Ärzteblatt Baden-Württember 06-2020

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Ä r zteblatt Baden-Württemberg

Neue Weit erbildungsord nung (Seite 289 und 309)

© Leihgeber: Stefan Heyde, Foto: Historisches Museum der Pfalz, Carolin Breckle

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Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 75. Jahrgang | Gentner Verlag

06 | 2020


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Editorial Keine Wahrheits- sondern Vertrauens-Krise

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Inhalt

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Kammern und KV Neue Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg Förderungswürdige Leistungen haben Bestand Erfolgsstory Fieberambulanzen endet

Nachbildungen nach Vorbildern des 12. bis 15. Jahrhunderts, teilweise verwendet als Requisiten in der Verfilmung von Noah Gordons Medicus aus dem Jahr 2013 Im Mittelalter übernahmen in der Regel Bader, Barbiere und handwerklich ausge­ bildete Wundärzte die medizinische Versor­ gung der einfachen Bevölkerung. Hierzu gehörten Maßnahmen wie der Aderlass oder das Schröpfen, das Richten von Brüchen, das Behandeln äußerer Wunden und sogar Am­ putationen. Tiefe operative Eingriffe vermied man weitestgehend. Die Heilkundigen der verschiedenen Berufsgruppen, deren Gren­ zen oftmals verwischten, benutzten eine breite Palette unterschiedlicher, mitunter sehr spezialisierter Instrumente. Im Original erhalten sind sie nur sehr vereinzelt. Das Ärzteblatt Baden-Württemberg präsentiert in diesem Jahr auf seinen Titelseiten einige der schönsten Exponate der Ausstellung „Medicus“ des Historischen Museums Pfalz in Speyer (museum.speyer.de), die wir im Kontext von Wartebereichen aus Praxis und Klinik zeigen. Ermöglicht wird dies durch die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank). Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Medizin und zur Ärzteschaft im Südwesten, nicht zuletzt, weil ihre Beratungsspezialisten für Heilberufe seit über 25 Jahren kompetente
Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fra­ gen von Medizinern bieten.
Die BW-Bank ist mit 26 Heilberufe-Standorten und 160 Filia­ len im Land vor Ort. Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heil­ berufler sowie zu den Kontaktdaten der Heilberufe-Standorte in Ihrer Nähe erhalten Sie unter www.bw-bank.de/heilberufe, per E-Mail an heilberufe@bw-bank.de oder tele­ fonisch unter 07 11 / 1 24-4 50 19.

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Neue Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg

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Vermischtes Interview: „Flächendeckend sozialverträgliche Arbeitsbedingungen“ Förderung für Krebsregister Memorandum der freien Verbände CovidCare verbessert Versorgung Innovative Ideen für Gesundheitsbranche Rückkehr zum Regelbetrieb Schockartigen Stillstand beenden Antikörperstudie im Landesgesundheitsamt Praktische Tipps zu COVID-19 Universitäts-Herzzentrum bleibt Infektion ohne Hinweis auf Virusgene Neue Bücher Das Leben – gezeichnet Selektivverträge wachsen weiter Alkoholkonsum früh ansprechen

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Förderungswürdige Leistungen haben Bestand

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„Flächendeckend sozialverträgliche Arbeitsbedingungen“

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Wirtschaft Neues aus der Finanzwelt

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Knochensägen, Wundarztbesteck, Starstichbesteck, Kautereisen, Bolzensonde, Skalpelle, Beißholz

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Veranstaltungsübersicht 306 Bekanntmachungen 308 Impressum 330

Einem Teil dieser Ausgabe liegen Prospekte der ­Kreissparkasse ­Ludwigsburg bei.

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Repliken mittelalterlicher medizinischer und chirurgischer Instrumente

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Innovative Ideen für Gesundheitsbranche

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Editorial Fehlinformationen über COVID-19 haben beträchtliches Schadenspotenzial

Keine Wahrheits- sondern Vertrauens-Krise

D Dr. Oliver Erens

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urchschnittlich mehr als ein Viertel der meistgesehenen englischsprachigen YouTubeVideos zu COVID-19 enthält irrefüh­ rende oder ungenaue Informationen, berichteten kürzlich Wissenschaftler der Universität von Ottawa und warnten: „Fehlinformationen über COVID-19 erreichen weit mehr Men­ schen als bei früheren Pandemien und haben ein beträchtliches Scha­ denspotenzial“. Auch das deutsche Recherche-Netzwerk Correctiv be­ richtet, dass sich irreführende Infor­ mationen zum Coronavirus vor allem auf der Videoplattform finden oder über den Messengerdienst Whats­ App verteilt werden. Das massen­ hafte Infektionsgeschehen schürt ganz offenbar Ängste und sorgt für eine starke Verunsicherung der Menschen, was dazu führt, dass sich so manches Irrationale beinahe ebenso ungehemmt verbreitet wie das Virus selbst. Die Coronakrise ruft unter ande­ rem auch Verschwörungstheoretiker und selbst ernannte Whistleblower auf den Plan, die Politik und Wissen­ schaft jetzt finstere Machenschaften vorwerfen. Demonstrationen von Wutbürgern gegen die Corona-Maß­ nahmen erfreuen sich wachsenden Zulaufs. In ihrem Fahrwasser wollen unter anderem Impfgegner, Extre­ misten und Apokalyptiker an den Mainstream andocken. Nicht selten halten sie COVID-19 für einen „globa­ len Fehlalarm“. Dem deutschen Staat werfen sie unter anderem vor, die angeordneten Maßnahmen richteten mehr Schaden als Nutzen an. Lockerungen von Beschränkun­ gen werden teilweise mit „Befrei­ ungspartys“ gefeiert und die Erleich­ terungen im Alltag gerne als Signal dargestellt, dass alles gar nicht so schlimm war. – Das erinnert an das klassische Präventionsparadox, das Anfang der 1980er Jahre vom bri­ tischen Epidemiologen Geoffrey Rose am Beispiel der koronaren Herz­ krankheit beschrieben wurde. Es stellt ein grundlegendes Dilemma der bevölkerungs- und risikogrup­ penbezogenen Krankheitspräventi­ on dar. Seine Kernaussage ist: Eine

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präventive Maßnahme, die für Bevöl­ kerung und Gemeinschaften einen hohen Nutzen bringt, nutzt dem einzelnen Menschen oft nur wenig. Man kann dieses Präventionsparadox jedoch auch anders interpretieren: Der Erfolg von Vorsicht und Vorsorge bestärkt den Eindruck, dass die Be­ drohung so groß ja nicht gewesen sein kann. Sogar manche Ärztinnen und Ärzte – auch aus Baden-Württem­ berg – halten das Coronavirus für ungefährlich und warnen öffentlich­ keitswirksam vor Panikmache. Sie stellen als Skeptiker die gesamte ak­ tuelle Forschung infrage. Ihre Spiel­ wiese finden sie in den sozialen Me­ dien, auf Videoportalen, bei Protest­ veranstaltungen etc. Die Grundlagen ihrer alternativen Denkansätze sind vielschichtig: So gebe es beispiels­ weise auf der ganzen Welt keine an­ steigenden Krankheitsfälle. Nicht wegen des Coronavirus, sondern wegen einer reißerischen Berichter­ stattung und gezielten Massenpanik würden die Krankenhäuser zusam­ menbrechen; diese Panik koste Men­ schenleben, nicht jedoch das Virus. Falls zeitnah ein Impfstoff zur Verfü­ gung stehe, so seien Massenimp­ fungen zumindest fragwürdig. Ge­ genstand heftiger Kritik ist nicht sel­ ten auch das vermeintliche Annullie­ ren der Grundgesetze. Es sei die Zeit für einen Widerstand gegen den „politischen Umgang“ gekommen, das „Notstands-Regime“ müsse be­ endet werden. Dabei ist Deutschland bei der Bekämpfung der Pandemie bislang sehr erfolgreich. Gerade die – im Einklang mit geltenden Gesetzen erfolgte – weitgehende Stilllegung des öffentlichen Lebens hat wesent­ lich zu den Erfolgen bei der Ein­ dämmung des Coronavirus beigetra­ gen. Diejenigen, die gegen eine mutmaßliche „Corona-Diktatur“ und die „Aussetzung von Grundrechten“ auf die Straße gehen, profitieren selbst von diesem Erfolg. Es ist sicher­ lich ehrenwert, die Grundrechte zu schützen, aber vielleicht sollte man die Gesetze zunächst lesen, denn sie regeln eben auch, dass der Staat

unter anderem die Versammlungs­ freiheit einschränken darf. Ich finde es bedauerlich, dass es im ganzen Land einige Kolleginnen und Kollegen gibt, die angesichts der Coronakrise öffentlich den Glauben an höhere Mächte oder ein Komplott verstärken. Ich finde es bedenklich, dass sie – besonders in den sozialen Medien – für ihre Aussagen gelobt werden und dass so mancher Bürger in ihnen ehrbare Kämpfer für die Frei­ heit und gegen Bevormundung sieht. Es widerstrebt mir, dass sich diese Ärztinnen und Ärzte zu ausgewie­ senen Corona-Experten erklären, um gleichzeitig anerkannte Virologen und andere Wissenschaftler mit alterna­ tiven Fakten gezielt zu diskreditieren. Die gesamte Ärzteschaft kann durch diese kruden Theorien und das Verhal­ ten einzelner Mediziner in die Defen­ sive geraten. Schon jetzt sehen wir uns in der Presse mit Headlines wie dieser konfrontiert: „Glauben Sie nicht je­ dem, der einen Doktortitel hat.“ Außer Frage steht, dass jede Ärz­ tin und jeder Arzt - wie jeder andere Bürger unseres Landes auch – die im Grundgesetz garantierte Meinungs­ freiheit für sich in Anspruch nehmen darf. Dieses Recht auf freie Meinungs­ äußerung wird von der Rechtspre­ chung des Bundesverfassungsge­ richtes sehr weit ausgelegt und ist keineswegs auf einen Maßstab des „Vertretbaren“ oder „Vernünftigen“ beschränkt. Ebenso verhält es sich mit der Wissenschaftsfreiheit, die eben­ falls erlaubt, längst überholte Posi­ tionen weiterhin zu vertreten. Niemand stellt unsere Grundrech­ te infrage, wie es uns die Verschwö­ rungstheoretiker weismachen wol­ len. Sie haben sich nach meiner An­ sicht nur gegen die Wahrheit ver­ schworen. Die Coronakrise ist aber keine Krise der Wahrheit mehr, son­ dern durch ihre Aktivitäten zu einer Krise des Vertrauens geworden. Das sollte jeder bedenken, der mit großer Reichweite umstrittene Positionen vertritt. Dr. Oliver Erens Chefredakteur Ärzteblatt Baden-Württemberg


Kammern und KV

Kompetenzen statt Zeiten und Zahlen

Der Erwerb besonderer ärztlicher Kompetenzen ist das Ziel der Weiterbildung. Die Summe aller erworbenen Kompetenzen prägen die Qualifikation des Facharztes. Am 1. Juli 2020 tritt in Baden-Württemberg die neue Weiterbildungsordnung in Kraft. Anstelle des bisherigen reinen Ableistens von Zeiten und des Absolvierens einer bestimmten Anzahl von Prozeduren werden jetzt ­kognitive Kompetenzen und Handlungskompetenzen erworben und nachgewiesen. Die neue ärztliche Weiterbildung gliedert sich nunmehr in 51 Facharztweiterbildungen, 10 Schwerpunkt­bezeichnungen und 58 Zusatzweiterbildungen. Die neue Weiterbildungsordnung umfasst 448 Seiten und ist online abrufbar: www.aerztekammer-bw.de/wbo-2020

D

er Deutsche Ärztetag hat 2017 und 2018 nach langjährigen Beratungen und Abstimmungs­ prozessen mit den Berufsverbänden und Fachgesellschaften große Teile der neuen Muster-Weiterbildungsordnung beschlossen. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hat sich darauf­ hin zum Ziel gesetzt, diese Vorlage schnellstmöglich in geltendes Sat­ zungsrecht umzusetzen. Nach ent­ sprechender Beschlussfassung der Vertreterversammlung im Herbst 2019 und anschließender Genehmigung durch das Sozialministerium BadenWürttemberg im Mai 2020, wird das neue Regelwerk in der vorliegenden Ausgabe bekanntgemacht (siehe Seite 309). Nachstehend werden die wichtigsten Neuerungen erläutert.

Aufbau und Struktur Die Grundstruktur des Satzungs­ werkes mit Abschnitt A (Paragrafen­ teil), B (Gebiete und Schwerpunktwei­ terbildungen) und C (Zusatzweiterbil­ dungen) bleibt erhalten. Die neue

Weiterbildungsordnung gliedert die Weiterbildung in 51 Facharztweiterbil­ dungen, 10 Schwerpunktbezeich­ nungen und 58 Zusatzweiterbil­ dungen. Einige der bisherigen Bezeich­ nungen haben eine Umbenennung erfahren. 10 Zusatzbezeichnungen sind neu in die Weiterbildungsordnung aufgenommen worden. Die allgemeinen Inhalte der Weiterbildung in Abschnitt B wurden neu gefasst. Sie werden von jeder Ärztin und jedem Arzt in Weiterbil­ dung im Rahmen der Facharzt- und Schwerpunktweiterbildung erlernt. Die allgemeinen Inhalte beschreiben die Grundlagen ärztlichen Handelns und umfassen patientenbezogene, behandlungsbezogene und technischdiagnostische Inhalte jeweils mit Be­ zug auf die spezifischen Fragestel­ lungen des jeweiligen Gebietes. Die Richtlinien über den Inhalt der Weiterbildung, die in der bisher geltenden Weiterbildungsordnung enthalten sind und als gesonderte Verwaltungsvorschriften den Sat­ zungstext konkretisieren, gibt es in

der neuen Weiterbildungsordnung so nicht mehr. Soweit Richtzahlen ge­ fordert sind, werden diese nunmehr im Satzungstext abgebildet. Perspek­ tivisch wird der Satzungstext noch durch sogenannte fachlich empfohlene Weiterbildungspläne für die einzelnen Weiterbildungsqualifikati­ onen ergänzt; die Konsentierung

Schwerpunktbezeichnungen Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin | Gynäkolo­ gische Onkologie | Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin | Kinder- und JugendHämatologie und -Onkologie | Kinderund Jugend-Kardiologie (bisher: KinderKardiologie) | Neonatologie | Neuro­pädiatrie | Forensische Psychiatrie | Kinder- und Jugendradiologie (bisher: Kinde­rradiologie) | Neuroradiologie

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Neue Weiterbildungsordnung in Baden-Württemberg


hierzu dauert derzeit auf Bundesebe­ ne noch an. In Baden-Württemberg wurde daher zunächst auf die Auf­ nahme von fachlich empfohlenen Weiterbildungsplänen in den Sat­ zungstext verzichtet.

Kompetenzen statt Zeiten und Zahlen

Die Social-MediaKanäle der Landesärzte­kammer: Social icon

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AerztekammerBW

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Der Erwerb besonderer ärztlicher Kompetenzen ist das Ziel der Weiter­ bildung. Die Summe aller erworbenen Kompetenzen, die während der Wei­ terbildung erlernt werden, prägen die Qualifikation des Facharztes. Im Vergleich zum bisherigen Sat­ zungstext hat sich der Aufbau und die Darstellung der spezifischen Inhalte verändert: Weiterbildungsinhalte (so­ genannte Spiegelstriche) und defi­ nierte Untersuchungs- und Behand­ lungsverfahren werden jetzt in Weiter­ bildungsmodi und Kompetenzblöcken dargestellt. Die neue Weiterbildungs­ ordnung differenziert zwischen „ko­ gnitiven und Methodenkompetenzen“ und „Handlungskompetenzen“. Anstelle des reinen Ableistens von Zeiten und des Absolvierens einer bestimmten Anzahl von Prozeduren werden jetzt kognitive Kompetenzen und Handlungskompetenzen erwor­ ben und nachgewiesen. Der Erwerb

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dungsinhalte, die im klinischen Be­ reich nicht angeboten werden, können in Kooperation mit niedergelassenen Weiterbildern vermittelt werden oder umgekehrt. Weiterbildungsverbünde gewinnen so an Bedeutung.

Berufsbegleitende Weiterbildung

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Facharztbezeichnungen Allgemeinmedizin | Anästhesiologie | Anatomie | Arbeitsmedizin | Augenheilkunde | Biochemie | Allgemeinchirurgie | Gefäßchirurgie | Herzchi­ rurgie | Kinder- und Jugendchirurgie | Orthopädie und Unfallchirurgie | Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie (bisher: Plastische und Ästhetische Chirurgie) | Thorax­chirurgie | Viszeralchirurgie | Frauenheilkunde und Geburtshilfe | Hals-Nasen-Ohrenheilkunde | Haut- und Geschlechtskrankheiten | Human­ genetik | Hygiene und Umweltmedizin | Innere Medizin | Innere Medizin und Angiologie | Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie | Innere Medizin und Gastroenterologie | Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie | Innere Medizin und Kardiologie | Innere Medizin und Nephrologie | Innere Medizin und Pneumologie | Innere Medizin und Rheumatologie | Kinder- und Jugendmedizin | Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie | Laboratoriumsmedizin | Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie | Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie | Neurochirurgie | Neurologie | Nuklearmedizin | Öffentliches Gesundheitswesen | Neuropathologie | Pathologie | Klinische Pharmakologie | Pharma­kologie und Toxikologie | Phoniatrie und Pädaudiologie (bisher: Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen) | Physikalische und Rehabilitative Medizin | Physiologie | Psychiatrie und Psychotherapie | Psychosomatische Medizin und Psychotherapie | Radiologie | Rechtsmedizin | Strahlentherapie | Transfu­sionsmedizin | Urologie

von kognitiven und Methodenkom­ petenzen zeichnet sich dadurch aus, dass Informationen abgerufen, dar­ gestellt und im Zusammenhang inter­ pretiert werden können. Mit dem Er­ werb von Handlungskompetenzen werden die Inhalte nachgewiesen, in denen der Weiterzubildende Erfah­ rungen und Fertigkeiten bis hin zur eigenverantwortlichen Umsetzung von besonders definierten Weiterbil­ dungsinhalten erwirbt.

Ambulante Weiterbildung Die neue Weiterbildungsordnung trägt dem Trend zur ambulanten Weiterbildung Rechnung. In der Sat­ zung werden nur noch dort stationäre Pflichtabschnitte vorgegeben, wo die stationäre Tätigkeit zum Kompetenz­ erwerb zwingend erforderlich ist (z. B. Psychiatrie). Wo keine verpflich­ tenden, stationären Abschnitte vor­ geschrieben sind, kann der Kompe­ tenzerwerb auch im ambulanten Be­ reich erfolgen (z. B. Augenheilkunde, Haut- und Geschlechtskrankheiten, Hals-Nasen-Ohrenheilkunde). Vorausgesetzt wird immer, dass die in der Weiterbildungsordnung definierten Kompetenzen an der Wei­ terbildungsstätte erlernt und nachge­ wiesen werden können. Weiterbil­

Von den insgesamt 58 Zusatzwei­ terbildungen können 24 berufsbeglei­ tend erworben werden. Teilweise setzt der Erwerb dieser Zusatzweiterbil­ dungen nur den Besuch von Weiterbil­ dungskursen (z. B. Rehabilitationswe­ sen) voraus, teilweise wird eine Kom­ bination aus Kursweiterbildung und Fallseminaren, die berufsbegleitend absolviert werden können, gefordert (z. B. Sexualmedizin). Auch besteht bei einigen Zusatzweiterbildungen die Möglichkeit, alternativ zwischen ange­ leiteter Weiterbildung und einer be­ rufsbegleitenden Variante zu wählen (z. B. Betriebsmedizin, Homöopathie).

eLogbuch Die neue Weiterbildungsordnung bietet die Möglichkeit, ein elektro­ nisches Logbuch zur Dokumentation der absolvierten Weiterbildungsin­ halte zu nutzen. Die Vorbereitungen zur Inbetriebnahme des eLogbuches sind derzeit in Baden-Württemberg noch nicht komplett abgeschlossen; es soll in das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg inte­ griert werden. Sobald diese Imple­ mentierung vollendet ist, erfolgt eine gesonderte Bekanntmachung. Weiterbildungsinhalte, die der­ zeit – auch nach neuer Weiterbil­ dungsordnung – erworben werden, sollten zunächst „analog“ dokumen­ tiert werden. Eine Papierversion des Logbuches steht hierzu in Kürze zur Verfügung. Das Logbuch wird vom Arzt/von der Ärztin in Weiterbildung geführt. Der Weiterbilder gibt seinen Weiter­ bildungsassistenten spätestens an­ lässlich des Jahresgespräches Aus­ kunft über den Lernfortschritt und dokumentiert dies im Logbuch. Spä­ testens mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung wird das Logbuch der Ärztekammer vorgelegt. Auch bereits im Laufe der Weiterbildung kann der Kammer eine Sicht auf das Logbuch eröffnet werden, um so beispielswei­ se Fragen zur Anrechnungsfähigkeit einzelner Weiterbildungsabschnitte vorab klären zu können.


Kammern und KV Weiterbildungsbefugnis Die Weiterbildung erfolgt an zu­ gelassenen Weiterbildungsstätten unter Anleitung von befugten Ärz­ tinnen und Ärzten oder durch Unter­ weisung in anerkannten Weiterbil­ dungskursen beziehungsweise Fallse­ minaren. An diesem Prinzip hält auch die neue Weiterbildungsordnung fest. Bestehende Weiterbildungsbefug­ nisse gelten zunächst weiterhin zu­ mindest solange, wie der Weiterbilder einen Assistenten oder eine Assisten­ tin nach „alter“ Weiterbildungsord­ nung weiterbildet. Die Umstellung auf die neue Wei­ terbildungsordnung gibt der Ärzte­ kammer Veranlassung, bestehende Weiterbildungsbefugnisse nach und nach zu aktualisieren. Die neue Wei­ terbildungsordnung stellt an die Weiterbildungsbefugten erhöhte An­ forderungen. Der Befugte muss die Angaben des Assistenten im Logbuch prüfen und bestätigen. Auch muss der Befugte den Weiterbildungsfortschritt beobachten und dafür Sorge tragen, dass sämtliche Weiterbildungsinhalte, die von der Weiterbildungsbefugnis umfasst sind, der Ärztin oder dem Arzt in Weiterbildung entsprechend dem Weiterbildungscurriculum vermittelt werden. Wie bisher besteht zusätzlich die Verpflichtung, Weiterbildungs­ zeugnisse auszustellen.

Übergangsbestimmungen Für Ärztinnen und Ärzte, die ab dem 1. Juli 2020 mit ihrer Weiterbil­ dung beginnen, ist die neue Weiter­ bildungsordnung Grundlage für die Vermittlung der geforderten Weiter­ bildungsinhalte. Ärztinnen und Ärzte, die noch nach der bisherigen Weiterbildungs­ ordnung ihre Weiterbildung begon­ nen haben, können diese nach den alten Regelungen abschließen. Hierzu gibt es gesonderte Übergangsvor­ schriften (§ 20). Die Übergangsfristen betragen für Facharztweiterbil­ dungen sieben Jahre und für Schwer­ punkt- und Zusatzweiterbildungen drei Jahre. Bei denjenigen, die ihre Weiterbildung in Teilzeit absolvieren, verlängern sich die Fristen individuell entsprechend dem Tätigkeitsumfang. Es besteht für diejenigen Ärztinnen und Ärzte jedoch auch die Möglich­ keit, ins neue Recht zu optieren. Die bisherige Weiterbildungsbe­ fugnis bleibt zunächst gültig. Im Laufe

einer dreijährigen Übergangsphase besteht die Möglichkeit, Weiterbil­ dungsassistenten auch auf der Grund­ lage der neuen Ordnung mit dieser Befugnis weiterzubilden. Kammersei­ tig ist vorgesehen, die Befugnisse nach und nach zu überprüfen und zu klären, in welchem Umfang Anpas­ sungsbedarf besteht. Einzelheiten hierzu stehen derzeit noch nicht ab­ schließend fest. Es ist jedoch davon auszugehen, dass mit einer bestehen­ den Weiterbildungsbefugnis auch in Zukunft zumindest teilweise auch nach neuer Weiterbildungsordnung weitergebildet werden kann. Für den Erwerb neu eingeführter Bezeichnungen – dies sind in BadenWürttemberg zehn Zusatzweiterbil­ dungen – gelten Übergangsbestim­ mungen (§ 20 Absatz 7). Im Rahmen des sogenannten Übergangserwerbs ist nachzuweisen, dass der Antragsteller innerhalb der

letzten acht Jahre, also im Zeitraum zwischen dem 1. Juli 2012 und dem 30. Juni 2020 regelmäßig an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte oder einer vergleichbaren Einrichtung tätig war und mindestens die gleiche Zeit, die der Mindestdauer der Weiter­ bildung in der beantragten Qualifika­ tion entspricht, schwerpunktmäßig tätig war und dabei umfassende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertig­ keiten erworben hat. Der Erwerb der Kenntnisse, Erfahrungen und Fertig­ keiten ist in geeigneter Form nachzu­ weisen. Das Übergangsrecht setzt, wie bei allen Bezeichnungen, zusätz­ lich das erfolgreiche Absolvieren ei­ ner Prüfung voraus. Innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist nach In­ krafttreten der neuen Weiterbil­ dungsordnung, also bis zum 30. Juni 2023, können Tätigkeitsabschnitte für den Übergangserwerb berücksichtigt werden.

