Ärzteblatt Baden-Württemberg 12-2023 (Archiv)

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Ä r zteblatt Baden-Württemberg

Foto: Wellcome Collection / Science Museum, London

Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 78. Jahrgang | Gentner Verlag

12 | 2023


Stuttgart-Degerloch (Einmalige, naturnehe Bestlage im Ramsbachtal): Moderne, großzügige Bauhausvilla mit Schwimmhalle und Einliegerwohnung, traumhafte Aussicht, Wohnfläche ca. 451 m², 9 Zimmer, exklusive Designer-Ausstattung, ca. 752m² großes, ebenes Grundstück, 3 Garagen, Energiebedarfsausweis, Endenergiebedardfswert 179,7 kWh (m²a), Energieträger der Heizung: Heizöl, Energieeffinzienzklasse F, Bj, 1976. Ein moderner Architekturklassiker und echtes Wohnjuwel in schönster, purer Naturlage! Kaufpreis Euro 2.500.000.–

Stuttgart-Gänsheide (Bestlage im Villengebiet, Nähe Uhlandshöhe): Stuttgart-Degerloch (Ein Traum wird wahr im Villengebiet Alte Weinsteige): Einzigartige,!prachtvolle Traumhaftes Baugrundstück, einmaliger Panoramastadtblick, ca. 660 m² großes, Jahrhundertwende-Villa, Top-ebenerdiges Grundstück, Originalzustand, Stadtblick,eine Bauvoranfrage für Bj. 1906, ca. 350 m² Wohnfläche, einm² Einfamilienhaus mit ca. 3.100 traumhafter, uneinca.Park, 280 m² Wohnfläche sehbarer 5 Garagen, liegt vor. Sehr Energieausweis liegt seltene nicht vor, Kaufgelegenheit mit da Denkmalobjekt. Ein echter bestechendem Stadtblick. Wohnjuwel der Spitzenklasse ! Kaufpreis Euro 1.680.000.– Kaufpreis und Details auf Anfrage.

Stuttgart-Nord (Bestlage im Villengebiet Am Bismarckturm): Elegante Villa mit Einliegerwohnung, Schwimmhalle, Doppelgarage, Aufzug, Teehaus, Wohnfläche ca. 434 m², ca. 1.083 m² großes, ebenes Traumgrundstück, gehobene Ausstattung, Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarfswert 117.80 kWh/(m²a), Energieeffizienzklasse D, Energieträger der Heizung: Heizöl, Bj. 1982. Einzigartiger Villenklassiker in prominenter Traumlage! Kaufpreis und Details auf Anfrage. Stuttgart-Süd (Nähe Villa Weißenburg/Teehaus): Wunderschönes, stilvolles 1-Familien-Architektenhaus vom renommierten Herrn Professor Paul Schmohl, stadtnahe Wohnlage mit traumhaften Blick über Stuttgart sowie in den großzügigen, herrlichen ca. 1.612 m² großen Naturgarten, die einzigartige Stadtvilla ist exklusiv ausgestattet mit viel Liebe ins Detail, Topzustand, Wohnfläche ca. 232 m², 9 Zimmer. Weitere Bebauungsmöglichkeiten auf dem Grundstück sind möglich. Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarfswert 128.85 kWh/(m²a), Energieträger der Heizung: Erdgas, Energieeffizienzklasse D, Bj. 1928. Ein perfektes Wohlfühlhaus für Architekturliebhaber, Kaufpreis Euro 1.690.000.–

Stuttgart-Degerloch (Bestlage im Villengebiet Waldau am Waldrand): Moderne, großzügige, wunderschöne Villa mit Schwimmhalle, Wohnfläche ca. 321 m², 10 Zimmer, perfekt für eine Großfamilie, hochwertige Ausstattung, ca. 882 m² großes, ebenes Grundstück, Doppelgarage, Energieverbrauchsausweis, Endenergieverbrauchswert 181.1 kWh/ (m²a), Energieträger der Heizung: Erdgas, Energieeffizienzklasse F, Bj. 1978. Echter Wohnklassiker in Traumlage von Stuttgart-Degerloch ! Kaufpreis und Details auf Anfrage. Kaufpreis Euro 2.950.000.-

Stuttgart-West (Toplage im Grünen - Am Kräherwald): Großzügige, vielseitige 1-2-Familien-Doppelhaushälfte, Wohnfläche ca. 234 m² ca. 483 m² großes, ebenes Grundstück, 3 Garagen, Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarfswert 220.10 kWh/(m²a), Energieträger der Heizung: Erdgas, Energieeffizienzklasse G, Bj. 1936. Perfekt als Mehrgenerationenhaus/ Großfamilie! Kaufpreis Euro 1.295.000.–

Stuttgart-Degerloch (Bestlage im Villengebiet, Nähe Nägelestrasse): Außergewöhnliche, großzügige Etagenwohnung mit separatem Gäste-Appartement, einmaliger Panoramablick über Stuttgart, 4 ½ Zimmer, Wohnfläche ca. 239 m², exklusive Ausstattung, Aufzug, 4 Garagen, Energieverbrauchsausweis, Endenergieverbrauchswert 128 kWh/(m²a), Energieträger der Heizung: Erdgas, Energieeffizienzklasse E, Bj. 1992. Eine echte Traumwohnung mit schönstem Stadtpanoramablick! Kaufpreis Euro 1.850.000.–

Stuttgart: (Ein echter Wohn- und Architekturjuwel, Nähe Degerloch) Einzigartiges, familiengerechtes und originales Bauernhaus mit separater Einliegerwohnung, herrliche, ruhige und sonnige Toplage, Baujahr 1830, stilgerechte Kernsanierung für höchste Ansprüche mit der Kombination moderner Altpuristisch, Wohnfläche ca. 369 m², 7 Zimmer, herrliches, ebenerdiges ca. 921 m² großes Grundstück, Kaufpreis Euro 2.280.000.– . Energieausweis liegt nicht vor, da Denkmalobjekt. Ein solch wunderschönes Liebhaberobjekt sollte man sich nicht entgehen lassen !

Stuttgart-Degerloch (Traumlage im Villengebiet Auf dem Haigst): Einzigartiges Baugrundstück, einmaliger Panoramastadtblick, ca. 1.341 m² großer, weitläufiger Park, eine Baugenehmigung für eine moderne Villa mit ca. 450 m² Wohnfläche, Schwimmhalle, Aufzug, 3 Garagen liegt vor. Absolute Kaufgelegenheit mit bestechendem Stadtblick, Kaufpreis und Details auf Anfrage.

Stuttgart-Gänsheide (Bestlage im Villengebiet, Nähe Uhlandshöhe): Einzigartige,!prachtvolle Stuttgart-Degerloch (Ein Traum wird wahr im Villengebiet Alte Weinsteige): Jahrhundertwende-Villa, Top-ebenTraumhaftes Baugrundstück, einmaliger Panoramastadtblick, ca. 660 m² großes, Originalzustand, Stadtblick,eine erdiges Grundstück, Bj. 1906, ca. 350 m² Wohnfläche, Bauvoranfrage für ca. 3.100 m² traumhafter, uneinein Einfamilienhaus mit sehbarer Park, 5 Garagen, ca. 280 m² Wohnfläche Energieausweis liegt nicht vor, liegt vor. Sehr seltene da Denkmalobjekt. Ein echter Kaufgelegenheit mit Wohnjuwel der Spitzenklasse ! bestechendem Stadtblick. Kaufpreis und Details Kaufpreis Euro 1.680.000.– auf Anfrage.

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Inhalt

@AerzteblattBW

Editorial BSG-Urteil zum Notfalldienst ist schwerer Schlag

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Kammern und KV Landeskongress Gesundheit: Revolution, Evolution oder Stillstand?

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„Notbremse“ im Notfalldienst

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Oberflächen-Antigene des Influenzavirus

MEDIZIN 2024

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Ärzteblatt Baden-Württemberg digital

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Das 1994 in Canberra, Australien, hergestellte Modell zeigt die Oberflächen-Antigene Hämagglutinin und Neuraminidase des Influenzavirus. Es wurde für den Virologen Prof. Dr. William Graeme Laver von der John Curtin School of Medical Research produziert, um es vor der Royal Society in London zu präsentieren. Das Hämagglutinin bewirkt die Agglutination von Erythrozyten und vermittelt bei der Infektion die Anheftung des Virions an eine Wirtszelle. Jede Hämagglutininvariante passt dabei an einen bestimmten Wirtszellenrezeptor nach dem Schlüssel-Schloss-Prinzip. Die Neuraminidase hat im Infektionsvorgang viele Funktionen, darunter eine enzymatische Funktion zur Hydrolyse der N-Acetylneuraminsäure an zellulären Rezeptoren. In vielen Bereichen der Medizin wurden und werden Modelle eingesetzt. Einige Beispiele aus aller Welt zeigt das Ärzteblatt BadenWürttemberg in diesem Jahr. Ermöglicht wird die Serie durch die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank). Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Medizin und zur Ärzteschaft im Südwesten. So bieten die Beratungsspezialisten der BW-Bank seit über einem Vierteljahrhundert in ihren FinanzZentren Medizin kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Heilberuflern.

Vertreterversammlung der Landesärztekammer

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Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern

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Weiterbildungsverbund im Landkreis Göppingen

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Vermischtes Namen und Nachrichten

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Interview: „Erhebliche Vorteile für die Gesellschaft“ 781

Die

Vertreterversammlung der Landesärztekammer

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Neue Bücher

informiert

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Veranstaltungsübersicht 786

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Bekanntmachungen 789 Impressum 822

Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der Finanz-Zentren Medizin in Ihrer Nähe erhalten Sie unter: www.bw-bank.de/heilberufe E-Mail: heilberufe@bw-bank.de Telefon: 07 11 / 1 24 - 4 50 19

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„Notbremse“ im Notfalldienst

Bitte Beilagenhinweis beachten: Dieser Ausgabe liegen Prospekte der Landesmesse Stuttgart bei.

Weiterbildungsverbund im Landkreis Göppingen

Interview: „Erhebliche Vorteile für die Gesellschaft“

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Editorial

BSG-Urteil zum Notfalldienst ist schwerer Schlag Fotos: KVBW

E Dr. K. Braun

Dr. D. Reinhardt

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s tut uns in der Seele weh, wenn wir eine etablierte Struktur nicht weiterführen können. Seit zehn Jahren gilt die Notfalldienststruktur in Baden-Württemberg als bundesweit vorbildlich. Bis zum 24. Oktober 2023 am frühen Nachmittag konnten wir davon ausgehen, dass unsere Poolärztinnen und -ärzte im ärztlichen Bereitschaftsdienst eine selbstständige Tätigkeit ausgeübt haben. Danach dann nicht mehr. Das Bundessozialgericht (BSG) hat den Fall eines Pool-Zahnarztes im ­zahnärztlichen Notdienst in BadenWürttemberg verhandelt. Es hat dabei festgestellt, dass für diesen Zahnarzt eine abhängige Beschäftigung und damit auch eine Sozialversicherungspflicht besteht. Das BSG hat darauf abgehoben, dass der Zahnarzt in die Struktur des Notdienstes der Kassenzahnärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg eingegliedert war. Da gibt es viele Ähnlichkeiten mit der Struktur des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg. Damit war klar, dass das Urteil auch für die Kassenärztliche Vereinigung Baden-​ Württemberg (KVBW) und die Ärztinnen und Ärzte maßgeblich ist. Die KVBW hatte im Zuge der Notfalldienstreform einen Pool an 3.000 Ärztinnen und Ärzten aufgebaut, die freiwillig Dienste übernommen haben. Sie haben etwa 40 Prozent der Dienste übernommen und damit eine große Rolle für den Notfalldienst gespielt. In einigen Dienstbezirken betrug die Poolarztquote bei den Diensten 90 Prozent. Mit dem Urteil war damit erst einmal Schluss. Die bis­ herige Struktur kann so nicht einfach weitergeführt werden. Denn in der Konsequenz wären daraus eine Vielzahl an Beschäftigungsverhältnissen entstanden, die wir nicht hätten bewältigen können, weder organisatorisch noch finanziell. Daher haben wir uns auf diesen Fall intensiv vorbereitet. Die Vertreterversammlung hat uns als Vorstand beauftragt, einen Notfallmaßnahmenplan zu erarbeiten. Darin sollte die Zusammenarbeit mit allen Poolärztinnen und -ärzten beendet werden. Gleichzeitig sollte der Umfang des

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Notfalldienstes reduziert werden. Nachdem das Urteil bekannt war, konnten wir damit auf einen vorbereiteten Plan zurückgreifen und sofort alle Maßnahmen umsetzen, die erforderlich waren. Volles Verständnis haben wir dafür, wenn sich Unmut unter unseren Mitgliedern regt. Viele konnten sich in den vergangenen zehn Jahren darauf verlassen, dass sie keine Dienste übernehmen mussten. Das hat wesentlich zur Entlastung in den Praxen beigetragen. Bei über 1.000 unbesetzten Arztsitzen, davon allein mehr als 900 im hausärztlichen Bereich, und fast 40 Prozent Hausärzten, die älter als 60 Jahre sind, ist das mehr als erforderlich. Jetzt werden sie auf einmal wieder eingeteilt, Hausärzte wie Fachärzte. Darunter auch viele, die sich fachlich gar nicht in der Lage fühlen, im Notfalldienst zu arbeiten. Wir können nur an alle appellieren, sich kollegial zu verhalten und sich gegenseitig zu vertreten. Kein Verständnis haben wir dafür, wenn nun so getan wird, als würde die Versorgung zusammenbrechen. Wir haben ein paar Notfallpraxen ganz geschlossen, einige wenige sind teilweise geschlossen worden und beispielsweise nicht mehr unter der

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat Ende November eine erste Zwischen­ bilanz ihrer „Notbremse“ gezogen. Außerdem beantwortet sie ­häufig gestellte Fragen. Weitere Informationen auf Seite 770.

Woche geöffnet. Bei fast allen Notfallpraxen haben wir die Öffnungszeiten reduziert. Aber trotzdem gibt es immer noch über 100 Notfallpraxen an den Wochenenden und Feiertagen. Und der große Patientenansturm kommt eben nicht morgens vor 10 Uhr und am Abend nach 18 Uhr. Durch unsere intensive Vorbereitung auf dieses Szenario können wir uns nun bereits darauf konzentrieren, die künftigen Strukturen vorzubereiten. Denn unsere „Notbremse“ ist ja nur eine vorübergehende Lösung als unmittelbare Antwort auf das Urteil. Dabei wird es spannend sein zu beobachten, wie die Politik reagiert. Schon seit Monaten waren wir mit der Bundespolitik im Gespräch. Das Verständnis, das uns hier entgegengebracht wurde, war – vorsichtig ausgedrückt – überschaubar. Wir werden jetzt sehen, ob sich der Bund, vor allem das Bundesarbeitsministerium und die Arbeitsmarktpolitiker der Ampel-Koalition, bewegen. Dementsprechend haben wir unmittelbar nach dem Urteil alle Bundestagsabgeordneten aus BadenWürttemberg, alle Landtagsabgeordneten und alle Landräte angeschrieben und an ihre Verantwortung erinnert. Gerade aus der Landespolitik haben wir auch viel Zuspruch erhalten. Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha beispielsweise hat sofort Unterstützung zugesagt und daran erinnert, dass die Bundesländer bereits im Vorfeld über den Bundesrat eine entsprechende Gesetzesinitiative gestartet haben. Selbstverständlich möchten wir auch zukünftig Ärztinnen und Ärzten, bei denen keine Dienstverpflichtung besteht, die Möglichkeit geben, Dienste zu übernehmen und damit unsere Mitglieder im Bereitschaftsdienst zu entlasten. Aber dafür brauchen wir bürokratiearme und wirtschaftlich tragbare Lösungen. Und die muss die Politik schaffen. Dr. Karsten Braun Vorsitzender des KVBW-Vorstandes Dr. Doris Reinhardt Stellvertretende Vorsitzende des KVBW-Vorstandes


Kammern und KV

ENGAGEMENT

Landeskongress Gesundheit: Wie sieht Versorgungs­landschaft im Jahr 2035 aus?

Revolution, Evolution oder Stillstand? Tübingen), Hans-Dieter Nolting (IGES Institut Berlin) und Gesundheitsminister Manfred Lucha MdL. Der 9. Landeskongress Gesundheit bietet darüber hinaus wieder ein attraktives und abwechslungsreiches Rahmenprogramm. In den Barcamp-​ Foren am Nachmittag können die Teilnehmenden mit anderen Experten in das Gespräch kommen und eigene Frage- und Problemstellungen interdisziplinär diskutieren. Ein eigens eingerichteter Showroom bietet zudem die Möglichkeit, in­ novative digitale Lösungen auszuprobieren und zu erfahren, wie der Behandlungs- und Versorgungs­ alltag der Zukunft mit KI, Apps und Co. aussehen könnte. Der Landeskongress Gesundheit ist eine gemeinsame Veranstaltung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Würt­ temberg und der Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft. Als zentraler gesundheitspolitischer Fachkongress im Süd­ westen vernetzt er Politik, Wirtschaft und die Akteure des Gesundheitswesens. Er findet statt am Freitag, den 26. Januar 2024, von 10.00 bis 16.00 Uhr auf dem Messegelände Stuttgart.

Die Gynäkologin und der Allgemeinmediziner unterstützen seit 2015 das Kinderschutzzentrum Don Bosco Fambul in Sierra Leone.

Meine S p e n d ee g ro ß ! g Wi r k u n

Weitere Informationen:

www.lk-gesundheit.de Foto: IGES

Foto: privat

Foto: Sozialministerium BW

Sozialminister M. Lucha

Dr. Jutta und Dr. Henning Reuter, Benediktbeuern

Fotos: Dorothea Hahn, Klaus D. Wolf

D

er Reformdruck auf das Gesundheitssystem bleibt hoch. Nach dem situativen Reagieren während der Corona-Pandemie entdeckt die Politik die Lust am langfristigen Gestalten der Versor­ gungslandschaft. Die dabei in die Debatte eingebrachten Vorschläge sind so vielfältig wie zahlreich: Multi­ professionelle Gesundheits- und Notfallzentren, Primärversorgungszentren, Level 1i-Krankenhäuser, Gesundheitsregionen, Community Health Nurses, Gesundheitslotsen, Gesundheitskioske, Gesund­heits­ regionen. Die klassischen Ausprägungen der Versorgung scheinen jedenfalls überholt. Was aber ist tatsächlich sinnvoll und machbar? Braucht es eine Revolution oder nur eine intelligente Weiterentwicklung? Oder droht mit dem von der Politik vielstimmig ausgerufenen Paradigmenwechsel langfristig gar ein Rückschritt? Der 9. Landeskongress Gesundheit Baden-Württemberg am 26. Januar 2024 in Stuttgart stellt diese Fragen in den Mittelpunkt und wagt einen Blick in die Zukunft: Wie sieht unsere badenwürttembergische Versorgungslandschaft im Jahr 2035 aus? Zu den hochkarätigen Referentinnen und Referenten gehören unter anderem PD Dr. Dr. Heidrun Sturm MPH (Universitätsklinikum

Bei Don Bosco steht das ganzheitliche Wohl junger Menschen im Mittelpunkt. Dieser Ansatz hat uns überzeugt.“

PD Dr. H. Sturm

H.-D. Nolting

Die Hauptreferenten (Auswahl) • Manfred Lucha MdL (Minister für Soziales, G ­ esundheit und Integration) •  PD Dr. Dr. med. Heidrun Sturm MPH (Universitäts­klinikum Tübingen, ­Bereich Inno­vative Versorgung und ­Gesundheitssysteme) •  Hans-Dieter Nolting (IGES Institut Berlin, Geschäfts­führer der ­Bereiche Qualität – Evaluation – R­ eporting)

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Don Bosco setzt sich in mehr als 130 Ländern für benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ein. Mit Ihrer Stiftung oder Ihrer besonderen Spende tragen Sie dazu bei, dass junge Menschen die Chance auf ein gutes Leben bekommen. Gerne besprechen wir persönlich Ihre Wünsche und Ideen mit Ihnen.

Unsere Förderprojekte �nden Sie auf www.donbosco-engagement.de Spendenkonto: IBAN DE92 3706 0193 0022 3780 15


Kammern und KV Erste Zwischenbilanz | Fragen und Kritik nach Urteil zur Sozialversicherungspflicht

„Notbremse“ im Notfalldienst

N

ach der „Notbremse“ im Bereitschaftsdienst durch die Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) – sie ist Folge des BSG-Urteils zur Sozialversicherungspflicht eines (für die Kassenzahnärztliche Vereinigung BadenWürttemberg tätigen) Pool­ arztes – wurde Ende November eine erste Zwischenbilanz gezogen. Dr. Doris Reinhardt, in deren Vorstandsressort der Notfalldienst fällt, sagte:„Trotz unserer Einschränkungen bleibt die Versorgung gesichert. Wir haben ja immer noch 107 Notfallpraxen geöffnet, in denen wir keine außergewöhnlichen Steigerungen festgestellt haben, ebenso wenig wie im Fahrdienst, der die medizinisch erforderlichen Hausbesuche vornimmt. Bisher können wir auch kein erhöhtes Anrufaufkommen bei der 116 117 feststellen. In unserem regelmäßigen Austausch mit den Rettungsleitstellen gab es keine Meldungen über eine starke Zusatzbelastung.“ Eine Belastung stellt der Notfallmaßnahmenplan vor allem für die niedergelassenen Haus- und Fachärzte dar, die verstärkt wieder Bereitschaftsdienste übernehmen müssen, so die KVBW. „Um die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte von diesen

nun aufzuhören. Das wäre für die Patientenversorgung fatal“. Ein neues Konzept des Notfalldienstes will die KVBW in den nächsten Wochen fertigstellen und schrittweise umsetzen: „Es ist unser Ziel, den Notfalldienst und die Regelversorgung so weit zu stabilisieren, dass die Patientenversorgung auch vor dem Hintergrund des Ärztemangels in den nächsten fünf bis zehn Jahren landesweit sicher­gestellt ist“, sagte KVBWVorstand Dr. Karsten Braun.

Fragen und Kritik Nach der „Notbremse“ erreichten die KVBW zahlreiche – teilweise auch hochemotio­ nale – Zuschriften und Anrufe mit Fragen und Kritik. Der KVBW-Vorstand hat daher wenige Tage nach dem Urteil den Mitgliedern Antworten auf häufig gestellte Fragen gegeben. Wir publizieren eine kleine Auswahl. Diensten zu entlasten, brauchen wir auch künftig komfortable und einfache Möglichkeiten, damit Ärzte, die keiner Dienstverpflichtung unterliegen, trotzdem Dienste übernehmen können. Alles andere hätte negative Auswirkungen auf die Attraktivität der Niederlassung“, betonte Dr. Reinhardt. „Wir wissen von vielen älteren Kollegen, dass sie aufgrund der Mehrbelastung durch die Dienste überlegen,

Ist wirklich jeder Arzt zum ­Notfalldienst verpflichtet ­beziehungsweise ist es sinnvoll, wenn bestimmte „patienten­ ferne“ Fachgruppen Notfall­ dienst leisten? Es entspricht geltendem Recht und jahrzehntelanger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass aus-

MB sieht KVBW in der Pflicht

Abgaben an Versorgungsanstalt

Ende Oktober forderte der Marburger Bund, Landesverband Baden-Württemberg, dass die Einschränkungen der ambulanten Notdienste durch die KVBW umgehend zurückgenommen werden. „Auch im ambulanten Bereich ist der Druck hoch. Es kann jedoch nicht sein, dass aufgrund der Einschränkung des Versorgungsauftrages durch die KVBW nun die Ärztinnen und Ärzte und das nicht-ärztliche Personal in den Krankenhäusern im Land die Zeche zahlen müssen“, betonte die Landesvorsitzende Sylvia Ottmüller. Durch die Einschränkung des ambulanten Notdienstes sei zu erwarten, dass deutlich mehr Patientinnen und Patienten, die nicht in die Notaufnahmen von Krankenhäusern gehörten, dort Hilfe suchen und die ohnehin schon seit Jahren überbelasteten Notaufnahmen noch weiter belasten; ebenso sei eine Mehrbelastung des Rettungsdienstes zu erwarten.

Die Baden-Württembergische Versorgungsanstalt (BWVA) für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte hat auf Konsequenzen aus dem Urteil für die Versorgungsabgaben hingewiesen: Um eine doppelte Beitragspflicht sowohl zur Versorgungsanstalt als auch an die Deutsche Rentenversicherung zu vermeiden, müssen Betroffene demnach für ihre Pooltätigkeit in den Notdienstzentren umgehend die Befreiung von der Versicherungspflicht gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI beantragen. Dies ist elektronisch über das Internet möglich (E-Befreiung), siehe „Befreiungsantrag“ unter den Menüpunkten „Teilnahme“ – „Aktive Teilnahme“ auf der Website der BWVA.

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Weitere Informationen:

www.bwva.de


Kammern und KV nahmslos alle Ärzte unabhängig von der Fachrichtung zur Durchführung von Notfalldiensten verpflichtet sind. Daran können wir als KVBW nichts ändern. Der juristische Hintergedanke ist dabei zusammengefasst der, dass nur bei Einbezug aller Ärzte die Funktionsfähigkeit des Notfalldienstes gewährleistet werden kann und im Notfalldienst nur eine überbrückende, nicht abschließende Patientenversorgung bis zum Eintritt der Regelversorgung gewährleistet werden soll. Mehr nicht. Für diese Kenntnisse und Fähigkeiten wiederum bestehe eine Fortbildungsverpflichtung des Arztes. Man mag über die Sinnhaftigkeit dieser Rechtsprechung bei zunehmender Spezialisierung und ansonsten üblichem Facharztstandard denken, was man will: Sie ist seit Jahrzehnten so wie sie ist und damit für alle Beteiligten verbindlich.

Was ist, wenn ich zu einem Dienst eingeteilt bin und an ­diesem Tag nicht kann, Urlaub habe oder erkrankt bin? Es ist ausschließlich Aufgabe des verhinderten eingeteilten Arztes, für Ersatz durch Diensttausch oder Vertretung zu sorgen. Unsere Notfallpraxis- oder Kreisbeauftragten sind dafür nicht zuständig. So lästig wie es ist: Es ist auch eine Frage guter Kollegialität, sich hier fair zu verhalten.

Was passiert, wenn ich meinen Dienst nicht antrete? Dies sollte aus Gründen der Fairness und Kollegialität gegenüber dem Notfallpraxisbeauftragten und den dann gegebenenfalls auch zwangseingeteilten Kolleginnen und Kollegen nicht vorkommen. Wir können und werden ein solches Vorgehen daher nicht akzeptieren. Wenn Sie den Notdienst nicht antreten und keinen Vertreter bestellen, leiten wir bei erkennbarem Vorsatz oder Wiederholung disziplinarische Maßnahmen gegen Sie ein.

Warum wurden die ­Poolarzt­vereinbarungen auch bei Rentnern beendet? Auch bei Rentnern besteht grundsätzlich Versicherungspflicht in den Sozialversicherungssystemen. Je nach

Hausärzteverband bietet ­Vermittlungs-Börse Der Hausärzteverband Baden-Württemberg bietet seinen Mitgliedern online eine Vermittlungs-Börse an, auf der sie Poolärztinnen und -ärzte finden können, die zur Übernahme von Notdiensten bereit sind. Die Börse sei als Zwischenlösung für Notdienstvertretungen gedacht, so der Verband. Weitere Informationen:

www.hausarzt-bw.de/notdienst

Rentenart und/oder Beschäftigungsumfang (z. B. geringfügig Beschäftigte) werden Sozialversicherungsbeiträge zu den Versicherungszweigen (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung) fällig und müssen durch den Arbeitgeber abgeführt werden.

Gibt es Perspektiven für Poolärzte? Ja. Wir sind uns alle darüber einig, dass auch künftig Bereitschaftsdienst im Land nur mit der Schaffung ausreichender Vertretungsmöglichkeiten für Vertragsärztinnen und -ärzte zu schaffen sein wird. Wir arbeiten bereits mit Hochdruck an unserem neuen Konzept zum Bereitschaftsdienst, welches auch Vertretungsmöglichkeiten ermöglichen wird. Zur Konzeptentwicklung und Umsetzung benötigen wir die schriftliche Urteilsbegründung, um uns in einem rechtssicheren Rahmen bewegen zu können, müssen eventuelle politische Lösungen und die Gesetzgebung zum Thema Notfallversorgung berücksichtigen und benötigen einige Monate Zeit, auch um uns mit unseren Mitgliedern, den zuständigen Gremien, der Vertreterversammlung, der Politik und den Krankenkassen abzustimmen.

Wurde die Situation an Kranken­ häuser, Rettungsleitstellen, ­Lokalpolitik und Öffentlichkeit ausreichend kommuniziert? Ja. Krankenhäuser und ermäch­ tigte Ärzte an Krankenhäusern waren von Anfang an in die Kommunikation eingebunden. Ebenso wurden Rettungsleitstellen und die Lokalpolitik betroffener Regionen schriftlich infor-

miert. Eine umfangreiche Medienarbeit für TV, Hörfunk, Print und Social Media ist vor und unmittelbar nach dem Urteil erfolgt.

Ist die Notbremse ein politisches Signal? Ja, auch das, denn unsere Mitglieder wünschen sich eine „wehrhafte KV“. Wir haben der verantwortlichen Politik seit Monaten die möglichen gravierenden Auswirkungen entsprechender Rechtsprechung auf die Notfall- und Regelversorgung deutlich gemacht, und man hielt es nicht für nötig, auf uns und andere zu hören. Insofern war es nur konsequent, die angekündigten Maßnahmen jetzt auch umzusetzen. Mit den bisher erfolgten noch sehr moderaten Maßnahmen der „Notbremse“ wurde ein hohes Medienecho und große Aufmerksamkeit in der Politik erreicht.

Hinweis der Redaktion Für den 6. Dezember 2023 war eine Sitzung der Vertreterversammlung der KVBW angesetzt. Leider ist die vorliegende Ausgabe bereits einen Tag zuvor in Druck gegangen, sodass wir aktuelle Entwicklungen und Beschlüsse, beispielsweise zur „Notbremse“, nicht wiedergeben können. Wir empfehlen daher die Lektüre des KVBWInternetauftritts.

Wie kann man sich fachlich auf zu übernehmende Notfalldienste vorbereiten? Alle vier Bezirksärztekammern in Baden-Württemberg (www.laek-bw. de/​fobi) und zahlreiche private Anbieter bieten hierfür Fortbildungsprogramme in unterschiedlichem Umfang an. Reanimationstrainings bietet auch die Managementakademie der KVBW in ihrem Programm an. Speziell für den ärztlichen Bereitschaftsdienst gibt es im Buchhandel auch gute Kompendien. Weitere Informationen:

www.kvbawue.de

Modellstandort am Uniklinikum Freiburg Mitte Oktober wurde am Universitätsklinikum Freiburg ein Modellstandort zur Versorgung von Akut-Patientinnen und -Patienten eröffnet. Es ist ab sofort die zentrale Anlaufstelle für fußläufige Akut-Patienten am Universitätsklinikum. Das Konzept ist in enger Kooperation aus Notaufnahme, einer Vertragsarztpraxis und der Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg entwickelt worden. Eintreffende Kranke werden bereits vor der formellen Anmeldung durch speziell geschultes Fachpersonal eingeschätzt und entschieden, ob eine Versorgung im UniversitätsNotfallzentrum oder eine hausärztliche Versorgung erfolgen soll. Diese erfolgt unter der Woche tagsüber in der ebenfalls in den Räumen des Klinikums angesiedelten Praxis eines niedergelassenen Arztes, in den Abend- und Nachtstunden sowie an den Wochenenden und Feiertagen in der Notfallpraxis der KVBW.

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Kammern und KV Für jeden etwas dabei: 58. Ärztekongress auf dem Stuttgarter Messegelände

MEDIZIN 2024

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lles, was das Fortbildungsherz begehrt: Der 58. Ärztekongress bietet an drei Veranstaltungstagen (Freitag, 26. Januar, bis Sonntag, 28. Januar 2024) auf dem Stuttgarter Messegelände ein spannendes, umfangreiches und ausdifferenziertes Fortbildungsprogramm. Das Ziel: Ärztinnen und Ärzten sowie weiteren Fachleuten aus dem Gesundheitswesen Wissen vermitteln und die große Bandbreite ärztlichen Wirkens darstellen. Davon zeugen die vielen verschiedenen Bereiche, in denen Fortbildungspunkte gesammelt werden können. Fachgebiete wie Allgemeinmedizin, Urologie und Gynäkologie, Chirurgie, Orthopädie und Pädiatrie sind genauso vertreten wie die Felder der Notfall-, Umwelt-, Sozial-, Palliativ und Hygienemedizin sowie weitere Gebiete. Doch was heißt das konkret? Einige Beispiele: Notfallmedizin: Am Freitag dreht sich in Sachen Notfallmedizin

alles um kardiologische Notfälle in der Praxis (14.00–15.30 Uhr). Am Samstag lernen Seminarteilnehmende in zwei Einheiten die „Fallstricke“ im ärztlichen Notdienst und in der Notaufnahme kennen (14.00–18.00 Uhr). Am Sonntag steht die Reanimation aus den Bereichen „Erwachsene“ und Pädiatrie“ im Vordergrund (9.00–10.30 Uhr). Organfächer: „Auf einen Espresso mit der Urologie“ heißt es gleich am ersten Kongresstag (Freitag, 9.00– 10.30 Uhr). Anschließend werden Teilnehmende im Grund- und Aufbaukurs für die Dermatoskopie von Hauttumoren fit gemacht (14.00–18.00 Uhr). Am Samstag stehen unter anderem aktuelle Aspekte zur Diagnostik und Therapie der Sinusitis sowie ein Augenheilkunde-Überblick an (beide 14.00–15.30 Uhr). Der Sonntag richtet sich an Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner mit der Frage, was es über Uterus-Myome zu wissen gilt (13.15– 14.45 Uhr).

