

Är zteblatt Baden-Württemberg



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So stellt sich Künstliche Intelligenz die ärztliche Arbeit der Zukunft vor: Nanotechnologie ermöglicht die Darstellung eines Hologramms. An solchen Modellen sollen präzise Eingriffe wie Genetic Engineering oder RoboterChirurgie nicht nur planbar, sondern auch am Patienten ausführbar sein. – Das Ärzteblatt Baden-Württemberg illustriert mit seiner Titelmotiv-Serie im Jahr 2024 das Potenzial Künstlicher Intelligenz.
Zukunft oder Utopie?
Es klingt fast zu schön, um wahr zu sein, und dennoch klappt es inzwischen erstaunlich gut: Ein Mensch schreibt einem Computer auf, welches Bildmotiv er sich wünscht – und der Rechner generiert es vollautomatisch und in fotorealistischer Qualität. Möglich machen es Algorithmen, maschinelles Lernen und Künstliche Intelligenz (KI). Das Ärzteblatt Baden-Württemberg zeigt in diesem Jahr auf seinen Titelseiten solche KIgenerierten Fotos. Sie illustrieren, wie sich die KI die Arbeit von Ärztinnen und Ärzten in der Zukunft vorstellt. Die digitale Transformation verändert das Gesundheitswesen rasant. In Kliniken, Krankenhäusern und Arztpraxen sind die digitale Patientenakte, intelligente Systeme und eben auch Künstliche Intelligenz auf dem Vormarsch, die Ärztinnen und Ärzte bei Diagnose und Therapie unterstützen. Big Data ist dabei essenziell; die KI kann in kürzester Zeit die großen Datenmengen kombinieren und analysieren, und das schneller, als es Menschen je möglich wäre. Dies ebnet den Weg für intelligente Anwendungen in allen Bereichen ärztlichen Handelns, wie beispielsweise klinische Entscheidungsfindung, roboterassistierte Chirurgie, medizinische Bildverarbeitung, computergestützte Diagnostik, Überwachung von Krankheiten, Krankenhaus- und Praxisdatenmanagement etc. Die ÄBW-Covermotive wollen in diesem Jahr zweierlei zeigen: Einerseits verdeutlichen sie anschaulich die Potenz von Künstlicher Intelligenz, ganz unabhängig vom medizinischen Kontext. Andererseits visualisieren sie künftige Arbeitsplätze und Tätigkeiten von Ärztinnen und Ärzten, wenn auch als Utopie und ohne Anspruch auf Machbarkeit. Denn der Fantasie von Künstlicher Intelligenz sind keine Grenzen gesetzt. Ermöglicht wird die Serie durch die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank). Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Medizin und zur Ärzteschaft im Südwesten. So bieten die Beratungsspezialisten der BW-Bank seit über einem Vierteljahrhundert in ihren Finanz-Zentren Medizin kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Heilberuflern.
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Inhalt
Editorial
Geschichte und Gegenwart von illegalen Drogen 504
Kammern und KV
Gewinnung von Fachkräften 504
Neue Fortbildungen zur KI 505
Reformen und Stärkung der Ambulantisierung 505
Vertreterversammlung der Landesärztekammer 506
Albert-Schweitzer-Medaille für Dr. Clever 507
Vertreterversammlung der KVBW 510
Vermischtes
Namen und Nachrichten 512
Interview:
„Respekt füreinander miteinander“ 513
Beginn der Stechmückensaison 2024 514
75 Studienplätze
über Landarztquote vergeben 516
Zentrum für Zell- und Gentherapie 516
Krankenhäuser vor dem Kollaps 517
Rettungsdienstgesetz beschlossen 517
Folgen der Krankenhausreform 518
Hausärztliche Versorgung sicherstellen 518
Enquetekommission legt Ergebnisse vor 520
HÄPPI-Praxen gestartet 520
Gemeinsam für eine grünere Krankenversorgung 521
Neue Bücher 522
Arzt und Recht aktuell
Klage gegen Impfärztin abgewiesen 523
Veranstaltungsübersicht 524


Vertreterversammlung der Landesärztekammer
506

Vertreterversammlung der KVBW
510

„Respekt füreinander miteinander“
513

Beginn der Stechmückensaison 2024
Suchtsymposium blickt auf nationale Gesetze und internationale Vereinbarungen
Geschichte und Gegenwart von illegalen Drogen

Dr. P. Hezler-Rusch
Bei der jüngsten drogenpolitischen Gesetzgebung – der Teillegalisierung von Cannabis zum 1. April 2024 – haben wir eindrucksvoll erlebt, wie ein und derselbe Umstand gleichermaßen zum Argument für die Pro- und Kontraposition wurde: „Kontrollierter Anbau und kontrollierte Abgabe von Cannabis dienen dem Gesundheitsschutz“ war die eine, „legaler Anbau und legale Abgabe fördern den Cannabiskonsum“ die andere Position. War „Restriktion des Zugangs zu Cannabis“ die eine Säule der nationalen Drogenpolitik und Begründung für die nur moderat angestiegenen Konsumzahlen, so konstatierte die andere Seite, dass der Konsum trotz „Prohibition und Kriminalisierung“ angestiegen sei und die „Drogenpolitik versagt“ habe.
Werfen wir einen Blick auf die historisch-politischen Zusammenhänge: Imperialistische Kriege dienten immer wieder der Durchsetzung kolonialer Interessen im Drogengeschäft. England zwang in den Opiumkriegen des 19. Jahrhunderts China –entgegen dessen nationaler Drogenpolitik und nationalen Interessen – das in den englischen Kolonien in Indien produzierte Opium zu importieren. Im unabhängigen Amerika wurden in späteren Jahren die dem Fremdenhass ausgesetzten Chinesen mittels des ihnen zugeordneten und dann bekämpften Opiumkonsums weiter stigmatisiert und ausgegrenzt.
Der „War on Drugs“ führte in den zurückliegenden Dekaden zu mehr Inhaftierungen wegen des illegalen
Besitzes von Cannabis als aufgrund von Gewaltverbrechen. Die seitens der Biden-Regierung nun vorgesehene Entkriminalisierung von Cannabis dürfte nicht ohne Blick auf und mit dem Ziel, liberale Stimmen für die im November anstehenden Präsidentschaftswahlen zu gewinnen, ins Programm gekommen sein. Es gilt, liberale Wähler zu gewinnen, wie zu Zeiten Nixons der „War on Drugs“ dazu diente, die konservativen Wähler auf die republikanische Seite zu ziehen. – Dürfen wir Parallelen zu unserer nationalen Politik sehen?
In Deutschland sind im Jahr 2023 insgesamt 2.227 Menschen infolge des Konsums illegaler Drogen verstorben. Die Zahl der Drogentoten ist demnach wieder ansteigend. Befürchtet wird ein weiterer Anstieg analog der Entwicklung in den USA, wenn auch nicht in der dort zu verzeichnenden Ausprägung. Dort sind in hohem Ausmaß Todesfälle aufgrund von Fentanyl-Intoxikationen zu beobachten. Dies wird vor allem darauf zurückgeführt, dass im Jahr 2022 in Afghanistan der Anbau von Schlafmohn verboten wurde und seither die Opiumproduktion eingebrochen ist. Daher sind synthetische Heroin-Ersatzstoffe wie Nitazen und Fentanyl auf dem Vormarsch. Wir sollten vorbereitet sein und die Substitutionsbehandlung verbessern. Sie muss flexibler und weniger bürokratisch gestaltet werden, sowohl für die Patienten als auch für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Zudem müssen auch hier die telemedizinischen Möglichkeiten etab-
Unterstützungsangebote der Bundesagentur für Arbeit für Ärztinnen und Ärzte
Gewinnung
von Fachkräften
Das baden-württembergische Gesundheitswesen leidet seit längerer Zeit an einem ausgeprägten Fachkräftemangel, insbesondere bei den Medizinischen Fachangestellten. Unterstützungsangebote der Bundesagentur für Arbeit und ihrer regionalen Servicecenter bringen Geflüchtete schneller in Arbeit, indem diese eng betreut und so gezielter vermittelt werden können. Die Angebote der Bundesagentur umfassen neben
der reinen Stellenvermittlung auch Sprachkurse, Praktika oder finanzielle Fördermöglichkeiten. Ärztinnen und Ärzte erfahren mehr über diese Angebote bei einer gemeinsamen Online-Informationsveranstaltung von Landesärztekammer Baden-Württemberg und Bundesagentur für Arbeit am 30. September 2024 um 19.00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Die Zugangsdaten werden rechtzeitig veröffentlicht.
liert und eine zeitgemäße Versorgungsstruktur vorgehalten werden. Sucht und Abhängigkeit von legalen wie von illegalen Drogen ziehen sich durch alle Gesellschaftsschichten und führen allzu oft in den gesundheitlichen und sozialen Abstieg sowie zu vorzeitigen Todesfällen. 143.000 Menschen sterben jährlich durch Rauchen, 62.000 durch Alkoholfolgeschäden. Stigmatisierung und Marginalisierung sind nicht hilfreich, sondern das rechtzeitige Erkennen von Risiken und adäquate Behandlungsangebote. In unserer Berufsordnung und im Genfer Gelöbnis postulieren wir – und dies hat der diesjährige Deutsche Ärztetag erneut bekräftigt –Menschen ohne Ansehen ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder ihres sozialen Status zu helfen. Gerade deshalb ist es Aufgabe auch der Ärztekammer, die Behandlung der Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen aus der ideologischen Ecke herauszuschälen, die Erkrankungen selbst auf ihren eigentlichen wissenschaftlichen Kern zu destillieren und einen sachgerechten Umgang mit der Thematik zu fördern sowie die medizinische Versorgung bei diesen Erkrankungen zu verbessern.
Auch beim diesjährigen Suchtsymposium der Landesärztekammer (siehe Seite 532) stehen Geschichte und Gegenwart illegaler Drogen im Mittelpunkt. Wir geben einen Einblick in die Entwicklung der nationalen Gesetze und internationalen Vereinbarungen sowie in die aktuellen Daten zum Konsum illegaler Drogen und auch zur Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland. – Der Fachtag wird im Hybridformat stattfinden, online und in Präsenz (an neuem Ort, in den Räumen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg in Stuttgart-Degerloch). Neben der fachlichen Information besteht wie immer auch die Möglichkeit zum interdisziplinären Austausch.
Dr. Paula Hezler-Rusch Vorsitzende des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg und Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden
Antworten
Neue Fortbildungen zur KI
Die Landesärztekammer BadenWürttemberg bietet in Kooperation mit dem KI Campus neue Fortbildungen an. Die beiden bereits etablierten Online-Fortbildungen zu Grundlagen und Anwendungen der Künstlichen Intelligenz (KI) wurden bislang sehr gut angenommen und von mehr als 1.000 Ärztinnen und Ärzten erfolgreich absolviert.
Die beiden neuen Online-Fortbildungen beschäftigen sich mit Fragen zu Ethik und Künstlicher Intelligenz. Es können dabei acht beziehungsweise zehn Punkte erworben werden, die auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt werden.
In den neuen Kursen werden die medizinethischen und regulatorischen Fragen thematisiert, die bei der Nutzung von KI-Anwendungen und -Technologien im medizinischen Bereich aufkommen. Darüber hinaus
beschäftigen sich die Kurse damit, wie sich die Verwendung auf das ArztPatienten-Verhältnis auswirkt.
Der Kurs „Dr. med. KI – Ethik und Daten für Ärztinnen und Ärzte“ gibt einen Einblick in die Perspektive der Medizinethik auf Algorithmen und Künstliche Intelligenz. Im Kurs werden die Herausforderungen, die sich aus der Nutzung Künstlicher Intelligenz ergeben, dargestellt. Eine dieser Herausforderungen ist das Spannungsfeld der digitalen Diskriminierung.
Der Kurs „Dr. med. KI – Ethik und Regulierung für Ärztinnen und Ärzte“ befasst sich mit Chatbots in der Medizin, erklärbarer KI und ihrem Potenzial und mit der Regulierung von Medizinprodukten. Zudem werden Einblicke in die Welt der KI-Start-ups im Feld der Medizin gegeben. Erstmalig bieten Landesärztekammer und KI Campus im Rahmen ihrer Kooperation eine Fortbildung mit
Präsenzteil an. Voraussetzung für die Teilnahme an der Lerneinheit vor Ort ist das erfolgreich abgeschlossene ELearning, welches Teilnehmenden die Grundlagen der Künstlichen Intelligenz vermittelt.
Der Präsenzteil findet in den Räumen des eHealth-Anwenderzentrums der Landesärztekammer statt und hat einen Umfang von sechs Unterrichtseinheiten, die sich auf drei Themenblöcke aufteilen. Jeder Themenblock beinhaltet neben einer inhaltlichen Einführung auch einen praktischen Teil in Form von Gruppenarbeiten. Die Teilnehmenden haben dabei erstmals die Möglichkeit, den KI Campus auch live zu erleben.
Die Kurse sind über das Portal der Landesärztekammer Baden-Württemberg zu erreichen. Für Fragen steht Jana Ziermann (Telefon (07 11) 7 69 8926 70; eHealth@laek-bw.de) zur Verfügung.
Geringeres Vertrauen der Bevölkerung ins Gesundheitswesen sollte zum Umdenken führen
Reformen und Stärkung der Ambulantisierung
Aus Sicht des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Karsten Braun, muss das jüngst deutlich gewordene abnehmende Vertrauen der Bevölkerung in das Gesundheitswesen zum Umdenken anregen. Dr. Braun bezog sich Anfang Juli auf eine aktuelle Studie, wonach nur noch 64 Prozent der Bevölkerung angaben, dass sie mit dem Gesundheitswesen zufrieden sind. Dr. Braun sagte dazu: „Unser Gesundheitswesen ist einer der Stabilitätsanker unseres sozialen Systems in Deutschland. Die Bedeutung der medizinischen Versorgung geht damit weit über ihre eigentliche Funktion hinaus. Vor diesem Hintergrund ist es umso wichtiger, dass ein zurückgehendes Vertrauen auch zum Nach- und Umdenken führt.“ Konkret nannte er den Reformbedarf im Gesundheitswesen.
„Damit wir als KVBW unseren gesetzlichen Auftrag erfüllen und die ambulante Versorgung gewährleisten können, brauchen wir verlässliche Rahmenbedingungen und eine ausreichende Finanzierung. Die Studie ist daher auch ein erneuter Weckruf an Politik und Krankenkassen, endlich für eine tragfähige Finanzierung der Praxen zu sorgen.“ Gerade die ambulante Versorgung spiele im Gesundheitswesen eine herausragende Rolle: „In den Praxen der Ärzte und Psychotherapeuten finden über 90 Prozent aller medizinischen Behandlungen statt. Umso wichtiger wäre es daher, den ambulanten Sektor zu stärken.“
Seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt mahnte denn auch eine schnelle Umsetzung wichtiger Reformgesetze an: „Unsere Ärztinnen und Ärzte gewährleisten mit großem persönlichem Engagement die ambu-
lante Versorgung. Diese Versorgungszeit wird aber durch zahlreiche strukturelle Hürden, nicht funktionierende EDV und überregulierte Bürokratie immer weniger. Entscheidend ist es daher, dass auch die Ärztinnen und Ärzte wie auch Psychotherapeutinnen und -therapeuten und ihre Praxisteams auf gute Rahmenbedingungen vertrauen können. Konkretes Beispiel: die Entbudgetierung der Hausärzte. Eigentlich ein Unding, dass ärztliche Versorgungsleistungen nicht selbstverständlich vollständig vergütet werden, wenn sie für die Patientenversorgung beansprucht und erbracht werden. Eine entsprechende gesetzliche Regelung war zwar im Koalitionsvertrag verankert, wurde aber bisher noch nicht umgesetzt. Daher muss das geplante Gesetz zur Entbudgetierung der Hausärzte nun dringend verabschiedet werden.“


der Landesärztekammer



Kaum ein anderes Thema hatte die Südwest-Ärzteschaft in jüngerer Vergangenheit so sehr beschäftigt und so große öffentliche Diskussionen hervorgerufen: die geplante Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie. Bereits vor zwei Jahren – im Sommer 2022 – hatte die Vertreterversammlung der Landesärztekammer die Streichung der Zusatzweiterbildung auf den Weg gebracht. Es folgte ein gesetzlich genau vorgeschriebener Verfahrensprozess mit Beteiligungsverfahren, Verhältnismäßigkeitsprüfung und öffentlicher Anhörung. Dies alles dauerte seine Zeit. Nun – bei der diesjährigen Sommersitzung der Vertreterversammlung auf dem Stuttgarter Messegelände – war der Weg endlich frei und die Delegierten konnten ihre mit Spannung erwartete finale Entscheidung treffen.
Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopathie
Und tatsächlich: Die klare Mehrheit der gewählten Delegierten aus allen
Landesteilen stimmte dafür, die Zusatzweiterbildung Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer zu streichen. Dies hat zur Folge, dass die Zusatzweiterbildung von der Landesärztekammer künftig nicht mehr zertifiziert wird; Ärztinnen und Ärzte können sie damit künftig nicht mehr absolvieren. Im nächsten Schritt wird das Sozialministerium als Rechtsaufsicht prüfen, ob die formalen Anforderungen im gesamten Verfahren eingehalten wurden. Erst nach Genehmigung des Ministeriums kann die entsprechende Satzungsänderung im ÄBW veröffentlicht werden und anschließend in Kraft treten. Was bei der Entscheidung mit zu bedenken ist: Die Behandlung von Patientinnen und Patienten in BadenWürttemberg mit Methoden und/ oder Mitteln der Homöopathie wird weiterhin möglich sein. Ferner können Ärztinnen und Ärzte im Land weiterhin Fortbildungen zu homöopathischen Behandlungsweisen, Methoden und Mitteln absolvieren. Und wer als Ärztin/Arzt die Zusatzweiterbildung
Homöopathie bereits erworben hat oder sich zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Satzungsänderung in dieser Weiterbildung befindet, kann sie auch nach der Streichung beibehalten beziehungsweise abschließen. Vor dem Beschluss hatten sich die Abgeordneten in der Sitzung darauf verständigt, zentrale Argumente für und gegen eine Streichung nochmals Revue passieren zu lassen. Die Diskussion war von Sachlichkeit geprägt. Explizit lobten die Delegierten dabei auch den Kammervorstand, der stets für ein faires, professionelles und für alle Seiten offenes Verfahren gesorgt habe.
Aktueller Lagebericht
Aber auch abseits der Homöopathie gab es viel, über das diskutiert und berichtet werden musste. Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer, führte in seinem Bericht zur Lage einige zentrale gesundheitspolitische Problemfelder an. Die Situation sei aufgeheizt und unübersicht-
lich, die Arbeitsbelastung und bürokratischen Hürden inzwischen überbordend, kritisierte Dr. Miller die gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen, mit denen die Ärzteschaft nach wie vor konfrontiert ist. Das Problem sei dabei auch, dass Ärztinnen und Ärzte von manchen Bürgern und Politikern gern als Problemverursacher ausgemacht würden, die –nach deren Ansicht – „einfach nicht mehr so arbeiteten, wie es sich gehöre“.
Dies entspreche keinesfalls den Tatsachen, stellte Dr. Miller klar, vielmehr gehöre es fest zum ärztlichen Alltag, über den Vollzeitjob hinaus, selbstverständlich Notfallpatienten zu versorgen und kurzfristig einzuspringen, wenn Kolleginnen oder Kollegen ausfallen.
Um die Situation zu verbessern, sei es nötig, das Gesundheitswesen intelligenter zu organisieren, ärztliche Arbeitskraft effizienter einzusetzen und für gezieltere Unterstützung durch Technik und IT zu sorgen, so Dr. Miller. Der Kammerpräsident führte den Delegierten auch vor Augen, welch wichtige Rolle die Ärztekammer beim Voranbringen der Versorgung spielt. Etwa in Sachen Digitalisierung, indem die Kammer als erste Ärzte -
kammer bundesweit Fortbildungen zur KI angeboten und in den Kammerräumlichkeiten ein Anwenderzentrum eingerichtet hat, das digitale Anwendungen und Prozesse für Mitglieder „im geschützten Raum“ konkret erlebund ausprobierbar macht. Oder bei der Fachkräftegewinnung, indem die Kammer mit Jobcentern kooperiert, ein Projekt zur Auszubildendengewinnung aus dem Ausland begleitet und ihre Beteiligung bei den Kenntnisprüfungen ausbaut, um ausländische Ärztinnen und Ärzte in die Versorgung zu bringen.
Auch politische Vernetzung sei essenziell, um voranzukommen, betonte Dr. Miller. Er verwies auf den neuen Notarztindikationskatalog und das neue Rettungsdienstgesetz, an denen die Kammer mitgearbeitet und ärztliches Know-how zur Verfügung gestellt hat. Trotz aller Schwierigkeiten gelte es, weiter aktiv mitzugestalten und zu handeln, brachte der Kammerpräsident seine Botschaft unter dem Applaus der Delegierten auf den Punkt.
Änderung der Weiterbildungsordnung
Abgesehen von der Streichung der Zusatzweiterbildung Homöopa-
thie hatten die Delegierten über zahlreiche Detailänderungen in der geltenden Weiterbildungsordnung zu entscheiden, die Carsten Mohrhardt als Co-Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses vorstellte.
Im nächsten Schritt wird die Landesärztekammer eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen. Danach werden die Satzungsänderungen (vom 12. August bis zum 1. September) zusammen mit der Verhältnismäßigkeitsprüfung auf der Website der Landesärztekammer veröffentlicht, um betroffenen Interessenträgern Gelegenheit zu geben, ihren Standpunkt darzulegen. Im Anschluss werden mögliche Eingaben gesichtet und geprüft. Die endgültige Abstimmung über die Satzungsänderungen soll anschließend in der Herbst-Vertreterversammlung im November stattfinden.
Finanzen und Selbstanalyse
Nach einer ausführlichen Darstellung des Jahresabschlusses 2023 durch Berichterstatter Dr. Ullrich Mohr entlastete die Vertreterversammlung den Vorstand; der Jahresabschluss wird in einer der nächsten Ausgaben des ÄBW veröffentlicht. Rechnungs-
Höchste Auszeichnung der baden-württembergischen Ärzteschaft verliehen
Albert-Schweitzer-Medaille für Dr. Clever
Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat ihren Ehrenpräsidenten, Dr. Ulrich Clever, mit der Albert-Schweitzer-Medaille geehrt. Dr. Clever – von 2011 bis 2019 selbst Präsident der Landesärztekammer – bekam die hohe Auszeichnung für seine außergewöhnlichen berufs- und gesellschaftspolitischen Verdienste zugesprochen. Er empfing die Medaille unter dem Applaus der Delegierten aus den Händen des amtierenden Kammerpräsidenten Dr. Wolfgang Miller. „Fachliches Wissen, persönliche Integrität und ethische Überzeu gungen machen Dich zu dem Menschen, den wir kennen und schätzen“, sagte Dr. Miller.
Als Kammerpräsident ging es Dr. Clever vorrangig darum, eine trag- und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung zu gewährleisten. Im Jahr 2016 machte die Vertreterversamm lung der Landesärztekammer Baden-Württemberg daher „als Vorreiter“ den Weg dafür frei, die ausschließliche ärztliche Fernbehandlung über Kommunikationsnetze im Rahmen von Modellprojekten zu erlauben. Diese
Vizepräsidentin A. Trasselli, Dr. U. Clever, Präsident Dr. W. Miller
Regelung war wegweisend: Die Landesärztekammer Baden-Württemberg leistete wichtige „Pionierarbeit“ in Sachen Telemedizin, was nach und nach zu einer Liberalisierung der Fernbehandlung führte. Sie ist heute aus der Versorgung nicht mehr wegzudenken.






führerin Dr. Gisa Weißgerber gab den Delegierten zudem einen Finanz-Zwischenbericht für das laufende Rechnungsjahr. Aktuelle Hochrechnungen gehen von einer passgenauen Planung aus. Für das Jahr 2025 gab sich Dr. Weißgerber vorsichtig optimistisch und prognostizierte eine Stabilisierung.
Durch die gestiegenen Aufgaben und auch Nachholeffekte nach der Pandemie wurde für das Jahr 2024 der Beitrag angehoben. Kammerpräsident Dr. Miller gab den Delegierten nun einen ausführlichen Zwischenbericht über die Kostenstruktur und über die ergriffenen Stabilisierungsmaßnahmen.
Zunächst werden die Faktoren Personal, IT und Gebühren analysiert; bereits vor zwei Jahren hatte die Vertreterversammlung eine Modernisierung der internen Finanzregeln der Kammer beschlossen. Die diesbezüglichen Arbeiten laufen seit geraumer Zeit parallel zur umfangreichen Kammerarbeit.
Entschließungen
Die Vertreterversammlung fasste mehrere Entschließungen, die wir aus Platzgründen nur stark verkürzt wiedergeben. Alle Beschlüsse sind jedoch im Volltext auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg nachlesbar (www.aerztekammer-bw.de/ entschliessungen).
JugendarbeitsschutzUntersuchung: Die Landesregierung wurde aufgefordert, für eine auskömmliche Honorierung der Jugendarbeitsschutz-Untersuchung zu sorgen.
Notfallversorgung: Die Pläne des Bundesgesundheitsministers zur Notdienstreform dürfen nicht zulasten der Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Kliniken gehen.
Mündliche Prüfungen: Die Landesregierung wurde aufgefordert, die Vergütungsgrundlage beim 3. Abschnitt der Ärztlichen Prüfung anzupassen.
Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Der Klimaschutzbeauftragte Dr. Robin Maitra gab den Abgeordneten anschließend ein „Update“ in Sachen Klima-Engagement der Landesärztekammer. Denn die ärztliche Standesvertretung hat sich zum Ziel gesetzt, in Zeiten des Klimawandels die Nachhaltigkeit voranzubringen, den CO₂Abdruck in den Einrichtungen der Kammer so gering wie möglich zu halten und im Rahmen des Bevölkerungsschutzes für die gesundheitlichen Gefahren der Klimakrise zu sensibilisieren – das Ärzteparlament hatte hierfür einst den Auftrag erteilt.
Indem Dr. Maitra den Delegierten nun den neuen Nachhaltigkeitsbericht vorlegte, zeigte er auf, was sich in der letzten Zeit getan hatte. Ersichtlich wurde, dass die Kammer unter anderem in Sachen Strom- und CO₂Verbrauch (Umstellung auf Ökostrom, Vermeidung von Fahrtwegen etc.), Gebäudemanagement (Gebäudetechnik, Umbau, Bepflanzung etc.) sowie
Büromanagement (Papierverbrauch etc.) dem Ziel zu mehr Nachhaltigkeit in vielen großen und kleinen Schritten wieder ein Stück nähergekommen war. Zudem konnte Dr. Maitra auf öffentlichkeitswirksame Erfolge in Sachen „Kampf fürs Klima“ verweisen: So stellte er den Abgeordneten, die in der anschließenden Debatte interessiert nachfragten, die Beteiligung der Ärztekammer an der Ausarbeitung des ersten Hitzeaktionsplans mit konkreten Schutzmaßnahmen in BadenWürttemberg für den Landkreis Ludwigsburg vor. Und er machte auf das von der Landesärztekammer mitgegründete Aktionsbündnis zum Schutz vor gesundheitlichen Auswirkungen von Hitze aufmerksam, das unter anderem durch die Mitarbeit am „Hitzeaktionstag“ von sich reden macht. Zusammengefasst zeigte das baden-württembergische Ärzteparlament auch in diesem Jahr wieder, dass es Herausforderungen nicht scheut und eingeschlagene Wege konsequent weiterverfolgt.
Ärztliche Personalbemessung: Die Landesregierung wurde aufgefordert, bei der Krankenhausplanung zukünftig eine ausreichende personelle Besetzung zwingend vorzusehen.
Ärztliche Weiterbildung: Bei der Krankenhausplanung soll sichergestellt werden, dass die Krankenhäuser für junge Ärztinnen und Ärzte als Weiterbildungsstätten attraktiv bleiben.
Arbeitszeitgesetz: Die Landesregierung wurde aufgefordert, bei der Krankenhausplanung sicherzustellen, dass das Arbeitszeitgesetz in Krankenhäusern eingehalten wird.
Investitionskosten der Krankenhäuser: Die Landesregierung wurde aufgefordert, die Investitionskosten der Krankenhäuser vollumfänglich zu finanzieren.
Hitzeaktionspläne: Die Landesregierung wurde aufgefordert, gesundheitsbezogene Hitzeaktionspläne zu erstellen beziehungsweise vorhandene Pläne anzupassen.
Klimatransformation: Die Landesregierung wurde aufgefordert, Einrichtungen des Gesundheitswesens bei der Reduktion von Treibhausgas-Emissionen zu unterstützen.
Geflüchtete: Die Landesregierung wurde aufgefordert, auf eine flächendeckende Versorgung Geflüchteter mit einer elektronischen Gesundheitskarte hinzuwirken.
Menschen ohne Krankenversicherung: Die Förderung von Modellprojekten zur medizinischen Versorgung von Menschen ohne gültigen Krankenversicherungsschutz wurde begrüßt.
Methodenpluralismus: Die Landesärztekammer bekannte sich zum Grundsatz der ärztlichen Therapiefreiheit und dem Methodenpluralismus als Grundpfeiler freiberuflicher ärztlicher Arbeit.
#positivarbeiten: Die Initiative #positivarbeiten der Deutschen Aidshilfe wurde unterstützt.
Dr. W. Miller
C. Mohrhardt
Dr. U. Mohr
Dr. G. Weißgerber
Dr. R. Maitra
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Beispiel für den Rentabilitäts-Benchmark: hausärztliche Einzelpraxis in Baden-Württemberg
Personalkostenkontrolle 30,53 %
Gewinn je Inhaberstunde 94,18 EUR
Gewinn je Mitarbeiter 84.759 EUR
Gewinn je Patient 30,60 EUR
Personalkosten je Fall 18,23 EUR
Bei obigem Beispiel kommt die Ursachenanalyse für den geringen Gewinn je Patient zu einem Abrechnungsproblem. Zwar behandelt die Praxis im Vergleich zu anderen sogar überdurchschnittlich viele Patienten, infolge von Defiziten bei der Abrechnung ergeben sich jedoch stark unterdurchschnittliche Fallwerte. Als Lösung bietet sich eine Abrechnungsberatung durch einen spezialisierten Berater an.
Vertreterversammlung der KVBW

Der künftige Ärztliche Bereitschaftsdienst soll ressourcenund bedarfsorientiert, einheitlich und wirtschaftlich sowie zukunftsfest und nachhaltig werden. Das berichtete Dr. Doris Reinhardt, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW), der Vertreterversammlung Mitte Juli. Hintergrund für die Fortentwicklung des Bereitschaftsdienstes ist unter anderem das Poolärzteurteil des Bundessozialgerichts.
Zur Projektvision gehört nach den Worten von Dr. Reinhardt, dass die Dienstbelastung für die KVBW-Mitglieder reduziert wird sowie eine Optimierung der Rahmenbedingungen im Bereitschaftsdienst. Die ambulante medizinische Versorgung im ärztlichen Bereitschaftsdienst und damit die notärztliche Akutversorgung werde auch weiterhin sichergestellt. Bestehende Überkapazitäten werden abgebaut und gleichzeitig wird für Effizienzsteigerungen gesorgt, beispielsweise durch Optimierung der Strukturen und Prozesse sowie durch die Nutzung von neuen Technologien. Insgesamt sollen die Strukturen im Bereitschaftsdienst gestärkt werden, sodass sie für die Herausforderungen der Zukunft robust genug sind. Der Go-Live des Bereitschaftsdienstes neuer Prägung ist derzeit für Ende 2025 geplant.
Die enge Verzahnung des Patientenservice (unter der Rufnummer 116 117) mit dem ärztlichen Bereit-
schaftsdienst ermögliche die Bereitstellung barrierefreier digitaler Lösungen für Patientinnen und Patienten zu besonders nachgefragten Peakzeiten. Ein besserer Service ergebe sich durch die Integration von fallabschließenden telemedizinischen Behandlungen sowie (im ersten Schritt) die Teil-Automatisierung von Sprachdialogen; auch der gesamte Dispositionsprozess solle digitalisiert beziehungsweise automatisiert werden.
Nicht nur im Bereitschaftsdienst sah Dr. Reinhardt großes Potenzial für die Telemedizin und sprach von „Burner des Jahres“ und „Erfolgsmodell“. Immerhin hatte die Zahl der Telekonsultationen von 6.300 im Jahr 2023 auf rund 4.400 im ersten Halbjahr 2024 um etwa 40 Prozent zugenommen. Aktuell seien 363 Ärztinnen und Ärzte im allgemeinen und 33 im kinderärztlichen Teledienst der KVBW tätig. Und auch die Effekte der „Notbremse“ (als erste Reaktion auf das Poolärzte-Urteil des Bundessozialgerichts) seien nicht zuletzt durch telemedizinische Behandlungen abgemildert worden.
Durch Standortschließungen und einen Neuzuschnitt der Bereitschaftsdienst-Bereiche soll es künftig mindestens einen Standort pro Landkreis geben. Als Kriterium für StandortSchließungen definiert die KVBW, wenn mindestens 95 Prozent der Bevölkerung in maximal 30 Minuten beim nächsten Standort sein können beziehungsweise 100 Prozent in maximal 45 Minuten (demnach sind auch Standorte in anderen Bundesländern möglich). Zudem sollen keine Standorte ohne Klinikanschluss mit Zentraler Notaufnahme erhalten bleiben.
Eines der zentralen Elemente des neuen Bereitschaftsdienstes ist der Fahrservice, berichtete Dr. Reinhardt der Vertreterversammlung. Die KVBW hat die bisherigen Daten eingehend analysiert und auf dieser Basis künftige Fahrservice-Bereiche ermittelt; im nächsten Schritt soll je Bereich ein zentraler Fahrservice-Standort festgelegt werden.
Der KVBW-Vorstandsvorsitzende, Dr. Karsten Braun, gab den Delegierten einen umfassenden Überblick zu den wichtigsten aktuellen Gesetzge -
bungsverfahren, darunter Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz, Krankenhausversorgungs-Verbesserungsgesetz, Notfallgesetz, Rettungsdienstgesetz etc. Neben der Analyse und kritischen Würdigung betonte Dr. Braun beim Apothekenstärkungsgesetz, dass hier mit dem Impfen originäre ärztliche Aufgaben an die Apothekerschaft abgegeben werden und diese dafür werben dürfen, während die Arztpraxen diese Leistungen nach wie vor nicht anpreisen dürfen. Dr. Braun kritisierte das Gesetzesvorhaben daher scharf und fand deutliche Worte für diese Wettbewerbsverzerrung.
Die Zukunft sah Dr. Braun kritisch und hielt es für fraglich, ob all die aktuell geplanten Gesetze wirklich greifen und echte Verbesserungen im Versorgungsalltag herbeiführen werden. Nach seiner Einschätzung sei das Gesundheitswesen in Deutschland einer der wenigen Bereiche, die bislang noch gut funktionierten und zugleich Anker für soziale und gesellschaftliche Stabilität. Rhetorisch stellte er die Frage: „Ist der vollständige Systemumbau mit der Brechstange wirklich angebracht?“
Die Notwendigkeit von Reformen sei unbestritten, sagte Dr. Braun. Er bevorzuge allerdings wohlüberlegte und kleinere Schritte. Zumal bei all den Reformen wichtige Elemente fehlten, wie beispielsweise die notwendige Entbudgetierung ärztlicher Leistung oder die Gestaltung der Rahmenbedingungen für Praxen und MVZs, sodass diese ihre Arbeit machen können, ohne selbst in wirtschaftliche Schwierigkeiten zu kommen. „Es braucht Verlässlichkeit und Vertrauen statt mangelnder Wertschätzung.“ Stattdessen bleibe aber der Eindruck eines unverkennbaren Weges zur Staatsmedizin.
Auch KVBW-Geschäftsführerin Susanne Lilie hatte keine guten Nachrichten für die Vertreterversammlung und damit die KVBW-Mitglieder: Die hausärztliche Budgetierung, die KVBW-seitig im vierten Quartal 2023 wiedereingeführt werden musste, setzt sich auch 2024 weiter fort. Zudem bleibt die Honorarentwicklung
Dr. K. Braun
weit hinter der Inflation zurück. Insgesamt konnten den Hausärztinnen und -ärzten im Südwesten von Januar bis Ende März nur 94,5 Prozent aller KV-Leistungen vergütet werden, sagte Frau Lilie und betonte mit Blick auf rund 1.000 unbesetzte Hausarztsitze im Ländle: „Wir sollten nicht zur Tagesordnung übergehen.“ Zumal sich die Vergütungslücke auf rund 20 Millionen Euro addiere.
Die angekündigte Gesetzesänderung werde aber nicht die erhoffte Entlastung bringen, denn das Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz löse nicht ein, was den Hausärztinnen und -ärzten eigentlich versprochen worden war. Demnach würden nicht alle Leistungen mit 100 Prozent vergütet werden, sondern nach aktuellem Stand nur Hausbesuche und Leistungen des dritten EBM-Kapitels.
Zur Lösung des Dilemmas wäre nach Frau Lilies Worten die Honorarregelung der Kinderärzte als Blaupause geeignet gewesen, aber offenbar habe beim Gesetzesentwurf des hausärztlichen Kapitels der GKV-Spitzenverband die Feder geführt. Und auch weitere Details seien schwierig. So solle für die Entbudgetierung der Honorartopf des Jahres 2023 als Bezugsgröße fungieren, allerdings seien darin hohe aufgelöste Rückstellungen der KVBW eingegangen. Dem Bundesgesundheitsministerium sei dies zwar bewusst, es wolle dies aber


dennoch nicht ändern, obwohl es kein alleinig baden-württembergisches Problem sei. Frau Lilies Schlussfolgerung war jedenfalls eindeutig: „Wenn es bei der bisherigen Gesetzesformulierung bleibt, dann wird es im kommenden Gesetz keine Entbudgetierung geben.“
Für KVBW-Chef Dr. Braun war klar: „Leider hat die Politik die Nichtvergütung erbrachter Leistungen, die sie selbst über viele Jahre hinweg so gewollt und daher auch so festgelegt hat, nicht behoben. Wie bei den Fachärzten, die schon seit Jahren budgetiert sind, ist weiterhin auch bei den Hausärzten keine Entlastung für die prekäre Versorgungssituation zu erwarten.“
Und Dr. Reinhardt stellte klar: „Die Budgetierung ist politisch gewollt und kann daher auch nur politisch auf-
SCHUTZ VOR


gehoben werden. Zwar gibt es durchaus Lichtblicke, da im Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz die Entbudgetierung der Hausärzte angekündigt ist. Trotz des hohen Aktionsgrads in der Gesetzgebung zum Ende der Legislaturperiode bedeutet das aber nicht, dass die Entbudgetierung auch schnell kommt. Sie wird voraussichtlich erst mit dem Quartal 3/2025 und somit viel zu spät ihre Wirkung entfalten.“
Beide Vorstände betonten abschließend: „Unsere Forderung ist nach wie vor eine rückwirkende Umsetzung der Entbudgetierung für den hausärztlichen Bereich und nachfolgend auch im fachärztlichen Bereich! Es muss dringend gehandelt werden. Denn ohne politisches Handeln bleibt die Versorgung weiterhin gravierend gefährdet.“





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S.Lilie
Dr. D. Reinhardt
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Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen
Namen und Nachrichten
Hohe Auszeichnungen für Dr. Blaeschke
Für verbesserte zelluläre Immuntherapien bei krebskranken Kindern und Jugendlichen wurde Dr. Franziska Blaeschke, Nachwuchsgruppenleiterin am Hopp-Kindertumorzentrum Heidelberg (KiTZ) und am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ), mit dem Johann-GeorgZimmermann-Preis 2024 und dem Forschungspreis 2024 der Deutschen Arbeitsgemeinschaft für Hämatopoetische Stammzelltransplantation und Zelluläre Therapie ausgezeichnet. Die Preise sind mit insgesamt 15.000 Euro dotiert.
Prof. Debus neuer Vorstandsvorsitzender
Seit 1. Juli ist Prof. Jürgen Debus neuer Vorstandsvorsitzender und Leitender Ärztlicher Direktor des Uniklinikums Heidelberg. Er leitet seit 2003 als Ärztlicher Direktor die Klinik für Radioonkologie und Strahlentherapie. 2005 war er an der Gründung des Nationalen Centrums für Tumorerkrankungen (NCT) Heidelberg beteiligt und ist seither Mitglied im Direktorium. Der bisherige Vorstandsvorsitzende, Prof. Ingo Autenrieth, hatte sein Amt nach viereinhalb Jahren auf eigenen Wunsch niedergelegt.
EngagementPreis für Dr. Tunkl
Dr. Christine Tunkl, Ärztin an der Neurologischen Universitätsklinik Heidelberg, AG Versorgungsforschung, ist für das gemeinsam mit ihrem Ehemann initiierte „Nepal Stroke Project“ von Bundes-Entwicklungsministerin Svenja Schulze mit dem Engagement-Preis des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung ausgezeichnet worden. Das „Nepal Stroke Project“ ist eine Kooperation zwischen der Neurologischen Klinik am Universitätsklinikums Heidelberg und nepalesischen Kliniken für die Verbesserung der Schlaganfallversorgung in Nepal. Schulungen und die Einführung standardisierter Behandlungsprotokolle verbessern die Schlaganfallversorgung in einem Land, in dem ein Fünftel der 30 Millionen Einwohner unterhalb der Armutsgrenze lebt.
Gold für Gesundes Kinzigtal
Der AOK Bundesverband hat Arztnetze für herausragende Qualitätsarbeit im Rahmen des Projekts „Qualität in Arztnetzen – Transparenz mit Routinedaten“ (QuATRo) ausgezeichnet. Das „Prädikat Gold“ hat dabei das „Gesunde Kinzigtal“ erhalten, das als einziges Projekt aus BadenWürttemberg geehrt wurde.
Habilitationspreis für Dr. ReimerTaschenbrecker
Mit dem Sabine-von-Kleist-Habilitationspreis wurde PD Dr. Antonia Reimer-Taschenbrecker Mitte Juni für ihre Habilitationsschrift zu „Natural history und Outcomes der Epidermolysis bullosa“ ausgezeichnet. Der Preis wird einmal jährlich von der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg verliehen und ist mit 10.000 Euro dotiert.
Schauspielkunst trifft auf Medizinstudierende
Um einen bislang blinden Fleck im Medizinstudium zu füllen, hat sich das Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung in Kooperation mit dem Tübingen Institute for Medical Education der Medizinischen Fakultät Tübingen mit dem Theater Reutlingen „Die Tonne“ zusammengetan. Ab sofort erlernen Studierende die allgemeinmedizinische Ganzkörperuntersuchung von Patientinnen und Patienten mit einer körperlichen Beeinträchtigung. Die Rolle der Patientinnen und Patienten übernehmen Schauspielerinnen und Schauspieler des Theaters „Die Tonne“, die selbst eine körperliche Behinderung haben. Das Pilotprojekt ist in dieser Form einmalig in Deutschland.
Neuer MBLandesvorstand
Bei den turnusmäßigen Neuwahlen des Marburger Bundes, Landesverband Baden-Württemberg, wurden Sylvia Ottmüller als 1. Landesvorsitzende und Dr. Jörg Woll als 2. Landesvorsitzender im Amt bestätigt. Komplettiert wird der neue Vorstand durch elf Beisitzerinnen und Beisitzer: Dr. Matthias Fabian, Carsten Mohrhardt, Benjamin Breckwoldt, Dr. Rainer Beck, Dr. Christina Jaki, Dr. Judith Maier Burgoa, Dr. Friederike Fabian, Dr. Christoph Janke, Sophie Krickeberg, Katrina Binder und Davina Haas.
Weichteilsarkome gezielter behandeln
Ein Forschungsprojekt am Universitätsklinikum Freiburg soll neue Einblicke in die Aktivität von Weichteilsarkomen während der Strahlentherapie ermöglichen und helfen, individuelle Therapiekonzepte zu entwickeln. Die Else-Kröner-Fresenius-Stiftung fördert das Projekt seit Juli mit rund 400.000 Euro für die kommenden drei Jahre. Dr. Alexander Runkel ist Projekt- und Forschungsgruppenleiter an der Klinik für Plastische und Handchirurgie des Universitätsklinikums Freiburg sowie Stipendiat des BertaOttenstein-Förderprogramms der Medizinischen Fakultät der Universität Freiburg.
Ziel seines Forschungsprojektes ist deshalb, durch die Verbindung neuer bildgebender und molekularbiologischer Verfahren den Zustand des Tumors schon während der Strahlentherapie präzise zu überwachen und so eine Grundlage für wichtige Therapieentscheidungen bereitzustellen.
Uniklinikum räumt Preise ab
Das Universitätsklinikum Tübingen hat mit seiner Werbekampagne „Tübingen – Das Kaff mit den Weltstars der Medizin“ (das ÄBW berichtete) inzwischen mehrere renommierte Preise gewonnen: Ausgezeichnet wurde der Streifen mit dem „Deutschen Preis für Onlinekommunikation“ in der Kategorie „Film & Video“, mit dem „Deutschen PR-Preis“ in der Kategorie „Employer Branding“ sowie mit dem „Vega Digital Award“ in der Kategorie „Video“.
Dr. F. Blaeschke
Prof. J. Debus
Die meisten Menschen haben es schon am eigenen Leib mitgemacht: Vergreift sich einer im Ton, schiebt der andere nach und schnell eskaliert die Situation Besonders in Arztpraxen, wo viele um das knappe Gut Arztzeit konkurrieren, wird der Ton immer rauer. Medizinische Fachangestellte (MFA) sind meist diejenigen, die das am ehesten spüren. Doch sie verdienen Anerkennung, damit nicht noch mehr von ihnen den Job verlassen, finden der Chirurg Dr. Günther Fuhrer aus Reutlingen und die MFA Melanie Seibold vom Ärztenetz Reutlingen. Sie werben mit einer Plakataktion für mehr Respekt füreinander miteinander.
Wie kamen Sie darauf, die Aktion ins Leben zu rufen?


