Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2023 (Archiv)

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Är zteblatt Baden-Württemberg

Foto: Wellcome Collection / Science Museum, London
www.ärzteblatt-bw.de Amts- und Mitteilungsblatt der ärztlichen Körperschaften | ISSN 0720-3489 | E 1041 | 78. Jahrgang | Gentner Verlag 02 | 2023

großlichtdurchflutete -Ausweis, ger der Sonnenuntergang und

Stuttgart-Gänsheide: Einzigartige, herrschaftliche Jahrhundertwende-Villa, Top-Originalzustand. Bestlage im Grünen mit Stadtblick. Viele, wunderschöne Originalelmente verleihen dem Villenobjekt seinen besonderen Charme und Flair.Bj. 1906, ca. 350 m² Wohnfläche, ca. 3.100 m² traumhafter,uneinsehbarer Park, 5Garagen, Raumhöhe ca. 3,3 m. Energieausweis liegt nicht vor,daDenkmalobjekt. Traumhaftes, seltenes Villenanwesen der absoluten Spitzenklasse!

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Schädeldeformitäten

Die Modelle menschlicher Schädel stammen aus dem Jahr 1962 aus England. Sie demonstrieren unterschiedliche Schädeldeformitäten Erwachsener. Links ist ein weiblicher Schädel zu sehen, bei dem der Unterkiefer überentwickelt ist, außerdem eine Gaumenspalte sowie Unterentwicklung des Oberkiefers. Die Modelle illustrieren auch die möglichen Folgen für die Zahnentwicklung. Sie wurden vom Zahnarzt und Oralchirurgen Dr. Desmond Greer Walker (1911 – 1987) hergestellt.

In vielen Bereichen der Medizin wurden und werden Modelle eingesetzt. Einige Beispiele aus aller Welt zeigt das Ärzteblatt BadenWürttemberg in diesem Jahr. Ermöglicht wird die Serie durch die Baden-Württembergische Bank (BW-Bank). Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Medizin und zur Ärzteschaft im Südwesten. So bieten die Beratungsspezialisten der BW-Bank seit über einem Vierteljahrhundert in ihren FinanzZentren Medizin kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Heilberuflern.

daten der Finanz-Zentren Medizin in Ihrer Nähe erhalten Sie unter: www.bw-bank.de/heilberufe

E-Mail: heilberufe@bw-bank.de Telefon: 07

ÄBW 02 | 2023 71 @AerzteblattBW Inhalt Editorial Die Rolle von Leitlinien und Registern 72 Kammern und KV Vorstände der Bezirksärztekammern gewählt 73 Weiterbildungsbefugte: Übergangsbestimmungen laufen aus 73 Weiterbildungsverbund Region Karlsruhe  74 Ärztekammer unterzeichnet offenen Brief 75 Nachruf auf Dr. Hans-Jürgen Rieger 76 Nationale Arzneimittelreserve angemahnt 76 Vertreterversammlung der KVBW 78 Dringender Handlungsbedarf 79 Wie kommt der Gesundheitssektor aus der Krise? 81 Schwerpunkt Das Leid der kleinen Patienten 82 Vermischtes Namen und Nachrichten 86 Herbert-Lewin-Preis ausgeschrieben 87 Reallabor geht an den Start  87 Klimapakt Gesundheit  88 Über 4.000 falsche Maskenatteste  89 Land unterstützt Unikliniken 89 Digitale Notaufnahme  90 Psychische Erkrankungen erhöhen Fehltage 91 Arzt und Recht aktuell Grundlegend reformiertes Betreuungsrecht 92 Veranstaltungsübersicht 93 Bekanntmachungen 98 Impressum 132 Das Leid der kleinen Patienten 82 Digitale Notaufnahme 90 Weiterbildungsverbund Region Karlsruhe 74 Wie kommt der Gesundheitssektor aus der Krise? 81 Anzeige Mehr Informationen zum umfangreichen Leistungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontakt-
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Evidenz in der Onkologie generieren mit Daten aus der Versorgung

Die Rolle von Leitlinien und Registern

Immer wieder überlegen Ärztinnen und Ärzte bei Fragen im Praxis- oder Klinikalltag: „Was sagt die Leitlinie dazu?“ Dann ist es leider immer wieder so, dass man nachsieht und keine befriedigende Antwort bekommt. Doch das ist meist nicht das Problem der Verfügbarkeit von Leitlinien.

Im Bereich der Onkologie haben wir eine S3-Leitlinien-Abdeckung für über 90 Prozent der häufigen Entitäten, und auch für große Querschnittsbereiche wie die Palliativ-, Supportiv- oder Komplementärmedizin in der Onkologie gibt es mittlerweile Leitlinien auf höchstem, also S3, Entwicklungsniveau. Damit erfüllt sich ein wesentliches Ziel der Initiatoren des Nationalen Krebsplans. Das ist im internationalen Vergleich einzigartig. Am Rande sei bemerkt, dass dieses einzigartige Programm bis heute von einer Stiftung – der Deutschen Krebshilfe – komplett finanziert wird.

Im onkologischen Leitlinienprogramm, das von Deutscher Krebsgesellschaft (DKG), Deutscher Krebshilfe und der AWMF getragen wird, bemühen wir uns auch aktiv darum, die Aktualität der Leitlinien zu erhalten, unter anderem durch Unterstützung eines „living guideline“ Konzepts und die Etablierung eines Content Management Systems sowie der Leitlinien App (in allen Appstores verfügbar), die alle Leitlinien und die jeweiligen Aktualisierungen direkt aufs Smartphone bringt.

Kommen wir auf obige Frage zurück: Warum findet man oft keine zufriedenstellende Antwort trotz qualitativ hochwertiger Leitlinien?

Das resultiert aus der Tatsache, dass es für viele relevante Fragen im klinischen Alltag keine ausreichende Evidenz gibt, die eine klare Empfehlung in einer Leitlinie zulässt. Man denke beispielsweise an die Nachsorge nach kurativer Resektion eines Pankreaskarzinoms. Für diesen von uns allen als wichtig angesehenen Bereich sowie für viele andere Fragestellungen gibt es keine Daten aus kontrollierten, prospektiven Studien. Hier könnten aber Antworten durch Daten aus der Versorgung gegeben

werden – beispielsweise mit Daten aus Krebsregistern und DKG-zertifizierten Zentren.

2009 trat das Bundeskrebsregisterdatengesetz (BKRG) in Kraft, das die Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung und Qualitätssicherung durch klinische Krebsregister regelt, die flächendeckend durch die Bundesländer einzurichten sind. Das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD), das am Robert-Koch Institut angesiedelt ist, führt diese Daten zusammen und überprüft sie auf Vollständigkeit und Plausibilität, sodass bundesweit Zahlen für alle Krebsneuerkrankungen zur Verfügung stehen. Der onkologische Basisdatensatz ist dabei Grundlage für die Krebsdokumentation.

2022 trat das Gesetz für die Zusammenführung von Krebsregisterdaten in Kraft, das zwei Stufen vorsieht. In der ersten Stufe wird der epidemiologische Datensatz um einige klinische Parameter erweitert. Für die zweite Stufe haben ZfKD, die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren, die DKG, die Krebsregister, die Deutsche Krebshilfe und Vertretende von Patientenorganisationen den gesetzlichen Auftrag, ein Konzept zur Schaffung einer zentralen Plattform zu entwickeln, die eine bundesweite, anlassbezogene Datenzusammenführung und Analyse der Krebsregisterdaten aus den Ländern ermöglicht. Im Zentrum stehen dabei patienten- und leistungserbringerbezogene Auswertungen, die auch mit anderen Daten, beispielsweise aus zertifizierten Zentren, verknüpft werden können. Letztlich sollen diese Auswertungen ermöglichen, Fragen zu beantworten, für die es aktuell keine ausreichenden Antworten gibt.

Auch die vom BMBF initiierte Nationale Dekade gegen Krebs widmet sich mit einer eigenen Arbeitsgruppe dem Thema Wissen generieren durch Vernetzung von Forschung und Versorgung. Hier soll vor allem untersucht werden, wie neue Forschungsergebnisse schneller in die Versorgung, das heißt zu den Patientinnen und Patienten kommen und Forschen-

de schneller notwendige Daten aus der Versorgung erhalten können.

Es gibt also auf verschiedenen Ebenen Initiativen, Daten aus der Versorgung für die Generierung von Wissen und damit für die Verbesserung von Versorgung zusammenzuführen und zu analysieren. Die COVID19-Pandemie hat uns gezeigt, dass wir, unter anderem wegen datenschutzrechtlicher Regelungen, was die Generierung von Wissen aus der Versorgung angeht, nicht nur in der Onkologie weit hinter anderen europäischen und außereuropäischen Ländern zurückstehen. Bei Daten zur Epidemiologie von COVID-19 und zur Effektivität der verschiedenen Impfungen in vulnerablen Gruppen, aber auch der Gesamtbevölkerung waren wir auf Daten unter anderem aus Dänemark, Großbritannien und Israel angewiesen und haben von dem weniger regulierten Umgang mit Daten in diesen Ländern deutlich profitiert, umgekehrt selbst aber nur wenig beigetragen.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Bedeutung von „Wissen aus der Versorgung“ erkannt wurde und viele Initiativen in Gang gekommen sind, diesen Prozess zu verbessern. Leitlinien tragen wesentlich dazu bei, Register werden eine große Rolle spielen, wenn es gelingt, das dort vorhandene Potenzial zu heben. Die Krebsregister sind hoch motiviert und liefern sehr gute Auswertungen, wie ich kürzlich selbst anhand einer Auswertung zum R-Status beim Pankreaskarzinom erfahren durfte, die die Geschäftsstelle Qualitätskonferenzen unseres Krebsregisters Baden-Württemberg durchgeführt hat. Es lohnt sich also auf jeden Fall, bei konkreten Fragen auch mit dem eigenen Krebsregister in Kontakt zu treten.

Prof. Dr. Thomas Seufferlein

Ärztlicher Direktor der Klinik für Innere Medizin I am Universitätsklinikum Ulm, Vorstandsmitglied der Deutschen Krebsgesellschaft, Sprecher des Lenkungsausschusses des Onkologischen Leitlinienprogramms von Deutscher Krebsgesellschaft, DKG und AWMF

72 ÄBW 02 | 2023 Editorial
Prof. Dr. T. Seufferlein

Regionale Vertreterversammlungen haben sich konstituiert

Vorstände der Bezirksärztekammern gewählt

Alle Ärztinnen und Ärzte in BadenWürttemberg waren im vergangenen Jahr aufgerufen, sich an der Kammerwahl zu beteiligen und damit über die Zusammensetzung der Vertreterversammlungen der Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg zu bestimmen.

Am 11. Februar 2023 (und damit weit nach Druckbeginn dieser Ausgabe) traten die so gewählten Vertreterversammlungen zu ihren konstituierenden Sitzungen zusammen, um ihre neuen Bezirksvorstände zu wählen: Präsident beziehungsweise Präsidentin, Vizepräsident beziehungsweise Vizepräsidentin, Rechnungsführer beziehungsweise Rechnungsführerin, Schriftführer beziehungsweise Schriftführerin sowie weitere Beisitzer im Vorstand der jeweiligen Bezirksärzte -

kammer. Es schlossen sich die Wahlen der Delegierten zur Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg und zum Deutschen Ärztetag an.

Die Ergebnisse dieser Wahlen sind bei Erscheinen dieser Ausgabe online nachzulesen: www.aerztekammer-bw.de

Im nächsten Schritt wird sich am 4. März 2023 die Vertreterversammlung der Landesärztekammer konstituieren und den eigenen neuen Vorstand wählen: Präsident beziehungsweise Präsidentin, Vizepräsident beziehungsweise Vizepräsidentin, Rechnungsführer beziehungsweise Rechnungsführerin, Schriftführer beziehungsweise Schriftführerin sowie weitere Beisitzer im Vorstand der Landesärztekammer; die Präsidentinnen beziehungsweise

Keine automatische Übertragung der Weiterbildungsbefugnis

Präsidenten der vier Bezirksärztekammern sind qua Amt „geborene“

Mitglieder des Vorstandes der Landesärztekammer. Die Ergebnisse der Wahlen werden unmittelbar im Anschluss online nachzulesen sein.

Weiterbildungsbefugte: Übergangsbestimmungen laufen aus

AZum 30. Juni 2023 laufen die Übergangsbestimmungen nach § 20 Abs. 10 der Weiterbildungsordnung aus. Weiterbilderinnen und Weiterbilder benötigen daher ab dem 1. Juli 2023 eine Weiterbildungsbefugnis nach der Weiterbildungsordnung 2020, um Ärztinnen und Ärzte nach neuem Recht weiterzubilden.

Weiterbildungsbefugnisse nach der alten Weiterbildungsordnung gelten nur insoweit noch fort, als diejenigen, die nach der alten Weiterbildungsordnung ihre Weiterbildung begonnen haben, diese noch auf der Basis der alten Weiterbildungsbefugnis des Weiterbilders abschließen können. Eine automatische Übertra-

gung der Weiterbildungsbefugnis von der Weiterbildungsordnung 2006 auf die Weiterbildungsordnung 2020 findet nicht statt.

Ärztinnen und Ärzte, die auch nach der Weiterbildungsordnung 2020 weiterbilden möchten, werden gebeten, rechtzeitig in dem Onlineantragsverfahren im Dashboard auf der Homepage der Landesärztekammer (www. aerztekammer-bw.de/dashboard) einen Befugnisantrag bei ihrer zuständigen Bezirksärztekammer einzureichen.

Um eine möglichst nahtlose Weiterbildungsbefugnis sicherzustellen, empfiehlt es sich, den Antrag rechtzeitig bei der Bezirksärztekammer einzureichen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn ein Weiterbildungsbefugter Fördermittel der Kassenärztlichen Vereinigung in Anspruch nimmt.

ÄBW 02 | 2023 73 Kammern und KV
Foto: New Africa –stock.adobe.com www.aerztekammer-bw.de

Gründungsversammlung des neuen Weiterbildungsverbundes

Mangel an Nachwuchskräften durch attraktive Region entgegenwirken

Weiterbildungsverbund Region Karlsruhe

Um dem drohenden Mangel an Hausärztinnen und Hausärzten entgegenzuwirken, haben Mitte Januar insgesamt 29 Akteurinnen

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Veranstaltungshinweis

Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung

Baden-Württemberg (MAK) lädt zu einer Fortbildungsveranstaltung für Ärzte und Psychotherapeuten ein.

Veranstaltungstitel:

Praxis sucht Nachfolger

Ziele:

Sie denken kurz- oder mittelfristig an eine Übergabe Ihrer Praxis?

Dann sollten die Weichen für eine reibungslose Praxisnachfolge jetzt richtig gestellt werden. Vom optimalen Abgabezeitpunkt über die Wahl des Nachfolgers bis hin zur Gestaltung der Praxisübertragung gibt es viel zu regeln. In diesem Seminar verdeutlichen wir, wie zukünftige Praxisabgeber ihre berechtigten Interessen als Unternehmer wahren können. Wir zeigen auf, was Sie beachten müssen, damit eine reibungslose Praxisübergabe zulassungs- und privatrechtlich gelingt.

Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de.

Referenten:

• Martin Döhmel, Rechtsassessor, KV Baden-Württemberg

• Julia Holter, Betriebswirtin (DHBW), KV Baden-Württemberg

Termin:

5. April 2023 (15.00 Uhr bis ca. 18.00 Uhr),

Live-Online

Information und Anmeldung:

• Management Akademie der KV Baden-Württemberg, Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48 38 88, E-Mail: info@mak-bw.de

• oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de

Teilnahmegebühr: 69,– Euro (inklusive Unterlagen)

Fortbildungspunkte: 4

und Akteure aus Kommunen und Medizin in der Region Karlsruhe einen Weiterbildungsverbund gegründet. Neben der Bezirksärztekammer Nordbaden und der Ärzteschaft Karlsruhe gehören zu den Kooperationspartnern der Stadt- und Landkreis Karlsruhe sowie der stationäre und ambulante haus- und fachärztliche Bereich der Region.

Sie alle engagieren sich für die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung, denn die Altersstruktur der Hausärztinnen und Hausärzte, ihre steigende Arbeitsbelastung sowie der Mangel an Nachwuchs und dessen veränderte Erwartungen an die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erfordern neue Lösungen.

„Jetzt schon können selbst im Stadtgebiet von Karlsruhe nicht alle frei werdenden Hausarztpraxen nachbesetzt werden“, warnte Prof. Dr. Martin Hausberg, Chefarzt im Städtischen Klinikum Karlsruhe und Facharzt für Innere Medizin und Nephrologie. Dr. Susanna Colopi Glage, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Vorsitzende der Ärzteschaft Karlsruhe und Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer Nordbaden, belegte die Versorgungssituation mit Zahlen: „78 Prozent der Allgemeinärzte sind in Deutschland über 50 Jahre alt. Weiterbildungsverbünde sind ein zukunftsorientierter Lösungsansatz, denn sie schaffen eine gute Voraussetzung, um Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung für die Region zu gewinnen.“

Im Stadt- und Landkreis liegt der Anteil der über 60-jährigen Hausärztinnen und Hausärzte bei 37,5 Prozent. Zudem steigt die Anzahl der Teilzeitbeschäftigungen. Mit der Gründung des Weiterbildungsverbundes soll die Region attraktiver werden für Nachwuchskräfte und sich daraus die hausärztliche Versorgung in der Region Karlsruhe verbessern. Denn es hat sich gezeigt, dass sich Ärztinnen und Ärzte überwiegend in der Nähe des letzten Weiterbildungsortes niederlassen.

„Ein Weiterbildungsverbund in der Region Karlsruhe ist das fehlende Bindeglied zwischen Klinik und Praxis und bietet jungen Ärztinnen und Ärzten größtmögliche Chancen, ihre Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin inhaltlich und strukturell optimal zu gestalten“, betonte Kawe Sadreameli, niedergelassener Hausarzt in Kronau und Facharzt für Allgemeinmedizin. Der Verbund biete koordinierte Weiterbildungspläne aus einer Hand, vielseitige Kooperationspartner, attraktive Zusatzangebote und ein großes Netzwerk für angehende und erfahrene Ärztinnen und Ärzte.

Die hausärztliche Versorgung ist auch immer wieder Thema bei der Kommunalen Gesundheitskonferenz des Landkreises Karlsruhe, der nun eine Koordinierungsstelle beim Gesundheitsamt eingerichtet hat. Sie wird künftig bei kooperativen und administrativen Anliegen begleiten und beraten.

74 ÄBW 02 | 2023 Kammern und KV
management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Solidarität

im Iran

Ärztekammer unterzeichnet offenen Brief

Mit einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz und Außenministerin Annalena Baerbock haben Mitte Dezember verschiedene Institutionen des Gesundheitswesens – darunter auch die Landesärztekammer Baden-Württemberg – auf die Situation von verfolgten Gesundheitsbeschäftigten im Iran aufmerksam gemacht.

In dem Schreiben heißt es unter anderem: „Als medizinisches Personal wenden wir uns an Sie mit großer Sorge um die menschenrechtliche und gesundheitliche Situation der Zivilbevölkerung im Iran. Seit dem gewaltsamen Tod der 22-jährigen Mahsa Jina Amini am 16. September 2022 protestieren Menschen unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppen landesweit unter Lebensgefahr gegen die Islamische Republik Iran, unter ihnen auch viele Medizinstudierende sowie Ärztinnen und Ärzte.

Während sich die Menschen für ihre Freiheit und das Recht auf Selbstbestimmung einsetzen, nimmt das Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen sie an Brutalität zu. Mit massiver Gewalt versucht das Regime, die Proteste zu unterdrücken. Wiederholt wurde von Amnesty International der Einsatz von Tränengas und Wasserwerfern, das Schießen mit scharfer Munition sowie der massive Einsatz von Schlagstöcken gegen Protestierende dokumentiert.

Über 15.000 Menschen wurden verhaftet, sogar Minderjährige zu Tode geprügelt, erschossen und verschleppt. Über 300 Menschen wurden bisher ermordet, darunter viele Minderjährige.

Noch immer ist über den Verbleib zahlreicher politischer Gefangener nach dem Brand im Teheraner Evin Gefängnis am 15. 10. 2022 nichts bekannt. Es mehren sich Berichte über Vergewaltigungen und Folter in den Gefängnissen.

Mit größter Sorge sehen wir den Beginn von Strafprozessen gegen politische Gefangene in diesen Tagen. Da den politischen Gefangenen im Iran Hinrichtungen drohen, befürchten wir, dass das Leben von unzähligen weiteren Menschen akut in Gefahr ist. Die aktuellen heftigen Angriffe der iranischen Streitkräfte auf kurdische Gebiete stellen eine weitere dramatische Eskalationsstufe der staatlichen Gewalt gegenüber Zivilistinnen und Zivilisten dar.

Als besonders perfide möchten wir auch das gewalttätige Vorgehen der Sicherheitskräfte gegenüber der protestierenden Ärzteschaft benennen. Deren Protest richtete sich unter anderem gegen die Anwesenheit von Sicherheitskräften in den Krankenhäusern. Ärztinnen und Ärzte sind gezwungen, ihre Patientinnen und Patienten zu ihrem Schutz heimlich

und außerhalb der Gesundheitszentren zu versorgen, und sind selbst Zielscheibe von Repressionen. Wir solidarisieren uns mit unseren ärztlichen Kolleginnen und Kollegen im Iran und fordern, dass sie ihre Arbeit entsprechend dem Genfer Gelöbnis zum Schutze und Wohle ihrer Patientinnen und Patienten ausüben können.

Wir, Beschäftigte im Gesundheitswesen, sehen es als unsere Pflicht an, uns mit allen für Frauenrechte, Menschenrechte und Freiheit protestierenden Menschen im Iran zu solidarisieren. Wir bewundern ihren Mut, sich dieser Lebensgefahr auszusetzen, und fordern entsprechend unserem beruflichen Selbstverständnis das bedingungslose Recht auf körperliche und geistige Unversehrtheit.

Wir fordern die deutsche Bundesregierung auf, alles in ihrer Macht Stehende zu tun, um diese menschliche Katastrophe zu beenden. Wir fordern eine Politik, die die Zivilbevölkerung schützt und unterstützt.“

Weitere Unterzeichner des Schreibens waren unter anderem die Bundesärztekammer, die bundesweite Arbeitsgemeinschaft der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer und die IPPNW – Deutsche Sektion der Internationalen Ärztinnen und Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges/Ärztinnen und Ärzte in sozialer Verantwortung.

Die Social-MediaKanäle der Landesärztekammer:

ÄBW 02 | 2023 75 Kammern und KV
mit den Protesten und den verfolgten Gesundheitsbeschäftigten
@AerztekammerBW AerztekammerBW
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Die baden-württembergische Ärzteschaft trauert um Dr. Hans-Jürgen Rieger

Am 15. Dezember 2022 verstarb im Alter von 88 Jahren der langjährige Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Nordbaden, Dr. Hans-Jürgen Rieger. Die ärztliche Selbstverwaltung in Baden-Württemberg verliert mit ihm eine hochgeschätzte Persönlichkeit und einen exzellenten Juristen, der sich stets mit herausragendem Sachverstand für die Belange der Ärzteschaft eingesetzt hat.

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Tübingen und Heidelberg sowie der Promotion in Tübingen begann Dr. Rieger seine berufliche Tätigkeit im Justizdienst des Landes Baden-Württemberg und wurde 1968 zum Landgerichtsrat am Landgericht Heilbronn ernannt, um sich anschließend als Rechtsanwalt niederzulassen. Als Geschäftsführer der Bezirksärztekammer Nordbaden von 1971 bis 1996 war er mit der Ärzteschaft eng verbunden.

Dr. Rieger war ein exzellenter Jurist auf dem Gebiet des Arzt- und Medizinrechts sowie ein – insbesondere auch wegen seiner ruhigen und sachlichen Art –

äußerst geschätzter Gesprächspartner. Mit seiner Arbeit, seinen zahlreichen Veröffentlichungen, Veranstaltungen und Vorträgen hat er Maßstäbe gesetzt und dabei über viele Jahre seine berufliche Erfahrung in den Dienst der Ärzteschaft gestellt. Auch war er Mitbegründer der Veranstaltungsreihe „Gespräche zwischen Ärzten und Juristen“, die einen wichtigen Beitrag zu einem besseren Verständnis der beiden Disziplinen untereinander geleistet hat. Gleichzeitig hat er mit seiner Tätigkeit ganz wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Sparte Medizinrecht in der Rechtswissenschaft und in der anwaltlichen Praxis entwickeln konnte.

Wir werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren. Seinen Angehörigen gilt unser tiefes Mitgefühl.

Kassenärztliche Vereinigung reagiert auf Medikamenten-Lieferengpässe

Nationale Arzneimittelreserve angemahnt

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hält angesichts der Lieferengpässe von Arzneimitteln eine Nationale Arzneimittelreserve für zwingend notwendig. Der KVBW-Vorstandsvorsitzende Dr. Karsten Braun sagte dazu Mitte Januar: „Schon seit einiger Zeit sind eine Reihe von Medikamenten nicht lieferbar. Aktuell verzeichnen wir vermehrt Rückmeldungen, dass Antibiotika, besonders für Kinder, hinzugekommen sind. Das ist eine neue Qualität, da es sich hier um zwingend erforderliche Medikamente für einen breiten Patientenkreis handelt.“ Für Dr. Braun stellte das einen untragbaren Zustand dar: „Arzneimittel spielen in der Behandlung von Patienten eine unverzichtbare Rolle. Wenn wichtige und mitunter dringlich einzusetzende Arzneimittel nicht lieferbar sind, stellt

das ein ernstes Problem für die Versorgung dar. Das kann auf keinen Fall so bleiben.“

Seine Vorstandskollegin Dr. Doris Reinhardt wies auf die zusätzliche Belastung in den Arztpraxen hin: „Die Praxis selbst weiß oft nicht, ob in der jeweiligen Apotheke das Medikament verfügbar ist, da sich das auch täglich ändert. Das bedeutet dann einen zusätzlichen Aufwand, da Patienten wieder in die Praxen kommen müssen, weil das Rezept geändert werden muss. Hinzu kommen Diskussionen mit den Patientinnen und Patienten, wenn sie ihr gewohntes Medikament nicht mehr verordnet bekommen können oder die Dosierung angepasst werden muss.“

Die beiden Vorstände sahen daher die Bundesregierung aufgefordert zu handeln. „Wir sollten jetzt die aktuellen Engpässe bei den Antibiotika zum

Anlass nehmen und für die Zukunft vorsorgen. Ich halte daher eine Nationale Arzneimittelreserve für die wichtigsten Medikamente für dringend erforderlich“, erklärte Dr. Braun.

Dr. Reinhardt ergänzte: „Gerade bei Antibiotika ist Deutschland, ist Europa komplett von Lieferungen aus Asien abhängig. Zwar haben die Koalitionspartner in Berlin in ihren Koalitionsvertrag geschrieben, dass die Produktion wieder nach Europa zurückgeholt werden soll. Das begrüßen wir auch ausdrücklich. Aber die Produktion allein würde nicht ausreichen, wenn damit nicht auch die Wirkstoffe bzw. alle Produktionsmaterialien eingeschlossen sind. Und das würde sicherlich Jahre dauern. Daher brauchen wir jetzt eine andere Lösung, die für die Zukunft solche Situationen abfedert.“

76 ÄBW 02 | 2023 Kammern und KV
Prof. Dr. Dr. Christof Hofele Präsident der Bezirksärztekammer Nordbaden

Ein Unternehmen der LBBW-Gruppe

Umdenken bei der Geldanlage: Gute Beratung ist wichtiger denn je.

Die Zeiten bleiben herausfordernd – gerade für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Wie können unter den aktuell schwierigen Umständen Vermögen und Vorsorge langfristig abgesichert werden? Petra Kern, Vermögensmanagerin Heilberufe, erklärt wie.

Anlageentscheidungen sind unter den aktuellen Rahmenbedingungen schwierig. Haben beruflich stark engagierte Ärzte oder Zahnärzte überhaupt genügend Zeit für ein so komplexes Thema?

Frau Kern, auch Ärzte und Zahnärzte mit florierender Praxis gehen mit Sorgen ins Jahr 2023 …

... wofür es viele Gründe gibt. Ein paar Beispiele: Bei gleichem Zeitaufwand sinkt der Verdienst von Niedergelassenen, während die Kosten steigen. Wer lange im Beruf ist und aufhören möchte, findet oft nur schwer eine Nachfolge. Wenn aber der Praxisverkauf nicht wie geplant funktioniert, entstehen Lücken in der Altersvorsorge. Dazu kommt, worunter wir derzeit alle leiden: Fachkräftemangel, Inflation oder Energieknappheit. Gerade für Heilberufler mit eigener Praxis ist und bleibt das Umfeld herausfordernd.

