Wohnwirtschaft Nr. 5 Mai 2025

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Hauseigentümerverband Aargau

www.hev-aargau.ch

WOHN WIRTSCHAFT

AKTUELL

Orkan «Lothar» – 25 Jahre danach

THEMA

Gebäudehülle, Haustiere, Mobilität

IMMOBILIEN AARGAU mit 14 Objekten

Mit diesem Service ist kein WC-Ersatz mehr nötig

Das richtige Verständnis für die WC-Anlage reduziert die Kosten und verlängert die Lebensdauer.

Spült das WC zu schwach oder sind bereits Kalkablagerungen sichtbar, empfiehlt der Sanitär häufig den Austausch der WCSchüssel oder der WC-Anlage. Dies löst das Problem nur halbwegs, kostet sehr viel und verbraucht unnötig Umwelt-Ressourcen.

Eine Schweizer Firma schafft es mit ihrem Vor-Ort-Service, dass jede WC-Anlage wieder wie neu aussieht und funktioniert wie am ersten Tag. Das Unternehmen Restclean ist mit seinen Servicetechnikern in der ganzen Schweiz unterwegs. Bereits 80’000 WCs hat die Firma gerettet und ihre Kunden sind von A bis Z begeistert. «Es spült tatsächlich wieder wie neu und das WC glänzt wieder wie am ersten Tag. Der Techniker hat mir seine Arbeit Schritt für Schritt erklärt – vorbildlich», meint Frau K. nach dem Besuch von Restclean.

In den nicht sichtbaren Bereichen der Toilettenkeramik bilden sich hartnäckige Kalkablagerungen und unter dem Spülrand bleiben geruchsintensive Verschmutzungen zurück. Oft muss jetzt die Spülung mehrfach betätigt werden.

Spült Ihr WC noch richtig?

Betätigen Sie die Spülung mit der grossen Spültaste. Stoppen Sie die Zeit von der Spülauslösung bis zur kompletten Entleerung des Spülkastens. Hat es länger als vier Sekunden gedauert? Ausserdem sollte man das

Eine gute WC-Spülung dauert rund 4 Sekunden: restclean.com/diagnose.

Spülbild dahingehend beobachten, ob die beiden Spülverläufe sich vorne in der Mitte treffen, zusammenprallen und sich in den Siphon überschlagen.

restclean.com/diagnose

Mit diesem einfachen Test haben Sie bereits einen ersten Eindruck vom Zustand Ihrer WC-Spülung.

Schonend und natürlich

Restclean reinigt und entkalkt alle wasserführenden Kanäle Ihrer Toilette. Beginnend mit dem Spülkasten über das Spülrohr und die Keramik bis hin zum Siphon. Mit unserem patentierten Reinigungsgerät wird Ihre Toilette in einem geschlossenen Umwälzprozess durchgespült. Mit dem milden Entkalkungsmittel und der natürlichen Kraft der Baumnussschale

bieten wir Ihnen einen einzigartigen Entkalkungsservice, der Ihre WCs und die Umwelt schont.

Der Entkalkungsservice Unseren Service erhalten Sie zu fixen Pauschalen ab CHF 285.–. Wir sind in der ganzen Schweiz für Sie un terwegs. Die Fahrtkosten betragen CHF 60.–. Wir entkalken und revidie ren sämtliche Typen von WC-Anlagen. In unserem Servicefahrzeug führen wir Ersatzteile von über 15 Herstellern für Spülkastenmodelle von 1950 bis heute mit. Unsere Kompetenz über zeugt und wir stehen zu unserer Ar beit mit einer vierfachen Garantie.

Das Resultat ist eine strahlende und restlos saubere Toilette, welche wieder die Originalspülleistung erreicht, und deren Lebensdauer und Funktionalität einer neuwertigen Toilette gleichkommen.

Und der Kalk im WC ist gespült

In der Schweiz zu den gleichen pauschalen Preisen ab CHF 345.–

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Verkalktes Spülrohr nach 10 Jahren. 100 % kalkfrei nach dem Service. Baumnussschale zur Reinigung.

Am 26. Dezember 1999 fegte der Sturm Lothar über die Schweiz. Er verursachte Schäden von rund 1,8 Milliarden Franken. Immobilieneigentümer waren besonders betroffen. Ein Rückblick nach 25 Jahren mit Lehren für die Zukunft.

Der Aargauische Tierschutzverein betreibt das Tierheim Untersiggenthal. Es beherbergt Hunde, Katzen und Kleintiere. Die Tiere sollen dort aber nicht dauerhaft eine Bleibe bekommen. Ziel ist es, fürs Tierhalten interessierte und geeignete Personen zu finden, die den Hunden und Katzen ein neues Zuhause bieten.

Stromversorgungssicherheit ist

Aufgabe der Wohneigentümer

«Lothar» – 25 Jahre danach

Mängelrüge nach der Rückgabe des Mietobjekts

und Spengler können

Publireportage

Eine Innovation, die sich bewährt

Nachhaltiger und günstiger Kalkschutz

Kalkschutz: Vergleich der Vollkosten für ein Einfamilienhaus

Kosten Enthärtungsanlage Aquazino Aquazino Enthärtungsanlagen, Ionentauscher

Gerät/Material CHF 3317 CHF 1811

Arbeiten/Installation CHF 1500 CHF 220

Total einmalige Kosten CHF 4817 CHF 2031

Abo

Regeneriersalz CHF 212

Wartung & Service CHF 500

Wasser (Rückspülung) CHF 23

Salz Befüllung/Zugang Service CHF 140

Strom CHF 47 CHF 24

Total Betriebskosten pro Jahr CHF 923 CHF 24

Total Kosten, 5 Jahre CHF 9430 CHF 2149 pro Jahr CHF 1886 CHF 430

Total Kosten, 10 Jahre CHF 14 043 CHF 2267 pro Jahr CHF 1404 CHF 227

Aquazino statt Enthärtungsanlage: Einsparungen von über 7000 Franken bereits nach fünf Jahren.

Zahlreiche private und institutionelle Immobilienbesitzer wie auch professionelle Bewirtschafter sind überzeugt von Aquazino-Anlagen. Die EAF-Technologie hat neue Standards in Bezug auf Wirtschaftlichkeit, Werterhaltung und Ökobilanz gesetzt.

Die Aquazino-Geräte der Aargauer Firma Hydro Service etablieren sich als neuer Standard beim Kalkschutz in Liegenschaften: Immobilienprofis und Private setzen auf die neue Technologie, die ganz ohne Salz auskommt.

Die Zahlen sind eindrücklich: «Für die Entkalkung von Wasserleitungen werden in der Schweiz durch herkömmliche Anlagen rund 10,3 Milliarden Liter Trinkwasser und gut 170‘000 Tonnen Salz pro Jahr verschwendet», schätzt Sascha Benz, Mitinhaber der Cleantech-Firma Hydro Service Schweiz.

Sein Unternehmen hat sich dem Ziel verschrieben, diese Zahlen innert zehn Jahren um die Hälfte zu reduzieren

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und die Salzanlagen zu ersetzen. Möglich ist dieser Wandel mit den Aquazino-Geräten, die Hydro Service entwickelt hat und die ganz ohne Salz und Chemie auskommen.

Elektrische Impulse anstatt Salz

Im Unterschied zu den Salzanlagen funktionieren die Aquazino-Produkte mit der «Electric Anti Fouling»-Technologie (EAF). «Damit ausgerüstete Geräte erzeugen harmlose, aber wirkungsvolle elektrische Impulse», erklärt Benz. Durch diese konstanten Wechselstrom-Signale werden die Ionen der Mineralien aufgelockert und pulverisiert. Diese Art von Kalk setzt sich nirgendwo fest und wird mit der Strömung weggespült oder kann einfach abgewischt werden.

Neuer Standard bei Profis & Privaten Aquazino etabliert sich als neuer Standard bei führenden Sanitärdienstleistern, Planern und Ingenieuren sowie auch bei privaten Wohneigentümern – ob für Neubauten, Sanierungen oder Ersatz von herkömmlichen Salzanlagen. Denn Nachhaltigkeit ist das Gebot der Stunde, und das Bewusstsein

für umweltschonende, kostengünstige Kalkschutzlösungen ist ein wichtiger Faktor im Gebäudeunterhalt.

Der Durchbruch gelang Hydro Service, als bei der Sanierung der Telli-Siedlung in Aarau die Ingenieure nach einem gross angelegten Test von der EAF-Technologie derart begeistert waren, dass sie die ganze Überbauung mit rund 1200 Wohnungen und 2500 Bewohnern mit Aquazino-Geräten ausrüsteten.

«Die Aquazino-Geräte lohnen sich für jede Immobilie gleich in dreifacher Hinsicht», erzählt Fredy Born, Geschäftsführer von Hydro Service Schweiz. Er beruft sich dabei auf das Drei-Säulen-Konzept: Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit und Wasserqualität. Dass vollständig auf den Einsatz von Chemie verzichtet wird, schont nicht nur die Umwelt und sorgt für beste Wasserqualität, sondern reduziert auch den Aufwand und die Kosten für den Unterhalt. «Salz nachfüllen und periodische Wartungen sowie Folgekosten entfallen komplett», sagt Born. Es fallen einzig geringe Stromkosten an: durchschnittlich etwa 15 Franken pro Jahr und Wohnung

oder Einfamilienhaus – verglichen mit anderen Elektrogeräten im Haushalt ein tiefer Betrag.

Einmalinvestitionen rasch amortisiert Einmal montiert, ist die Anlage schon nach rund zweieinhalb Jahren amortisiert und somit als Einmalinvestition zu betrachten. «In zehn Jahren lassen sich in einem durchschnittlichen Einfamilienhaus mehr als 14‘000 Franken sparen», erzählt Fredy Born und ergänzt abschliessend: «Aus ökologischer und wirtschaftlicher Sicht macht ein sofortiger Umstieg Sinn, weil dann ab sofort die Verschwendung von Salz und Trinkwasser aufhört und die Wartungs- und Unterhaltskosten wegfallen.»

Hydro Service Schweiz GmbH Postplatz 4

5610 Wohlen

Tel. 0800 88 33 99 info@hydro-service.ch hydro-service.ch/telli

Foto: Hydro Service
Quelle: Hydro Service Schweiz

Der ewige Bschiss mit dem «Bschiss»

Am 18. Mai 2025 stimmen wir im Kanton Aargau über die Steuergesetzrevision 2025 ab. Mit ihr sollen Teile der Mehrbelastungen kompensiert werden, welche Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer aufgrund der Neubewertung ihrer Liegenschaften zu tragen haben. Über die Hintergründe berichteten wir ausführlich in der letzten Ausgabe der «Wohnwirtschaft» (Nr. 4/25). Dass wir über diese moderate und ausgewogene Vorlage überhaupt abstimmen, liegt an einem von den Parlamentsmitgliedern der SP, Grünen und EVP im Grossen Rat ergriffenen Behördenreferendum.

Das Gegenkomitee hat nun seine Kampagne präsentiert. Einmal mehr stand dabei ein altbekannter Kampfbegriff im Vordergrund: der «Bschiss». Seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, führt die Linke Kampagnen mit diesem Begriff –sei es nun «Steuer­Bschiss», «Renten­Bschiss», «StrassenBschiss» und so weiter. Die Einzigen, die mit diesen Schlagworten tatsächlich «beschissen» werden, sind jedoch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger.

Trotzdem scheint der Begriff «Bschiss» – plakativ und schweizerisch­pointiert, wie er ist – immer wieder zu verfangen. Dies gilt insbesondere für Abstimmungsvorlagen, die steuerliche Entlastungen vorsehen. Natürlich profitiert der nicht unerhebliche Teil der Bevölkerung, der keine oder nur sehr wenig Steuern zahlt, von solchen Gesetzesanpassungen meist nicht direkt. Doch auch dieser Personenkreis spürt indirekt die positiven Auswirkungen, da dadurch der Standort attraktiver wird und Mittel für Konsum oder Investitionen frei werden. Gerade der leistungsbereite Mittelstand profitiert von steuerlichen Entlastungen – und diesem sollten wird aus gesamtwirtschaftlicher Sicht besonders Sorge halten.

Es ist entscheidend, dass wir am 18. Mai im Kanton Aargau das ewig gleiche und sachlich falsche Narrativ der linken Gegner jeglicher Steuererleichterung durchbrechen. Gelingt dies nicht, werden wir Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer die Leidtragenden sein – nicht nur wegen der drohenden Steuererhöhung infolge der Neubewertungen, sondern auch, weil damit ein politisch verheerendes Signal im Hinblick auf die nationale Abstimmung kommenden Herbst zur Abschaffung des Eigenmietwerts gesendet würde.

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Fabian Schnell
Geschäftsführer HEV Aargau

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Zwischen 1970 und 1990 wurden für Bodenheizungen meist einfache Kunststoffrohre verwendet. Diese Rohre altern und verspröden. Es entstehen Verschlammungen. Die Heizleistung nimmt ab. Das kann so weit gehen, dass die Rohre undicht werden. Lassen Sie es nicht dazu kommen! Mit dem HAT-System wird Ihre Bodenheizung nachhaltig saniert. Günstig und ohne Baustelle. Unsere Zustandsanalyse legt offen, wie es um Ihre Bodenheizung steht. Kontaktieren Sie uns jetzt! Vorsorge ist immer besser als Nachsicht.

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Die Stromversorgungssicherheit ist nicht Aufgabe der Wohneigentümer

Ende März 2025 veröffentlichte der Regierungsrat des Kantons Aargau die neue Energiestrategie energieAARGAU. Damit will der Regierungsrat die kantonale Energiestrategie aus dem Jahr 2015 überarbeiten und an die neuen gesetzlichen Bestimmungen wie das Stromgesetz und das Klimaund Innovationsgesetz anpassen. Eigentlich ein nachvollziehbares Vorgehen, doch schiesst der nun vorliegende Entwurf über das Ziel hinaus.

Der Gebäudebereich ist auf Kurs Besonders störend ist, dass der Regierungsrat mittlerweile seit Jahren mantraartig wiederholt, dass der Gebäudebereich die Ziele nicht erreiche, obwohl dies gemäss kantonaler Energiestatistik schlicht eine falsche und irreführende Behauptung ist. Die Statistik zeigt nämlich, dass im Gebäudebereich in den letzten 10 Jahren wesentlich mehr Einsparungen erzielt wurden, als die bisherigen Ziele vorgesehen haben. So wurde im Vergleich zum Referenzjahr 2000 der Pro­Kopf­Brennstoffverbrauch per Ende 2023 bereits um 67,8 Prozent reduziert, der Pro­Kopf­Verbrauch von Brennstoffen und Erdgas per Ende 2023 um 57,8 Prozent gesenkt. Besitzer von Wohneigentum leisten freiwillig und aus ökonomischen sowie ökologischen Gründen ohne staatliche Vorgaben und Zwänge ihren Beitrag auf dem Weg zur Klimaneutralität.

Dass der Kanton in seinem Monitoringbericht 2024 im Gebäudebereich die Zielerreichung als nicht gegeben sieht und dort den grössten Handlungsbedarf ausmacht, ist unverständlich, weil es schlicht falsch ist. Trotzdem kündigt er mit der Energiestrategie auch noch gleich an, dass die Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich 2025 (MuKEn 2025) bis 2030 mit einer Revision des kantonalen Energiegesetzes umgesetzt werden sollen, was u. a. eine umfassende Solarpflicht bei Um­ und Neubauten und bei Dachsanierungen bedeuten würde. Diese Massnahme verstösst klar gegen die Bundesverfassung und ist auch bundesgesetzwidrig. Denn für die Energieversorgung sind gemäss Art. 89 der Bundesverfassung Bund und Kantone zuständig, sie sorgen gemäss Energiegesetz Art. 6 für die Rahmenbedingungen, während die Energiewirtschaft umsetzt. Sicher sind aber nicht die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dazu verpflichtet, Strom zu produzieren – weder von Verfassungs, noch Gesetzes wegen.

Fokus Stromversorgungssicherheit

Der Regierungsrat will Stromversorgungssicherheit, möchte sich hierfür aber vor allem für Windenergie einsetzen. Windkraft erfor­

dert jedoch Reservekraftwerke, damit bei einer Flaute trotzdem genügend Strom vorhanden ist, und führt aufgrund der instabilen Produktion zu einer deutlichen Zunahme an Eingriffen im Netz. All dies ist derzeit am Beispiel Deutschlands zu beobachten. Zahlen muss dies der Stromkonsument über die sogenannten Systemdienstleistungen.

Wenn der Regierungsrat wirklich Stromversorgungssicherheit will, dann müsste er sich für Grundlast­Grosskraftwerke im Kanton Aargau engagieren. Und wenn wir die Klimaziele erreichen wollen, dann bleibt nichts anderes übrig, als die bestehenden Kernkraftwerke durch neue zu ersetzen. Immerhin stimmt der Regierungsrat dem Gegenvorschlag des Bundesrats zur Aufhebung des Neubauverbots von Kernkraftwerken zu, doch das reicht nicht. Der Kanton sollte im Rahmen seiner Kompetenzen die erforderlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen so setzen, dass im Aargau bis 2035 mindestens ein Gesuch für ein Grundlast­Grosskraftwerk eingereicht werden kann. Gerade der Aargau kann und soll eine Pionierrolle übernehmen, zum Beispiel als Standort für Small Modular Reactors (SMR), die neben Strom auch Wärme produzieren.