Weitere Informationen: www.gesunder-respekt.de Interview · Aktion in Reutlingen wirbt für Verständnis
Resonanz findet, dann wäre ein gewisses Bewusstsein dafür geschaffen und vielleicht könnte man dann in dieser Situation eher deeskalieren …
… und wieder eine Kultur des Respekts füreinander entwickeln?
M. Seibold: Ja, genau, wir haben auch bewusst den Slogan „Respekt füreinander miteinander“ gewählt, weil wir ja wissen, dass auch wir frustriert sind. Wir wollen nicht bewusst einen Patienten verärgern. Wir versuchen wirklich, das Bestmögliche für die Patienten rauszuholen. Aber auch wir kommen an unsere Grenzen.

Dr. Fuhrer: Patienten und Patientinnen beklagten sich bei mir über die Aggression und Unfreundlichkeit unserer Mitarbeiter. Nun ist es als Chef sehr unangenehm, wenn sie in den Ruf kämen, dass das Personal unfreundlich ist, daher habe ich Frau Seibold befragt und sie sagte mir, das unterscheidet sich in keinem Fall von ihren Erfahrungen oder den ihrer Kolleginnen.
M. Seibold: Ja, es stimmt, doch häufig ist dies nur eine Reaktion auf ebenfalls aggressive Patienten und Patientinnen. Wenn ich zehnmal am Tag angepöbelt werde, verschärft sich möglicherweise auch mein Ton, sodass ich dann etwas empfindlicher bin, wenn sich jemand in der Wortwahl vergreift. Am Morgen toleriere ich das vielleicht eher oder kann damit umgehen, aber am Abend oder Nachmittag bin ich eventuell ein bisschen barscher als ich das sein möchte. Dieser Kultur gilt es entgegenzusteuern.
Dr. Fuhrer: Wir haben dann gehört, dass das tatsächlich in jeder Praxis vorkommt. Wir waren und sind darüber sehr erschrocken, denn es wurden dort auch Drohungen formuliert, sozusagen: Ich weiß, wo du wohnst,
warte mal bis heute Abend, dann wirst Du sehen, was du davon hast. Und das hat uns so alarmiert, dass wir uns gesagt haben, dann müssen wir etwas dagegen tun und eine gewisse Sensibilisierung bei unseren Patienten erzeugen.
Und wie?
M. Seibold: Wir haben Plakate und Buttons entwickelt. Jeder, der das Bedürfnis hat, auch in der Praxis aktiv dagegen anzugehen, kann sie bei uns beziehen.
Dr. Fuhrer: Wir verstehen den Frust der Patientinnen und Patienten, wenn sie wegen des Ärzte- und MFA-Mangels schwer Termine bekommen, doch wir sind 13 bis 14 Stunden täglich vor Ort und oft am Ende unserer Kräfte. Ich wünsche mir, dass das zumindest gesehen wird. Und wir können es uns nicht leisten, dass sich unsere Medizinischen Fachangestellten nach solchen Erfahrungen eher zurückziehen und sagen, ich kann nicht mehr, ich höre auf mit dem Beruf.

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Wie reagieren die Patienten darauf?
M. Seibold: Bei mir in der Praxis haben alle vor den Plakaten kurz gestoppt und reflektiert. Ich habe schon das Gefühl, der eine oder andere schnauft echt mal durch.
Dr. Fuhrer: Ich habe durchweg positive, verständnisvolle Reaktionen darauf, auch in der Presse. Die Patientinnen und Patienten sagen, sie fänden es unerhört und so gehe es nicht. Wahrscheinlich sind sie zum ersten Mal in der Situation, dass sie die andere Seite auch sehen. Wenn die Aktion eine breite
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Asiatische Tigermücke (Aedes albopictus)
Beginn der Stechmückensaison 2024
Erkrankungen wie Dengue und Chikungunya durch die Infektion mit tropischen Arboviren haben weltweit zugenommen und zeigen eine zunehmende globale Ausbreitungstendenz (1, 2). Seit Anfang des Jahres wird in Baden-Württemberg wie deutschlandweit ein starker Anstieg (> 300 Prozent) von Dengue-Infektionen bei Reiserückkehrenden beobachtet (2-4). Dieser Anstieg der Infektionszahlen ist auf die hohe Denguevirus-Zirkulation in beliebten Reisezielen in Südamerika und Asien zurückzuführen (1).
werden und Gegenmaßnahmen eingeleitet werden. In der Vergangenheit gelang dies bereits durch das aufmerksame Handeln von Ärztinnen und Ärzten in Deutschland, die bei Reiserückkehrenden aus Ibiza Dengue diagnostiziert haben (10).
In den nächsten Jahren ist eine großflächigere Verbreitung invasiver Stechmücken zu erwarten (11). Aufgrund klimatischer Bedingungen und der zunehmenden Verbreitung von Aedes albopictus steigt das Risiko lokaler Infektionen in den Sommermonaten über den Import von Den-

Kontakt:
Sabrina Nothdurfter (sabrina.nothdurfter@ sm.bwl.de), Referat Gesundheitsschutz, Infektionsschutz und Epidemiologie, Landesgesundheitsamt, Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg, Stuttgart
Neben den klassischen Endemiegebieten in den Tropen und Subtropen sind aufgrund klimatischer Veränderungen und der zunehmenden Ausbreitung von vektorkompetenten Stechmücken wie der Asiatischen Tigermücke (Aedes albopictus) weitere mögliche Infektionsländer wie Ägypten, Frankreich, Italien und Spanien hinzugekommen (5-7). So kam es beispielsweise in den letzten Jahren zu kleineren Dengue- und / oder Chikungunya-Ausbrüchen in Italien, Frankreich und Spanien (6-10).
gue-, Chikungunya- und Zikaviren durch virämische Reiserückkehrer. Infolgedessen erlangt die differentialdiagnostische Abklärung einer Arbovirus-Infektion bei Reiserückkehrern eine gesteigerte Bedeutung.
Zusätzlich kann eine lokale Übertragung dieser Viren nicht ausgeschlossen werden, da sich die Asiatische Tigermücke zwischenzeitlich auch in bestimmten Regionen in Baden-Württemberg niedergelassen hat. Die Hälfte der Fläche Baden-Württembergs gilt als Gunstraum dieser Stechmücken, die ein kompetenter Vektor für Dengue-, Chikungunyaund Zika-Virus ist (12).
nenfalls Maßnahmen zur Prävention autochthoner Infektionen veranlassen.
Die klinische Diagnose einer Dengue-, Chikungunya- beziehungsweise Zika-Erkrankung kann herausfordernd sein. In Betracht kommen auch andere (arbovirale) Fiebererkrankungen, die zu ähnlichen Symptomen führen (13). Im Folgenden soll zur Symptomatik und den diagnostischen Möglichkeiten von Tigermücken-assoziierten Infektionen informiert werden, die unter Umständen auch eine Relevanz für mögliche lokale Transmissionen in der Stechmückensaison in BadenWürttemberg haben.
Klinische Manifestation und diagnostische Möglichkeiten
Das Dengue-Fieber ist eine systemische Fiebererkrankung (siehe Tabelle) und manifestiert sich als akute fiebrige Erkrankung, bei schweren Verläufen als hämorrhagisches Denguefieber oder als Dengue-Schock Syndrom. Die durchschnittliche Inkubationszeit beträgt drei bis acht Tage. Zwar verlaufen die meisten DengueErkrankungen komplikationslos, jedoch sollte eine diagnostische Abklärung einer möglichen Dengue-Erkrankung vor allem in Hinblick auf die möglichen Folgen einer Mehrfachexposition erfolgen.
Die diagnostische Abklärung von klinischen Verdachtsfällen leistet auch einen wichtigen Beitrag zur Identifizierung von virämischen Reiserückkehrenden und kann dazu beitragen, Ausbrüche innerhalb Europas frühzeitig zu erkennen. Über die internationale Kommunikation können hierdurch Ausbrüche frühzeitig erkannt
Alle drei dargestellten Arbovirosen sind meldepflichtige Erkrankungen nach dem Infektionsschutzgesetz. Über die Meldung des Nachweises kann das Gesundheitsamt entsprechende Ermittlungen und gegebe -
Insbesondere bei einer Zweitinfektion mit einem anderen Serotyp besteht ein erhöhtes Risiko für einen besonders schweren Verlauf mit dem hämorrhagischen Denguefieber. Dieses kann mit Sinken des Fiebers in eine kritische Phase mit verschiedensten hämorrhagischen Manifestationen und der Gefahr eines DengueSchock-Syndrom mit Blutdruckabfall und Flüssigkeitsverlusten übergehen. Dengue-Schock-Syndrom entwickelt sich nur selten. Wenn diese Fälle nicht adäquat behandelt werden, sterben 40 bis 50 Prozent der Betroffenen, wohingegen bei rechtzeitiger Therapie die Sterblichkeitsrate weniger als ein Prozent beträgt (14, 15).
Für eine labordiagnostische Abklärung einer möglichen Dengue-Infektion eignen sich serologische Symptomatik
Test verfahren auf IgM- und IgG-Antikörper sowie ein NS1-Antigentest. NS-1-Antigen ist acht bis zehn Tage nach Erkrankungsbeginn nachweisbar. Serologische Tests haben aufgrund von Kreuzreaktivitäten mit anderen Flaviviren, zum Beispiel FSME, eine geringere Aussagekraft, besonders bei Verdachtsfällen aus nicht endemischen Gebieten.
Ein direkter Erregernachweis aus Serum mittels PCR ist nur während der virämischen Phase, also in den ersten vier bis fünf Krankheitstagen, möglich. Für eine spätere Diagnostik (bis zu 14 Tagen nach Erkrankungsbeginn) kann eine PCR-Diagnostik aus Urin oder Vollblut durchgeführt werden (15, 17). Die Impfanamnese ist bei der Bewertung von Antikörper- und Antigen-Nachweisen wichtig, um einen zeitlichen Zusammenhang mit einer Dengue-Impfung auszuschließen. Neben dem indirekten Nachweis von IgM- und IgGAntikörpern kann es bei Geimpften zu einem falsch positiven NS-1-Antigen-Nachweis kommen (18, 19).
Die Symptome sowie Inkubationszeit bei einer Zikavirus-Erkrankung sind ähnlich wie bei Dengue-Fieber (siehe Tabelle), jedoch verlau-
fen die Erkrankungen meist milder und oftmals asymptomatisch. Ein hohes Risiko besteht für Schwangere, da eine Infektion zu Fehlbildungen wie Mikrozephalie beim Fötus führen kann (19, 20). Ein PCRTest aus Serum oder Plasma kann bis zum siebten Tag nach Symptombeginn durchgeführt werden. Danach ist nur noch ein serologischer Nachweis oder eine PCR aus Vollblut oder Urin bis zirka 21 Tage nach Symptombeginn möglich (21).
Eine Chikungunya-VirusErkrankung präsentiert sich neben schweren Gelenkschmerzen mit ähnlicher Symptomatik und Inkubationszeit wie die oben genannten Viruserkrankungen. Zusätzlich sind Lymphknotenschwellungen und Schleimhautblutungen möglich (19, 22). In den ersten sieben Tagen nach Symptombeginn ist ein Erregernachweis mittels PCR-Nachweis möglich. Antikörper sind erst nach fünf Tagen nachweisbar, die allerdings über mehrere Monate nach Infektion noch persistieren (23, 24).
Empfohlene
Präventionsmaßnahmen
Bei klinischem Verdacht beziehungsweise Nachweis
von Dengue-, Chikungunyaoder Zika-Infektion bei Reiserückkehrenden aus den Sommermonaten gilt die Empfehlung, sich mindestens weitere zwei Wochen nach Rückkehr vor Stechmücken-Stichen zu schützen, um die Transmission von Viren über vektorkompetente Stechmücken wie die Tigermücke zu vermeiden. Ärztinnen und Ärzte sollten Patienten auf die Anwendung von Repellentien sowie das Tragen langer Kleidung hinweisen, um Stichen an Armen und Beinen vorzubeugen (25). Diese Maßnahmen werden generell auch symptomlosen Reiserückkehrenden empfohlen, um mögliche autochthone Infektionen zu vermeiden (2). Im Rahmen der reisemedizinischen Beratung kann die Empfehlung zum Einsatz von Mückenschutz und die Dengue-Impfung gemäß STIKOEmpfehlung zu einer Verringerung des Infektionsrisikos im Reiseland führen.
Sabrina Nothdurfter, Maylin Meincke, Christiane Wagner-Wiening, Lisa Wünstel, Dr. Robin Maitra, Stefan Brockmann
Literatur bei den Verfassern
Klinischer Vergleich von Dengue-(DENV), Chikungunya-(CHIKV) und Zikavirus (ZIKV)-Erkrankung
Krankheit
Systemische Fiebererkrankung
Lymphadenopathie
Hämorrhagisches Fieber
Enzephalitis
Polyarthritis
Angepasst von mehreren Quellen 13, 16
x e Ja, tritt auf
+ e Häufigkeit des Auftretens der Symptomatik




75 Studienplätze über Landarztquote vergeben
Mitte Juli konnte das Regierungspräsidium Stuttgart die Liste mit den 75 ausgewählten Studierenden des vierten Durchgangs der Landarztquote an die Stiftung für Hochschulzulassung übermitteln. Der bestplatzierte Bewerber hatte 177 von 200 möglichen Punkten erreicht und sicherte sich so einen Medizinstudienplatz in Tübingen. 2024 hatten sich insgesamt 390 Personen für die 75 Medizin-Studienplätze beworben. Für die zweite Runde – die persönlichen Auswahlgespräche – waren schließlich 160 Personen eingeladen worden. Die jüngste erfolgreiche Bewerberin ist gerade einmal 19 Jahre alt. Sie konnte in der ersten Runde vor allem durch ein gutes Ergebnis im sogenannten TMS-Test punkten und war zudem mehrere Jahre ehrenamtlich tätig. Anders die mit 38 Jahren in dieser Runde älteste erfolgreiche Bewerberin: Sie hatte zwar keinen TMS-Test eingereicht, schaffte es jedoch dank ihrer langjährigen Berufserfahrung als Gesundheits- und Krankenpflegerin ebenfalls in die zweite Runde.
In diesem Jahr hatten 43 Prozent der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber bereits eine Ausbildung in einem gesundheitsnahen Beruf abgeschlossen (vergangenes Jahr waren es nur etwas mehr als ein Drittel), die meisten davon im Pflegebereich oder als Notfallsanitäter/in. Deutlich gestiegen ist auch der Anteil der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber mit TMS-Test: Waren es 2023 noch 63 Prozent, hatten dieses Mal fast 80 Prozent der künftigen Landärzte und Landärztinnen den zweimal jährlich angebotenen Studieneignungstest absolviert und damit auf der ersten Stufe des Auswahlverfahrens durchschnittlich 44 Punkte erreicht. Und es geht weiter: Auch im nächsten Jahr werden wieder 75 Medizin-Studienplätze für künftige Landärztinnen und Landärzte vergeben. Bewerbungen für den nächsten Durch-
gang der Landarztquote Baden-Württemberg sind ab dem 1. März 2025 online möglich. Die Landarztquote ist eine Vorabquote bei der Zulassung zum Studium der Humanmedizin und beruht auf dem „Gesetz zur Unterstützung der Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung in Bereichen des öffentlichen Bedarfs in BadenWürttemberg“ (Landarztgesetz). Jährlich können bis zu 75 Studienplätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die sich im Gegenzug dazu verpflichten, nach dem Studium und der Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre als Hausärztin oder Hausarzt in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet (Bedarfsgebiet) zu arbeiten. Abgesichert wird diese Verpflichtung durch einen öffentlichrechtlichen Vertrag sowie einer darin festgelegten Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro für den Fall des Vertragsbruchs.
Weitere Informationen: www.ländarzt.de
Fortschritte in Onkologie, Immunologie, Infektiologie und bei seltenen Erkrankungen
Zentrum für Zell- und Gentherapie
Das Universitätsklinikum Freiburg hat Ende Juni offiziell das Zentrum für Zell- und Gentherapie (Center for Cell and Gene Therapy Freiburg, CGF) gegründet. Es bündelt die wissenschaftlichen und klinischen Aktivitäten im Bereich der Zell- und Gentherapie und zielt darauf ab, die Behandlungsmöglichkeiten für Patientinnen und Patienten zu verbessern sowie die Forschung auf diesem Gebiet voranzutreiben.
Schwerpunkte der Arbeit des Zentrums sind unter anderem die Ver-
sorgung von Tumorpatientinnen und -patienten mit Immunzelltherapien wie CAR-T-Zellen sowie die Entwicklung von T-Zellen zur Bekämpfung virusinfizierter Zellen. Ein wichtiges Projekt wird außerdem die genetische Veränderung von Blutstammzellen zur Schaffung eines HIV-resistenten Immunsystems. Diese Projekte werden durch Drittmittel finanziert und sollen zeitnah in klinischen Studien erprobt werden.
Das CGF wird als interdisziplinäres Forum die akademische Entwick-
lung und Durchführung klinischer Studien von Arzneimitteln für neuartige Therapien (ATMPs) koordinieren. Darüber hinaus werden Forschungs- und klinische Konferenzen organisiert, um den Austausch von Wissen und Erfahrungen zu fördern. Ein nachhaltiges Netzwerk zur Weiterentwicklung der Zell- und Gentherapie wird etabliert, um die Position des Universitätsklinikums Freiburg als führendes Zentrum für innovative medizinische Forschung und Behandlung zu stärken.
Unterstützung
Krankenhäuser vor dem Kollaps
Damit es nicht zu einem Kollaps der Kliniken kommt und um die Voraussetzungen für eine Krankenhausreform zu schaffen, haben Landkreistag, Städtetag und BadenWürttembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) gemeinsam nachhaltige Verbesserungen von Bund und Land gefordert: Um die Lücke zwischen gestiegenen Kosten und Erlösen zu schließen, die in den Inflationsjahren 2022 und 2023 entstanden ist, müsse der Bund die Krankenhausvergütung um mindestens vier Prozent erhöhen. Die Bundesregierung müsse außerdem vorgenommene Kürzungen zurücknehmen und die Fallzahlschwankungen unter Berücksichtigung der Fixkosten fair finanzieren. Außerdem müssten künftige Kostensteigerungen vollständig finanziert werden. Die Reduzierung von Standorten und Kapazitäten dürfe nicht über immer größeren finanziellen Druck erzwungen werden.
„Je länger die dringend notwendige finanzielle Entlastung der Krankenhäuser auf sich warten lässt, desto weiter wachsen die Krankenhausdefizite. Im Jahr 2023 hatte das Defizit mit 670 Millionen Euro schon einen unerwarteten Höchstwert erreicht. In 2024 fehlen den Krankenhäusern nach den Ergebnissen einer BWKG-Umfrage 900 Millionen Euro in ihren Wirtschaftsplänen. Das bedeutet insgesamt allein in den Jahren 2023 und 2024 einen Fehlbetrag von mehr als 1,5 Milliarden Euro,“ so der BWKG-Vorstandsvorsitzende Landrat Heiner Scheffold.
Von den massiven Defiziten seien private, freigemeinnützige und öffentliche Kliniken gleichermaßen betroffen. „Mittlerweile wird es für öffentliche Träger wie Städte und Landkreise immer schwieriger, die Finanzlücken aus eigener Tasche zu schließen“, machen die Präsidenten des Land-
kreistags und des Städtetags, Landrat Joachim Walter und Dr. Frank Mentrup, deutlich.
„Es gibt ein breites Einvernehmen, dass eine Krankenhausreform dringend notwendig ist“, betonte der BWKG-Vorstandsvorsitzende Scheffold. Mit dem aktuellen Reformvorschlag seien aber weder eine Entökonomisierung, eine Entbürokratisierung noch die Sicherung der flächendeckenden Versorgung zu erreichen. Voraussetzung für eine geordnete Krankenhausreform sei die Stabilisierung der Finanzgrundlagen. Es sei außerdem dringend nötig, die Reform im Konsens zwischen Bund, Ländern, Krankenhäusern und Krankenkassen zu verabschieden. Dabei müsse die Planungskompetenz der Länder eindeutig verankert und vor Verabschiedung eine aussagekräftige Auswirkungsanalyse vorgelegt werden.
Telenotärztliches System mit Pilotstandorten in Ludwigsburg und Freiburg
Rettungsdienstgesetz beschlossen
Mitte Juli wurde das neue Rettungsdienstgesetz im Landtag Baden-Württemberg verabschiedet. Aus diesem Anlass sagte Innenminister Thomas Strobl: „Das Wohl der Patientinnen und Patienten steht für uns im Mittelpunkt. Die Menschen im Land sollen sich bei einem medizinischen Notfall auch zukünftig auf die schnelle Hilfe durch den Rettungsdienst verlassen können. Mit unserem neuen Rettungsdienstgesetz sorgen wir für Rechtssicherheit und nutzen die Chancen der Digitalisierung. Das neue Rettungsdienstgesetz stellt damit die Weichen für eine zukunftsfähige und noch schnellere, am Wohle des Patienten orientierte Notfallhilfe.“
Eine wesentliche Neuerung im Rettungsdienstgesetz ist die Anpassung der Planungsfrist, also der Zeit, in der das erste Rettungsmittel am Notfallort eintreffen soll. Sie wird
künftig zwölf Minuten betragen und für 95 Prozent der wirklichen Notfälle als Planungsgröße gelten. Die Festlegung einer konkreten Frist sorgt für mehr Klarheit, als dies bisher mit der Zeitspanne von zehn bis 15 Minuten der Fall ist.
Für bestimmte Notfälle ist künftig auch die sogenannte Prähospitalzeit, also die Zeit, bis der Notfall in der richtigen Klinik ankommt, bei der Planung zu berücksichtigen. In dem Zusammenhang können hoch qualifizierte Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mehr Maßnahmen eigenständig durchführen, beispielsweise auch bestimmte Medikamente geben.
„Wir wollen, dass die Menschen im Notfall schnellstmöglich Hilfe bekommen. Um den Menschen schon am Einsatzort die bestmögliche Versorgung zuteilwerden zu lassen, bringen wir ein zeitgemäßes telenotärztliches System an den Start“, sagte der Innen-
minister. Mittels moderner digitaler Technik können Notärztinnen und Notärzte aus der Ferne die Behandlung steuern und medizinische Maßnahmen delegieren, etwa die Gabe von schmerzstillenden Mitteln in entsprechenden Notlagen.
Die Einführung des Telenotärztlichen Systems ist für das nächste Jahr mit Pilotstandorten in Ludwigsburg und in Freiburg vorgesehen. Dort werden die Telenotärztlichen Zentralen an den jeweiligen Integrierten Leitstellen eingerichtet. Jede dieser beiden Telenotärztlichen Zentralen versorgt jeweils vier Rettungsdienstbereiche. Damit strahlt das Telenotärztliche System bereits in dieser Pilotphase weit in die Fläche des Landes hinein und deckt sowohl ländlich als auch städtisch geprägte Gebiete ab.

Folgen der Krankenhausreform
Eine halbe Stunde Fahrtzeit oder länger bis zur nächsten Klinik mit passender Behandlung – für die Bereiche Allgemeine Innere Medizin und Allgemeine Chirurgie müssen das aktuell jeweils mehr als 300.000 Menschen in Baden-Württemberg in Kauf nehmen. Diese nicht ausreichende Gesundheitsversorgung im stationären Bereich wird sich nach der Umsetzung der geplanten Krankenhausreform für die beiden Bereiche mindestens noch verdoppeln. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Studie des Bosch Health Campus.
Nach Ansicht der Studienautoren wird eine unzureichende medizinische Versorgung in der Allgemeinen Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie nach der geplanten Krankenhausreform von jeweils drei Prozent auf sechs beziehungsweise acht Prozent ansteigen. Demnach müssten 686.252 beziehungsweise 860.559 Patientinnen und Patienten länger als 30 Minuten fahren. Im
Rahmen der Studie gilt das als Unterversorgung in den beiden untersuchten Fachbereichen. Die längsten Fahrtzeiten zeigt die Machbarkeitsstudie im ländlichen Raum wie beispielsweise dem Schwarzwald oder der Schwäbischen Alb. In städtischen Regionen wie Stuttgart oder Heidelberg ist man dagegen am kürzesten unterwegs.
Untersucht wurde auch das Potenzial der Telemedizin und inwieweit ihr Einsatz eine mögliche Lösung für die gestiegene Unterversorgung durch die geplante Krankenhausreform sein kann. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Versorgungslücken in beiden Leistungsgruppen durch telemedizinische Unterstützung jeweils nahezu vollständig geschlossen werden könnten. So verbessert sich die Fahrtzeit im Bereich Allgemeine Innere Medizin für 364.092 Personen, die Unterversorgung sinkt von sechs auf 3,28 Prozent. Für die Allgemeine Chirurgie sind es 420.071 Personen und eine
Verringerung der Unterversorgung von acht auf 3,78 Prozent.
Innerhalb der Studie wurde definiert, dass eine Kompensierung durch Telemedizin beispielsweise dann vorliegt, wenn Ärztinnen und Ärzte eines Krankenhauses bei komplexen Behandlungen digital von Spezialisten eines anderen Krankenhauses beraten werden (Telekonsile). Besonders der ländliche Raum profitiert von der Aktivierung einer solchen telemedizinischen Unterstützung. Die Studie stellt außerdem fest, dass an den untersuchten Klinikstandorten weniger Ressourcen eingesetzt werden müssen, wenn eine telemedizinische Unterstützung vorliegt. So sind für die Allgemeine Innere Medizin beispielsweise 20 Krankenhausstandorte weniger für eine vergleichbare Versorgungssituation notwendig, bei der Allgemeinen Chirurgie sogar 22.
Weitere Informationen: www.bosch-health-campus.de
Notfallplan für schnelle Entbudgetierung der Hausärzteschaft gefordert
Hausärztliche Versorgung sicherstellen
Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg hat von der Bundesregierung einen Notfallplan gefordert, um die bundesweit geplante Entbudgetierung der Hausärztinnen und -ärzte im Rahmen des Gesundheitsversorgungs-Stärkungsgesetz noch in diesem Jahr umzusetzen, damit die hausärztliche Versorgung sichergestellt werden kann.
„Zum zweiten Mal in Folge werden die Hausärztinnen und -ärzte in Baden-Württemberg budgetiert. Das bringt viele meiner Kolleginnen und Kollegen in Existenznöte und führt zu weiteren Versorgungsengpässen. Uns fehlen schon jetzt über 1.000 Hausärztinnen und -ärzte in Baden-Württemberg. Wir fordern die Bundesregierung auf, diese dramatische Lage ernst
zu nehmen und die geplante Entbudgetierung in Form eines Notfallplans noch in diesem Jahr umzusetzen“, mahnt der MEDI-Vorsitzende Dr. Norbert Smetak.
Dr. Stefan Reschke ist Hausarzt im Rhein-Neckar-Kreis und Sprecher der jungen berufspolitischen Gruppierung Young MEDI. In den vergangenen zwei Jahren hat der 40-jährige Allgemeinmediziner zwei Praxen übernommen und Ärztinnen und Ärzte zusätzlich angestellt. Er versorgt mit seinen Praxen rund 4.000 Menschen in der Region. „Im Vergleich zu den meisten Medizinerinnen und Medizinern meiner Generation habe ich den Sprung in die Niederlassung gewagt, um Verantwortung für die hausärztliche Versorgung zu übernehmen. Ich habe Kredite aufgenommen und arbeite
60 bis 70 Stunden die Woche für die Versorgung und das Praxismanagement.“
Zu den aktuellen Problemen in seiner Praxis sagt er: „Durch beide Budgetierungen fehlt mir ein fünfstelliger Betrag. Das sind Leistungen, die in meinen Praxen erbracht wurden und einfach nicht bezahlt werden. Diese Budgetierung und viele andere Missstände ruinieren meine Praxen wirtschaftlich. Ich sehe mich leider in diesem System gezwungen, künftig viel stärker private Leistungen anzubieten. Mit der reinen Behandlung gesetzlich versicherter Patientinnen und Patienten kann ich leider meine Praxen nicht mehr finanzieren. Die politischen Missstände führen zu einer echten Zweiklassenmedizin“, so Dr. Reschke.

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Abschlussbericht
Enquetekommission legt Ergebnisse vor
Rund zweieinhalb Jahre nach ihrer Einsetzung hat die Enquetekommission „Krisenfeste Gesellschaft“ (das ÄBW berichtete seinerzeit) Mitte Juli mit der Vorstellung des 884 Seiten umfassenden Abschlussberichts im Plenum ihre Arbeit beendet. Zuvor hat sie mit zahlreichen Expertenanhörungen und Bürgerbeteiligungen Handlungsempfehlungen für eine erfolgreiche Bewältigung zukünftiger Krisen herausgearbeitet. Der Landtag hatte anlässlich der vorausgegangenen Krisen durch insbesondere die Pandemie, extreme Wetterereignisse, Bedrohungen kritischer Infrastrukturen und Kriege beschlossen, die Enquetekommission einzusetzen. Ihr gehörten 14 Landtagsabgeordnete und acht Sachverständige als externe Mitglieder an. Übergeordnetes Ziel war es, das baden-württembergische Gemeinwesen in den Feldern Gesundheit, öffentliche Verwaltung, Gesellschaft und Wirtschaft auf künftige Krisen vorzubereiten, die Krisenvorsorge optimal zu gestalten und die Widerstandsfähigkeit der Gesellschaft zu stärken. Die Kommis-
sion hat in 22 öffentlichen Sitzungen 136 Sachverständige angehört.
Ein wichtiges Element der Enquetekommission war die Verzahnung mit dem parallel zur Tätigkeit der Kommission stattfindenden Bürgerforum „Krisenfeste Gesellschaft“ sowie der Kinder- und Jugendbeteiligung. Die Bürger tagten hier insgesamt sieben Mal und erarbeiteten hierbei 35 Empfehlungen und vier Leitsätze, die der weiteren Arbeit der Enquetekommission zugrunde gelegt wurden und den Mitgliedern des Gremiums wertvolle Hinweise gaben.
Zu den von der Enquetekommission erarbeiteten Handlungsempfehlungen gehört unter anderem eine Health in All Policies-Strategie. Sie soll ressortübergreifend und unter Beteiligung der bestehenden gesundheitspolitischen Gremien, insbesondere der Landesgesundheitskonferenz, auf der Grundlage von klar definierten Gesundheitszielen für das Land erarbeitet werden. Darin sollen Themen von herausragender Bedeutung für die Gesundheit wie der Klimawandel und die Reduzierung sozialer Ungleichheit berücksichtigt werden.
Ferner soll die Landesregierung sich für eine europäische Strategie, Koordinierung und Solidarität bei Notfallmaßnahmen in grenzüberschreitenden Krisenfällen einsetzen. Zudem sind Konzepte zur landesweiten Versorgungssicherheit bei der Beschaffung, Bevorratung und Ausgabe von Medikamenten, Medizinprodukten und Schutzgütern mit umfassenden Strategien (zentral oder eher dezentral) zu entwickeln, vorzuhalten beziehungsweise vorhalten zu lassen und fortlaufend zu aktualisieren. Die Enquetekommission empfiehlt die rechtsverbindliche Festlegung von adäquaten Katastrophenschutzbedarfsplanungen auf der Grundlage von Risikoanalysen und denkbaren Schadensszenarien auf Landes-, Kreis- und Gemeindeebene unter Berücksichtigung der Kritischen Infrastrukturen. Die Leitstellenstruktur in Baden-Württemberg soll mittels eines Leitstellengesetzes auf Grundlage der Beschlüsse der Lenkungsgruppe „Leitstellenstruktur“ neu und modern unter den Gesichtspunkten der Effektivität und der Effizienz strukturiert werden.
Erprobung neuer Ansätze für zukunftsfähige hausärztliche Versorgung
HÄPPI-Praxen gestartet
Anfang Juli startete die bundesweit erste Pilotierung des Versorgungskonzepts „Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell“ („HÄPPI“) im Südwesten. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband Baden-Württemberg erprobt dabei gemeinsam mit den Vertragspartnern im Hausarztvertrag mit der AOK Baden-Württemberg neue Ansätze für eine zukunftsfähige hausärztliche Versorgung.
Das HÄPPI-Konzept soll die bestehenden und bewährten hausärztlichen Strukturen zukunftsfähig ge -
stalten. Hierfür setzt es auf multiprofessionelle Versorgung unter hausärztlicher Supervision, die Fokussierung auf die Bedürfnisse der Patientinnen und Patienten durch eine strukturierte Erfassung der Patientensicht über Patient-Reported-Outcomes sowie auf die verstärkte Nutzung digitaler Tools, um das Praxismanagement effizienter zu gestalten.
Auch die Versorgungssteuerung ist ein wesentliches Merkmal von HÄPPI, weshalb das Konzept auf die erfolgreichen Strukturen der Hausarztzentrierten Versorgung aufbaut.
Nun wird ein halbes Jahr lang mit wissenschaftlicher Begleitung durch die Universität Heidelberg in zehn Praxen in ganz Baden-Württemberg HÄPPI im Versorgungsalltag gelebt; sowohl Einzelpraxen als auch große Versorgungseinheiten sind dabei. So sollen wertvolle Erfahrungen für eine regelhafte Implementierung des Konzepts gesammelt werden. Dieses Anliegen unterstützt auch das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, welches das Pilotprojekt im Rahmen des Kabinettsausschusses Ländlicher Raum fördert.
Gemeinsam für eine grünere Krankenversorgung
Beim ersten Klimatag des Universitätsklinikums Heidelberg haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Kliniken aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hessen vernetzt. Dabei wurde die erste umfassende Treibhausgasbilanz des Klinikums als konkrete Ausgangslage für Verbesserungen ebenso wie das Projekt „Green Surgery“ vorgestellt. Ziel des Klimatages war der Austausch über lohnende und gut umzusetzende Änderungen für eine klimafreundliche Gesundheitsversorgung.
„Klimaschutzmaßnahmen sind mit einer optimalen Krankenversorgung durchaus vereinbar“, sagte Dr. Noemi Bender, Leiterin der Stabsstelle für Nachhaltigkeit und Klimaschutz am Universitätsklinikum Heidelberg.
„Es gibt einige Stellschrauben, darunter Müllreduktion, Energieverbrauch, Mobilität oder Speisenversorgung, an denen wir drehen können. Das alles gelingt am effektivsten im gegenseitigen Austausch.“ Wichtig dabei sei ein fest verankertes Nachhaltigkeitsmanagement, wie es am Universitätsklinikum seit 2022 mit der Stabsstelle umgesetzt ist.
Der Gesundheitssektor in Deutschland ist laut einer Studie des PotsdamInstituts für Klimafolgenforschung (PIK) für sechs Prozent des deutschen Treibhausgasausstoßes verantwortlich. Doch um den eigenen Treibhaus-
gasausstoß zu senken, muss man ihn erst einmal kennen. An dieser Stelle setzt das Forschungsprojekt „Klimaschutz an Kliniken durch Optimierung der Lieferketten“ an, dessen Ergebnisse beim Klimatag vorgestellt wurden. Seit 2021 entwickelt das Team um Dr. Alina Herrmann vom Institut für Global Health am Universitätsklinikum in Zusammenarbeit mit dem Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg sowie dem Institut für Allgemeinmedizin des Universitätsklinikums Freiburg den ersten Treibhausgas-Rechner für Kliniken (KliMeG-Rechner), der explizit auch die Emissionen unter anderem aus den sogenannten Lieferketten, zum Beispiel für Verbrauchsmaterialien, Medizinprodukte und Medikamente, miteinbezieht.
Die Berechnung des TreibhausgasAusstoßes ergab für das Universitätsklinikum 230.700 Tonnen sogenannte CO₂-Äquivalente im Jahr 2022. Ein Vergleich zur besseren Einordnung: Umgerechnet auf die knapp 14.000 Mitarbeitenden sind das rund 17 Tonnen pro Kopf, sieben Tonnen mehr als der Durchschnitt in Deutschland, der laut Umweltbundesamt pro Jahr bei etwa 10 Tonnen pro Person liegt. Große Einzelposten stellen Medizinprodukte und Medikamente von der Herstellung, über die Verpackung bis hin zum Transport: Sie schlagen mit

In Vorbereitung einer Operation fällt viel Verpackungsmüll an, der regulär in Kliniken weder getrennt noch recycelt wird. Das Team von „Green Surgery“ will das ändern.
35 Prozent der Gesamtemissionen zu Buche. „Hier besteht ein großes Minderungspotential, wenn es gelingt, die Lieferketten nachhaltiger und effizienter zu gestalten“, berichtete die wissenschaftliche Koordinatorin des Projekts, Claudia Quitmann. Mit „Green Surgery“ stellte ein Team der Chirurgischen Klinik des Universitätsklinikums eine neue Initiative vor, die auf großen Zuspruch der Mitarbeitenden trifft und stetig an Fahrt aufnimmt. Das Team um die OP-Gesamtleiterin Jana Fellenberg und Prof. Dr. Dittmar Böckler, Ärztlicher Direktor der Klinik für Gefäßchirurgie und Endovaskuläre Chirurgie, hat es sich auf die Fahnen geschrieben, den Müllberg, den jede einzelne Operation verursacht, zu verringern. Das Problem: Sogenannter krankenhausspezifischer Müll wird nach aktuellen Vorschriften nicht getrennt, sondern komplett verbrannt. Darunter nicht nur die zahlreichen Plastik- und Papierverpackungen sowie Einwegkittel, -schürzen und -hauben, sondern auch Einweg-OP-Besteck oder Zubehör endovaskulärer Eingriffe. Das Team setzte an mehreren Punkten an: Angefangen mit der Idee, mehrere 100.000 Plastikschürzen durch eine kompostierbare Alternative zu ersetzen, über die Kooperation mit einem Medizinproduktehersteller, der nun Aluminium-Verpackungen von Nahtmaterial und Teile von sogenannten Gewebetackern zurücknimmt und recycelt, bis hin zum erfolgreich gestarteten Projekt „Connect before flight“, bei dem die Narkosegasableitung bei Bedarf ein- und nach der Operation wieder ausgesteckt wird, was rund 250.000 Kilowattstunden Strom pro Jahr einspart. Ideen für weitere Projekte gibt es viele. Einige, wie spezielle Abfalltrennkonzepte für den OP, sind bereits in Planung. „Alle im Team sind hoch motiviert“, so Prof. Böckler. „Unsere ersten Erfolge motivieren uns weiterzumachen und neue, größere Projekte anzugehen. Und ein wichtiger Aspekt zeigt sich zunehmend: Dieses Engagement macht uns attraktiv für neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter!“
Neue Bücher
Vertrauen in die Medizin
N. Schmacke, 280 Seiten, Psychosozial-Verlag, ISBN 978-3837932645, 39,90 Euro

Die Medizin hat außergewöhnliche Fortschritte gemacht. Trotzdem suchen viele Menschen ihr Heil in der sogenannten Alternativmedizin, die Wirksamkeitsnachweise fast immer schuldig bleibt. Der Facharzt für Innere Medizin zeigt auf, warum die Medizin Vertrauen verdient und wodurch es gefährdet wird. Und er analysiert, was sich im Gesundheitswesen ändern muss, damit die Fortschritte der evidenzbasierten Medizin allen Menschen zugutekommen können.
Evolution (Band 1 und 2)
T. Leibig, S. Schadow, 418 Seiten, ISBN 978-3963573132 und 978-3963573149, jeweils 14,99 Euro
Das Autorenduo vom Bodensee (Schriftsteller und Ärztin) bietet einen packenden, zweibändigen Medizinthriller, in dem es um eine Radiologin geht, die bei ihren Patienten mysteriöse Gehirnveränderungen entdeckt. Was zunächst als medizinische Anomalie erscheint, entpuppt sich als düsteres Geheimnis von ungeahntem Ausmaß, denn mehrere Betroffene haben bereits Selbstmord begangen. Medizinische Innovationen und bedrohliche Geheimnisse verschmelzen.
Mentalisieren im psychiatrischen Alltag
T. Bolm, 160 Seiten, Psychiatrie Verlag, ISBN 978-3966051705, 22,00 Euro
Der Stuttgarter Autor ist Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie. Der Vorgang, sich ein differenziertes Bild vom eigenen und dem Erleben anderer sowie der Beziehungen zueinander zu machen, wird „Mentalisieren“ genannt. Ein gezieltes Fördern von Mentalisierungsprozessen und der Orientierung am Gegenüber kann Kommunikation und Verhalten verbessern. Der Band verdeutlicht, wie Mentalisieren in angespannten Zuständen gelingen kann.