Was raten Sie Niedergelassenen?

Falls tatsächlich eine Praxisübergabe angestrebt wird, planen Sie diese gut – und mit mehreren Jahren Vorlauf. Beim Thema Vermögen und Vorsorge generell kann ich aufgrund unserer Erfahrungen eine Beratung nur empfehlen: Überprüfen Sie Ihre Vorsorgemaßnahmen und Ihre Investments regelmäßig, informieren Sie sich, verfolgen Sie die Entwicklung der Märkte.

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Vertreterversammlung der KVBW

Ende Januar fand die erste „Arbeitssitzung“ der neuen Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg statt (KVBW). Neben weiteren Wahlen – unter anderem wurden Mitglieder und Stellvertreter für die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, für Beratende Fachausschüsse sowie für den Finanzausschuss bestimmt – standen die Lageberichte der beiden Vorsitzenden und der Geschäftsführung im Mittelpunkt des Treffens.

KVBW-Vorstandschef Dr. Karsten Braun informierte die Delegierten unter anderem über die Verteilung der Vorstandsressorts und den Entfall der Maskenpflicht für Personal in ambulanten medizinischen Einrichtungen. Breiten Raum nahm die Darstellung von Inhalten der geplanten

Versorgungsgesetze ein, die – neben anderem – vorsehen, dass „einfache medizinische Leistungen“ künftig nur noch in Gesundheitskiosken angeboten werden sollen. Ferner werde mit einer Reform des Gemeinsamen Bundesausschusses erneut in die Selbstverwaltung eingegriffen, um die Rechte von Patientenvertretern zu stärken sowie Entscheidungen zu beschleunigen. Auch die Rechte der Länder in den Zulassungsausschüssen sollen gestärkt werden und Kommunen leichter MVZ gründen können. Vor dem Hintergrund der zahlreichen absehbaren Änderungen sagte Dr. Braun: „Es riecht insgesamt nach mehr Bürokratie, Substitution ärztlicher Leistung und Staatsmedizin. Die KVBW hat sich daraufhin gegen die immer schlechter werdenden Arbeitsbedingungen für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte positioniert. Und wir fragen uns: Was muss noch alles passieren, bis die Politik endlich begreift, dass durch weitere Spar- und Gängelungsmaßnahmen im ambulanten Bereich die Versorgung zerstört und der Nachwuchs auf Jahrzehnte verschreckt wird?“ Und weiter: „Wir sind der Meinung, dass das Ende der Fahnenstange erreicht ist und die Politik gut beraten wäre, endlich einmal die Arbeitsbedingungen für uns zu verbessern, statt ohne Unterlass zu verschlechtern. Eigentlich werden wir gebraucht, aber wenn die Politik so weitermacht, ist bald keiner mehr da.“ Glücklicherweise hatte Dr. Braun auch bessere Nachrichten im Gepäck. So war kurzfristig für Atemwegserkrankungen bei Kindern bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr die EBM-Gebührenordnungsposition 01110 als Zuschlag zur hausärztlichen Versichertenpauschale beziehungsweise Grundpauschale geschaffen worden – und das für Kinder- und Jugendärzte, Allgemeinmediziner, hausärztliche Internisten sowie weitere Fachärzte. Sie wird für die Quartale 4/22 und 1/23 von der KVBW einmal im Behandlungsfall zugesetzt. Die Morbiditätsorientierte Gesamtvergütung werde dafür in Baden-Württemberg um 5,5 Millionen Euro aufgestockt. Unter der Überschrift „Agiles Frühwarnsystem Baden-Württem-

berg“ gab Dr. Braun bekannt, dass sich die KVBW – vor dem Hintergrund der bundesweit starken Zunahme von Arzneimittel-Einzelfall-Prüfungen seitens der Krankenkassen – eine Verstärkung der Prüfprävention auf die Fahnen geschrieben habe. Sie werde diesbezüglich verstärkt im Mitgliederportal informieren sowie agil auf veränderte Prüfthemen durch gezielte Verordnungshinweise reagieren. In der Umsetzung seien bereits Informationen zu Sprechstundenbedarf, Verstöße gegen die Arzneimittelrichtlinie sowie Bezugsweg für Impfstoffe. Hinzu kämen im nächsten Schritt die Themen Off-Label-Use und Zielvereinbarungen.

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Doris Reinhardt, informierte die Delegierten unter anderem über das Anrufaufkommen, die Erreichbarkeit und die Vermittlungszahlen der 116 117 sowie über das Förderprogramm „Ziel und Zukunft“ der KVBW, das dem Ärztemangel begegnet und Anreize für die ärztliche Tätigkeit in Baden-Württemberg schafft. Sie wies aber auch darauf hin, dass der Landesausschuss im Oktober 2022 im Mittelbereich Ostalb / Schwäbischer Wald erstmals die Unterversorgung in der Arztgruppe der Hausärzte festgestellt habe. In diesem Zusammenhang wies sie auch auf die Richtlinie zu Sicherstellungszuschlägen hin.

Geschäftsführerin Susanne Lilie informierte die Vertreterversammlung über die Honorarergebnisse des 3. Quartals 2022. Nach ihren Worten sei der für das Jahr 2021 geltende Pandemie-Übergangs-Honorarverteilungsmaßstab, der zur Abfederung der Pandemiefolgen diente, ausgelaufen. Zudem habe der Gesetzgeber ab dem Quartal 3/2021 bis 2/2022 eine Nachbereinigung der TSVG-Konstellation beschlossen. Diese Korrektur sei erstmals bei den RLV-Fallwerten 3/2022 berücksichtigt worden. Insgesamt habe sich durch diese Rahmenbedingungen und im direkten Vergleich zum dritten Quartal 2021 bei nahezu allen Arztgruppen eine negative Honorarentwicklung ergeben. Der Wegfall der Neupatientenregelung sei dabei noch gar nicht berücksichtigt.

78 ÄBW 02 | 2023 Kammern und KV
Aktuelle Lageberichte von Vorstand und Geschäftsführung sowie weitere Wahlen
Dr. K. Braun Dr. D. Reinhardt
S. Lilie OE
Fotos:

KVBW-Vorstand äußerte sich zu Versorgungsengpässen

Dringender Handlungsbedarf

Der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) wandte sich Mitte Januar an die Öffentlichkeit, weil er dringenden Handlungsbedarf angesichts der aktuellen Versorgungsengpässe sah: „Die letzten Wochen haben gezeigt, dass wir in der ambulanten Versorgung so nicht weitermachen können. Die Praxen laufen über, es fehlt der Nachwuchs, die Versorgungslücken werden immer größer. Was muss also noch passieren, damit wir endlich die bestehenden Rahmenbedingungen infrage stellen und anpassen“, erklärte der KVBW-Vorstandsvorsitzende Dr. Karsten Braun.

Und weiter: „Es kann doch nicht sein, dass wir immer noch eine Politik fahren, die in einer Mangelsituation ärztliche und psychotherapeutische Leistungen und Behandlungen verhindert. Dazu gehören beispielsweise die Budgetregelungen. Die Absicht eines Budgets ist immer eine Leistungsbegrenzung. Ist das bei den derzeitigen Versorgungsengpässen und Ärztemangel wirklich noch zeitgemäß?“

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Dr. Doris Reinhardt sah hier inzwischen absurde Formen: „Fast alle Leistungen der Haus-, Kinder- und Jugendärzte können seit einigen Jahren

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ALS UPDATEN

in Baden-Württemberg aufgrund einer Sondersituation im Land ohne Budgetbeschränkungen ausbezahlt werden. Aber trotzdem sind einige Leistungen weiterhin beschränkt. Das betrifft etwa das hausärztliche Gespräch. Für ein mindestens zehnminütiges Gespräch, das bei schweren Erkrankungen oder besonderen Problemlagen erforderlich ist, können Haus- und Kinderärzte 14,71 Euro abrechnen. Das ist schon lächerlich wenig und zeigt die Bedeutung, die einem Gespräch beigemessen wird. Dieser Betrag wird aber nur bei jedem zweiten Patienten überhaupt vergütet. Konkret: Für die Hälfte der Patienten ist es also nicht erwünscht. In Anbetracht der Vielzahl der Beratungsanlässe ist das absurd und inakzeptabel.“

Dr. Braun konstatierte insbesondere im fachärztlichen Bereich gravierende Folgen: „Die heutigen Vergütungsregelungen bilden den Praxisalltag nicht mehr ab. Denn sie berücksichtigen nicht, dass Patienten in einer älter werdenden und multimorbiden Gesellschaft in einem Quartal mehrfach aufgrund verschiedener Erkrankungen oder Verletzungen in eine Praxis kommen. Wenn aber alles in ohnehin geringen Pauschalen untergeht oder wegen Budgets nicht bezahlt wird, muss man sich nicht wundern, wenn

kein Anreiz für ein Mehr an Versorgung besteht. Dies ist in der derzeitigen Versorgungslage kontraproduktiv. Und sie berücksichtigen nicht, dass für den Praxisbetrieb immer mehr Personal erforderlich ist, das auch für umfassende Organisation, Koordination und Verwaltung benötigt wird, also aus der Vergütung für die Behandlungen bezahlt werden muss.“

Die Konsequenz sei klar, sagte Dr. Braun: „Es gibt mehr junge Ärztinnen und Ärzte, die nur noch als Angestellte tätig werden wollen, denn dann müssen sie sich um all diese Fragen nicht kümmern. Doch auch die Bezahlung dieser angestellten Ärztinnen und Ärzte ist in der vor Jahren festgelegten Bewertung ärztlicher Arbeit nicht wirklich abgebildet.“ Der Vorstand der KVBW verband dies mit der Forderung nach Abschaffung der Budgets und vollem Inflationsausgleich.

Dr. Reinhardt sah vor diesem Hintergrund einen grundlegenden Änderungsbedarf, der weit über Vergütungsfragen hinausgeht: „Noch immer haben wir im Gesundheitswesen eine Misstrauenskultur, die dazu führt, dass die Ärzteschaft alle Tätigkeiten mit einem hohen Verwaltungsaufwand dokumentieren und rechtfertigen muss. Das kostet Zeit, die der Patientenversorgung fehlt. Davon müssen wir wegkommen. Wir müssen uns mehr denn je darauf konzentrieren, dass Ärztinnen und Ärzte ihrer Tätigkeit nachgehen, nicht sie davon abzuhalten.“

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Landeskongress Gesundheit setzte erneut wichtige gesundheitspolitische Impulse

Wie kommt der Gesundheitssektor aus der Krise?

Krankenhäuser und Arztpraxen arbeiten über der Belastungsgrenze, gehen in Bürokratie unter und stehen vor wirtschaftlichen Unsicherheiten. Fachkräfte wandern ab. Behandlungen geraten durch Sektorengrenzen ins Stocken – dies sind nur einige Krisen, die der Gesundheitssektor bewältigen muss. Wie geht es weiter? Wie kommen wir raus aus dem Krisenmodus? Das war das Thema des Landeskongresses Gesundheit 2023, der in seiner achten Auflage auf dem Stuttgarter Messegelände als Hybrid-Veranstaltung für großes Interesse sorgte.

Beim Fachgipfel trafen sich Vertreter aus der Ärzteschaft, aus dem Gesundheitsbereich, von Verbänden und aus der Politik, um zu diskutieren und Versorgungsstrukturen weiterzuentwickeln. Die hochkarätigen Referentinnen und Referenten gaben Einblicke ins Thema und regten zu Debatten an. Rund 300 registrierte Teilnehmer waren angemeldet, 60 davon schauten per Livestream zu. Der Schirmherr des Kongresses, der baden-württembergische Gesundheitsminister Manne Lucha, meldete sich per Videobotschaft.

Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärzteärztekammer BadenWürttemberg, fand zu Beginn ermutigende Worte: Die im Gesundheitssektor Beschäftigten seien krisenerprobt. Es gehöre zu ihrem Berufsalltag, mit ernsten Situationen konfrontiert zu sein und (lebens-) wichtige Entscheidungen zu treffen. Die Bewälti-

gung der Corona-Pandemie habe alle Akteure des Gesundheitssektors enger zusammengebracht, man könne sich aufeinander verlassen. Das Gesundheitswesen mag somit zwar in der Krise sein, aber es ist stark und kann mit jeder Herausforderung umgehen, war die Botschaft des Kammerpräsidenten. Zukünftig brauche es eine gute Routineversorgung mit dem Blick für das Wesentliche und der Fähigkeit, Prioritäten zu setzen.

Hauptreferent Prof. Dr. Tom Bschor, Leiter und Koordinator der Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung des Bundesgesundheitsministeriums, stellte Eckpunkte der Pläne einer kommenden Krankenhausreform vor – ein wichtiger Baustein der Krisenbewältigung. Prof. Bschor sprach über die angedachte Aufteilung der Kliniken in Leistungs- und Levelgruppen, um die stationäre Versorgung –vereinfacht gesagt – mehr zu spezialisieren und mehr nach Leistungsvermögen zu kategorisieren. Ebenfalls Thema waren die Pläne hin zu mehr ambulanter Versorgung und die Absicht, sich vom System der Fallpauschalen zu verabschieden. Kliniken sollen demnach feste Beträge als „Vorhaltekosten“ für medizinisches Gerät und Personal bekommen. Prof. Bschor betonte, beim Vorgestellten handele es sich (noch) um Pläne, die dann in den politischen Prozess gingen.

Der neue Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), Dr. Kars-

ten Braun, stellte – wie zuvor Kammerpräsident Dr. Miller – in der anschließenden Diskussion klar: Der Gesundheitssektor sei zwar in der Krise, habe aber stets große Leistungsfähigkeit bewiesen. Die beiden Vorsitzenden der ärztlichen Körperschaften zeigten damit gemeinsam „klare Kante“. Dr. Braun lobte Ansätze der Krankenhausreform wie die angedachte Vorhalte-Vergütung, forderte aber auch, eine solche Vergütungsart in der ambulanten Notfallversorgung ebenfalls zu etablieren. „Auch dies ist eine Form der Daseinsfürsorge, die finanziert werden muss“, sagte Dr. Braun.

Ein weiteres Thema des Kongresses war die schwindende Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung. – Auch dies hat Anteil daran, dass das Gesundheitssystem „unter Volllast“ arbeiten muss. Prof. Dr. Mark Dominik Alscher, Geschäftsführender Ärztlicher Direktor des Stuttgarter Robert-Bosch-Krankenhauses und Vorstandsvorsitzender des Vereins Digitale Gesundheit Baden-Württemberg, referierte über digitale Gesundheitskompetenz – ein ebenfalls wertvoller Ansatz, um die Lage zu verbessern. Prof. Alscher sprach sich dafür aus, digitale Gesundheitskompetenz in der Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe zu verankern, und er stellte konkrete Projekte vor, um Health Literacy mehr in die Lebenswelt von Patienten und Bürgern zu holen. So beispielsweise durch einen „Digital Health Truck“, der Marktplätze ansteuert und es Bürgern ermöglicht, die im Fahrzeug aus- und vorgestellten digitalen Anwendungen selbst auszuprobieren.

Wichtiger Bestandteil des Landeskongresses waren in diesem Jahr wieder die World Café Foren: Die Kongressteilnehmer fanden sich in kleineren Runden zusammen und tauschten sich intensiv zu bestimmten Themengebieten aus. Landesärztekammer und KVBW waren mit je eigenem Forum vertreten. Die Themen lauteten: „Reagieren, bewältigen, Krisen vorbeugen: Dreiklang aus ärztlicher Sicht“ sowie „Krisenbewältigung im ambulanten Sektor“. Die Diskussionsergebnisse werden in die weitere Arbeit der Körperschaften einfließen.

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Dr. W. Miller Prof. Dr. T. Bschor Dr. K. Braun Prof. Dr. M. D. Alscher
Foto:s: OE
Diskussion zu notwendigen Reformen des Gesundheitswesens

Ernste Lage in der ambulanten und stationären kinderärztlichen Versorgung

Das Leid der kleinen Patienten

Überfüllte Notaufnahmen, Krankenhausstationen und Praxen, Personalmangel, Planungsunsicherheiten, Bürokratie und Unterfinanzierung: Die Lage in der ambulanten und stationären kinderärztlichen Versorgung war zuletzt sehr ernst und spitzte sich durch die durch das Land rollende Atemwegs-Infektwelle für kleine Patienten immer mehr zu. In diesem Schwerpunkt berichten wir über die wichtigsten Ereignisse und Zusammenhänge.

keine gesetzliche Pflicht für ein Attest, der Kitabesuch sei schließlich freiwillig. Der Berufsverband und die KVBW gaben diese Hinweise vor allem, weil Attestwünsche die ohnehin knappen Kapazitäten in den Praxen belasteten, die dringend anders benötigt wurden. Dr. Freßle regte zusätzlich an, dass Toleranzgrenzen für U-Untersuchungen ausgesetzt werden. Denn nach den aktuellen Regelungen muss eine U-Untersuchung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erfolgen. „Natürlich wollen wir nicht die Prävention gegen die Notfallversorgung ausspielen, langfristig sprechen wir uns nicht dafür aus. Zumal wir damit rechnen müssen, dass die Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt dann geballt kommt. Aber es ist medizinisch vertretbar angesichts der derzeitigen Lage.“ Die KVBW betonte, dass dafür auf Bundesebene die formalen Voraussetzungen geschaffen werden müssten.

Offener Brief der Kinderund  Jugendmedizin

Praxen wurden regelrecht überrannt

Schon Mitte Dezember wandte sich die Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) gemeinsam mit dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte im Südwesten an die Presse. Der Vorsitzende des Verbandes, Dr. Roland Freßle, sagte dabei über die Belastung im ambulanten Bereich: „Der Andrang ist nicht mehr zu schaffen, die Praxen werden regelrecht überrannt.“ Und aus Sicht der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg verschärfte sich die Lage durch den Ärztemangel damit noch zusätzlich.

Um kurzfristig Abhilfe zu schaffen, wurden Eltern im Lande gebeten, die Praxen nur in dringenden Fällen aufzusuchen. Und es wurde darauf hingewiesen, dass nur in bestimmten Fällen ein ärztliches Attest für die Schule oder die Kita benötigt werde: So müsste ein Attest erst dann vorgelegt werden, wenn das Kind mehr als zehn Tage nicht in die Schule gehen könne. Bei Kitas gebe es überhaupt

Kurz vor Weihnachten haben sich baden-württembergische Kinderkliniken wegen der dramatischen Versorgungslage mit einem Offenen Brief an die Landesregierung gewandt. Die Aktion vorbereitet hatten Assistentensprecher der Kliniken mit Unterstützung durch den Marburger Bund. Wir dokumentieren den Brief im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Minister Lucha, sehr geehrte Mitglieder der Landesregierung, wir erleben in diesen Tagen in den Kinderund Jugendkliniken landesweit eine Lage, über deren Dramatik wiederholt in den Medien in aller Deutlichkeit berichtet wurde. Die große Zahl akut kranker Kinder, sowie die vielen chronisch kranken Patientinnen und Patienten bedeuten einen hohen Bedarf an pflegerischen und ärztlichen Maßnahmen. Dieser Bedarf geht über die Grenze dessen hinaus, was unser aktuelles System der stationären Kinder- und Jugendmedizin zu leisten im Stande ist.

Dieser Befund kommt für uns nicht überraschend, denn wir sehen seit Jahren in unserer täglichen Arbeit, wie dieses System kaputtgespart wurde. Im aktuel-

len System erlös- und gewinnorientierter Fallpauschalen lässt sich mit der Pädiatrie kein Geld verdienen, also werden Ausgaben gekürzt, wo es nur geht. Die Konsequenz dieser Politik sind für uns aber keine roten oder schwarzen Zahlen, die Konsequenz ist, dass wir täglich unserer Verantwortung für die Versorgung der Patienten nicht mehr gerecht werden können. Dringende kinderchirurgische Eingriffe werden verschoben, Kinder warten auf benötigte Therapie. Für uns besteht konkret die Angst, dass wir in überfüllten Notaufnahmen und ohne Aufnahmekapazitäten auf den Stationen die falschen Kinder nach Hause schicken, mit unter Umständen fatalen Konsequenzen – dass eines dieser Kinder morgens nicht mehr aufwacht.

Dazu wollen wir es unter keinen Umständen kommen lassen, aber die Macht, dies zu verhindern, liegt bei Ihnen, den gewählten politischen Vertreterinnen und Vertretern! Wir brauchen eine öffentliche Debatte und politische Gesamtstrategie zur medizinischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg. Es ist nicht zielführend, wenn einzelne Standorte Entscheidungen treffen, ohne die Gesamtversorgung zu berücksichtigen. Dafür brauchen wir Sie als Landesregierung! Die folgenden drei Punkte haben aus unserer Sicht oberste Priorität:

1. Ohne Kinderkrankenpflege geht es nicht: Wir müssen die Position der Fachkräfte in der Pflege substanziell verbessern. Nur so werden wir den Bedarf an stationärer Versorgung in der Kinderund Jugendmedizin decken können. Dazu gehören die Entlastung von administrativen Aufgaben, bessere Vergütung, ein besserer Personalschlüssel und Entwicklungs- und Aufstiegschancen für Pflegende.

2. Beendigung des Bettenabbaus in den Kinder- und Jugendkliniken: Die Kinder- und Jugendmedizin ist stark abhängig von saisonalen Faktoren und Notfalleinweisungen. Wer in diesem Bereich eine durchschnittliche Auslastung von über 75 % fordert (wie aktuell diskutiert!), muss der Bevölkerung auch sagen, dass dann in akuten Notlagen Kinder auf der Strecke bleiben werden. Wie die Feuerwehr auch nicht für ihren Einsatz bezahlt wird, so müssen gerade in der Kinder-und Jugendmedizin Vor-

82 ÄBW 02 | 2023 Schwerpunkt
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haltekosten ohne Kostendeckung oder Gewinnorientierung finanziert werden.

3. Die Reform des Vergütungssystems ist überfällig. Heutige politische Entscheidungen dürfen nicht auf Berechnungen basieren, die das aktuelle Vergütungssystem zur Basis haben. Wenn wir in fünf Jahren die Pädiatrie zwar auskömmlich finanzieren, aber dann keine Betten und Fachkräfte auf pflegerischer und ärztlicher Seite mehr zur Verfügung stehen, ist keinem geholfen. Das Motto Ihres Koalitionsvertrags, „Jetzt für morgen“, muss hier das Leitmotiv sein. Wir hoffen sehr, dass unser Anliegen Gehör findet und sich daraus kurz- und mittelfristig konkrete Maßnahmen ergeben. Wir werden weiter unter vollem Einsatz für unsere kleinen und großen Patientinnen und Patienten kämpfen. Dazu gehört es jetzt, gegen die chronische Unterfinanzierung und Benachteiligung der Kinder- und Jugendmedizin aufzustehen. Wir wünschen uns, dass Sie uns dabei unterstützen.

Unterzeichner des Offenen Briefes waren die Fachärztinnen und -ärzte sowie die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung der Universitäts-Kinderklinken Tübingen, Ulm, Heidelberg und Freiburg sowie der Kinderkliniken Aalen, Baden-Baden, Böblingen, Esslingen, Freiburg (St. Josefskrankenhaus), Freudenstadt, Friedrichshafen, Göppingen, Heidenheim, Karlsruhe, Konstanz, Lörrach, Offenburg, Pforzheim, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Singen, Stuttgart und Villingen-Schwenningen.

Fachgipfel zur Kindergesundheit

Als unmittelbare Reaktion auf den Offenen Brief der Kinderkliniken und auf die breite Berichterstattung in der Tagespresse hat das Sozialministerium unmittelbar vor Weihnachten zu einem digitalen Fachgipfel eingeladen. Der Gipfel brachte Experten und Entscheidungsträger aus Politik, Berufspolitik, dem Gesundheitssektor und aus den Gewerkschaften zusammen, um das Thema „Kindergesundheit“ zu diskutierten und pragmatische Lösungsansätze zu finden. Mit dabei: das Präsidium der Landesärztekammer Baden-Württemberg.

Dr. Wolfgang Miller, Präsident der Landesärztekammer, stellte klar, dass alles Menschenmögliche dafür getan werden müsse, den kleinen Patientinnen und Patienten schnellstmöglich zu helfen. Der einberufene Fachgipfel sei

ein Schritt in die richtige Richtung: „Die Situation für unsere kranken Kinder ist ähnlich schlimm wie in der Pandemie. Diesmal sind es nicht die Betagten, sondern die Kleinsten und die Schwächsten, die wir schützen müssen“, sagte Dr. Miller. Die Ärztekammer ist „nah dran“ am Thema Kindergesundheit und kann sicherstellen, dass ärztliches Know-how aus der Praxis in (berufs-) politische Diskurse gebührend einfließen kann. Beim Fachgipfel wurde dies mit gewährleistet durch die Teilnahme der Kammer-Vizepräsidentin Agnes Trasselli, die als Neonatologin und Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin direkten Einblick in den ärztlichen Alltag hat und beschriebene Probleme aus erster Hand kennt.

Kammerpräsident Dr. Miller thematisierte mittel- bis langfristige Maßnahmen, um die kinderärztliche und darüber hinausgehende Versorgung zu verbessern. So forderte er unter anderem mehr für die Versorgung zur Verfügung stehende Ärztinnen und Ärzte, was unter anderem über eine Erhöhung der Medizin-Studienplätze zu erreichen sei. Auch gesellschaftliche (Versorgungs-) Strukturen als Ganzes müssten krisenfester gemacht werden und bei Bedarf besser und schneller ineinandergreifen. Dr. Miller nannte hier beispielhaft die Arbeit der Enquetekommission des baden-württembergischen Landtags, die sich unter Mitwirkung der Landesärztekammer bereits mit der Verbesserung der Krisenfestigkeit der Gesellschaft beschäftigt (das ÄBW berichtete in der Januar-Ausgabe).

Wie ist es um kurzfristige Lösungsansätze bestellt? Gefragt sei Flexibilität, die Fähigkeit zu unkonventionellem Denken und das Arbeiten mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, sagte Dr. Miller. Der niedergelassene kinderärztliche Bereich sei bereits intensiv damit beschäftigt, kleine Patienten zu versorgen, und unterstütze auf diese Weise den gerade so geforderten stationären Sektor immens. Dr. Miller nutze die Gelegenheit, um all den engagierten Ärztinnen, Ärzten sowie Praxis- und Klinikteams für ihren Einsatz zu danken.

Auch die Ärztekammer könne einen wichtigen Baustein in puncto kurzfristige Lösungsansätze beisteuern – durch Informationsweitergabe und den intelligenten Abgleich von Bedarf und Angebot. Der Kammerpräsident führte dies weiter aus, indem er einmal mehr das Stellenportal „IZ-

med“ vorstellte. Das Portal wurde seinerzeit in der Coronapandemie von Sozialministerium und Kammer entwickelt, um Ärztinnen und Ärzte vor allem außerhalb der Regelversorgung für die Mithilfe beim Kampf gegen das Virus vor Ort zu gewinnen. Sogenannte Bedarfsträger wie Kliniken, Testzentren etc. konnten und können Stellenanzeigen schnell, unkompliziert und datenschutzkonform erstellen und in das Portal einstellen. Interessierte Ärztinnen und Ärzte sowie gegebenenfalls weiteres medizinisches Personal hatten und haben die Möglichkeit, über die Website der Ärztekammer auf die Anzeige zu reagieren. – Hilfesuchende und Unterstützungswillige wurden auf diese Weise rasch zusammengebracht. Auch in der aktuellen Kinder-Versorgungskrise könne sich „IZmed“ jetzt gut bewähren, sagte Dr. Miller: Wer beispielsweise in Klinik oder Praxis kurzfristig (medizinische) Unterstützung suche, könne eine Stellenanzeige ins Portal stellen. Interessenten hätten nun auch hier die Möglichkeit, mit dem Bedarfsträger in Kontakt zu treten. Dr. Miller hob hervor: Die Nutzung des Portals löse keine grundsätzlichen Probleme, helfe aber dabei, vorhandene ärztlich-medizinische Ressourcen in der aktuellen Krise möglichst optimal zu nutzen.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Fachgipfels führten mit Sozialminister Manne Lucha einen offenen und konstruktiven Diskurs. Die Landespolitik betonte, Impulse des Gipfels sehr ernst zu nehmen und in Entscheidungen einfließen zu lassen.

Online-Petition

Die Petition „Versorgung kranker Kinder sichern – Politische Versprechen halten – Kinderheilkunde stärken!“, initiiert vom Förderkreis krebskranke Kinder, fordert eine Abkehr der Gesundheitspolitik von der jahrelangen Unterfinanzierung der Kinderheilkunde. Die Petition wird nicht nur von führenden Kinderärztinnen und -ärzten unterstützt, sondern unter anderem auch vom Dachverband „Bündnis Kinder- und Jugendgesundheit“ oder der „Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland“ sowie von vielen betroffenen Familien und ehemaligen Patientinnen und Patienten.

