Hauseigentümerverband Aargau
www.hev-aargau.ch
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Eigenmietwert abschaffen – dazu brauchen wir Sie! THEMA
Bauen, Sanierung, Energie IMMOBILIEN AARGAU mit 14 Objekten
Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.
Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Sanitär häufig den Austausch der WCSchüssel oder der WC-Anlage. Dies löst das Problem nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.
Eine Schweizer Firma schafft es mit ihrem Vor-Ort-Service, dass jede WC-Anlage wieder wie neu aussieht und funktioniert wie am ersten Tag. Das Unternehmen Restclean ist mit seinen Servicetechnikern in der ganzen Schweiz unterwegs. Bereits 80’000 WCs hat die Firma gerettet und ihre Kunden sind von A bis Z begeistert. «Es spült tatsächlich wieder wie neu und das WC glänzt wieder wie am ersten Tag. Der Techniker hat mir seine Arbeit Schritt für Schritt erklärt – vorbildlich», meint Frau K. nach dem Besuch von Restclean.
In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.
Spült Ihr WC noch richtig?
Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit von der Spülauslösung bis zur kompletten Entleerung des Spülkastens. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Ausserdem sollte man das
Eine gute WC-Spülung dauert rund 4 Sekunden: restclean.com/diagnose.
Spülbild dahingehend beobachten, ob die beiden Spülverläufe sich vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen.
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Mit diesem einfachen Test haben Sie bereits einen ersten Eindruck vom Zustand Ihrer WC-Spülung.
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Diesen Herbst werden wir endlich über die Abschaffung des Eigenmietwerts abstimmen können. Die Präsidentin des HEV Aargau, Jeanine Glarner, ruft alle Mitglieder dazu auf, sich zu engagieren. Nur so kann diese «Jahrhundert-Abstimmung» gewonnen werden.
Paul Marbach, Geschäftsführer des Energieversorgers StWZ Energie in Zofingen, spricht über den Substitutionsprozess von fossilem Gas, den Ausbau des Fernwärmenetzes im Westen des Kantons, gebäudeintegrierte und alpine Solarstromanlagen sowie Voraussetzungen für eine grüne Wasserstoffwirtschaft.
Kettensäge – das falsche Werkzeug
Gefragter HEV an der Messe «Bauen und Wohnen»
Wasserschaden im Stockwerkeigentum
Ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstand
Effizient und sparsam
In den meisten Schweizer Haushalten ist die Heizung sowohl für die richtige Raumtemperatur als auch für die Bereitstellung von Warmwasser zuständig. Wäre die Wassererwärmung von der Heizung abgekoppelt, könnten sowohl Energieverbrauch als auch Kosten reduziert werden.
Trennung Heizung und Warmwasser
Die Heizung ist als Herzstück eines Schweizer Hauses nicht wegzudenken. Obwohl sie nur in der kalten Jahreszeit für wohlige Wärme sorgen muss, ist sie wegen der Warmwasseraufbereitung das ganze Jahr im Einsatz. Eine Warmwasser-Wärmepumpe bietet die Möglichkeit, die Warmwasserproduktion vom Heizsystem zu entkoppeln. Ölund Gasheizungen, aber auch Wärmepumpen, können davon profitieren. So wird die Heizung nur dann beansprucht, wenn sie wirklich gebraucht wird. Deren Schonung mindert die Wartungs- und Betriebskosten, steigert die Energieeffizienz und verlängert ihre Lebensdauer.
Vorteile bei Öl- und Gasheizungen
Der Entlastungseffekt ist bei Öl- und Gasheizungen besonders ausgeprägt. Diese Systeme sind wartungsintensiver, profitieren also stärker von einer reduzierten Betriebsdauer. Mit einer Warmwasser-Wärmepumpe erfolgt die Warmwasseraufbereitung unabhängig von der Verbrennung fossiler Brennstoffe – kostensparend und umweltfreundlich.
Wie Wärmepumpen profitieren
Auch bei Wärmepumpen ist die Entkopplung der Warmwasserproduktion sinnvoll. Obwohl Wärmepumpen als energieeffiziente Heizsysteme gelten,
bringt die kombinierte Produktion von Heiz- und Warmwasser technische Kompromisse mit sich.
Das Hauptproblem: unterschiedliche Temperaturanforderungen. Für die Gebäudeheizung – insbesondere bei Bodenheizungen – genügt eine Vorlauftemperatur von rund 35 °C, während die Warmwasserproduktion 60 °C erfordert. Diese Differenz mindert die Effizienz erheblich. Die Wärmepumpe gibt die Wärme zunächst über einen Wärmetauscher an das Heizwasser, dann über einen zweiten Wärmetauscher an das Brauch-
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warmwasser ab. Jede zusätzliche Übertragung führt dabei zu Energieverlusten.
Im Sommer bringen Luft-WasserWärmepumpen aufgrund hoher Umgebungstemperaturen deutlich mehr Leistung als nötig. Die überschüssige Energie belastet das System unnötig und verringert ebenfalls die Effizienz.
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Die Warmwassererzeugung mit Warmwasser-Wärmepumpe entlastet die Heizung. Dadurch bleibt diese ihrer Hauptaufgabe treu. Wärmepumpen arbeiten effizienter im optimalen Betriebsbereich. Bei Öl- und Gasheizungen lassen sich die Ausgaben für fossile Brennstoffe reduzieren und Warmwasser wird umweltfreundlich produziert.
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bungsluft und erzeugen bis zu 62 °C warmes Wasser – ganz ohne zusätzliche Heizsysteme. Dank flexibler Installation passen sie in Heizungsräume, Waschküchen oder Einbauschränke. Sie verbrauchen bis zu 75 % weniger Strom als Elektroboiler und sind per App steuerbar. Zudem lassen sie sich mit Photovoltaik-Anlagen kombinieren – für mehr Unabhängigkeit und Nachhaltigkeit.
Zusammengefasst bietet diese Lösung folgende Vorteile:
• Effizienzsteigerung: Die Heizung arbeitet optimal und spart Energie.
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Der Begriff «Wohnungsnot» ist weiterhin in aller Munde. Auch wenn vor allem urbane Gebiete betroffen sind, erzeugt die mediale Dauerpräsenz des Themas einen allgemeinen Leidensdruck – auch dort, wo die Lage noch vergleichsweise entspannt ist. Dass die Politik in einem solchen Umfeld laufend neue «Lösungsansätze» präsentiert, verwundert nicht. Zu den häufig diskutierten Ideen gehört das sogenannte Vorkaufsrecht für Gemeinden. Ganz neu ist dieser Vorschlag nicht: Der Kanton Genf sowie einige Waadtländer Gemeinden kennen unter bestimmten Umständen ein solches Recht bereits heute –allerdings bekanntlich mit mässigem Erfolg, sowohl was die Angebots- als auch die Mietpreisentwicklung betrifft.
Dennoch wird auch der Kanton Zürich in absehbarer Zeit über eine entsprechende Volksinitiative befinden, lanciert von linken Parteien. Der Vorschlag geniesst erstaunlich breite Unterstützung – teilweise bis ins bürgerliche Lager – und gilt vielerorts als verhältnismässig liberale oder sogar «minimalinvasive» Lösung zur Förderung günstigen Wohnraums.
Man kann es nicht anders sagen: Diese Einschätzung ist Unsinn. Wenn ich nicht mehr selbst entscheiden darf, an wen ich mein Haus oder meinen Grund und Boden verkaufe, so ist das ein fundamentaler Eingriff in die Eigentumsfreiheit – mit dem Potenzial, die Wohnungsnot nicht zu lindern, sondern zu verschärfen. Stellen Sie sich vor, Sie wären als Investor an einem Grundstück interessiert. Sie planen, verhandeln, kalkulieren – und kurz vor Vertragsabschluss heisst es plötzlich: «April, April – der Staat erhält den Zuschlag.» Natürlich würden Befürworter argumentieren, dass in einem solchen Fall die Vertragsparteien für ihre Aufwände entschädigt werden. Doch das greift aus ökonomischer Sicht zu kurz. Das Geschäftsmodell eines (Immobilien-)Investors basiert darauf, mit seinem Investment zukünftig gewinnbringende Erträge zu erzielen. Ein Vorkaufsrecht untergräbt genau dieses Prinzip. Selbst wenn unmittelbare Aufwände vergütet würden, sind die zukünftigen Erträge verloren – und die eingesetzten Ressourcen dennoch gebunden. Mit anderen Worten: Der Anreiz sinkt, sich überhaupt zu engagieren.
Gemeinden haben heute bereits das Recht, bei entsprechender demokratischer Legitimation Grundstücke zu erwerben. Als Marktakteure bewegen sie sich dabei auf Augenhöhe mit anderen Investoren. Genau diese Gleichbehandlung ist ein Grundprinzip unseres Staatswesens. Und daran gilt es festzuhalten.
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Der Frühling ist auch die Zeit der Generalversammlungen. An allen Versammlungen der aargauischen HEV-Sektionen stand die am 28. September 2025 stattfindende Abstimmung zur Abschaffung des Eigenmietwerts im Zentrum unserer Botschaften. Wir Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer haben die einmalige Chance, diese unfaire Besteuerung von Wohneigentum endlich abzuschaffen. Sie gehört in die Geschichtsbücher unseres Landes.
Die Vorstände des Kantonalverbands und der Sektionen werden alles daransetzen,
diese Abstimmung zu gewinnen, doch alleine werden wir es nicht schaffen. Wir brauchen SIE und Ihre Überzeugungskraft in Ihrem Umfeld. Nur wenn wir hinter dem Ofenbänkli hervorkommen, raus gehen und unsere Nachbarn, unsere Vereinskollegen, Freundinnen und Familienmitglieder nicht nur von einem JA überzeugen, sondern sie vor allem auch zur Abgabe ihrer Stimme bewegen, werden wir es schaffen.
Wer besser mobilisiert, gewinnt die Abstimmung. Der HEV hat schweizweit rund 340’000 Mitglieder. Wenn jedes Mitglied an die Urne geht und vier weitere Personen ebenfalls dazu bewegt, werden wir einen komfortablen Vorsprung haben. Die Rechnung ist einfach, aber damit es gelingt, braucht es enorm viel Engagement. Und dieses Engagement darf nicht nur von Verbandsfunktionären aus kommen, sondern muss durch uns alle erfolgen.
Ich rufe Sie deshalb bereits heute auf: Überlegen Sie sich, was Ihr persönlicher Beitrag an diese Abstimmung sein wird. Schreiben Sie einen Leserbrief oder schliessen Sie sich
einem unserer «Aktionsteams» an und helfen an Strassenaktionen mit? Dürfen wir an einem von der Strasse aus gut sichtbarem Standort in Ihrem Garten ein Plakat anbringen? Oder wollen Sie öffentlich mit Namen für ein JA einstehen und ein Inserat in einer regionalen Zeitung sponsern? Wir sind auf jede Hilfe angewiesen.
Ich danke Ihnen deshalb, wenn Sie sich gleich heute oder in den nächsten Tagen online unter folgender Adresse eintragen: www.hev-aargau.ch/de/eigenmietwert (oder einfach untenstehenden QR-Code scannen)
Es liegen ein paar wenige Monate harter Arbeit vor uns, diese Chance wird so schnell nicht mehr kommen. Packen wir sie und geben wir alles!
Bitte tragen Sie sich gleich heute oder in den nächsten Tagen ein. Vielen Dank.
Wir beraten – kompetent und clever!
Der Fussabdruck des Staats nimmt zu. Ein Ende des Wachstums scheint derzeit nicht in Sicht. Welche Massnahmen wären geeignet, um wieder eine Balance zwischen staatlicher und privater Tätigkeit zu finden? Das war das Thema des Referats von Jürg Müller, Direktor Avenir Suisse, an der diesjährigen Delegiertenversammlung des HEV Aargau.
Grossratspräsident Markus Gabriel betonte in seiner Grussadresse die Bedeutung des Eigentums.
Jürg Müller, Direktor Avenir Suisse, über Möglichkeiten, das Staatswachstum einzudämmen.
Marianne Binder-Keller im Gespräch mit Delegierten.
Grossrätin Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau, rief zum Engagement im Abstimmungskampf über den Eigenmietwert auf.
Landammann Dieter Egli sprach über das notwendige Zusammenspiel von Mieter- und Vermieterseite.
Martin Meili, Redaktor
«Im Schlafwagen ist die Abstimmung nicht zu gewinnen», sagte Jeanine Glarner, Präsidentin HEV Aargau, an der diesjährigen Delegiertenversammlung des Hauseigentümerverbands Aargau in Aarau. Gemeint war damit die Abstimmung zur Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts, die diesen Herbst stattfinden soll. Endlich gebe es die Gelegenheit, der unfairen, weil auf fiktivem Einkommen erhobenen Steuer ein Ende zu bereiten. Ein Sieg an der Urne sei möglich, aber nur wenn es gelinge, auf breiter Front zu mobilisieren. Ein Volks-Ja zur Abschaffung des Eigenmietwerts wäre ein Jahrhundertereignis.
Verbinden statt polarisieren, so lautet die Losung des Grossratspräsidenten Markus Gabriel für sein Präsidialjahr. Auch Landamman Dieter Egli, Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres des Kantons Aargau, überbrachte den HEVDelegierten eine Grussbotschaft mit konzilianter Note. Wohnen sieht er als eine Win-win-Situation: da der Mieter, der ein Dach über dem Kopf hat, hier der Vermieter, der Investitionen zur Schaffung von Wohnraum tätige. Es handle sich um eine Symbiose, die beiden Seiten Nutzen stifte, sagte Egli.
Krisen nähren Ausgabenflut «Macht aus dem Staat Gurkensalat». So lautete die Parole der linksalternativen Jugendbewegung in den 1980er-Jahren. Heute, mehr als 40 Jahre später, dringe der Staat in fast alle Ritzen des gesellschaftlichen Lebens ein, scheinbar unaufhaltsam. Der Fussabdruck des Staates werde immer grösser. Jede Krise verleihe ihm neuen Schub,
sagte Jürg Müller, Direktor des liberalen Think Tanks Avenir Suisse. Dennoch: Er selbst sei kein Freund der Parole des «Gurkensalats». Brachiale Mittel wie die Kettensäge seien nicht das geeignete Werkzeug, um den überbordenden Staat zu bändigen. Denn der Staat sei keineswegs obsolet. Diesem fielen drei Aufgaben zu, die unentbehrlich seien fürs Funktionieren des Gemeinwesens, sagte Müller. Erstens habe der Staat für innere und äussere Sicherheit zu sorgen. Zweitens müsse er dann einschreiten, wenn Marktversagen vorliege, dazu gehören beispielsweise Instrumente zur Senkung der Treibhausgasemissionen. Und drittens liege es am Staat, ein soziales Netz zu knüpfen, so dass im Fall existenzieller finanzieller Nöte niemand zwischen die Maschen dieses Netzes falle. Die drei genannten Gründe haben ihren Ursprung in der Denkrichtung der Sozialen Marktwirtschaft, des Ordoliberalismus der Freiburger Schule mit Walter Eucken als einem ihrer Mitbegründer.
Aber das soziale Netz ist mittlerweile so engmaschig, dass längst nicht nur jene, die es nötig haben, davon profitieren. Der Staat wuchere. Die Staatsquote – das Verhältnis zwischen Staatsausgaben und Bruttoinlandprodukt – sowie die Fiskalquote – das Verhältnis von Steuern und Sozialversicherungsabgaben zum Bruttoinlandprodukt – zur Finanzierung von immer mehr Ansprüchen, seien in den letzten Jahren stark angewachsen. Krisen lösten jeweils eine massive Ausweitung des staatlichen Fussabdrucks aus. Das war in der Ölkrise der 1970er-Jahre der Fall, ebenso in der Immobilien- und Bankenkrise der 1990er-Jahre sowie zuletzt während der Corona-Pandemie zwischen 2020 und 2022. Zu einer signifikanten Zunahme der Fiskalquote führten das BVG, die berufliche Vorsorge der zweiten Säule in den 1980er-Jahren, und das Krankenversicherungsgesetz (KVG) mit dem Krankenkassen-Obligatorium in den 1990er-Jahren.
Rasantes Wachstum in Städten Knapp 40 Prozent betrage die Fiskalquote in der Schweiz mittlerweile und nähere sich damit den «Werten» von Nachbarländern wie Deutschland oder Italien an. Noch etwas höher liegen diese Quoten in den skan-
Andreas Senn, ehemaliger Präsident des HEV Baden/Brugg/Zurzach (l.) und Grossrat Patrick Gosteli, aktueller Präsident des HEV Baden/Brugg/Zurzach (r.), zusammen mit Salomé Edelmann (m.), Leiterin Immobilienvermarktung und Stv. Geschäftsführerin HEV Aargau.
dinavischen Ländern, aber die Wachstumsraten dort seien geringer, als das derzeit in der Schweiz der Fall sei. Traditionell tiefere Fiskalquoten liessen sich in den angelsächsischen Ländern feststellen, so Müller.
Ein weiterer, wesentlicher Indikator für das Anwachsen des staatlichen Fussabdrucks sei das rasante Wachstum der Beschäftigung im öffentlichen Sektor. Dieses habe in den letzten Jahren um 20 Prozent zugenommen, während in der gleichen Zeitspanne im privaten Sektor das Beschäftigungswachstum bloss 12 Prozent betragen habe. Das öffentliche Stellenwachstum finde auf allen staatlichen Ebenen statt. Am stärksten gewachsen sei die Verwaltung in grossen Gemeinden, in Städten wie Basel, Bern und
Zürich, nämlich um 20 Prozent. Das sei deutlich über dem Bevölkerungswachstum derselben Städte.