Die neue Weiterbildungsordnung im Volltext

Zusatzweiterbildungen Ärztliches Qualitätsmanagement | Akupunktur | Allergologie | Andrologie | Balneologie und Medizinische Klimatologie | Betriebsmedizin | Dermatopathologie (bisher: Dermatohistologie) | Diabetologie | Ernährungsmedizin (neu) | Flugmedizin | Geriatrie | Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie | Hämostaseologie | Handchirurgie | Homöopathie | Immunologie (neu) | Infektiologie | Intensivmedizin | Kardiale Magnetresonanztomographie (bisher: Kardio-MRT) | Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie (bisher: Kinder-Endokrinologie und -Diabetologie) | Kinder- und JugendGastroenterologie (bisher: Kinder-Gastroenterologie) | Kinder- und Jugend-Nephrologie (bisher: Kinder-Nephrologie) | Kinder- und Jugend-Orthopädie (bisher: KinderOrthopädie) | Kinder- und Jugend-Pneumologie (bisher: Kinder-Pneumologie) | Kinder- und Jugend-Rheumatologie (bisher: Kinder-Rheumatologie) | Klinische Akut- und Notfallmedizin (neu) | Magnetresonanztomographie (bisher: MRT fachgebunden) | Mammographie (neu; nur in Baden-Württemberg) | Manuelle Medizin (bisher: Manuelle Medizin/Chirotherapie) | Medikamentöse Tumortherapie | Medizinhygiene | Medizinische Informatik | Naturheilverfahren | Notfallmedizin | Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen (neu) | Orthopädische Rheumatologie | Palliativmedizin | Phlebologie | Physikalische Therapie (bisher: Physikalische Therapie und Balneologie) | Plastische und Ästhetische Operationen (bisher: Plastische Operationen) | Proktologie | Psychoanalyse | Psychotherapie (bisher: Psychotherapie-fachgebunden) | Rehabilitationswesen | Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner (neu) | Schlafmedizin | Sexualmedizin (neu) | Sozialmedizin | Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH) (neu) | Spezielle Kinder- und Jugend-Urologie (neu) | Spezielle Orthopädische Chirurgie | Spezielle Schmerztherapie | Spezielle Unfallchirurgie | Spezielle Viszeralchirurgie | Sportmedizin | Suchtmedizinische Grundversorgung (bisher: Suchtmedizin) | Transplantationsmedizin (neu) | Tropenmedizin

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Kammern und KV Bundesamt für Soziale Sicherung verliert vor dem Landessozialgericht

Förderungswürdige Leistungen haben Bestand

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n Baden-Württemberg können vorerst – auch gegen den massiven Widerstand des Bundesamtes für Soziale Sicherung – Zuschläge für „förderungswürdige Leistungen“ zum Tragen kommen. Mit diesen Zuschlägen möchten die Krankenkassen einerseits und die Ärzte und Psychotherapeuten, vertreten durch die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), andererseits gemeinsam bestimmte Leistungen für gesetzlich Versicherte fördern, um die Ver­ sorgung insbesondere im Schwer­ krankenbereich zu verbessern. Eine entsprechende Vereinbarung zwi­ schen der KVBW und den Kranken­ kassen hatte das Bundesamt für So­ ziale Sicherung (BAS) beanstandet (das ÄBW berichtete). Die KVBW hat gegen die Beanstandung gemeinsam mit der AOK Baden-Württemberg

Ärzteschaft im Land begrüßt Maskenpflicht in Arztpraxen

Schutz der Patienten oberstes ­Gebot ärztlichen Handelns

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ie baden-württembergische Ärzteschaft hat die CoronaVerordnung des Landes begrüßt, mit der die Regeln für das Tragen von Masken in den Arztpraxen präzisiert werden. Seit 30. Mai sind Patienten und ihre Begleitung, Ärzte und Medizi­ nisches Fachpersonal verpflichtet, in den Praxen einen geeigneten Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Für den Präsidenten der Landesärztekammer, Dr. Wolfgang Miller, ist klar, dass in einer Praxis ebenso wie im Krankenhaus und überall dort, wo Patienten untersucht und behandelt werden, derzeit nicht auf eine Maske verzichtet werden kann: „Grundlage ärztlichen Handelns ist schon immer der Schutz des Patienten. Auch wenn die Infektionszahlen aktuell erfreulicherweise niedrig sind und Ein­ schränkungen gelockert werden, ist die Pandemie noch lange nicht vorbei. Nach wie vor infizieren sich Menschen, und es gibt immer noch Patienten, die an Corona schwer erkranken oder gar sterben.“ Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg, Dr. Norbert Metke, ergänzt: „In einer Praxis, in der sich kranke Menschen aufhalten, müssen beson­ dere Schutzmaßnahmen gelten. Wenn so­ gar in Frisiersalons und Einzelhandelsge­ schäften die Besucher und die Beschäftigten eine Maske tragen müssen, muss das gerade auch für die Arztpraxen gelten.“ Die neuen Vorschriften traten am 30. Mai 2020 in Kraft und gelten zunächst Corona-Verordnung für die Dauer der Corona-Verordnung zur Maskenpflicht des Landes, voraussichtlich bis zum in Praxen 31. August 2020.

und dem BKK Landesverband Süd Klage eingereicht. Das Landessozialgericht BadenWürttemberg (LSG) hat Ende Mai dem Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz stattgegeben. Bis zur Entscheidung in der Klage können die Leistungen damit weiterhin Teil der Versorgung der Menschen im Land sein. Für den KVBW-Vorstandsvorsitzen­ den, Dr. Norbert Metke, können damit vorerst drohende Einschränkungen in der Versorgung abgewendet werden. „Das ist noch keine Entscheidung in der Hauptsache, ist aber ein wichtiger Etappensieg. Wir sehen unsere Aufgabe darin, die Versorgung gerade auch ernsthaft und schwer Erkrankter zu gewährleisten und nicht in rechtsfor­ malen Diskussionen mit einer Bundes­ behörde. Wir hoffen, dass die Signale endlich auch in Bonn wahrgenommen werden. Es darf doch niemand verges­ sen, welche Leistungen von der Bean­ standung betroffen sind: eine verbes­ serte Versorgung der älteren Generati­ on, von Krebskranken und behinderten Kindern. Es geht um die Förderung der Neugeborenen-Vorsorge und weiterer versorgungsrelevanter Bereiche. Dazu gehören auch die Pflegeheimbesuche sowie die Drogensubstitution, mit der wir nicht nur die Gesundheit der Pati­ enten, sondern auch die Reduktion der Beschaffungskriminalität im Blick ha­ ben. Insgesamt reden wir über Pati­ enten, die schwer erkrankt sind und einen besonderen Behandlungsbedarf aufweisen. Darüber hinaus wird als zentraler Inhalt der Einsatz von NichtÄrztlichen Praxisassistentinnen (NäPa) gefördert, durch die wir die Hausärzte entlasten wollen und damit gerade auch im ländlichen Raum die Versor­ gung weiter sichern und menschennah gestalten. Alle diese Förderungen hät­ ten wir, wenn es nach dem Willen des BAS gegangen wäre, nicht mehr ausbe­ zahlen dürfen. Die Enttäuschung über das Verhalten des BAS war bei unseren Mitgliedern, gerade auch vor dem Hintergrund der Pandemie, riesig. Nun können wir diese weiter gewähren.“ Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bau­ ernfeind, sieht dennoch die Regionali­ tät im Gesundheitswesen gefährdet. „In Baden-Württemberg haben wir

immer Wert daraufgelegt, dass alle Beteiligten zusammenarbeiten, um die beste Versorgung zu erreichen. Um auf regionale Versorgungssituationen an­ gemessen reagieren zu können, müs­ sen wir auch regionale Vereinbarungen treffen. Diese Vereinbarungen hat stets auch das Landessozialministerium als unsere Rechtsaufsicht unbeanstandet gelassen. Die Partner im Land wissen sehr gut, was die Menschen in BadenWürttemberg brauchen, und können am besten Versorgung nach den regi­ onalen Gegebenheiten gestalten. Da­ für benötigen wir keine Nachhilfe aus Bonn. Bisher haben wir mit unserer Rechtsauffassung in allen Verfahrens­ schritten Recht bekommen, angefan­ gen vom Schiedsgericht bis jetzt hin zum Landessozialgericht.“ Für Jacqueline Kühne, Vorstand beim BKK Landesverband Süd, ist eine Novellierung des gesetzlichen Rah­ mens dringend angezeigt. „Im Grunde geht es hier um eine Frage, die unseren Föderalismus und die Kompetenzen der Länder in Sachen Gestaltung der länderspezifischen Gesundheitsversor­ gung im Kern tangiert. Der Großteil der Regelungen zur ärztlichen Versorgung wird zentral durch den Gesetzgeber im Bund vorgegeben. Daher brauchen wir für die regionalen Gestaltungsmög­ lichkeiten, die uns noch bleiben, ver­ lässliche gesetzliche Rahmenbedin­ gungen, mit denen wir die notwendi­ gen ergänzenden Leistungen rechtssi­ cher vereinbaren können. Insofern sollte die Kompetenz der Rechtsauf­ sicht für solche Versorgungsverträge den Ländern zugeordnet werden.“ Die Entscheidung des Landessozi­ algerichts hat weitreichende Konse­ quenzen. „Das BAS hat uns in einen Rechtsstreit getrieben, der sich über mehrere Jahre hinziehen wird. Bis dahin werden wir zwar die Förde­ rungen an die Ärzte und Psychothe­ rapeuten für die Menschen im Lande vergüten können, müssen aber alle Honorarbescheide gegenüber un­ seren Mitgliedern unter Vorbehalt stellen. In der Konsequenz bedeutet das, dass wir gegebenenfalls nach einem Urteil zu viel ausbezahlte För­ derungen von unseren Mitgliedern wieder zurückholen müssten,“ erläu­ terte KVBW-Chef Metke.


management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Basisstrukturen für Corona-Versorgung werden nach und nach geschlossen

Erfolgsstory Fieberambulanzen endet

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ast 50 Fieberambulanzen hat die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) während der Corona-Pandemie be­ trieben. Neben den etwa 130 CoronaSchwerpunktpraxen haben sie die Basisstruktur für die Corona-Ver­ sorgung gebildet. Innerhalb weniger Tage wurden sie in Turnhallen, Gemeindezentren oder an anderen Orten aufgebaut. Eine echte Erfolgs­ story! Viele Tausend Patienten konnten aus den „normalen“ Praxen in die Fieberambulanzen gelenkt werden, sodass die Kranken, die aus anderen Gründen einen Arzt benötigten, auch weiterhin versorgt werden konnten. Gleichzeitig konnten die Krankenhäuser entlastet werden und ihre Kapazitäten für die Versorgung der schwer erkrankten Patienten nutzen. Das hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet, dass der Süd­ westen insgesamt gut durch die Pandemie gekommen ist, was die Versorgung der Bevölkerung angeht. Nur zur Erinnerung: Baden-Württem­ berg war zu Beginn neben Bayern und Nordrhein-Westfalen das am meisten von der Pandemie betrof­ fene Bundesland. Inzwischen hat sich die Situation deutlich entspannt. In den letzten Wochen hatte Baden-Württemberg permanent weniger als 100 Neu­ infektionen pro Tag – und das trotz der Tatsache, dass vor allem in den Pflegeheimen deutlich mehr getestet wurde. In der Folge sind die Patientenzahlen in den Fieber­ ambulanzen deutlich gesunken. Damit konnten im ersten Schritt die Öffnungszeiten reduziert werden. Im zweiten Schritt werden die Fieberambulanzen nun nach und nach geschlossen. Die Versorgung übernehmen jetzt wieder die Praxen. Weiterhin hat die KVBW ein Netz von etwa 200 Schwerpunktpraxen, die eine besondere Sprechstunde für Infektpatienten anbieten. Die Versorgung der Be-

völkerung ist damit weiter gewährleistet. Der Aufwand, den der Betrieb einer Fieberambulanz erfordert, ist enorm. Aus einer Turnhalle muss eine Arztpraxis werden – mit allem, was dazugehört: EDV, Wartebereiche, Behandlungsräume etc. Für den Dienst werden Ärzte und Medizi­ nische Fachangestellte benötigt. Die KVBW hat unter den Mitarbei­ terinnen und Mitarbeitern gefragt, wer einen Hintergrund als Medizi­ nische Fachangestellte hat und sich vorstellen kann, in einer Fieberambulanz auszuhelfen. Studenten haben sich gemeldet, die mitgehol­ fen haben, Dienstpläne mussten ge­ schrieben werden und die Ambu­ lanzen mit Schutzausrüstung ver­ sorgt werden. Die Ärztekammer hat ihre Mitglieder angeschrieben, wer für den Dienst zur Verfügung stehen würde. Und der Fachbereich Notfalldienst der KVBW hat die ganze logistische und administrative Arbeit im Hintergrund geleistet. Zusammen mit den Landratsämtern, den Ge­ sundheitsämtern und Bürgermei­ stern konnten so innerhalb kurzer Zeit die erforderlichen Strukturen geschaffen werden. Baden-Württem­ berg war hier beispielgebend für andere Bundesländer. Entsprechend groß war das Lob seitens der Politik und den Krankenkassen für das Kri­ senmanagement. Niemand weiß, wie sich die Pan­ demie weiter entwickeln wird; es besteht die Gefahr einer zweiten In­ fektwelle. Falls die Infektionszahlen wieder ansteigen sollten und Bedarf für Versorgungsstrukturen bestehen würde, könnten die Fieberambu­ lanzen auch schnell wieder hochge­ fahren werden. Die Blaupausen lie­ gen in der Schublade.

Veranstaltungshinweis Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank zu einer Fortbildungsveranstaltung für Mediziner ein.. Veranstaltungstitel: Erfolgsfaktor Personal: Mitarbeiterzufriedenheit und betriebswirtschaftliche Ziele im Einklang Ziele: In diesem Seminar lernen Sie Wege kennen, um für Ihre Mitarbeiter als Praxis attraktiver zu werden. Wir zeigen Ihnen, wie Sie die Mitarbeitersuche erfolgreich gestalten und durch familienfreundliche Angebote die Bewerberzahl und -qualität deutlich erhöhen. Sie wollen die individuelle Nettovergütung Ihrer Mitarbeiter anheben, ohne Ihre Kosten zu steigern? Wir verraten Ihnen wie! Aber Achtung: Mitarbeiterbindung ist komplex und lässt sich nicht allein über das Gehalt lösen. Lernen Sie, auf welche Faktoren es darüber hinaus ankommt und wie Sie mit pfiffigen Maßnahmen und neuen Impulsen die Leistungsfähigkeit im Team erhöhen und die Teambildung nachhaltig fördern können. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de. Referenten: •  Sven Derlien, Diplom-Ökonom •  Ina Wagner, Steuerberaterin Termin und Veranstaltungsort: •  16. September 2020 (15.00 Uhr bis ca. 19.00 Uhr), •  KVBW Freiburg, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg Information und Anmeldung: •  Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48-38 88, E-Mail: info@mak-bw.de •  oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de Teilnahmegebühr: Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus. Fortbildungspunkte: 5 Anzeige

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Vermischtes Interview · Dr. Puhahn-Schmeiser ist Vizepräsidentin des Ärztinnenbundes

„Flächendeckend sozialverträgliche ­Arbeitsbedingungen“

G PD Dr. B. Puhahn-Schmeiser

endergerechte Arbeitsplätze für Ärztinnen und Ärzte mit neuen Arbeitszeitmodellen sind PD Dr. Barbara Puhahn-Schmei­ ser ein wichtiges Anliegen. Als Vize­ präsidentin des Deutschen Ärztinnen­ bundes (DÄB) setzt sie sich unter an­ derem auch für den Mutterschutz von Frauen in Gesundheitsberufen ein. Mit der Freiburger Fachärztin für Neurochirurgie sprach ÄBW-Chef­ redakteur Dr. Oliver Erens.

Sie kritisieren die Rollenverteilung der Geschlechter im Arzt­ beruf. Worum genau geht es? Dr. B. Puhahn-Schmeiser: Betrach­ ten wir die berufliche Situation von Ärztinnen und Ärzten zeigt sich, dass sich im Karriereverlauf die Schere bei der Geschlechterverteilung öffnet. Obwohl mittlerweile bekannterma­ ßen zwei Drittel der Medizinstudie­ renden weiblich sind, beträgt der Anteil der Habilitandinnen dann nur noch knapp 30 Prozent und der Anteil der Ärztinnen auf universitären Lehr­ stühlen lediglich 13 Prozent. Ärztinnen, aber auch Ärzte, wün­ schen sich zunehmend, dass sich Karrierebestrebungen und die Verein­ barkeit von Beruf und Privatleben nicht mehr oder minder ausschließen. Diesem Wunsch gilt es, gerade in Zeiten von demografischem Wandel und Fachkräftemangel, Rechnung zu tragen. Die Personalbindung ist für Klinken heute wichtiger und gleichzei­ tig herausfordernder denn je. Von entscheidender Bedeutung hierfür ist die sozialverträgliche Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie die Etablierung neuer Arbeitszeitmodelle. Hierbei geht es nicht um eine geschlechtsspe­ zifische Anpassung oder um Sonder­ regelungen für Ärztinnen, sondern um flächendeckend sozialverträgliche Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen. Elementare Voraussetzungen hierfür sind bei­ spielsweise flexible und gleichzeitig verlässliche Arbeitszeiten, Teilzeitopti­ onen, limitierte und bezahlte Über­ stunden, das Ermöglichen von Führen

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in Teilzeit – als Jobsharing – sowie eine flexible und an die Dienstzeiten angepasste Kinderbetreuung.

Gibt es aus Ihrer Sicht genügend Ärztinnen in Führungspositionen? Dr. B. Puhahn-Schmeiser: Nein. Der Anteil an Ärztinnen auf universitären Lehrstühlen beträgt lediglich 13 Pro­ zent, bei über 60 Prozent weiblichen Studienanfängern. Hierfür gibt es meiner Ansicht nach mehrere Gründe. Es ist bekannt, dass Menschen in Füh­ rungspositionen Menschen mit einem ähnlichen sozialen Hintergrund und ähnlichen Eigenschaften fördern. Hin­ zu kommt, dass Vorgesetzte dazu neigen, die Leistungen von Frauen grundsätzlich schlechter zu bewerten und sowohl fachliche Fähigkeiten als auch Führungsqualitäten eher Män­ nern zuschreiben. Außerdem sind Frauen selbstkritischer in Bezug auf ihre fachliche Kompetenz, trauen sich weniger zu und bewerben sich des­ halb seltener auf eine weiterführende Position beziehungsweise verkaufen sich schlechter in Bewerbungsgesprä­ chen. Eine Lösung wäre die Veranke­ rung der Frauenförderung in gehalts­ relevanten Zielvereinbarungen von Kliniken für Chefarztpositionen. Zu­ dem wären paritätisch besetzte Be­ rufungskommissionen wichtig.

Verschlechtert das neue Mutterschutzgesetz die Bedingungen für Schwangere in den Gesundheitsberufen? Dr. B. Puhahn-Schmeiser: Die An­ fang 2018 in Kraft getretene Novelle sollte es erleichtern, trotz Schwanger­ schaft weiter zu arbeiten. Bedauer­ licherweise hat sie die Situation von Schwangeren, insbesondere im Ge­ sundheitswesen, noch verschärft – es gibt aktuell mehr Beschäftigungsver­ bote als je zuvor. Ärztinnen dürfen größtenteils nicht mehr in patienten­ nahen Tätigkeiten sowie im OP und in Funktionsbereichen tätig sein. Das umfasst aber genau die Tätigkeiten, die

unverzichtbar sind für die Weiterbil­ dung. Der Abschluss der Weiterbildung wird so hinausgezögert, was die wei­ tere berufliche Karriere behindert. Ebenfalls betroffen sind Fach- und Oberärztinnen sowie Studentinnen. Da Restrisiken nie gänzlich ausge­ schlossen werden können, wird es schwangeren Chirurginnen nicht er­ möglicht, selbst bei gewissenhafter und sicherer Gestaltung der Arbeits­ bedingungen und unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen, tätig zu sein. Problematisch ist auch der feh­ lende bundeseinheitliche Konsens zu Gefährdungsbeurteilungen. Viele Kol­ leginnen warten darum ab und mel­ den eine Schwangerschaft erst sehr spät, wodurch überhaupt kein Ar­ beitsschutz greift und hierdurch unter Umständen die werdende Mutter und ihr Kind dann tatsächlich gefährdet sind. Das wird jedoch als Preis für das Weiterarbeiten von vielen mittler­ weile in Kauf genommen.

Was tun Sie als ÄrztinnenbundVize, um die Situation zu ­verbessern? Dr. B. Puhahn-Schmeiser: Von Sei­ ten der Bundesregierung wurde ein Ausschuss „Mutterschutz“ gegründet, um die Auslegung des novellierten Gesetzes zu definieren. Wir sind vom DÄB aus in verschiedenen Gremien dieses Ausschusses vertreten und versuchen, eine verantwortliche und gleichzeitig ärztinnenorientierte Lö­ sung zu erarbeiten. Ich persönlich bin im Arbeitskreis Gesundheitswesen tä­ tig. Diese Arbeit ist extrem wichtig, da auch die beaufsichtigenden Behörden am Tisch sitzen und so ein Austausch untereinander möglich ist. Da hierbei jedoch keine schnellen Ergebnisse für die Schwangeren zu erhoffen sind, planen wir beim DÄB parallel dazu eine Bestandsaufnahme an verschie­ denen Standorten in Deutschland so­ wie die Erarbeitung von Kompromiss­ lösungen mit den beaufsichtigenden Behörden vor Ort, um so schwangeren Ärztinnen möglichst zeitnah Hilfe­ stellung zu geben.


Vermischtes Wichtiger Meilenstein für umfassende und flächendeckende Krebserfassung

Förderung für Krebsregister

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ie baden-württembergischen Krankenkassenverbände haben jetzt dem Krebsregister BadenWürttemberg bestätigt, dass es alle Kriterien zur finanziellen Förderung durch die Krankenkassen erreicht hat. Damit ist eine wichtige Hürde beim Aufbau einer flächendeckenden kli­ nischen Krebsregistrierung in BadenWürttemberg genommen. „Das Krebsregister BadenWürttemberg hat damit als eines der ersten Krebsregister bundesweit diesen wichtigen Meilenstein beim Aufbau einer umfassenden, flächendeckenden klinischen Krebs­ registrierung erreicht“, so der badenwürttembergische Gesundheitsmini­ ster Manne Lucha. Die Angaben zu Diagnose, Behand­ lung und Verlauf von Krebserkran­ kungen werden von den behandelnden Ärztinnen und Ärzten in verschlüsselter

Form an die Vertrauensstelle bei der Deutschen Rentenversicherung BadenWürttemberg gemeldet. Diese vergibt eindeutige Fallnummern, entfernt den Personenbezug und leitet die Daten an die Klinische Landesregisterstelle bei der Baden-Württembergischen Kran­ kenhausgesellschaft weiter. Die an die Klinische Landesregisterstelle ange­ schlossenen Geschäftsstelle Qualitäts­ konferenzen wertet die regionale und einrichtungsbezogene Versorgungs­ qualität und bewertet diese Ergebnisse im Hinblick auf eine weitere Verbesse­ rung der onkologischen Versorgung. Das Epidemiologische Krebsregi­ ster am Deutschen Krebsforschungs­ zentrum analysiert die Daten im Hinblick auf das Auftreten und den Verlauf von Krebserkrankungen, führt klinisch-epidemiologische Forschung durch und kann die anonymisierten Daten für die wissenschaftliche Krebs­

forschung anderen akademischen Partnern zur Verfügung stellen. Alle drei Einrichtungen arbeiten mit weiteren Institutionen (wie z. B. Einwohnermeldeämtern, Gesund­ heitsämtern, Statistisches Landesamt, Krebsregister anderer Bundesländer) zusammen. Das Register ermöglicht schließlich auch die Rückkopplung zu den meldenden Ärztinnen und Ärzten, sodass diese auf Wunsch weitere Da­ ten zu ihrem Patienten vom Register abrufen können. So werden sie bei der Entscheidungsfindung zur bestmög­ lichen Behandlung der Patientinnen und Patienten unterstützt. Denn nur die klinischen Krebsregister sind in der Lage, den kompletten Behandlungs­ verlauf der Patientinnen und Patienten darzustellen und darauf basierende Datenanalysen zu liefern. Weitere Informationen:

www.krebsregister-bw.de

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Der freie Beruf Arzt im Konflikt von Medizin und Ökonomie

Memorandum der freien Verbände

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ahlreiche Ärzteverbände haben Anfang Mai ein Memorandum zur Ökonomisierung der Medi­ zin und den damit einhergehenden Einschränkungen bei der Ausübung der freien Berufe ver­öffentlicht. Zu den Initiatoren und unterstützenden Ver­ bänden gehören unter anderem der Spitzenverband Fachärzte Deutsch­ lands, der Berufsverband Deutscher Internisten, der Deutsche Facharztver­ band, der Hartmannbund, MEDI GENO Deutschland sowie weitere fachärzt­ liche Berufsverbände. In der Krankenhausversorgung werde zunehmend beklagt, dass öko­ nomische Zielsetzungen zu Qualitäts­ verlusten in der ärztlichen Versorgung führten, weil das Management in der stationären Versorgung überwiegend betriebswirtschaftlich orientiert sei, betonten die Verbände. Die Unter­ zeichner argumentierten, dass auch ein angestellter Arzt im Krankenhaus freiberuflich tätig sei und sich somit konsequent an seine Berufsordnung zu halten habe. Die Verbände kritisie­ ren aber, dass durch die zunehmende Ökonomisierung und wirtschaftliche Abhängigkeit die freiberufliche Stel­ lung zunehmend unter Druck gerate.

Dem hat sich der Landesverband der Freien Berufe Baden-Württem­ berg angeschlossen. Nach seiner Überzeugung erbringen die Angehö­ rigen freier Berufe aufgrund beson­ derer beruflicher Qualifikation per­ sönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im gemeinsamen Interes­ se ihrer Auftraggeber und der Allge­ meinheit. Freiberuflichkeit sei damit kein Synonym für Selbstständigkeit und dürfte im Angestelltenverhältnis auch nicht durch betriebswirtschaft­ liche Zwänge eingeengt werden. Dies gelte gerade für die freien heil­ kundlichen Berufe, die dem hohen Schutzgut Gesundheit und dem Wohlergehen der Patienten ver­ pflichtet seien.

Foto: iStock / Getty Images – MicroStockHub

Vermischtes

Die Forderung der Ärztever­ bände, der Krankenhausarzt müsse grundsätzlich in seiner medizinischen Indikationsstellung, der Wahl seiner Therapie, aber auch wirtschaftlich wieder unabhängiger vom Krankenhausträger werden, wenn das Prinzip der Freiberuflich­ keit langfristig erhalten bleiben soll, hat der Landesverband der Freien Berufe Baden-Württemberg deshalb auch vollumfänglich unterstützt. „Freiberufler erbringen mit ihren Kenntnissen Dienstleistungen, die für die Gesellschaft von heraus­ gehobener Bedeutung sind – wir sollten deshalb alles dafür tun, dass deren Unabhängigkeit und das besondere Vertrauensverhältnis Patient-Arzt auch erhalten bleibt“, sagte LFB-Präsident Dr. Björn Demuth.

Neue Software für Covid-19-Patienten im AOK-Hausarztvertrag

CovidCare verbessert Versorgung

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ZV-Praxen steht mit CovidCare eine Software zur Verfügung, die die Versorgung von Covid19-Patienten verbessert und Hausärz­ tinnen und -ärzte entlastet. Im Fokus sind Patienten, die zu einer vom RKI definierten Risikogruppe gehören. Entwickelt wurde CovidCare von der Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung des Universi­ tätsklinikums Heidelberg. CovidCare dockt an das hausarzt­ praxisbasierte Case Management für chronisch kranke Patienten (PraCMan) an. Dessen Herzstück, die Care­ Cockpit-Software, ermöglicht ein strukturiertes Monitoring, welches telefonisch durchgeführt werden kann und eine einfache und ein-

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heitliche Dokumentation vorhält. CovidCare ermögliche so eine ge­ zieltere und sichere Patientenbetreu­ ung und trage dazu bei, Verschlech­ terungen des Gesundheitszustands frühzeitig zu erkennen, so die Ver­ tragspartner. CovidCare besteht aus den drei Elementen Patientenanlage, Assess­ ment und Telefonmonitoring. Die strukturierte Versorgung erfolgt unter Einbeziehung einer VERAH. Profitie­ ren können von dem neuen Modul Versicherte im AOK Hausarztpro­ gramm; auch Patienten in Pflege­ heimen können teilnehmen. „Wir ha­ ben uns gemeinsam mit den ärzt­ lichen Vertragspartnern für CovidCare entschieden, weil es die Versorgung

von Patienten mit Coronainfektionen strukturierter und sicherer macht und gleichzeitig den Hausarzt entlastet“, sagt Johannes Bauernfeind, Vor­ standsvorsitzender der AOK BadenWürttemberg. Das CovidCare-Modul soll konti­ nuierlich weiterentwickelt und für wissenschaftliche Fragestellungen zur besseren Bewältigung der Corona­ pandemie genutzt werden. Teilneh­ mende Praxen können dazu für Pati­ enten, die ihr Einverständnis schrift­ lich erklärt haben, pseudonymisierte klinische Daten verschlüsselt über ei­ nen sicheren unidirektionalen Weg an die Abteilung Allgemeinmedizin und Versorgungsforschung der Universität Heidelberg weiterleiten.


Vermischtes

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Wirtschaftsministerium fördert Projekte im Gesundheitsbereich mit 13,9 Mio. Euro

Innovative Ideen für Gesundheitsbranche

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er Ministerrat hat der Förderung der ersten acht Projekte des Wirtschafts­ ­ ministeriums im Rahmen des Forums Gesundheitsstandort Baden-Württemberg mit einem Gesamtfördervolumen von 13,9 Millio­ nen Euro zugestimmt. Die Projekte decken vielfältige Themen ab, wie beispielsweise die Herstellung von perso­ nalisierten Arzneimitteln mittels Digitaldruck, innovative Methoden im Bereich der persona­ lisierten Tumordiagnostik unter Einbeziehung von Aspekten der Künstlichen Intelligenz, ein Anwendungszentrum für intelligente Maschi­ nen in der Medizintechnik oder die Erhöhung der Patientensicherheit durch eine softwarege­ stützte Nachverfolgung von Gewebeproben vom Operationssaal in die Pathologie. Ziele der Projekte sind der unmittelbare und konkrete Mehrwert für Patientinnen und Pati­ enten, die Erhöhung des wirtschaftlichen und gesundheitsökonomischen Potentials der Ideen, Nachhaltigkeit und Umsetzbarkeit in die Praxis sowie der bereichsübergreifende Mehrwert. „Die ausgewählten Projekte bergen ein hohes Innovationspotential und werden wichtige Im­ pulse für die Zukunft setzen“, so die Ministerin.