Psyche, Psychotherapie, Ethik, Palliativ: Diesbezügliche Veranstaltungen am Freitag behandeln wichtige Aspekte zur Suchtmedizin im Praxisalltag (9.00–10.30 Uhr) und zur Kinder- und Jugendpsychiatrie (11.30–13.00 Uhr). Auch die Fragen, wie eine tragfähige therapeutische Beziehung aussieht (Samstag, 11.00– 13.00 Uhr) und wie palliative Konzepte umfassend Leiden lindern können (Sonntag, 11.00–12.30 Uhr), werden behandelt. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg stellt in der nächsten Ausgabe weitere Veranstaltungen vor. Organisiert wird der 58. Ärztekongress von der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. Parallel läuft an den drei Veranstaltungstagen auf dem Messegelände die Fachmesse „MEDIZIN“ sowie am Freitag (26. Januar) der 9. Landeskongress Gesundheit. Weitere Informationen:

www.medizin-stuttgart.de

Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften

Ärzteblatt Baden-Württemberg digital

@AerztekammerBW

AerztekammerBW

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Wie vorgehen, wenn kein ­gedrucktes Ärzteblatt mehr benötigt wird?

rzteblatt Ä Baden-Württemberg der ärztlichen Körperschaften

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| 78. Jahrgang | Gentner

Verlag

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Amts- und Mitteilungsblatt

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Die Social-MediaKanäle der Landesärzte­kammer:

Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 78. Jahrgang | Gentner Verlag

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de lesen oder sich als PDFDatei aus dem „Archiv“ herunterladen. In der digitalen Ausgabe stehen alle Artikel uneingeschränkt und ganz bequem auf dem Smartphone, Tablet oder jedem anderen Endgerät zur Verfügung.

Foto: Wellcome Collection

D

er Bezug des Ärzteblattes Baden-Württemberg ist für alle Ärztinnen und Ärzte im Kammerbeitrag enthalten. Als Amts- und Mitteilungsblatt enthält das Blatt unverzichtbare Informationen der beiden ärztlichen Körperschaften (Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung), vor allem auch wichtige amtliche Bekanntmachungen, aber auch darüber hinaus alles, was Ärztinnen und Ärzte im Südwesten interessiert. Dennoch gibt es Konstellationen, bei denen auf den Bezug des gedruckten Ärzteblattes verzichtet werden kann: Erhalten beispielsweise ÄrzteEhepaare zwei Hefte, so können sie eine Ausgabe abbestellen. Ein anderes Beispiel sind Ärztinnen und Ärzte, die verlässlich einmal monatlich die digitale Ausgabe auf www.aerzteblatt-bw.

www.ärzteblatt-bw.de

Ä rzteblatt Baden-Württemberg

Die Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg melden dem Ärzteblatt monatlich die Adressdaten für den Versand der Hefte. Adress­ änderungen, Korrekturen oder auch Abbestellungen sind deshalb über die zuständige Bezirksärztekammer mög-

lich. Man kann die Bezugsänderung aber auch selbstständig im persönlichen „Dashboard“ auf der Website der Landesärztekammer vornehmen (www. aerztekammer-bw.de/dashboard). Nach Login findet man dort die Option „Meine Stammdaten verwalten“; hier lässt sich der Ärzteblatt-Bezug (auch für das Deutsche Ärzteblatt) individuell anpassen.

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Historische Goldmünzen. Solides Anlagegold und begehrte Sammlerstücke. Einige der 20­Mark­Goldmünzen des Deutschen Kaiserreichs können als reine Anlagemünzen gesehen werden, die kaum über einen Aufpreis zum Goldwert verfügen. Andere seltene oder besonders gut er­ haltene Stücke dagegen entpuppen sich als teure Raritäten.

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Kammern und KV Lagebericht von Präsident Dr. Miller | Delegierte diskutieren Kammerhaushalt

Vertreterversammlung der Landesärztekammer Fotos: OE

E Dr. W. Miller

Dr. G. Weißgerber

Prof. Dr. M. Faist

Dr. P. Hezler-Rusch

E. Gorissen-van Hoek

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nde November kam die Vertreterversammlung der Landesärztekammer – das „Parlament der baden-württembergischen Ärzteschaft – zur Herbstsitzung zusammen. Im Lagebericht informierte Kammerpräsident Dr. Miller über aktuelle Themen der Politik und der Gesundheitspolitik. Dabei war es ihm ein besonderes Anliegen, die Sorgen und Bedenken vieler Kolleginnen und Kollegen hinsichtlich der aktuellen Kriege im Nahen Osten und in der Ukraine zu teilen und klarzustellen, dass die Südwest-Ärzteschaft in Gedanken bei allen in Konfliktgebieten tätigen Ärztinnen und Ärzten sei, die in der Versorgung von Kriegsopfern extremen Belastungen und Gefahren ausgesetzt sind. „Ihnen gilt unsere besondere Solidarität“, so Dr. Miller. Ferner stelle sich die Ärzteschaft entschieden gegen jede Form von Rassismus, Diskriminierung, Antisemitismus und Muslimfeindlichkeit (siehe Kasten). Im Inland müsse man sich über den Zustand des Gesundheitssektors – mit der schleppend vorangehenden und sich kompliziert gestaltenden Krankenhausreform, der schlechten Finanzsituation vieler Krankenhäuer, der ausgehungerten ambulanten Versorgung und der Misstrauensbürokratie seitens der Politik – ernstlich Sorgen machen. Den Delegierten versicherte Dr. Miller aber: Die ärztliche Selbstverwaltung sei stark und agiere geschlossen. Sie sei laut, werde wahrgenommen und suche mit Nachdruck das Gespräch mit der Politik, um die Situation zu verbessern. Die ärztliche Forderung: mehr Vertrauen – statt mehr Bürokratie und Kontrolle. Anschließend stellte Dr. Miller das Leistungsspektrum der Kammer im ersten Jahr nach der Pandemie dar. Der Servicegedanke steht im Mittelpunkt der Kammerarbeit. Dabei ist das Leistungsspektrum größer geworden, gleichzeitig stiegen die Arztzahlen, die Zahl der Fortbildungen, die Weiterbildungsprüfungen, die Aufgaben in der Gremienarbeit und auch in der Öffentlichkeitsarbeit der Kammer. So würden im Bereich der Fortbildung mittlerweile fast 70.000 einzelne Veranstaltungen jedes Jahr angemeldet,

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geprüft und zertifiziert – eine große, verantwortungsvolle Aufgabe, um die Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen „am Puls der Zeit“ zu halten. Zudem gehe es darum, neue, qualitativ hochwertige und zunehmend im online-Format durchgeführte Veranstaltungen zu entwickeln. Im Bereich der Weiterbildung wende die Kammer ein gestuftes Verfahren an (Anträge und Beratungen in den Bezirksärztekammern, Weiterbildungsausschüsse, Vorstandsbefassung), das sich durch Kompetenz und Mitgliedernähe auszeichne. Dr. Miller wies auch darauf hin, dass die digitale Infrastruktur der Kammer sicher sein müsse und professionell betreut werde. Der Internet­ auftritt habe sich mit Mitgliederportal (darin eingebettet: Managen des Fort­ bildungskontos, automatisierte Mel­ debescheinigung, Ilias-Lernplattform, eLogbuch und Weiterbildungs-Befugnisbeantragung etc.) zu einer echten Serviceplattform entwickelt, die den ärztlichen Berufsalltag enorm erleichtere. Durch vermehrte Presse- und Rundfunkkontakte sei die Ärztekammer inzwischen zu einem gefragten Ansprechpartner in der Öffentlichkeit geworden; die Berufsvertretung aller Ärztinnen und Ärzte erfolge unter anderem auch auf diesem Wege. Dr.

Miller bedankte sich bei den Delegierten in diesem Zusammenhang ausdrücklich dafür, dies alles in Gang gebracht und die Kammer damit zukunftsfest gemacht zu haben. Die Botschaft: Die Kammer war, ist und bleibt leistungsfähig und allen Herausforderungen gewachsen.

Erhöhung des Beitragsfaktors der Kammerbeiträge Auch auf die aktuelle Haushaltslage wies der Präsident hin: Die stagnierenden Einnahmen und die steigenden Ausgaben durch die CoronaAufholeffekte, die zusätzlichen Aufgaben durch die Umsetzung der neuen Weiterbildungsordnung, die teils gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen in der EDV, zahlreiche neue Anwendungen und die Inflation machen selbst bei sehr sparsamer Haushaltsführung eine deutliche Erhöhung der Mitgliedsbeiträge notwendig. Die Kammer müsse ihre gesetz­ lichen Aufgaben nach dem Heilberufe-Kammergesetz klar weiter erfüllen. „Ein Stillstand oder Rückschritt der Kammer wäre ein absoluter Bärendienst an den Kolleginnen und Kollegen“, machte Dr. Miller klar. Dennoch stehe die Kammer in einem ständigen Optimierungsprozess.

Humanitäre Lage und Belastungen für Ärztinnen und Ärzte in Kriegsgebieten

D

ie baden-württembergische Ärzteschaft hat mit großer Sorge auf die aktuellen Krisen- und Kriegsgebiete in der Ukraine sowie Israel und dem Gazastreifen geblickt, wo es bereits viele Opfer gab und immer noch viele Menschen täglich ihr Leben verlieren. Der Präsident der Landesärztekammer Dr. Wolfgang Miller beklagte in einer Pressemitteilung: ­„Neben dem Leid von Kriegsopfern sind auch die dort tätigen Ärztinnen und Ärzte, das Medizinische Personal in der Versorgung von Kriegsopfern, Patientinnen und Patienten sowie Zivilisten enormen Belastungen ausgesetzt. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg ist sowohl über den terroristischen Angriff der Hamas auf unschuldige Menschen in Israel wie auch über das Leid der palästinensischen sowie der ukrainischen Zivilbevölkerungen in den aktuell bestehenden kriegerischen Auseinandersetzungen erschüttert“. Pressemitteilung der Landesärztekammer vom 22. November


Kammern und KV Sowohl vom Vorstand als auch vom Haushaltsausschuss, einem unabhängigen Organ innerhalb der Ärztekammer, wurde der Vertreterversammlung ein Beitragsfaktor von künftig 0,58 Prozent vorgeschlagen und nach einer ausführlichen Diskussion so beschlossen. Dr. Miller hatte die enge Zusammenarbeit von Hauptund Ehrenamt bei allen Analysen im Vorfeld betont.„Den Verantwortlichen ist es alles andere als leichtgefallen, einen Haushaltsansatz vorzulegen, der eine so deutliche Erhöhung des Beitragsfaktors nach sich zieht.“ Die meisten Landesärztekammern hatten bereits in den letzten Jahren ihren Beitrag teils deutlich erhöht. Jetzt ist auch die Landesärztekammer BadenWürttemberg um eine Anpassung nicht mehr herumgekommen. Allerdings liegt der Beitragsfaktor nach der Erhöhung im bundesweiten Vergleich jetzt im Mittelfeld, keinesfalls an der Spitze der Belastung. Die Beitragserhöhung hatte sich bereits bei der Vertreterversammlung im Sommer 2023 abgezeichnet (das Ärzteblatt Baden-Württemberg hatte ausführlich in seiner August-Ausgabe berichtet). Die Rechnungsführerin im Vorstand der Landesärztekammer, Dr. Gisa Weißgerber, und der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Prof. Dr. Michael Faist, zeigten auf, dass sich die „Schere“ zwischen den Beitragseinnahmen und den Ausgaben in den letzten Jahren immer mehr verbreitert hatte. Gleichzeitig war der bisherige Mittelübertrag aus dem jeweiligen Vorjahr planmäßig abgebaut worden und liegt inzwischen bei Null. Jetzt wurden auch der pauschale Jahresbeitrag für freiwillige Kammermitglieder von bisher 150,00 auf 250,00 Euro und der jährliche Höchstbetrag von 5.000,00 auf 6.000,00 Euro erhöht. Der jährliche Mindestbeitrag steigt von 40,00 auf 50,00 für Ärztinnen und Ärzte ohne ärztliche Tätigkeit oder wenn die Einkünfte aus ärztlicher Tätigkeit unter 10.000,00 Euro liegen. Da der Kammerhaushalt jährlich neu beschlossen wird, werden auch die Prozentsätze und Beträge im nächsten Jahr überprüft.

Neubauvorhaben in Südbaden Weiteres wichtiges Thema war das Neubauvorhaben der Bezirksärztekam­ mer Südbaden (gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg), über das die Präsiden-

tin der Bezirksärztekammer Südbaden, Dr. Paula Hezler-Rusch, ausführlich berichtete. Der daraufhin endgültig beschlossene Erwerb eines weiteren zehnprozentigen Anteils an der Liegenschaft Sundgauallee 27 („Haus der Ärzte“) in Freiburg belastet den Haushalt der Landesärztekammer nicht, da die Kaufsumme aus den Eigeneinrichtungen der Bezirksärztekammer Südbaden finanziert wird. Als unabhängige Sachverständige konnte Dipl.-Kffr. Elgin Gorissen-van Hoek der Vertreterversammlung ein schlüssiges Finanzierungskonzept vorstellen, sodass die Delegierten schließlich grünes Licht für den Erwerb des zusätzlichen Grundstücksanteils gaben. Da der Neubau voraussichtlich erst im Jahr 2026 startet, belastet er den Haushalt der Landesärztekammer aktuell nicht.

Entschließungen zeigen ­gesellschaftliches Engagement Nach allen haushaltspolitischen Debatten und Entscheidungen machten die Delegierten von ihrer Möglichkeit Gebrauch, Forderungen und Resolutionen des baden-württembergischen Ärzteparlaments auf den Weg und damit in den (gesundheits-)politischen Diskurs zu bringen (alle Entschließungen sind online verfügbar). Es zeigte auf diese Weise seine große gesellschaftliche Eingebundenheit be­ ziehungsweise dass das Einwirken auf Politik und Gesellschaft ebenfalls zum ärztlichen Aufgabenbereich zählt. So forderte die Vertreterversammlung beispielsweise die Landesregierung auf, sich für eine Beschleunigung und Verbesserung der Anerkennung von Studienabschlüssen aus dem Bereich Humanmedizin aus Drittstaaten einzusetzen, um dem Ärztemangel entgegenzutreten. Ebenso wurde die Landesregierung unter anderem dazu aufgefordert, die Versorgungssituation von sogenannten papierlosen Menschen systematisch zu verbessern und bei der Novellierung des Landesrettungsdienstgesetzes das „Time-toTreat“-Modell zu berücksichtigen, das statt„starrer“ Hilfsfristen und Ausrückzeiten auf das schnelle Erreichen einer qualifizierten medizinischen NotfallBehandlung setzt. Teil des gesellschaftlichen Engagements der Vertreterversammlung war es auch, alle Verantwortlichen in Politik, Gesellschaft und im Gesundheitswesen zur Intensivierung des Kampfs gegen die Klimakrise aufzu-

Stichwort: Kammerbeitrag Die Landesärztekammer Baden-Württemberg erlässt auf Grundlage des Heilberufekammergesetzes eine Beitragsordnung, in der insbesondere auch die Beitragspflicht, die Beitragsbemessung, die Beitragshöhe sowie die Beitragsfestsetzung und die Fälligkeit des Kammerbeitrags geregelt werden. – Grundlage der Beitragsbemessung sind Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes aus ärztlicher Tätigkeit. Bemessungsjahr ist das vorletzte Jahr vor dem Beitragsjahr. rufen. – Die Südwest-Ärzteschaft geht hier schon mit sehr gutem Beispiel voran (https://www.aerztekammerbw.de/klima)-. Darüber hinaus beauftragten die Delegierten den Vorstand, „dranzubleiben“ am Thema „Kinderund Jugendgesundheit“ und sich weiterhin für eine dringend nötige Verbesserung der Versorgungslage einzusetzen. – Auch hier ist die Kammer bereits intensiv eingebunden und im Austausch mit allen relevanten Akteuren.

Albert-Schweitzer-Medaille für Prof. Bamberg

P

rof. Dr. Michael Bamberg aus Tübingen ist von der badenwürttembergischen Ärzteschaft mit der Albert-Schweitzer-Medaille ausgezeichnet worden. Mit der Ehrung würdigt die Landesärztekammer Baden-Württemberg bereits seit 1965 Ärztinnen und Ärzte, die sich im Südwesten um den ärzt­lichen Berufsstand, die medizinische Wissenschaft und die ­Gesundheit der Bevölkerung verdient gemacht haben. Prof. Bamberg erhielt die Medaille bei der Vertreterversammlung insbesondere für sein langjähriges Engagement gegen Krebs sowie für seinen großen Beitrag daran, den Südwesten als Versorgungs- und Forschungsstandort weiter zu stärken. Prof. Bamberg habe stets „Kurs gehalten“ – für seine Klinik, seine Patientinnen und Patienten und für seine Kolleginnen und Kollegen, sagte Dr. Miller in seiner Laudatio. Dabei habe der Kurs „stets in eine Richtung geführt: nämlich nach vorn“. Ob ärztlicher Berufsstand, medizinische Wissenschaft oder Gesundheit der Bevölkerung: Prof. Bamberg habe in allen drei Bereichen gleichermaßen Großes geleistet, betonte der Kammerpräsident.

Kammerpräsident Dr. W. Miller, Prof. Dr. M. Bamberg, Kammer-Vizepräsidentin A. Trasselli

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Kammern und KV Krise des Gesundheitssektors und Kammeraktivitäten im Fokus

Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern

J Dr. J. de Laporte

Prof. Dr. Dr. C. Hofele

Dr. P. Hezler-Rusch

Dr. S. Blankenhorn

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eden Herbst treffen sich die ­Delegierten der vier Bezirksärzte­ kammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg im Rahmen ihrer Vertreterversammlungen. Sie diskutieren über Berufs- und Gesundheitspolitik, treffen wichtige Entscheidungen und beraten über den Haushalt. Nach der Hochphase der Corona-Pandemie waren es jetzt vor allem die Krise im Gesundheitssektor und die schlechten Rahmenbedingungen, die die Ärzteschaft beschäftigten und über die die Vorstandsvorsitzenden berichteten. Nordwürttembergs Präsident Dr. Jürgen de Laporte stellte fest: Bei all den Ansätzen gesundheitspolitischer Entscheidungsträger, auf Versorgungsengpässe zu reagieren – Community Health Nurses, Gesundheitskioske, Ge­ sundheitsregionen und mehr – komme die hausärztliche Versorgung mit persönlicher Arzt-Patient-Beziehung zu kurz. Auch breiteten sich rein gewinnorientierte Akteure im Gesundheitswesen aus. Er warnte: Daran, dass Patienten tatsächlich von all den Reformen profitieren, gebe es Zweifel. Seitens der Politik werde zu sehr auf selbst ausgewählte Beraterkreise und zu wenig auf das Know-how der Ärzte­ schaft gesetzt. Nordbadens Präsident Prof. Dr. Dr. Christof Hofele bemerkte, im Gesundheitssektor sei vermehrt das Prinzip „teile und herrsche“ erkennbar. Dass sich also verschiedenste Experten und gesellschaftliche Gruppen in Untergruppen spalten (lassen), gegensätzliche Interessen zeigen und so weniger handlungsfähig sind. Die heutige Gesundheitspolitik habe dieses Prinzip verinnerlicht, betonte Prof. Hofele. Er appellierte an die Ärzteschaft, sich nicht auseinanderdividieren zu lassen. Gefragt sei das gemeinsame Ringen um die bestmögliche Lösung – und nicht die Einigung auf den kleinsten gemeinsamen Nenner. In Südbaden wies Kammerpräsidentin Dr. Paula Hezler-Rusch auf die „harten“ Fakten hin: Rund 1.000 Hausarztsitze seien in Baden-Württemberg nicht besetzt, Fachärztinnen und

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Fachärzte fehlten sowohl im ambulanten als auch im stationären Sektor und Notaufnahmen seien überfüllt. Sie erinnerte allerdings auch daran, dass der Arztberuf mit sozialer Verantwortung gekoppelt sei und es über reine Gesundheitsthemen hinaus gesellschaftliche Verpflichtungen gebe: beispielweise gegen Antisemitismus Stellung zu beziehen. Auch Dr. Sophia Blankenhorn, die Präsidentin Südwürttembergs, rief die Ärzteschaft hinsichtlich der großen Strukturprobleme zur Einheit auf. Nur zusammen sei es möglich, an Problemen zu arbeiten. Wenn sich die Politik nicht umstimmen lasse, sei es für Ärztinnen und Ärzte umso wichtiger, sich über ihre Organisationen und Verbände einzubringen. Wichtig sei ärztlicherseits nun vor allem, sektoren­ verbindend zu denken und zu agieren. Neben der Debatte um berufsund gesundheitspolitische Entwicklungen war auch das Aufzeigen der Kammeraktivitäten wichtiger Bestandteil aller Versammlungen. Dr. de Laporte führte beispielhaft Nordwürttembergs Anstrengungen zur Nachwuchs- und Fachkräftesicherung an und informierte unter anderem über die Beteiligung der Kammer am Projekt „AzubiCard Baden-Württemberg“ und an der Image- und Ausbildungskampagne„Von Beruf wichtig“. Zudem biete der Bezirk im Auftrag der Landesärztekammer landesweit die Fortbildung zur Fachwirtin beziehungsweise zum Fachwirt für ambulante medizinische Versorgung an. Prof. Dr. Hofele lobte die gute Teamarbeit des neu gewählten Vorstands und gab nach dem Rechenschaftsbericht den Delegierten die Möglichkeit, sich über die in der Kammerstruktur eingebetteten Ausschüsse und Arbeitskreise zu informieren. Die Delegierten lobten zudem die bisher im Bezirk Nordbaden initiierten Aktivitäten für eine Evaluation der Weiterbildung und ermunterten den Vorstand, diese fortzuführen und sich für eine Ausweitung einzusetzen. Dr. Paula Hezler-Rusch gab unter anderem einen Überblick über die neu

gegründeten und auf den Weg gebrachten Weiterbildungsverbünde und nannte Daten, Fakten und Zahlen in Sachen Weiterbildung und Weiterbildungsgespräche vor Ort. Des Weiteren beschrieb sie die Kammeraktivitäten in Sachen Klimaschutz und Nachhaltigkeit: Aktuell werde intensiv an den Themen „Digitalisierung“, „Reduktion von Papier- und Ressourcenverbrauch“ sowie „gut handhabbare Systeme“ gearbeitet. Der Fachkräftemangel war auch in Südwürttemberg Thema. Dr. Blankenhorn stellte diesbezügliche Kammermaßnahmen vor: darunter vermehrte Stand-Präsenz auf Ausbildungsmessen und eine Neukonzeption des MFA-Flyers, besser zugeschnitten auf die Zielgruppe der jüngeren Generation. Darüber hinaus informierte sie die Delegierten, dass zusammen mit der KV an der Stärkung der Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung und an der Verbesserung der Krankheits-Früherkennung gearbeitet werde.

Hohe Auszeichnungen Im Rahmen ihrer Herbst-Sitzungen haben die Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern Nordwürttemberg und Südbaden verdiente Ärzte mit hohen Ehrungen gewürdigt. In Nordwürttemberg wurden der jetzige Ehrenpräsident Dr. Klaus Baier mit der Hans-Neuffer-Plakette und Dr. Hans-Joachim Rühle mit der Ehrennadel ausgezeichnet. In Südbaden bekamen Dr. Ulrich Voshaar und Prof. Richard Salm die Albert-Fraenkel-Plakette verliehen. Alle genannten Ärzte haben sich um die ärztliche Standesvertretung verdient gemacht, können außergewöhnliche Leistungen vorweisen und erhielten nun Auszeichnungen als besondere Würdigung ihrer Kolleginnen und Kollegen. In Nordwürttemberg war es Kammerpräsident Dr. Jürgen de Laporte ein wichtiges Anliegen, den beiden Geehrten in seiner Laudatio auch seine ganz persönliche Wertschätzung auszudrücken. Dr. Baier habe sich „in herausragender Weise für die ärztliche


Kammern und KV

Geschäftsführerin Dr. S. Hoffmann, ­Präsident Dr. J. de Laporte, Dr. K. Baier, Frau Baier Standesorganisation verdient gemacht“ und sich stets engagiert für die Interessen seiner Kolleginnen und Kollegen eingesetzt, sagte Dr. de ­Laporte. Dr. Rühle bezeichnete er als „Urgestein und tragende Säule“ der ärztlichen Selbstverwaltung in Nordwürttemberg. Die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen seien „äußerst dankbar für seinen leidenschaftlichen und jahrzehntelangen Einsatz“, so der Kammerpräsident. Dr. Baier hatte – neben vielen weiteren Ämtern und Funktionen – über 20 Jahre lang (seit 1999) die Präsidentschaft der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg inne und wurde 2023 zum Ehrenpräsidenten ernannt. Er hinterließ nach den Worten des aktuellen Kammerpräsidenten Dr. de Laporte „Spuren, die stilgebend und prägend für unsere heutige Bezirksärztekammer Nordwürttemberg sind“. Wie Dr. de Laporte weiter ausführte, formte Dr. Baier die Bezirksärztekammer hinsichtlich ihrer Strukturen und Prozesse zu einem modernen Dienstleister für Ärztinnen und Ärzte. Ebenso schuf Dr. Baier die Grundlagen dafür, dass die Kammer mit über 1.000 Veranstaltungen pro Jahr (Facharzt- und Fachsprachenprüfungen, Fortbildungsveranstaltungen, Gremiensitzungen etc.) zu einem modernen Ort des Austauschs, des Lernens, der Ausbildung und der Qualitätssicherung werden konnte. Besondere Verdienste erwarb er sich auch im Bereich der Weiterbildung. So war er beispielsweise maßgeblich in die Ausgestaltung und Einführung der neuen ärztlichen Weiterbildungsordnung im Jahr 2020 involviert. Dr. Rühle wurde 1991 zum Vorsitzenden der Ärzteschaft Böblingen gewählt und hatte dieses Amt über 32 Jahre lang inne. Er leitete in dieser Funktion alle Aufgaben der Ärzteschaft vor Ort und schaffte es nach den Worten von Dr. de Laporte, sich in „vielen, auch kritischen Gesprächen mit den verschiedensten kommuna-

len und sozialen Akteuren als Mahner einer guten medizinischen Versorgung einzubringen“. Der Kammerpräsident würdigte auch Dr. Rühles großes Engagement während der Corona-Pandemie beim Organisieren von Testzentren und beim Voranbringen der Impfkampagne sowie dessen unermüdliche Bemühungen im Bereich der Palliativmedizin: So erfolgte vor zehn Jahren im Rahmen von Dr. Rühles Engagement die Gründung der spezialisierten ambulanten palliativen Versorgung in Böblingen. Eine weitere Folge ist der auf den Weg gebrachte Bau eines Hospizes. Auch in Südbaden würdigte Kammerpräsidentin Dr. Paula Hezler-Rusch die beiden Geehrten mit sehr persönlichen und wertschätzenden Worten. Sie habe Dr. Voshaar als „engagierten, verbindlichen, rücksichtsvollen, pflichtbewussten und verlässlichen Menschen“ kennenlernen dürfen, so Dr. Hezler-Rusch. Aufgaben in leitender Position habe er so verstanden, dass das Miteinander, das Verständnis füreinander sowie Austausch und Ausgleich im Vordergrund standen. Beispielhaft führte die Kammerpräsidentin die „Wei­ terbildungsgespräche vor Ort“ an, die von Dr. Voshaar mit eingeführt wurden. Prof. Salm beschrieb Dr. HezlerRusch als„Idealbild eines guten Arztes, eines dem Fortschritt und der Entwicklung zugewandten umsichtigen Wissenschaftlers und Klinikleiters, eines aufmerksamen Lehrers und ­

Prüfers“. Er habe sich in der zeitgemäßen Entwicklung der Kliniklandschaft und als berufspolitisch engagierter Kollege große Verdienste erworben. Dr. Ulrich Voshaar war unter anderem Delegierter der Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammer Südbaden und der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Von 2011 bis 2014 sowie von 2019 bis 2022 hatte er das Amt des Vizepräsidenten der Bezirksärztekammer und von 2015 bis 2018 das Amt des Präsidenten inne. Darüber hinaus war er in zahlreichen Gremien auf Bezirks-, Landesund Bundesebene aktiv.

Prof. Dr. Salm war unter anderem aktiv in den Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammer Südbaden und der Landesärztekammer BadenWürttemberg, im Ausschuss „Qualitätssicherung“ der Landesärztekammer, als Mitglied des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer sowie als Fachgutachter, Fachprüfer und Prüfungsvorsitzender. Prof. Salm war für sein Engagement bereits 2017 mit der Albert-Schweitzer-Medaille der Landesärztekammer ausgezeichnet worden. Mit ihren Ehrungen reihen sich die vier Ärzte in die Liste derer ein, die bereits in den Vorjahren von ihren Kolleginnen und Kollegen in den Bezirken mit hohen Auszeichnungen bedacht wurden.

Präsident Dr. J. de Laporte und Dr. J. Rühle

Kammer­ präsidentin Dr. P. Hezler-Rusch, Frau Salm, Prof. Dr. R. Salm, Dr. U. Voshaar, Kammervizepräsident Dr. J. Woll

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Kammern und KV Alb Fils Kliniken und Hausärzteschaft fördern Allgemeinmedizin

Weiterbildungsverbund im Landkreis Göppingen

A

ufgrund des hohen Durchschnittsalters der allgemeinmedizinisch tätigen Ärztinnen und Ärzte ist zu befürchten, dass ihre Anzahl in den nächsten Jahren deutlich sinken wird und dass viele Praxen schließen müssen. Bereits jetzt sind rund 50 Prozent der ansässigen Hausärztinnen und -ärzte im Raum Geislingen über sechzig Jahre alt, im Raum Göppingen sind es 38 Prozent. Zukünftig soll die Niederlassung oder Anstellung in einer hausärztlich tätigen Praxis im Landkreis Göppingen attraktiver gestaltet und eine koordinierte und qualitativ hochwertige Ausbildung für Allgemeinmedizin in Klinik und Praxis gewährleistet werden. Deshalb haben die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg (vertreten

einer chirurgischen Praxis aus dem Landkreis Göppingen Mitte Oktober den Weiterbildungsverbund Allgemeinmedizin gegründet. Koordiniert wird diese „Weiterbildungsoffensive Allgemeinmedizin für den Landkreis Göppingen“ von Dr. Klaus Metter, Chefarzt der Alb Fils Kliniken, zusammen mit Marc Lux, Vorsitzender der Kreisärzteschaft Göppingen und Hausarzt in Heiningen. Dr. Metter betonte: „Der Weiterbildungsverbund bietet den jungen Kolleginnen und Kollegen feste Ansprechpartner sowie individuell und maßgeschneiderte Unterstützung in ihrer Weiterbildung.“ Der Verbund gewährleistet im Bereich Allgemeinmedizin eine lückenlose Weiterbildung im stationären und ambulanten Bereich

Teilnehmende der ­Gründungsveranstaltung durch ihren Präsidenten Dr. Jürgen de Laporte), der Landkreis Göppingen, die Alb Fils Kliniken und die Universitätsklinik Ulm gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, neun hausärztlichen Praxen, einer Kinderarztpraxis sowie

sowie auf Wunsch Flexibilität, was Inhalte und Zeitdauer betreffen, ohne dass wiederholte räumliche Veränderungen notwendig werden.“ Herr Lux erläuterte: „Große Sorge bereitet uns der Erhalt einer flächendeckenden (haus-) ärztlichen Versorgung für die

Dr. C. Röll, Dr. M. Klaus, Kammerpräsident Dr. J. de Laporte, M. Lux

Menschen im Landkreis. Der Kreisärzteschaft ist es daher ein großes Anliegen, die Kompetenz und Initiative von Kliniken und niedergelassener Ärzteschaft sowie Landkreisverwaltung, Städten und Kommunen zu bündeln und zu optimieren, um so möglichst viele junge Mediziner für eine Tätigkeit in unserem schönen und lebenswerten Landkreis gewinnen zu können.“ Zudem bietet der Landkreis Göppingen noch eine Besonderheit für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung: Im Klinikum Christophsbad kann ein Teil der Weiterbildung in den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie, Neurologie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie absolviert werden. Unterstützung bei der Gewinnung von Nachwuchsmedizinern erhält die Ärzte­ schaft seit Anfang November von einer eigens eingerichteten Servicestelle im Gesundheitsamt. Über sie können sich Medizinstudierende sowie Ärztinnen und Ärzte über eine mögliche Tätigkeit im Landkreis – ob Praktikum, Weiterbildung, Anstellung oder Niederlassung – informieren und werden unterstützt bei der Suche von geeigneten Praxis- oder Wohnräumen, einem Bau- oder Kindergartenplatz oder bei der Suche einer Arbeitsstelle für die Partnerin oder den Partner. Die Servicestelle nimmt eine Lotsen- und Küm­ merer-Funktion gegenüber der Kreisärzteschaft, den Kliniken, der Kassenärztlichen Vereinigung und den Kommunen im Landkreis wahr. Anzeige

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Vermischtes Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen

Namen und Nachrichten Foto: Universitätsklinikum Heidelberg

Wichtiges Amt für Prof. Auffarth Der Ärztliche Direktor der Augenklinik am Universitätsklinikum Heidelberg, Prof. Dr. Gerd Auffarth, ist neuer Präsident der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft. Seine Amtszeit möchte er unter anderem dafür nutzen, die Augenheilkunde stärker in den Fokus der Öffentlichkeit zu bringen. Mit Prof. Auffarth steht der ältesten wissenschaftlichen Vereinigung in der Augenheilkunde weltweit zum zweiten Mal in ihrer Geschichte ein Ordinarius aus Heidelberg vor.