Die Petition wurde seit ihrem Start Mitte Dezember innerhalb eines Monats bereits über 50.000 Mal unterzeichnet. Damit wird sich der Petitionsausschuss des Bundestages des Themas annehmen. Der Druck auf die Politik, die Rahmenbedingungen für die Kinderkrankenhäuser in Deutschland zu verbessern, wächst.

Die Petition kann online unterzeichnet werden.

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Nach dem dramatischen Offenen Brief an die Landesregierung war auch Prof. Dr. Christian von Schnakenburg aktiv in den „Fachgipfel Kindergesundheit“ des Sozialministeriums einbezogen. Er ist Chefarzt der Klinik für Kinder und Jugendliche des Klinikums Esslingen, Vorsitzender des Landesverbandes Leitender Kinderund Jugendärzte und Kinderchirurgen Deutschlands, langjähriges Mitglied im Ausschuss „Kinder und Jugendliche“ der Landesärztekammer und Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin. Mit ihm sprach ÄBW-Chefredakteur Dr. Oliver Erens.

Der Offene Brief löste den bereits zweiten Fachgipfel zur Kindergesundheit innerhalb von 13 Monaten in BadenWürttemberg aus.

Wie bewerten Sie das?

Prof. von Schnakenburg: Prinzipiell ist es erst mal gut, dass dieses Problem jetzt überhaupt wahrgenommen wird. Allerdings wurden die Warnungen der Pädiater aus Praxis und Klinik von der Politik seit Jahren weitgehend ignoriert. Erkennbar passiert ist außer dem Aussetzen der Sanktionen für das Nicht-Einhalten der Verordnung zur Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen in Krankenhäusern nicht viel. Damit steht uns in den Klinken aber auch nicht mehr qualifiziertes Pflegepersonal zur Verfügung. Ähnliches Flickwerk ist die Aussetzung der unteren Grenzverweildauer begrenzt auf den Januar 2023, wenngleich finanziell für die Krankenhausträger hilfreich.

Warum unternimmt die Politik nichts?

Prof. von Schnakenburg: Die politisch Verantwortlichen im Land wiederholen bei all unseren Vorstößen gebetsmühlenartig ihren Verweis auf Berlin, weil der Bund die Regelungskompetenz habe. Dabei ist die ungenügende Investitionsförderung Sache der Länder, und auch wenn Baden-Württemberg hier im Vergleich relativ gut abschneidet, bleibt sie

trotzdem zu niedrig und verstärkt die Not der Kliniken. Oder die Politiker betonen, die beklagenswerte Situation gehe auf die Seehofer’schen Reformen aus dem letzten Jahrhundert zurück. Oder die Hände seien aufgrund von Tarifverträgen gebunden.

Konkrete politische Lösungsvorschläge sind kaum zu hören. Dabei hätte die Gesundheitspolitik durchaus Stellschrauben, beispielsweise bei Ausbildungsanreizen und Kapazitätsvorgaben an den Pflegeschulen. Der Niedergang der spezialisierten Ausbildung Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in der Folge der politischen Propagierung der generalistischen Pflegeausbildung ist kaum aufzuhalten. Aber wer wirbt für die (Kinder-) Krankenpflegeausbildung?

Warum muss an der – sowieso im Ganzen nicht teuren – Kindermedizin gespart werden? Wo bleibt das viel gepriesene „Kinderland“ Baden-Württemberg, in dem „die Bedürfnisse von Kindern vorangestellt“ werden?

Wie ist die aktuelle Situation?

Prof. von Schnakenburg: Glücklicherweise scheinen sich die Atemwegsinfekte der letzten Monate – also RSV und Influenza – sowie Corona zu Beginn des Jahres etwas abgeschwächt zu haben. Die niedergelassenen Pädiaterinnen und Pädiater haben die Kliniken und Notaufnahmen in den letzten Wochen stark unterstützt, sodass wir zuletzt etwas durchatmen konnten. Aber die Pfle -

genot wird in der Pädiatrie zunehmen, eine „Pflegeinitiative“ ist nicht erkennbar. Die pädiatrische Ausbildung ist zugunsten der Generalistik weitgehend zurückgestellt, und auch Bewerbungen und Interesse an der Kinderkrankenpflege scheinen leider mangels Angebot eher rückläufig zu sein.

Wie geht es weiter?

Prof. von Schnakenburg: Es gibt endlich die Perspektive, Vorhaltekosten in der Pädiatrie aus den DRG-Erlösen abzukoppeln und bis zu 60 Prozent „pauschal“ zu vergüten. Und es wird eine – leider komplizierte – zusätzliche Vergütung für stationäre Patienten ab dem Alter von über 28 Tagen und unter 16 Jahren geben, die aber nicht an Kinderkliniken gebunden ist. Dabei sind die Vorhaltekosten gerade in der Neonatologie sehr hoch.

Die geplanten – und noch lange nicht beschlossenen – Reformen sollen schrittweise über sieben Jahre umgesetzt werden; das wird die Situation kurzfristig keinesfalls verbessern. Ich befürchte, dass die außerordentlich attraktiven Berufe in der Kindermedizin ins Abseits rutschen werden, trotz aller medialer Aufmerksamkeit der vergangenen Wochen.

Was muss jetzt geschehen?

Prof. von Schnakenburg: Wenn es uns – damit meine ich alle Verantwortlichen – nicht gelingt, Menschen für die Kinder- und Jugendmedizin zu begeistern sowie Rahmenbedingungen und Stimmung so zu gestalten, dass wir ausreichend Mitarbeitende in allen Bereichen – MFA, Pflegende, Ärztinnen und Ärzte – sichern können, wird auch in der Kindermedizin der Eindruck der „Last Generation“ vorherrschen.

Es gilt, diese Abwärtsspirale aufzuhalten und mit positiven Initiativen für die Pädiatrie zu werben. Dies ist lokal, regional, auf Landesebene und bundesweit dringend notwendig. Und es lohnt sich, Kinder sind unsere Zukunft! Familien, Kinder und Jugendliche sind die dankbarsten und fröhlichsten Patienten, die man sich vorstellen kann, und haben nicht nur statistisch die beste Lebenserwartung.

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„Die Abwärtsspirale aufhalten“
Prof. Dr. C. von Schnakenburg

Unterstützung auch von Bundesärztekammer

Auch der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, unterstützte die Klagen der Kinderkrankenhäuser. Presseöffentlich erklärte er kurz vor Weihnachten 2022: „Die Lage in den Kinderkliniken ist dramatisch. Vielerorts sind die Notaufnahmen überlastet und alle Betten auf den Stationen belegt. Selbst schwerkranke Kinder müssen in weit entfernte Krankenhäuser transportiert werden. Das alles ist nur vordergründig der aktuellen Infektionswelle bei respiratorischen Atemwegserkrankungen geschuldet. Die derzeitige Lage führt uns vielmehr besonders drastisch vor Augen, was in Deutschland bei der gesundheitlichen Versorgung von Kindern und Jugendlichen falsch läuft. Schon seit Jahren leiden unsere Kinderkliniken an akutem Personalmangel und chronischer Unterfinanzierung. Unter den Fehlanreizen des Fallzahl-abhängigen DRGSystems, das die in der Pädiatrie besonders hohen Vorhaltekosten nicht berücksichtigt, hat die Versorgung in den letzten zwanzig Jahren seit Einführung des Fallpauschalensystems in Deutschland extrem gelitten. Überlastetes Personal, sinkende Behandlungsqualität und drohende Unterversorgung sind die Folge – nicht erst in diesem Winter, sondern schon seit Jahren. Kinder und Jugendliche zahlen damit den Preis für politische Versäumnisse.“

Mit Blick auf den Reformbedarf betonte Dr. Reinhardt: „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen. Ihre gesundheitliche Versorgung ist besonders zeit- und personalintensiv. Doch trotz steigender Fallzahlen ist die Zahl der Pädiatriebetten zwischen 1991 und 2020 um rund 43 Prozent gesunken. Die Zahl der Abteilungen für Kinder- und Jugendmedizin ging im selben Zeitraum von 440 zurück auf 334. Hinzu kommt: Von den zur Verfügung stehenden Betten können viele aufgrund des Personalmangels nicht belegt werden.

Daher dürfte der aktuelle Notstand niemanden überraschen. Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister endlich die Reform der Vergütungsregeln angeht. Die gesetzlichen Neuregelungen im Krankenhauspflegeentlastungsgesetz und die Vorschläge der Regierungskommission

gehen grundsätzlich in die richtige Richtung. Unter anderem soll ein Sonderfonds eingerichtet werden, aus dem ein Aufschlag für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen in der Pädiatrie und der Kinderchirurgie berechnet werden soll. Ein besonders wichtiger Schritt ist die angekündigte Berücksichtigung der Vorhaltekosten. Aber das reicht nicht. Wir können eine gute medizinische Versorgung nur dann sicherstellen, wenn wir gleichzeitig etwas gegen den akuten Fachkräftemangel tun. Hier stehen auch die Krankenhäuser in der Pflicht. Es reicht nicht aus, ständig über fehlendes Personal zu klagen. Die Klinikträger müssen selbst aktiv werden, um die Lücken zu schließen.

Das gilt auch in der ärztlichen Weiterbildung. Mit jeder geschlossenen Kinderklinik gehen auch dringend benötigte Weiterbildungsplätze für Kinderärztinnen und -ärzte verloren. So verschärft sich der Personalmangel immer weiter.“

Für den Präsidenten der Bundesärztekammer war klar, dass der Personalmangel nicht über Nacht beseitigt werden kann: „Gefragt sind pragmatische Lösungen, die kurzfristig wirken. Wir brauchen einen ‚Sofortbonus Kinderpflege‘. Bessere Verdienstmöglichkeiten könnten Pflegekräfte in Teilzeit dazu motivieren, in eine Vollzeittätigkeit zu wechseln und Ehemalige zu einer Rückkehr in den Pflegeberuf bewegen. Gleichzeitig müssen dringend mehr Kinderkrankenpflegerinnen und -pfleger ausgebildet werden. Genügend und gut qualifiziertes Personal ist die Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung. Außerdem wäre es denkbar, Klinikmitarbeiter im Rahmen eines regionalen Personaltransfers zeitweilig bei Bedarf in anderen, besonders stark ausgelasteten Krankenhäusern einzusetzen. Wenn solche Transfers schnell und unbürokratisch möglich sind und von entsprechenden finanziellen Anreizen flankiert werden, könnte das einen Beitrag dazu leisten, Belastungsspitzen abzumildern.“

Festbeträge ausgesetzt

Seit 1. Februar sind die Festbeträge für bestimmte Fertigarzneimittel mit den Wirkstoffen Ibuprofen und Paracetamol sowie für Antibiotika, die als Zäpfchen oder in flüssiger Anwen-

dungsform vorliegen, gemäß Beschluss des GKV-Spitzenverbandes für drei Monate ausgesetzt. Nach Auskunft des Verbandes seien damit die Voraussetzungen geschaffen, dass einer weiteren Verschärfung der angespannten Versorgungslage mit Kinder-Arzneimitteln kurzfristig entgegengewirkt werden kann.

Die Aussetzung der Festbeträge betrifft insgesamt 180 Fertigarzneimittel aus zehn Festbetragsgruppen, darunter unter anderem IbuprofenSäfte, Paracetamol-Zäpfchen und Antibiotika-Suspensionen. Mit der Aussetzung werden angesichts der angespannten Versorgungslage bei den entsprechenden Kinderarzneimitteln kurzfristig Aufzahlungen, also zusätzliche Kosten, vermieden.

So werde allen Beteiligten Zeit verschafft, teilte der Verband Mitte Januar mit: Der Gesetzgeber müsse gesetzliche Vorgaben schaffen, um die bestehenden Lieferprobleme bei der Arzneimittelversorgung strukturell anzugehen. Kurzfristig der Pharmaindustrie höhere Preise zu ermöglichen, stelle keine nachhaltige Lösung dar. „Wir warnen vor der Annahme, dass internationale Pharmakonzerne ihre globalen Produktionsstandorte und Lieferprozesse nur ändern, weil gesetzlich Krankenversicherte in Deutschland künftig mit ihren Krankenkassenbeiträgen höhere Medikamentenpreise bezahlen müssen.“ Die Pharmaindustrie erhalte durch die Aussetzung Zeit, die bestehenden Produktionsund Lieferprobleme in den Griff zu bekommen. Die Aussetzung der Festbeträge sei kein Freifahrtschein für Gewinnmaximierung. Man werde genau hinschauen, wie die Aussetzung der Festbeträge wirke.

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Foto: Konstantin Yuganov –stock.adobe.com

Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen Namen und Nachrichten

Einsatz gegen Morbus Waldenström

Prof. Dr. Christian Buske, Ärztlicher Direktor des Instituts für Experimentelle Tumorforschung am Universitätsklinikum Ulm, ist mit dem internationalen Jan Gösta Waldenström Preis für seine Lebensleistung zur Verbesserung der Therapie dieser Erkrankung ausgezeichnet worden. 2013 hatte er das Europäische Konsortium für den Morbus Waldenström gegründet und seither geleitet. Er etablierte neue Therapien mit hoher Wirksamkeit und sehr guter Verträglichkeit und führte diese zur Zulassung in Europa und den USA.

Hohes Amt für Prof. Schwab

Prof. Dr. Matthias Schwab, Leiter des Dr. Margarete Fischer-Bosch-Instituts für Klinische Pharmakologie am Bosch Health Campus, ist als ordentliches Mitglied in die renommierte Wissenschaftsakademie Academia Europaea gewählt worden. Er gehört dort der Sektion „Clinical & Veterinary Science“ an. Die Akademie verfolgt die Ziele, höchstmögliche Standards in Wissenschaft, Forschung und Bildung zu setzen, transeuropäische Forschungsthemen zu identifizieren und ein besseres Verständnis der breiten Öffentlichkeit für wissenschaftliche Fragen zu fördern. Die Aufnahme erfolgt ausschließlich nach persönlicher Nominierung und anschließender Wahl durch den Rat der Akademie.

Hohe Auszeichnung für Dr. Yazdani

Dr. Babak Yazdani, Oberarzt an der V. Medizinischen Klinik der Universitätsmedizin Mannheim, ist mit dem mit 2.500 Euro dotierten Dieter-Klaus-Förderpreis 2022 der Deutschen Hypertonie Stiftung ausgezeichnet worden. In seiner Arbeit mit dem Titel „Polyvascular disease, pulse pressure and mortality“ ging er der Frage nach, wie sich Gefäßverkalkungen, die nicht ein einzelnes, sondern zwei beziehungsweise mehrere Gefäßsysteme des Körpers gleichzeitig betreffen, auf die Sterblichkeit der Betroffenen auswirken.

Wichtige Auszeichnung für Prof. Pfister

Die Deutsche Forschungsgemeinschaft hat den Kinderarzt und Molekularbiologen Prof. Dr. Stefan M. Pfister mit dem Gottfried Wilhelm Leibniz-Preis 2023 ausgezeichnet. Damit hat sie sie seine Beiträge zur Erforschung und Entwicklung neuer Diagnose- und Therapieverfahren bei kindlichen Hirntumoren gewürdigt. Es handelt sich um den wichtigsten Forschungsförderungspreis in Deutschland; er würdigt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Wissenschaftsgebiete. Das Preisgeld von je 2,5 Millionen Euro können sie bis zu sieben Jahre lang für ihre künftige Forschung verwenden. Prof. Pfister ist Abteilungsleiter am Deutschen Krebsforschungszentrum, Professor für Kinderonkologie, Oberarzt in der Abteilung Pädiatrische Onkologie, Hämatologie und Immunologie des Universitätsklinikums Heidelberg sowie Direktor des Präklinischen Programms am Hopp-Kindertumorzentrum Heidelberg.

Baden-Württembergischer Hausärztetag

Am 24. und 25. März 2023 findet am Stuttgarter Flughafen der 21. baden-württembergische Hausärztetag statt. Neben einem vielfältigen Angebot von Fortbildungen für das gesamte Praxisteam und weitere Veranstaltungen rund um die Hausarztmedizin steht die berufspolitische Diskussion im Mittelpunkt der Veranstaltung: In zwei Panels sprechen führende Verbandsvertreter mit Gästen aus Politik, Gesellschaft und Gesundheitswesen über die Zukunft, die Hausarztpraxis, den Klimawandel und starke Praxisteams.

Weitere Informationen: www.hausarzt-bw.de/haet23

Jubiläum für viamedica

Die Freiburger Stiftung „viamedica – Stiftung für eine gesunde Medizin“ beging im Dezember 2022 ihr 20-jähriges Jubiläum. Stiftungszweck ist es, eine nachhaltige Balance zwischen Medizin, Mensch und Umwelt zu erreichen. Zu den ersten Projekten zählte die Einführung von Biokost in den Kliniken, eine Informationskampagne zur Antibiotika-Resistenz, „gesundZuhause“ ein Informationsportal für gesundes Wohnen sowie „viamedica Pflege+“, ein Projekt zur Steigerung der Energieeffizienz in Pflegeheimen. Weitere Projekte wie „Klinergie2020“, „KLIK - Klimamanager für Kliniken“ oder das aktuelle von der Nationalen Klimaschutzinitiative geförderte Projekt „Klimaretter – Lebensretter“ zielen darauf ab, die Energie- und Ressourceneffizienz in Kliniken zu steigern und für Klimaschutz im Gesundheitswesen zu sensibilisieren.

Weitere Informationen: www.via-medica-stiftung.de

Zwei Millionen US-Dollar für Verbundprojekt

Um eine geeignete Therapie für die pontozerebelläre Hypoplasie Typ 2 (PCH2) zu finden, haben sich nun Forschende aus Tübingen und Freiburg mit der Elterninitiative „PCH-Familie e. V.“ zusammengeschlossen. Im Projekt „PCH2cure“ werden sie die Krankheit in den kommenden vier Jahren intensiv erforschen. Das Projekt wird mit zwei Millionen US-Dollar von der Chan Zuckerberg Initiative gefördert, wie die gemeinnützige Stiftung des FacebookGründers Mark Zuckerberg und seiner Ehefrau Dr. Priscilla Chan bekanntgegeben hat. In der aktuellen Ausschreibungsrunde ist es das einzige Projekt außerhalb der USA, das unterstützt wird.

Freiburger HypoFocal-Studie wird gefördert

Die HypoFocal-Studie des Universitätsklinikums Freiburg zu präziser Strahlentherapie bei Prostatakrebs erhält über vier Jahre 2,8 Millionen Euro vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) mit der Option auf Verlängerung um weitere vier Jahre. Statt wie bisher die gesamte Prostata gleichmäßig zu bestrahlen, werden im Rahmen der HypoFocal-SBRT-Studie zusätzlich gezielt jene Bereiche des Organs, in denen die hochpräzise Bildgebung den Tumor anzeigt, mit besonderer Intensität bestrahlt. Dadurch soll eine verbesserte, effektivere Therapie und Schonung des umliegenden Gewebes, wie Blase und Darm erreicht werden. Zudem verkürzt sich die Behandlungszeit deutlich.

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Prof. Dr. C. Buske Prof. Dr. M. Schwab Dr. B. Yazdani Foto: Universitätsklinikum Ulm Foto: Björn Hänssler für Bosch Health Campus Prof. Dr. S. Pfister Foto: M. Stark/KiTZ

Forschungspreis zur Rolle der Ärzteschaft in der Zeit des Nationalsozialismus

Herbert-Lewin-Preis ausgeschrieben

Die Ausschreibung für den Herbert-Lewin-Preis 2023 hat begonnen. Mit dem Forschungspreis werden wissenschaftliche Arbeiten prämiert, die sich mit der Aufarbeitung der Geschichte von Ärztinnen und Ärzten in der Zeit des Nationalsozialismus beschäftigen. Der HerbertLewin-Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Er kann von der Jury auf verschiedene Arbeiten aufgeteilt werden. Die nunmehr neunte Preisvergabe wird vom Bundesministerium für Gesundheit, der Bundesärztekammer, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Bundeszahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung getragen.

An der Ausschreibung teilnehmen können Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychothera-

peuten als Einzelpersonen. Aber auch Kooperationen oder Gemeinschaften von Ärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten, Studierende der Zahnoder Humanmedizin sowie Wissenschaftler an zahn- und humanmedizinischen Fakultäten oder medizinhistorischen Instituten können sich bewerben. Jede teilnehmende Person und jede Arbeitsgruppe kann jeweils eine Arbeit einreichen.

Die Arbeiten müssen in deutscher Sprache verfasst sein und können in Papierform (7-fache Ausfertigung) oder in elektronischer Form eingereicht werden.

Berücksichtigt werden ausschließlich Arbeiten, die seit dem 1. Januar 2018 erstellt oder veröffentlicht wurden. Arbeiten, die bereits bei vorherigen Ausschreibungen eingereicht wurden, können nicht erneut berück-

sichtigt werden. Einsendeschluss ist der 16. Juni 2023.

Bewerbungsanschrift: Bundesärztekammer, Bereich Menschenrechte, Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin. E-Mail: HerbertLewinPreis2023@ baek.de

Die Bewertung der eingereichten Arbeiten und die Ermittlung der Preisträger nimmt eine unabhängige Jury vor. Die Jurymitglieder wurden von den Trägerorganisationen benannt. Zudem gehören ein Vertreter des Zentralrates der Juden in Deutschland sowie ein Vertreter jüdischer Ärztinnen und Ärzte zur Jury. Namentlich sind dies: Dr. med. dent. Dr. phil. Dominik Groß, Prof. Dr. med. Volker Hess, Prof. Dr. phil. Robert Jütte, Dr. med. Petra Reis-Berkowicz, Prof. Dr. med. Leo Latasch, Prof. Dr. med. Rotem Lanzman.

KI soll fester Bestandteil des Versorgungsalltags in Gesundheit und Pflege werden

Reallabor geht an den Start

Künstliche Intelligenz (KI) soll in Baden-Württemberg in Zukunft eine stärkere Rolle in der Gesundheitsversorgung und bei der Pflege spielen. Um entsprechende Vorhaben aus der Theorie in die Praxis zu bringen, wurde Ende Oktober in Karlsruhe ein sogenanntes Reallabor eröffnet. Das Land fördert das Reallabor zum Transfer digitaler Gesundheitsanwendungen und KI ins Gesundheitswesen des FZI Forschungszentrums Informatik mit rund 2,3 Millionen Euro.

Ziel des Reallabors ist es, einen Experimentierraum für Unternehmen und weitere Akteure zu schaffen, um KI-gestützte Methoden in der Gesundheitsversorgung zu erproben. Beispiele für KI-Anwendungen sind etwa Smartphone-Apps, die dabei helfen, unter anderem die Nervenkrankheit Morbus Parkinson frühzeitig zu er-

kennen, indem Daten zu Stimme, Bewegungsverhalten, Tippmuster sowie Kontaktverhalten und Lebensstil analysiert werden. Auch intensivmedizinische Daten können mit KI analysiert werden, um eine bessere Therapie zu ermöglichen. Pflegende werden beispielsweise in der Dokumentation durch ein technisches Assistenzsystem unterstützt und haben dadurch mehr Freiräume für die Pflegebedürftigen.

Darüber hinaus wird durch das Reallabor die Produktentwicklung gefördert und notwendiges Wissen an Unternehmen, Anwenderinnen und Anwender sowie Patientinnen und Patienten vermittelt. Gebildet wird das Projektkonsortium von führenden baden-württembergischen Vertreterinnen und Vertretern aus Forschung, Versorgung, Industrie und Start-up-Szene.

Bereits im Sommer hatten die Landesärztekammer Baden-Württem-

berg und der KI-Campus bekannt gegeben, dass sie bei der Vermittlung von KI-Lernangeboten und -Kompetenzen im medizinischen Bereich eng zusammenarbeiten. Der Südwest-Ärzteschaft wird durch die Online-Fortbildungen die Möglichkeit gegeben, das Themenfeld KI zu verstehen, zu hinterfragen und mitzugestalten. Die ersten beiden zertifizierten OnlineKurse – „Dr. med. KI – Grundlagen für Ärztinnen und Ärzte“ und „Dr. med. KI – Anwendungen für Ärztinnen und Ärzte“ setzen sich aus acht beziehungsweise sechs Modulen zusammen. Für die gemeinsam von der Charité und dem KI-Campus entwickelten Kurse können jeweils zwölf Fortbildungspunkte erworben werden. Die Kurse stehen rund um die Uhr zur Verfügung und werden von den Teilnehmenden online auf dem KI-Campus absolviert.

Online-Fortbildungen mit dem Fokus auf Künstliche Intelligenz

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Insgesamt 13 Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, darunter die Bundesärztekammer, haben Mitte Dezember 2022 den „Klimapakt Gesundheit – gemeinsam für Klimaanpassung und Klimaschutz im Gesundheitswesen eintreten“ unterzeichnet. Der Pakt zielt darauf ab, den negativen gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen und das Gesundheitswesen im Sinne von Klimaschutz und Nachhaltigkeit weiterzuentwickeln.

Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt bezeichnete die Initiative als einen „dringend notwendigen organisationsübergreifenden Schulterschluss für mehr Klimaschutz“. Jetzt komme es darauf an, dass Bund und Länder alle Bereiche des Gesundheitswesens umgehend auf die Bewältigung

der Folgen des Klimawandels vorbereiten, beispielsweise auf längere und intensivere Hitzeperioden. „Wir müssen insbesondere vulnerable Gruppen wie ältere Menschen, Vorerkrankte und Kinder besser schützen. Zwingend erforderlich sind bauliche Maßnahmen zum Hitzeschutz in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen, Kitas und Schulen. Konkrete Hitzeschutzpläne müssen unter Beteiligung der Gesundheitsberufe noch vor dem nächsten Sommer in allen Kommunen entwickelt werden“, forderte Dr. Reinhardt.

Zudem verwies der Bundesärztekammer-Präsident auf weitergehende Beschlüsse des Deutschen Ärztetags. So hatte sich der 125. Deutsche Ärztetag in Berlin für ein klimaneutrales Gesundheitswesen bis zum Jahr 2030 ausgesprochen. Die Ärzteschaft for-

derte darüber hinaus, Gesundheitseinrichtungen an das Frühwarnsystem des Deutschen Wetterdienstes anzuschließen und die Bevölkerung kontinuierlich über die Intensität klimabedingter Belastungsfaktoren zu informieren.

„In der gemeinsamen Unterzeichnung des Klimapaktes unter Beteiligung des Bundesministeriums für Gesundheit, des GKV-Spitzenverbandes und der kommunalen Spitzenorganisationen liegt eine große Chance“, so Dr. Reinhardt. Über das Engagement der im Gesundheitswesen Tätigen hinaus gelte es nun, die rechtlichen Rahmenbedingungen für einen klimaneutralen und nachhaltigen Umbau des Gesundheitswesens auszugestalten und die erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.

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Haftstrafe für Weinheimer Ärztin wegen falscher Maskenatteste

Über 4.000 falsche Maskenatteste

In einem der größten Prozesse wegen falscher Maskenatteste während der Corona-Pandemie hat das Amtsgericht Weinheim Anfang Januar eine Ärztin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die angeklagte Ärztin hatte nach Überzeugung des Gerichts in 4.247 Fällen falsche Atteste zur Befreiung von der Maskenpflicht ausgestellt. Nach Medienberichten verhängte das Gericht zudem ein vorläufiges Berufsverbot und ordnete an, dass rund 28.000 Euro eingezogen werden – dabei handelt es sich um die Summe, die die Ärztin für das Erstellen der Atteste von den Empfängern verlangt hatte.

Offenbar hatten Menschen aus dem ganzen Bundesgebiet entsprechende Atteste bestellt und auch bekommen. Die 59-jährige Ärztin habe die Personen weder untersucht noch Kenntnisse über etwaige Vorerkrankungen gehabt, so die Staatsanwaltschaft. Auch Patientenakten seien nicht angelegt worden. Das Gericht ging daher eher von einem Attest-Verkauf aus als von medizinischen Maßnahmen.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sei Hintergrund der ausgestellten Atteste die politische Einstellung der Ärztin. Sie halte die gesetzlich gebotenen coronabedingten

Land unterstützt Unikliniken

Die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sehr belasteten Universitätskliniken in Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm erhalten vom Land auch im Jahr 2023 außerordentliche Finanzhilfen. Das Kabinett hat Mitte Januar eine Unterstützung von insgesamt bis zu 141 Millionen Euro zugesagt. Damit sollen die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie gemindert sowie die Auswirkungen der Pandemie auf die Zahlungsfähigkeit der vier Häuser der universitären Maximalversorgung ausgeglichen werden.