Übersicht der geförderten Projekte Herstellung von personalisierten Arzneimitteln mittels Digitaldruck: Die Firma DiHeSys Digital Health Systems hat einen Drucker entwi­ ckelt, mit dem Arzneimittel im Digitaldruck hergestellt werden können. Im Pilotprojekt soll die konkrete Anwendung an der Universität Tübingen am Beispiel der verbesserten Behand­ lung eines bösartigen Gehirntumors umgesetzt werden. Prädiktive Diagnostik von immunassoziierten Krankheiten für die Personalisierte Medizin: Das Projekt bezieht Patientenproben mit Blick auf Tumore sowie neurologische und psychiatrische Erkrankungen ein, um an einem breiten Spektrum immunassoziierter Erkrankungen prädiktive, dia­ gnostische Verfahren und Testsysteme für die personalisierte Medizin zu entwickeln. Künstliche Intelligenz zur Detektion der Resektabilität eines Prostatakarzinoms: Ziel ist die Entwicklung einer wettbewerbsfähigen Softwarelösung zur optimierten Therapieaus­ wahl und -planung bei Prostatakarzinom auf Basis der internationalen Radiomics-Plattform mit Entwicklung KI-assistierten medizinischen Diagnostiklösungen in einer einzigartigen Part­ nerkonstellation.

Die Stadt St. Georgen im Schwarzwald sucht

Translationale Plattform für die Nanosenor basierte medizinische Diagnostik: Das Vorha­ ben bündelt technologische Fortschritte im Bereich der molekularen Medizin, Nanotechno­ logie und Digitaltechnik. Ein therapiebegleiten­ der Selbsttest für Nierentransplantationspati­ enten sowie ein Patientenselbsttest zum Nach­ weis antibiotikaresistenter Krankheitserreger und Entzündungen dienen als Demonstratoren für künftige Anwendungen in der Telemedizin oder durch Pflegepersonal. Baden-Württemberg-Center for Academic Drug Discovery: Ziel ist, Grundlagenforscher auf ihrem Weg hin zu einer erfolgreichen Aus­ gründung zu unterstützen. Konkret sollen Schnittstellen geschaffen und personell besetzt werden. Im Rahmen von Roll-out-Veranstal­ tungen wird das Projekt bei den medizinischen Forschungseinrichtungen landesweit vorge­ stellt. Anwendungszentrum für Intelligente Maschinen in der Medizintechnik: Das Anwen­ dungszentrum unterstützt Unternehmen ge­ zielt an den entscheidenden Punkten der KIAnwendung für Medizinprodukte. Hierzu zählen Technologieberatung und -training, klinische Anwendungs- und Machbarkeitsuntersu­ chungen, der Zugang zu Trainingsdaten, Um­ gang mit den Regularien oder als spezialisierte Ressource zur Unterstützung des unternehmen­ seigenen Entwicklerteams. Erhöhung der Patientensicherheit durch softwaregestützte Nachverfolgung von Gewebeproben vom OP in die Pathologie mittels RFID Technologie: Basierend auf den vorhandenen technischen Lösungen zur Instru­ mentenverfolgung mittels der RFID-Technolo­ gie, soll mit diesem Vorhaben ermöglicht wer­ den, automatisiert und IT-gestützt große Mengen an Gewebepräparaten auf ihrem Weg vom OP in die Pathologie zu verfolgen, sicher zu lokalisieren und eindeutig einem Patienten zuzuordnen. Translation klinischer Marker für Sauerstoffmangel bei Neugeborenen in ein neues Diagnostikum zur Vermeidung frühkindlicher Hirnschäden und Steuerung einer individualisierten Therapie: Ziel des Projekts ist die Entwicklung von neuartigen Pointof-Care -fähigen Testsystemen mittels Nano­ poren-basierten Tests, sowie anderen Schnell­ tests zur zuverlässigen Früherkennung von Sauerstoffmangel bei Neugeborenen sowie zur Verbesserung der Ernährungsgrundlage bei Frühgeborenen.

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Vermischtes

Rückkehr zum Regelbetrieb

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ehr als zwei Drittel der ange­ stellten Ärztinnen und Ärzte haben sich dafür ausgespro­ chen, dass wieder mit der Regelver­ sorgung in den Krankenhäusern und anderen Bereichen des Gesundheits­ wesens begonnen wird. Gleichzeitig befürchtete eine knappe Mehrheit der Ärzte, dass es im weiteren Verlauf der Coronavirus-Pandemie doch noch zu einer Überforderung des Gesund­ heitswesens kommen könnte. Dieses vielschichtige Ergebnis hat der Mar­ burger Bund in einer Ad-Hoc-Umfra­ ge unter seinen Mitgliedern in der Zeit vom 29. April bis 10. Mai 2020 zusammengetragen. Mehr als 8.700 angestellte Ärztinnen und Ärzte aus allen Versorgungsbereichen – knapp 90 Prozent aus Krankenhäusern – be­ teiligten sich an der bundesweiten Online-Befragung. Bei einer deutlichen Mehrheit der Befragten (57,2 %) hatte das Arbeits­

aufkommen seit Beginn der CoronaKrise abgenommen, bei etwa einem Viertel (25,1 %) war es gleichgeblie­ ben und bei 17,7 Prozent der be­ fragten MB-Mitglieder war es gestie­ gen. Zehn Prozent der Befragten wa­ ren sogar von Kurzarbeit betroffen. Die meisten der von Kurzarbeit be­ troffenen Ärztinnen und Ärzte (54 %) arbeiten in Rehakliniken, rund ein Drittel (32 %) im ambulanten Bereich. Bei zwei Drittel (64 %) der Ärztinnen und Ärzte in Kurzarbeit wurde die Arbeitszeit um bis zu 50 Prozent des üblichen Umfangs reduziert. Rund 17 Prozent der von Kurzarbeit Betroffenen mussten vorerst gar nicht zur Arbeit erscheinen. Eine Wiederaufnahme der Regel­ versorgung (z. B. elektive Eingriffe, Rehabilitation) befürworteten knapp 70 Prozent der Befragten, rund 16 Prozent waren dagegen und 14 Prozent unentschieden.

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Bundesweite Befragung bei angestellten Ärztinnen und Ärzten

Keine Entwarnung gaben die Mitglieder des Marburger Bundes hinsichtlich der Versorgung mit adä­ quater Schutzausrüstung. Zwar teil­ ten 62 Prozent der Befragten mit, derzeit ausreichend Schutzkleidung zur Versorgung der Patienten zur Verfügung zu haben, 38 Prozent aber verneinten dies. Am häufigsten wur­ de die unzureichende Anzahl an medizinischen Atemschutzmasken beklagt. Einen größeren Mangel hat es auch bei Schutzkitteln und Schutz­ anzügen zu geben.

Südwest-Wirtschaft engagiert sich bei Bewältigung der Corona-Krise

Schockartigen Stillstand beenden

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Foto: iStock / Getty Images – MarioGuti

cht führende Wirtschaftsver­ bände in Baden-Württemberg haben der Politik Vorschläge zur Bewältigung der Corona-Krise vorgelegt. Sie setzen sich damit für eine bestmöglich gelingende Wieder­ anlauf- und Folgephase der Krisenbe­ wältigung ein. „In solch einer Situation gilt es, die Kräfte zu bündeln und beherzt alle notwendigen Maßnahmen zu ergrei­ fen, um der mittelständischen Wirt­ schaft im Südwesten wieder auf die

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Beine zu helfen“, betonten der Lan­ desverband der Freien Berufe, der Genossenschaftsverband, der Hand­ werkstag, der Industrie- und Handels­ kammertag, der Handelsverband, der Hotel- und Gaststättenverband DE­ HOGA, der Sparkassenverband und der Verband für Dienstleistung, Großund Außenhandel. Die Corona-Pandemie habe zu einem schockartigen Stillstand in der Gesellschaft und Wirtschaft geführt. Um den schrittweisen Wiederanlauf der Wirtschaft – bei gleichzeitiger Berück­ sichtigung des Gesundheitsschutzes – und die daran anschließende Folge­ phase bestmöglich zu gestalten, haben sich die acht Verbände der mittelstän­ dischen Real- und Kreditwirtschaft in Baden-Württemberg zusammenge­ schlossen. „Diese eingespielte Zusam­ menarbeit zeichnet die erfolgreiche baden-württembergische Wirtschaft seit jeher aus und ist die Grundlage für den Erfolg unserer mittelständisch ge­ prägten Wirtschaft und damit für den

Wohlstand der Menschen in unserem Land. Gerade in wirtschaftlich schwie­ rigen Zeiten zeigt sich die besondere Wichtigkeit dieser engen Verbindung“, so die acht Verbände. „Nur gemeinsam können die optimalen Vorausset­ zungen für einen erfolgreichen Wieder­ anlauf der Wirtschaft geschaffen wer­ den, die langfristig hoffentlich zu einer Stärkung des Mittelstands in BadenWürttemberg führen.“ Im engen Dialog mit der Politik wollen die Verbände gemeinsam nach­ haltige Maßnahmen für den Weg aus der Krise diskutieren, die sie in diesem gemeinsamen Positionspapier erarbei­ tet haben. Aus Sicht der Verbände sind jetzt besonders steuerpolitische Im­ pulse notwendig, ebenso Bürokratie­ abbau für kleine und mittlere Unter­ nehmen, Sicherung der betrieblichen Ausbildung, krisengerechte Weiterent­ wicklung der kreditwirtschaftlichen Maßnahmen sowie eine Vereinfachung und Reduzierung überbordender Ban­ kenregulierung.


Vermischtes Erkenntnisse zum Auftreten von Antikörpern gegen SARS-CoV-2

Antikörperstudie im Landesgesundheitsamt der Persistenz von Antikörpern ge­ gen SARS-CoV-2 liefern. Die unter­ suchten Proben stammen von er­ krankten beziehungsweise schwer erkrankten Personen, die in Kranken­ häusern behandelt werden bezie­ hungsweise wurden. Insgesamt werden die Studienteilnehmer in regelmäßigen Abständen über die Dauer von einem Jahr auf Antikörper untersucht. Derzeit ist das übliche Verfahren der Diagnostik auf SARS-CoV-2 der molekularbiologische Erregernach­ weis mittels Polymerase-Kettenreak­ tion (PCR). Hierbei wird im Diagnos­ tiklabor ein Nase-/Rachenabstrich

auf SARS-CoV-2 analysiert. Dieses Verfahren weist den Erreger direkt nach und gibt somit die Information, wer jetzt infiziert ist. Antikörpertests weisen hingegen Immunglobuline gegen SARS-CoV-2 im Blut einer Person nach. Hierbei wird im Dia­ gnostiklabor das Blut einer Person mittels eines immunologischen Tests analysiert. Dieses Verfahren weist die Immunantwort des Menschen auf den Erreger nach – das heißt, ob die Person mit SARS-CoV-2 infiziert war. Jedoch können auch Kreuzreaktionen mit anderen derzeit zirkulierenden Coronaviren möglich sein.

Foto: iStock / Getty Images – Bill Oxford

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isher ist für die Diagnostik von SARS-CoV-2 die PCR das Mittel der Wahl. Bereits seit Ende Januar 2020 kann das Virus im Labor des Landesgesundheitsamtes (LGA) Baden-Württemberg im Regierungs­ präsidium Stuttgart diagnostiziert werden. Ergänzend wurde Mitte Mai im LGA-Landeslabor ein SARS-CoV-2 Antikörpertest etabliert und eine Antikörperstudie in Kooperation mit dem Klinikum Stuttgart und dem Robert-Bosch-Krankenhaus bei hospitalisierten COVID-19 Patienten begonnen. Die Studie soll Erkenntnisse zum Zeitpunkt des Auftretens und

Hände waschen und Maske tragen: KBV-Videos für das Wartezimmer

Praktische Tipps zu COVID-19

D

ie Kassenärztliche Bundesverei­ nigung (KBV) bietet auf ihrer Website eine kleine Videoserie für Patientinnen und Patienten mit praktischen Tipps zu COVID-19. Die Videos funktionieren mit und ohne Ton und eignen sich daher beispielsweise auch für das Praxis-TV im Wartezimmer. Dabei geht es um folgende Themen: Die Mund-Nasen-Bedeckung gilt als unterstützende Maßnahme, um Infektionen mit dem Coronavirus begrenzt zu halten. Sie schützt nicht den Träger, kann aber möglicherwei­ se dazu beitragen, das Umfeld zu schützen. Das kann nur gelingen,

wenn sie richtig aufgesetzt, getragen und entsorgt wird. Aber wie geht man richtig mit einer solchen Maske um? Das Video erklärt es ausführlich. Mehrfach am Tag mit Wasser und Seife: Gründliches Händewaschen ist immer wichtig für die Gesundheit – die eigene und die der Menschen um einen herum. In Zeiten des Coro­ navirus dringt diese Erkenntnis noch stärker ins allgemeine Bewusstsein; ebenso wie weitere einfache Regeln der Händehygiene. Doch es kommt vor allem darauf an, es richtig zu machen. Wie das geht, zeigt das Video in nur anderthalb Minuten.

Nicht nur in Zeiten von COVID-19 ist die richtige Händehygiene wich­ tig. Mindestens 30 Sekunden werden empfohlen, gerne übersetzt in „zwei­ mal das Lied Happy Birthday singen“. Diese 30 Sekunden beziehen sich dabei auf das tatsächliche Waschen: das Einseifen und Abspülen der Hän­ de. Mit allen Schritten davor und da­ nach dauert der Waschvorgang in etwa doppelt so lange. Wie es richtig geht, demonstriert das Video. Alle Videos können kostenlos für das Wartezimmer-TV bestellt oder über YouTube auf der Praxiswebsite eingebettet werden.

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Vermischtes Gesellschafter unterzeichnen Absichtserklärung und sichern Arbeitsplätze

Universitäts-Herzzentrum bleibt

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ür das durch die Corona-Pande­ mie finanziell in Schieflage gera­ tene Universitäts-Herzzentrum Freiburg - Bad Krozingen (UHZ) ist eine zukunftsfähige Lösung gefun­ den. Das UHZ wird damit langfristig gesichert. Das Land Baden-Württem­ berg sowie die beiden Gesellschafter der UHZ GmbH, das Universitätsklini­ kum Freiburg und das Benedikt Kreutz Rehabilitationszentrum für Herz- und Kreislaufkranke Bad Krozin­ gen e. V., haben die für eine Rettung notwendigen Grundlagen geschaf­ fen. Alle Beteiligten hatten sich den Fortbestand und die Stärkung des Herzzentrums sowie den Erhalt der Arbeitsplätze als gemeinsames Ziel gesetzt. Die nun gefundene Lösung sei ein Bekenntnis zum traditionsreichen Standort Bad Krozingen, dessen Na­ me eng mit der Marke „Herz“ verbun­ den sei, so Wissenschaftsministerin

Theresia Bauer. Sie ermöglicht den medizinischen Versorgungsauftrag aufrechtzuerhalten sowie Forschung und Lehre im kardiovaskulären Be­ reich voranzutreiben. Die beiden Gesellschafter der UHZ GmbH haben sich in einer Ab­ sichtserklärung auf folgende Rah­ menbedingungen geeinigt: Der Ge­ sellschafter BKeV beabsichtigt, sämt­ liche von ihm an der UHZ GmbH ge­ haltenen Geschäftsanteile und den Geschäftsbetrieb der UHZ GmbH auf das Universitätsklinikum Freiburg zu übertragen. Das Universitätsklinikum Freiburg wird gegenüber den Mitar­ beiterinnen und Mitarbeitern der UHZ GmbH eine Beschäftigungsgarantie aussprechen. Das Universitätsklini­ kum Freiburg sichert die Erhaltung und den Fortbetrieb beider Standorte der bisherigen UHZ GmbH, nämlich Freiburg und Bad Krozingen, zu. Der Standort Bad Krozingen als kardiovas­

kuläres Schwerpunktzentrum soll ge­ sichert werden. Die vereinbarten Eckpunkte müssen noch vertraglich ausgearbeitet und von den zuständi­ gen Gremien genehmigt werden. Auf dieser Basis kann die Erfolgsgeschich­ te des UHZ zukunftssicher fortge­ schrieben werden. Mit mehr als 22.000 stationären Patienten pro Jahr, 424 Planbetten und etwa 1.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist das UniversitätsHerzzentrum Freiburg in Bad Krozin­ gen eines der bundesweit größten Herz-Kreislaufzentren. Es nimmt in der Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine exponierte Stellung in Deutschland und Europa ein. Das Universitäts-Herzzentrum verfügt über die Wissensträger und die Aus­ stattung, um neue Behandlungsme­ thoden zu erforschen und dem Pati­ enten schnell und verantwortungsvoll zu Gute kommen zu lassen.

Nicht immer lässt sich SARS-CoV-2 per Abstrich nachweisen

Infektion ohne Hinweis auf Virusgene

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Foto: iStock / Getty Images – Stadtratte

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uch bei einer bestehenden COVID-19-Erkrankung kann die Analyse eines standardmä­ ßig durchgeführten Abstrichs aus dem Mund-, Nasen- oder Rachen­ raum negativ ausfallen. Das zeigt ein aktueller Fallbericht aus dem Univer­ sitätsklinikum Freiburg, den Dr. Dani­ el Hornuß und Kollegen jetzt in „Deutsche Medizinische Wochen­ schrift“ publiziert haben. Der 46-jährige Patient stellte sich mit Husten und Fieber vor. Die Sym­ ptome bestanden zu diesem Zeit­ punkt bereits eine Woche lang. Fünf Tage zuvor hatte sein Hausarzt wegen des Verdachts auf eine Lungenent­ zündung mit einer Antibiotikabe­ handlung begonnen, die aber zu keiner Besserung führte. Daraufhin überwies ihn der Hausarzt ins Frei­ burger Universitätsklinikum. Dort wurde umgehend einen SARS CoV-2-PCR-Test durchgeführt,

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der negativ ausfiel. Andere Laborbe­ funde, wie verschiedene erhöhte Entzündungsparameter, legten je­ doch den Verdacht nahe, dass eine SARS-CoV-2-Infektion vorlag. Doch auch ein zweiter Abstrich zwei Tage nach der Aufnahme erbrachte keinen Hinweis auf Virusgene. In einer Röntgenaufnahme des Brustkorbs waren zu dieser Zeit be­ reits Anzeichen einer atypischen Lungenentzündung zu erkennen. Die am nächsten Tag durchgeführte Com­ putertomografie erhärtete den Ver­ dacht weiter. In beiden Lungen war vor allem an den Rändern eine milch­ glasartige Trübung zu sehen. Die Ra­ diologen werteten dies als deutlichen Hinweis auf COVID-19. Doch auch im dritten Rachenabstrich fand sich kein SARS-CoV-2-Erbgut. Am sechsten Tag schließlich wie­ sen die Ärzte die Virusgene in ausge­ husteten Atemwegssekreten nach. In

einer Stuhlprobe waren die Viren da­ gegen nicht nachweisbar. Zu diesem Zeitpunkt war der Patient bereits ohne Beschwerden. Obwohl er mit Übergewicht, Bluthochdruck, hohen Blutfettwerten und einem erhöhten Blutzucker gleich mehrere Risikofak­ toren aufwies, hatte er die Infektion ohne größere Komplikationen über­ standen. Der Nachweis der Virusgene über einen Abstrich aus dem Mund-, Na­ sen- oder Rachenraum ist derzeit der Goldstandard für die Diagnose von COVID-19. „Zwischenzeitlich mehren sich jedoch Hinweise auf Limitationen hinsichtlich der Sensitivität dieser Untersuchung“, schreiben die Autoren in ihrem Fallbericht. Wenn Laborwerte und die Befunde im CT auf COVID-19 hinweisen, sollte der Gentest an ande­ ren Biomaterialien wie Sputum, tiefen Atemwegssekreten oder Stuhl ver­ sucht werden, raten sie.


Vermischtes

Neue ­Bücher Mut und Menschlichkeit T. Stöbe, 192 Seiten, Fischer, ISBN 978-3596704392, 14,99 Euro Ein ermutigendes Plädoyer für Solidarität, Courage und Menschlichkeit: Der Autor ist seit Jahren als Arzt in Krisengebieten in der ganzen Welt unterwegs. Ein heimlicher Grenzübertritt in einem Dschungel in Myanmar oder Tage und Nächte ohne Schlaf in einer Höhlen-Klinik in Syrien – seine Einsätze verlangen ihm alles ab. Dabei trifft er selbst in den ausweglosesten Situationen auf selbstlosen Mut und tiefberührende Menschlichkeit.

Diagnostik und Therapie neurologischer Erkrankungen U. K. Zettl, J. P. Sieb, 672 Seiten, Urban & Fischer, ISBN 978-3437218828, 47,00 Euro Alles Wissenswerte über die neuesten Er­ kenntnisse zu Diagnostik und Therapie der häufigsten neurologischen Erkrankungen. Kompakte und evidenzbasierte Informationen über die jeweiligen Krankheitsbilder und da­ raus abgeleitet klare Empfehlungen für ein leitliniengerechtes Vorgehen. Prägnante Tabel­ len mit Übersichten zum Krankheitsbild unter­ stützen dabei, sich das Wichtigste zu merken und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Verschwundene Krankheiten S. Seemann, 272 Seiten, Kadmos, ISBN 978-3865994516, 26,80 Euro In dem medizinhistorischen Streifzug kom­ men nicht nur viele bekannte und einige un­ bekanntere Ärzte und Forscher zu Wort; auch Patienten, Angehörige und Pflegende mit ih­ rem ganz privaten Leiden treten dem Leser gegenüber in kurzen, fiktionalen Krankenge­ schichten, die eng an historische Fallberichte angelehnt sind. Eine mal erschütternde, mal gruselige, mal seltsame und hin und wieder auch zum Schmunzeln anregende Sammlung.

Therapie psychischer Erkrankungen U. Voderholzer, F. Hohagen, 672 Seiten, Urban & Fischer, ISBN 978-3437249129, 47,00 Euro Aktuelle und evidenzbasierte Therapie­ empfehlungen zu den häufigsten psychischen Erkrankungen, basierend auf den erfolgreichen „State of the art“-Symposien des Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nerven­ heilkunde des Jahres 2019 – orientiert an den nationalen und inter­ nationale Leitlinien. Durch jährliche Aktualisierung ist gewährleistet, dass auch neueste Forschungsergebnisse enthalten sind.

FAQ Gastroenterologie F. Lammert, A. Stallmach, 320 Seiten, Urban & Fischer, ISBN 978-3437153051, 50,00 Euro Die prägnante Frage-Antwort-Struktur be­ leuchtet die Gastroenterologie in allen Facet­ ten. Sortiert nach Leitsymptomen und Or­ ganerkrankungen werden häufigste und drin­ gende Fragen junger Ärzte von ausgewiesenen Fachexperten beantwortet. Von Erkrankungen des Pankreas, über Gallenblase, Darm bis zu infektiologischen Krankheits­ bildern, Notfällen und Onkologie – rund 820 Fragen und Antworten unterstützen den Leser beim Auffrischen seines Wissens.

Klinikleitfaden Orthopädie Unfallchirurgie S. Breusch, M. Clarius, H. Mau, D. Sabo, 893 Seiten, Urban & Fischer, ISBN 978-3437224751, 59,00 Euro Der Klinikleitfaden bietet anschauliches und praxisgerechtes Wissen auf den Punkt gebracht: operative und konservative Orthopädie, Unfall­ chirurgie, Rheumatologie, orthopädische Onko­ logie und Pädiatrie. Eigene Kapitel für Neurolo­ gie und Neuroorthopädie, Psychosomatik, Schmerztherapie, Sportmedizin, Physikalische Therapie. Inklusive Atlas der AO-Klassifikation und mit angrenzenden Themen wie Begutach­ tung, Orthopädietechnik, Arzneimitteltherapie.

Programmierte Diagnostik in der Allgemeinmedizin F. H. Mader, T. Brückner (Herausgeber), 306 Seiten, Springer, ISBN 978-3662588925, 48,99 Euro 92 Checklisten zu Problemfällen für die standardisierte Befragung und Untersuchung von Patienten, die rationelle Stufendiagnostik in Praxis und Spezialbereich sowie die wich­ tigsten abwendbar gefährlichen Verläufe und ähnlichen Beschwerdebilder. Die Program­ mierte Diagnostik ist instruktiv, praxisnah und bildet wesentliche allgemeinmedizinische Denkmuster und Vorgehensweisen in der ge­ samten klinischen sowie bio-psychosozialen Breite des Faches ab.

Elsevier Essentials Schwindel H. Schaaf, G. Hesse, H.-C. Hansen, 198 Seiten, Urban & Fischer, ISBN 978-3437249600, 37,00 Euro Ob Gangunsicherheit, Dreh-, Schwankoder psychogener Schwindel – besonders für Hausärzte ist es wichtig, die verschiedenen Arten von Schwindel und die möglichen Ursa­ chen zu kennen. Denn nur mit dem nötigen Wissen können sie entschei­ den, ob sie den Patienten an einen Facharzt überweisen müssen oder selbst mit der Behandlung beginnen können. Der Band liefert praxisre­ levantes Wissen zum Leitsymptom Schwindel aus interdisziplinärer Sicht.

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Vermischtes Über die Kunst der medizinischen Illustration

Das Leben, gezeichnet

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ie Kunst der medizinischen Illustration geht zurück auf Leonardo da Vinci. Mehr als ein halbes Jahrtausend später ist anatomisches Zeichnen noch immer ein Thema – und akribische Hand­ arbeit. Normalerweise arbeitet Markus Voll in seinem Arbeitszimmer. Ein aufgeräumter Schreibtisch, ein Com­ puter, eine kleine Bibliothek und konzentrierte Stille – das Ambiente ist betont sachlich. Der Grafiker zeichnet alles, was den Menschen lebendig macht: Organe, Gewebe, Blutgefäße, Knochen, Nervenbahnen. Aber manchmal präsentiert er sein Hand­ werk auch vor Publikum. So wie im letzten Herbst auf der Frankfurter Buchmesse, wo der 58-Jährige ein Gehirn mit seinem Zeichenstift ent­ stehen ließ. Ein Beamer projizierte Volls Fingerübung von einem digi­ talen Zeichen-Pad auf eine Leinwand. Peu à peu wurde aus einem abstrakten, walnussähn­ lichen Objekt

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ein ausgereiftes Denkorgan mit Blut­ gefäßen und -bahnen und feinem Nervengewebe. Zwischendurch be­ antwortete er die Fragen der Zu­ schauer. Die künstlerische Kostprobe im Auftrag des Georg Thieme Verlags geriet zu einer kleinen anatomischen Vorlesung, denn Voll ist nicht nur ein Meister der Illustration. Bis zum Phy­ sikum studierte er auch vier Semester Medizin. Doch Arzt werden wollte er nicht, sondern ein besserer anato­ mischer Zeichner. „Ich möchte den Körper verstehen, nicht nur stumpf abmalen. Um dem Anspruch gerecht zu werden, musste ich selbst von der Pike auf Anatomie lernen“, erzählt er. Dazu besuchte er gemeinsam mit angehenden Doktoren Vorlesungen und Seminare, sezierte Leichen, büf­ felte zwei Jahre lang Tag und Nacht die Grundlagen der Allgemeinmedi­ zin – neben seiner eigentlichen Arbeit als Zeichner. Das alles für das Projekt seines Lebens. Gemeinsam mit sei­ nem Kollegen Karl Wesker zeichnete Voll einen umfangreichen anato­ mischen Atlas. Mehr als zehn Jahre vergingen, bis der „Prometheus“ im Jahr 2005 in en­ ger Zusammenarbeit mit dem Georg Thieme Verlag fertig gestellt war. Die Arbeit an einem der Standardwerke der Anatomie brachte die beiden Gra­ fiker bis an die Grenzen ihrer Belast­ barkeit. „Eigentlich waren dafür nur zwei Jahre vom Verlag veranschlagt worden, aber in dieser Zeit hätten wir die über 5.000 Zeichnungen niemals schaffen können“, so Voll. Der enorme Aufwand war nicht umsonst. Denn Werke wie der „Prome­ theus“ von Thieme oder der „Sobotta“ vom Elsevier-Ver­ lag liegen bei je­ dem Medizinstu­ denten auf dem Schreibtisch. Von der Genauigkeit, die Voll und seine ZeichnerKollegen inve­ stieren müssen,

Illustrator M. Voll profitiert zum Beispiel Oscar Zimmer­ mann. Der 19-Jährige studiert im vierten Semester Medizin. Besonders in der Prüfungsphase im Fach Anatomie ist ein anatomischer Atlas sein stän­ diger Begleiter. „Um die zehn Stunden und mehr beschäftige ich mich durch­ schnittlich damit, wenn es auf eine Prüfung zugeht“, erzählt Zimmermann. „Man schaut während dieser Phasen immer wieder hinein, um sich die kom­ plexen Strukturen einzuprägen, gerade während des Präparierkurses.“ Auch von seinen Kommilitonen wolle nie­ mand ohne einen auskommen. Sei es in gedruckter Form oder als digitale Version für das Tablet: Zwar würden auch andere Lernmittel, wie Apps oder Lernplattformen im Internet, genutzt.