Schwierig zu quantifizieren sei die Zunahme der Regulierungsdichte. Belegt sei aber die Zunahme staatlicher Auflagen, insbesondere für grosse Unternehmen, was Umfragen bestätigten. Dies, weil regulatorische Eingriffe oft erst für Unternehmen ab einer bestimmten Grösse, beispielsweise ab 1000 Angestellten, gelten würden.
Gut organisiertes Jammern Von besonderer Tragweite, aber oft wenig beachtet, sei das Anschwellen staatlicher Un-
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terstützung für bestimmte Branchen. Müller nannte als Beispiel die Innotour, ein Instrument zur Förderung des Tourismus. Nutzniesser öffentlicher Gelder seien üblicherweise Branchen, die über ein herausragendes Lobbying verfügten. Die Tourismusbranche gehöre dazu. Sie sei ein Musterbeispiel für staatliche und privatwirtschaftliche Verquickung auf Kosten der Steuerzahler. Profiteure des staatlichen Manna seien oft private Unternehmen. Mit Lobbying in Kantonsparlamenten und in Bundesbern gelinge es immer wieder, ursprünglich als provisorisch deklarierte und befristete Programme für Fördergelder zu verlängern beziehungswiese auszuweiten. Ausgangspunkt für neu gesprochene Gelder seien praktisch jedes Mal Krisensituationen. Es wird dann jeweils das Schreckgespenst an die Wand gemalt, ohne staatliche Unterstützung würde die Schweizer Tourismusbranche international den Anschluss verlieren. Anders als das Staatswachstum in von linken Parteien dominierten Städten erfolgt Branchen-Lobbying häufig aus den Reihen der Bürgerlichen.
Drehbuch für Subventionen
Auch der Kulturbereich liefere Anschauungsunterricht für den grassierenden Ausbau staatlicher Tätigkeit, sagte Müller. So betrage beim zum Zürcher Schauspielhaus gehörenden Theatersaal Pfauen das Verhältnis zwischen Subventionen und Ticketeinnahmen 12:1. Vor Corona war das Verhältnis noch 8:1. De facto zahlen nicht die Nutzniesser der kulturellen
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Darbietungen, sondern jene, die sich gar nicht im Zuschauerraum befinden. Diese Abwesenden wehren sich meistens nicht gegen den «Raubzug auf ihr Portemonnaie». Dies, weil erstens der Subventionsmechanismus den Bürgern oft nicht bewusst sei. Zweitens, weil die Steuerzahler atomistisch aufgestellt seien. Das heisst, sie sind schlechter informiert und organisiert als die direkten Profiteure. Und drittens würden die Kosten für Subventionen auf so viele Personen verteilt, dass dies unter dem Radar der öffentlichen Wahrnehmung hindurchschlüpfe.
Eine «Löschwoche» pro Jahr Was ist zu tun gegen das rasante Wachstum des staatlichen Fussabdrucks? Müller empfiehlt verschiedene Massnahmen. Unter anderem die Beibehaltung der Schuldenbremse oder die Einführung eines Finanzreferendums auf Bundesebene, das heisst, die Möglichkeit eines Urnengangs bei grossen Ausgabenbeschlüssen. Oder: eine «Löschwoche» in den Parlamenten. Eine Sessionswoche pro Jahr sollte dem Entrümpeln obsoleter Regulierungen und dem Bürokratieabbau gewidmet sein. Das wäre eine Art «Frühlingsputz». Nicht mit der Kettensäge, sondern demokratisch legitimiert, weil durch das vom Volk gewählte Parlament selbst.
Save-the-date: Die nächste Delegiertenversammlung des HEV Aargau findet am 6. Mai 2026, 19.00 Uhr, im Kultur- & Kongresshaus in Aarau statt.
(fs) Vom 3. bis 6. April 2025 fand im Tägi Wettingen die Messe «Bauen und Wohnen» statt – mit rund 14’000 Besucherinnen und Besuchern und 200 Ausstellern eine der wichtigsten Plattformen für alle, die sich fürs Wohnen, Bauen und Renovieren interessieren. Neben Produkten und Dienstleistungen aus den Bereichen Küche, Bad, Umbau, Sanierung und Garten überzeugte die Messe auch dieses Jahr wieder mit einem vielseitigen Fachvortragsprogramm. Dabei wurden Inputs zu neuen Heizungssystemen, guter Küchenplanung oder nachhaltigem Bauen den Besucherinnen und Besuchern präsentiert.
Gemeinsamer Auftritt
Erstmals war der HEV Aargau gemeinsam mit der Sektion HEV Baden/Brugg/Zurzach mit einem grosszügigen Gemeinschaftsstand vertreten. Die auffällige Präsenz stiess auf grosses Interesse: Zahlreiche Besucherinnen und Besucher informierten sich über die Vorteile einer Mitgliedschaft im Hauseigentümerverband sowie über die verschiedenen Dienstleistungen, die der HEV Aargau anbietet – von der Rechtsberatung über die Liegenschaftsbewertung bis hin zur Vermarktung.
Ein Publikumsmagnet war nicht nur die fachliche Beratung am Stand, sondern auch das unterhaltsame Element: Beim Spiel «Der heisse Draht» konnten Besucherinnen und Besucher ihr Geschick unter Beweis stellen und dabei attraktive Preise gewinnen. Auch die beliebten Give-aways sorgten für viele interessierte Zwischenstopps.
HEV-Fachwissen auf der Bühne
Der HEV Aargau war nicht nur in der Halle präsent, sondern auch auf der Bühne: Gleich zwei Fragerunden im Rahmen des Vortragsprogramms wurden durch Fachpersonen des Verbands gestaltet. Im ersten Talk standen Investitionen und Verkauf im
Mittelpunkt: Salomé Edelmann, Leiterin Vermarktung, und Patrick Hagenbuch, Leiter Bewertungen, beantworteten Fragen dazu, wie sich Investitionen – etwa in Küche oder Bad – auf den späteren Verkaufserlös einer Liegenschaft auswirken können.
Im zweiten Talk ging es rund ums Mietrecht. Die Juristinnen des HEV Aargau beantworteten Fragen über zentrale Themen wie die Geltendmachung von Eigenbedarf, die Nebenkostenabrechnung oder Besonderheiten bei der Kündigung. Besonders aufmerksam machten sie auf die oft wenig bekannte, aber sehr wichtige Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG), die zentrale Vorgaben für Vermieterinnen und Vermieter enthält.
Nach dem gelungenen Auftritt in diesem Jahr freut sich das gesamte Team des HEV Aargau und des HEV Baden/Brugg/ Zurzach bereits auf die nächste Ausgabe
der Messe «Bauen und Wohnen», die vom 16. bis 19. April 2026 wieder im Tägi Wettingen stattfinden wird. Am besten gleich jetzt in der Agenda notieren.
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Frage:
Ich bin Eigentümerin einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus. Vor ungefähr einem Monat hat sich an meiner Wohnzimmerwand ein Wasserfleck gebildet. Es hat sich nun herausgestellt, dass eine defekte Balkonplatte meines oberhalb wohnenden Nachbarn für den Wasserschaden verantwortlich ist. Zwar hat mein Nachbar die kaputte Balkonplatte reparieren lassen, er weigert sich aber, die Verfärbungen an meiner Wohnzimmerwand auf seine Kosten beseitigen zu lassen. Ich möchte nun wissen, ob er für diesen Schaden aufzukommen hat.
Antwort:
Zunächst muss geklärt werden, ob das mangelhafte Bauteil, welches den Wasserschaden verursacht hat, dem Sonderrecht oder dem gemeinschaftlichen Teil zugeordnet ist. Diese Unterscheidung ist entscheidend für die Zuständigkeit beim Unterhalt und die Frage, wer die Kosten tragen muss.
Das Stockwerkeigentum stellt eine besondere Form des Miteigentums dar. Der Stockwerkeigentümer ist Miteigentümer am Gesamtgrundstück und verfügt über ein Sonderrecht an bestimmten Räumen, welches ihm die ausschliessliche Nutzung und den Innenausbau gestattet. Gemein-
schaftliche Teile sind demgegenüber diejenigen Bauteile, an denen kein Sonderrecht besteht; dazu zählen zwingend konstruktiv oder funktional wesentliche Gebäudeteile wie Dach, tragende Wände und Decken. An gemeinschaftlichen Teilen können einzelnen Stockwerkeigentümern Sondernutzungsrechte zur ausschliesslichen Nutzung eingeräumt werden.
Die Ursache des Wasserschadens in Ihrer Wohnung ist eine beschädigte Balkonplatte Ihres Nachbarn. Für Balkone wird in Reglementen häufig ein Sondernutzungsrecht vorgesehen. Nach herrschender Lehre kann jedoch das Innere des Balkons auch dem Sonderrecht zugeordnet werden.
Unterhaltspflicht
Gemäss Art. 712a Abs. 3 ZGB sind die einzelnen Stockwerkeigentümer für den Unterhalt ihres Sonderrechtsbereichs selber verantwortlich. Der Eigentümergemeinschaft kommt hingegen die Unterhaltspflicht bezüglich der gemeinschaftlichen Teile zu. Bei den Sondernutzungsrechten ist die Tragung der Unterhaltspflicht häufig im Reglement verankert. Namentlich wird in der Praxis oft vorgeschrieben, dass der berechtigte Stockwerkeigentümer für den Unterhalt und die Kostentragung des gemeinschaftlichen Teils mit Sondernutzungsrecht aufzukommen hat. Die Unterhaltspflicht umfasst den periodischen Unterhalt, aber auch Reparaturen im Mangelfall.
Es ist zu prüfen, ob das Innere des Balkons Ihrem Nachbarn als Sonderrecht zugeordnet ist oder ob ein Sondernutzungsrecht am Balkon besteht. Die Zuweisung zum Sonderrecht hat die Folge, dass der Stockwerkeigentümer das Innere des Balkons (namentlich den Bodenbelag) auf seine Kosten unterhalten muss. Besteht gestützt
auf das Reglement ein Sondernutzungsrecht, ist entscheidend, wie der Unterhalt und die Kostentragung hierfür geregelt sind. Wird im Reglement ausdrücklich festgelegt, dass der Unterhalt dem Sondernutzungsberechtigten übertragen wird, so ist dieser verpflichtet, ihm bekannte Mängel auf eigene Kosten zu beheben, sofern diese geeignet sind, Schäden an gemeinschaftlichen Teilen oder eines Sonderrechtsteils zu verursachen.
Haftung für mangelhaften Zustand Vernachlässigt ein Stockwerkeigentümer seine Unterhaltspflicht an einem Bauteil im Sonderrecht bzw. Sondernutzungsrecht mit entsprechender Unterhalts- und Kostentragungspflicht und entsteht dadurch ein Schaden, kann dieser Eigentümer unter bestimmten Voraussetzungen haftbar gemacht werden. Insbesondere greift hier die Werkeigentümerhaftung gemäss Art. 58 OR, wenn der Eigentümer den Mangel kannte oder bei gehöriger Sorgfalt hätte erkennen und beheben müssen.
Sofern Ihr Nachbar für den Unterhalt seines Balkons zuständig war (z. B. durch Sonderrecht oder Sondernutzungsrecht mit Unterhaltspflicht) und den Mangel kannte oder ihn sorgfaltswidrig nicht erkannt und behoben hat, kann er für den Wasserschaden in Ihrer Wohnung haftbar gemacht werden.
Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werktags von 9 bis 11.30 Uhr, Tel. 056 200 50 70.
Hinweis: Bitte beachten Sie, dass die telefonische Rechtsberatung vom 14. Juli bis 1. August 2025 aufgrund der Sommerferien eingeschränkt, d. h. nur montags, mittwochs und freitags, angeboten wird.
Sie vermieten eine Wohnung in Ihrer Liegenschaft. Anfangs läuft alles reibungslos – doch plötzlich bleibt der Mietzins aus. Ihre Mahnungen bleiben unbeantwortet, am Telefon erreichen Sie niemanden. Sie fragen sich: Darf ich jetzt fristlos kündigen? Und wenn ja, wie muss ich korrekt vorgehen?
Zahlungsrückstände bei Mietern sind leider keine Seltenheit. Das Schweizer Mietrecht bietet der Vermieterin in solchen Fällen die Möglichkeit, das Mietverhältnis ausserordentlich zu beendigen – vorausgesetzt, die gesetzlichen Vorgaben werden genau eingehalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, wann eine ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstand des Mieters zulässig ist, wie sie
korrekt ausgesprochen wird und was getan werden kann, wenn der Mieter nicht ausziehen will.
Gemäss Art. 257d des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) kann ein Mietverhältnis ausserordentlich – d. h. vorzeitig ohne Einhaltung der vertraglichen oder ordentlichen gesetzlichen Kündigungsfristen – gekündigt werden, wenn der Mieter mit der Zahlung fälliger Mietzinse oder Nebenkosten in Rückstand geraten ist. Dies ist allerdings nicht sofort und ohne Vorwarnung möglich. Das Gesetz verlangt ein klar geregeltes Vorgehen, das dem Mieter eine letzte Chance zur Zahlung einräumt, bevor das Mietverhältnis aufgelöst werden darf.
Fällige Forderung der Vermieterin Ein Mieter befindet sich in Zahlungsrückstand bzw. -verzug, wenn er den
Mietzins oder die Nebenkosten trotz Fälligkeit nicht bezahlt hat. Eine Mahnung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Fälligkeit des Mietzinses und allfälliger Akontozahlungen für Nebenkosten richtet sich nach der vertraglichen Absprache zwischen den Parteien – wobei meistens der erste des Monats vereinbart wird –oder, wenn eine solche fehlt, nach der Ortsüblichkeit oder dem Gesetz (vgl. Art. 257c OR, wonach der Mietzins und die Nebenkosten am Ende jedes Monats zu bezahlen sind). Die nachzuzahlenden Nebenkosten werden mangels anderer Vereinbarung innert 30 Tagen nach Erhalt der detaillierten Abrechnung durch den Mieter fällig.
Schriftliche Fristansetzung
Befindet sich der Mieter in Zahlungsrückstand muss ihm die Vermieterin bei Wohn- und Geschäftsräumen sodann
schriftlich eine Frist von mindestens 30 Tage ansetzen und ihm androhen, dass das Mietverhältnis bei unbenütztem Ablauf der Frist gekündigt wird (Art. 257d Abs. 1 OR). Konkret muss dieser Zahlungsaufforderung klar zu entnehmen sein, dass eine bestimmte fällige Forderung der Vermieterin offensteht, der Mieter sich in Verzug befindet, die Zahlung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt verlangt wird und die bis dahin ausbleibende Zahlung zur ausserordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses führt.
Ausserdem ist bereits die Ansetzung einer Zahlungsfrist mit Kündigungsandrohung dem Mieter und seinem Ehegatten separat zuzustellen (Art. 266n OR). Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, bleibt die Zahlungsaufforderung wirkungslos und eine darauffolgende ausserordentliche Kündigung ist unwirksam.
Typischerweise könnte eine Zahlungsaufforderung wie folgt lauten:
«Bis heute haben Sie den Mietzins für den Monat März 2025 im Betrag von CHF 2100.– nicht bezahlt, womit Sie sich mit der Zahlung in Verzug befinden. Wir fordern Sie hiermit auf, den Betrag von CHF 2100.– innert 30 Tagen zu begleichen. Andernfalls sehen wir uns gezwungen, das Mietverhältnis ausserordentlich im Sinne von Art. 257d OR zu kündigen.»
Die Frist zur Begleichung des Zahlungsrückstandes beginnt am Tag nach Empfang der entsprechenden Zahlungsaufforderung. Wird ein eingeschriebener Brief vom Mieter nicht sogleich entgegengenommen, ist auf den Zeitpunkt der konkreten Abholung bei der Post abzustellen.
Wird das Einschreiben jedoch nicht innert der siebentägigen Abholfrist abgeholt, gilt der letzte (also der siebte) Tag als fiktives Zustelldatum. Da das Datum des Empfangs bzw. der Zustellung von der Vermieterin nachgewiesen werden muss, sollte die Zahlungsaufforderung eingeschrieben verschickt werden. Eine Kündigung, die vor Ablauf der Zahlungsfrist
ausgesprochen wird, ist grundsätzlich nicht wirksam bzw. ungültig.
Kündigung nach Ablauf der Frist Lässt der Mieter die angesetzte Frist zur Zahlung ausstehender Mietzinsen oder Nebenkosten ungenutzt verstreichen, kann die Vermieterin das Mietverhältnis ausserordentlich kündigen. Bei Wohnund Geschäftsräumen gilt dabei eine Kündigungsfrist von 30 Tagen, wobei jeweils auf Ende eines Monats gekündigt werden kann (Art. 257d Abs. 2 OR). Betreffend die weiteren Kündigungsmodalitäten gelten die allgemeinen gesetzlichen Grundsätze. Insbesondere hat die Mitteilung der Kündigung von Wohnund Geschäftsräumen gemäss Art. 266l Abs. 2 OR auf dem amtlichen Formular zu erfolgen und ist bei einer Familienwohnung den Ehegatten separat zuzustellen (Art. 266n OR). Abweichend von der Regel bei der Zahlungsaufforderung gilt die Kündigung mittels eingeschriebenen Briefs an dem Tag als zugestellt, an dem die Abholung dem Mieter möglich ist und zugemutet werden kann – bei Erhalt einer Abholungseinladung i. d. R. am darauffolgenden Tag.