Wissenschaftsministerin Petra Olschowski sagte: „Während die Pandemie in vielen Lebensbereichen immer weniger spürbar ist, sind insbesondere die Universitätskliniken nach wie vor massiv belastet. Zur Versorgung der Bevölkerung mit hoch spezialisierten Leistungen auf universitärem Spitzenniveau halten sie besonders teure Infrastruktur und hoch qualifiziertes Personal vor.“ Finanzminister Dr. Danyal Bayaz ergänzte: „Die Unikliniken sind wesentlicher Teil der medizinischen Infrastruktur im Land. Die sichern wir mit unserer Unterstützung.“

Prof. Frederik Wenz, Sprecher des Kompetenzverbunds Universitätsmedizin Baden-Württemberg und Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Freiburg, erläuterte: „Grund für die massive Belastung der Universitätskliniken sind insbesondere die Anforderungen des Infektionsschutzes für vulnerable Einrichtungen, die erhebliche Arbeitsausfälle und damit Erlösminderungen auch bei symptomfreien Verläufen zur Folge haben. Zugleich bleibt der pandemiekonforme Krankenhausbetrieb aufgrund erforderlicher Schutzmaßnahmen auch 2023 deutlich teurer als der Krankenhausbetrieb vor Pandemie. Erschwerend kommt hinzu, dass vonseiten der Kostenträger seit Juli 2022 für Erlösausfälle und Mehrkosten z. B. für Schutzmaterialien, Testungen und die parallele Behandlung und Unterbringung Covid-positiver und -negativer Patienten keine Ausgleichsleistungen mehr gewährt werden.“

Bereits im Frühjahr 2020 hatte das Land den vier Universitätskliniken in Trägerschaft des Landes zur Pandemiebewältigung und zum Ausbau

Einschränkungen für unangemessen und verfassungswidrig. So habe sie sich wiederholt gegen die Pflicht zum Tragen eines Mundschutzes öffentlich auf Demonstrationen und in YouTubeVideos ausgesprochen. Vor Gericht hat sie dies zugegeben.

Die Staatsanwaltschaft hatte dreieinhalb Jahre Haft und ein dreijähriges Berufsverbot für die Ärztin gefordert. Sie sah den Tatbestand des „Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ voll erfüllt. Das Urteil des Gerichts geht ihr nicht weit genug und sie hat es angefochten: Um eine härtere Strafe zu erwirken, hat sie Berufung zum Landgericht eingelegt.

von Intensivkapazitäten einen Finanzrahmen von insgesamt bis zu 605 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Dieser Topf, aus dem die Kliniken bis Ende 2022 rund 380 Millionen Euro in Anspruch genommen haben, ist auch Grundlage für die Unterstützung in 2023. Der bewilligte Finanzrahmen soll die Abdeckung des pandemiebedingten Liquiditätsbedarfes der Unikliniken sicherstellen, auch hatten die Kliniken 2020 hieraus 77 Millionen Euro Zuschüsse für pandemienotwendige Investitionsmaßnahmen erhalten.

Für die Jahre 2020 und 2021 wurde den Kliniken nach Aufstellung der jeweiligen Jahresabschlüsse im Folgejahr jeweils ein Landeszuschuss von insgesamt 180 Millionen Euro für beide Jahre bewilligt, um pandemiebedingte Belastungen abzudecken, die nicht anderweitig finanziert werden können. Auch für das Jahr 2022 ist eine solche nachträgliche Zuschussbewilligung vorgesehen. Die darüber hinaus bereitgestellte Liquiditätsunterstützung ist grundsätzlich wieder an den Landeshaushalt zurückzuführen.

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Foto: cameravit –stock.adobe.com
Bis zu 141 Millionen Euro um wirtschaftliche Folgen der Pandemie zu mindern

Daten aus dem Rettungswagen landen direkt im Klinik-Informationssystem

Digitale Notaufnahme

Der Rettungswagen rast mit dem Patienten, der Patientin in die Notaufnahme des nächsten Krankenhauses. Im Idealfall ist das diensthabende Personal dort bereits über den Zustand des oder der Betroffenen informiert und hat alles Notwendige vorbereitet, um sofort aktiv zu werden.

Doch leider ist es nicht immer so. Vieles geht heute noch telefonisch: Sanitäter rufen in der Klinik an, dort werden die Informationen in die Notaufnahme und an Ärztinnen und Ärzte weitergeleitet, mit dem Risiko, dass in der Eile nicht alles übermittelt oder sogar falsch verstanden wird.

„Dazu haben wir früher einen Durchschlag vom handgeschriebenen Protokoll des Notarztes, der Notärztin erhalten, zum Teil in schwer lesbarer Handschrift“, ergänzt Prof. Dr. Bernhard Kumle, Direktor der Klinik für Akut- und Notfallmedizin im Schwarzwald-Baar-Klinikum, dem fünftgrößten Krankenhaus in Baden-Württemberg mit jährlich 50.000 Notfällen.

„Waren trotz mündlicher Übergabe noch Informationen nötig, konnten jene aus dem Protokoll kaum ausgewertet werden. Und um sie an allen Stellen der Klinik zur Verfügung zu stellen, mussten sie eingescannt werden. Das ist bei der Masse an Patienten zeitnah nicht möglich.“

EKG-Aufzeichnungen wurden per Fax übermittelt und eingescannt – all das verzögerte die dringend notwendige Behandlung. Auch machen Sanitäter mitunter Bilder vom Unfall als Information für den Unfallchirurgen oder fotografieren Medikamentenpläne. „Die Bilder nutzen nichts, wenn sie nicht ins klinikeigene System übertragen werden“, sagt der Mediziner.

Unfall, Herzinfarkt, Aortenriss – im Notfall zählt jede Minute. Wenn man im Krankenhaus jetzt erst handgeschriebene Notizen des Rettungsteams entziffern und einscannen muss, geht wertvolle Zeit verloren. Anders im SchwarzwaldBaar-Klinikum in Villingen-Schwenningen: Hier landen die Daten aus dem Rettungswagen direkt im Klinik-Informationssystem.

„Im heutigen digitalen Zeitalter ist dieses Vorgehen völlig obskur.“ Beim Hersteller seines Klinik-Informationssystems (KIS) stieß er mit seiner Kritik auf offene Ohren. Der Weg zu einer digitalen Lösung war geebnet.

Stringent vorangetrieben

Mit Erfolg: Innerhalb von knapp drei Jahren schaffte es das SchwarzwaldBaar-Klinikum so, diese Prozesse komplett zu digitalisieren. „Ohne Corona wäre es vermutlich sogar noch schneller gegangen“, sagt Patrick Eder, der die Einführung als Innovationsmanager des Zentrums für Telemedizin Bad Kissingen (ZTM) koordinierte. „Die Herausforderung dabei war, dass wir mehrere Partner an einen Tisch bekommen mussten, sektorenübergreifend oder sogar mit unterschiedlichen Interessen“, betont er und lobt: „Das hat hervorragend funktioniert; das Klinikum mit Prof. Kumle hat den Transformationsprozess stringent vorangetrieben.“ Eingebunden waren der Hersteller des KIS sowie mehrere Rettungsdienste mit zwei verschiedenen digitalen Anbietern, deren Systeme nahtlos zusammengeführt werden mussten.

Stufenweise vorgegangen

„Wichtig war, nicht alles auf einmal umzustellen, sondern stufenweise vorzugehen. So konnten sich die Be -

teiligten in die neuen Prozesse einarbeiten, Fehler wurden vermieden“, erklärt Eder. Der erste Schritt war die Anschaffung von Tablet-Computern im Rettungswagen. Hier werden Daten wie Vitalparameter direkt eingegeben. Mit dem Gerät kann man ein EKG übermitteln und Fotos machen. „Anfangs haben wir die Protokolle noch im Rettungswagen ausgedruckt“, berichtet Ralf Hirt, Rettungsdienst-Leiter beim Deutschen Roten Kreuz in Villingen-Schwenningen. Im Klinikum wurden sie dann eingescannt.

Seit Februar 2021 ist dieser Zwischenschritt nicht mehr nötig: Dank einer neuen Schnittstelle kommuniziert das Tablet jetzt direkt mit der Notaufnahme-Software; die Patientendaten und die medizinischen Daten landen ohne Umwege automatisiert im KIS. Damit war das Schwarzwald-Baar-Klinikum eines der ersten Krankenhäuser, in denen der Rettungswagen herstellerunabhängig digital mit der Klinik-Software vernetzt ist. Informationen wie die Verdachtsdiagnose, Vitaldaten, Umstände des Unfalls und EKG-Ergebnisse sind mit einem Knopfdruck abrufbar und erscheinen auf einem Computer sowie einem anonymisierten Bildschirm in der Notaufnahme.

Den Patientinnen und Patienten wird eine Dringlichkeitsstufe in den Ampelfarben zugeordnet, diensthabende Ärztinnen und Ärzte werden

90 ÄBW 02 | 2023 Vermischtes
50.000 Notfälle werden pro Jahr im Schwarzwald-Baar Klinikum eingeliefert; vorab erhalten Prof. Dr. B. Kumle und sein Team bereits wichtige Patientendaten Fotos: Schwarzwald Baar-Klinikum / Carolin Jacklin

automatisch telefonisch informiert. Sie erhalten bereits Angaben über den Allgemeinzustand des oder der Betroffenen und erfahren minutengenau die voraussichtliche Ankunftszeit des Rettungswagens. „Die KrankenhausAkten können im KIS schon angelegt, Barcodes ausgedruckt werden, während der Patient, die Patientin noch unterwegs ist“, fügt Prof. Kumle hinzu. „Das spart fünf bis zehn wertvolle Minuten. Wenn der Rettungswagen ankommt, ist alles vorbereitet.“ Und er betont: „Das ist vor allem bei kritischen Fällen, wo es auf die Zeit ankommt, ein deutlicher Erfolg!“ Weitere Vorteile seien die hohe Qualität der Dokumentation, zudem seien Informationsverluste praktisch ausgeschlossen. „Die Digitalisierung ist für uns von unschätzbarem Vorteil“, resümiert er.

Kein Hexenwerk

Der Zeitaufwand für die Einarbeitung hielt sich in Grenzen: Das ZTM schulte ausgesuchte Mitarbeitende in der Klinik, die das Wissen intern weitergaben. Die Schulungen dauerten anderthalb bis zwei Stunden. „Das System ist kein Hexenwerk, und vieles lernt man dann in der Routine“, berichtet Eder. Innerhalb weniger Wochen hatten sich Rettungsdienste und Klinik auf die neuen Prozesse eingestellt. Wertvoll war für Eder der enge Kontakt zu den Anwendern, denn im Alltag zeigte sich, wo man nachbessern musste. So informiert der Rettungswagen beispielsweise das Klinikum, ob der Patient, die Patientin eine infektiöse Krankheit hat. „Im KIS wurde aber nicht ‚ja‘ oder ‚nein‘ angezeigt, sondern ‚true‘ oder ‚false‘. Um

das zu korrigieren, haben wir eng mit unseren Technologiepartnern zusammengearbeitet“, erzählt Eder.

„Wenn die Übertragung nicht funktionierte, mussten wir herausfinden, warum die Daten nicht ankommen“, beschreibt Prof. Kumle. „Liegt das Problem am Server oder an der Schnittstelle? Blockiert die Firewall die Übertragung?“. Beide loben, dass alle Beteiligten bereit waren, sich zeitnah zusammenzusetzen. „Innerhalb einer Woche waren die Fehler ausgebügelt“, konstatiert der Arzt.

Datenschutz ist keine Hürde

Der Datenschutz ist bei der digitalen Umstellung stets gewährleistet; die Datenschutz-Beauftragten der beteiligten Institutionen und oft auch die Landesdatenschützer sind im Boot.

„In der Notfallsituation selbst ist keine explizite Datenschutzerklärung notwendig“, erklärt Eder. „Der oder die Betroffene würde ja Schaden nehmen,

wenn er oder sie erst ausführlich aufgeklärt werden oder gar eine Datenschutzerklärung unterschreiben müsste und dadurch Zeit verloren ginge.“ In der Notaufnahme rufen die Mitarbeitenden den jeweiligen Patienten, die jeweilige Patientin auf und bestätigen per Knopfdruck, dass die richtigen Daten in die KrankenhausFallakte übernommen wurden. Die eigentliche Datenschutzvereinbarung muss das Klinikum im Nachgang unterschreiben lassen.

Neue Optionen am Horizont

Die Schnittstelle zwischen Rettungswagen und KIS lässt sich problemlos in andere Häuser implementieren und ist laut Eder inzwischen bei zwei Drittel der Notaufnahmen in Deutschland etabliert. „Wenn die Rettungsdienste bereits mit Tablets arbeiten, reichen wenige Wochen, um die Klinik damit zu vernetzen“, betont er. „Die Kosten sind überschaubar. Außerdem bietet das KrankenhausZukunftsgesetz (KHZG) die einmalige Chance, die Digitalisierung und Vernetzung fördern zu lassen.“

Die Entwicklung schreitet ständig weiter voran: In ausgewählten Pilotregionen wird erprobt, wie sich Daten von Hausärzten und Kardiologen, die Patienten in die Notaufnahme geschickt haben, ins KIS einspeisen lassen. „Und derzeit arbeiten wir daran, dass Daten zu den Patientinnen und Patienten, wie der letzte Entlassungsbrief, am Einsatzort von der Klinik abgefragt werden können“, skizziert Eder die nächste Innovation.

Fehlzeiten-Analyse zeigt Anstieg um 48 Prozent bei Depressionen und Angststörungen

Psychische Erkrankungen erhöhen Fehltage

In Baden-Württemberg sind die Fehltage im Job im dritten Quartal wieder deutlich gestiegen. Nach einer aktuellen Auswertung aller Krankmeldungen der DAK-Gesundheit kletterte der Krankenstand von 3,0 Prozent auf 4,1 Prozent. Damit fehlten von 1.000 Beschäftigten im Südwesten von Juli bis September täglich durchschnittlich 41 bei der Arbeit.

Hauptverantwortlich hierfür waren psychische Erkrankungen wie Depressionen oder Angststörungen. Die Ausfalltage stiegen hier um 48 Prozent gegenüber dem zweiten Quartal an und erreichen einen neuen Jahreshöchststand. Auch Muskel-Skelett-Erkrankungen wie Rückenleiden stiegen um 41 Prozent und Atemwegserkrankungen um 29 Prozent

an. Zusammen entfielen auf diese drei Diagnosegruppen jeder zweite Fehltag im Land. Die Fehlzeiten aufgrund von Corona gingen dagegen weiter zurück. Ihr Anteil am gesamten Krankenstand betrug im dritten Quartal lediglich 3,8 Prozent nach 7,0 Prozent im zweiten und 11,9 Prozent im ersten Quartal.

ÄBW 02 | 2023 91 Vermischtes
Anja Rech
NewHealth.guide
Klinikdirektor Prof. Dr. B. Kumle Nachdruck aus dem Magazin
(www.newhealth.guide), mit freundlicher Genehmigung.

Wer eine rechtliche Betreuerin oder einen Betreuer hat, kann nicht mehr selbst entscheiden. Die Annahme ist zwar immer noch weit verbreitet, aber falsch. Rechtliche Betreuung ist ein flexibles Rechtsinstrument zur Unterstützung von Erwachsenen, die aufgrund einer Krankheit oder Behinderung ihre rechtlichen Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht (mehr) selbst besorgen können. Seit dem 1. Januar 2023 gilt ein neues, grundlegend reformiertes Betreuungsrecht, das stärker als bisher die Selbstbestimmung betreuter Menschen und ihre Wünsche in den Mittelpunkt des Betreuerhandelns stellt (§ 1821 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)).

Leider ist in der Öffentlichkeit auch 30 Jahre nach Einführung der rechtlichen Betreuung immer noch die falsche Vorstellung verbreitet, dass die Bestellung eines Betreuers beziehungsweise einer Betreuerin eine Entmündigung der betroffenen Person zur Folge hat. Die Einrichtung einer Betreuung hat jedoch keinen Verlust der Einwilligungsfähigkeit der betreuten Person in gesundheitlichen Angelegenheiten zur Folge, und zwar auch dann nicht, wenn die Gesundheitssorge zum Aufgabenkreis gehört. Aus der Tatsache, dass eine Betreuerin beziehungsweise ein Betreuer für den Aufgabenbereich der Gesundheitssorge bestellt ist, dürfen Ärztinnen und Ärzte dementsprechend nicht ohne Weiteres schließen, dass die Patientin oder der Patient einwilligungsunfähig ist. Ob eine Person noch selbst in eine medizinische Maßnahme einwilligen kann oder nicht, obliegt allein der ärztlichen Beurteilung im konkreten Einzelfall. Kann die Person noch selbst einwilligen, ist der oder die Behandelnde verpflichtet, ihre Einwilligung einzuholen, nicht die der Betreuerin oder des Betreuers. Diese wichtigen Grundsätze sind so im Behandlungsvertragsrecht normiert.

Der neue § 1821 BGB stellt klar, dass rechtliche Betreuung in erster Linie eine Unterstützung der betreuten Person bei der eigenständigen Regelung ihrer Angelegenheiten gewährleisten soll und der Betreuer oder die Betreuerin das Mittel der Stellvertre -

tung nur einsetzen darf, soweit es erforderlich ist. Die Betreuerin oder der Betreuer muss also vorrangig alles unternehmen, um die betreute Person dabei zu unterstützen, ihren individuellen Wünschen für ihre Lebensgestaltung zur Geltung zu verhelfen, das heißt selbst die konkret anstehende Entscheidung zu treffen und, falls umsetzbar, eigenständig eine Willenserklärung abzugeben oder eine Einwilligung in eine medizinische Behandlung zu erklären. Eine solche Unterstützung kann ganz verschieden aussehen: In manchen Fällen reicht es aus, der betreuten Person die für ihre Entscheidung notwendigen Informationen in adressatengerechter Form zur Verfügung zu stellen. In anderen Fällen benötigt sie vielleicht eine persönliche Beratung und Hilfe bei der eigenen Entscheidung sowie bei deren Umsetzung.

Diese Grundsätze haben praktische Relevanz für den ärztlichen Alltag. Von Betreuern und Betreuerinnen wird aus der Praxis immer wieder berichtet, dass mitunter in medizinischen Behandlungssituationen auf die in jedem Fall gebotene Aufklärung von rechtlich betreuten Patientinnen und Patienten verzichtet und ausschließlich mit der Betreuerin oder dem Betreuer gesprochen wird. Dahinter steht die Fehlvorstellung, mit der Einwilligung der Betreuerin oder des Betreuers rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

Das neue Recht stellt außerdem klar, dass andere Hilfen wie rein tatsächliche Unterstützungsleistungen auszuschöpfen sind, bevor eine Be -

treuerbestellung in Betracht kommt. Diese Stärkung des Prinzips der Subsidiarität rechtlicher Betreuung wirkt sich auch auf die ärztliche Praxis aus. Jede Ärztin und jeder Arzt, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege oder des Sozialdienstes der Krankenhäuser müssen zunächst nach einer Unterstützungsmöglichkeit ohne rechtliche Betreuung suchen. Liegt eine Vorsorgevollmacht vor oder kann die betroffene Person noch eine erteilen? Zu beachten ist auch der neue § 1358 BGB, der in akuten Krankheitssituationen ein auf höchstens sechs Monate befristetes gesetzliches Ehegattennotvertretungsrecht in gesundheitlichen Angelegenheiten begründet und im Einzelfall eine Betreuungsanregung bei Gericht entbehrlich machen kann. Zu prüfen ist auch, ob ein Problem bei der weiteren Versorgung einer Patientin oder eines Patienten durch das Entlassmanagement des Krankenhauses gelöst werden kann, ohne dass es einer Betreuerbestellung bedarf.

Ferner verbessert die Reform die Qualität der beruflichen Betreuung durch Einführung eines Mindeststandards für den Zugang zum Betreuerberuf. Seit dem 1. Januar 2023 müssen sich alle beruflichen Betreuerinnen und Betreuer registrieren lassen und dafür unter anderem ihre Sachkunde nachweisen, die auch grundlegende Kenntnisse über betreuungsrelevante Erkrankungen und Behinderungen beinhaltet.

92 ÄBW 02 | 2023 Arzt und Recht aktuell
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Mehr Selbstbestimmung für rechtlich betreute Personen
Grundlegend reformiertes Betreuungsrecht

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Zertifiziert durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg und Bezirksärztekammer Südbaden

Was beinhaltet die Weiterbildung:

Die neue Zusatzweiterbildung Sexualmedizin umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz mit zumindest psychosomatischer Grundversorgung das Erkennen, sowie die Behandlung, Prävention und Rehabilitation von sexuellen Störungen. Thematisiert werden sexuelle Funktion, das sexuelle partnerschaftliche Erleben und Verhalten sowie die geschlechtliche Identität. Oft treten diese Störungen infolge von psychischen oder somatischen Krankheiten und/oder deren Behandlung auf. Sexuelle Traumata bewirken zudem häufig sexuelle Störungen und partnerschaftliche Probleme.

Weiterbildungsberechtigte Dozenten:

Prof. Dr. med. D. Richter

FA für Frauenheilkunde und Geburtshilfe, Psychotherapie – Paar- und Familientherapie

Sexualmedizin – Sexualtherapie

Praxis für Sexualmedizin und Sexualtherapie, Wirthstraße 9, Freiburg i. Br.

Senior Professional DGSMTW

www.prof-richter.de

E-Mail: info@prof-richter.de

Dr. med. Daniela Wetzel-Richter

FÄ f. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

FÄ f. Allgemeinmedizin, Psychotherapie Sexualmedizin, Sexualtherapie

Ltd. Oberärztin Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Kliniken des Landkreises Lörrach GmbH Vorstandsmitglied DGSMTW

www.wetzel-richter.de E-Mail: praxis@wetzel-richter.de

Franz Karl Hausmann

FA f. Psychiatrie und Psychotherapie

FA f. Psychosomatische Medizin

Sexualmedizin Reha-Wesen

Ltd. Arzt der Fachklinik Haus Renchtal, Sprecher Sektion Sexualmedizin DGPM, Vorstandsmitglied DGSMTW

Schlossbergstraße 65, 77876 Kappelrodeck

E-Mail: Fraha@oms.de

Die Weiterbildungsberechtigten haben über 20 Jahre Erfahrung im Bereich der Sexualmedizin und Sexualtherapie sowie der Durchführung von Sexualmedizincurricula.

Termine:

(Basiskurs)

Der erste Wochenkurs entspricht dem „Basiskurs“. Teilnehmer*innen, die Basiskurse in  anderen Organisationen gemacht haben, können sich ab der 2. Woche anmelden.

Mit der Weiterbildung kann schon vor der FA-Prüfung begonnen werden.

Inhalte der Zusatzweiterbildung Sexualmedizin:

• 120 Stunden Weiterbildung in Theorie

• 120 Stunden Fallseminare unter Supervision

• 10 dokumentierte und regelmäßig im Stundenverhältnis 4:1 supervidierte und abgeschlossene sexualmedizinische Behandlungsverläufe, davon 5 unter Einbeziehung des Partners.

• 50 Std. Selbsterfahrung

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Eine Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung, zusätzlich 80 Std. Kurs Weiterbildung in psychosomatischer Grundversorgung oder Zusatzweiterbildung Psychotherapie oder Psychoanalyse.

Theorie, Fallseminare und Selbsterfahrung sind in die 5 Kurswochen integriert. 2 Wochenenden á 20 Stunden Fallseminare unter Supervision werden während des 2-jährigen Kurses noch festgelegt.

Tagungsort: Freiburg Caritas Tagungszentrum, www.caritas-tagungszentrum.de Wintererstraße 17–19 · 79104 Freiburg im Breisgau Tel. 0761 200 1725

Anmeldung und Zimmerbuchung über: www.medico-seminare.de E-Mail: info@medico-seminare.de Tel. 061969200920

Tagungspauschale: enthält Raummiete, Kaffeepausen am Vor- und Nachmittag, Mittagessen (3gängiges Menü)

Inhaltliche Fragen: E-Mail: info@prof-richter.de | praxis@wetzel-richter.de

Anzeige TERMIN THEMA ORT VERANSTALTER
21. 04.
– 22. 09.
– 26. 04. 2024
– 27. 09. 2024
17. – 23. 09. 2022 50 UE
15. –
2023 50 UE 16.
2023 50 UE 20.
50 UE 21.
50 UE

Zum Gedenken

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen Dr.

Landesausschuss Ärzte/Krankenkassen

Geschäftsstelle:

Albstadtweg 11

70567 Stuttgart (Möhringen)

Telefon (07 11) 78 75-33 92

Fax (07 11) 78 75-32 74

Beschlüsse des Landesausschusses

Die Kassenärztliche Vereinigung

Baden-Württemberg hat nach Maßgabe der vom gemeinsamen Bundesausschuss erlassenen

Bedarfsplanungs-Richtlinie im

Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen den Bedarfsplan über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung aufgestellt. Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg nach § 90 SGB V (Landesausschuss) beschließt auf der Grundlage des Bedarfsplans über den Stand der vertragsärztlichen Versorgung. Er ordnet unter anderem Zulassungsbeschränkungen an oder hebt diese auf.

Die Beschlüsse des Landesausschusses vom 1. März 2023 werden nach der Nichtbeanstandung des Sozialministeriums umgehend

auf der Homepage der Kassenärztlichen Vereinigung BadenWürttemberg amtlich bekanntgegeben unter

www.kvbawue.de/praxis/ vertraege-recht/ bekanntmachungen/ landesausschuss/.

Im Rahmen einer Berichterstattung werden Sie diese zudem voraussichtlich im Aprilheft des Ärzteblatts Baden-Württemberg finden.

Wir weisen allerdings darauf hin, dass es sich bei der Veröffentlichung im Ärzteblatt BadenWürttemberg ausschließlich um eine Berichterstattung handelt, weshalb es vorkommen kann, dass die Bewerbungsfristen kurze Zeit nach Erscheinen des Ärzteblatts ablaufen. Wir verweisen daher auf unsere oben genannte Homepage, wo die amtliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Landesausschusses umgehend nach der Nichtbeanstandung des Sozialministeriums erfolgt.

Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Fristen aus der Bekanntmachung auf unserer Homepage maßgeblich sind.

98 ÄBW 02 | 2023 Bekanntmachungen
med. Inge Neumann-Stahl, Emmendingen * 31. 08. 1922 † 15. 02. 2020 Dr. med. Werner Hensel, Heidenheim an der Brenz * 20. 06. 1945 † 17. 11. 2022 Dr. med. Franz Pietzcker, Bodnegg * 21. 08. 1939 † 19. 11. 2022 Stephan Brockenauer, Weinheim * 02. 11. 1985 † 21. 11. 2022 Dr. med. Johann Disselhoff, Ortenberg, Baden * 20. 06. 1943 † 23. 11. 2022 Dr. med. Benno Winker, Stuttgart * 25. 02. 1936 † 23. 11. 2022 Venuwatt Chidpungtam, Ulm * 25. 05. 1946 † 24. 11. 2022 Dr. med. Kirsten Seitz, Pforzheim * 09. 06. 1953 † 28. 11. 2022 Dr. med. Christian Appel, Biberach * 24. 01. 1960 † 29. 11. 2022 Dr. med. Heidi Grehn, Engen * 24. 08. 1939 † 29. 11. 2022 Dr. med. Reimar Ziegler, Karlsruhe * 17. 02. 1933 † 29. 11. 2022 Michael Mielniczek, Pforzheim * 19. 09. 1960 † 05. 12. 2022 Maximilian Müller, Stutensee * 02. 05. 1943 † 05. 12. 2022 Dr. med. Klaus Neikes, Hechingen * 08. 01. 1931 † 06. 12. 2022 Steffen Schwarz, Heppenheim * 16. 12. 1971 † 07. 12. 2022 Dr. med. Christa Schreiber, Karlsruhe * 21. 01. 1936 † 09. 12. 2022 Dr. med. Wilfried Sondern, Zimmern * 20. 04. 1939 † 09. 12. 2022 Dr. med. Dieter Renner, Hilzingen * 04. 07. 1956 † 10. 12. 2022 Hanne Roth, Waiblingen * 15. 07. 1944 † 10. 12. 2022 Dr. med. univ. Christiane Schaan, Asperg * 10. 09. 1937 † 10. 12. 2022 Dr. med. Thomas Körnig, Esslingen am Neckar * 04. 02. 1935 † 11. 12. 2022 Dr. med. Birgit Bulau-Gust, Langenau * 05. 04. 1943 † 12. 12. 2022 Bernhard Gieringer, Gundelfingen * 13. 03. 1952 † 13. 12. 2022 Dr. med. Volker Kleinschmidt, Riegel * 31. 07. 1945 † 14. 12. 2022 Dr. med. Helmut Riedel, Titisee-Neustadt * 27. 08. 1943 † 14. 12. 2022 Dr. med. Hans-Jürgen Viardot, Kleines Wiesental * 31. 10. 1938 † 15. 12. 2022 Hartmut Erber, Pforzheim * 21. 01. 1952 † 16. 12. 2022 Dr. med. Uwe Heink, Wittnau * 09. 11. 1936 † 16. 12. 2022 Dr. med. Julian Schwarz, Heidelberg * 01. 07. 1963 † 17. 12. 2022 Dr. med. Baldung Gärtner, Heilbronn * 02. 11. 1944 † 19. 12. 2022 Dr. med. Rüdiger Frank, Tübingen * 03. 04. 1944 † 20. 12. 2022 Dr. med. Lothar Mayer, Neckargemünd * 17. 05. 1931 † 20. 12. 2022 Peter Rau, Kirchzarten * 12. 03. 1953 † 21. 12. 2022 Dipl.-Med. Adelheid Laubisch, Glottertal * 06. 09. 1948 † 22. 12. 2022 Dr. med. Heinz-Josef Kohle, Bad Wildbad * 23. 12. 1936 † 23. 12. 2022 Richard Steck, Beilstein * 26. 12. 1944 † 25. 12. 2022 Dr. med. Hans-Christian Seifert, Stuttgart * 10. 06. 1969 † 26. 12. 2022 Prof. Dr. med. Ortwin Leder, Buggingen * 21. 08. 1927 † 30. 12. 2022 Dr. med. Ingrid Lösel, Freiburg * 06. 09. 1936 † 03. 01. 2023

Landesärztekammer

Baden-Württemberg

Geschäftsstelle:

Jahnstraße 40

70597 Stuttgart (Degerloch)

Telefon (07 11) 7 69 89-0

Fax (07 11) 7 69 89-50

Weitere Infos unter www.laek-bw.de

Berichtigung Satzung zur Änderung der WBO vom 12.10.2022

Bei der Veröffentlichung der Satzung zur Änderung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 12. Oktober 2022 in der Dezemberausgabe des Ärzteblattes Baden-Württemberg (Seiten 852-864) wurden für das Gebiet Psychosomatische Medizin und  Psychotherapie unter § 1 Buchstabe g) (Seite 860) der Änderungssatzung versehentlich einige Weiterbildungsinhalte nicht abgedruckt.