Foto: Dt. Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen

Prof. Dr. G. Auffarth

Prof. Dr. T. Gasser

Weltweit größter Wissenschaftspreis für Tübinger Parkinson-Forscher Der Tübinger Parkinson-Forscher Prof. Dr. Thomas Gasser hat den mit drei Millionen US-Dollar dotierten „2024 Breakthrough Prize in Life Sciences“ erhalten (gemeinsam mit einer Wissenschaftlerin und einem Wissenschaftler, die beide in den USA tätig sind). Die drei Fachleute wurden für die Entdeckung genetischer Risikofaktoren der ParkinsonErkrankung ausgezeichnet. Der „Breakthrough Prize“ wird in verschiedenen Fachgebieten vergeben und gilt als die weltweit höchstdotierte Auszeichnung in den Naturwissenschaften. Diesmal werden unter anderem auch bedeutende Fortschritte in der Therapie von Krebs und Mukoviszidose gewürdigt. Prof. Gasser forscht in leitender Funktion am Tübinger Standort des Deutschen Zentrums für Neuro­ degenerative Erkrankungen und ist Vorstandsvorsitzender des Hertie-Instituts für klinische Hirnforschung an der Universität Tübingen. Er ist zudem ärztlicher Direktor der Abteilung Neurologie mit Schwerpunkt Neurodegenera­tive Erkrankungen am Universitätsklinikum Tübingen.

Foto: Intercongress

Auszeichnung für Dr. Nees

Dr. T. A. Nees

Dr. Timo Albert Nees, Facharzt für Orthopädie am Universitätsklinikum Heidelberg hat von der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie den mit 5.000 Euro dotierten „Preis zur Förderung der Grundlagenforschung“ für seine Arbeit „Role of TMEM100 in mechanically insensitive nociceptor un-silencing“ erhalten. Deren Ergebnisse können für die Entwicklung innovativer Therapiestrategien bedeutsam sein, gerade um den mit Auftreten von sekundärer Hyperalgesie zusammenhängenden Übergang von akuten zu chronischen Schmerzen nach Verletzungen, Entzündungen oder chirurgischen Eingriffen zu verhindern.

Hohe Auszeichnung für Prof. Kremsner In Anerkennung seiner herausragenden Leistungen bei der Förderung der Gesundheitsforschung und Kapazitätsentwicklung in Afrika wurde Prof. Dr. Peter Kremsner, Direktor des Instituts für Tropenmedizin, Reisemedizin, Humanparasitologie am Universitätsklinikum Tübingen, der mit 50.000 Euro dotierte Dr. Pascoal Mocumbi Preis 2023 verliehen.

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Freiburger Team gewinnt Innovationspreis Das Universitätsklinikum Freiburg hat Mitte Oktober den „Preis der vielversprechendsten Medizintechnologie“ für ein neuartiges Herzkatheter-Konzept erhalten. Es soll gefährliche Herzrhythmusstörungen verhindern, die bei rund zehn Prozent aller Herzinfarkt-Patienten nach einem Herzkatheter-Eingriff auftreten. Mit einem neuen Katheter soll diese fehlorientierte elektrische Erregung gestoppt werden, ohne die reguläre Sauerstoffversorgung zu behindern. Ausgezeichnet wurde unter anderem Prof. Dr. Peter Kohl, Leiter des Instituts für Experimentelle kardiovaskuläre Medizin des Universitätsklinikums Freiburg und Mitglied der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg.

Deutscher Nachhaltigkeitspreis 2023 Die AOK Baden-Württemberg und das Klinikum Stuttgart haben im Sektor „Gesundheit und Soziales“ den 16. Deutschen Nachhaltigkeitspreis 2023 gewonnen. Der Preis würdigt jedes Jahr Spitzenleistungen der Nachhaltigkeit in Wirtschaft, Forschung und Kommunen und ist der größte Wettbewerb seiner Art in Europa. Getragen wird der Preis von der Stiftung Deutscher Nachhaltigkeitspreis e. V. in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung, kommunalen Spitzenverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen und Forschungseinrichtungen.

Im echten Rettungswagen den Notfall üben Pünktlich zum Beginn des Wintersemesters haben ­ ertreter des Deutschen Roten Kreuzes Ulm/Heidenheim V Mitte Oktober ein ausgemustertes Einsatzfahrzeug mit Originalausstattung an die Medizinische Fakultät der Universität Ulm übergeben. Damit wird eine wichtige Schnittstelle zwischen präklinischer und klinischer Notfallversorgung in die Ausbildung mit eingebunden, denn die Lehre soll so praxisnah wie möglich sein.

Menschen, die noch hätten leben können Was ist aus denjenigen Patientenkünstlerinnen und -künstlern der Sammlung Prinzhorn geworden, welche die Zeit des Nationalsozialismus noch erlebt haben? Im Jahr 2002 befasste sich eine der ersten Ausstellungen des Museums mit den in der Sammlung repräsentierten Männern und Frauen, von denen bekannt war, dass sie Opfer der Patientenmorde geworden waren. In den folgenden Jahren vermehrten sich die Recherchemöglichkeiten zu Opfern nationalsozialistischer Verbrechen, und so stießen Mitarbeitende des Museums auf weitere Opfer, darunter auch solche der Zwangssterilisation und von Konzentrations- und Vernichtungslagern. Diesen Künstlerinnen und Künstlern, ihrem Leben und ihrem Werk ist die neue Ausstellung „Menschen, die noch hätten leben können“ vom 23. November 2023 bis 31. März 2024 gewidmet.


Vermischtes Interview · Prof. Yen setzt Datenbrillen zur gerichtsfesten Beweis-Dokumentation ein

„Erhebliche Vorteile für die Gesellschaft“

M

it Telemedizin und Datenbrillen unterstützt die Heidelberger Gewaltambulanz die Klinikärztinnen und -ärzte bei der Untersuchung von Gewaltopfern und der gerichtsfesten Dokumentation von Beweisen. Mit der Ärztlichen Direktorin des Instituts für Rechtsmedizin, Prof. Dr. Kathrin Yen, sprach ÄBWChefredakteur Dr. Oliver Erens.

Mutmaßliche Gewaltopfer sollten von qualifizierten Rechtsmedizi­ nern untersucht werden. Warum? Prof. Yen: Weil es für die Klärung der Frage, ob ein Mensch Gewaltopfer geworden ist und in welcher Art und Schwere, zwingend erforderlich ist, auf rechtsmedizinischen Sachverstand zugreifen zu können. Wie in allen anderen Fächern gilt auch für die Rechtsmedizin, dass Patientinnen und Patienten Anspruch auf eine Untersuchung und Diagnose gemäß Facharztstandard haben. Mit ein paar Fortbildungen lässt sich dieser nicht herstellen. Durch das telemedizinische Verfahren können wir unsere Expertise klinischen Kolleginnen und Kollegen auch in rechtsmedizinisch nicht versorgten Gebieten zur Verfügung stellen und sie bei diesem schwierigen Thema unterstützen.

Mithilfe von Telemedizin und Augmented-Reality können Sie über Distanzen hinweg virtuell vor Ort sein. Wie läuft das praktisch ab? Prof. Yen: Besteht ein Verdacht, dass beispielsweise ein Kind seine Verletzungen nicht durch den angeblichen Sturz vom Sofa erlitten hat, so nimmt die Partnerklinik Kontakt zur Rechtsmedizin in Heidelberg auf. Wir vereinbaren dann den Zeitpunkt für die gemeinsame telemedizinische Untersuchung. Je kürzer das gewaltsame Ereignis zurückliegt, umso höher sind die Chancen, Beweise und Spuren zu finden. Die Untersuchung selbst erfolgt dann gemeinsam: Der Arzt oder die Ärztin in der Klinik klärt auf, holt die Einwilligung ein und trägt während der Durchführung der Untersuchung eine Datenbrille. Der rechtsmedizini-

sche Begleiter verfolgt diese in Echtzeit am Rechner und sieht quasi mit den Augen des untersuchenden Arztes, was dieser sieht. Der Begleiter kann während der Untersuchung unterstützen und beispielsweise anregen, dass von einer bestimmten Stelle ein DNAAbrieb genommen oder ein Foto erstellt wird. Die Dokumentation erfolgt direkt in das von uns entwickelte System. Das Verfahren stellt sicher, dass am Ende der Untersuchung alle für eine rechtsmedizinische Diagnose erforderlichen Befunde erhoben und dokumentiert und vorhandene Spuren gesichert wurden. Zum Schluss erfolgt eine gemeinsame Besprechung, wie es im betreffenden Fall konkret weitergehen soll, ob beispielsweise ergänzende Untersuchungen erforderlich sind oder ob eine Vermittlung an geeignete Beratungsstellen erfolgen soll.

Wer kann das Angebot nutzen? Prof. Yen: Konzipiert wurde das Projekt für die Untersuchung von Kindern nach Misshandlung und Missbrauch, künftig soll es aber bei allen von Gewalt betroffenen Menschen genutzt werden können, und zwar unabhängig davon, ob zuvor eine Anzeige bei der Polizei erfolgt ist. Aktuell arbeiten wir mit zwei Partnerkliniken zusammen; für die inzwischen gesetzlich vorgeschriebene Flächenversorgung des Landes sind weitere Standorte erforderlich. Der weitere Ausbau der Versorgung erfolgt in Abstimmung mit dem Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration, das das Projekt aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg finanziert.

Welchen Nutzen haben Bürgerinnen und Bürger durch das Angebot? Prof. Yen: Rechtsmedizinische Un­ tersuchungen bieten Opfern von Gewalt, aber auch der Gesellschaft erhebliche Vorteile. Wenn Klarheit besteht, ob den Verletzungen eine Straftat zugrunde liegt und wie sich eine Gewalttat zugetragen hat, ist dies eine wichtige Grundlage für sämtliche weiteren Entscheidungen, beispiels-

Prof. Dr. K. Yen weise ob angezeigt werden soll oder ob Maßnahmen zum Schutz der Person erforderlich sind. Kommt es zu einem Strafverfahren, so macht es einen erheblichen Unterschied, ob Beweise vorgelegt werden können oder nicht. Auch in Bezug auf die Prävention spielen rechtsmedizinische Untersuchungen eine sehr wichtige Rolle: Erkennt man frühzeitig, dass zum Beispiel ein Kind Opfer einer Misshandlung oder eine Frau Opfer schwerer häuslicher Gewalt geworden ist, so können geeignete Maßnahmen zum Schutz der Person getroffen und im besten Fall weitere Straftaten verhindert werden. Auch für Betroffene selbst ist relevant, ob ihnen geglaubt wird. Außerdem erhalten wir durch diese niederschwelligen Untersuchungen dringend notwendige Daten über das Dunkelfeld, da viele Gewalttaten nach wie vor nicht angezeigt werden, insbesondere, wenn sie sich im persönlichen Umfeld ereignen.

Datenbrillen in der Medizin Immer häufiger werden Datenbrillen in der Medizin eingesetzt. Sie ermöglichen es den Benutzern, Wissen und Expertise über Distanzen hinweg in Echtzeit zu transportieren, indem das Sichtfeld, Gesten und die Stimme übertragen und mit einem Experten geteilt werden. – Einen Einblick bietet der Showroom zur Digitalisierung der Medizin, den die Landesärztekammer in Stuttgart eingerichtet hat. Hier können Ärztinnen und Ärzte digitale Tools im geschützten Raum spielerisch ausprobieren. Neben Telemedizin geht es unter anderem um Anwendungen der Telematikinfrastruktur. Weitere Informationen:

www.aerztekammer-bw.de/ehealth

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Vermischtes

Neue ­Bücher Vertrauen in die Medizin N. Schmacke, 310 Seiten, Psychosozial-Verlag, ISBN 978-3837932645, 39,90 Euro Viele Menschen suchen ihr Heil in der sogenannten Alternativmedizin, die Wirksamkeitsnachweise fast immer schuldig bleibt. Offenbar wird im medizinischen Alltag immer wieder ver­säumt, auf den kranken Menschen mit seinen eigenen Perspektiven verständig einzugehen. Daher wird aufgezeigt, was sich im Gesundheitswesen ändern muss, damit die Fortschritte der evidenzbasierten Medizin allen Menschen zugutekommen können.

Stress – Freund oder Feind? L. Bieser, 230 Seiten, UTB, ISBN 978-3825260743, 26,90 Euro Die Stress- und Zeitmanagement-Programme des Tübinger Allgemein- und Arbeitsmediziners wurden vielfach ausgezeichnet. Dieser Band hilft Betroffenen, mit erprobten Strategien und greifbaren Ansätzen des präventiven Stressmanagements Intention, Intuition und Aktion in Einklang zu bringen. So können sie ihren gesunden Rhythmus zwischen Anspannung und Entspannung finden.

Die Grenze zwischen krank und kriminell S. Nowara, M. Spaniol, 133 Seiten, Kohlhammer, ISBN 978-3170391789, 36,00 Euro Gerichte und forensische Sachverständige sehen sich häufig mit der Schwierigkeit konfrontiert, die Grenze zwischen einem„normalen“ und einem krankhaften Verhalten zu bestimmen. Der Band beleuchtet aus psychiatrischer, psychologischer und strafvollstreckungsgerichtlicher Sicht die Diagnose und Behandlung von Persönlichkeitsstörungen im forensischen Bereich sowie ihren Einfluss auf die Schuldfähigkeit und die Gefährlichkeitsprognose.

Diagnose Digital-Desaster P. Schaar, 200 Seiten, Hirzel, ISBN ­978-3777633169, 24,00 Euro Moderne Informationstechniken können und sollen dazu beitragen, die Qualität und Transparenz der medizinischen Versorgung zu verbessern und das Gesundheitswesen wirtschaftlicher zu gestalten. Über Erfolg oder Misserfolg des IT-Einsatzes entscheidet letztlich die Akzeptanz der Menschen. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte analysiert, ­warum Innovationen im Gesundheitssektor bei vielen Beteiligten auf große Skepsis stoßen.

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Eine ansteckende Geschichte C. P. Heidel, 320 Seiten, Leykam, ISBN ­978-3701182619, 25,00 Euro Medizingeschichte trifft Gesellschaftspolitik. Eine historische, aber neue Perspektive auf den Umgang mit Seuchen. Denn Pandemien sind eine gesellschaftliche und politische Zäsur – aus der Seuchengeschichte können wir lernen, die immergleichen Fehler nicht zu wiederholen. Auch für das nächste Mal. Keines der üblichen Pandemiebücher; es geht vielmehr um den Einfluss von Wissenschaft und Wirtschaft auf die Gesundheitspolitik. Das macht den Band zu einem historischen Sachbuch.

Gesundheitliche Lage der Frauen in Deutschland Kostenloser Download auf der Website des RKI: www.rki.de Mehr als 35 Millionen erwachsene Frauen leben in Deutschland. Die vorliegende onlineBroschüre enthält in kompakter Form wichtige Informationen und Eckdaten zu ihrer Gesundheit. Sie gibt Auskunft über häufige Erkrankungen, wichtige Risikofaktoren, die Inanspruchnahme von Prävention und medizinischer Versorgung. Einflussfaktoren und Rahmenbedingungen der Gesundheit werden beleuchtet, auf bestimmte Gruppen von Frauen wird vertiefend eingegangen.

GESUNDHEITSBERICHTERSTATTUNG DES BUNDES GEMEINSAM GETRAGEN VON RKI UND DESTATIS

Gesundheitliche Lage der Frauen in Deutschland – wichtige Fakten auf einen Blick

Settingbezogene Gesundheitsförderung und Prävention in der digitalen Transformation C. Dockweiler, A. L. Stark, J. Albrecht, 362 Seiten, Nomos, ISBN 978-3848773886, 84,00 Euro. Als E-Book auch kostenlos erhältlich. Der Sammelband präsentiert neuste Forschungsergebnisse, Praxisprojekte und Berufserfahrungen. Aus Perspektive von Wissenschaft, Praxis und Politik wird reflektiert und diskutiert, was die digitale Transformation von Settings sowie die Verfügbarkeit neuer digitaler Tools für die settingbezogene Gesundheitsförderung und Prävention bedeuten. Vor diesem Hintergrund wird ein neues Begriffsverständnis digitalisierter Settings im Kontext des Settingansatzes vorgestellt.

The good life R. Waldinger, M. Schulz, 432 Seiten, Kösel, ISBN 978-3466347704, 24,00 Euro Die Harvard Study of Adult Development, die längste je durchgeführte Glücksstudie, verfolgt das Leben der Teilnehmenden seit mehr als 80 Jahren. Die einzigartigen und aufschlussreichen Ergebnisse der Studie finden sich in diesem Band. Es geht dabei um die Macht von Sozialkontakten und Beziehungen, ihren Einfluss auf Gesundheit und Zufriedenheit und wie sie Geist, Körper und Seele schützen können.

Gesundheitsforschung. Interdisziplinäre Perspektiven

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Sonderband Dockweiler | Stark | Albrecht [Hrsg.]

Settingbezogene Gesundheitsförderung und Prävention in der digitalen Transformation Transdisziplinäre Perspektiven


Die

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (­ Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-0 Fax (07 11) 78 75-32 74

Mittwoch, 5. Juni 2024 Zulassungen/Psychotherapeuten

Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten:

Mittwoch, 12. Juni 2024 Zulassungen/Ärzte

Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Stuttgart Postfach 80 06 08 70506 Stuttgart.

Mittwoch, 26. Juni 2024 Ermächtigungen Mittwoch, 24. Juli 2024 Zulassung/Ärzte Mittwoch, 31. Juli 2024 Ermächtigungen

Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Psychotherapeuten und Ermächtigungen, Regierungsbezirk Stuttgart für das Jahr 2024 Der Zulassungsausschuss für Ärzte, Regierungsbezirk Stuttgart, wird an­ lässlich der nachfolgenden Sitzungs­ termine über Zulassungsangelegen­ heiten von Ärzten, Psychothera­ peuten und Ermächtigungsangele­ genheiten beraten und entscheiden: Mittwoch, 7. Februar 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 14. Februar 2024 Ermächtigungen Mittwoch, 6. März 2024 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 20. März 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 27. März 2024 Ermächtigungen Mittwoch, 8. Mai 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 15. Mai 2024 Ermächtigungen

informiert

Mittwoch, 4. September 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 11. September 2024 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 25. September 2024 Ermächtigungen

gez.: Florian Böhm Rechtsassessor Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte gez.: Andrea Latus Rechtsassessorin Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte

Donnerstag, 23. Oktober 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 30. Oktober 2024 Ermächtigungen Mittwoch, 27. November 2024 Ermächtigungen Mittwoch, 4. Dezember 2024 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 11. Dezember 2024 Zulassungen/Ärzte Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzun­ gen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetz­ lich vorgeschriebenen Ladungsfris­ ten zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen spätes­ tens sechs Wochen vor dem jeweili­ gen Sitzungstermin der Geschäfts­ stelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Bei Anträgen auf Zulassung medizinischer Ver­ sorgungszentren, Ermächtigungen und Zulassungen bzw. Anstellungen aufgrund Sonderbedarfsfeststellung sind die Antragsunterlagen drei Mo­ nate vor dem jeweiligen Sitzungs­ termin vorzulegen.

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Die

Information der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

informiert Mittwoch, 04. Dezember 2024 Zulassungen/Psychotherapeuten

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 88 40 Fax (07 61) 8 84-41 45

Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten, Regierungsbezirk Freiburg für das Jahr 2024 Der Zulassungsausschuss für Ärzte, Regierungsbezirk Freiburg, wird an­ lässlich der nachfolgenden Sitzungs­ termine über Zulassungsangelegen­ heiten von Ärzten und Psychothera­ peuten beraten und entscheiden: Mittwoch, 21. Februar 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 13. März 2024 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 20. März 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 24. April 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 05. Juni 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 19. Juni 2024 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 10. Juli 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 04. September 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 11. September 2024 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 09. Oktober 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 20. November 2024 Zulassungen/Ärzte

Mittwoch, 18. Dezember 2024 Zulassungen/Ärzte Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzun­ gen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetz­ lich vorgeschriebenen Ladungsfris­ ten zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen spätes­ tens sechs Wochen vor dem jeweili­ gen Sitzungstermin der Geschäfts­ stelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Bei Anträgen auf Zulassung medizinischer Vers­ orgungszentren, Ermächtigungen und Zulassungen bzw. Anstellungen aufgrund Sonderbedarfsfeststellung sind die Antragsunterlagen drei Mo­ nate vor dem jeweiligen Sitzungs­ termin vorzulegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Freiburg Postfach 62 69 79038 Freiburg. gez.: Julia Dittrich Rechtsassessorin Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Keßlerstraße 1 76185 Karlsruhe Telefon (07 21) 59 61-0 Fax (07 21) 59 61-13 50

Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte, Psychotherapeuten und ­Ermächtigungen, Regierungsbezirk Karlsruhe für das Jahr 2024 Der Zulassungsausschuss für Ärzte, Regierungsbezirk Karlsruhe, wird an­ lässlich der nachfolgenden Sitzungs­ termine über Zulassungsangelegen­ heiten von Ärzten, Psychotherapeu­ ten und Ermächtigungsangelegen­ heiten beraten und entscheiden: Mittwoch, 14. Februar 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 21. Februar 2024 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 6. März 2024 Ermächtigungen Mittwoch, 13. März 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 17. April 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 24. April 2024 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 8. Mai 2024 Ermächtigungen Mittwoch, 12. Juni 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 19. Juni 2024 Ermächtigungen Mittwoch, 10. Juli 2024 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 17. Juli 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 11. September 2024 Ermächtigungen

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Die Mittwoch, 18. September 2024 Zulassungen/Psychotherapeuten Mittwoch, 25. September 2024 Zulassungen/Ärzte Mittwoch, 23. Oktober 2024 Ermächtigungen Mittwoch, 6. November 2024 Zulassungen/Ärzte

Dienstag, 17. September 2024 Zulassungen/Ärzte/ Psychotherapeuten

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Telefon (0 71 21) 9 17-0 Fax (0 71 21) 9 17-21 00

Mittwoch, 27. November 2024 Zulassungen/ Psychotherapeuten Mittwoch, 4. Dezember 2024 Ermächtigungen Mittwoch, 11. Dezember 2024 Zulassungen/Ärzte Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzun­ gen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetz­ lich vorgeschriebenen Ladungs­ fristen zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen spätes­ tens sechs Wochen vor dem jeweili­ gen Sitzungstermin der Geschäfts­ stelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Bei Anträgen auf Zulassung medizinischer Ver­ sorgungszentren, Ermächtigungen und Zulassungen bzw. Anstellungen aufgrund Sonderbedarfsfeststellung sind die Antragsunterlagen drei Mo­ nate vor dem jeweiligen Sitzungs­ termin vorzulegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Karlsruhe Postfach 21 07 53 76157 Karlsruhe.

informiert

Termine des Zulassungsausschusses für Ärzte und Psychotherapeuten, Regierungsbezirk Tübingen für das Jahr 2024 Der Zulassungsausschuss für Ärzte, Regierungsbezirk Tübingen, wird an­ lässlich der nachfolgenden Sitzungs­ termine über Zulassungsangelegen­ heiten von Ärzten und Psychothera­ peuten beraten und entscheiden: Dienstag, 6. Februar 2024 Zulassungen/Ärzte/ Psychotherapeuten Dienstag, 12. März 2024 Zulassungen/Ärzte Dienstag, 9. April 2024 Zulassungen/Ärzte/ Psychotherapeuten Dienstag, 14. Mai 2024 Zulassungen/Ärzte Dienstag, 18. Juni 2024 Zulassungen/Ärzte/ Psychotherapeuten Dienstag, 16. Juli 2024 Zulassungen/Ärzte

Dienstag, 15. Oktober 2024 Zulassungen/Ärzte Dienstag, 19. November 2024 Zulassungen/Ärzte/ Psychotherapeuten Dienstag, 10. Dezember 2024 Zulassungen/Ärzte Der Zulassungsausschuss für Ärzte behält sich Änderungen der Sitzun­ gen aus wichtigem Grund vor. Unter Berücksichtigung der gesetz­ lich vorgeschriebenen Ladungsfris­ ten zur mündlichen Verhandlung sollten Antragsunterlagen spätes­ tens sechs Wochen vor dem jeweili­ gen Sitzungstermin der Geschäfts­ stelle des Zulassungsausschusses für Ärzte vorliegen. Bei Anträgen auf Zulassung medizinischer Versor­ gungszentren, Ermächtigungen und Zulassungen bzw. Anstellungen auf­ grund Sonderbedarfsfeststellung sind die Antragsunterlagen drei Mo­ nate vor dem jeweiligen Sitzungster­ min vorzulegen. Die Anträge sind an die folgende Adresse zu richten: Zulassungsausschuss für Ärzte Geschäftsstelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Bezirksdirektion Reutlingen Postfach 41 51 72772 Reutlingen. gez.: Monique Litzkowy Dipl.-Verwaltungswirtin (FH) Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte

gez.: Stefan Oschmann Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte gez.: Marina Hiltscher Rechtsassessorin Geschäftsstelle Zulassungsausschuss für Ärzte

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I. Mittwoch, 10. 01. 2024 15.30 – 17.30 Uhr 97 €

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Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung in der Frauenheilkunde 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. ­Intervention) plus 10 Std. Balint

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02. – 07. 12. 2024

Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. ­Intervention) plus 10 Std. Balint

Freiburg i. Brsg. 1650,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale

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23. – 24. 05. 2025

Medizinische Hypnose, Teil 2 – Aufbaukurs Dr. Charlotte Wirl

Freiburg i. Brsg. 410,– € inkl. Tagungspauschale

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Curricula 02. / 03. 02. 2024 19. / 20. 04. 2024 17. / 18. 05. 2024 19. / 20. 07. 2024 20. / 21. 09. 2024 25. / 26. 10. 2024

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Bitte beachten Sie: Der vorgezogene Anzeigenschluss für Heft 1/ 2024 ist der 18. Dezember 2023


Bekanntmachungen

Zum Gedenken

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen

Prof. Dr. med. Georg Petroianu, Mannheim * 28. 03. 1956 Philipp Bickelhaupt, Oberrot * 09. 01. 1953 Dr. med. Sybille Welte, Geislingen an der Steige * 05. 05. 1950 Dr. med. Christian Storz, Sindelfingen * 14. 05. 1955 Dr. med. Walter Schmidt, Grafenau * 25. 07. 1933 Dr. med. Regina Gebler, Kirchheim unter Teck * 05. 02. 1953 Frank Braun, Alfdorf * 02. 09. 1944 Faina Matveeva, Baden-Baden * 17. 10. 1949 Dr. med. Fabian Herrmann, Aalen * 26. 09. 1983 Dr. med. Gunther Hannibal, Mannheim * 23. 08. 1953 Dr. med. Gerhard Schäfauer, Aalen * 25. 04. 1949 Dr. med. Achim Wölfing, Freiburg * 15. 05. 1942 Dr. med. Eckhard Sauer, Warthausen * 26. 05. 1949 Dr. med. Dankfried Steuernagel, Eschenbach * 01. 08. 1930 Dr. med. Klaus-Dietrich Schönfeld, Heidelberg * 30. 06. 1926 Dr. med. Lieselotte Engels, Calw * 03. 01. 1934 Dr. med. Beate Straßburger, Mannheim * 16. 10. 1938 Gundi Boller, Stuttgart * 12. 02. 1953 Dr. med. Hans-Michael Frommhold, Neuffen * 25. 10. 1943 Dr. med. Barbara Heidemann-Kanert, Neckarsulm * 15. 02. 1940 Dr. med. Harald Bauknecht, Heidelberg * 11. 09. 1949 Dr. med. Mathias Metzdorff, Freudenstadt * 04. 03. 1948 Dr. med. Hermann Rothenbacher, Meersburg * 01. 01. 1943 Dr. med. Hans Kauffmann, Mosbach * 08. 09. 1934 Dr. med. Erich Trausel, Bruchsal * 25. 08. 1939 Dr. med. Monika Baier, Markdorf * 30. 03. 1940 Dr. med. Johann Gottfried Schulz-Baldes, Freiburg * 31. 08. 1940 Dr. med. Gisela Zendt, Karlsruhe * 07. 01. 1932 Dr. med. Anna-Louise Hartmann, Eningen * 23. 06. 1921 Dr. med. Hans Härle, Bad Waldsee * 09. 01. 1930 Prof. Dr. med. Eberhard Ritz, Heidelberg * 23. 01. 1938 Dr. med. Erwin Rhein, Ravensburg * 12. 12. 1929

† 28. 01. 2023 † 01. 08. 2023

Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-33 92 Fax (07 11) 78 75-32 74

† 08. 08. 2023 † 11. 08. 2023 † 23. 08. 2023 † 05. 09. 2023 † 14. 09. 2023 † 17. 09. 2023 † 23. 09. 2023 † 26. 09. 2023 † 27. 09. 2023 † 27. 09. 2023 † 30. 09. 2023 † 30. 09. 2023 † 04. 10. 2023 † 05. 10. 2023 † 07. 10. 2023 † 08. 10. 2023 † 09. 10. 2023 † 13. 10. 2023 † 14. 10. 2023 † 16. 10. 2023 † 18. 10. 2023 † 19. 10. 2023 † 21. 10. 2023 † 23. 10. 2023 † 26. 10. 2023 † 27. 10. 2023 † 28. 10. 2023 † 29. 10. 2023 † 29. 10. 2023 † 05. 11. 2023

Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Feststellung von Überversorgung Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 18. Oktober 2023 gem. § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für nachstehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter Überversorgung fest: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte: Bad Krozingen/Staufen, Breisach, Freiburg, Haslach/Hausach/Wolfach, Konstanz, Mannheim, Münsingen, Stockach, Waldkirch, Wiesloch/Walldorf. Allgemeine fachärztliche ­Versorgung: Augenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, ­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, ­Lörrach, Ludwigsburg, Main-­ Tauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Pforzheim, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, ­Tuttlingen, Ulm, Waldshut, ­Zollernalbkreis. Chirurgen und Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, ­Bodenseekreis, Breisgau-Hoch-

schwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, ­Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-­ Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Waldshut, ­Zollernalbkreis. Frauenärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, ­Bodenseekreis, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, ­Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-­ Tauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, ­Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch Hall, SchwarzwaldBaar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. HNO-Ärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm, Zollernalbkreis. Hautärzte: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, ­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Stadt Karlsruhe, Konstanz, ­Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis,

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Bekanntmachungen Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut, ­Zollernalbkreis. Kinderärzte: Baden-Baden/Rastatt, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg, ­Freudenstadt, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, ­Konstanz, Lörrach, Main-TauberKreis, Mannheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Tübingen, Ulm, Waldshut. Nervenärzte: Baden-Baden/Rastatt, Böblingen, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, ­Freudenstadt, Göppingen, ­Heidelberg, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Main-TauberKreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, RemsMurr-Kreis, Reutlingen, Rhein-­ Neckar-Kreis, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Tuttlingen, Ulm. Psychotherapeuten: Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Freiburg, Heidelberg, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, ­Ravensburg, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis. Urologen: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Böblingen, ­Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, ­Heidelberg, Heidenheim, Landkreis Heilbronn, Stadt Heilbronn, Hohenlohekreis, Landkreis Karlsruhe, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Ludwigsburg, Main-­ Tauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, ­Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis,

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Rottweil, Schwäbisch Hall, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, ­Tuttlingen, Ulm, Waldshut, ­Zollernalbkreis. Spezialisierte fachärztliche ­Versorgung: Anästhesisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region ­Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Fachärztlich tätige Internisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Kinder- und Jugendpsychiater: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Radiologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker: Land Baden-Württemberg. Laborärzte: Land Baden-Württemberg. Strahlentherapeuten: Land Baden-Württemberg. Transfusionsmediziner: Land Baden-Württemberg.

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Feststellung, dass der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 18. Oktober 2023 gem. § 103 Abs. 1 Satz 3 SGB V arztgruppenbezogen nach Maßgabe der Planungsblätter fest, dass in folgenden Planungsbereichen ein Versorgungsgrad von 140 Prozent erreicht oder überschritten ist: Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte: Freiburg, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Konstanz, Pforzheim, Ulm. Chirurgen und Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Bodenseekreis, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm. Frauenärzte: Bodenseekreis, Emmendingen, Ulm. HNO-Ärzte: Ulm. Hautärzte: Baden-Baden/Rastatt, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Enzkreis, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Stadt Heilbronn, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, ­Tübingen. Kinderärzte: Heidelberg. Nervenärzte: Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Konstanz, Tübingen, Ulm. Psychotherapeuten: Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg, Heidelberg, Stadt Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Ravensburg, Tübingen, Zollernalbkreis. Urologen: Bodenseekreis, Freiburg, Heidelberg, Stadt Heilbronn, Waldshut. Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten: Region Donau-Iller, Region Neckar-Alb,

Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Fachärztlich tätige Internisten: Region Donau-Iller, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Kinder- und Jugendpsychiater: Region Südlicher Oberrhein. Radiologen: Region Donau-Iller, Region Rhein-Neckar. Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker: Land Baden-Württemberg.

Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 18. Oktober 2023 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für die nachstehenden Arztgruppen in den genannten Planungsbereichen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher insoweit die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf. Hausärztliche Versorgung: Hausärzte: Müllheim, Offenburg, Rottenburg. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Frauenärzte: Breisgau-Hochschwarzwald. HNO-Ärzte: Böblingen, Ludwigsburg, Schwarzwald-Baar-Kreis. Kinderärzte: Alb-Donau-Kreis, Esslingen, ­Heidenheim, Landkreis ­Heilbronn, Landkreis Karlsruhe, Ludwigsburg, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart. Nervenärzte: Ludwigsburg. Psychotherapeuten: Alb-Donau-Kreis, Göppingen.


Bekanntmachungen Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Kinder- und Jugendpsychiater: Region Donau-Iller. gesonderte fachärztliche Versorgung: Neurochirurgen: Baden-Württemberg. Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den ­Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende ­Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 15. Dezember 2023 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die ­Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.

Anordnung von Zulassungsbeschränkungen Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 18. Oktober 2023 fest, dass für bestimmte Arztgruppen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 2 Ärzte-ZV mit verbindlicher Wirkung Zulassungsbeschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche: Hausärztliche Versorgung: Hausärzte: Bad Krozingen/Staufen, Münsingen. Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte: Böblingen, Göppingen, Rhein-Neckar-Kreis. Chirurgen und Orthopäden: Enzkreis. Hautärzte: Enzkreis, Ortenaukreis, Rhein-­ Neckar-Kreis, Waldshut. Kinderärzte: Stadt Heilbronn. Nervenärzte: Ostalbkreis, Ravensburg, Sigmaringen. Psychotherapeuten: Landkreis Karlsruhe, Schwäbisch Hall. Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Kinder- und Jugendpsychiater: Region Bodensee-Oberschwaben.

Feststellung der Mindestversorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 18. Oktober 2023 fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent und für Ärzte sowie Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psycho-

therapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in ­Höhe von 20 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist: Ärztliche Psychotherapeuten: Enzkreis, Landkreis Karlsruhe, Mannheim, Ortenaukreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Waldshut, Zollernalbkreis. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 18. Oktober 2023 gemäß § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit § 25 Abs. 2 BedarfsplanungsRichtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Anteil in Höhe von 50 Prozent innerhalb des Mindestversorgungsanteils der ärztlichen Psychotherapeuten noch nicht ausgeschöpft ist: Psychosomatiker: Bodenseekreis, Calw, Konstanz, Schwarzwald-Baar-Kreis. Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-) Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 15. Dezember 2023 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen

Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeu­ tischen Tätigkeit, des Approba­ tionsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.

Feststellung der Mindest­versorgungsanteile für die Gruppe der Nervenärzte Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg mit Beschluss vom 18. Oktober 2023 stellt gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 12 Abs. 5 BedarfsplanungsRichtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen der Mindestversorgungsanteil von jeweils 50 Prozent der Differenz aus dem Versorgungsanteil in Höhe von 100 Prozent der regionalen Verhältniszahl und der tatsächlichen Anzahl der Nervenärzte sowie der Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie einerseits für Neurologen und andererseits für Psychiater sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie noch nicht ausgeschöpft ist. Weiterhin ist für die Nervenärzte sowie die Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent noch nicht ausgeschöpft: Nervenärzte sowie Ärzte mit doppelter Facharzt­ anerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie: Freudenstadt, Hohenlohekreis, Sigmaringen. Psychiater: Calw, Freudenstadt, Hohenlohekreis, Main-Tauber-Kreis, Ravensburg, Schwäbisch Hall, Sigmaringen.

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Bekanntmachungen Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-) Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unter­ lagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 15. Dezember 2023 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksich­ tigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen ­Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.

Feststellung der Mindestversorgungsanteile für die Gruppe der Fachinternisten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 18. Oktober 2023 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 1 BedarfsplanungsRichtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für die Rheumatologen ein Min-

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destversorgungsanteil in Höhe von 8 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist: Rheumatologen: Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg. Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 15. Dezember 2023 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeu­ tischen Tätigkeit, des Approba­ tionsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.

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Feststellung der Höchstversorgungsanteile für die Gruppe der Fach­ internisten Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 18. Oktober 2023 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 2 bis 5 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für Kardiologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 33 Prozent, für Gastroenterologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 19 Prozent, für Pneumologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 18 Prozent und für Nephrologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent erreicht bzw. überschritten ist: Kardiologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Gastroenterologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart. Pneumologen: Region Donau-Iller, Region Hochrhein-Bodensee, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar. Nephrologen: Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Der Zulassungsausschuss hat bei Zulassungen und Nachbesetzungen eines Fachinternisten sicherzustellen, dass die Höchstversorgungsanteile nicht überschritten werden.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 18. Oktober 2023 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 2 bis 5 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungs­ bereichen für Kardiologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 33 Prozent, für Gastroenterologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 19 Prozent, für Pneumologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 18 Prozent und für Nephrologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent noch nicht erreicht ist: Kardiologen: Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg. Gastroenterologen: Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Ostwürttemberg, Region Südlicher Oberrhein. Pneumologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Heilbronn-Franken, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein. Nephrologen: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Ostwürttemberg, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart. Der Zulassungsausschuss hat bei Zulassungen und Nachbesetzungen eines Fachinternisten sicherzustellen, dass die Höchstversorgungsanteile nicht überschritten werden. Stuttgart, 18. Oktober 2023 Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg Dr. Felix Tausch Vorsitzender


Bekanntmachungen

Geschäftsstelle: ­Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (­ Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50

Weitere Infos unter www.laek-bw.de

Datenschutz-Fortbildung Termin: 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 Um sicher zu stellen, dass Ihre Arztpraxis im Bereich der datenschutztechnischen Regulatorik gut und sicher aufgestellt ist und die Praxisabläufe auch entsprechend ausgerichtet und abgestimmt sind, geben wir Ihnen mit dieser Veranstaltung ein kompaktes Update rund um das Thema Datenschutz, IT-Sicherheitsricht­ linie und ärztliche Schweigepflicht. Im direkten Dialog und anhand von Praxisbeispielen bringt Ihnen das Referententeam in jeweils drei Impulsstatements die Thematik näher. Dieses Kompakt-Seminar dient als sogenanntes „Onboarding“ zum Themenfeld Datenschutz. In vertiefenden Folgemodulen der einzelnen Referenten (Termin folgt), haben Sie später die Möglichkeit persönliche, individuelle Fragen und Fragestellungen in deren Fachgebiet zu bearbeiten. Programm: Modul 1: IT-Sicherheitsrichtlinie ca. 45 Minuten Modul 2: Die ärztliche Schweigepflicht ca. 45 Minuten Modul 3: Datenschutz ca. 45 Minuten Teilnahmebetrag: Die Veranstaltung ist kostenfrei.

ePA-Fortbildung Termin: 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 Die Landesärztekammer möchte mit dieser hoch qualifiziert besetzten Fortbildung ihren Teil dazu beitragen, die Möglichkeiten der elektronischen Patientenakte (ePA) den Ärztinnen und Ärzten näher zu bringen und wichtige Informationen zur Anwendung zu vermitteln. Neben einer allgemeinen Vorstellung des Aufbaus und der Funk­ tionen der ePA wird zunächst aus ärztlicher Sicht ein Blick auf die Einsatzmöglichkeiten geworfen. Anschließend wird die ePA einer juristischen Betrachtung unterworfen. Die abschließende Frageund Antwortrunde hat das Ziel, alle mit der ePA verbundenen Fragen, einschließlich Haftungsfragen, zu beantworten. Seit Beginn des Jahres 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Mitgliedern eine elektronische Patientenakte kostenlos als App zur Verfügung zu stellen. Dabei muss der Ver­sicherte selbst aktiv werden und bei seiner Krankenkasse zunächst einen Zugang für die Nutzung der ePA beantragen (opt-in-­Verfahren). Fehlende technische Vorausset-

zungen in den Praxen und Kliniken, ein gegenwärtig minimalistischer inhaltlicher Aufbau, fehlende elektronische Gesundheits­ karten der Generation 2 bei den Patienten erschweren die flächendeckende Verbreitung und ­Anwendung der ePA. Die tatsäch­ lichen Nutzerzahlen sind daher bis heute äußerst gering; sie liegen derzeit bei zirka 0,4 Prozent aller gesetzlich Versicherten. Dennoch soll die ePA ein zen­ traler Baustein des künftigen ­Gesundheitswesens werden. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat sich in seinem Gutachten für den flächendeckenden Einsatz der ePA ausgesprochen, da durch den zeit­ nahen Zugang zu strukturierten und konsistenten Informationen eine bedarfsgerechte und koor­ dinierte Versorgung ermöglicht werden kann. Die neue Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsprogramm vor, die Nutzung der ePA durch die Umstellung auf ein opt-out­Verfahren zu fördern. Die zweite Ausbaustufe der ePA, inklusive eines feingranularen Rechtesystems, steht für das Jahr 2022 an. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahl der Patienten, die eine ePA nutzen wollen, in den

nächsten Wochen und Monaten steigen wird. Aufgrund eines bestehenden EU React Förderprojekts wird diese mit zwei Punkten anerkannte Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei angeboten. Programm: Begrüßung & Einleitung Anmoderation Ärztekammer Modul 1: Einführung in die ­Thematik ePA (Bedarf, Nutzen etc.) aus Sicht eines Arztes. Modul 2: Erläuterung der ePA. (Funktionsweise, Sicherheit, „ePA-Demonstrator“ etc.) Modul 3: Erläuterung juristischer Fragestellungen zur ePA (Haftung, Datenschutz etc.) durch e­ inen Juristen. Modul 4: Fragen & Diskussion unter Moderation der Ärzte­ kammer. Teilnahmebetrag: Die Veranstaltung ist kostenfrei. Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 2 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Anmeldung: ausschließlich online auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/fobi

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DANKE

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Landesärztekammer Baden-Württemberg

Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 3 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer ­Baden-Württemberg anerkannt. Anmeldung: ausschließlich online auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/fobi Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Herr Mangold Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89-46 00 Fax (07 11) 7 69 89-88 46 00 E-Mail: fortbildungen@laek-bw.de www.aerztekammer-bw.de

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Bekanntmachungen Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Herr Mangold Jahnstr. 40 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89-46 00 Fax (07 11) 7 69 89-88 46 00 E-Mail: fortbildungen@laek-bw.de www.aerztekammer-bw.de

Medizindidaktische Fortbildung für Moderatoren, Tutoren, Referenten und Kursleiter Termin: 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 In diesem Seminar wollen wir ­Ihnen einen praktischen Leit­ faden für die Entwicklung und Durchführung professioneller und wirksamer Live-Online-Seminare für medizinische Fachkreise an die Hand geben, mit der Sie zum Beispiel Vorträge auf virtuellen Medizinkongressen, akkreditierte Online-Fortbildungen, aber auch virtuelle Arbeitsgruppen und Expertenrunden zukünftig effektiver und deutlich entspannter halten können. Die Teilnahme lohnt sich für Sie vor allem, wenn Sie in kurzer Zeit einen Online-Vortrag gestalten oder vorhandene Präsentationsunterlagen für den Einsatz in Live-Online-Events optimieren möchten, um eine maximale ­Wirkung zu erzielen. Sie erhalten einen Überblick über den Ablauf eines professionellen Live-OnlineSeminars, die Zusammenarbeit mit Live-Online-Moderatoren und weiteren Helfern und dem Einsatz der notwendigen Technik von Webcam bis zum digitalen Whiteboard. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihren Arbeitsplatz für Live-­Online-Seminare ergonomisch einrichten und vor der Webcam gleichzeitig eine gute Figur machen. Dabei schauen wir uns aber nicht nur die technischen Voraussetzungen zur Durchführung ­effektiver Live-­ Online-Seminare an. Besonders beschäftigen wir uns auch mit der Frage, wie Sie im Live-Online-

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Seminar eine Verbindung zu Ihren Teilnehmern herstellen und einen echten, interaktiven Austausch erreichen können. Programm: Modul 1: Technische Grundlagen Modul 1 behandelt die technischen Grundlagen für die Durchführung von Live-Online-Veranstaltungen. Die Teilnehmer lernen technische Hintergründe und Funktionen von VC-Systemen mit ihren Rollenmodellen und Aufgabenverteilungen kennen und erhalten Tipps für die Auswahl der richtigen Technik und der Einrichtung eines eigenen Online-SeminarArbeitsplatzes. Modul 2: Live-Online-Moderation Modul 2 behandelt Ablauf und Dramaturgie von Live-Online-­ Veranstaltungen und richtet sich sowohl an Moderatoren wie auch an Referenten. Sie lernen die einzelnen Phasen einer spannenden und abwechslungsreichen Veranstaltung kennen und können eigene Veranstaltungskonzepte entwickeln. Modul 3: Inhalte entwickeln und gestalten Die Präsentation ist im OnlineVortrag – neben der Stimme des Referenten – das wichtigste Informationsmedium. Gleichzeitig ist die Vortragssituation für den Referenten eine völlig andere wie im Präsenzvortrag: Er präsentiert ohne direktes Feedback vom ­Publikum alleine vor der Linse der Kamera. In Modul 3 lernen Sie, wie Sie ­ansprechende, aktivierende und unterhaltende Vortragsfolien gestalten und souverän vortragen. Modul 4: Interaktionen ­gekonnt einsetzen In diesem Modul lernen Sie, die interaktiven Funktionen des VCSystems, wie Whiteboards, Umfragen, Polls u. v. m. sinnvoll und für verschiedene Phase im LiveOnline-Event einzusetzen. Teilnahmebetrag: Die Veranstaltung ist kostenfrei.

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Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 3 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt. Anmeldung: Ausschließlich online auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/fobi Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Herr Mangold Jahnstr. 40 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89-46 00 Fax (07 11) 7 69 89-88 46 00 E-Mail: fortbildungen@laek-bw.de www.aerztekammer-bw.de

E-Rezept Termin: 12. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 Eine Fortbildung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg mit Unterstützung der gematik. Die beiden Kammern möchten mit dieser Fortbildung ihren Teil dazu beitragen, die Möglichkeiten des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) den Ärztinnen und Ärzten sowie den Apothekerinnen und Apothekern näher zu bringen und wichtige Informa­ tionen zur Anwendung zu vermitteln. Neben einer allgemeinen Vorstellung der Funktionen des E-Rezeptes wird zunächst ein Blick auf die Einsatzmöglichkeiten geworfen. Daran anschließend wird live aus dem Showroom zur Digitalisierung der Landesärztekammer das Ausstellen und Einlösen eines E-Rezeptes, mittels gematik-App und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) demonstriert. Dazu kommen erste Erfahrungsberichte aus ärztlicher Perspektive und Sicht der Apotheke. Anschließend werden möglichst viele Fragen beantwortet. Nachdem der bundesweite Rollout des E-Rezeptes aufgrund ­eines fehlenden einfachen Ein­

löseweges eingestellt wurde, soll Mitte des Jahres mit der Unterstützung der eGK die Einführung des E-Rezeptes an Fahrt auf­ nehmen. Ab Januar 2024 ist das ­E-Rezept Pflicht! Im Showroom zur Digitalisierung der Landesärztekammer BadenWürttemberg ist man nun mit Unterstützung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg erstmalig in der Lage, den kompletten Prozess des E-Rezeptes, von Ausstellung in der Arztpraxis bis hin zur Einlösung und Ausgabe in der Apotheke darzustellen. Die Kammern hoffen ­damit ihren Mitgliedern eine ­weitere wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der Digitalisierung anbieten zu können. Programm: • Einleitung durch Landesärztekammer & Landesapothekerkammer Baden-Württemberg • Einführung in die Thematik E-Rezept • Live-Demonstration der aktuellen Einlösewege des E-Rezeptes (Papierausdruck, E-Rezept-App, eGK) • Erfahrungsberichte • Fragen unter Moderation durch Landesärztekammer BadenWürttemberg Teilnahmebetrag: Die Veranstaltung ist kostenfrei. Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 2 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Anmeldung: Ausschließlich online auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/fobi Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Herr Mangold Jahnstr. 40 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89-46 00 Fax (07 11) 7 69 89-88 46 00 E-Mail: fortbildungen@laek-bw.de www.aerztekammer-bw.de


Bekanntmachungen Archiv-Web-Seminar Refresherkurs: „Medizinisches Cannabis – verkehrsmedizinische Aspekte“ Termin: 1. September 2023 – 1. März 2024 Die Landesärztekammer BadenWürttemberg bietet Ihnen hier einen eLearning-Refresherkurs zum Thema „Medizinisches Cannabis –verkehrsmedizinische Aspekte“ an. Referent ist Professor Dr. med. Matthias Graw, Vorstand des Instituts für Rechtsmedizin der LMU München sowie Präsident der Deutschen Gesellschaft für Verkehrsmedizin e. V. Prof. Graw vertritt darüber hinaus die Rechtsmedizin in Forschung und Lehre. Beginnend mit den rechtlichen Grundlagen leitet der Referent über zu der Frage „Cannabis: Rausch- oder Arzneimittel?“ Er beschreibt die Anwendungsmöglichkeiten von Cannabis und ordnet diese arztrechtlich ein. Abgerundet wird der Vortrag mit Fallbeispielen. Der eLearning-Kurs wird tutoriell unterstützt. Inhalt: ca. 45 Minuten Lernvideo – Rechtliche Grundlagen –  Medikamente im Straßen­ verkehr –  Cannabis: Rausch oder Arzneimittel – Arztrechtliche Einordnung – Fallbeispiele ca. 15 Minuten Lernerfolgskontrolle (11 Multiple-Choice-Fragen) Teilnahmebetrag: Die Veranstaltung ist kostenfrei. Fortbildungspunkte: Die Ver­anstaltung ist mit 2 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer ­Baden-Württemberg anerkannt. Anmeldung: ausschließlich online auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/fobi

Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung Frau Schreck Jahnstr. 40 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89-426 Fax (07 11) 7 69 89-88 04 26 E-Mail: fortbildungen@laek-bw.de

Verkehrsmedizinische Fortbildung und Qualifikation gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer „Verkehrsmedizinische Begut­ achtung“ und der Fahrerlaubnis­ verordnung (FeV) Eine Blended Learning Fortbildung Termin: eLearning: Donnerstag, 14. März– Donnerstag, 11. April 2024 Präsenz-Veranstaltung: 19.–21. April 2024 (Fr–So) Die Teilnehmerplätze sind ­begrenzt. Anmeldeschluss: Donnerstag, 7. März 2024 Ziel des Curriculums ist die Steigerung verkehrsmedizinischer Kompetenz bei Ärzten, damit sie einerseits die Patienten verantwortungsvoll in Krankheit und Alter im Hinblick auf die Mobilität begleiten und andererseits qualitativ hochstehende Gutachten im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Ansprüche erstatten können. Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten zu beraten und aufzuklären, wenn Fahrsicherheit oder Fahreignung gefährdet sind. Neue medizinische Erkenntnisse und/oder Technologien sind hierbei ebenso zu berücksichtigen wie die juristischen Anforderungen. Der Stundenumfang der verkehrsmedizinischen Qualifikation nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV beträgt 24 Stunden (Modul I bis IV). Um unterschiedlichen Anforderungen zu entsprechen, ist das Curriculum modular aufgebaut:

• Fachärzte, die Kompetenzen in der Patientenaufklärung und -beratung erwerben möchten, können die Module I und II als Fortbildung absolvieren, ohne eine formale Qualifikation zu erwerben. • Fachärzte, welche die verkehrsmedizinische Qualifikation nach FeV zum Erstellen von Gutachten erwerben möchten, müssen die Module I bis IV ­absolvieren. • Fachärzte, die Kenntnisse zur Probenentnahme im Rahmen der Chemisch-ToxikologischenUntersuchungen erwerben möchten, können das ergänzende Modul V absolvieren. (Das Modul II „Relevante Regelwerke für die verkehrsmedizinische Begutachtung“ wird als eLearning-Modul angeboten. Zu Modul IV finden zwei weitere eLearning-Parts (ca. 90 Min.) statt. Jedes eLearning-Teil wird mit einer Lernerfolgskontrolle ­abgeschlossen. Mögliche Modul-Kombinationen: Modul I bis II (6 h) Kompetenz in der Patientenaufklärung und -beratung ohne formale Qualifikation Modul I bis IV (24 h) Verkehrsmedizinische Qualifikation nach § 11 Abs. 2 Satz 3 Nr. 1 FeV Modul V (4 h) CTU-Kriterien, Chemisch-toxikologische ­Analytik, Probenentnahme Hinweis: für die Eignungsuntersuchungen (Screening) für Lkw-, Bus- und Taxifahrer (Fahrgast­ beförderung) nach Anlage 5 Nr. 1 FeV muss der Arzt keine verkehrsmedizinische Qualifikation nachweisen. Die entsprechenden Untersuchungen können nach den Vorgaben des in der Fahr­ erlaubnis-Verordnung enthaltenen amtlichen Musters durchgeführt und bescheinigt werden. Veranstalter: Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg Ort: Jahnstr. 38a, 70597 Stuttgart Kosten: Das Kursentgelt ist abhängig vom gebuchten ModulPaket und beinhaltet Kurskosten, Unterlagen und Verpflegung.

Fortbildungspunkte: Der Kurs ist mit Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt, Anzahl je nach gewähltem Modul. Anmeldung: Ausschließlich online über die Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/fobi Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg Fortbildung und Qualitätssicherung Frau Schreck Jahnstr. 40 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89-426 Fax (07 11) 7 69 89-88 04 26 E-Mail: fortbildungen@laek-bw.de www.aerztekammer-bw.de

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Bekanntmachungen Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 12. Oktober 2023 Aufgrund von §§ 9 und 10 Nr. 15 sowie § 23 Absatz 2 des HeilberufeKammergesetzes i. d .F. der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 11 der 10. Anpassungs­ verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. BW 2022, S. 1, 2), hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 22. Juli 2023 folgende Satzung beschlossen:

Veranstaltungsort: Messe Stuttgart, ICS Internationales Congress Center, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart Geschäftsstelle: ­Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (­ Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00

§1 Die Anlage zu § 1 der Gebührenordnung der Landesärztekammer ­Baden-Württemberg (Gebührenverzeichnis) vom 15. März 2006 (ÄBW 2006, S. 176), zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Januar 2022 (ÄBW 2022, S. 87), wird wie folgt geändert: In Nummer 7 (Gebühren für staatlich übertragene Aufgaben) werden die Ziffern 7.1 und 7.2 wie folgt gefasst: „7.1

Die Durchführung von Beurteilungen nach § 130 Absatz 1 Ziffer 3 Strahlenschutz­ verordnung je Anwendungsgerät

50 € – 500 €

7.2

Die Durchführung von Beurteilungen nach § 130 Absatz 1 Ziffer 2 Strahlenschutzver­ ordnung

7.2.1

je strahlentherapeutisches Anwendungsgerät Erstgerät 1500 € – 3000 € Folgegerät 1500 €

7.2.2

je nuklearmedizinisches Anwendungsgerät

150 € – 1500 €

Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit ­neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen. §3 Inkrafttreten Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im ­Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft. Die vorstehende Satzung zur Änderung der Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird nach Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration ­Baden-Württemberg vom 14. September 2023, Az.: 31-5415.2-006/0001, hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht. Stuttgart, den 12. Oktober 2023

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Dr. med. Robin T. Maitra, MPH Schriftführer

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

MEDIZIN 2024 und 58. Ärztekongress

§2 Erlaubnis zur Neufassung

Dr. med. Wolfgang Miller Präsident

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg

Termin: 26.–28. Januar 2024 (Fr–So) Alle Vorträge sind CME zertifiziert. Sichern Sie sich bis zu 22 Fort­ bildungspunkte! Freuen Sie sich unter anderem auf folgende ­Inhalte: • Notfallmedizin • Innere Medizin • Infektiologie • Psychosomatik • Sonographie mit praktischen Übungen • Homöopathie • Pädiatrie • Orthopädie • Chirurgie Auch im Jahr 2024 wird Ihnen ­eine Plattform geboten, um sich interdisziplinär auszutauschen und Ihre Kenntnisse zu erweitern. Profitieren Sie von unserem ­breitgefächerten Angebot von über 70 Seminaren mit mehr als 200 Referentinnen und Referenten. Besuchen Sie uns auch auf unserem Messestand. Kongressorganisator ist die ­Bezirksärztekammer Nordwürttemberg. Begleitend findet die MEDIZIN-Messe unter Organisa­ tion der Messe Stuttgart statt. Anmeldung und weitere ­Informationen unter: www.aerztekongress-stuttgart.de

Notfalltraining in Ihrer Arztpraxis Jemand wird im Wartezimmer bewusstlos, ein Patient erleidet einen Schlaganfall oder im schlimmsten Fall einen HerzKreislauf-Stillstand. Notfälle passieren! Sind Sie darauf vorbereitet? Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung in Ihrer Praxis. Unsere Trainer besprechen mit Ihnen den Ablauf im Notfall, geben Tipps zu Ihrer Ausstattung und üben mit Ihnen und Ihrem Team Notfallsituationen direkt vor Ort. Ziel des Trainings ist es, höhere Sicherheit in der Versorgung von Notfallpatienten zu vermitteln, die notfallmedizinischen Kenntnisse aufzufrischen und Ihr ­Personal als Einheit agieren zu lassen. Vom Erkennen eines ­Notfallpatienten bis zur Über­ gabe an den Notarzt wird die ­Behandlung und Organisation durchgesprochen und praktisch umgesetzt. Durch die Übung wird das Erlernte gefestigt. Termin: individuell auf Anfrage/ Zeitrahmen ca. 4 Stunden Zielgruppe: Ärzte aller Fach­richtungen, ­Praxisteam Ansprechpartner und Anmeldung: Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: Die Kosten für ein Notfalltraining mit max. 10 Teilnehmern ­(größere Gruppen auf Anfrage) belaufen sich auf 320,– Euro zzgl. Fahrtkosten von 0,30 Euro/km. Veranstaltungsort: in Ihrer Praxis Änderungen bleiben vorbehalten.


Bekanntmachungen Curriculum – Psychosomatische Grundversorgung Erweitern Sie Ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen bei der Gestaltung der Arzt-­ Patienten-Beziehung, in der frühzeitigen und zutreffenden Diagnose psychischer und ­psychosomatischer Störungen und bei der Weitervermittlung der Patienten in eine fach­ spezifische Behandlung. Im Laufe dieses Kurses erlernen Sie grundlegende theoretische Konzepte der Psychosomatik, wichtige Aspekte der ärztlichen Gesprächsführung mit psycho­ somatischen Patienten und Sie erhalten eine Einführung in die Balintgruppenarbeit. Diese Kompetenzen ermöglichen Ihnen, psychische, funktionelle, psychosomatische und somatopsychische Erkrankungen besser zu ­erkennen, im Rahmen Ihres Fachgebietes durch verbale Inter­ven­ tionen zu behandeln und wichtige Weichenstellungen zum Wohle Ihrer Patienten vorzunehmen. Der 80-stündige Kurs richtet sich nach dem Curriculum „Psycho­ somatische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2001 und erfüllt die inhalt­ lichen Anforderungen der KBV (nach den Ziffern 35100 und 35110 des EBM) und der aktuellen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-­ Württemberg. Themenschwerpunkte: • Definition und Perspektiven der Psychosomatik • die Entstehung von psycho­ somatischen und psychischen Erkrankungen psychothera­ peutische Verfahren und ­Institutionen • Patienten mit Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen und Psychosomatosen Suchtbehandlung • somatopsychische Störungen • chronische Erkrankungen und Palliativmedizin • Angst-, Ess- sowie Sexual­ störungen • Dissoziative Störungen • Suizidalität

Terminauswahl: jeweils samstags, 9.00–16.15 Uhr 20. Januar 2024 17. Februar 2024 16. März 2024 27. April 2024 04. Mai 2024 22. Juni 2024 06. Juli 2024 21. September 2024 23. November 2024 14. Dezember 2024 Termine sind einzeln buchbar. Der Einstieg ist auch unterjährig möglich, etwaig nicht besuchte Termine können im Folgejahr ­absolviert werden. Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 98,– Euro Veranstaltungsort: Bezirks­ ärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 8 Punkte je Termin Änderungen bleiben vorbehalten.

Notfallfachkraft in der Arztpraxis Erwerben Sie besondere Fachund Handlungskompetenzen bei Notfällen und werden Sie zu einem unverzichtbaren ­Ansprechpartner für Ihren ­Arbeitgeber! Mit der Fortbildung zur Notfallfachkraft qualifizieren Sie sich auf dem Gebiet der Notfallmedizin, des Notfallmanagements und der Gefahrenabwehr und werden ­somit zum Spezialisten und kompetenten Ansprechpartner in ­diesem bedeutenden Bereich ­einer Arzt- oder Notfallpraxis. In insgesamt 5 Modulen aktualisieren Sie Ihre Fähigkeiten bei der Ersten Hilfe, trainieren die Wiederbelebung und verschiedene Notfallsituationen, zudem ­lernen Sie die Grundsätze der

Gefahrenabwehr und die Orga­ nisation von Abläufen bei der Notfallversorgung kennen. Mit Ihren Kompetenzen bieten Sie Ihrem Arbeitgeber zudem die Möglichkeit, einen Teil der Verpflichtungen, die sich aus den berufsgenossenschaftlichen ­Regelungen oder den Arbeitsschutzgesetzen ergeben, abzudecken. Inhalte und Umfang: Die Fortbildung zur Notfallfachkraft setzt sich aus den folgenden 5 Modulen zusammen: Modul 1: Erste-Hilfe-Grund­ ausbildung (16 UE) Modul 2: Erste-Hilfe-Training ­„Reanimation“ (9 UE) Modul 3: Erste-Hilfe-Training ­„Praxisfälle“ (8 UE) Modul 4: Seminar „Brandschutz“ (4 UE) Modul 5: Seminar „Notfall­ management“ (8UE) Abschluss: Nach Abschluss aller 5 Module innerhalb von 2 Jahren erhalten Sie das Zertifikat Notfallfachkraft in der Arztpraxis. Eine regelmäßige Teilnahme an der Fortbildung „Notfallfachkraft: Fresh-up“ wird empfohlen, um die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aktuell zu halten. Die Module der Notfallfachkraft können unabhängig voneinander bzw. einzeln belegt werden; Sie erhalten dann kein Zertifikat, jedoch eine Teilnahmebeschei­ nigung zum jeweils besuchten Modul. Veranstaltungstermine: Modul 1: Erste-Hilfe-Grund­ ausbildung Samstag/Sonntag, 3./4. Februar 2024 jeweils 9.00–16.30 Uhr Samstag/Sonntag, 14./15. September 2024 jeweils 9.00–16.30 Uhr Modul 2: Erste-Hilfe-Training „Reanimation“ Samstag, 9. März 2024 9.00–17.00 Uhr Samstag, 28. September 2024 9.00–17.00 Uhr Modul 3: Erste-Hilfe-Training „Praxisfälle“ Samstag, 4. Mai 2024 12.00–19.15 Uhr Samstag, 9. November 2024 12.00–19.15 Uhr

Modul 4: Seminar „Brandschutz“ Samstag, 4. Mai 2024 8.30–11.30 Uhr Samstag, 9. November 2024 8.30–11.30 Uhr Modul 5: Seminar „Notfall­ management“ Samstag, 8. Juni 2024 9.00–16.30 Uhr Samstag, 7. Dezember 2024 9.00–16.30 Uhr Fresh-Up Samstag, 30. November 2024 9.00–17.00 Uhr Fortbildungskosten: Modul 1 (Erste-Hilfe-Grund­ ausbildung): 35,– Euro Modul 2 (Erste-Hilfe-Training „Reanimation“): 45,– Euro Modul 3 (Erste-Hilfe-Training „Praxisfälle“): 45,– Euro Modul 4 (Seminar „Brandschutz“): 45,– Euro Modul 5 (Seminar „Notfall­ management“): 65,– Euro Teilnahmevoraussetzung: Medizinische Fachangestellte (auch schon während der Aus­ bildung möglich) Anerkennungen: Eine Anerkennung bisheriger Kurse erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Zur Prüfung reichen Sie eine maximal 2 Jahre alte Bescheinigung per E-Mail ein (notfallmedizin@baek-nw.de). Generell ist zu beachten, dass maximal 2 Module anerkannt werden. Ein Erste-­Hilfe-Kurs mit 16 UE kann auf das Modul 1 ­angerechnet w ­ erden, ein Sanitätskurs auf die Module 1 und 2 und die Fort­bildung zur Fach­ wirtin auf die Module 1 und 5. Kontakt: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Änderungen bleiben vorbehalten.