Was, wenn der Mieter nicht auszieht? Ist die Kündigung wirksam, muss der Mieter die Wohnung auf den Kündigungstermin hin zurückgeben. Selbst mit einer formgültigen Kündigung ist jedoch nicht garantiert, dass der Mieter die Wohnung tatsächlich räumt. In der Praxis kommt es häufig vor, dass säumige Mieter die Wohnung nicht freiwillig verlassen. Die Vermieterin darf in solchen Fällen nicht zur Selbsthilfe greifen und beispielsweise die Wohnung eigenmächtig räumen oder die Schlösser austauschen, da sie sich sonst strafbar machen könnte. Der Vermieterin verbleit nur der Weg über das gerichtliche Ausweisungsverfahren. Da der Sachverhalt bei einer Kündigung wegen Zahlungsrückstand des Mieters regelmässig unbestritten oder sofort beweisbar und die Rechtslage klar sein dürfte, kann die Ausweisung im summarischen Verfahren als Rechtsschutz in klaren Fällen nach Art. 257
ZPO verlangt werden. Diesfalls entfällt die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens. Sind die Voraussetzungen für den Rechtsschutz in klaren Fällen nicht erfüllt, hat die Ausweisung im vereinfachten Verfahren mit vorgängigem Schlichtungsverfahren zu erfolgen, was wesentlich länger dauert.
Eine ausserordentliche Kündigung wegen Zahlungsrückstand ist ein scharfes, aber zulässiges Mittel, um sich als Vermieterin gegen anhaltende Zahlungsausfälle zu wehren. Sie setzt allerdings ein formell korrektes Vorgehen voraus, insbesondere in Bezug auf Fristen, Schriftlichkeit und Zustellung. Wer die gesetzlichen Vorgaben einhält, schafft die nötige Grundlage für ein rechtssicheres Vorgehen und erhöht die Chancen, sich rasch aus einem belastenden Mietverhältnis zu lösen.
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Jeannine Stierli, Spreitenbach
Immer häufiger begegnet man in hiesigen Gärten dem Kalifornischen Mohn, der wegen seiner leuchtend gelb-orangen Blüten auch Goldmohn genannt wird. Ursprünglich stammt die Pflanze aus den USA und Mexiko, wo sie als Zierpflanze sehr beliebt ist. Durch Reisende, die die dekorative Pflanze mitbrachten, verbreitete sich der Kalifornische Mohn über die Jahre weltweit – heute ist er auch in Australien, Südafrika und Europa zu finden. Botanisch gehört der Kalifornische Mohn zur Familie der Mohngewächse (lat. Papaveraceae). Die zarten Pflanzen gedeihen an sonnigen Standorten auf kargen Böden und blühen vom Juni bis Oktober.
Der Goldmohn ist ein Neophyt, was wörtlich übersetzt «Neue Pflanze» bedeutet. Neophyt ist die Bezeichnung für Pflanzen, die ursprünglich in anderen Ländern heimisch sind und bei uns absichtlich eingeführt oder
versehentlich eingeschleppt wurden. Die Mehrheit der gebietsfremden Pflanzen hat sich gut in unsere Umgebung integriert und die einheimische Pflanzenwelt bereichert. Einige Neophyten verhalten sich jedoch invasiv. Dies bedeutet: Sie verdrängen einheimische Arten und tragen zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei.
Kalifornische Staatsblume
Der Kalifornische Mohn ist die Staatsblume jenes US-Bundestaats. Die goldenen Blütenkelche der Blume symbolisieren den «Golden State». Am 6. April wird in Kalifornien der «California Poppy Day» gefeiert. Bei günstiger Witterung bedeckt der Goldmohn um diese Zeit dort riesengrosse Landflächen. Die Pflanze gilt als Überlebenskünstlerin: Ihre Samen können jahrelang in trockenem Boden ruhen und bei idealen Bedingungen plötzlich massenhaft keimen. Dann entsteht ein spektakuläres goldgelbes Blütenmeer. Für den Kalifornischen Mohn (engl. Poppy) gibt es noch weitere Namensvarianten wie
Kappenmohn oder Schlafmützchen. Letztere passt besonders gut: Die Blüte schliesst sich abends und bei Regen, so dass sie tatsächlich an eine altmodische Schlafmütze erinnert.
Wiederentdeckte Heilpflanze
Der Goldmohn ist zugleich eine giftige und heilkräftige Pflanze. Seine Inhaltsstoffe gelten als schlaffördernd. Giftigkeit ist relativ, es gilt der bekannte Satz des mittelalterlichen Arztes Paracelsus: «Allein die Dosis macht das Gift». Bereits die amerikanischen Ureinwohner nutzten den Goldmohn als Schlaf- und Beruhigungsmittel sowie als mildes Schmerzmittel. Heute wird er in der Naturheilkunde u. a. bei innerer Unruhe, Stimmungsschwankungen und nervös bedingten Schlafproblemen eingesetzt – ähnlich wie Johanniskraut. Auch wenn der Name eine Artenverwandtschaft mit dem Schlafmohn nahelegt, kann die Wirkung allerdings nicht verglichen werden – der Goldmohn enthält keine Opiate.
Einladung an die Mitglieder der Sektion HEV Aarau und Kulm
Dienstag, 24. Juni 2025, 16.00–18.00 Uhr oder
Freitag, 27. Juni 2025, 14.00–16.00 Uhr
Neumattstrasse 1, 5000 Aarau
Die CH Media ist das führende Medienhaus der Deutschschweiz mit starker regionaler Verankerung. Die Journalistinnen und Journalisten sind in den Regionen, direkt bei den Menschen und ihren Anliegen. Dies fördert Verbundenheit und Vertrauen. Als familiengeführtes Unternehmen bietet die CH Media Gestaltungsspielraum für Menschen, die etwas bewegen wollen.
Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, an einem Rundgang durch das Medienhaus in Aarau teilzunehmen und die Druckerei, die Redaktion, die Studios von TeleM1 und Radio Argovia zu besichtigen. Anschliessend offeriert der HEV Aarau und Kulm einen kleinen Apéro. Der ganze Anlass dauert rund 2,5 Stunden.
Treffpunkt ist vor dem Haupteingang an der Neumattstrasse 1 in 5000 Aarau. Die Anmeldung erfolgt via QR-Code oder direkt auf unserer Website https://www.hev-aarau-kulm.ch/
Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist und die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt werden. Nach erfolgter Anmeldung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, welche Sie bitte an die Besichtigung mitbringen.
Die Anzahl Parkplätze ist begrenzt. Wir empfehlen, mit den öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.
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Behörden und gewerbliche Kreise erhoffen sich vom verschärften Energiegesetz einen Schub bei der Sanierung von Gebäuden. Besitzer von Solaranlagen und solche, die es werden wollen, sollten den Eigenstromverbrauch erhöhen. So lautet der Grundtenor bei zahlreichen Energieberatern.
Seit dem 1. April 2025 ist im Kanton Aargau ein neues, verschärftes Energiegesetz in Kraft. Ziel der Vorlage ist es, den Verbrauch fossiler Energieträger zu dämpfen und erneuerbare Energien zu fördern. Energieberatungen empfehlen, Liegenschaften zu sanieren beziehungsweise umzubauen, um sie «fit» für die Zukunft zu machen.
Im Vordergrund steht der Zubau an Solarstrom. Haushalte werden ermuntert, eigene Anlagen für Photovoltaik (PV) erstellen zu lassen. Wer sich für eine Solarstromanlage entscheidet oder allenfalls bereits eine auf seinem Dach hat, soll den Eigenverbrauchsanteil erhöhen. Das lohne sich finanziell. Die Rückspeisetarife für Solarstrom seien derzeit wenig attraktiv. Und es sehe nicht danach aus, dass sich das in naher Zukunft ändern werde, heisst es bei den Energieberatungen.
Spitzen nicht synchron
Die Sonne scheint gratis, sagt die Solarstromlobby. Aber die Nutzung von Strom aus Solaranlagen ist nicht umsonst. Das weiss, wer eine Anlage für Photovoltaik (PV) auf seinem Dach hat bauen lassen oder dies plant. Eine PV-Anlage beispielsweise mit einer Leistung von 10 kWp (Kilowatt Peak = maximale Nennleistung) mit 21 Modulen kostet gemäss Energieberatung Aargau rund 25’000 Franken.
Nun fällt ja der Solarstrom unregelmässig an. Die Spitzen von Stromproduktion und Stromverbrauch sind üblicherweise nicht kongruent. Wenn die Sonne scheint, liegen die Produktionsspitzen von Solarstrom zwischen ca. 12 Uhr und 14 Uhr, sagte Holger Habenicht von AEW-Energie an der Messe
«Bauen und Wohnen» in Wettingen. Der maximale Stromverbrauch verlagert sich hingegen in die Abendstunden, wenn die Bewohner der Liegenschaft nach Hause kommen, wenn die Beleuchtung eingeschaltet wird, wenn gekocht, gewaschen und gestreamt wird. Wenn vergleichsweise viel eigener Solarstrom vorhanden ist, sind Berufstätige üblicherweise nicht zu Hause. Wenn der Stromverbrauch hoch ist, liefert die Solaranlage keinen oder zu wenig Strom. Das heisst, auch ein Haushalt mit eigener PV-Anlage ist auf das Stromnetz angewiesen: für den abendlichen Stromkonsum und in den Mittagsstunden, wenn die Anlage für den eigenen Haushalt zu viel Strom produziert und Überschüsse ins Netz zurückgespiesen werden.
Viele Eigentümer von PV-Anlagen empfinden die Vergütungstarife «ihres» Elektrizitätswerks als nicht sehr attraktiv. Und: Die Rückspeisetarife werden tendenziell nicht höher. Der Grund dafür liegt im Erfolg der Photovoltaik beziehungsweise im Boom beim Zubau von Solarstrom-Anlagen der letzten Jahre. Wenn immer mehr das Gleiche anbieten, ohne dass die Nachfrage entsprechend zunimmt, kommt es zu einem Angebotsüberhang. Die Preise sinken. Wenn immer mehr Leute eine PV-Anlage auf das Dach ihres Hauses montieren, reduziert das die Marktpreise für Solarstrom. Im Sommer, an sonnigen, wolkenfreien Tagen, ist die Wertigkeit des Solarstroms am tiefsten. Wenn die Solarstromproduktion am grössten ist, ist die Nachfrage am
geringsten. Im Sommer wird kaum geheizt, der Warmwasserverbrauch ist tiefer als im Winter und wer eine Sauna besitzt, hat an warmen Sommerabenden üblicherweise keine Lust auf deren Nutzung.
Energiedienstleister bringt der sommerliche Peak an Solarstrom in die Klemme. Der Wert von Strom an den Börsen fällt. Produktion und Handel von Solarstrom generieren kleinere Margen.
Speicher reichen nicht aus Speichermöglichkeiten für Strom sind begrenzt. Im Netz müssen Stromeinspeisung und Stromverbrauch stets im Gleichgewicht sein. Sonst droht der Zusammenbruch des Netzbetriebs und es kann zu Blackouts kommen wie Ende April in Spanien und Portugal.
Die wichtigsten Stromspeicher in der Schweiz sind die Speicherkraftwerke. Die grösste Anlage ist das Kraftwerk Linthal (GL) mit einer Leistung von 1000 MW, gefolgt vom Kraftwerk Nant de Drance (VS) mit einer Leistung von rund 900 MW. Das entspricht etwa der Leistung des Atomkraftwerks Gösgen (SO). Die Stauseen der Schweizer Speicherkraftwerke erreichen ihre höchsten Füllstände üblicherweise im September, bevor die kalte Jahreszeit wieder den Stromverbrauch anstiegen lässt.
Der Stromüberschuss in Form der gefüllten Speicherseen reicht für den Winter nicht aus. Das heisst, die Reserve kann nicht voll-
ends in die Wintermonate «hinübergerettet» werden. Die Schweiz ist in den kalten Monaten auf Importstrom angewiesen.
Netzkosten dürften steigen Im «Kleinen», im Bereich Haushalte, gibt es ebenfalls Möglichkeiten zur Speicherung von Strom. Wer beispielsweise seinen Solarstrom, der tagsüber produziert wird, nicht zeitgleich brauchen kann, ihn aber wegen des als gering empfundenen Rücknahmetarifs nicht dem regionalen Elektrizitätswerk verkaufen will, der kann sich einen Batteriespeicher anschaffen. Die Kosten für einen Batteriespeicher für ein Einfamilienhaus belaufen sich – je nach Anbieter – von etwa 7000 Fr. (5 kWh) über 12’000 Fr. (10 kWh) bis zu rund 16’000 Fr. (15 kWh). Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus mit einem 12-kWh-Verbrauch empfehlen Energieberatungen Batteriespeicher von Kapazitäten zwischen etwa 8 kWh und 12 kWh. Habenicht zufolge setzt sich der Strompreis derzeit etwa wie folgt zusammen: 50 Prozent beträgt die Energieproduktion, 40 Prozent des Preises müssen für die Netznutzung bezahlt werden und rund 10 Prozent sind Steuern und Abgaben.
Die 40 Prozent Kosten für die Netznutzung dürften in den nächsten Jahren ansteigen, weil erstens beim Ausbau der Netze ein hoher Investitionsbedarf ansteht und zweitens das Netzmanagement durch Swissgrid, der Schweizer Stromnetzbetreiberin, anspruchsvoller wird. Dies aufgrund der zunehmenden Volatilität als Folge des Ausbaus erneu-
erbarer Energien wie Solar und Wind. Und weil eben die Kosten für Netzunterhalt und Ausbau steigen würden, lohne sich die Anschaffung eines Batteriespeichers für Haushalte, sagte Habenicht.
Bei einem Haushalt, der rund 10’000 kWh pro Jahr Strom verbraucht und eine PVAnlage besitzt mit einer Kapazität von 12’000 kWh, reicht die durchschnittlich produzierte Menge aus, um den Strombedarf für den Haushalt zu decken.
Rückspeisetarife unter Druck
Wenn – wie oft – bloss rund ein Drittel des produzierten Stroms im eigenen Haushalt verbraucht werde und rund zwei Drittel ins Netz zurückgespiesen würden, dann müssen diese Anteile verändert werden –zugunsten des Eigenstromanteils. Wegen tiefer Rückspeisetarife lohne sich das, sagt Habenicht. Um den Eigenstromanteil zu erhöhen, gebe es verschiedene Vorgehensweisen. Zum einen könne ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) gegründet werden. Das eröffne die Möglichkeit, den eigenen Strom im Quartier zu vermarkten. Oder: Es könne wie beschrieben ein Speicher angeschafft werden. Der Solarstrom wird zwischengespeichert und dann verbraucht, wenn der Bedarf da ist. Wichtig ist die richtige Dimensionierung der PV-Anlage. Die Grösse des Dachs beziehungsweise der Anlage, soll sich im We-
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sentlichen am geplanten Jahresstromverbrauch orientieren. Dabei sollte man sich, sagte Habenicht, nicht zu sehr von den sinkenden Kosten für Solarmodule leiten lassen. Das könnte zu einer Überdimensionierung der Anlage verführen. Je mehr Dachfläche, desto höher die Stromproduktion, die dann allenfalls ins Stromnetz zurückgeführt werden muss.
Zur richtigen Dimensionierung der PV-Anlage gehört auch die Ausrichtung der Solarzellen am Gebäude. Noch bis vor kurzem war die Südausrichtung der Solarzellen gewissermassen ein Imperativ. Heute gewinnt die Ostwest-Ausrichtung an Bedeutung, weil so die Sonneneinstrahlung in der Früh und am Abend besser genutzt werden könne. Auch beim Batteriespeicher sei die richtige Dimensionierung wesentlich. Wenn die Solarstromproduktion nicht ausreiche, um den Speicher zu füllen, dann sei er zu gross, sagte Habenicht.
Wärmepumpe und Elektromobil
Eine weitere Möglichkeit, den Eigenstromverbrauch zu erhöhen, ist die Installation einer Wärmepumpe – anstelle des Weiterbetriebs einer fossilen Heizung oder einer Holzheizung. Seit dem 1. April 2025 ist der Ersatz einer fossilen Heizung im Kanton Aargau nicht mehr erlaubt.
Mit einer Wärmepumpe erhöht sich der Jahresstromverbrauch für ein durchschnittliches Einfamilienhaus von rund 4500 kWh um etwa 4000 kWh auf fast das Doppelte, rund 8500 kWh pro Jahr. Wer zusätzlich noch auf E-Mobilität umstellt, kann seinen Eigenstromverbrauch nochmals erhöhen, um – je nach Fahrleistung – rund 1500 kWh jährlich auf insgesamt etwa 10’000 kWh pro Jahr, sagte Manuel Rohr von der Nova Energie Impuls in Wettingen (AG). Bei einer Anlage von 10 kWp mit 21 Modulen lasse sich der Eigenverbrauch von ca. dreissig auf rund sechzig Prozent verdoppeln. Der Fokus auf mehr Eigenstrom lohne sich, sagt Manuel Rohr. Er unterstreicht dies mit einem Rechenbeispiel und vergleicht die Variante «Ersatz» mit der Variante «Energiezukunft».
Vergleich Investitionskosten Variante «Ersatz» mit Variante «Energiezukunft».
Variante «Ersatz» Variante «Energiezukunft»
PV-Anlage CHF 0.– CHF 25’000.–
Heizung CHF* 15’000.– CHF 50’000.–Auto CHF 50’000.– CHF 60’000.–
Klimaanlage CHF 5000.– CHF 5000.–
Batterie
CHF 0.– CHF 10’000.–
Fördergelder CHF –0.– CHF –10’000.–
Steuerabzug CHF –5000.– CHF –15’000.–TOTAL CHF 65’000.– CHF 125’000.–
*Realersatz nach Energiegesetz MuKEn 2014 nicht möglich
Solarstromanlage im Versorgungsgebiet von StWZ Energie in Zofingen.