Nachstehend wird der aktuelle Satzungstext des Gebietes Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, in dem die von der Vertreterversammlung beschlossenen Änderungen eingearbeitet sind, abgedruckt.

Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Facharzt/Fachärztin für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie (Psychosomatiker und Psychotherapeut/Psychosomatikerin und Psychotherapeutin)

Gebietsdefinition Das Gebiet Psychosomatische Medizin und Psychotherapie umfasst die Erkennung, psychosomatisch-medizinische und psychotherapeutische Behandlung, Prävention und Rehabilitation von Krankheiten und Leidenszuständen, an deren Verursachung und Chronifizierung psychosoziale, psycho-somatische und somato-psychische Faktoren einschließlich dadurch bedingter körperlich-seelischer Wechselwirkungen maßgeblich beteiligt sind.

Weiterbildungszeit 60 Monate Psychosomatische Medizin und Psychotherapie unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon • müssen 12 Monate in anderen Gebieten der somatischen Patientenversorgung abgeleistet werden - können zum Kompetenzerwerb bis zu 12 Monate Weiterbildung in Psychiatrie und Psychotherapie und/oder Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie erfolgen

Weiterbildungsinhalte der Facharztkompetenz

Kognitive und Methodenkompetenz

Kenntnisse

Handlungskompetenz

Erfahrungen und Fertigkeiten

Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für Abschnitt B unter Berücksichtigung gebietsspezifischer Ausprägung

Spezifische Inhalte der Facharztweiterbildung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Übergreifende Inhalte der Facharztweiterbildung Psychosomatische Medizin und Psychotherapie

Wesentliche Gesetze und Richtlinien, insbesondere hinsichtlich Patientenrechte, Behandlung, Unterbringung und Betreuung

psychisch Kranker

Krankheitslehre und Diagnostik

Richtzahl

Theorie in Krankheitslehre und Diagnostik in Stunden 120

Psychosomatische und psychotherapeutische Anamnese und Befunderhebung, ggf. unter Einbeziehung der Familie und der sozialen Situation einschließlich der Erfassung des psychopathologischen Befundes und der Erkennung seelisch-körperlicher Wechselwirkungen bei psychischen und somatischen Erkrankungen und Störungen, z. B. onkologische, neurologische, kardiologische, orthopädische und rheumatische Erkrankungen sowie Stoffwechselund Autoimmunerkrankungen, davon

- Untersuchungen mit unmittelbarem Bericht im Konsiliar- und Liaisondienst

Konzepte der psychosomatischen Medizin

ÄBW 02 | 2023 99 Bekanntmachungen
Wissenschaftlich begründete Gutachtenerstellung 3
40

Kognitive und Methodenkompetenz

Ätiologie und Chronifizierung psychischer und psychosomatischer Störungen und Erkrankungen

Konzepte der psychosozialen Belastungen und der Lebensqualität bei somatischen Störungen

Konzepte der Bewältigung von somatischen Störungen und Erkrankungen einschließlich spezieller Verfahren der Diagnostik bei seelisch-körperlicher Wechselwirkung

Psychopathologie, psychiatrische Nosologie, Neurobiologie, Genetik und Epigenetik der psychischen und psychosomatischen Störungen

Verhaltensdiagnostik, Psychodynamik und Gruppendynamik, Lernpsychologie, psychodiagnostische Testverfahren

Generationsübergreifende neurobiologische und psychologische Entwicklungskonzepte, Psychotraumatologie und Bindungstheorie

Psychosomatische und psychotherapeutische Untersuchungen einschließlich psychopathologischer Befunde und deren standardisierter Erfassung, davon

ENTWEDER

- dokumentierte Untersuchungen im psychodynamischen / tiefenpsychologischen Verfahren, z. B. psychodynamisches Erstinterview, tiefenpsychologisch-biographische Anamnese, strukturierte Interviews einschließlich Testdiagnostik, davon können bis zu 20 Untersuchungen in der jeweils anderen Grundorientierung erbracht werden

ODER

- dokumentierte Untersuchungen im verhaltenstherapeutischen Verfahren, z. B. strukturierte Interviews, Testdiagnostik und Verhaltensanalyse, davon können bis zu 20 Untersuchungen in der jeweils anderen Grundorientierung erbracht werden

ODER

- dokumentierte Untersuchungen im Verfahren der systemischen Therapie, z. B. strukturiertes systemisches Interview im Ein- und Mehrpersonensetting zur Diagnostik von interaktionellen Mustern, Beziehungsdynamiken, Ressourcen und Lösungskompetenzen im relevanten System, einschließlich Genogramm und Testdiagnostik, davon können bis zu 20 Untersuchungen in der jeweils anderen Grundorientierung erbracht werden

Konfliktlehre, Ich-Psychologie, Strukturtheorie, Objektbeziehungstheorie, Selbstpsychologie, Mentalisierungstheorie

Sozialpsychologie, Lernpsychologie, Kognitionspsychologie sowie allgemeine und spezielle Verhaltenslehre

Therapie psychosomatischer Störungen und Erkrankungen

Wissenschaftlich anerkannte Psychotherapieverfahren und -methoden, insbesondere psychodynamisch/tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie und systemische Therapie

Konzepte der Psychoedukation und der supportiven, imaginativen, ressourcenorientierten, achtsamkeitsbasierten und non-verbalen psychosomatisch-psychotherapeutischen Behandlungen

Störungsorientierte Methoden und Techniken bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Erkrankungen

Verhaltensauffälligkeiten und psychosomatische Störungen im Kindes- und Jugendalter

Indikations- und Differentialindikationsstellung zur Psychotherapie, Somatotherapie, Soziotherapie, Kunst-, Musik- und Bewegungstherapie sowie sensomotorischen Übungsbehandlungen einschließlich Krankenhausbehandlung und Rehabilitation

Verhalten bei nicht-stoffgebundenen und stoffgebundenen Süchten

Psychopharmakotherapie und Risiken des Arzneimittelgebrauches Mitbehandlung im interdisziplinären Team bei somatischen Erkrankungen / Störungen, die einer psychosomatischen und psychotherapeutischen Behandlung bedürfen

100 ÄBW 02 | 2023
Kenntnisse Handlungskompetenz Erfahrungen und Fertigkeiten Richtzahl
Bekanntmachungen
60
60
60

Psychodynamische/tiefenpsychologische Einzeltherapie, psychodynamische Paartherapie, Familientherapie einschließlich systemischer Therapie, Gruppenpsychotherapie und Psychotraumatherapie mit Anwendung von traumaspezifischen Techniken

Verhaltenstherapeutische Einzel- und Paartherapie, Familientherapie einschließlich systemischer Therapie, Gruppenpsychotherapie und Psychotraumatherapie mit Anwendung von traumaspezifischen Techniken

Prävention und Rehabilitation

Prävention, Früherkennung und Rehabilitation psychosomatischer Störungen und Erkrankungen

Handlungskompetenz Erfahrungen und Fertigkeiten

Psychosomatische-psychotherapeutische Gesprächsführung und Beziehungsgestaltung zur Klärung psychosomatischer Interaktionen sowie zum Aufbau eines psychosozialen Krankheitsverständnisses und von Therapiemotivation Entspannungstechniken, z. B. Hypnose, autogenes Training, progressive Muskelentspannung

Psychosomatisch-supportive und psychoedukative Therapien bei somatisch Erkrankten Psychotraumatherapien mit Anwendung von traumaspezifischen Techniken, z. B. Eye Movement Desensitization and Reprocessing (EMDR)

Theorie in Behandlungslehre in

Psychosomatische und psychotherapeutische Behandlungen einschließlich traumabedingter und sexueller Störungen mit besonderer Gewichtung der psychosomatischen Symptomatik unter Einschluss der Anleitung zur Bewältigung somatischer und psychosomatischer Störungen und Erkrankungen und/oder der multimodalen psychosomatisch-psychotherapeutischen Komplexbehandlung und der multimodalen Therapie im stationären Setting in dokumentierten Fällen, davon können bis zu 20 in der jeweils anderen Grundorientierung erbracht werden

- Gruppenpsychotherapien von 200 Stunden mit 3 bis 9 Patientinnen und

- Kurzzeitpsychotherapien von 5 bis 25 Stunden pro Behandlungsfall

- Gruppenpsychotherapien von 200 Stunden mit 3 bis 9 Patientinnen und Patienten

Indikationsstellung zur psychosomatischen Rehabilitation und Differentialindikation zur psychiatrischen Rehabilitation

ÄBW 02 | 2023 101 Bekanntmachungen Kognitive und Methodenkompetenz Kenntnisse
Richtzahl
5
120
Stunden
100
Behandlungen
davon - Einzelpsychotherapien von 30 bis 100 Stunden pro Behandlungsfall einschließlich Bericht an den Gutachter 8
Kurzzeitpsychotherapien
Behandlungsfall
ENTWEDER
unter Supervision im psychodynamischen / tiefenpsychologischen Verfahren,
-
von 5 bis 25 Stunden pro
50
Patienten
Behandlungen
davon - Langzeitpsychotherapien
Stunden
Behandlungsfall einschließlich Bericht an den Gutachter 8
Kurzzeitpsychotherapien
Behandlungsfall 50
Gruppenpsychotherapie
Patienten ODER Behandlungen unter Supervision im systemischen Verfahren (Einzel-, Paar-, Familientherapie) davon - Psychotherapien von 30 bis 100 Stunden pro
8
ODER
unter Supervision im verhaltenstherapeutischen Verfahren,
von jeweils 30 bis 80
pro
-
von 5 bis 25 Stunden pro
-
von 200 Stunden mit 3 bis 9 Patientinnen und
Behandlungsfall einschließlich Bericht an den Gutachter
50

Klassifikationsmodelle der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit von Patientinnen und Patienten mit psychischen Erkrankungen und Störungen, z. B. International Classification of Functioning, Disability and Health (ICF)

Notfälle

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Niederlassungsseminar.

Med-Seminare (falls erforderlich, wird die Veranstaltung als Webinar durchgeführt)

Mittwoch, 29.03.2023, 19.00 Uhr | Jahnstr. 4, 3. OG, 70597 Stuttgart

Mittwoch, 31.05.2023, 19.00 Uhr | Jahnstr. 4, 3. OG, 70597 Stuttgart

• Idealer Ablauf der Niederlassung

• Gesetzliche Rahmenbedingungen

Befunderstellung für Rehabilitationsanträge

Krisenintervention bei Suizidialität, Traumafolgestörungen, akuten Belastungsreaktionen, akuten Angststörungen, psychotischen Zustände, Dissoziationen

Selbsterfahrung zur Stärkung personaler und Beziehungskompetenzen, welche im gleichen psychotherapeutischen Verfahren erfolgen muss, in welchem die Psychotherapiestunden geleistet werden, davon ENTWEDER im psychodynamischen/tiefenpsychologischen Verfahren in Einzelund Gruppenselbsterfahrung,

• Kaufpreisermittlung, Finanzierung

• Praxissuche

Referenten: Barbara Brenner, Misel Stojkovic, Sina Altman und Tobias Krämer. Die Seminargebühr übernimmt MLP.

Anmeldung mit QR-Code oder bei Frau Olga Kopp Tel 0711 13258 53, Fax -80 med-seminare-stuttgart@mlp.de

Landeseinheitliche Abschlussprüfung 2023 für Medizinische Fachangestellte

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte beginnt am 4. Mai und wird am 5. Mai und am 8. Mai 2023 fortgesetzt. Die Termine der praktischen Prüfung werden den Prüflingen von den Bezirksärztekammern bzw. den Berufsschulen jeweils mitgeteilt. Die Anmeldefrist zur Zulassung zur Prüfung endet am 15. März 2023 (vgl. §§ 7 und 10 der Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer Baden-Württemberg, Ärzteblatt 02/2007).

Landeseinheitliche Zwischenprüfung 2023 für Medizinische Fachangestellte

Die landeseinheitliche Zwischenprüfung für Medizinische Fachangestellte findet am Samstag, dem 22. Juli 2023 statt. Es wird darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Hilfsmitteln wie Textausgabe der Gebührenordnung und dergleichen nicht gestattet sein wird. Handys dürfen zur Prüfung nicht mitgebracht werden.

102 ÄBW 02 | 2023
Kognitive und Methodenkompetenz Kenntnisse Handlungskompetenz Erfahrungen und Fertigkeiten Richtzahl
Bekanntmachungen
Selbsterfahrung
davon - Einzelselbsterfahrung in Stunden 120 - Doppelstunden in Gruppen 40 ODER im verhaltenstherapeutischen Verfahren in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung in Stunden, davon 150 - Doppelstunden in Gruppen 40 ODER im Verfahren der systemischen Therapie in Einzel- und Gruppenselbsterfahrung in Stunden, davon 150 - Doppelstunden in Gruppen 40 Balintgruppenarbeit und/oder interaktionsbezogene Fallarbeit in Doppelstunden 35

Archiv-Web-Seminar „ePA-Fortbildung“

Termin:

1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023

Die Landesärztekammer möchte mit dieser hoch qualifiziert besetzten Fortbildung ihren Teil dazu beitragen, die Möglichkeiten der elektronischen Patientenakte (ePA) den Ärztinnen und Ärzten näher zu bringen und wichtige Informationen zur Anwendung zu vermitteln.

Neben einer allgemeinen Vorstellung des Aufbaus und der Funktionen der ePA wird zunächst aus ärztlicher Sicht ein Blick auf die Einsatzmöglichkeiten geworfen. Anschließend wird die ePA einer juristischen Betrachtung unterworfen. Die abschließende Frageund Antwortrunde hat das Ziel, alle mit der ePA verbundenen Fragen, einschließlich Haftungsfragen, zu beantworten.

Seit Beginn des Jahres 2021 sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Mitgliedern eine elektronische Patientenakte kostenlos als App zur Verfügung zu stellen. Dabei muss der Versicherte selbst aktiv werden und bei seiner Krankenkasse zunächst einen Zugang für die Nutzung der ePA beantragen (opt-in-Verfahren).

Fehlende technische Voraussetzungen in den Praxen und Kliniken, ein gegenwärtig minimalistischer inhaltlicher Aufbau, fehlende elektronische Gesundheitskarten der Generation 2 bei den Patienten erschweren die flächendeckende Verbreitung und Anwendung der ePA. Die tatsächlichen Nutzerzahlen sind daher bis heute äußerst gering; sie liegen derzeit bei zirka 0,4 Prozent aller gesetzlich Versicherten. Dennoch soll die ePA ein zentraler Baustein des künftigen Gesundheitswesens werden. Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen hat sich in seinem Gutachten für den flächendeckenden Einsatz der ePA ausgesprochen, da durch den zeitnahen Zugang zu strukturierten und konsistenten Informationen eine bedarfsgerechte

und koordinierte Versorgung ermöglicht werden kann.

Die neue Bundesregierung sieht in ihrem Koalitionsprogramm vor, die Nutzung der ePA durch die Umstellung auf ein opt-out-Verfahren zu fördern. Die zweite Ausbaustufe der ePA, inklusive eines feingranularen Rechtesystems, steht für das Jahr 2022 an. Es ist daher davon auszugehen, dass die Zahl der Patienten, die eine ePA nutzen wollen, in den nächsten Wochen und Monaten steigen wird. Aufgrund eines bestehenden EU React Förderprojekts wird diese mit zwei Punkten anerkannte Fortbildung für Ärztinnen und Ärzte kostenfrei angeboten.

Programm:

Begrüßung & Einleitung

Anmoderation Ärztekammer

Modul 1: Einführung in die Thematik ePA (Bedarf, Nutzen etc.) aus Sicht eines Arztes

Modul 2: Erläuterung der ePA (Funktionsweise, Sicherheit, „ePA-Demonstrator“ etc.)

Modul 3: Erläuterung juristischer Fragestellungen zur ePA (Haftung, Datenschutz etc.) durch einen Juristen

Modul 4: Fragen & Diskussion unter Moderation der Ärztekammer

Teilnahmebetrag:

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 2 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt.

Anmeldung:

Ausschließlich online auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg:

www.aerztekammer-bw.de/fobi

Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung, Herr Mangold, Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-46 00, Fax (07 11) 7 69 89-88 46 00, E-Mail: fortbildungen@laek-bw.de, www.aerztekammer-bw.de

KSVPsych-Richtlinie als Chance (?)

Online ­Informationsveranstaltung zur „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischem oder psychotherapeutischem Behandlungsbedarf (KSVPsych­RL)“

Termin:

Mittwoch, 8. März 2023 16.00–18.30 Uhr online

Die Landesärztekammer BW (LÄK) führt gemeinsam mit der Landespsychotherapeutenkammer (LPK), der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) und dem Landesverband Gemeindepsychiatrie BadenWürttemberg eine Online-Informationsveranstaltung durch zur „Richtlinie über die berufsgruppenübergreifende, koordinierte und strukturierte Versorgung insbesondere für schwer psychisch kranke Versicherte mit komplexem psychiatrischen oder psychotherapeutischen Behandlungsbedarf (KSVPsych-RL)“.

Für die Behandlung von Erwachsenen mit schweren psychischen Erkrankungen wurde diese Richtlinie zur ambulanten Komplexbehandlung erlassen, die vor allem auf eine verbesserte Koordination multiprofessioneller Behandlung und Betreuung abzielt.

Programm mit folgenden

Kurzreferaten

16.00–16.10 Uhr

Begrüßung

Dr. Dietrich Munz (LPK);

Dr. Paula Hezler-Rusch (LÄK)

16.10–16.25 Uhr

Vorstellung der KSVPsychRichtline und Kurzbewertung durch die Kammern

Dr. Dietrich Munz, Dr. Paula Hezler-Rusch

16.25–16.40 Uhr

Verbindung des Gemeindepsychiatrischen Angebots mit der KSVPsych­Richtlinie und Kurzbewertung durch die  Gemeindepsychiatrie

Achim Dochat, Dr. Michael Konrad

16.40–16.55 Uhr

Genehmigung von Netzen und Vergütung der Leistungen

Susanne Vollmer (KVBW)

16.55–17.10 Uhr

Vorstellung eines Netzwerkprojekts

Dr. Michael Krebs, Psychiatrie Initiative Berlin Brandenburg

17.10–17.25 Uhr

Umsetzung der KSVPsych­RL mit Managementunterstützung und IT

René Engelmann, Projektmanagement NPPV; IVPNetworks GmbH

17.25–18.25 Uhr

Diskussion

Wir wollen mit allen Teilnehmenden die Richtlinie ausführlich diskutieren und überlegen, wie psychisch schwer und komplex erkrankte Patientinnen und Patienten berufsgruppenübergreifend koordiniert versorgt werden können.

18.25–18.30 Uhr

Abschluss

Wissenschaftliche Leitung und Moderation: Dr. Paula HezlerRusch, Dr. Dietrich Munz Es können 3 Fortbildungspunkte erworben werden. Anmeldung bis spätestens

28. Februar 2023: www.aerztekammer-bw.de/fobi Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung, Frau Hagdorn, Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-830, Fax (07 11) 7 69 89-88 46 00, E-Mail: fortbildungen@laekbw.de, www.aerztekammerbw.de

Archiv-Web-Seminar

„Medizindidaktische Fortbildung für Moderatoren, Tutoren, Referenten und Kursleiter“

Ein Archiv­Web ­Seminar der Landesärztekammer BadenWürttemberg. Aufzeichnung der neokom.tv, Video ­ und E­Learning­Agentur GmbH, Weidachstr. 5, 70597 Stuttgart

ÄBW 02 | 2023 103 Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Termin: 1. Januar 2023 bis 30. Juni 2023

In diesem Seminar wollen wir Ihnen einen praktischen Leitfaden für die Entwicklung und Durchführung professioneller und wirksamer Live-Online-Seminare für medizinische Fachkreise an die Hand geben, mit der Sie zum Beispiel Vorträge auf virtuellen Medizinkongressen, akkreditierte Online-Fortbildungen, aber auch virtuelle Arbeitsgruppen und Expertenrunden zukünftig effektiver und deutlich entspannter halten können.

Die Teilnahme lohnt sich für Sie vor allem, wenn Sie in kurzer Zeit einen Online-Vortrag gestalten oder vorhandene Präsentationsunterlagen für den Einsatz in Live-Online-Events optimieren möchten, um eine maximale Wirkung zu erzielen. Sie erhalten einen Überblick über den Ablauf eines professionellen Live-OnlineSeminars, die Zusammenarbeit mit Live-Online-Moderatoren und weiteren Helfern und dem Einsatz der notwendigen Technik von Webcam bis zum digitalen Whiteboard. Zudem erfahren Sie, wie Sie Ihren Arbeitsplatz für Live-Online-Seminare ergonomisch einrichten und vor der Webcam gleichzeitig eine gute Figur machen. Dabei schauen wir uns aber nicht nur die technischen Voraussetzungen zur Durchführung effektiver Live-Online-Seminare an. Besonders beschäftigen wir uns auch mit der Frage, wie

Sie im Live-Online-Seminar eine Verbindung zu Ihren Teilnehmern herstellen und einen echten, interaktiven Austausch erreichen können.

Programm:

Modul 1: Technische Grundlagen

Modul 1 behandelt die technischen Grundlagen für die Durchführung von Live-Online-Veranstaltungen. Die Teilnehmer lernen technische Hintergründe und Funktionen von VC-Systemen mit ihren Rollenmodellen und Aufgabenverteilungen kennen und erhalten Tipps für die Auswahl der richtigen Technik und der Einrichtung eines eigenen Online-Seminar-Arbeitsplatzes.

Modul 2:

Live ­Online ­Moderation

Modul 2 behandelt Ablauf und Dramaturgie von Live-OnlineVeranstaltungen und richtet sich sowohl an Moderatoren wie auch an Referenten.

Sie lernen die einzelnen Phasen einer spannenden und abwechslungsreichen Veranstaltung kennen und können eigene Veranstaltungskonzepte entwickeln.

Modul 3:

Inhalte entwickeln und gestalten

Die Präsentation ist im OnlineVortrag – neben der Stimme des Referenten – das wichtigste Informationsmedium. Gleichzeitig ist die Vortragssituation für den

Referenten eine völlig andere wie im Präsenzvortrag: Er präsentiert ohne direktes Feedback vom Publikum alleine vor der Linse der Kamera.

In Modul 3 lernen Sie, wie Sie ansprechende, aktivierende und unterhaltende Vortragsfolien gestalten und souverän vortragen. Modul 4: Interaktionen gekonnt einsetzen

In diesem Modul lernen Sie, die interaktiven Funktionen des VC- Systems, wie Whiteboards, Umfragen, Polls u. v. m. sinnvoll und für verschiedene Phase im Live-Online-Event einzusetzen.

Teilnahmebetrag:

Die Veranstaltung ist kostenfrei. Fortbildungspunkte: Die Veranstaltung ist mit 3 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer Baden-Württemberg anerkannt.

Anmeldung: Ausschließlich online auf der Website der Landesärztekammer Baden-Württemberg: www.aerztekammer-bw.de/fobi Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg, Abteilung Fortbildung und Qualitätssicherung, Herr Mangold, Jahnstr. 40, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 89-46 00, Fax (07 11) 7 69 89-88 46 00, E-Mail: fortbildungen@laek-bw.de, www.aerztekammer-bw.de

„Auswirkungen des neuen Betreuungsrechts auf die hausund fachärztliche Tätigkeit“

Termin:

hinderung oder eines Patienten, der aufgrund eines Schlaganfalls oder eines Unfalls nicht ansprechbar ist, der eine medizinische Behandlung benötigt, entstehen Situationen, die Kenntnisse im Betreuungsrecht erfordern. Bisher war es Eheleuten nicht möglich, wenn keine Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht vorhanden war, Entscheidungen darüber zu treffen, wie ihr Partner medizinisch behandelt werden sollte, wenn der Betroffene nicht entscheidungsfähig war. Durch die Einführung des neuen Ehegattennotvertretungsrechts hat sich die Rechtslage geändert. Ein erfahrener Referent gibt aus den Themenbereichen Betreuungsrecht, Ehegattennotvertretungsrecht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und auch anhand von Fallbeispielen einen kompakten Überblick. Es besteht die Möglichkeit im Vorfeld konkrete Fragesellungen an den Referenten einzureichen, auf die dann im Rahmen des Diskussionsteils eingegangen wird.

Programm:

Begrüßung und Einleitung

Teil I:

• Überblick über die Änderungen im Rahmen der Betreuungsrechtsreform

• Ehegattennotvertretungsrecht

• Patientenverfügung, rechtliche Betreuung

• Vorsorgevollmacht und Abgrenzung

Teil II:

• Kasuistik/Diskussion

Teilnahmebetrag:

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Praxisabgabeseminar.

Med-Seminare (falls erforderlich, wird die Veranstaltung als Webinar durchgeführt)

Mittwoch, 22.03.2023, 19.00 Uhr | Jahnstr. 4, 3. OG, 70597 Stuttgart

Mittwoch, 24.05.2023, 19.00 Uhr | Jahnstr. 4, 3. OG, 70597 Stuttgart

• Nachbesetzungsverfahren

• Optimaler Abgabezeitpunkt

• Geeigneten Nachfolger finden

• Praxiswert, steuerliche Fragen

Referenten: Barbara Brenner, Misel Stojkovic, Sina Altman und Tobias Krämer. Die Seminargebühr übernimmt MLP.

Anmeldung mit QR-Code oder bei Frau Olga Kopp Tel 0711 13258 53, Fax -80 med-seminare-stuttgart@mlp.de

Mittwoch, 22. März 2023 18.00–20.00 Uhr

Mit dem Inkrafttreten der Betreuungsrechtsreform haben sich bestimmte Änderungen mit Auswirkung auf ärztliche Tätigkeit ergeben. Die Landesärztekammer bietet mit dieser Veranstaltung Ärztinnen und Ärzten einen kompakten und praxisnahen Überblick über die Betreuungsrechtsreform an.

Für behandelnde Ärztinnen und Ärzte beispielsweise eines an Demenz erkrankten Patienten, eines Patienten mit geistiger Be -

Die Veranstaltung ist kostenfrei.

Fortbildungspunkte:

Die Veranstaltung ist mit 2 Punkten auf das Fortbildungszertifikat der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannt.

Anmeldung:

Ausschließlich online auf der Webseite der Landesärztekammer Baden-Württemberg www.aerztekammer-bw.de/fobi

Ansprechpartner: Landesärztekammer Baden-Württemberg

104 ÄBW 02 | 2023

Geschäftsstelle:

Jahnstraße 5

70597 Stuttgart (Degerloch)

Telefon (07 11) 7 69 81-0

Fax (07 11) 7 69 81-5 00

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg

Im Zusammenhang mit der Corona­Pandemie behalten wir uns weiterhin vor, Fortbildungen ggf. kurzfristig abzusagen bzw. unsere Veranstaltungen als Web ­Seminare durchzuführen. Bitte informieren Sie sich zum aktuellen Stand auf der Homepage bzw. telefonisch oder per E­Mail, ob und in welcher Form die Fortbildung stattfindet.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

CALL FOR ABSTRACTS –Tagungsleiter gesucht!

