-Rente), auch bekannt als Umkehrhypothek oder Reverse Mortgage, in Betracht gezogen werden.

Finanzielle Freiheit im Ruhestand

Die Umkehrhypothek ermöglicht es Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern, insbesondere älteren Menschen, deren Vermögen hauptsächlich im Eigenheim investiert ist und die nach dem Eintritt in den Ruhestand mit finanziellen Schwierigkeiten zu kämpfen haben, einen Teil des gebundenen Kapitals in Bargeld umzuwandeln, ohne dass sie ihr Haus verkaufen müssen. Bei der Umkehrhypothek handelt es sich um einen Kreditvertrag, bzw. um eine Belehnung der Immobilie, bei der Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer einen Teil des Wertes ihrer Immobilie in regelmässige Rentenzahlungen umwandeln können. Die Höhe der Auszahlung basiert auf dem Wert der Immobilie.

Flexible Finanzierungsoption

Bei der Umkehrhypothek wird eine bereits vollständig oder nahezu vollständig abbezahlte Hypothek wieder erhöht. Die genaue Höhe der neuen Belehnung kann je nach Hypothekargeber variieren. Mit dem neuen Kapital werden alle Hypothekarzinsen für die nächsten 10 bis 15 Jahre im Voraus bezahlt und verbleiben auf einem Sperrkonto,

schreibt hausinfo. Mit dem restlichen Kapital können die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer ihre Lebenshaltungskosten finanzieren.

Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit

Die vom Hypothekarinstitut gewährte Umkehrhypothek muss zurückgezahlt werden, wenn die Eigentümerin oder der Eigentümer das Haus verkauft, auszieht, verstirbt oder die vereinbarte Laufzeit abgelaufen ist. Falls sich der Wert der Immobilie während der Laufzeit positiv entwickelt, besteht die Möglichkeit, eine neue Umkehrhypothek aufzunehmen. Bereits ein moderater Wertzuwachs von etwa 1,5 Prozent pro Jahr führt bei einer Laufzeit von 12 Jahren zu einem Gesamtwertanstieg der Immobilie von fast 20 Prozent, wie Comparis vorrechnet. Eine Umkehrhypothek sollte die Immobilienbesitzer aber nicht davon abhalten, ihr Haus gut zu unterhalten. Lie-

genschaften, in die nicht laufend investiert wird, können massiv an Wert verlieren. Fehlt nach Ablauf der Laufzeit einer Umkehrhypothek eine Anschlusslösung, wird in der Regel die Immobilie verkauft. Der Verkaufserlös wird verwendet, um die Restschuld des Kredits zu tilgen.

Vor- und Nachteile abwägen

Die Umkehrhypothek ist eine Möglichkeit, um zusätzliche finanzielle Mittel im Ruhestand zu erhalten. Sie birgt aber auch Risiken, wie den Verlust des Eigentums, wenn die Bedingungen nicht erfüllt werden. Es ist wichtig, sich gut zu informieren und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen, bevor man sich für eine Umkehrhypothek entscheidet.

Quellen: www.comparis.ch www.hausinfo.ch

Eine Immobilie bindet viel Kapital.

Der Sommer kann kommen

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Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Fachmann häufig den Austausch der WC-Schüssel oder gar der ganzen WC-Anlage. Das löst das Problem jedoch nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umweltressourcen.

Patentierte Entkalkung

Hat die WC-Spülung zu wenig Druck, sind nicht verstopfte Ablaufleitungen das Problem, sondern ein verkalkter Spülkanal im Spülkasten und in der WC-Schüssel. Restclean löst diesen Kalk mit einem umwelt- und materialschonenden Verfahren. Das patentierte Entkalkungsprinzip der Firma funktioniert wie bei einer Waschmaschine im Umwälzverfahren. Für die Entkalkung muss das WC nicht demontiert werden. Eine leicht saure Reinigungslösung wird zu-

Foto: Restclean

345 Franken). Der Besuch von Restclean ist für die Kunden ein Erlebnis und das Resultat nach der Entkalkung ist phänomenal. Der Ersatz der WC-Anlage ist acht Mal umweltbelastender als der Service von Restclean.

Die Details sind zu finden auf: www.restclean.ch/diagnose

Für eine Offertanfrage mit Bild der Spültaste(n) genügt ein Mail an info@restclean.com oder SMS/ WhatsApp an 079 969 78 78. Details zur Spüldiagnose auf www.restclean.ch/diagnose.

sammen mit einem Granulat aus Baumnussschalen durch sämtliche Spül- und Wasserverlaufskanäle des Spülkastens und der WC-Schüssel gespült. Der Kalk löst sich schnell und schonend. Der Service dauert pro WC rund eine Stunde.