In puncto Detailgenauigkeit müsse man online aber noch große Abstriche machen, sagt Zimmermann. „Ein guter Atlas gilt für jeden als Goldstandard, da kommen Online-Angebote noch längst nicht mit.“ Dass sich das eines Tages ändern könnte, kann sich Prof. Dr. Dr. Markus Kipp vorstellen. An dem gebürtigen Schwaben kommt kein Medizinstu­ dent in Rostock vorbei. Kipp leitet das Institut für Anatomie der Universitäts­


Vermischtes

medizin in der Hansestadt. „Es gibt schon interessante Ansätze mit Virtu­ al-Reality-Brillen. In ein paar Jahren könnte das eine zusätzliche Alternati­ ve in der anatomischen Lehre sein, wenn die Darstellungen richtig aus­ gereift sind“, glaubt Kipp. Aktuell ist das für ihn und andere Wissenschaft­ ler noch kein Thema, aber schon jetzt beobachtet der 41-Jährige, wie die Zahl der angehenden Akademiker, die wie selbstverständlich mit ihren Tablets im Hörsaal arbeiten, immer größer wird. Für diese technikaffine Generation sei dann der nächste Schritt zu Augmented Reality, VRBrillen und rein digitalem Lernen nicht weit. Trotzdem bleibe das anatomische Zeichnen ein Evergreen: „Man möchte meinen, dass die Geschichte des

Anatom Prof. Dr. M. Kipp dafür war die Entfernung eines Ge­ hirntumors bei einer Krebspatientin. „So ein Erlebnis läuft nicht unter Business as usual“, sagt Voll. Als der Schädel der Patientin geöffnet wurde, konnte er durch die Okulare eines Mikroskops beobachten, wie das Team um den Neurochirurgen sich mit äußerster Konzentration zum Hirnstamm vorarbeitete. „Die Heraus­ forderung für die Ärzte bestand darin, nicht unnötig wichtiges Gewebe zu verletzen“, erklärt Voll. Vier Stunden dauert der Eingriff, in denen Voll alle Arbeitsschritte festhielt. Die kom­ plette Entfernung des Tumors gelingt, die Patientin überlebt den schweren Eingriff und die Folgen. Warum nicht

Abbildungen: Markus Voll in: Schünke/ Schulte/Schumacher/Voll/ Wesker, Prometheus LernAtlas der Anatomie (3 Bände), 5. Auflage, Georg Thieme Verlag, Stuttgart 2018

einfach Fotos gemacht wurden oder ein Video gedreht wurde? „Auf realen Bildern erkennt man nicht viel außer Blut, das hilft nachher überhaupt nicht weiter“, so Voll. Genau deshalb seien seine Zeichnungen für die Me­ dizin so unverzichtbar. Dass den Illustratoren die Arbeit einmal ausgeht, glaubt Voll nicht. Schließlich verlangten immer neue medizinische Fragen auch nach im­ mer neuen Abbildungen. Dr. Jochen Neuberger, Programmplaner beim Georg Thieme Verlag, pflichtet ihm bei: „Durch die Zusammenarbeit mit den Klinikern erhalten Anatomen wertvolle Rückmeldungen zur kli­ nischen Relevanz ihrer Wissenschaft.“ Auch die Anatomen selbst stießen immer wieder auf neue Erkenntnisse, die nachvollziehbar abgebildet wer­ den müssten. „Das Lernverhalten hat sich im Zuge der Digitalisierung deut­ lich verändert. Dennoch ist der drei­ bändige Anatomie-Atlas „Promet­ heus“ nach wie vor gefragt, so Neu­ berger: „Bei allen Vorteilen, die die digitale Welt mit sich bringt, lernen auch heute noch viele Menschen gerne mit dem gedruckten Buch. Das haptische Erleben – Post-its einkle­ ben, markieren, Notizen machen – möchten viele nicht missen.“ Auch für Markus Voll kann alles so bleiben, wie es ist. Seit über 30 Jahren zeichnet er die Anatomie des Men­ schen, aber seine Begeisterung dafür hält unvermindert an. „Das kommt nicht von ungefähr“, so Voll. „Obwohl wir schon so viel über den menschli­ chen Körper wissen, er ist und bleibt ein Wunder.“

Nachdruck aus Richard, Unternehmensmagazin der Deutschen Apotheker- und Ärztebank, mit freundlicher Genehmigung

menschlichen Körpers schon rauf- und runtererzählt worden ist“, sagt Kipp. Doch so wie in Paris noch in 100 Jahren Menschen an der Seine säßen und den Eiffelturm malten, kämen aktuell im­ mer noch Studenten in die Anatomie, die Herz, Leber oder ein Gehirn zeich­ nen wollten. Der Lehrplan erfordere das eigentlich nicht, so Kipp. „Für viele ist der Aufbau des menschlichen Kör­ pers a priori das Kunstobjekt schlecht­ hin. Sehen, wie Muskelstränge den Unterschenkel umkleiden, wie eine deformierte Schrumpfniere ausschaut oder das Herz aufgebaut ist – das alles mit den eigenen Händen abzubilden, das hat von seiner Faszination nichts ein­gebüßt.“ Aber noch beeindruckender ist es für viele, bei einer Operation live da­ bei zu sein. Dieses Privileg wird nur ganz wenigen medizinischen Illustra­ toren zuteil. Markus Voll ist das vor neun Jahren gelungen. Ein Professor am Tübinger Universitätsklinikum be­ nötigte jemanden, der seine ganz spezielle neurochirurgische Arbeits­ technik bei Gehirnoperationen zeich­ nerisch festhält. Der richtige Anlass

Marco Wehr

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Vermischtes 2019 fast zehn Prozent Wachstum bei teilnehmenden Versicherten

Selektivverträge wachsen weiter

I

m Haus- und Facharzt-Programm der AOK Baden-Württemberg sind die Teilnehmerzahlen und Arztho­ norare auch 2019 auf hohem Niveau weiter angestiegen. Das Gesamtho­ norar der Ärztinnen und Ärzte in den Verträgen lag mit 636 Millionen Euro gut sieben Prozent über dem Vorjah­ reswert. Davon entfielen 492 Millio­ nen Euro (plus 6 Prozent) auf den HZV-Vertrag mit knapp 1,7 Millionen Versicherten (plus 4 Prozent). Im ge­ meinsamen Facharzt-Programm von AOK und Bosch BKK lag das Honorar bei 144 Millionen Euro (plus 12,5 Prozent). Die Zahl der teilnehmenden Versicherten stieg auf 718.000 (plus 9,6 Prozent). Inzwischen nehmen in­ klusive angestellter Ärzte 5.150 Hausund Kinderärzte sowie rund 2.800 Fachärzte und Psychotherapeuten an der Versorgung teil. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Baden-Württemberg, Johannes Bauernfeind, stellte fest: „Durch die im vergangenen Jahr noch auf der Ziel­

geraden erreichten Änderungen im Faire-Kassenwettbewerbs-Gesetz be­ steht nun Planungssicherheit für be­ stehende und neue Verträge, sodass wir auch in den nächsten Jahren den Wachstumskurs gemeinsam mit den Ärztepartnern fortsetzen werden. Dabei sehen wir die Coronakrise auch als Herausforderung und Antrieb für die weitere Digitalisierung und wol­ len speziell die 2019 erfolgreich ge­ startete elektronische Arztvernet­ zung systematisch ausbauen.“ Dr. Werner Baumgärtner, Vor­ standsvorsitzender von MEDI BadenWürttemberg, kommentierte: „In den letzten Jahren kamen jeweils rund 60 bis 70 Tausend neue Versicherte im Facharzt-Programm hinzu. Im Mai 2020 ist die Marke von 750 Tausend überschritten worden. Das bestätigt uns auf unserem Erfolgsweg und motiviert uns alle auch in diesen schwierigen Zeiten, in denen das Pa­ tientenaufkommen in vielen Praxen coronabedingt deutlich niedriger

liegt.“ Im April wurden deshalb für die Haus- und Facharztverträge bereits umfangreiche Sofortmaßnahmen be­ schlossen, insbesondere die Öffnung zahlreicher ärztlicher Leistung für Fernbehandlung per Video oder Tele­ fon. Zusätzlich haben sich die Ver­ tragspartner über die Inhalte zu einem Corona-Rettungsschirm äquivalent zur Regelversorgung verständigt. „Trotz landesweit rückläufiger Hausarztzahlen blieb die Zahl der an der HZV teilnehmenden Ärzte auch 2019 stabil auf hohem Niveau“, betonte Dr. Berthold Dietsche, Vor­ sitzender des Hausärzteverbands Baden-Württemberg. „Eine gut eta­ blierte HZV-Praxis in Baden-Württem­ berg ist durch die einfache, auf weni­ gen Pauschalen beruhende Abrech­ nung in der Coronakrise vergleichs­ weise gut gerüstet. Und sie ist schon jetzt und in Zukunft erst recht ein entscheidender Vorteil bei der Rege­ lung der Praxisnachfolge”, so Dr. Dietsche.

Neuer Leitfaden unterstützt Ärztinnen und Ärzte

Alkoholkonsum früh ansprechen

D Leitfaden „Alkoholkonsum bei Patientinnen und Patienten ansprechen“

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ie Bundeszentrale für gesund­ heitliche Aufklärung (BZgA) hat in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer einen neuen Leitfaden zum Thema Alkoholkonsum entwickelt. Der Leitfaden unterstützt Ärztinnen und Ärzte dabei, Gespräche zum Thema Alkohol mit Patientinnen und Patienten so zu führen, dass diese sich gut beraten fühlen. Das neue Beratungsmaterial rich­ tet sich an niedergelassene und kli­ nisch tätige Ärztinnen und Ärzte. Alle Inhalte basieren auf den Empfeh­ lungen der wissenschaftlichen S3Leitlinie „Screening, Diagnose und Behandlung alkoholbezogener Stö­ rungen” der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften. In aufeinander aufbauenden Kapiteln informiert der Leitfaden darüber, was risikoarmer,

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riskanter beziehungsweise schäd­ licher und abhängiger Alkoholkon­ sum ist und wie ärztliche Diagnosen gestellt werden können. Er gibt Empfehlungen und Hinweise für eine ärztliche Kurzintervention, um das Alkoholkonsumverhalten bei den Patientinnen und Patienten positiv zu beeinflussen. Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer, sagt: „Hausärz­ tinnen und Hausärzte sind oft der erste Ansprechpartner für ihre Pati­ enten. Sie können daher einen ris­ kanten Alkoholkonsum frühzeitig er­ kennen. Hausärztliche Kurzinterventi­ onen führen in vielen Fällen zu einer deutlichen Senkung des Alkoholkon­ sums. Allerdings spielt bei einem so sensiblen Thema die richtige Anspra­ che eine entscheidende Rolle. Hier ist viel ärztliches Fingerspitzengefühl

Alkoholkonsum bei Patientinnen und Patienten ansprechen Ärztliches Manual zur Prävention und Behandlung von riskantem, schädlichem und abhängigem Konsum

1

gefragt. Der Leitfaden leistet dabei eine wichtige Hilfestellung.“ Unter dem Titel „Alkoholkonsum bei Patientinnen und Patienten an­ sprechen. Ärztliches Manual zur Prä­ vention und Behandlung von ris­ kantem, schädlichem und abhän­ gigem Konsum“ ist der Leitfaden ab sofort kostenfrei bei der BZgA down­ load- und bestellbar.


Wirtschaft Informationen der Baden-Württembergischen Bank

Neues aus der Finanzwelt Sicherer Hafen Gold Mit dem immer stärkeren Ausbrei­ ten des Coronavirus und der damit einhergehenden Krise an den Finanz­ märkten war ab Mitte Februar auf ein­ mal Gold als Krisenwährung wieder gefragt. Der Preis zog im bisherigen Jahresverlauf bis auf über 1.700 USDollar pro Unze auf den höchsten Stand seit 2012 an. Das Edelmetall hat damit einmal mehr seinen Status als sicherer Hafen in Krisenzeiten bewiesen.

Gold klettert auf Acht-Jahreshoch

Quelle: Refinitiv, LBBW Research

Sehr hohe Nachfrage nach ­Münzen, Barren und Gold-ETFs Die Ausbreitung des Coronavirus lähmt die Wirtschaft weltweit und schürt Krisenängste. Dies resultierte in einer so starken Zunahme bei der Nachfrage nach Gold-Münzen und -Barren, dass viele Edelmetall-Händler zeitweise ausverkauft waren. Auch physisch hinterlegte Gold-ETFs wur­ den verstärkt von den Anlegern ge­ kauft. In den ersten vier Monaten des Jahres 2020 kletterten die Gold-Be­ stände der ETFs bereits um mehr als 400 Tonnen oder rund 16 Prozent. Zudem dürften die Notenbanken vor dem Hintergrund der schwachen Konjunktur weiter auf eine expansive Geldpolitik setzen. Die Zinsen dürften damit vorerst weiter auf niedrigem Niveau bleiben, was tendenziell eben­ falls positiv für das Edelmetall wäre.

Schmuck als wichtigste ­Nachfragekomponente Münzen und Barren machen etwa 25 Prozent der Gesamtnachfrage am Goldmarkt aus, während im Vergleich die physisch hinterlegten ETFs 2019 auf einen Anteil von etwa 10 Prozent kamen. Die wichtigste Komponente bei der Nachfrage ist jedoch Schmuck mit rund 45 Prozent. Alleine in Indien und China werden jeweils rund 500 Tonnen Gold-Schmuck pro Jahr nach­ gefragt. Aufgrund der zu erwar­ tenden schwachen Konjunkturent­

wicklung in diesem Jahr ist jedoch mit deutlich rückläufigen Schmuck-Käu­ fen zu rechnen – vor allem in Indien. Auch bei den Notenbanken, die 2019 ihre Gold-Bestände noch um mehr als 600 Tonnen (15 Prozent der Gesamt­ nachfrage) aufgestockt hatten, dürfte die Nachfrage nachlassen; sollten doch momentan andere Themen bei den Zentralbanken eine höhere Dringlichkeit haben als die weitere Fortsetzung der Gold-Ankaufspro­ gramme.

Minenproduktion und Altgold-Recycling Das Goldangebot speist sich aus zwei Komponenten: Der Minenpro­ duktion, die etwa 75 Prozent des An­ gebots ausmacht und dem Recycling von Altgold. Die Minenproduktion reagiert meist mit etwas Verzögerung auf Veränderungen beim Goldpreis. Im letzten Jahr sorgte das gestiegene

Preisniveau bereits für einen Anstieg des Minenoutputs von rund 2,5 Pro­ zent. Das Recycling von Altgold nahm 2019 sogar um fast 5 Prozent zu. Beide Angebotsbestandteile dürften auch in diesem Jahr weiter zulegen.

Fazit: Konsolidierung ­wahrscheinlich

Dr. Frank Schallenberger Der Goldpreis ist in diesem Jahr Leiter Rohstoffanalyse vor dem Hintergrund der Corona- bei der Landesbank Ängste deutlich gestiegen. Funda­ Baden-Württemberg mental wird der Höhenflug des (LBBW)v Goldes durch massive Käufe der ETFs und der hohen Nachfrage nach Münzen und Barren gestützt. Im wei­ teren Jahresverlauf dürften sich aber auf der Nachfrageseite einige Schwä­ chen bemerkbar machen. So ist für 2020 mit einer relativ niedrigen Schmucknachfrage zu rechnen. Auch die Notenbanken werden sich mit Gold-Ankäufen vermutlich zurückhal­ ten. Zudem wird das Goldangebot 2020 erneut weiter steigen. Damit Anzeige dürfte der Gold­ preis zunächst ei­ ne Verschnaufpau­ se einlegen. Eine Konsolidierung auf dem Niveau von rund 1.700 USDollar pro Unze erscheint wahr­ scheinlich. Vor grö­ ßeren Rücksetzern dürfte das gelbe Attraktive Metall jedoch durch das anhal­ tend niedrige Zins­ niveau abgesi­ – ALT gegen NEU – chert sein.

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07. – 08. 05. 2021 07. – 08. 05. 2021 17. – 18. 12. 2021

THEMA 1. ONLINE-Jahreskongress der ADBW Diabetesforschung zur Nachwuchsförderung Prävention & Technologie Forschung & Versorgung von Menschen mit Diabetes Diabetesprävention durch Bariatrie Psychosomatische Grundversorgung Balint-Gruppe, Progressive Muskelent­spannung Seminare mit KV- und ÄK-Anerkennung Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) plus 10 Std. Balint Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) plus 10 Std. Balint Medizinische Hypnose, Teil 1 – Grundkurs Dr. med. Charlotte Wirl Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) plus 10 Std. Balint Medizinische Hypnose, Teil 2 – Aufbaukurs PD Dr. Uwe Ross Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung in der Frauenheilkunde 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) plus 10 Std. Balint Medizinische Hypnose, Teil 2 – Aufbaukurs Dr. med. Charlotte Wirl Medizinische Hypnose, Teil 1 – Grundkurs PD Dr. Uwe Ross Medizinische Hypnose, Teil 2 – Aufbaukurs PD Dr. Uwe Ross

ORT Anmeldung unter: www.ADBW.de/kongress 12 Fortbildungspunkte LÄK / VDBD

VERANSTALTER Arbeitsgemeinschaft für Diabetologie BW (ADBW) Neue Str. 11 72820 Sonnenbühl Tel. (0 71 28) 3 00 40-32 www.ADBW.de | info@adbw.de

69115 Heidelberg

Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Oberweis-Nienburg Tel. (0 62 21) 16 35 24 E-Mail: info@ol-ha.de

Freiburg i. Brsg. 1200,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60

Freiburg i. Brsg. 1200,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60

Freiburg i. Brsg. 290,– €

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60 AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60

Freiburg i. Brsg. 1200,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale Freiburg i. Brsg. 290,– € Freiburg i. Brsg. 1200,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale Freiburg i. Brsg. 290,– € Freiburg i. Brsg. 290,– € Freiburg i. Brsg. 290,– €

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60 AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de/ Tel. (07 61) 27 06 51 50, Fax (07 61) 48 89 86 60

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Anzeigenschluss für Heft 7/2020 ist der 29. Juni 2020 Ihr Kontakt zur Anzeigenabteilung:

Herr Axel Hollenbach Telefon 0711/63672-827 Fax 0711/63672-760 hollenbach@gentner.de

Herr Rudolf Beck Telefon 0711/63672-861 Fax 0711/63672-760 beck@gentner.de


Zum Gedenken Ladislaus Wrobel, Pforzheim Dr. med. Farrokh Ebrahimi, Bönnigheim Dr. med. Hans-Joachim Steinacker, Stuttgart Prof. Dr. med. Wolfgang Wörner, Freiburg Dr. (Yu) Hristina Bosnjakovic, Karlsruhe Dr. med. Erika Schäuble, Stuttgart Dr. med. Carl Winker, Stuttgart Dr. med. Hans-Dieter Dumin, Bonndorf Dr. med. Gotthard Maier, Haslach Dr. med. Helga Wahl, Untergruppenbach Dr. med. Klaus Haake, Offenburg Dr. med. Eberhard Buck, Remseck Prof. Dr. med. Michael Stahl, Schopfheim Dr. med. Birgitta Jensen, Freiburg Prof. Dr. med. Friedrich Struwe, Freiburg Dr. med. Hildegard Ziegler, Karlsbad Michael Ziekursch, Baden-Baden Dr. med. Taher Basrai, Hilzingen Dr. med. Dietrich Kalusche, Freiburg Dr. med. Margarethe Mayr, Ravensburg Dr. med. Barbara Widmann, Weingarten Armin Schubert, Mannheim (MU Dr.) Universität Olmütz Hans Dokoupil, Bad Ditzenbach Dr. med. Maria-Cornelie Grube, Rottenacker Dr. med. Georg Ottinger, Dettenheim Dr. med. Mathias Engel, Welzheim Dr. med. Burkhard Rahn, Reutlingen Dr. med. Rolf Becker, Sinsheim Dr. med. Gisela Fricke, Freiburg Dr. med. Josef Sauter, Meckenbeuren Dr. med. Hannelore Schall, Radolfzell Dr. med. Roland Phleps, Freiburg Dr. med. Sigrid Dörflinger, Esslingen am Neckar Dr. med. Armin Opitz, Kirchzarten Dr. med. Hedwig Hirt, Dunningen Dr. med. Georg Marx, Untermünkheim Andreas Hagemann, Stockach Dr. med. Dieter Stöckle, Leinfelden-Echterdingen Dr. med. Ottokar Müller, Tübingen Igor Walth, Remchingen Dr. med. Guido Höfer, Tuttlingen Dr. med. Hedwig Steiner, Heidelberg Eckehard Bertram, Fellbach Dr. med. Walter Rampf, Weingarten Dr. med. Wilhelm Schmidt, Karlsruhe

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen * 12. 05. 1922 † 14. 04. 2019 * 22. 03. 1937 † 12. 12. 2019 * 10. 09. 1943 † 01. 02. 2020 * 30. 09. 1928 † 25. 02. 2020 * 13. 07. 1932 * 16. 02. 1930 * 01. 08. 1924

† 03. 03.2020 † 08. 03.2020 † 21. 03.2020

* 01. 06. 1957 * 20. 12. 1929

† 25. 03.2020 † 27. 03.2020

* 12. 03. 1945 * 28. 04. 1938 * 18. 02. 1941

† 28. 03.2020 † 29. 03.2020 † 30. 03.2020

* 10. 04. 1937 * 06. 01. 1936

† 30. 03.2020 † 31. 03.2020

* * * * *

† † † † †

13. 01. 1929 22. 06. 1925 31. 10. 1951 29. 06. 1939 17. 12. 1948

01. 04.2020 02. 04.2020 02. 04.2020 03. 04.2020 04. 04.2020

* 28. 09. 1923

† 05. 04.2020

* 24. 05. 1928 * 24. 12. 1933

† 07. 04.2020 † 10. 04.2020

* 20. 02. 1929

† 12. 04.2020

* * * * * * * * *

31. 08. 1951 22. 06. 1957 23. 11. 1950 04. 08. 1934 22. 05. 1946 10. 11. 1944 04. 06. 1947 12. 05. 1925 18. 08. 1924

† † † † † † † † †

13. 04.2020 14. 04.2020 15. 04.2020 15. 04.2020 17. 04.2020 18. 04.2020 18. 04.2020 19. 04.2020 20. 04.2020

* * * * *

23. 10. 1924 28. 12. 1936 12. 10. 1951 16. 07. 1966 08. 12. 1958

† † † † †

21. 04.2020 21. 04.2020 22. 04.2020 22. 04.2020 27. 04.2020

* * * * * * * *

15. 09. 1925 03. 04. 1928 11. 12. 1963 12. 07. 1936 02. 03. 1953 07. 10. 1951 25. 12. 1949 06. 10. 1923

† † † † † † † †

27. 04.2020 29. 04.2020 30. 04.2020 03. 05.2020 05. 05.2020 08. 05.2020 08. 05.2020 10. 05.2020

Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen Geschäftsstelle: Albstadtweg 11 70567 Stuttgart (Möhringen) Telefon (07 11) 78 75-33 92 Fax (07 11) 78 75-32 74

Beschlüsse des Landesausschusses Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat nach Maßgabe der vom gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen ­Bedarfsplanungs-Richtlinie im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen den ­Bedarfsplan über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung aufgestellt. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg nach § 90 SGB V (Landesausschuss) beschließt auf der Grundlage des Bedarfsplans über den Stand der vertrags­ärztlichen Versorgung. Er ordnet unter anderem Zulassungs­beschränkungen an oder hebt diese auf. Die Beschlüsse des Landes­ ausschusses vom Juni 2020 ­werden nach der Nichtbeanstandung des Sozial­ministeriums ­umgehend auf der Homepage der Kassen­ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg amtlich ­bekanntgegeben unter

Wir weisen allerdings darauf hin, dass es sich bei der Ver­öffentlichung im Ärzteblatt Baden-Württemberg ausschließlich um eine Bericht­ erstattung handelt, weshalb es vorkommen kann, dass die Bewerbungsfristen kurze Zeit nach Erscheinen des Ärzteblatts ablaufen. Wir verweisen daher auf unsere oben genannte Homepage, wo die amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Landes­ ausschusses umgehend nach der Nichtbeanstandung des Sozialministeriums erfolgt. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Fristen aus der Bekanntmachung auf unserer Homepage maßgeblich sind.

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Ein Leben verändern! Mit einer Patenschaft können Sie Kinderarbeit bekämpfen.

www.kvbawue.de/praxis/ vertraege-recht/ bekanntmachungen/ landesausschuss/ Im Rahmen einer Bericht­ erstattung werden Sie diese zudem voraussichtlich im Augustheft des Ärzteblatts Baden-Württemberg finden.

„Werden Sie Pate!“ Plan International Deutschland e.V.

www.plan.de


Bekanntmachungen

Landesärztekammer Baden-Württemberg Geschäftsstelle: ­Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (­ Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50

Weitere Infos unter www.läk-bw.de

Vor dem Hintergrund der ­Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs­ veranstaltungen nur in ­begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.

Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) – Kurs I Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psycho­ therapeutischen Dialogs. Nach den Richtlinien der Landes­ ärztekammer Baden-Württemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psycho­ somatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich. Hierfür wird 2020 der Kurs I von drei Blockkursen angeboten. Diese spannenden Themen­ bereiche erwarten Sie unter anderem:

–  Entwicklungspsychologie –  Abwehrmechanismen –  Grundlagen der Verhaltenstherapie –  Grundzüge der Operationalisierten Psychodynamischen Diagnostik –  Wirkfaktoren in der Psychotherapie –  Unbewusstes und Traumdeutung –  Übertragung/ Gegenübertragung Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter. Termin: 11.–16. Oktober 2020 Sonntag bis Freitag, ganztags Veranstaltungsort: Tagungshaus Kloster Heiligkreuztal, Am Münster 7, 88499 Altheim Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung Psychotherapie Teilnehmerbeitrag: 690,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht) Fortbildungspunkte: 55 Punkte Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Landesberufsgericht für Ärzte in Stuttgart

Neufassung der Weiterbildungs­ ordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg

Durch Verfügung des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 21. 04. 2020 – Az. 31-5415.2-002/1 – wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium Baden-Württemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des Heilberufe-Kammergesetzes i. d. F. vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Änderungsgesetz vom 17. Dezember 2015 (GBl. S. 1234) mit Wirkung vom 13. Juli 2020 für die Dauer von fünf Jahren Frau Dr. med. Monika Stolz Ulm zur 1. ärztlichen Beisitzerin des Landesberufsgerichts für Ärzte in Stuttgart

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer BadenWürttemberg hat am 23. November 2019 eine Neufassung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg beschlossen. Die Satzung zur Neufassung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg wird nach Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Soziales und Integration Baden-Württemberg vom 15. Mai 2020, Az.: 31-5415.2-006/1 hiermit ausgefertigt und bekanntgemacht. Stuttgart, den 18. Mai 2020 gez. Dr. med. Wolfgang Miller Präsident

bestellt. gez. Dr. med. Robin T. Maitra, MPH Schriftführer

Absage der Zwischenprüfung 2020 für Medizinische Fachangestellte Aufgrund der aktu­el­len Lage in Bezug auf die SARS-CoV-2Epide­mie hat sich die Landes­ärz­te­kam­mer BadenWürttemberg entschie­den, die für den 25. 07. 2020 vorgesehene Zwischen­prü­fung für Medi­zi­ni­sche Fachan­ge­stellte ersatzlos abzu­sa­gen.