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Bekanntmachungen Alternativbetreuung Sie wünschen sich eine ein­ fache und effektive Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrer Praxis? Mit der Alternativbetreuung ­haben Sie in diesem Bereich ein Angebot, das speziell auf niedergelassene Ärzte zugeschnitten ist. Sie als Praxisinhaber kennen die Stärken und Schwächen Ihrer Praxis am besten und können mit dieser Form der Betreuung den Arbeitsschutz weitestgehend selbst übernehmen und nach Ihrem individuellen Bedarf gestalten. Zudem können Sie die Synergie mit Ihrem QM-System nutzen, in dem viele Vorgaben des Arbeitsschutzes bereits umgesetzt sind. Die Alternativbetreuung wird in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für ­Gesundheit und Wohlfahrts­ pflege angeboten. Unsere Leistungen: • Erstschulung zu Beginn der ­Alternativbetreuung als „Motivations- und Informationsmaßnahme“ mit Tipps und Hilfen zur Umsetzung in der Praxis • Begehung Ihrer Praxis durch ­einen Arbeitsschutzexperten – auf Wunsch oder bei konkretem Bedarf • Beratung bei Arbeitsschutz­ fragen • Unterstützung bei anlassbe­ zogener Betreuung, telefonisch oder vor Ort • Fortbildungsschulung, die innerhalb von 5 Jahren zur Aktualisierung Ihrer Arbeitsschutzkenntnisse vorgeschrieben ist Diese Leistungen sind mit der Jahresgebühr für Einzel- oder ­Gemeinschaftspraxen abgedeckt. Die arbeitsmedizinische Vor­ sorgeuntersuchung ist kein Bestandteil der Alternativbetreuung und muss gesondert veranlasst werden. Termine: Freitag, 9. Februar 2024 17.00–22.00 Uhr online Mittwoch. 20 März 2024 17.00–22.00 Uhr online

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Samstag, 25. Mai 2024 9.00–14.00 online Samstag, 13. Juli 2024 9.00–14.00 Uhr online Mittwoch, 16. Oktober 2024 17.00–22.00 Uhr BÄK NW Zielgruppe: Niedergelassene Ärzte Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Arbeitsschutz, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: arbeitsschutz@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: Jahres­beitrag 99,– Euro inkl. MwSt. Veranstaltungsort: Online-Seminarraum Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart (am 13. Juli 2024) Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten

Update 24 – Online-Veranstaltungsreihe Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Update 24“ erhalten Sie einen kurzen und informa­ tiven Einblick in brandaktuelle Themen. Freuen Sie sich auf die erste ­Veranstaltung in 2024, am 21. Februar 2024. In dieser wird der „Sturzexperte der DGG“ (Deutsche Gesellschaft für ­Geriatrie) Prof. Dr. Clemens Becker über die wichtigen Aspekte der Bewegungsprävention im ­Alter berichten und Ihnen wertvolle praktische Hilfestellungen mit auf den Weg geben. Das Schwerpunktthema lautet „Bewegungsprävention: Die Kunst, im Alter fit zu sein“ Diese Veranstaltung findet online statt und kann von zu Hause aus mitverfolgt werden. Termine: jeweils Mittwoch, von 19.00–20.30 Uhr 21. Februar 2024 In Planung: 15. Mai 2024 20. September 2024

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Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro Veranstaltungsort: online Fortbildungspunkte: 2 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

LNA-Refresher-Kurs Einsätze als Leitender Notarzt stellen immer eine große Herausforderung dar und gehen über die Grenzen des rettungsdienstlichen Routinegeschäfts. In der Einsatzleitung werden ­Leitende Notärzte in den seltenen aber anspruchsvollen Einsatzsituationen mit einem breiten Spektrum notfallmedizinischer Lagen konfrontiert. Wir haben Ihnen ­eine Bandbreite an theoretischen Beiträgen und Erfahrungen aus Realereignissen zusammengestellt. Neben diesen Inhalten bietet die Veranstaltung auch Raum für den kollegialen Austausch. Ziel ist es, Sie optimal für die komplexen Aufgaben bei der ­Bewältigung eines größeren ­Notfallereignisses vorzubereiten. Das Hauptthema in diesem Seminar wird CBRN sein – Angstgegner oder beherrschbare Gefahr? Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Termin: Samstag, 24. Februar 2023 Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Zielgruppe: Leitende Notärzte Ansprechpartner: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 80,– Euro Veranstaltungsort: online Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Akutfälle aller Fachgebiete Sie sind seit vielen Jahren ärztlich tätig, in der eigenen Praxis oder als Vertreter, im Notfalldienst oder auch in der Klinik? Sie möchten sich auf dem ­Laufenden halten und interessieren sich für Neuerungen in der Medizin auch fachgebietsübergreifend? Sie sind vielleicht schon im Ruhestand? Dann ist die Fortbildung Akut­ fälle aller Fachgebiete ideal, um Ihr Know-how zu erweitern und auf den neuesten Stand zu bringen, denn: Sobald Sie im Notfalldienst tätig sind, werden Sie mit Patientenbeschwerden aus nahezu ­allen Bereichen der Medizin konfrontiert. Entsprechend erhalten Sie einen kompakten Überblick vom Auge bis zum Zeh, von der Haut bis zum Darm. Wir ­vermitteln Ihnen die wichtigsten Informationen zu Krankheits-/ Notfallbildern folgender Bereiche: • Kardiologie • Pädiatrie • Neurologie (u. a. Schlaganfall, Schwindel, Migräne) • HNO (u. a. Nasenbluten, ­Entzündungen) • Abdomen • Chirurgische Notfälle • Gynäkologie (u. a. Blutungen) Anhand von detaillierten Fall­ beispielen und Vorträgen werden Ihnen die aktuellen Diagnostikund Therapieempfehlungen zu relevanten Krankheitsbildern ­nahegebracht. In praktischen Übungen können Sie Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen auffrischen. Selbstverständlich wird auf ­lebensbedrohliche Situationen bis hin zur Reanimationspflicht eingegangen. Sie haben schon länger keinen Blasenkatheter mehr gelegt oder eine Reani­ mation mit Hilfsmitteln durch­ geführt? Beides können Sie hier am Phantom üben. Darüber hinaus werden wichtige organisatorische Fragen des Notfalldienstes in B ­ aden-Württemberg geklärt. Kombination aus Online- und Präsenzseminaren 1. Tag/2. Tag: Online-Seminare von zu Hause oder Ihrer Praxis 3. Tag: praktische Unter­ weisungen in Kleingruppen sowie weitere Fachvorträge


Bekanntmachungen in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Termine: 8.–10. März 2024 oder 18.–20. Oktober 2024 jeweils Freitagnachmittag bis Sonntagmittag Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 250,– Euro Veranstaltungsort: online und Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 28 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall – Der Kindernotfall Wissen Sie, wie ein Kind im Notfall richtig behandelt werden muss? Notfälle mit Kindern stellen ­immer besondere Herausforderungen dar: • Wie beurteile ich die Vital­ parameter des Kindes? • Wie muss ich Sauerstoff ­verabreichen? • Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente? • Welches sind die häufigsten Kindernotfälle? All diese Fragen und mehr beantworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Terminauswahl: jeweils Mittwoch, 18.00–22.00 Uhr 6. März 2024 19. Juni 2024 16. Oktober 2024

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro Veranstaltungsort: Bezirks­ ärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

28. Degerlocher Ethikgespräch Alle Menschen sind und bleiben an Leib und Seele verletzlich. ­Patienten suchen deshalb Therapeuten und Ärzte auf, um die Verletzungen und Krankheiten zu heilen. Und sie begegnen dabei Menschen, die auch verletzt wurden, verletzlich sind und bleiben – trotz und in ihrer Helferrolle. Die Behandlung hat die Aufgabe, zumindest Leiden und Schmerzen zu mindern, die Patienten auf dem Weg des Gesundwerdens zu unterstützen. Auch darin zu unterstützen, dass die Patienten entscheiden, welcher Behandlungsweg eingeschlagen werden soll und auf welche Behandlungsalternative sie v­ erzichten wollen. Wie können vulnerable Personen in diesem Setting interagieren, sodass zum einen der Patient im Zentrum steht, zum anderen der Arzt in seiner gewordenen Persönlichkeit respektiert und ernst genommen wird. Und um das System vollständig(er) zu machen: auch Angehörige und Pflegende, Therapeuten der unterschied­ lichen Disziplinen sind in komplexe Behandlungsschemata mit eingebunden. Unter der Überschrift „Der verletzliche Mensch – nicht nur ­eine ethische Herausforderung für Klinik und Praxis“ geht es an diesem Abend um eigene und fremde Vulnerabilität/Verletzlichkeit, um Offensichtliches und Verborgenes; um eine gelingende Kommunikation auf Augen­ höhe, die die Kompetenz aller Beteiligten achtet und nutzt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme an dieser spannenden Veranstaltung. Kirchenrat i. R. Joachim L. Beck (ehemals: Studienleiter für Gesundheitspolitik und Medizinethik der Evangelischen Akademie Bad Boll, dann deren ­Direktor und des Zentrums Diakonat, Ludwigsburg) und Arzt i. R. Dr. Ernst Bühler, (AG Medizin und Ethik) werden Kurzimpulse geben und sich gegenseitig ­befragen Termin: Mittwoch, 20. März 2024 18.00–21.45 Uhr Nächster Termin ist am: Mittwoch, 16. Oktober 2024 – Thema folgt Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen/Angehörige von Gesundheitsfachberufen/Seelsorger Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro Veranstaltungsort: Bezirks­ ärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Anästhesiologie kompakt – für Fachärzte, Facharztanwärter und Interessierte Das Seminar richtet sich im Besonderen an Assistenzärzte, die sich in der Vorbereitung zur Facharztprüfung Anästhesiologie ­befinden sowie an Fachärzte, die die Veranstaltung zum Auf­ frischen und zur Wiederholung ihres Wissens über relevante ­klinische Themen aus Anästhesie und Intensivmedizin nutzen möchten. Namhafte Referenten der Weiterbildungsinitiative Anästhesiologie präsentieren vier relevante Themenbereiche mittels interaktiver Vorträge. Falldiskussionen am Nachmittag runden das ­Angebot ab.

Um Sie ideal auf Ihre Facharztprüfung vorzubereiten, finden parallel zu den Vorträgen simulierte Facharztgespräche zur Prüfungsvorbereitung statt. (Hierfür ist eine gesonderte Anmeldung vorab erforderlich) Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften statt. Themenschwerpunkte: • PONV, Shivering & Hypo­ thermie • Facharztprüfung Anästhesio­ logie: Vorbereitung, Frage­ typen, Beispiele • Atemwegsmanagement bei Kindern • Besonderheiten des alten ­Menschen in Anästhesie und Intensivmedizin • Antibiotikatherapie – Was muss ich wissen? • So verstehe ich jeden ­Intensivpatienten Termin: Samstag, 13. April 2024 9.00–14.30 Uhr Zielgruppe: Facharztanwärter/-innen in der Anästhesiologie, Fachärzte der Anästhesiologie, Interessierte Ärzte Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 120,– Euro (regulär), 90,– Euro (für Ärzte in Weiterbildung) Veranstaltungsort: Bezirks­ ärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

EKG-Basiskurs Gewinnen Sie Sicherheit und Routine in der EKG-Auswertung und werden Sie selbst aktiv. Dieses Seminar zielt darauf ab, Ihre Fähigkeiten bei der Bewertung von EKGs zu festigen und bereitet Sie zudem auf die Beurteilung von komplexeren HerzrhythmusStörungen vor.

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Bekanntmachungen Inhalte: • Typische EKG-Bilder bei Linksherz- und Rechtsherzbelastung • Lungenembolie und chronisch obstruktive Lungenerkrankung • Definition des ST-Hebungs­ infarktes • Stadieneinteilung des Myokardinfarkt-EKGs • Grundzüge der bradykarden und tachykarden Herz­ rhythmusstörungen Sie werten diese wichtigen EKGBilder unter Anleitung anhand von Beispiel-EKG selbstständig. In einem abschließenden Workshop setzen Sie Ihr aktualisiertes Wissen direkt um. Eine Auffrischung der relevanten Grundlagen aus dem Medizin­ studium ist zur Vorbereitung auf den Kurs empfehlenswert. Termin: Montag, 10. Juni 2024 9.00–16.30 Uhr und Dienstag, 11. Juni 2024 9.00–15:30 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, ­Ärzte in Weiterbildung Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 240,– Euro Veranstaltungsort: Bezirks­ ärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 17 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

16. Nordwürttemberger Impftag Seit über 15 Jahren liefert ­Ihnen der Nordwürttemberger Impftag nicht nur Antworten und Hilfestellungen in Fragen rund ums Impfen, sondern Sie erfahren hier mehr über das breite Spektrum unterschied­ licher Impfungen und wie Sie Ihre Patienten von notwendigen Impfungen überzeugen können Sie können einen großen ­Beitrag leisten, um den Kollektivschutz der Bevölkerung ­weiter zu sichern!

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Termin: Samstag, 29. Juni 2024 9.00–12.30 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Sonographie – Allgemeine Gefäßdiagnostik Sie möchten die allgemeine Gefäßdiagnostik kompakt und praktisch orientiert erlernen? Aufbauend auf Ihren mehrjährigen Sonographie-Kenntnissen geben Ihnen erfahrene DEGUMKursleiter und -Ausbilder eine Einführung in die Sonographie verschiedenster Körperregionen. Nach der Theorie üben Sie das Erlernte direkt in Kleingruppen an Probanden. Für diesen praktischen Teil werden Ihnen von uns hochwertige Sonographie-Geräte zur Verfügung gestellt. Inhalte: • Grundlagen, Geräteeinstellung • A. carotis • Beinvenen • Beinarterien • Abdomen • Schilddrüse • Reinfaller und Befund­ dokumentation Der Kurs erfüllt die DEGUM-Richt­ linien (als Modul „Allgemeine ­Gefäßdiagnostik“). Die Veranstaltung findet in ­Zusammenarbeit mit dem Verein für Medizinische Weiterbildung Stuttgart e. V. statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Termin: Sonntag, 14. Juli 2024 9.00–17.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen mit mehrjähriger B-Bild-Sonographie Vorerfahrung Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie

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Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 200,– Euro Veranstaltungsort: Bezirks­ ärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 10 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Sonographie-Refresherkurs Ultraschall von der Locke bis zur Socke – Tipps und Tricks für Profis! Dies ist das Motto unseres Sonographie-Refresherkurses. In kompakten Vorträgen von erfahrenen DEGUM-Kursleitern und -Aus­ bildern frischen Sie Ihr Ultraschallwissen für verschiedene Körperregionen auf. Anschließend üben Sie das Erlernte ausführlich in Kleingruppen, indem Sie mit hochwertigen ­Sonographie-Geräten an Modellen schallen dürfen. Inhalte: • Schilddrüse und Hals • Gallenblase und Leberhilus • Leber • Thorax • Niere und Nebenniere • Magen-Darmtrakt • Aorta und tiefe Beinvenen • Pankreas Der Kurs erfüllt die DEGUM-Richt­ linien. Die Veranstaltung findet in ­Zusammenarbeit mit dem Verein für Medizinische Weiterbildung Stuttgart e. V. statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Termin: Dienstag, 16. Juli 2024 13.00–20.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen mit mehrjähriger B-Bild-Sonographie Vorerfahrung Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 150,– Euro Veranstaltungsort: Bezirks­ ärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 10 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Sonographie-Grundkurs inkl. Notfallsonographie (fächerübergreifend) Sie möchten Ultraschall diagnostik unter Anleitung von der Pike auf lernen? Sie wollen Basisultraschall­ diagnostik in der Notfall­ medizin betreiben? In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen der Sonographie des Abdomens, der Thoraxorgane, der Schilddrüse und der Beinvenen kennen. Dabei besteht rund die Hälfte des Kurses aus praktischen Übungen, bei denen Sie sich in Kleingruppen gegenseitig schallen. Begleitet wird der Kurs von erfahrenen DEGUMKursleitern und -Ausbildern. Der Kurs erfüllt die DEGUM-Richt­ linien. Die Veranstaltung findet in ­Zusammenarbeit mit dem Verein für Medizinische Weiterbildung Stuttgart e. V. statt. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Termin: 17.–19. Juli 2024 Mittwochmittag bis Freitagabend Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen ohne Ultraschall-Erfahrung, Ärzte in Weiterbildung Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 480,– Euro Veranstaltungsort: Bezirks­ ärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 29 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.


Bekanntmachungen Antibiotic-Stewardship (ABS) – Beauftragter Arzt Fortbildungsangebot der Bezirksärztekammern Nordwürttemberg und der Bezirksärztekammer Südbaden in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene Krankenhausinfektionen und ­Antibiotikaresistenzen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Ein rationaler und ­effektiver Einsatz von Antibiotika kann den Problemen der Resistenzentwicklung entgegenwirken und zu einer verbesserten Patientensicherheit führen. Die Bundesregierung hat dafür die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) entwickelt, die neben der Prävention nosokomialer Infek­ tionen auf die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen durch ­einen rationalen Einsatz von ­Antiinfektiva, dem Antibiotic ­Stewardship (ABS), abzielt. Der Kurs zum ABS-beauftragten Arzt, der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer aufgebaut ist, ermöglicht Ihnen, Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie aufzufrischen und zu vertiefen. ABS-beauftragte Ärzte können als abteilungsbezogene Ansprechpartner für Fragen rund um einen rationalen Antibiotikaeinsatz im Krankenhaus als ­Anlaufstelle fungieren. Der Kurs behandelt unter ­anderem: • Antiinfektiva: Grundlagen und Bandbreite • Pharmakokinetik und Wechselwirkungen von Antiinfektiva • Infektions- und Resistenz­ epidemiologie • Strategien zur Sicherung rationaler Antibiotika-Anwendung im Krankenhaus • Perioperative Antibiotika­ prophylaxe und Infektions­ management Die Fortbildung besteht aus 20 Unterrichtseinheiten (UE) im Selbststudium (E-Learning) sowie zwei Online-Seminaren. Das E-Learning muss vor den Präsenztagen abgeschlossen sein. Der

Kurs wird in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH) in Freiburg durchgeführt. Die Be­ fähigung zum ABS-beauftragten Arzt kann bereits im R­ ahmen der Weiterbildungszeit erworben werden. Termine BÄK Nordwürttemberg: Online-Phase, Archiv-Web-Seminar Donnerstag, 15. August 2024– Dienstag, 12. November 2024 Onlineseminartag: Montag, 11. November 2024 9.00–18.45 Uhr Onlineseminartag: Dienstag, 12. November 2024 8.00–17.00 Uhr Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Termine BÄK Südwürttemberg Online-Phase, Archiv-Web-Seminar Dienstag, 16. Januar 2024– Mittwoch, 24. April 2024 Onlineseminartag Donnerstag, 25. April 2024 9.00–18.45 Uhr Onlineseminartag Freitag, 26. April 2024 8.00–17.00 Uhr Online-Phase, Archiv-Web-Seminar Dienstag, 30. April 2024– Mittwoch, 10. Juli 2024 Onlineseminartag Donnerstag, 11. Juli 2024 9.00–18.45 Onlineseminartag Freitag, 12. Juli 2024 8.00–17.00 Uhr

Ansprechpartner: Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Telefon (07 61) 600-47 37, Fax (07 61) 600-47 44, E-Mail: akademie@baek-sb.de Veranstaltungsort: online Zielgruppe: Klinikärzte aller Fachrichtungen Teilnehmerbeitrag: 700,– Euro Fortbildungspunkte: 60 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

9. ISTN – Interdisziplinärer Stuttgarter Tag der Notfallmedizin Jeder Patient ist interdisziplinär, sobald er verschiedene Symptome aufzeigt. Erst mit einer Diagnosestellung wird er einer Fachdisziplin zugeordnet. Der Weg vom Symptom zur Diagnose ist dabei elementar und nicht immer eindeutig. Wer begleitet die Patienten auf diesem Weg? Das sind im ambulanten Bereich die Hausärzte. Im stationären ­Bereich nehmen diese Rolle die Notfallmediziner in einer interdisziplinären Notfallambulanz wahr. Seien sie gespannt auf praktische Fallbeispiele die die Interdisziplinarität zwischen den Fachrichtungen beleuchten und die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Medizin voranbringen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, vorab eigene Fälle zu nennen, welche anschließend im Plenum behandelt ­werden. Termin: Samstag, 21. September 2024 9.00–13.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

33. Psychosomatischer Tag Sie können keine körperliche Ursache der Beschwerden ­Ihres Patienten feststellen? Sie ­vermuten, dass hinter den somatischen Beschwerden ein psychisches Leiden steckt? Für eine umfassende Behandlung Ihrer Patienten ist eine kontinuierliche Auffrischung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet der Psychosomatik essentiell. Bereits während der Weiterbildung kristallisiert sich die Bedeutung fundierter psychosoma­ tischer Kenntnisse heraus. Um diese weiter zu vertiefen, ­laden wir Sie zum 33. Psycho­ somatischen Tag ein. Neben dem Curriculum Psychosomatische Grundversorgung bietet der ­Psychosomatische Tag ihnen seit 33 Jahren topaktuelle und spannende Themen mit hervorragenden Referenten, damit Sie Ihre Fachkenntnisse über das Wechselspiel zwischen Körper und Psyche erweitern können. Die Teilnahme am Psycho­ somatischen Tag kann auf die curriculare Fortbildung Psychosomatische Grundversorgung angerechnet werden. Termin: Samstag, 12. Oktober 2024 9.00–16.15 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 98,– Euro Veranstaltungsort: Bezirks­ ärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen vorbehalten

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Bekanntmachungen Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) – Kurs II Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psychotherapeutischen Dialogs. Nach den Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychosomatische ­Medizin und Psychotherapie ­sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie ­erforderlich. Hierfür wird 2024 der Kurs II (I–III) angeboten. Diese spannenden Themen­ bereiche erwarten Sie u. a.: • Behandlung psychosomatischer Patienten • Psychosenbehandlung • Operationalisierte Psychodynamische Diagnostik (OPD) • Akutbehandlung und Krisen­ intervention • Gruppentherapie • Essstörungen • Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung von Kindern und Jugendlichen Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter. Termin: 13.–18. Oktober 2024 (So–Fr) jeweils ganztags Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugend­ psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie ­sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

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Teilnehmerbeitrag: 690,– Euro inkl. Seminarunter­ lagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht) Veranstaltungsort: ­Tagungshaus Kloster Heiligkreuztal, Am Münster 7, 88499 Altheim Fortbildungspunkte: 55 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Zimmerstraße 4 76137 Karlsruhe Telefon (07 21) 1 60 24-0 Fax (07 21) 1 60 24-2 22

13. Stuttgarter Tag für Infektiologie In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektiologie – dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor – bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg den Stuttgarter Tag für Infektiologie an. Hier erfahren Sie Neuigkeiten zu aktuellen Herausforderungen und vertiefen Ihre Kenntnisse in Prävention, Diagnostik und ­Therapie von Infektionen. Die Veranstaltung zielt darauf ab, ­Ihre Kompetenz für Fragestellungen im vielfältigen Bereich der Infektiologie zu stärken. Die Veranstaltung widmet sich jährlich einem aktuellen Schwerpunktthema, welches auf der Homepage, im Ärzteblatt BadenWürttemberg und über den Mailingservice im Vorfeld bekannt gegeben wird. Wir laden Sie herzlich zu diesem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion ein und begrüßen Sie auch im Namen unseres ­Kooperationspartners Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS)! Termin: Samstag, 16. November 2024 9.00–14.45 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro Fortbildungspunkte: 6 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

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Fortbildungen der ­Bezirksärztekammer Nordbaden Zu unseren Fortbildungen ­können Sie sich über den nachfolgenden Link anmelden: http://www.baek-nb.de/akademie

Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über das Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) der Landesärztekammer an: https://kurse.aerztekammer-bw.de

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: fortbildungsakademie@baek-nb.de

Psychosomatische Grundversorgung Wochenendkurse (80-Std.-Kurs nach dem Curriculum der ­Bundesärztekammer) Die enge Verflechtung von Körper und Psyche macht sich in vielen medizinischen Fachgebieten bemerkbar. Um die Zusammenhänge zu verstehen und entsprechende Krankheitsbilder sowohl richtig zu diagnostizieren als auch zu therapieren, bedarf es erweiterter Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Psychosomatik.

Gleichzeitig sollen psychosoma­ tische Kompetenzen dabei helfen, die Patient-Arzt-­ Beziehung positiv zu gestalten. Deshalb bietet die Bezirksärztekammer Nordbaden den 80-Stunden-Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer an. Dabei sollen die Kenntnisse und Kompetenzen mit jeweils ausgewogenen Anteilen von Theorie, Fallbeispielen, Übungen sowie patientenzentrierter Selbsterfahrung in im Kurs integrierten BalintGruppen vermittelt werden. Aufgeteilt sind die 80 Unterrichtseinheiten auf Zweitageskurse zu je 16 Unterrichtseinheiten, die über ein halbes Jahr verteilt werden. Dabei ist die Absolvierung von fünf Wochenenden erforderlich, um die Qualifikation zu erwerben. Die Kursweiterbildung „Psycho­ somatische Grundversorgung“ ist in einigen Fachgebieten nach der Weiterbildungsordnung vorgeschrieben und erfüllt die inhalt­ lichen Anforderungen der KV zur Abrechnung der EBM-Ziffern 35100 und 35110. Kursinhalte werden u. a. sein: • Psychopathologie, Psycho-­ Soziales Krankheitsmodell • Somatoforme Störungen und Schmerz • Depressionen, Angststörungen • Suchterkrankungen • Ess- und Schlafstörungen • Sexualstörungen des Mannes und der Frau • Psychoonkologie • Krisenintervention • Ärztliche Gesprächsführung Termine: 12./13. Januar 2024 1./2. März 2024 19./20. April 2024 – online 7./8. Juni 2024 20./21. September 2024 jeweils Freitag, 14.00 – ca. 20.00 Uhr und ­Samstag, 9.00 – ca. 17.15 Uhr Die Wochenenden können un­ abhängig voneinander gebucht werden. Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Michael Berner, Facharzt für Psychiatrie und ­Psychotherapie, Sexualmedizin, Supervisor für Verhaltenstherapie, Health Care Manager (Uni Freiburg)


Bekanntmachungen Dr. med. Elisabeth Daikeler, Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie Ersatztermine (online): Gerne möchten wir die Möglichkeit geben, einen evtl. versäumten Kurstag nachzuholen. Die drei Ersatztermine können deswegen auch unabhängig voneinander gebucht werden: Theorie und Gesprächsführung plus einmal Balint-Gruppe ersetzen ­einen Freitag, plus zweimal ­Balint-Gruppe einen Samstag. Die Balint-Gruppe ist Teilnehmenden des 80-Stunden-Kurses „Psychosomatische Grundversorgung“ in Karlsruhe vorbehalten, um kontinuierliche Balintgruppenarbeit zu gewährleisten. Donnerstag, 4. Juli 2024 18.30–20.00 Uhr 2 UE Balint-Gruppe Freitag, 5. Juli 2023 9.00 – ca. 13.30 Uhr 2 UE Theorie (Thema: Burnout) 3 UE Gesprächsführung Dienstag, 9. Juli 2024 18.00–19.30 Uhr 2 UE Balint-Gruppe Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe am 19. und 20. April 2024 online Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen und in Weiterbildung Gebühr: 300,– Euro pro Wochenende Fortbildungspunkte: 16 pro Wochenende Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie

Erfolgreicher kommunizieren Ob Einzelgespräche, Meetings oder konkrete Arbeitssituationen in hierarchisch unterschiedlichen Konstellationen: Für den Erfolg oder Misserfolg im Gespräch mit anderen ÄrztInnen ist die Art der Kommunikation und des Auftretens manchmal entscheidender als die Sachkompetenz: Die notwendige Überzeugungskraft, Souveränität und Glaubwürdigkeit hängen in hohem Maße von sprachlichem Ausdrucksvermögen, Körpersprache, Stimme, psycho­

logischem Geschick, Rollenverständnis und innerer Haltung ab. Insgesamt stellt die Kommunikationsfähigkeit einen wesentlichen Aspekt persönlicher Sozialkompetenz dar, die gerade im beruf­ lichen Alltag immer unverzichtbarer wird. In diesem Workshop wird bei maximal 7 Teilnehmenden sehr individuell auf die persönlichen sprecherischen und sprachlichen Voraussetzungen eingegangen. Unter Wahrung ihrer Sprecherpersönlichkeit und unterstützt durch Videoanalysen und Simulationen, werden anhand konkreter beruflicher Situationen und von Beispielen Ihre Stärken hervor­ gehoben und eventuelle Schwächen abgemildert. Termine: Freitag, 2. Februar 2024 14.00–18.30 Uhr und Samstag, 3. Februar 2024 9.00–13.30 Uhr Freitag, 29. November 2024 14.00–18.30 Uhr und Samstag, 30. November 2024 9.00–13.30 Uhr Referentin: Wilma Küspert, sprechwissenschaftliche Beratung, Training, Coaching Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Nicola BuhlingerGöpfarth, niedergelassene ­Fachärztin für Allgemeinmedizin, Pforzheim Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 325,– Euro inkl. Verpflegung Fortbildungspunkte: 14 Punkte Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie Die Teilnehmerzahl ist auf 7 Personen begrenzt!

Vorankündigung: Wiedereinstieg in den Beruf für Medizinische Fachangestellte Weitere Informationen folgen in Kürze. Termin: 21.–23. Februar 2024 (Mi–Fr) jeweils 9.00 – ca. 15.30 Uhr

Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte, die nach einer Pause wieder in den Beruf einsteigen möchten Anmeldung in Kürze: www.baek-nb.de/akademie

Vorankündigung: Kinderschutz in der Erwachsenenmedizin Weitere Informationen folgen in Kürze.

tage Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag bis spätestens acht Wochen vor ­Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber gestellt werden muss. Wenn Sie in einem anderen Bundesland Ihre Tätigkeit ausüben, gelten die Regelungen des jeweiligen länderspezifischen Bildungszeitgesetzes. Termin geplant: 16.–23. März 2024 (Sa–Sa) ganztägig

Termin: Samstag, 24. Februar 2024 9.00 – ca. 13.30 Uhr Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung in Kürze: www.baek-nb.de/akademie

Kompaktkurs Notfallmedizin (gem. Weiterbildungsordnung zur Erlangung der Zusatzweiterbildungen „Notfallmedizin“ und „Klinische Akut- und Notfallmedizin“) Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden bietet in Kooperation mit der DRK-Medizinakademie ­einen Kompaktkurs Notfallmedizin („80 Stundenkurs“) in Karls­ ruhe an. Die Inhalte des Kurses richten sich nach dem neuen Kursbuch „Allgemeine und spe­ zielle Notfallbehandlung“ der Bundesärztekammer. Die Teilnahme am Weiterbildungskurs steht allen approbierten Ärzten und Ärztinnen sowie Ärzten und Ärztinnen mit einer Berufserlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs nach § 10 der Bundesärzteordnung (BÄO) offen. Die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzweiterbildungen „Notfallmedizin“ und „Klinische Akutund Notfallmedizin“ sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Ärztekammer im Sachgebiet Weiterbildung. Die Akademie für Ärztliche Fortbildung ist eine nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannte Bildungs­ einrichtung. Damit können Sie als Arbeitnehmer/-in in BadenWürttemberg bis zu fünf Arbeits-

Kursleitung: Dr. med. Heiko Baumann, DESA, MHBA, FA für Anästhesiologie, ZWB Notfall­medizin, Intensiv­ medizin und Palliativmedizin, FK Leitender Notarzt, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-Kliniken Lutz Zöller, FA für Anästhesiologie, ZWB Notfallmedizin und Intensivmedizin, FK Leitender Notarzt, ­ViDia Christliche Kliniken Karls­ ruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Bernd-Dieter Gonska, FA für Innere Medizin, SP Kardiologie, ehem. Direktor der Klinik für Kardiologie, Intensivmedizin und Angiologie, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-Kliniken Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: approbierte Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatz­ weiterbildung „Notfallmedizin“ oder „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ erlangen möchten Gebühr: 1.490,– Euro inkl. Unterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 80 Punkte Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Die Ärztliche Leichenschau – praktische Ausgestaltung und ­Zusammenarbeit mit der Polizei Die Ärztliche Leichenschau ist der letzte Dienst am Patienten. Neben der Feststellung des ­Todes, die durch einen Arzt erfolgen muss, dient die Leichenschau der Klärung der Todes­

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Bekanntmachungen ursache und der genaueren ­Umstände. Die Feststellung der Todesart steht für MedizinerInnen und ­Polizei im Vordergrund. Ziele der Fortbildung sind Sicherheit bei der korrekten Durch­ führung einer Leichenschau und die einwandfreie Ausstellung der ­Todesbescheinigung, außerdem die zielgerichtete und positiv ausgestaltete Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei. Die Grundlage hierfür bilden ein gegenseitiges Verständnis berufsbedingter Fragestellungen, ­Aufgaben und Zwänge sowie die praxisgerechte Handhabung und Umsetzung rechtlicher Vorgaben. Termin: Mittwoch, 8. Mai 2024 19.00 – ca. 22.00 Uhr Referenten: Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und ­Verkehrsmedizin, Universitäts­ klinikum Heidelberg KHK Andreas Bolz, Stv. Leiter des Dezernats für Kapital- und Branddelikte, Polizeipräsidium Karlsruhe Dr. med. Ulrich Wagner, Leiter der Abteilung Gesundheitsschutz, Dezernat IV, Gesundheitsamt, Landratsamt Karlsruhe Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Kathrin Yen Moderation: Dr. med. Michaela Bellm, Niedergelassene Fach­ärztin für Innere Medizin, ­Rheumatologie, Immunologie, Vorstandsmitglied der Ärzteschaft Karlsruhe Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 30,– Euro inkl. Verpflegung Fortbildungspunkte: 4 Punkte Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie

Psychosomatik: Burnout (Theorie und Gesprächsführung) Web-Seminar „Burnout“ ist nach der ICD eigentlich keine Krankheit, sondern ein Zustand im Verhältnis zur Arbeit als Folge von Stress, der mit emotionaler Erschöpfung, einem