Humor – ein ernstzunehmender Gesundheitsfaktor
F. Fischer, C. Pfeifer, T. Scheel, 280 Seiten, Hogrefe, ISBN 978-3456862460, 40,00 Euro
Der Band untersucht umfassend die direkten und indirekten Auswirkungen von Humor auf die Gesundheit und wie man diesen sinnvoll in verschiedenen Settings einsetzen kann. Er erklärt anhand vieler praktischer Beispiele, wie Humorinterventionen geplant, durchgeführt und evaluiert werden können. Konkrete Handlungsempfehlungen und Tipps ermöglichen einen direkten Bezug zur eigenen täglichen Routine.

Mehr Fallbeispiele Notfallmedizin
V. Wenzel, 252 Seiten, Springer, ISBN 978-3662673669, 29,90 Euro
Der Herausgeber ist Zentrumsdirektor und Chefarzt in Friedrichshafen. Im vierten Buch dieser Reihe blicken in der Notfallmedizin tätige Profis auf ihre schwierigsten Fälle zurück. Sie beschreiben die Situation am Notfallort und diskutieren diese dann anhand der aktuellen Literatur; es folgt ein persönliches Fazit, und auch Fehlentscheidungen werden offen angesprochen. So können alle an der Notfallmedizin Interessierten profitieren.
Digital Health und Recht

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Die Digitalisierung im Gesundheitssektor hat in den letzten Jahren stetig an Bedeutung gewonnen. Dem nähert sich der Band aus der rechtlichen Perspektive, ergänzt um Beiträge aus der Ethik und Bioinformatik. Er trägt damit zur Sichtung und Systematisierung der zuweilen disparat anmutenden Rechtsmaterie bei. Zentral ist die Einsicht, dass das Recht im Bereich Digital Health interdisziplinär, kreativ, flexibel und innovationsfördernd sein und bleiben muss.
Health Care und Künstliche Intelligenz

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Der Band beschäftigt sich mit grundlegenden Modellen und aktuellen Entwicklungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz im Gesundheitswesen, diskutiert konkrete Anwendungsszenarien und stellt eine enge Verbindung mit ethischen Fragestellungen her. Dies wird in kompakter und verständlicher Form von ausgewiesenen Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Teilbereichen und Thematiken präsentiert.
LSBTI in Pflege und Medizin

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Durch schrittweise Liberalisierungen verbessern sich in Deutschland viele Aspekte im Leben von LSBTI. Dennoch begegnen ihnen Menschen zum Teil verständnislos, ablehnend, unempathisch und diskriminierend, auch in der Gesundheitsversorgung. Der Band bietet ein breites Spektrum essenzieller Kenntnisse, um eine lebensweltenakzeptierende, diskriminierungssensible Gesundheitsversorgung für alle Menschen zu fördern.

Klage gegen Impfärztin abgewiesen
Das Oberlandesgericht Stuttgart hat Ende Juni die bundesweit erste obergerichtliche Entscheidung über die Schadenersatzklage gegen eine Impfärztin nach CoronaSchutzimpfung gefällt und die Klage abgewiesen (Aktenzeichen 1 U 34/23): Demnach handelten Impfärztinnen und -ärzte im Rahmen der nationalen Corona-Impfkampagne hoheitlich. Das Gericht folgte damit einer vorinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Heilbronn vom Februar 2023 (Aktenzeichen 1 O 65/22).
Die Klägerin hatte von ihrer Impfärztin ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 50.000 Euro begehrt und Schadensersatz wegen eines behaupteten Impfschadens nach einer Corona-Schutzimpfung. 2021 wurden der Klägerin in einer Heilbronner Pflegeeinrichtung, in der sie als Auszubildende beschäftigt war, zwei Impfungen verabreicht. Die Impfungen erfolgten im Rahmen einer Impfaktion und wurden von einem mobilen Impfteam durchgeführt, das an ein Impfzentrum angegliedert war.
Vor den Impfungen war der Klägerin jeweils ein vom Deutschen Grünen Kreuz in Kooperation mit dem Robert-Koch-Institut (RKI) erstelltes „Aufklärungsmerkblatt zur Schutzimpfung“ mit dazugehörigem Anamnesebogen ausgehändigt worden. Das Merkblatt wurde von der Klägerin vor der jeweiligen Impfung gelesen und ausgefüllt. Ein ärztliches Aufklärungsgespräch fand in der Folge nicht statt. Unmittelbar im Anschluss an die zweite Impfung wurde bei der Klägerin eine geringgradige halbseitige Lähmung links mit geringer Gangunsicherheit diagnostiziert und der Verdacht auf eine Impfreaktion bescheinigt. Die Klägerin behauptet, infolge des erlittenen Impfschadens dauerhaft arbeitsunfähig zu sein. Durch die beklagte Impfärztin sei sie nicht ausreichend über die Risiken der
Impfung aufgeklärt worden. Bei einer zureichenden Aufklärung hätte sie sich aber schon gar nicht impfen lassen, weshalb die Ärztin ihr den aus der Impfung entstandenen Schaden zu ersetzen und außerdem Schmerzensgeld zu leisten habe.
Das Landgericht hat die Klage abgewiesen. Auf die Corona-Schutzimpfung seien die vom Bundesgerichtshof für Routineimpfungen entwickelten Grundsätze entsprechend anzuwenden, da es sich um eine von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene und millionenfach durchgeführte Impfung gehandelt habe. Danach sei die Aushändigung eines Aufklärungsmerkblattes dann ausreichend, wenn dem Patienten vor der Impfung zumindest die Möglichkeit gegeben werde, weitere Fragen an den impfenden Arzt zu richten. Ein ausführliches ärztliches Aufklärungsgespräch sei dagegen nicht erforderlich.
Das Verimpfen von Corona-Impfstoffen im Rahmen der nationalen Impfstrategie durch hierzu Beauftragte ist nach dem Urteil des Oberlandesgerichts als hoheitliche Tätigkeit zu qualifizieren. Denn sowohl die Bundes- als auch die Landesregierung haben die Bevölkerung im Rahmen einer breit angelegten Impfkampagne der STIKO-Empfehlung des RKI folgend aufgefordert, sich zum eigenen Schutz sowie zum Schutze der Allgemeinheit gegen Corona impfen zu lassen und etwa auf ihren Homepages oder auch mit Flyern für die Impfung geworben.
Im Sozialgesetzbuch V und in der Coronavirus-Impfverordnung wurde außerdem ein Rechtsanspruch auf die CoronaSchutzimpfung geschaffen. Zur Erfüllung dieses gesetzlichen Anspruchs und flächendeckenden Pandemiebekämpfung durch die staatlich geförderte Impfkampagne sind zunächst
„von den Ländern oder im Auftrag der Länder“ Impfzentren eingerichtet und mobile Impfteams gebildet worden. Später konnten auch beauftragte niedergelassene Ärzte den Impfanspruch erfüllen, deren Beauftragung durch die Zurverfügungstellung des durch den Bund auf staatliche Kosten beschafften Impfstoffs erfolgte.
Nach Sozialgesetzbuch VII sind zudem zunächst Ärztinnen und Ärzte, später auch andere Impfberechtigte, die in Impfzentren oder mobilen Impfteams tätig waren, im Interesse des Allgemeinwohls zur Sicherung einer funktionierenden Pandemiebekämpfung von der Beitragspflicht zur gesetzlichen Unfallversicherung befreit gewesen.
Sofern Privatpersonen in Ausübung eines ihnen anvertrauten öffentlichen Amtes hoheitlich tätig werden, greift grundsätzlich die Staatshaftung ein. Eine persönliche Haftung des hoheitlich Tätigen selbst kommt gegenüber dem Geschädigten daneben nicht in Betracht. Auch vorliegend haftet damit die hoheitlich tätig gewordene Impfärztin wegen etwaiger Aufklärungsmängel nicht. Sondern die Klägerin hätte zutreffend den Staat wegen etwaiger Schadenersatzansprüche in Anspruch nehmen müssen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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69115 Heidelberg
Hybridveranstaltung (sowohl online als auch in Präsenz)
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de Tel.: 0761-48 89 95 53
AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de Tel.: 0761-48 89 95 53
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Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Valerie Elsässer
Tel. (0 62 21) 16 35 24
E-Mail: info@ol-ha.de www.ol-ha.de/kurstermine.html
F ortbildung , S eminare & K ongre SS e

Curricula
20. / 21. 09. 2024
25. / 26. 10. 2024
06. / 07. 12. 2024
07. / 08. 02. 2025
04. / 05. 04. 2025
23. / 24. 05. 2025






„Psychosomatische Grundversorgung“ Komplettkurse incl. 30 h Balintgruppen (= sog. 80 Std. Kurs) befugt und zertifiziert von LÄK und KV
Für Facharztprüfungen u. EBM-Ziff.: 35100 + 35110; Auch für Akupunktur – u. Schmerzstörung an insg. 4 Wochenenden Freitagnachmittag/Sa.
Anfragen und Anmeldungen über Homepage www.afpp.de > Anmeldungsanfrage Online-Live-Veranstaltungen – befugt und zertifiziert
VERANSTALTER
AfPP Akademie für Psychotherapie Dr. med. W. Polster
Schubertstraße 20, 75331 Engelsbrand Auskünfte: F. Schleucher (Sekretariat) Tel. 0151-68548753
E-Mail: info@afpp.de; www.afpp.de Fax: 07941-2070061
Beginn
11. 10. 2024
Nächster Beginn
24. 10. 2025
Gruppenpsychotherapie
23. 11. 2024 –22. 11. 2025
Ärztliche Weiterbildung:
Zusatztitel „Psychotherapie“ nach der neuen WBO 2020
Insg. über ca. 2 Jahre ca. alle 4 Wochen, Freitag/Samstag und Mittwochabend, incl. allen WBO-Modulen
Infoveranstaltung für Kurs ab Okt. 2025 19. 03. 2025, 18.00 Uhr (Online-Live) 04. 06. 2025, 18.00 Uhr (Präsenz in Pforzheim)
Gruppenpsychotherapie Ausbildung gemäß Psychotherapie Vereinbarung (Anlage 1 BMV-Ä).
Tiefenpsychologisch fundiert zur Ausführung und Abrechnung in der vertragsärztlichen Versorgung
Einführungstag plus 5 Wochenenden (Freitag / Samstag) und optional Dienstagabend
Aktuell bis zu 3.000 € Förderung durch KVBW
Workshop „Spirituelle Kompetenzen in der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik“ entsprechend Empfehlung
SGB V § 2 Abs. 5 und OPD-orientiert am biopsychosozialen Modell –zertifiziert, komplett neu überarbeitet, EBM-basiert und an der Praxis orientiert
Auch für Pflegepersonal und Psychologen geeignet.
Die Termine finden teils als Online-Live-Veranstaltung, teils als Präsenzveranstaltung in Pforzheim statt –befugt und zertifiziert
Details/Anfragen und Anmeldungen über Homepage www.afpp.de
AfPP Akademie für Psychotherapie
Dr. med. H. Scheiblich (Kursleiter) Altensteiger Straße 27, 72227 Egenhausen
Auskünfte:
M. Prolingheuer (Sekretariat) Tel. 0151-72459745
E-Mail: info@afpp.de; www.afpp.de
Die Termine finden teils als Online-Live-Veranstaltung, teils als Präsenzveranstaltung in Pforzheim statt –befugt und zertifiziert
Details/Anfragen und Anmeldungen über Homepage www.afpp.de
AfPP Akademie für Psychotherapie
Dr. med. H. Scheiblich (Kursleiter) Altensteiger Straße 27, 72227 Egenhausen
Auskünfte:
M. Prolingheuer (Sekretariat) Tel. 0151-72459745
E-Mail: info@afpp.de; www.afpp.de
Details/Anfragen und Anmeldungen über Homepage www.skip.afpp.de > Anmeldungsanfrage
Die Termine finden als Präsenzveranstaltung in Pforzheim statt
Der Workshop ist befugt und zertifiziert
AfPP Akademie für Psychotherapie
Dr. med. H. Scheiblich (Kursleiter) Altensteiger Straße 27, 72227 Egenhausen
Auskünfte: M. Prolingheuer (Sekretariat) Tel. 0151-72459745
E-Mail: info@afpp.de; www.skip.afpp.de
F ortbildung , S eminare & K ongre SS e






VERANSTALTER

11. / 12. 10. 2024
(I. Basis)
15. / 16. 11. 2024
(II. Aufbau)
07. / 08. 02. 2025
(III. Vertiefung)
(je 16 Std.; Kosten: 350 €, Fortbildungspunkte: 21)
29. / 30. 11. 2024
(je 16 Std.; Kosten: 350 €, Fortbildungspunkte: 21)
Medizinische Hypnose (I – III)
Moderne Hypnose-Interventionen zur Kontrolle akuter und chronischer Schmerzen, Symptom-Reduktion bei psychosomatischen Störungen, Angst- und Schlafstörungen. Als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie (Entspannungsverfahren) anerkannt.
Hypno-systemische Selbststeuerung
Eine kompakte Auswahl praktischer Methoden der Selbststeuerung aus moderner Hypnose und Health-NLP der zweiten und dritten Generation zur Verwirklichung selbstkongruenter Ziele, Weiterentwicklung von Potenzialen, Gestaltung von Veränderung, Regulation von Emotionen, Entscheidungssicherheit und Verbesserung der Energiebilanz im Alltag.
GYN-Spezial
28. 09. – 04. 10. 2024 Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung in der Frauenheilkunde
850 € u.Tagungspauschale
Balintgruppe
4. – 5. 10. 2024 270 €
Pflichtkurs zur Facharztanerkennung
20 Std.Theorie, 30 Std. verbale Interventionen und 10 Std. Balintgruppe
Dozenten: Prof. Dr. med. Dietmar Richter, Frau Dr. med. Roswitha Engel-Széchényi
79098 Freiburg
Praxis PD Dr. Ross Luisenstraße 6
Auskunft / Anmeldung:
Tel. (07 61) 7 07 73 21
Fax (07 61) 7 07 73 22
79098 Freiburg
Praxis PD Dr. Ross Luisenstraße 6
Auskunft / Anmeldung: Tel. (07 61) 7 07 73 21
Fax (07 61) 7 07 73 22
Praxis PD Dr. Ross Luisenstraße 6
79098 Freiburg
E-Mail: Dr-Ross@web.de Web: www.per-sono.de
Freiburg i. B. Caritas-Tagungshotel Anmeldung: www.medico-seminare.de Tel. +49 6196 / 9200923 anmeldung@medicoseminare.de
Praxis PD Dr. Ross Luisenstraße 6 79098 Freiburg
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Medico-Seminare www.medico-seminare.de für Prof. Dr. D. Richter (> 20 Jahre Erfahrung PSGV für Gynäkolog*innen)
Themen: Besonderheit der Arzt-Patientin-Beziehung in der Frauenheilkunde und Geburtshilfe | Krankheitsverständnis der Psychosomatischen Medizin | Depression und Angsterkrankungen | Psychosomatische Krankheitsbilder z. B. Essstörungen | zum psychosomatischen Verständnis von Pubertät, Adoleszenz, Schwangerschaft, Geburt, Gewalt unter der Geburt, Wochenbett, Klimakterium, Senium | unerfüllter Kinderwunsch | das sterile Paar | Abortgeschehen | Todgeburt | Schwangerschaftsabbruch | Chron. Unterbauchschmerzen (Pelipathiesyndrom) | psychosomatischer Fluor, Pruritus | Miktionsstörungen | Sexuelle Funktionsstörungen | Sexualanamnese | Sexualberatung | Psychoonkologie | Überbringung schlechter Nachrichten | Wie erhalte ich mir die Freude am Beruf?
Anzeigenschluss für Heft 09 / 2024 ist der 26. August 2024
Herr Axel Hollenbach
Telefon 0711 / 63672-827 · Fax 0711 / 63672-760
hollenbach@gentner.de
Herr Rudolf Beck
Telefon 0711 / 63672-861 · Fax 0711 / 63672-760 beck@gentner.de
Zum Gedenken
Dr. med. Waltraut Graf, Tübingen
Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen
* 05. 11. 1929 † 25. 05. 2023
Zarina Khamzatova, Pforzheim * 27. 04. 1974 † 04. 03. 2024
Dr. med. Erika Klein-Schneider, Kirchzarten
* 23. 10. 1928 † 18. 04. 2024
Dr. med. Barbara Büttner, Konstanz * 11. 06. 1935 † 01. 05. 2024
Dr. med. Johanna Grieger, Tübingen * 11. 01. 1924 † 07. 05. 2024
Christel von Wedel, Schriesheim * 31. 08. 1924 † 07. 05. 2024
Dr. med. Hartmut Dippel, Bernstadt * 16. 11. 1965 † 13. 05. 2024
Nina Nicolaus, Sölden
* 25. 01. 1985 † 13. 05. 2024
Dr. med. Conrad Feder, Bad Waldsee * 09. 04. 1950 † 14. 05. 2024
Dr. med. Klaus Heyn, Lörrach * 30. 11. 1928 † 14. 05. 2024
Dr. med. habil. Irene Warnecke, Mannheim
Dr. med. Gerhard Maaßen, Freiburg
* 03. 10. 1943 † 14. 05. 2024
* 07. 04. 1922 † 18. 05. 2024
Dr. med. Gerd Witt, Bruchsal * 25. 02. 1943 † 18. 05. 2024
Tip Dr./Trakya Univ. Ayse Özdemir, Freiburg
Dr. med. Dr. med. dent.
Jürgen Deutschländer-Wolff, Bad Dürrheim
Regina Aiouaz, Talheim
Dr. med. Joachim Goretzky, Friedrichshafen
Dr. med. Heidemarie Schmidt, Isny
Prof. Dr. med. Hartmut Rummel, Heidelberg
Dr. med. Magda Bayer-Rutz, Stuttgart
* 04. 06. 1955 † 19. 05. 2024
* 05. 11. 1943 † 22. 05. 2024
* 30. 12. 1943 † 25. 05. 2024
* 11. 02. 1932 † 27. 05. 2024
* 20. 05. 1943 † 30. 05. 2024
* 03. 07. 1933 † 31. 05. 2024
* 03. 06. 1928 † 02. 06. 2024
Dr. med. Hans-Lorenz Werner, Crailsheim * 27. 02. 1949 † 03. 06. 2024
Dr. med. Ulrich Raff, Meersburg * 20. 11. 1940 † 05. 06. 2024
Inge-Sabine Lingner, Neuried * 25. 05. 1942 † 06. 06. 2024
Dr. med. Dietmar Rinker, Radolfzell
Dr. med. Erik Röttgers, Ravensburg
* 03. 08. 1946 † 07. 06. 2024
* 10. 02. 1962 † 10. 06. 2024
Dr. med. Ruland Schwarz, Bad Saulgau * 04. 04. 1935 † 10. 06. 2024
Dr. med. Hans-Otto Schlesinger, Heidelberg
* 14. 12. 1934 † 13. 06. 2024
Thomas Leitz, Vaihingen/Enz * 05. 10. 1951 † 14. 06. 2024
Dr. med. Dipl.-Psych.
Gabriele Dick-Dinkelaker, Laudenbach * 05. 05. 1948 † 15. 06. 2024
Dr. med. Waltraut Posth, Karlsruhe * 20. 04. 1929 † 15. 06. 2024
Christoph Tschall, Weinheim * 18. 05. 1967 † 18. 06. 2024
Dr. med. Clemens Fuchs, Adelsheim * 25. 07. 1954 † 19. 06. 2024
Dr. med. Klaus-Rüdiger Quint, Calw * 02. 10. 1930 † 20. 06. 2024
Dr. med. Erik Windisch, Rosengarten * 15. 08. 1935 † 20. 06. 2024
Dr. med. Rüdiger Hein, Freiburg * 25. 04. 1934 † 25. 06. 2024
Dr. med. Angela Mack-Hennes, St. Peter * 21. 07. 1950 † 25. 06. 2024
Dr. med. Anette Franz, Lahr * 04. 01. 1967 † 27. 06. 2024
Dr. med. Heinz Tömp, Freiburg * 04. 06. 1932 † 06. 07. 2024
Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen
Geschäftsstelle:
Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen)
Telefon (07 11) 78 75-33 92 Fax (07 11) 78 75-32 74
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg
Beschluss: Feststellung von Überversorgung
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2024 gem. § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für nachstehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter Überversorgung fest:
Hausärztliche Versorgung: Hausärzte:
Bad Krozingen/Staufen, BadenBaden, Freiburg, Mannheim, Münsingen, Rottenburg, Stockach, Ulm, Waldkirch, Weinheim.
Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn Land, Heilbronn Stadt, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Stuttgart, Tuttlingen, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Chirurgen und Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn Land, Heilbronn Stadt, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, Lörrach, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, RemsMurr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Stuttgart, Tuttlingen, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Frauenärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn Stadt, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Konstanz, Ludwigsburg, Lörrach, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, SchwarzwaldBaar-Kreis, Tuttlingen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
HNO-Ärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heilbronn Stadt, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Stuttgart, Tuttlingen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Hautärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn Stadt, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim,
Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Kinderärzte:
Baden-Baden/Rastatt, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Emmendingen, Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Heilbronn Stadt, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, Lörrach, MainTauber-Kreis, Mannheim, Ostalbkreis, Ravensburg, Rems-MurrKreis, Reutlingen, Rhein-NeckarKreis, Schwäbisch Hall, Tuttlingen, Tübingen, Ulm, Waldshut.
Nervenärzte
Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn Stadt, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, Lörrach, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart, Tuttlingen, Tübingen, Ulm.
Psychotherapeuten:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Calw, Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn Stadt, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis.
Urologen:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn Land, Heilbronn Stadt, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, Lörrach, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ostalbkreis,
Pforzheim, Ravensburg, RemsMurr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Stuttgart, Tuttlingen, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis.
Spezialisierte fachärztliche
Versorgung: Anästhesisten:
Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart,
Region Südlicher Oberrhein.
Fachärztlich tätige Internisten:
Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller,
Region Heilbronn-Franken,
Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb,
Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar,
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart,
Region Südlicher Oberrhein.
Kinder- und Jugendpsychiater:
Region Mittlerer Oberrhein,
Region Rhein-Neckar,
Region Südlicher Oberrhein.
Radiologen:
Region Bodensee-Oberschwaben,
Region Donau-Iller,
Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald,
Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar,
Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein.
Gesonderte fachärztliche Versorgung:
Humangenetiker:
Land Baden-Württemberg.
Labormediziner:
Land Baden-Württemberg.
Strahlentherapeuten:
Land Baden-Württemberg. Transfusionsmediziner:
Land Baden-Württemberg.
Feststellung, dass der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2024 gem. § 103 Abs. 1 Satz 3 SGB V arztgruppenbezogen nach Maßgabe der Planungsblätter fest, dass in folgenden Planungsbereichen ein Versorgungsgrad von 140 Prozent erreicht oder überschritten ist:
Allgemeine fachärztliche Versorgung: Augenärzte: Freiburg, Heidelberg, Heilbronn Stadt, Konstanz, Ulm. Chirurgen und Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Bodenseekreis, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heilbronn Stadt, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, Pforzheim, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm.
Frauenärzte:
Bodenseekreis, Emmendingen, Ulm.
Hautärzte:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Enzkreis, Freiburg, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn Stadt, Konstanz, MainTauber-Kreis, Tübingen.
Kinderärzte: Bodenseekreis.
Nervenärzte: Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn Stadt, Konstanz, Tübingen, Ulm.
Psychotherapeuten: Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Mannheim, Tübingen, Zollernalbkreis.
Urologen:
Bodenseekreis, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn Stadt, Waldshut.
Spezialisierte fachärztliche Versorgung:
Anästhesisten:
Region Donau-Iller, Region NeckarAlb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein.
Fachärztlich tätige Internisten:
Region Donau-Iller, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein. Kinder- und Jugendpsychiater: Region Südlicher Oberrhein. Radiologen: Region Donau-Iller, Region Rhein-Neckar.
Gesonderte fachärztliche Versorgung:
Humangenetiker: Land Baden-Württemberg.
Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2024 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für die nachstehenden Arztgruppen in den genannten Planungsbereichen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher insoweit die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf.
Hausärztliche Versorgung: Hausärzte: Haslach/Hausach/Wolfach, Wiesloch/Walldorf.
Allgemeine fachärztliche Versorgung: Chirurgen und Orthopäden: Freudenstadt. Frauenärzte: Böblingen, Heilbronn Land, Karlsruhe Stadt, Stuttgart. Nervenärzte: Bodenseekreis, Göppingen, Rhein-Neckar-Kreis.
Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten: Region Hochrhein-Bodensee.
Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen
sind – nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 30. August 2024 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.
Anordnung von Zulassungsbeschränkungen
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2024 fest, dass für bestimmte Arztgruppen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 2 ÄrzteZV mit verbindlicher Wirkung Zulassungsbeschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche:
Hausärztliche Versorgung:
Hausärzte: Rottenburg, Ulm, Weinheim.
Allgemeine fachärztliche Versorgung: Chirurgen und Orthopäden: Neckar-Odenwald-Kreis. Frauenärzte: Breisgau-Hochschwarzwald. HNO-Ärzte: Böblingen, Ludwigsburg. Kinderärzte: Hohenlohekreis, Schwäbisch Hall, Tuttlingen.
Nervenärzte:
Biberach, Rottweil.
Psychotherapeuten:
Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Heilbronn Stadt, Hohenlohekreis.
Urologen:
Breisgau-Hochschwarzwald.
Spezialisierte fachärztliche Versorgung:
Kinder- und Jugendpsychiater: Region Mittlerer Oberrhein.
Feststellung der Mindestversorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2024 fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent und für Ärzte sowie Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist:
Ärztliche Psychotherapeuten: Alb-Donau-Kreis, Calw, Heilbronn Stadt, Hohenlohekreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Zollernalbkreis. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten: Baden-Baden/Rastatt, Hohenlohekreis.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2024 gemäß § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i. V. mit § 25 Abs. 2 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Anteil in Höhe von 50 Prozent innerhalb des Mindestversorgungsanteils der ärztlichen Psychotherapeuten noch nicht ausgeschöpft ist:
Psychosomatiker: Bodenseekreis, Karlsruhe Land, Konstanz.
Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 30. August 2024 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsge -
sichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.
Feststellung der Mindestversorgungsanteile für die Gruppe der Nervenärzte
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg mit Beschluss vom 3. Juli 2024 stellt gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 12 Abs. 5 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen der Mindestversorgungsanteil von jeweils 50 Prozent der Differenz aus dem Versorgungsanteil in Höhe von 100 Prozent der regionalen Verhältniszahl und der tatsächlichen Anzahl der Nervenärzte sowie der Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie einerseits für Neurologen und andererseits für Psychiater sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie noch nicht ausgeschöpft ist. Weiterhin ist für die Nervenärzte sowie die Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent noch nicht ausgeschöpft:
Nervenärzte sowie Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie: Biberach, Freudenstadt, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Ravensburg.
Psychiater: Calw, Freudenstadt, Heidenheim, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Ravensburg, Schwäbisch Hall.
Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen
voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungsund Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-) Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 30. August 2024 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.
Feststellung
der Mindestversorgungsanteile für die Gruppe der Fachinternisten
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2024 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 1 BedarfsplanungsRichtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für die Rheumatologen ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 8 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist:
Rheumatologen:
Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein.
Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende Anträge auf (Neu-)Zulassung zu entscheiden, die mit den nach § 18 Ärzte-ZV erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 30. August 2024 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.
Feststellung der Höchstversorgungsanteile für die Gruppe der Fachinternisten
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2024 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 2 bis 5 BedarfsplanungsRichtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für Kardiologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 33 Prozent, für Gastroenterologen ein
Höchstversorgungsanteil in Höhe von 19 Prozent, für Pneumologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 18 Prozent und für Nephrologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent erreicht bzw. überschritten ist:
Kardiologen:
Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein.
Gastroenterologen:
Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart.
Pneumologen:
Region Donau-Iller, Region Hochrhein-Bodensee, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar.
Nephrologen:
Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein.
Der Zulassungsausschuss hat bei Zulassungen und Nachbesetzungen eines Fachinternisten sicherzustellen, dass die Höchstversorgungsanteile nicht überschritten werden.
Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 3. Juli 2024 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 2 bis 5 BedarfsplanungsRichtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für Kardiologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 33 Prozent, für Gastroenterologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 19 Prozent, für Pneumologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 18 Prozent und für Nephrologen ein Höchstversor-
gungsanteil in Höhe von 25 Prozent noch nicht erreicht ist:
Kardiologen:
Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg.
Gastroenterologen:
Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Ostwürttemberg, Region Südlicher Oberrhein.
Pneumologen:
Region Bodensee-Oberschwaben, Region Heilbronn-Franken, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein.
Nephrologen:
Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart.
Der Zulassungsausschuss hat bei Zulassungen und Nachbesetzungen eines Fachinternisten sicherzustellen, dass die Höchstversorgungsanteile nicht überschritten werden.
Stuttgart, 3. Juli 2024
Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg
Dr. Felix Tausch Vorsitzender
Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Geschäftsstelle:
Jahnstraße 40
70597 Stuttgart (Degerloch)
Telefon (07 11) 7 69 89-0
Fax (07 11) 7 69 89-50
Weitere Infos unter www.laek-bw.de
Suchtsymposium „Illegale Drogen –Geschichte und Gegenwart“
Eine Hybrid-Veranstaltung des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Termin:
Mittwoch, 20. November 2024 10.00–16.00 Uhr
Drogenproduktion und Vertrieb sind ein immenses, von weltweit agierenden Profiteuren betriebenes lukratives Geschäft. Über nationale Gesetze und internationale Vereinbarungen versuchen die Staaten ihre Bürger vor den schädlichen Auswirkungen dieser skrupellosen Geschäfte zu schützen. In unserem diesjährigen Suchtsymposium wollen wir Ihnen einen Einblick in die Entwicklung der nationalen Gesetze und internationalen Vereinbarungen sowie in die aktuellen Daten zum Konsum illegaler Drogen und auch zu dem jüngst in Deutschland teillegalisierten Cannabis vermitteln.
10.00–10.45 Uhr
Begrüßung und Einführung
Dr. med. Paula Hezler-Rusch Vorsitzende des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer Baden-Württemberg Anette Henninger Ärztliche Leitung Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung der Landeärztekammer
Baden-Württemberg
Moderation
Dr. med. Christoph von Ascheraden
Stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses „Suchtmedizin“ der Landesärztekammer
Baden-Württemberg
Grußwort
Dr. med. Wolfgang Miller
Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg
Grußwort
Minister Manne Lucha MdL
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration
Baden-Württemberg
Grußwort
Burkhard Blienert
Sucht- und Drogenbeauftragter der Bundesregierung
10.40–11.30 Uhr
Geschichte der staatlichen
Drogenpolitik
Vortrag und Diskussion
Dr. Wilfried Kunstmann 11.30–12.15 Uhr
Entwicklung von Drogenkonsum, Drogenkonsumstörungen und drogenbezogener Kriminalität in Europa und der Welt Vortrag und Diskussion
Anja Busse
Programmbeauftragte UNODC, Abteilung für Prävention, Therapie und Rehabilitation 12.15–13.15 Uhr
Mittagspause
13.15–14.00 Uhr
Die aktuelle Entwicklung des Drogenkonsums in Deutschland
Vortrag und Diskussion
Eva Krowartz
Institut für Therapieforschung (IFT) München
14.00–14.45 Uhr
Die aktuelle Drogenszene in B-W, Schwerpunkt Raum Stuttgart
Vortrag und Diskussion
Hendrik Weiß
Leiter des Drogendezernats beim Polizeipräsidium Stuttgart 14.45–15.30 Uhr
Aktuelle Gefahren für B-W –klinische Beobachtungen
Vortrag und Diskussion
Manuel Stenger
Zentralinstitut für Seelische Gesundheit (ZI) Mannheim
15.30–16.00 Uhr
Abschlussdiskussion und Zusammenfassung
Anmeldung:
Ausschließlich über das Portal der Landesärztekammer möglich. www.aerztekammer-bw.de/fobi
Sie haben dort die Möglichkeit zwischen einer Präsenz-Teilnahme in den Räumlichkeiten der Be -
zirksärztekammer Nordwürttemberg (begrenzte Plätze) oder einer Online-Teilnahme zu wählen. Bitte beachten Sie den jeweils geltenden Anmeldeschluss. Eine spätere Anmeldung ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
Unkostenbeitrag: Für die Veranstaltung fällt ein Unkostenbeitrag in Höhe von 30,– Euro an.
Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 6 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Ansprechpartner: Landesärztekammer
Baden-Württemberg Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung
Frau Hagdorn Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89-830
Fax (07 11) 7 69 89-88 08 30
E-Mail: fortbildungen@laek-bw.de www.aerztekammer-bw.de
Datenschutz-Fortbildung
Um sicher zu stellen, dass Ihre Arztpraxis im Bereich der datenschutztechnischen Regulatorik gut und sicher aufgestellt ist und die Praxisabläufe auch entsprechend ausgerichtet und abgestimmt sind, geben wir Ihnen mit dieser Veranstaltung ein kompaktes Update rund um das Thema Datenschutz, IT-Sicherheitsrichtlinie und ärztliche Schweigepflicht.
Im direkten Dialog und anhand von Praxisbeispielen bringt Ihnen das Referententeam in jeweils drei Impulsstatements die Thematik näher.
Dieses Kompakt-Seminar dient als sogenanntes „Onboarding“ zum Themenfeld Datenschutz. In vertiefenden Folgemodulen der einzelnen Referenten (Termin folgt), haben Sie später die Möglichkeit persönliche, individuelle Fragen und Fragestellungen in deren Fachgebiet zu bearbeiten.
Programm
Modul 1: IT-Sicherheitsrichtlinie ca. 45 Minuten
Modul 2: Die ärztliche Schweigepflicht ca. 45 Minuten
Modul 3: Datenschutz ca. 45 Minuten
Teilnahmebetrag: Die Veranstaltung ist kostenfrei. Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 3 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.
Anmeldung:
Ausschließlich online auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/fobi Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung
Herr Mangold
Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 89-46 00
Fax (07 11) 7 69 89-88 46 00
E-Mail: fortbildungen@laek-bw.de www.aerztekammer-bw.de
E-Rezept
Eine Fortbildung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg mit Unterstützung der gematik.
Die beiden Kammern möchten mit dieser Fortbildung ihren Teil dazu beitragen, die Möglichkeiten des elektronischen Rezeptes (E-Rezept) den Ärztinnen und Ärzten sowie den Apothekerinnen und Apothekern näher zu bringen und wichtige Informationen zur Anwendung zu vermitteln. Neben einer allgemeinen Vorstellung der Funktionen des E-Rezeptes wird zunächst ein Blick auf die Einsatzmöglichkeiten geworfen. Daran anschließend wird live aus dem Showroom zur Digitalisierung der Landesärztekammer das Ausstellen und Einlösen eines E-Rezeptes, mittels gematik-App und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) demonstriert. Dazu kommen erste Erfahrungsberichte aus ärztlicher Perspektive und Sicht der Apotheke. Anschließend werden möglichst viele Fragen beantwortet.
Nachdem der bundesweite Rollout des E-Rezeptes aufgrund eines fehlenden einfachen Einlöseweges eingestellt wurde, soll Mitte des Jahres mit der Unterstützung der eGK die Einführung des E-Rezeptes an Fahrt aufnehmen. Ab Januar 2024 ist das E-Rezept Pflicht!
Im Showroom zur Digitalisierung der Landesärztekammer BadenWürttemberg ist man nun mit Unterstützung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg erstmalig in der Lage, den kompletten Prozess des E-Rezeptes, von Ausstellung in der Arztpraxis bis hin zur Einlösung und Ausgabe in der Apotheke darzustellen. Die Kammern hoffen damit ihren Mitgliedern eine weitere wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung der Digitalisierung anbieten zu können.
Programm
• Einleitung durch Landesärztekammer & Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
• Einführung in die Thematik
E-Rezept
• Live-Demonstration der aktuellen Einlösewege des E-Rezeptes (Papierausdruck, E-Rezept-App, eGK)
• Erfahrungsberichte
• Fragen unter Moderation durch Landesärztekammer Baden-Württemberg
• Teilnahmebetrag:
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Fortbildungspunkte:
Die Veranstaltung ist mit 2 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer
Baden-Württemberg anerkannt.
Anmeldung:
Ausschließlich online auf der Website der Landesärztekammer
Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/fobi Ansprechpartner: Landesärztekammer
Baden-Württemberg Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung
Herr Mangold
Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart
Telefon (07 11) 7 69 89-46 00
Fax (07 11) 7 69 89-88 46 00
E-Mail: fortbildungen@laek-bw.de www.aerztekammer-bw.de
Medizindidaktische Fortbildung für Moderatoren, Tutoren, Referenten und Kursleiter
In diesem Seminar wollen wir Ihnen einen praktischen Leitfaden für die Entwicklung und Durchführung professioneller und wirksamer Live-Online-Seminare für medizinische Fachkreise an die Hand geben, mit der Sie zum Beispiel Vorträge auf virtuellen Medizinkongressen, akkreditierte Online-Fortbildungen, aber auch virtuelle Arbeitsgruppen und Expertenrunden zukünftig effektiver und deutlich entspannter halten können.
Die Teilnahme lohnt sich für Sie vor allem, wenn Sie in kurzer Zeit einen Online-Vortrag gestalten oder vorhandene Präsentationsunterlagen für den Einsatz in LiveOnline-Events optimieren möchten, um eine maximale Wirkung zu erzielen. Sie erhalten einen Überblick über den Ablauf eines professionellen Live-OnlineSeminars, die Zusammenarbeit mit Live-Online-Moderatoren und weiteren Helfern und dem Einsatz der notwendigen Technik von Webcam bis zum digitalen Whiteboard. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihren Arbeitsplatz für LiveOnline-Seminare ergonomisch einrichten und vor der Webcam gleichzeitig eine gute Figur machen. Dabei schauen wir uns aber nicht nur die technischen Voraussetzungen zur Durchführung effektiver Live-Online-Seminare an. Besonders beschäftigen wir uns auch mit der Frage, wie Sie im Live-Online-Seminar eine Verbindung zu Ihren Teilnehmern herstellen und einen echten,interaktiven Austausch erreichen können.
Programm
Modul 1:
Technische Grundlagen
Modul 1 behandelt die technischen Grundlagen für die Durchführung von Live-OnlineVeranstaltungen.
Die Teilnehmer lernen technische Hintergründe und Funktionen von VC-Systemen mit ihren Rollenmodellen und Aufgabenverteilungen kennen und erhalten Tipps für die Auswahl der richtigen Technik und der Einrichtung
eines eigenen Online-SeminarArbeitsplatzes.
Modul 2:
Live-Online-Moderation
Modul 2 behandelt Ablauf und Dramaturgie von Live-OnlineVeranstaltungen und richtet sich sowohl an Moderatoren wie auch an Referenten.
Sie lernen die einzelnen Phasen einer spannenden und abwechslungsreichen Veranstaltung kennen und können eigene Veranstaltungskonzepte entwickeln.
Modul 3: Inhalte entwickeln und gestalten
Die Präsentation ist im OnlineVortrag – neben der Stimme des Referenten – das wichtigste Informationsmedium. Gleichzeitig ist die Vortragssituation für den Referenten eine völlig andere wie im Präsenzvortrag: Er präsentiert ohne direktes Feedback vom Publikum alleine vor der Linse der Kamera.
In Modul 3 lernen Sie, wie Sie ansprechende, aktivierende und unterhaltende Vortragsfolien gestalten und souverän vortragen.
Modul 4:
Interaktionen gekonnt einsetzen
In diesem Modul lernen Sie, die interaktiven Funktionen des VC-Systems, wie Whiteboards, Umfragen, Polls u.v. m. sinnvoll und für verschiedene Phase im Live-Online-Event einzusetzen.
Teilnahmebetrag:
Die Veranstaltung ist kostenfrei. Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 3 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt. Anmeldung:
Ausschließlich online auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/fobi Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung
Herr Mangold Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart Telefon (07 11) 7 69 89-46 00 Fax (07 11) 7 69 89-88 46 00 E-Mail: fortbildungen@laek-bw.de