Die Variante «Ersatz» enthält folgende Elemente: Heizung konventionell, beispielsweise Öl oder Gas 15’000 Fr. (Realersatz seit 1.4.2025 nicht mehr möglich), Auto (Benziner oder Diesel) 50’000 Franken, Klimaanlage 5000 Franken, Steuerabzug –5000 Franken. Ergibt ein Total von 65’000 Franken.
Die Variante «Energiezukunft», wie Rohr sie nennt, sieht wie folgt aus: Photovoltaik-Anlage 25’000 Franken, Heizung (beispielsweise Wärmepumpe) 50’000 Franken, Elektroauto 60’000 Franken, Klimaanlage 5000 Franken, Batterie 10’000 Franken, Fördergelder –10’000 Franken, Steuerab-
zug –15’000 Franken. Ergibt ein Total von 125’000 Franken.
Die Variante «Energiezukunft» lohne sich auf lange Sicht, sagt Rohr. Die durchschnittliche Amortisation finde durch Investitionen für einen höheren Eigenstromverbrauch und die damit verbundene Vermeidung der Rückspeisung von Strom ins Netz neben der Ersparnis von Kosten für fossile Energien innerhalb von etwa 15 Jahren statt.
Auskünfte: www.ag.ch/bvu; Energieberatung Aargau, Aarau, Tel. 062 835 45 40, energieberatung@ag.ch
Noch bis vor 150 Jahren durften sich Juden in der Schweiz nur im aargauischen Surbtal niederlassen. Das Projekt «Doppeltür» will das damalige Nebeneinander von Kulturen mit dem Bau eines Besucherzentrums in Lengnau sichtbar machen.
1971 wurde in der Schweiz an der Urne die Einführung des Frauenstimmrechts angenommen. Besser spät als nie, lässt sich dazu sagen. Etwas mehr als 100 Jahre früher, 1866, wurde in der Schweiz ebenfalls mittels Urnengang der Niederlassungsfreiheit zugestimmt. So wie 1971 eine Ungleichbehandlung von Frauen abgeschafft wurde, so endete nach 1866 eine andere formelle Art der Diskriminierung – die der Juden: Vor 1866 durften sich Juden in der Schweiz nur im Surbtal in den Gemeinden Endingen und Lengnau niederlassen.
Die zwei Haushälften bei Lewinsky Mit dem Projekt «Doppeltür» soll nun das Erbe des Zusammenlebens zwischen Juden und Christen wiederbelebt werden. Doppeltür heisst, dasselbe Haus weist zwei Ein-
gänge auf. Ein Teil des Gebäudes wird von einer christlichen Familie bewohnt, der andere von einer jüdischen. Doppeltür lässt sich als Metapher für das Zusammenleben verschiedener Kulturen interpretieren. In seinem Roman Melnitz beschreibt der Buchautor Charles Lewinsky das Leben im Surbtal mit all seinen Facetten, den schönen und den weniger schönen. Im Buch finden auch die Doppeltür und das Nebeneinander in den beiden Haushälften Erwähnung. Lewinsky schreibt: «Sie pflegten eine gute Nachbarschaft, was bedeutet, dass man sich gegenseitig wohlwollend übersah».
Das Surbtal weist zahlreiche bauliche Spuren jüdischen Lebens auf. So in Lengnau eine Synagoge, jüdische Wohnhäuser, ein jüdisches Altersheim und ein Schulhaus. Mit dem Projekt «Doppeltür» will die in Lengnau domizilierte gleichnamige Stif-
tung diesen Teil der schweizerischen Geschichte mehr als bisher erfahr- und erlebbar machen.
Kernpunkt des Projekts ist das Gebäude am Spycherweg 2, das einst jüdische und nicht jüdische Familien beherbergte. Es soll renoviert zum «Begegnungszentrum Doppeltür» werden.
Ein Magnet für Besucher Seit etwas mehr als einem Jahr ist das Gebäude nicht mehr bewohnt. Die vormalige Eigentümerin wollte verkaufen, aber nicht einfach an «irgendjemanden». Im Wissen um den kulturhistorischen Schatz, den das Gebäude beherbergt, kontaktierte sie die Stiftung Doppeltür und unterbreitete ihr ein Verkaufsangebot. Bis 1876 gehörte die Wohnung einer jüdischen Familie, von da an bis 2024 einer nicht-jüdischen. «Bei der ehemaligen Eigentümerin der Liegenschaft handelt es sich um eine geschichtsaffine Person, die das bauliche und kulturelle Erbe der Liegenschaft erhalten will», sagt Lukas Keller, Präsident des Stiftungsrats von Doppeltür und ehemaliger Gemeindeammann von Endingen. Das Haus ist ein Beleg für das Zusammenleben von Christen und Juden. Die geplante Handänderung wurde besiegelt. Die Stiftung ist nun die Inhaberin des Gebäudes.
Das Besucherzentrum soll gemäss Angaben der Stiftung nationale Ausstrahlung erlangen und pro Jahr rund 30’000 Besucherinnen und Besucher anlocken – aus dem Aargau, aus der Schweiz, aus dem Ausland. Um dies zu erreichen, ist ein Umbau notwendig. Für ein Gebäude, das gegen 60 Personen gleichzeitig Raum bieten muss, braucht es entsprechende bauliche Anpassungen. Es muss eine Lüftung installiert werden. In der
Umbauphase muss die Fassade gestützt werden, so dass sie nicht einbricht. Das Tragwerk aus Holz weicht einem aus Beton. In der Betondecke lässt sich die neu erforderliche Gebäudetechnik zu einem wesentlichen Teil integrieren. Die bisherige Erdölheizung soll durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt werden. Wegen der künftigen Immissionen ist hierfür eine Bewilligung erforderlich, denn das Gebäude am Spycherweg 2 liegt in einem bewohnten Quartier.
Die Metamorphose des ehemaligen Wohnhauses in ein Besucherzentrum mit zeitgemässer Infrastruktur für Präsentationen braucht zusätzlichen Platz. Geplant sind eine Unterkellerung des bestehenden Gebäudes sowie ein unterirdischer Anbau in nördlicher Richtung.
Beton statt Holz
Die Renovation ist insofern herausfordernd, als das Gebäude und Teile des Dorfkerns zum Bundesinventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz von nationaler Bedeutung (ISOS) gehören. Baulichen Eingriffen sind enge Grenzen gesetzt. Das gilt auch für den Entscheid Holz oder Beton. Holz lehnt sich an die Tradition an und genügt grundsätzlich dem Gebot der geringen Eingriffstiefe beim Umbau. Die Verwendung von Beton kommt einer Diskontinuität beim Material gleich. Aber für die künftige Nutzung der Liegenschaft ist Beton geeigneter als Holz, weil damit grössere Festigkeit, mehr Traglast und einfacher zu realisierender Brandschutz möglich sind, sagt Daniel Glanzmann aus Baden, der als Bauexperte das Projekt begleitet. Die Denkmalpflege unterstützte in der Folge die vorgeschlagene Lösung.
Wie üblich, wenn gebaut wird oder gebaut werden soll, formte sich auch in Lengnau Widerstand gegen das Projekt. Es kam zu Einsprachen. Kritisiert wurde unter anderem das zu erwartende zusätzliche Besucheraufkommen im Dorf. Für die rund zwei Jahre dauernde Bauzeit, die noch in diesem Jahr beginnen soll, müssen Gruben für den unterirdischen Anbau ausgehoben werden. Wenn beim Bau auf Grundwasser gestossen werden sollte, müssen zusätzliche Umwelt-
der Spychergasse in Lengnau, dem künftigen Besucherzentrum.
bestimmungen beachtet und umgesetzt werden. Es sind Massnahmen zu treffen, um allfällig einlaufendes Wasser auszupumpen. Parkplätze in nächster Umgebung werden temporär aufgehoben, was private Nutzungen einschränkt. Während Monaten dürfte Baulärm die Szenerie begleiten, wenn nicht sogar beherrschen.
Franz Bertschi, Mitglied des Stiftungsrats und früherer Gemeindeammen von Lengnau, gelang es in Gesprächen, Bedenken
der Einwender zu entkräften. «Die Einsprachen wurden im gegenseitigen Einvernehmen zurückgezogen», sagt Keller weiter.
In rund zwei Jahren soll das Gebäude seiner Bestimmung übergeben werden und das kulturelle Erbe des Nebeneinanders im Surbtal sichtbar machen.
Weitere Informationen: www.doppeltuer.ch; Charles Lewinsky: Melnitz, www.dtv.de.
Hauseigentümerverband Aargau, Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50; www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch
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Mietvertragsabschluss/Mietobjekts-Abnahme/Übergabe;
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Heizungs- und Betriebskosten (Nebenkosten); Buchhaltung
(Gas, Elektrisch,
Stockwerkeigentum/Nachbarrecht; Baurecht; Erbrecht; Steuerrecht
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«Es gibt industrielle Prozesse, bei denen Gas bis heute nicht zu ersetzen ist»
Paul Marbach, Geschäftsführer des Energieversorgers StWZ Energie in Zofingen, spricht über den Substitutionsprozess von fossilem Gas, den Ausbau der Fernwärme und Potenziale von Wasserstoff als Energieträger.
Interview: Martin Meili, Redaktor
Herr Marbach, die Jahresrechnung 2024 von StWZ Energie weist beim Umsatz einen geringfügigen Rückgang aus beim Gas, ein leichtes Plus bei der Fernwärme und einen Minderumsatz beim Strom. Das Minus von 4,6 Prozent beim Stromverbrauch erstaunt doch einigermassen, nimmt doch der Stromverbrauch in der Schweiz grundsätzlich zu. Welches sind die Gründe des Rückgangs vom Stromabsatz im Versorgungsgebiet von StWZ Energie?
Im Bereich Grosskunden führten Betriebsschliessungen, das Herunterfahren von Produktionskapazitäten, aber auch Massnahmen zur Steigerung der Effizienz zu einem Umsatzrückgang von Strom aus dem Netz. Einige Industrie- und Gewerbebetriebe haben ihre Lagerhallen mit Anlagen für Photovoltaik (PV) ausgestattet, um den Eigenstromanteil zu erhöhen. Das heisst, sie beziehen weniger Strom aus dem Netz. Die Kunden im Bereich Grundversorgung verbrauchten dagegen im Berichtsjahr mehr Strom. Aber das schlug sich
ebenfalls nur teilweise auf den Umsatz des Stroms aus dem Netz nieder. Denn auch in diesem Segment findet der Trend zu mehr Eigenstrom vom eigenen Dach seine Fortsetzung.
Wie erhöhen Haushalte mit PhotovoltaikAnlagen ihren Eigenstromverbrauch? Indem die Haushalte ihren Stromverbrauch möglichst in die Zeiten verlegen, in denen ihre PV-Anlagen Strom erzeugen. Beim Heizungsersatz wählen sie beispielsweise eine Wärmepumpe, welche Strom zum Heizen und insbesondere im Sommer zur Warmwassererzeugung verwerten kann. Mit der Anschaffung eines Batteriespeichers lässt sich der tagsüber gewonnene, aber nicht verbrauchte Strom in die Abendstunden transferieren und ein allfälliges Elektroauto kann ebenfalls mit eigenem Strom aufgeladen werden – sei es teilweise oder vollständig.
Aber an trüben Tagen und im Winter, wenn im Mittelland und damit auch im Versorgungsgebiet von StWZ Energie wochenlang
Nebeldecken hängen, dann produzieren auch die PV-Anlagen der Privaten wenig bis nichts und der Strom aus dem Netz ist auch für diese Haushalte unentbehrlich.
Ja, der Substitution von Strom aus dem Netz durch den eigenen Strom aus der PV-Anlage sind Grenzen gesetzt. In diesen Wetterlagen helfen auch Batterien nicht viel.
Dennoch: Der Strom aus den PV-Anlagen krempelt den Strommarkt um. Im Sommer gibt es zu viel Strom. Die Wertigkeit von Strom nimmt ab, mit jeder neuen PVAnlage akzentuiert sich dies. Gibt es für Produzenten, die Strom fürs Netz anbieten, überhaupt noch genügend Anreize, um in neue Stromproduktionsanlagen zu investieren?
Ja, dies ist tatsächlich eine Herausforderung. StWZ verfügt nur über wenige eigene Stromproduktionsanlagen. Wir kaufen den Strom ein und sind an Swisspower Renewables beteiligt. Diese betreibt Wasserkraftwerke, Windenergieanlagen und auch PV-Anlagen in Deutschland und Italien. StWZ investiert zurzeit nicht in die Stromproduktion. Der Investitionsfokus liegt auf dem Ausbau der Fernwärme und der Zukunftsfähigkeit des Stromnetzes. Das zukünftige Stromnetz muss den neuen Ansprüchen genügen, ausgelöst durch PVAnlagen, Ladestationen und die weitere Elektrifizierung wie Wärmepumpen. Da stehen grosse Investitionen an. Wir rechnen in den nächsten Jahren mit bis zu 50 Prozent höheren Investitionen als in den vergangenen Jahren.
StWZ Energie bietet vier Stromprodukte an mit vergleichsweise hohen Anteilen an nicht fossilen Energieträgern. Die Anteile werden
exakt ausgewiesen und transparent gemacht. Aber im Winter muss ja Strom importiert werden und der europäische Strommix enthält einen wesentlichen Anteil aus fossilen Quellen, die in den Darstellungen von StWZ Energie nicht genannt werden. Weshalb nicht?
Die StWZ Energie produziert ihren Strom nicht selber und beschafft ihn auf dem freien Markt. Zusätzlich zur Energie kauft StWZ sogenannte Herkunftsnachweise (HKN). Diese belegen, dass beispielsweise so viel Strom in Wasserkraftwerken produziert wurde, wie die Aquapur-Kunden von StWZ bezogen haben, oder dass der Regiostrom effektiv in lokalen Solar- und Wasseranlagen sowie in der Erzo, der Kehrichtverbrennungsanlage in Oftringen, produziert wurde. Es ist jedoch nicht so, dass die Kunden exakt jenen Strom erhalten, der für sie in einem Wasserkraftwerk hergestellt wurde. Dies wäre physikalisch unmöglich, da dann jede Person eine direkte Stromleitung vom Produktionsstandort zu sich nach Hause oder in die Unternehmung benötigen würde. Die Kraftwerke verkaufen den Strom sowie die HKN und speisen den Strom ins Netz ein, von dort gelangt er zu den Kunden. Beim Kunden ist nicht ermittelbar, von welchem Kraft-
werk sein Strom kommt. Entsprechend wird bei den Kunden dem Strom wieder ein Qualitäts-HKN zugeordnet. Diese HKN werden durch die Energielieferanten beschafft. In unserem Lieferantenmix, der aufzeigt, wie der an unsere Kunden gelieferte Strom produziert wurde, ist der Strom aus fossilen Energieträgern ausgewiesen. Im Produktemix jedoch wird die Herkunft der vier Produkte einzeln deklariert. Die Herkunftsdeklaration unseres Stromes basiert somit auf unserem Kauf von HKN und nicht auf den tatsächlich zu jedem Zeitpunkt für StWZ produzierten Mengen. Letzteres kann wie gesagt physikalisch nicht ermittelt werden.
Am 9. Juni 2024 haben die Schweizer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger dem Stromgesetz zugestimmt. Welche Auswirkungen hat das neue Gesetz auf die Stromversorger?
Wir haben eine Anzahl an Vorschriften, die sich aus den entsprechenden Verordnungen ergeben, die umzusetzen sind. Es sind vermehrt Daten zu erarbeiten, beispielsweise für die jährliche Festlegung der Energieund Netznutzungs-Tarife und für die Rapportierung an die Regulierungsbehörden. Zudem gilt es nun, die Vorbereitungen für
die lokalen Elektrizitätsgemeinschaften zu machen, damit diese ab 2026 von den Kunden genutzt werden können. Weiter orientiert sich die Preisgestaltung beim Strom vermehrt am europäischen Strommarkt, sprich an der Börse. So müssen wir die Energieverbräuche gut prognostizieren, damit die Kosten für Spot- und Ausgleichsstrom möglichst tief sind. Der Strommix im Versorgungsgebiet muss neu vierteljährlich publiziert werden. Neu wird ausserdem der Referenzmarktpreis an der Strombörse vermehrt Taktgeber sein für die Einspeisevergütungen der Energieversorger.
Die Einspeisevergütung beträgt ab 2026 mindestens 6 Rappen pro Kilowattstunde. Bei tieferer Wertigkeit beim Sommerstrom, wenn der Börsenpreis ins Minus fällt, bezahlen dann die Stromversorger die 6 Rappen aus der eigenen Kasse? Nein. Die 6 Rappen bezahlen alle grundversorgten Stromkonsumenten über den Grundversorgungstarif. Die Energieversorger dürfen diese Kosten einrechnen. Damit erfolgt durch die grundversorgten Stromkonsumenten eine weitere Förderung. Dies neben dem Netzzuschlag, den sie über ihre Netznutzung bereits
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zugunsten von Anlagen zur Produktion von erneuerbarem Strom bezahlen.
Das heisst, der Nichtsolarstromproduzent entrichtet dem Solarstromproduzenten einen nicht unerheblichen, obligatorischen Obolus. Es wird also umverteilt.
Ja. Dem hat die Schweizer Bevölkerung zur Förderung von erneuerbaren Energien zugestimmt.