Die Satzung kann auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg unter www.aerztekammer-bw.de/ wbo-2020 oder mit oben­ stehendem QR-Code aufgerufen und eingesehen werden. Die Satzung kann zudem ­während der Öffnungszeiten in den Geschäftsstellen der Landes­ ärztekammer Baden-Württemberg und der Bezirksärzte­ kammern in Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart und Reutlingen bis zum 15. Juli 2020 eingesehen werden. Wir bitten um Verständnis, dass aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie nur ein ein­ geschränkter Publikumsverkehr in der Landesärztekammer ­Baden-Württemberg und den vier Bezirksärztekammern möglich ist. Die persönliche ­Einsichtnahme kann daher nur nach telefonischer Voranmeldung erfolgen.

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Bekanntmachungen Örtliche Zuständigkeit der Bezirks­ ärztekammern für die Durchführung von mündlichen Prüfungen nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (WBO 2020) Der Vorstand der Landesärztekammer Baden-Württemberg hat in seiner Sitzung am 22. April 2020 gemäß § 12 Absatz 2 Satz 7 WBO beschlossen, den Bezirks­ ärztekammern die Zuständigkeit für die Durchführung von mündlichen Prüfungen auch für den Bereich anderer Bezirks­ ärztekammern wie folgt zu übertragen: FACHARZT- UND SCHWERPUNKTWEITERBILDUNGEN Allgemeinmedizin Jede BÄK für ihren Bereich

FA Orthopädie und Unfallchirurgie Jede BÄK für ihren Bereich

Hygiene und Umweltmedizin BÄK Südbaden zugleich für die anderen BÄK’n

Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie BÄK Nordbaden zugleich für die anderen BÄK’n

Innere Medizin FA Innere Medizin Jede BÄK für ihren Bereich

FA Thoraxchirurgie BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg FA Viszeralchirurgie Jede BÄK für ihren Bereich Frauenheilkunde und Geburtshilfe BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg

FA Innere Medizin und Angiologie Jede BÄK für ihren Bereich

SP Neuropädiatrie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden

FA Innere Medizin und Endokrinologie und Diabetologie Jede BÄK für ihren Bereich

Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie BÄK Südwürttemberg zugleich für die anderen BÄK’n

FA Innere Medizin und Gastroenterologie Jede BÄK für ihren Bereich

Laboratoriumsmedizin BÄK Nordbaden zugleich für die anderen BÄK’n

FA Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie Jede BÄK für ihren Bereich

Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie BÄK Nordbaden zugleich für die anderen BÄK’n

FA Innere Medizin und Kardiologie Jede BÄK für ihren Bereich

Anatomie BÄK Südbaden zugleich für die anderen BÄK’n

SP Gynäkologische Endokrinologie und Reproduktionsmedizin BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg

Arbeitsmedizin BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden

SP Gynäkologische Onkologie BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg

FA Innere Medizin und Pneumologie Jede BÄK für ihren Bereich

Augenheilkunde BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg

SP Spezielle Geburtshilfe und Perinatalmedizin BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg

Anästhesiologie Jede BÄK für ihren Bereich

Biochemie BÄK Nordbaden zugleich für die anderen BÄK’n Chirurgie FA Allgemeine Chirurgie Jede BÄK für ihren Bereich FA Gefäßchirurgie Jede BÄK für ihren Bereich FA Herzchirurgie BÄK Nordbaden zugleich für die anderen BÄK’n FA Kinder- und Jugendchirurgie BÄK Südbaden zugleich für die anderen BÄK’n

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Hals-Nasen-Ohrenheilkunde BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Haut- und Geschlechtskrankheiten BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg Humangenetik BÄK Nordbaden zugleich für die anderen BÄK’n

ÄBW 06 | 2020

SP Neonatologie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden

FA Innere Medizin und Nephrologie Jede BÄK für ihren Bereich

FA Innere Medizin und Rheumatologie Jede BÄK für ihren Bereich Kinder- und Jugendmedizin BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden SP Kinder- und JugendHämatologie und -Onkologie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden SP Kinder- und Jugend-Kardiologie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie BÄK Südbaden zugleich für die anderen BÄK’n Neurochirurgie BÄK Südbaden zugleich für die anderen BÄK’n Neurologie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Nuklearmedizin BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden Öffentliches Gesundheitswesen BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Pathologie FA Neuropathologie BÄK Südwürttemberg zugleich für die anderen BÄK’n FA Pathologie BÄK Südwürttemberg zugleich für die anderen BÄK’n


Bekanntmachungen Pharmakologie FA Klinische Pharmakologie BÄK Südwürttemberg zugleich für die anderen BÄK’n

Rechtsmedizin BÄK Nordbaden zugleich für die anderen BÄK’n

Flugmedizin BÄK Nordwürttemberg zugleich für die anderen BÄK’n

FA Pharmakologie und Toxikologie BÄK Südwürttemberg zugleich für die anderen BÄK’n

Strahlentherapie BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden

Geriatrie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden

Phoniatrie und Pädaudiologie BÄK Südbaden zugleich für die anderen BÄK’n

Transfusionsmedizin BÄK Südwürttemberg zugleich für die anderen BÄK’n

Physikalische und Rehabilitative Medizin BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden

Urologie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die anderen BÄK’n

Gynäkologische Exfoliativ-Zytologie BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden

Physiologie BÄK Südbaden zugleich für die anderen BÄK’n Psychiatrie und Psychotherapie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden SP Forensische Psychiatrie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Psychosomatische Medizin und Psychotherapie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Radiologie BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg SP Kinder- und Jugendradiologie BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg SP Neuroradiologie BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg

Kinder- und Jugend-Orthopädie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden Kinder- und Jugend-Pneumologie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden

Hämostaseologie BÄK Südwürttemberg zugleich für die anderen BÄK’n

Kinder- und Jugend-Rheumatologie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden

Ärztliches Qualitätsmanagement BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden

Handchirurgie BÄK Nordbaden zugleich für die anderen BÄK’n

Klinische Akut- und Notfallmedizin Jede BÄK für ihren Bereich

Homöopathie Jede BÄK für ihren Bereich

Akupunktur Jede BÄK für ihren Bereich

Immunologie Jede BÄK für ihren Bereich

Magnetresonanztomographie BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden

Allergologie BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden

Infektiologie BÄK Nordbaden zugleich für die anderen BÄK’n

ZUSATZWEITERBILDUNGEN

Andrologie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die anderen BÄK’n Balneologie und Medizinische Klimatologie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Betriebsmedizin BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden Dermatopathologie BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Diabetologie Jede BÄK für ihren Bereich

Mammographie BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg

Intensivmedizin Jede BÄK für ihren Bereich Kardiale Magnetresonanztomographie Jede BÄK für ihren Bereich Kinder- und Jugend-Endokrinologie und -Diabetologie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden Kinder- und Jugend-Gastroenterologie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden Kinder- und Jugend-Nephrologie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden

Manuelle Medizin Jede BÄK für ihren Bereich Medikamentöse Tumortherapie BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden Medizinhygiene BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Nordbaden für ihren Bereich BÄK Südbaden für ihren Bereich Medizinische Informatik BÄK Nordwürttemberg zugleich für die anderen BÄK’n Naturheilverfahren Jede BÄK für ihren Bereich Notfallmedizin Jede BÄK für ihren Bereich

Ernährungsmedizin Jede BÄK für ihren Bereich ÄBW 06 | 2020

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Bekanntmachungen Nuklearmedizinische Diagnostik für Radiologen BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg Orthopädische Rheumatologie BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Palliativmedizin Jede BÄK für ihren Bereich Phlebologie BÄK Südbaden zugleich für die anderen BÄK’n Physikalische Therapie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Plastische und Ästhetische Operationen BÄK Nordbaden zugleich für die anderen BÄK’n Proktologie BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Psychoanalyse BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Psychotherapie BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Rehabilitationswesen BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Röntgendiagnostik für Nuklearmediziner BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg

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Schlafmedizin BÄK Südwürttemberg zugleich für die anderen BÄK’n Sexualmedizin BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg Sozialmedizin BÄK Nordwürttemberg zugleich für die anderen BÄK’n Spezielle Kardiologie für Erwachsene mit angeborenen Herzfehlern (EMAH) BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg Spezielle Kinder- und Jugend-Urologie BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg Spezielle Orthopädische Chirurgie BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Spezielle Schmerztherapie Jede BÄK für ihren Bereich Spezielle Unfallchirurgie Jede BÄK für ihren Bereich Spezielle Viszeralchirurgie Jede BÄK für ihren Bereich Sportmedizin BÄK Südbaden zugleich für die anderen BÄK’n Suchtmedizinische Grundversorgung BÄK Nordwürttemberg zugleich für die BÄK Südwürttemberg BÄK Südbaden zugleich für die BÄK Nordbaden Transplantationsmedizin Jede BÄK für ihren Bereich Tropenmedizin BÄK Südwürttemberg zugleich für die BÄK Nordwürttemberg BÄK Nordbaden zugleich für die BÄK Südbaden

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Geschäftsstelle: ­Jahnstraße 5 70597 Stuttgart (­ Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 81-0 Fax (07 11) 7 69 81-5 00

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg Vor dem Hintergrund der ­Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs­ veranstaltungen nur in ­begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.

Fit für den Notfall – Grundlagen der Notfallversorgung Frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf und reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher. In Notfällen ist schnelles und sicheres Handeln gefragt. Erlernen Sie eine einfache und strukturierte Vorgehensweise zur Versorgung vitalbedrohter Patienten und gewinnen Sie Sicherheit bei der Behandlung von Notfällen. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie weitere lebensrettende Sofortmaßnahmen. Mit denen im Seminar erlernten neuesten Kenntnissen und Empfehlungen versorgen Sie vitalbedrohte Patienten, lernen neue Geräte kennen und testen den Umgang damit, um für den Ernstfall bestens vorbereitet zu sein.

Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen aus über Ihre Erfahrungen. Wichtig! Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Terminauswahl: Mittwoch, 16. September 2020 18.00–22.00 Uhr Samstag, 28. November 2020 9.00–13.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall – Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen Überprüfen Sie Ihre Notfallkenntnisse und üben Sie anhand von nachgestellten Notfallsituationen. Hier behandeln Sie „echte“ Notfälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin zu reanimationspflichtigen Patienten sein. Sie stellen die richtige Diagnose, treffen die notwendigen Maßnahmen und erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Austausch Ihrer Eindrücke und Erfahrungen mit Kollegen und gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Notfallsituationen.


Bekanntmachungen Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfall­ versorgung“. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Terminauswahl: Mittwoch, 30. September 2020 18.00–22.00 Uhr Samstag, 28. November 2020 14.00–18.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall – Der Kindernotfall Wissen Sie, wie ein Kind im Notfall richtig behandelt werden muss? Notfälle mit Kindern stellen immer besondere Heraus­ forderungen dar: –  Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes? –  Wie muss ich Sauerstoff verabreichen? –  Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente? –  Welches sind die häufigsten Kindernotfälle? All diese Fragen und mehr be­ antworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Terminauswahl: Mittwoch, 14. Oktober 2020 18.00–22.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 6 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Offene Rechnungen in der Arzt­ praxis – wie gehe ich damit um? Ihre Patienten bezahlen ihre Rechnungen nicht und Sie wissen nicht, wie Sie damit am besten umgehen sollen? Hierbei müssen Sie nicht alleine stehen. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam Lösungsansätze zum Umgang mit offenen Rechnungen! Mit unserer Unterstützung können Sie die Handhabung für Ihre Praxis optimieren, um in Zukunft sicher auf ähnliche Situationen reagieren zu können. Inhalte des Workshops sind: –  professioneller Umgang mit Nichtzahlern –  sinnvolle Mahnläufe in Ihrer Arztpraxis –  Erstellung eines gerichtlichen Mahnbescheides –  Ratenzahlung –  Abgabe der offenen Forderungen an einen Dienstleister – sinnvoll oder nicht? –  Verjährung Termin: Samstag, 19. September 2020 10.00–16.15 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Medizinische Fachan­ gestellte, Abrechnungspersonal Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 70,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

6. ISTN – Interdisziplinärer Stuttgarter Tag der Notfallmedizin Jeder Patient ist interdisziplinär, sobald er verschiedene Symptome aufzeigt. Erst mit einer Diagnosestellung wird er einer Fach­ disziplin zugeordnet. Der Weg vom Symptom zur Diagnose ist dabei elementar und nicht immer eindeutig. Wer begleitet die Patienten auf diesem Weg? Das sind im ambulanten Bereich die Hausärzte. Im stationären Bereich nehmen diese Rolle die Notfallmediziner in einer interdisziplinären Notfallambulanz wahr. Seien sie gespannt auf praktische Fallbeispiele, bei denen sie interaktiv abstimmen können. Hätten Sie gehandelt wie die Mehrheit der Anwesenden? Nach der Abstimmung können Sie die tatsächlich eingeleiteten Schritte sehen und mit Ihrer eigenen Einschätzung abgleichen. Die vorgestellten Fälle beleuchten die Interdisziplinarität zwischen den Fachrichtungen und bringen die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Medizin voran. Zudem haben Sie die Möglichkeit vorab eigene Fälle zu nennen, welche anschließend im Plenum behandelt werden. Nutzen Sie die Gelegenheit und testen Sie Ihre Fachkenntnisse.

Termin: Samstag, 26. September 2020 9.00–13.00 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 40,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Grundlagen der Privatabrechnung (GOÄ) für Ärzte –  Privatabrechnung – wie funktioniert sie? –  Worauf muss ich achten? –  Wie arbeite ich mit der GOÄ? –  Welche Gebührensätze gibt es? Fragen, die sich vermutlich jede Ärztin und jeder Arzt stellt, der sich in einer eigenen Praxis niederlassen möchte. Dieses Seminar bietet Ihnen einen Einstieg oder eine Auf­ frischung der Grundlagen der Gebührenordnung für Ärzte. Gemeinsam werden wir alle Ihre offenen Fragen klären und uns einen Überblick über den recht­ lichen Rahmen, die Anforde­ rungen der Dokumentation, sowie den Unterschied zwischen EBM und GOÄ verschaffen. Das Seminar wird in Zusammenarbeit mit der PVS-Akademie veranstaltet.

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Bekanntmachungen Inhalte: –  Rechtliche Grundlagen und Bestimmungen der privatärztlichen Abrechnung –  Aufbau der Gebührenordnung –  Unterschiede zwischen EBM und GOÄ –  Klärung und Anwendung wichtiger Begriffe –  Arbeit mit der Gebühren­ ordnung –  Fallbeispiele Lehrgangsmaterialien: –  Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) –  Seminarskript Termin: Mittwoch, 30. September 2020 15.00–19.00 Uhr Zielgruppe: Interessierte Ärzte aller Fach­ richtungen, insbesondere Berufseinsteiger und Wiedereinsteiger Anmeldung: Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 63 39 00 92, Fax (07 11) 63 39 00 94, E-Mail: info@pvs-akademie.de; www.pvs-akademie.de Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro inkl. Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

30. Psychosomatischer Tag Sie können keine körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter den somatischen Beschwerden ein psychisches Leiden steckt? Für eine umfassende Behandlung Ihrer Patienten ist eine konti­ nuierliche Auffrischung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet der Psychosomatik essentiell. Bereits während

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der Weiterbildung kristallisiert sich die Bedeutung fundierter psychosomatischer Kenntnisse heraus. Hierfür laden wir Sie nun zum 30. Psychosomatischen Tag ein. Neben dem Curriculum Psychosomatische Grundversorgung bietet der Psychosomatische Tag ihnen seit 30 Jahren topaktuelle und spannende Themen der Psychosomatik mit hervor­ ragenden Referenten, damit Sie Ihre Fachkenntnisse über das Wechselspiel zwischen Körper und Psyche erweitern können. Die Teilnahme am Psycho­ somatischen Tag kann auf die curriculare Fortbildung Psychosomatische Grundversorgung angerechnet werden. Termin: Samstag, 10. Oktober 2020 9.00–16.15 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 98,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen vorbehalten!

Rechtliche Fragen in der Arztpraxis Sie haben rechtliche Fragen zur täglichen Arbeit in Ihrer Arztpraxis? Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Rechtliche Fragen in der Arztpraxis“ werden verschiedene rechtliche Themen aufgegriffen und praxisnahe Hinweise vermittelt. Jede Veranstaltung widmet sich einem aktuellen Schwerpunktthema, das vorab bekannt gegeben wird.

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Hochkarätige Referenten geben Ihnen Sicherheit, Tipps und Hilfestellungen für die weitere tägliche Arbeit. Gerne können Sie uns Ihre Fragen zum Thema vorab zukommen lassen. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion mit unseren Experten. Termin: Mittwoch, 14. Oktober 2020 18.00–20.30 Uhr Zielgruppe: Niedergelassene Ärzte, leitende Mitarbeiter in Praxen und MVZs Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 3 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten

19. Degerlocher Ethikgespräch Das Tagesthema am Mittwoch, den 21. Oktober 2020 ist „Digitalisierte Gesundheits­ versorgung – Chancen und ­Risiken aus ethischer Sicht“. Digitale Anwendungen und Systeme müssen als transformative Technologien verstanden werden: Sie weiten bestehende Handlungsspielräumen aus und ermöglichen neue Handlungs­ optionen. Dadurch werden bestehende Strukturen und bisherige Praktiken in der Gesundheitsversorgung grundlegend verändert. Besonders die Verfügbarkeit großer Datenmengen und deren Verarbeitung durch Anwendungen Künstlicher Intelligenz (Big Data Management) stellen uns vor Herausforderungen. Im Impulsvortrag Vortrag wird Dr. Rubeis Wege aufzeigen,

wie sich das Potential der Digitalisierung für die Gesundheits­ versorgung nutzen und deren Risiken vermindern lassen. Termin: Mittwoch, 21. Oktober 2020 18.00–21.45 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen/Angehörige von Gesundheitsfachberufen/Seelsorger Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Akutfälle aller Fachgebiete Sie sind seit vielen Jahren ärztlich tätig, in der eigenen Praxis oder als Vertreter, im Notfalldienst oder auch in der Klinik? Sie möchten sich auf dem Laufenden halten und interessieren sich für Neuerungen in der Medizin auch fachgebietsübergreifend? Sie sind vielleicht schon im Ruhestand? Bei der Teilnahme am Notfalldienst werden Sie mit Patientenbeschwerden aus nahezu allen Bereichen der Medizin konfrontiert. Diese Fortbildung bietet Ihnen daher einen kompakten Überblick vom Auge bis zum Zeh, von der Haut bis zum Darm. Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten Informationen zu Krankheits-/Notfallbildern folgender Bereiche:


Bekanntmachungen –  Kardiologie (u. a. akutes Koronarsyndrom, Hypertonie) –  Pädiatrie (u. a. Infekte, Durchfall, Erbrechen) –  Neurologie (u. a. Schlaganfall, Schwindel, Migräne) –  HNO (u. a. Nasenbluten, Entzündungen) –  Abdomen (u. a. Gastroenteritis, Bauchschmerzen) –  Chirurgische Notfälle (u. a. Traumata, Wunden) –  Gynäkologie (u. a. Blutungen) Anhand von detaillierten Fall­ beispielen und Vorträgen werden Ihnen die aktuellen Diagnostikund Therapieempfehlungen zu relevanten Krankheitsbildern nahegebracht. In praktischen Übungen können Sie Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen auffrischen. Selbstverständlich wird auf lebensbedrohliche Situationen bis hin zur Reanimationspflicht eingegangen. Sie haben schon länger keinen Blasenkatheter mehr gelegt oder eine Reanimation mit Hilfsmitteln durchgeführt? Beides können Sie hier am Phantom üben. Darüber hinaus werden wichtige organisatorische Fragen des Notfalldienstes in Baden-Württemberg geklärt. Termin: 6.–8. November 2020 Freitagnachmittag bis Sonntagmittag Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-562/-570, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 250,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 28 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

9. Stuttgarter Tag für Infektiologie In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektiologie – dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor – bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg den 9. Stuttgarter Tag für Infektiologie an. Hier erfahren Sie Neuigkeiten zu den Herausforderungen im Gebiet der Infektiologie und vertiefen Ihre Kenntnisse in Prävention, Diagnostik und Therapie von Infektionen. Die Veranstaltung zielt darauf ab, Ihre Kompetenz für Fragestellungen im vielfältigen Bereich der Infektiologie zu stärken. Die Veranstaltung widmet sich einem aktuellen Schwerpunktthema, das im Vorfeld bekannt gegeben wird. Zu diesem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion laden wir Sie herzlich ein! In Zusammenarbeit mit: Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS) Diese Fortbildung ist vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt. Termin: Samstag, 14. November 2020 9.00–14.45 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro inkl. Verpflegung Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 6 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Gelbfieberimpfung – Fortbildung für Ärzte Die Reisemedizin soll Reisenden allgemein, sowie chronisch Kranken, eine umfassende Vorbereitung für ihre Reise liefern. Sie beinhaltet dabei weit mehr als nur eine Beratung und die anschließende Durchführung von Schutzimpfungen gegen zum Beispiel Hepatitis, invasive Meningokokken-Erkrankungen und Typhus. Neben Informationen zur Durchführung von Gelbfieberimpfungen, zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle und dem epidemiologischen Kontext der Endemiegebiete, stehen die aktuelle Weltseuchenlage, Reiseimpfungen sowie neue Impfstoffe und Impfrisiken im Mittelpunkt der Veranstaltung. Das Seminar wendet sich vorzugsweise an Ärzte, die in BadenWürttemberg bereits als Gelb­ fieberimpfstelle registriert sind. Darüber hinaus können alle, die sich in ihrer täglichen Praxis mit reisemedizinischen Fragestellungen befassen ebenso teilnehmen, wie an diesen Themen interessierte Ärzte aller Fachrichtungen. Diese Fortbildung ist vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt.

Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Die zur Nachbesetzung aus­ geschriebenen Vertragsarztsitze für alle Fachgruppen und für alle Planungsbereiche in BadenWürttemberg mit Zulassungs­ beschränkungen finden Sie auf der ­Website der Kassen­ ärztlichen ­Ver­einigung Baden-Württemberg www.kvbawue.de / praxissitze Nach der seit 1. Januar 2013 geltenden Rechtslage muss der Antrag zur Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes beim Zulassungsausschuss gestellt werden. Dieser entscheidet, ob der Vertragsarztsitz in einem Planungsbereich, für den Zulassungsbeschränkungen angeordnet sind, weitergeführt werden soll. Sofern dies der Fall ist, hat die Kassenärztliche Vereinigung den Vertragsarztsitz unverzüglich auszuschreiben.

Termin: Samstag, 19. Dezember 2020 9.00–16.30 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen Anmeldung: www.aerztekammer-bw.de/ portal e Login e Fortbildungsanmeldung/-angebot Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 50,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

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Bekanntmachungen Bezirksärztekammer Nordbaden Geschäftsstelle: Zimmerstraße 4 76137 Karlsruhe Telefon (07 21) 1 60 24-0  Fax (07 21) 1 60 24-2 22

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordbaden Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) im Portal der Landesärztekammer an: Bei einer Neuregistrierung im Portal (inkl. SVmed): www.aerztekammer-bw.de/ 10aerzte/00portal/ selbstregistrierung/ Bei bestehendem Konto in SVmed oder im Portal: https://elp25.com/svmed/bw/ Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: fortbildungsakademie@ baek-nb.de Vor dem Hintergrund der ­Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs­ veranstaltungen nur in ­begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.

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Workshop „Wertschätzende Kommunikation“ für medizinische Fachangestellte In Zeiten überfüllter Praxen und eines teils erhöhten Erwartungsdrucks spielt der Erstkontakt mit PatientInnen eine entscheidende Rolle für das weitere Verhältnis zwischen Arzt(praxis) und Patienten. Hier wirkt sich die kommunikative Kompetenz von Medizinischen Fachangestellten außerordentlich positiv aus. Durch eine gelingende Kommunikation kann aber nicht nur der Kontakt mit Patienten bzw. deren Angehörigen positiver gestaltet, sondern auch die Kooperationsfähigkeit im Team gestärkt werden. In unserem Workshop lernen die TeilnehmerInnen die „Wertschätzende Kommunikation“ als eine Methode, mit anderen einfühlend und zugleich geradlinig zu kommunizieren. Die TeilnehmerInnen erleben, wie sie berufliche Beziehungen so gestalten können, dass sie von Wertschätzung und Vertrauen geprägt sind. Auf der Grundlage eigener Beispiele aus ihrem beruflichen Alltag trainieren sie unter Anleitung einer qualifizierten und erfahrenen Trainerin ganz praxisnah (interaktiv, Rollenspiele, Fallbearbeitung) ein professionelles Kommunikationsverhalten. So lernen sie, ihre Fähigkeit zur Empathie zu erweitern und auch in schwierigen, emotionsgeladenen Situationen eine wertschätzende Haltung einzunehmen. Der Nutzen für die TeilnehmerInnen sowie letztlich für die Praxis zeigt sich in mehr Kooperation, größerer persönlicher Stabilität, effizienterer Ziel­ erreichung und empathischerem Kontakt zu Patienten und deren Angehörigen. Termin: Donnerstag, 17. September 2020 14.00–17.15 Uhr und Freitag, 18. September 2020 8.30–16.00 Uhr

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Referentin: Birgit Brand-Hörsting, Trainerin Wertschätzende Kommunikation (nach Dr. M. Rosenberg) Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte Gebühr: 130,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de Die Teilnehmerzahl ist auf 14 Personen beschränkt!

Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen Die Zahl der Flugreisenden steigt von Jahr zu Jahr und damit auch das Risiko von medizinischen Notfällen bei älteren Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder auch bei Gesunden. Tritt ein medizinischer Zwischenfall an Bord eines Flugzeuges auf, wird in der Regel nach einem anwesenden Arzt gefragt. Nach deutschem Recht ist ein Arzt verpflichtet, medizinische Hilfe zu leisten. Doch was bedeutet dies in einem Flugzeug? Zahlreiche Fragen kommen auf: Wie sieht das medizinische Equipment an Bord aus? Ist eine außerplanmäßige Zwischenlandung nötig? Welches Haftungsrecht gilt an Bord? Damit Ärztinnen und Ärzte in dieser außergewöhnlichen Belastungssituation souverän agieren, adäquate Entscheidungen treffen und angemessene Behandlungsformen anwenden können, sollen ihnen Handlungsgrundsätze und Orientierungshilfen vermittelt werden. Termin: Mittwoch, 23. September 2020 19.00–22.00 Uhr

Referenten: Dr. med. Christopher Neuhaus, FA für Anästhesiologie, Notfallmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin e. V. Julius Springer, Senior First Officer A380, CRM-Trainer, Deutsche Lufthansa AG Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Christopher Neuhaus Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen Gebühr: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal

Train the Trainer Kurse – für Weiterbilder Angesichts der neuen Weiter­ bildungsordnung einerseits und einer zu geringen Anzahl an Ärztinnen und Ärzten in Weiterbildung andererseits wird es zunehmend wichtig, die Weiterbildung im ambulanten und stationären Sektor strukturiert und effizient zu gestalten und nach modernen Qualitätskriterien zu optimieren. Unser modular aufgebauter Kurs unterstützt Sie als Weiterbilder bei der täglichen Arbeit mit den ÄiW. Vermittelt werden wichtige Neuerungen der WBO samt eLogbuch sowie grundlegende Rahmenbedingungen organisatorischer und rechtlicher Natur. Workshops zu Curriculums­ erstellung, Feedbackgesprächen, didaktischen Methoden und Kommunikationstechniken sollen zusätzlich wichtige Hilfestellung leisten. Angesprochen sind alle Fach­ ärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen oder dies künftig tun wollen. Die beiden Termine sind unabhängig voneinander buchbar.