Geschäftsstelle: Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Notfalltraining in Ihrer Arztpraxis
Jemand wird im Wartezimmer bewusstlos, ein Patient erleidet einen Schlaganfall oder im schlimmsten Fall einen HerzKreislauf-Stillstand. Notfälle passieren!
Sind Sie darauf vorbereitet? Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung in Ihrer Praxis. Unsere Trainer besprechen mit Ihnen den Ablauf im Notfall, geben Tipps zu Ihrer Ausstattung und üben mit Ihnen und Ihrem Team Notfallsituationen direkt vor Ort. Ziel des Trainings ist es, höhere Sicherheit in der Versorgung von Notfallpatienten zu vermitteln, die notfallmedizinischen Kenntnisse aufzufrischen und Ihr Personal als Einheit agieren zu lassen. Vom Erkennen eines Notfallpatienten bis zur Übergabe an den Notarzt wird die Behandlung und Organisation durchgesprochen und praktisch umgesetzt. Durch die Übung wird das Erlernte gefestigt.
Termin: individuell auf Anfrage/ Zeitrahmen ca. 4 Stunden
Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Praxisteam
Ansprechpartner und Anmeldung: Fachbereich
Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag:
Die Kosten für ein Notfalltraining mit max. 10 Teilnehmern (größere Gruppen auf Anfrage) belaufen sich auf 320,00 Euro zzgl. Fahrtkosten von 0,55 Euro/km.
Veranstaltungsort: in Ihrer Praxis Änderungen bleiben vorbehalten.
Fortbildung zur Nicht-ärztliche Praxisassistent (NäPa) –online und in Präsenz
Sie wollen sich fortbilden und mehr Verantwortung übernehmen? Sie streben eine selbstständigere Arbeitsweise und Abwechslung im Praxisalltag an?
Dann werden Sie Nicht-ärztliche/-r Praxisassistent/-in, kurz – NäPa!
Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Website unter folgendem Link:
Teilnehmerbeitrag: Die Fortbildungskosten finden Sie auf unserer Website unter folgendem Link: :
Termin:
Die Terminübersichten des Kurslaufes 2024/2025 finden Sie auf unserer Website unter dem oben genannten Link.
Zielgruppe:
Medizinische Fachangestellte bzw. Arzthelfer/-innen sowie Absolventen anderer medizinischer Fachberufe mit entsprechender Berufserfahrung
Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ cas/login
Ansprechpartner: Fachbereich
Medizinische Fachangestellte, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-213, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: mfa@baek-nw.de
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart und online Änderungen bleiben vorbehalten.
Update 24 –
Online-Veranstaltungsreihe
Im Rahmen unserer Veranstaltungsreihe „Update 24“ erhalten Sie einen kurzen und informativen Einblick in brandaktuelle Themen.
Freuen Sie sich auf die dritte Veranstaltung in 2024. In dieser wird Frau Dr. med. Birgit Stock, Fachärztin für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Oberärztin der Klinik für Kinderund Jugendmedizin an den SLK Kliniken Heilbronn zusammen mit Frau Dr. phil. Kerstin Stülb, M. Sc. Psychologin, Klinik für Kinder- und Jugendmedizin SLK Kliniken Heilbronn über die Auswirkungen die Corona, Krieg und andere Krisen auf die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen haben informieren.
Das Schwerpunktthema lautet „Kinder in Krisenzeiten“
Diese Veranstaltung findet online statt und kann von zu Hause aus mitverfolgt werden.
Termin:
Mittwoch, 11. September 2024
19.00–20.30 Uhr
In Planung: Thema: Sepsis Dezember 2024 an einem Mittwoch – genauer Termin folgt
Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen
Anmeldung: https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro Veranstaltungsort: online Fortbildungspunkte: 2 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Train the Trainer – KWBW-Modul für WBB für Allgemeinmedizin
Dieses Seminar richtet sich an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die Ärztinnen und Ärzte (AiW) zum Facharzt für Allgemeinmedizin weiterbilden.
Im Rahmen dieses zweitägigen Seminars, bestehend aus Fachvorträgen mit konkreten Fallvorstellungen und praktischen Übungen in Kleingruppen, erhalten Sie rechtliche, organisatorische und strukturelle Sicherheit im Umgang mit Ihren Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung.
Freuen Sie sich auf folgende Themenschwerpunkte:
• Überblick über die KWBW Verbundweiterbildung Plus
• Voraussetzungen für die Weiterbildung
• Abrechnung
• Fördermöglichkeiten
• Besondere Fallkonstellationen
• Übergang zum Fachgespräch
• Fallbesprechung
Hinweis: Das KWBW-Modul versteht sich als Zusatzmodul zum Seminar „Train the Trainer Kurs –für Weiterbilder“ am Folgetag (14. 09. 2024). Wenn Sie beide Veranstaltungen buchen und besuchen, können Sie als Weiterbilder die P1-Pauschale abrechnen.
Termin: Freitag, 13. September 2024 16.00–21.00 Uhr
Zielgruppe: Hausärzte und die Kollegen, die Ärzte in Weiterbildung für die Allgemeinmedizin weiterbilden Anmeldung: https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 60,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Train the Trainer –Kurs für Weiterbilder
Dieses Seminar unterstützt Sie als Weiterbilder bei der täglichen Arbeit mit den Ärzten in Weiterbildung (ÄiW). Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen vor allem die Themen „Dokumentation und Zeugniserstellung“ sowie „Feedback und Feedbacktraining“, welche in Kleingruppen vermittelt werden. Falls Sie als Weiterbilder ÄiW zum Facharzt für Allgemeinmedizin anleiten, auch im Rahmen einer Rotation, und Interesse an der Teilnahme an der KWBW-Verbundweiterbildung plus haben, können Sie die Veranstaltung „Train the Trainer – KWBW-Modul“ am 13. September 2024 buchen und besuchen, um als Weiterbilder die P1-Pauschale abrechnen zu können.
Termin:
Samstag, 14. September 2024 9.00–15.30 Uhr
Zielgruppe: Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen.
Anmeldung: https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 110,– Euro
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart
Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Fachwirt/in für ambulant medizinische Versorgung –online und Präsenz
Fachwirtinnen und Fachwirte für ambulante medizinische Versorgung sind gefragte Fachkräfte im Gesundheitswesen. Durch vielseitiges Fachwissen u. a. auf den Gebieten Praxismanagement, Qualität und Datenschutz stellen sie eine qualifizierte Patientenversorgung sicher und haben gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse im Blick. Sie organisieren Arbeitsabläufe und übernehmen häufig Verantwortung für die Führung und Anleitung von Mitarbeitern. Dass der Abschluss einen erfolgreichen Karrierestart darstellt, belegt eine Umfrage unter allen ehemaligen Teilnehmerinnen. Hier geben 90 Prozent der Befragten an, dass Sie ihre beruflichen Ziele durch die Fortbildung erreichen konnten und mittlerweile Leitungspositionen in der ambulanten und stationären Versorgung belegen. Die Mehrheit der Absolventinnen konnte diesen Karriereschritt bei ihrem aktuellen Arbeitgeber verwirklichen. Die Fortbildung wird im BlendedLearning-Format mit wechselnden Online- und Präsenzphasen durchgeführt. Für die Teilnahme an der Fortbildung ist daher ein PC oder Laptop bzw. Tablet mit Mikrofon und eine stabile Internetverbindung erforderlich. Der Pflichtteil besteht aus acht Modulen mit jeweils 40 Unterrichtseinheiten (UE). Jedes Modul setzt sich aus 12 UE Onlineunterricht, 12 UE Selbstlernphase und 16 UE Präsenzunterricht zusammen.
Der Wahlteil umfasst insgesamt 120 Stunden. Er beinhaltet anerkannte Qualifizierungen in medizinischen Schwerpunktbereichen. Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Website unter folgendem Link:
Termin:
Unser Kurslauf 2024/2025 startet am 14. September 2024
Zielgruppe:
Medizinische Fachangestellte bzw. Arzthelfer/-innen sowie Absolventen anderer medizinischer Fachberufe mit entsprechender Berufserfahrung
Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ cas/login
Ansprechpartner: Fachbereich
Medizinische Fachangestellte, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-213, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: mfa@baek-nw.de
Teilnehmerbeitrag:
Pflichtteil: 2.000,– Euro Prüfungsgebühr:180,– Euro
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart und online Änderungen bleiben vorbehalten.
Notfallfachkraft in der Arztpraxis
Erwerben Sie besondere Fachund Handlungskompetenzen bei Notfällen und werden Sie zu einem unverzichtbaren Ansprechpartner für Ihren Arbeitgeber!
Mit der Fortbildung zur Notfallfachkraft qualifizieren Sie sich auf dem Gebiet der Notfallmedizin, des Notfallmanagements und der Gefahrenabwehr und werden somit zum Spezialisten und kompetenten Ansprechpartner in diesem bedeutenden Bereich einer Arzt- oder Notfallpraxis.
In insgesamt 5 Modulen aktualisieren Sie Ihre Fähigkeiten bei der Ersten Hilfe, trainieren die Wiederbelebung und verschiedene Notfallsituationen, zudem lernen Sie die Grundsätze der Gefahrenabwehr und die Organisation von Abläufen bei der Notfallversorgung kennen.
Mit Ihren Kompetenzen bieten Sie Ihrem Arbeitgeber zudem die Möglichkeit, einen Teil der Verpflichtungen, die sich aus den berufsgenossenschaftlichen Regelungen oder den Arbeitsschutzgesetzen ergeben, abzudecken.
Inhalte und Umfang:
Die Fortbildung zur Notfallfachkraft setzt sich aus den folgenden 5 Modulen zusammen:
Modul 1: Erste-Hilfe-Grundausbildung (16 UE)
Modul 2: Erste-Hilfe-Training „Reanimation“ (9 UE)
Modul 3: Erste-Hilfe-Training „Praxisfälle“ (8 UE)
Modul 4: Seminar „Brandschutz“ (4 UE)
Modul 5: Seminar „Notfallmanagement“ (8 UE)
Abschluss:
Nach Abschluss aller 5 Module innerhalb von 2 Jahren erhalten Sie das Zertifikat Notfallfachkraft in der Arztpraxis. Eine regelmäßige Teilnahme an der Fortbildung „Notfallfachkraft: Fresh-up“ wird empfohlen, um die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aktuell zu halten.
Die Module der Notfallfachkraft können unabhängig voneinander bzw. einzeln belegt werden; Sie erhalten dann kein Zertifikat, jedoch eine Teilnahmebescheinigung zum jeweils besuchten Modul.
Veranstaltungstermine:
Modul 1: Erste-Hilfe-Grundausbildung
Samstag/Sonntag, 14./15. September 2024
9.00–16.30 Uhr
Modul 2: Erste-Hilfe-Training „Reanimation“
Samstag, 28. September 2024
9.00–17.00 Uhr
Modul 3: Erste-Hilfe-Training „Praxisfälle“
Samstag, 9. November 2024
12.00–19.15 Uhr
Modul 4: Seminar „Brandschutz“
Samstag, 9. November 2024
8.30–11.30 Uhr
Modul 5: Seminar „Notfallmanagement“
Samstag, 7. Dezember 2024 9.00–16.30 Uhr Fresh-Up
Samstag, 30. November 2024 9.00–17.00 Uhr
Fortbildungskosten:
Modul 1 (Erste-Hilfe-Grundausbildung): 35,– Euro Modul 2 (Erste-Hilfe-Training „Reanimation“): 45,– Euro Modul 3 (Erste-Hilfe-Training „Praxisfälle“): 45,– Euro Modul 4 (Seminar „Brandschutz“): 45,– Euro Modul 5 (Seminar „Notfallmanagement“): 65,– Euro Teilnahmevoraussetzung: Medizinische Fachangestellte (auch schon während der Ausbildung möglich) Anerkennungen: Eine Anerkennung bisheriger Kurse erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Zur Prüfung reichen Sie eine maximal 2 Jahre alte Bescheinigung per E-Mail ein (notfallmedizin@baek-nw.de). Generell ist zu beachten, dass maximal 2 Module anerkannt werden. Ein Erste-Hilfe-Kurs mit 16 UE kann auf das Modul 1 angerechnet werden, ein Sanitätskurs auf die Module 1 und 2 und die Fortbildung zur Fachwirtin auf die Module 1 und 5. Kontakt: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de Anmeldung:
https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden Änderungen bleiben vorbehalten.
Nicht-ärztliche/-r Praxisassistent/in (NäPa) – Refresher-Kurs
In diesem 16-stündigen Modul, werden Sie in 2 Tagen in den Inhalten Notfallmanagement und Digitalisierung/Telemedizin geschult.
Notfallsituationen während eines Hausbesuchs sind keine Seltenheit und die Verantwortung der NäPa’s wächst zunehmend. Frischen Sie Ihr Wissen auf, um im Ernstfall richtig reagieren zu können.
Des Weiteren befindet sich das Berufsbild der NäPa im Hinblick auf die voranschreitende Digitalisierung in einem stetigen Wandel. Wir helfen Ihnen die neuesten Entwicklungen in der Telemedizin kennen zu lernen.
Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Website unter folgendem Link:
Onlinefortbildung – Beratung zur Patientenverfügung und gesundheitliche Vorausplanung –eine Aufgabe für Hausärzte
Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist eine wichtige Möglichkeit für Ihre Patienten, ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen und eigenständig zu entscheiden, welche medizinischen und lebenserhaltenden Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn sie im Ernstfall dazu nicht mehr in der Lage sind. Die ärztliche Beratung zur Patientenverfügung ist ein anspruchsvolles und sensibles Thema, bei dem Sie als Arzt ethische, rechtliche und medizinische Gesichtspunkte berücksichtigen müssen. Im Rahmen dieses Seminars werden nachfolgende Fragestellungen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geklärt und diskutiert, um Ihnen praktische Hilfestellungen für Ihren Praxisalltag an die Hand zu geben:
Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 60,– Euro Veranstaltungsort: Online-Seminarraum Fortbildungspunkte: 4 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
9. ISTN –Interdisziplinärer Stuttgarter Tag der Notfallmedizin –online oder Präsenz
Jeder Patient ist interdisziplinär, sobald er verschiedene Symptome aufzeigt. Erst mit einer Diagnosestellung wird er einer Fachdisziplin zugeordnet. Der Weg vom Symptom zur Diagnose ist dabei elementar und nicht immer eindeutig. Wer begleitet die Patienten auf diesem Weg?
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart oder online
Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Curriculum –Psychosomatische Grundversorgung
Termine:
17.–18. September 2024 oder 3.–4. Dezember 2024 jeweils Di–Mi, 9.00–16.15 Uhr
Zielgruppe:
Nicht-ärztliche/-r Praxisassistent/-in
Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ cas/login
Ansprechpartner: Fachbereich
Medizinische Fachangestellte, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-213, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: mfa@baek-nw.de
Teilnehmerbeitrag: 120,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Änderungen bleiben vorbehalten.
• Wie können Sie Patienten bestmöglich zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beraten?
• Welche Bedeutung und welche Konsequenzen haben Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in Ihrer praktischen ärztlichen Tätigkeit?
• Wie sind die gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung?
Innerhalb der Veranstaltung wird der Inhalt der relevanten Gesetze besprochen und ein evaluiertes und seit Jahren erprobtes regionales Beratungsangebot der Esslinger Initiative e. V. vorgestellt. Die konkreten Inhalte des Programmes werden noch bekanntgegeben.
Termin: Freitag, 20. September 2024 13.30–17.00 Uhr
Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen
Anmeldung: https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Das sind im ambulanten Bereich die Hausärzte. Im stationären Bereich nehmen diese Rolle die Notfallmediziner in einer interdisziplinären Notfallambulanz wahr. Seien sie gespannt auf praktische Fallbeispiele die die Interdisziplinarität zwischen den Fachrichtungen beleuchten und die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Medizin voranbringen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, vorab eigene Fälle zu nennen, welche anschließend im Plenum behandelt werden.
Termin: Samstag, 21. September 2024 9.00–13.00 Uhr
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung
Anmeldung: https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 40,– Euro
Erweitern Sie Ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen bei der Gestaltung der ArztPatienten-Beziehung, in der frühzeitigen und zutreffenden Diagnose psychischer und psychosomatischer Störungen und bei der Weitervermittlung der Patienten in eine fachspezifische Behandlung. Im Laufe dieses Kurses erlernen Sie grundlegende theoretische Konzepte der Psychosomatik, wichtige Aspekte der ärztlichen Gesprächsführung mit psychosomatischen Patienten und Sie erhalten eine Einführung in die Balintgruppenarbeit. Diese Kompetenzen ermöglichen Ihnen, psychische, funktionelle, psychosomatische und somatopsychische Erkrankungen besser zu erkennen, im Rahmen Ihres Fachgebietes durch verbale Interventionen zu behandeln und wichtige Weichenstellungen zum Wohle Ihrer Patienten vorzunehmen.
Der 80-stündige Kurs richtet sich nach dem Curriculum „Psychosomatische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2001 und erfüllt die inhaltlichen Anforderungen der KBV (nach den Ziffern 35100 und 35110 des EBM) und der aktuellen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Themenschwerpunkte:
• Definition und Perspektiven der Psychosomatik
• die Entstehung von psychosomatischen und psychischen Erkrankungen
• psychotherapeutische Verfahren und Institutionen
• Patienten mit Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen und Psychosomatosen
• Suchtbehandlung
• somatopsychische Störungen
• chronische Erkrankungen und Palliativmedizin
• Angst-, Ess- sowie Sexualstörungen
• Dissoziative Störungen
• Suizidalität
Terminauswahl:
jeweils Samstag, 9.00–16.15 Uhr 21. September 2024
23. November 2024 14. Dezember 2024
Termine sind einzeln buchbar. Der Einstieg ist auch unterjährig möglich, etwaig nicht besuchte Termine können im Folgejahr absolviert werden.
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Anmeldung: https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner:
Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 98,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 8 Punkte je Termin Änderungen bleiben vorbehalten.
Assistenz Wundmanagement –online oder in Präsenz
Erwerben Sie leitlinienkonformes Wissen und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten, um die Ärztinnen und Ärzte in der Versorgung von Patienten mit Wunden kompetent und effizient zu entlasten. Sie unterstützen die Ärztinnen und Ärzte bei der Planung, Vorbereitung, Dokumentation, Durchführung und Nachbereitung der ärztlichen Tätigkeiten, durch Mitwirkung bei der Diagnostik und Therapie. Delegierbare ärztliche Tätigkeiten werden qualifiziert durchgeführt und begleitet und die Patientinnen und Patienten im Umgang mit ihren Wunden und der Wundheilung beraten.
Die Fortbildung umfasst 40 Unterrichtseinheiten (UE) und besteht aus einem Basismodul mit 10 UE sowie einem Aufbaumodul mit 30 UE. Sollten Sie das Modul B8 der Nicht-ärztlichen Praxisassistent/-in absolviert haben, kann Ihnen dieses Modul hierfür angerechnet werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Website unter folgendem Link:
33. Psychosomatischer Tag –„Innen & Außen“
Termine: jeweils Freitag
Basismodul:
27. September 2024 online
9.00–17.45 Uhr
Aufbaumodul:
11. Oktober 2024 online 18. Oktober 2024 online 25. Oktober 2024 Präsenz (mit Lernerfolgskontrolle)
Der Präsenzunterricht findet in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg von 9.00 bis 16.00 Uhr statt. Der Online-Unterricht findet von 9.00 bis 16.00 Uhr statt.
Zielgruppe:
Medizinische Fachangestellte bzw. Arzthelfer/-innen sowie Absolventen anderer medizinischer Fachberufe mit entsprechender Berufserfahrung
Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ cas/login
Ansprechpartner: Fachbereich
Medizinische Fachangestellte, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-213, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: mfa@baek-nw.de
Teilnehmerbeitrag:
Aufbaumodul: 200,– Euro Basismodul: 80,– Euro
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart und online Änderungen bleiben vorbehalten.
Sie können keine körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter den somatischen Beschwerden ein psychisches Leiden steckt? Für eine umfassende Behandlung Ihrer Patienten ist eine kontinuierliche Auffrischung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet der Psychosomatik essentiell. Bereits während der Weiterbildung kristallisiert sich die Bedeutung fundierter psychosomatischer Kenntnisse heraus. Um diese weiter zu vertiefen, laden wir Sie zum 33. Psychosomatischen Tag ein. Neben dem Curriculum Psychosomatische Grundversorgung bietet der Psychosomatische Tag Ihnen seit 33 Jahren topaktuelle und spannende Themen mit hervorragenden Referenten, damit Sie Ihre Fachkenntnisse über das Wechselspiel zwischen Körper und Psyche erweitern können.
Themenschwerpunkte & Redner:
9.00–9.15 Uhr
Begrüßung und Moderation
Dr. Björn Nolting, Ingrid Scheinhütte-Geiger 9.15–10.30 Uhr
Erwachsenwerden heute –Schwierigkeiten Jugendlicher und junger Erwachsener in Zeiten von Umbruch und Krise
Dr. med. Holger Salge 10.30–10.45 Uhr
Pause
10.45–12.00 Uhr
Zur Arzt-Patient-Beziehung, Fokus oder Nostalgie?
Dr. med. Peter Stammberger 12.00–13.00 Uhr
Arbeit in Kleingruppen 13.00–13.45 Uhr
Pause
13.45–15.00 Uhr
Gesunde Haut – Gesunde Psyche – Was hat die Haut mit der Psyche zu tun?
Prof. Dr. med. Uwe Gieler 15.00–15.15 Uhr
Pause
15.15–16.00 Uhr
Arbeit in Kleingruppen
16.00–16.15 Uhr
Abschlussplenum
Die Teilnahme am Psychosomatischen Tag kann auf die curriculare Fortbildung Psychosomatische Grundversorgung angerechnet werden
Termin: Samstag, 12. Oktober 2024 9.00–16.15 Uhr
Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen
Anmeldung: https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 98,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) –Kurs II
Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psychotherapeutischen Dialogs.
Nach den Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich. Hierfür wird 2024 der Kurs II (I bis III) angeboten.
Diese spannenden Themenbereiche erwarten Sie u. a.:
• Behandlung psychosomatischer Patienten
• Psychosenbehandlung
• Operationalisierte Psychodynamische Diagnostik (OPD)
• Akutbehandlung und Krisenintervention
• Gruppentherapie
• Essstörungen
• Spezifika der ambulanten Behandlung und der Behandlung von Kindern und Jugendlichen Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter.
Termin:
13.–18. Oktober 2024 So–Fr, jeweils ganztags
Zielgruppe:
Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie
Anmeldung: https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner:
Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de
Teilnehmerbeitrag: 690,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht)
Veranstaltungsort:
Tagungshaus Kloster Heiligkreuztal, Am Münster 7, 88499 Altheim Fortbildungspunkte: 55 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Alternativbetreuung
Sie wünschen sich eine einfache und effektive Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrer Praxis?
Mit der Alternativbetreuung haben Sie in diesem Bereich ein Angebot, das speziell auf niedergelassene Ärzte zugeschnitten ist. Sie als Praxisinhaber kennen die Stärken und Schwächen Ihrer Praxis am besten und können
mit dieser Form der Betreuung den Arbeitsschutz weitestgehend selbst übernehmen und nach Ihrem individuellen Bedarf gestalten. Zudem können Sie die Synergie mit Ihrem QM-System nutzen, in dem viele Vorgaben des Arbeitsschutzes bereits umgesetzt sind. Die Alternativbetreuung wird in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege angeboten.
Unsere Leistungen:
• Erstschulung zu Beginn der Alternativbetreuung als „Motivations- und Informationsmaßnahme“ mit Tipps und Hilfen zur Umsetzung in der Praxis
• Begehung Ihrer Praxis durch einen Arbeitsschutzexperten –auf Wunsch oder bei konkretem Bedarf
• Beratung bei Arbeitsschutzfragen
• Unterstützung bei anlassbezogener Betreuung, telefonisch oder vor Ort
• Fortbildungsschulung, die innerhalb von 5 Jahren zur Aktualisierung Ihrer Arbeitsschutzkenntnisse vorgeschrieben ist
Diese Leistungen sind mit der Jahresgebühr für Einzel- oder Gemeinschaftspraxen abgedeckt. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist kein Bestandteil der Alternativbetreuung und muss gesondert veranlasst werden.
Termin:
Mittwoch, 16. Oktober 2024 17.00–22.00 Uhr online
Zielgruppe: Niedergelassene Ärzte
Anmeldung: https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner:
Fachbereich Arbeitsschutz, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: arbeitsschutz@baek-nw.de
Teilnehmerbeitrag: Jahresbeitrag 99,– Euro inkl. MwSt. Sie erhalten ein Komplettpaket.
Veranstaltungsort: Online-Seminarraum Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten
Akutfälle aller Fachgebiete
Sie sind seit vielen Jahren ärztlich tätig, in der eigenen Praxis oder als Vertreter, im Notfalldienst oder auch in der Klinik? Sie möchten sich auf dem Laufenden halten und interessieren sich für Neuerungen in der Medizin auch fachgebietsübergreifend? Sie sind vielleicht schon im Ruhestand?
Dann ist die Fortbildung „Akutfälle aller Fachgebiete“ ideal, um Ihr Know-how zu erweitern und auf den neuesten Stand zu bringen, denn: Sobald Sie im Notfalldienst tätig sind, werden Sie mit Patientenbeschwerden aus nahezu allen Bereichen der Medizin konfrontiert. Entsprechend erhalten Sie einen kompakten Überblick vom Auge bis zum Zeh, von der Haut bis zum Darm. Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten Informationen zu Krankheits-/ Notfallbildern folgender Bereiche:
• Kardiologie
• Pädiatrie
• Neurologie (u. a. Schlaganfall, Schwindel, Migräne)
• HNO (u. a. Nasenbluten, Entzündungen)
• Abdomen
• Chirurgische Notfälle
• Gynäkologie (u. a. Blutungen) Anhand von detaillierten Fallbeispielen und Vorträgen werden Ihnen die aktuellen Diagnostikund Therapieempfehlungen zu relevanten Krankheitsbildern nahegebracht. In praktischen Übungen können Sie Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen auffrischen. Selbstverständlich wird auf lebensbedrohliche Situationen bis hin zur Reanimationspflicht eingegangen. Sie haben schon länger keinen Blasenkatheter mehr gelegt oder eine Reanimation mit Hilfsmitteln durchgeführt? Beides können Sie hier am Phantom üben. Darüber hinaus werden wichtige organisatorische Fragen des Notfalldienstes in BadenWürttemberg geklärt.
Kombination aus Online- und Präsenzseminaren
1. Tag/2. Tag: Online-Seminare von zu Hause oder Ihrer Praxis
3. Tag: praktische Unterweisungen in Kleingruppen sowie weitere Fachvorträge in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg
Termin: 18.–20. Oktober 2024 Freitagnachmittag bis Sonntagmittag
Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung
Anmeldung: https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 250,– Euro Veranstaltungsort: online und Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 28 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Praxisorientiertes Notfallseminar Frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf und reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher.
In Notfällen ist schnelles und sicheres Handeln gefragt. Erlernen Sie eine einfache und strukturierte Vorgehensweise zur Versorgung vitalbedrohter Patienten und gewinnen Sie Sicherheit bei der Behandlung von Notfällen. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie weitere lebensrettende Sofortmaßnahmen. Mit denen im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vitalbedrohte Patienten, lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit, um für den Ernstfall bestens vorbereitet zu sein.
Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus über Ihre Erfahrungen.
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Termin:
Samstag, 19. Oktober 2024 9.00–17.00 Uhr
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Anmeldung: https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de
Teilnehmerbeitrag: 130,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 10 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Gelbfieberimpfung –Fortbildung für Ärzte –online oder Präsenz
Die Reisemedizin soll Reisenden allgemein sowie chronisch Kranken, eine umfassende Vorbereitung für ihre Reise liefern. Sie beinhaltet dabei weit mehr als nur eine Beratung und die anschließende Durchführung von Schutzimpfungen gegen z. B. Hepatitis, invasive Meningokokken-Erkrankungen und Typhus. Neben Informationen zur Durchführung von Gelbfieberimpfungen, zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle und dem epidemiologischen Kontext der Endemiegebiete, stehen die aktuelle Weltseuchenlage, Reiseimpfungen sowie neue Impfstoffe und Impfrisiken im Mittelpunkt der Veranstaltung.
Das Seminar wendet sich vorzugsweise an Ärzte, die in BadenWürttemberg bereits als Gelbfieberimpfstelle registriert sind. Darüber hinaus können alle, die sich in ihrer täglichen Praxis mit reisemedizinischen Fragestellungen befassen ebenso teilnehmen, wie an diesen Themen interessierte Ärzte aller Fachrichtungen. Diese Veranstaltung wird live übertragen und kann von zu Hause aus online mitverfolgt werden.
Diese Fortbildung wird vom Regierungspräsidium Stuttgart für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt.
Termin:
Samstag, 9. November 2024 9.00–16.30 Uhr
Zielgruppe:
Ärzte aller Fachrichtungen
Anmeldung:
https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner:
Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de
Teilnehmerbeitrag: 50,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart oder online
Fortbildungspunkte: 9 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Fit für den Notfall –Der Kindernotfall
Wissen Sie, wie ein Kind im Notfall richtig behandelt werden muss?
Notfälle mit Kindern stellen immer besondere Herausforderungen dar:
• Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes?
• Wie muss ich Sauerstoff verabreichen?
• Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente?
• Welches sind die häufigsten Kindernotfälle?
All diese Fragen und mehr beantworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Termin:
Mittwoch, 13. November 2024 18.00–22.00 Uhr
Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen
Anmeldung:
https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
13. Stuttgarter Tag für Infektiologie – online oder Präsenz
In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektiologie –dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor – bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg den Stuttgarter Tag für Infektiologie an. Hier erfahren Sie Neuigkeiten zu aktuellen Herausforderungen und vertiefen Ihre Kenntnisse in Prävention, Diagnostik und Therapie von Infektionen. Die Veranstaltung zielt darauf ab, Ihre Kompetenz für Fragestellungen im vielfältigen Bereich der Infektiologie zu stärken.
Die Veranstaltung widmet sich jährlich einem aktuellen Schwerpunktthema, welches auf der Homepage, im Ärzteblatt BadenWürttemberg und über den Mailingservice im Vorfeld bekannt gegeben wird.
Wir laden Sie herzlich zu diesem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion ein und begrüßen Sie auch im Namen unseres Kooperationspartners Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS)!
Termin: Samstag, 16. November 2024 9.00–14.45 Uhr
Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen
Anmeldung:
https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer
Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart oder online
Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro Fortbildungspunkte: 6 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.
Ambulante Versorgung älterer Menschen
Vertiefen und erweitern Sie Ihr Wissen sowie Ihre Fertigkeiten und Fähigkeiten im immer bedeutsamer werdenden Bereich der ambulanten Versorgung älterer Menschen über die in der Ausbildung vorgesehenen Ziele und Inhalte hinaus. Sie unterstützen Ärzte bei der Motivation, Beratung und Beobachtung der Patienten, der Beratung von Angehörigen, bei Hausbesuchen, beim Wundmanagement und der Koordination und Organisation und führen delegierbare Leistungen durch.
Die gesamte Fortbildung umfasst 60 Unterrichtseinheiten (UE). Um die Fortbildung vollständig abzuschließen ist zusätzlich der Besuch der Module „Kommunikation und Gesprächsführung“ (8 UE) sowie „Wahrnehmung und Motivation“ (8 UE) erforderlich. Diese Module sind in vielen anderen Fortbildungen bereits enthalten, z. B. im Pflichtteil der Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung und in der Fortbildung zur Nicht-ärztliche/-r Praxisassistent/-in, können jedoch auch einzeln gebucht werden. Ebenso ist der Besuch der Fortbildung „Wundmanagement Basismodul“ (10 UE) erforderlich um die Fortbildung abzuschließen. Sollten Sie das Modul B8 der Nicht-ärztlichen Praxisassistent/-in. absolviert haben, kann Ihnen dieses Modul hierfür angerechnet werden.
Bekanntmachungen
Die Hausarbeit besteht aus der Dokumentation von vier Hausbesuchen inkl. Kurzbeschreibung, die anschließend im Rahmen eines Kolloquiums vorgestellt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Website unter folgendem Link:
Patientenbegleitung und Koordination
Sie unterstützen bei der strukturierten Behandlung sowie der Koordination von Therapie- und Sozialmaßnahmen, insbesondere bei chronisch kranken Patienten. Dann ist diese Fortbildung genau richtig!