Orkan «Lothar» – 25 Jahre danach

Am 26. Dezember 1999 fegte der Sturm Lothar über die Schweiz. Er verursachte Schäden von rund 1,8 Milliarden Franken und forderte 29 Todesopfer. Nach dem Schock über die Zerstörungen von damals gibt es ein Vierteljahrhundert später Antworten auf offene Fragen.

Foto: EUMETSAT/MeteoSchweiz

Am 25. Dezember 1999 hatte sich über dem Nordostatlantik ein Tiefdruckgebiet mit einem Kerndruck von 995 Hektopascal gebildet. Bis zu diesem Zeitpunkt deutete noch nichts auf eine so extreme Entwicklung hin, wie sie schliesslich am Folgetag eintrat. Doch plötzlich registrierten die Meteorologen der Wetterstation Caen an der französischen Kanalküste innerhalb von nur drei Stunden einen extremen Druckabfall von 28 Hektopascal. Seit 30 Jahren hatte es in Europa keinen vergleichbaren Absturz des Luftdrucks mehr gegeben. Da die Meteorologen die Wucht des Sturms zu spät erkannt hatten, blieb eine Sturmwarnung bis auf wenige Ausnahmen aus. Am 26. Dezember 1999 nach 7 Uhr zog das Orkantief Lothar rasch ostwärts über Mitteleuropa hinweg. Dabei traten die stärksten und verheerendsten Winde im südlichen Sektor des Tiefs auf. Die Orkanwinde und die Kaltfront erreichten am späten Vormittag die Schweiz und überzogen bis kurz nach Mittag die ganze Alpennordseite. Mit Spitzen von bis zu 150 km/h fegte Lothar durch das Mittelland und hinterliess ein Bild der Zerstörung.

Noch nie zuvor hatte ein Naturereignis in der Schweiz Schäden in der Höhe von fast 1,8 Milliarden Franken verursacht. Neben den 600 Millionen Franken an Waldschäden kamen noch 600 Millionen Franken an Gebäudeschäden dazu. Während des Sturms kamen 14 Menschen ums Leben, mindestens 15 weitere starben bei den anschliessenden Aufräumarbeiten. Im Aargau kamen drei Menschen ums Leben, darunter ein 6­jähriger Bub, der in Suhr von einem Baum vor seinem Elternhaus erschlagen wurde.

Häuser stabil genug gebaut?

Die gravierenden Schäden, die Orkan Lothar verursachte, warfen verschiedene Fra­

Das Satellitenbild vom 26.12.1999 um 10 Uhr zeigt das Orkantief Lothar, das über Mitteleuropa hinweg zieht.
Auf grossen Flächen fällte der Sturm Bäume, wie hier in Suhr.
Foto: Andreas Walker

gen auf, denn teilweise waren gravierende Schäden an Häusern festzustellen. An exponierten Lagen wurden sogar die Dächer abgerissen, sodass die Bilder an Sturmschäden nach einem Hurrikan in den USA erinnerten. Lothar hatte ähnlich starke Winde wie ein tropischer Wirbelsturm produziert, denn an exponierten Lagen wurden Windgeschwindigkeiten von deutlich über 200 km/h registriert. Vergleicht man die Bauweise und Schäden der USA mit denjenigen in der Schweiz, zeigen sich doch Unterschiede. In warmen Gebieten der USA, wo tropische Wirbelstürme vorkommen, wird grundsätzlich anders gebaut als bei uns. Weil das Klima viel wär­

mer ist, gibt es kaum Frost und die Jahreszeiten sind viel weniger ausgeprägt. Deshalb wird mehr mit Holz als mit Beton gebaut. Dies macht die Häuser preisgünstiger, aber auch weniger stabil. Wie Orkan Lothar gezeigt hat, waren die meisten Häuser bei uns nach so einem starken Sturm immer noch erstaunlich gut intakt, während Stromleitungen heruntergerissen und die Wälder grossflächig vom Wind niedergemäht wurden.

Wie häufig sind solche Stürme?

Nach Angaben von MeteoSchweiz liegen statistische Analysen zur Häufigkeit von hohen Windgeschwindigkeiten in der Schweiz

von einer grösseren Anzahl von Messreihen für die Messperiode 1982–2022 vor. Aus diesen Analysen wird ersichtlich, dass ein Sturm der Stärke Lothars im Flachland der Alpennordseite im Durchschnitt etwa alle 30 bis 100 Jahre zu erwarten ist. An mehreren Messstandorten war es ein Sturmereignis mit einer Wiederkehrperiode von 50 bis 100 Jahren, und an einzelnen Messstandorten ergeben sich Wiederkehrperioden von über 100 Jahren. Diese Zahlen zeigen deutlich, dass der Orkan Lothar ein ganz aussergewöhnliches Ereignis war, was auch die massiven Schäden erklärt.

Fortsetzung Seite 10

In Kandergrund im Kanton Bern riss der Orkan das Dach von einer Scheune. Im Hintergrund sind weitere Schäden an einem Bauernhaus sichtbar.
Foto: Andreas Walker

Besonders bemerkenswert waren die Windspitzen, die auf einem grossräumigen Gebiet registriert wurden. Am Pariser Flughafen Orly traten Windgeschwindigkeiten von bis zu 173 km/h auf. Die stärksten Böen wurden in Deutschland mit 272 km/h auf dem Hohentwiel bei Singen und auf dem Wendelstein mit 259 km/h gemessen. In der Schweiz wurden die höchsten Windgeschwindigkeiten auf dem Jungfraujoch mit 249 km/h und auf dem Uetliberg mit 241 km/h registriert. Im Pariser Bois de Boulogne knickte Lothar mehr als 140’000 Bäume wie Streichhölzer um und rasierte im Schwarzwald ganze Hänge kahl. Nur einen Tag nach Lothar zog Sturm «Martin» von Frankreich nach Spanien, Korsika und Norditalien, ebenfalls mit Spitzengeschwindigkeiten von bis zu 200 km/h. 140 Menschen starben bei den beiden Stürmen und den anschliessenden Aufräumarbeiten, vor allem in Wäldern in Frankreich, Deutschland und der Schweiz.

Lothar folgte dem Orkan «Anatol», der am 3. Dezember 1999 über Dänemark und

Südwest­Schweden hinwegfegte und mit dem Sturmtief Martin vom 27. Dezember 1999 zu den drei Winterstürmen von 1999 gehörte. Im 20. Jahrhundert traten neben Lothar zwei weitere extreme Stürme auf. Der Februarsturm von 1967 und der Februarsturm «Vivian» von 1990 hatten in der Schweiz ebenfalls flächenhaft zu grossen Zerstörungen geführt. Allerdings hat Lothar im Mittelland die beiden Stürme an

Andreas Walker

Stärke noch übertroffen. Historische Aufzeichnungen aus früheren Jahrhunderten zeigen, dass noch stärkere Stürme als Lothar durchaus vorkommen können.

Vermehrung der Artenvielfalt

Allein in der Schweiz fällte Lothar 14 Millionen Kubikmeter Holz – die dreifache Menge, die in der Schweiz jährlich geschlagen wird. Weil die Schutzwälder ihre Schutzfunktion teilweise verloren, mussten Verbauungen erstellt werden.

Obwohl kurz nach Durchzug von Orkan Lothar die Wälder absolut verheerend aussahen, wandelte sich das Bild mit fortschreitender Zeit ins Gegenteil. So zeigen Studien, dass auf Waldflächen, wo die Bäume vom Sturm gefällt wurden, eine höhere Artenvielfalt entstand, weil mehr Licht den Waldboden erreichte. Dabei stellte sich die grösste Vielfalt von Lebensräumen an Orten ein, wo die Schadflächen nur teilweise geräumt und wiederhergestellt wurden. An mehreren Orten wurde bewusst die Gelegenheit wahrgenommen, um Waldreservate mit viel Totholz einzurichten. Infolge des Klimawandels muss künftig häufiger mit grossen Stürmen gerechnet werden. Es ist deshalb notwendig, eine langfristige Strategie zu entwickeln, um vielfältige, vitale und stabile Wälder zu erhalten. So halten naturnahe Mischwälder Stürmen in der Regel deutlich besser stand als Pflanzungen von Nadelbaum­Monokulturen.

Was tun, wenn ein Sturm im Anzug ist?

Bereits vor einem Sturm kann ein Dachdecker oder Fassadenbauer prüfen, ob alle Bauteile der Gebäudehülle sowie Storen und Fenster den Schweizer Baunormen für ausreichende Sturmfestigkeit entsprechen. Ist ein Sturm im Anzug, sollten lose Gegenstände, Topfpflanzen und Gartenmöbel festgemacht oder verstaut werden. Fenster und Türen sollten geschlossen, die Sonnenstoren eingedreht und die Rollläden hochgezogen werden. Fahrzeuge werden in der Garage eingestellt.

Sturmschäden entstehen jedoch nicht nur unmittelbar durch starke Winde. Auch die Umgebung kann für ein Haus gefährlich werden, wenn bei einem Sturm etwa umstehende Bäume umstürzen, was bei Orkan Lothar häufig vorkam. Ebenso können das Dach und die Fassade durch herumfliegende Teile stark beschädigt werden. Sollte der Sturm schneller aufziehen, als die Gegenstände gesichert werden können, ist der Rückzug ins Haus die beste Option, denn schliesslich ist das Leben und die Gesundheit das wertvollste Gut, das ein Mensch besitzt. (aw)

Eine durch Lothar zerstörte Ampel in Suhr.
Foto:

SIE FRAGEN – DER HEV ANTWORTET

Die Mängelrüge nach der Rückgabe des Mietobjekts

Frage:

Vorgestern fand die Wohnungsabnahme mit meinem Mieter statt. Ich habe ein Abnahmeprotokoll erstellt und darin mehrere Schäden aufgelistet, die er verursacht hat. Er hat sich daraufhin geweigert, das Protokoll zu unterzeichnen. Was muss ich jetzt tun?

Antwort:

Nach Art. 267a OR muss der Vermieter bei der Rückgabe den Zustand des Mietobjekts prüfen und dem Mieter Mängel sofort anzeigen. «Sofort» bedeutet dabei nach Lehre und Rechtsprechung innert 2–3 Arbeitstagen nach Rückgabe des Mietobjekts. Das ist eine sehr kurze Frist. Dazu kommt, dass das Verpassen dieser Frist drastische Folgen hat. Erfolgt die

nämlich seine Ansprüche gegenüber dem Mieter für Mängel, die der Mieter verursacht hat. Für den Vermieter ist somit rechtzeitiges Handeln nach der Wohnungsrückgabe unabdingbar, damit ihm seine Haftungsgrundlage gegenüber dem ausziehenden Mieter nicht entzogen wird.

Form & Inhalt der Mängelrüge

Das Gesetz sieht für die Mängelrüge keinerlei Formvorschriften vor. Aus Beweisgründen sollte die Mängelrüge jedoch unbedingt schriftlich und per Einschreiben erfolgen. Die Mängel sind einzeln aufzulisten, klar zu bezeichnen und detailliert zu beschreiben. Allgemeine Ausführungen wie «Kratzer im Boden», «Flecken in der Küche» oder «ungenügende Reinigung» reichen nicht. Aus der Mängelrüge muss klar hervorgehen, was genau der Mangel ist, wie er aussieht respektive wie er sich äussert und wo er sich befindet. Das heisst, welcher Raum und welche Einrichtung oder Ausstattung davon betroffen sind. Beispielsweise könnte die Beschreibung eines Mangels wie folgt lauten: «Boden Wohnzimmer, 20 cm langer tiefer Kratzer vor Balkontüre.»

Neben der detaillierten Auflistung der einzelnen Mängel muss aus dem Schreiben eindeutig hervorgehen, dass der

und schadenersatzpflichtig ist. Eine Bezifferung der einzelnen Schäden ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht nötig. Diese erfolgt erst mit der Schlussrechnung, nachdem die Mängel behoben worden sind und die entsprechenden Rechnungen dafür vorliegen. Sind mehrere Mieter am Mietverhältnis beteiligt, so ist die Mängelrüge an alle Mieter zu adressieren. Eine separate Zustellung an jeden Mieter einzeln ist nur dann nötig, wenn die Mieter fortan nicht mehr zusammenleben und über keine gemeinsame Adresse mehr verfügen.

Neue Adresse unbekannt Ist die neue Adresse des ausziehenden Mieters nicht bekannt – sei dies, weil er einfach verschwunden ist oder sich geweigert hat, Ihnen diese mitzuteilen –, kann die Mängelrüge an die letztbekannte Adresse, d. h. die Adresse des Mietobjekts, erfolgen. Kommt das Einschreiben mit dem Vermerk «nicht abgeholt» an den Vermieter zurück, so ist das Couvert ungeöffnet aufzubewahren. Das Schreiben gilt in einem solchen Fall trotzdem als zugestellt und als formell gültige Mängelrüge.

Die Rechtsberaterinnen des HEV Aargau beantworten telefonisch Rechtsfragen werk

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Der HEV Aargau ist Ihr Kompetenzzentrum für Immobilien. Telefon 056 200 50 50 | info@hev-aargau.ch | hev-aargau.ch

Melanie Bleuler lic. iur., Rechtsanwältin, Rechtsberaterin HEV Aargau

Kauf von neu erstelltem Stockwerkeigentum

SIA-Norm 118 – auch im Interesse der Käuferschaft?

Thomas Röthlisberger

Rechtsanwalt, Fachanwalt SAV

Bau- und Immobilienrecht, Voser Rechtsanwälte, Baden

In Bauwerkverträgen wird oftmals die Anwendbarkeit der Norm 118, Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten, des Schweizerischen Ingenieur­ und Architektenvereins (SIA) vereinbart. Obwohl auf Werkverträge zugeschnitten, wird die Anwendbarkeit der SIA­Norm 118 regelmässig auch in Kaufverträgen für noch im Bau befindliches Stockwerkeigentum für die Gewährleistung der Verkäuferschaft vereinbart. Dies ist sicherlich im Interesse der Verkäuferschaft, damit in der gesamten Vertragskette, also vom Subunternehmer über den Generalunternehmer bis zur Käuferschaft einer Wohnung im Stockwerkeigentum die gleichen Gewährleistungsbestimmungen zur Anwendung gelangen. Der Frage, ob dies auch im Interesse der Käuferschaft ist, wird nachfolgend nachgegangen.

Der Begriff des Sachmangels gemäss SIANorm 118 stimmt mit dem gesetzlichen Begriff im Wesentlichen überein. Nach Art. 166 Abs. 1 und 2 SIA­Norm 118 handelt es sich dabei um eine Abweichung des Werks vom Vertrag. Darunter fallen jedoch nicht nur vertraglich zugesicherte oder sonst wie vereinbarte Eigenschaften des Werks, sondern auch Eigenschaften, welche die Käuferschaft auch ohne besondere Vereinbarung in guten Treuen erwarten darf, zum Beispiel die Tauglich­

keit des Werks für den vertraglich vorausgesetzten oder üblichen Gebrauch. Das Werk muss somit auch in technischer Hinsicht einwandfrei erstellt werden, sodass es den anerkannten Regeln der Baukunde entspricht.

Sowohl nach Gesetz (Art. 221 in Verbindung mit Art. 201 Abs. 1 und 2 OR) als auch nach SIA­Norm 118 (Art. 163 SIANorm 118) besteht bei der Übernahme des Kaufobjekts eine strenge Prüf­ und Rügeobliegenheit. Die Käuferschaft muss bei der Übernahme die Beschaffenheit des Kaufobjekts prüfen und erkannte sowie offensichtliche Mängel der Verkäuferschaft anzeigen, ansonsten das Kaufobjekt in Bezug auf diese Mängel als genehmigt gilt. Bei Vernachlässigung der Prüfung können somit offensichtliche Mängel, welche durch die Käuferschaft nicht angezeigt werden, nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden. Die Prüf­ und Rügeobliegenheit bezieht sich nicht nur auf die gekaufte Stockwerkeinheit (Wohnung). Auch die gemeinschaftlichen Gebäudeteile wie zum Beispiel Fassaden und Tiefgarage sind durch die Käuferschaft auf offensichtliche Mängel hin zu prüfen.

Grosszügigere Rügefrist

Einen klaren Vorteil im Vergleich zum Gesetz bietet die SIA­Norm 118 der Käuferschaft jedoch nach der Abnahme des Kaufobjekts, jedenfalls während den ersten zwei Jahren. In diesem Zeitraum können Mängel aller Art in Abweichung vom Gesetz ohne Einhaltung einer bestimmten Frist jederzeit gerügt werden (Art. 172 und 173 Abs. 1 SIA­Norm 118). Nach Gesetz muss die Mängelrüge dagegen sofort nach Entdeckung des Mangels erfolgen, andernfalls das Kaufobjekt auch hinsichtlich eines solchen Mangels als genehmigt gilt (Art. 201 Abs. 3 OR). «Sofort» heisst

gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts innert sieben bis zehn Tagen. Dass dies unangemessen streng ist, hat der Gesetzgeber erkannt. Die noch nicht in Kraft getretene Revision des Obligationenrechts betreffend Baumängel sieht deshalb neu eine Rügefrist von 60 Tagen vor.