Unter anderem wegen dem unregelmässig anfallenden Solarstrom muss Swissgrid, die schweizerische Stromnetzbetreiberin, immer mehr intervenieren, um das Netz stabil zu halten. Gemäss Recherchen der «NZZ» beliefen sich diese Kosten für Swissgrid im letzten Jahr auf gegen 10 Mio. Franken. Es handelt sich um Regelenergie, die Swissgrid kurzfristig einkaufen muss. Leistet StWZ auch einen Beitrag an die Regelenergie? Im Notfall kann Swissgrid darauf zählen, dass Strom aus Notstromaggregaten von Kunden in unserem Versorgungsgebiet geliefert werden kann.
weniger kostenintensiv, da die Anlagen schon bestehen und die Lieferung von Regelenergie an Swissgrid eine zusätzliche Dienstleistung ist – neben der Hauptaufgabe, sich im Notfall selbst mit Strom zu versorgen.
Neben Strom gehört auch der Gasverkauf zu einem wesentlichen Pfeiler des Geschäfts von StWZ Energie. Gas emittiert CO2 und ist mit den Netto-null-Zielen nicht vereinbar. Das heisst, Gas hat eigentlich in den Plänen der Politik keine Zukunft mehr. In Städten wie Zürich oder Winterthur sollen Gasleitungen zurückgebaut werden. Ist das der richtige Weg?
Nein, das ist der falsche Weg. Der Anteil an fossilem, konventionellem Gas wird zwar in Zukunft vermutlich abnehmen. Aber wir befinden uns in einer Transformationsphase – weg von konventionellem Gas hin zu Gasprodukten, die deutlich weniger Treibhausgasemissionen verursachen: Biogas oder
«Wir beziehen unser Biogas hauptsächlich aus dem Ausland»
würde dieser Technologie, die wie ausgeführt, dem Netto-null-Ziel dient, einen Riegel vorschieben. Das wäre wenig verantwortlich der Umwelt und der Gesellschaft gegenüber. Zudem bedienen wir einige Industriekunden mit Prozessgas, welches nicht einfach ersetzt werden kann. Diese Kunden sind auf die Gasversorgung angewiesen. StWZ bietet bereits heute eine breite Palette an BiogasProdukten. Die Kundschaft kann wählen zwischen 20 Prozent-, 50 Prozent- oder 100 Prozent-Anteilen. Im Bereich Treibstoffe beliefern wir die BP-Tankstelle in Oftringen mit Biogas. Der Treibstoff an der Tankstelle enthält 20 Prozent Biogas-Anteil.
Verfügt StWZ über eigene Biogas-Anlagen? Nein. Wir beziehen unser Biogas hauptsächlich aus dem Ausland, so aus Dänemark und Frankreich. Es stammt von organischen Abfällen wie Grüngut, Klärschlamm oder Speiseresten.
Mit dem neuen Energiegesetz im Kanton Aargau können Besitzer von Gasheizungen
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mit einer Gasheizung ersetzen wollen, einmalig Zertifikate für die festgesetzte Lebensdauer der Anlage von 20 Jahren beschaffen. Leider kann unser aktuelles Standardprodukt mit 20 Prozent Biogas beim Ersatz einer Gasheizung nicht angerechnet werden, weil die Behörden unsere heutige Lösung mit Biogas vorerst nicht anerkennen.
Weshalb nicht?
Der Grund dafür ist, dass unser Biogas vor allem aus ausländischen Quellen stammt und somit dem Treibhausgasinventar der Schweiz nicht anrechenbar ist. Die Schweiz strebt aber Vereinbarungen mit Staaten an, die bereit sind, die Minderung von Treibhausgasemissionen der Schweiz anrechnen
«Der Kanton Aargau verfügt über nichts Vergleichbares»
zu lassen, wenn die Schweiz erneuerbares Gas aus diesen Staaten importiert. Es gibt positive Signale von europäischen Ländern wie Dänemark oder Frankreich, die sich dafür offen zeigen. Wenn solche bilateralen Übereinkommen zustande kommen, ist der Weg für grünes Licht seitens der schweizerischen beziehungsweise kantonalen Behörden grundsätzlich geebnet. Der Kunde, der seine Gasheizung ersetzen will, könnte dies dann tun. Solange wir diese Lösung nicht haben, muss Schweizer Biogas eingesetzt werden.
Wie teuer wären denn diese Zertifikate in etwa? Vermutlich einige Tausend Franken.
Das heisst, wenn ein Haushalt eine Gasheizung kauft für, sagen wir, 15’000 Franken sowie Zertifikate im Umfang von rund 10’000 Franken und er stellt diesen Betrag Kosten zur Beschaffung einer Wärmepumpe von beispielsweise 30’000 Franken gegenüber, dann könnte sich der Gasheizungsersatz rechnen.
Ja, in Bezug auf die Investitionskosten. Aber wenn man dann die Betriebskosten über die Lebensdauer der Anlage betrachtet, kann die Rechnung in Abhängigkeit der Entwicklung von Strom- und Gaspreisen anders aussehen.
Wenn sich der Kunde gegen eine Lösung mit Biogas entscheidet, kommt dann der Ersatz durch eine Gasheizung nicht mehr infrage? Der Kunde müsste sich dann für eine der übrigen Standardlösungen entscheiden, die der Kanton Aargau vorschlägt.
Das hiesse konkret?
Er müsste beispielsweise sein Haus zusätzlich dämmen oder Fenster ersetzen mit vorgeschriebenen Wärmedurchgangskoeffizienten. Oder er könnte neben der neuen Gasheizung zusätzlich Wärme mit einer thermischen Solaranlage erzeugen.
StWZ Energie kann da ja einiges liefern –die Gasheizung, die thermische Solaranlage und Wärme aus dem eigenen Fernwärmenetz. Wenn sich nun ein Haushalt für einen Fernwärmeanschluss interessiert in einem Quartier, das tatsächlich mit Fernwärme versorgt wird, wie lauten Ihre Umweltargumente pro Fernwärmeanschluss?
Wir erfüllen die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Kantons. Unsere beiden Fernwärmezentralen in Zofingen werden mit Brennholz beheizt. Das heisst, mit erneuerbarer Energie und zwar mit 70 Prozent regionalem Holz beim Wärmenetz Nord und mit 90 Prozent beim Wärmenetz Süd. Langfristig soll der erneuerbare Anteil weiter gesteigert werden. Damit wird mit Fernwärme weniger CO2-Ausstoss verursacht als mit fossilen Energieträgern. Fernwärme ist für
«Für uns kommt eine Beteiligung nicht infrage»
die Kundinnen und Kunden ein Gesamtpaket, wir nennen das ein Sorglos-Paket, da sie sich um nichts zu kümmern brauchen und das Paket ausserdem über eine hohe Betriebs- und Versorgungssicherheit verfügt. StWZ hat sich zudem der regionalen Energiestrategie verpflichtet, welche bis 2050 eine CO2-neutrale Energieversorgung vorsieht.
Gemäss Presseberichten wird das Holz im Kanton Aargau knapp, unter anderem wegen der erhöhten Nachfrage nach Brennholz für Holzfeuerungen, die nach dem neuen Energiegesetz von den kantonalen Behörden ebenfalls akzeptiert werden. Wie sichern Sie sich das Holz langfristig?
Wir beziehen unsere Holzschnitzel aus Wäldern der Region, welche der Ortsbürgergemeinde Zofingen gehören. Dies soll auch mit
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dem aktuellen Projekt der Ergänzung eines weiteren Holzkessels für das Wärmenetz Nord so bleiben. Diese Wälder werden durch den Forstbetrieb Region Zofingen bewirtschaftet. Wir haben mit diesem einen langfristigen Vertrag, dennoch muss auch dieser von Zeit zu Zeit wieder erneuert werden. StWZ, der Energieversorger der Region, und der Forstbetrieb Region Zofingen pflegen eine bewährte und funktionierende partnerschaftliche Verbindung, an der beide Seiten auch in Zukunft interessiert sind. Deshalb bin ich zuversichtlich, dass auch langfristig das Holz aus der Region in der Region verwertet wird.
Nun ist ja auch Holz bezüglich Minderung von Treibhausgasemissionen und Feinstaub nicht wirklich das Gelbe vom Ei. Zum einen lässt Holz verschiedene Nutzungen zu, zum andern muss es angeschafft werden. Fürs das Holzheizwerk, das in Döttingen geplant ist und die ab 2033 wegfallende Wärme aus dem Atomkraftwerk Beznau ersetzen soll, müssen gewaltige Mengen Holz angekarrt werden. Erstens auch grenzüberschreitend und zweitens mit 26 Lastwagenfahrten pro Tag. Das hat mit Nachhaltigkeit nur noch entfernt etwas zu tun.
Bei uns in Zofingen genügen in der kalten Saison bloss zwei Lastwagenfahrten pro Woche. Das zusätzliche Verkehrsaufkommen ist gering. Die Wege sind mit dem Holz aus der Region kurz. Es gibt keinen Widerstand seitens der Anwohner. Wichtig ist für mich persönlich die Sicherheit. Die Transportfahrzeuge benutzen Strassen, an denen es eine Primarschule und in der Nähe auch ei-
nen Kindergarten hat. Da hat Verkehrssicherheit und Unfallfreiheit oberste Priorität.
Trotz erheblichem Einsatz von Holz als Brennstoff: Auf Gas für Leistungsspitzen an kalten Tagen oder Wochen kann trotzdem nicht verzichtet werden?
Ja, das ist so.
Die Netto-null-Apologeten sagen, Gas habe keine Zukunft, weil es CO2 ausstosse. Gibt es Bereiche, in denen konventionelles Gas nicht zu ersetzen ist?
Es gibt industrielle Prozesse, bei denen Gas bis heute nicht zu ersetzen ist. Auch wir haben Kunden, für die konventionelles Gas unentbehrlich ist. Eine allfällige Substitution lässt sich nicht von heute auf morgen realisieren. Wenn wir diesen Kunden das Gas abstellen würden, hätte das den Verlust von Arbeitsstellen und Wertschöpfung in der Region zur Folge, was sozial und wirtschaftlich sehr
«Es zeichnen sich gigantische Überschüsse im Winter ab»
bedenklich wäre. StWZ hat ab den späten Sechzigerjahren des letzten Jahrhunderts viele Mittel in die Infrastruktur für die Gasversorgung investiert. Zurzeit wird das Gasnetz nicht weiter ausgebaut. Mittel- und langfristig wird es in einigen Gebieten durch Fernwärmenetze ersetzt. Wir sind überzeugt, dass das heutige Gasnetz von StWZ auch einen substanziellen Beitrag auf dem Weg in eine CO2-neutrale, effiziente und sichere Energie-
versorgung in der Region Zofingen leisten wird. Zudem dienen uns die Mittel, welche wir aus dem Gasgeschäft erwirtschaften, um in weitere Technologien für eine nachhaltige Energieversorgung zu investieren wie zum Beispiel in die bereits genannte Fernwärme.
Wie lauten bei der Fernwärme die nächsten Ausbauschritte?
Wir investieren ins Projekt «Fernwärmeverbund unteres Wiggertal». In einem ersten Schritt ist die Versorgung ab der heutigen KVA in Oftringen von Oftringen bis Zofingen vorgesehen. Wenn die heutige KVA in den nächsten Jahren durch eine grössere Anlage am selben Standort ersetzt wird, soll das Fernwärmenetz erweitert werden. Dann sollen Rothrist, Oftringen Nord, Aarburg bis Olten, Strengelbach und weitere Gebiete von Zofingen mit Wärme versorgt werden. Der Anteil Wärme aus der Kehrichtverbrennungsanlage soll rund 90 Prozent betragen. Für die verbleibenden Prozente brauchen wir Gas zur Wärmeerzeugung. Die Wärme aus der KVA ist Abwärme und gilt als umweltschonend. Dies dient der Umsetzung einer CO2-neutralen Energieversorgung in der Region Zofingen.
In seiner neuen Energiestrategie setzt der Kanton Aargau explizit auch auf den Ausbau von Wärmenetzen. Unterstützt Sie der Kanton beim Projekt Fernwärme unteres Wiggertal?
Der Kanton Aargau begrüsst das Projekt sehr. Es sind die ordentlichen Fördergelder sowohl für Anschlüsse als auch das Netz der Fernwärme vorgesehen. Diese sind Teil des
derzeitigen Förderprogramms Energie, welches wir nutzen wollen. Zusätzliche mögliche Förderungen werden wir klären.
Und für den verbleibenden Hauptharst an Geldern für die Investitionen kommt die StWZ Energie selbst auf?
Nein. Da sind enorme Summen erforderlich. Unser Eigenkapital und die Erträge aus unseren Dienstleistungen reichen nicht aus, um diese Investitionen zu stemmen. Es handelt sich um ein Gemeinschaftsprojekt mit Partnern. Den grössten Beitrag zur Kooperation leistet Primeo Energie. Zusammen mit diesem Energieversorgungsunternehmen, welches in Oftringen bereits einen Wärmeverbund betreibt, wollen wir eine Fernwärmegesellschaft gründen. Die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus der Fernwärmenetze hängt auch von anderen Faktoren ab. Ein massiver Einsatz von Wärmepumpen in den Gebieten, in denen der Bezug von Fernwärme möglich sein wird, würde die Wirtschaftlichkeit des Ausbaus der Fernwärmenetze untergraben. Und wenn alle Wärmepumpen wollen, sind künftige Engpässe bei Strom und Netz denkbar.
Nochmals zurück zur neuen Energiestrategie des Kantons. Die erneuerbaren Energien sollen weiter ausgebaut werden, von 3,7 Terawattstunden auf 6 Terawattstunden, gleichzeitig soll die Versorgungssicherheit erhalten werden, heisst es. Das beisst sich teilweise. Wasserkraft liefert Bandenergie und ist ein Beitrag zur Versorgungssicherheit. Aber bei Solar- und Windkraft ist die Stromproduktion volatil und wenig zuverlässig. Zur Windkraft sagte selbst ein früherer Chef der Abteilung Energie in Aarau, der Kanton Aargau sei kein Windkanton. Da vertrete ich eine andere Position. StWZ ist ja wie gesagt an Swisspower Renewables beteiligt. Da sehen wir eins zu eins, dass durchs Jahr fehlender Solarstrom durch Windstrom ausgeglichen werden kann. Das ist nicht einfach eine Behauptung der Windenergie-Lobby, wie das oft gesagt wird. Die Windräder produzieren im Winter deutlich mehr Energie als im Sommer. Bei den PV-Anlagen ist das gerade umgekehrt. Windenergie, kombiniert mit Solarenergie, erhöht die Versorgungssicherheit.
Weiter zur neu aufgelegten Energiestrategie des Kantons Aargau: Im Papier heisst es, der Kanton befürwortet eine grosse Vielfalt an Speichertechnologien. Die Schweiz verfügt aber nicht einmal über eigene Speicher für das Gas, das in der Schweiz verbrannt wird. Ja, die grössten Speicher der Schweiz, die Pumpspeicherkraftwerke, liegen in den Alpen, in Kantonen wie Graubünden, Glarus oder Wallis. Der Kanton Aargau verfügt über nichts Vergleichbares. Aber die Forderung nach Speicher für Gas wäre durchaus eine Überlegung wert, analog zum Projekt «Geospeicher» in Bern-Neufeld, mit dem überschüssige Wärme vom Fernwärmenetz Forsthaus gespeichert werden soll, die dann bei Bedarf genutzt würde. Es gibt Blasen im Erdinnern, aus denen früher Gas gewonnen wurde oder die noch fossiles Gas enthalten. Die könnten in Zukunft allenfalls als Gasspeicher von Nutzen sein.
Laut Geologen soll der schweizerische Untergrund Reserven an konventionellem Gas beherbergen, die den Gasverbrauch in der Schweiz möglicherweise auf Jahrzehnte hinaus sichern würden. Ist ein Vorstoss zur Exploration, allenfalls Förderung dieser Vorkommen als Antwort für eine mögliche
künftige Energiemangellange keine Option für Gasversorger in der Schweiz und damit auch für StWZ Energie?
Nein, wir wollen den eingeschlagenen Weg der Dekarbonisierung weiterverfolgen ohne Abstecher und Umwege zurück in die fossilen Energien. Biogas kann herkömmliches Gas ersetzen. Das ist unser Ziel. Die Gasanbieter in der Schweiz wollen diesen Weg konsequent weiterverfolgen – mit Biogas aus erneuerbaren Quellen, synthetischem Gas und mit der Methanisierung von Gas. Mit diesen Technologien ist wie ausgeführt netto null möglich.
Stichwort Methanisierung. StWZ Energie hat einst Interesse bekundet am Methanprojekt Nordur in Island mit dem Geothermiekraftwerk Hellisheidi. Wie ist bei diesem Projekt der Stand der Dinge?
Wir hatten uns mit anderen Stadtwerken Rechte zur Beteiligung an diesem Projekt gesichert. Wir haben wegen einiger Unsicherheiten und Risiken aber verzichtet, die Rechte zu nutzen. Wir fanden die Projektidee sehr interessant, erneuerbares Gas in Island günstig zu produzieren und in die
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Schweiz zu transportieren. Das Vorhaben ist geografisch aber weit weg. Die Transportwege wären lang. Island liegt ja nicht gerade um die Ecke.
Zum Thema Geothermie: Auch da spricht sich der Kanton für einen Masterplan aus. Wie schätzen Sie das Potenzial für Geothermie ein?
Die untiefe Geothermie für Wärmegewinnung, siehe die Nutzung von Wärmepumpen mit Erdsonden, funktioniert bestens. Strom aus Geothermie hingegen ist sehr teuer. Dies würde Bohrungen von 4 bis 5 Kilometern in die Tiefe erfordern. Es wäre mit Stromgestehungskosten von rund 30 Rappen pro Kilowattstunde zu rechnen. Das scheint schlicht unwirtschaftlich.