Sie möchten für den „Ärztekongress digital 2023“ am 24. und 25. 06. 2023 und/oder den „58. Ärztekongress 2024 am 26.–28. 01. 2024 ein oder mehrere Themen einreichen?

Bewerben Sie sich als Tagungsleiterin/Tagungsleiter bei der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg!

Unsere Erwartungen an Sie als Tagungsleiter:

• Sie sind Arzt/Ärztin mit mehrjähriger Erfahrung als Referent/-in?

• Die ärztliche Fortbildung ist für Sie ein essentieller Bestandteil Ihres Berufes und Sie möchten Ihren Beitrag dazu leisten?

• Sie wollen einen 1,5-stündigen Vortragsblock inhaltlich – auf den Ärztekongress angepasst –gestalten und ggf. weitere Referenten hinzuziehen?

Dann unterstützen Sie uns und die ärztliche Fortbildung mit Ihrem Beitrag und bewerben Sie sich als Tagungsleiterin/Tagungsleiter. Für Ihr Engagement erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung sowie Reisekosten. Nutzen Sie hierfür bitte unsere Formulare unter www.baek-nw.de/akademie und senden Sie uns diese bis spätestens Freitag, 10. März 2023 zurück.

WICHTIGER HINWEIS: Alle Autoren werden über die Annahme bzw. Ablehnung ihres Themenvorschlags schriftlich informiert.

Antibiotic-Stewardship (ABS) –Beauftragter Arzt

Fortbildungsangebot der Bezirksärztekammern Nordwürttemberg und der Bezirksärztekammer Südbaden in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene Krankenhausinfektionen und Antibiotikaresistenzen haben in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Ein rationaler und effektiver Einsatz von Antibiotika kann den Problemen der Resistenzentwicklung entgegenwirken und zu einer verbesserten Patientensicherheit führen. Die Bundesregierung hat dafür die Deutsche Antibiotika-Resistenzstrategie (DART) entwickelt, die neben der Prävention nosokomialer Infektionen auf die Bekämpfung von Antibiotikaresistenzen durch einen rationalen Einsatz von Antiinfektiva, dem Antibiotic Stewardship (ABS), abzielt. Der Kurs zum ABS-beauftragten Arzt, der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer aufgebaut ist, ermöglicht Ihnen, Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie aufzufrischen und zu vertiefen. ABS-beauftragte Ärzte können als abteilungsbezogene Ansprechpartner für Fragen rund um einen rationalen Antibiotikaeinsatz im Krankenhaus als Anlaufstelle fungieren.

Der Kurs behandelt unter anderem:

• Antiinfektiva: Grundlagen und Bandbreite

• Pharmakokinetik und Wechselwirkungen von Antiinfektiva

• Infektions- und Resistenzepidemiologie

• Strategien zur Sicherung rationaler Antibiotika-Anwendung im Krankenhaus

• Perioperative Antibiotikaprophylaxe und Infektionsmanagement

Die Fortbildung besteht aus 20 Unterrichtseinheiten (UE) im Selbststudium (E-Learning) sowie zwei Online-Seminaren. Das E-Learning muss vor den Präsenztagen abgeschlossen sein. Der Kurs wird in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH) in Freiburg durchgeführt. Die Befähigung zum ABS-beauftragten Arzt kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden.

Termine BÄK Nordwürttemberg:

E­Learning: ab Dienstag, 29. August 2023

Onlineseminartage: 20.–21. November 2023 (Mo–Di)

Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Veranstaltungsort: online

Termine Akademie für ärztliche Fortund Weiterbildung Südbaden: Online ­Phase, Archiv­Web ­Seminar:

Dienstag, 10. Januar –Mittwoch, 26. April 2023

Onlineseminartag: Donnerstag, 27. April 2023

9.00–18.45 Uhr

Onlineseminartag:

Freitag, 28. April 2023

8.00–17.00 Uhr

Online ­Phase, Archiv­Web ­Seminar: Montag, 3. April –Mittwoch, 5. Juli 2023

Onlineseminartag:

Donnerstag, 6. Juli 2023

9.00–18.45 Uhr

Onlineseminartag:

Freitag, 7. Juli 2023

8.00–17.00 Uhr

Online ­Phase, Archiv­Web ­Seminar: Montag, 3. Juli –

Mittwoch, 18. Oktober 2023

Onlineseminartag:

Donnerstag, 19. Oktober 2023

9.00–18.45 Uhr

Onlineseminartag:

Freitag, 20. Oktober 2023

8.00–17.00 Uhr

Anmeldung:

www.baek-sb.de/akademie

Ansprechpartner:

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden, Telefon (07 61) 6 00-47 37, Fax (07 61) 6 00-47 44,

E-Mail: akademie@baek-sb.de Veranstaltungsort:

Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg oder online

Zielgruppe:

Klinikärzte aller Fachrichtungen

Teilnehmerbeitrag: 700,– Euro Fortbildungspunkte: 60 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Curriculum –Psychosomatische Grundversorgung

Erweitern Sie Ihre Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen bei der Gestaltung der ArztPatienten­Beziehung, in der frühzeitigen und zutreffenden Diagnose psychischer und psychosomatischer Störungen und bei der Weitervermittlung der Patienten in eine fachspezifische Behandlung.

Im Laufe dieses Kurses erlernen Sie grundlegende theoretische Konzepte der Psychosomatik, wichtige Aspekte der ärztlichen Gesprächsführung mit psychosomatischen Patienten und Sie erhalten eine Einführung in die Balintgruppenarbeit. Diese Kompetenzen ermöglichen Ihnen, psychische, funktionelle, psychosomatische und somatopsychische Erkrankungen besser zu erkennen, im Rahmen Ihres Fachgebietes durch verbale Interventionen zu behandeln und wichtige Weichenstellungen zum Wohle Ihrer Patienten vorzunehmen.

ÄBW 02 | 2023 105 Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

Der 80-stündige Kurs richtet sich nach dem Curriculum „Psychosomatische Grundversorgung“ der Bundesärztekammer aus dem Jahr 2001 und erfüllt die inhaltlichen Anforderungen der KBV (nach den Ziffern 35100 und 35110 des EBM) und der aktuellen Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer BadenWürttemberg.

Themenschwerpunkte:

• Definition und Perspektiven der Psychosomatik

• die Entstehung von psychosomatischen und psychischen Erkrankungen psychotherapeutische Verfahren und Institutionen

• Patienten mit Persönlichkeitsstörungen, Angststörungen und Psychosomatosen Suchtbehandlung

• somatopsychische Störungen

• chronische Erkrankungen und Palliativmedizin

• Angst-, Ess- sowie Sexualstörungen

• Dissoziative Störungen

• Suizidalität

Terminauswahl:

jeweils Samstag, 9.00–16.15 Uhr

25. März 2023

22. April 2023

13. Mai 2023

17. Juni 2023

1. Juli 2023

14. Oktober 2023

25. November 2023

9. Dezember 2023

Termine sind einzeln buchbar. Der Einstieg ist auch unterjährig möglich.

Etwaig nicht besuchte Termine können im Folgejahr absolviert werden.

Zielgruppe:

Ärzte aller Fachrichtungen

Anmeldung:

www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500,

E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 98,– Euro

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart

Fortbildungspunkte: 8 Punkte je Termin

Änderungen bleiben vorbehalten.

Sie wünschen sich eine einfache und effektive Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrer Praxis?

Alternativbetreuung –Erstschulung – online

Mit der Alternativbetreuung haben Sie in diesem Bereich ein Angebot, das speziell auf niedergelassene Ärzte zugeschnitten ist. Sie als Praxisinhaber (bis maximal 50 Mitarbeiter) kennen die Stärken und Schwächen Ihrer Praxis am besten und können mit dieser Form der Betreuung den Arbeitsschutz weitestgehend selbst übernehmen und nach Ihrem individuellen Bedarf gestalten. Zudem können Sie die Synergie mit Ihrem QMSystem nutzen, in dem viele Vorgaben des Arbeitsschutzes bereits umgesetzt sind. Die Alternativbetreuung wird in Kooperation mit der Berufsgenossenschaft für Gesundheit und Wohlfahrtspflege angeboten. Erstschulung zu Beginn der Alternativbetreuung als „Motivationsund Informationsmaßnahme“ mit Tipps und Hilfen zur Umsetzung in der Praxis.

Begehung Ihrer Praxis durch einen Arbeitsschutzexperten –auf Wunsch oder bei konkretem Bedarf, Beratung bei Arbeitsschutzfragen und Unterstützung bei anlassbezogener Betreuung, telefonisch oder vor Ort Fortbildungsschulung, die innerhalb von 5 Jahren zur Aktualisierung Ihrer Arbeitsschutzkenntnisse vorgeschrieben ist.

Termin:

Samstag, 18. März 2023

9.00–14.00 Uhr

Zielgruppe: Niedergelassenen Ärzte aller Fachrichtungen, Psychotherapeuten

Anmeldung:

www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Arbeitsschutz, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500,

E-Mail: arbeitsschutz@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 99,– Euro inkl. MwSt.

Die Erstschulung bzw. die Fortbildungen sind mit dem Jahresbeitrag abgedeckt; die Rech-

nungsstellung erfolgt jeweils im 4. Quartal des laufenden Jahres. Diese Leistungen sind mit der Jahresgebühr für Einzel- oder Gemeinschaftspraxen abgedeckt. Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung ist kein Bestandteil der Alternativbetreuung und muss gesondert veranlasst werden. Veranstaltungsort: Online-Seminarraum Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Alternativbetreuung –Fortbildung – online

Sie sind bereits Teilnehmer in der Alternativbetreuung und haben die Erstschulung schon besucht? Dann ist diese Fortbildung für Sie die richtige Veranstaltung, um Ihre Kenntnisse im Bereich Arbeitsschutz aufzufrischen und sich innerhalb von 5 Jahren nach der Erstschulung fortzubilden. In dieser Schulung bringen wir Sie auf den neuesten Stand in Sachen Arbeitsschutz und vertiefen einzelne Themen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Erfahrungen zur Gefährdungsbeurteilung oder zur bedarfsorientierten Betreuung mit anderen Teilnehmern auszutauschen und individuelle Aspekte anzusprechen. Nehmen Sie die Fortbildung zum Anlass, Ihre Arbeitsschutzplanung zu optimieren, denn ein gut organisierter Arbeitsschutz verhindert vermeidbare Verletzungen und Erkrankungen, wirkt sich positiv auf die Gesundheit Ihrer Beschäftigten aus und reduziert damit die Kosten für Personalausfall.

Bitte halten Sie beim Termin Ihren Schulungsordner (BGW – Gesund und sicher arbeiten) bereit, den Sie bei der Erstschulung erhalten haben.

Termine:

Online ­Seminar jeweils Mittwoch, 17.00–22.00 Uhr

22. März 2023

19. Oktober 2022

Zielgruppe: Teilnehmer der Alternativbetreuung

Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Arbeitsschutz, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500,

E-Mail: arbeitsschutz@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: kostenfrei Veranstaltungsort: Online-Seminarraum Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Notfalltraining in Ihrer Arztpraxis

Jemand wird im Wartezimmer bewusstlos, ein Patient erleidet einen Schlaganfall oder im schlimmsten Fall einen Herz­Kreislauf­Stillstand. Notfälle passieren!

Sind Sie darauf vorbereitet? Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung in Ihrer Praxis. Unsere Trainer besprechen mit Ihnen den Ablauf im Notfall, geben Tipps zu Ihrer Ausstattung und üben mit Ihnen und Ihrem Team Notfallsituationen direkt vor Ort. Ziel des Trainings ist es, höhere Sicherheit in der Versorgung von Notfallpatienten zu vermitteln, die notfallmedizinischen Kenntnisse aufzufrischen und Ihr Personal als Einheit agieren zu lassen. Vom Erkennen eines Notfallpatienten bis zur Übergabe an den Notarzt wird die Behandlung und Organisation durchgesprochen und praktisch umgesetzt. Durch die Übung wird das Erlernte gefestigt.

Termin:

individuell auf Anfrage/ Zeitrahmen 4 Stunden

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Praxisteam Ansprechpartner und

Anmeldung: Fachbereich Arbeitsschutz & Notfallmedizin, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500,

E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: Die Kosten für ein Notfalltraining mit max. 10 Teilnehmern (größere Gruppen auf Anfrage) belaufen sich auf 220,– Euro zzgl. Fahrtkosten von 0,30 Euro/km.

Veranstaltungsort: in Ihrer Praxis Änderungen bleiben vorbehalten.

106 ÄBW 02 | 2023

Notfallfachkraft in der Arztpraxis

Erwerben Sie besondere Fachund Handlungskompetenzen bei Notfällen und werden Sie zu einem unverzichtbaren Ansprechpartner für Ihren Arbeitgeber!

Mit der Fortbildung zur Notfallfachkraft qualifizieren Sie sich auf dem Gebiet der Notfallmedizin, des Notfallmanagements und der Gefahrenabwehr und werden somit zum Spezialisten und kompetenten Ansprechpartner in  diesem bedeutenden Bereich einer Arzt- oder Notfallpraxis. In insgesamt 5 Modulen aktualisieren Sie Ihre Fähigkeiten bei der Ersten Hilfe, trainieren die Wiederbelebung und verschiedene Notfallsituationen, zudem lernen Sie die Grundsätze der Gefahrenabwehr und die Organisation von Abläufen bei der Notfallversorgung kennen. Mit Ihren Kompetenzen bieten Sie Ihrem Arbeitgeber zudem die Möglichkeit, einen Teil der Verpflichtungen, die sich aus den berufsgenossenschaftlichen Regelungen oder den Arbeitsschutzgesetzen ergeben, abzudecken.

Inhalte und Umfang: Die Fortbildung zur Notfallfachkraft setzt sich aus den folgenden 5 Modulen zusammen:

Modul 1: Erste-Hilfe-Grundausbildung (16 UE)

Modul 2: Erste-Hilfe-Training

„Reanimation“ (9 UE)

Modul 3: Erste-Hilfe-Training

„Praxisfälle“ (8 UE)

Modul 4: Seminar „Brandschutz“ (4 UE)

Modul 5: Seminar „Notfallmanagement“ (8 UE)

Abschluss:

Nach Abschluss aller 5 Module innerhalb von 2 Jahren erhalten Sie das Zertifikat Notfallfachkraft in der Arztpraxis. Eine regelmäßige Teilnahme an der Fortbildung „Notfallfachkraft: Fresh-up“ wird empfohlen, um die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten aktuell zu halten.

Die Module der Notfallfachkraft können unabhängig voneinander bzw. einzeln belegt werden; Sie erhalten dann kein Zertifikat, jedoch eine Teilnahmebescheini-

gung zum jeweils besuchten Modul.

Veranstaltungstermine:

Modul 1:

Erste ­Hilfe ­Grundausbildung

Samstag/Sonntag,

18./19. März 2023

jeweils 9.00–16.30 Uhr

Samstag/Sonntag,

23./24. September 2023

jeweils 9.00–16.30 Uhr

Modul 2:

Erste ­Hilfe ­Training „Reanimation“

Samstag, 22. April 2023

9.00–17.00 Uhr

Samstag, 7. Oktober 2023

9.00–17.00 Uhr

Modul 3:

Erste ­Hilfe ­Training „Praxisfälle“

Samstag, 15. Juli 2023

12.00–19.15 Uhr

Samstag, 21. Oktober 2023

12.00–19.15 Uhr

Modul 4:

Seminar „Brandschutz“

Samstag, 15. Juli 2023

8.30–11.30 Uhr

Samstag, 21. Oktober 2023

8.30–11.30 Uhr

Modul 5:

Seminar „Notfallmanagement“

Samstag, 6. Mai 2023

9.00–16.30 Uhr

Samstag, 2. Dezember 2023

9.00–16.30 Uhr

Fresh­Up

Samstag, 18. November 2023

9.00–17.00 Uhr

Fortbildungskosten:

Modul 1 (Erste-Hilfe-Grundausbildung): 35,– Euro

Modul 2 (Erste-Hilfe-Training

„Reanimation“): 45,– Euro

Modul 3 (Erste-Hilfe-Training

„Praxisfälle“): 45,– Euro

Modul 4 (Seminar „Brandschutz“): 45,– Euro

Modul 5 (Seminar „Notfall management“): 65,– Euro

Teilnahmevoraussetzung:

Medizinische Fachangestellte (auch schon während der Ausbildung möglich)

Anerkennungen:

Eine Anerkennung bisheriger Kurse erfolgt im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Zur Prüfung reichen Sie eine maximal 2 Jahre alte Bescheinigung per E-Mail ein (notfallmedizin@baek-nw.de).

Generell ist zu beachten, dass maximal 2 Module anerkannt werden. Ein Erste-Hilfe-Kurs mit

16 UE kann auf das Modul 1 angerechnet werden, ein Sanitätskurs auf die Module 1 und 2 und die Fortbildung zur Fachwirtin auf die Module 1 und 5. Kontakt: Fachbereich Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de Anmeldung: Melden Sie sich zu Ihrer Wunschfortbildung über folgenden Link an: www.baek-nw.de/akademie Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall –Der Kindernotfall

Wissen Sie, wie ein Kind im Notfall richtig behandelt werden muss?

Notfälle mit Kindern stellen immer besondere Herausforderungen dar:

• Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes?

• Wie muss ich Sauerstoff verabreichen?

• Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente?

• Welches sind die häufigsten Kindernotfälle?

All diese Fragen und mehr beantworten wir Ihnen gerne in unserem Seminar „Der Kindernotfall“. Nach einem theoretischen Teil steigen Sie direkt in die Praxis ein und können das Erlernte an Übungsphantomen in verschiedenen Altersklassen anwenden. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Termin:

Mittwoch, 22. März 2023 18.00–22.00 Uhr

Zielgruppe:

Ärzte aller Fachrichtungen

Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart

Fortbildungspunkte: 6 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Akutfälle aller Fachgebiete

Sie sind seit vielen Jahren ärztlich tätig, in der eigenen Praxis oder als Vertreter, im Notfalldienst oder auch in der Klinik? Sie möchten sich auf dem Laufenden halten und interessieren sich für Neuerungen in der Medizin auch fachgebietsübergreifend? Sie sind vielleicht schon im Ruhestand?

Dann ist die Fortbildung Akutfälle aller Fachgebiete ideal, um Ihr Know-how zu erweitern und auf den neuesten Stand zu bringen, denn: Sobald Sie im Notfalldienst tätig sind, werden Sie mit Patientenbeschwerden aus nahezu allen Bereichen der Medizin konfrontiert. Entsprechend erhalten Sie einen kompakten Überblick vom Auge bis zum Zeh, von der Haut bis zum Darm. Wir vermitteln Ihnen die wichtigsten Informationen zu Krankheits-/Notfallbildern folgender Bereiche:

• Kardiologie

• Pädiatrie

• Neurologie (u. a. Schlaganfall, Schwindel, Migräne)

• HNO (u. a. Nasenbluten, Entzündungen)

• Abdomen

• Chirurgische Notfälle

• Gynäkologie (u. a. Blutungen) Anhand von detaillierten Fallbeispielen und Vorträgen werden Ihnen die aktuellen Diagnostikund Therapieempfehlungen zu relevanten Krankheitsbildern nahegebracht. In praktischen Übungen können Sie Ihre Fähigkeiten und Ihr Wissen auffrischen. Selbstverständlich wird auf lebensbedrohliche Situationen bis hin zur Reanimationspflicht eingegangen. Sie haben schon länger keinen Blasenkatheter mehr gelegt oder eine Reanimation mit Hilfsmitteln durchgeführt? Beides können Sie hier am Phantom üben. Darüber hinaus werden wichtige organisatorische Fragen des Notfalldienstes in Baden-Württemberg geklärt. Kombination aus Online ­ und Präsenzseminaren

1. Tag/2. Tag: Online ­Seminare von zu Hause oder Ihrer Praxis

ÄBW 02 | 2023 107 Bekanntmachungen

Bekanntmachungen

3. Tag: praktische Unterweisungen in Kleingruppen sowie weitere Fachvorträge in der Bezirks­

ärztekammer Nordwürttemberg

Termine:

24.–26. Februar 2023 oder 20.–22. Oktober 2023 jeweils Freitagnachmittag bis Sonntagmittag

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung

Anmeldung:

www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 250,– Euro

Veranstaltungsort: online und Bezirksärztekammer

Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart

Fortbildungspunkte: 28 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall –Grundlagen der Notfallversorgung

Frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf und reagieren Sie in Notfallsituationen kompetent und sicher.

In Notfällen ist schnelles und sicheres Handeln gefragt. Erlernen Sie eine einfache und strukturierte Vorgehensweise zur Versorgung vitalbedrohter Patienten und gewinnen Sie Sicherheit bei der Behandlung von Notfällen. Neben der Reanimation in Theorie und Praxis üben Sie weitere lebensrettende Sofortmaßnahmen ein. Darüber hinaus testen Sie den Umgang mit neuen Geräten und bringen Ihre Kenntnisse ebenso wie Ihr Wissen über geltende Empfehlungen auf den aktuellsten Stand, um für den Ernstfall bestens vorbereitet zu sein.

Nutzen Sie die Gelegenheit zu einer Diskussion mit anderen Interessierten und tauschen Sie sich mit Kollegen über Ihre Erfahrungen aus.

Dieses Seminar ist Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar „Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen“.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Termin:

Samstag, 4. März 2023

9.00–13.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen

Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Fit für den Notfall –Praktisches Notfalltraining mit simulierten Notfallsituationen

Überprüfen Sie Ihre Notfallkenntnisse und üben Sie anhand von nachgestellten Notfallsituationen.

Hier behandeln Sie „echte“ Notfälle, nachgestellt von Darstellern und Phantomen – direkt vor Ort in Kleingruppen. Dies können Notfälle von Atemnot über Knochenbrüche bis hin zu reanimationspflichtigen Patienten sein. Sie stellen die richtige Diagnose, treffen die notwendigen Maßnahmen und erlangen Sicherheit im Umgang mit Notfallpatienten. Nutzen Sie die Gelegenheit zu einem Austausch Ihrer Eindrücke und Erfahrungen mit Kollegen und gewinnen Sie Sicherheit im Umgang mit Notfallsituationen. Wichtig! Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist der Besuch des Seminars „Grundlagen der Notfallversorgung“.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Termin:

Samstag, 4. März 2023 14.00–18.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen

Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-212, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: notfallmedizin@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 65,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

26. Degerlocher Ethikgespräch

„Heil“ und „Heilung“ werden schon immer zusammen gesehen und zusammen gedacht. Dennoch erfolgt häufig eine Aufteilung der beiden Begriffe auf zwei Disziplinen: „Heilen“ ist das Metier der Medizin und damit der Ärztinnen und Ärzte, „Heil“ das der Theologie und Philosophie und damit der Seelsorgenden und Lebensberater. Nur: So einfach ist es nicht. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme bei dieser spannenden Veranstaltung, für die wir Kirchenrat i. R. Joachim L. Beck, ehemals Studienleiter für Gesundheitspolitik und Medizinethik, später dann Direktor der Evangelischen Akademie Bad Boll und des Zentrums Diakonat gewinnen konnten. Termin:

Mittwoch, 29. März 2023 18.00–21.45 Uhr

Nächster Termin ist am: Mittwoch, 13. September 2023 – Thema folgt

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen/ Angehörige von Gesundheitsfachberufen/Seelsorger

Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart

Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Anästhesiologie kompakt –für Fachärzte, Facharztanwärter und Interessierte

Das Seminar richtet sich im Besonderen an Assistenzärzte, die sich in der Vorbereitung zur Facharztprüfung Anästhesiologie befinden sowie an Fachärzte, die die Veranstaltung zum Auffrischen und zur Wiederholung ihres Wissens über relevante klinische Themen aus Anästhesie und Intensivmedizin nutzen möchten. Namhafte Referenten der Weiterbildungsinitiative Anästhesiologie präsentieren vier relevante Themenbereiche mittels interaktiver Vorträge. Falldiskussionen am Nachmittag runden das Angebot ab.

Um Sie ideal auf Ihre Facharztprüfung vorzubereiten, finden parallel zu den Vorträgen simulierte Facharztgespräche zur Prüfungsvorbereitung statt. (Hierfür ist eine gesonderte Anmeldung vorab erforderlich.)

Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit den Fachgesellschaften statt: Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin, Berufsverband Deutscher Anästhesisten.

Termin:

Samstag, 1. April 2023

9.00–14.30 Uhr

Zielgruppe: Facharztanwärter/-innen in der Anästhesiologie, Fachärzte der Anästhesiologie, Interessierte Ärzte

Anmeldung:

www.baek-nw.de/akademie Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 120,– Euro (regulär), 90,– Euro (für Ärzte in Weiterbildung)

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 7 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

108 ÄBW 02 | 2023

Update Innere Medizin –online oder Präsenz

Sie wünschen sich einen umfassenden Überblick über die neuesten Entwicklungen aus der Inneren Medizin? Unser Update bietet Ihnen aktuelle Leitlinien, hochkarätige Referenten und umfassende Informationen. Sie erhalten breitgefächertes Wissen aus den verschiedenen Disziplinen der Inneren Medizin und hilfreiche Tipps für die Praxis. Der Kurs ist für Ärzte aller Fachrichtungen konzipiert und empfiehlt sich auch zum Wiedereinstieg, als Auffrischung und für Ärzte am Beginn Ihrer Tätigkeit. Folgende Inhalte erwarten Sie:

• Kardiologie

• Hypertonie

• Rheumatologie

• Gastroenterologie

• Neues aus der Intensiv- und Notfallmedizin

• Endokrinologie

• Hämatologie

• Onkologie

• Pneumologie

• Nephrologie

Diese Fortbildung findet in Zusammenarbeit mit der Südwestdeutschen Gesellschaft für Innere Medizin e. V. und der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg statt.

Termin:

Montag, 24. April 2023 und

Dienstag, 25. April 2023

jeweils 9.00–18.15 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung

Anmeldung:

www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211,

Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 240,– Euro, 160,– Euro für Mitglieder der Südwestdeutschen Gesellschaft

für Innere Medizin e. V.

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart oder online

Fortbildungspunkte: 19 Punkte

Änderungen bleiben vorbehalten.

EKG-Basiskurs

Gewinnen Sie Sicherheit und Routine in der EKG­Auswertung und werden Sie selbst aktiv. Dieses Seminar zielt darauf ab, Ihre Fähigkeiten bei der Bewertung von EKGs zu festigen und bereitet Sie zudem auf die Beurteilung von komplexeren Herzrhythmus­Störungen vor.

Inhalte:

• Typische EKG-Bilder bei Linksherz- und Rechtsherzbelastung

• Lungenembolie und chronisch obstruktive Lungenerkrankung

• Definition des ST-Hebungsinfarktes

• Stadieneinteilung des Myokardinfarkt-EKGs

• Grundzüge der bradykarden und tachykarden Herzrhythmusstörungen

Sie werten diese wichtigen EKGBilder unter Anleitung anhand von Beispiel-EKG selbstständig. In einem abschließenden Workshop setzen Sie Ihr aktualisiertes Wissen direkt um.

Eine Auffrischung der relevanten Grundlagen aus dem Medizinstudium ist zur Vorbereitung auf den Kurs empfehlenswert.

Termin:

Montag, 3. Juli 2023

9.00–16.00 Uhr und

Dienstag, 4. Juli 2023 9.00–15.30 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung

Anmeldung:

www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500,

E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 240,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart

Fortbildungspunkte: 17 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

15. Nordwürttemberger Impftag –online oder Präsenz

Seit nunmehr 15 Jahren liefert Ihnen der Nordwürttemberger Impftag nicht nur Antworten und Hilfestellungen in Fragen rund ums Impfen, sondern Sie erfahren hier mehr über das breite Spektrum unterschiedlicher Impfungen und wie Sie Ihre Patienten von notwendigen Impfungen überzeugen können. Aktuelle Empfehlungen der STIKO sind ebenso ein fester Bestandteil der Fortbildung wie Informationen zum Schutz vor aktuell auftretenden Infektionskrankheiten und Hinweise zur Reisemedizin. Sie können einen großen Beitrag leisten, um den Kollektivschutz der Bevölkerung weiter zu sichern!

Zu diesem Zweck arbeiten wir bei den Nordwürttemberger Impftagen mit dem Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e. V. Landesverband Baden-Württemberg zusammen. Diese Veranstaltung wird live übertragen und kann von zu Hause aus online mitverfolgt werden.

Wir sind bestrebt die Fortbildung vom Regierungspräsidium Stuttgart für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkennen zu lassen.