Bekanntmachungen Termine: jeweils 9.00–17.30 Uhr Modul 1: Samstag, 26. September 2020 Modul 2: Der Termin wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2021 stattfinden. Bitte informieren Sie sich regelmäßig unter www.baek-nb.de bzw. im Portal. Referenten Modul 1: Dr. med. Folkert Fehr, Arbeits­ ausschuss des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Nordbaden Jan Griewatz, Stellvertretender Leiter des Kompetenzzentrums Medizindidaktik BadenWürttemberg, Tübingen Jan-Ulrich Schuster, Niederlassungs- und Koopera­ tionsberater, Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Referenten Modul 2: Prof. Dr. med. Michael Denkinger, Ärztlicher Direktor der AGAPLESION Bethesda Klinik, Geriatrie der Universität Ulm, Vorstandsmitglied des BDI Julia Fackert, LL. M., Rechtsreferentin der Bezirksärztekammer Nordbaden Dr. med. Folkert Fehr, niedergelassener Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Mitglied des Arbeitsausschusses des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Nordbaden Carsten Mohrhardt, Facharzt für Orthopädie und Unfall­ chirurgie, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Nordbaden Wissenschaftliche Leitung: Dr./Univ. Pisa Susanna Colopi-Glage, niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin, Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer Nordbaden Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung beschäftigen oder dies künftig tun wollen. Gebühr: 95,– Euro pro Modul, inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal

Fortbildungsreihe „Klinische Sonographie“ Die Ultraschalluntersuchung ist eine relativ preiswerte, neben­ wirkungsarme und aussagefähige diagnostische Methode. Sie ist aber in besonderem Maße von der Kompetenz des Sonographeurs abhängig. In unserer Reihe können Sie Ihre sono­ graphischen Grundkenntnisse vertiefen. Nach einer kurzen Einführung werden klinische Casuistiken vorgestellt mit Demonstration sonographischer Befunde im klinischen Kontext (Anamnese, Labor, radiologische Schnittbildgebung etc). Indikationszeitpunkte, diagnostische Aussagekraft, technische Möglichkeiten, Grenzen und Akzeptanz der Ultraschalldiagnostik sollen kritisch gewürdigt werden. Im Anschluss können Sie eigene sonographische Problemfälle diskutieren, Ihre praktischen Kenntnisse erweitern und in gegenseitiger Untersuchung mit Ultraschallgeräten unter Anleitung üben. Termine: Jeweils mittwochs, 16.00–ca. 20.00 Uhr 14. Oktober 2020 „Abdominelle Schmerzen“: sonographischer Beitrag zur Diagnostik – von der Mesente­ rialischämie bis zum verlorenen Gallenstein 18. November 2020 „Beiträge der Sonographie zur Hypertoniediagnostik“: Farbduplexsonographie von Nierenarterienstenosen und deren Verlaufskontrolle nach Intervention, Darstellung von Nebennieren und Paraganglien Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Karl-Heinz Seitz, Oberarzt Medizinische Klinik I, Städtisches Klinikum Karlsruhe Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: In klinischer Ausbildung befindliche Kollegen, die bestimmte Themen im Rahmen der Spezialisierung evtl. nur eingeschränkt vertiefen können und niedergelassene Kollegen, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen.

Gebühr: 55,– Euro für Weiterbildungsassistenten/ 65,– Euro für Fachärzte inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 8 Punkte, mit Lernerfolgskontrolle Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

„Geriatrische Grundversorgung“ – 60-stündiges Basiscurriculum der Bundesärztekammer Die Gesellschaft wird immer älter – darauf müssen sich auch Ärztinnen und Ärzte vieler Fachrichtungen einstellen, sowohl in der ambulanten als auch in der stationären Betreuung. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und multimorbiden Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat daher ein 60-stündiges Basis­ curriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses richtet sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, Ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte bei der Behandlung älterer Menschen aber vertiefen möchten. Das Curriculum ist in neun Module gegliedert, die in drei Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden.

Das Curriculum ist anrechenbar auf den Fortbildungs­ umfang von 160 Stunden, den die KV für die Abrechnung der Spezialisierten geriatrischen Diagnostik vorgibt. Programm: –  Besonderheiten des alten Patienten –  Geriatrische Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen (in mehreren Teilen) –  Geriatrisches Basis-Assessment –  Arzneimitteltherapie und nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen –  Rechtliche und ethische Grundlagen –  Einrichtungen geriatrischer Versorgung –  Fallbeispiele Termine: 9.–11. Oktober 2020 6.–8. November 2020 und 4.–6. Dezember 2020 Voraussichtlich jeweils Freitag ca. 15.00–18.30 Uhr, Samstag ca. 9.00–18.00 Uhr und Sonntag ca. 9.00–14.30 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Brigitte R. Metz, Chefärztin Geriatrisches Zentrum Karlsruhe und Klinik für Rehabilitative Geriatrie, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Veranstaltungsorte: 1. und 2. Wochenende: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe 3. Wochenende: ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstraße 28, 76199 Karlsruhe Zielgruppe: niedergelassene Ärztinnen und Ärzte Gebühr: 645,– Euro inkl. Verpflegung und Seminarunterlagen Fortbildungspunkte: 60 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de

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Bekanntmachungen Kostenträgerdschungel – Prävention, Rehabiltation, Nach­ sorge: was, wo, wie beantragen? Leistungen zur Prävention, Rehabilitation und Nachsorge gibt es viele. Mit dieser Fort­ bildung soll Ihnen übersichtlich dargestellt werden wann welche Angebote der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung, der Rentenversicherung, der gesetzlichen Unfallversicherung (der Berufsgenossenschaften) und der Agentur für Arbeit indiziert sind. Welche (Fach-) Ärzte dürfen welche Leistungen beantragen? Welche Antrags­ vordrucke gibt es? Wo finde ich diese? Welche Inhalte sind entscheidend, dass die ent­ sprechenden Kostenträger eine Leistung als begründet anerkennen? Wie wird ein solcher Antrag vergütet? Zu diesen und weitere Fragen rund um das Thema soll sich der Dschungel lichten. Gerne dürfen Sie zu diesem Zweck Ihre eigenen Fragen vor der Fortbildung per Mail an fortbildungsakademie@ baek-nb.de senden. Termin: Mittwoch, 21. Oktober 2020 19.30–ca. 22.00 Uhr Referenten: Dr. med. Elke Hammerschmidt, FÄ für Orthopädie, Sozialmedizin, Ärztliches Qualitätsmanagement, Suchtmedizin, Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Referat Sozialmedizinscher Grundsatz, Abteilung Sozial­ medizinischer Dienst/RehaManagement, Karlsruhe Dr. med. Jürgen Kußmann, FA für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, Sozialmedizin, Ärztlicher Leiter Ambulantes Zentrum für Rehabilitation und Prävention am Entenfang, Stv. Vorsitzender der Ärzteschaft Karlsruhe Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Jürgen Kußmann Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen

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Gebühr: 30,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 3 Punkte Teilnahmebedingungen: Unsere ausführlichen Teilnahmebedingungen entnehmen Sie bitte der Homepage. Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de

Fortbildung für Weiterbildungs­ assistenten „Fit für die Notfallambulanz und den ersten Dienst“ Wer kennt sie nicht, die Aufregung vor dem ersten Nachtdienst in der Klinik oder dem ersten Notdienst. Habe ich alles richtig gemacht? Wann muss ich den Oberarzt rufen? Kann der Patient ambulant behandelt werden oder muss er stationär einge­ wiesen/aufgenommen werden, gar auf die Intensivstation? Solche und ähnliche Fragen müssen oft einsam und zunehmend ohne ausreichende Vor­ bereitung beantwortet werden. Das Seminar möchte einen Beitrag zur besseren Ausbildung in diesem Bereich leisten. Die häufigsten Erkrankungen und Notfälle sollen an Hand von lehrreichen Fallbeispielen aus dem Ambulanz- und Stationsalltag dargestellt und interaktiv mit Ihnen das sinnvolle diagnostische und therapeutische Vorgehen besprochen werden. Es wird genug Zeit für Fragen und Diskussion bleiben. Bringen Sie auch Ihre eigenen Fälle – zumindest aus dem Gedächtnis – mit. Programm: 8.15–8.30 Uhr Begrüßung und Einführung Dr. med. Joachim Aspacher 8.30–9.15 Uhr Leitsymptom Atemnot und Thoraxschmerzen – spannende Fallbeispiele aus dem Alltag. Dott. Aldo Marano 9.15–10.00 Uhr Bauchschmerz, Durchfall, Erbrechen und gastro­ intestinaler Blutverlust. Wie gehe ich strukturiert vor? Dr. med. Joachim Aspacher

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10.00–10.30 Uhr Kaffeepause 10.30–11.15 Uhr Häufige neurologische Erkrankungen in der inter­ nistischen Notfallambulanz – was muss man wissen? Teil I Dr. med. Wolf Esser 11.15–12.15 Uhr Der Patient mit Fieber – wann harmlos, wann gefährlich? Dr. med. Joachim Aspacher 12.15–13.00 Uhr Mittagspause 13.00–14.00 Uhr Die aufregende Herzrhythmusstörung – ein kleines Seminar für den Notfall Giw Nayebagha 14.00–15.00 Uhr Die gezielte Ultraschall­ untersuchung in der Notfall­ ambulanz (point of care) – mit praktischen Demonstrationen Dr. med. Peter Matheiowetz, Dott. Aldo Marano 15.00–15.45 Uhr Häufige neurologische Erkrankungen in der inter­ nistischen Notfallambulanz – was muss man wissen? Teil II Dr. med. Hans Molitor Termin: Samstag, 24. Oktober 2020 8.15–15.45 Uhr Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Joachim Aspacher, Sektionsleiter Gastroenterologie/ Endokrinologie/Diabetologie, SRH Klinikum KarlsbadLangensteinbach Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: WeiterbildungsassistentInnen Gebühr: 50,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung Fortbildungspunkte: 8 Punkte Anmeldung: Online über das Portal der Landesärzte­ kammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/portal Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Bezirksärztekammer Südbaden Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über unser Seminarverwaltungsprogramm (SVmed) in dem Portal der Landesärztekammer an: www.aerztekammer-bw.de/ portal a Login a Fortbildungsanmeldung/ -angebot Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer BW anerkannt und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar. Vor dem Hintergrund der ­Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs­ veranstaltungen nur in ­begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.

Antibiotic Stewardship (ABS) – Blended Learning Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Ein Ziel der Deutschen Antibio­ tika-Resistenzstrategie (DART) der Bundesregierung ist neben der Prävention nosokomialer Infektionen die Bekämpfung der Antibiotikaresistenzen durch Antibiotic Stewardship (ABS).


Bekanntmachungen Mit ABS sind „Strategien zum rationalen Einsatz von Antiinfektiva“ gemeint, d. h. ein systematisches, nachhaltiges Bemühen um Verbesserung und Sicher­ stellung einer rationalen Praxis zur Antiinfektivaverordnung. Der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer gestaltete Kurs zum ABS-beauftragten Arzt stellt für die in klinischen Einrichtungen tätigen Ärzte ein Angebot dar, um ihre vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie systematisch weiter zu vertiefen und aufzufrischen. Nach erfolgreicher Ableistung des Kurses verfügen die Teilnehmer über folgende Kenntnisse/ Befähigungen zur Behandlung von Kindern/Erwachsenen: –  Kenntnisse zu Antiinfektiva: Spektrum, Pharmakokinetik, Wechselwirkungen, unerwünschte Ereignisse und Wirkungen –  Grundlagen der medizinischen Mikrobiologie, der Diagnostik und der antimikrobiellen Resistenztestung –  Kenntnis und Implementierung einschlägiger AntibiotikaTherapieleitlinien –  Beteiligung und Unterstützung von Kommunikations­ strukturen zu Antiinfektiva (u. a. Durchführung von Schulungen) –  Kenntnisse und Befähigung zu Anwendungen beim Infektionsmanagement ABS-beauftragte Ärzte können in Analogie zum Hygiene­ beauftragten Arzt die Funktion eines abteilungsbezogenen Ansprechpartners wahrnehmen. Die Befähigung zum ABS-beauftragten Arzt kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden. Der Kurs wird als Blended Learning mit 20 E-Learning-Einheiten und daran anschließenden 2 Präsenztagen mit nochmals 20 Lern­ einheiten durchgeführt. Die E-Learning-Einheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lern­ erfolgskontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.

Termin: E-Learning: ab 2. Juni 2020 Präsenztermine: 24./25. September 2020 (Webinar) Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca.18.45 Uhr Freitag, 8.00 s.t.–ca.17.00 Uhr Ort: online Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 60

Hygienebeauftragter Arzt – Blended Learning Leitung: PD Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der medizinischen Mikrobiologie erworben hat. Die Mindestanforderung bein­ haltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended Learning mit einer verkürzen Anzahl von Präsenztagen in Kombination mit E-Learning an. Der Kurs entspricht gleich­ zeitig dem Modul I der curri­ culären Fortbildung „Krankenhaushygiene“. Die internet­ basierten 20 Kurseinheiten müssen vor der Präsenz­ veranstaltung absolviert werden. Die verbleibenden 20 Lerneinheiten werden in einem 2-Tages-Präsenzkurs vorgestellt. Die E-LearningEinheiten müssen vor der Präsenzveranstaltung absolviert werden und schließen jeweils einzeln mit einer Lernerfolgs­ kontrolle ab. Eine zusätzliche ­Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.

Termine: E-Learning: ab 2. März 2020 (ausgebucht) Präsenztermine: 18./19. Juni 2020 (Webinar) E-Learning: ab 1. September 2020 Präsenztermine: 3./4. Dezember 2020 Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t.–ca.18.45 Uhr Freitag, 8.00 s.t.–ca.17.00 Uhr Ort: online Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 60

Info zu Weiterbildung und Logbuch Leitung: Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Dieses Seminar ist ein Angebot an alle, die frisch approbiert sind oder sich bereits in der Weiterbildung zum Facharzt befinden. Nach der Approbation erfolgt der Berufseinstieg als Assistenzarzt und damit beginnt für junge Ärztinnen und Ärzte die Fach­ arztausbildung. In Deutschland ist eine mehrjährige Ausbildung Voraussetzung für den Titel des Facharztes. Die Ausbildung erfordert in der Regel 5 bis 6 Jahre Weiterbildungszeit, dabei ist die Dauer abhängig vom gewählten Fachbereich. In dieser Veranstaltung wollen wir alle Fragen rund um Weiterbildung und Logbuch beantworten. Kursinhalte: Begrüßung Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Praktische Aspekte der Weiterbildung: Auf was muss ich achten? Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Formale Aspekte der Weiterbildung: Was benötige ich zur Bean­ tragung des Facharzttitels? Dipl. Verwaltungswirt Andreas Vögele, Abteilung Weiterbildung, Bezirksärztekammer Südbaden

Erfahrungen aus Sicht der Weiterzubildenden Dr. med. Sarah Wendel; Dr. med. Kristina Unteregger; Dr. med. Teresa Henle Neue Weiterbildungsordnung und E-Logbuch Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Termin: geplant 2021 Zeit: 18.00–ca. 21.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei – Anmeldung erforderlich Fortbildungspunkte: 4

Medizinische Hypnose für Ärzte Leitung: PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg Einführungskurs In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. In der täglichen Praxis angewendet, können die Beschwerden für den Patienten durch HypnoseTechniken unmittelbar erlebbar reduziert werden. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist zudem, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürlich – unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und unter anderem bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben methodische Fertigkeiten in der Anwendung spe­ zieller Hypnose-Techniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungs­ zuständen, zum Beispiel vor medizinischen Eingriffen.

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Bekanntmachungen Termine: jeweils Samstag 26. September 2020 27. März 2021 25. September 2021 Zeit: 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildungspunkte: 10

Workshop „Impfen“ Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg Prof. Dr. Markus Hufnagel, Freiburg Die Impfprophylaxe zählt zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin, und ohne Zweifel gibt es nationale und internationale Impferfolge – die Ausrottung der Pocken und die Rückdrängung der Kinderlähmung in ganz Europa sind die beiden prominentesten Beispiele. Es gibt in Deutschland aber auch Impfdefizite! Unzureichende Impfraten und in deren Folge MasernEpidemien sowie jedes Jahr aufs Neue vermeidbare Todesfälle durch Influenza. International kann Deutschland beim Impfen kaum mithalten. So sind beispielsweise Nord- und Südamerika, aber auch einige Staaten in Afrika masernfrei. Demgegenüber ist wissenschaftlich gut dokumentiert, dass die Deutschen Weltmeister im Export von Masern sind. Auch im Europäischen Vergleich steht Deutschland weit hinten, was die Impfvorsorge betrifft. Die Gründe sind vielfältig. Wesentlich ist sicherlich auch ein defizitärer Wissensstand der Ärzteschaft, wie Statistiken belegen. Trotz des schon bestehenden Fortbildungsangebots finden wir in Hausarztpraxen Impflücken zwischen 35 und 55 Prozent, bei den Frauenärzten mögen sich die Zahlen in einem ähnlichen Rahmen bewegen. Selbst bei Pädiatern gibt es mancherorts Impflücken zwischen 5 und 20 Prozent. In der Mehrzahl Routineleistungen, die einfach nur vergessen werden und das, obwohl Impfleistungen budgetneutral sind.

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Inhalt des Seminars: –  Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen –  Impfsystem in Deutschland –  Impfpräventable Erkrankungen –  Risiken, Nebenwirkungen –  Impfen von Risikopatienten –  Vorgehen in der Praxis –  Diskussion von Fallbeispielen Termine: Samstag, 21. November 2020 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Samstag, 12. Dezember 2020 Ort: Aczepta Akademie gGmbH, Sundgauallee 92–96, 79110 Freiburg geplant Samstag, 20. Februar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–ca. 15.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Verwaltungskostenpauschale: 30,– Euro, ab 2021 50,– Euro Fortbildungspunkte: 9

Notfallmedizin Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler B. A., DRK BW

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundes­ ärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus­ bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei.

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Seminarinhalte: –  Grundlagen und Basistherapie –  Internistische Notfälle I und II –  Traumatologische Notfälle I und II –  Spezielle Notfälle und Einsatztaktik Termin: 23. November– 1. Dezember 2020 (Mo–Di, ohne Sonntag) Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Freiburg, Ort wird noch bekannt gegeben Entgelt: 1.200,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ gem. Curriculum der Bundesärztekammer in Villingen-Schwenningen Leitung: Dr. Sabine Merz, Zentrale Notaufnahme, Schwarzwald-Baar Klinikum VillingenSchwenningen, Dr. Manfred Kleimaier, Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen, Matthias Ziegler B. A. DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH, Bildungseinrichtung Villingen-Schwenningen Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundes­ ärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Aus­ bildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Seminarinhalte: –  Grundlagen und Basistherapie –  Internistische Notfälle I und II –  Traumatologische Notfälle I und II –  Spezielle Notfälle und Einsatztaktik Termin: geplant Mai 2021 Zeit: 8.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Ort: Schwarzwald-Baar Klinikum, Klinikstr. 11, 78052 Villingen-Schwenningen Entgelt: 1.200,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Notfalltraining für Notärzte – Refresher-Kurs Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg Der Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkunde­ nachweis Rettungsdienst erworben haben und sich auf den Wiedereinstieg in die Notfall­ medizin vorbereiten möchten oder für Ihre Tätigkeit in der Notfallmedizin ein praxisnahes „Update“ benötigen. Kursinhalte: Tag 1: Wiederholung der Grundlagen (Erstuntersuchung, Reanimation, Atemwegssicherung), Herzrhythmusstörungen und ihre Therapie Tag 2: Kindernotfälle Tag 3: Traumaversorgung Tag 4: Chirurgische Skills, Notfallnarkose, Teaminteraktion und Crew Ressource Management Lernformen: Vorträge, Diskussionen, Praxistraining, Fallbesprechungen Wir empfehlen Ihnen alle 4 Tage zu besuchen, um Ihre Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Die Tage sind auch einzeln buchbar. Termine: geplant Freitag, 25. Juni 2021 geplant Samstag, 26. Juni 2021 geplant Freitag, 16. Juli 2021 geplant Samstag, 17. Juli 2021 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Zeit: jeweils 9.00 s.t.–ca. 18.30 Uhr Entgelt: 200,– Euro/Tag Fortbildungspunkte: 12 pro Tag

Notfalltraining für Ärzte Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Matthias Roth, Dr. med. Frank Koberne, Kompetenzzentrum Notfall­ medizin St. Josefskrankenhaus Freiburg


Bekanntmachungen Grundkurs Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Im entscheidenden Moment die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und mit der lebensnotwendigen Therapie zu beginnen, gehört zu dem Anspruch, dem sich im Alltag jeder Arzt und jede Ärztin stellen muss. In diesem Tagesseminar wird Ihnen das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Notfallversorgung vermittelt. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung. Nach Besuch des Grundkurses können Sie sich zu einem Notfalltraining der Themengebiete „Herz“, „Unfall“ oder „Kind“ anmelden. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typische Notfallsituationen – Medikamentenapplikation – Teamführung und Notfall­ management Termine: 17. Oktober 2020 16. Januar 2021 Zeit: jeweils Samstag, 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Unfall“ – Traumatologische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Unfall“ spielen dabei sowohl im Straßenverkehr, in heimischer Umgebung oder beim Sport eine bedeutende Rolle.

In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen traumatologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Unfällen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse. Kursinhalte: Grundlagen der Notfall­ versorgung, strukturierte Untersuchung des Traumapatienten, Traumamechanismen, typische Verletzungsmuster, Erst­ versorgung und Immobilisation Termin: geplant 20. Februar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Herz“ – Kardiologische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Kardiologie“ stellen dabei eine häufige Notfallkategorie dar. In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen kardiologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei kardiologischen Notfällen. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung, Reanimation, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt, akute Herzinsuffizienz, hypertensiver Notfall

Notfalltraining für Arzt und Praxisteam

Termin: Samstag, 27. März 2021 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Kind“ – Pädiatrische Notfälle Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Notfälle aus dem Bereich „Pädiatrie“ stellen eine besondere Heraus­ forderung für jeden Arzt/jede Ärztin dar: Unsicherheiten im Umgang mit schwer erkrankten und verletzen Kindern sind dabei allgegenwärtig. In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen pädiatrischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unter­ weisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neusten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Notfällen rund um Kinder. Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung beim Kind, Besonderheiten des kindlichen Organismus, typische Krankheitsbilder und Notfälle, typische Verletzungen bei Unfällen mit Kindern, Reanimation und Atemwegssicherung Termin: Samstag, 10. Juli 2021 Zeit: 9.00 s.t.–17.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, Maulburg Durchführung: Jürgen Weber, SIMED, Freiamt Im Praxisalltag kann es ganz unvorhersehbar zu verschiedensten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxisteams die Erstversorgung sicherzustellen, die Notfallmaßnahmen durchzuführen und lebensrettende Entscheidungen zu fällen. In diesem Tagesseminar werden Sie fit gemacht für den Notfall: Bei kurzen Vorträgen, praktischen Übungen und Fallbeispielen lernen Sie im Praxisteam alles, was Sie im Notfall beherrschen müssen. Kursinhalte: Grundlagen der Notfallversorgung – Reanimation – Beatmung und Atemwegssicherung – typische Notfallsituationen – Teamführung und Notfall­ management Bitte beachten Sie: Teilnehmende (Arzt & MFA) müssen sich separat anmelden und dabei jeweils persönlich unseren AGB und Datenschutzbestimmungen zustimmen. Termine: 16. September 2020 9. Dezember 2020 Zeit: jeweils Mittwoch, 15.00 s.t.–19.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 75,– Euro pro Person Fortbildungspunkte: 7

Palliativmedizin – Wochenendkurs (Basiskurs) Leitung: Dr. med. Michael Sigler, Freiburg Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.

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Bekanntmachungen Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung: –  Facharztanerkennung –  40 Stunden Kurs-Weiter­ bildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin –  Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungs­ befugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativ­ medizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Süd­ baden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausge­ wogenem Verhältnis. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits bekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein. Voraussetzung für die Durchführung des Seminars ist eine Mindestteilnehmerzahl von 22 Personen. Termine: 16./17. Oktober und 13./14. November und 11./12. Dezember 2020 Zeit: freitags, 14.00 s.t.–18.30 Uhr, samstags, 9.00 s.t.–18.30 Uhr Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 40

Palliativmedizin – Basisseminar Wochenkurs Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Universitäts­ klinikum Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin

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Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung: –  Facharztanerkennung –  40 Stunden Kurs-Weiter­ bildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin –  Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungs­ befugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision Kursinhalte und Ziele: –  Vermittlung von medizinischen Kenntnissen und Fertigkeiten –  Reflexion der Angemessenheit diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen –  Sensibilisierung für eine bedürfnisorientierte und vorausschauende Betreuung –  Vermittlung von Basiswissen in den Bereichen Ethik und Recht –  Sensibilisierung für existentielle, spirituelle und psychosoziale Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen –  Besonderheiten der Kommunikation Termin: 1.–5. Februar 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 40

Palliativmedizin Fallseminar Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin (40 Kurseinheiten) erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten.

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Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer, die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fach­ gesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Program in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München). Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken. Modul 1 Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team Modul 2 Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext Modul 3 Professionelles Handeln in der Palliativmedizin Termine: Modul 2: 15.–19. Juni 2020 (abgesagt) Modul 3: 16.–20. November 2020 (abgesagt) Modul 1: geplant 3.–7. Mai 2021 Modul 2: geplant 19.–23. Juli 2021 Modul 3: geplant 4.–8. Oktober 2021 Zeit: jeweils Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 17.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 550,– Euro pro Modul Fortbildungspunkte: 120 (pro Modul 40 Punkte)

Prüferworkshop Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz Prüfer*innen in Facharztprüfungen müssen unterschiedlichste Anforderungen berücksichtigen. Ziel einer Prüfung ist es, die Kenntnisse und Fertigkeiten des Prüflings möglichst umfassend abzubilden, um zu einem objektiven und fairen Urteil zu gelangen. Die Prüfungsfragen sollten deshalb sowohl ein bestimmtes inhaltliches Spektrum abdecken als auch im Schwierigkeitsgrad variieren. Weiter muss natürlich auch jede Prüfung bestimmten formalen Ansprüchen gerecht werden. Dies alles ist vom Prüfungs­ gremium während der Prüfung „in Echtzeit“ umzusetzen. Kursinhalte: Rechtliche Aspekte bei der Abnahme von Prüfungen Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Prüfungsfragen entwickeln Dr. med. Irmgard StreitleinBöhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Prüfungssimulation Dr. med. Irmgard StreitleinBöhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Termin: Freitag, 30. Oktober 2020 Zeit: 14.00 s.t.–ca. 18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 60,– Euro Fortbildungspunkte: 4

Psychosomatische Grundversorgung Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden. Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für KollegInnen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin


Bekanntmachungen Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Std. Theorie, 30 Std. verbale Intervention sowie 30 Std. Balintgruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Samstagsterminen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ können auch 5 Samstagsveranstaltungen mit dem Wochenkurs PGV kombiniert werden. Dieser findet in der Rehaklinik Glotterbad bei Freiburg statt. Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorie­ seminare, Reflexion der ArztPatient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben (z. B. 10 Samstagstermine des vorliegenden Curriculums; bei Kombination mit dem Blockkurs sind die Vorgaben der Psychotherapievereinbarung bez. der Balintoder patientenbezogenen Selbsterfahrungsgruppen zu beachten). Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar. Termine: Samstagsveranstaltungen (8 Std.) 17. Oktober 2020 Spezifische Aspekte psychischer und psychosomatischer Störung bei Jugendlichen geplant 5. Dezember 2020 N. N. 23. Januar 2021 Psychoonkologie am Beispiel des Mammacarcinoms Zeit: jeweils 9.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro pro Samstag Fortbildungspunkte: jeweils 8 Wochenkurs (40 Std.): Termine: 2.–6. November 2020 geplant 1.–5. Februar 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Rehaklinik Glotterbad, Glottertal Entgelt: 450,– Euro pro Kurs Fortbildungspunkte: 40

Reisemedizin Basisseminar Reisemedizin gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern. Teilnehmer, die das komplette Seminar absolviert haben, können am letzten Tag an einem MultipleChoice-Test teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung, die als Basis-Zertifikat „ReiseGesundheits-Beratung“ vom Deutschen Fachverband Reisemedizin (DFR) anerkannt wird. Die Bescheinigung „Reise­ medizinische Gesundheits­ beratung“ wird außerdem für die Beantragung zur Zulassung als Gelbfieberstelle benötigt. Termine: Teil 1: 29./30. Januar 2021 Teil 2: 5./6. März 2021 Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig Ort: Teil 1: Haus der Ärzte, Freiburg, Teil 2: N. N. Entgelt: 500,– Euro Fortbildungspunkte: 32

Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Winfried Kern, Freiburg Die Reisemedizin versteht sich heute als fachgebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen internationaler Institu­ tionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der „Reise­ medizin“ nach heutigem Verständnis repräsentiert. Diese Konzeption ist in ein 128 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen als „Fachzertifikat Reisemedizin“. Nach dem Erwerb des Basiszertifikates (32 Stunden) sind weitere 13 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 96 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lernerfolgskontrolle erforderlich. Anschließend kann bei der Deutschen Fachgesellschaft für Reisemedizin e. V. (DFR) das Fachzertifikat Reisemedizin beantragt werden. Die folgenden Aufbaumodule werden im Zweijahresrhythmus angeboten: 1:  Geomedizinische Länder­ kunde/Schlangen und Gifttiere 2:  Internationaler Tourismus und Reiserecht/Kreuzfahrt/Schifffahrtsmedizin/Praxis der reisemedizinischen Beratung 3: Flugreisemedizin/Klima und Klimabelastungen 4:  Trekking und Höhenmedizin/ Haut-/Sonnenschutz 5: Tauchsportmedizin 6:  Internationale Arbeitseinsätze/ Langzeitaufenthalte 7:  Risikogruppen und Reisen 8:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil A 9:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil B 10:  Reisen mit chronischer Krankheit, Teil C

11:  Unfälle und Reisemedizinische Assistance 12: Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern 13:  Ärztliche Reisebegleitung Ärzte und Ärztinnen, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren, können selbstverständlich auch teilnehmen. Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten 8 Fortbildungspunkte mit diesen Seminaren erwerben. Die Reihenfolge der Seminare (Basisseminar und Aufbaumodule) ist NICHT vorgeschrieben. Termine: Modul 3 und 5: 26./27. Juni 2020 (Fr–Sa) Modul 1 und 2: 23./24. Oktober 2020 (Fr–Sa) Modul 13: Freitag, 27. November 2020 Zeit: ganztägig Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 200,– Euro/Wochenende, 100,– Euro bei Modul 13 Fortbildungspunkte: jeweils 16, 14 Punkte (Modul 6 und 12)

Reisemedizin Refresher-Seminar Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg Für alle Kolleginnen und Kollegen, die das Basisseminar „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“ besucht haben oder vergleichbare Kenntnisse besitzen, bieten wir ein RefresherSeminar an. Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird über die aktuelle Weltseuchenlage berichtet und auf Änderungen bei den Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Abschließend haben die Teilnehmer die Möglichkeit, ihre reisemedizinischen Kenntnisse anhand einiger durch die Dozenten vorgestellten Kasuistiken zu testen sowie eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren.