30 Rappen, das wäre noch teurer als Strom von alpinen Solaranlagen. AEW Energie hat bekanntgegeben, dass man sich vom Projekt Bernina Solar zurückgezogen habe. Was halten Sie von alpinen Solaranlagen?
Für uns kommt eine Beteiligung nicht infrage. Strom aus alpinen Solaranlagen ist – Stand der Technik jetzt – nicht wirtschaftlich beziehungsweise auf hohe För-
«Derart tiefe Kosten sind in Europa nicht möglich»
derungen angewiesen. Bei uns stehen Lösungen im Vordergrund, die für unser Versorgungsgebiet im Bezirk Zofingen unmittelbar von Belang sind. Dazu gehört weiterhin die gebäudeintegrierte Solarkraft. Sie ist durch Nutzung eines hohen Eigenverbrauchs wirtschaftlicher als die vorher genannten Stromproduktionsarten – auch als Strom aus Windkraft.
Und wie ist es mit grünem Wasserstoff? In Brugg soll 2027 eine Versuchsanlage in Betrieb genommen werden mit Treibstoff für Fahrzeuge. Der Wasserstoff stammt aus dem Laufwasserkraftwerk Villnachern. Ich meine, Versuche sollten auf jeden Fall stattfinden. Beim Projekt Brugg dürften die Mengen nicht ausreichen, um einen wesentlichen Beitrag zur Dekarbonisierung zu leisten.
Das heisst, Wasserstoff aus erneuerbaren Quellen müsste importiert werden?
Ja, die Mengen, um fossiles Gas zu ersetzen, sind so gross, dass sie importiert werden müssten. In Ländern wie Qatar, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder Marokko ist das Potenzial aus erneuerbarem Solarstrom für Wasserstoff oder andere Energieträger enorm. Es zeichnen sich gigantische Überschüsse im Winter ab, welche für den Export vorgesehen sind. In den genannten Ländern sind Stromgestehungskosten in der Grössenordnung von einem Rappen pro Kilowattstunde möglich. Derart tiefe Kosten sind in Europa nicht denkbar.
Aber verfügt da die Schweiz über Verhandlungsmacht? Deutschland will auch Wasserstoff importieren. Das Land ist auf dem internationalen Parkett doch ein ganz anderer Player als die kleine Schweiz. Das sehe ich anders. Die Schweiz verfügt durchaus über gute Beziehungen. Schiere Grösse allein ist kein Erfolgsgarant für funktionierende Handelsbeziehungen. Es wird ein Markt für Energieträger aus erneuerbaren Energien entstehen, auf welchem auch die Schweizer Energieversorgungsunternehmen interessante Kunden sein werden.
Zur Atomenergie: Mit dem indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Blackout-Initiative soll die Kernenergie in der Schweiz eine Option bleiben. Das Neubauverbot für Atomkraftwerke, das sich aus der Energiestrategie 2050 ergibt, soll aufgehoben werden. Einige ernstzunehmende Energieexperten sagen, ohne Atomenergie sei netto null nicht zu erreichen. Welchen Platz räumen Sie der Atomenergie ein? Wenn alle Kernenergieanlagen abgeschaltet werden sollten, könnte sich durchaus ein Problem abzeichnen. Erstens, um im Winter genügend Strom zu haben und zweitens, um den CO2-Absenkungspfad gemäss Pariser Klimaabkommen einzuhalten. Viele Schweizer Stadtwerke lehnen den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrats zur Blackout-Initiative aber ab. Sie haben viel in die Infrastruktur für erneuerbare Energien investiert. Sie wollen den beschlossenen Weg nicht verlassen.
Persönlich bin ich gegen Technologieverbote. Die Option Kernenergie sollte meines Erachtens langfristig erhalten bleiben. Wenn dereinst die jetzt bestehenden Kernkraftwerke als Folge der Umsetzung der vom Volk angenommenen Energiestrategie 2050 abgeschaltet werden, könnten sich im Winter Stromlücken abzeichnen, die sich nicht einfach durch Importe ausgleichen lassen.
Die Planung von Kernkraftwerken wird in der Schweiz in den nächsten Jahren aber so oder so kaum angegangen. Das Problem sind die Kosten für neue Kernkraftwerke. Neue Kernkraftwerke sind sehr teuer. Es finden sich keine Investoren, wenn nicht Sicherheiten gegeben werden. Der Bund müsste diese Sicherheiten leisten.
Ein neues Atomkraftwerk ist aber immer noch billiger als ein mehrwöchiger Blackout. Ja, wenn Sie den Worst Case eines mehrwöchigen Blackouts heranziehen, dann ist das in der Tat so.
(mm) Paul Marbach ist seit 2009 Geschäftsführer der StWZ Energie AG in Zofingen. Er hat einen Abschluss als diplomierter Elektroingenieur Fachrichtung Energietechnik der ETH Zürich und ist Träger eines Executive-MBA der Hochschule Luzern. Vor seiner heutigen Funktion war er Direktionsassistent und Projektleiter des Elektrizitätswerks der Stadt Bern und Leiter Marketing von Energie Wasser in Bern.
Die in Bereichen wie Strom, Gas, Wärme, Wasser und Gebäudetechnik tätige StWZ Energie AG mit ihren 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erzielte 2024 einen Umsatz von 84 Mio. Franken und einen Unternehmensgewinn von 1,6 Mio. Franken.
Kräuter brauchen vergleichsweise wenig Platz. Die Sortenvielfalt ist enorm, wenn auch mit abnehmender Tendenz, wie das Beispiel Minze zeigt. Kräuter gefallen Auge, Nase und Gaumen.
Die Nutzung von Kräutern und Gewürzpflanzen reicht bis zum Beginn der Menschheit zurück. Aufzeichnungen zu Rezepten mit Kräutern datieren aus dem Zeitraum ums Jahr 3000 v. Christus. Unter anderem auch belegt durch Samenfunde bei den Pfahlbauten am Pfäffikersee, sagt Stephan Huber, Leiter des Bereichs Staudenproduktion im Gartencenter Zulauf in Schinznach-Dorf.
Kräuter werden klassifiziert. Zu den einjährigen Kräutern gehören Dill, Kerbel oder Basilikum. Einjährig heisse nicht unbedingt, dass sie nach einem Jahr nicht mehr wachsen würden. Im Folgejahr können sich auch bei einjährigen Kräutern neue Gewächse bilden.
«Südländer» und «Nordländer» Petersilie, Kümmel und Fenchel gehören zu den zweijährigen Kräutern. Am besten seien sie im ersten Jahr. Im zweiten Jahr seien sie grundsätzlich weniger schmackhaft.
Zu den mehrjährigen Kräutern gehören Rosmarin, Salbei, Lavendel und Thymian. Unter ihnen befinden sich auch Pflanzen, die verholzen können. Zwiebelartige Kräuter sind Knoblauch, Bärlauch oder Schnittknoblauch. Diese könnten durchaus stehen gelassen werden, sagt Huber. Durch Versamung würden sie häufig wieder neu wachsen.
Wichtig fürs gute Gedeihen sei der Standort, an dem Kräuter gepflanzt würden. «Südländer» wie Rosmarin, Salbei, Thymian oder Oregano mögen sonnige, trockene Plätze. Zu den «Nordländern» gehören Schnittlauch oder Bärlauch. Ihre Standorte dürfen mehr Feuchtigkeit aufweisen als die
der «Südländer». Bärlauch brauche sogar einen schattigen Standort.
Zur Pflege von Kräutern gehört Windschutz, beispielsweise mit Steinen, die Wärme speichern. Ebenso würden sich Kiesflächen eignen, um Kräuter anzupflanzen.
Kräuter lassen sich durchaus platzsparend anpflanzen – auch auf Balkonen beispielsweise, wo durch das Verschieben von geeigneten Gefässen, je nachdem, schattige oder sonnige Standorte geschaffen werden können. Ideal für den Garten seien sogenannte Kräuterspiralen, aus Steinen zum Beispiel. So könnten auf kleinstem Raum verschiedene Pflanzen gedeihen. Je nach Mikrolage dominieren Sonne oder Schatten. Wer es mag, kann die Kräuterspirale selber anlegen. Mindestens zwei Meter Durchmesser sollte dieser Art von Kräutergarten aber durchaus Raum gewährt werden, sagt Huber. Optimalerweise werden Kräuter mit gleichen oder ähnlichen Ansprüchen nebeneinander gepflanzt.
Einschränkungen auf Ende Jahr
Als Boden für Kräuter brauche es Kompost, Gemüse- und Kräutererde, Hilfsstoffe wie Sand sowie Aktivkohle. Als Bodenverbesserer eigne sich beispielsweise Carbovit.
Rhizoplus stärke die Wurzeln und verbessere die Nährstoffaufnahme.
Kompost allein reiche üblicherweise nicht aus. Huber empfiehlt den Einsatz von Dünger als Hilfsstoff – flüssig oder in Form von Granulaten.
Und wie ist es mit dem Bewässern? So viel wie nötig, so wenig wie möglich. Nicht empfohlen wird Giessen in der Mittagshitze, weil das Wasser sofort wieder verdunstet, ebenso wenig spätabends, weil dann die Feuchtigkeit zu lange bleibe, was Pilzkrankheiten und Schneckenbefall begünstige. Blütentriebe sollten regelmässig weggeschnitten werden, sei dies mit einer Schere oder einem Messer.
Die Bekämpfung von Krankheiten werde immer schwieriger, sagt Huber. Ab 1. No-
Die Minze breitet sich gerne aus.
vember 2025 dürfen verschiedene Pflanzenschutzmittel nicht mehr verkauft werden. Es gibt aber durchaus biologische Mittel, die erfolgreich eingesetzt werden können bei Schädlingsbefall oder Pilzkrankheiten. Allerdings benötigten diese meistens eine mehrmalige Anwendung.
Zur Ernte von Kräutern schneidet man die Triebspitzen. Schnittlauch beispielsweise dürfe durchaus «radikal» geschnitten werden.
Kräuter könnten konserviert werden, indem sie getrocknet und dann in luftdichten Gläsern gelagert würden. Auch Einfrieren sei eine Möglichkeit. Oder das Einlegen in Öl oder Fett. Mit Einlegen in Öl und Essig liesse sich Öl beziehungsweise Essig aromatisieren.
Basilikum gehöre neben Pfeffer und Salz zu den wichtigsten Gewürzen überhaupt.
Dieser sei schon im alten Ägypten (3000 v. Chr. bis ca. 400 n. Chr.) kultiviert worden. Wie zahlreichen anderen Kräutern werden auch Basilikum Heilkräfte zugeschrieben, so gegen Schlafstörungen. Zudem halte die Pflanze Insekten fern und wirke antibakteriell, als Mundwasser beispielsweise. Basilikum ist wärmeliebend und mag nährstoffreichen Boden. Seine Blüten machen Basilikum auch als Dekoration attraktiv. Das Thai-Basilikum ist Teil der exotischen Küche.
Wertvoll für Bienen Ysop ist Huber zufolge ein «südländischer Einwanderer» aus dem Mittelmeerraum. Die Blüten seien wertvoll für Bienen und Hummeln. Die Blätter eignen sich für Tee, beispielsweise gegen Husten. Ysop sei win-
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terhart und möge sonnige Standorte mit durchlässigem Boden.
Oregano bereichere die italienische Küche seit dem Mittelalter. Für die Küche geeignet seien sowohl getrocknete als auch frische Blätter. Medizinisch wirkten sie ebenfalls in Form von Tee gegen Husten. Viele Leute schätzten Oregano auch als Begleitstaude für Insekten.
Majoran ist einjährig und mag sonnige, warme Standorte.
Salbei, im Lateinischen heisse dies «gesund werden» oder «heilen», wirke gegen Beschwerden im Bereich Magen und Darm sowie bei Problemen in Mund, Rachen und Hals. Salbei mag sonnige Standorte und ist teilweise win-
tergrün. In der Küche ist er beliebt als Bestandteil von Kräutermischungen für Tomatensaucen.
Schmetterlinge anziehen
Die Samen von Gewürzfenchel seien geschätzte Ingredienzen für Öl und Tee. Sie wirkten gegen Darmkrämpfe. In der Küche eignen sich die Blätter für Salate und Suppen. Gewürzfenchel wachse hoch. Er gilt als Futterpflanze für Schwalbenschwänze. Wer also Schmetterlinge anziehen will, der überlege sich den Anbau von Gewürzfenchel. Kaum gepflanzt, würden schon Raupen von Schwalbenschwänzen sichtbar.
Die Kapuzinerkresse stammt aus dem westlichen Südamerika (Peru, Chile), aus dem ursprünglichen Siedlungsgebiet der Inkas.
Sie wirke desinfizierend und sei gut gegen Harnwegserkrankungen. Die Früchte der Kapuzinerkresse können als sogenannte «falsche Kapern» in der Küche Verwendung finden. Ebenso eignen sich ihre Blüten zum Würzen von belegten Broten und sie passen zu Salaten – analog zu Stiefmütterchen.
Der Sauerampfer ist «heimisch». In der Küche lassen sich seine Blätter verwenden. Der Verzehr von grösseren Mengen wirkt leicht abführend und kann sogar Brechreiz auslösen. Der Garten-Sauerampfer mag feuchte Böden, beispielsweise Lehmböden.
Das Zitronengras stammt aus Westindien. Es sei nicht winterhart. Im Tee helfe es gegen Verdauungsprobleme und wirke fiebersenkend. Zitronengras sei ein Begleiter der asiatischen Küche und passe zu Suppen, Poulet, Fisch und Meeresfrüchten.
Vorsicht bei Blattpetersilie
Koriander ist ebenfalls eine Zutat der asiatisch-orientalischen Küche. Die Blätter und Samen seien reich an Vitamin A und C. Koriander gilt als appetitanregend und helfe, den Cholesterinspiegel zu senken, sagt Huber. Die Pflanze bevorzugt sonnige Standorte in lockerem, durchlässigem Substrat. Koriander ist einer der Hauptbestandteile von Curry-Mischungen.
Vorsicht geboten ist beim Umgang mit der Blattpetersilie. Sie wirkt harntreibend und der Pflanzensaft wirkt lindernd bei Bienenund Wespenstichen. Sie wurde im Jahr 2023 zur Giftpflanze des Jahres gekürt. Sobald die Pflanze blühe, dürfe sie nicht mehr verwendet werden, sagt Huber. Das gilt für die glatte und die gekrauste Petersilie.
Der Zimmerknoblauch stammt aus Südafrika und passt in der Küche zu Salaten. Er sei feiner als Knoblauch und hinterlasse deshalb nicht die oft wenig geschätzte «Knoblifahne», für die sein «grösserer Bruder» bekannt ist.
Der aus Südostasien stammende Schnittknoblauch gehört zu jenen Kräutern, die sich in Quarks und Joghurts gut machen. Er ist ebenfalls Träger von Vitamin C, win-
terhart, stärke das Immunsystem und passe zu Kartoffelspeisen oder Rührei.
Die Minze sei eine Pflanze, die sich durch eine enorme Vielfalt auszeichne. Durch die Globalisierung würden aber immer mehr «Riesenmengen» der zunehmend gleichen Sorten «herangekarrt». Der Verlust an Vielfalt habe die Pflanze in den Fokus von Pro Specie Rara rücken lassen. Der Verlust habe auch mit dem zunehmenden Verschwinden kleiner, spezialisierter Gärtnereien zu tun, sagt Huber.
Die «klassische» Pfefferminze stamme aus England. Sie sei Grundlage zahlreicher Rezepte und eigne sich für Tee gegen Erkältungen und Grippe. Die Pfefferminze möge sonnige bis halbschattige Standorte. Ihr Nachteil: Sie tendiere zu starker, vielleicht unerwünschter Ausbreitung. Dies vor allem an der Oberfläche. Wer sie im Zaum halten wolle, überlege sich das Anpflanzen in Töpfen, was dem wuchernden Wesen Grenzen setzt, so wie das Laufgitter lauffreudigen Kleinkindern.
Die einjährige Zitronenverbene komme aus Südamerika. Sie eigne sich als Kübelpflanze. Da sie nicht winterhart ist, empfiehlt Huber sie in Räumen wie Garagen überwintern zu lassen. Sie verleiht Speisen einen «zitronigen» Geschmack und ist geeignet als Begleiter für Poulet und Fisch.
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sammen mit einem Granulat aus Baumnussschalen durch sämtliche Spül- und Wasserverlaufskanäle des Spülkastens und der WC-Schüssel gespült. Der Kalk löst sich schnell und schonend. Der Service dauert pro WC rund eine Stunde.
Spülung beobachten
Ob das WC noch richtig spült, kann man prüfen, indem man die grosse Spültaste betätigt und das gesamte
Spülwasser ausfliessen lässt. Dauert dieser Spülvorgang länger als vier Sekunden, ist die Spülung zu schwach. Im Idealfall wird das Spülwasser zudem bis unter den vorderen Spülrand gespült und überschlägt sich kräftig in den Siphon.
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Mitac ist eine Architektur- und Immobilienunternehmung mit 20 Mitarbeitenden. Unser Fokus liegt seit über 45 Jahren auf der Realisierung von Bauprojekten im Kanton Aargau und den angrenzenden Regionen. Wir legen grossen Wert auf Beständigkeit, Zielstrebigkeit, Engagement und eine konsequent partnerschaftliche Ausrichtung auf die Bedürfnisse unserer Kundinnen und Kunden – von der Planung bis zur Schlüsselübergabe.
Neubauprojekt in Böttstein
In der Gemeinde Böttstein, Ortsteil Kleindöttingen, entsteht an zentraler Lage eine Wohnüberbauung mit zwei modernen Mehrfamilienhäusern. Insgesamt zehn Eigentumswohnungen – je fünf pro Haus –bieten ein ruhiges und gut erschlossenes Wohnumfeld in überschaubarer Grösse.