Vor Ablauf der zweijährigen Rügefrist gemäss SIA­Norm 118 hat die Käuferschaft nochmals Gelegenheit, zwischenzeitlich entdeckte sowie neu entstandene offensichtliche Mängel im Rahmen einer Schlussprüfung gegenüber der Verkäuferschaft zu rügen (Art. 177 SIA­Norm 118). Auch bei Ablauf der zweijährigen Rügefrist gilt eine strenge Prüfobliegenheit: Offensichtliche Mängel in der Stockwerkeinheit und an den gemeinschaftlichen Gebäudeteilen müssen vor Ablauf dieser Frist der Verkäuferschaft angezeigt werden, ansonsten können sie nicht mehr geltend gemacht werden.

Einen gewissen Vorteil bringt die SIANorm 118 der Käuferschaft auch bezüglich der Beweisführung. Wird streitig, ob ein behaupteter Mangel, der während der zweijährigen Rügefrist angezeigt wurde, wirklich eine Vertragsabweichung darstellt, muss – anders als nach Gesetz – die Verkäuferschaft beweisen, dass kein Mangel besteht (Art. 174 Abs. 3 SIA­Norm 118). Diese Beweislastumkehr gilt für jeden Mangel, der während der zweijährigen Rügefrist angezeigt wird, selbst wenn der Streit über die zweijährige Rügefrist hinaus andauert. Die Käuferschaft muss zwar auch hier die Beschaffenheit des gerügten Bauteils nachweisen, was den praktischen Nutzen dieser Klausel beschränkt. Die Verkäuferschaft muss demgegenüber aber beweisen, dass es sich dabei nicht um eine Vertragsabweichung und damit nicht um einen Mangel, son­

dern zum Beispiel um normale Abnützung oder eine Folge von unsachgemässer Nutzung handelt.

Nach Ablauf der zweijährigen Rügefrist sind Gesetz und SIA­Norm 118 wieder gleichläufig. Neue Mängel sind jeweils sofort, das heisst aktuell noch innert sieben bis zehn Tagen nach deren Entdeckung zu rügen (Art. 179 Abs. 1 und 2 SIA­Norm 118). Auch die Gewährleistungsfrist ist identisch. Die Mängelrechte verjähren fünf Jahre nach Abnahme des Kaufobjekts (Art. 219 Abs. 3 OR bzw. Art. 180 Abs. 1 SIA­Norm 118). Für arglistig verschwiegene Mängel gilt in beiden Fällen eine zehnjährige Verjährungsfrist. Der Nachweis eines arglistig verschwiegenen Mangels gelingt in der Praxis jedoch nur selten.

Zusätzliches Mängelrecht

Einen Mehrwert bringt die SIA­Norm 118 der Käuferschaft auch im Bereich der

Mängelrechte. Während das Gesetz der Käuferschaft bei einem Mangel lediglich das Recht auf Minderung des Kaufpreises oder Rückabwicklung des Kaufvertrages einräumt (Art. 205 OR), kommt bei Anwendung der SIA­Norm 118 zusätzlich das Nachbesserungsrecht hinzu, vorerst jedoch als ausschliessliches Mängelrecht. Die Käuferschaft kann demnach zunächst nur die Behebung des Mangels innerhalb angemessener Frist von der Verkäuferschaft verlangen. Nach ungenutztem Ablauf dieser Frist kann die Käuferschaft nebst der Nachbesserung auch andere Mängelrechte geltend machen, namentlich Ersatzvornahme, Minderung oder Wandelung (Art. 169 SIA­Norm 118).

Mängel in der gekauften Stockwerkeinheit kann die Käuferschaft individuell geltend machen, das heisst ohne Einbezug der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Bei Mängeln an gemeinschaftlichen Gebäudeteilen muss hingegen die

Stockwerkeigentümergemeinschaft mittels eines Beschlusses festlegen, welches Mängelrecht geltend gemacht wird, wenn ein Mangel verkäuferseitig nicht auf erste Aufforderung hin behoben wird.

Vorteile auch für Käuferschaft

Im Ergebnis kann festgestellt werden, dass die Vereinbarung der SIA­Norm 118 für die Gewährleistung bei neu erstelltem Stockwerkeigentum auch im Interesse der Käuferschaft ist. Nach der Abnahme der Stockwerkeinheit kann sie – abweichend vom Gesetz – Mängel während zwei Jahren ohne Einhaltung einer bestimmten Frist jederzeit rügen. Ist streitig, ob ein in dieser Frist gerügter Mangel tatsächlich eine Vertragsabweichung darstellt, muss – ebenfalls abweichend vom Gesetz – die Verkäuferschaft beweisen, dass kein Mangel besteht. Schliesslich wird der Käuferschaft mit dem Anspruch auf Nachbesserung ein zusätzliches Mängelrecht eingeräumt.

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Die fabelhafte Flockenblume

Bienenmagnet, Heilpflanze und Gartenstar zugleich

Jeannine Stierli, Spreitenbach

Flockenblumen sind nicht nur sagenumwoben, sie sind auch sagenhaft schön. Der botanische Gattungsname Centaurea ist abgeleitet vom altgriechischen Wort kentaúreion, das auf den mythischen Zentauren Chiron, ein Mischwesen aus Pferd und Mensch, zurückgeht. In einer Sage soll die Fabelgestalt, der kräuterkundige Zentaur Chiron, eine Wunde von Achilles mit einer Flockenblume geheilt haben. Dazu existieren allerdings verschiedene Deutungen, denn es könnte sich dabei auch um eine Kornblume gehandelt haben. Kornblumen und Flockenblumen sind zwar nicht ganz dasselbe, gehören aber zur gleichen Gattung und in dieselbe Familie der Korbblütler. Unsere vielfältige Insektenwelt legt auf diese Unterscheidung jedoch wenig Wert – sie mag beide Blumen.

Ein Schlemmerbuffet für Insekten

Heutzutage werden wir wohl kaum noch einem Fabelwesen begegnen, aber wo die leuchtenden, strubbeligen Blütenköpfe der Flockenblumen blühen, finden wir vielerlei verschiedene Bestäuber, die die Blüten umschwirren und besuchen. Denn Flockenblumen sind ein richtiges Schlemmerbuffet für Wildbienen, Schmetterlinge, Schwebfliegen, Käfer und viele weitere Insekten. Bei den Blüten der Flockenblume scheint jede Insektenart willkommen zu sein. Andere Pflanzen haben hingegen ausgeklügelte Sperr­, Klapp­ oder gar Pollenwurftechniken entwickelt, um nur ganz bestimmte Bestäuber einzulassen. Auch nach der Blüte locken die Samen der Flockenblumen eine ganze Reihe weiterer Tiere an – zum Beispiel Vögel. Wenn die Flockenblume während der Blütezeit befruchtet wurde, entstehen Früchte, an denen lange, fedrige Haare sitzen. Diese Haarfortsätze werden auch als Pappus oder Haarkranz bezeichnet. Das erinnert dann an die «Pusteblumen» des verblühten Löwenzahns. Dadurch können

Flockenblumen verfügen über viele kleine Einzelblüten.

die Samen vom Wind fortgetragen und so verbreitet werden.

Flockenblumen sind wichtige Blütenpflanzen für Naturgärten. Diese schönen Stauden erfreuen uns an Wegrändern, auf Wiesen oder auch in Blumenbeeten. Die Flockenblumen zeichnen sich durch ihre rispig­traubig angeordneten Blüten aus, die durch die vielen kleinen Einzelblüten wie ausgefranst oder eben flockig erscheinen. Die Blätter der Flockenblume können ungeteilt und lanzettlich oder fiederteilig sein. Einige Arten haben grünes, andere silbriges oder behaartes Laub. Gewisse Flockenblumen blühen von Mai bis August, andere von Juni bis Oktober. So kann das Nah­

rungsangebot für viele Insekten bis in den Spätherbst verlängert werden.

Geschützte Bergflockenblume

Die Gattung der Flockenblume ist in Europa und Vorderasien verbreitet und umfasst hunderte verschiedene Arten. Einige der bekannteren sind die Wiesen­ oder die Bergflockenblume. Letztere blüht nicht nur im Gebirge, sondern ziert als Kulturpflanze auch viele Gärten. Sie ist mittlerweile aber recht selten geworden und in manchen Kantonen teilweise bis vollständig geschützt. Man darf sie in freier Wildbahn nicht pflücken. Flockenblumen sind winterhart und überdauern mehrere Jahre –ohne grossen Pflegeaufwand.

Foto: Jeannine Stierli

Aarau

und Kulm

Volles Haus und klare Botschaften

Grosse Beteiligung an der GV des HEV Aarau und Kulm in Suhr

Schnell, Geschäftsführer HEV Aargau

Die diesjährige Generalversammlung des HEV Aarau und Kulm stiess einmal mehr auf grosse Beliebtheit: Über 600 Mitglieder hatten sich für den Anlass in der Bärenmatte Suhr angemeldet. Der grosse Andrang unterstreicht das anhaltende Interesse und das Bedürfnis nach Austausch unter den Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern der Region.

Eröffnet wurde der Abend mit einem Grusswort der Suhrer Gemeindepräsidentin Carmen Suter­Frey. Sie betonte die Vorzüge ihrer Gemeinde – von der zentralen Lage bis zum ländlichen Charme – und rief gleichzei­

tig dazu auf, sich als Wohneigentümer aktiv in die Gemeindeentwicklung einzubringen. Anschliessend eröffnete Thomas Hilfiker, Präsident des HEV Aarau und Kulm, die offizielle Generalversammlung. In seinem Rückblick auf das Vereinsjahr zeigte sich: National, kantonal wie auch regional war das vergangene Jahr für den Hauseigentümerverband intensiv und geprägt von bedeutenden Diskussionen über die künftige Ausrichtung des Verbands. Politisch steht insbesondere die geplante Abschaffung des Eigenmietwerts im Zentrum, über die im Herbst dieses Jahres abgestimmt wird. Hilfiker erinnerte auch an zwei gelungene Veranstaltungen des vergangenen Jahres: die gut besuchte Besichtigung des Kantonsspi­

tals Aarau im Frühling und das Podium zur Mietrechtsrevision im Herbst. Zudem verabschiedete er Monika Frei, die nach langjährigem Engagement als Geschäftsführerin zurücktritt, aber dem Vorstand erhalten bleibt. Neu übernimmt Gabriel Kohler die Geschäftsführung des Verbands.

Statutenrevision und politische Perspektiven Etwas ausführlicher diskutiert als in früheren Jahren wurden die statutarischen Geschäfte. Grund dafür war unter anderem ein Antrag zur Senkung des Mitgliederbeitrags. Zwar verfügt der HEV Aarau und Kulm über hohe Kapitalreserven, doch angesichts rückläufiger Einnahmen und der gegebenen

Gregor Rutz, Präsident des HEV Schweiz, sprach über den politischen Druck auf das Privat- und Wohneigentum.
Foto: interpunkt. ag

Kostenstruktur wurde der Antrag von den Mitgliedern klar abgelehnt. Ein gewichtiger Punkt der diesjährigen GV war zudem eine geplante Totalrevision der Statuten – die bisherigen stammten aus dem Jahr 1951. Vorstandsmitglied Thomas Käser stellte die Revision im Detail vor. Ziel sei es, die Statuten zu modernisieren und an heutige Anforderungen anzupassen. Die Versammlung hiess die neue Fassung mit grossem Mehr gut.

Höhepunkt des Abends war ohne Zweifel der Auftritt von Nationalrat Gregor Rutz, Präsident des HEV Schweiz. In seiner engagierten Rede spannte er den Bogen von aktuellen politischen Debatten bis hin zur langfristigen Strategie des HEV. Rutz zeigte auf, wie stark der Verband im eidgenössischen Parlament vertreten ist – doch auch, wie notwendig sein Engagement bleibt.

Denn: Der Schutz des Privateigentums und

die Förderung des Wohneigentums sind zunehmend unter Druck. Rutz warnte vor eigentumsfeindlichen Entwicklungen, insbesondere im städtischen Umfeld. Das Problem sei, dass im Wohnungsmarkt ein zu kleines Angebot auf eine wachsende Nachfrage trifft. So sollen gemäss Bundesinventar rund drei Viertel des Stadtgebiets in Zürich unter Ortsbildschutz stehen – ein Beispiel für überbordende Regulierung, die Bauprojekte massiv erschwert. Das resultierende Marktungleichgewicht wirkt preistreibend und ruft politische Akteure auf den Plan.

Konsequenzen daraus sieht man zum Beispiel im Kanton Zürich: Hier wurden eigentumsfeindliche Volksinitiativen, wie für ein Vorkaufsrecht für Gemeinden, eine Bewilligungspflicht für Sanierungen oder die Einrichtung eines staatlichen Wohnbaufonds eingereicht und sind alles andere chancenlos.

Rutz warnte, dass diese Vorstösse auch auf andere Kantone ausstrahlen werden. Im Zentrum der politischen Arbeit steht jedoch aktuell die nationale Abstimmung zur Abschaffung des Eigenmietwerts. Der Präsident des HEV Schweiz rief zum Abschluss seiner Rede eindringlich zur Mobilisierung auf: «Diese Vorlage gewinnen wir nur, wenn sich alle HEV­Mitglieder persönlich engagieren.»

Ausklang mit Gesprächen und Genuss Nach dem offiziellen ging es zum gemütlichen Teil über. Beim gemeinsamen Abendessen wurde rege weiterdiskutiert – sei es über politische Herausforderungen, lokale Entwicklungen oder persönliche Erfahrungen mit dem Wohneigentum. Genügend Gesprächsstoff war jedenfalls vorhanden. Die GV in Suhr war damit nicht nur ein Informationsanlass, sondern auch ein wichtiger Treffpunkt für die HEV­Gemeinschaft.

Baden/Brugg/Zurzach

Ein Abend voller Highlights in Wettingen

Über 1000 Personen an der GV des HEV Baden/Brugg/Zurzach

Fabian Schnell, Geschäftsführer HEV Aargau

Die diesjährige Generalversammlung des HEV Baden/Brugg/Zurzach stiess einmal mehr auf reges Interesse: Rund 1000 Mitglieder fanden den Weg ins Tägi in Wettingen, wo sie auf eine abwechslungsreiche Veranstaltung trafen. Besonders für den neuen Präsidenten Patrick Gosteli war es ein denkwürdiger Moment. In seiner Begrüssung wies er schmunzelnd auf seine «leicht weichen Knie» in Anbetracht seiner ersten GV hin,

doch er führte wie erwartet souverän durch den Abend.

Den Auftakt machte der neue Geschäftsführer des HEV Aargau, Fabian Schnell. Er stellte sich den Anwesenden vor und betonte die Bedeutung zweier für alle HEV­Mitglieder zentraler Abstimmungen: die Steuergesetzrevision 2025 im Kanton Aargau, über welche wir am 18. Mail 2025 abstimmen, und die lang erwartete Abschaffung des Eigenmietwerts. Schnell appellierte an die Mitglieder,

Wandseitig für mehr Sicherheit!

Auch bei wenigen Stufen!

sich aktiv einzubringen: «Natürlich wird der HEV als Verband vollen Einsatz geben, aber es braucht auch Sie! Überzeugen Sie Ihre Nachbarn, Freunde, Jasskollegen – und vor allem: Gehen Sie abstimmen!»

Herausforderungen und Erfolge

Der anschliessende Jahresbericht von Präsident Patrick Gosteli bot einen umfassenden Rückblick auf das Jahr 2024. Die ökonomischen Rahmenbedingungen beschrieb er dabei als herausfordernd: Die Schweizer Wirtschaft wuchs nur verhalten, insbesondere aufgrund der schwachen industriellen Produktion. Dies traf den Kanton Aargau besonders. Dennoch zeigte sich die Baukonjunktur von einer positiven Seite. Die sinkenden Zinsen und die hohe Nachfrage führten zu steigenden Bauinvestitionen. Trotzdem bleibt das Wohnungsangebot knapp, und Experten erwarten für die kommenden Jahre weiter steigende Preise für Wohneigentum. Besonders Eigentumswohnungen sind gefragt, während der

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Die A-Cappella-Band «Guys n’Roses» sorgte für beste Stimmung.

Markt für hochpreisige Einfamilienhäuser eine Sättigung erreichen könnte.

Politisch sei das Jahr 2024 für den Hauseigentümerverband ereignisreich gewesen, so Gosteli. Besonders im Fokus stand die Abschaffung des Eigenmietwerts, die das Parlament verabschiedet hat. «Lange mussten wir uns gedulden, endlich darüber abstimmen zu dürfen», betonte der Präsident. Ebenso prägend war das kantonale Wahljahr. Der HEV Aargau empfahl 66 Kandidierende für den Grossen Rat, wovon 37 gewählt wurden. Dies, kombiniert mit einer allgemeinen politischen Verschiebung, lässt darauf hoffen, dass die Eigentümerin­

teressen in der kommenden Legislatur stärker berücksichtigt werden.