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Gefühl von Überforderung und einer stark verminderten seelischen Regenerationsfähigkeit einhergeht. Die Symptomatik und Definitionen sind jedoch uneinheitlich und überschneiden sich mit mehreren anderen Störungsbildern. Neben der Abgrenzung zu letzteren sind für die psychosomatische Grundversorgung Fragen der Work-Life Balance, Wertebasierung und eines guten Umgangs mit (negativen) Gefühlen relevant. Letztendlich ist die Frage der Prävention von Burnout in der Beratung von Patienten entscheidend. Dieser Online-Kurstag zum Thema „Burnout“ steht allen Interes­ sierten offen und beinhaltet zwei Theorie- sowie drei Gesprächsführungseinheiten. Mehr als an den anderen Kurstagen wird hier auch die Frage an die Teilnehmenden nach einer eigenen gesunden Arbeitsweise und Vermeidung des eigenen „Ausbrennens“ gestellt sein. Er versteht sich aber auch als ­Ersatztermin für Teilnehmerinnen und Teilnehmer des 80 Stunden-Kurses „Psycho­ somatische Grundversorgung“ in Karlsruhe. Sollten Sie einen Veranstaltungstag verpasst haben, können Sie ihn mit diesem ­Seminarteil sowie ein oder zwei Doppelstunden patientenzentrierter Selbsterfahrung (Balintgruppenarbeit) ersetzen. Termin: Freitag, 5. Juli 2024 9.00–13.30 Uhr Wissenschaftliche Leitung und Vortrag: Prof. Dr. med. Michael Berner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Sexualmedizin, Super­ visor für Verhaltens­therapie, Health Care Manager (Uni Freiburg) Veranstaltungsort: online Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen und in Weiterbildung Gebühr: 75,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Punkte Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie

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Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Alle unsere Veranstaltungen sind von der Landesärzte­ kammer BW anerkannt und auf das Fortbildungszertifikat an­rechenbar. Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über Ihr Dashboard auf den Seiten der Landesärztekammer an. Unser Fortbildungsangebot Finden Sie unter folgendem Link: www.baek-sb.de/akademie

Prof. Dr. med. Dr. Judith Fischer (MD, PhD), Ärztliche Direktorin des Instituts für Humangenetik, Universitätsklinikum Freiburg Genomisches Neugeborenen­ screening – ist das die Zukunft? Prof. Dr. Ute Spiekerkötter, Ärzt­ liche Direktorin der Klinik für ­Allgemeine Kinder- und Jugendmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Personalisierte, molekular strati­ fizierte Therapie in der Onkologie Prof. Dr. Heiko Becker, Oberarzt, Klinik für Innere Medizin I, ­Universitätsklinikum Freiburg Termin: Mittwoch, 20. März 2024 Zeit: 18.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte und gleichzeitig online Entgelt: Kostenfrei, eine Anmeldung ist erwünscht. Fortbildungs­ punkte: 3

Ärztlicher Bereitschaftsdienst Refresher kompakt

Auftaktveranstaltung zum 30. Jubiläum der Akademie Neue Möglichkeiten in der gene­ tischen Diagnostik und Therapie Leitung: Dr. med. Paula HezlerRusch, Präsidentin der Bezirks­ ärztekammer Südbaden Im März 2024 werden wir unser 30. Veranstaltungsjahr mit dem Thema „Neue Möglichkeiten in der genetischen Diagnostik und Therapie“ eröffnen. Ob Früherkennung oder Gen­ therapie, das Wissen und die Technologien schreiten auf dem Gebiet der Genetik rasant voran. Was gibt es für neue Möglich­ keiten, wie wird sich die Medizin verändern? Beiträge Genetische Diagnostik: Chancen, Herausforderungen und (Rechts-) Grundlagen im medizinischen ­Alltag

Leitung: Dr. med. Martina Bischoff, Fachärztin für Allgemeinmedizin Die Eckdaten der Notfallorganisation mit Abrechnungsziffern werden kurz vorgestellt. Weiter werden die wichtigsten Notfallsymptome wie akute Bauchschmerzen, akuter Thoraxschmerz, hohes Fieber und akute Verwirrtheit und Suizidalität konkret und kompakt mit den auszuschließenden Red Flags und Handlungshinweisen besprochen. Dieser Kompaktkurs richtet sich hauptsächlich an Wiedereinsteiger in den Notdienst. Auch Ärztinnen und Ärzte im letzten Jahr ihrer Weiterbildung sind willkommen. Termin: Freitag, 19. Januar 2024 Zeit: 16.00–20.00 Uhr Ort: online Entgelt: 80 Euro Fortbildungspunkte: 5


Bekanntmachungen Antibiotic Stewardship (ABS) ­beauftragter Arzt (online) Leitung: Prof. Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer gestaltete Kurs zum ABS-beauftragten Arzt stellt für die in klinischen Einrichtungen tätigen Ärzte ein Angebot dar, um ihre vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie systematisch weiter zu vertiefen und aufzufrischen. Nach Ableistung des Kurses verfügen die Teilnehmer über folgende Kenntnisse/Befähigungen zur Behandlung von Kindern/­ Erwachsenen: –  Kenntnisse zu Antiinfektiva: Spektrum, Pharmakokinetik, Wechselwirkungen –  Grundlagen der medizinischen Mikrobiologie und der antimikrobiellen Resistenztestung –  Kenntnis und Implementierung einschlägiger Therapieleitlinien –  Beteiligung und Unterstützung von Kommunikationsstrukturen, Schulungen –  Kenntnisse und Befähigung zu Anwendungen beim Infektions­management Die Befähigung zum ABS-beauftragten Arzt kann bereits im ­Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden. Der Kurs wird als Online-Kurs mit 20 E-LearningEinheiten und daran anschließenden 2 Live-Online Seminartagen mit nochmals 20 Lerneinheiten durchgeführt. Die E-Learning-Einheiten ­müssen vor den jeweiligen ­Live-Online Seminartagen ­absolviert werden, sie schließen jeweils einzeln mit einer Lern­ erfolgskontrolle ab. Eine zusätz­ liche Prüfung vor oder an den ­Live-Online Seminartagen erfolgt nicht. Termine: E-Learning (Selbstlernphase): ab Dienstag, 16. Januar 2024 Live-Online Seminar: 25. und 26. April 2024 E-Learning (Selbstlernphase): ab Dienstag, 30. April 2024

Live-Online Seminar: 11. und 12. Juli 2024 Zeit: donnerstags, 9.00 – ca.18.45 Uhr freitags, 8.00 – ca.17.00 Uhr Ort: online Entgelt: 700 Euro Fortbildungspunkte: 60

Berufsrecht Leitung: Dr. med. Paula HezlerRusch, Präsidentin der Bezirks­ ärztekammer Südbaden Referent: Thomas Orschitt, Leiter der Staatsanwaltschaft Lörrach Klagen von Patienten und Patientinnen, Angehörigen, von Kolleginnen und Kollegen, aber auch aus Apotheken, Behörden, Gerichten, Polizei landen bei der Kammer. Die Eingänge werden dort geprüft und ggf. dem Kammeranwalt zugeleitet. Dieser ermittelt und erhebt, wenn sich die Sachlage entsprechend darstellt, ein berufswidriges Verhalten im Raum steht, Klage beim Berufsgericht. Eindeutige Straftatbestände werden an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. In den letzten Monaten betraf dies z. B. insbesondere Atteste zur Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ohne hinreichend begründeten Hintergrund. Klagen gehen ein wegen Zwistigkeiten, unkollegialem Verhalten, subjektiv erlebter Ungerechtigkeit, oder wegen erlebter Falschbehandlung. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite dieser Veranstaltung. Termin: Donnerstag, 18. Januar 2024 Zeit: 18.30 – ca. 20.45 Uhr Ort: online Entgelt: 40 Euro Fortbildungspunkte: 3

Der erste Notdienst – kompetent handeln im ärztlichen Bereitschaftsdienst Leitung: Dr. med. Martina Bischoff, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Dr. med. Gisa Weißgerber, Fachärztin für Innere Medizin Im ärztlichen Bereitschaftsdienst haben Ärztinnen und Ärzte mit allen Themengebieten der Medizin zu tun. Zumeist kennen Sie die Patientinnen und Patienten und deren Vorgeschichte nicht und stehen vor der Herausforderung die adäquaten medizinischen Entscheidungen treffen zu müssen. In unserem zweitägigen Seminar erhalten Sie ein Update in der Erkennung, Zuordnung und Behandlung der häufigen medizinischen Problemstellungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Die Veranstaltung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die am ärztlichen Notfalldienst teilnehmen möchten, an (Wieder-)Einsteiger und an alle, die ihr Wissen aktualisieren wollen. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite dieser ­Veranstaltung. Termine: 17. und 24. Februar 2024 12. und 19. Oktober 2024 Zeit: jeweils Samstag, 9.00 – ca. 17.00 Uhr Ort: online Entgelt: 300 Euro Fortbildungspunkte: 16

Diagnostic Stewardship Leitung: Prof. Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Dr. med. Patrick Weißgerber, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Die richtige mikrobiologische ­Diagnostik zum richtigen Zeitpunkt entscheidet in der Infek­ tiologie nicht selten über den Therapieerfolg und das Schicksal des Patienten. Andererseits erzeugen unnötige Routineuntersuchungen Daten, die im schlimmsten Fall in nicht erforderlichen Therapien und Nebenwirkungen münden und darüber

hinaus eine Verschwendung wertvoller Ressourcen darstellen. Unter dem „One Health“-Aspekt hat das sogenannte Diagnostic Stewardship daher auch einen großen Stellenwert bei der Prävention von Resistenzentwicklung und zum rationalen Einsatz von Antiinfektiva. Inhalte: –  Diagnostic Stewardship als Teil von Antibiotic Stewardship und Qualitätssicherung – Kritische Indikationsstellung – Optimierung der Präanalytik –  Welche mikrobiologische Diagnostik für welchen Patienten –  Befundübermittlung und -interpretation Termin: Mittwoch, 6. März 2024 Zeit: 9.00 – ca. 18.00 Uhr Ort: online Entgelt: 180 Euro Fortbildungspunkte: 10

Fit für den ersten Nachtdienst Leitung: Dr. med. Julian Krehl, Dr. med. Melanie Mörsdorf-Kroll Diese Veranstaltung richtet sich an junge Ärztinnen und Ärzte, die im Nachtdienst eingesetzt sind und auch an Wiedereinsteiger, die ein Update möchten. Die ersten Nachtdienste sind oft eine Herausforderung. In dieser Veranstaltung werden häufige Notfälle und klassische Problemsituationen aus den ersten Diensten, wie z. B. Atemnot, Schmerz, allergische Reaktion, Delir usw. kurz und prägnant in Kombination mit praktischen Tipps besprochen. Zudem erklärt ein Jurist, was die Pflichten und Rechte als Dienstarzt/-ärztin sind. Termin: Montag, 10. Juni 2024 Zeit: 17.30 – ca. 22.00 Uhr Ort: online Entgelt: 30 Euro Fortbildungspunkte: 5

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Bekanntmachungen Hygienebeauftragter Arzt (online) Leitung: Prof. Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der Infektionsprävention erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Der Kurs entspricht dem Modul I der curriculären Fortbildung „Krankenhaushygiene“. Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Online-Kurs mit zwei Live-Online Seminartagen in Kombination mit 20 E-Learning-Einheiten an. Die E-Learning-Einheiten müssen vor den jeweiligen LiveOnline Seminartagen absolviert werden, sie schließen jeweils einzeln mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenz­ tagen erfolgt nicht. Termine: E-Learning (Selbstlernphase): ab Montag, 15. Januar 2024 Live-Online Seminar: 11. und 22. April 2024 E-Learning (Selbstlernphase): ab Dienstag, 16. April 2024 Live-Online Seminar: 4. und 5. Juli 2024 Zeit: Donnerstag, 9.00 – ca.18.45 Uhr Freitag, 8.00 – ca.17.00 Uhr E-Learning (Selbstlernphase): ab Dienstag, 10. September 2024 Live-Online Seminar: 7. und 8. November 2024 Zeit: Donnerstag, 9.00 – ca.18.45 Uhr Freitag, 8.00 – ca.17.00 Uhr Ort: online Entgelt: 700 Euro Fortbildungspunkte: 60

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Info zu Weiterbildung und Logbuch für Weiterbildungsbefugte

Info zu Weiterbildung und Logbuch für Berufseinsteiger

Medizinische Hypnose für Ärzte Einführungskurs

Leitung: Dr. med. Gisa Weißgerber, Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Die Veranstaltung richtet sich an Weiterbildungsbefugte und an Kolleginnen und Kollegen, die ­eine Weiterbildungsbefugnis neu beantragen wollen. Die bisherigen Befugnisse nach WBO 2006 gelten noch für eine Übergangsfrist ab Bekanntmachung der neuen Weiterbildungsordnung zum 1. 7. 2020. Weiterbildungsbefugnisse können seit 1. 1. 2020 ausschließlich online und ausschließlich nach der WBO 2020 beantragt werden. Das Logbuch ist ab 1. 1. 2020 ebenfalls ausschließlich online zu führen, wenn die Weiterbildung ab 1. 1. 2020 begonnen wurde. Gerne wollen wir Ihnen die Neue Weiterbildungsordnung und das Logbuch vorstellen. Kursinhalte: Begrüßung Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden Formale und praktische Aspekte der Weiterbildung: Auf was muss ich achten? Dr. med. Gisa Weißgerber, Vor­ sitzende des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Südbaden Neue WBO und E-Logbuch Dr. med. Gisa Weißgerber, Vor­ sitzende des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Südbaden Live Demonstration des E-Logbuchs Ulf Kester, Softwarearchitekt, Steadforce München Termin: Montag, 10. Juni 2024 Zeit: 19.00 – ca. 21.00 Uhr Ort: online Entgelt: 30 Euro Fortbildungspunkte: 2

Leitung: Dr. med. Gisa Weißgerber, Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Dieses Seminar ist ein Angebot an alle, die frisch approbiert sind oder sich bereits in der Weiterbildung zum Facharzt befinden. Nach der Approbation erfolgt der Berufseinstieg als Assistenzarzt und damit beginnt für junge ­Ärztinnen und Ärzte die Facharztausbildung. Die Ausbildung zum Facharzt erfordert in der Regel 5 bis 6 Jahre Weiterbildungszeit, abhängig vom gewählten Fachbereich. In dieser Veranstaltung wollen wir alle Fragen rund um Weiterbildung und Logbuch beant­ worten. Kursinhalte: Begrüßung Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden Praktische Aspekte der Weiterbildung: Auf was muss ich achten? Dr. med. Gisa Weißgerber, Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Südbaden Formale Aspekte der Weiter­ bildung: Was benötige ich zur Beantragung des Facharzttitels? Ass. iur. Robin Förster, Fach­anwalt für Medizinrecht, Rechtsberater der Bezirksärztekammer Südbaden Erfahrungen aus Sicht der Weiterzubildenden N. N. Neue Weiterbildungsordnung und E-Logbuch Dr. med. Gisa Weißgerber, Vor­ sitzende des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Südbaden Termin: Montag, 1. Juli 2024 Zeit: 18.00 – ca. 21.00 Uhr Ort: online Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich Fortbildungspunkte: 3

Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei Schmerzund somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürlich-unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und u. a. bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben erste Einblicke und methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungszuständen, z. B. vor medizinischen Eingriffen. Termin: Samstag, 3. Februar 2024 Zeit: 9.00–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 150 Euro Fortbildungspunkte: 10

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Medizinische Hypnose Aufbaukurs (online) Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg In diesem Online-Aufbaukurs zur Medizinischen Hypnose können Sie Ihre Kompetenzen vertiefen und das Spektrum wirkungsvoller Interventionen der modernen Hypnose erweitern. Anhand praktischer Übungen lernen Sie, wie Sie verschiedene Interventionen der medizinischen Hypnose wirkungsvoll auf unter-


Bekanntmachungen schiedliche Symptombilder anwenden: akute und chronische Schmerzen, somatoforme und psychosomatische Störungen, Angst- und Schlafstörungen. Kursinhalte –  Hypnotischer Sprachgebrauch im Medizin-Kontext von Praxis und Klinik: Ressourcenaktivierende Kommunikation, Konversationstrance –  Hypnose-Techniken zur Reduktion von Angst und Stress vor medizinischen Prozeduren –  Weiterführende Trance-Induktionstechniken (z. B. ideomo­ torische Techniken) –  Hypnose-Interventionen bei Schmerz-, Angst-, Schlaf- und psychosomatischen Störungen Bitte beachten Sie: Voraussetzung für diesen Aufbaukurs ist die Teilnahme am Basiskurs Medizinische Hypnose. Medizinische Hypnose ist mit 2x16 Unterrichtseinheiten als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie anerkannt. Termin: 12. und 13. Juli 2024 Zeit: Freitag, 14.00–19.30 Uhr Samstag, 9.00–18.00 Uhr Ort: online Entgelt: 300 Euro Fortbildungspunkte: 20

siert werden. Sie dienen den obersten Landesgesundheitsbehörden als Grundlage für deren öffentliche Empfehlungen und bilden die Grundlage für die ­Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ob ­eine Schutzimpfung als Pflichtleistung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Ziel dieses Seminars ist es, Sie über das aktuelle, evidenzbasierte Wissen zu den Schutzimpfungen, den Empfehlungen bei ­Risikogruppen einschließlich Immundefizienz und über das Vorgehen und die zu beachtenden Vorschriften in der Praxis umfassend zu informieren. Kursinhalte: –  Grundlagen des Impfens, ­Epidemiologie-Impfstofftypen – Impfsystem in Deutschland – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen –  Impfen von Risikopatienten, Immundefizienz – Vorgehen in der Praxis – Diskussion von Fallbeispielen Termin: Samstag, 13. April 2024 Zeit: 9.00 – ca. 15.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100 Euro Fortbildungspunkte: 7

Workshop „Impfen“

Notfallmedizin

Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Markus Hufnagel, Freiburg Schutzimpfungen sind ein Bestandteil ärztlicher Vorsorge und moderner Krankheitsprävention. Für diese präventiven Maßnahmen ist eine sorgfältige medizinisch-epidemiologische NutzenRisiko-Bewertung auf der Basis der besten verfügbaren Evidenz erforderlich. Dazu gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlungen zur Durchführung von Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten, die zeitnah aktuali-

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ in Freiburg Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Daniel Herschel, Kom­ petenzzentrum Notfallmedizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler B. A., Artemed Akademie Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundesärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sicher­ gestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simu-

lationen in kleinen Arbeitsgruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei. Kursinhalte: – Grundlagen und Basistherapie – Internistische Notfälle I und II –  Traumatologische Notfälle I und II –  Spezielle Notfälle und Einsatztaktik Termin: 25. November–3. Dezember 2024 (geplant) (Mo–Di, ohne Sonntag) Zeit: 8.00 – ca. 18.30 Uhr Ort: Berufsfeuerwehr Freiburg Entgelt: 1.300 Euro Fortbildungspunkte: 80

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfall­ medizin“ in Villingen-Schwenningen Leitung: Prof. Dr. med. Bernhard Kumle, Direktor der Klinik für Akut und Notfallmedizin, Prof. Dr. med. Sebastian G. Russo, MaHM, DEAA, Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensiv-, Notfallund Schmerzmedizin, Dr. Manfred Kleimaier, Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundesärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfall­ medizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher ­Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen ­Arbeitsgruppen. Kursinhalte: – Grundlagen und Basistherapie – Internistische Notfälle I und II –  Traumatologische Notfälle I und II –  Spezielle Notfälle und Einsatztaktik

Termin: 16.–23. März 2024 (Sa–Sa) Zeit: 8.00 – ca. 18.30 Uhr Ort: Schwarzwald-Baar Klinikum, Klinikstr. 11, 78052 VillingenSchwenningen Entgelt: 1.300 Euro Fortbildungspunkte: 80

Notfalltraining für Notärzte – ­Refresher-Kurs Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Christian Schaller, Dr. med. Daniel Herschel, Kom­ petenzzentrum Notfallmedizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler B. A., DRK BW Der Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, welche die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/ Fachkundenachweis Rettungsdienst erworben haben und sich auf den Wiedereinstieg in die Notfallmedizin vorbereiten möchten oder ein praxisnahes „Update“ wünschen. Kursinhalte: Tag 1: Wiederholung der Grundlagen (Erstuntersuchung, Reanimation, Atemwegssicherung), Herzrhythmusstörungen und ihre Therapie Tag 2: Kindernotfälle Tag 3: Traumaversorgung Tag 4: Chirurgische Skills, Notfallnarkose, Teaminteraktion und Crew Ressource Management Lernformen: Vorträge, Diskussionen, Praxistraining, Fallbesprechungen Wir empfehlen Ihnen alle 4 Tage zu besuchen, um Ihre Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Die Tage sind einzeln buchbar. Termine: 28. und 29. Juni 2024 (Teil 1) (Fr/Sa) 20. und 21. Juli 2024 (Teil 2) (Sa/So) Zeit: jeweils 9.00 – ca. 18.30 Uhr Ort: DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A

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Bekanntmachungen Themengebiet „Unfall“ – Traumatologische Notfälle

Entgelt: 250 Euro/Tag Fortbildungspunkte: 12 pro Tag

Notfalltrainings für Ärzte Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Christian Schaller, Dr. med. Daniel Herschel, Kom­ petenzzentrum Notfallmedizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler B. A., Artemed Akademie Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Im entscheidenden Moment die rich­tigen Maßnahmen zu ergreifen und mit der lebensnotwendigen Therapie zu beginnen, gehört zu dem Anspruch, dem sich im Alltag jeder Arzt und jede Ärztin stellen muss. In unseren Notfalltrainings erlernen Sie die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitäts­ nahen Übungen wird Ihre Kompetenz auf den neuesten Stand der Empfehlungen gebracht. Der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse sind erwünscht für die Teilnahme an den Kursen mit thematischen Schwerpunkten. Grundkurs In diesem Tagesseminar wird Ihnen das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Notfallversorgung vermittelt. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung, Reanimation, Beatmung und Atemwegssicherung, typische Notfallsituationen, Medikamentenapplikation, Teamführung und Notfallmanagement Termin: Samstag, 24. Februar 2024 Zeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg Entgelt: 250 Euro Fortbildungspunkte: 11

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In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen traumatologischen Notfallbilder. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung, strukturierte Untersuchung des Traumapatienten, Traumamechanismen, typische Verletzungsmuster, Erstversorgung und Immobilisation Termin: Februar 2025 (geplant) Zeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg Entgelt: 250 Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Herz“ – ­Kardiologische Notfälle In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen kardiologischen Notfallbilder. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung, Reanimation, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt, akute Herzinsuffizienz, hypertensiver Notfall Termin: Samstag, 23. März 2024 Zeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg Entgelt: 250 Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Kind“ – ­Pädiatrische Notfälle In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen pädiatrischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitätsnahen Übungen können

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Sie Ihr Notfallwissen auf den neuesten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfall­ behandlung bei Notfällen rund um Kinder. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung beim Kind, Besonderheiten des kindlichen Organismus, typische Krankheitsbilder und Notfälle, typische Verletzungen bei Unfällen mit Kindern, Reanimation und Atemwegssicherung Termin: Samstag, 9. März 2024 Zeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg Entgelt: 250 Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet Neurologische Notfälle In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen neurologischen Notfallbilder. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung, Besonderheiten bei neurologischen Notfällen, Typische Symptome und eindeutige Klassifizierung auch von schwer zu erkennenden neurologischen Notfällen, Neurologische Untersuchung und Möglichkeiten der Erstversorgung Termin: Samstag, 12. Oktober 2024 Zeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg Entgelt: 250 Euro Fortbildungspunkte: 11

Notfalltraining für Arzt und Praxisteam Leitung: Dr. med. Stefan ­Leisinger, Maulburg Durchführung: Jürgen Weber, SIMED, Freiamt Im Praxisalltag kann es ganz unvorhersehbar zu verschiedensten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxisteams die Erstversorgung sicherzustellen, die Notfallmaßnahmen durch­ zuführen und lebensrettende Entscheidungen zu fällen. In diesem Tagesseminar werden Sie fit gemacht für den Notfall! Kursinhalte: –  Grundlagen der Notfall­ versorgung, Reanimation –  Beatmung und Atemwegs­ sicherung – typische Notfallsituationen –  Teamführung und Notfall­ management Bitte beachten Sie: Teilnehmende (Arzt & MFA) müssen sich separat anmelden und dabei jeweils ­unseren AGB und Datenschutzbestimmungen zustimmen. Termin: Mittwoch, 25. September 2024 Zeit: 15.00–19.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100 Euro pro Person Fortbildungspunkte: 7

Palliativmedizin – Basisseminar Wochenendkurs Leitung: Dr. med. Michael Sigler, Arbeitskreis Palliativmedizin ­Freiburg Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung: – Facharztanerkennung –  40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin


Bekanntmachungen –  Zusätzlich 120 Stunden Fall­ seminare unter Supervision, die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenem Verhältnis. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer ­Orientierung oder einer Rekapitulation bereits bekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen und vielleicht auch persönlichen ­Alltag sein. Termine: 18./19. Oktober 2024 und 15./16. November 2024 und 6./7. Dezember 2024 Zeit: freitags, 14.00–18.30 Uhr samstags, 9.00–18.30 Uhr Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg Entgelt: 800 Euro Fortbildungspunkte: 40

–  Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision Kursinhalte und Ziele: –  Vermittlung von medizinischen Kenntnissen und Fertigkeiten –  Reflexion der Angemessenheit diagnostischer und therapeu­ tischer Maßnahmen –  Sensibilisierung für eine bedürfnisorientierte und vorausschauende Betreuung –  Vermittlung von Basiswissen in den Bereichen Ethik und Recht –  Sensibilisierung für existen­ tielle, spirituelle und psychosoziale Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen –  Besonderheiten der Kommu­ nikation Termin: 5.–9. Februar 2024 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 – ca. 17.30 Uhr Ort: online Entgelt: 800 Euro Fortbildungspunkte: 40

für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage ­erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende ­Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des ­Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 1: 3.–7. Juni 2024 Modul 2: 15.–9. Juli 2024 Modul 3: 14.–18. Oktober 2024 Zeit: jeweils Montag–Freitag, 9.00 – ca. 17.30 Uhr Ort: i. d. R. Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800 Euro Fortbildungspunkte: 120 (pro Modul 40 Punkte)

Palliativmedizin Fallseminar Palliativmedizin – Basisseminar Wochenkurs Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Universitäts­ klinikum Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung – Facharztanerkennung –  40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitäts­ klinikum Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit ­anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. ­Weiterhin werden Kursinhalte des German Program in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die D ­ eutsche Krebshilfe geförderten Akademien

gruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Tageskursen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ kann auch der Wochenkurs PGV mit 5 Tageskursen und Balintstunden kombiniert werden. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an insgesamt 80-stündigen Fortbildungen erworben haben. Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Tageskurse (8 Std.) 13. Januar 2024 Angststörungen 27. Januar 2024 Spezifische Aspekte psychischer und psychosomatischer Störungen bei Jugendlichen 16. März 2024 Psychische Erkrankungen im ­höheren Lebensalter Zeit: i. d. R. jeweils Samstag, 9.00–16.00 Uhr Ort: i. d. R. Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 150 Euro pro Kurs Fortbildungspunkte: jeweils 8

Psychosomatische Grundversorgung Leitung: Prof. Dr. Mathias Berger, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychosomatik, Freiburg Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für Kolleginnen und Kollegen in 5-jähriger Weiter­ bildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Std. Theorie, 30 Std. verbale Intervention sowie 30 Std. Balint-

Wochenkurs (38 Std.): Termin: 5.–9. Februar 2024 Zeit: Montag–Freitag, 9.00–16.00 Uhr Ort: online Entgelt: 600 Euro pro Kurs Fortbildungspunkte: 38

Wochenendkurs (50 Std.) Leitung: Dr. med. Oliver Müller, Konstanz Dieser Kurs zur psychosomatischen Grundversorgung orientiert sich an dem Musterkursbuch für die Psychosomatische Grundversorgung der Bundesärztekam-

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Bekanntmachungen mer. Der Kurs bietet innerhalb von 6 Monaten 6 Ganztagesveranstaltungen. Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Im gesamten Kurs sind folgende Stunden enthalten: – Theorie: 20 Stunden –  Verbale Intervention: 30 Stunden Die Inhalte der patientenzentrierten Selbsterfahrung (Balintgruppe) sind nicht in diese Seminare integriert, wir empfehlen die kontinuierliche Teilnahme an ­einer Balintgruppe am Heimatort. Für die Kursteilnehmer wird eine Balintgruppe vor Ort eröffnet. Termine: 13. Januar 2024 10. Februar 2024 9. März 2024 13. April 2024 4. Mai 2024 8. Juni 2024 i. d. R. jeweils Samstag, 9.00–16.30 Uhr Ort: ZfP Reichenau, Kliniken Schmieder Konstanz Entgelt: 150 Euro pro Kurstag Fortbildungspunkte: 8 bzw. 9 pro Tag, 50 für alle 6 Samstage

back. Nach Zahlungseingang steht ­Ihnen das E-Learning rund um die Uhr zur Verfügung. Die Bearbeitung dauert insgesamt ca. 6 Stunden und endet mit ­einem Multiple-Choice-Test. Das erfolgreichen abgeschlossene E-Learning kombiniert mit dem Besuch der zusätzlich angebotenen online Balintgruppe wird wie ein Präsenz-Samstag anerkannt. Termin: jederzeit, 24/7 Ort: online Entgelt: 100 Euro Fortbildungspunkte: 16 Details und Anmeldung: www.baek-sb.de/akademie

Balintgruppen online Leitung: Prof. Dr. Mathias Berger, Dr. Christian Klesse, PD Dr. med. Uwe Ross Ort: online Zeit: abends Entgelt: 60 Euro Fortbildungspunkte: jeweils 4 Wöchentliche Termine, Details und Anmeldung: www.baek-sb.de/akademie

E-Learning zur Diagnosestellung psychischer Störungen Leitung: Prof. Dr. Mathias Berger In diesem E-Learning im Themenbereich Psychosomatische Grundversorgung erfahren Sie, wie Sie effizient und kompetent die wichtigsten psychischen Störungen diagnostizieren können. Anhand von Video-Demonstrationen wird die Vorgehensweise bei verschiedenen Störungsbildern gezeigt. Sie bekommen Anleitungen für diagnostische Interviews zusätzlich als Download. Zur Unterstützung bei der praktischen Umsetzung können Sie einen Erfahrungsbericht einreichen und bekommen professionelles Feed-

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Balintgruppen in Präsenz Leitung: Prof. Dr. Mathias Berger, Dr. Christian Klesse, PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg Ort: siehe Anmeldungsdialog Zeit: 18.00–20.15 Uhr Entgelt: 60 Euro Fortbildungspunkte: jeweils 4 Monatliche Termine, Details und Anmeldung: www.baek-sb.de/akademie

Reisemedizin Basisseminar Reisemedizin gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried

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Kern, Freiburg Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt ­Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vor­ trägen wird aktuelles Lern- und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Die Teilnehmer können im Seminar an einer Kenntnisprüfung teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung über die curriculare Fortbildung gem. dem BÄK Curriculum Reisemedizinische Gesundheitsberatung. Die Bezirksärztekammer Südbaden darf Ihren Mitgliedern auf Wunsch eine Urkunde über den erfolgreichen Abschluss der curricularen Fortbildung (cF) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ ausstellen. Wenn Sie kein Mitglied der Bezirksärztekammer Südbaden sind, wenden Sie sich bitte mit der Teilnahmebescheinigung an die für Sie zuständige Ärztekammer. Die Bescheinigung über die ­erfolgreiche Teilnahme an ­diesem Kurs wird für die Be­ antragung zur Zulassung als Gelbfieberstelle benötigt. Termine: Teil 1: 26. und 27. Januar 2024 Teil 2: 23. und 24. Februar 2024 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600 Euro Fortbildungspunkte: 32

Reisemedizin – Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für ­Reisemedizin e. V. (DFR) Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Winfried Kern, Freiburg Die Reisemedizin versteht sich heute als fachgebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen internationaler Institutionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der „Reisemedizin“ nach heutigem Verständnis repräsentiert. Diese Konzeption ist in ein 128 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen als „Fachzertifikat Reisemedizin“. Nach dem Erwerb des Basiszertifikates (32 Stunden) sind weitere 13 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 96 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lernerfolgskontrolle erforderlich. Anschließend kann bei der BÄK SB das Fachzertifikat Reisemedizin beantragt werden. Die folgenden Aufbaumodule werden im Zweijahresrhythmus angeboten: 1:  Geomedizinische Länderkunde/Schlangen und Gifttiere 2:  Internationaler Tourismus und Reiserecht/Kreuzfahrt/ Schifffahrtsmedizin/Praxis der reisemedizinischen ­Beratung 3:  Flugreisemedizin/Klima und Klimabelastungen 4:  Trekking und Höhenmedizin/ Haut-/Sonnenschutz 5: Tauchsportmedizin 6:  Internationale Arbeits­ einsätze/Langzeitaufenthalte 7: Risikogruppen und Reisen 8:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil A 9:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil B 10:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil C


Bekanntmachungen 11:  Unfälle und Reisemedizinische Assistance 12:  Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern 13: Ärztliche Reisebegleitung 14:  Flucht und Migration (optional) Ärzte und Ärztinnen, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren, können selbstverständlich auch teilnehmen. Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten 8 Fortbildungspunkte mit diesen Seminaren erwerben. Eine Reihenfolge der Seminare (Basisseminar und Aufbaumodule) ist NICHT vorgeschrieben. Termine: Module 4 und 11: 19./20. Januar 2024 Module 6 und 12: 7./8. Juni 2024 Module 3 und 5: 5./6. Juli 2024 Module 7 und 8: 22./23. November 2024 Module 9 und 10: 13./14. Dezember 2024 Zeit: ganztägig, jeweils Freitag und Samstag Ort: online Entgelt: 350 Euro/Wochenende Fortbildungspunkte: je nach Modul 9 bis 18

Reisemedizin – Flucht und Migration Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Die Teilnahme steht allen interessierten Ärztinnen und Ärzten ­offen. Zunehmend werden Ärztinnen und Ärzte in Praxis und Klinik mit Flüchtlingen und Migranten konfrontiert und viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger haben einen Migrationshintergrund. Sie bringen nicht nur Infektionskrankheiten mit, die in unseren Breiten nicht vorkommen. Sie haben auch häufig andere genetische Veranlagungen,

die bei der Therapie wie auch bei der reisemedizinischen Beratung und Prophylaxeempfehlungen berücksichtigt werden müssen. Zudem kommen Sie aus einem anderen Kulturkreis, sodass das Wissen um die anderen Umgangsformen, die interkulturelle Kompetenz, auch für Ärztinnen und Ärzte immer wichtiger wird. Termin: Freitag, 8. Dezember 2023 Zeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: online Entgelt: 175 Euro Fortbildungspunkte: 9

Reisemedizin Refresher-Seminar Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Alles ändert sich ständig, so auch die Präsenz der Infektionserreger und die Empfehlungen in der Reisemedizin. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Die Dozenten besprechen, auch anhand von Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren. Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung der Basiszertifikate und anteilig für die Verlängerung des Fachzertifikats anerkannt. Ebenso wird das Refresherseminar für die Verlängerung der Ermächtigung zur Gelbfieberimpfung anerkannt. Seminarinhalt: – Aktuelle Weltseuchenlage –  Aktuelle Malariasituation und -empfehlungen –  Aktuelle Impfempfehlungen und neue Impfstoffe Weitere Themen werden ca. 4 Wochen vor Beginn veröffentlicht.