Bezirksärztekammer Nordbaden
Geschäftsstelle: Zimmerstraße 4 76137 Karlsruhe Telefon (07 21) 1 60 24-0 Fax (07 21) 1 60 24-2 22

Termine:
jeweils Freitag 7. Februar 2025 Präsenz 14. Februar 2025 online 21. Februar 2025 online 21. März 2025 Präsenz (mit Kolloquium)
Zielgruppe:
Medizinische Fachangestellte bzw. Arzthelfer/-innen sowie Absolventen anderer medizinischer Fachberufe mit entsprechender Berufserfahrung
Der Präsenzunterricht findet in der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg von 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt.
Der Online-Unterricht findet von 9.00 Uhr bis 14.00 Uhr statt.
Anmeldung:
https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner:
Fachbereich
Medizinische Fachangestellte, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-213, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: mfa@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 280,– Euro Zusätzliche Kosten, die evtl. anfallen können: Wundmanagement Basismodul: 80,– Euro Kommunikation und Gesprächsführung: 60,– Euro Wahrnehmung und Motivation: 60,– Euro Änderungen bleiben vorbehalten.
Die gesamte Fortbildung umfasst 40 Unterrichtseinheiten (UE). Um die Fortbildung vollständig abzuschließen ist zusätzlich der Besuch der Module „Kommunikation und Gesprächsführung“ (8 UE) sowie „Wahrnehmung und Motivation“ (8 UE) erforderlich. Diese Module sind in vielen anderen Fortbildungen bereits enthalten, z. B. im Pflichtteil der Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung, können jedoch auch einzeln gebucht werden. Weitere Informationen erhalten Sie über unsere Website unter folgendem Link:
Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordbaden
Unser Fortbildungsangebot finden Sie unter dem folgenden Link: https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Referenten:
PD Dr. med. Christopher Neuhaus, Facharzt für Anästhesiologie, Notfallmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin e. V. Julius Springer, Senior First Officer A380, CRM-Trainer, Deutsche Lufthansa AG
Wissenschaftliche Leitung: PD Dr. med. Christopher Neuhaus
Termin:
Dienstag, 10. September 2024 18.00–20.15 Uhr
Veranstaltungsort: online
Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die bereits Teil 1 absolviert haben
Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über das Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) der Landesärztekammer an: https://kurse.aerztekammer-bw.de
Termine:
Montag, 7. April 2025
Dienstag, 8. April 2025
Mittwoch, 9. April 2025 (mit Lernerfolgskontrolle) jeweils 9.00–16.15 Uhr
Zielgruppe:
Medizinische Fachangestellte bzw. Arzthelfer/-innen sowie Absolventen anderer medizinischer Fachberufe mit entsprechender Berufserfahrung
Anmeldung: https://kurse.aerztekammer-bw.de/ e Veranstaltung suchen, öffnen & anmelden
Ansprechpartner: Fachbereich
Medizinische Fachangestellte, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-213, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: mfa@baek-nw.de
Teilnehmerbeitrag: 160,– Euro
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Änderungen bleiben vorbehalten.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: fortbildungsakademie@baek-nb.de
Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen Teil 2: Case Reports
Live-Online-Veranstaltung
In Teil 2 der Fortbildungsreihe „Notfälle an Bord von Flugzeugen“ werden die theoretischen Grundlagen aus dem ersten Teil des Seminars auf Fallbeispiele angewandt. Hierbei können Teilnehmende reale Notfälle diskutieren und Strategien für Vorgehensweisen, Entscheidungsfindung und Therapie im Ernstfall entwickeln.
Gebühr: 30 Euro Fortbildungspunkte: 3 Punkte Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Sonographiereihe: Fallberichte und praktische Übungen
Anhand klinischer Kasuistiken wird auf die Bedeutung der Ultraschalldiagnostik im klinischen Ablauf unter Berücksichtigung von Anamnese, Vorbefunden, Labordiagnostik und radiologischer/nuklearmedizinischer Bildgebung eingegangen; sonographisch kommen B-Bild-Sonographie, farbcodierte Duplexsonographie sowie echosignalverstärkte Sonographie zum Einsatz. Unterschiedliche Krankheitsbilder „von der Schilddrüse bis zur Blase“ werden vorgestellt, Probleme im diagnostischen Ablauf werden geschildert und diskutiert. Im Anschluss an die Fallberichte besteht die Möglichkeit zu praktischen Übungen. Die Termine können unabhängig voneinander gebucht werden. Referenten: F alk Dillmann, Niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Innere Medizin und Gastroenterologie, ZWB Notfallmedizin, Karlsruhe
Dr. med. Karl-Heinz Seitz, Oberarzt der Medizinischen Klinik I, Städtisches Klinikum Karlsruhe
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Karl-Heinz Seitz
Termine:
jeweils Mittwoch, 16.00–20.00 Uhr 11. September 2024
16.00–20.00 Uhr
Teil 2: Klinische Kasuistiken von der Schilddrüse bis zur Blase
• Wandernde Nierenarterienstenose
• Koprostasen mit fatalem Verlauf
• Gallenblasenkonkremente DD Polyp
• „adenoma depletion syndrome“ mit ANV
• M. Basedow mit periodischer Paralyse
• Lemierre-Syndrom
• Hibernating kidney bei EVAR-Therapie
• Anämie bei 22-j. Patientin: Dünndarm-CA
• Malabsorption/Sprue 16. Oktober 2024
Teil 3: Klinische Kasuistiken von der Schilddrüse bis zur Blase
• Viggophlebitis
• Lithiumnephropathie
• Renal corticale Nekrose
• Verkanntes Leriche-Syndrom
• Retroperitoneale Ölcyste
• Blisteringestion
• Spätfilia bei Nierenzell-CA
• Hantainfektionen
• Hereditäres Phäochromocytom 13. November 2024
Teil 4: Klinische Kasuistiken von der Schilddrüse bis zur Blase
• Cholecystitis
• Nierenarterienstenose
• Phlebitis
• Segmentale mediolytische Arteriopathie
• Spilled stones abdominell
• Lymphangiom/cystisches Nephrom
• Komplikation bei ventriculoperitonealem Shunt
• Jugularisthrombose
• Emphysematöse Cystitis
• ADPKD-Nierenzell-CA
• Urolithiasis
• Leberadenomblutung
• Adrenale Hämorrhagie
Veranstaltungsort:
Internistisches Diagnostikzentrum Karlsruhe, Rintheimer Str. 90, 76131 Karlsruhe
Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte – in klinischer Ausbildung, zur Vertiefung bestimmter Themen – in Niederlassung, zur Auffrischung ihrer Kenntnisse
Gebühr:
je Termin 70 Euro für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung/
80 Euro für Fachärztinnen und Fachärzte, inkl. Verpflegung Fortbildungspunkte: je Termin 8 Punkte, mit Lernerfolgskontrolle
Anmeldung:
https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Rund um die Elternzeit im Arztberuf – Tipps, Tricks und was es zu beachten gilt
Live-Online-Veranstaltung
Sie sind Arzt/Ärztin in Weiterbildung oder bereits Fachärztin/ Facharzt und aktuell in Elternzeit? Oder planen eine Schwangerschaft für die nächste Zukunft? Dann sollten Sie sich mit den gesetzlichen Regelungen frühzeitig beschäftigen, die mit der seit 2018 geltenden Neufassung des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) in Kraft getreten sind. Wir möchten Ihnen bei unserem Live-Web-Seminar rechtliche Grundlagen und Praxistipps an die Hand geben und Sie informieren, worauf Sie achten müssen, wenn Sie sich während Ihrer Weiterbildung in Elternzeit befinden. Außerdem erhalten Sie wichtige Informationen zur Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt.
Es erwarten Sie Vorträge von Vertretern der relevanten Bereiche. Am Ende der Veranstaltung ist ausreichend Zeit für Ihre Fragen eingeplant.
WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass die Fortbildung Ärztinnen und Ärzten der baden-württembergischen Ärztekammern vorbehalten ist, da Vorgaben je nach Bundesland variieren können.
Referenten:
Dr. med. dent. Eva Hemberger, Präsidentin der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt Maylis Jungwirth, Vorstandsmitglied der Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden, Fachärztin
für Kinder- und Jugendmedizin, Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, Neonatologie, Universitätsklinikum Heidelberg Carsten Mohrhardt, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses und Vorstandsmitglied der Bezirksärztekammer Nordbaden
Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Christine Nic, Landesverband Baden-Württemberg des Marburger Bunds
Wissenschaftliche Leitung und Moderation: Maylis Jungwirth
Termin:
Dienstag, 17. September 2024 18.30–21.10 Uhr
Veranstaltungsort: online Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, insbesondere in Weiterbildung
Gebühr: 20 Euro Fortbildungspunkte: 3 Punkte Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Neue Trends und neue Drogen –ein aktueller Überblick
Live-Online-Veranstaltung
Neue psychoaktive Stoffe (NPS), meist synthetische Stoffe, sind bekannt unter Begriffen wie „Designerdrogen“, „Research Chemicals“ oder auch „Legal Highs“. In den letzten Jahren werden ständig neue Substanzen synthetisiert, die so abgeändert werden, dass sie zunächst nicht dem BtMG unterliegen, aber nicht weniger psychoaktiv und womöglich in ihrer Wirkung schwerer einzuschätzen sind. In der Praxis fällt es daher entsprechend schwer, einen Gesamtüberblick zu behalten. Fragestellungen wie „Was gibt es – wie erkenne ich es –was mache ich dann?“ werden daher im Fokus dieser Fortbildungsveranstaltung stehen. Neben der Möglichkeit zu einem Update aktueller Trends erhalten Sie ergänzend auch einen Einblick in praxisrelevante Themen auf dem Gebiet neuer psychoaktiver
Stoffe. Sie bekommen darüber hinaus Hinweise an die Hand, womit klinisch gerechnet und auf was dabei in der Praxis geachtet werden muss.
Referent:
Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Chem. Volker Auwärter, Leiter der Forensischen Toxikologie des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Freiburg Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Thomas Lohmann, niedergelassener Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie, Suchtmedizin; ehem. Chefarzt der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nordschwarzwald
Dr. med. Elisabeth Daikeler, Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Termin:
Mittwoch, 18. September 2024 18.00 – ca. 19.30 Uhr
Veranstaltungsort: online
Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen
Gebühr: 20 Euro Fortbildungspunkte: 2 Punkte Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Psychosomatische Grundversorgung
Wochenendkurse (80-Std.-Kurs nach dem Curriculum der Bundesärztekammer) Die enge Verflechtung von Körper und Psyche macht sich in vielen medizinischen Fachgebieten bemerkbar. Um die Zusammenhänge zu verstehen und entsprechende Krankheitsbilder sowohl richtig zu diagnostizieren als auch zu therapieren, bedarf es erweiterter Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Psychosomatik. Gleichzeitig sollen psychosomatische Kompetenzen dabei helfen, die Patient-ArztBeziehung positiv zu gestalten. Deshalb bietet die Bezirksärztekammer Nordbaden den 80Stunden-Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“ nach dem Curriculum der Bundesärztekam-
mer an. Dabei sollen die Kenntnisse und Kompetenzen mit jeweils ausgewogenen Anteilen von Theorie, Fallbeispielen, Übungen sowie patientenzentrierter Selbsterfahrung in im Kurs integrierten Balint-Gruppen vermittelt werden. Aufgeteilt sind die 80 Unterrichtseinheiten auf Zweitageskurse zu je 16 Unterrichtseinheiten, die über ein halbes Jahr verteilt werden. Dabei ist die Absolvierung von fünf Wochenenden erforderlich, um die Qualifikation zu erwerben. Die Kursweiterbildung „Psychosomatische Grundversorgung“ ist in einigen Fachgebieten nach der Weiterbildungsordnung vorgeschrieben und erfüllt die inhaltlichen Anforderungen der KV zur Abrechnung der EBM-Ziffern 35100 und 35110.
Kursinhalte werden u. a. sein:
• Psychopathologie, PsychoSoziales Krankheitsmodell
• Somatoforme Störungen und Schmerz
• Depressionen, Angststörungen
• Suchterkrankungen
• Ess- und Schlafstörungen
• Sexualstörungen des Mannes und der Frau
• Psychoonkologie
• Krisenintervention
• Ärztliche Gesprächsführung
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. Michael Berner, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Sexualmedizin, Supervisor für Verhaltenstherapie, Health Care Manager (Uni Freiburg)
Dr. med. Elisabeth Daikeler, Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie
Nächster Termin: 20./21. September 2024
Freitag, 14.00 – ca. 20.00 Uhr und Samstag, 9.00 – ca. 17.15 Uhr
Die Wochenenden können unabhängig voneinander gebucht werden.
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen und in Weiterbildung
Gebühr:
300 Euro pro Wochenende Fortbildungspunkte: 16 Punkte pro Wochenende
Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Herausforderungen und Stress im Arztberuf erfolgreich bewältigen –Potenziale und Ressourcen erkennen und nutzbar machen
Live-Online-Veranstaltung
Gerade für Menschen in helfenden Berufen, insbesondere auch für Ärztinnen und Ärzte, stellen die heutigen beruflichen, oft aber auch privaten Lebensbedingungen enorme Herausforderungen dar. Die BeschleunigungsDynamik unserer Gesellschaft mit sehr hoher Volatilität bewirkt bei vielen ein Erleben starker Überlastung und auch ständigem Gehetztsein. In Kontexten ständiger Erreichbarkeit und vielfältigster Möglichkeiten und gleichzeitig riesiger Flut von Erwartungen (von Anderen, an Andere und an sich selbst), erscheint es vielen nie genug, was immer man auch tut, um den Erwartungen gerecht zu werden. So kommt es zu massiv ansteigenden Zahlen von Burnout, Angst, Depression und Konfusions-Problemen.
Wie aber kann ich trotz dieser Herausforderungen meine Ressourcen wahrnehmen und somit zu einer kraftvollen Arbeit finden? Was ist dabei zu beachten, wo sind die Quellen hierfür? Wie früh setze ich Grenzen, wie schütze ich mich vor Kränkungen und Überforderungen und überhaupt: Was ist nötig, um die Freude an der Arbeit zu behalten? Welchen Stellenwert hat die kollegiale Zusammenarbeit und der Austausch? All das sind wichtige Fragen für ein ressourcenorientiertes Arbeiten in der ärztlichen Tätigkeit. Diese und ergänzende Themen werden im Rahmen dieser Fortbildung beschrieben und Sie erhalten praxisnahe Hilfestellungen für Ihren Arbeitsalltag. Frau Dr. med. Heinke Rau, Stv. Vorsitzende des Ausschusses Ärztliche Gesundheit und Prävention, führt inhaltlich ins Vortragsthema ein.
Referent:
Dr. med. Dipl. rer. pol. Gunther Schmidt, Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Ärztlicher Direktor der sysTelios Privatklinik Siedelsbrunn für Psychotherapie und psychosomatische Gesundheitsentwicklung, Leiter des Milton-EricksonInstituts Heidelberg Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Thomas Lohmann, niedergelassener Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie, Suchtmedizin, ehem. Chefarzt der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nordschwarzwald
Dr. med. Elisabeth Daikeler, Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie
Termin:
Mittwoch, 16. Oktober 2024 18.00 – ca. 19.30 Uhr
Veranstaltungsart: online Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen
Gebühr: 20 Euro Fortbildungspunkte: 2 Punkte Anmeldung in Kürze unter: https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Fit für die Notfallambulanz und den ersten Dienst
Fortbildung für Weiterbildungsassistenten Wer kennt sie nicht, die Aufregung vor dem ersten Nachtdienst in der Klinik oder dem ersten Notdienst. Habe ich alles richtig gemacht? Wann muss ich den Oberarzt rufen? Ist eine ambulante Behandlung möglich oder muss stationär eingewiesen/aufgenommen werden, gar auf die Intensivstation? Solche und ähnliche Fragen müssen oft einsam und zunehmend ohne ausreichende Vorbereitung beantwortet werden. Das Seminar möchte einen Beitrag zur besseren Ausbildung in diesem Bereich leisten. Die häufigsten Erkrankungen und Notfälle sollen anhand von lehrreichen Fallbeispielen aus dem
Ambulanz- und Stationsalltag dargestellt und interaktiv mit Ihnen das sinnvolle diagnostische und therapeutische Vorgehen besprochen werden. Das Seminar wird in diesem Jahr 2-tägig durchgeführt. Am Freitagnachmittag erwarten Sie Fachvorträge, die am Samstag mit Kasuistiken zu verschiedenen Themen ergänzt werden. In Form von praktischen Übungen können Sie zudem Ihr erlerntes Wissen vertiefen. Zusätzlich wird ausreichend Zeit für Fragen und Diskussion bleiben. Bringen Sie auch Ihre eigenen Fälle – zumindest aus dem Gedächtnis – mit. Teilnehmende an den „Willkommensabenden für neuapprobierte Ärztinnen und Ärzte“ der Bezirksärztekammer Nordbaden im Jahr 2023 oder 2024 (nächster Termin: Heidelberg, 9. 10. 2024) erhalten rabattierten Zugang zur Fortbildung.
Das detaillierte Programm finden Sie auf SVmed.
Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Joachim Aspacher, Sektionsleiter Gastroenterologie, Klinik für Innere Medizin SRH-Klinikum Karlsbad-Langensteinbach
Termin:
Freitag, 18. Oktober 2024 14.00 – ca. 18.30 Uhr und Samstag, 19.Oktober 2024 8.45 – ca. 16.45 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe
Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung
Gebühr:
190 Euro ohne Rabatt, 130 Euro mit Rabatt, inkl. Verpflegung
Fortbildungspunkte: 15 Punkte
Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Update ärztlicher Bereitschaftsdienst
In unserer Fortbildungsreihe werden Ihnen zu berücksichtigende Formalia, daneben aber v. a. ein kompaktes Wissen über den Umgang mit den wichtigsten Symptomen wie z. B. akutes Abdomen, Fieber, Pädiatrie oder psychischer
Ausnahmezustand vermittelt. In einem Praxisseminar können Sie zudem Ihre Kenntnisse im Bereich der Reanimation sowie klassischer Untersuchungsmethoden wie der Auskultation, Palpation und neurologischer Untersuchungsbasics durch praktische Übungen auffrischen.
Die Fortbildungsreihe gliedert sich in Präsenzveranstaltungen sowie Live-Online-Veranstaltungen; die Einzeltermine sind unabhängig voneinander buchbar. Das Praxisseminar bieten wir wegen hoher Nachfrage nochmals an.
Wissenschaftliche Leitung: Christine Stiepak, Niedergelassene Fachärztin für Innere Medizin, ZWB Notfallmedizin, FK Leitender Notarzt
Zielgruppe:
Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, die am ärztlichen Bereitschaftsdienst teilnehmen oder ihr Wissen auffrischen wollen
Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Praxisseminar:
Update ärztlicher Bereitschaftsdienst – praktisch kompakt
Termin:
Freitag, 25. Oktober 2024 16.00 – ca. 19.45 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Gebühr: 100 Euro
Fortbildungspunkte: 5 Punkte Themen:
• Vorgehensweise im Notfall und Reanimation
• Die häufigsten Krankheitsbilder im ärztlichen Notdienst mit klinischer Untersuchung
Referenten:
Dr. med. Joachim Aspacher, Sektionsleiter Gastroenterologie, Klinik für Innere Medizin, SRHKlinikum Karlsbad-Langensteinbach
Jan Stiepak, Facharzt für Innere Medizin, ZWB Notfallmedizin, FK Leitender Notarzt, Ärztlicher Referent, Regierungspräsidium Karlsruhe
EKG in der hausärztlichen Versorgung
Die manuelle Auswertung des Elektrokardiogramms ist trotz Computerprogrammen noch immer unentbehrlich. Wünschen auch Sie sich mehr Sicherheit bei der Interpretation von EKGKurven?
In unserem Seminar werden zunächst die Grundlagen der EKGBefundung aufgefrischt und im Hinblick auf Klinik und hausärztliche Versorgung aktualisiert. Die Referenten erläutern mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung und zeigen spezifische Veränderungen bei den häufigen Herzerkrankungen und bei Notfällen auf. Thematisch in Module gegliedert erlernen Sie interaktiv die Grundlagen der EKG-Diagnostik, was Struktur- und Rhythmusanomalien anbelangt. Sie werden selbst EKGs auswerten und können diese anschließend im Plenum diskutieren.
Lernziel des Seminars ist, sich durch praktische Übungen anhand von Fallbeispielen mehr Sicherheit und Routine in der EKG-Auswertung anzueignen. Die praktische Anwendbarkeit für die hausärztliche Versorgung steht im Mittelpunkt dieser Fortbildung. Grundlagen aus dem Studium werden vorausgesetzt. Referenten und wissenschaftliche Leitung: Giw Nayebagha, Oberarzt der Klinik für Kardiologie, Angiologie, Intensivmedizin, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-Kliniken
Dr. med. Gerd Ringwald, niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, SP Kardiologie, Kardiologie im Friedrichspalais, Zentrum für Herz-Kreislauf-Erkrankungen Bruchsal
Termin:
Samstag, 16. November 2024 9.00–16.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe
Zielgruppe: niedergelassene Fachärztinnen und Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin
Gebühr:
120 Euro inkl. Verpflegung Fortbildungspunkte: 10 Punkte Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Deeskalationstraining für Arztpraxis und Notfallambulanz
In Kooperation mit dem Ausschuss „Ärztliche Gesundheit und Prävention“ Aggressives Verhalten bis hin zur Gewalt gehört in Arztpraxen und Notfallambulanzen inzwischen leider zum Alltag. Die Ursachen hierfür mögen vielfältig sein, entscheidend ist für Ärztinnen und Ärzte sowie für sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Praxen und Ambulanzen, auch aggressiven Patienten oder deren Familienangehörigen ruhig und souverän gegenüber treten zu können – und natürlich auch sich selbst zu schützen.
Theoretisches Lernziel des Seminars ist es, die Entstehung von Gefahrensituationen erfassen zu können und die gesetzlichen Hintergründe zu kennen. Darauf aufbauend erlernen Sie ganz praktisch die verbale Deeskalation in Form von Rollenspielen sowie wirksame Verteidigungstechniken für den Notfall. Es wird Ihnen vermittelt, wie Sie Konfrontationssituationen möglichst adäquat und deeskalierend meistern können. Vorgestellt werden außerdem die Ergebnisse der „Studie zur Gewalt gegen Mediziner und Zahnmediziner“. Um bequeme Kleidung wird gebeten.
Referenten:
Thomas Ganter & Kollegen, Führungs- und Einsatzstab, Zentrale Dienste/Einsatztraining, Polizeipräsidium Pforzheim Leitender Oberstaatsanwalt
Jürgen Gremmelmaier, Leiter der Kammeranwaltschaft der Bezirksärztekammer Nordbaden
Dr. med. Emily Ungermann, Institut für Rechtsmedizin, Universität Heidelberg
Moderation:
Dr. med. Jürgen Braun, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie/ Psychotherapeutische Medizin
Termin:
Samstag, 23. November 2024 9.00 – ca. 14.15 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe
Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachangestellte und Praxisteams
Gebühr:
85 Euro inkl. Verpflegung
Fortbildungspunkte: 7 Punkte Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Die Teilnehmerzahl ist auf 45 begrenzt!
Erfolgreicher kommunizieren
Ob Einzelgespräche, Meetings oder konkrete Arbeitssituationen in hierarchisch unterschiedlichen Konstellationen: Für den Erfolg oder Misserfolg im Gespräch mit anderen Ärztinnen und Ärzten ist die Art der Kommunikation und des Auftretens manchmal entscheidender als die Sachkompetenz. Die notwendige Überzeugungskraft, Souveränität und Glaubwürdigkeit hängen in hohem Maße von sprachlichem Ausdrucksvermögen, Körpersprache, Stimme, psychologischem Geschick, Rollenverständnis und innerer Haltung ab. Insgesamt stellt die Kommunikationsfähigkeit einen wesentlichen Aspekt persönlicher Sozialkompetenz dar, die gerade im beruflichen Alltag immer unverzichtbarer wird.
In diesem Workshop wird bei maximal 7 Teilnehmenden sehr individuell auf die persönlichen sprecherischen und sprachlichen Voraussetzungen eingegangen. Unter Wahrung ihrer Sprecherpersönlichkeit und unterstützt durch Videoanalysen und Simulationen, werden anhand konkreter beruflicher Situationen und von Beispielen Ihre Stärken hervorgehoben und eventuelle Schwächen abgemildert.
Bitte beachten Sie: Es ist unbedingt erforderlich, dass Sie an beiden Tagen anwesend sind. Die Bereitschaft zur aktiven Teilnahme wird vorausgesetzt.
Referentin:
Wilma Küspert, sprechwissenschaftliche Beratung, Training, Coaching
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. Nicola BuhlingerGöpfarth, niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin, Pforzheim
Termin:
Freitag, 29. November 2024
14.00–18.30 Uhr und Samstag, 30. November 2024 9.00–13.30 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe
Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen
Gebühr:
325 Euro inkl. Verpflegung
Fortbildungspunkte: 14 Punkte
Anmeldung:
https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Die Teilnehmerzahl ist auf 7 Personen begrenzt!
Sozialpädiatrie in Klinik und Praxis
Dieser Kurs versteht sich als Vertiefungskurs zum Curriculum „Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis“, ist aber auch ohne Absolvierung des Curriculums buchbar.
Thematisiert werden wichtige Aspekte wie das strukturierte Vorgehen bei der sozialpädiatrischen Untersuchung, die Versorgung chronisch kranker Kinder und Jugendlicher mit dem Schwerpunkt in der Praxis und im SPZ sowie den Schnittstellen zur stationären Versorgung. Besonderen Raum werden wir Diagnostik und Therapie der Autismus-Spektrum-Störung geben.
Ziel des Kurses ist es, Ihr Wissen und Ihre Handlungsentscheidungen bzgl. dieser Themen in Ihrer täglichen Praxis zu festigen. Es wird ausreichend Zeit für Diskussion sein. Gerne können Sie uns Ihre Fälle oder Fragen bis zum 25. 11. 2024 auch einreichen.
Wissenschaftliche Leitung:
Dr. med. Folkert Fehr, niedergelassener FA für Kinder- u. Jugendmedizin
Dr. med. Andreas Oberle, Ärztlicher Leiter des Sozialpädiatrischen Zentrums am Olgahospital, Klinikum Stuttgart
Termin:
Samstag, 30. November 2024
10.00 – ca. 15.00 Uhr
Veranstaltungsort:
Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe
Zielgruppe:
Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin, auch in Weiterbildung
Gebühr: 65 Euro
Fortbildungspunkte:
5 Punkte beantragt
Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Geschlechtsspezifische Medizin. Eine Einführung
Live-Online-Veranstaltung
Die geschlechtsspezifische Medizin untersucht Differenzen von Frauen und Männern bei verschiedenen Krankheiten, bei der Pharmakokinetik und -dynamik, in deren Versorgung und in die Arzt-Patienteninteraktion. Das biologische (‚sex‘) und soziokulturelle (‚gender‘) Geschlecht werden dabei berücksichtigt. Beide beeinflussen sich gegenseitig und führen bei Erkrankungen zu Geschlechterunterschieden. Geläufigstes Beispiel ist sicherlich die längere Latenz zur Diagnose beim Herzinfarkt bei Frauen im Vergleich zu Männern oder die häufigere Verschreibung von Psychopharmaka für Frauen. Ziel unseres Seminars ist es, Sie für das Thema zu sensibilisieren und fundiert einzuführen. In diesem ersten Termin – weitere sollen bei Interesse folgen – werden wir uns vertieft mit der geschlechtsspezifischen Diagnostik und Behandlung bei Herzkreislauferkrankungen beschäftigen.
Referenten:
Dr. med. Werner Bartens, Leitender Redakteur des Ressorts Wissen, Süddeutschen Zeitung, München, Autor von „Gesundheitsrisiko weiblich“
Prof. Dr. med. Sabine OerteltPrigione, MScPH, Professur „Geschlechtersensible Medizin“, Universität Bielefeld, Lehrstuhl „Gender in Primary and Transmural Care“, Radboud University, NL Wissenschaftliche Leitung: Maylis Jungwirth, Vorstandsmitglied der Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, Zentrum für Kinder- und Jugendmedizin, Neonatologie, Universitätsklinikum Heidelberg
Termin:
Donnerstag, 12. Dezember 2024 19.00 – ca. 21.15 Uhr
Veranstaltungsort: online
Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen
Gebühr: 35 Euro Fortbildungspunkte: 3 Punkte beantragt
Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb
Medizin der Zukunft –sinnvolle Nutzung der Ressourcen
Hybrid-Veranstaltung
Um den Einsatz der Ressourcen im Gesundheitssystem wird aktuell schon sowohl politisch als auch medizinisch gestritten. Zukünftig werden verschiedene Ressourcen noch knapper werden. So wird die ausscheidende Babyboomer-Generation eine gravierende Lücke beim zur Verfügung stehenden medizinischen Personal hinterlassen. Die demografische Entwicklung lässt auf weiterhin zunehmende Ausgaben im Gesundheitssystem schließen. Im Hinblick auf den schon präsenten Klimawandel muss sich auch der Gesundheitssektor anpassen. Wie kann auf diese Entwicklungen reagiert werden und wie muss eine Medizin der Zukunft aussehen?
Darauf versuchen wir in der Fortbildung Antworten zu finden, indem auf verschiedene Aspekte eingegangen wird: – Mehr Prävention und Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung
Wie können digitale Anwendungen personelle und monetäre Ressourcen schonen?
– Choosing wisely mit positiven Effekten für Personal, Patienten & Umwelt
– Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um CO₂ einzusparen und Müll zu reduzieren?
Die Fortbildung wird im HybridFormat (online und Präsenz) angeboten. Sollte bis zwei Wochen vor Beginn der Veranstaltung die Mindestteilnehmerzahl für den Präsenzteil nicht erfüllt sein, wird die Veranstaltung ausschließlich online durchgeführt.
Referenten:
Dr. med. Robin Maitra, Klimaschutzbeauftragter der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, Palliativmedizin
Prof. Dr. med. Oliver Opitz, Leiter der Koordinierungsstelle Telemedizin Baden-Württemberg (KTBW), Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie
Winfried Plötze, Landesgeschäftsführer BARMER Krankenkasse
Prof. Dr. med. Christoph Sarrazin, Chefarzt St. Josefs-Hospital Wiesbaden, Facharzt für Innere Medizin und Gastroenterologie/ Hepatologie
Wissenschaftliche Leitung:
Prof. Dr. med. Dieter Schilling, Ärztlicher Direktor Diako Mannheim, Stv. Vorsitzender der Akademie für Ärztliche Fortbildung Nordbaden
Termin:
Samstag, 25. Januar 2025 9.15–13.00 Uhr
Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe oder online
Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen
Gebühr: 45 Euro Fortbildungspunkte: 4 Punkte beantragt
Anmeldung: https://www.aerztekammer-bw.de/ akademie-baek-nb