Zum Abschluss bedankte sich der Präsident für die Treue der Mitglieder zum HEV Baden/Brugg/Zurzach. Die rege Teilnahme an Veranstaltungen zeige die starke Verbundenheit der Mitglieder mit dem Verband.

Gute Finanzen und beste Unterhaltung Ein weiterer wichtiger Punkt der Generalversammlung war die Präsentation der Jahresrechnung. Zum ersten Mal stellte Nadja Räber die Finanzlage des Verbands vor. Die Zahlen sprechen für sich: Der HEV Baden/ Brugg/Zurzach steht finanziell sehr gut da,

das Vermögen ist hoch. Dies gibt dem Verband den nötigen Handlungsspielraum für die kommenden Herausforderungen.

Ein besonderes Highlight des Abends war der Auftritt der A­cappella­Band «Guys n’ Roses». Mit bekannten Pop­Klassikern sorgten sie für ausgelassene Stimmung und begeisterten das Publikum. Nach der offiziellen Veranstaltung liessen die Mitglieder den Abend in geselliger Runde beim gemeinsamen Abendessen ausklingen. Und wie es Tradition ist, bekam jede anwesende Person noch einen feinen Zopf für den Heimweg. Ein gelungener Abschluss einer erfolgreichen Generalversammlung.

Der Vorstand des HEV Baden/Brugg/Zurzach anlässlich der diesjährigen GV.
Fotos: pd

Urnengänge von Bedeutung

Generalversammlung HEV Zofingen mit Fokus auf Steuervorlagen

Martin Meili, Vorstand HEV Zofingen

In seinem Resumé zum vergangenen Jahr verwies Reto Kunz, Präsident HEV Zofingen, an der diesjährigen Generalversammlung des HEV Zofingen auf die weiterhin anhaltenden Preissteigerungen bei Immobilien. Schweizweit verteuerten sich Einfamilienhäuser 2024 gegenüber dem Vorjahr um über 3 Prozent, Eigentumswohnungen gar um mehr als 4 Prozent. Die beiden Werte wurden in der Region Zofingen sogar noch übertroffen, was auf eine hohe Attraktivität der Region und eine grosse Nachfrage nach Wohnraum schliessen lässt.

Fiktive Steuer könnte fallen Nach acht Jahren Beratung habe sich das Parlament in Bundesbern Ende 2024 zu einer Vorlage zur Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung durchgerungen, sagte Kunz weiter. Wie vom HEV gefordert, soll die fiktive Eigenmiete bei der Einkom­

Reto Kunz, Bruno Aecherli, Rahel Gassner, Sabina Freiermuth und Daniel Wüthrich (v.l.n.r.), Vorstand HEV Zofingen.

mensbesteuerung für Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern wegfallen. Im Gegenzug wird der Abzug für private Schuldzinsen auf maximal 50’000 Franken begrenzt. Vollständig abgeschafft wird die Möglichkeit zum Abzug von Kosten für den Unterhalt der Liegenschaft. Bei vermieteten Immobilien werden die Abzugsmöglichkeiten beibehalten.

Als Kompensation für die Steuerausfälle, die vor allem für die Tourismuskantone nicht unerheblich sein werden, hat das Parlament entschieden, dass die Kantone neu eine Objektsteuer für Zweitliegenschaften erheben dürfen, wenn sie das wollen. Für die Einführung der Objektsteuer braucht es eine Verfassungsänderung, was eine obligatorische Volksabstimmung zur Folge hat. Der Urnengang wird voraussichtlich im September oder November 2025 stattfinden. Die Abstimmung bietet also die wohl einmalige Chance, die Eigenmietwertbesteuerung definitiv abzuschaffen.

Kunz verwies auf weitere Ereignisse. So die Grossratswahlen im Herbst 2024, die für zwei Mitglieder des Vorstands HEV Zofingen erfolgreich verliefen. Sabina Freiermuth wurde in der Legislative des Kantons bestätigt, Rahel Gassner schaffte neu den Einzug ins Kantonsparlament. Die Geschäftsstelle des HEV Zofingen ziehe nächstes Jahr um, von Baden zurück nach

Zofingen, an die Rathausgasse 7, sagte Kunz weiter.

Verbinden statt polarisieren

Grossratspräsident Markus Gabriel, Uerkheim, überbrachte eine Grussbotschaft an die anwesenden HEV­Mitglieder. Sein Motto zu seinem Präsidialjahr lautet: «verbinden». Er sei von allen Fraktionen des Kantonsparlaments gewählt worden, deshalb sehe er seine Rolle nicht als Vertreter extremer politischer Positionen, sondern eher als Brückenbauer und Akteur zur Verbindung unterschiedlicher politischer Auffassungen im Parlament.

Fabian Schnell, Geschäftsführer HEV

Aargau, machte auf ein weiteres Steuerpaket aufmerksam, das neben der Vorlage zur Abschaffung des Eigenmietwerts im laufenden Jahr zur Abstimmung gelangt. Es handelt sich um die kantonale Steuergesetzrevision. Über sie wird am 18. Mai an der

Urne entschieden. Die Vorlage ist janusköpfig. Auf der einen Seite werden die Eigenmietwerte im Kanton erhöht, auf 62 Prozent der Marktmiete. Die Erhöhung ist aufgrund eines Entscheids des kantonalen Verwaltungsgerichts unumstösslich. Aber auf der anderen Seite werden Mehreinnahmen zumindest teilweise kompensiert: im Wesentlichen durch die Senkung des Vermögenssteuertarifs.

Wenn die Revision angenommen wird, winken weitere Entlastungen in einem für 2027 geplanten Steuerpaket. Deshalb empfiehlt der Vorstand des HEV Aargau den HEV­Mitgliedern, im Mai ein Ja in die Urne zu legen, sagte Schnell.

E-Mail-Adresse HEV Zofingen: vorstand@hev-zofingen.ch.

Die nächste Generalversammlung findet statt am Do, 23. April 2026.

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«Angehörige der verbotenen Rassen können gefährlich sein oder harmlos»

Astrid Becker, Präsidentin des Aargauischen Tierschutzvereins, der das Tierheim Untersiggenthal betreibt, spricht über den Umgang mit Hunden und Katzen.

Interview: Martin Meili, Redaktor

Frau Becker, der Aargauische Tierschutzverein betreibt das Tierheim Untersiggenthal. Wie wird der Betrieb finanziert?

Durch Sponsoring und Spenden, Nachlässe sowie Mitgliederbeiträge. Eine Mitgliedschaft kostet 60 Franken. Alles ist privat finanziert. Von der öffentlichen Hand erhalten wir nichts.

Wie rekrutieren Sie das Personal?

Bei uns spielen Quereinsteiger und Freiwillige, die stundenweise Arbeit leisten, eine wichtige Rolle. Bewerberinnen und Bewer­

Zur Person

(mm) Astrid Becker, Verhaltenspsychologin und Tierhomöopathin mit Spezialgebiet Katzen, ist seit 1997 beim Aargauischen Tierschutzverein ATs tätig, seit 2006 ist sie Präsidentin des Vereins. Die Organisation setzt sich für den Schutz von Tieren im Kanton Aargau ein. Der ATs betreibt das Tierheim Untersiggenthal. Das Heim nimmt Hunde, Katzen und Kleintiere auf und vermittelt sie an interessierte Personen, die für die Tierhaltung geeignet sein sollten.

ber müssen im Tierheim ein bis zwei Probetage absolvieren. Anschliessend wird über das Wieweiter entschieden. Wir brauchen aber auch ausgebildete Tierpfleger für unsere Tiere. Da herrscht Knappheit. Es ist schwierig, gut qualifiziertes Fachpersonal zu finden.

Das Tierheim beherbergt vor allem Katzen und Hunde. Hat es weitere Bewohner, allenfalls exotische?

Neben Hunden und Katzen gibt es bei uns auch Kleintiere wie Kaninchen, Ratten, Gerbil – das sind mongolische Rennratten – oder andere Nagetiere. Gelegentlich haben wir auch aufgefundene Vögel. Aber für die gefiederten Freunde haben wir eine Zusammenarbeit mit spezialisierten Partnern wie dem Vogelpark Ambigua in Zeihen, wo Vögel untergebracht sind. Für Schlangen sind wir nicht eingerichtet. Dafür gibt es Auffangstellen.

Lassen sich Tiere in eher schwierige oder eher pflegeleichte einteilen?

Klar sind Goldfische leichter zu halten als Katzen oder Hunde. Aber Tiere weisen individuelle Biografien auf. Sie haben ver­

«Das Problem liegt am anderen Ende der Leine»

schiedene Charaktere, auch innerhalb der gleichen Rasse und sie sind unterschiedlich sozialisiert. Bei Hunden lässt sich sagen: Entscheidend ist auch, wer sich am anderen Ende der Leine befindet. Die meisten Tierhalter bemühen sich um tiergerechte Haltung. Jene, die das nicht tun, sind eine Minderheit. Leider kann es immer wieder einmal zu Extremfällen kommen, dass ein Hund einen Menschen oder ein Tier attackiert.

Im Kanton Zürich sind Bullterrier und Pitbull-Terrier seit fünfzehn Jahren verboten. Wegen einer Attacke eines Rottweilers darf diese Rasse seit 2025 nicht mehr angeschafft werden. Sind diese Verbote aus Ihrer Sicht gerechtfertigt?

Es ist Symptombekämpfung. Angehörige der verbotenen Rassen können gefährlich sein oder harmlos. Die alleinige Zugehörigkeit zu einer Rasse sagt noch nichts aus. Es gibt auch andere Hunderassen, die beissen können, aber von der Absicht, alle diese Hunde zu verbieten, habe ich bisher nichts gehört. Auch hier sage ich es nochmal: Das Problem liegt am anderen Ende der Leine. Die Gründe, Hunde anzuschaffen, sind vielfältig. Echte Tierliebe einerseits und die Sehnsucht, einen Gefährten zu haben andererseits, sind nur zwei von zahlreichen Gründen, sich ein Haustier anzuschaffen. Bisse können gefährlich sein, allein aufgrund der Kraft, beziehungsweise der Grösse und dem Gewicht des Tieres. Grosse und schwere Hunde haben eher das Potenzial Menschen gefährliche Verletzungen zuzufügen als kleine. Aber auch kleine Hunde können aggressiv sein, wenn sie falsch sozialisiert sind, wenn sie nicht betreut und erzogen werden.

Was ist zu tun?

Ersthundehalter sollten zuerst einen Theoriekurs besuchen und einen Sachkundenachweis erbringen. Verfügt der an einem Tier Interessierte über das Grundwissen zum Tier oder nicht? Theoriekurse müssen für obligatorisch erklärt werden. Absichten und Wissen der Personen, die Hunde halten wollen, müssen geprüft werden. Der Online­Welpenhandel ist eine Katastrophe. Oft ist er illegal. Weibliche Tiere werden als Gebärmaschinen missbraucht. Jungtiere werden dem Muttertier viel zu früh entrissen. Das verursacht unglaubliches Tierleid.

Hunde sind traumatisiert, legen Verhaltensstörungen an den Tag und die Erwerber der Tiere fragen sich, warum sich die Tiere so verhalten, wie sie es tun. Verhaltensstörungen sind oft sehr schwer korrigierbar und brauchen viel Zeit und Wissen der Besitzer.

Wer steckt hinter dem illegalen Tierhandel? Der Ursprung liegt meistens im Ausland.

Und weshalb ist das so?

Viele Regierungen, etwa im mittelosteuropäischen Raum, schenken dem Tierschutz zu wenig Beachtung. Es gibt regulatorische

«Weibliche Tiere werden als Gebärmaschinen missbraucht»

Lücken. Wie in anderen Bereichen sollte der Tierschutz bis zu einem gewissen Grad grenzüberschreitend funktionieren. Die Standards der Länder müssten wohl etwas mehr aneinander angeglichen werden. Für einen funktionierenden Tierschutz braucht es eine internationale Zusammenarbeit.

Aber ist das Klagen über den Welpenhandel manchmal nicht etwas unredlich? Es gibt einige Züchter, die den grenzüberschreitenden Welpenhandel medienwirksam verurteilen. Aber sie wollen wohl einfach keine ausländische Konkurrenz. Gleichzeitig gibt es Qualzuchten. Gemäss der Journalistin Judith Blage trifft dies vor allem auf Bernhardiner, Dalmatiner, Französische Bulldoggen oder Möpse zu. Viele, vor allem kleine Hunde, haben zu kurze Schnauzen. Sie sind fast permanent in Atemnot, weil sie «herzig» auszusehen haben. Viele Qualzuchten sind legal.

Man darf nicht alle Züchter in den gleichen Topf werfen. Unsere Haustiere sind alle Resultate der Zucht. Aber bei Qualzuchten sehe ich durchaus Regulierungspotenzial. Das heisst, man sollte Qualzuchten verbieten. Auch den hundequälenden Welpenhändlern sollte das Handwerk gelegt werden.

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Tiere sind eigene Persönlichkeiten.

Die eigensinnige Katze: nicht nur ein Klischee.
Fotos: Aargauischer Tierschutzverein

Sie sprechen von traumatisierten Hunden. Es wird die Forderung nach psychiatrischer Hilfestellung gestellt. Psychiater für Hunde. Oder Luxushäppchen für Katzen und Hunde, während Teile der Menschheit hungern. Menschen in wohlhabenden Ländern geben Unsummen für ihre Lieblinge aus. Tiere treten an die Stelle von Kindern. Ist da nicht auch eine Verhätschelung der Tiere mit im Spiel? Da muss man klar unterscheiden. Das eine ist das Tierwohl. Da braucht es Wissen.

Hundehalter müssen sich bei der Anschaffung eines Tieres über die Bedürfnisse desselben informieren. Sie müssen bereit sein, wissenschaftliche Inputs und praktische Tipps von erfahrenen Personen entgegenzunehmen. Wir, der Tierschutz, sind Teil dieser

Aufklärung fürs Tierwohl. Dafür braucht es viel Man­ beziehungsweise Womanpower. Es braucht Ärztinnen und Ärzte für Tiere. In extremen Fällen, bei traumatisierten Hunden beispielsweise, kann vielleicht eine temporäre verhaltenspsychologische Begleitung durchaus sinnvoll sein. Sorgentiere überlässt man nicht einfach ihrem Schicksal.

Etwas anderes ist die Verhätschelung. Die gibt es tatsächlich. Menschen verpassen ihren Tieren Maschen und Tüll, damit sie angeblich niedlich aussehen. Das tangiert die Würde des Tieres. Solche Tierhalter glauben, das Tier empfinde wie sie. Aber das stimmt nicht. Tiere sind eigene Persönlichkeiten mit Anspruch auf ein Umfeld, das ihre Bedürfnisse respektiert.

Sie legen Wert auf Erziehung. Aber lassen sich Tiere einfach so erziehen?

Hunde brauchen eine konsequente, liebevolle Erziehung. Sie müssen lernen beziehungsweise wissen, dass ihr Halter Attacken auf andere Tiere oder Menschen nicht zulässt. Hunde können das lernen. Für Fehlverhalten ist nun einmal der Mensch, der Halter, verantwortlich.

Bei Katzen ist das etwas anders. Das Klischee von der eigensinnigen Katze ist durchaus nicht nur ein Klischee. Eine Katze wählt sich ihren Lieblingsplatz selbst aus. Ein ihr zugewiesenes Kissen kann sie durchaus ignorieren. Etwas Verständnis für die Extravaganzen sollten jene, die eine Katze wollen, schon haben. Sonst schafft man sich besser ein Tamagotchi an.

Zerkratze Möbel und heruntergerissene Vorhänge muss man also einfach in Kauf nehmen?

Nein, auch bei Katzen kann man durchaus versuchen, Leitplanken anzulegen. Wir empfehlen Neuhaltern jeweils, einen Kratzbaum sowie eine Katzenhöhle anzuschaffen. Eine Kartonschachtel mit Katzenspielsachen ist für viele Tiere eine gute Beschäftigung. Viele Katzen lassen sich auf das ein und kratzen und spielen mit dem, was der Tierhalter ihnen anbietet. Aber mit abweichendem Verhalten muss man stets rechnen.

Manchmal wäre etwas mehr Nachsicht gut. Viele Mieterinnen und Mieter haben Katzen. Aber sie dürfen an ihren Balkonen keine Netze spannen, um Tierstürze zu verhindern. Katzentüren würden helfen, damit die Tiere ein bisschen mehr Freiheit beziehungsweise Auslauf haben. Da wünsche ich mir etwas mehr Toleranz von Eigentümern und Verwaltungen.

Katzen sind seit einiger Zeit den Freunden der Biodiversität ein Dorn im Auge. Es sind schon Forderungen aufgetaucht, frei herumlaufende Katzen in Wäldern zu bejagen. Wie sehen Sie das?

Jagd auf Katzen geht meines Erachtens nicht. Es gibt sehr viele Katzen, auch viele unkastrierte, das stimmt. Ich denke nicht, dass sie die Hauptursache von Biodiversi­

Ersthundehalter sollten zuerst einen Theoriekurs besuchen.
Auch Kaninchen finden manchmal den Weg ins Tierheim.
Fotos: Aargauischer Tierschutzverein

tätsverlusten sind. Das ist vor allem der Mensch. Schauen Sie, wie sich das Siedlungsgebiet des Menschen in den letzten Jahrzehnten ausgedehnt hat. Da sehe ich eine der Ursachen für den Verlust an Biodiversität. Die allfällige Jagd auf Katzen ist nicht Ursachen­, sondern Symptombekämpfung.