Termin:

Samstag, 8. Juli 2023 9.00–12.15 Uhr Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen

Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart oder online

Fortbildungspunkte: 4 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Sonographie-Farbdopplerkurs

Sie möchten die FarbdopplerSonographie kompakt und praktisch orientiert erlernen?

Aufbauend auf Ihren mehrjährigen Sonographie-Kenntnissen geben Ihnen erfahrene DEGUMKursleiter und -Ausbilder eine Einführung in die FarbdopplerSonographie verschiedenster Körperregionen.

Nach der Theorie üben Sie das Erlernte direkt in Kleingruppen an Probanden. Für diesen praktischen Teil werden Ihnen von uns hochwertige Sonographie-Geräte zur Verfügung gestellt.

Inhalte:

• Grundlagen, Geräteeinstellung

• A. carotis

• Beinvenen

• Beinarterien

• Abdomen

• Schilddrüse

• Reinfaller und Befunddokumentation

Der Kurs erfüllt die DEGUM­Richtlinien (als Refresher­Kurs und als Modul „Gefäßdiagnostik“).

Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem Verein für Medizinische Weiterbildung Stuttgart e. V. statt.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Termin:

Sonntag, 16. Juli 2023

9.00–17.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen mit mehrjähriger B-BildSonographie Vorerfahrung

Anmeldung:

www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500,

E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 200,– Euro

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart

Fortbildungspunkte: 10 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

ÄBW 02 | 2023 109 Bekanntmachungen

Sonographie-Refresherkurs

Ultraschall von der Locke bis zur Socke – Tipps und Tricks für Profis!

Dies ist das Motto unseres Sonographie-Refresherkurses. In kompakten Vorträgen von erfahrenen DEGUM-Kursleitern und -Ausbildern frischen Sie Ihr Ultraschallwissen für verschiedene Körperregionen auf.

Anschließend üben Sie das Erlernte ausführlich in Kleingruppen, indem Sie mit hochwertigen Sonographie-Geräten an Modellen schallen dürfen.

Inhalte:

• Schilddrüse und Hals

• Gallenblase und Leberhilus

• Leber

• Thorax

• Niere und Nebenniere

• Magen-Darmtrakt

• Aorta und tiefe Beinvenen

• Pankreas

Der Kurs erfüllt die DEGUMRichtlinien.

Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem Verein für Medizinische Weiterbildung

Stuttgart e. V. statt.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Termin:

Dienstag, 18. Juli 2023

13.00–20.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen mit mehrjähriger

B-Bild-Sonographie Vorerfahrung

Anmeldung:

www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500,

E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 150,– Euro

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart

Fortbildungspunkte: 10 Punkte

Änderungen bleiben vorbehalten.

Sonographie-Grundkurs inkl. Notfallsonographie (fächerübergreifend)

Sie möchten Ultraschalldiagnostik unter Anleitung von der Pike auf lernen? Sie wollen Basisultraschalldiagnostik in der Notfallmedizin betreiben?

In diesem Seminar lernen Sie die Grundlagen der Sonographie des Abdomens, der Thoraxorgane, der Schilddrüse und der Beinvenen kennen. Dabei besteht rund die Hälfte des Kurses aus praktischen Übungen, bei denen Sie sich in Kleingruppen gegenseitig schallen. Begleitet wird der Kurs von erfahrenen DEGUMKursleitern und -Ausbildern. Der Kurs erfüllt die DEGUMRichtlinien.

Die Veranstaltung findet in Zusammenarbeit mit dem Verein für Medizinische Weiterbildung

Stuttgart e. V. statt.

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Termin:

19.–21. Juli 2023

Mittwochmittag bis Freitagabend Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen ohne Ultraschall-Erfahrung, Ärzte in Weiterbildung

Anmeldung:

www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 480,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart Fortbildungspunkte: 29 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

8. ISTN – Interdisziplinärer Stuttgarter Tag der Notfallmedizin – online oder Präsenz

Jeder Patient ist interdisziplinär, sobald er verschiedene Symptome aufzeigt. Erst mit einer Diagnosestellung wird er einer Fachdisziplin zugeordnet. Der Weg vom Symptom zur Diagnose ist dabei elementar und nicht immer eindeutig. Wer begleitet die Patienten auf diesem Weg?

Das sind im ambulanten Bereich die Hausärzte. Im stationären Bereich nehmen diese Rolle die Notfallmediziner in einer interdisziplinären Notfallambulanz wahr. Seien sie gespannt auf praktische Fallbeispiele die die Interdisziplinarität zwischen den Fachrichtungen beleuchten und die Zusammenarbeit zwischen ambulanter und stationärer Medizin voranbringen. Zudem haben Sie die Möglichkeit, vorab eigene Fälle zu nennen, welche anschließend im Plenum behandelt werden. Diese Veranstaltung wird live übertragen und kann von zu Hause aus online mitverfolgt werden.

Termin:

Samstag, 23. September 2023 9.00–13.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen, Ärzte in Weiterbildung

Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner: Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Teilnehmerbeitrag: 40,– Euro Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart oder online Fortbildungspunkte: 5 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Seminar zur Leitenden Notärztin/ zum Leitenden Notarzt

Reagieren Sie sicher und strukturiert bei Großschadensfällen. Als Leitender Notarzt (LNA) übernehmen Sie zentrale Aufgaben beim Massenanfall Verletzter sowie bei außergewöhnlichen Notfällen und Gefahrenlagen. Sie  leiten, koordinieren und überwachen alle medizinischen Maßnahmen am Schadensort. Natürlich darf hier auch die Kommunikation mit anderen Organisationen nicht zu kurz kommen, da sie essentiell für Ihre Tätigkeit als Leitender Notarzt ist.

In unserem Seminar lernen Sie einerseits die theoretischen Aspekte der Kommunikation und Vorgehensweisen kennen. Durch verschiedene (Plan-)Übungen gewinnen Sie andererseits einen Einblick in die praktische Arbeit eines LNAs. Namhafte Referenten berichten zudem in ihren Vorträgen und Übungen über ihre eigenen Erfahrungen bei Großschadensfällen.

Die angebotene Fortbildung wird nach den Empfehlungen der Bundesärztekammer und der DIVI an der Landesfeuerwehrschule in Bruchsal durchgeführt. Für weitere Informationen zur Erlangung der Fachkunde Leitender Notarzt wenden Sie sich gerne an uns.

Termin:

25.–29. September 2023 (Mo–Fr)

Zielgruppe: Ärzte, die die Qualifikation zum Leitenden Notarzt erlangen möchten.

Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner: Fachbereiche Fortbildung & Arbeitsschutz und Notfallmedizin, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de Veranstaltungsort: Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg, Im Wendelrot 10, 76646 Bruchsal Teilnahmegebühr: 820,00 Euro Fortbildungspunkte: 40 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

32. Psychosomatischer Tag –online oder Präsenz

Sie können keine körperliche Ursache der Beschwerden Ihres Patienten feststellen? Sie vermuten, dass hinter den somatischen Beschwerden ein psychisches Leiden steckt?

Für eine umfassende Behandlung Ihrer Patienten ist eine kontinuierliche Auffrischung und Erweiterung Ihrer Kenntnisse im Fachgebiet der Psychosomatik essentiell. Bereits während der Weiterbildung kristallisiert sich die Bedeutung fundierter psychosomatischer Kenntnisse heraus.

110 ÄBW 02 | 2023
Bekanntmachungen

Um diese weiter zu vertiefen, laden wir Sie zum 32. Psychosomatischen Tag ein. Neben dem Curriculum Psychosomatische Grundversorgung bietet der Psychosomatische Tag ihnen seit 32 Jahren topaktuelle und spannende Themen mit hervorragenden Referenten, damit Sie Ihre Fachkenntnisse über das Wechselspiel zwischen Körper und Psyche erweitern können.

Das Schwerpunktthema ist: „Schöne neue Welt“, mit voraussichtlichen Themen und Arbeitstiteln:

• Kinder, Jugendliche und junge

Erwachsene: Öko-Psychiatrie

• Dr. Google und die Psychosomatik

• Interkulturelle Psychosomatik

Die Teilnahme am Psychosomatischen Tag kann auf die curriculare Fortbildung Psychosomatische Grundversorgung angerechnet werden.

Termin:

Samstag, 7. Oktober 2023

9.00–16.15 Uhr

Zielgruppe:

Ärzte aller Fachrichtungen

Anmeldung:

www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500,

E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 98,– Euro

Veranstaltungsort:

Bezirksärztekammer

Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart oder online

Fortbildungspunkte: 8 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Baustein Psychotherapie (tiefenpsychologisch fundiert) –Kurs I

Erweitern Sie Ihre Kenntnisse für unbewusste, seelische Vorgänge und finden Sie dadurch effizienter Zugang zur inneren Situation des Patienten und zur Dynamik des psychotherapeutischen Dialogs.

Nach den Richtlinien der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind theoretische und praktische Bausteine für die Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie,

Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Psychotherapie erforderlich.

Hierfür wird 2023 der Kurs I (I bis III) angeboten.

Diese spannenden Themenbereiche erwarten Sie u. a.:

– Entwicklungspsychologie

– Abwehrmechanismen

– Grundlagen der Verhaltenstherapie

– Grundzüge der Operationalisierten Psychodynamischen Diagnostik

– Wirkfaktoren in der Psychotherapie

– Unbewusstes und Traumdeutung

– Übertragung/Gegenübertragung

Durchführung mit Fallsupervision, Technik sowie Theorieseminaren mit praktischem Charakter.

Termin:

8.–13. Oktober 2023

Sonntag bis Freitag, jeweils ganztags

Zielgruppe: Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, Kinderund Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatische Medizin und Psychotherapie sowie in Zusatzweiterbildung

Psychotherapie

Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 690,– Euro inkl. Seminarunterlagen, zzgl. Verpflegung und Übernachtung (falls gewünscht)

Veranstaltungsort:

Tagungshaus Kloster Heiligkreuztal, Am Münster 7, 88499 Altheim Fortbildungspunkte: 55 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Onlinefortbildung – Beratung zur Patientenverfügung und gesundheitliche Vorausplanung –eine Aufgabe für Hausärzte

Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist eine wichtige Möglichkeit für Ihre Patienten, ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen und eigenständig zu entscheiden, welche medizinischen und lebenserhaltenden Maßnahmen ergriffen werden sollen, wenn sie im Ernstfall dazu nicht mehr in der Lage sind. Die ärztliche Beratung zur Patientenverfügung ist ein anspruchsvolles und sensibles Thema, bei dem Sie als Arzt ethische, rechtliche und medizinische Gesichtspunkte berücksichtigen müssen. Im Rahmen dieses Seminars werden nachfolgende Fragestellungen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geklärt und diskutiert, um Ihnen praktische Hilfestellungen für Ihren Praxisalltag an die Hand zu geben:

• Wie können Sie Patienten bestmöglich zum Thema Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht beraten?

• Welche Bedeutung und welche Konsequenzen haben Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen in Ihrer praktischen ärztlichen Tätigkeit?

• Wie sind die gesetzlichen Regelungen zur Patientenverfügung?

Innerhalb der Veranstaltung wird der Inhalt der relevanten Gesetze besprochen und ein evaluiertes und seit Jahren erprobtes regionales Beratungsangebot der Esslinger Initiative e. V. vorgestellt. Die konkreten Inhalte des  Programmes werden noch bekanntgegeben.

Termin:

Freitag, 27. Oktober 2023

13.30–17.00 Uhr

Zielgruppe: Ärzte aller Fachrichtungen

Anmeldung:

www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 60,– Euro

Veranstaltungsort:

Online-Seminarraum

Fortbildungspunkte: 4 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Gelbfieberimpfung –Fortbildung für Ärzte –online oder Präsenz

Die Reisemedizin soll Reisenden allgemein, sowie chronisch Kranken, eine umfassende Vorbereitung für ihre Reise liefern. Sie beinhaltet dabei weit mehr als nur eine Beratung und die anschließende Durchführung von Schutzimpfungen gegen z. B. Hepatitis, invasive Meningokokken-Erkrankungen und Typhus.

Neben Informationen zur Durchführung von Gelbfieberimpfungen, zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle und dem epidemiologischen Kontext der Endemiegebiete, stehen die aktuelle Weltseuchenlage, Reiseimpfungen sowie neue Impfstoffe und Impfrisiken im Mittelpunkt der Veranstaltung.

Das Seminar wendet sich vorzugsweise an Ärzte, die in BadenWürttemberg bereits als Gelbfieberimpfstelle registriert sind. Darüber hinaus können alle, die sich in ihrer täglichen Praxis mit reisemedizinischen Fragestellungen befassen ebenso teilnehmen, wie an diesen Themen interessierte Ärzte aller Fachrichtungen. Diese Veranstaltung wird live übertragen und kann von zu Hause aus online mitverfolgt werden.

Diese Fortbildung wird vom Regierungspräsidium Stuttgart für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkannt.

Termin:

Samstag, 28. Oktober 2023 9.00–16.30 Uhr

Zielgruppe:

Ärzte aller Fachrichtungen

Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 50,– Euro

ÄBW 02 | 2023 111 Bekanntmachungen

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart oder online

Fortbildungspunkte: 9 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Orthopädie und Unfallchirurgie kompakt – für Fachärzte, Facharztanwärter und Interessierte

Sie befinden sich in der Weiterbildung und möchten einen kompakten Überblick über wichtige Themen erhalten?

Sie sind bereits fachärztlich tätig und möchten die relevanten Neuerungen erfahren?

Das Seminar richtet sich sowohl an Assistenzärzte, die sich in der Vorbereitung zur Facharztprüfung

Orthopädie/Unfallchirurgie befinden als auch an Fachärzte, die die Veranstaltung zum Auffrischen und zur Wiederholung ihres Wissens über relevante klinische Themen aus der Orthopädie und Unfallchirurgie nutzen möchten. Namhafte Referenten präsentieren relevante Themenbereiche mittels interaktiver Vorträge. Die Aufteilung in Kleingruppen am Nachmittag rundet das Angebot ab. Hierbei wird sich eine Gruppe speziell mit der Prüfungsvorbereitung beschäftigen, in den weiteren Gruppen werden Fallbeispiele und Kasuistiken aus dem Klinik- und Praxisalltag besprochen und diskutiert.

Termin:

Samstag 11. November 2023

9.00–16.15 Uhr

Zielgruppe:

Facharztanwärter/-innen in der Orthopädie/Unfallchirurgie, Fachärzte, Interessierte Ärzte

Anmeldung:

www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211,

Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag:

120,– Euro (regulär), 90,– Euro (für Ärzte in Weiterbildung)

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart

Fortbildungspunkte: 9 Punkte

Änderungen bleiben vorbehalten.

12. Stuttgarter Tag für  Infektiologie –online oder Präsenz

In Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Infektiologie –dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor – bietet die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg den Stuttgarter Tag für Infektiologie an.

Hier erfahren Sie Neuigkeiten zu aktuellen Herausforderungen und vertiefen Ihre Kenntnisse in Prävention, Diagnostik und Therapie von Infektionen. Die Veranstaltung zielt darauf ab, Ihre Kompetenz für Fragestellungen im vielfältigen Bereich der Infektiologie zu stärken. Die Veranstaltung widmet sich jährlich einem aktuellen Schwerpunktthema, welches auf der Homepage, im Ärzteblatt BadenWürttemberg und über den Mailingservice im Vorfeld bekannt gegeben wird.

Wir laden Sie herzlich zu diesem spannenden Tag mit viel Raum für Diskussion ein und begrüßen Sie auch im Namen unseres Kooperationspartners Zentrum für Infektiologie Stuttgart (ZIS)! Diese Veranstaltung wird live übertragen und kann von zu Hause aus online mitverfolgt werden.

Wir sind bestrebt diese Fortbildung vom Regierungspräsidium Stuttgart für die Fortgeltung erteilter Ermächtigungen zur Gelbfieberimpfung anerkennen zu lassen.

Termin:

Samstag, 18. November 2023

9.00–14.45 Uhr

Zielgruppe:

Ärzte aller Fachrichtungen

Anmeldung: www.baek-nw.de/akademie

Ansprechpartner:

Fachbereich Fortbildung, Jahnstr. 5, 70597 Stuttgart, Telefon (07 11) 7 69 81-211, Fax (07 11) 7 69 81-500, E-Mail: fortbildung@baek-nw.de

Teilnehmerbeitrag: 20,– Euro

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordwürttemberg, Jahnstraße 5, 70597 Stuttgart und online Fortbildungspunkte: 6 Punkte Änderungen bleiben vorbehalten.

Geschäftsstelle: Zimmerstraße 4

Bezirksärztekammer Nordbaden

(07 21) 1 60 24-0

(07 21) 1 60 24-2 22

Fortbildungen der Bezirksärztekammer Nordbaden

Im Zusammenhang mit der Corona­Pandemie behalten wir uns weiterhin vor, Fortbildungen ggf. kurzfristig abzusagen bzw. unsere Veranstaltungen als Web ­Seminare durchzuführen. Bitte informieren Sie sich zum aktuellen Stand auf der Homepage bzw. telefonisch oder per Mail, ob und in welcher Form die Fortbildung stattfindet.

Unser Fortbildungsangebot finden Sie auch unter nachfolgendem Link:

psychosomatische Kompetenzen dabei helfen, die Patient-ArztBeziehung positiv zu gestalten. Deshalb bietet die Bezirksärztekammer Nordbaden den 80Stunden-Kurs „Psychosomatische Grundversorgung“ nach dem Curriculum der Bundesärztekammer an. Dabei sollen die Kenntnisse und Kompetenzen mit jeweils ausgewogenen Anteilen von Theorie, Fallbeispielen, Übungen sowie patientenzentrierter Selbsterfahrung in im Kurs integrierten Balint-Gruppen vermittelt werden. Aufgeteilt sind die 80 Unterrichtseinheiten auf Zweitageskurse zu je 16 Unterrichtseinheiten, die über ein halbes Jahr verteilt werden. Dabei ist die Absolvierung von fünf Wochenenden erforderlich, um die Qualifikation zu erwerben. Die Kursweiterbildung „Psychosomatische Grundversorgung“ ist in einigen Fachgebieten nach der Weiterbildungsordnung vorgeschrieben und erfüllt die inhaltlichen Anforderungen der KV zur Abrechnung der EBMZiffern 35100 und 35110. Kursinhalte werden u. a. sein:

• Psychopathologie, PsychoSoziales Krankheitsmodell

• Somatoforme Störungen und Schmerz

• Depressionen, Angststörungen

• Suchterkrankungen

• Ess- und Schlafstörungen

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bezirksärztekammer Nordbaden, Akademie für Ärztliche Fortbildung, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe, Telefon (07 21) 1 60 24-131/-132, Fax (07 21) 1 60 24-333, E-Mail: fortbildungsakademie@baek-nb.de

Psychosomatische Grundversorgung – Wochenendkurse (80-Std.-Kurs nach dem Curriculum der Bundesärztekammer)

Die enge Verflechtung von Körper und Psyche macht sich in vielen medizinischen Fachgebieten bemerkbar. Um die Zusammenhänge zu verstehen und entsprechende Krankheitsbilder sowohl richtig zu diagnostizieren als auch zu therapieren, bedarf es erweiterter Kenntnisse und Fähigkeiten im Bereich der Psychosomatik. Gleichzeitig sollen

• Schmerz des Bewegungsapparates

• Psychoonkologie

• Krisenintervention

• Ärztliche Gesprächsführung

Termine:

17./18. Februar 2023

5./6. Mai 2023

23./24. Juni 2023

14./15. Juli 2023

jeweils Freitag, 14.00 – ca. 20.30 Uhr und Samstag, 9.00 – ca. 17.45 Uhr

Wissenschaftliche Leitung:

Prof. Dr. med. Michael Berner, Direktor der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin, Städtisches Klinikum Karlsruhe

Dr. med. Elisabeth Daikeler, Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie

Veranstaltungsort:

Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe

112 ÄBW 02 | 2023
Bekanntmachungen
Telefon
Fax
76137 Karlsruhe

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen und in Weiterbildung

Gebühr: 250,– Euro pro Wochenende Fortbildungspunkte: 16 pro Wochenende

Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie

Psychotherapie bei Älteren: Standardkonflikte und konkrete Interventionsmöglichkeiten in der Praxis (Web-Seminar)

Eine ärztlicherseits als „schwierig“ empfundene Arzt-Patient-Beziehung lässt sich auf einige wenige Konflikt-Modi zurückführen, deren Identifikation sich relativ schnell lernen lässt. Nachdem diese Konflikt-Modi vermittelt worden sind, sollen spezifische „Einfärbungen“ und Ausprägungen insbesondere bei älteren Patienten thematisiert werden. Dabei werden sowohl direkt erkennbare interaktionelle Probleme mit dem Arzt/der Ärztin oder auch mit Teilen des Praxisteams als auch aufgrund der Somatisierungstendenz bei organisch nicht begründbarer Beschwerden an Beispielen besprochen. Wenn der Arzt/die Ärztin grundsätzlich davon ausgeht, dass die allermeisten Patienten, die ihre eigene Praxis aufsuchen, morgens nicht aufgestanden sind, um seine(n) Arzt/Ärztin zu ärgern, bleibt man offen für die Frage, was für ein Motiv den Patienten wohl antreibt, sich in der Arzt-PatientBeziehung als so „schwierig“ einzubringen. Hat man das Motiv des Patienten verstanden, kann man als Arzt/Ärztin daraus eine Intervention ableiten, die oft zu einer erstaunlichen Entspannung und Verbesserung der Arzt-Patient-Beziehung führt. Dies soll an praxisnahen Beispielen verdeutlicht werden.

Den Link zum Web-Seminar erhalten Sie kurz vor Veranstaltung an Ihre in SVmed hinterlegte E-Mail-Adresse.

Termin:

Mittwoch, 22. Februar 2023

18.00 – ca. 19.30 Uhr

Referent: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. theol. Gereon Heuft, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie –Psychoanalyse – Klinische Geriatrie, Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Universitätsklinikum Münster

Wissenschaftliche Leitung:

Dr. med. Elisabeth Daikeler, Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie

Dr. med. Thomas Lohmann, niedergelassener Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie, Suchtmedizin, ehem. Chefarzt der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nordschwarzwald

Veranstaltungsort: online

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen

Gebühr: 15,– Euro

Fortbildungspunkte: 2 Punkte

Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie

Fortbildungsreihe „Klinische Sonographie“

Kooperationsveranstaltung der Bezirksärztekammer Nordbaden mit den ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe

Die Ultraschalluntersuchung ist eine relativ preiswerte, nebenwirkungsarme und aussagefähige diagnostische Methode. Sie ist aber in besonderem Maße von der Kompetenz des Sonographeurs abhängig. In unserer Reihe können Sie Ihre sonographischen Grundkenntnisse vertiefen. Nach einer kurzen Einführung werden klinische Kasuistiken vorgestellt mit Demonstration sonographischer Befunde im klinischen Kontext (Anamnese, Labor, radiologische Schnittbildgebung etc).

Indikationszeitpunkte, diagnostische Aussagekraft, technische Möglichkeiten, Grenzen und Akzeptanz der Ultraschalldiagnostik sollen kritisch gewürdigt werden.

Im Anschluss können Sie eigene sonographische Problemfälle diskutieren, Ihre praktischen Kenntnisse erweitern und in gegenseitiger Untersuchung mit Ultraschallgeräten unter Anleitung üben.

Termine:

jeweils Mittwoch, 16.00 – ca. 20.00 Uhr

1. März 2023

„Sonographische Beiträge zur Diagnostik von Maldigestion, Malabsorption, Malassimilation im klinischen Kontext (Exokrine Pankreasinsuffizienz – Sprue –mesenteriale Durchblutungsstörung)”

5. Juli 2023

„Beiträge der Sonographie zur Hypertoniediagnostik”

20. September 2023

„Sonographische Beiträge bei der Diagnostik von Tumoren und Metastasen im klinischen Kontext (Cervikal, thorakal, abdominell, Weichteile)”

8. November 2023

„Sonographische Beiträge bei der Diagnostik von Lymphomen im klinischen Kontext”

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Karl-Heinz Seitz, Oberarzt Medizinische Klinik I, Städtisches Klinikum Karlsruhe Veranstaltungsort:

ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus Rüppurr, Diakonissenstraße 28, 76199 Karlsruhe (Veranstaltungssaal)

Zielgruppe:

In klinischer Ausbildung befindliche Kolleginnen und Kollegen, die bestimmte Themen im Rahmen der Spezialisierung evtl. nur eingeschränkt vertiefen können und niedergelassene Kolleginnen und Kollegen, die ihre Kenntnisse auffrischen wollen.

Gebühr:

je Termin 70,– Euro für Weiterbildungsassistenten/ 80,– Euro für Fachärzte inkl. Verpflegung

Fortbildungspunkte: je Termin 8 Punkte, mit Lernerfolgskontrolle Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie

Von der Ohnmacht zu kraftvoller Selbstwirksamkeit –Wirksame hypnosystemische Krisen-Interventionen in gefahrvoll erlebter Zeit (Web-Seminar)

Wenn für Menschen etwas zur massiven „Krise“ wird, ob ausgelöst durch innere ungewünschte Prozesse oder durch äußere Entwicklungen (z. B. Pandemie, Kriegs-Krisen usw.), löst dies oft starke Ängste, Verwirrung, Hilflosigkeit, Verzweiflung, Sinnleere usw. aus und es kommt auch zu starken körperlichen Symptomen („Problem-Trance“). Dies erfasst dann oft auch ihr Beziehungsumfeld. Nicht selten führt dies z. B. auch bei Therapeuten/Beratern zu massiver Verunsicherung. Mit hypnosystemischen Konzepten kann aber gezeigt werden, dass auch dann, wenn Betroffene auf bewusster Ebene keine hilfreichen Fähigkeiten mehr wahrnehmen, diese sehr wohl im unbewussten Erfahrungsrepertoire schon gespeichert sind und auch wieder relativ schnell und nachhaltig wirksam reaktiviert werden können.

Systematisch können Menschen so unterstützt werden, wieder ein Erleben von innerer Stärke, Handlungsfähigkeit und kreativer Flexibilität auch im Umgang mit womöglich weiterhin ungewiss bleibenden Entwicklungen zu gewinnen und zieldienlich handeln zu können. So kann jemand dann aus Krisenerleben auch konstruktive Chancen machen. Im Seminar werden dafür spezifische praktische, hilfreiche hypnosystemische Interventionsstrategien gezeigt, nicht nur für potenzielle Klienten, sondern auch für professionelle Helfer (Selbstfürsorge).

Inhalte zum Beispiel:

• Hypnosystemische Konzepte der Wirklichkeitserzeugung und Krisen-Erleben als „Tranceartiges“ hypnotisches Erleben,

• Pacing­ und Utilisations-Strategien für den Aufbau von Halt, Verbundenheit und Wiedererleben von Kompetenz,

• Wie „Krisen-Trance“ in Kompetenz-Aktivierung verwandelt werden kann

ÄBW 02 | 2023 113 Bekanntmachungen

• Aufbau von selbstwirksam erreichbaren Zielentwürfen

• Interventionsstrategien für imaginative „Zeitreisen“ in hilfreiche Kompetenz-Episoden für die Reaktivierung „schlummernder“ Kompetenzen, um aus „Krisen“ Chancen zu machen

• Utilisation von leidvollen Problem-Prozessen als wertvolle „Botschafter von Bedürfnissen“

• Krisen-Erleben nutzbar machen als Loyalitätsleistungen für spezifische Werte und Ziele

• Zieldienlicher Umgang mit Ambivalenzen

Termin:

Mittwoch, 15. März 2023

18.00 – ca. 19.30 Uhr

Referent: Dr. med. Dipl. rer. pol. Gunther Schmidt, Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Ärztlicher Direktor der sysTelios Privatklinik

Siedelsbrunn für Psychotherapie und psychosomatische Gesundheitsentwicklung, Leiter des Milton-Erickson-Instituts Heidelberg.

Wissenschaftliche Leitung:

Dr. med. Elisabeth Daikeler, Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie

Dr. med. Thomas Lohmann, niedergelassener Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie, Suchtmedizin, ehem. Chefarzt der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nordschwarzwald

Veranstaltungsort: online

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen

Gebühr: 15,– Euro

Fortbildungspunkte: 2 Punkte

Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie

Kompaktkurs Notfallmedizin (gem. Weiterbildungsordnung zur Erlangung der Zusatzweiterbildungen „Notfallmedizin“ und „Klinische Akut- und Notfallmedizin“)

Die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden bietet in Kooperation mit der DRK-Medizinakademie einen Kompaktkurs Notfallmedi-

zin („80 Stundenkurs“) in Karlsruhe an. Die Inhalte des Kurses richten sich nach dem neuen Kursbuch „Allgemeine und spezielle Notfallbehandlung“ der Bundesärztekammer.