Bezirksärztekammer
Südbaden

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden
Alle unsere Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer BW anerkannt und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar.
Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über Ihr Dashboard auf den Seiten der Landesärztekammer an. Unser Fortbildungsangebot finden Sie unter folgendem Link: https://www.aerztekammer-bw. de/akademie-baek-sb
– Kenntnis und Implementierung einschlägiger Therapieleitlinien
– Beteiligung und Unterstützung von Kommunikationsstrukturen, Schulungen
– Kenntnisse und Befähigung zu Anwendungen beim Infektionsmanagement
Die Befähigung zum ABS-beauftragten Arzt kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden. Der Kurs wird als Online-Kurs mit 20 E-LearningEinheiten und daran anschließenden 2 Live-Online Seminartagen mit nochmals 20 Lerneinheiten durchgeführt.
Die E-Learning-Einheiten müssen vor den jeweiligen Live-Online Seminartagen absolviert werden, sie schließen jeweils einzeln mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Live-Online Seminartagen erfolgt nicht.
Termine:
E-Learning (Selbstlernphase): ab Dienstag, 15. August 2024
Live-Online Seminar: 11. und 12. November 2024
Zeit:
donnerstags, 9.00 – ca. 18.45 Uhr freitags, 8.00 – ca. 17.00 Uhr
stände werden an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Klagen gehen ein, z. B. wegen Zwistigkeiten, unkollegialem Verhalten, subjektiv erlebter Ungerechtigkeit, oder wegen erlebter Falschbehandlung. Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite dieser Veranstaltung.
Termin:
Donnerstag, 23. Januar 2025 Zeit: 18.30 – ca. 20.45 Uhr
Ort: online
Entgelt: 40 Euro Fortbildungspunkte: 3
Bereitschaftsdienst Refresher kompakt
Der letzte Notdienst ist schon länger her?
Was gilt es formal zu beachten? Wie gehe ich medizinisch zielgerichtet vor?
Der erste Bereitschaftsdienst –kompetent handeln im ärztlichen Notdienst
Leitung: Dr. med. Martina Bischoff, Fachärztin für Allgemeinmedizin; Dr. med. Gisa Weißgerber, Fachärztin für Innere Medizin Im ärztlichen Bereitschaftsdienst haben Ärztinnen und Ärzte mit allen Themengebieten der Medizin zu tun. Zumeist kennen Sie die Patientinnen und Patienten und deren Vorgeschichte nicht und stehen vor der Herausforderung die adäquaten medizinischen Entscheidungen treffen zu müssen. In unserem zweitägigen Seminar erhalten Sie ein Update in der Erkennung, Zuordnung und Behandlung der hierbei häufigsten Problemstellungen. Die Veranstaltung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die am ärztlichen Notfalldienst teilnehmen möchten, an (Wieder-)Einsteiger und an alle, die ihr Wissen aktualisieren wollen.
Antibiotic Stewardship (ABS) beauftragter Arzt (online)
Leitung: Prof. Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer gestaltete Kurs zum ABS-beauftragten Arzt stellt für die in klinischen Einrichtungen tätigen Ärzte ein Angebot dar, um ihre vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie systematisch weiter zu vertiefen und aufzufrischen.
Nach Ableistung des Kurses verfügen die Teilnehmer über folgende Kenntnisse/Befähigungen zur Behandlung von Kindern/ Erwachsenen:
– Kenntnisse zu Antiinfektiva: Spektrum, Pharmakokinetik, Wechselwirkungen
– Grundlagen der medizinischen Mikrobiologie und der antimikrobiellen Resistenztestung
Ort: online
Entgelt: 700 Euro Fortbildungspunkte: 60
Berufsrecht
Leitung: Dr. med. Paula HezlerRusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden
Referent: Thomas Orschitt, Leiter der Staatsanwaltschaft Lörrach Klagen von Patienten und Patientinnen, Angehörigen, von Kolleginnen und Kollegen, aber auch aus Apotheken, Behörden, Gerichten, Polizei landen bei der Kammer. Die Eingänge werden dort geprüft und ggf. dem Kammeranwalt zugeleitet. Dieser ermittelt und erhebt, wenn sich die Sachlage entsprechend darstellt, ein berufswidriges Verhalten im Raum steht, Klage beim Berufsgericht. Eindeutige Straftatbe -
Die Eckdaten der Notfallorganisation mit Abrechnungsziffern werden kurz vorgestellt. Die wichtigsten Notfallsymptome wie akute Bauchschmerzen, akuter Thoraxschmerz, hohes Fieber und akute Verwirrtheit und Suizidalität werden konkret und kompakt mit den auszuschließenden Red Flags und Handlungshinweisen besprochen.
Inhalte
– Formalia im Notdienst
– Akuter Bauchschmerz
– Akuter Thoraxschmerz
– Verwirrt-suizidal
– Fieber
– Was ist im Notfallkoffer?
Sie erwerben Kompetenzen in der Diagnose und Behandlung oben genannter Symptome. Die Vorgehensweisen und auch die „Red Flags“ werden erörtert. Alle Themen werden mit Hilfe anschaulicher Fälle besprochen.
Termin: Freitag, 8. November 2024 Zeit: 16.00–20.00 Uhr
Ort: online
Entgelt: 80 Euro Fortbildungspunkte: 5
Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite dieser Veranstaltung.
Termine:
12. und 19. Oktober 2024 Zeit: jeweils Samstag, 9.00 – ca. 17.00 Uhr
Ort: online
Entgelt: 300 Euro Fortbildungspunkte: 16
Diagnostic Stewardship
Leitung: Prof. Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Dr. med. Patrick Weißgerber, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg, Die richtige mikrobiologische Diagnostik zum richtigen Zeitpunkt entscheidet in der Infektiologie nicht selten über den Therapieerfolg und das Schicksal des Patienten. Andererseits erzeugen unnötige Routineuntersuchungen Daten, die im schlimmsten Fall in nicht erforderlichen Therapien und Nebenwirkungen münden und darüber hinaus eine Verschwendung wertvoller Ressourcen darstellen. Unter dem „One Health“-Aspekt
hat das sogenannte Diagnostic Stewardship daher auch einen großen Stellenwert bei der Prävention von Resistenzentwicklung und zum rationalen Einsatz von Antiinfektiva.
Inhalte – Diagnostic Stewardship als Teil von Antibiotic Stewardship und Qualitätssicherung – Kritische Indikationsstellung – Optimierung der Präanalytik – Welche mikrobiologische Diagnostik für welchen Patienten – Befundübermittlung und -interpretation
Termin:
Mittwoch, 19. März 2025 Zeit: 9.00 – ca. 18.00 Uhr
Ort: online
Entgelt: 180 Euro Fortbildungspunkte: 10
Eltern werden im medizinischen Alltag
Leitung: N. N. Um Licht in den Dschungel aus Mutterschutz, Schwangerschaft, Elternzeit und Rentenansprüche zu bringen und weitere rechtliche Fragen zu klären, möchten wir Sie zu dieser Fortbildung einladen. Experten aus dem Bereich der Betriebsmedizin, der Versorgungsanstalt, des Regierungspräsidiums und eine Juristin des Marburger Bundes werden in Kurzvorträgen zu ihren jeweiligen Themen informieren. Anschließend wird es noch Raum für Diskussion und individuelle Fragen geben.
Termin: Dienstag, 19. November 2024
Zeit: 19.00 – ca. 21.15 Uhr
Ort: online
Entgelt: 20 Euro Fortbildungspunkte: 3 (beantragt)
Fit für den ersten Nachtdienst
Leitung: Dr. med. Julian Krehl, Dr. med. Melanie Mörsdorf-Kroll Diese Veranstaltung richtet sich an junge Ärztinnen und Ärzte, die im Nachtdienst eingesetzt sind und an Wiedereinsteiger, die ein Update möchten. Die ersten Nachtdienste sind oft eine Herausforderung. In dieser Veranstaltung werden häufige Notfälle und klassische Problemsituationen aus den ersten Diensten, wie z. B. Atemnot, Schmerz, allergische Reaktion, Delir usw. kurz und prägnant in Kombination mit praktischen Tipps besprochen. Zudem erklärt ein Jurist, was die Pflichten und Rechte als Dienstarzt/-ärztin sind.
Termin:
Montag, 20. Januar 2025 Zeit: 17.30 – ca. 22.00 Uhr
Ort: online Entgelt: 30 Euro Fortbildungspunkte: 5
Hygienebeauftragter Arzt (online)
Leitung: Prof. Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der Infektionsprävention erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Der Kurs entspricht dem Modul I der curriculären Fortbildung „Krankenhaushygiene“. Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Online-Kurs mit zwei Live-Online Seminartagen in Kombination mit 20 E-Learning-Einheiten an. Die E-Learning-Einheiten müssen vor den jeweiligen Live-Online Seminartagen absolviert werden, sie schließen
jeweils einzeln mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.
Termine:
E-Learning (Selbstlernphase): ab Dienstag, 10. September 2024
Live-Online Seminar: 7. und 8. November 2024
E-Learning (Selbstlernphase): ab Dienstag, 22. Oktober 2024
Live-Online Seminar: 12. und 13. Dezember 2024
Zeit:
Donnerstag, 9.00 – ca. 18.45 Uhr Freitag, 8.00 – ca. 17.00 Uhr
Ort: online
Entgelt: 700 Euro Fortbildungspunkte: 60
Info zu Weiterbildung und Logbuch für Weiterbildungsbefugte
Leitung: Dr. med. Gisa Weißgerber, Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Südbaden
Die Veranstaltung richtet sich an Weiterbildungsbefugte und an Kolleginnen und Kollegen, die eine Weiterbildungsbefugnis neu beantragen wollen. Die bisherigen Befugnisse nach WBO 2006 gelten noch für eine Übergangsfrist ab Bekanntmachung der neuen Weiterbildungsordnung zum 1. 7. 2020. Weiterbildungsbefugnisse können seit 1. 1. 2020 ausschließlich online und ausschließlich nach der WBO 2020 beantragt werden. Das Logbuch ist ab 1. 1. 2020 ebenfalls ausschließlich online zu führen, wenn die Weiterbildung ab 1. 1. 2020 begonnen wurde.
Wir stellen Ihnen die Weiterbildungsordnung und das Logbuch vor.
Kursinhalte: Begrüßung
Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden
Formale und praktische Aspekte der Weiterbildung:
Auf was muss ich achten?
Dr. med. Gisa Weißgerber, Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer
Südbaden
Neue WBO und E-Logbuch
Dr. med. Gisa Weißgerber, Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Südbaden
Live Demonstration des E-Logbuchs
Ulf Kester, Softwarearchitekt, Steadforce München
Termin:
Montag, Juni 2025 (geplant) Zeit: 19.00 – ca. 21.00 Uhr
Ort: online
Entgelt: N. N. Fortbildungspunkte: 2
Info zu Weiterbildung und Logbuch für Berufseinsteiger
Leitung: Dr. med. Gisa Weißgerber, Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Südbaden
Dieses Seminar ist ein Angebot an alle, die frisch approbiert sind oder sich in der Weiterbildung zum Facharzt befinden.
Nach der Approbation erfolgt der Berufseinstieg als Assistenzarzt und damit beginnt für junge Ärztinnen und Ärzte die Facharztausbildung. Die Ausbildung zum Facharzt erfordert in der Regel 5 bis 6 Jahre Weiterbildungszeit, abhängig vom gewählten Fachbereich.
In dieser Veranstaltung wollen wir alle Fragen rund um Weiterbildung und Logbuch beantworten.
Kursinhalte:
Begrüßung
Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden
Praktische Aspekte der Weiterbildung: Auf was muss ich achten?
Dr. med. Gisa Weißgerber, Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Südbaden
Formale Aspekte der Weiterbildung: Was benötige ich zur Beantragung des Facharzttitels?
Ass. iur. Robin Förster, Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsberater der Bezirksärztekammer Südbaden Erfahrungen aus Sicht der Weiterzubildenden N. N.
Neue Weiterbildungsordnung und E-Logbuch
Dr. med. Gisa Weißgerber, Vorsitzende des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Südbaden
Termin: geplant Juli 2025 Zeit: 18.00 – ca. 21.00 Uhr
Ort: online
Entgelt: kostenfrei –Anmeldung erforderlich Fortbildungspunkte: 3
Medizinische Hypnose für Ärzte Einführungskurs
Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg
In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei Schmerz- und somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürlich-unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und u. a. bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben erste Einblicke und methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur
Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungszuständen, z. B. vor medizinischen Eingriffen.
Termin:
Samstag, 28. September 2024 Zeit: 9.00–16.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 150 Euro Fortbildungspunkte: 10
Workshop „Impfen“
Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Markus Hufnagel, Freiburg Schutzimpfungen sind ein fester Bestandteil ärztlicher Vorsorge und moderner Krankheitsprävention. Für diese präventiven Maßnahmen wird eine sorgfältige medizinisch-epidemiologische Nutzen-Risiko-Bewertung auf der Basis der besten verfügbaren Evidenz produktneutral vorgestellt. Weiter werden die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) besprochen. Diese dienen den obersten Landesgesundheitsbehörden als Grundlage für deren Einschätzungen und fließen in die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein.
Ziel dieses Seminars ist es, Sie über das aktuelle, evidenzbasierte Wissen zu den Schutzimpfungen, den Empfehlungen bei Risikogruppen einschließlich Immundefizienz und über das Vorgehen und die zu beachtenden Vorschriften in der Praxis unabhängig und umfassend zu informieren.
Kursinhalte:
– Epidemiologie, Impfstofftypen – Impfpräventable Erkrankungen – Risiken, Nebenwirkungen – Impfen von Risikopatienten, Immundefizienz – Vorgehen in der Praxis – Diskussion von Fallbeispielen
Termin:
Samstag, 10. Mai 2025
Zeit: 9.00 – ca. 15.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100 Euro Fortbildungspunkte: 7
Notfallmedizin
Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ in Freiburg
Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Daniel Herschel, Kompetenzzentrum Notfallmedizin
St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler B. A., Artemed Akademie
Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundesärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.
Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei.
Kursinhalte:
– Grundlagen und Basistherapie – Internistische Notfälle I und II – Traumatologische Notfälle I und II
– Spezielle Notfälle und Einsatztaktik
Termin:
25. November –3. Dezember 2024 (Warteliste!) (Mo–Di, ohne Sonntag) Zeit: 8.00 – ca. 18.30 Uhr
Ort: Berufsfeuerwehr Freiburg Entgelt: 1.300 Euro Fortbildungspunkte: 80
Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ in Villingen-Schwenningen
Leitung: Prof. Dr. med. Bernhard Kumle, Direktor der Klinik für Akut- und Notfallmedizin, Prof. Dr. med. Sebastian G. Russo, MaHM, DEAA, Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensiv-, Notfall- und Schmerzmedizin, Dr. Manfred Kleimaier, Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundesärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.
Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen.
Kursinhalte:
– Grundlagen und Basistherapie – Internistische Notfälle I und II – Traumatologische Notfälle I und II
– Spezielle Notfälle und Einsatztaktik
Termin: 15.–22. März 2025 (Sa–Sa) Zeit: 8.00 – ca. 18.30 Uhr
Ort: Schwarzwald-Baar Klinikum, Klinikstr. 11, 78052 Villingen-Schwenningen Entgelt: 1.300 Euro Fortbildungspunkte: 80
Notfalltraining für Notärzte –Refresher-Kurs
Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Christian Schaller, Dr. med. Daniel Herschel, Kompetenzzentrum Notfallmedizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler B. A., DRK BW Der Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, welche die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/ Fachkundenachweis Rettungs-
dienst erworben haben und sich auf den Wiedereinstieg in die Notfallmedizin vorbereiten möchten oder ein praxisnahes „Update“ wünschen.
Kursinhalte:
Tag 1: Wiederholung der Grundlagen (Erstuntersuchung, Reanimation, Atemwegssicherung), Herzrhythmusstörungen und ihre Therapie
Tag 2: Kindernotfälle
Tag 3: Traumaversorgung
Tag 4: Chirurgische Skills, Notfallnarkose, Teaminteraktion und Crew Ressource Management
Lernformen: Vorträge, Diskussionen, Praxistraining, Fallbesprechungen
Wir empfehlen Ihnen alle 4 Tage zu besuchen, um Ihre Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Die Tage sind einzeln buchbar.
Termine:
Teil 1: 16. und 17. Mai 2025 (Fr/Sa)
Teil 2: 27. und 28. Juni 2025 (Fr/Sa)
Zeit: jeweils 9.00 – ca. 18.30 Uhr
Ort: DRK Landesschule
Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A
Entgelt: 250 Euro/Tag Fortbildungspunkte: 12 pro Tag
Notfalltrainings für Ärzte
Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Christian Schaller, Dr. med. Daniel Herschel, Kompetenzzentrum Notfallmedizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler B. A., Artemed Akademie
Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Im entscheidenden Moment die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und mit der lebensnotwendigen Therapie zu beginnen, gehört zu dem Anspruch, dem sich im Alltag jeder Arzt und jede Ärztin stellen muss.
In unseren Notfalltrainings erlernen Sie die richtigen Schritte der
ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitätsnahen Übungen wird Ihre Kompetenz auf den neuesten Stand der Empfehlungen gebracht. Der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse sind erwünscht für die Teilnahme an den Kursen mit thematischen Schwerpunkten.
Grundkurs
In diesem Kurs wird Ihnen das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Notfallversorgung vermittelt.
Kursinhalte:
Grundlagen der Notfallversorgung, Reanimation, Beatmung und Atemwegssicherung, typische Notfallsituationen, Medikamentenapplikation, Teamführung und Notfallmanagement
Termine:
Samstag, 9. November 2024
Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: DRK Landesschule
Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg
Entgelt: 250 Euro Fortbildungspunkte: 11
Themengebiet „Unfall“ –Traumatologische Notfälle
In diesem Kurs erlernen Sie die Versorgung traumatologischer Notfallbilder.
Kursinhalte:
Grundlagen, strukturierte Untersuchung des Traumapatienten, Traumamechanismen, typische Verletzungsmuster, Erstversorgung und Immobilisation
Termin:
Samstag, 12. Juli 2025 Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: DRK Landesschule
Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg
Entgelt: 250 Euro Fortbildungspunkte: 11
Themengebiet „Herz“ –Kardiologische Notfälle
In diesem Kurs erlernen Sie die Versorgung kardiologischer Notfallbilder.
Kursinhalte:
Grundlagen, Reanimation, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt, akute Herzinsuffizienz, hypertensiver Notfall
Termin:
Samstag, 22. März 2025 Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: DRK Landesschule
Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg Entgelt: 250 Euro Fortbildungspunkte: 11
Kursinhalte:
Grundlagen der Notfallversorgung, Besonderheiten bei neurologischen Notfällen, Typische Symptome und eindeutige Klassifizierung auch von schwer zu erkennenden neurologischen Notfällen, Neurologische Untersuchung und Möglichkeiten der Erstversorgung
Termin:
Samstag, 12. Oktober 2024 Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: DRK Landesschule
Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg Entgelt: 250 Euro Fortbildungspunkte: 11
Notfalltraining für Arzt und Praxisteam
Themengebiet „Kind“ –Pädiatrische Notfälle
In diesem Kurs erlernen Sie die Versorgung typischer pädiatrischer Notfallbilder.
Kursinhalte:
Grundlagen der Notfallversorgung beim Kind, Besonderheiten des kindlichen Organismus, typische Krankheitsbilder und Notfälle, typische Verletzungen bei Unfällen mit Kindern, Reanimation und Atemwegssicherung
Termin:
Samstag, 15. März 2025 Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: DRK Landesschule
Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg Entgelt: 250 Euro Fortbildungspunkte: 11
Themengebiet Neurologische Notfälle
In diesem erlernen Sie die Versorgung typischer neurologischer Notfallbilder.
Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, Maulburg
Durchführung: Jürgen Weber, SIMED, Freiamt Im Praxisalltag kann es ganz unvorhersehbar zu verschiedensten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxisteams die Erstversorgung sicherzustellen. In diesem Tagesseminar werden Sie fit gemacht für den Notfall in der Praxis!
Kursinhalte:
Grundlagen der Notfallversorgung, Reanimation, Beatmung und Atemwegssicherung, typische Notfallsituationen, Teamführung und Notfallmanagement Alle Teilnehmenden müssen sich separat anmelden.
Termin:
Mittwoch, 16. Oktober 2024 Zeit: 15.00–19.00 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100 Euro pro Person Fortbildungspunkte: 7
Palliativmedizin – Basisseminar Wochenendkurs
Leitung: Dr. med. Michael Sigler, Arbeitskreis Palliativmedizin Freiburg
Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.
Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung:
– Facharztanerkennung
– 40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin
– Zusätzlich 120 Stunden Fallseminare unter Supervision, die Fallseminare können durch 6 Monate Weiterbildung unter Befugnis an Weiterbildungsstätten ersetzt werden.
Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenem Verhältnis. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits bekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich –der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen und vielleicht auch persönlichen Alltag sein.
Termine:
18./19. Oktober 2024 und 15./16. November 2024 und 6./7. Dezember 2024
Zeit: freitags, 14.00–18.30 Uhr samstags, 9.00–18.30 Uhr
Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg
Entgelt: 800 Euro Fortbildungspunkte: 40
Palliativmedizin – Basisseminar Wochenkurs
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Universitätsklinikum Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin
Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.
Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung
– Facharztanerkennung
– 40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin
– Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision Kursinhalte und Ziele:
– Vermittlung von medizinischen Kenntnissen und Fertigkeiten
– Reflexion der Angemessenheit diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen
– Sensibilisierung für eine bedürfnisorientierte und vorausschauende Betreuung
– Vermittlung von Basiswissen in den Bereichen Ethik und Recht
– Sensibilisierung für existentielle, spirituelle und psychosoziale Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen
– Besonderheiten der Kommunikation
Termine:
25.–29. November 2024 ausgebucht!
27.–31. Januar 2025
31. März – 4. April 2025
Zeit: jeweils Montag–Freitag, 9.00 – ca. 17.30 Uhr
Ort: online
Entgelt: 800 Euro
Fortbildungspunkte: 40
Palliativmedizin Fallseminar
Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg
Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten.
Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Program in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München).
Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken.
Modul 1
Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team
Modul 2
Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
Modul 3
Professionelles Handeln in der Palliativmedizin
Termine:
Modul 3: 14.–18. Oktober 2024
Modul 1: 12.–16. Mai 2025
Modul 2: 14.–18. Juli 2025
Modul 3: 13.–17. Oktober 2025
Zeit: jeweils Montag–Freitag, 9.00 – ca. 17.30 Uhr
Ort: i. d. R. Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800 Euro Fortbildungspunkte: 120 (pro Modul 40 Punkte)
Psychosomatische Grundversorgung
Leitung: Prof. Dr. Mathias Berger, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychosomatik, Freiburg Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für Kolleginnen und Kollegen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Std. Theorie, 30 Std. verbale Intervention sowie 30 Std. Balintgruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Tageskursen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ kann auch der Wochenkurs PGV mit 5 Tageskursen und Balintstunden kombiniert werden. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an insgesamt 80-stündigen Fortbildungen erworben haben. Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar.
Tageskurse (8 Std.)
Samstag, 21. September 2024 Depressionen, Burnout Freitag, 22. November 2024 Einführung in die patientenzentrierte Konsultation
Samstag, 25. Januar 2025 Psychoonkologie am Bsp. des Mammakarzinoms
Samstag, 8. Februar 2025 Psychosomatische Störungen bei Jugendlichen
Zeit: i. d. R. jeweils 9.00–16.00 Uhr Ort: i. d. R. Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg
Entgelt:
150 Euro pro Kurs Fortbildungspunkte: jeweils 8
Wochenkurs (38 Std.):
Termine:
11.–15. November 2024
24.–28. Februar 2024
Zeit: jeweils Montag–Freitag, 9.00–16.00 Uhr
Ort: online
Entgelt:
600 Euro pro Kurs Fortbildungspunkte: 38
Wochenendkurs (50 Std.)
Leitung: Dr. med. Oliver Müller, Konstanz
Dieser Kurs zur psychosomatischen Grundversorgung orientiert sich an dem Musterkursbuch für die Psychosomatische Grundversorgung der Bundesärztekammer. Der Kurs bietet innerhalb von 6 Monaten 6 Ganztagesveranstaltungen. Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar.
Im gesamten Kurs sind folgende Stunden enthalten:
Theorie: 20 Stunden
Verbale Intervention: 30 Stunden
Die Inhalte der patientenzentrierten Selbsterfahrung (Balintgruppe) sind nicht in diese Seminare integriert, wir empfehlen die kontinuierliche Teilnahme an einer Balintgruppe am Heimatort. Für die Kursteilnehmer wird eine Balintgruppe vor Ort eröffnet.
Termine:
11. Januar 2025
8. Februar 2025
8. März 2025
12. April 2025
17. Mai 2025
28. Juni 2025
Zeit: i. d. R. jeweils Samstag, 9.00–16.30 Uhr
Ort: ZfP Reichenau, Kliniken Schmieder Konstanz
Entgelt: 150 Euro pro Kurstag Fortbildungspunkte: 8 bzw. 9 pro Tag, 50 für alle 6 Samstage
E-Learning zur Diagnosestellung psychischer Störungen
Leitung: Prof. Dr. Mathias Berger In diesem E-Learning im Themenbereich Psychosomatische Grundversorgung erfahren Sie, wie Sie effizient und kompetent die wichtigsten psychischen Störungen diagnostizieren können. Anhand von Video-Demonstrationen wird die Vorgehensweise bei verschiedenen Störungsbildern gezeigt. Sie bekommen Anleitungen für diagnostische Interviews. Zur Unterstützung der praktischen Umsetzung können Sie einen Erfahrungsbericht einreichen und bekommen Feedback. Der Kurs dauert ca. 6 Stunden und endet mit einem MultipleChoice-Test. Das erfolgreichen abgeschlossene E-Learning kombiniert mit dem Besuch unserer Online-Balintgruppe wird wie ein PräsenzSamstag anerkannt. Nach Zahlungseingang haben Sie rund um die Uhr Zugang.
Termin: jederzeit, 24/7
Ort: online Entgelt: 100 Euro Fortbildungspunkte: 16
Details und Anmeldung: www.baek-sb.de/ akademie
Balintgruppen online
Leitung: Prof. Dr. Mathias Berger, Dr. Christian Klesse, PD Dr. med. Uwe Ross
Ort: online Zeit: abends Entgelt: 60 Euro Fortbildungspunkte: jeweils 4 Wöchentliche Termine, Details und Anmeldung: www.baek-sb.de/ akademie
Balintgruppen in Präsenz
Leitung: Prof. Dr. Mathias Berger, Dr. Christian Klesse
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg
Termine:
9. Oktober 2024
6. November 2024
18. Dezember 2024
Zeit: jeweils Mittwoch, 17.00 Uhr bis 19.15 Uhr
Entgelt: 60 Euro Fortbildungspunkte: jeweils 4 Monatliche Termine, Details und Anmeldung: Reisemedizin
Basisseminar Reisemedizin
gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg
Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lern- und Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Die Teilnehmer können im Seminar an einer Kenntnisprüfung teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung über die curriculare Fortbildung gem. dem BÄK Curriculum Reisemedizinische Gesundheitsberatung. Die Bezirksärztekammer Südbaden darf Ihren Mitgliedern auf Wunsch
eine Urkunde über den erfolgreichen Abschluss der curricularen Fortbildung (cF) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ ausstellen. Wenn Sie kein Mitglied der Bezirksärztekammer Südbaden sind, wenden Sie sich bitte mit der Teilnahmebescheinigung an die für Sie zuständige Ärztekammer.
Die Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs wird für die Beantragung zur Zulassung als Gelbfieberstelle benötigt.
Termine:
Teil 1:
31. Januar/1. Februar 2025
Teil 2: 28./29. März 2025
Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600 Euro Fortbildungspunkte: 36
Reisemedizin – Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR)
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Winfried Kern, Freiburg
Die Reisemedizin versteht sich heute als fachgebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen internationaler Institutionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der „Reisemedizin“ nach heutigem Verständnis repräsentiert.
Diese Konzeption ist in ein 128 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen als „Fachzertifikat Reisemedizin“. Nach dem
Erwerb des Basiszertifikates (32 Stunden) sind weitere 13 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 96 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lernerfolgskontrolle erforderlich. Anschließend kann bei der BÄK SB das Fachzertifikat Reisemedizin beantragt werden.
Die folgenden Aufbaumodule werden im Zweijahresrhythmus angeboten:
1: Geomedizinische Länderkunde/Schlangen und Gifttiere
2: Internationaler Tourismus und Reiserecht/Kreuzfahrt/Schifffahrtsmedizin/Praxis der reisemedizinischen Beratung
3: Flugreisemedizin/Klima und Klimabelastungen
4: Trekking u. Höhenmedizin/ Haut-/Sonnenschutz
5: Tauchsportmedizin
6: Internationale Arbeitseinsätze/ Langzeitaufenthalte
7: Risikogruppen und Reisen
8: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil A
9: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil B
10: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil C
11: Unfälle und Reisemedizinische Assistance
12: Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern
13: Ärztliche Reisebegleitung
14: Flucht und Migration (optional)
Ärzte und Ärztinnen, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren, können selbstverständlich auch teilnehmen.
Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten 8 Fortbildungspunkte mit diesen Seminaren erwerben.
Eine Reihenfolge der Seminare (Basisseminar und Aufbaumodule) ist NICHT vorgeschrieben.
Termine:
Module 7 und 8: 17./18. Januar 2025
Module 11 und 4: 27./28. Juni 2025
Modul 13: Samstag, 5. Juli 2025
Module 6 und 12: 14./15. November 2025
Module 1 und 2: 21./22. November 2025
Zeit: ganztägig, jeweils Freitag und Samstag
Ort: online bzw. Präsenz Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 350 Euro/Wochenende Fortbildungspunkte: je nach Modul 9 bis 18
Reisemedizin –Flucht und Migration
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg
Die Teilnahme steht allen interessierten Ärztinnen und Ärzten offen.
Zunehmend werden Ärztinnen und Ärzte in Praxis und Klinik mit Flüchtlingen und Migranten konfrontiert und viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger haben einen Migrationshintergrund. Sie bringen nicht nur Infektionskrankheiten mit, die in unseren Breiten nicht vorkommen. Sie haben auch häufig andere genetische Veranlagungen, die bei der Therapie wie auch bei der reisemedizinischen Beratung und Prophylaxeempfehlungen berücksichtigt werden müssen. Zudem kommen Sie aus einem anderen Kulturkreis, sodass das Wissen um die anderen Umgangsformen, die interkulturelle Kompetenz, auch für Ärztinnen und Ärzte immer wichtiger wird.
Termin:
Freitag, 4. Juli 2025
Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: online
Entgelt: 175 Euro Fortbildungspunkte: 9
Reisemedizin Refresher-Seminar
Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Alles ändert sich ständig, so auch die Präsenz der Infektionserreger und die Empfehlungen in der Reisemedizin.
Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Die Dozenten besprechen, auch anhand von Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren.
Dieses Refresher-Seminar wird für die Verlängerung der Basiszertifikate und anteilig für die Verlängerung des Fachzertifikats anerkannt. Ebenso wird das Refresherseminar für die Verlängerung der Ermächtigung zur Gelbfieberimpfung anerkannt
Seminarinhalt:
– Aktuelle Weltseuchenlage – Aktuelle Malariasituation und -empfehlungen – Aktuelle Impfempfehlungen und neue Impfstoffe Weitere Themen werden ca. 4 Wochen vor Beginn veröffentlicht.
Termin:
Samstag, 15. März 2025 Zeit: 9.00–17.30 Uhr
Ort: online
Entgelt: 150 Euro Fortbildungspunkte: 12
Second-Victim – Workshop
Medizinische Fachkräfte, die an diesem problematischen Ereignis beteiligt waren, können davon stark betroffen sein. Diese „Second-Victims“ durchleben einen komplexen Prozess von Emotionen. Unsere 4-stündige Veranstaltung bietet eine praktische Auseinandersetzung mit dem Second-Victim-Syndrom. Dieser Workshop bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre Fähigkeiten im Umgang mit Second-Victims einzuüben.
Termin:
Mittwoch, 9. Oktober 2024 Zeit: 18.00–21.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg Entgelt: N. N. Fortbildungspunkte: 5
Spezielle Schmerztherapie, Weiterbildungsseminar, 80 Std.
gemäß Curriculum der Bundesärztekammer
Leitung: Dr. med. Kristin Kieselbach, Univ.-Klinikum Freiburg, Interdisziplinäres Schmerzzentrum Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.
Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiterbildungsbefugten gem. § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich. Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistungen i. R. der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV Baden-Württemberg dienen.
Konzeption/Durchführung:
– Interdisziplinäres Schmerzzentrum des Universitätsklinikums Freiburg (ISZ)
– Arbeitsgemeinschaft niedergelassener Schmerztherapeuten in Südbaden e. V. (ANSIS)
Kursinhalte:
Modul I: Grundlagen der Schmerzmedizin
Modul II: Schmerzhafte Erkrankungen des peripheren und zentralen Nervensystems, psychosoziale Einflussfaktoren und psychische Komorbiditäten
Modul III: Muskuloskelettale Schmerzen
Modul IV: Diverse Schmerzsyndrome
Die Module sind einzeln buchbar.
Termine:
Modul I und II:
14.–18. Juli 2025
Modul III und IV:
22.–26. September 2025 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 – ca. 16.30 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg, ggf. online
Entgelt: 250 Euro pro Modul Fortbildungspunkte: 80
Suchtmedizin
Kursweiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung gem. WBO 2020
Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine Herausforderung für die Ärzteschaft dar.
Suchtmedizin ist eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf Drogenabhängige beschränkt. Die Fähig-
keit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte.
In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Ärzte, die nach der Kursweiterbildung substituieren, können bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes stellen.
Termin 2024: 21.–25. Oktober 2024
Zeit: Mo–Do, 9.00–18.00 Uhr und Fr, 8.00–16.00 Uhr Termine 2025: jeweils Mo–Fr 3.–7. Februar 2025 6.–10. Oktober 2025
Ort: i. d. R. Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800 Euro Fortbildungspunkte: 50
Suchtmedizin
– Update
Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und PD Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen Um alle Inhaber dieses Zusatztitels sowie am Thema Suchtmedizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bieten wir dieses Update an. In prägnanten Kurzreferaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können.
Zielgruppe sind neben Ärztinnen und Ärzten auch andere Berufsgruppen, die sich mit Suchtfragen beschäftigen.
Termin:
Mittwoch, 6. November 2024 Zeit: 15.00–18.15 Uhr
Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei, Anmeldung erforderlich Fortbildungspunkte: 4
Suchtmedizinische Versorgung –Fortbildung für Nichtärztliche Medizinische Fachberufe (online/Präsenz)
Leitung: Dr. med. Paula HezlerRusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden 7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland betreiben einen Alkoholmissbrauch oder sind alkoholabhängig. Zirka 3 Millionen gelten als medikamentenabhängig oder zumindest abhängigkeitsgefährdet.
600.000 Menschen sind abhängig von Drogen, konsumieren oder missbrauchen sie, davon sind 150.000 bis 180.000 opiatabhängig.
2015 hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin ein Fortbildungscurriculum für die suchtmedizinische Versorgung erstellt. Der Verband der medizinischen Fachberufe war beteiligt.
Das Curriculum umfasst 60 Stunden. Die Inhalte sind auf den Wahlteil der Fachwirtin für ambulante Versorgung anrechenbar. Die Fortbildung wird von der Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg angeboten.
4 der 60 Stunden sind über eine Hausarbeit abzuleisten, die dann Grundlage eines abschließenden Kolloquiums ist.
Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte, Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen in Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Justiz, Praxen, Ambulanzen, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in Suchtberatungsstellen
Termine:
Teil 1: 19./20. September 2025 Teil 2: 26./27. September 2025 Teil 3: 17./18. Oktober 2025 Zeit: jeweils Fr/Sa, 8.00–17.00 Uhr
Ort online: Teil 1 und 2 Ort Präsenz: Teil 3, Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600 Euro
Train the Trainer KWBW-Modul (online)
Leitung: Dr. med. Martina Bischoff, KWBW Verbundweiterbildung plus, Freiburg Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin anleiten. Sie bekommen Hinweise zu den Besonderheiten der ambulanten Weiterbildung mit der neuen kompetenzbasierten Weiterbildungsordnung.
Termin: Freitag, 10. Oktober 2025 Zeit: 16.00–20.00 Uhr
Ort: online Entgelt: 60 Euro Fortbildungspunkte: 5
Kontakt zur Akademie Information und Anmeldung: www.baek-sb.de/akademie Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 51/47 52/47 53, Fax (07 61) 6 00-47 57
E-Mail: akademie@baek-sb.de Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Änderungen bleiben vorbehalten.