Sie fordern also freies Geleit für Katzen? Nein, keineswegs. Katzen sollten kastriert werden und zwar sowohl die Freiläufer als auch die Stubenhocker. Und sie sollten mit Chips versehen werden, damit die Herkunft ersichtlich ist. Das ist eine Forderung des Aargauischen Tierschutzvereins, welche tatsächlich im Grossen Rat aufgenommen wurde. Jetzt wird dies sogar schweizweit ernsthaft diskutiert. Das ist ein Erfolg der Tierschutzvereine.

Aber die Kastration, vorweg bei weiblichen Hunden, kann jüngeren Studien zufolge ebenfalls Traumata und Nebenwirkungen hervorrufen, die nichts mit Tierwohl zu tun haben.

Ja, bei Hunden ist das etwas anderes als bei Katzen. Hunde sind näher beim Halter als Katzen. Hunde vermehren sich nicht in dem Ausmass, wie das bei Katzen der Fall ist. Jeder Kastration eines Hundes geht eine

«Verhaltensstörungen sind oft sehr schwer korrigierbar»

Vorabklärung beim Tierarzt voran. Anders als in vielen Ländern, wo Hunde einfach herumstreunen und niemandem gehören, können Hunde in der Schweiz meistens einem Halter zugeordnet werden. Da ist ein ärztlich begleitetes Abwägen Pro und Kontra Kastration, ohne das Tierwohl zu verletzen, durchaus möglich.

Der Raum der Haustiere wird auch von wilden Tieren zunehmend benutzt. Es kommt zu Begegnungen von wilden Tieren mit Haustieren. Der Wolf ist schon da, Goldschakale und Waschbären sind am Kommen.

Ich denke, es gibt selten Konflikte zwischen wilden Tieren und Haustieren. Sollte es

doch einmal zu Zufallsbegegnungen kommen, kann es gefährlich werden. Der Fuchs, um ein Beispiel zu nennen, gehört in der Schweiz zur einheimischen Fauna. Er gehört hierher. Vor dem Wolf kann man sich schützen, beispielsweise mit Herdenschutzhunden.

Bei gefährlichen Wölfen hingegen, die von ihrer anvisierten Beute nicht ablassen und auf Alpweiden Zäune einreissen und selbst Herdenhunde angreifen, ist meines Erachtens ein gezielter Abschuss zu rechtfertigen. Aber einfach ganze Rudel präventiv

Bitte nicht stören

abschiessen: Da habe ich meine Mühe. Der Wolf ist bei uns heimisch, sogar der Wisent.

Aber die geplante Wiederansiedlung des Wisents im Naturpark Thal dient doch nicht wirklich dem Tierwohl. Wisente brauchen Platz, den gibt es im Kanton Solothurn kaum. Für die Tiere ist es wohl besser, wenn sie sich in Polen aufhalten können. Darüber lässt sich diskutieren. Einer Wiederansiedlung auf zu kleinen Flächen darf durchaus Skepsis entgegengebracht werden.

Einige Regeln zum Umgang von Kindern mit Hunden (mm) Hunde und Kinder passen durchaus zusammen. Aber es gibt einige Regeln, die es zu beachten gilt. Der Hund stammt vom Wolf ab. Seine Domestizierung begann nach Schätzungen der Wissenschaft vermutlich vor einigen Zehntausend Jahren. Zahme Tiere näherten sich Siedlungen. Der Mensch erkannte in ihnen bald Nutzen, sei es als Tiere zum Jagen oder zum Bewachen. Die zutraulichsten und dem Menschen als die nützlichsten erscheinenden Tiere wurden weitergezüchtet, bis sie sich von den Wölfen zu unterscheiden begannen. Aber Hunde und Wölfe bleiben genetisch nah verwandt.

Tiere sind keine Spielzeuge

Durch die Zucht haben sich Instinkte nicht einfach in Luft aufgelöst. Wenn man einem Hund den gefüllten und hingestellten Futtertrog wieder wegnimmt, kann er schnappen. Um sich zu behaupten, musste sich der Wolf auf freier Wildbahn durchsetzen und Beute machen, um zu überleben. Deshalb ist die Futteraggression bis zu einem gewissen Grad geblieben und kann in Grenzsituationen eskalieren.

Der Aargauische Tierschutzverein empfiehlt, dass insbesondere kleine Kinder und Hunde nicht allein zusammen sein sollten. Es sei stets mit unvorhersehbaren Situationen zu rechnen. Eltern und Grosseltern müssen Kindern den respektvollen Umgang mit Hunden beibringen. Hunde sind keine Spielzeuge. Sie haben eigene Bedürfnisse und Empfindungen.

Fressen und schlafen lassen

Kinder können Hunden unabsichtlich wehtun. Am Fell ziehen, kneifen, am Schwanz ziehen oder eben «spasseshalber» das Futter wegnehmen: Da kann die Grenze der Gutmütigkeit des Tiers auf einen Schlag überschritten sein. Das Tier zeigt sich plötzlich aggressiv und schnappt oder – schlimmer – beisst. Kindern muss erklärt werden, dass Hunde nicht gestört werden dürfen, wenn sie fressen, schlafen, mit einem Gegenstand spielen, an ihrem Kauknochen knabbern oder sich in «ihre Ecke» zurückziehen. Kinder sollten vor allem nicht mit ihrem Gesicht die Nähe des Hundes suchen.

Wenn Hunde aus dem Tierheim nicht das erwartete Verhalten im Haushalt an den Tag legen, empfiehlt sich eine rasche Kontaktaufnahme mit dem Fachpersonal des Tierheimes oder einem Hundetrainer. Je länger unerwünschtes Verhalten des Tiers andauert, desto schwieriger wird es, das Verhalten zu korrigieren.

Weitere Informationen: www.tierschutz-aargau.ch

«Dachdecker

und Spengler

können nicht durch KI ersetzt werden»

Stephan Wullschleger, Präsident der Sektion Aargau des Verbandes Gebäudehülle Schweiz, spricht über Nachhaltigkeit, Materialien und den beruflichen Nachwuchs in der Gebäudehülle-Branche.

Interview: Martin Meili, Redaktor

Herr Wullschleger, Sie sind in Bereichen wie Fassade, Wärmedämmung, Spenglerei und vor allem Bedachung tätig. Zu Dächern passen Solaranlagen. Wenn man sich umschaut, kann man von einem Boom sprechen. Auf was sind Sie spezialisiert? Wir sind vor allem im Bereich Indach­Anlagen tätig. Das ist anspruchsvoller als die Montage von Aufdach­Anlagen, bei denen häufig mit Temporär­Personal gearbeitet wird. Bei Indach­Anlagen braucht es entsprechende Qualifikationen. Die Planung ist anspruchsvoller. Wir wollen dort tätig sein, wo qualifiziertes Handwerk gefragt ist.

Das heisst, Sie sind vor allem im Neubau tätig?

Nein, der Neubau beläuft sich nur auf rund 20 Prozent unseres Auftragsvolumens. Die überwiegende Mehrheit an Aufträgen stammt aus Sanierungen. Wenn das Dach erneuert wird, wird es häufig mit einer Solaranlage ergänzt.

Wie entwickelt sich der Absatz der Solaranlagen?

Die letzten Jahre bescherten der Gebäudehülle­Branche erhebliche Zuwächse bei Solaranlagen. Das neue Stromgesetz benachteiligt die Betreiber von grossen Anlagen durch reduzierte Stromrückspeisetarife. In Extremfällen, das heisst, bei Stromüber­

schüssen, was vor allem in den Sommermonaten der Fall ist, muss sogar mit Negativentschädigungen gerechnet werden. Das heisst, der Betreiber muss bezahlen, wenn er seinen Solarstrom ins Netz einspeisen will. Diese Regelung hat dämpfende Wirkung auf die Nachfrage bestimmter Kategorien von Solaranlagen.

Was empfehlen Sie Ihren Kunden: eine Photovoltaikanlage zur Produktion von Strom oder eine thermische Solaranlage zur Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung?

Der Kunde bestimmt. Aber Strom lässt sich vielseitiger verwenden als Wärme aus thermischen Anlagen. Deshalb tendiere ich

Montage von Solarmodulen auf einem Steildach.

eher dazu, eine Photovoltaikanlage zu empfehlen.

Zu den Fassaden: Im Städtebau wird oft mit viel Glas und Aluminium gebaut. Beides ist in letzter Zeit in Verruf geraten, weil damit Hitze gestaut wird. Was wäre zu tun?

Glas und Aluminium kommen häufig zum Einsatz, weil sie bei Investoren im Trend liegen und weil sie dem Städtebau einen bestimmten Touch verleihen. Die Fassaden allein sind es nicht, die zu Hitzestau führen. Oft sind es die Plätze, die Hitze stauen. Es hat zu wenig Bäume. Fassaden lassen sich ebenfalls begrünen, was die Hitze abschwächt. Bei hinterlüfteten Fassaden wird Hitze abgeführt.

Sie sprechen von hinterlüfteten Fassaden. Was spricht für sie im Vergleich zu Kompaktfassaden?

Bei der hinterlüfteten Fassade überwiegen die Vorteile gegenüber der Kompaktfassade. Sie schützt das Gebäude besser vor

«Wir wollen dort tätig sein, wo qualifiziertes Handwerk gefragt ist»

Feuchtigkeit. Im Laufe der Zeit weisen Kompaktfassaden oft eher Risse auf als hinterlüftete Fassaden. Die Anschaffungskosten von Kompaktfassaden sind tiefer als die von hinterlüfteten. Investoren daher häufig für diese Lösung.

Ist es aus energetischen Gründen sinnvoll, eine Kompaktfassade durch eine hinterlüftete zu ersetzen? Irgendwann stellt sich ja auch die Frage, ob es nicht besser ist, einen schlecht wärmegedämmten Altbau durch einen Neubau zu ersetzen. Bei Sanierungen sind Einzelmassnahmen oft Flickwerk. Es gibt häufig zahlreiche Wärmebrücken. Gebäudeteile sind oft zu wenig aufeinander abgestimmt.

Bei energetischen Sanierungen können Einzelmassnahmen durchaus sinnvoll sein und zu mehr Energieeffizienz führen. Mit einer Dachsanierung und einem Fensterer­

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Steildach versus Flachdach

Witterungsfestigkeit, Ästhetik und Langlebigkeit als Kriterien

(mm) Das Dach, als Teil der Gebäudehülle, gibt es in verschiedenen Ausführungen. Das Satteldach, eine Variante des Steildachs, gilt als das in der Schweiz am meisten verbreitete Dach. Beim Satteldach treffen sich oben auf dem First zwei Dachflächen. Durch die geneigten Flächen kann Regenwasser und Schmelzwasser rasch abfliessen. Ebenso rutscht Schnee vergleichsweise schnell ab. Das reduziert die Schneelast auf dem Dach. Eine weitere Steildach-Variante ist das Walmdach, das an den beiden Stirnseiten ebenfalls geneigte Dachflächen aufweist. Walmdächer gelten als noch stabiler als Satteldächer. Sie weisen grundsätzlich einen erhöhten Windwiderstand auf. Walmdächer sind deshalb besonders im alpinen oder voralpinen Raum anzutreffen, wo Wetterextreme oft häufiger auftreten als im Mittelland.

Dichtigkeit entscheidend

Anders als das Steildach bietet das Flachdach grundsätzlich viel Zusatznutzen – beispielsweise die Dachbegrünung oder den Bau von Terrassen. Das Flachdach erzielt maximale Raumnutzung im Innern des Gebäudes. Steildächer sind eher im ruralen Raum anzutreffen, Flachdächer eher in urbanen Gebieten. Weil das Flachdach Regenwasser zurückbehält, eignet es sich für die Dachbegrünung. Aber das birgt auch Risiken. Wasserschäden treten beim Flachdach üblicherweise häufiger auf als beim Steildach. Allerdings weisen auch Flachdächer eine geringe Neigung auf, damit das Wasser besser abfliessen kann. Die geringfügige Neigung lässt Nutzungen wie Freizeitaktivitäten auf dem Dach dennoch zu.

Flachdächer verleihen Gebäuden einen minimalistischen, reduzierten Touch. Sie gelten deshalb als «modern» und sind eher im Trend als Steildächer. Der Materialaufwand lässt sich im Unterschied zum Steildach grundsätzlich reduzieren. Das Dach hat einen leichteren und weniger riskanten Zugang als das Steildach. Allfällige Reparaturen oder Wartungen sind deshalb grundsätzlich kostengünstiger durchzuführen als bei Steildächern. Wegen der höheren Wasserretention als bei Steildächern muss das Flachdach regelmässig besichtigt und allenfalls häufiger gewartet werden als das Steildach. Eine funktionierende Abdichtung ist zentral zur Vermeidung von Wasserschäden am Gebäude, die durch Wasseransammlungen (Pfützen) ausgelöst werden können. Die Tragfähigkeit für Schneelasten muss grösser sein als beim Steildach, weil Schnee länger liegen bleibt.

Die Investitionskosten mögen für ein Flachdach tiefer sein als für ein Steildach, aber die Abdichtung muss rund alle 20 bis 30 Jahre erneuert werden.

Gute Steildächer weisen eine Lebenserwartung von rund 50 Jahren auf. Die Baukosten für ein Steildach sind grundsätzlich höher als für ein Flachdach. Es braucht mehr Material (Dachstuhl, Ziegel). Ebenso ist der Arbeitsaufwand für die Erstellung des Dachs grösser. Die Dachschrägen reduzieren den Wohnraum.

Ein Walmdach ist nicht automatisch sicher gegen hohes Windaufkommen und Sturm. Dachziegel und Metallkomponenten müssen ausreichend befestigt sein. Die Befestigungen sollten regelmässig kontrolliert werden. Die Begehung des Steildachs ist selbstverständlich aufwendiger und auch gefährlicher als die Begehung des Flachdachs.

Weitere Informationen: www.knabenhans-ag.ch

satz etwa kann sehr viel Energie gespart werden. Wenn bei einer Erneuerung die Bausubstanz erheblich tangiert ist, beispielsweise durch eine veränderte Raumaufteilung oder statische Verstärkungen, kann ein Ersatzbau prüfenswert sein.

Entscheidend für energieeffizientes Bauen sind auch Wärmedämmungen. Sie reichen von Dammstoffen aus Polyurethan über Mineral- und Steinwolle bis hin zu ökologischen Materialien wie Hanf oder Schafwolle. Das ist eine breite Palette. Gab es in den letzten Jahren auch Flops? Vielleicht nicht gerade Flops aber es hat sich gezeigt, dass Dämmstoffe aus Flocken, beispielweise aus Zelluloseflocken aus recyceltem Zeitungspapier dem Brandschutz nicht immer genügend Rechnung tragen oder sich die Flocken im Laufe der Zeit setzen, so dass die Dämmwirkung nachlässt. Aber die meisten Dämmstoffe im Markt haben ihre Berechtigung. Oberstes Gebot ist eine geringe Wärmeleitfähigkeit. Zudem sollten Dämmstoffe temperaturbeständig sein. Hanf beispielsweise ist ein möglicher Wärmedämmstoff, aber die

Nachfrage ist marginal. Schafwolle ist grundsätzlich auch ein guter Wärmedämmstoff. Aber es braucht Dämmschichten von

«Im

Neubau ist es oft Feuchtigkeit, die erhebliche Schäden verursacht»

über 30 Zentimetern Dicke. Das kann zu Lasten des Innenraums im Gebäude gehen, was nicht sehr beliebt ist. Hinzu kommt, dass Schafwolle vergleichsweise teuer ist. Es kommt oft vor, dass nach ökologischen Dämmstoffen gefragt wird, aber letztlich entscheidet für den Kauf fast immer der Preis.

Welche Dämmstoffe sind nachhaltig, welche weniger?

Das lässt sich nicht so ohne weiteres verallgemeinern. Nicht nur das Endprodukt ist relevant, sondern die ganze Herstellungskette. In besonderem Masse die Logistik. Kurze Transportwege sind nachhaltig. Wir arbeiten vor allem mit Lieferanten zusammen, die sich in geografischer Nähe befinden.

Trotz Neuentwicklungen und Innovationen im Materialbereich sind Schäden ein häufiger Begleiter im Bau. Welche Ursache von Schäden treffen Sie in ihrem Alltag immer wieder an?

Foto: stock.adobe.com/Sonja Birkelbach

Im Neubau ist es oft Feuchtigkeit, die erhebliche Schäden verursacht. Das liegt aber häufig nicht daran, dass falsche Materialien eingesetzt oder verbaut würden, sondern weil elementare Regeln nicht beachtet werden. So wird die Bauaustrocknungsphase oft abgekürzt, um Wohnungen möglichst schnell bezugsbereit zu machen, damit die Mieterschaft einzieht und Geld fliesst. Aber das ist zu kurz gedacht. Bauten müssen austrocknen, sonst verursacht dies Schäden. Diese Schäden müssen erstens behoben werden, was teuer ist und zweitens müssen oft Reduktionen bei der Miete zugestanden werden. Das kostet nochmals. Auch im Bau gilt: Vorsorgen ist besser als heilen.