Mitac: Neubauten im Kanton Aargau.
Das nahe Aareufer mit seinen Wegen Richtung Klingnauer Stausee oder Brugg lädt zur Erholung ein. Schulen, Gemeindeverwaltung und Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in Gehdistanz, der Bahnhof Döttingen ist in wenigen Minuten erreichbar.
Die Überbauung umfasst vier 3,5-Zimmer- und sechs 4,5-ZimmerWohnungen. Alle Einheiten sind südwestlich ausgerichtet, mit grosszügigen Aussenflächen und viel Ta-
geslicht. Jede Wohnung verfügt über ein Reduit mit Waschmaschine/Tumbler sowie ein eigenes Kellerabteil.
Die unterirdische Einstellhalle bietet 18 Autoabstellplätze mit Vorbereitung für E-Mobility. Ein rollstuhlgängiger Lift erschliesst alle Geschosse. Zusätzlich verfügbare Disponibel-Räume erweitern das Raumangebot. Eine PhotovoltaikAnlage ergänzt die Stromversorgung, die Heizung erfolgt über kos-
Die Aeroblock in Verbindung mit dem Kombispeicher WKS.
Bei der neuen Aeroblock® von Weishaupt befinden sich alle Kernelemente im Aussengerät. Das verwendete natürliche Kältemittel R290 ist ein weiteres Highlight dieses Systems. Vor den Toren Schaffhausens und wunderschön am Rhein gelegen, befindet sich eine Überbauung
mit zwölf Terrassenhäusern, die mit Gas beheizt werden. Die Eigentümerin eines der Häuser entschied sich vor Kurzem dafür, die Gasheizung durch eine umweltfreundliche Wärmepumpe zu ersetzen. Für dieses Objekt zeigte sich die neue Aeroblock® WAB 11, die bei Stiftung Wa-
rentest (Ausgabe 08/2024) Testsiegerin wurde, als die perfekte Lösung.
Platz sparen
Bei der Aeroblock® WAB 11 befinden sich alle wesentlichen Bauteile wie Verdampfer und Verdichter nicht im Innen- sondern im Aussengerät. Sie eignet sich somit hervorragend, wenn im Inneren des Hauses wenig Platz zur Verfügung steht, wie dies bei Terrassenhäusern der Fall ist. Platziert wurde das Aussengerät auf dem Dach; der Kombispeicher WKS 300/100 samt Steuerung fand in der Waschküche Platz.
Tiefer Geräuschpegel
Die Aeroblock® WAB 11 ist mit der modernsten, ausgeklügelten Technik bestückt und dank ihres grossen Modulationsbereichs sehr effizient. Dies bei einer sehr geringen Geräuschentwicklung von unter 35 dB(A)
teneffiziente Fernwärme. Der Bezug ist auf Ende 2026/Anfang 2027 geplant. Der Innenausbau kann im Rahmen der vorgesehenen Budgets individuell mitgestaltet werden.
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bei 2 Metern Entfernung. Die umfangreiche Sensorik garantiert, dass die Wärmepumpe immer im optimalen Bereich arbeitet und sorgt für eine bedarfsgerechte Produktion von Heizwärme und Warmwasser. Das System wird über einen separaten Wandregler oder über den Kombispeicher bedient. Das übersichtliche Farbdisplay macht die Bedienung sehr intuitiv und einfach. Dank serienmässigem LAN-Anschluss kann die Heizung auch via App geregelt werden und ist Smart-Grid-ready.
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Alle Modelle sind aus hochwertigen Materialien wie Aluminium und Kupfer gefertigt. Dies beugt Korrosion vor und sichert einen langlebigen Betrieb. Dank der intelligenten und
kompakten Bauweise erreicht die Ovum Air Cube höchste Wirkungsgrade. Die flüsterleisen Luft-WasserWärmepumpen Air Cube von Suntherm sind ausgelegt zum Heizen, Kühlen und zur Warmwasseraufbereitung. Die modernste Scroll-InverterTechnologie sichert sowohl bei tiefen Aussentemperaturen im Winter als auch in den Herbst- und Frühlingsmonaten einen äusserst effizienten
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3 Fakten zum Heizen mit Pellets:
Fakt 1: Warum heizen Holzpellets CO2-neutral? Da das freigesetzte CO2 zuvor im Baum gespeichert wurde. Auch beim natürlichen Verrotten des Holzes wird diese Menge CO2 wieder an die Atmosphäre abgegeben. Bei der Herstellung von Pellets kommen keine Bäume zu Schaden – sie werden aus den Sägenebenprodukten der Holzproduktion gefertigt, die ohnehin anfallen.
Automatisch zum Heizkessel
Fakt 2: Ist das Heizen mit Holzpellets aufwendig? Pelletheizungen bieten höchsten Komfort und funktionieren vollautomatisch. Die Pellets werden in der Regel einmal jährlich per Spezial-Lkw geliefert, der sie staubfrei in das Lager einbläst. Von dort aus gelangen sie automatisch zum Heizkessel, wo sie nahezu aschefrei verbrannt werden. Für ei-
nen durchschnittlichen Jahresbedarf von etwa 5 Tonnen Pellets ist ein Lagervolumen von rund 7,5 m³ erforderlich. Für die Lagerung gibt es verschiedene Optionen: Neben vorgefertigten Lagersystemen wie Flachbodensilos bieten sich auch Kellerräume oder Erdlager an. Bei Bedarf können die Pellets in einem Raum von 2 x 2 x 2 Metern untergebracht werden.
Geringer Stromverbrauch
Fakt 3: Was ist besser: Pelletheizung oder Wärmepumpe? Beide Heizsysteme sind wichtig und ergänzen sich hervorragend. Wärmepumpen arbeiten besonders effizient bei niedrigen Vorlauftemperaturen (ca. 30–35 °C) und eignen sich optimal für Neubauten mit Fussbodenheizung. In Altbauten, die oft höhere Vorlauftemperaturen (ca. 70 °C) benötigen, ist eine Pelletheizung die bes-
sere Wahl. Eine rein elektrische Energiewende würde den Bedarf an erneuerbarem Strom deutlich steigern – was derzeit nicht vollständig umsetzbar ist. Holzpellets tragen durch ihre CO2-neutrale Verbrennung, den vernachlässigbaren Stromverbrauch und der regionalen Produktion aktiv zur nachhaltigen Energiewende bei.
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Trends und Ansprüchen Rechnung tragen. Ein Besuch in der mkc-Küchenausstellung, vielseitig im Design und stets auf dem aktuellen Stand der Technik, zeigt: Unsere Küchen bieten höchste Qualität, Komfort und Funktionalität. Ob Kochen,
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Vielfalt bei Arbeitsplatten
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Das neue Schubkastensystem verkörpert den puristischen Stil in schlichter Perfektion. Mit der
schlanken Zarge fasziniert die nBOX durch ihre klare, kubische Formensprache. Die schiefergraue Farbe verleiht dem Schubkasten zeitlose Eleganz. Das anspruchsvolle Premium-Design des Schubkastens prägt das gesamte Auszugsystem und Interieur in Form und Farbe. Profitieren Sie bei Ihren Planungen von einem einheitlichen Look, der bis ins Detail perfekt abgestimmt ist
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hältnisse der Kundschaft. Ob Faltstore, Glas- oder Lamellendach – jede Lösung bietet zuverlässigen Schutz vor Sonne, Wind und Wetter. Senkrechte Schutz- oder Design-Schiebeelemente schaffen zusätzliche Privatsphäre und setzen stilvolle Akzente.
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Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
BESCHRIFTUNGEN UND GRAVUREN
Fischer Schilder GmbH
Schilder – Digitaldruck – Werbeblachen – Folien etc.
Richt. Verbotsschilder-Stempel
Sonnenrain 5, 8916 Jonen
Tel. 056 634 15 36 info@fischerschilder.ch www.fischerschilder.ch
BETON-/RISSSANIERUNGEN
Tecton Spezialbau AG
Abdichtungen – Betonsanierung – Bautenschutz
Industriestrasse 14, 5432 Neuenhof
Tel. 056 406 01 06, Fax 056 406 01 89 spezialbau.ag@tecton.ch www.tecton.ch
BLACHEN-SEITENWÄNDE SCHUTZHÜLLEN/ZELTE
Blacho-Tex AG
Zelte, Blachenabdeckungen nach Mass
Vorstadt 6, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 15 55 info@blacho-tex.ch www.blacho-tex.ch
BODENBELÄGE/TEPPICHE/ PARKETT/PVC
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Teppich Kistler AG
Parkett – Teppiche – Bodenbeläge
Schützematt 2, 5316 Gippingen
Tel. 056 268 80 00 info@teppich-kistler.ch www.teppich-kistler.ch
Wohnbedarf Duschén AG
Showroom über 250m2 / jeden Donnerstag bis 20.00 Uhr offen / Vorhänge
Zentralstrasse 62, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 18 18 info@duschenteppiche.ch www.duschenteppiche.ch
BRANDSCHUTZ
Simon PROtec Systems AG
Rauch- und Wärmeabzugsanlagen RWA
Allmendstrasse 38, 8320 Fehraltorf
Tel. 044 956 50 30 info@simon-protec.ch www.simon-protec.ch
DACHSANIERUNGEN/ HAUSBOCKBEKÄMPFUNG
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Dachimprägnierungen, Bedachungsarbeiten
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
ELEKTROKONTROLLE/-BERATUNG
Certum Sicherheit AG
Akkreditierte Inspektionsstelle, SIS 116 Sicherheitsnachweis, periodische Kontrolle
Sägestrasse 6, 5600 Lenzburg
Tel. 058 359 78 11
Schöneggstrasse 20, 5417 Untersiggenthal
Tel. 058 359 78 31
Ringstrasse 7, 5620 Bremgarten
Tel. 058 359 78 21
Riburgerstrasse 5, 4310 Rheinfelden
Tel. 058 359 78 41 info@certum.ch www.certum.ch
ENERGIEBERATUNG/-KONZEPTE energieberatungAARGAU
Eine Dienstleistung des Kantons Aargau
Die zentrale Anlauf- und Auskunftsstelle bei allen Fragen rund um das Thema Gebäude und Energie.
Tel. 062 835 45 40 energieberatung@ag.ch www.ag.ch/energieberatung
Energiefachstelle Baden
Energieberatung für Wohnbau, Industrie und Gewerbe
Haselstrassse 15, 5400 Baden
Tel. 056 200 22 89 efs@regionalwerke.ch www.regionalwerke.ch/efs
ENTFEUCHTUNGEN
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
ENTKALKUNGEN
Boiler Meier GmbH
Entkalkungen, Sanitär-Reparaturen, Bad/Küchen-Umbauten
Bollstrasse 24, 5413 Birmenstorf
Tel. 079 646 90 90
Igelweg 5, 5215 Hausen sanitaer@boiler-meier.ch www.boiler-meier.ch
FASSADENRENOVATIONEN/ AUSSENISOLATIONEN
bossert maler gipser ag
Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen
Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudisolation, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
D. Ochsenbein & Co.
Die Spezialisten für EgoKiefer Fenster + Türen Mellingerstrasse 4, 5512 Wohlenschwil-Büblikon Tel. 056 491 31 40 info@do-ochsenbein.ch www.do-ochsenbein.ch
Fenstersanierungs AG Mittelland Spezialisiert auf Fenstersanierungen Birren 17, 5703 Seon Tel. 062 775 48 48 info@fenstersanierungsag.ch www.fenstersanierungsag.ch sim fenster ag
Fensterbau, Haustüren, Hebeschiebetüren Wildischachenstrasse 14, 5200 Brugg Tel. 056 521 00 10 info@sim-fenster.ch www.sim-fenster.ch
Franz Widmer AG
Dächer, Fassaden, Spenglerei Fabrikweg 2, 5707 Seengen Tel. 062 777 66 88 kontakt@widmerdach.ch www.widmerdach.ch
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
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GLASDUSCHEN
Haerry & Frey AG
Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
HAUSTECHNIK
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
von Tobel Sanitär Heizung AG
Planung, Ausführung, Service Oberrohrdorferstrasse 1c, 5405 Baden-Dättwil
Tel. 056 221 66 77 info@von-tobel.ch www.von-tobel.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch
Tel. 056 460 05 05, Fax 056 460 05 63 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
Franz Rebmann AG
Heizung, Lüftung, Minergie, Pellets, Solar Unterhalden 7, 5082 Kaisten
Tel. 062 869 90 00, Fax 062 869 90 19 info@rebmann-heizungen.ch www.rebmann-heizungen.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen
Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
APT Kaminfeger AG
Kaminfegerarbeiten, Lüftungsreinigung, Brandschutzkonzepte
Leimattweg 29, 5018 Erlinsbach
Tel. 062 844 02 62 kaminfeger@tischhauser.ch www.tischhauser.ch
GASSMANN SERVICE AG
Energie- & Wärmetechnik
Hauptstrasse 18, 5727 Oberkulm
Tel. 062 773 10 57, Fax 062 773 10 50 info@gassmann-service.ch www.gassmann-service.ch
LEHMANN 2000 AG
Heizung – Kälte
Müllerweg 5, 4800 Zofingen
Tel. 062 745 30 30, Fax 062 745 30 31 info@lehmann2000.ch www.lehmann2000.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
Schiebler Wärmetechnik GmbH 24 Std.-Reparaturservice aller Marken
Tägerhardring 4, 5436 Würenlos
Tel. 056 242 24 32 info@schiebler.ch www.schiebler.ch
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachausbau, Lukarnen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Blattner AG
Zimmerarbeiten, Gebäudeisolationen, Eternitfassaden
Wallgrabenweg 9, 4663 Aarburg
Tel. 062 791 54 84, Fax 062 791 54 86 info@hbl-aarburg.ch www.hbl-aarburg.ch
IMMOBILIENBEWERTUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau
Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg
Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf
Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin
Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
INSEKTENSCH UTZ
G + H Insektenschutzgitter GmbH
Insektenschutzgitter für Fenster und Türen nach Mass
Hauptstrasse 1, 4446 Buckten
Tel. 0848 800 688, Fax 061 373 29 06 info@g-h.ch www.g-h.ch
SEMOFIX AG
Insektenschutz, Lichtschachtabdeckung, Innenbeschattung Unterdorf 34, 5073 Gipf-Oberfrick Tel. 062 871 63 07 montagen@semofix.ch www.semofix.ch
KALKSCHUTZ
Tratson GmbH
Kalkschutzgeräte Swiss Made Mellingerstrasse 19, 5413 Birmenstorf Tel. 044 212 22 31 info@tratson.ch www.tratson.ch
KANAL-/ABFLUSSREINIGUNG
Franz Pfister AG
24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Hächler-Reutlinger AG
Unterhalt, Inspektion, Sanierungen, 24-Stunden-Service
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
Kanalreinigung Näf GmbH
Rohrblitz, Hornussen, Frick Zeiningen Industriestrasse 30, 5070 Frick Vom Küchenablauf bis zur Kläranlage Tel. 062 871 46 00 info@naef-kanal.ch www.naefkanal.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
KANALFERNSEHEN
Franz Pfister AG 24-h-Kanal- und Ablaufservice, Kanal-TV, Absaugarbeiten
Dynamostrasse 9, 5400 Baden Tel. 056 225 25 04 info@franzpfister.ch www.franzpfister.ch
Lüpold AG
Kanalreinigung, Saugarbeiten, Kanalzustandserfassung
Hübelweg 17, 5103 Möriken Tel. 062 887 08 70 info@luepold.ch www.luepold.ch
KERAMISCHE WAND-/BODENBELÄGE
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
KÜCHENEINRICHTUNGEN
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07
info@brunner-kuechen.ch
www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Brunner Küchen AG
Hauptstrasse 17, 5618 Bettwil
Tel. 056 676 70 70, Fax 056 667 15 07 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch
Öffnungszeiten Ausstellung:
Mo–Do 8.00–12.00/13.00–17.30 h
Fr 8.00–12.00/13.00–16.00/Sa 9.00–15.00 h
Persönliche Beratung auf Voranmeldung
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
KUNDENMAURER
Emmenegger Bau
Ihr Baugeschäft auf dem Mutschellen
Unterdorfweg 21, 8918 Unterlunkhofen
Tel. 056 634 33 68, Natel 079 231 93 92 emmeneggerbau@bluewin.ch
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau
Umbau, Renovationen, Kleinarbeiten
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel. 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Notter Hochbau AG
Neu + Umbau, Renovation, Unterhaltsarbeiten
Aeschstrasse 10, 5610 Wohlen
Tel. 056 618 50 00 info@nottergruppe.ch nottergruppe.ch/umbau/kundenmaurer/
LIEGENSCHAFTEN/IMMOBILIEN VERKAUF–VERMITTLUNG
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
bumbacher immobilien gmbh Verwaltung – Vermittlung – Verkauf Willestrasse 3, 8957 Spreitenbach
Tel. 056 410 22 11 info@bumbacher-immobilien.ch www.bumbacher-immobilien.ch
Bundis AG Beratung und Immobilien Service
Ihr starker Partner im Immobilienverkauf Dottikerstrasse 7, 5611 Anglikon
Tel. 056 555 70 75 info@bundis.ch www.bundis.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
EDELMANN IMMOBILIEN AG
Verkauf · Verwaltung · Beratung
Bahnhofstrasse 1, 5330 Bad Zurzach Tel. 056 269 60 60, Fax 056 269 60 61 info@edelmanntv.ch www.edelmanntv.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer