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Bekanntmachungen Die Basiszertifikate Reisemedizin des Deutschen Fachverbands Reisemedizin (DFR) und das DTGZertifikat Reisemedizin der Deutschen Gesellschaft für Tropen­ medizin und Internationale Gesundheit können durch den Besuch eines Refresher-Seminars für weitere 3 Jahre erneuert werden. Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten Fortbildungspunkte mit diesem Seminar erwerben. Seminarinhalt: –  Aktuelle Weltseuchenlage –  Aktuelle Malariasituation und -empfehlungen, –  Aktuelle Impfempfehlungen, Änderungen und neue Impfstoffe Weitere Themen werden ca. vier Wochen vor Beginn veröffentlicht. Termin: geplant 6. Februar 2021 Zeit: 9.00 s.t.–16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 100,– Euro Fortbildungspunkte: 10

Weiterbildungsseminar Spezielle Schmerztherapie, 80 Std. gemäß Curriculum der Bundesärztekammer Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leitund Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat. Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiter­ bildungsbefugten gem. § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich.

Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistungen i. R. der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV Baden-Württemberg dienen. Seminarinhalte: Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerzzuständen Block B: Medikamentöse Schmerztherapie/Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz Block C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativmedizin Block D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, Schulter-Nackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, Gelenkerkrankungen Der Besuch des Kurses wird auch solchen Kolleginnen und Kollegen empfohlen, die sich einen umfassenden Überblick über die aktuelle Entwicklung in der Schmerztherapie aneignen möchten. Die Blöcke sind einzeln buchbar. Termine: Block A und B: geplant 19.–23. Juli 2021 Block C und D: geplant 18.–22. Oktober 2021 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–ca. 16.30 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 800,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Suchtmedizin

Aktuelle Aspekte der Suchtmedizin

Kursweiterbildung Suchtmedizin zur Erlangung der Zusatz­ bezeichnung gem. WBO 2006

Um alle Inhaber dieses Zusatz­ titels sowie besonders am Thema Suchtmedizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bieten wir wieder ein Sucht Update an. In prägnanten Kurzreferaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können. Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen. Termin: Mittwoch, 11. November 2020 Zeit: 15.00–18.15 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: kostenfrei Fortbildungspunkte: 4 Anmeldung erforderlich!

Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen Suchttherapie geht alle an! Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig. Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine unübersehbare Herausforderung für die Ärzteschaft insgesamt dar. Suchtmedizin ist deshalb eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf den relativ kleinen Kreis der Drogenabhängigen beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte. In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Ärzte, die nach der Kursweiterbildung substituieren, können bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes stellen. Termin: 12.–16. Oktober 2020 Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t.–18.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 600,– Euro Fortbildungspunkte: 50

Suchtmedizin – Sucht Update Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen

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Suchtmedizinische Versorgung Fortbildung für Nichtärztliche Medizinische Fachberufe Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz 7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland betreiben einen Alkoholmissbrauch oder sind alkohol­ abhängig. Zirka 3 Millionen gelten als medikamenten­ abhängig oder zumindest abhängigkeitsgefährdet. 600.000 Menschen sind abhängig von illegalen Drogen, konsumieren oder missbrauchen sie, davon sind 150.000 bis 180.000 opiatabhängig. 2015 hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin ein Fortbildungscurriculum für die suchtmedizinische Versorgung erstellt. Der Verband der medizinischen Fachberufe war beteiligt.


Bekanntmachungen Das Curriculum umfasst 60 Stunden. Die Inhalte sind auf den Wahlteil der Fachwirtin für ambulante Versorgung anrechenbar. Die Fortbildung wird von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg angeboten. 4 Stunden der 60 Stunden sind über eine Hausarbeit abzuleisten, die dann Grundlage eines abschließenden Kolloquiums ist. Zielgruppe: Medizinische Fachangestellte, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Kliniken, Rehabilitations­ einrichtungen, Justiz, Praxen, Ambulanzen, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in Suchtberatungsstellen. Termine: jeweils Freitag und Samstag Teil 1: 29./30. Januar 2021 Teil 2: 12./13. Februar 2021 Teil 3: 5./6. März 2021 Teil 4: 16./17. April 2021 Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 580,– Euro

Train the Trainer Leitung: Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Konstanz Dieses Seminar soll ihnen die Planung und Durchführung von Weiterbildung in allen Fachgebieten erleichtern. Dabei werden die Referenten wichtige Hinweise zu den organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer anerkennungsfähigen Weiterbildung geben. Grundzüge medizindidaktischer Kenntnisse werden vermittelt. Weiter werden Vorschläge gemacht für Lernmöglichkeiten und -unter­ stützung, zum Beispiel im Rahmen von Weiterbildungs­ gesprächen, konstruktivem Feedback, sowie Fallbesprechungen. Auch administrative Aspekte werden aufgegriffen und die „Tools“, wie WB-med und Logbuch, in der aktuellen Form vorgestellt. Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder*innen Ärztinnen und Ärzte in Weiter­ bildung beschäftigen.

Kursinhalte: WB-Plan, Vorbereitung des Arztes in Weiterbildung Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärzte­ kammer Südbaden Arzt als Ausbilder: Pflichten eines WB-Befugten, Inhalte von Arbeitszeugnissen Dr. iur. Regine Kiesecker, Geschäftsführerin der Bezirks­ärztekammer Südwürttemberg WB in der BÄK: WBmed, Logbuch, etc. Dr. med. Ulrich Voshaar, Vizepräsident der Bezirks­ ärztekammer Südbaden Arzt als Ausbilder: Voraus­ setzung für die KV-Förderung, Beschäftigung von Vertretern bzw. angestellten Ärzten Prof. Dr. med. Michael Faist, Sprecher des Bezirksbeirats Freiburg der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg Medizindidaktik: Weiterbildungsziele, Lehr- und Lernmethoden, Lernerfolgskontrollen: Supervision und konstruktives Feedback, Weiterbildungsgespräche Dr. med. Irmgard Streitlein-Böhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum Termin: Samstag, 31. Oktober 2020 Zeit: 10.00 s.t.–16.00 Uhr Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg Entgelt: 120,– Euro Fortbildungspunkte: 6 Auskunft: Ausführliche Informationen sowie den Link zur Anmeldung finden Sie auf unserer Homepage www.baek-sb.de/akademie Akademie für Ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-47 37/ 47 38/47 39/47 51, Fax (07 61) 6 00-47 44, E-Mail: akademie@baek-sb.de Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Änderungen bleiben vorbehalten.

Bezirksärztekammer Südwürttemberg Geschäftsstelle: ­Haldenhaustraße 11 72770 Reutlingen Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16 Fax (0 71 21) 9 17-24 00

Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Vor dem Hintergrund der ­Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 werden von der Landesärztekammer und den Bezirksärztekammern bis zum Ende der Sommerferien in BadenWürttemberg Fortbildungs­ veranstaltungen nur in ­begründeten Ausnahmefällen angeboten. Die für den Zeitraum danach angekündigten Veranstaltungen stehen unter dem Vorbehalt der weiteren Entwicklung der Pandemielage.

Impfseminar gemäß dem Curriculum der Bundesärztekammer Impfungen gehören zu den wichtigsten Errungenschaften der modernen Medizin. Die Ausrottung der Pocken und die fast vollständige Verdrängung der Kinderlähmung aus Europa sind nur die prägnantesten Beispiele für erfolgreiche Impfprophylaxe. Alle Ärztinnen und Ärzte dürfen impfen, und zur Unterstützung und Information der Kammer­ mitglieder hat die Fortbildungs­ akademie der Bezirksärzte­ kammer Südwürttemberg schon lange einen Impfkurs im Programm, der sich inhaltlich und zeitlich am Impf-Curriculum der Bundesärztekammer ausrichtet.

Umgekehrt aber sind Impfungen auch Opfer ihres eigenen Erfolges. So hat die Diphterie, noch vor 100 Jahren der gefürchtete „Würger der Kinder“, für so viele Menschen ihren Schrecken verloren, dass selbst diese so gut wirksame und verträgliche Impfung in Frage gestellt wird. Jedes Jahr wieder gibt es vermeidbare Todesfälle durch Influenza und unzureichende Impfraten hatten immer wieder regionale MasernEpidemien auch in unserem Land zur Folge. Hier hat der Gesetzgeber nun reagiert und eine Impfpflicht für Kinder beschlossen, die aufgrund ihrer Einbeziehung von Beschäftigten im Gesundheitssystem alle Ärztinnen und Ärzte mittelbar oder unmittelbar betrifft. Auf diese Auswirkungen geht ein neu ins Programm genommener Beitrag explizit ein. Die Teilnehmer des Kurses sollen ihre Impfkenntnisse auffrischen und sich über den neuesten Stand der Grundlagen und der Durchführung informieren können. Die Empfehlungen der ständigen Impfkommission wie auch Aspekte der Abrechnung von Impfleistungen werden angesprochen, ebenso wie Spezialund Indikationsimpfungen im Kontext von Fernreisen oder besonderen Fragestellungen. Dieser Kurs soll aber nicht nur der reinen Informationsvermittlung dienen. Gerade in diesem heiß diskutierten Themenfeld soll es auch genügend Raum zum fachlichen Austausch und zur Beantwortung von Fragen geben. Diese Fortbildungsveranstaltung ist vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt. Termin: Samstag, 12. September 2020 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 30/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 50,– Euro Punkte: 8

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Bekanntmachungen Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Qualifikation Tabakentwöhnung als Blended-Learning-Maßnahme – Grundkurs Die Veranstaltung zur „Qualifika­ tion Tabakentwöhnung“ vermittelt die Inhalte des Curriculums der Bundesärztekammer zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“. Ziel dieser Qualifikationsmaßnahme ist es, Ärzten detaillierte Informationen zu den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten. Die Teilnahme an diesem Kurs befähigt zur Einzeltherapie. Der Grundkurs zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“ ist als „Blended Learning“ konzipiert und verbindet elektronisches Lernen mit einem Präsenzteil. Es besteht aus 20 Unterrichts­ einheiten (UE), 4 Unterrichts­ einheiten entfallen auf eine einführende Präsenzveranstaltung, ein 8-Stunden-Block auf ein online gestütztes Selbststudium in einem Zeitraum von ca. 6 Wochen und weitere 8 Stunden auf eine ganztägige abschließende Präsenzveranstaltung. Die Präsenzteile werden im Ärztehaus Reutlingen durchgeführt.

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! Terminänderung Termine: Samstag, 12. September 2020 9.00–13.00 Uhr Einführung Samstag, 31. Oktober 2020 9.00–16.00 Uhr Abschlussveranstaltung (Anmeldungs-Nr. 38/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 25 Gebühr: 190,– Euro Punkte: 20 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Tabakentwöhnung mit struk­ turiertem Therapieprogramm nach dem Curriculum „Qualifikation Tabakentwöhnung“ der Bundes­ ärztekammer – Aufbaukurs In diesem Aufbaukurs werden Kenntnisse zu verhaltens­ therapeutischen Techniken im Gruppensetting vermittelt. Durch das Absolvieren dieses Kurses erfüllen die Teilnehmer die Anforderungen zum Anbieten von Tabakentwöhnungskursen nach § 20 SGB V. Die Teilnehmer werden in die Durchführung des Programms „Nichtraucher in 6 Schritten“, das über die Zentrale Prüfstelle Prävention von den Kranken­ kassen als Präventionsmaßnahme anerkannt ist, eingewiesen und geschult. Gegenstand sind Inhalte der einzelnen Gruppentherapiesitzungen sowie mögliche Schwierigkeiten und Probleme in der Behandlung von abhängigen Rauchern. Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Aufbaukurs ist die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs Tabakentwöhnung.

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Termin: Samstag, 12. Dezember 2020 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 39/2020) Leitung: Dipl.-Psych. Christina Zeep, Sektion für Suchtmedizin und Suchtforschung, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 15 Gebühr: 90,– Euro Punkte: 8 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs I Für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richt­ linien der Landesärztekammern zur Weiterbildungsordnung theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Hierzu werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr rollierend an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass jedes Jahr ein Blockkurs in Hornberg (Schwarzwald), ein Blockkurs in Bamberg oder ein Blockkurs auf Borkum angeboten werden. Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­ klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen

Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt­ linien der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. ! Termin- und Ortänderung Termin: 13.–19. September 2020 (So–Sa) (Anmeldungs-Nr. 35/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Hotel Schloss Hornberg, Auf dem Schlossberg 1, 78132 Hornberg Gebühr: 690,– Euro Punkte: 63 Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 4 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs II Für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für den Erwerb der Zusatzbezeichnung Psychotherapie sind nach den Richt­ linien der Landesärztekammern zur Weiterbildungsordnung theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Hierzu werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Kurse werden jedes Jahr rollierend an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass jedes Jahr ein Blockkurs in Hornberg (Schwarzwald), ein Blockkurs in Bamberg oder ein Blockkurs auf Borkum angeboten werden.


Bekanntmachungen Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitäts­ klinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch. Die Weiterbildungsangebote umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richt­ linien der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg ab. Termin: 27. September– 3. Oktober 2020 (So–Sa) (Anmeldungs-Nr. 36/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Hotel Schloss Hornberg, Auf dem Schlossberg 1, t78132 Hornberg Gebühr: 690,– Euro Punkte: 63 Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 4 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung Mit der am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg, wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zum Erwerb dieser Zusatzbezeichnung ist unter anderem die Absolvierung eines 40-stündigen Kurses erforderlich, für welchen die Bundesärztekammer ein Curriculum festgelegt hat. Dieser Kurs ist auch ein Angebot an Ärztinnen und Ärzte, die ihr Fachwissen über Palliativmedizin erweitern und ihre Patienten im Rahmen der AAPV gem. § 87 Abs. 1b SGB V palliativ­ medizinisch versorgen möchten.

Termin: 1.–5. Oktober 2020 (Do–Mo) Warteliste! (Anmeldungs-Nr. 2/2020) Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztl. Leiterin Tübinger Projekt Häusliche Betreuung Schwerkranker, Fachärztin für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin, Akupunktur Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 490,– Euro Punkte: 40 Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 4 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Fallseminare „Palliativmedizin“ In der Palliativmedizin geht es um die ganzheitliche Behandlung von Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Mit der Weiterbildungsordnung 2006 der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativ­ medizin“ eingeführt. Zu ihrem Erwerb ist u. a. das Absolvieren eines Grundkurses (40 Unterrichtseinheiten) sowie eine 12-monatige stationäre Tätigkeit bei einem Weiterbildungs­ befugten oder 120 Unterrichtseinheiten (UE) im Rahmen von Fallseminaren inkl. Supervision erforderlich. Für Ärzte, die sich für den Besuch von Fallseminaren entschieden haben, werden die dafür notwendigen Module I bis III mit jeweils 40 UE angeboten. Diese Module sind nach dem Curri­ culum der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. strukturiert.

Modul I (40 UE): Der schwer­ kranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team •  Kommunikation, psychosoziale Aspekte, soziales Umfeld, Symptomkontrolle Modul II (40 UE): Der indivi­ duelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext •  Ethik, Trauer, Symptomkontrolle Modul III (40 UE): Professionelles Handeln in der Palliativmedizin •  Bearbeitung komplexer Fragestellungen aus dem palliativmedizinischen Arbeitsfeld anhand von Fallbeispielen Termine: Modul I: 24.–27. Oktober 2020 (Sa–Di) Warteliste! Modul II: 28.–31. Oktober 2020 (Mi–Sa) Warteliste! (Anmeldungsnummer 7/2020) Gebühr Module I und II zusammen: 890,– Euro Modul III: 23.–26. September 2020 (Mi–Sa) Warteliste! (Anmeldungsnummer 6/2020) Modul III: 13.–16. Januar 2021 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 1/2021) Gebühr Modul III: je 440,– Euro Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztl. Leiterin Tübinger Projekt Häusliche Betreuung Schwerkranker, Fachärztin für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin, Akupunktur Teilnehmerzahl: je 12 Personen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Punkte: je Modul 40 Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 4 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Seminar Allgemeinmedizin Seit einigen Jahren ist die Entwicklung der hausärztlichen Versorgung vor allem in ländlichen Gebieten bekanntermaßen besorgniserregend. Um Ärztinnen und Ärzte zu motivieren, sich für die Allgemeinmedizin zu interessieren, wurde auf verschiedenen Ebenen und durch verschiedene Institutionen eine Reihe von Projekten durchgeführt. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in diesem Zusammenhang beschlossen, allen interessierten Ärztinnen und Ärzten ein Seminarprogramm Allgemeinmedizin anzubieten, welches in 15 Themenblöcke gegliedert ist und an vier bis fünf Fortbildungstagen pro Jahr durchgeführt wird (ca. eine Fortbildung pro Quartal). Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist auch Wiedereinsteigern, Refreshern und Kammermitgliedern in Vorbereitung auf den Kassenärztlichen Bereitschaftsdienst möglich. Termine: jeweils Samstag 26. September 2020 9.00–17.00 Uhr Therapie chronisch kranker Patienten und die DMP´s (Anmeldungs-Nr. 15/2020) 5. Dezember 2020 9.00–16.15 Uhr Neurologie (Anmeldungs-Nr. 16/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: je 25,– Euro Punkte: 8/9 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

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Bekanntmachungen Notfälle im (Praxis-)Alltag: Refresherkurs auch für den ärztlichen Notfall- und Bereitschaftsdienst Der Ausgangspunkt in den einzelnen Veranstaltungen dieser Fortbildungsreihe sind die oft im Vordergrund stehenden Leitsymptome möglicher Notfälle, die neben den notwendigen diagnostischen Schritten auch bereits parallel therapeutische Gegenmaßnahmen erfordern. Bei kleineren Notfällen werden dabei die Diagnostik und Therapie so dargestellt, dass der Patient ausreichend behandelt und der Notfall unter Kontrolle ist. Bei schwereren oder poten­ ziell lebensgefährlichen Notfällen werden die ersten Maßnahmen vermittelt, damit der Patient in einem stabilen Zustand in ein Krankenhaus gebracht wird, welches die personellen und technischen Voraussetzungen für alle diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen bietet. Die Referenten sind überwiegend Fachärzte für Allgemeinmedizin bzw. für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin bzw. Fachkunde Rettungsdienst, die das Leitsymptom ihres Themas in einem 30-minütigen Referat mit den Erstmaßnahmen an Diagnostik und Therapie darstellen und anschließend ca. 15 Minuten mit den Teilnehmern offen gebliebene Fragen diskutieren. Einige fachspezifische Notfallsituationen werden von den jeweiligen Fachärzten vorgetragen. Termine: jeweils Mittwoch, 16.30–18.50 Uhr 7. Oktober 2020 Leitsymptome: Übelkeit/Erbrechen/Durchfall – Akute Blutungen – Fieber unklarer Ursache (Anmeldungs-Nr. 23/2020) 4. November 2020 Leitsymptome: Atemnot – Lähmungen und Krämpfe – Bewusstseinsstörung (Anmeldungs-Nr. 24/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: je 20,– Euro Punkte: je 3

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Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Strukturierte curriculare Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ Der medizinischen Begutachtung kommt in allen Fachgebieten eine zunehmende Relevanz zu. Dies gilt vor allem in BadenWürttemberg, da sich hier durch das Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz – ÖGDG) vom 17. Dezember 2015 Aufgaben im Bereich der Begutachtung von den Gesundheitsämtern auf Ärzte und Einrichtungen außerhalb des Öffentlichen Gesundheitsdienstes verschoben haben. Die Nachfrage und der Bedarf an Gutachten durch Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen, stationären oder universitären Bereich steigen derzeit spürbar an. Um eine qualitätsgesicherte ärztliche Begutachtung zu unterstützen, bietet die Akademie für ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg seit September 2016 die von der Bundesärztekammer entwickelte, strukturierte curriculäre Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ an. Dieses Fortbildungscurriculum wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, neben ihren medizinisch fachlichen Qualifikationen ihre Kenntnisse in der Gutachtenerstellung zu erhalten und zu vertiefen. Neben Grundlagen und fach­ übergreifendem Wissen werden auch einschlägige fachspezifische Kenntnisse vermittelt. Das Curriculum umfasst insgesamt 64 Stunden und besteht aus drei Modulen, die je nach Interesse und Fortbildungsbedarf in beliebiger Reihenfolge und einzeln absolviert werden können.

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Voraussetzungen für die Erlangung der Qualifikation zur Medizinischen Begutachtung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer sind: •  abgeschlossene Facharztweiterbildung •  Absolvieren aller Module einschl. Nachweis jeweils eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens •  Bestehen der Lernerfolgs­ kontrolle ! Terminänderung Termin: Modul III: 19.–20. September 2020 (Sa–So) (Anmeldungs-Nr. 11/2020) Leitung: Dr. med. Jörg Rether, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Konsiliararzt Begutachtung, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 220,– Euro Punkte: 35 (für Februar und September 2020) Modul I a: Kann nur von Teilnehmern besucht werden, die bereits Modul I b absolviert haben. 23.–25. Oktober 2020 (Fr–So) (Anmeldungs-Nr. 12/2020) Leitung: Dr. med. Jörg Rether, Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie, Konsiliararzt Begutachtung, Berufsgenossenschaftliche Unfallklinik, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 380,– Euro Punkte: 29 Die Anmeldung wird 4 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis zwei Wochen vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 4 Wochen vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Megacode-Training In diesem Kurs wird die praktische Kompetenz für die Kardiopulmonale Reanimation (CRP) vermittelt. Zunächst wird der Reanimationsalgorithmus vorgestellt und der Ablauf der CRP bei unterschiedlichen Ausgangssituationen demonstriert. Danach üben die Teilnehmer in kleinen Gruppen praktisch das Vorgehen an Megacode-Puppen in simulierten Notfallsituationen. Termin: Samstag, 7. November 2020 9.00–13.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 34/2020) Leitung: Dr. med. Christian Milz, Facharzt für Innere Medizin, Notfallmedizin, leitender Notarzt, Leutkirch Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 75,– Euro Punkte: 7 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Vorbereitung Fachgespräch Allgemeinmedizin In diesem Seminar wird der formale Ablauf eines Fach­ gespräches vorgestellt und an einem Fallbeispiel ausführlich demonstriert. Anschließend werden in kleinen Gruppen mit weiteren Kasuistiken und unter Mitwirkung der Teilnehmer Fachgespräche simuliert und danach im Plenum besprochen. Dieses Seminar richtet sich damit vorwiegend an die Ärztinnen und Ärzte in der Weiterbildung Allgemeinmedizin, die sich auf das Fachgespräch vorbereiten. Termin: Freitag, 13. November 2020 17.00–21.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 26/2020) Leitung: N. N.


Bekanntmachungen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 7 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Rhetorik-Seminar: Diskutieren und Argumentieren ! Terminänderung Termin: Samstag, 21. November 2020 9.00–17.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 44/2020) Leitung: Ursel Bachmann, Managementtraining und Coaching, Ulm Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Mindestteilnehmerzahl: 8 Gebühr: 120,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

EKG-Basisseminar In diesem Seminar werden die Grundlagen der EKG-Befundung vermittelt, mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung besprochen und die typischen Veränderungen bei häufigen Herzerkrankungen dargestellt. Anschließend können die Teilnehmer in kleinen Gruppen an Fallbeispielen selbst EKGs auswerten und die Ergebnisse werden im Plenum diskutiert. Am Nachmittag steht die Rolle des EKGs in der Praxis im Mittelpunkt und es werden an Kasuistiken EKG-Bilder bei chronischen Herzerkrankungen und bei Notfällen vorgestellt.

Termin: Samstag, 28. November 2020 Warteliste! 9.00–16.50 Uhr (Anmeldungs-Nr. 29/2020) Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 11 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Demenz aktuell 2020: Demenz – Was nun? Termin: Mittwoch, 2. Dezember 2020 19.00–22.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 40/2020) Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: kostenfrei Punkte: 4

Stressbewältigung durch Achtsamkeit Die zunehmende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind unbestritten. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat entschieden, seinen Mitgliedern eine Fortbildungsveranstaltung über eine Therapiemethode zur Stressbewältigung anzubieten, welche wissenschaftlich erforscht und durch Studien untersucht wird. Damit haben die Teilnehmer nicht nur für sich selbst einen Benefit, sondern sie lernen ein Behandlungskonzept kennen, welches auch für Patienten in Frage kommen kann. Das Programm dieser Fortbildung besteht aus Vorträgen und praktischen Übungen.

Termin: Samstag, 5. Dezember 2020 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 20/2020) Leitung: Markus Zeh, DiplomPädagoge und MBSR-Lehrer, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 200,– Euro inkl. Ver­ pflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: 10 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Seminar „Train the Trainer“ und die neue WBO 2020: Was wird neu? Was bleibt? Bereits 2011 hat der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg beschlossen, allen Weiterbildungsbefugten ein Seminar zur Vermittlung medizindidaktischer Kenntnisse anzubieten, um ihnen die Planung und Durchführung von Weiterbildung in allen Fachgebieten zu erleichtern. In diesem Jahr stehen die Veränderungen durch die neue WBO im Mittelpunkt. Diese einzelnen Themen sind vorgesehen: –  Die neue WBO im Überblick –  Beurteilung von Kompetenz – was heißt das? –  Herausforderung für die Selbstverwaltung –  Aus der Sicht des Weiterbilders: Pro und Contra –  Feedback als Kernelement der Weiterbildung –  Einführung eLogbuch in der Landesärztekammer Baden-Württemberg Das Referententeam setzt sich zusammen aus Kolleginnen und Kollegen, die sich berufspolitisch in der ärztlichen Weiterbildung engagieren, sowie aus hauptamtlichen Mitarbeiterinnen der Landesärztekammer BadenWürttemberg und der Bezirks­

ärztekammer Südwürttemberg, die in leitender Position für die ärztliche Weiterbildung tätig sind. Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die als Weiterbilder Ärztinnen und Ärzte in Weiter­ bildung beschäftigen. Termin: Samstag, 12. Dezember 2020 9.00–17.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 47/2020) Leitung: Dr. med. Hans-Otto Bürger, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Innere Medizin, Zusatzbezeichnung Notfallmedizin, Vogt Mitglied des Vorstands der Bezirksärztekammer Südwürttemberg Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 25,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Gewalt in Praxis und Klinik – Deeskalation und Selbstschutz Die Berichte in den Medien über die Zunahme der Gewalt in verbaler, aber auch in physischer Form, die von Patienten gegen Ärzte und andere Mitarbeiter in medizinischen nichtärztlichen Fachberufen ausgeht, führen zu Verunsicherung in der Ärzteschaft bzgl. der Prävention bzw. der im Ernstfall angemessenen Reaktion. Der Vorstand der Bezirksärztekammer Südwürttemberg hat in seiner Sitzung am 6. März 2019 beschlossen, den Ärztinnen und Ärzten im Kammerbereich eine Ganztagsfortbildungsveran­ staltung anzubieten, die diese konfliktträchtige Atmosphäre für die Arzt-Patient-Begegnung aufgreift.