Materialien sind immer wieder Gegenstand von Debatten. Als das Kultur- und Kongresszentrum Luzern mit einem grossen Kupferdach ausgestattet wurde, gab es Kritik. Kupfer sei ein Schwermetall, hohe Konzentrationen seien schädlich für Wasserorganismen, der Kupferabtrag in den Vierwaldstättersee belaste See und Umwelt, hiess es. Findet die Diskussion um Umweltbelastungen durch Kupfer weiterhin statt?

In der Spenglerei­Branche sind die Kupfermengen pro Bauwerk vergleichsweise klein. Das ist nicht so wie bei einem riesigen Dach, wie das in Luzern der Fall ist. Heute wird eher Kunststoff kritisiert. Kupfer verfügt über wesentliche Vorteile: Langlebigkeit und Korrosionsbeständigkeit beispielsweise.

Was Versprechungen manchmal nicht standgehalten hat, sind Bleche aus Kupfertitanzink. Bei Temperaturschwankungen sind eher Risse festzustellen als bei anderen Materialien.

Sie haben Kunststoff angesprochen. Sie bieten auch Dächer an, Steildächer und Flachdächer. Flachdächer galten früher als schadenanfällig, insbesondere wegen den Abdichtungen aus Kunststofffolien. Ist das immer noch so?

Fassade mit Begrünung.

Nein, Flachdächer haben im Bau eine überragende Berechtigung. Mittlerweile sind sie erprobt. Das Flachdach lässt viele Optionen zu: Dachterrassen, Dachbegrünung, Platz für Solaranlagen und durchs Aufstocken von Etagen kann zusätzlicher Wohnraum gewonnen werden. Das ist vor allem im urbanen Bereich von Bedeutung. Bezüglich Abdichtung von Flachdächern räume ich Bitumen einen leichten Vorteil ein gegenüber den Kunststofffolien. Bitumen ist etwas langlebiger, bis zu

«Bei energetischen Sanierungen können

Einzelmassnahmen

durchaus sinnvoll sein»

20 oder 30 Jahre. Aber auch Bitumen muss gewartet werden. Es gilt, allfällige Risse möglichst früh zu entdecken. Rechtzeitig repariert verhindert dies allfällige grössere Schäden.

Es ist davon auszugehen, dass es auch in der Gebäudehüllen-Branche Personalmangel und Probleme beim Nachwuchs gibt. Wie sieht das konkret aus?

Dachdecker und Spengler sind Berufe, die körperliche Robustheit voraussetzen. Unsere Berufsleute sind der Witterung ausgesetzt. Kälte, Hitze, Nässe und Wind. Das alles gehört dazu. Dafür lässt sich nur eine Minderheit von jungen Leuten begeistern. Im Zeitalter von Homeoffice ist es schwieriger geworden, Interesse für unsere Branchen zu wecken.

In den letzten Jahren konnte ein Trend zur Akademisierung in unserer Gesellschaft beobachtet werden. Mit den Fortschritten der KI­Technologien wird sich der Stellenmarkt in den nächsten Jahren stark verändern. Das ist aber auch eine Chance für die Berufe in der Gebäudehülle. Denn Dachdecker und Spengler können nicht durch KI ersetzt werden. Da ist nach wie vor viel Handarbeit gefragt. Das Berufsfeld der Gebäudehülle hat sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Es gibt neue Materialien und Technologien für das Bauen. Die Berufe der Gebäudehülle sind vielseitiger und spannender geworden. Technisches Verständnis gewinnt an Stellenwert. Auch für weiterführende Berufe wie Bauleiter, Architektinnen und Architekten kann eine Grundausbildung im Bauwesen sehr hilfreich sein, um praktische Lösungen zu finden.

Wie verhält es sich mit den Frauen in den Berufen der Gebäudehülle?

Der Frauenanteil ist vergleichsweise gering, aber steigend. In unserem Betrieb werden immer wieder Frauen ausgebildet, insbesondere im Spenglerberuf, etwas seltener als Dachdeckerin. Männer verfügen üblicherweise über mehr körperliche Kraft als Frauen. Aber durch Hilfsmittel wie einen modernen Maschinenpark und Kräne lässt sich das ausgleichen. Es gibt keinen Grund, dass Frauen den Berufen im Bereich Gebäudehülle fernbleiben.

Im Bauhauptgewebe wird manchmal der Ruf laut, dass für bestimmte Berufsgruppen

das Pensionsalter kollektiv gesenkt werden solle, weil die jahrelange Tätigkeit erhebliche gesundheitsschädigende Auswirkungen haben könne. Gibt es diese Forderungen nach frühzeitiger Pensionierung in der Gebäudehüllen-Branche ebenfalls?

Ich denke, dass der Ruf nach vorzeitiger Pensionierung kollektiv für bestimmte Berufskategorien nicht gerechtfertigt ist. Solche Modelle sollten auf der betrieblichen Ebene ausgehandelt und vereinbart werden. Wie bereits angetönt, gibt es in der Gebäudehüllen­Branche mittlerweile Hilfsmittel, die Arbeitsabläufe wesentlich

«Branchenlösungen für die Herabsetzung des Pensionsalters sind teuer»

erleichtern. Die Sicherheitsstandards sind hoch. Wir arbeiten eng mit der SUVA zusammen. Durch Prävention und die Beachtung von Regeln zur Arbeitssicherheit haben die Anzahl der Unfälle und allfällige daraus resultierende gesundheitliche Schäden wesentlich abgenommen.

Branchenlösungen für die Herabsetzung des Pensionsalters sind teuer. Es sind die Angestellten der Gebäudehüllen­Branche selbst, die solchen Lösungen skeptisch gegenüberstehen. Das muss ja bezahlt werden. Das würde bedeuten: höhere Abgaben für jene, die aktiv im Beruf arbeiten. Eine Mehrheit der Angestellten in der Gebäudehüllen­Branche will das nicht.

Zu Person und Verband

(mm) Stephan Wullschleger ist Präsident der Sektion Aargau des Verbandes Gebäudehülle Schweiz. Er ist Inhaber des Unternehmens Wullschleger Bedachungen mit Sitz in Strengelbach und bietet Dienstleistungen an in den Sparten Steildach, Flachdach, Fassadenbau, Spenglerei, Holzbau und Solaranlagen. Das Unternehmen beschäftigt rund 15 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Der Verband Gebäudehülle Schweiz (bis 2010 Schweizerischer Verband Dach und Wand) ist die Branchenorganisation für Unternehmen der Bereiche Gebäudehülle, Dach, Fassade und Dämmung. Der Verband vertritt die Interessen von über 700 Unternehmen der Gebäudehüllen-Branche. Zu den Hauptaufgaben des Verbands gehört die Aus- und Weiterbildung der Branchenangehörigen sowie die Entwicklung technischer Standards und Richtlinien. Die Sektion Aargau zählt 40 Unternehmen.

Foto:

«Der Start der Wasserstoffproduktion ist für 2027 vorgesehen»

Martin Gautschi, Inhaber von Voegtlin-Meyer, beschreitet mit einer Kooperation Neuland im Gebiet fossilfreier Treibstoffe.

Interview: Martin Meili, Redaktor

Herr Gautschi, Ihr Unternehmen wurde als Handelsfirma in den Bereichen Kohle, Holz und Torf gegründet. Heute, mehr als ein Jahrhundert später, spielen fossile Energien weiterhin eine Rolle. Aber Sie haben in den letzten Jahren auch in nicht fossile Bereiche investiert. Wie ist der Stand der Dinge? In welche Richtung wollen Sie sich unternehmerisch weiterentwickeln?

Grösster Umsatzträger ist weiterhin der Bereich Treib­ und Brennstoffe auf fossiler Basis. Aber wir wollen auch in nicht fossilen Bereichen Marktanteile gewinnen. Wir wachsen in den Sparten Kanalservice und Entsorgung. Und wir investieren

auch in nicht fossile Energieträger wie Wasserstoff.

Könnten Sie das noch etwas erläutern? Wir wollen in die Produktion von CO2neutralem, sprich grünem Wasserstoff einsteigen. Es handelt sich um ein Projekt mit den Partnern Axpo und IBB. Wir bauen

«Es handelt sich um grünen Wasserstoff aus Überschüssen aus erneuerbaren Energien»

eine Anlage für Wasserstoff in Brugg. Es handelt sich um grünen Wasserstoff aus Überschüssen aus erneuerbaren Energien. In unserem Fall ist das Wasser aus dem

Laufwasserkraftwerk Villnachern, das von der Axpo betrieben wird. Der Start der Wasserstoffproduktion ist für 2027 vorgesehen. Wir stellen unsere Tankstelleninfrastruktur zur Verfügung, damit man in Brugg Wasserstoff tanken kann. Bei guter Nachfrage soll die Anlage zu einem späteren Zeitpunkt ausgebaut werden. Ziel ist es, vorerst 100 schwere Fahrzeuge mit Wasserstoff versorgen zu können.

Heute kostet ein Liter Benzin oder Diesel rund 1.80 Franken, wie teuer wird der Wasserstoff sein?

Der Marktpreis für grünen Wasserstoff (H2) an einer Zapfsäule in der Schweiz ist je nach Standort zwischen 15 und 20 Franken pro Kilogramm. Ein schweres Fahr­

Wasserstoffbetriebenes Fahrzeug der Postautoflotte.

zeug braucht pro Tag rund 30 Kilogramm. So gesehen ist grüner Wasserstoff als Treibstoff nur unwesentlich teurer als Diesel.

Voraussetzung für den Absatz ist, dass man ein entsprechendes Fahrzeug hat und dass die Bereitschaft vorhanden ist, den höheren Preis zu bezahlen. Wie geht es weiter mit dem Projekt Wasserstoff?

Im ersten Schritt werden wir in mehreren Etappen die Postautoflotte, welche im Auftrag des Kantons Aargau im öffentlichen Verkehr der Region Brugg unterwegs ist, betanken. Wir sind überzeugt, dass bei der Topographie in unserer Region der Wasserstoffantrieb mehr Vorteile hat als der batterieelektrische Antrieb.

Wasserstoff aus erneuerbaren Energien hat den Vorteil, dass er als klimaneutral gilt. Aber die Umwandlungsprozesse sind sehr energieintensiv. Gibt es weitere Nachteile beim Energieträger Wasserstoff?

Erstens die Mengen: Wenn die Nachfrage explodieren würde, stünde zumindest am Anfang nicht genügend überschüssige Energie aus dem Kraftwerk Villnachern

zur Verfügung. Zweitens die Energiedichte: Diesel hat eine acht Mal höhere Energiedichte als Wasserstoff. Das macht die Logistik von Wasserstoff anspruchsvoller.

Ist das ein Grund weshalb Sie weiterhin auf fossile Energien setzen?

Ja und nein. Wir bieten weiterhin fossile Energien an, weil sie im Markt nachgefragt werden. Und zweitens glauben wir, dass in Zukunft in bestimmten Sektoren weiterhin fossile Energien unentbehrlich sind.

Können Sie das etwas ausführen?

Wind und Sonne liefern Energie, wann es ihnen passt. Energie muss aber jederzeit zur

«Diesel hat eine acht Mal höhere Energiedichte als Wasserstoff»

Verfügung stehen. Energiesysteme mit Wind­ und Solarkraftanlagen funktionieren nur, wenn auf eine Backup­Infrastruktur

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Fotos: Voegtlin-Meyer
Tankstelle in Brugg.

zurückgegriffen werden kann. Das Backup sind fossile Energien. Es geht um Versorgungssicherheit. Ohne fossile Energien ist die Versorgungssicherheit nicht gewährleistet. Bezüglich Versorgungssicherheit verfügt Erdöl über einen Leistungsausweis, der seinesgleichen sucht. Heizöl kann jahrelang gelagert werden, ohne Qualitätseinbusse. Das ist bei Biotreibstoffen nicht der Fall. Wenn man an der Tankstelle Diesel tankt, sind darin sieben Prozent Biotreibstoffe enthalten. Aber beim Lagern müssen Bio­Diesel und herkömmliches Öl getrennt gelagert werden. Die Qualität kann nur aufrechterhalten werden, wenn das Erdöl rein ist,

sonst droht ein Qualitätsverlust innert einer gewissen Zeit.

Zur Frage der Versorgungssicherheit gesellt sich ein ökonomischer Aspekt. Carbura, die schweizerische Import­ und Pflichtlagerorganisation für fossile Erdölprodukte, ist vollständig von der Schweizerischen Mineralölbranche finanziert – ohne Subventionen. Den Steuerzahler kostet das nichts. Das ist nicht wie beim Netzzuschlag der Stromlieferanten, der die Solarenergie mitfinanziert.

Aber es bleibt ein gesellschaftliches Ziel, die Treibhausgasemissionen zu senken.

Der Strompreis ist entscheidend

Grüner Wasserstoff im Widerstreit der Meinungen

(mm) Die derzeit grösste Anlage zur Produktion von Wasserstoff in der Schweiz befindet sich in Domat/Ems (GR) beim Wasserkraftwerk Reichenau. Es handelt sich um ein Projekt von Axpo und Rhiienergie. Mit dem in Domat/Ems erzeugten Wasserstoff sollen jährlich bis zu 1,5 Mio. Liter Diesel für Lastwagen und Busse eingespart werden – ein Beitrag zur Senkung von CO2-Emissionen in der Mobilität.

Der grösste Betreiber von Bussen in der Schweiz, Postauto, hat allerdings Presseberichten zufolge bis heute in Graubünden wenig Interesse für die Betankung seiner Fahrzeuge durch Wasserstoff bekundet. Gemäss «Neue Zürcher Zeitung» vom 27.4.2024 sei es schwierig, mit Wasserstoff betriebene Busse für die Bergstrecken in Graubünden einzusetzen. Vielen Fahrzeugen fehle der Wasserstoffantrieb, heisst es.

Viel Strom, viel Land Wasserstoff wird mittels Elektrolyse aus Wasser gewonnen. Mit Strom wird Wasser in seine Bestandteile Wasserstoff und Sauerstoff aufgespalten. Der in Domat/Ems hergestellte Wasserstoff gilt als grün, weil er mit Strom vom Laufwasserkraftwerk Reichenau, das von der Axpo betrieben wird, hergestellt wird.

Der Strompreis bestimmt zu rund drei Vierteln die Herstellungskosten von Wasserstoff. Vertrieben wird der Wasserstoff aus Domat/Ems mit herkömmlichen Lastwagen. Beim Wasserstoff-Projekt in Brugg würden die Fahrzeuge an der Tankstelle von Voegtlin-Meyer direkt mit Wasserstoff betankt, was die CO2-Bilanz gegenüber dem Bündner-Projekt verbessert. Die Wasserstoff-Wirtschaft ist nicht unumstritten. Der in Oberrohrdorf wohnende Maschinenbauingenieur Ulf Bossel schrieb in der Aargauer Zeitung zur Elektrolyse: Aus neun Litern Wasser werden 1 kg Wasserstoff und 8 kg Sauerstoff gewonnen. Eine flächendeckende Wasserstoffwirtschaft würde zu Engpässen bei sauberem Wasser aus lokalen Quellen führen. Bei Brennstoffzellen führen die Schritte Strom für Wasseraufbereitung, Elektrolyse, Verdichtung, Transport, Speicherung, Umfüllung, zurück zu Strom zu schlechten Wirkungsgraden: Nur etwa 25 Prozent der ursprünglichen Energie könne genutzt werden, schrieb Bossel in seiner Zuschrift an die Aargauer Zeitung.

Eine andere Möglichkeit als Strom aus Wasserkraft ist Strom aus Solar- und Windkraft zur Erzeugung von grünem Wasserstoff. Das würde aber bei einer bedeutenden Wasserstoffproduktion in der Schweiz gemäss Emanuel Höhener vom Carnot-Cournot-Netzwerk (NZZ vom 6.4.2024) einen enormen Landverschleiss nach sich ziehen.

Ja, wir als Mineralölbranche leisten da durchaus einen Beitrag. Unter anderem sind dem Diesel­Treibstoff sieben Prozent Bio­ Diesel beigemischt. Das ist ein Beitrag zur Senkung der CO2­Emissionen.

Weshalb nur sieben Prozent?

In erster Linie gilt die Diesel­Norm, welche in der Schweiz und in Europa sieben Prozent Bioanteil zulässt. Wir sind durchaus imstande, Treibstoffe auf der Basis von 100 Prozent Bio herzustellen. Aber der Einsatz kann zu Schäden am Fahrzeug führen. Das Kälteverhalten des Fahrzeugs ist anders. Bei einem Fahrzeug, das vollumfänglich mit Biotreibstoff fährt, droht bei tiefen Temperaturen eine Verstopfung der Filter.

Hinzu kommt noch etwas Soziales. Biotreibstoffe entziehen dem Land Flächen für den Nahrungsmittelanbau. Hungern, um fahren zu können? Das kann es ja nicht sein.