Geschäftsstelle:
Bezirksärztekammer
Südwürttemberg
9 17-24 00

Bezirksberufsgericht für Ärzte in Reutlingen
Durch Verfügung des Sozialministeriums Baden-Württemberg vom 18. 06. 2024 – Az. 31-5415.2002/1 – wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 30. April 2024 (GBl. 2024 Nr. 30) mit Wirkung vom 1. September 2024 für die Dauer von 5 Jahren
Herr Dr. iur. Rainer Ziegler Tübingen
zum Vorsitzenden des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Reutlingen bestellt.
Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Qualifikation Tabakentwöhnung
Grundkurs
Der Grundkurs zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“ besteht aus 20 Unterrichtseinheiten (UE) und vermittelt den Teilnehmenden umfassendes Faktenwissen zum Thema Tabaksucht und -entwöhnung.
Die Teilnahme am Grundkurs befähigt zur Einzeltherapie. Diese curriculare Fortbildung ist ankündigungsfähig.
Termin:
13.–15. September 2024 (Fr–So)
Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra; Stellv. Ärztlicher Direktor, Leiter der Sektion Suchtmedizin und Suchtforschung, Universitätsklinik
für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Gebühr: 400,– Euro
Fortbildungspunkte: 20 Anmeldung:
Aufbaukurs
Der fakultative Aufbaukurs, der 8 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst, basiert auf anerkannten Programmen zur Tabakentwöhnung (nach § 20 SGBV) und befähigt zur Durchführung von Tabakentwöhnungsprogrammen im Gruppensetting. Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbaukurs ist die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“.
Termin:
Samstag, 28. September 2024
Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra; Stellv. Ärztlicher Direktor, Leiter der Sektion Suchtmedizin und Suchtforschung, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Gebühr: 160,– Euro Fortbildungspunkte: 8
Anmeldung:
In beruflich herausfordernden Situationen neue Lösungen entwickeln − ein Supervisionstag
Supervision – „der klärende Blick von außen“
Durch die Supervision der eigenen Fälle soll Ihre eigene Selbstreflektion gestärkt werden, um Ihre Kommunikationsfähigkeiten und Ihr Verständnis für Patienten und deren Angehörigen, für Ihre Kollegen und Ihr Arbeitsumfeld zu verbessern und um Ihre Handlungskompetenzen zu erweitern. In einer festen Gruppe von max. 12 Ärztinnen und Ärzten können Sie Ihre Anliegen und Ihre mit-
gebrachten Fälle aus der eigenen beruflichen Tätigkeit einbringen. Die Klärung Ihres Anliegens erfolgt in einem geschützten Rahmen und unterliegt der Schweigepflicht und dem Schweigerecht.
Termin: Samstag, 14. September 2024 9.00–16.15 Uhr
Leitung: Dr. med. Vanessa Heinrich, Oberärztin der Klinik für Radioonkologie, UKT Tübingen, Palliativmedizinerin, Psychoonkologin DKG, Supervisorin DGSV Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 180,– Euro Fortbildungspunkte: 10 Anmeldung:
Leitung: Dr. med. Sophia Blankenhorn, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Online-Seminar
Gebühr: 80,– Euro Fortbildungspunkte: 8 Anmeldung: EKG-Basisseminar
Impfseminar – online
Impfungen gehören zu den wichtigsten und effektivsten Präventionsmaßnahmen in der Medizin. Sie haben wesentlich zur Erhöhung der Lebenserwartung durch das Zurückdrängen gefährlicher Infektionskrankheiten beigetragen. Und dennoch bedarf es nach wie vor vieler Bemühungen, um bestehende Impflücken zu schließen und alle Patientinnen und Patienten davon zu überzeugen, dass empfohlene Impfungen die beste und effizienteste Möglichkeit bieten, sich vor Erkrankungen zu schützen. Dabei tragen die impfenden Ärztinnen und Ärzte eine besondere Verantwortung. Dieses Impfseminar soll Sie dabei unterstützen, beim Thema Impfen auf dem Laufenden zu bleiben. Es soll aber nicht nur der reinen Informationsvermittlung dienen, sondern auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen bieten. Diese Fortbildungsveranstaltung ist vom Regierungspräsidium Stuttgart für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt.
Termin:
Samstag, 21. September 2024 9.00–16.15 Uhr
In diesem Seminar werden die Grundlagen der EKG-Befundung vermittelt, mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung besprochen und die typischen Veränderungen bei häufigen Herzerkrankungen dargestellt. Anschließend können die Teilnehmer in kleinen Gruppen an Fallbeispielen selbst EKGs auswerten und die Ergebnisse werden im Plenum diskutiert. Am Nachmittag steht die Rolle des EKGs in der Praxis im Mittelpunkt und es werden an Kasuistiken EKG-Bilder bei chronischen Herzerkrankungen und bei Notfällen vorgestellt.
Termin:
Samstag, 28. September 2024 9.00–16.50 Uhr
Leitung: Dr. med. Julia Grauer, Fachärztin für Innere Medizin Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Gebühr: 108,– Euro Punkte: 11
Anmeldung:
Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie
Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch.
Gemäß den Richtlinien der Landesärztekammern sind dafür theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dazu werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Fort- und Weiterbildungswochen sind also so aufgebaut, dass die Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, innerhalb von 3 Jahren die psychotherapeutische Weiterbildung komplett abzuschließen.
Die Kurse werden jedes Jahr an verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald) oder auf der Reichenau angeboten werden. Die einzelnen Module umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richtlinien der Landesärztekammer BadenWürttemberg ab.
Leitung: jeweils Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen
Kurs III:
Termin:
29. September bis 5. Oktober 2024 (So–Sa)
Ort: Hotel Schloss Hornberg, Auf dem Schlossberg 1, 78132 Hornberg
Gebühr: 1.000,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten) Fortbildungspunkte: 63 Anmeldung:
Die Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht-stoffgebundener Suchterkrankungen. Neben theoretischen Einheiten werden Schwerpunkte in der Praxisarbeit, motivierenden Gesprächsführung, auf dem Erwerb von Fertigkeiten in der Motivationsbehandlung sowie in Themenbereichen wie nicht-stoffgebundene Abhängigkeiten und Tabakabhängigkeit vermittelt. Zielgruppe sind alle Fachärzte im ambulanten und stationären Bereich sowie Weiterbildungsassistenten mit Interessensgebieten im Bereich der Suchtmedizin.
Termin:
7.–11. Oktober 2024 (Mo–Fr)
Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen
Ort: Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Calwer Str. 14, 72076 Tübingen
Gebühr: 1.000,– Euro Fortbildungspunkte: 50
Anmeldung:
Suchtmedizinische Grundversorgung
Seminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizin (50 h) gemäß (Muster-) Kursbuch Suchtmedizinische Grundversorgung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (WBO 2020)
lagen und fachübergreifendem Wissen werden auch einschlägige fachspezifische Kenntnisse von ausgewiesenen, langjährig gutachterlich tätigen Experten vermittelt.
Das Curriculum umfasst 64 Unterrichtseinheiten (UE) und besteht aus drei Modulen, die einzeln, aber in vorgeschriebener Reihenfolge I, II, III zu absolvieren sind.
Lerninhalte
Modul III (16 UE):
In diesem Modul werden fachspezifische Aspekte der Medizinischen Begutachtung in zwei parallelen Sitzungen für die beiden Fächergruppen:
• Orthopädie/Unfallchirurgie
• Neurologie/Psychiatrie vermittelt.
Termin:
Modul III: 12.–13. Oktober 2024 (Sa–So)
Gebühr: 320,– Euro Fortbildungspunkte: 16 Prüfung Gutachten: 150,– Euro Anmeldung:
Seminarreihe Allgemeinmedizin: Haut & Wunden in hausärztlicher Praxis – Online-Seminar
In diesem Online-Seminar Allgemeinmedizin nehmen wir unser größtes Organ, die Haut, und ihre Wunden in den Fokus. Wir haben für Sie ein praxisorientiertes, informatives Programm zusammengestellt, in dem: – der klinische Blick – die sorgfältige Anamnese und Untersuchung – die Kenntnis über therapeutische Möglichkeiten – die praktische Umsetzung im Alltag thematisiert werden.
Termin:
Samstag, 12. Oktober 2024 9.00–15.15 Uhr
Leitung: Dr. med. Alexandra Linner, Niedergelassene Fachärztin für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Ulm Online-Seminar Gebühr: 70,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Anmeldung:
Medizinische Begutachtung
Um eine qualitätsgesicherte ärztliche Begutachtung zu unterstützen, bietet die Bezirksärztekammer Südwürttemberg die von der Bundesärztekammer entwickelte, strukturierte curriculare Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ an.
Das Curriculum wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, neben ihren medizinischen fachlichen Qualifikationen ihr Wissen in der Gutachtenerstellung zu erweitern und zu vertiefen. Neben Grund-
Leitung: Dr. med. Benjamin Liske, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Verkehrsmedizin, Zertifizierter Gutachter der Deutschen Gesellschaft für Neurowissenschaftliche Begutachtung in den Fachbereichen Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
Ort: Hotel Fortuna, Carl-ZeissStraße 75, 72770 Reutlingen Diese curriculare Fortbildung ist nach erfolgreichem Abschluss gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung zur Anerkennung und Zertifizierung von curricularen Fortbildungen der LÄK BW vom 19. 01. 2022 in Verbindung mit § 27 Abs. 2 der Berufsordnung LÄK BW ankündigungsfähig.
Refresher Palliativmedizin − Palliativversorgung praktisch gesehen
Zielgruppe dieses Seminars sind Ärztinnen und Ärzte, die bereits die Kurs-Weiterbildung Palliativmedizin (Grundkurs, 40 UE) absolviert haben, sowie palliativmedizinisch Interessierte aller Fachrichtungen.
Ziel des Seminars ist es,
• Sie auf den aktuellen medizinischen und pflegerischen Stand in ausgewählten Themen der Palliativmedizin zu bringen
• Ihnen die Gelegenheit zu geben, in kleinen Gruppen die Fragen und Probleme des Arbeitsalltags fallorientiert und praxisnah zu diskutieren
• sich mit Kollegen auszutauschen und Ihnen neue positive Impulse für die tägliche Arbeit zu geben
Termin:
Samstag, 26. Oktober 2024 9.00–16.15 Uhr
Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztl. Leiterin Tübinger Projekt Häusliche Betreuung Schwerkranker
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Gebühr: 96,– Euro
Punkte: 8
Die Seminarteilnahme kann als Nachweis zur palliativmedizinischen Fortbildung für die Abrechnung von Leistungen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) gem. Vereinbarung zwischen dem GKVSpitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 87 Abs. 1b SGB V zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung vom 29. 11. 2016 verwendet werden.
Die Veranstaltung wird als Fortbildung ebenfalls im Rahmen der „Onkologie-Vereinbarung“ vom 01. 10. 2021 (gem. § 7) von der KV BW anerkannt.
Anmeldung: Vorbereitung
Fachgespräch Allgemeinmedizin
Dieses Seminar richtet sich an Ärztinnen und Ärzte in fortgeschrittener Weiterbildung in der Allgemeinmedizin. Es dient nicht dazu, Wissenslücken zu schließen, sondern soll Ihnen die organisatorischen Abläufe erläutern und es Ihnen erlauben, sich in realistischen Prüfungssimulationen auf die Facharzt-Prüfung vorzubereiten. In diesem Seminar wird zunächst allen Teilnehmenden der formale Ablauf eines solchen Fachgespräches vorgestellt und an einem Fallbeispiel ausführlich und prüfungsnah demonstriert. Nach dem gemeinsamen allgemeinen Teil werden unter der Leitung von erfahrenen Prüfern in kleinen Grup -
pen fachspezifische Kasuistiken vorgestellt und bearbeitet. Es werden unter aktiver Beteiligung der Teilnehmenden Fachgespräche simuliert und gemeinsam reflektiert. Hilfreiche Tipps aus der Sicht der Prüfenden runden den Abend ab.
Termin:
Samstag, 8. November 2024 17.00–21.30 Uhr
Leitung: Dr. med. Dipl.-Phys. Manfred Eissler, Facharzt für Allgemeinmedizin, Reutlingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Gebühr: 150,– Euro Fortbildungspunkte: 7
Anmeldung:
Fallseminare Palliativmedizin
Mit der Weiterbildungsordnung 2006 der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zu ihrem Erwerb ist u. a. das Absolvieren eines Grundkurses (40 Unterrichtseinheiten) sowie eine 12-monatige stationäre Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten oder 120 Unterrichtseinheiten (UE) im Rahmen von Fallseminaren inkl. Supervision erforderlich. Für Ärzte, die sich für den Besuch von Fallseminaren entschieden haben, werden die dafür notwendigen Module I bis III mit jeweils 40 UE angeboten. Diese Module sind nach dem Curriculum der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. strukturiert.
Modul I (40 UE): Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team
• Kommunikation, psychosoziale Aspekte, soziales Umfeld, Symptomkontrolle
Modul II (40 UE): Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext
• Ethik, Trauer, Symptomkontrolle
Modul III (40 UE): Professionelles Handeln in der Palliativmedizin
• Bearbeitung komplexer Fragestellungen aus dem palliativmedizinischen Arbeitsfeld anhand von Fallbeispielen
Termine:
Modul I: 8.–11. Februar 2025 (Sa–Di) –bei Interesse kontaktieren Sie uns unter fortbildung@baek-sw.de
Modul II: 13.–16. November 2024 (Mi–Sa)
Modul III: 12.–15. März 2025 (Mi—Sa) –bei Interesse kontaktieren Sie uns unter fortbildung@baek-sw.de
Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztliche Leiterin Tübinger Projekt, Häusliche Betreuung
Schwerkranker
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Gebühr: 800,– Euro je Modul Fortbildungspunkte: 40 je Modul Anmeldung:
in der medizinischen Breite einen spezifischeren Umgang mit männlichen Gesundheitsthemen zu fördern.
Zusätzlich werden in Expertenbeiträgen aus den Sozialwissenschaften die theoretischen und soziokulturellen Hintergründe des Themas erläutert. Dadurch soll eine umfassendere Perspektive auf männliche Gesundheitsthemen vermittelt werden, um das Verständnis zu vertiefen und einen sensibleren Umgang damit zu ermöglichen.
Termin:
Samstag, 23. November 2024 9.00–12.30 Uhr
Leitung: Prof. Dr. med. Steffen Rausch, Leitender Oberarzt, Urologische Universitätsklinik Tübingen
Online-Seminar
Gebühr: 40,– Euro Fortbildungspunkte: 4
Anmeldung:
Männermedizin und Männergesundheit – Fakten und Fiktion
Die Männermedizin erfährt im öffentlichen Diskurs immer noch eine geringere Aufmerksamkeit. Dies mag überraschend sein, da die Faktoren, die zu einem höheren Gesundheitsrisiko bei Männern beitragen, insbesondere kulturell bedingte Aspekte wie berufsbezogene Gesundheitsrisiken oder geschlechtsspezifisches schädigendes Verhalten im Rahmen des Konzepts der „hegemonialen Männlichkeit“, bekannt und wissenschaftlich beschrieben sind.
Unsere Veranstaltung hat das Ziel, Ärztinnen und Ärzten in der Allgemeinmedizin sowie in anderen Fachrichtungen eine Übersicht zu ausgewählten Krankheitsbilder der Jungenund Männergesundheit zur Verfügung zu stellen mit dem Ziel
Blitzlicht: Online-Seminarreihe zu aktuellen Themen in der Medizin
Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG): Auswirkungen auf Arztpraxen
Zum 1. Januar 2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft getreten. Von Änderungen betroffen ist vor allem die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die von Ärzten in Kooperationen neben der Partnerschaftsgesellschaft (PartG) in der Regel als Rechtsform genutzt wird. In unserem Seminar wird die Medizinrechtlerin, Frau Dr. iur. Heike Müller-Bischoff unter anderem auf folgende Fragen eingehen: Was ändert sich? Welche Auswirkungen hat das Gesetz auf Arztpraxen? Ist es sinnvoll, eine GbR im Gesellschaftsregister eintragen zu lassen (eGbR)? Was geschieht beim Ausscheiden eines Partners? Wie wirkt sich die neue Regelung zur Gesellschafterhaftung aus? Welche Übergangsregelungen gibt es?
Termin:
Donnerstag, 28. November 2024
19.30–21.00 Uhr
Leitung: Dr. med. Sophia Blankenhorn, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg
Online-Seminar
Gebühr: keine
Fortbildungspunkte: 2
Anmeldung:
Self Care matters − Selbstfürsorge und Burnout Prävention im medizinischen Alltag − Online-Seminar
In diesem Online-Intensivkurs soll es um die praktische Anwendung von Selbstfürsorge im medizinischen Alltag gehen. Es werden praktische Ideen und Methoden gezeigt, wie man Selbstfürsorge effektiv nutzen kann und wie diese zu einer Burnout Prävention fungieren können. Zusätzlich werden auch im Sinne einer Burnout Prophylaxe ein Umgang mit schwierigen Situationen im medizinischen Alltag und Patienten aufgezeigt, sodass diese selbstfürsorglich und kompetent gelöst werden können. Indem wir selbst für die eigene Selbstfürsorge sorgen, können wir nicht nur unsere eigene Gesundheit und Zufriedenheit verbessern, sondern auch unsere Patienten besser unterstützen und für sie da sein.
Termin:
Samstag, 30. November 2024 9.00–12.30 Uhr
Leitung: Dr. med. Sophia Blankenhorn, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Online-Seminar
Gebühr: 40,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung:
Demenz aktuell – Online-Seminar
Im Jahr 2021 lebten in Deutschland fast 1,8 Millionen Menschen mit einer Demenzerkrankung. Infolge des demographischen Wandels ist davon auszugehen, dass die Anzahl der Betroffenen noch weiter zunehmen wird. Bei der Demenz handelt es sich um eine komplexe progressive Erkrankung, die mit einer Beeinträchtigung der geistigen Fähigkeiten und daher schwerwiegenden Folgen einhergeht. Die kognitiven Einbußen schreiten mit der Zeit voran und beeinträchtigen die Alltagsaktivitäten. Die bekannteste und bei weitem häufigste Demenzform ist die Alzheimererkrankung. Daneben gibt es aber viele andere Demenzformen. Genau deshalb können die Diagnose und Therapie von Demenz komplexe Prozesse sein, die die Zusammenarbeit von verschiedenen Fachleuten im Gesundheitswesen erfordern. In diesem Seminar wollen wir Ihnen als betreuendem Arzt und häufig erstem Ansprechpartner praxisrelevante Hinweise und Informationen zu aktuellen Erkenntnissen in Bezug auf Prävention, Diagnose und Behandlung von Demenzerkrankungen geben und diese mit Ihnen diskutieren.
Termin:
Mittwoch, 4. Dezember 2024 19.00–21.30 Uhr
Leitung: Prof. Dr. med. Gerhard
Eschweiler, Leiter des Geriatrischen Zentrums, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen
Online-Seminar
Gebühr: 30,– Euro Fortbildungspunkte: 3
Anmeldung:
Deeskalationstraining in Theorie und Praxis
Drohanrufe und Anfeindungen über Briefe, Social Media oder E-Mail, aber auch direkte Übergriffe gehören mittlerweile zum Alltag im medizinischen Bereich. Es kann dabei Ärztinnen und Ärzte, aber auch medizinisches Personal treffen. Daher kann es sich als äußerst hilfreich erweisen, Deeskalationstechniken zu beherrschen, um so kritische Situationen zu entschärfen und sie bestenfalls wieder zu einem Gespräch auf sachlicher Ebene zurückzuführen. Das Ziel des Seminars ist es:
• Interventionsmöglichkeiten aufzuzeigen
• Sicherheit im Umgang mit Aggression und Gewalt zu schaffen
• konkrete Hilfsangebote für den Arbeitsplatz zu bieten Im ersten Teil unseres Seminars werden Risikofaktoren identifiziert, präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz in Praxis oder Klinik vorgestellt und die Möglichkeiten der verbalen Deeskalation ausführlich erörtert.
Im Zentrum des zweiten Seminarteils steht das Vorgehen für den Fall, dass ein Konflikt sich – trotz aller Vorsichtsmaßnahmen –weiterentwickelt.
Termin:
Samstag, 7. Dezember 2024 9.00–16.15 Uhr
Leitung: Dr. med. Manuel Braun, Niedergelassener Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Reutlingen
Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen
Gebühr: 150,– Euro Fortbildungspunkte: 10 Anmeldung:
Auf den Punkt gebracht: Schlafstörungen bei Erwachsenen
Wie der Titel „Auf den Punkt gebracht“ es schon andeutet, wollen wir in dieser neuen Online-Seminarreihe einzelne Themen bzw. Krankheiten aus der Medizin in den Fokus nehmen. Dazu bitten wir ausgewiesene Expertinnen und Experten, ein Thema kompakt und praxisorientiert zu beleuchten und laden anschließend zu kollegialem Austausch und Diskussion ein.
Diese Reihe ist bewusst als Kurzseminar und im Online-Format angelegt, um Ihnen so die Möglichkeit zu geben, sie in den Arbeitsalltag zu integrieren. Wir freuen uns schon jetzt auf Sie und sind an weiteren möglichen Themenvorschlägen sehr interessiert.
Das Thema „Schlafstörungen bei Erwachsenen“ ist das erste Thema, das wir aufgreifen und „auf den Punkt bringen“ wollen.
Termin: Donnerstag, 12. Dezember 2024 19.00–21.00 Uhr
Leitung: Holger Wöhrle, Facharzt für Innere Medizin mit Zusatzbezeichnung Schlafmedizin, Lungenzentrum Ulm Online-Seminar
Gebühr: 20,– Euro Fortbildungspunkte: 2 Anmeldung:
Management Akademie der KV Baden-Württemberg Albstadtweg 11 70567 Stuttgart
Telefon (07 11) 78 75-35 35
Fax (07 11) 78 75-48-38 88
E-Mail: info@mak-bw.de www.mak-bw.de
Kurse der Management Akademie der KV Baden-Württemberg
Intensivkurs Abrechnungsmanager (Arztpraxis)
In unserem fünftägigen Intensivkurs qualifizieren Sie sich zum Abrechnungsmanager für Ihre Praxis. Dabei nutzen Sie Ihr Basiswissen, um anhand zahlreicher Übungen und Fallbeispiele Ihre Anwenderkenntnisse in der Abrechnung zu vertiefen. Von den rechtlichen Rahmenbedingungen über die allgemeinen Abrechnungsbestimmungen bis hin zu arztgruppenübergreifenden und -spezifischen Gebührenordnungspositionen machen Sie sich mit allen wichtigen Inhalten des EBM vertraut. Darüber hinaus beschäftigen Sie sich mit den vielfältigen Regelungen der GOÄ und üben anhand von Beispielen die Umsetzung für die Praxis. Der Kurs richtet sich an Kinderärzte, die über ein solides Basiswissen mit praktischen Erfahrungen in der Abrechnung verfügen. Schwerpunkte: EBM
– Allgemeine Bestimmungen, Handhabung Präambel
– Struktur und Begrifflichkeiten
– Begrenzungsregelungen (Gespräche und Labor)
– DMP, Nicht-ärztliche Praxisassistentin, Chroniker und Pflegeheim
– Vorsorgeleistungen, Impfungen
– Zusatzverträge und Satzungsleistungen der Krankenkassen
– Fehlerquellen
GOÄ
– Wichtige Rechtsgrundlagen
– Analogbewertungen und Bedeutung
– Zeitgemäße Auslegung und Umsetzung der GOÄ-Leistungen
–
Gesprächsziffern, Visiten, Besuche und evtl. dazugehörende Zuschläge
– Sachkostenabrechnung
– Diagnostische Leistungen und deren korrekte Steigerungen
– Abrechnung mehrerer Ultraschallleistungen bei einem Kontakt
– Zuschläge zu ambulanten OP-Leistungen
– BG-Abrechnung: Grundlagen, Abgrenzung zur GOÄ, wichtige Ziffern
– Anfragen, Untersuchung, Gutachten für Versicherungen
Termin:
16.–19. September 2024 (Mo–Do) und Prüfung: Donnerstag, 26. September 2024
Zeit: jeweils 9.00–14.00 Uhr
Prüfung: 9.00–11.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 369,– Euro Fortbildungspunkte: 33 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
EBM für Einsteiger –Haus-/Kinderarztpraxen
Dieses Seminar unterstützt Sie beim Einstieg in die EBM-Abrechnung und bei der korrekten Anwendung der Gebührenordnung. Hierzu lernen Sie die Grundlagen des EBM sowie dessen Aufbau und Handhabung kennen. Sie machen sich mit dem Leistungsinhalt der häufigsten Gebührenordnungspositionen vertraut und üben die Abrechnungssystematik anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis. Der Kurs richtet sich an alle Hausund Kinderärzte, die in die EBMAbrechnung für GKV-Versicherte einsteigen wollen.
Schwerpunkte:
– Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM) – Erstellung der Abrechnung (einschließlich Online-Abrechnung)
– Abrechnungsbeispiele – Tipps zur Fehlervermeidung
Termin: Mittwoch, 11. September 2024 Zeit: 15.00–18.30 Uhr
Ort: live-online Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
EBM für Einsteiger –Facharztpraxen
Dieses Seminar unterstützt Sie beim Einstieg in die EBM-Abrechnung und bei der korrekten Anwendung der Gebührenordnung. Hierzu lernen Sie die Grundlagen des EBM sowie dessen Aufbau und Handhabung kennen. Sie machen sich mit dem Leistungsinhalt der häufigsten Gebührenordnungspositionen vertraut und üben die Abrechnungssystematik anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.
Der Kurs richtet sich an alle Fachärzte, die in die EBM-Abrechnung für GKV-Versicherte einsteigen wollen.
Schwerpunkte:
– Der Einheitliche Bewertungsmaßstab (EBM)
– Erstellung der Abrechnung (einschließlich Online-Abrechnung)
– Abrechnungsbeispiele – Tipps zur Fehlervermeidung
Termin:
Mittwoch, 25. September 2024 Zeit: 14.00–19.00 Uhr
Ort: KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 6 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Dabei tauchen Sie in die Welt der Gebührenordnungspositionen (GOP) ein und lernen die verschiedenen Besonderheiten, Kombinationsmöglichkeiten und Wechselwirkungen kennen. Der Online-Kurs richtet sich an alle Hausärzte, die Leistungen nach dem EBM abrechnen und diesbezügliche Kenntnisse erwerben, erweitern oder auffrischen wollen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie für eine Nutzungsdauer von 60 Tagen Zugang zu unserem MAK-Lernportal auf elearning.mak-bw.de. Sie können den Online-Kurs dann innerhalb dieser Zeit bearbeiten.
Schwerpunkte:
– Aufbau, Bedeutung und Begrifflichkeiten des EBM
– Arztgruppenübergreifende allgemeine GOP:
– Ärztlicher Bereitschaftsdienst
– Unvorhergesehene Inanspruchnahme
– Besuche
– Früherkennung
– Kleinchirurgie
– Leistungen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt
– Der hausärztliche Versorgungsbereich:
– Versicherten- und ChronikerPauschalen
– Hausärztliche Gespräche
– Geriatrische und palliativmedizinische Betreuung
– Nicht-ärztliche Praxisassistentin (NäPa)
– Arztgruppenübergreifende spezielle GOP:
– Laboruntersuchungen
– Ultraschalldiagnostik
– Psychosomatik
– Wegegebühren
– Kostenpauschalen
Termin: jederzeit verfügbar
Dauer: 110 min.
Jetzt zählt’s: Hausärztliche Grundlagen des EBM
In diesem Online-Kurs bringen wir Ihnen den EBM in fünf Modulen auf spielerische und interaktive Weise näher. Sie begleiten die Mitarbeiterin Melanie Graf durch ihre virtuelle Geschichte.
Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
EBM-Workshop für Hausarztpraxen
In diesem Workshop erfahren Sie, wie Sie die vielfältigen Bestimmungen des EBM richtig umsetzen. Sie erweitern Ihr abrechnungsrelevantes Fachwissen und machen sich mit wichtigen Neuerungen in der Honorierung ärztlicher Leistungen vertraut. Anhand zahlreicher Beispiele erlernen Sie den sicheren Umgang mit den Abrechnungsbestimmungen und üben deren Anwendung für die Praxis. Der Workshop richtet sich an alle Hausärzte, die ihr Abrechnungswissen aktualisieren oder erweitern wollen.
Schwerpunkte:
– Aktuelles aus der hausärztlichen Abrechnung – Leistungsanforderungen unter dem Blickwinkel der tatsächlichen Honorierung
– Vergütungssystematik Wirtschaftlichkeitsbonus
– Abrechnungsmöglichkeiten der prä- und postoperativen Leistungserbringung
Förderung von kooperativen Behandlungsformen
– Besonderheiten bei HzV-Patienten in der vertragsärztlichen Abrechnung
– Individuelle Fragen
Termin:
Mittwoch, 23. Oktober 2024 Zeit: 15.00–19.00 Uhr
Ort: KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Der Workshop richtet sich an alle Kinderärzte, die ihr Abrechnungswissen aktualisieren oder erweitern wollen.
Schwerpunkte:
– Aktuelles aus der kinderärztlichen Abrechnung
– Leistungsanforderungen unter dem Blickwinkel der tatsächlichen Honorierung
– Vergütungssystematik Wirtschaftlichkeitsbonus
– Abrechnungsmöglichkeiten der prä- und postoperativen Leistungserbringung
– Förderung von kooperativen Behandlungsformen
– Besonderheiten bei HzV-Patienten in der vertragsärztlichen Abrechnung – Individuelle Fragen
Termin: Mittwoch, 20. November 2024 Zeit: 15.00–18.30 Uhr
Ort: live-online Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
– Aktuelle Änderungen der Gebührenordnung
– Vergütungssystematik Wirtschaftlichkeitsbonus – Erläuterung des EBM anhand von Beispielen – Besonderheiten bei Selektivvertragspatienten
Termin:
Mittwoch, 18. September 2024 Zeit: 15.00–18.30 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
GOÄ für Einsteiger
GOÄ für Fortgeschrittene
In diesem Seminar erhalten Sie wichtige Informationen, um GOÄ-Leistungen vollständig und richtig abzurechnen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse im Umgang mit der Gebührenordnung und erhöhen Ihre Sicherheit in der korrekten Anwendung der GOÄ. Das Seminar richtet sich an alle Ärzte, die über gute Grundkenntnisse in der GOÄ verfügen und ihr Wissen weiter ausbauen wollen.
Schwerpunkte:
– Allgemeine Grundlagen
– Honoraranspruch
– Rechtsgrundlagen
– Fehlervermeidung
– Dokumentation
– Rechnungsstellung
– Gebührenrahmen
– Analoge Bewertungen
EBM-Workshop für Kinderarztpraxen
In diesem Workshop erfahren Sie, wie Sie die vielfältigen Bestimmungen des EBM richtig umsetzen. Sie erweitern Ihr abrechnungsrelevantes Fachwissen und machen sich mit wichtigen Neuerungen in der Honorierung ärztlicher Leistungen vertraut. Anhand zahlreicher Beispiele erlernen Sie den sicheren Umgang mit den Abrechnungsbestimmungen und üben deren Anwendung für die Praxis.
EBM-Workshop für Orthopäden/Chirurgen
In diesem Workshop vertiefen Sie Ihr abrechnungsrelevantes Fachwissen und üben anhand von Beispielen, Ihre neu erworbenen Fähigkeiten im Alltag sicher anzuwenden. Sie machen sich mit den Abrechnungsbestimmungen des EBM vertraut und lernen wichtige Neuerungen in der Honorierung ärztlicher Leistungen kennen. Damit können Sie Ihre GKV-Abrechnung künftig noch schneller erstellen und Ihr vertieftes Wissen zur Honorierung gezielt anwenden. Das Seminar richtet sich an Fachärzte für Orthopädie und Chirurgie.
Schwerpunkte: – Leistungsanforderungen unter dem Blickwinkel der tatsächlichen Honorierung – Neuerungen in der Honorierung fachärztlicher Leistungen – Aktuelles aus dem fachärztlichen Versorgungsbereich
Dieses Seminar unterstützt Sie beim sicheren Einstieg in die GOÄ-Abrechnung. Hierzu lernen Sie die korrekte Anwendung der Gebührenordnung kennen und erfahren, wie Sie Honorarverluste bei der Privatabrechnung zuverlässig vermeiden. Anhand von Beispielen machen Sie sich mit den grundlegenden GOÄ-Bestimmungen vertraut und üben deren Einsatz für die Praxis.
Das Seminar richtet sich an alle Ärzte, die Grundkenntnisse in der Privatabrechnung nach GOÄ erlangen wollen.
Schwerpunkte:
– Rechtsgrundlagen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
– Zeitgemäße Auslegung und Umsetzung
– Gesprächsziffern, Visiten und Besuche
– Zuschläge A-K
– Laborkapitel
– Analogbewertungen und ihre Bedeutung
– Rechnungslegung und Zahlungsverkehr
Termin: Mittwoch, 25. September 2024 Zeit: 15.00–19.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
– Sonographie-Leistungen
– Besondere Kosten bei Grundleistungen
– Schriftverkehr
– Der Kassenpatient als Privatpatient
– Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)
– Anfragen, Untersuchung, Gutachten für Versicherungen
Termin:
Mittwoch, 6. November 2023 Zeit: 15.00–19.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
UV-GOÄ sicher anwenden –verschenken Sie kein Honorar
In diesem Seminar machen Sie sich mit den Feinheiten der UV-GOÄ vertraut und erfahren, wie einfach das Verfahren mit den Unfallversicherungsträgern sein kann. Anhand vieler praktischer Beispiele erklären wir die Bestimmungen und üben mit Ihnen die korrekte Anwendung in der Praxis.
Das Seminar richtet sich an alle Ärzte, die die UV-GOÄ korrekt und sicher anwenden wollen.
Schwerpunkte:
– Was ist ein Arbeits- oder Wegeunfall?
– Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger
– Notwendige Grundlagen, allgemeine Bestimmungen und Formulare
– Regeln: Wer darf was behandeln? Wer muss zum D-Arzt?
– Abrechnung der Leistungen und Erstellung der Rechnung an den Unfallversicherungsträger
– Besondere Regelungen, Berichte, Gutachten und Anfragen – Ansetzen der besonderen Kosten – Tipps zur Fehlervermeidung
Termin:
Mittwoch, 13. November 2024 Zeit: 15.00–19.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Wirtschaftlichkeitsprüfungen
Arzneimittel und Heilmittel –so können Sie Nachforderungen vermeiden
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie den Überblick über Ihre Verordnungen behalten und Nachforderungen vermeiden. Dazu machen Sie sich zunächst mit den Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsprüfung vertrautwie der statistischen Prüfung nach Richtwerten und der Prüfung im Einzelfall. Sie lernen die Arzneimittel-Therapiebereiche, die jeweils zugeordneten Wirkstoffe sowie wichtige Besonderheiten kennen und erhalten einen Überblick über die Wirkstoffe außerhalb der statistischen Prüfung.
Das Seminar richtet sich an alle Ärzte.
Schwerpunkte: – Arzneimittel-Therapiebereiche (AT)
– AT-Richtwerte
– Praxisindividuelles Richtwertvolumen
– Bundesweite Praxisbesonderheiten
– Wirkstoffe außerhalb der statistischen Prüfung (exRW)
– Einzelfallprüfungen
– Heilmittel-Richtwerte
– Besondere Verordnungsbedarfe (BVB)
– Langfristiger Heilmittelbedarf (LFH)
– Verordnungsstatistiken
– Ablauf der Richtwertprüfung
Termin:
Freitag, 18. Oktober 2024 Zeit: 15.00–18.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 69,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Vom Patienten zum Kassenrezept
In diesem Seminar gehen wir auf die wichtigsten Vorgaben in der vertragsärztlichen Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Impfstoffen ein. Wir besprechen die Rezeptierung von Ernährungslösungen, Verbandmitteln und Teststreifen und zeigen anhand vieler Praxisbeispiele Lösungen für die häufigsten Fragen der Verordnung auf. Das Seminar richtet sich an Ärzte, die sich niederlassen wollen oder neu niedergelassen haben, sowie an alle angestellten Ärzte. Gerne können auch Ärzte am Kurs teilnehmen, die schon länger in eigener Praxis tätig sind.
Schwerpunkte:
– Verordnung von Arzneimitteln, Teststreifen, Verbandstoffen und enteraler Ernährung – eRezepte – Verordnung von Heilmitteln, besondere Verordnungsbedarfe und langfristiger Heilmittelbedarf
– Verordnung von Hilfsmitteln und Impfstoffen
– Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)
Termin:
Freitag, 15. November 2024
Zeit: 14.00–18.30 Uhr
Ort: live-online Entgelt: 69,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Mittel und Wege: Verordnung von Heilmitteln
In diesem Online-Kurs lernen Sie die Heilmittel-Richtlinie und die Diagnoseliste für besondere Verordnungsbedarfe kennen. Dabei gehen Sie auch der Frage nach, welches Heilmittel für den aktuellen Fall geeignet ist, welche Mengen wie häufig verordnet werden dürfen und was auf das Rezept muss.
Der Online-Kurs richtet sich an alle Ärzte, die Heilmittel verordnen und diesbezügliche Kenntnisse erwerben, erweitern oder auffrischen wollen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie für eine Nutzungsdauer von 60 Tagen Zugang zu unserem MAK-Lernportal auf elearning.mak-bw.de. Sie können den Online-Kurs dann innerhalb dieser Zeit bearbeiten.
Schwerpunkte:
– Wie funktioniert die HeilmittelRichtlinie?
– Heilmittel richtig verordnen: Indikation, Verordnungsmengen, Frequenzempfehlungen etc.
– Der Verordnungsfall: Definition, Beginn und Ende
– Ein Dokument für alle: Das Muster 13
– Wirtschaftliche Heilmittelverordnung
– Thema Richtwert: Volumen, Berechnung und Prüfung
– Die Heilmittel-Informationsstatistik
– Besondere Verordnungsbedarfe und langfristiger Heilmittelbedarf
Termin: jederzeit verfügbar
Dauer: 90 min.
Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Hieb- und stichfest: Verordnung von Schutzimpfungen
In drei Online-Modulen nehmen Sie die zahlreichen Facetten der Verordnung von Schutzimpfungen genau unter die Lupe. STIKO, Schutzimpfungs-Richtlinie oder Schutzimpfungsvereinbarung?
Endlich einfach erklärt! In diesem Kurs erarbeiten Sie sich die Antworten auf die kleinen und großen Fragen des Impfalltags selbstbestimmt.
Der Online-Kurs richtet sich an alle Ärzte, die aktuell oder künftig Impfungen durchführen und Kenntnisse über Hintergründe und Verordnung von Schutzimpfungen erwerben, auffrischen oder festigen wollen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie für eine Nutzungsdauer von 60 Tagen Zugang zu unserem MAK-Lernportal auf elearning.mak-bw.de. Sie können den Online-Kurs dann innerhalb dieser Zeit bearbeiten.
Schwerpunkte: –
Die Grundlagen: Zwischen STIKO, Schutzimpfungs-Richtlinie und Schutzimpfungsvereinbarung
– Kassenleistung – ja oder nein?
– Satzungsleistungen – was gehört dazu?
– Kein Hexenwerk: Schutzimpfungen richtig verordnen
– Nachholimpfungen: Besser spät als nie
– Titerkontrollen: Wann und wie?
– Details zur Verordnungsfähigkeit der zehn gefragtesten Schutzimpfungen:
– FSME
– Hepatitis A und B
– HPV
– Influenza
– Masern
– Meningokokken
– Pertussis
– Pneumokokken
– Varizellen
Termin: jederzeit verfügbar
Dauer: 100 min.
Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Verordnung von Sprechstundenbedarf ohne Stolperfallen und Regressgefahr
In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Stolperfallen bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf sicher umgehen können. Anhand vieler praktischer Beispiele erfahren Sie, wann und in welcher Form Sprechstundenbedarf zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden kann und auf welche Weise die Ersatzbeschaffung erfolgt. Darüber hinaus zeigen wir auf, was Sie unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten beachten müssen, um Ihre Praxis wirksam vor Regressen zu schützen.
Das Seminar richtet sich an alle Ärzte, die ihre Kenntnisse in der Verordnung von Sprechstundenbedarf festigen wollen.
Schwerpunkte: – Rechtliche Grundlagen – Sprechstundenbedarfskonformität – Ersatzbeschaffung – Die richtige Verordnung – Das Wirtschaftlichkeitsgebot – Prüfanträge – Frühwarnsysteme
Termin:
Donnerstag, 10. Oktober 2024 Zeit: 15.00–17.30 Uhr
Ort: live-online Entgelt: 49,– Euro Fortbildungspunkte: 3 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Wirkstoff Wissen: Verordnung von Sprechstundenbedarf
Dieser Online-Kurs vermittelt umfassendes Wissen zur Verordnung von Sprechstundenbedarf. Von den rechtlichen Grundlagen über die Beschaffung, die sachlichrechnerische Richtigstellung bis hin zum Wirtschaftlichkeitsgebot stehen viele wertvolle Informationen für Sie bereit. Der Online-Kurs richtet sich an alle Ärzte, die Kenntnisse zur Verordnung von Sprechstunden-
bedarf erwerben, erweitern oder auffrischen wollen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie für eine Nutzungsdauer von 60 Tagen Zugang zu unserem MAK-Lernportal auf elearning.mak-bw.de. Sie können den Online-Kurs dann innerhalb dieser Zeit bearbeiten.
Schwerpunkte:
– Sprechstundenbedarf: Was ist das? – Grundlagen und Anspruchsberechtigung
– Arbeiten mit der Anlage 1: Die Positivliste lesen, verstehen und anwenden
– Die Beschaffung: Zwischen Großpackungen und Quartalsbedarf
– Arzneimittelweitergabe: Ja oder Nein?
– Sprechstundenbedarf wirtschaftlich beschaffen
– Keine Angst vor Regressen: Frühwarnsysteme und Verordnungshilfen
Termin: jederzeit verfügbar
Dauer: 90 min.
Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Der Weg in die eigene Praxis
Mit diesem Seminar verhelfen wir jungen Unternehmern zu einem erfolgreichen Start in die eigene Praxis. Dazu behandeln wir in mehreren Modulen wichtige Themen Ihres Niederlassungsvorhabens. Sie erfahren, welche zulassungsrechtlichen Schritte Sie gehen müssen und was Sie bei der betriebswirtschaftlichen Planung und unternehmerischen Praxisführung beachten sollten. Das Seminar richtet sich an Ärzte, die sich in eigener Praxis niederlassen wollen. Die Module sind einzeln buchbar.
Schwerpunkte:
Modul 1
– Wie finde ich eine für mich geeignete Praxis?
– Die Bedarfsplanung in Baden-Württemberg
– Der Niederlassungsfahrplan
–
Die einzelnen Schritte der Zulassung anhand praktischer Beispiele
Modul 2
–
Grundbegriffe der Betriebswirtschaft: Einnahmen, Ausgaben, Gewinn
– Praxisanalyse und Betriebsvergleich
– Praxiskennzahlen und Praxisentwicklung
– Betriebswirtschaftliche Entscheidungshilfen: Mindestumsatzberechnung und Liquiditätsprognose
– Finanzierungsmöglichkeiten, Fördergelder
Modul 3
– Finanz- und Lohnbuchhaltung
– Steuern
– Abrechnungs- und Praxisverwaltungssoftware
– Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI)
– TI-Dienste bzw. Fachanwendungen
Termine:
Modul 1
Samstag, 19. Oktober 2024 Zeit: 9.30–13.00 Uhr
Modul 2
Freitag, 8. November 2024 Zeit: 16.00–19.30 Uhr
Modul 3
Freitag, 15. November 2024 Zeit: 16.00–19.30 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: je 69,– Euro Modul 1 kostenlos Fortbildungspunkte: je 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Erfolgreiche Praxisgründung für Psychotherapeuten
Diese Seminarreihe beleuchtet grundlegende juristische, betriebswirtschaftliche und steuerliche Aspekte der Existenzgründung. Sie profitieren von wichtigen Tipps zur Abrechnung und Finanzierung und erfahren, was bei der betriebswirtschaftlichen Planung und der unternehmerischen Praxisführung zu beachten ist.
Das Seminar richtet sich an alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten, die sich in eigener Praxis niederlassen wollen.
Die Module sind einzeln buchbar. Schwerpunkte: Modul 1
– Voraussetzungen einer Niederlassung
– Praxisübernahme versus Praxisneugründung
– Der Weg zur Zulassung
– Modul 2
– Grundbegriffe der Betriebswirtschaft
– Betriebswirtschaftliche Entscheidungshilfen
– Finanzierungsmöglichkeiten
– Abrechnung vertragspsychotherapeutischer Leistungen
Modul 3
– Finanz- und Lohnbuchhaltung
– Steuern
– Abrechnungs- und Praxisverwaltungssoftware
– Anbindung der Praxis an die Telematikinfrastruktur (TI)
– TI-Dienste bzw. Fachanwendungen
Termine:
Modul 1
Freitag, 11. Oktober 2024
Zeit: 16.00–19.30 Uhr Modul 2
Freitag, 18. Oktober 2024
Zeit: 16.00–19.30 Uhr Modul 3
Freitag, 25. Oktober 2024
Zeit: 16.00–19.30 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: je 69,– Euro Modul 1 kostenlos
Fortbildungspunkte: je 4
Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Praxis sucht Nachfolger
In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie bei der Abgabe Ihrer Praxis Ihre berechtigten Interessen als Unternehmer wahren können. Wir zeigen auf, was Sie beachten müssen, damit die Übergabe zulassungs- und privatrechtlich reibungslos gelingt.
Das Seminar richtet sich an alle Ärzte und Psychotherapeuten,
die die Übergabe ihrer Praxis oder des Anteils ihrer Berufsausübungsgemeinschaft planen.
Schwerpunkte: – Praxisübergabe in offenen und gesperrten Gebieten – Nachbesetzungsverfahren – Praxisanalyse und Betriebsvergleich mit Darstellung der individuellen Praxisstruktur – Ertragswertorientiertes Verfahren der KVBW zur Ermittlung des Praxiswertes mit Beispielen – Modalitäten der Praxisübergabe, Vorbereitung, Zeitplan, praktische Tipps zur Nachfolgergewinnung
Termin:
Samstag, 16. November 2024 Zeit: 10.00–13.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 69,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
MVZ in Theorie und Praxis
Interessieren auch Sie sich für die Arbeit in einem MVZ oder wollen Sie eine neue Einrichtung gründen? In unserem Seminar erfahren Sie, in welchen Varianten ein MVZ möglich ist und wie es sich von der Berufsausübungsgemeinschaft unterscheidet. Wir vermitteln Ihnen die gesellschafts- und zulassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Gründung eines MVZ und gehen dabei auch auf die Rolle von Investoren und die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Angestellten ein. Darüber hinaus profitieren Sie von vielen wertvollen Tipps zur Abwicklung des Zulassungsverfahrens. Das Seminar richtet sich an Ärzte und Psychotherapeuten, die die Gründung eines MVZ planen, aber auch an diejenigen, die sich für eine Tätigkeit in einem MVZ interessieren.
Schwerpunkte: –
Das MVZ im Wandel der Zeit –ein wenig Historie – Motive zur Gründung eines MVZ:
– MVZ oder BAG?
– Anstellung oder Selbstständigkeit?
– Erscheinungsformen eines MVZ
– Rechtliche Rahmenbedingungen
– Erweiterung des MVZ durch Praxisübernahme, Einbringung von Praxen
– Beteiligung von Investoren und Angestellten
– Verkauf und Beendigung des MVZ
– MVZ und Insolvenz – Tipps für das Zulassungsverfahren
Termin:
Mittwoch, 9. Oktober 2024 Zeit: 15.00–18.00 Uhr
Ort: live-online Entgelt: 69,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Safety first: Die IT-Sicherheitsrichtlinie
Mit der DSGVO haben Sie bereits gesetzliche Vorgaben zum Datenschutz in der Praxis erfolgreich umgesetzt. Nun folgen weitere im Rahmen der IT-Sicherheitsrichtlinie. Um welche Vorgaben es sich dabei handelt, für wen diese bindend sind und wie Sie daraus einen praktischen Mehrwert für Ihre Praxis ziehen, erläutern wir in unserem Seminar. Der Kurs richtet sich an Ärzte und Psychotherapeuten, die sich tieferes Wissen zur verpflichtenden Umsetzung der IT-Sicherheitsrichtlinie aneignen wollen. Schwerpunkte: – Grundlage und Inhalte der IT-Sicherheitsrichtlinie – Aufwand und Mehrwert – Wege der Umsetzung – IT-Notfallmanagement
Termin:
Mittwoch, 16. Oktober 2024
Zeit: 15.00–19.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 69,– Euro Fortbildungspunkte: 5
Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Umstieg auf ein neues Praxisverwaltungssystem –ein Upgrade für die Zukunft
Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir in diesem Seminar ein Pflichtenheft und ein Konzept für den Umstieg auf ein anderes Praxisverwaltungssystem. Sie erhalten einen aktuellen Marktüberblick über die zugelassenen Programme und Informationen zu Themen wie Langzeitarchivierung von Daten, qualifizierte elektronische Signatur und Telematik-Anwendungen. Darüber hinaus geben wir Tipps und Ratschläge, was beim Datenschutz zu beachten ist und wie die bisher erfassten Patientendaten in das neue IT-System übernommen werden können.
Das Seminar richtet sich an alle Haus- und Fachärzte, die mit ihrer eingesetzten IT-Lösung nicht zufrieden sind und auf ein anderes Praxisverwaltungssystem umsteigen wollen.
Schwerpunkte:
– Der Umstiegs-Fahrplan – was beim Wechsel des Praxisverwaltungssystems zu beachten ist
– Marktüberblick – aktuelle Übersicht über die zugelassenen Programme
– Rechtssichere Archivierung, qualifizierte elektronische Signatur
– Telematik-Anwendungen, Hardwarekomponenten der Telematikinfrastruktur
– Datenschutz und Datensicherheit beim IT-Einsatz
Termin:
Donnerstag, 14. November 2024
Zeit: 15.00–19.00 Uhr
Ort: KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Entgelt: 69,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Praxistipps für Psychotherapeuten –die Organisation im Überblick
Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, Ihre Aufgaben als Psychotherapeut mit den Anforderungen des Praxismanagements unter einen Hut zu bringen. Dazu greifen wir wichtige Themen des Alltags auf – vom Datenschutz über die IT-Sicherheit bis hin zur Praxisorganisation. Darüber hinaus unterstützen wir Sie in der gesetzlichen Verpflichtung zur Bereitstellung von Terminen über die Software „116 117 Terminservice“ und erklären die praktische Umsetzung.
Das Seminar richtet sich an alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinderund Jugendlichenpsychotherapeuten, die in eigener Praxis oder in Anstellung tätig sind.
Schwerpunkte:
– Grundlagen des Praxis- und Qualitätsmanagements:
– Datenschutz
– Risiko- und Fehlermanagement
– Notfallmanagement
– IT und IT-Sicherheit
– Telematik-Infrastruktur –gesetzliche Vorgaben
– Terminplanung über Terminservicestelle und MedCall
Termin:
Freitag, 22. November 2024 Zeit: 15.00–19.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Alles, was Recht ist: Arbeitsrechtliche Grundlagen der Praxis
In diesem Seminar lernen Sie auf einfache Art und Weise die praktischen Grundlagen des Arbeitsrechts kennen. Vom Beginn der Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung über deren Verlauf bis hin zur Beendigung werfen wir gemeinsam einen Blick auf die gesetzlichen Fragestellungen und erläutern die aktuelle Rechtsprechung.
Das Seminar richtet sich an Ärzte und Psychotherapeuten.
Schwerpunkte: – Begründung des Arbeitsverhältnisses: Stellenausschreibung, Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Einstellung und Einarbeitung
Durchführung des Arbeitsverhältnisses: Pflichten des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers, Haftungsfragen im Beschäftigtenkontext, Aspekte des Beschäftigtendatenschutzes, Pflichtverletzungen im Arbeitsverhältnis (inkl. Abmahnung) – Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Aufhebung des Arbeitsvertrages, Kündigung durch den Arbeitnehmer, Kündigung durch den Arbeitgeber (ordentlich, außerordentlich), Pflichten des Arbeitgebers bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Erstellung von Arbeitszeugnissen
Termin:
Mittwoch, 6. November 2024 Zeit: 9.00–14.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 159,– Euro Fortbildungspunkte: 8 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Rechtssicheres Praxismanagement – den Behandlungsvertrag professionell umsetzen
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, welche Anforderungen sich aus den gesetzlichen Regelungen zum Behandlungsvertrag ergeben und wie Sie diese in Ihre Praxisabläufe und in Ihr Qualitätsmanagement integrieren können. Dabei gehen wir auch auf Aspekte des Risikomanagements ein und verdeutlichen den richtigen Umgang mit den Einsichtsrechten der Patienten. Sie lernen, auf was Sie bei der Dokumentation in der Patientenakte achten sollten und wie Sie Einwilligungen rechtssicher einholen können.
Das Seminar richtet sich an Ärzte und Psychotherapeuten.
Schwerpunkte:
– Wichtige Haupt- und Nebenpflichten für die Praxis – Wie kann eine gute Patientenaufklärung durchgeführt werden?
– Dokumentation in der Patientenakte – was ist wichtig?
– Die rechtssichere Einwilligung – Umgang mit Einsichtsrechten der Patienten
– Erstellung entsprechender Arbeitsanweisungen
– Delegation und Einweisung in medizinische Tätigkeiten
Termin:
Mittwoch, 25. September 2024 Zeit: 15.00–18.30 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Wundmanagement/ effektive Wundversorgung in der Praxis
In diesem Seminar lernen Sie Wege kennen, um den qualitativen und wirtschaftlichen Herausforderungen in der ärztlichen Wundbehandlung wirksam zu begegnen. Als Ergänzung zum theoretischen Teil werden Fälle aus der Praxis besprochen und das Anlegen von Kompressionsverbänden anhand von Übungen vertieft. Das Seminar richtet sich an Hausärzte und interessierte Fachärzte. Schwerpunkte: – Infektionsschutzgesetz, MedizinprodukterechtDurchführungsgesetz – Anordnung, Durchführung, Organisation – Chronische Wunden, Pathophysiologie, Ulcus cruris, Dekubitus, diabetischer Fuß
– Klinischer Befund
– Diagnostik: Venöse Insuffizienz, pAVK, Polyneuropathie
– Therapie: Risikofaktoren, Druckentlastung, Chirurgie
– Kompression: Grundlagen, Verbände, Strümpfe, Fehler
– Lokaltherapie chronischer Wunden: Materialkunde, Exsudatmanagement
– Verordnungsmanagement
Termin: Samstag, 26. Oktober 2024 Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg Entgelt: 159,– Euro Fortbildungspunkte: 11 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Wiederbelebende Sofortmaßnahmen
In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit Techniken der Erstversorgung. Im Vordergrund stehen dabei praktische Übungen und Handgriffe. Die Kontaktaufnahme, Befunderhebung und -beurteilung, Transport- und Lagerungstechniken sowie Beatmung, Herzmassage und Defibrillation werden trainiert. Das Training erfolgt mit allen derzeit gängigen Beatmungs- und Intubationsgeräten. Um einen nachhaltigen Lernerfolg zu erzielen, werden die Sofortmaßnahmen gegenseitig, in der Gruppe und an Trainingspuppen geübt. Dies hilft Ihnen dabei, Ängste vor Notfällen abzubauen und die Sicherheit bei der Durchführung wiederbelebender Sofortmaßnahmen zu erhöhen.
Das Seminar richtet sich an alle Ärzte.
Schwerpunkte:
– Rettung
– Lagerungstechniken
– Beatmung
– Beatmung mit Ambu-Beutel
– Herzmassage
– Intubationstechnik
– Umgang mit einem Defibrillator
– Medikamente für Intubation und Notfallkoffer
Termin:
Samstag, 26. Oktober 2024 Zeit: 9.00–16.00 Uhr
Ort: KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Entgelt: 129,– Euro Fortbildungspunkte: 10 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Patientengerecht IGeLn leicht gemacht
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie medizinische Zusatzleistungen patientengerecht anbieten und Ihre Patientenbindung durch ein bedarfsgerechtes Angebotsspektrum vertiefen können. Wir sensibilisieren Sie für den medizinisch sinnvollen Umgang mit IGeL-Leistungen und zeigen anhand praktischer Beispiele auf, wie eine bedarfsgerechte Kommunikation aussehen kann. Das Seminar richtet sich an alle Ärzte.
Schwerpunkte:
– Erfolgreich im Team mit Selbstzahlerleistungen
– Rechtliche Rahmenbedingungen: Wie erfolgt die Privatabrechnung bei gesetzlich Krankenversicherten?
– Leistungsgestaltung: Art, Umfang, Preise – Kernelemente des Marketings – Ethische Verkaufskommunikation: Wie sage ich es wirksam? – Einbau der Leistungen in Praxisorganisation und -ablauf – Nachhaltigkeit: Vermeidung von Eintagsfliegen
– IGeL-Kodex der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg – Wichtige Praxistipps
Termin:
Mittwoch, 2. Oktober 2024 Zeit: 15.00–18.30 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Personalmarketing für Arztpraxen –erfolgreiche Personalgewinnung und nachhaltige Personalbindung
In diesem Workshop erfahren Sie, welche Wege Sie gehen können, um potenzielle Kandidaten auf sich aufmerksam zu machen und für Ihre Praxis zu gewinnen. Sie lernen aktuelle Trends und Entwicklungen im Personalmarketing kennen und erarbeiten Ihre eigene Strategie zur erfolgreichen Umsetzung.
Das Seminar richtet sich an Ärzte und Psychotherapeuten.
Schwerpunkte: – Grundlagen des Personalmarketings – Strategische Personalgewinnung in Arztpraxen – Erfolgreiche Personalbindung – Rechtliche und ethische Aspekte im Personalmarketing – Erarbeitung einer individuellen Personalmarketing-Strategie – Praxisbeispiele und Best Practice
Termin:
Mittwoch, 16. Oktober 2024 Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart Entgelt: 159,– Euro Fortbildungspunkte:11 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Neue Mitarbeitende professionell ausbilden und einarbeiten
In diesem Seminar lernen Sie, professionelle Ausbildungs- und Einarbeitungsstrukturen in Ihrer Praxis aufzubauen und nachhaltig zu verankern. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Auszubildende kompetent anleiten bzw. unterstützen und neue Mitarbeitende effektiv einarbeiten können. Sie erfahren, wie Sie Lehr- und Feedbackgespräche zielorientiert durchführen und die Mitarbeitenden bzw. Auszubildenden für ihre Aufgaben motivieren.
Das Seminar richtet sich an Praxisinhaber, die mit der Betreuung von Auszubildenden bzw. mit der Einarbeitung neuer Kräfte betraut sind.
Schwerpunkte: – Voraussetzungen für eine gute Ausbildung/Einarbeitung – Erstellung eines praxisspezifischen Ausbildungs- und Einarbeitungsplans – Anleitung und Führung von Auszubildenden – Förderung von Motivation und Eigeninitiative – Durchführung von Lehr- und Feedbackgesprächen
Termin:
Donnerstag, 7. November 2024
Zeit: 9.00–16.30 Uhr
Ort: KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg Entgelt: 159,– Euro Fortbildungspunkte: 10 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Basiskurs Qualitätsmanagement
Qualitätsmanagement (QM) ist ein wichtiges Instrument der Praxisführung und -organisation. Dies gilt für kleine und große Praxen, mit vielen oder wenigen Beschäftigten. In allen Bereichen –von der Anmeldung über die diagnostischen und therapeutischen Leistungen bis hin zum Notfall-, Hygiene- oder Gerätemanagement – werden schon heute Instrumente des QM eingesetzt. Erfahren Sie, wie Sie diese auf alle relevanten Bereiche der Praxis ausdehnen und Ihre Abläufe damit wirksam unterstützen können. Unser Basiskurs hilft Ihnen beim sicheren Einstieg ins QM und vermittelt Ihnen die wichtigsten Grundlagen. Der Kurs richtet sich an Ärzte und Psychotherapeuten (mit Praxisteam).
Schwerpunkte:
– Qualitätsmanagement – was man weiß oder wissen sollte
– Der PDCA-Zyklus
– Gesetzliche Anforderungen
– Das QEPÒ-Modell der KBV: Ziele und Charakteristika
– Aufbau und Gliederung des QEPÒ-Qualitätsziel-Katalogs
– Das Selbstbewertungsverfahren nach QEPÒ
– Umgang mit dem QEP-Manual plus®
– Verfahrensanweisungen, Arbeitsanweisungen, Checklisten
– Organisation und Durchführung von Teambesprechungen
– Qualitätsentwicklung und -verbesserung praktizieren und täglich nutzen
Termin:
Freitag/Samstag, 8./9. November 2024
Zeit: 15.00–20.00 Uhr bzw. 9.00–16.00 Uhr
Ort: KVBW Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe Entgelt: 239,– Euro Fortbildungspunkte: 18 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
QM für Fortgeschrittene –so bleiben Sie auf Erfolgskurs
Gemeinsam blicken wir auf die aktuellen Entwicklungen im QM. Im Austausch mit Ihnen erörtern wir weiterführende Themen wie das Fehler- und Beschwerdemanagement, Teambesprechungen oder den Einsatz von Instrumenten zur kontinuierlichen Weiterentwicklung. Hierzu gehören Patientenbefragungen ebenso wie Mitarbeitergespräche oder die Aufstellung jährlicher Qualitätsziele.
Das Seminar richtet sich an alle Ärzte und Psychotherapeuten, die für das praxisinterne QM verantwortlich sind und bereits Grundkenntnisse im QM haben. Schwerpunkte:
– Aktuelles aus der QM-Welt
– Erfahrungsaustausch: Was läuft gut und wo wollen wir uns noch verbessern?
– Hindernisse bei der Umsetzung in der Praxis: Suche nach Lösungen
– Pflege des QM-Handbuches
– QM eingeführt und was dann?
Die QM-Instrumente zur kontinuierlichen Weiterentwicklung und deren Umsetzung
– Zertifizierungsreif oder (freiwillige) Zertifizierung?
Termin:
Dienstag, 19. November 2024 Zeit: 9.00–14.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 159,– Euro Fortbildungspunkte: 8 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten (Arztpraxis)
In diesem Kurs bilden wir Sie zum Qualitätsbeauftragten aus. In insgesamt drei Modulen erlangen Sie die notwendigen Fertigkeiten für eine erfolgreiche Umsetzung des QM und seine ständige Weiterentwicklung. Sie lernen, worauf Sie bei der Beschreibung von Verfahren und Arbeitsabläufen achten müssen, wie Sie Dokumente lenken und Ihr Praxisteam mit Hilfe geeigneter Schulungsmaßnahmen im QM-Alltag wirksam unterstützen können. Der Kurs richtet sich an Praxisinhaber, die über Grundkenntnisse im QM verfügen (z. B. durch die Teilnahme an einem Basiskurs) und den Auftrag haben, ein QMSystem in der Praxis aufzubauen und weiterzuentwickeln.
Schwerpunkte:
– ISO/QEP®, gesetzliche Grundlagen – Aufgaben und Stellung des Qualitätsbeauftragten – Qualitätsziele/-politik und deren Weiterentwicklung – Qualitätsmanagement-Handbuch und Dokumenten-Änderungsdienst – Arbeits- und Verfahrensanweisungen – Interne Selbstbewertung – Moderatorentraining und Teamentwicklung – Interne Visitation: Vorbereitung, Durchführung und Auswertung
Termin: Der Kurs umfasst 3 Termine. Donnerstag, 17. Oktober 2024 Donnerstag, 7. November 2024
Donnerstag, 28. November 2024
Zeit: jeweils 9.00–14.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 369,– Euro Fortbildungspunkte: 25 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Arbeitsschutz in der Arztpraxis
In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie sich selbst, Ihr Praxisteam sowie Ihre Patienten wirksam vor Unfällen schützen. Dazu machen Sie sich zunächst mit den gesetzlichen Grundlagen vertraut und informieren sich über bestehende Verantwortlichkeiten, Delegationsund Unterstützungsmöglichkeiten. Sie lernen, alle sichtbaren und unsichtbaren Gefahren in Ihrer Arztpraxis zu erkennen, die Risiken richtig einzuschätzen und wirksame Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Das Seminar richtet sich an Ärzte jeder Fachrichtung.
Schwerpunkte: – Gefährdungsbeurteilung und Schutzziele – Sicherheitstechnik – Brandschutz – Gefahrstoffe in der Arztpraxis
– Prävention von Infektionen
– Medizinproduktebuch und Bestandsverzeichnis
– Vorschriften und Gesetze – Checklisten und Qualitätsmanagement – Kosten und Nutzen
Termin:
Dienstag, 12. November 2024
Zeit: 9.00–14.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 159,– Euro Fortbildungspunkte: 8 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Datenschutz in der Praxis
In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, worauf Sie beim Datenschutz in der Praxis achten müssen. Sie lernen die gesetzlichen Anforderungen kennen und erfahren, wie Sie die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am besten erfüllen. Wir erklären, wann ein Datenschutzbeauftragter erforderlich ist und welche Aufgaben damit einhergehen. Wir informieren über die aktuelle Rechtslage und den korrekten Umgang mit Patientenunterlagen.
Das Seminar richtet sich an Ärzte und Psychotherapeuten, die für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich sind.
Schwerpunkte:
– Welche gesetzlichen Anforderungen sind zu erfüllen?
– Wie ist die Diskretion in den einzelnen Bereichen umgesetzt?
– Wie ist der Umgang mit Patientendaten geregelt?
– Welche Vorgaben zur Aufbewahrung sind einzuhalten?
– EDV und Datenschutz: Was sollte beachtet werden?
– Ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich?
– Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
Termin: Donnerstag, 19. September 2024 Zeit: 9.00–16.30 Uhr
Ort: KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg Entgelt: 159,– Euro Fortbildungspunkte: 10 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Sicher ist sicher: Datenschutz im Praxisalltag leben und managen
In diesem Online-Kurs lernen Sie, wie Sie den Datenschutz in die alltäglichen Abläufe Ihrer Praxis integrieren und organisatorische sowie technische Maßnahmen zur bestmöglichen Sicherheit Ihrer Patienten- und Mitarbeiterdaten ergreifen. Sie erwerben wichtige Grundlagenkenntnisse zur Erstellung eines umfassenden Datenschutzmanagementsystems, auf das Sie vertrauen können.
Der Online-Kurs richtet sich an alle Ärzte und Psychotherapeuten, die Kenntnisse zum Datenschutz erlangen, erweitern oder vertiefen wollen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie für eine Nutzungsdauer von 60 Tagen Zugang zu unserem MAK-Lernportal auf elearning.mak-bw.de. Sie können den Online-Kurs dann innerhalb dieser Zeit bearbeiten.
Schwerpunkte:
– Der Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht Hand in Hand
– Diskretion als Schlüssel zum Datenschutz
– Informationspflichten in der Praxis
– Der Datenschutzbeauftragte: Wer braucht ihn, was tut er?
– IT-Sicherheit: Datenschutz von innen und außen
– Datenschutzpannen: Was passiert, wenn es passiert ist
Termin:
jederzeit verfügbar Dauer: 90 min.
Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Datenschutz – Refesherkurs
Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, Ihr Fachwissen zum Datenschutz aufzufrischen und zu vertiefen. Wir informieren über aktuelle Datenschutzthemen und erläutern, welche Konsequenzen für Ihren Arbeitsalltag damit einhergehen. Ein wichtiger Schwerpunkt wird dabei die Cybersicherheit in medizinischen Einrichtungen sein.
Das Seminar richtet sich an alle Datenschutzbeauftragten sowie für den Datenschutz Verantwortlichen in der Praxis, die ihr Wissen auffrischen und vertiefen wollen.
Schwerpunkte:
– Erfahrungsaustausch
– Individuelle Fragestellungen
– Aktuelle Themen
– Cybersicherheit in medizinischen Einrichtungen
– Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit
Termin:
Dienstag, 5. November 2024 Zeit: 9.00–14.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 159,– Euro Fortbildungspunkte: 8
Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Hygiene in der Arztpraxis
In diesem Seminar stellen wir die geltenden Hygienevorschriften vor und verdeutlichen, wie Sie diese umsetzen und wirksam mit dem Qualitätsmanagement verbinden. Von der Personal- und Umgebungshygiene bis hin zur Hygiene bei der Behandlung von Patienten zeigen wir Ihnen, wie Sie die verschiedenen Maßnahmen im eigenen Hygieneplan verankern können. Sie erfahren mehr über die Verantwortlichkeiten in der Praxishygiene und erhalten wichtige Informationen zu den Zuständigkeiten der behördlichen Aufsicht in der Infektionshygiene.
Das Seminar richtet sich an alle Ärzte, die ihre Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene erwerben oder auffrischen wollen.
Schwerpunkte:
– Hygiene – mehr als eine gesetzliche Verpflichtung
– Grundlagen der Desinfektion
– Der Hygieneplan für die Arztpraxis
– Personalhygiene
– Umgebungshygiene
– Hygiene bei Behandlung von Patienten
– Hygiene bei Medikamenten
– Meldung infektiöser Erkrankungen
– Hygiene und Qualitätsmanagement
– Überwachung der Infektionshygiene durch das Gesundheitsamt
Termin: Donnerstag, 12. September 2024 Zeit: 14.00–19.00 Uhr
Ort: KVBW Karlsruhe, Keßlerstraße 1, 76185 Karlsruhe Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 8
Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Grundlagen der Hygiene in der Arztpraxis
In diesem Online-Kurs lernen Sie die geltenden Hygienevorschriften kennen und erfahren, worauf Sie bei der Umsetzung in der Praxis achten müssen. Wir zeigen Ihnen, welche Maßnahmen wichtig sind und wie Sie diese im eigenen Hygieneplan dokumentieren. Sie erfahren mehr über die Aufgaben und Verantwortlichkeiten im Bereich der Praxishygiene und erhalten einen Überblick über die Zuständigkeiten und Voraussetzungen der behördlichen Aufsicht in der Infektionshygiene. Der Online-Kurs richtet sich an alle Ärzte, die Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene erwerben, auffrischen oder festigen wollen.
Nach der Anmeldung erhalten Sie für eine Nutzungsdauer von 60 Tagen Zugang zu unserem MAK-Lernportal auf elearning.mak-bw.de. Sie können den Online-Kurs dann innerhalb dieser Zeit bearbeiten.
Schwerpunkte:
– Bedeutsamkeit der Hygiene – Zuständigkeiten – Aufbau und Inhalt eines Hygieneplans – Personalhygiene – Umgebungshygiene – Hygiene bei der Behandlung von Patienten – Hygiene bei Medikamenten
– Meldung infektiöser Erkrankungen
– Behördliche Überprüfung der Infektionshygiene
Termin:
jederzeit verfügbar
Dauer: 45 min.
Entgelt: 59,– Euro
Fortbildungspunkte: 2
Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Hygiene:
Der Weg zu einer erfolgreichen Desinfektion in der Arztpraxis
In diesem Seminar lernen Sie, wie ein wirksamer Infektionsschutz in der Praxis nachhaltig gelingt. Sie erfahren, welche Arten von Erregern es gibt, wie diese abgetötet und inaktiviert werden und warum die Wahl des richtigen Desinfektionsmittels so wichtig ist. Das Seminar richtet sich an alle Ärzte, die ihr Basis-Hygiene-Wissen zur Desinfektion vertiefen wollen.
Schwerpunkte:
– Allgemeine und spezielle (z. B. fachbezogene) Mikrobiologie
– Übersicht der hygienerelevanten Krankheitserreger – Übertragungswege von Krankheitserregern
– Grundlagen der Desinfektion
– Besonderheiten der Flächendesinfektion
– Desinfektion von unkritischen Medizinprodukten
– Haut-, Wund- und Händedesinfektion
– Wirkspektren von Desinfektionsmitteln
– Wirkstoffgruppen von Desinfektionsmitteln
– Praktische Anwendungen
Termin:
Dienstag, 22. Oktober 2024
Zeit: 15.00–19.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 7 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Medizinprodukte:
Sicheres Betreiben und Anwenden in der Arztpraxis
In diesem Seminar lernen Sie, auf was Sie im Umgang mit unterschiedlichen Medizinprodukten achten müssen. Sie erfahren, welche Prüfungen und Kontrollen notwendig sind, welche Voraussetzungen an Instandhaltungsmaßnahmen geknüpft werden und insbesondere was und wie Sie im Medizinprodukte-Management dokumentieren müssen.
Das Seminar richtet sich an alle Ärzte, die für das Medizinprodukte-Management verantwortlich sind.
Schwerpunkte: – Rechtliche Grundlagen – Pflichten des MedizinprodukteBetreibers – Einweisung
– Prüfungen und Kontrollen
– Instandhaltungsmaßnahmen – Dokumentationspflichten – Meldung von Vorkommnissen Behördliche Überprüfung von Arztpraxen nach Medizinprodukterecht
Termin:
Donnerstag, 14. November 2024 Zeit: 15.00–19.00 Uhr
Ort: live-online Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Kurs zur Aufbereitung von Medizinprodukten
An die Aufbereitung von Medizinprodukten werden hohe Anforderungen gestellt. Mit dieser Aufgabe darf nur betraut werden, wer eine den Vorgaben entsprechende Ausbildung oder die erforderliche Kenntnis besitzt.
Zum Erwerb dieser Kenntnis (Sachkenntnis gem. Anlage 6 der KRINKO/BfArM-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“) bieten wir diese fachspezifische Fortbildung an. Der Kurs vermittelt die notwendigen Inhalte und Kenntnisse u. a. über die Reinigung, Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten.
Der Kurs richtet sich an Ärzte, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten betraut und dafür verantwortlich sind.
Schwerpunkte: – Rechtliche Rahmenbedingungen, betriebliche Anweisungen, Prozessvalidierung – Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten
– Mikrobiologie und Aufbereitungschemie – Dekontamination – Sichtkontrolle, Pflege und Funktionskontrolle – Packen und Verpacken – Sterilisation und Freigabe
Termin: 16.–18. September 2024 (Mo–Mi) und Prüfung: Donnerstag, 26. September 2024
Zeit: 9.00–17.00 Uhr Prüfung: 9.00–18.15 Uhr
Ort: KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg Entgelt: 389,– Euro Fortbildungspunkte: 25 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Moderatorentraining für Qualitätszirkel
Qualitätszirkel haben sich in der ambulanten Versorgung bewährt – nicht zuletzt aufgrund der Möglichkeit zum Wissensund Erfahrungsaustausch und der strukturierten Fallbesprechung. Wollen Sie selbst aktiv werden und einen Qualitätszirkel leiten? In diesem Seminar erwerben Sie die erforderliche Qualifikation.
Das Seminar richtet sich an alle Ärzte und Psychotherapeuten, die einen Qualitätszirkel leiten oder gründen wollen und für die Anerkennung als Moderator noch eine Fortbildung benötigen. Schwerpunkte:
– Einführung in die Qualitätszirkelarbeit
– Grundlagen der Kommunikation und Moderation
– Methoden und Techniken
– Dokumentation der Qualitätszirkelarbeit
– Gruppendynamik und Konflikte – der Umgang mit „schwierigen“ Teilnehmenden
– Selbstverständnis und Rolle des Moderators
Termin: Samstag, 26. Oktober 2024 Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg Entgelt: 98,– Euro Fortbildungspunkte:11
Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Hautkrebs-Screening –Fortbildung für Hausärzte
Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Sie können die Untersuchung auch als Hausarzt im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung erbringen und abrechnen, wenn Sie dafür eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung haben. Voraussetzung für die Genehmigung ist die erfolgreiche Teilnahme an einem zertifizierten achtstündigen Fortbildungsprogramm. Ziel des Kurses ist es, Ihnen die erforderlichen Kenntnisse zum Erwerb der Genehmigung zu vermitteln. Die Veranstaltung richtet sich an alle hausärztlich tätigen Fachärzte für Allgemeinmedizin, an Fachärzte für Innere Medizin, Praktische Ärzte sowie an Ärzte ohne Gebietsbezeichnung.
Schwerpunkte:
– Nutzen und Schaden von Früherkennungsmaßnahmen
– Kriterien zur Beurteilung von Früherkennungsmaßnahmen
– Häufigkeit Hautkrebs
– Programm der Krebsfrüherkennungsuntersuchung, Gesundheitsuntersuchung, frühzeitige Sensibilisierung des Patienten
– Krankheitsbilder
– Visuelle und standardisierte Ganzkörperinspektion
– Dokumentationsmaßnahmen
– Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Termin:
Samstag, 21. September 2024 Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: KVBW Reutlingen, Haldenhaustraße 11, 72770 Reutlingen
Entgelt: 199,– Euro Fortbildungspunkte: 8 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die nicht Insulin spritzen (ZI)
Ziel des Behandlungs- und Schulungsprogramms ist es, die Betreuung von Typ-2-Diabetikern ohne Insulintherapie zu optimieren und das Selbstmanagement der Betroffenen zu stärken. In diesem Kurs lernen Sie den Inhalt und Ablauf des ZI-Schulungsprogramms kennen und erfahren, worauf Sie bei der Anleitung der Patienten achten sollten. Die Teilnahme berechtigt – nach Erhalt der Genehmigung – das Schulungsprogramm im Rahmen der Disease-Management-Programme (DMP) Diabetes mellitus Typ 2 und Koronare Herzkrankheiten (KHK) durchzuführen und abzurechnen.
Das Programm richtet sich an Ärzte.
Schwerpunkte:
– Diagnostik, Therapie und Therapieziele bei nicht mit Insulin behandeltem Diabetes mellitus Typ 2 – Insulinwirkung/Blutzuckersenkende Medikamente – Ernährung
– Fußpflege, körperliche Bewegung
– Diabetesbedingte Folgeschäden
– Kontrolluntersuchungen
– Wissensvertiefung und Lehrverhaltenstraining im Rollenspiel
Termin:
Samstag, 21. September 2024
Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 159,– Euro
Fortbildungspunkte: 9
Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Typ-2-Diabetiker, die Insulin/Normalinsulin spritzen (ZI)
Viele ambulant betreute Diabetiker werden mittels konventioneller Insulintherapie behandelt. Das Behandlungs- und Schulungsprogramm dient der Initiierung oder Optimierung dieser Therapieform. In diesem Kurs machen Sie sich mit dem Inhalt und Ablauf des ZI-Schulungsprogramms vertraut. Sie erfahren, worauf Sie bei der Anleitung der Patienten achten sollten, und lernen das begleitende Unterrichtsmaterial kennen, welches Sie in der fachgerechten Patientenschulung unterstützt. Die Teilnahme berechtigt – nach Erhalt der Genehmigung – das Schulungsprogramm im Rahmen der Disease-Management-Programme (DMP) Diabetes mellitus Typ 2 und Koronare Herzkrankheiten (KHK) durchzuführen und abzurechnen. Das Programm richtet sich an Ärzte.
Schwerpunkte:
– Insulin, Insulinwirkung und Injektionstechnik
– Technik der Blutglukoseselbstkontrolle
– Diätetik bei konventioneller Insulintherapie
– Identifizierung und Quantifizierung blutglukosewirksamer Kohlenhydrate
– Symptome, Ursache, Therapie und Prävention von Hypoglykämien, körperliche Bewegung und Insulintherapie
– Folgeschäden, Fußpflege, Kontrolluntersuchungen
– Diabetische Neuropathie, Adaption der Insulindosis
– Einführung einer Injektion von Verzögerungsinsulin abends
Termin:
Samstag, 23. November 2024
Zeit: 9.00–17.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 159,– Euro Fortbildungspunkte: 9 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Behandlungs- und Schulungsprogramm für Patienten mit Hypertonie (ZI)
Verschiedene Evaluationen zeigen, dass eine strukturierte Information und Anleitung von Patienten mit Bluthochdruck bessere Therapieerfolge ermöglicht. In diesem Kurs machen Sie sich mit dem Inhalt und Ablauf des ZISchulungsprogramms für Hypertonie-Patienten vertraut. Sie lernen den methodisch-didaktischen Aufbau des Programms sowie die begleitenden Unterrichtsmaterialien kennen, die Sie bei der fachgerechten Schulung unterstützen. Die Teilnahme berechtigt – nach Erhalt der Genehmigung – das Schulungsprogramm im Rahmen der Disease-Management-Programme (DMP) Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2 und Koronare Herzkrankheiten (KHK) durchzuführen und abzurechnen. Das Programm richtet sich an Ärzte.
Schwerpunkte: – Diagnostik und Therapie der Hypertonie – Vorstellung der vier Unterrichtseinheiten (teilweise Rollenspiel) – Motivationspädagogische Fragen – Organisation
Termin: Freitag, 25. Oktober 2024 Zeit: 15.00–19.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 129,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Disease-Management-Programme (DMP) – weiterführende Fortbildungsangebote für Ärzte
In der Regel sehen die DMP-Vereinbarungen für Ärzte mindestens einmal jährlich die Teilnahme an einer themenspezifischen Fortbildung vor. Mit dieser Veranstaltung schaffen wir eine geeignete Fortbildungsmöglichkeit für Sie. Dabei behandeln wir aktuelle Inhalte mehrerer DMP-Vereinba-
rungen in einem Kurs. Über eine Teilnahme können Sie somit Ihrer regelmäßigen Fortbildungsverpflichtung zu den DMP-Programmen Diabetes mellitus Typ 2, Asthma/COPD und Koronare Herzkrankheit (KHK) nachkommen. Die Veranstaltung wird als Fortbildungsnachweis anerkannt. Das Seminar richtet sich an alle Hausärzte, die an der Vereinbarung zu den entsprechenden DMP-Programmen in der ersten Versorgungsebene teilnehmen.
Schwerpunkte: –
DMP Diabetes mellitus Typ 2: Diabetes mellitus und Haut
– DMP Asthma/COPD: Früherkennung, erste Symptome und Möglichkeiten der Diagnose – Atmung und Psyche – ein Zusammenspiel zwischen Lunge und Gehirn
– DMP Koronare Herzkrankheit: Geschlechtsspezifische Unterschiede in Risiken und Versorgung
– DMP-Dokumentationen richtig organisieren und hochladen
Termin:
Mittwoch, 23. Oktober 2024 Zeit: 14.30–18.45 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 80,– Euro Fortbildungspunkte: 5 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Fortbildungsveranstaltung zur Pharmakotherapie in der Onkologie
Die Onkologie-Vereinbarung verfolgt ein wichtiges Ziel – die Förderung einer qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten. An die Teilnehmenden werden dabei hohe Qualifikationsanforderungen gestellt. So ist für alle Ärzte etwa der regelmäßige Besuch zertifizierter Fortbildungsveranstaltungen mit onkologischem Schwerpunkt vorgesehen. Verpflichtend sind zudem zwei nachweislich industrieunabhängige Pharmakotherapie-Beratungen im Jahr. Nicht immer gelingt es, eine geeignete „Pharmakotherapie-Beratung“
nach den Vorgaben der Onkologie-Vereinbarung zu finden. Diese Veranstaltung bietet Ihnen dafür die richtige Gelegenheit und schafft zugleich die Möglichkeit, sich auch über neue Entwicklungen in der onkologischen Pharmakotherapie zu informieren. Die Veranstaltung richtet sich an alle Ärzte, die an der OnkologieVereinbarung teilnehmen und zur Aufrechterhaltung ihrer Befähigung nach einer industrieunabhängigen PharmakotherapieBeratung gemäß § 7 Ziffer 2, Anlage 7 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä) suchen. Schwerpunkte: – Moderne Therapie des fortgeschrittenen und metastasierenden Prostatakarzinoms –
Antimikrobielle Prophylaxen: Was ist sinnvoll, was ist nötig, was ist gesichert?
Termin:
Samstag, 12. Oktober 2024
Zeit: 10.00–13.00 Uhr
Ort: live-online
Entgelt: 59,– Euro Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Aktualisierung der Fachkunde nach Strahlenschutzverordnung
Nach der Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) müssen Fachkunden im Strahlenschutz für die Anwendungsbereiche Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin und Strahlentherapie alle fünf Jahre aktualisiert werden. Der Nachweis über die aktualisierte Fachkunde ist der zuständigen Stelle auf Verlangen vorzulegen. Ziel des Kurses ist der Erhalt der Fachkunde im Strahlenschutz gemäß § 48 Abs. 1 StrlSchV. Der Kurs richtet sich an fachkundige Ärzte, deren berufliches Betätigungsfeld im Bereich der Röntgendiagnostik, Nuklearmedizin oder Strahlentherapie liegt. Der Kurs schließt mit einer Prüfung ab und ist durch das Regierungspräsidium Tübingen nach § 51 StrlSchV anerkannt. Die Aktualisierung ist bundesweit gültig.
Schwerpunkte:
Anwendungsbereich Röntgendiagnostik
– Geänderte Rechtsvorschriften und Empfehlungen
– Rechtliche Grundlagen, Anwendungsbereich Röntgendiagnostik
– Indikationsstellung zur Untersuchung mit Röntgenstrahlen unter Berücksichtigung alternativer Diagnoseverfahren
– Erfahrungen der Ärztlichen Stellen
– Neue Entwicklungen der Gerätetechnik
– Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet der Qualitätssicherung
– Strahlenbiologie und Strahlenschäden
– Stand der Technik im Strahlenschutz
– Strahlenschutz Patient/Personal
– Strahlenexposition des Menschen
Anwendungsbereiche Nuklearmedizin und Strahlentherapie
– Rechtliche Grundlagen, Anwendungsbereiche Nuklearmedizin, Strahlentherapie
– Umgang mit offenen radioaktiven Stoffen
– Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin
Termin:
Einzelaktualisierung nach StrlSchV – Anwendungsbereich Röntgendiagnostik Samstag, 9. November 2024
Zeit: 9.00–16.30 Uhr Kombinierte Aktualisierung nach StrlSchV Freitag/Samstag, 8./9. November 2024
Zeit: 16.00–19.15 Uhr bzw. 9.00–16.30 Uhr
Ort: KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart
Entgelt:
Einzelaktualisierung 139,– Euro Kombinierte Aktualisierung 169,– Euro Fortbildungspunkte: 8 bzw. 12 Anmeldung unter: www.mak-bw.de
Impressum
Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Weitere Informationen: www.ärzteblatt-bw.de
Herausgeber:
Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium:
Dr. med. Wolfgang Miller (Vorsitzender), Dr. med. Karsten Braun (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Sophia Blankenhorn, Dr. med. Jürgen de Laporte, Markus Haist, Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Prof. Dr. med. Christof Hofele, Dr. med. Doris Reinhardt, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion:
Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 aebw@aebw.de
Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart
Anzeigenleitung: Axel Hollenbach
hollenbach@gentner.de
Auftrags-Management:
schweigler@gentner.de
beck@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 67 vom 1. 1. 2024 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg
Internet:
www.ärzteblatt-bw.de
Heft-Bestellungen:
Nicht-Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg haben die Möglichkeit, das Ärzteblatt Baden-Württemberg im Abonnement oder als Einzelheft unter Tel.: 0711 / 63 672 407 oder unter service@gentner.de beim Verlag zu bestellen.
Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.
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Facharzt für Arbeitsmedizin (w/m/d)
bei der EnBW Energie Baden-Württemberg AG am Standort Heilbronn, Voll- oder Teilzeit
Der Arbeitsmedizinische Dienst der EnBW bietet die betriebsärztliche Betreuung mit allen arbeitsmedizinischen Fragestellungen inkl. Strahlenschutzuntersuchungen. Zusätzlich wird ein breites abwechslungsreiches, innovatives Tätigkeitsspektrum wie allgemeinmedizinische Fragestellungen, Notfallbehandlung, Reise und Impfberatung sowie die präventivmedizinische Projektarbeit am Standort durchgeführt. Durch flexible und geregelte Arbeitszeiten ohne Nachtoder WochenendDienste ermöglicht diese Stelle eine gute Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Interessiert?
Jetzt online bewerben: www.enbw.com/jobmarkt Das geht bei uns ganz unkompliziert ohne Anschreiben. Referenznummer HPHS 02307539
Weitere Fragen beantwortet Ihnen gerne Ihr direkter Kontakt aus dem Personalbereich: Ulrike Vucak, u.vucak@enbw.com
mit dem Sinn fürs Neue
Pädiater/in in der Schweiz: Wir suchen Kinderärzte aus Leidenschaft für unsere Praxen im Raum Aargau / Zürich Arbeitspensum 50% – 100% Sie arbeiten gerne im Team, stehen für med. Qualität und Service am Patienten. Im gut funktionierenden Gesundheitswesen mit wenig Bürokratie bieten wir ein grossartiges Team, gute Anstellungsbedingungen und Standorte mit top Lebensqualität. Kinderarzthaus Dr. med. Ulrike Brennan, COO personal@kinderarzthaus.ch