Termin: Samstag, 16. März 2024 Zeit: 9.00–18.45 Uhr Ort: online Entgelt: 150 Euro Fortbildungspunkte: 12

Weiterbildungsseminar Spezielle Schmerztherapie, 80 Std. gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Leitung: Dr. med. Kristin Kieselbach, Univ.-Klinikum Freiburg, Interdisziplinäres Schmerzzentrum Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiterbildungsbefugten gem. § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich. Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistungen i. R. der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV Baden-Württemberg dienen. Konzeption/Durchführung: –  Interdisziplinäres Schmerzzentrum des Universitätsklinikums Freiburg (ISZ) –  Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Schmerztherapeuten in Südbaden e. V. (ANSIS) Kursinhalte: Modul A: Grundlagen der Schmerzmedizin Modul B: Schmerzhafte Erkrankungen des peripheren und zentralen Nervensystems, psychosoziale Einflussfaktoren und psychische Komorbiditäten Modul C: Muskuloskelettale Schmerzen

Modul D: Diverse Schmerz­ syndrome Die Module sind einzeln buchbar. Termine: Modul A und B: 14.–18. Juli 2025 Modul C und D: 22.–26. September 2025 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 – ca. 16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg, ggf. online Entgelt: 1.000 Euro Fortbildungspunkte: 80

Suchtmedizin Kursweiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung gem. WBO 2020 Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen Abhängigkeitserkrankungen ­begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der ­Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, ­stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine Herausforderung für die Ärzteschaft dar. Suchtmedizin ist eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf Drogenabhängige beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Ärzte, die nach der Kursweiterbildung substituieren, können bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes stellen.

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Bekanntmachungen Termine: 26. Februar–1. März 2024 21.–25. Oktober 2024 Zeit: Montag–Freitag, 9.00–18.00 Uhr Ort: i. d. R. Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800 Euro Fortbildungspunkte: 50

Suchtmedizin – Update Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, ­Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und PD Dr. ­Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen Um alle Inhaber dieses Zusatz­ titels sowie am Thema Sucht­ medizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bieten wir dieses Update an. In prägnanten Kurzreferaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, ­sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe sind neben Ärztinnen und Ärzten auch andere Berufsgruppen, die sich mit Suchtfragen beschäftigen. Termin: Mittwoch, 13. November 2024 Zeit: 15.00–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei, Anmeldung erforderlich Fortbildungspunkte: 4

Suchtmedizinische Versorgung – Fortbildung für Nichtärztliche ­Medizinische Fachberufe (online) Leitung: Dr. med. Paula HezlerRusch, Präsidentin der Bezirks­ ärztekammer Südbaden

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7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland betreiben einen Alkoholmissbrauch oder sind alkoholabhängig. Zirka 3 Millionen gelten als medikamentenabhängig oder zumindest abhängigkeitsgefährdet. 600.000 Menschen sind abhängig von illegalen Drogen, konsumieren oder missbrauchen sie, davon sind 150.000 bis 180.000 opiatabhängig. 2015 hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin ein Fortbildungscurriculum für die suchtmedizinische Versorgung erstellt. Der Verband der medizinischen Fachberufe war beteiligt. Das Curriculum umfasst 60 Stunden. Die Inhalte sind auf den Wahlteil der Fachwirtin für ambulante Versorgung anrechenbar. Die Fortbildung wird von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg angeboten. 4 der 60 Stunden sind über eine Hausarbeit abzuleisten, die dann Grundlage eines abschließenden Kolloquiums ist. Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte, Mitarbeitende in Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Justiz, Praxen, Ambulanzen, im öffent­ lichen Gesundheitsdienst und in Suchtberatungsstellen. Termine: 4 mal, jeweils Freitag und Samstag 2025 (geplant) Zeit: jeweils 9.00–16.30 Uhr Ort: online Entgelt: 600 Euro

Train the Trainer KWBW-Modul (online) Leitung: Dr. med. Martina Bischoff, KWBW Verbundweiterbildung plus, Freiburg Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemein­ medizin anleiten. Sie bekommen

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Hinweise zu den Besonderheiten der ambulanten Weiterbildung mit der neuen kompetenzbasierten Weiterbildungsordnung. Termin: Diese Veranstaltung wird 2024 von der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg durchgeführt, siehe www.baek-nw.de/akademie. Auskunft: Information und Anmeldung: www.baek-sb.de/akademie Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-4751/4752/4753, Fax (07 61) 6 00-47 57, E-Mail: akademie@baek-sb.de Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Änderungen bleiben ­vorbehalten.

Bezirksberufsgericht für Ärzte in Freiburg Durch Verfügung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 14. September 2023 – Az.: 31-5415.4-002/0001 – wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium Baden-Württemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. S. 1, 2) mit Wirkung vom 2. Oktober 2023 für die Dauer von fünf Jahren Frau Dr. Julia Bosch M. I. L. (Lund/Schweden) Freiburg zur stellvertretenden Vorsitzenden des Bezirksberufs­ gerichts für Ärzte in Freiburg bestellt.

Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: ­Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00

Kurse der Bezirksärztekammer ­Südwürttemberg 80-Stunden-Kurs „ Psychosomatische Grundversorgung“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer Der Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“ soll mit dem Fokus auf patientenzentrierte Kommunikation und der Gestaltung einer als positiv empfundenen PatientArzt-Beziehung die in Aus- und Weiterbildung erworbenen Kompetenzen in den Grundlagen der Psychodiagnostik, der Gesprächsführung und der Kooperation im psychotherapeutischen Versorgungssystem vertiefen. Die Vermittlung der definierten Kompetenzen erfolgt mit ausgewogenen Anteilen von Theorie, Fallbeispielen, Übungen sowie patientenzentrierter Selbsterfahrung in Balint-Gruppen. Ziel des Kurses „Psychosomatische Grundversorgung“ ist es unter anderem, den teilnehmenden Arzt zu befähigen: –  eine kooperative und hilfreiche Patienten-Arzt-Beziehung aufzubauen, –  eigene Beratungs- und Behandlungsinterventionen durchzuführen, welche die Selbstkompetenz und Selbstwirksamkeit von Patienten fördern, –  die notwendige Fürsorge für die eigene Stabilität und ­Zufriedenheit zu betreiben. Der Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“ entspricht der in der Psychotherapie-Vereinbarung § 5 Abs. 6 definierten Qua­ lifikation, die als Voraussetzung für die Erbringung psychosomatischer Leistungen nachzuweisen


Bekanntmachungen ist. Dazu gehören die differenzialdiagnostische Klärung psycho­ somatischer Krankheitszustände und die verbale Intervention bei psychosomatischen Krankheitszuständen. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Medizinischen ­Universitätsklinik VI, Abt. für ­Psychosomatische Medizin und ­Psychotherapie den Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“ durch. Dieses Weiterbildungs­ angebot umfasst ein 20-Stunden Theorie-Modul, ein 30-Stunden Modul zur ärztlichen Gesprächsführung sowie 30 Stunden ­Balintgruppenarbeit. Termine: 1. Termin Samstag, 13. Januar 2024 2. Termin Freitag, 9. Februar 2024/ Samstag, 10. Februar 2024 3. Termin Freitag, 1. März 2024/ Samstag, 2. März 2024 4. Termin Freitag, 26. April 2024/ Samstag, 27. April 2024 5. Termin Freitag, 7. Juni 2024/ Samstag, 8. Juni 2024 6. Termin Samstag, 6. Juli 2024 (Anmeldungs-Nr. 33/2024) Leitung: Prof. Dr. med. Stephan Zipfel, Ärztlicher Direktor, Medi­ zinische Universitätsklinik VI, Abt. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Tübingen Ort: Kompetenzzentrum Hochschuldidaktik in Medizin BW, ­Elfriede-Aulhorn-Str. 10, ­Gebäudenr. 650, 72076 Tübingen Gebühr: 1.280,– Euro Punkte: 80 Anmeldung:

40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung Im Grundkurs, der 40 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst, stärken die Kursteilnehmer und -teilneh-

merinnen ihre ganzheitliche Sicht auf die Patienten. Sie üben sich in der palliativen Grundhaltung, die neben körperlichen Symptomen und Einschränkungen bei schwerkranken Menschen vor ­allem auch psychosoziale, spiri­ tuelle und ethische Aspekte ­berücksichtigt. Sie werden dafür sensibilisiert, dass palliativmedizinische Betreuung nicht als Kriseninter­ vention, sondern als ein länger ­andauernder Prozess, in dem ­vorausschauende Behandlungsplanungen und Begleitung von großer Bedeutung sind, verstanden werden muss. Das Erlernen der Techniken der personen- und anlassbezogenen Gesprächsführung, von unterschiedlichen Beratungs- und Kommunikationsmethoden sowie Bewältigungs- und Anpassungsstrategien stehen außerdem auf dem Programm. Lerninhalte: • Grundlagen der Palliativ­ medizin • Grundsätze der Behandlung belastender Beschwerden ­insbesondere Schmerztherapie • Psycho-Soziale Aspekte der Palliativmedizin und Selbst­ reflexion • Rechtliche, Ethische und ­spirituelle Fragestellungen in der Palliativsituation • Symptomlinderung palliativmedizinischer Krankheitsbilder Termin: 18.–22. Januar 2024 (Do–Mo) (Anmeldungs-Nr. 1/2024) Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztliche Leiterin Tübinger Projekt Häusliche Betreuung Schwerkranker Ort: Hotel Fortuna, Carl-ZeissStraße 75, 72770 Reutlingen Punkte: 40 Anmeldung:

Fallseminare Palliativmedizin In der Palliativmedizin geht es um die ganzheitliche Behandlung von Menschen mit einer ­unheilbaren, fortschreitenden ­Erkrankung und begrenzter ­Lebenserwartung. Mit der Weiterbildungsordnung 2006 der Landesärztekammer ­Baden-Württemberg wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativ­ medizin“ eingeführt. Zu ihrem ­Erwerb ist u. a. das Absolvieren eines Grundkurses (40 Unterrichtseinheiten) sowie eine 12-​ monatige stationäre Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten oder 120 Unterrichtseinheiten (UE) im Rahmen von Fallseminaren inkl. Supervision erforderlich. Für Ärzte, die sich für den Besuch von Fallseminaren entschieden haben, werden die dafür notwendigen Module I bis III mit ­jeweils 40 UE angeboten. Diese Module sind nach dem Curri­ culum der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. strukturiert. Bei der Durchführung der Fall­ seminare – Module I bis III ist ­darauf zu achten, dass sich die Module über einen ausreichend langen Zeitraum vom mindestens 6 Monaten verteilen. Modul I (40 UE): Der schwer­ kranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team • Kommunikation, psychosoziale Aspekte, soziales Umfeld, ­Symptomkontrolle Modul II (40 UE): Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext • Ethik, Trauer, Symptomkontrolle Modul III (40 UE): Professionelles Handeln in der Palliativmedizin • Bearbeitung komplexer Fragestellungen aus dem palliativmedizinischen Arbeitsfeld ­anhand von Fallbeispielen Termine: Modul I: 8.–11. Juni 2024 (Sa–Di) Modul II: 12.–15. Juni 2024 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 4/2024)

Modul I: 9.–12. November 2024 (Sa–Di) Modul II: 13.–16. November 2024 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 7/2024) Gebühr Module I und II: 800,– Euro je Modul Modul III: 24.–27. April 2024 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 3/2024) Modul III: 3.–6. Juli 2024 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 5/2024) Modul III: 4.–7. Dezember 2024 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 8/2024) Gebühr Modul III: je 700,– Euro Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus, Oberärztin Palliativsta­tion, Ärztliche Leiterin Tübinger Projekt Häusliche Betreuung Schwerkranker Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: 40 je Modul

Psychoonkologie – Web-Seminar Die onkologische Versorgung von krebskranken Patientinnen und Patienten bringt vielseitige Fragen und Herausforderungen, nicht nur in der somatischen Behandlung, mit sich. Häufig werden existenzielle Themen wie Fragen nach dem Lebenssinn, Umgang mit Ängsten und dem Lebens­ ende in der weiteren Behandlung relevant. Sie sind dadurch auch mit dem emotionalen Leid ihrer Patientinnen und Patienten ­konfrontiert und sollen dabei gleichzeitig der souveräne Ex­ perte sein, aber auch empathisch auf die psychische Befindlichkeit ein­gehen. Um diesen vielseitigen ­Anforderungen gerecht werden zu können, ist es wichtig, sowohl aktuelle medizinische Kenntnisse als auch psychoonkologische ­Interventionen im Behandlungsalltag gezielt einsetzen zu können. Das Seminar möchte auf die ­Besonderheiten in der Arbeit mit krebskranken Menschen ein­ gehen und konkrete Herangehensweisen für die praktische ärzt­

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Bekanntmachungen liche Arbeit aufzeigen. Es soll ­dabei auf ein ganzheitliches Behandlungs- und Krankheits­ver­ ständnis eingegangen werden sowie die Bedürfnisse der psychosozialen Versorgung von krebskranken Menschen in der akuten palliativen als auch in der Sur­ vivor-Phase aufzeigen. Anhand von Fallbeispielen und Übungen ­sollen praxisnahe Einblicke in die Psychoonkologie und deren ­Herausforderungen gegeben werden. Am Schluss des Seminars wird es noch Zeit für die Reflexion eigener Fälle im Rahmen einer kollegialen Diskussions­ runde geben. Ziel des Seminares ist es, dass Sie praktische Anregungen, Ideen und Tipps für ihren beruflichen Alltag mitnehmen und sich dadurch für die (psychoonkologische) Behandlung krebskranker Menschen gut gerüstet fühlen. Termin: Samstag, 20. Januar 2024 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 19/2024) Gebühr: 80,– Euro Punkte: 8 Die Veranstaltung ist als Fortbildung zu „psychoonkologischen Fragestellungen“ im DMP Brustkrebs bei der KV BW anerkannt. Die Veranstaltung wird als Fortbildung im Rahmen der „Onkologie-Vereinbarung“ vom 01.10. 2021 (gem. §7) von der KV BW an­ erkannt. Anmeldung:

Blitzlicht: Online-Seminarreihe zu aktuellen Themen in der Medizin Manche Themen in der Medizin werden plötzlich aktuell und/ oder gewinnen an Bedeutung. In dieser neuen Seminarreihe, wollen wir uns genau solchen „Blitzlicht-Themen“ widmen. ­Dazu bitten wir ausgewiesene Expertinnen und Experten, ein aktuelles Thema gezielt zu beleuchten, und laden Sie anschlie-

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ßend zu kollegialem Austausch und reger Diskussion ein. Diese Seminarreihe ist bewusst im Online-Format angelegt, um Ihnen so die Möglichkeit zu geben, sie gut in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren. ChatGPT, Ada und intelligente DiGAs – wie KI die Medizin transformiert und in eine neue Ära führen wird ChatGPT, ein auf künstlicher ­Intelligenz (KI) beruhendes, textbasiertes Dialogsystem, boomt und hat bereits mehr als 100 Millionen Nutzer. Für viele Experten steht fest, dass die Entwicklung von Sprachmodellen wie ChatGPT einen technologischen Meilenstein darstellt und dass es kein Zurück geben wird/geben kann. Weil ChatGPT viele Lebensbe­ reiche und Branchen nachhaltig verändern wird, weckt es viele Hoffnungen, aber auch Sorgen. Die Verunsicherung ist groß und es stellt sich die Frage, welche Chancen und Risiken diese Entwicklung speziell für die Medizin mit sich bringt. Genau diese ­Themen wollen wir mit dem KIPionier und -Experten, Herrn Prof. Dr. Hirsch, in diesem Blitzlicht ­offen diskutieren und kritisch hinterfragen und freuen uns auf einen interessanten kollegialen Austausch. Programm: 19.30–20.45 Uhr ChatGPT, Ada und intelligente DiGAs – wie KI die Medizin transformiert und in eine neue Ära führen wird Prof. Dr. Martin Hirsch, Leiter des Instituts für Künstliche Intelligenz in der Medizin, Philipps-Universität Marburg 20.45–21.00 Uhr Austausch und Diskussion Termin: Donnerstag, 25. Januar 2024 19.30–21.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 65/2023)

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„Generation Z“ als Patient, Kollege oder MFA

Pädiatrie am Samstag – Web-Seminar

Es gibt einige Vorurteile gegenüber der „Generation Z“ (Jahrgänge von 1995 bis 2010). Oft wird sie z. B. als freizeitorientiert, demotiviert und unqualifiziert beschrieben. Aber ist das tatsächlich so? Wie ticken die sogenannten „Digi­ tal Natives“, die vom vielseitigen Einsatz digitaler Technologien und Social Media geprägt sind, wirklich? Wie können wir als behandelnde Ärztinnen und Ärzte, aber auch als Arbeitgeber uns gemeinsam mit der „Generation Z“ auf den Weg machen und die Herausforderungen der Zukunft meistern? Wie wird sich diese Generation also letztlich im Gesundheitswesen bemerkbar machen? Wie können Themen, die dieser Generation wichtig sind, wie z. B. Umweltschutz, Nachhaltigkeit, (vor allem mentale) Gesundheit, aber auch wirtschaftliche Sicherheit, umgesetzt werden? Und was können schließlich die unterschiedlichen Generationen voneinander lernen? Wir freuen uns, diese Fragen mit Herrn Prof. Dr. Wendorff, der sich intensiv mit den Wünschen und Beweggründen der „Generation Z“ beschäftigt, in diesem Blitzlicht zu erörtern und zu diskutieren. Programm: 19.30–20.45 Uhr „Generation Z“ als Patient, Kollege oder MFA Prof. Dr. Jörg Wendorff, Dekan ­Fakultät Soziale Arbeit, Gesundheit und Pflege, RWU Hochschule ­Ravensburg-Weingarten 20.45–21.00 Uhr Austausch und Diskussion

Mit der „Pädiatrie am Samstag“ haben wir eine Veranstaltungs­ reihe etabliert, die Lust auf Pädiatrie machen soll. Praktischorien­tierte Beiträge aus univer­ sitären und kommunalen Kliniken sowie aus dem niedergelassenen ­Bereich sollen unterschiedlichste Facetten des kinderärztlichen ­Alltags beleuchten und Ihnen ­anschließend die Gelegenheit zu kollegialem Austausch und reger Diskussion bieten. Die Veranstaltungsreihe richtet sich an Weiterbildungsassistenten, beinhaltet aber auch Neues für erfahrene Kolleginnen und Kollegen. Vorgesehene Seminarthemen sind: • Depression, Selbstverletzung und Suizidalität bei Kindern und Jugendlichen • Palliativversorgung von Kindern und Jugendlichen: Eine besondere Herausforderung • Transidentität mit Therapie­ optionen aus endokrinologischer Sicht • Schwerhörigkeit im Kindes­ alter: Diagnostik und Therapiemöglichkeiten • Infektiöse und parainfektiöse Exantheme • Neues von Diabetes mellitus

Termin: Donnerstag, 11. April 2024 19.30–21.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 46/2024) Leitung: Dr. med. Sophia Blankenhorn, Präsidentin der Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg Gebühr: keine Punkte: jeweils 2 Anmeldung:

Termin: Samstag, 27. Januar 2024 9.00–15.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 49/2024) Leitung: Dr. med. Birgit Eissler, Fachärztin für Kinder- und ­Jugendmedizin, Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 6 Anmeldung:

Seminarreihe Allgemeinmedizin: Neurologische Erkrankungen: Von Diagnose zur Behandlung – Web-Seminar In unserer älter werdenden Gesellschaft nehmen neurologische Erkrankungen zu. Sie stellen die


Bekanntmachungen behandelnden Ärzte und das Gesundheitssystem zunehmend vor enorme Herausforderungen, die nur durch koordinierte Zusammenarbeit zwischen Hausärzten, niedergelassenen Neurologen und spezialisierten Kliniken adäquat bewältigt werden können. Dieses Seminar vermittelt einen Überblick über die häufigsten neurologischen Erkrankungen und soll den unterschiedlichen behandelnden Arztgruppen einen kollegialen Austausch ermöglichen. Die Schwerpunkte liegen in der Erkennung von Warnzeichen und Symptomen, diagnostischen und differenzial­diagnostischen Überlegungen sowie in der Beschreibung der vielfältigen Therapiemöglichkeiten. Ebenso werden Risikofaktoren, Prophylaxe und Rehabilitation der jeweiligen Erkrankung thematisiert. Vorgesehene Seminarthemen sind: • Schlaganfall: Von Diagnose zur Behandlung • Umgang mit Demenz­ erkrankungen • Parkinson in der Hausarztpraxis • Epilepsie: Ein Überblick • Neuroonkologie: Ein breites Feld • Migräne: Diagnosestellung, Akuttherapie und moderne Prophylaxe Termin: Samstag, 3. Februar 2024 9.00–14.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 15/2024) Leitung: Dr. med. Sophia Blankenhorn, Präsidentin der Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg Gebühr: 60,– Euro Punkte: 6 Anmeldung:

Refresher Palliativmedizin „Orchideenfälle“ in der Palliativmedizin Zielgruppe dieses Seminars sind Ärztinnen und Ärzte, die bereits die Kurs-Weiterbildung Palliativmedizin (Grundkurs, 40 UE) ­absolviert haben, sowie palliativ­ medizinisch Interessierte aller Fachrichtungen.

Ziel des Seminars ist es, • Sie auf den aktuellen medizinischen und pflegerischen Stand in ausgewählten Themen der Palliativmedizin zu bringen • einen eigenen Fall, der Sie umtreibt, in geschütztem Rahmen unter Supervision für sich zu klären • Ihnen die Gelegenheit zu ­geben, in kleinen Gruppen die Fragen und Probleme des ­Arbeitsalltags fallorientiert und praxisnah zu diskutieren • sich mit Kollegen auszutauschen und Ihnen neue positive Impulse für die tägliche Arbeit zu geben • einen geschützten Rahmen für die Reflexion des eigenen Arbeitsalltags zu bieten Termin: Samstag, 3. Februar 2024 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 9/2024) Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztl. Leiterin Tübinger Projekt Häusliche Betreuung Schwerkranker Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 150,– Euro Punkte: 8 Die Seminarteilnahme kann als Nachweis zur palliativmedizinischen Fortbildung für die Abrechnung von Leistungen der ­Allgemeinen Ambulanten Palliativ­ versorgung (AAPV) gem. Ver­ einbarung zwischen dem GKVSpitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 87 Abs. 1b SGB V zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung vom 29. 11. 2016 verwendet werden. Die Veranstaltung wird als Fortbildung ebenfalls im Rahmen der „Onkologie-Vereinbarung“ vom 01. 10. 2021 (gem. § 7) von der KV BW anerkannt. Anmeldung:

Psychische Erkrankungen rund um die Geburt und danach – Web-Seminar Nicht für jede schwangere Frau ist die Zeit der Schwangerschaft und danach mit besonderer ­Freude und Glück verbunden. Viele Frauen leiden in dieser Zeit aufgrund eines komplizierten Schwangerschaftsverlaufs, schwe­ ren Entscheidungen in der Prä­ nataldiagnostik oder belastenden Vorerfahrungen wie Fehl-/Tot­ geburten unter erheblichen ­emotionalen Belastungen, die zu ­psychischen Erkrankungen wie Depression, Angst-, Zwangs- oder Essstörung führen können. Da diese Belastungssituationen in der Gesellschaft häufig tabuisiert werden, entstehen im weiteren Verlauf und postpartum erheb­ liche emotionale Beeinträchtigungen bei den betroffenen Frauen, die Einfluss auf die fetale und kindliche Entwicklung haben können, weshalb eine interdisziplinäre Behandlung benötigt wird. In dem Online-Seminar soll es ­einen Einblick in diese besonderen Belastungsbereiche geben sowie praktische Methoden im Umgang mit betroffenen Patientinnen vorgestellt werden. Hierbei wird der Fokus insbesondere auf die Behandlung peripartaler Störungen gelegt und Strategien zur Krisenintervention bei akuten Belastungen in der Schwangerschaft als auch psychopharma­ kologische Behandlungsoptionen vorgestellt. Die Seminarinhalte richten sich an die verschiedenen Berufsgruppen (ÄrztInnen, ­Hebammen, Pflege, PsychotherapeutInnen), die in der Betreuung und Behandlung für die Betroffenen interdisziplinär eingebunden sind. Termin: Samstag, 2. März 2024 9.00–13.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 53/2024) Leitung: Dr. Johanna Graf, ­Dipl.-Psychologin, Bereichsleitung psychoonkologischer Dienst in der Sektion Psychoonkologie Tübingen, Abteilung Psycho­

somatische Medizin und Psychotherapie Universitätsklinik ­Tübingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 5 Anmeldung:

EKG-Basisseminar In diesem Seminar werden die Grundlagen der EKG-Befundung vermittelt, mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung besprochen und die typischen Veränderungen bei häufigen Herzerkrankungen dargestellt. Anschließend können die Teilnehmer in kleinen Gruppen an Fallbeispielen selbst EKGs auswerten und die Ergebnisse werden im Plenum diskutiert. Am Nachmittag steht die Rolle des EKGs in der Praxis im Mittelpunkt und es werden an Kasuistiken EKG-Bilder bei chron. Herz­ erkrankungen und bei Notfällen vorgestellt. Termin: Samstag, 16. März 2024 9.00–16.50 Uhr (Anmeldungs-Nr. 23/2024) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 108,– Euro Punkte: 11 Anmeldung:

Kommunikationstraining – In schwierigen Situationen das Richtige sagen Ungefähr 200.000 Gespräche führt ein Arzt im Laufe seines Berufs­ lebens. Dies verdeutlicht, wie wichtig eine gelingende Gesprächsführung für eine stabile PatientArzt-Beziehung ist, denn je besser der Arzt auf den Patienten eingehen und sich in sein Gegenüber hineinversetzen kann, desto größer wird der Therapieerfolg und die daraus resultierende Compli-

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Bekanntmachungen ance des Patienten. Dabei steht nicht nur die verbale Kommunikation im Vordergrund, sondern jene der intuitiven oder non­ verbalen Kommunikation, mittels Mimik, Körpersprache, Gestik, Sprachmelodie und Sprachbilder. Diese Erkenntnis erscheint im Praxisalltag als selbstverständlich, es ist jedoch äußerst bedeutsam sich immer wieder ihrer Grundmaxime zu vergegenwärtigen, vor allem in schwierigen Arzt-Patienten-Gesprächssituationen, in einer hochmodernen, technisierten, evidenzbasierten Medizin. Hauptsächlich das subjektive Erleben des Patienten entscheidet darüber, ob die Kommunikation zwischen Arzt und Patient gelingt oder entgleist. Wenn dies bereits im ­„normalen“ ärztlichen Gespräch zuweilen nicht leicht ist, wie verhält es sich dann erst in „schwierigen“ Gesprächssituationen, d. h. in schwierigen Situationen das Richtige zu sagen. Dieses Seminar behandelt sowohl den Umgang mit „schwierigen“ Gesprächssituationen als auch mit „schwierigen“ Patienten. Dabei sollen sowohl Grundkomponenten einer zwischenmenschlichen Kommunikation als auch spezifische Grundlagen einer ärztlichen Gesprächsführung vermittelt werden, basierend auf den Grundmaximen der Authentizität, ­Akzeptanz und Empathie. Ebenfalls soll auf die eigenen Ressourcen im Umgang mit „schwierigen“ Patienten Bezug genommen werden, wie Sie sich in schwierigen Gesprächssitua­ tionen stabilisieren können. Für den Praxisbezug werden interaktive Sequenzen angeboten und durchgeführt (in Form von Kleingruppenarbeiten, „Unternehmensdrama“, Aufstellungen etc.). Termin: Samstag, 16. März 2024 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 35/2024) Leitung: Dr. med. Sophia Blankenhorn, Präsidentin der Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 120,– Euro Punkte: 10

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Die Veranstaltung ist als Fortbildung im DMP Brustkrebs bei der KVBW anerkannt. Anmeldung:

• Facharztanerkennung • 50 Stunden Kurs-Weiterbildung • Abschließende Prüfung bei der Ärztekammer Termin: 18.–22. März 2024 (Mo–Fr) (Anmeldungs-Nr. 29/2024)

Suchtmedizinische Grundversorgung Seminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizin (50 h) gemäß (Muster-) Kursbuch Suchtmedizinische Grundversorgung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (WBO 2020) Die Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nichtstoffgebundener Suchterkrankungen. Die Themenschwerpunkte umfassen: • Ätiologie von Suchtkrankheiten und deren Vorbeugung, ­Erkennung, Behandlung und Rehabilitation • Pharmakologie suchterzeugender Stoffe:   – Entzugs- und Substitutionsbehandlung    – Kriseninterventionen   – E rkennung psychiatrischer und somatischer Erkrankungen im Zusammenhang mit Suchterkrankungen und Indikationsstellung zur ­weiterführenden Behandlung Neben den genannten Theorie­ inhalten werden Schwerpunkte in der Praxisarbeit, motivierenden Gesprächsführung, auf dem Erwerb von Fertigkeiten in der Motivationsbehandlung sowie in Themenbereichen wie nicht-stoff­ gebundene Abhängigkeiten und Tabakabhängigkeit vermittelt. Zielgruppe sind alle Fachärzte im ambulanten und stationären ­Bereich sowie Weiterbildungs­ assistenten mit Interessensgebieten im Bereich der Suchtmedizin. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizi­ nische Grundversorgung in BadenWürttemberg sind:

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Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Uni­ versitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Universitätsklinik für ­Psychiatrie und Psychotherapie, Calwer Str. 14, 72076 Tübingen Punkte: 50 Anmeldung:

Seminarreihe Allgemeinmedizin: Kopfschmerz-Schwindel-Rückenschmerzen: Häufige Krankheits­ bilder in der Hausarztpraxis Die Diagnose und Therapie von Schmerzen gehören zu den ­wesentlichen ärztlichen Aufgaben, deren Bedeutung aufgrund der sich stetig ändernden gesellschaftlichen und demographischen ­Gegebenheiten zunimmt und ­einem stetigen Wandel ausgesetzt ist. In diesem Seminar werden die Komplexität von Schmerzen und der sie beeinflussenden ­Faktoren – und hier speziell der Kopf- und Rückenschmerzen – von Experten praxisnah beleuchtet. Zum anderen werden die ­Behandlungsoptionen aus unterschiedlicher Sicht dargestellt. Diese Seminarreihe richtet sich an alle interessierten Ärztinnen und Ärzte in Vorbereitung auf die Facharztprüfung, sowie an ­interessierte und langjährig tätige Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die die Seminare als Aktualisierungsfortbildung nutzen möchten. Termin: Samstag, 13. April 2024 9.00–14.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 16/2024)

Leitung: Dr. med. Sophia Blankenhorn, Präsidentin der Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg Gebühr: 72,– Euro Punkte: 6 Anmeldung:

EEG-Basics – Web-Seminar Das Elektroenzephalogramms (EEG) ist eine neuro­physiologi­sche ­Untersuchungsmethode, die einen wichtigen Platz in der neurolo­ gischen Diagnostik einnimmt und Rückschlüsse auf verschiedene Erkrankungen oder eine Hirnschädigung erlaubt. Ziel dieses Online-Seminars, das sich an Interessierte aller Fachrichtungen richtet, ist es, auf sehr praxisorientierter Basis das Hintergrundwissen zum EEG aufzufrischen und zu festigen. Dabei werden folgende grundlegende Inhalte besprochen: • Was ist ein EEG, Grundlagen • Nutzen und Grenzen einer ­EEG-Untersuchung • Ablauf und Dauer eines EEGs • Auswertung und Befunde • Physiologische und patholo­ gische Befundbeipiele Termin: Donnerstag, 18. April 2024 19.00–21.10 Uhr (Anmeldungs-Nr. 54/2024) Leitung: Thorsten Wildermann, Neurologische Klinik der Uni­ versität Ulm RKU Gebühr: 25,– Euro Punkte: 3 Anmeldung:

Deeskalationstraining in Theorie und Praxis Drohanrufe und Anfeindungen über Briefe, Social Media oder ­E-Mail aber auch direkte Übergriffe gehören mittlerweile zum Alltag im medizinischen Bereich. Es kann dabei Ärztinnen und