Sie setzen auf Wasserstoff, andere auf E-Mobilität als Alternative zu fossilen Energien. Haben Sie etwas gegen Elektrofahrzeuge?

Elektrofahrzeuge mögen ihre Berechtigung haben im Nahverkehr. Aber im Güterverkehr, also beim Versorgen der Menschen mit lebensnotwendigen Gütern und für lange Distanzen generell, weist die E­Mobilität erhebliche Schwachstellen auf. Die Ladeinfrastruktur ist zu wenig ausgebaut. Die Reichweite der Nutzfahrzeuge ist für ein funktionierendes und effizientes Transportsystem zu gering. Die Drehmomente,

«Das Kälteverhalten des Fahrzeugs ist anders»

die für einen Motor für einen Lastwagen von 40 Tonnen Gewicht notwendig sind, sind mit einem allfälligen Elektro­Lastwagen nicht zu erreichen. Da müsste eine Batterie her mit einem Gewicht von rund 8 Tonnen. Da kann man nicht mehr von Ökologie sprechen.

Aber es gibt immer mehr Ladestationen und technische Verbesserungen an den Fahrzeugen werden zu höheren Reichweiten führen.

Aber eine Vollelektrisierung der Mobilität wäre nicht ohne erhebliche Nebenwirkungen zu erreichen. Es bräuchte Unmengen von zusätzlichem Strom. Allein mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien ist das

«Hungern um fahren zu können? Das kann es ja nicht sein»

nicht zu bewerkstelligen. Es bräuchte neue Gaskraftwerke und Kohlekraftwerke, ohne die Deutschland schon heute nicht auskommt. Das Stichwort hierzu lautet graue Energie. Der CO2­Ausstoss findet nicht mehr beim Auspuff statt, sondern bei der Produktion des Stroms für die Elektroautomobile.

Weitere Nachteile der Elektromobilität sind die Batterien. Sie sind sehr schwer. Ein

grösseres Personenfahrzeug nähert sich mit der eingebauten Batterie der 3­TonnenGrenze. Der Antrieb eines solchen Autos braucht viel Energie. Für die Batterien braucht es Seltenerdenmetalle und Rohstoffe wie Kobalt, für deren Abbau fossile Energien eingesetzt werden und die auf Kinderarbeit basieren. Da bleibt die Nachhaltigkeit auf der Strecke. Der VW Lupo benötigte 3 Liter Diesel auf 100 km. Das ist umweltfreundlicher als ein mehrere Tonnen schweres Elektrofahrzeug.

Aber werden da nicht Äpfel mit Birnen verwechselt? Es gibt auch «übergewichtige» Benziner und dieselbetriebene Fahrzeuge? Ja, aber die relativen Gewichtsunterschiede bleiben. Und die Unmengen an verschiedensten Rohstoffen, die von überall aus der Welt beschafft werden müssen, stecken auch in Klein­ und Kleinstwagen der Elektromobilität.

Zur Person

(mm) Martin Gautschi ist Inhaber der in Bereichen wie Brennstoffe, Treibstoffe, Tankrevisionen, Entsorgungsservice und Personentransport tätigen Voegtlin-Meyer in Windisch. Gautschi ist Präsident von Swissoil Schweiz, dem Dachverband der Brennstoffhändler der Schweiz.

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Garten mit Naturpool

Erfahrungswerte sind ein grosser Gewinn und darauf darf die Lehnert AG mit Geschäftssitz in Rombach (AG) zurückgreifen. Mit der Gestaltung und dem Bau von zahlreichen Garten­ und Wasseranlagen sind die beiden Geschäftsinhaber, Stefan Lehnert und Max Hochstrasser, voll am Ball.

Nachhaltig und ökologisch

Mit ständiger Weiterentwicklung in Bausystemen, Bautechniken und der Verwendung von modernen Materialen wurden über viele Jahre Gartentrends gesetzt und mitgetragen. So auch in diesem Privatgarten (vgl. Fotografie) mit einem klassischen Naturpool. Stefan Lehnert beschreibt die Gartenanlage als nachhaltiges und ökologisch wertvolles Projekt, das sich durch Ästhetik und Moderne auszeichnet. «Die erstklassige Kombination von Gartenarchi­

tektur und Architektur führt zu einem stilgetreuen Gesamtbild, Innen­ und Aussenräumen verschmelzen, für den Gartenbesitzer entsteht ein stylisches Wohnambiente. Konkret wurden hier ein Naturpool und die umliegende Gartengestaltung geplant und gebaut. «Mittlerweile ist unsere Bauweise

soweit ausgefeilt, dass optisch kaum ein Unterschied zwischen Naturpool und einem herkömmlichen Swimmingpool erkennbar ist», so Stefan Lehnert.

Keine häufigen Wechsel mehr Ein biologischer Kiesfilter und ein Sandfilter, angegliedert an das Fer­

Blacho-Tex: Blachen und Zeltvermietung

Zeltvermietung inklusive Festzubehör und Festmobiliar.

Das KMU legt Wert auf dessen Tradition und «Swissness». Die gesamte Konfektion der Blachen, Abdeckungen und Schutzhüllen wird in der eigenen Produktion gewährleistet.

Die Blacho-Tex AG schafft Raum für Ihren Anlass. Selbstverständlich immer im Fokus sind die Witterungsbeständigkeit und die Abschirmung bei Regen, Hagel, Sonne,

Wind, Kälte oder Hitze. Die modernen Party- und Festzelte bieten in jedem Fall optimalen Schutz und sind geeignet für Hochzeiten, Firmenevents, Geburtstagspartys, Vereinsanlässe, Open Airs, Ausstellungen, Messen usw.

Zusätzlich zu den Zelten bietet die Blacho-Tex AG Zubehör wie Festbestuhlung, Gasheizungen, Stehtische, Beleuchtungen, Böden und Bühnen, Barelemente und Barhocker oder auch Sonnenschirme, Kühlschränke, Garderobenständer, Hussen und viele weitere nützliche Mietartikel.

Für jeden Zweck – Swiss Made Im umfassenden Angebot der Blachenprofis findet man Abdeckungen oder Schutzhüllen für Schwimmbäder, Sandkästen, Motorboote, Grills, Gartenmöbel und

Foto: Lehnert

tigbecken, sind für die Wasserreinigung zuständig. Die quirlige Gegenstromanlage sorgt für riesigen Badespass. Eine Sauna lädt in der kühlen Zeit ein, wobei dann das Schwimmbecken des Naturpools als Eisbecken genutzt wird. «Welch ein Vorteil und ökologischer Gedanke, dem wir gerecht werden», so Lehnert. «Die Nachhaltigkeit liegt zudem darin, dass wir das Schwimmbecken einmalig mit Wasser befüllen und es aufgrund der biologischen Leistung der gesamten Anlage über viele Jahre nicht mehr gewechselt werden muss».

Lehnert AG

Wasser Pflanzen Gärten

Schachenstrasse 112

5012 Wöschnau

www.gartenzentrum.ch

selbstverständlich Blachenverdecke für Lieferwagen und Anhänger, Blachen-Seitenwände, Blachen-Sonnensegel, Biotop- und Weihereinlagen, Silowasserpressen, Sichtschutz-Blachen für Geländer und Zäune, Werbeblachen oder starke PavillonDachblachen.

Alles hergestellt in bester Qualität für einen langfristigen Einsatz und zu einem fairen Nettopreis ab Werk. Setzen Sie auf über 65 Jahre Erfahrung und Qualität.

Blacho-Tex AG

Vorstadt 6 5607 Hägglingen Tel. 056 624 15 55

info@blacho-tex.ch www.shop.blacho-tex.ch

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Gartengestaltung und Naturpool in einem.
Foto: Blacho-Tex

Brunner Küchen: Qualität zum Anfassen

Die wohl grösste Küchenausstellung der Schweiz finden Sie in Bettwil bei der Brunner Küchen AG. Eine Quelle der Inspiration mit einer grossen Vielfalt an kreativen Gestaltungsmöglichkeiten sowie den neuesten Trends bezüglich Farben und Materialien wird Ihnen hier präsentiert. Die Ausstellung zeigt Ihnen auf einer Fläche von 1000 m2 rund 30 Ausstellungsküchen und eine beeindruckende Auswahl an innovativen Materialien, die die Grenzen des Möglichen in der Küchengestaltung neu definieren. Von revolutionären Oberflächenmaterialien bis hin zu nachhaltigen Optionen, wir zeigen Ihnen eine breite Palette an Gestaltungsmöglichkeiten, die nicht nur ästhetisch ansprechen, sondern auch funktional und langlebig sind.

Wir bieten Ihnen ein Ausstellungserlebnis, bei welchem Sie die neu-

esten Materialien hautnah erleben können. Fühlen Sie die Geschmeidigkeit eines hochwertigen Natursteins, die Wärme von ausgesuchtem Schweizer Holz oder die moderne Eleganz von Glas und Metall. Zudem können Sie sich von der hohen Qualität der Verarbeitung und den raffinierten Details der gezeigten Küchen überzeugen. Unsere

Küchenausstellung ermöglicht es Ihnen, die verschiedenen Texturen und Farben zu vergleichen, um sicherzustellen, dass Sie die perfekte Wahl für Ihre Küche treffen.

Darüber hinaus stehen Ihnen unsere Fachberater zur Verfügung, um Sie über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Materialien zu informie-

Mietmodell für Ladestationen in MFH

Die Einführung von Elektrofahrzeugen bringt für Verwaltungen und Eigentümerschaften neue Herausforderungen mit sich. Immer mehr Mieterinnen und Mieter fahren Fahrzeuge mit elektrifiziertem Antrieb und benötigen daher geeignete Lademöglichkeiten. NeoVac bietet für Mehrfamilienhäuser ein Mietmodell für Ladestationen an – inklusive Service, Support und Abrechnung. Eigentümerschaften und Verwaltungen werden damit vollständig vom administrativen Aufwand entlastet.

E-Mobility Go: Kauf oder Miete Mit «E-Mobility Go!» können Nutzerinnen und Mieter zwischen dem Kauf der Ladestation für –CHF 1980.– oder einer monatlichen Mietoption für CHF 39.– wählen. In beiden Fällen wird eine einmalige Onboarding-Gebühr von CHF 95.–

Mieterinnen und Mieter können wählen: eine Ladestation kaufen oder mieten.

erhoben. Die Stromkosten für die Ladeinfrastruktur werden direkt an NeoVac fakturiert und die Gebühren für die genutzte Energie über die Kreditkarte der Mieterinnen und Nutzer abgerechnet. NeoVac ermöglicht es damit Eigentümerschaften und Verwaltungen die vielfälti-

gen Vorzüge der Elektromobilität uneingeschränkt zu geniessen und koordiniert nicht nur die Erschliessung und Erstinstallation des Grundausbaus, sondern übernimmt auch den Einbau einzelner Ladestationen sowie die Abrechnung, die Wartung und die Service- und Sup-

ren. Gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl der optimalen Materialien, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden und Ihren individuellen Stil unterstreichen.

Foto: Brunner Küchen

Öffnungszeiten Küchenausstellung Es ist keine Anmeldung erforderlich. Mo bis Do: 8–12 und 13–17.30 Uhr Fr: 8–12 und 13–16 Uhr Sa: 9–15 Uhr

Für eine individuelle Küchenberatung bitten wir Sie, mit uns einen Termin zu vereinbaren.

Brunner Küchen AG

Hauptstrasse 17 5618 Bettwil Tel. 056 676 70 70 info@brunner-kuechen.ch www.brunner-kuechen.ch

Foto: NeoVac

port-Leistungen. Damit werden Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Verwaltungen vom administrativen Aufwand entlastet und haben die Gewissheit, dass alles funktioniert. Zudem müssen sie zukünftig keine Investitionen mehr in die Infrastruktur tätigen.

Mehr Informationen:

www.neovac.ch > Intelligente Energie > Energie laden > Ladestationen für Mehrfamilienhäuser

NeoVac ATA AG Eichaustrasse 1 9463 Oberriet (SG)

www.neovac.ch

Brunner Küchen: die wohl grösste Küchenausstellung der Schweiz in Bettwil.

Heizöl – warten oder jetzt kaufen?

Die Heizölpreise sind auf den tiefsten Stand seit über vier Jahren gefallen – ein aussergewöhnlicher Tiefstand für das Frühjahr. Viele

Hauseigentümer fragen sich: Jetzt zuschlagen oder doch lieber noch abwarten?

Die Glaskugel ist angesichts weltweiter Krisen zwar getrübt, aber ein Blick auf die Marktlage bringt Orientierung: Neue Zölle der USA auf chinesische Produkte, drohende Gegenzölle und eine mögliche globale Rezession belasten die Ölpreise massiv. Zusätzlich erhöht die OPEC ab Mai voraussichtlich ihre Fördermengen stärker als erwartet. Auch die Wiederaufnahme der Atomgespräche mit dem Iran wirkt dämpfend auf den Preis. Die Märkte bleiben nervös – Richtungswechsel sind jederzeit möglich.

Drei empfohlene Strategien Deshalb empfehlen wir – je nach Tankfüllstand und Risikotyp – drei Strategien:

Für sicherheitsorientierte Eigentümer: Wer wenig Heizöl hat oder Preissicherheit schätzt, sollte jetzt handeln. Die aktuellen Preise liegen ca. CHF 12.– pro 100 Liter unter dem vom April 2024. Jetzt den Jahresbedarf sichern, kann sich lohnen –günstiger war es seit Jahren nicht.

Für moderate Risikotypen: eine Teilbestellung jetzt, den Rest später – so profitieren Sie von Tiefpreisen, bleiben aber flexibel, falls der Markt weiter fällt.

Für Preisspekulanten mit gut gefülltem Tank: Wer erst kürzlich aufgefüllt hat, kann abwarten. Aber: Die Lage bleibt volatil. Wer diese Strategie wählt, sollte den Markt eng verfolgen.

Die aktuelle Preislage bietet Chancen – egal, welchen Weg Sie wählen.

Gewappnet für einen heissen Sommer

Sie möchten die heissen Tage im kühlen Schatten geniessen? Sich gleichzeitig darauf verlassen können, dass sich die Anlage bei einem heftigen Windstoss oder Platzregen selbst in Sicherheit bringt? Dann sind Sie bei der Klinso GmbH genau an der richtigen Adresse.

Breite Produktpalette

Ob Schutz vor Sonne, Wind oder ungebetenen Gästen, die Klinso GmbH sorgt mit hochwertigen Produkten und fachgerechter Montage dafür, dass Ihre individuellen Wünsche in Erfüllung gehen. Als Spezialist für Rollläden, Markisen und Insektenschutz bietet das Unternehmen massgeschneiderte Lösungen, die Wohnkomfort und Funktionalität perfekt vereinen. Dabei legt das Unternehmen besonderen Wert auf langlebige Materialien, innovative Technik und modernes Design. Doch nicht nur die Produktpalette überzeugt: Der umfassende Service der Klinso GmbH garantiert eine professionelle Beratung, eine präzise Planung und eine zuverlässige Umsetzung. Auch Reparaturen und Wartungen gehören zum Angebot, damit Ihre Anlagen stets einwandfrei funktionieren.

Gartenbeschattung von unserem Lieferanten Stobag.

Sie möchten gerne vor einer Entscheidung die Produkte live begutachten und testen? Dann kommen Sie in unseren Showroom nach Staufen. Mit einem im Voraus vereinbarten Termin kann eine professionelle und ausführliche Beratung garantiert werden. Lassen Sie sich von der faszinierenden Produktewelt überzeugen.

Wichtig ist, dass Ihre Entscheidung zu Ihrer Situation passt. Und wenn Sie unsicher sind: Wir beraten Sie gerne individuell.

Wie auch immer Sie sich entscheiden mögen, so oder so profitieren Sie bei der Voegtlin Meyer AG von attraktiven Preisen und unserem exklusiven HEV­Mitglieder­Rabatt. Voegtlin­Meyer: Ihre Energieexperten mit Weitblick.

Voegtlin-Meyer AG

Aumattstrasse 2

5210 Windisch Tel. 056 460 05 05

www.voegtlin-meyer.ch

Foto: Stobag

Mehr Informationen finden Sie auf der Website oder direkt im persönlichen Gespräch mit den Fachberatern.

Neuer Eigentümer

Wussten Sie schon, dass die im Jahre 1997 gegründete Unternehmung im Sommer 2024 in neue Hände übergeben wurde? Zusammen mit unserem neuen Eigentümer, der H.M. Storenbau GmbH, können wir Ihnen einen noch schnelleren und breiteren Service anbieten als bisher.

Klinso GmbH

Aarauerstrasse 72

5603 Staufen

Tel. 056 441 51 51

www.klinso.ch

Foto: Voegtlin-Meyer
Voegtlin-Meyer wagt den Blick in die Glaskugel.

Rutschmann: Der nächste Sommer kommt bestimmt

Seit 1995 produziert und vertreibt die Rutschmann AG in Ellikon an der Thur Insektenschutzprodukte. Das Familienunternehmen mit 28 Angestellten hilft Ihnen kompetent, damit Ihre Räume frei von Insekten sind.