Stellenangebot der Landeshauptstadt Stuttgart
Wir suchen Sie für unseren Arbeitsmedizinischen Dienst als Arzt/Ärztin / Facharzt/Fachärztin für Arbeitsmedizin (m/w/d)
Wir bieten Ihnen Stellen (Voll-/Teilzeit, unbefristet) der Besoldungsgruppe A 14 / Entgeltgruppe 15 TVöD mit Gewährung einer Zulage.
Kennzahl: BMA/0034/2024
Bewerbungsfrist: 29.08.2024
Für Auskünfte steht Ihnen Dr. Stefan Conradi-Neumärker unter Telefon 0711/216-80415 oder per Mail stefan.conradi-neumärker@stuttgart.de gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!
Den vollständigen Ausschreibungstext sowie Einzelheiten zum Bewerbungsverfahren finden Sie unter
Chefarzt (m/w/d) Kinder- und Jugendmedizin
Tätigkeiten
• Führung und fachliche Leitung der Abteilung für Kinder- und Jugendmedizin
• Freiraum eigene Ideen einzubringen
• Kontaktpflege zu den niedergelassenen Ärzt/innen und Organisation der interdisziplinären Zusammenarbeit
• Übernahme der Sprechstunde für Selbstzahler/innen
• Sicherstellung der Aus- und Weiterbildung in Ihrem Zuständigkeitsbereich
• Beteiligung an Qualitätssicherungs- und Managementaufgaben des Krankenhausträgers
• Fachliche Beratung der Kolleg/innen anderer Krankenhausbereiche


Zur Stellenanzeige
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung per Mail: m.kalix@filderklinik.
Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg sucht in der Abteilung Justizvollzug zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Fachärztin/einen Facharzt als Medizinalreferentin/Medizinalreferenten (w/m/d)
In der Abteilung Justizvollzug werden die Aufgaben der Organisation und Gestaltung des Vollzuges sowie die Fach- und Dienstaufsicht über die Vollzugseinrichtungen in Baden-Württemberg wahrgenommen. In 17 Justizvollzugsanstalten (mit 18 Außenstellen), einem Justizvollzugskrankenhaus und einer Sozialtherapeutischen Anstalt sind derzeit rund 6.900 Gefangene untergebracht.
Als Medizinalreferentin/Medizinalreferent wirken Sie maßgeblich bei der Fachaufsicht über die medizinische Versorgung im Justizvollzug und bei der Entscheidung über die Eingaben von Gefangenen mit. Weitere wichtige Aufgabenbereiche sind die konzeptionelle und organisatorische Fortentwicklung der medizinischen Behandlungsangebote und Versorgungsstrukturen sowie die fachliche Organisation der vollzuglichen Fortbildungsveranstaltungen für den medizinischen Dienst.
Wir erwarten eine fachärztliche Qualifikation im Bereich der Allgemeinmedizin bzw. der Inneren Medizin, der Psychiatrie, der Hygiene und Umweltmedizin oder des Öffentlichen Gesundheitswesens. Auch sollte die Fachkunde Suchtmedizin vorliegen. Ein ausgeprägtes Verständnis für Organisation und Verwaltung, Teamfähigkeit und Führungskompetenz sowie die Bereitschaft, an zentraler Stelle verantwortlich an konzeptionellen und organisatorischen Aufgaben mitzuwirken, werden vorausgesetzt. Aufgrund der zentralen Funktion kommt der Zusammenarbeit mit den Justizvollzugseinrichtungen, externen Institutionen und der interdisziplinären Zusammenarbeit große Bedeutung zu.
Die Stelle ist in Vollzeit ausgebracht und nach Besoldungsgruppe A 16 LBesGBW bewertet. Soweit kein Beamtenverhältnis besteht, ist bei Vorliegen der Voraussetzungen die Einstellung in das Beamtenverhältnis mit Eingangsamt bis nach Besoldungsgruppe A 15 LBesGBW möglich. Bei Einstellung im Tarifverhältnis ist die Eingruppierung nach Entgeltgruppe E 15 TV-L vorgesehen. Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stelle ist grundsätzlich teilbar.
Für Auskünfte stehen Ihnen im Personalreferat Justizvollzug gerne Herr Egerer unter Tel. 0711/279-2320 (Harald.Egerer@jum.bwl.de) sowie Frau Heck unter Tel. 0711/279-2326 (Anja.Heck@jum.bwl.de) zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. Diese bitten wir an das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg, Abteilung Justizvollzug, Postfach 10 34 61, 70029 Stuttgart, poststelle@jum.bwl.de, zu richten.
Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter: www.justiz-bw.de / Service / Ihr Einstieg bei uns / Stellenausschreibungen des Ministeriums der Justiz und für Migration

M o d e r n e H a u s a r z t p r a x i s i n L o r c h / R e m s t a l sucht FA/FÄ für Innere oder Allgemeinmedizin/WBA in TZ/VZ. Gut organisiert mit Top Team, breites Spektrum, volle Weiterbildungsermächtigung e-mail: dr.med.tmaier@gmail.com
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Für unsere Standorte Karlsruhe und Kaufbeuren suchen wir je einen Facharzt (m/w/d) für Arbeitsmedizin oder Arzt (m/w/d) in Weiterbildung Arbeitsmedizin oder Arzt (m/w/d) mit der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin
Sie …
• sind präventiv tätig, betreuen und beraten unsere Mitgliedsbetriebe zum Arbeits- und Gesundheitsschutz
• arbeiten in einem kollegialen Team in unserem arbeitsmedizinischen Zentrum und im Außendienst mit qualifiziertem Assistenzpersonal
• erkennen arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig und helfen diese zu verhindern
• sind Berater (m/w/d) beim betrieblichen Gesundheitsmanagement in Unternehmen
• wirken bei der individuellen beruflichen und medizinischen Rehabilitation mit
Ihr Profil
• Ausbildung zum Facharzt (m/w/d) für Arbeitsmedizin oder Arzt (m/w/d) in Weiterbildung Arbeitsmedizin mit mind. 24 Monaten Weiterbildungszeit in der Inneren Medizin/Allgemeinmedizin oder patientennahen Versorgung oder Arzt (m/w/d) mit der Zusatz-Weiterbildung Betriebsmedizin
• Sicheres und positives Auftreten
• Kontaktfreudigkeit, Teamfähigkeit und Engagement
• Pkw-Führerschein
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ChiffreZuschriften
Bitte senden Sie Ihre Chiffre-Zuschriften versehen mit der jeweiligen ChiffreNummer an unsere Postfachadresse:
Gentner Verlag, Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart oder per E-Mail an: beck@gentner.de
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Nothilfe Ukraine
Millionen Familien aus der Ukraine bangen um ihr Leben und ihre Zukunft. Aktion Deutschland Hilft, das Bündnis deutscher Hilfsorganisationen, leistet den Menschen Nothilfe.
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www.ärzteblatt-bw.de
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