Spülung beobachten

Ob das WC noch richtig spült, kann man prüfen, indem man die grosse Spültaste betätigt und das gesamte

Spülwasser ausfliessen lässt. Dauert dieser Spülvorgang länger als vier Sekunden, ist die Spülung zu schwach. Im Idealfall wird das Spülwasser zudem bis unter den vorderen Spülrand gespült und überschlägt sich kräftig in den Siphon.

Restclean-Service

Der Restclean-Service ist in der ganzen Schweiz zu fixen Serviceund Fahrpauschalen erhältlich (ab

Restclean AG

Gratistelefon 0800 30 89 30 WhatsApp/SMS 079 969 78 78

www.restclean.ch

Frego: zeitlos schöne Pergolen aus Aluminium

Frego-Pergola: ein Ort der Entspannung und des Ankommens.

Terrassenkomfort das ganze Jahr über? Mit einer Pergola in FregoQualität wird dieser Wunsch zur Wirklichkeit. Seit 1947 erfüllt der Schweizer Familienbetrieb die individuellen Bedürfnisse seiner Kundschaft.

Schweizer Handwerk nach Mass Unser Beratungsteam entwickelt innovative Konzepte, die passgenau auf die Wünsche der Kundschaft abgestimmt sind. Rund 25 Mitarbeitende

verarbeiten hochwertige Stoffe und Materialien aus Schweizer Produktion mit Präzision und viel handwerklichem Können. Die Konstruktionen werden nach den Farbwünschen der Kundschaft beschichtet. So entstehen massgefertigte Unikate: Pergolen, Horizontal-Faltstoren sowie weitere Sicht- und Wetterschutzsysteme.

Langlebig und nachhaltig Frego betreut jedes Projekt persönlich, angefangen bei der Beantra-

gung der Baubewilligung bis hin zur finalen Übergabe. Die Produkte sind nachhaltig produziert und garantieren eine einwandfreie Funktion, so dass Reparaturen auch nach Jahrzehnten problemlos möglich sind.

Unser Credo: Wer seinen Sommerplatz geniessen will, beginnt am besten jetzt mit der Planung.

Vielfältige Lösungen im Überblick:

• Pergola: schlicht im Design, filigran in der Ausführung und immer ein Einzelstück

• Horizontal-Faltstore: überzeugt durch herausragende Wind- und Wetterstabilität

• Glasdach: 365 Tage Outdoor-Feeling mit verlässlichem Allwetterschutz

• Lamellendach: horizontales Sonnenschutzdach mit drehbaren Aluminiumlamellen

• Seitlicher Sonnen-, Wind- und Sichtschutz: flexibel kombinierbar für maximale Privatsphäre

Alle Systeme sind auf Wunsch mit hochwertiger LED-Beleuchtung erhältlich, für stimmungsvolle Momente auch nach Sonnenuntergang.

Frego AG

8913 Ottenbach (ZH)

3123 Belp (BE)

Tel. 0800 99 00 77 info@frego.ch www.frego.ch

Holzpellets – gespeicherte Energie der Sonne

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neuen Heizung benötigen Sie nur einen Lagerraum für die Pellets. Bereits ein Raum von 2 x 2 x 2 Metern reicht für die Lagerung. Ein grosser Vorteil der Pelletheizung ist, dass die bestehende Fussbodenheizung oder Radiatoren weiterhin genutzt werden können. Der Umstieg erfolgt somit rasch und ohne aufwändige Umbauten.

Wir liefern schweizweit direkt ab Werk und garantieren eine zuverlässige, schnelle Lieferung in bester Qualität zu fairen Preisen. HEVMitglieder erhalten mit dem Stichwort «Warmduscher» zudem einen exklusiven Rabatt von Fr. 10.– pro Tonne.

Lassen Sie sich beraten – wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!

Heizen mit Holzpellets der Suter Joerin AG ist nicht nur günstig, sondern auch CO₂-neutral und damit besonders klimafreundlich.

Heizungssanierung

Rasche Umsetzung

Der Wechsel zu einer Pelletheizung ist meist unkompliziert. Neben der

Vielleicht überlegen Sie, Ihre bestehende Gas- oder Ölheizung zu ersetzen und fragen sich, welches System am besten geeignet ist. Eine Entscheidung, die wohlüberlegt sein will, denn schliesslich sorgt Ihre Heizung über Jahrzehnte für Wärme und Wohnkomfort. Ziehen Sie dabei unbedingt auch eine Pelletheizung in Betracht: Heizen mit Holzpellets bietet viele Vorteile und überzeugt durch Nachhaltigkeit und Effizienz.