Uneingeschränkte Durchsicht

Anlässlich des 30-jährigen Firmenjubiläums fanden am Wochenende des 8./9. März 2025 Tage der offenen Tür statt. Viele begeisterte Kundinnen und Kunden sowie interessierten Besucher nutzten die Gelegenheit und nahmen das neueste Produkt der Rutschmann AG unter die Lupe. Mit der sprossenfreien Pendeltür revolutioniert das Unternehmen den Schweizer Markt. Trotz Verzicht auf eine Quer-Sprosse wird die Stabilität gewährleistet und die Kundinnen und Kunden erfreuen sich an einer uneingeschränkten Durchsicht. In der über 250 m2 grossen Fachausstel-

Foto: zvg

situation verlangt eine individuelle Variantenaufnahme. Nach kurzer Produktionszeit dank eigener Fliegengitter-Manufaktur montieren die Fachspezialisten den Insektenschutz in Ihrem Zuhause, damit Sie wieder bei offenem Fenster ruhig schlafen können.

Zögern Sie nicht, kontaktieren Sie den fachkundigen Innendienst der Rutschmann AG telefonisch.

lung am Firmensitz konnten sich die Besucherinnen und Besucher von dieser Neuheit und den bewährten Produkten überzeugen. Auch das patentierte Transpatec-Gewebe konnte mit seiner wesentlich besseren Luftund Lichtdurchlässigkeit gegenüber den herkömmlichen Insektenschutzgeweben bei den Interessentinnen

und Interessenten punkten. Überzeugen Sie sich selbst von dem neuesten Produkt und besuchen Sie die Rutschmann AG in Ellikon an der Thur.

Beratung an Ort und Stelle

Der kompetente Aussendienst berät Sie gerne vor Ort, denn jede Einbau-

Rutschmann AG

Fliegengitter-Fabrik

8548 Ellikon an der Thur Tel. 052 369 00 69

www.rutschmann.swiss

Trockengebiet Hausgarten – mehr Wurzeln im Rohr

Der Klimawandel forciert Wurzeleinwüchse: RohrMax entfernt lange Stränge.

Sickerleitungen führen das Wasser rund ums Haus ab. Sie sind frostsicher verlegt in mindestens eineinhalb Metern Tiefe. Durch kleine Löcher nehmen die Rohre das Umgebungswasser auf und leiten es vom Grundstück.

In den Rohren ist es meist etwas feucht, was auch die Natur bemerkt. Bei Hecken und Bäumen in Hausnähe ist eine periodische Kontrolle der Sickerleitungen und -schächte durch den Fachmann ratsam. Insbesondere da in den vergangenen Jah-

ren die Verstopfungen in Sickerleitungen durch Wurzeleinwuchs merklich zugenommen haben.

Klimawandel beschert Stress

Mal sind es starke Niederschläge, dann folgen wieder anhaltende Trockenheit oder Hitze und die Bäume und Sträucher reagieren, indem sie ihre Energie vermehrt ins Wurzelwachstum investieren. Sie verbessern ihre Wasseraufnahme. Eine Strategie, die sich langfristig sicherlich lohnt, denn die nächste Trockenperiode kommt bestimmt.

Ein nützliches Angebot

Wer sich über den Zustand seiner Rohre – und auch Rinnen und Schächte – informieren will, kann bei RohrMax eine kostenlose Funktionskontrolle anfordern. Telefonisch oder über info@rohrmax.ch. Dabei gilt stets: Sollte die Kontrolle

eine Verstopfung oder anderen Handlungsbedarf aufdecken, ist es immer der Hauseigentümerin resp. dem Hauseigentümer überlassen, eine Reinigung/Massnahme durchführen zu lassen oder darauf zu verzichten. Die Vorsorge-Funktionskontrollen von RohrMax ziehen nie Verpflichtungen nach sich – und bleiben kostenlos, auch wenn kein Reinigungsauftrag erteilt wird.

RohrMax AG

24-h-Abfluss-Notfallservice Rohrreinigung

Kostenlose Funktionskontrolle Industriestrasse 2 5610 Wohlen

24-h-Service und -Beratung Tel. Tel. 0848 852 856 info@rohrmax.ch

www.rohrmax.ch

Rutschmann: das Familienunternehmen mit viel Erfahrung.
Foto: RohrMax

Frego-Pergola – smart gesteuert, jederzeit

Ein Sturm zieht auf – und die Pergola-Store ist noch ausgefahren? Was früher ein hektisches Zurückkehren erforderte, lässt sich heute ganz entspannt per Smartphone lösen: Ein Klick genügt – und die Store fährt automatisch ins schützende Fach zurück. Der Fernzugriff via Web ist bei allen geschalteten

Frego-Elementen wie Storenantrieben und Licht gewährleistet – zu Hause, unterwegs oder aus den Ferien. So schützen autorisierte Personen Ihr Zuhause oder Feriendomizil zuverlässig vor Sonne, Wetter und Einblick. Gleichzeitig wird das Material geschont, da es trotz hoher Wind- und Wetterstabilität we-

Frego AG

Foto:

niger den Naturkräften ausgesetzt ist.

Komfort im Alltag

Auch im Alltag bringt die digitale Steuerung für alle steuerbaren Teile spürbaren Komfort: Mit nur einem Klick lassen sich Sonnen-, Wetteroder Sichtschutzsysteme gleichzeitig bedienen – unkompliziert und effizient. Für stimmungsvolle Abende sorgen Frego-LED-Bänder oder punktuelle LED-Einbauspots. Beide Varianten sind energiesparend, dimmbar und bequem per Fernbedienung regulierbar.

Draussen wohlfühlen

Pergolen verwandeln Aussenräume in persönliche Wohlfühloasen – geschützt, geborgen und individuell gestaltet. Jede Pergola wird auf Mass gefertigt, exakt abgestimmt auf die Wünsche, Bedürfnisse und Platzver-

hältnisse der Kundschaft. Ob Faltstore, Glas- oder Lamellendach – jede Lösung bietet zuverlässigen Schutz vor Sonne, Wind und Wetter. Senkrechte Schutz- oder Design-Schiebeelemente schaffen zusätzliche Privatsphäre und setzen stilvolle Akzente.

Ein Schweizer Produkt

Die Pergola-Konstruktion wird nach den Farbwünschen der Kundschaft pulverbeschichtet. Das Familienunternehmen Frego fertigt praktisch alle Lösungen in Handarbeit mit Schweizer Produkten in Merenschwand und Ottenbach.

Frego AG

8913 Ottenbach (ZH)

3123 Belp (BE)

Tel. 0800 99 00 77 info@frego.ch

www.frego.swiss

Striega-Therm: weit über dem Marktstandard

Nachhaltigkeit beginnt dort, wo Verantwortung gelebt wird.

Die Striega-Therm AG steht seit über 40 Jahren für hochwertige, in der Schweiz gefertigte Wärmepumpen. Doch das Unternehmen in Rothrist geht weiter: Es verbindet ökologische Verantwortung mit sozialem Engagement – Tag für Tag, ganz praktisch.

Über 95 Prozent der verbauten Komponenten stammen von Schweizer Lieferanten. Produziert wird vollständig am Standort Rothrist, mit klarer Ausrichtung auf Qualität, kurze Transportwege und Langlebigkeit. So entstehen Heizsysteme mit einer Lebensdauer von

20 bis 30 Jahren – weit über dem Marktstandard.

Soziales Engagement

Striega-Therm übernimmt auch soziale Verantwortung: In Zusammenarbeit mit Institutionen wie der AZB in Strengelbach, der Borna in Rothrist, der VEBO in Oensingen und der JVA Lenzburg werden Montage- und Konfektionierungsarbeiten durchgeführt. Diese Partnerschaften schaffen faire Arbeitsplätze für Menschen mit Beeinträchtigungen oder erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt –und sind fester Bestandteil der täglichen Produktion.

10-Jahres-Garantie

Dieses Engagement zeigt sich auch im Umgang mit Kunden: Beratungen sind unverbindlich, transparent und persönlich. Zudem gewährt

Striega-Therm bis Ende 2026 eine zehnjährige Garantie auf ihre Wärmepumpen – ohne Zusatzkosten. Nachhaltigkeit, Qualität und Menschlichkeit – das ist kein Marketing, sondern gelebte Praxis bei Striega-Therm.

Striega-Therm AG

Breitenstrasse 10 4852 Rothrist

Während Bürozeiten:

Verkauf: 062 552 54 54

Technische Fragen: 062 552 54 52

www.striega-therm.ch

Individuell geplant, zum Geniessen gemacht – Frego-Pergolen.
Foto: Striega-Therm

Erdbeben – schweizweit unterversichert

Zurich: bestehende Erdbebengefährdung im ganzen Land aufzeigen.

Erdbeben werden oft unterschätzt. Dabei bergen sie von allen Naturgefahren das grösste Schadenpotenzial. Gefährdet ist prinzipiell die gesamte Schweiz, also nicht nur die bekannten «Hotspots» Wallis, Basel, Graubünden, Zentralschweiz und St. Galler Rheintal. Nur rund 15 Prozent der Gebäudeeigentümer sind bei einem Privatversicherer gegen Schäden durch Erdbeben versichert. Auch wenn ein Gebäude

nicht vollständig zerstört wird, können die Schäden die finanziellen Möglichkeiten der Wohneigentümer rasch übersteigen. Deshalb empfiehlt Zurich allen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümern, eine zusätzliche Erdbebenversicherung abzuschliessen.

Erdbebenrisiken berechnen Drei Faktoren spielen bei der Einschätzung der Erdbebengefahr eine

Rolle: Die Erdbebenwahrscheinlichkeit am Standort, die Struktur des Untergrundes sowie die Bauweise des Gebäudes. Je weicher der Untergrund, desto mehr werden Erdbebenwellen verstärkt.

Der Zurich Naturgefahren-Radar bietet eine standortgenaue Analyse für das Gefährdungspotenzial von 11 verschiedenen Naturgefahren, darunter auch Erdbeben: zurich.ch/ naturgefahren. Ein anderes Tool ist das Erdbebenrisikotool des Schweizerischen Erdbebendienstes der ETH. Dieses berücksichtigt auch das Gebäudealter sowie den Untergrund bei der Berechnung des individuellen Erdbebenrisikos: SED | Erdbebenrisikotool (ethz.ch)

Angebot für HEV-Mitglieder Mitglieder des Hauseigentümerverbandes profitieren von der langjäh-

rigen Partnerschaft mit Zurich und erhalten 10 Prozent Rabatt auf ihre Prämie. Hinzu kommen weitere Angebote: In der Zurich-Erdbebenversicherung können Immobilien, Hausrat und Geschäftsinventar gegen die finanziellen Folgen von Erdbeben abgesichert werden. Die Versicherung ist also für Privatpersonen genauso interessant wie für KMUs. Auch Folgeereignisse wie Brände oder Plünderungen sind mit abgesichert.

Zurich, Generalagentur

Vincenzo Centolanza Industriestrasse 14 5036 Oberentfelden Tel. 062 836 52 52 aargau@zurich.ch

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Voegtlin-Meyer: Hausräumungen und Sperrgut-Taxi

Ein Neuanfang beginnt mit Platz für Neues – die Voegtlin-Meyer Entsorgung AG sorgt für eine schnelle, diskrete und umweltfreundliche Lösung. Ob bei einer Hausräumung oder der SperrgutEntsorgung, das erfahrene Team arbeitet effizient, nachhaltig und stressfrei.

Zügeltermine im Auge behalten Gerade an den Zügelterminen im Aargau (31. März, 30. Juni, 30. September) ist eine rasche Abwicklung gefragt. Dank Express-Service erfolgt die Räumung innerhalb von 48 Stunden – sauber, diskret und zum fairen Preis.

Professionell und zuverlässig Eine Hausräumung kann emotional und aufwendig sein. Die Voegtlin-Meyer Entsorgung AG übernimmt diese Aufgabe schnell und

Platz schaffen leicht gemacht mit der Voegtlin-Meyer Entsorgung AG.

fachgerecht – ob nach einem Todesfall, einem Umzug ins Altersheim oder einer Wohnungsauflösung. Das Team kommt vor Ort, räumt, trennt Wertstoffe und entsorgt umweltfreundlich.

Sperrgut-Taxi: Schnell bestellt, bequem entsorgt. Schwere Möbel oder alte Haushaltsgeräte? Das

Sperrgut-Taxi holt alles direkt aus Wohnzimmer, Keller oder Garage ab. Kein Schleppen, kein Transportaufwand – ein Anruf genügt, und das Team übernimmt die Arbeit.

Regional, nachhaltig, zuverlässig Als etabliertes Familienunternehmen kümmert sich die Voegtlin-

Grafik: Voegtlin-Meyer

Meyer Entsorgung AG in 85 Gemeinden um die Sammlung von Kehricht, Grüngut, Papier, Glas und Sperrgut. Die Firma setzt auf umweltfreundliche Lösungen und sichert Arbeitsplätze im Kanton Aargau.

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Foto: zurich

Nr. 458 Mai 52. Jahrgang

Auflage WEMF beglaubigt 39‘301 Ex. Basis 2023/2024

Anzahl Mitglieder: 39’556 (31. März 2025)

Offizielles Organ des Hauseigentümerverbandes Aargau, erscheint 10 Mal jährlich Einzelexemplar Fr. 3.–Für Verbandsmitglieder ist das Abonnement im Jahresbeitrag inbegriffen.

HERAUSGEBER

Hauseigentümerverband Aargau

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50 info@hev-aargau.ch, www.hev-aargau.ch

IBAN: CH82 0900 0000 5000 9730 2

REDAKTION

Dr. Fabian Schnell (fs), Chefredaktor Redaktion Themen:

Eveline Frei (ef), 6214 Schenkon

Martin Meili (mm), 5412 Gebenstorf

INSERATE

DaPa Media GmbH, Davide Paolozzi

Wohlerstrasse 15, 5620 Bremgarten Tel. 056 641 90 80 info@dapamedia.ch www.dapamedia.ch

HERSTELLUNG UND VERTRIEB

Hauseigentümerverband Aargau

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden Tel. 056 200 50 50 wohnwirtschaft@hev-aargau.ch

ADRESSÄNDERUNGEN

HEV Aargau, Tel. 056 200 50 50, info@hev-aargau.ch

Titelbild: stock.adobe.com/evannovostro

Der Nachdruck ist mit Quellenangabe gestattet. Über nicht bestellte Manuskripte kann keine Korrespondenz geführt werden. Der Inhalt der Rubrik «Firmen und Produkte» liegt in der Verantwortung der Absender und muss nicht mit der Meinung des Herausgebers übereinstimmen. Der Inserateteil und die Publireportagen dienen lediglich der Information der Mitglieder und Leser über Produkte und Dienstleistungen.

Hauseigentümerverband Aargau (Kantonalverband)

Stadtturmstrasse 19, 5400 Baden, Tagblatthaus, 11. OG

Schalteröffnungszeiten:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr

www.hev-aargau.ch, info@hev-aargau.ch

Telefonzentrale inkl. Bestellung Vorlagen und Broschüren:

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Mo–Fr 8.00–12.00 sowie 13.30–16.00 Uhr

Telefonische Rechtsberatung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Aarau und Kulm

Bahnhofstrasse 10, Postfach, 5001 Aarau www.hev-aarau-kulm.ch

Tel. 062 822 06 14

Telefonische Rechtsberatung:

Mo 13.30–18.00, Mi 13.30–16.30, Fr 7.30–12.00 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Baden/Brugg/Zurzach siehe oben Hauseigentümerverband Aargau

Hauseigentümerverband Lenzburg-Seetal Niederlenzerstrasse 10, 5600 Lenzburg

Tel. 062 888 25 38 www.hev-lenzburg.ch, info@hev-lenzburg.ch

Telefonische Rechtsberatung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Fricktal (Bezirke Rheinfelden, Laufenburg)

Postfach 176, 5070 Frick Fragen zu Mitgliederwesen, Liegenschaftsschätzungen und Formularbestellungen:

Mi–Do 8.30–12.00 Uhr

Tel. 0840 438 438; kontakt@hev-fricktal.ch

Telefonische Rechtsberatung:

Tel. 0844 438 438

Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

Hauseigentümerverband Freiamt (Bezirke Bremgarten, Muri) Geschäftsstelle: c/o Fricker, Seiler Rechtsanwälte

Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66 www.hev-freiamt.ch, info@hev-freiamt.ch

Rechtsberatung:

Mo–Fr 8.00–12.00 Uhr sowie 13.30–17.00 Uhr:

Dr. iur. Samuel Egli, lic. iur. Matthias Fricker, lic. iur. Roger Seiler

a) Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen

Tel. 056 611 91 00; Fax 056 611 91 01 oder

b) Kirchenfeldstrasse 8, 5630 Muri

Tel. 056 664 37 37; Fax 056 664 55 66

MLaw Dominik Peter Zürcherstrasse 8, 5620 Bremgarten

Tel. 056 204 41 41

Hauseigentümerverband Zofingen

c/o HEV Aargau, Stadttumstrasse 19, 5400 Baden

Tel. 056 200 50 50 www.hev-zofingen.ch, info@hev-zofingen.ch

Telefonische Rechtsberatung:

Tel. 056 200 50 70, Mo–Fr 9.00–11.30 Uhr

Persönliche Beratungen: nach tel. Vereinbarung

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