Bekanntmachungen ­ rzte, aber auch medizinisches Ä Personal treffen. Daher kann es sich als äußerst hilfreich erweisen, De­eskalationstechniken zu beherrschen, um so kritische ­Situationen zu entschärfen und sie bestenfalls wieder zu einem Gespräch auf sachlicher Ebene zurückzuführen. Das Ziel des ­Seminars ist es: • Interventionsmöglichkeiten aufzuzeigen • Sicherheit im Umgang mit ­Aggression und Gewalt zu schaffen • konkrete Hilfsangebote für den Arbeitsplatz zu bieten Im ersten Teil unseres Seminars werden Risikofaktoren identifiziert, präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz in Praxis oder Klinik vorgestellt und die Möglichkeiten der verbalen Deeskalation ausführlich erörtert. Im Zentrum des zweiten Seminarteils steht das Vorgehen für den Fall, dass ein Konflikt sich – trotz aller Vorsichtsmaßnahmen – ­weiterentwickelt. Es werden: • die rechtlichen Grundlagen von Notwehr und rechtfertigendem Notstand sowie das PsychKHG BW vorgestellt, • die geeigneten Interventionen den verschiedenen Eskalationsstufen zugeordnet • die Befreiungstechniken bei körperlichen Übergriffen demonstriert und unter Anleitung trainiert. Termin: Donnerstag, 20. April 2024 9.00–16.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 51/2024) Leitung: Dr. med. Eva Neun­ hoeffer, Tübingen, Fachärztin für Frauenheikunde und Geburts­ hilfe, Tübingen Gebühr: 150,– Euro Punkte: 10 Anmeldung:

Stressbewältigung durch ­Achtsamkeit Die wachsende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sind unbestritten. Die physischen und ­psychischen Anforderungen, die durch den Umgang mit kranken und sterbenden Menschen, durch den permanenten Zeitdruck und die ökonomischen Herausforderungen entstehen, führen zu einer zunehmenden Verschärfung der angespannten Situation. Das erfahrungsorientierte Seminar „Stressbewältigung durch Achtsamkeit“ basiert auf dem „Mindfulness-Based Stress Reduction Programm“ (MBSR). Dieses Programm wurde Ende der siebziger Jahre in den USA von Prof. Dr. Jon Kabat-Zinn an der Universitätsklinik von Massachusetts ­entwickelt. Inzwischen belegen zahlreiche wissenschaftliche ­Studien die Wirksamkeit dieses Programms. Grundlage des Seminars ist die intensive Schulung der Achtsamkeit im Alltag und in der Stille. Achtsamkeit bedeutet, die Aufmerksamkeit immer wieder zum gegenwärtigen Moment zurückzubringen. Durch geleitete Meditationen und sanfte Körperübungen ­lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Atmung, Körper­ empfindungen, Gedanken und Gefühle wahrzunehmen ohne sie zu bewerten. Die Praxis der Achtsamkeit befähigt dazu, die gewohnheitsmäßigen Verhaltensweisen im Umgang mit innerem und äußerem Stress, mit Krankheiten und Schwierigkeiten zu erkennen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen immer wieder ­innezuhalten und den Herausforderungen des Lebens mit mehr Ruhe, Klarheit und Akzeptanz zu begegnen. Ziele des Seminars sind: • Verständnis für die Grundlagen der Achtsamkeitspraxis zu ­bekommen • eigene Erfahrungen mit Achtsamkeits-Übungen zu machen

• Anregungen zu erhalten, um Achtsamkeit in den eigenen Alltag bzw. Berufsalltag zu ­integrieren • ein Behandlungskonzept ­kennenzulernen, das auch bei den Patienten zur Anwendung kommen kann Termin: Samstag, 27. April 2024 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 21/2024) Leitung: Dr. med. Sophia Blankenhorn, Präsidentin der Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 200,– Euro inkl. Ver­ pflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: 10 Anmeldung:

Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und ­Psychotherapie – Kurs I Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Gemäß der Richtlinien der Landes­ ärztekammern sind dafür theo­ retische und praktische Bausteine erforderlich. Dazu werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden ­angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im ­Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Fort- und Weiterbildungswochen sind also so aufgebaut, dass die Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, ­innerhalb von 3 Jahren die psychotherapeutische Weiterbildung komplett abzuschließen. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten

durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), in ­Bamberg oder auf Borkum an­ geboten werden. Die einzelnen Module umfassen Theoriekurse, Entspannungs­ verfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt­ linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 12.–18. Mai 2024 (So–Sa) (Anmeldungs-Nr. 26/2024) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Uni­ versitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Hotel Schloss Hornberg, Auf dem Schlossberg 1, 78132 Hornberg Gebühr: 1.000,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht ­enthalten) Punkte: 63 Anmeldung:

Baustein Psychotherapie ­( Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und ­Psychotherapie – Kurs II Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Gemäß der Richtlinien der Landesärztekammern sind dafür theo­ retische und praktische Bausteine erforderlich. Dazu werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden ­angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im ­Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Fort- und Weiterbildungswochen sind also so aufgebaut, dass die Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, ­innerhalb von 3 Jahren die psy-

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Bekanntmachungen chotherapeutische Weiterbildung komplett abzuschließen. Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), in ­Bamberg oder auf Borkum an­ geboten werden. Die einzelnen Module umfassen Theoriekurse, Entspannungs­ verfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt­ linien der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 3.–8. Juni 2024 (Mo–Sa) (Anmeldungs-Nr. 27/2024) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Uni­ versitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ganter Hotel & Restaurant Mohren, Pirminstrasse 141, 78479 Reichenau Gebühr: 1.000,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht ­enthalten) Punkte: 63 Anmeldung:

Baustein Psychotherapie – ­Systemische Therapie: Aufbaukurs II Die systemische Therapie ist seit November 2018 das vierte Richtlinienverfahren in der Psychotherapie. Es ist gleichzeitig das erste Verfahren, das auf Grundlagen der evidenzbasierten Medizin in das Kassensystem aufgenommen wurde. Dieses Curriculum richtet sich an Ärzte mit einer abgeschlossenen oder weit fortgeschrittenen Psychotherapieausbildung in Verhaltenstherapie, Tiefen­ psychologie oder Psychoanalyse. Es ermöglicht den Erwerb des Zusatztitels Psychotherapie (Systemische Therapie).

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Den systemischen Ansatz kennzeichnet eine starke Orientierung an der Kommunikation und dem Kontext um ein Problem. Anliegenund Auftragsklärung sind von zentraler Bedeutung. Ursprünglich entwickelt für die Arbeit im Mehrpersonensetting, gibt es heute eine Vielzahl von Konzepten und Methoden für das einzeltherapeutische Setting. Ein Ziel der Arbeit ist es, eine Perspek­ tivenerweiterung beim Patienten und im System anzustoßen, um so neue hilfreiche Handlungs­ optionen zu ermöglichen. Die Theorie wird – unter der Voraussetzung, dass bereits Theoriekenntnisse in einem anderen Psychotherapieverfahren erworben wurden – in zwei 50 h-Wochenblöcken absolviert. Der erste Teil (Aufbaukurs I) wird in Bamberg im Mai 2023 stattfinden, Aufbaukurs II folgt im Jahr 2024. Aufbaukurs I hat den Schwerpunkt, die theoretischen Grundlagen und Basistechniken der systemischen Psychotherapie zu vermitteln. ­Eine Technik ist nicht per se eine systemische Methode, sondern sie wird das erst, wenn sie mit ­einer systemischen Haltung (Systemtheorie) durchgeführt wird. Die verschiedenen systemischen Schulen, sowie deren unterschiedliche Schwerpunkte werden vorgestellt und vermittelt. Wir freuen uns sehr, dass wir mit Herrn Dr. med. Hagen Böser einen ausgewiesenen Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich Systemische Therapie als Dozenten gewinnen konnten. Termin: 3.–8. Juni 2024 (Mo–Sa) (Anmeldungs-Nr. 28/2023) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Uni­ versitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Dozent: Dr. med. Hagen Böser, Ärztlicher Psychotherapeut (VT), systemischer Lehrtherapeut und lehrender Supervisor (Systemische Gesellschaft), ACT-Trainer Ort: Ganter Hotel & Restaurant Mohren, Pirminstrasse 141, 78479 Reichenau

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Gebühr: 1.000,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht ­enthalten) Punkte: 63 Anmeldung:

Ärztliche Leichenschau Die Feststellung des Todes und die ärztliche Leichenschau ist für Mediziner eine gesetzlich verpflichtende Tätigkeit. Die tägliche Praxis zeigt, dass bei der Ausübung dieser verantwortungsvollen und vielgestaltigen Aufgabe oft Fragen auftreten, die einer Klärung bedürfen. Bisweilen gibt es in der Praxis problematische Situationen, in denen Un­ sicherheit vorherrscht, z. B. beim Verdacht eines nicht natürlichen Todes, bei der Festlegung des ­Todeszeitpunkts oder bei der Frage nach Meldepflichten. In unserem Seminar werden Sie von Experten praxisnah und umfassend über die Grundlagen der Leichenschau und die Meldepflichten ­informiert. Neben den Aspekten der praktischen Durchführung ­einer Leichenschau w ­ erden außerdem die rechtlichen Rahmen­ bedingungen und die Sicht des Gesundheitsamtes beleuchtet. Wir hoffen somit alle Ihre Fragen beantworten zu können und freuen uns auf einen regen kollegialen Austausch. Termin: Montag, 8. Juni 2024 9.00–13.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 52/2024) Leitung: Dr. med. Bora Akyürek, Niedergelassener Facharzt für ­Innere und Allgemeinmedizin, Ulm Ort: Ärztehaus Reutlingen, ­Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 5 Anmeldung:

27. Gesundheitsforum ­Südwürttemberg Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung im Gesundheitssektor Das Thema Nachhaltigkeit ist längst bei der Ärzteschaft angekommen. In Bereichen, in denen Ärztinnen und Ärzte eigenverantwortlich etwas bewirken können, sind sie auch bereit dies zu tun. In diesem Seminar wollen wir ressort- und disziplin-übergreifend Themen rund um Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen mit den eingeladenen Expertinnen und Experten diskutieren. Im Mittelpunkt sollen vor allem umfassende, konkrete und praxistaugliche Strategien und Tipps stehen, die uns dem Ziel eines klima-neutralen Gesundheitssektors näherbringen: angepasste Beschaffungsund Entsorgungsprozesse, konsequente Mülltrennung oder auch die Vermeidung von ArzneimittelVerschwendung sind nur ein paar Beispiele. Wir wollen aber auch über öffentliche Fördermöglichkeiten für nachhaltige Investitionen hin zu grünerer Praxis bzw. Klinik informieren und Ihnen die Möglichkeit geben, sich mit Kolleginnen und Kollegen auszutauschen und ­gemeinsame Anknüpfungspunkte zu finden. Termin: Samstag, 22. Juni 2024 10.00–12.35 Uhr (Anmeldungs-Nr. 20/2024) Leitung: Dr. med. Sophia Blankenhorn, Präsidentin der Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: keine Punkte: 3 Anmeldung:

Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer ­Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, E-Mail: fortbildung@baek-sw.de


Bekanntmachungen EBM für Einsteiger – Facharztpraxen

management akademie ssenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Management Akademie der KV Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart Telefon (07 11) 78 75-35 35 Fax (07 11) 78 75-48-38 88 E-Mail: info@mak-bw.de www.mak-bw.de

Kurse der Management Akademie der KV Baden-Württemberg EBM für Einsteiger – Haus-/Kinderarztpraxen Dieses Seminar unterstützt Sie beim Einstieg in die EBM-Abrechnung und bei der korrekten Anwendung der Gebührenordnung. Hierzu lernen Sie die Grundlagen des EBM sowie dessen Aufbau und Handhabung kennen. Sie machen sich mit dem Leistungsinhalt der häufigsten Gebührenordnungspositionen vertraut und üben die Abrechnungssystematik anhand zahlreicher Beispiele aus der ­Praxis. Der Kurs richtet sich an alle Haus- und Kinderärzte, die in die EBM-Abrechnung für GKVVersicherte einsteigen wollen. Schwerpunkte: –  Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) –  Erstellung der Abrechnung (einschließlich Online-Abrechnung) –  Abrechnungsbeispiele –  Tipps zur Fehlervermeidung Termin: Mittwoch, 7. Februar 2024 Zeit: 15.00–18.30 Uhr Ort: live-online Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

Dieses Seminar unterstützt Sie beim Einstieg in die EBM-Abrechnung und bei der korrekten Anwendung der Gebührenordnung. Hierzu lernen Sie die Grundlagen des EBM sowie dessen Aufbau und Handhabung kennen. Sie machen sich mit dem Leistungsinhalt der häufigsten Gebührenordnungspositionen vertraut und üben die Abrechnungssystematik anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis. Der Kurs richtet sich an alle Fachärzte, die in die EBM-Abrechnung für GKV-Versicherte einsteigen wollen. Schwerpunkte: –  Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) –  Erstellung der Abrechnung (einschließlich Online-Abrechnung) –  Abrechnungsbeispiele –  Tipps zur Fehlervermeidung Termin: Mittwoch, 14. Februar 2024 Zeit: 15.00–18.30 Uhr Ort: live-online Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

Jetzt zählt’s: Hausärztliche Grundlagen des EBM In diesem Online-Kurs bringen wir Ihnen den EBM in fünf ­Modulen auf spielerische und interaktive Weise näher. Sie begleiten die Mitarbeiterin Melanie Graf durch ihre virtuelle Geschichte. Dabei tauchen Sie in die Welt der Gebührenordnungspositionen (GOP) ein und lernen die verschiedenen Besonderheiten, Kombinationsmöglichkeiten und Wechselwirkungen kennen. Der Online-Kurs richtet sich an alle Hausärzte, die Leistungen nach dem EBM abrechnen und diesbezügliche Kenntnisse er­ werben, erweitern oder auffrischen wollen.

Nach der Anmeldung erhalten Sie für eine Nutzungsdauer von 60 Tagen Zugang zu unserem MAK-Lernportal auf elearning. mak-bw.de. Sie können den ­Online-Kurs dann innerhalb ­dieser Zeit bearbeiten. Schwerpunkte: –  Aufbau, Bedeutung und Begrifflichkeiten des EBM –  Arztgruppenübergreifende ­allgemeine GOP: –  Ärztlicher Bereitschaftsdienst –  Unvorhergesehene Inanspruchnahme –  Besuche –  Früherkennung –  Kleinchirurgie –  Leistungen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt –  Der hausärztliche Versorgungsbereich: –  Versicherten- und ChronikerPauschalen –  Hausärztliche Gespräche –  Geriatrische und palliativ­ medizinische Betreuung –  Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa) –  Arztgruppenübergreifende spezielle GOP: –  Laboruntersuchungen –  Ultraschalldiagnostik –  Psychosomatik –  Wegegebühren –  Kostenpauschalen Termin: jederzeit verfügbar Dauer: 110 min.

in der Honorierung ärztlicher Leistungen kennen. Damit können Sie Ihre GKV-Abrechnung künftig noch schneller erstellen und Ihr vertieftes Wissen zur ­Honorierung gezielt anwenden. Das Seminar richtet sich an ­Fachärzte für Orthopädie und Chirurgie. Schwerpunkte: –  Leistungsanforderungen ­unter dem Blickwinkel der tatsäch­lichen Honorierung –  Neuerungen in der Honorierung fachärztlicher Leistungen –  Aktuelles aus dem fachärzt­ lichen Versorgungsbereich –  Aktuelle Änderungen der ­Gebührenordnung –  Vergütungssystematik ­Wirtschaftlichkeitsbonus –  Erläuterung des EBM anhand von Beispielen –  Besonderheiten bei Selektivvertragspatienten Termin: Mittwoch, 21. Februar 2024 Zeit: 15.00–18.30 Uhr Ort: live-online Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

GOÄ für Einsteiger

Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

EBM-Workshop für Orthopäden/Chirurgen In diesem Workshop vertiefen Sie Ihr abrechnungsrelevantes Fachwissen und üben anhand von Beispielen, Ihre neu erworbenen Fähigkeiten im Alltag ­sicher anzuwenden. Sie machen sich mit den Abrechnungsbestimmungen des EBM vertraut und lernen wichtige Neuerungen

Dieses Seminar unterstützt Sie beim sicheren Einstieg in die GOÄ-Abrechnung. Hierzu lernen Sie die korrekte Anwendung der Gebührenordnung kennen und erfahren, wie Sie Honorarverluste bei der Privatabrechnung zu­ verlässig vermeiden. Anhand von Beispielen machen Sie sich mit den grundlegenden GOÄ-Bestimmungen vertraut und üben ­deren Einsatz für die Praxis. Das Seminar richtet sich an alle Ärzte, die Grundkenntnisse in der Privatabrechnung nach GOÄ ­erlangen wollen. Schwerpunkte: –  Rechtsgrundlagen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) –  Zeitgemäße Auslegung und Umsetzung –  Gesprächsziffern, Visiten und Besuche –  Zuschläge A-K

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Bekanntmachungen – Laborkapitel –  Analogbewertungen und ihre Bedeutung –  Rechnungslegung und ­Zahlungsverkehr Termin: Mittwoch, 24. Januar 2024 Zeit: 15.00–19.00 Uhr Ort: live-online Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

GOÄ für Fortgeschrittene In diesem Seminar erhalten Sie wichtige Informationen, um GOÄ-​ Leistungen vollständig und richtig abzurechnen. Sie vertiefen ­Ihre Kenntnisse im Umgang mit der Gebührenordnung und er­ höhen Ihre Sicherheit in der korrekten Anwendung der GOÄ. Das Seminar richtet sich an alle Ärzte, die über gute Grundkenntnisse in der GOÄ verfügen und ihr Wissen weiter ausbauen wollen. Schwerpunkte: –  Allgemeine Grundlagen –  Honoraranspruch –  Rechtsgrundlagen –  Fehlervermeidung –  Dokumentation –  Rechnungsstellung –  Gebührenrahmen –  Analoge Bewertungen –  Sonographie-Leistungen –  Besondere Kosten bei ­Grundleistungen –  Schriftverkehr –  Der Kassenpatient als ­Privatpatient –  Individuelle Gesundheits­ leistungen (IGeL) –  Anfragen, Untersuchung, ­Gutachten für Versicherungen Termin: Mittwoch, 28. Februar 2024 Zeit: 15.00–19.00 Uhr Ort: live-online Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

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Mittel und Wege: Verordnung von Heilmitteln In diesem Online-Kurs lernen Sie die Heilmittel-Richtlinie und die Diagnoseliste für besondere Verordnungsbedarfe kennen. Dabei gehen Sie auch der Frage nach, welches Heilmittel für den aktuellen Fall geeignet ist, welche Mengen wie häufig verordnet werden dürfen und was auf das Rezept muss. Der Online-Kurs richtet sich an alle Ärzte, die Heilmittel verordnen und diesbezügliche Kenntnisse erwerben, erweitern oder auffrischen wollen. Nach der Anmeldung erhalten Sie für eine Nutzungsdauer von 60 Tagen Zugang zu unserem MAK-Lernportal auf elearning. mak-bw.de. Sie können den ­Online-Kurs dann innerhalb dieser Zeit bearbeiten. Schwerpunkte: –  Wie funktioniert die HeilmittelRichtlinie? –  Heilmittel richtig verordnen: Indikation, Verordnungs­ mengen, Frequenzempfeh­ lungen etc. –  Der Verordnungsfall: Defini­ tion, Beginn und Ende –  Ein Dokument für alle: Das Muster 13 –  Wirtschaftliche Heilmittel­ verordnung –  Thema Richtwert: Volumen, Berechnung und Prüfung –  Die Heilmittel-Informations­ statistik –  Besondere Verordnungs­ bedarfe und langfristiger ­Heilmittelbedarf Termin: jederzeit verfügbar Dauer: 90 min. Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

Hieb- und stichfest: Verordnung von Schutzimpfungen In drei Online-Modulen nehmen Sie die zahlreichen Facetten der Verordnung von Schutzimpfungen genau unter die Lupe. STIKO,

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Schutzimpfungs-Richtlinie oder Schutzimpfungsvereinbarung? Endlich einfach erklärt! In diesem Kurs erarbeiten Sie sich die ­Antworten auf die kleinen und großen Fragen des Impfalltags selbstbestimmt. Der Online-Kurs richtet sich an alle Ärzte, die aktuell oder ­künftig Impfungen durchführen und Kenntnisse über Hintergründe und Verordnung von Schutz­ impfungen erwerben, auffrischen oder festigen wollen. Nach der Anmeldung erhalten Sie für eine Nutzungsdauer von 60 Tagen Zugang zu unserem MAK-Lernportal auf elearning. mak-bw.de. Sie können den ­Online-Kurs dann innerhalb ­dieser Zeit bearbeiten. Schwerpunkte: –  Die Grundlagen: Zwischen ­STIKO, Schutzimpfungs-Richt­ linie und Schutzimpfungs­ vereinbarung –  Kassenleistung – ja oder nein? –  Satzungsleistungen – was ­gehört dazu? –  Kein Hexenwerk: Schutz­ impfungen richtig verordnen –  Nachholimpfungen: Besser spät als nie –  Titerkontrollen: Wann und wie? –  Details zur Verordnungs­ fähigkeit der zehn gefragtesten Schutzimpfungen: –  FSME –  Hepatitis A und B –  HPV –  Influenza –  Masern –  Meningokokken –  Pertussis –  Pneumokokken –  Varizellen Termin: jederzeit verfügbar Dauer: 100 min. Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

Verordnung von Sprechstunden­ bedarf ohne Stolperfallen und ­Regressgefahr In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Stolperfallen bei der ­Verordnung von Sprechstundenbedarf sicher umgehen können. Anhand vieler praktischer Beispiele erfahren Sie, wann und in welcher Form Sprechstunden­ bedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden kann und auf welche Weise die Ersatzbeschaffung erfolgt. Darüber hinaus zeigen wir auf, was Sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten beachten müssen, um Ihre Praxis wirksam vor Regressen zu schützen. Das Seminar richtet sich an alle Ärzte, die ihre Kenntnisse in der Verordnung von Sprechstundenbedarf festigen wollen. Schwerpunkte: –  Rechtliche Grundlagen –  Sprechstundenbedarfs­ konformität –  Ersatzbeschaffung –  Die richtige Verordnung –  Das Wirtschaftlichkeitsgebot –  Prüfanträge –  Frühwarnsysteme Termin: Donnerstag, 29. Februar 2024 Zeit: 15.00–17.30 Uhr Ort: live-online Entgelt: 49,– Euro Fortbildungspunkte: 3 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

Wirkstoff Wissen: Verordnung von Sprechstunden­ bedarf Dieser Online-Kurs vermittelt umfassendes Wissen zur Verordnung von Sprechstundenbedarf. Von den rechtlichen Grundlagen über die Beschaffung, die sachlichrechnerische Richtigstellung bis hin zum Wirtschaftlichkeitsgebot stehen viele wertvolle Informa­ tionen für Sie bereit. Der Online-Kurs richtet sich an alle Ärzte, die Kenntnisse zur ­Verordnung von Sprechstundenbedarf erwerben, erweitern oder auffrischen wollen.


Bekanntmachungen Nach der Anmeldung erhalten Sie für eine Nutzungsdauer von 60 Tagen Zugang zu unserem MAK-Lernportal auf elearning. mak-bw.de. Sie können den ­Online-Kurs dann innerhalb dieser Zeit bearbeiten. Schwerpunkte: –  Sprechstundenbedarf: Was ist das? – Grundlagen und Anspruchsberechtigung –  Arbeiten mit der Anlage 1: Die Positivliste lesen, verstehen und anwenden –  Die Beschaffung: Zwischen Großpackungen und Quartalsbedarf –  Arzneimittelweitergabe: Ja oder Nein? –  Sprechstundenbedarf ­wirtschaftlich beschaffen –  Keine Angst vor Regressen: Frühwarnsysteme und ­Verordnungshilfen Termin: jederzeit verfügbar Dauer: 90 min. Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

Sicher ist sicher: Datenschutz im Praxisalltag leben und managen In diesem Online-Kurs lernen Sie, wie Sie den Datenschutz in die alltäglichen Abläufe Ihrer Praxis integrieren und organisatorische sowie technische Maßnahmen zur bestmöglichen Sicherheit ­Ihrer Patienten- und Mitarbeiterdaten ergreifen. Sie erwerben wichtige Grundlagenkenntnisse zur Erstellung eines umfassenden Datenschutzmanagementsystems, auf das Sie vertrauen können. Der Online-Kurs richtet sich an alle Ärzte und Psychotherapeuten, die Kenntnisse zum Datenschutz erlangen, erweitern oder vertiefen wollen. Nach der Anmeldung erhalten Sie für eine Nutzungsdauer von 60 Tagen Zugang zu unserem MAK-Lernportal auf elearning.

mak-bw.de. Sie können den ­Online-Kurs dann innerhalb ­dieser Zeit bearbeiten. Schwerpunkte: –  Der Datenschutz und die ­ärztliche Schweigepflicht Hand in Hand –  Diskretion als Schlüssel zum Datenschutz –  Informationspflichten in der Praxis –  Der Datenschutzbeauftragte: Wer braucht ihn, was tut er? –  IT-Sicherheit: Datenschutz von innen und außen –  Datenschutzpannen: Was ­passiert, wenn es passiert ist Termin: jederzeit verfügbar Dauer: 90 min. Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

Hygiene in der Arztpraxis In diesem Seminar stellen wir die geltenden Hygienevorschriften vor und verdeutlichen, wie Sie diese umsetzen und wirksam mit dem Qualitätsmanagement ­verbinden. Von der Personal- und Umgebungshygiene bis hin zur Hygiene bei der Behandlung von Patienten zeigen wir Ihnen, wie Sie die verschiedenen Maßnahmen im eigenen Hygieneplan ver­ ankern können. Sie erfahren mehr über die Verantwortlichkeiten in der Praxishygiene und erhalten wichtige Informationen zu den Zuständigkeiten der behördlichen Aufsicht in der Infektionshygiene. Das Seminar richtet sich an alle Ärzte, die ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene erwerben oder auffrischen wollen. Schwerpunkte: –  Hygiene – mehr als eine ­gesetzliche Verpflichtung –  Grundlagen der Desinfektion –  Der Hygieneplan für die ­Arztpraxis   •  Personalhygiene   •  Umgebungshygiene    •  Hygiene bei Behandlung von Patienten    •  Hygiene bei Medikamenten

•  Meldung infektiöser ­Erkrankungen –  Hygiene und Qualitäts­ management –  Überwachung der Infektionshygiene durch das Gesundheitsamt Termin: Dienstag, 6. Februar 2024 Zeit: 15.00–19.00 Uhr

–  Hygiene bei Medikamenten –  Meldung infektiöser ­Erkrankungen –  Behördliche Überprüfung der Infektionshygiene Termin: jederzeit verfügbar Dauer: 45 min. Entgelt: 59,– Euro Fortbildungspunkte: 2 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

Ort: live-online Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

Kurs zur Aufbereitung von Medizinprodukten

Grundlagen der Hygiene in der Arztpraxis In diesem Online-Kurs lernen Sie die geltenden Hygienevorschriften kennen und erfahren, worauf Sie bei der Umsetzung in der Praxis achten müssen. Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen wichtig sind und wie Sie diese im ­eigenen Hygieneplan dokumentieren. Sie erfahren mehr über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich der Praxis­ hygiene und erhalten einen Überblick über die Zuständigkeiten und ­Voraussetzungen der behördlichen Aufsicht in der Infektions­ hygiene. Der Online-Kurs richtet sich an alle Ärzte, die Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene erwerben, auffrischen oder festigen wollen. Nach der Anmeldung erhalten Sie für eine Nutzungsdauer von 60 Tagen Zugang zu unserem MAK-Lernportal auf elearning. mak-bw.de. Sie können den ­Online-Kurs dann innerhalb ­dieser Zeit bearbeiten. Schwerpunkte: –  Bedeutsamkeit der Hygiene –  Zuständigkeiten –  Aufbau und Inhalt eines ­Hygieneplans –  Personalhygiene –  Umgebungshygiene –  Hygiene bei der Behandlung von Patienten

An die Aufbereitung von Medizinprodukten werden hohe Anforde­ rungen gestellt. Mit dieser Auf­ gabe darf nur betraut werden, wer eine den Vorgaben entsprechende Ausbildung oder die ­erforderliche Kenntnis besitzt. Zum Erwerb dieser Kenntnis (Sachkenntnis gem. Anlage 6 der KRINKO/BfArM-Empfehlung ­„Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“) bieten wir diese fachspezifische Fortbildung an. Der Kurs vermittelt die notwendigen Inhalte und Kenntnisse u. a. über die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizin­ produkten. Der Kurs richtet sich an Ärzte, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut und dafür verantwortlich sind. Schwerpunkte: –  Rechtliche Rahmenbedingungen, betriebliche Anweisungen, Prozessvalidierung –  Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten –  Mikrobiologie und ­Aufbereitungschemie –  Dekontamination –  Sichtkontrolle, Pflege und Funktionskontrolle –  Packen und Verpacken –  Sterilisation und Freigabe Termin: 29. Februar bis 2. März 2024 (Do–Sa) und Prüfung: Freitag, 8. März 2024 Zeit: 9.00–17.00 Uhr Prüfung: 9.00–18.15 Uhr

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Bekanntmachungen Ort: KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Entgelt: 389,– Euro Fortbildungspunkte:25 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

Moderatorentraining für Qualitätszirkel Qualitätszirkel haben sich in der ambulanten Versorgung bewährt – nicht zuletzt aufgrund der Möglichkeit zum Wissensund Erfahrungsaustausch und der strukturierten Fallbesprechung. Wollen Sie selbst aktiv werden und einen Qualitätszirkel leiten? In diesem Seminar er­werben Sie die erforderliche Qualifikation. Das Seminar richtet sich an alle Ärzte, die einen Qualitätszirkel leiten oder gründen wollen und für die Anerkennung als Mode­ rator noch eine Fortbildung benötigen. Schwerpunkte: –  Einführung in die Qualitäts­ zirkelarbeit –  Grundlagen der Kommunika­ tion und Moderation –  Methoden und Techniken –  Dokumentation der Qualitätszirkelarbeit –  Gruppendynamik und Kon­ flikte – der Umgang mit „schwierigen“ Teilnehmenden –  Selbstverständnis und Rolle des Moderators Termin: Samstag, 24. Februar 2024 Zeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte:11 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

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Impressum

Hautkrebs-Screening – Fortbildung für Hausärzte Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Sie können die Untersuchung auch als Hausarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen und abrechnen, wenn Sie dafür eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung ­haben. Voraussetzung für die Genehmigung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem zertifizierten achtstündigen Fortbildungs­ programm. Ziel des Kurses ist es, ­Ihnen die erforderlichen Kenntnisse zum Erwerb der Genehmigung zu vermitteln. Die Veranstaltung richtet sich an alle hausärztlich tätigen Fach­ ärzte für Allgemeinmedizin, an Fachärzte für Innere Medizin, Praktische Ärzte sowie an Ärzte ohne Gebietsbezeichnung. Schwerpunkte: –  Nutzen und Schaden von Früherkennungsmaßnahmen –  Kriterien zur Beurteilung von Früherkennungsmaßnahmen –  Häufigkeit Hautkrebs –  Programm der Krebsfrüherkennungsuntersuchung, Gesundheitsuntersuchung, frühzeitige Sensibilisierung des Patienten –  Krankheitsbilder –  Visuelle und standardisierte Ganzkörperinspektion –  Dokumentationsmaßnahmen –  Interdisziplinäre Zusammen­ arbeit Termin: Samstag, 10. Februar 2024 Zeit: 9.00–17.00 Uhr Ort: KVBW Freiburg, ­Sundgauallee 27, 79114 Freiburg Entgelt: 199,– Euro Fortbildungspunkte: 8 Anmeldung unter: www.mak-bw.de

ÄBW 12 | 2023

Hinweis:

Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer zu melden. Weitere Informationen: www.ärzteblatt-bw.de

Kompetenzzentrum Weiterbildung Baden-Württemberg (KWBW) Im Neuenheimer Feld 130.3 69120 Heidelberg Telefon (0 62 21) 56-71 75 kwbw.AMED@med.uni-heidelberg.de

weiterbildung-allgemeinmedizin.de

Angebot für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung Allgemeinmedizin und Weiterbildende Ziel: Wir begleiten Sie während der gesamten Weiterbildung. Die KWBW Verbundweiter­ bildung plus bietet ein strukturiertes Seminar- und Mentoring-­ Programm in persönlicher Atmosphäre. Regionale Vernetzung steht bei uns im Mittelpunkt! Für Weiterbildende werden Trainthe-Trainer-Seminare ­angeboten. Informationen und Termine auf: www.kwbw.de

Herausgeber: Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Wolfgang Miller (Vorsitzender), Dr. med. Karsten Braun (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Sophia Blankenhorn, Dr. med. Jürgen de Laporte, Markus Haist, Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Prof. Dr. med. Christof Hofele, Dr. med. Doris Reinhardt, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 aebw@aebw.de Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart Anzeigenleitung: Axel Hollenbach Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 hollenbach@gentner.de Auftrags-Management: Melanie Schweigler (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 schweigler@gentner.de Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 beck@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 66 vom 1. 1. 2023 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg Internet: www.ärzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,90 € zzgl. Versand­kosten 21,00 € (inkl. der ­jeweils gül­t igen MwSt.). EU-Länder-­E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den ­Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und ­Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein­sendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent­lichung vor­ ausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur wei­ teren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mit­ hilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf (socialmedia@gentner.de) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-​ Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto­kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die automatisierte Analyse des Werkes, um d­ araus Informationen insbesondere über Muster, Trends, Korrelationen gem. § 44b UrhG (Text und Data Mining) zu gewinnen, ist untersagt. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden ­dür­fen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Im Ärzteblatt Baden-Württemberg werden für die Bezeichnungen der einzelnen Gruppen nicht durchgehend beide Formen – männlich und weiblich – verwendet. Sämtliche Personenbezeich­nungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489


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