Holz ist klimafreundlich Holzpellets aus regionalen Quellen sind CO₂-neutral. Zudem benötigen Pelletheizungen im Winter nur wenig Strom, was sie energieeffizient und nachhaltig macht. Bei der Suter Joerin AG setzen wir ausschliesslich auf Pellets aus Sägemehl. So werden keine zusätzlichen Bäume gefällt und wertvolles Holz, das ohnehin anfällt, wird sinnvoll genutzt. Das schont Ressourcen und leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz.

Suter Joerin AG

Talstrasse 45 4144 Arlesheim Tel. 061 705 15 15 info@suter-joerin.ch

www.suter-joerin.ch/pellets

CO₂-neutral heizen mit den Pellets der Suter Jeorin AG.

Die Heizölpreise steigen – handeln Sie jetzt!

Nach mehreren Wochen stabiler bis tiefer Heizölpreise verzeichnen die internationalen Rohölmärkte nun wieder einen klaren Aufwärtstrend. Die Heizölpreise haben aktuell den höchsten Stand seit Mitte April erreicht – und es deutet einiges darauf hin, dass dieser Trend anhalten

könnte. Grund dafür sind geopolitische Entwicklungen und Marktbewegungen: Die USA und China stehen nach einem positiven Präsidenten­Telefonat wieder im intensiven Handelsdialog. Die Aussicht auf eine baldige Einigung belebt die Märkte und sorgt für eine steigende

Nachfrage. Gleichzeitig hat die OPEC im Mai zwar mehr produziert, allerdings weniger als möglich, wodurch sie das Angebot begrenzt hält. Für Eigenheimbesitzer bedeutet das: Die aktuellen Preise sind nach wie vor attraktiv, doch die Heizölkosten werden steigen.

Foto: zvg

Sichern Sie sich jetzt Heizöl für Sommer oder Herbst 2025.

Wer Heizöl zum richtigen Zeitpunkt einkauft, spart bares Geld. Eine frühzeitige Bestellung mit späterer Lieferung bedeutet Preissicherheit und eine stressfreie Heizsaison. Erfahrungswerte zeigen: Wer zu lange wartet, muss bei steigender Nachfrage oft mehr bezahlen.

Unser Tipp!

Jetzt bestellen, später liefern lassen –für eine sorgenfreie und gut vorbereitete Heizsaison.

Voegtlin-Meyer AG

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Immobilienverkauf in erfahrenen Händen

Mit über 37 Jahren Erfahrung und Sitz in Baden sind die Fachleute der Firma Ambassador Immobilien auf die Vermarktung und den Verkauf von Wohnimmobilien im Kanton Aargau spezialisiert. Im Bereich der professionellen Vermarktung von Einfamilienhäusern, Stockwerkeigentum und Mehrfamilienhäusern bietet Ambassador Immobilien überzeugende und ganzheitliche Dienstleistungen und nimmt dabei Rücksicht auf die individuellen Bedürfnisse der Kundschaft – zu einem fairen, angemessenen Preis.

Faire Provisionen

Die Provision des Unternehmens liegt für selbstbewohntes Eigentum zwischen 1,5 und 2 Prozent, für Mehrfamilienhäuser bei maximal 1,5 Prozent des Verkaufspreises, je nach Einschätzung der Verkäuflichkeit und den Vorstellungen der

Ambassador Immobilien bietet ein faires Honorarmodell.

Eigentümerinnen oder Eigentümer. Vom Erstgespräch über den Beurkundungstermin beim Notar bis hin zur Nachbetreuung von Verkäufer- und Käuferschaft gewährleistet Ambassador Immobilien einen transparenten, zielgerichteten und individuellen Service

mit überdurchschnittlichem Engagement. Hauseigentümer- oder Bauherrschaften profitieren mit Ambassador Immobilien als Partnerin von der wertvollen Erfahrung und regionalen Kompetenz im Aargauer Immobilienmarkt sowie von einer spezialisierten An-

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sprechperson während des gesamten Beratungs- und Verkaufsprozesses.

Unverbindliches Erstgespräch Wer sich aktuell oder in näherer Zukunft mit einem Immobilienverkauf beschäftigt, für die oder den stehen die versierten Fachleute von Ambassador für ein unverbindliches Erstgespräch sehr gerne zur Verfügung und freuen sich über die Kontaktaufnahme.

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Immobilien und Verwaltung AG

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Mario Schmid

Immobilienvermarkter mit eidg. FA Tel. 056 200 25 21 schmid@ambassador-immo.ch

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Voegtlin-Meyer AG: Seit über 112 Jahren zuverlässiger und prompter Service.