Stadtturmstrasse 19, 5401 Baden
Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
H+H IMMO AG
Verkauf – Verwaltung – Vermietung – Beratung –Schatzung
Alberich Zwyssigstrasse 81, 5430 Wettingen Tel. 056 437 06 06, Fax 056 437 06 07 info@hh-immo.ch www.hh-immo.ch
Markstein AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Bewertung und Beratung Haselstrasse 16, 5401 Baden Tel. 056 203 50 00 baden@markstein.ch
Büro Zürich: Löwenstrasse 40, 8001 Zürich Tel. 043 810 90 10 zuerich@markstein.ch www.markstein.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
Räber Immo GmbH Beratung – Bewertung – Verkauf
Zürcherstrasse 1, 5630 Muri Tel. 056 675 72 72 verkauf@raeber-immo.ch www.raeber-immo.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verkauf, Schätzung, Erstvermietung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
REVE Immobilien AG
Ihr Immobilienmakler im Aargau Bahnhofstrasse 4, 5103 Wildegg Tel. 062 558 75 00 info@reveag.ch www.reveag.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden Tel. 056 203 00 70 verkauf-kld@uta.ch Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen Tel. 056 268 66 68 verkauf@uta-immobilien.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum Dammstrasse 7, 5400 Baden Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com
WIESNER IMMOBILIEN
Schätzung - Beratung - Verkauf Bahnhofstrasse 77, 4313 Möhlin Tel. 079 578 66 66 hw@wiesner-immobilien.ch www.wiesner-immobilien.ch
AARBRUGG AG
Verkauf, Vermietung, Verwaltung, Bewertung
Seidenstrasse 3, 5201 Brugg
Tel. 056 460 02 60, Fax 056 460 02 69 info@aarbrugg.ch www.aarbrugg.ch
AMBASSADOR Immobilien und Verwaltungs AG
Verwaltung – Vermietung – Verkauf
Mellingerstrasse 1, 5400 Baden
Tel. 056 200 25 25, Fax 056 221 17 62 mail@ambassador-immo.ch www.ambassador-immo.ch
Arealis AG
Bewirtschaftung – Vermarktung
Stadtturmstrasse 10, 5400 Baden
Tel. 056 204 05 70 info@arealis.ch www.arealis.ch
AWB Beratungen AG
«Wir sichern Erfolg» in den Bereichen Immobilien, Steuern, Treuhand, Wirtschaftsprüfung und Gemeindeberatung
Bahnhofstrasse 10, 5000 Aarau
Tel. 062 832 77 15 info@awb.ch www.awb.ch
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer
Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
Filexis AG
Verwaltung, Beratung, Verkauf Geschäftshaus Alexanders, Schulhausweg 10, 5442 Fislisbach
Tel. 056 483 00 60 info@filexis.ch www.filexis.ch
Gfeller & Käufeler Immobilien AG
Verkauf, Vermittlung, Bewirtschaftung, Beratung
Bahnhofstrasse 88, 5430 Wettingen
Tel. 056 437 03 03, Fax 056 437 03 09 info@gfeller-kaeufeler.ch www.gfeller-kaeufeler.ch
K+K Verwaltungen AG
Bahnhofstr. 18, 5200 Brugg Tel. 056 450 38 38, Fax 056 442 33 40 info@kkverwaltungen.ch www.kkverwaltungen.ch
KNAP Immobilien GmbH
Ihre Liegenschaft – unsere Passion. Verwaltung, Vermietung, Verkauf Eggstrasse 205, 5732 Zetzwil Tel. 062 922 75 75 info@knap-immobilien.ch www.knap-immobilien.ch
Pro Casa Treuhand AG
Zürcherstrasse 27, 5400 Baden Tel. 056 203 00 33 info@procasatreuhand.ch www.procasatreuhand.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand Verwaltung, Erstvermietung, Renovation, Verkauf
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
SCI-Management AG
Immobilien- und STWG-Verwaltung, Treuhand Hauptstrasse 45, 5512 Wohlenschwil
Tel. 056 481 80 30 info@sci-ch.ch www.sci-management.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
UTA Immobilien AG
Verwaltung, Verkauf Bahnhofstrasse 44, 5400 Baden
Tel. 056 203 00 70 baden.immo@uta.ch
Hauptstrasse 18, 5314 Kleindöttingen
Tel. 056 268 66 68 kleindoettingen.immo@uta.ch www.uta-immobilien.ch
VIVA REAL AG
Weiherweg 5, 5443 Niederrohrdorf
Tel. 056 485 60 90 viva@vivareal.ch www.vivareal.ch
WIDERØE IMMOBILIEN AG
Verwaltung, Verkauf, Bewertung, Stockwerkeigentum
Dammstrasse 7, 5400 Baden
Tel. 056 290 07 08 iw_immo@wideroee.com
LÜFTUNGSREINIGUNG
Hächler-Reutlinger AG
Lüftungsreinigungen
Tägerhardstrasse 118, 5430 Wettingen
Tel. 056 438 05 35 haechler-reutlinger@kanaltotal.ch www.kanaltotal.ch
tiventa AG
Lüftungsreinigung, Lüftungshygiene, Brandschutz, Minergie-Fachpartner, Kompetenzzentrum für Raumlufthygiene
Staffeleggstrasse 5, 5024 Küttigen
Tel. 0848 000 458 tiventa@tiventa.ch www.tiventa.ch
MALERGESCHÄFTE
bossert maler gipser ag Maler, Gipser, Gerüste, Spritzwerk, Naturofloor Högernweg 20, 5504 Othmarsingen Tel. 062 896 11 73 info@bossertag.ch www.bossertag.ch
MALER-/SPRITZARBEITEN
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten.
Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch Zürcherstrasse 85, 5400 Baden Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
PHOTOVOLTAIKANLAGEN
Go Smart Solution AG Planung, Montage, Service Langgass 11, 5244 Birrhard Tel. 056 552 09 00 info@gosmartsolution.ch www.gosmartsolution.ch
RECHTSBERATUNG
Hauseigentümerverband Aargau
Mitglied der Schweizer Maklerkammer Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50, Fax 056 222 90 18 verkauf@hev-aargau.ch www.hev-aargau.ch
SANITÄRE ANLAGEN/INSTALLATIONEN
Huser Gebäudetechnik AG Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Ricklin AG, Gebäudetechnik Sanitär-Heizung-Lüftung 24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
SCHADSTOFFSANIERUNG
Frunz Schadstoffsanierung GmbH
Schadstoffsanierung, Gebäudeanalysen, Schadstoffanalysen, Sanierung von Liegenschaften Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
SCHADSTOFFUNTERSUCHUNG
TFB AG
Bauschadstoffe (Asbest etc.), Entsorgungs- & Sanierungskonzepte, Luftmessungen
Lindenstrasse 10, 5103 Möriken-Wildegg
Tel. 062 887 72 50 info@tfb.ch www.tfb.ch
SCHÄDLINGSBEKÄMPFUNG
Ratex AG
Fachspezialist für Tauben- und Kleinvogelabwehrsysteme, Marder- und Siebenschläferschutz, ThermoNox®-Wärmebehandlung
Tel. 044 241 33 33
Austrasse 38, 8045 Zürich info@ratex.ch, www.ratex.ch
SCHREINERARBEITEN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof
Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
SCHREINEREI/REPARATUREN
Willi Egloff AG
Schreinerei – Innenausbau – Küchen
Bankstrasse 11, 5432 Neuenhof Tel. 056 437 18 00 info@egloff-schreinerei.ch www.egloff-schreinerei.ch
R. Häsler AG
Heizung, Alternative Heizsysteme, Lüftung, Öl- und Gasservice
Frick/Möhlin/Rheinfelden
Bahnhofstrasse 15, 4313 Möhlin
Tel. 061 851 21 63 www.haesler-ag.ch
SPENGLEREIEN
Huser Gebäudetechnik AG
Spenglerei, Sanitär, Flachdach, Lüftung
Tägerhardmatte 2, 5430 Wettingen Tel. 056 426 77 50 info@huser-gt.ch www.huser-gt.ch
Idealcasa Bauspenglerei GmbH Spenglerei, Flachdachbau, Absturzsicherung Renovationen, Reparaturen, Dachunterhalt Zentralstrasse 17, 5610 Wohlen
Tel. 056 622 94 93 info@ideal-casa.ch www.ideal-casa.ch
REALIT TREUHAND AG
Steuer- und Rechtsberatung, Buchführung und Rechnungslegung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1 Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
DIE IMMOBILIEN-TREUHÄNDER
STRAUB & PARTNER AG
Mitglied der Schweizerischen Maklerkammer Verkauf, Erstvermietung, Verwaltung, Schätzungen
Schafisheimerstrasse 14, Postfach – 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 80 60 info@straub-partner.ch www.straub-partner.ch
REALIT TREUHAND AG
Immobilien- und Bautreuhand
Verwaltung, Renovation, Verkauf, Schätzung
Bahnhofstrasse 41, 5600 Lenzburg 1
Tel. 062 885 88 00, Fax 062 885 88 99 info@realit.ch www.realit.ch
Schibli Treuhand und Verwaltungs AG
Verkauf und Verwaltung von Stockwerkeigentum Lenzburgerstrasse 2, 5702 Niederlenz
Tel. 062 888 88 88 info@schibli-treuhand.ch www.schibli-treuhand.ch
SOLID Immo-Treuhand A. Senn Verkauf, Vermietung, Stockwerkeigentum Immobilien-Treuhand
Landstrasse 51, Postfach, 5415 Nussbaumen
Tel. 056 210 41 63, Fax 056 210 41 64 info@immosolid.ch www.immosolid.ch
FEBERO-Storenbau AG
Sonnenstoren,Glasdachsysteme, Lamellenstoren, Rollladen und Fensterladen
Altweg 6, 5626 Hermetschwil-Staffeln
Tel. 056 631 01 31, Fax 056 631 01 33 info@febero-storenbau.ch www.febero-storenbau.ch
TANKREVISIONEN
E. Hunziker AG
Tankrevisionen, Neuanlagen, Tankkellerbeschichtungen, Tankdemontagen
Heimweg 4, 5727 Oberkulm
Tel. 062 776 27 27, Fax 062 776 39 68 info@tankrevisionen1a.ch www.tankrevisionen1a.ch
Erismann AG
Tankrevisionen, Hauswartungen, Entfeuchtungen
Hauptstrasse 53, 5616 Meisterschwanden
Tel. 056 667 19 65 info@erismannag.ch www.erismannag.ch
Pfister AG Tank-Revisionen
Tankrevisionen, Tankdemontagen, Tanksanierungen
Gartenweg 180, 5077 Elfingen
Tel. 062 876 15 47, Fax 062 876 23 48 info@pfister-tankrevisionen.ch www.pfister-tankrevisionen.ch
Siegenthaler Tankrevisionen AG
Tankrevisionen, Tanksanierungen, Tankdemontagen
Kirchstrasse 2, 5737 Menziken
Tel. 062 771 48 08, Fax 062 771 49 81 info@toptankrevisionen.ch www.toptankrevisionen.ch
TANKREVISIONEN
TANKREVISIONEN ROPPEL AG
Revisionen, Unterhalt, Demontagen, Chemieanlagen, Regenwasseranlagen
Industrieweg 2, 4653 Obergösgen
Tel. 062 858 60 40 info@roppelag.ch www.roppelag.ch
Voegtlin-Meyer AG
Brenn- und Treibstoffe, Tankrevisionen Sanierungen und Rückbau
Aumattstrasse 2, 5210 Windisch Tel. 056 460 05 05 info@voegtlin-meyer.ch www.voegtlin-meyer.ch
UMBAUTEN
Fischer Max AG Hoch-Tiefbau, Holzbau Renovationen, Dachaufstockungen, Anbauten Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
FRUNZ BAUUNTERNEHMUNG AG Neu- + Umbau, Renovation, Immobilien, Asbestsanierung Landstrasse 170, 5415 Nussbaumen Tel. 056 282 35 68, Fax 056 282 25 05 info@frunzag.ch www.frunzag.ch
UMBAU-TEAM FÜR BAD/ KÜCHE/ALLG. UMBAUTEN
Ricklin AG, Gebäudetechnik
Sanitär-Heizung-Lüftung
24-Std.-Service, Beratung, Planung, Neu- und Umbauten Seminarstrasse 53, 5430 Wettingen Tel. 056 426 61 61 info@ricklin-ag.ch www.ricklin-ag.ch
Notter Hochbau AG Renovationen, Unterhaltsarbeiten, Umgebungsarbeiten Aeschstrasse, 5610 Wohlen Tel. 056 618 50 00 info@nottergruppe.ch www.nottergruppe.ch
VORHÄNGE/INNENDEKORATIONEN
Horat Innendekorationen AG Vorhänge – Polsterei – Eigene Werkstätte
Luzernerstrasse 22, 5620 Bremgarten Tel. 056 633 21 81 info@horat-deko.ch www.horat-deko.ch
Bernasconi Boden – Decke – Wände
Maler-, Tapezier-, Bodenbelags-. Platten-, Gipser- und Deckensystemarbeiten. Feldhofweg 1, 4663 Aarburg
Tel. 062 787 88 44 olten@bernasconi.ch, www.bernasconi.ch
Zürcherstrasse 85, 5400 Baden
Tel. 056 210 42 33 baden@bernasconi.ch
Hochuli Schlossrued AG
Heizungs-Ersatz – Heizungs-Check – Heizungs-Service
Hauptstrasse 106, 5044 Schlossrued
Tel. 062 739 00 20 mail@hochuli-gruppe.ch www.hochuli-gruppe.ch
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf
Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.ch
BUBA AG Trocknungstechnik
Bauaustrocknung, Entfeuchtungen, Wasserschadensanierung
Unterdorf 19, 5420 Ehrendingen
Tel. 056 221 62 15, Fax 056 221 62 68 buba@buba.ch www.buba.ch
Lassen Sie Ihre Firma für ein Jahr in der gewünschten Rubrik eintragen und präsentieren Sie sich bei rund 40’000 Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern im ganzen Kanton Aargau.
Kosten für ein Jahr: Fr. 620.– (1. Rubrik)
Jede weitere Rubrik pro Jahr: Fr. 560.–
Zusätzlich erscheint Ihr Eintrag auf der Homepage des HEV Aargau.
RUF Entfeuchtungs AG
Fachberatung – Mietservice – Systemverkauf Fluhweg 2, 5024 Küttigen
Tel. 062 827 03 03, Fax 062 827 00 03 info@ruf-technik.ch www.ruf-technik.chF
Haerry & Frey AG
Wintergärten, Sitzplatz- und Balkonverglasungen Beratung, Planung, Herstellung, Montage Widenmattstrasse 2, 5712 Beinwil am See Tel. 062 765 04 04 info@glas-haerry.ch www.glas-haerry.ch
ZIMMEREI/HOLZBAU
Fischer Max AG Holzbau, Hoch-Tiefbau
Elementbau, Dachaufstockungen, Lukarnen, energetische Sanierungen
Niederlenzerstr. 79, 5600 Lenzburg
Tel 062 886 66 88, Fax 062 886 66 86 info@maxfischer.ch www.maxfischer.ch
Hans Geissmann AG Innenausbau, Dachaufstockungen, Elementbauweise
Weihermatten 1 c, 5607 Hägglingen
Tel. 056 624 13 65, Fax 056 624 13 79 www.geissmann-holzbau.ch
Schellenberg Zimmermann GmbH
Innenausbau, Umbauten, Montagen
Boldistrasse 6, 5415 Rieden AG
Tel. 078 636 21 84 info@schellenbergzimmermann.ch www.schellenbergzimmermann.ch
Für eine unverbindliche Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten
Tel. +41 56 641 90 80 Fax +41 56 641 90 89 info@dapamedia.ch, dapamedia.ch
Nr. 459 Juni 52. Jahrgang
Auflage WEMF beglaubigt 39’301 Ex. Basis 2023/2024
Anzahl Mitglieder: 39’643 (30. April 2025)
Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.
HERAUSGEBER
Hauseigentümerverband Aargau
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch
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REDAKTION
Dr. Fabian Schnell (fs), Chefredaktor Redaktion Themen:
Eveline Frei (ef), 6214 Schenkon
Martin Meili (mm), 5412 Gebenstorf
INSERATE
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Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch
HERSTELLUNG UND VERTRIEB
Hauseigentümerverband Aargau
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50 wohnwirtschaft@hev-aargau.ch
ADRESSÄNDERUNGEN
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Der Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.
Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)
Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, Tagblatthaus, 11. OG
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Telefonzentrale inkl. Bestellung Vorlagen und Broschüren:
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Hauseigentümerverband Aarau und Kulm
Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch
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Telefonische Rechtsberatung:
Mo 13.15–17.00, Mi 13.15–17.00, Fr 7.30–12.00 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach siehe oben Hauseigentümerverband Aargau
Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal
Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg
Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch
Telefonische Rechtsberatung:
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Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
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Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:
Mi–Do 8.30–12.00 Uhr
Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch
Telefonische Rechtsberatung:
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Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri) Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte
Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch
Rechtsberatung:
Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr:
Dr. iur. Samuel Egli, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler
a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen
Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder
b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri
Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66
MLaw Dominik Peter Zürcherstrasse 8, 5620 Bremgarten
Tel. 056 204 41 41
Hauseigentümerverband Zofingen
c/o HEV Aargau, Stadttumstrasse 19, 5400 Baden
Tel. 056 200 50 50 www.hev-zofingen.ch, info@hev-zofingen.ch
Telefonische Rechtsberatung:
Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr
Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung
Der HEV Aargau ist Ihr Kompetenzzentrum für Immobilien.
Hauseigentümerverband Aargau
Stadtturmstrasse 19 | 5400 Baden
Telefon 056 200 50 50
info@hev-aargau.ch hev-aargau.ch