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Bekanntmachungen Vormittags werden Risikofaktoren identifiziert, präventive Maßnahmen am Arbeitsplatz in Praxis oder Klinik vorgestellt und die Möglichkeiten der verbalen Deeskalation ausführlich erörtert. Nach der Mittagspause geht es um das Procedere, wenn sich der Konflikt trotz aller Vorsichtsmaßnahmen weiterentwickelt. Danach werden die rechtlichen Grundlagen von Notwehr und rechtfertigendem Notstand sowie das PsychKHG BW vorgestellt und den verschiedenen Eskala­ tionsstufen die geeigneten Interventionen zugeordnet. Schließlich werden im letzten Teil die Befreiungstechniken bei körperlichen Übergriffen demonstriert und anschließend von den Teilnehmern paarweise unter Anleitung trainiert. Für diesen Teil werden Sportmatten bereitgestellt. Die Teilnehmer werden gebeten, entsprechende Trainingsbekleidung und Turnschuhe mitzubringen. Diesem Programm liegt das PAIR-Trainingskonzept zugrunde mit dem Ziel, präventive Interventionsmöglichkeiten aufzu­ zeigen, Sicherheit im Umgang mit Aggression und Gewalt zu schaffen, konkrete Hilfsangebote für den Arbeitsplatz zu bieten und die Würde aller beteiligten Personen zu respektieren. Termin: Samstag, 12. Dezember 2020 9.00–16.15 Uhr (Anmeldungs-Nr. 48/2020) Leitung: Thomas Bünger, Fachkrankenpfleger für Psychiatrie, ZfP Südwürttemberg Bad Schussenried, PAIR-Trainer Akademie Südwest Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen Gebühr: 75,– Euro Punkte: 10 Die Anmeldung wird 2 Wochen vor Kursbeginn verbindlich. Bei einer Abmeldung bis eine Woche vor Kursbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 Prozent erhoben. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen wird die vollständige Gebühr erhoben. Falls die Mindestteilnehmerzahl 7 Tage vorher nicht erreicht ist, kann der Kurs abgesagt werden.

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis –  individuell –  nach Absprache Dr. med. Karl-Otto Walz, N eue Str. 72, 89073 Ulm

Notfallmanagement – Fortbildungen in Ihrer Arztpraxis (Ravensburg, Friedrichshafen) –  individuell –  nach Absprache Dr. med. Christian Milz, Ottmannshofer Str. 44, 88299 Leutkirch

Fortbildungs-CD-ROM „Palliativmedizin“ Ärztinnen und Ärzte dürfen frei entscheiden, in welcher Fortbildungskategorie sie ihre Fortbildung absolvieren und CME-Punkte sammeln möchten. Mithilfe der von der Bezirksärztekammer Südwürttemberg entwickelten Fortbildungs-CDROM „Palliativmedizin“ können 10 Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro CD-ROM beträgt 39,– Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ Am 29. 09. 2010 hatte die Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Tübingen eine Fortbildungsveranstaltung mit dem Thema „Internet- und PC-Spielsucht – Risiko ohne Altersbeschränkung?“ durchgeführt. In den Beiträgen wurden ein Spiel exemplarisch beschrieben, die Spielsucht aus der Sicht betroffener Eltern und des Kinderund Jugendpsychiaters dargestellt, Aspekte von PC-Spiel und Gewalt aufgezeigt, die ambulante Therapie von PC-Spielsucht erläutert und die Möglichkeiten der Suchtprävention benannt.

Impressum Diese Veranstaltung wurde in Bild und Ton aufgezeichnet und in einer Fortbildungs-DoppelDVD verarbeitet. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können vier Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro.

Fortbildungs-Doppel-DVD „… was Ärzte und Patienten schon immer über Organspende wissen wollten“ Zu der kontrovers diskutierten Problematik der seit Jahren zurückgehenden Organspenden in Deutschland und BadenWürttemberg bietet die Bezirks­ ärztekammer Südwürttemberg eine Fortbildungs-Doppel-DVD an. Sie enthält die Aufzeichnung einer Fortbildung, die in Zusammenarbeit mit der Universitäts­ klinik für Allgemeine, Viszeralund Transplantationschirurgie Tübingen durchgeführt wurde. Die Beiträge befassen sich mit dem komplexen Prozess der Organspende, den Allokations­ kriterien von Notfall- und Warteliste, den sehr unterschiedlichen Zeitfenstern für die Transplanta­ tion der Organe, dem Ablauf bzw. der Logistik der notwendigen Kontrollen, den rechtlichen Rahmenbedingungen und den finanziellen Aspekten der GKV. Bei richtiger Beantwortung von 70 Prozent der beiliegenden Fragen, die sich auf die Beiträge beziehen, können sechs Fortbildungspunkte erworben werden. Der Preis pro Doppel-DVD beträgt 34,50 Euro. Auskunft/Anmeldung: Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, Fax (0 71 21) 9 17-24 00, E-Mail: fortbildung@baek-sw.de

Hinweis:

Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ­ausschließlich an die zuständige Bezirks­ärztekammer zu melden. Herausgeber: Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg Herausgebergremium: Dr. med. Wolfgang Miller (Vorsitzender), Dr. med. Norbert Metke (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer), Dr. med. Frank-Dieter Braun, Dr. med. Johannes Fechner, Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Prof. Dr. med. Christof Hofele, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Prof. Dr. med. Marko Wilke Verantwortlicher Chefredakteur: Dr. med. Oliver Erens (OE) Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 aebw@aebw.de Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart Anzeigenleitung: Axel Hollenbach Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 hollenbach@gentner.de Auftrags-Management: Melanie Schweigler (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 schweigler@gentner.de Rudolf Beck Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 beck@gentner.de Gesamtleitung Media Sales: Oliver Scheel (verantwortlich) Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 37 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 scheel@gentner.de Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 63 vom 1. 1. 2020 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg Internet: www.ärzteblatt-bw.de Bezugspreise: Inland: jährlich 112,90 € zzgl. Versand­kosten 21,00 € (inkl. der ­jeweils gül­t igen MwSt.). EU-Länder-­E mpfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland). Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestell­ eingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten. Bezugsbedingungen: Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements ver­längern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den ­Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und S­ ignum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Ein­s endungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffent­lichung vor­a usgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf (socialmedia@gentner.de) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social Media-Kanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Foto­ kopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489

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Wir sind ein Medizinisches Versorgungszentrum, das sich auf die hausärztliche Betreuung unserer Patienten konzentriert. Als Arzt steht für Sie die medizinische Versorgung im Mittelpunkt. Unser Verwaltungsbereich übernimmt die weiteren Aufgabenbereiche. Es erwarten Sie geregelte Arbeitszeiten mit einem ausge­ glichenen Work-Life-Balance, eine attraktive Vergütung, Austausch im Ärzteteam sowie regelmäßige Fortbildungen. Wir haben Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme an bewerbung@med-koop.de oder telefonisch an Frau Branz unter 0157/30392448.

Bestens beraten. Unsere Beratung für Heilberufe. Praxiswertermittlung Heilberufe-Seminare

Branchenvergleich Standortanalyse

Infos unter Telefon 0711 124-45019

Liquiditätsplanung Vermögensmanagement www.bw-bank.de/heilberufe

Ein Unternehmen der LBBW-Gruppe

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STELLENANGEBOTE

Sie als Facharzt (m/w/d) ... wollen doch ... mehr Zeit für Ihre Familie ... und ... > flexible Arbeitszeiten (Gleitzeit) ohne Nacht-, Wochenend- und Feiertagsdienste > individuelle Teilzeitmodelle eines zertifizierten familienfreundlichen Unternehmens > eine gezielte Einarbeitung, auch im Rahmen eines beruflichen Wiedereinstiegs > eine verantwortungsvolle und vielseitige sozialmedizinische Tätigkeit > ein unbefristetes Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst > eigenverantwortliches Arbeiten im Team > einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz > sozialmedizinische Fort- und Weiterbildung mit dem Erwerb der Zusatzbezeichnung „Sozialmedizin“ > leistungsgerechte tarifliche Bezahlung im öffentlichen Dienst > die Möglichkeit zur Ausübung einer Nebentätigkeit. Falls Sie eben “ja, genau das will ich!“ gedacht haben, lesen Sie jetzt bitte weiter, denn einen solchen Arbeitsplatz gibt es für Sie wirklich – auch wenn Sie (noch) keine Familie oder Kinder haben. Wir, die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, sind einer der größten Regionalträger der gesetzlichen Rentenversicherung und bieten Ihnen eine neue Herausforderung als Gutachter im Sozialmedizinischen Dienst an unseren Standorten in Karlsruhe und Stuttgart, in den Regionalzentren Aalen, Freiburg/Lörrach, Heilbronn, Mannheim, Offenburg, Ravensburg, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Ulm und Villingen-Schwenningen/Singen sowie in den Dienststellen Freudenstadt und Pforzheim. Interessiert? Weitere Informationen zu unseren sozialmedizinischen Dienststellen und zu Ihrem neuen Aufgabengebiet finden Sie auf unserer Homepage www.deutsche-rentenversicherung-bw.de. Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen richten Sie bitte an die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg, Personalreferat, Gartenstraße 105, 76135 Karlsruhe (andrea.lehmann@drv-bw.de). Schwerbehinderte Personen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt eingestellt. Für Fragen steht Ihnen unsere Leitende Ärztin Frau Dr. Kristina Schüle (0721 825-18011) gerne zur Verfügung.

Wir suchen einen

Oberarzt (w/m/d)

für unsere Klinik für Innere Medizin II, Hämatologie, Onkologie, Immunologie, Infektiologie und Palliativmedizin Unsere Besonderheiten: > Wir sind mit 70 stationären Betten inklusive 12 Betten auf einer Palliativstation ausgestattet > Akute Leukämien und Risikopatienten nach Hochdosistherapie und autologer Stammzelltransplantation werden in ausgewiesenen HEPA-filtrierten Bereichen behandelt > An die Klinik ist ein MVZ-Onkologie mit 1,5 FA-Sitzen und eine Tagesklinik mit ASV-GYN und ASV-GIT angegliedert. Wir halten 19 Therapieplätze vor > Wir besitzen im Verbund die volle Weiterbildung für Innere Medizin und Hämatologie/Onkologie. Zudem bieten wir die Weiterbildung Palliativmedizin an > Wir koordinieren den Onkologischen Schwerpunkt SchwarzwaldBaar-Heuberg, welcher als Onkologisches Zentrum mit dem Schwerpunkt Hämatologie und den Organzentren Brust/Gynäkologie, Prostata, Viszeralonkologie zertifiziert ist > In der Klinik verankert ist das Studienbüro des Onkologischen Zentrums mit aktuell über 25 aktiven Studienprotokollen > Im ärztlichen Bereich sind wir personell 1/7/16 ausgestattet. Teamassistenzen unterstützen die Ärzte auf den Stationen Ihre Tätigkeitsschwerpunkte: > Sie sind kompetent in der Führung von Mitarbeitern und übernehmen gerne Verantwortung – auch im Bereich der Weiterbildung unserer Assistenzärzte > Sie möchten sich selbst zur Weiterentwicklung der Klinik und des Onkologischen Zentrums einbringen Sie bringen mit: > Sie sind eine fachlich und menschlich hochqualifizierte sowie leistungsorientierte Persönlichkeit, die über eine langjährige klinische Erfahrung verfügt und der Patienten-zentrierte Medizin am Herzen liegt > Sie besitzen die Anerkennung als Facharzt (w/m/d) für Innere Medizin und bringen Begeisterung für das Fach mit sowie ausgewiesene Erfahrungen auf dem Gebiet der Hämatologie/Onkologie und/oder Infektiologie Interesse geweckt? Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Prof. Dr. Graf La Rosée unter Tel. 07721 93-4001 gerne zur Verfügung. Weitere Informationen zu uns als Arbeitgeber finden Sie unter: www.sbk-vs.de/de/klinikum/karriere/ arbeiten-am-klinikum/arbeiten-am-klinikum Wir freuen uns auf Sie!

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Tel.: (07 11) 63 67 28 61 Tel.: (07 11) 63 67 28 27

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Die Medaxo Praxen AG sucht Sie für die Mobile Heimarztpraxis in der Region Bern, Zürich & St. Gallen:

Fachärztin/Facharzt Allgemeine Innere Medizin, 40 - 100 % Lassen Sie sich von einer anderen Art der Gesundheitsversorgung begeistern. Frau Erika Kobel-Zülli, Geschäftsführung Mobile Heimarztpraxis, gibt gerne Auskunft: erika.kobel@medaxo.ch / +41 79 440 74 42 Bewerbungen gerne an HR: hr@medaxo.ch - Mehr über die Mobile Heimarztpraxis: www.heimarztpraxis.ch Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

IBBK Das MVZ Adelegg-Westallgäu ist ein Tochterunternehmen des Klinikverbunds Allgäu, einem der größten Arbeitgeber im Gesundheitswesen in der Region Allgäu mit über 4.000 Mitarbeitern und ca. 2.000 Betten. Das bisher rein internistische MVZ mit dem Schwerpunkt Gastroenterologie an den Standorten Leutkirch und Wangen stellt die unmittelbare ambulante Patientenversorgung auf diesem Fachgebiet im Westallgäu sicher. Wir suchen einen

Facharzt für Innere Medizin m/w/d

mit der Teilgebietsbezeichnung Gastroenterologie für die Leitung und Gestaltung des Standorts Wangen. Unser Angebot: Tätigkeit in schönen und modernen Praxisräumlichkeiten in einem großen Ärztehaus am Standort Wangen i. Allgäu mit einer bestausgestatteten Endoskopieeinheit. • Attraktive Vergütung mit variablem Vergütungsanteil • Weiterbildungsbefugnis auf dem Gebiet der Inneren Medizin/ Gastroenterologie für 12 Monate • Abwechslungsreiches, vielseitiges und anspruchsvolles Aufgabengebiet der amb. Gastroenterologie mit den Tätigkeitsschwerpunkten der diag. und therapeut. Endoskopie , Abdomensonographie, Proctologie, Hepatologie und CEDE. • Amb. Tätigkeit in einer engen Vernetzung mit den Kliniken Kempten und Immenstadt i.A. • Hochmotiviertes und kollegiales Arbeitsumfeld •

Ihr Profil: Facharzt für Innere Medizin/ Gastroenterologie Fähigkeit zu selbständigem Arbeiten und Führung dieses Standortes, welcher zwei Fachartzpraxen einschließt • Erfahrungen im ambulanten Tätigkeitsbereich sind von Vorteil • Kollegiale Persönlichkeit mit Freude an der Weiterentwicklung des Standortes in Zusammenarbeit mit dem Standort Leutkirch

Für unsere Begutachtungsstelle in Stuttgart suchen wir ab sofort in Voll- oder Teilzeit einen festangestellter medizinischer Gutachter (w/m/d) für die Erstellung von Medizinisch-Psychologischen Gutachten (MPU) und ärztlichen Gutachten zur Frage der Fahreignung. Wir bieten geregelte Arbeitszeiten ohne Schicht- oder Wochenenddienste. Dem Gesetzgeber folgend müssen Bewerber folgende Anforderungen erfüllen: –  Arzt mit mindestens zweijähriger klinischer Tätigkeit oder Facharzt (insbesondere innere Medizin, Psychiatrie, Neurologie), –  zusätzlich mindestens einjährige Praxis in der Begutachtung der Eignung von Kraftfahrern in einer Begutachtungsstelle für Fahreignung – ggf. kann eine entsprechende Qualifizierung bei uns erfolgen IBBK GmbH besteht seit 2002 als privat geführter unabhängiger Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung. Unsere Qualität lebt wesentlich von unseren hoch spezialisierten Teams aus medizinischen und psychologischen Gutachtern und den Mitarbeiterinnen der Verwaltung, die vor Ort zusammen an der Erstellung von be­ hördlich veranlassten medizinisch-psychologischen Gutachten und fachärztlichen Gutachten arbeiten. Mehr über uns finden Sie unter www.ibbk-gmbh.de Wenn Sie noch Fragen haben: 0221-9228875 oder richten Sie ihre Bewerbungsunterlagen an: IBBK GmbH, Marzellenstr. 23, 50668 Köln oder info@ibbk-gmbh.de

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Für den ersten Kontakt und weitere Auskünfte steht Ihnen der ärztl. Leiter des MVZ Adelegg-Westallgäu, Herr Dr. Roland Graf, gerne zur Verfügung( Tel.-Nr. 07561-3171). Ihre Bewerbung richten Sie bitte an: simone.lam@kv-keoa.de

Fachärztin/Facharzt Allgemeinmedizin oder Innere Medizin für internistische Hausarztpraxis in der nördlichen Ortenau gesucht. Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams im Raum Kehl eine FÄ/einen FA Allgemein-medizin oder Innere Medizin. Unsere Praxis ist neuwertig und modern ausgestattet. Eine Anstellung ist flexibel (20 – 40 Stunden pro Woche) möglich und variabel/familienfreundlich gestaltbar. Bei Interesse Kontakt per email unter: info@hausaerzte-im-hofgut.de

FRAUENARZTPRAXIS IN NEULUßHEIM SUCHT FACHÄRZTIN FÜR FRAUENHEILKUNDE (m/w/d) ZUR ANSTELLUNG IN TEILZEIT ZUM 1.1.2021 (Rhein-Neckar-Kreis Süd)

karin-fruh@t-online.de oder 0179-4568382

Recurion

Modernes MVZ der Hausärzte und Internisten Recurion hausärztliche Praxisgemeinschaft anModerne mehrere Standorten in Stuttgart und Umgebung Modernes MVZ der und an mehreren Orten inHausärzte Stuttgart undInternisten Umgebung sucht an mehrere Standortensucht in Stuttgart und Umgebung Medizinische Fachangestellte / Arzthelfer/-in sucht

Facharzt- / in fürTelefonist/-in Allgemeinmedizin / Innere Medizinische Fachangestellte / Arzthelfer/-in Tel. 0172-715 bewerbung@recurion.net Tel. 017285 71529 85 29 / robix40@web.de Telefonist/-in Tel. 0172 715 85 29 / robix40@web.de

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Approbierte Ärzte (m/w/d) für unser Plasmaspendezentrum in Mannheim • Teil-/Vollzeit • auch Seniorenärzte • kein Nacht-/Feier-/Sonntagsdienst

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Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Plasmavita Healthcare GmbH I Colmarer Straße 22 I 60528 Frankfurt am Main z. Hd. Fr. Nitschmann Jobs@plasmavita.de

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Modernes hausärztlich-internistisch-diabetologisches MVZ mit breitem Patientenspektrum in Gerlingen bei Stuttgart sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt F0218358_01_03_AZ_BW_Heilberufe_91x40_AEBW.pdf - Nov_29_2018 01_48_44 2 SCHWEIZER Kassenarztsitze abzugeben eine/n Fachärztin/Facharzt für All(Ostschweiz, Bodenseenahe, getrennte Arztsitze) gemeinmedizin oder Innere Medizin 1 x für Neurologie und 1 x für Psychiatrie (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit (80 %). Zuschriften erbeten unter ÄBW 2100473 an Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart. www.medicover.de

Anästhesistengruppe aus Stuttgart sucht zur Verstärkung in VZ /TZ ab sofort einen

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Verstärken Sie unser Team! FA/FÄ Orthopädie-Chirurgie für große orthopädische Gemeinschaftspraxis zur Mitarbeit Vollzeit/Teilzeit in Reutlingen Mediaplan gesucht. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung. E-Mail: Format: 80 mm / 1-spaltig orthopaedie@ortho-rt.de

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Naturheilkundl. Praxis im Kreis BB bietet Weiterbildung in Allgemeinmedizin (24 Monate). Anschließender Einstieg in Praxis möglich. Voraus.: 2 Jahre Weiterbildung Innere oder Facharztwechsel. Kenntnisse in Homöopathie erwünscht. Kontakt: mobil: 0174-9015206 oder E-Mail: jfwa6688@aol.com

Allgemeinärztin/ Internistin in Teilzeit in Badenweiler gesucht: bemedi@web.de FÄ / FA Allgemeinmedizin / Innere in Berlin Mitte Mitte mit attraktiven Konditionen 0176 / 811 611 61 Suche FA (m/w/d) Allg./Innere Med. für moderne Praxis in Stgt-Mitte. Angenehme Arbeitsatmosphäre. Umsatzbeteiligung. Erfahrung in Naturheilverfahren nicht Voraussetzung. braunger @dr-braunger.de | www.dr-braunger.de

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Zuschriften erbeten unter ÄBW 428 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Hausarztpraxis Stadtrand Stuttgart Nachfolger/in gesucht für alteingesessene HA-Praxis, ca. 1.000 Scheine, WB-Ermächtigung 2 Jahre, U- u. S-Bahnanschluss, alle Schulen am Ort, hoher Freizeitwert, Abgabe ca. Mitte 2021. E-Mail: gerubi@gmx.de

HNO-Praxis am Bodensee Ende 2021 abzugeben. Hohe Scheinzahl, hoher Privatanteil. Moderne Räume in einem Gesundheitszentrum. Mitarbeit ab Mitte 2021 erwünscht. Zuschriften erbeten unter ÄBW 509 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Anästhesiepraxis mit vollem Ver­ sorgungsauftrag im Planbereich Ost-Württemberg früher oder später zur Nachbesetzung abzu­ geben. Ggf. Abgabe gegen Anstel­ lung (auch fachfremd möglich). Zuschriften erbeten unter ÄBW 520 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

www.Voltapraxis.de sucht

kardiologische Gemeinschaftspraxis DÄ 22.5.2020 13,10 € 13.5.2020 im Südschwarzwald /  nahe der Schweizer Grenze. 10:00 Uhr Die Tätigkeit umfasst eine breit Baden-Württemberg gefächerte nephrologische Ambulanz mit Transplantnachsorge, PD Ambulanz ÄBW 15.6.2020 26.5.2020 5,65 € und ambulanten Nierenbiopsien. Es werden HD / HDF / PD im Zengtrum durchgeführt, zusätzlich Konsiliar­IMMOBILIEN tätigkeit und Akutdialysen im hiesigen Krankenhaus. Alle Schulen am Ort, reizvolle Lage am Rande des Südschwarzwaldes, auch Irrtum vorbehalten für Sport und Erholung. Großstädte, u. a. Ausbau eines Ärztehauses in Zürich und Basel in erreichbarer Nähe. bester Innenstadtlage. Flächen Ein Anstellungsverhältnis ist möglich. bis 338 m², frei teilbar. Kaltmiete Weitere Informationen gerne unter: EUR 15/m². Erstbezug 2021. cardiowt@dtz-gmbh.de

Anästhesiepraxis in Freiburg sucht Unterstützung. 1 Tag/Woche, 2500 € brutto. narkofr@web.de

Gut situierte Praxis für Allgemeinmedizin in bester Lage im Raum Freiburg (Einzelpraxis, Akup., NHV.), sucht Nachfolger/in.

Energieausweis in Arbeit. Umnutzung wird vom Eigentümer begleitet. Für Mieter provisionsfrei. Ingrid Fiedler Immobilien Telefon 07171/36086

Wir suchen Facharzt für Orthopä­die u. Unfallchirurgie (d/m/w) mit Qualifi­ kation amb. OPs, ASK, gerne auch Akupunktur, zur Mitar­beit in MVZ im Raum Freiburg, auch längerfristige Zusammenar­beit möglich. Tel.:01702750817

Gyn. Privatpraxis nahe Freiburg abzugeben. Gerne auch Übergabegemeinschaft. Ideal für Teilzeit.

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Neurologie u/o Psychiatrie-Psychotherapie 452,00 €in Stuttgart abzugeben. Zuschriften erbeten unter ÄBW 10957 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

– Baden-Württemberg/Bayern – Nachfolger/Partner gesucht? U FUB-AG Praxenmarkt g www.fub.ag ulm1@fub.ag Praxis für Allgemeinmedizin in 74172 Neckarsulm Suche Nachfolger/in für gut gehende Einzelpraxis in zentrumsnaher Lage. Zuschriften erbeten unter ÄBW 10933 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Gut gehende Frauenarztpraxis in Neckarsulm im Laufe des Jahres 2021 abzugeben. 2 Behandlungszimmer, hochwertige Ausstattung. Zuschriften erbeten unter ÄBW 522 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Praxis für Allgemeinmedizin in 73037 Göppingen Nachfolger gesucht für Praxis im Vorort der Kreisstadt Göppingen Tel. 07161-816288 E-Mail: thomas@helber.it Gut gehende Praxis für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie im Großraum Ludwigsburg abzugeben. Zuschriften erbeten unter ÄBW 544 an den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

BAG-Anteil Landarztpraxis abzugeben. Übergangsmodalitäten verhandelbar. Weitgehende Unterstützung möglich. Nördlich Schw. Gmünd. Fördergebiet der KVBW. 07175-999220 o. 0171-9546091 Kleine Praxis für Allgemeinmedizin in Laupheim 2021/22/23 unentgeltlich zu übergeben. 25-Stundenwoche. Zwei routinierte Helferinnen. Telefon 07392-912137 oder anne.grundl@gmx.de.

Praxis für Allgemeinmedizin in 71665 Vaihingen/Enz kann zeitlich flexibel übergeben werden. Region mit guten Zukunftsperspektiven. Zuschriften erbeten unter ÄBW 545 a n den Gentner Verlag, PF 10 17 42, 70015 Stuttgart.

Psychiatrische Praxis in 75378 Bad Liebenzell, ca. 1.000 Scheine, sucht Nachfolger zum 1. 4. 21. www.praxis-doehner.de, 0171/6262265


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SEMINARE Modulare Weiterbildung in analytischer Psychotherapie für Fachärzte der Psychiatrie oder Psychosomatik Modulare Weiterbildung in analytischer Psychotherapie Das Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Das Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Heidelberg-Mannheim e.V. (IPP) bietet eine Heidelberg-Mannheim e. V. (IPP) bietet ab Herbst 2020 ein neues dreijährige, modular aufgebaute Weiterbildung in analytischer Psychotherapie an. Unser Angebot Ausund Weiterbildungsprogramm in analytischer Psychotherapie an. ist als Vertiefung gedacht und richtet sich an Fachärzte für Psychiatrie oder Psychosomatische Es besteht die Möglichkeit einer dreijährigen, modularen Medizin, sowie an andere Fachärztinnen und Fachärzte, die eine tiefenpsychologisch ausgerichtete Weiterbildung. Inhalte und Abläufe unserer Aus- und Weiterbildung psychotherapeutische Fachkunde erworben haben. stellen wir Ihnen bei einer Informationsveranstaltung am Donnerstag, dem 09. 07. 2020 um 20.30 Uhr an unserem Institut, Interessierte Kolleginnen und Kollegen laden wir herzlich zu unserer Informationsveranstaltung Alte Bergheimer Straße 5, 69115 Heidelberg, evtl. als Video-Konferenz am Donnerstag, dem 28.06.2018 in unseren Institutsräumen in der Alten Bergheimer Straße 5 näher vor. Wir bitten um schriftliche Anmeldung zur Informations­ in 69115 Heidelberg ein. Wir bitten um Anmeldung unter ausbildung@ipp-heidelberg.de. veranstaltung bis 02. 07. 2020 an: ausbildung@ipp-heidelberg.de. Weitere Informationen unter www.ipp-heidelberg.de Weitere Informationen unter www.ipp-heidelberg.de. NEUE SELBSTERFAHRUNGSGRUPPE für Zusatztitel „Psychotherapie“ Kurse in Frankfurt und an der Adria/Kroatien www.gruppenselbsterfahrung.de

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