Sonnenschutz nach Mass

Entdecken Sie unsere vielfältige Auswahl an hochwertigen Sonnenschutzlösungen und finden Sie die perfekte Lösung für Ihren Aussenbereich. Unser Angebot umfasst sowohl manuell als auch elektrisch gesteuerte Sonnensegel sowie fest installierte Segel, die eine langlebige

und robuste Lösung für Ihren Aussenbereich darstellen.

Unsere Fix-Segel stellen eine dauerhafte Lösung dar, die keinen zusätzlichen Pflegeaufwand benötigt. Alle Sonnensegel sind aus hochwertigem, UV-beständigem Material gefertigt

und auf Wunsch auch wasserabweisend. Damit bieten sie einen zuverlässigen Schutz und erfordern nur geringfügige Wartung.

Um Ihren individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden, bieten wir Sonnensegel in verschiedenen Far-

Hypotheken: Tragbarkeit sicherstellen

Bei der Immobilienfinanzierung wird die Tragbarkeit mit einem höheren Zins als dem aktuellen Marktzins berechnet, um eine finanzielle Reserve zu schaffen. Zinssteigerungen oder unerwartete Einkommensrückgänge können die Finanzierbarkeit gefährden. Das Gesamteinkommen muss für Hypothekarzinsen, Nebenkosten und ggf. Amortisation ausreichen. Arbeitslosigkeit, Unfälle, Krankheit, Insolvenz, Jobreduzierung oder Scheidung können im schlimmsten Fall zum Verkauf der Immobilie führen.

Individueller Schutz

Versicherungen gegen Erwerbsunfähigkeit oder Todesfall sind sinnvoll, ebenso eine zusätzliche private Vorsorge in der dritten Säule.

Einkommenslücke schliessen

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung kann eine Einkommenslücke

Zurich Versicherung für Hypotheken sowie Anlage- und Vorsorgelösungen.

abdecken, indem sie eine ergänzende Rente zahlt, die sich individuell anpassen lässt, um die Tragbarkeit der Hypothek im Ernstfall zu sichern.

Konkubinat

Hinterbliebene Konkubinatspartner erhalten keine Leistungen aus der ersten Säule, bei der zweiten Säule sind die Leistungen meist deutlich

geringer als das vorherige Einkommen.

Erbschaft

Eine Todesfallversicherung zahlt ein vorher festgelegtes Kapital an die Begünstigten. Banken verlangen teils die Verpfändung einer Lebensversicherung zur Sicherstellung der Tragbarkeit. Eine Todesfallversicherung

ben und Grössen an. So können Sie sicherstellen, dass sie sich harmonisch in Ihre Architektur einfügen und Ihren persönlichen Designvorstellungen entsprechen. Profitieren Sie von unserem umfassenden Kundensupport, der professionelle Beratung, schnelle Installation und langfristigen Service umfasst!

Foto: zvg

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Vor-Ort-Beratung – gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihren individuellen Bedarf.

Sticher Innovation AG

6403 Küssnacht am Rigi Tel. 041 850 34 26 info@sticher-innovation.ch www.sticher-innovation.ch

Foto: zvg

kann unter bestimmten Voraussetzungen auch nach Abschluss der Hypothek abgeschlossen werden. HEV-Mitglieder profitieren von bis zu 5 Prozent Rabatt auf die finanzielle Absicherung bei Tod und Erwerbsunfähigkeit. Rund 2 Prozent höhere Kapitalauszahlung bei Sparlösungen sowie rund 2 Prozent höhere Kapitalauszahlung bei der Kinderversicherung. Ausserdem gibt es bis zu 10 Prozent Rabatt auf unsere Autoversicherung, Hausrat- und Gebäudeversicherung sowie Cyberversicherung und Versicherung für Solaranlagen.

Zurich, Generalagentur Vincenzo Centolanza

Industriestrasse 14 5036 Oberentfelden Tel. 062 836 52 52 aargau@zurich.ch

www.zurich.ch/centolanza

Die Sonnensegel der Sticher Innovation AG schützen zuverlässig vor UV-Strahlen und unerwünschter Hitze.

Nr. 460 Juli/August 52. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 39’301 Ex. Basis 2023/2024

Anzahl Mitglieder: 39’856 (31. Mai 2025) Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch

IBAN: CH82 0900 0000 5000 9730 2

REDAKTION

Dr. Fabian Schnell (fs), Chefredaktor Redaktion Themen:

Eveline Frei (ef), 6214 Schenkon

Martin Meili (mm), 5412 Gebenstorf

INSERATE

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HERSTELLUNG UND VERTRIEB

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Titelbild: flexomobil AG, Technoparkstr. 2, 8406 Winterthur, Tel. 052 550 52 28, www.flexomobil.ch

Der Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

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a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder

b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

MLaw Dominik Peter Zürcherstrasse 8, 5620 Bremgarten

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