Die Teilnahme am Weiterbildungskurs steht allen approbierten Ärzten und Ärztinnen sowie Ärzten und Ärztinnen mit einer Berufserlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des Berufs nach § 10 der Bundesärzteordnung (BÄO) offen.

Die Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzweiterbildungen „Notfallmedizin“ und „Klinische Akutund Notfallmedizin“ sind nicht bundeseinheitlich geregelt. Bitte informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Ärztekammer im Sachgebiet Weiterbildung.

Die Akademie für Ärztliche Fortbildung ist eine nach dem Bildungszeitgesetz Baden-Württemberg anerkannte Bildungseinrichtung. Damit können Sie als Arbeitnehmer/in in BadenWürttemberg bis zu fünf Arbeitstage Bildungsurlaub bei Ihrem Arbeitgeber beantragen. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag bis spätestens acht Wochen vor Beginn der Veranstaltung beim Arbeitgeber gestellt werden muss. Wenn Sie in einem anderen Bundesland Ihre Tätigkeit ausüben, gelten die Regelungen des  jeweiligen länderspezifischen Bildungszeitgesetzes.

Termin:

25. März bis 1. April 2023 (Sa–Sa)

ganztägig

Kursleitung: Dr. med. Heiko Baumann, DESA, MHBA, Facharzt für Anästhesiologie, Notfallmedizin, Intensivmedizin und Palliativmedizin, FK Leitender Notarzt, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. VincentiusKliniken

Lutz Zöller, Facharzt für Anästhesiologie, Notfallmedizin und Intensivmedizin, FK Leitender Notarzt, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Bernd-Dieter Gonska, Facharzt für Innere

Medizin, Kardiologie, ehem. Direktor der Klinik für Kardiologie, Intensivmedizin und Angiologie, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-Kliniken

Wissenschaftlicher Beirat: Dr. med. Thomas Arldt, Direktor der Klinik für Anästhesie, Intensivund Notfallmedizin, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus

Prof. Dr. med. Michael Henrich

Dr. Phil. M. A., Direktor der Klinik für Anästhesie, Intensiv- und Notfallmedizin, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-Kliniken

Prof. Dr. med. Franz Kehl, Direktor der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Städtisches Klinikum Karlsruhe

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe

Zielgruppe:

approbierte Ärztinnen und Ärzte, die die Zusatzweiterbildung „Notfallmedizin“ oder „Klinische Akut- und Notfallmedizin“ erlangen möchten

Gebühr:

1.290,– Euro inkl. Seminarunterlagen und Verpflegung

Fortbildungspunkte: 80 Punkte

Weitere Informationen: www.drk-karlsruhe.de/notarztkurs

Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Psychotraumatologie und Trauma-Reaktivierung bei Älteren –erkennen und Weichen stellen (Web-Seminar)

Bei potenziell psychisch traumatisierenden Erfahrungen geht es im Kern stets um die Erfahrung, hilflos einer eigener Lebensbedrohung ausgeliefert zu sein. –Ältere Patientinnen und Patienten sind zum einen vulnerabler für die psychischen Folgen einer potenziell traumatisierenden Erfahrung im Alter (wie z. B. einem Überfall mit Körperverletzung).

Zum anderen können sie auch in ihrer Lebensgeschichte potenziell traumatisierende Erfahrungen durchgemacht haben, die aber zu dem damaligen Zeitpunkt durch

günstige Umstände oder eine ausreichend hohe eigene Resilienz zunächst keine Symptome ausgelöst haben könnten. Bei solchen Menschen kann es – ausgelöst durch eine im körperlichen Alternsprozess mit größerer Wahrscheinlichkeit auftretende (erneute) Erfahrung von Lebensbedrohung (etwa nach einem Herzinfarkt) –zu einer Trauma-Reaktivierung im Alter kommen: „60 Jahre habe ich nicht mehr daran gedacht, aber jetzt erlebe ich wieder, wie damals die Bomben fielen.“ Solche Trauma-Reaktivierungen können sich auch in Somatisierungsstörungen äußern, deren organisch nicht erklärbaren Symptome „symbolartig“ die damalige schwer belastende Situation widerspiegeln. Dazu werden Fallbeispiele vorgestellt.

Sowohl für die akute Traumatisierung im Alter als auch für die Trauma-Reaktivierung im Alter werden psychotraumatologische Interventionsmöglichkeiten (und Grenzen) präsentiert, sodass das Erkennen psychischer TraumaFolgen als auch das Wissen um Behandlungsmöglichkeiten gestärkt wird.

Termin:

Mittwoch, 19. April 2023

18.00 – ca. 19.30 Uhr

Referent: Univ.-Prof. Dr. med. Dr. theol. Gereon Heuft, Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Facharzt für Neurologie und Psychiatrie –Psychoanalyse – Klinische Geriatrie, Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Universitätsklinikum Münster Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Elisabeth Daikeler, Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie

Dr. med. Thomas Lohmann, niedergelassener Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie, Suchtmedizin, ehem. Chefarzt der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nordschwarzwald

Veranstaltungsort: online

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen

114 ÄBW 02 | 2023
Bekanntmachungen

Gebühr: 15,– Euro

Fortbildungspunkte: 2 Punkte

Anmeldung:

www.baek-nb.de/akademie

Vorankündigung

Mit Herz und Verstand –50 Jahre Akademie für Ärztliche Fortbildung in Nordbaden

Jubiläumsveranstaltung

zu  aktuellen Themen der Kardiologie

Vor 50 Jahren wurde die Akademie für Ärztliche Fortbildung der Bezirksärztekammer Nordbaden gegründet, eine erste Fortbildungsveranstaltung zum Thema Kardiologie im April 1973 realisiert. Dieses besondere Ereignis wollen wir nach genau 50 Jahren mit einer Jubiläums-Fortbildung im festlichen Rahmen würdigen. Weitere Details zum Programm werden in Kürze bekannt gegeben.

Termin:

Samstag, 29. April 2023

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Bernd-Dieter Gonska, Facharzt für Innere Medizin, Kardiologie, ehem. Direktor der Klinik für Kardiologie, Intensivmedizin und Angiologie, ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-Kliniken

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen

Anmeldung in Kürze: www.baek-nb.de/akademie

Geriatrische Grundversorgung (Curriculare Fortbildung)

In einer älter werdenden Gesellschaft betreuen Ärztinnen und Ärzte immer häufiger multimorbide Patientinnen und Patienten. Diese sind aufgrund atypischer oder multikausal bedingter Symptome und Syndrome sowie mehrdimensionaler Behandlungsansätze oftmals eine diagnostische und therapeutische Herausforderung für die behandelnden Ärztinnen und Ärzte. Häufig stellen sich neben der medizinischen Versorgung zusätzlich soziale und ethische

Fragen. Die Betreuung geriatrischer Patientinnen und Patienten ist in der Regel eine komplexe Langzeitversorgung, deren Ziel nicht nur am kurativen Erfolg, sondern vor allem am Erhalt der Selbstständigkeit und der Lebensqualität gemessen werden muss. In den Weiterbildungsgängen vieler Fachgebiete sind geriatrische Themen und die besonderen Probleme des älteren und multimorbiden Patienten nicht sehr ausführlich berücksichtigt. An der Geriatrie interessierte Ärztinnen und Ärzte können seit geraumer Zeit die Zusatzweiterbildung „Geriatrie“ nach der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erwerben. Sie sieht aber eine Weiterbildungszeit von 18 Monaten bei einem zur Weiterbildung befugten Facharzt vor und ist inhaltlich so umfangreich, dass sie fast nur von den Fachärztinnen und Fachärzten für Allgemeinmedizin und Innere Medizin gewählt wird. Die Bundesärztekammer hat daher ein 60-stündiges Curriculum „Geriatrische Grundversorgung“ entwickelt. Dieses richtet sich an die Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete, die die Zusatzbezeichnung Geriatrie nicht erwerben wollen, Ihre Kenntnisse über wesentliche Aspekte bei der  Behandlung älterer Menschen aber vertiefen möchten. Das Curriculum ist in neun Module gegliedert, die in drei Abschnitte (jeweils ein Wochenende) eingeteilt wurden.

Seit 1. 1. 2022 ist diese Qualifikation – nach erfolgreicher Absolvierung sämtlicher Module –auch in Baden-Württemberg ankündigungsfähig.

Das Curriculum ist zudem anrechenbar auf den Fortbildungsumfang von 160 Stunden, den die KV für die Abrechnung der Spezialisierten geriatrischen Diagnostik vorgibt.

Programm:

– Besonderheiten des alten Patienten

– Geriatrische Syndrome und Altersspezifika ausgewählter Erkrankungen

– Geriatrisches Basis-Assessment

– Arzneimitteltherapie und nicht-medikamentöse Therapiemaßnahmen

– Rechtliche und ethische Grundlagen

– Einrichtungen geriatrischer Versorgung

– Fallbeispiele

Termine:

12.–14. Mai 2023

16.–18. Juni 2023 und 7.–9. Juli 2023

jeweils ca. Freitag, 15.00–18.30 Uhr, Samstag, 9.00–18.00 Uhr und Sonntag, 9.00–14.30 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Brigitte R. Metz, Direktorin Klinik für Geriatrie und Geriatrisches Zentrum Karlsruhe, ViDia Christliche Kliniken

Karlsruhe, Standort Diakonissenkrankenhaus

Veranstaltungsort:

1. und 3. Wochenende:

Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe

2. Wochenende:

Diakonissenkrankenhaus Karlsruhe-Rüppurr, Diakonissenstraße 28, 76199 Karlsruhe

Zielgruppe: niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Gebühr:

750,– Euro inkl. Verpflegung

Fortbildungspunkte: 60 Punkte

Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie

Fortbildung des Ausschusses Ärztinnen: Kardiopulmonale Reanimation

Theorie und praktische Übungen Die Akademie für Ärztliche Fortbildung bietet in Kooperation mit dem Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden einen kardiopulmonalen Reanimationskurs an. Der Nachmittagskurs ist demgemäß den Ärztinnen vorbehalten, zum Vormittagskurs können sich Ärztinnen und Ärzte anmelden.

Neben der Vermittlung ausführlicher theoretischer Grundlagen zur Reanimation besteht im Rahmen kleiner Gruppen ausreichend Zeit für praktisches Training nach den aktuellen Leitlinien des European Resuscitation Council.

Termin:

Samstag, 27. Mai 2023

Kurs 1: 8.00–12.15 Uhr für Ärztinnen und Ärzte Kurs 2: 13.00–17.15 Uhr nur für Ärztinnen

Wissenschaftliche Leitung:

Dr. med. Christiane Serf, Chefärztin der Abteilung für Anästhesie und Intensivmedizin im Krankenhaus Sinsheim

Referenten:

Dr. med. Maximilian Dietrich, Notfallmedizin, Klinik für Anästhesiologie, Universitätsklinikum Heidelberg

Florian Rehberger, Facharzt für Anästhesiologie, Intensivmedizin und Notfallmedizin, Fachkunde Leitender Notarzt, Institut für Anästhesiologie, Universitätsklinikum Mannheim

Veranstaltungsort:

Rettungs- und Ausbildungszentrum, DRK Ortsverein Leimen, Tinqueuxallee 1a, 68181 Leimen

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen

Gebühr:

80,– Euro inkl. Verpflegung

Fortbildungspunkte: 7 Punkte

Anmeldung:

www.baek-nb.de/akademie Die Teilnehmerzahl ist begrenzt!

Vorankündigung

Tag der Psychosomatik

Psychosomatische Erkrankungen gewinnen in allen Fachgebieten zunehmend an Bedeutung. Die ganzheitliche Betrachtungsweise in der Medizin zeigt dabei auf, wie eng Körper und Psyche miteinander verflochten sind. Einerseits haben Patienten mit körperlichen Erkrankungen auch psychische Symptome, andererseits gibt es psychische und psychosomatische Erkrankungen, die mit körperlichen Symptomen einhergehen.

Kompakt an einem Samstag-Vormittag zusammengefasst ergänzt der Tag der Psychosomatik unsere bereits seit vielen Jahren bestehende Fortbildungsreihe zu verschiedenen psychosomatischen Themen. Es erwarten Sie drei Fachvorträge zu jeweils ausgewählten Schwerpunkten der psychosomatischen Medizin. Anschließend gibt es die Möglichkeit zur Diskussion und zum Austausch.

Termin: Samstag, 17. Juni 2023 9.00 – ca. 12.00 Uhr

ÄBW 02 | 2023 115 Bekanntmachungen

Wissenschaftliche Leitung: Dr. med. Elisabeth Daikeler, Fachärztin für Psychotherapeutische Medizin, Psychiatrie und Psychotherapie

Dr. med. Thomas Lohmann, niedergelassener Facharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und Neurologie, Suchtmedizin, ehem. Chefarzt der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie am Klinikum Nordschwarzwald

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen

Anmeldung in Kürze: www.baek-nb.de/akademie

Die Ärztliche Leichenschau –praktische Ausgestaltung und Zusammenarbeit mit der Polizei

Die Ärztliche Leichenschau ist der letzte Dienst am Patienten. Neben der Feststellung des Todes, die durch einen Arzt erfolgen muss, dient die Leichenschau der Klärung der Todesursache und der genaueren Umstände. Die Feststellung der Todesart steht für Mediziner und Polizei im Vordergrund.

Ziele der Fortbildung sind Sicherheit bei der korrekten Durchführung einer Leichenschau und die einwandfreie Ausstellung der Todesbescheinigung, außerdem die zielgerichtete und positiv ausgestaltete Zusammenarbeit zwischen Ärzteschaft und Polizei. Die Grundlage hierfür bilden ein gegenseitiges Verständnis berufsbedingter Fragestellungen, Aufgaben und Zwänge sowie die praxisgerechte Handhabung und Umsetzung rechtlicher Vorgaben.

Termin:

Mittwoch, 21. Juni 2023

19.00 – ca. 22.00 Uhr

Referenten: Prof. Dr. med. univ. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg

KHK Marcus Muck, Leiter des Dezernats für Kapital- und Branddelikte, Polizeipräsidium

Karlsruhe

Dr. med. Ulrich Wagner, Leiter der Abteilung Gesundheitsschutz, Dezernat IV, Gesundheitsamt, Landratsamt Karlsruhe

Wissenschaftliche Leitung: Prof. Dr. med. Kathrin Yen, Ärztliche Direktorin des Instituts für Rechts- und Verkehrsmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg

Veranstaltungsort:

Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen

Gebühr:

30,– Euro inkl. Verpflegung

Fortbildungspunkte: 4 Punkte

Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie

Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen (Web-Seminar)

Die Zahl der Flugreisenden steigt von Jahr zu Jahr und damit auch das Risiko von medizinischen Notfällen bei älteren Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen oder auch bei Gesunden.

Tritt ein medizinischer Zwischenfall an Bord eines Flugzeuges auf, wird in der Regel nach einem anwesenden Arzt gefragt. Nach deutschem Recht ist ein Arzt verpflichtet, medizinische Hilfe zu leisten. Doch was bedeutet dies in einem Flugzeug?

Zahlreiche Fragen kommen auf: Wie sieht das medizinische Equipment an Bord aus? Ist eine außerplanmäßige Zwischenlandung nötig? Welches Haftungsrecht gilt an Bord?

Damit Ärztinnen und Ärzte in dieser außergewöhnlichen Belastungssituation souverän agieren, adäquate Entscheidungen treffen und angemessene Behandlungsformen anwenden können, werden Handlungsgrundsätze und Orientierungshilfen vermittelt.

Termin:

Dienstag, 27. Juni 2023

18.00–21.00 Uhr

Referenten: PD Dr. med. Christopher Neuhaus, Facharzt für Anästhesiologie, Notfallmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Luft- und Raumfahrtmedizin e. V.

Julius Springer, Senior First Officer

A380, CRM-Trainer, Deutsche Lufthansa AG

Wissenschaftliche Leitung:

PD Dr. med. Christopher Neuhaus

Veranstaltungsort: online

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen

Gebühr: 35,– Euro

Fortbildungspunkte: 4 Punkte

Anmeldung:

www.baek-nb.de/akademie

Update Palliativmedizin

Wenn sich die letzte Lebensphase abzeichnet, hegen viele Patienten den Wunsch, diese in ihrer häuslichen Umgebung verbringen zu können. Dabei spielt der Hausarzt als beständiger Begleiter eine wichtige Rolle in der palliativmedizinischen Betreuung. Unser Auffrischungskurs richtet sich an diejenigen, die die KursWeiterbildung Palliativmedizin (40 Std.) bereits abgeschlossen haben und in der palliativmedizinischen Versorgung tätig sind. Themen der Kursweiterbildung aus Schmerztherapie und Symptomkontrolle werden fallbasiert wiederholt und vertieft. Eingegangen wird außerdem auf die Zusammenarbeit mit den SAPV-/ AAPV-Teams. Da wesentliche Aspekte der Palliativmedizin psychosozialer Natur sind, haben wir auch einen Vortrag zum Thema Trauer eingeplant. Wenn Sie als Vertragsarzt an der Vereinbarung zur Palliativversorgung nach § 87 Abs. 1b SGB V teilnehmen, werden die geforderten 8 Fortbildungspunkte pro Jahr mit der Teilnahmebescheinigung dieser Veranstaltung von der KVBW anerkannt.

Termin:

Samstag, 1. Juli 2023

9.00 – ca. 16.15 Uhr

Wissenschaftliche Leitung: Marianne Difflipp-Eppele, Niedergelassene Fachärztin für Allgemeinmedizin, Karlsruhe Dr. med. Peter Engeser, Niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin, Palliativmedizin, Pforzheim

Veranstaltungsort:

Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen

Gebühr:

85,– Euro inkl. Verpflegung

Fortbildungspunkte: 8 Punkte

Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie

Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen Teil 2: Case Reports (Web-Seminar)

In Teil 2 der Fortbildungsreihe „Notfälle an Bord von Flugzeugen“ werden die theoretischen Grundlagen aus dem ersten Teil des Seminars auf Fallbeispiele angewandt. Hierbei können die Teilnehmenden reale Notfälle diskutieren und Strategien für Vorgehensweisen, Entscheidungsfindung und Therapie im Ernstfall entwickeln.

Termin:

Dienstag, 19. September 2023

18.00–20.15 Uhr

Referenten: PD Dr. med. Christopher Neuhaus, Facharzt für Anästhesiologie, Notfallmedizin, Universitätsklinikum Heidelberg, Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Luftund Raumfahrtmedizin e. V. Julius Springer, Senior First Officer A380, CRM-Trainer, Deutsche Lufthansa AG

Wissenschaftliche Leitung:

PD Dr. med. Christopher Neuhaus

Veranstaltungsort: online

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen

Gebühr: 30,– Euro

Fortbildungspunkte: 3 Punkte

Anmeldung:

www.baek-nb.de/akademie

Fortbildung

für Weiterbildungsassistenten

„Fit für die Notfallambulanz und den ersten Dienst“

Wer kennt sie nicht, die Aufregung vor dem ersten Nachtdienst in der Klinik oder dem ersten Notdienst. Habe ich alles richtig gemacht? Wann muss ich den Oberarzt rufen? Kann der Patient ambulant behandelt werden oder muss er stationär eingewiesen/ aufgenommen werden, gar auf die Intensivstation? Solche und ähnliche Fragen müssen oft einsam und zunehmend ohne ausreichende Vorbereitung beantwortet werden. Das Seminar möchte einen Beitrag zur besseren Ausbildung in diesem Bereich leisten.

116 ÄBW 02 | 2023 Bekanntmachungen

Die häufigsten Erkrankungen und Notfälle sollen an Hand von lehrreichen Fallbeispielen aus dem Ambulanz- und Stationsalltag dargestellt und interaktiv mit Ihnen das sinnvolle diagnostische und therapeutische Vorgehen besprochen werden. Das Seminar wird in diesem Jahr erstmals 2-tägig durchgeführt. Am Freitagnachmittag erwarten Sie Fachvorträge, die am Samstag mit Kasuistiken zu verschiedenen Themen ergänzt werden. In Form von praktischen Übungen können Sie zudem Ihr erlerntes Wissen vertiefen. Zusätzlich wird ausreichend Zeit für Fragen und Diskussion bleiben. Bringen Sie auch Ihre eigenen Fälle – zumindest aus dem Gedächtnis – mit.

Teilnehmende an den „Willkommensabenden für Neuapprobierte“ der Bezirksärztekammer

Nordbaden im Jahr 2022 oder 2023 (Mannheim 22. 03. 2023, Karlsruhe 28. 06. 2023, Heidelberg 11. 10. 2023) erhalten rabattierten Zugang zur Fortbildung.

Termin:

Freitag, 20. Oktober 2023

14.00 – ca. 18.30 Uhr und

Samstag, 21.Oktober 2023

9.00 – ca. 16.30 Uhr

Wissenschaftliche Leitung:

Dr. med. Joachim Aspacher, Sektionsleiter Gastroenterologie, Klinik für Innere Medizin

SRH-Klinikum Karlsbad-Langensteinbach

Referenten:

Dr. med. Joachim Aspacher, Sektionsleiter Gastroenterologie, Klinik für Innere Medizin SRHKlinikum Karlsbad-Langensteinbach

Dr. med. Wolf Esser, Ehem. ltd.

Oberarzt, Neurologische Klinik, Städtisches Klinikum Karlsruhe

Dr. med. Christian Feindel, Oberarzt der Klinik für Innere Medizin, stellv. Leiter ZNA, SRH-Klinikum

Karlsbad-Langensteinbach

Dott. Aldo Marano, Ltd. Oberarzt der Klinik für Gastroenterologie, Fürst-Stirum-Klinik Bruchsal

Dr. med. Peter Matheiowetz, Sektionsleiter Ultraschallzentrum und Sektionsleiter Diabetologie, St. Josefskrankenhaus Heidelberg

Prof. Dr. med. Martin Hausberg, Klinikdirektor Medizinische Kli-

nik I (Allgemeine Innere Medizin, Nephrologie, Rheumatologie und Pneumologie), Städtisches Klinikum Karlsruhe

Giw Nayebagha, Oberarzt Medizinische Klinik III (Kardiologie, Intensivmedizin und Angiologie), ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. VincentiusKliniken

Dr. med. Ralph Oberacker, Chefarzt der Klinik für Innere Medizin, Sektionsleiter Kardiologie, SRHKlinikum Karlsbad-Langensteinbach

Prof. Dr. med. Matthias Weisbrod, Chefarzt der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, SRH-Klinikum Karlsbad-Langensteinbach Veranstaltungsort:

Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung

Gebühr: 170,– Euro ohne Rabatt, 119,– Euro mit Rabatt, inkl. Verpflegung

Fortbildungspunkte: 16 Punkte beantragt

Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie

EKG in der hausärztlichen Versorgung

Die manuelle Auswertung des Elektrokardiogramms ist trotz Computerprogrammen noch immer unentbehrlich. Wünschen auch Sie sich mehr Sicherheit bei der Interpretation von EKGKurven?

In unserem Seminar werden zunächst die Grundlagen der EKGBefundung aufgefrischt und im Hinblick auf Klinik und hausärztliche Versorgung aktualisiert. Die Referenten erläutern mögliche Störfaktoren bei der EKGAbleitung und zeigen spezifische Veränderungen bei den häufigen Herzerkrankungen und bei Notfällen auf. Thematisch in Module gegliedert erlernen Sie interaktiv die Grundlagen der EKG-Diagnostik, was Struktur- und Rhythmusanomalien anbelangt. Die Teilnehmer werden selbst EKGs auswerten und können diese anschließend im Plenum diskutieren.

Lernziel des Seminars ist, sich durch praktische Übungen anhand von Fallbeispielen mehr Sicherheit und Routine in der EKG-Auswertung anzueignen. Die praktische Anwendbarkeit für die hausärztliche Versorgung steht im Mittelpunkt dieser Fortbildung. Grundlagen aus dem Studium werden vorausgesetzt. Termin:

Samstag, 18. November 2023

9.00 – ca. 16.00 Uhr Referenten und wissenschaftliche Leitung: Giw Nayebagha, Oberarzt Medizinische Klinik Abt. III (Kardiologie/Angiologie/ Intensivmedizin), ViDia Christliche Kliniken Karlsruhe, Standort St. Vincentius-Kliniken

Dr. med. Gerd Ringwald, niedergelassener Facharzt für Innere Medizin, SP Kardiologie, Kardiologie im Friedrichspalais, Zentrum für Herz-Kreislauf-Erkrankungen Bruchsal

Veranstaltungsort: Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe:

niedergelassene Fachärzte für Allgemeinmedizin und Innere Medizin

Gebühr: 120,– Euro inkl. Verpflegung Fortbildungspunkte: 10 Punkte Anmeldung: www.baek-nb.de/akademie

Workshop „Wertschätzende Kommunikation“ für medizinische Fachangestellte

In Zeiten überfüllter Praxen und eines teils erhöhten Erwartungsdrucks spielt der Erstkontakt mit Patientinnen und Patienten eine entscheidende Rolle für das  weitere Verhältnis zwischen Arzt(-praxis) und Patienten. Hier wirkt sich die kommunikative Kompetenz von Medizinischen Fachangestellten außerordentlich positiv aus. Durch eine gelingende Kommunikation kann aber nicht nur der Kontakt mit Patienten bzw. deren Angehörigen positiver gestaltet, sondern auch die Kooperationsfähigkeit im Team gestärkt werden.

In unserem Workshop lernen die Teilnehmenden die „Wertschätzende Kommunikation“ als eine

Methode, mit anderen einfühlend und zugleich geradlinig zu kommunizieren. Die Teilnehmenden erleben, wie sie berufliche Beziehungen so gestalten können, dass sie von Wertschätzung und Vertrauen geprägt sind. Auf der Grundlage eigener Beispiele aus ihrem beruflichen Alltag trainieren sie unter Anleitung einer qualifizierten und erfahrenen Trainerin ganz praxisnah (interaktiv, Rollenspiele, Fallbearbeitung) ein professionelles Kommunikationsverhalten. So lernen sie, ihre Fähigkeit zur Empathie zu erweitern und auch in schwierigen, emotionsgeladenen Situationen eine wertschätzende Haltung einzunehmen. Der Nutzen für die Teilnehmenden sowie letztlich für die Praxis zeigt sich in mehr Kooperation, größerer persönlicher Stabilität, effizienterer Zielerreichung und empathischerem Kontakt zu Patienten und deren Angehörigen.

Termin:

Donnerstag, 23. November 2023

14.00–17.15 Uhr und Freitag, 24. November 2023

8.30–16.00 Uhr

Referentin:

Birgit Brand-Hörsting, Trainerin Wertschätzende Kommunikation (nach Dr. M. Rosenberg)

Veranstaltungsort:

Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe Zielgruppe:

Medizinische Fachangestellte Gebühr:

175,– Euro inkl. Verpflegung

Anmeldung:

www.baek-nb.de/akademie Die Teilnehmerzahl ist auf 16 Personen begrenzt!

Fortbildung des Ausschusses Ärztinnen: Workshop

„Erfolgreicher kommunizieren“

Ob Einzelgespräche, Meetings oder konkrete Arbeitssituationen in hierarchisch unterschiedlichen Konstellationen: Für den Erfolg oder Misserfolg im Gespräch mit anderen Ärztinnen und Ärzten ist die Art der Kommunikation und des Auftretens manchmal

ÄBW 02 | 2023 117 Bekanntmachungen

entscheidender als die Sachkompetenz: Die notwendige Überzeugungskraft, Souveränität und Glaubwürdigkeit hängen in hohem Maße von sprachlichem Ausdrucksvermögen, Körpersprache, Stimme, psychologischem Geschick, Rollenverständnis und innerer Haltung ab.

Insgesamt stellt die Kommunikationsfähigkeit einen wesentlichen Aspekt persönlicher Sozialkompetenz dar, die gerade im beruflichen Alltag immer unverzichtbarer wird.

In diesem Workshop in deutscher Sprache wird bei maximal 7 Teilnehmenden sehr individuell auf die persönlichen sprecherischen und sprachlichen Voraussetzungen eingegangen. Unter Wahrung ihrer Sprecherpersönlichkeit und unterstützt durch Videoanalysen und Simulationen, werden anhand konkreter beruflicher Situationen und von Beispielen Ihre Stärken hervorgehoben und eventuelle Schwächen abgemildert.

Termin:

Freitag, 8. Dezember 2023

14.00–18.30 Uhr und Samstag, 9. Dezember 2023

9.00–13.30 Uhr

Referentin:

Wilma Küspert, Sprechwissenschaftliche Beratung, Training, Coaching

Wissenschaftliche Leitung:

Dr. med. Nicola BuhlingerGöpfarth, Fachärztin für Allgemeinmedizin, Pforzheim Vorsitzende Ausschuss Ärztinnen der Bezirksärztekammer Nordbaden

Veranstaltungsort:

Bezirksärztekammer Nordbaden, Zimmerstr. 4, 76137 Karlsruhe

Zielgruppe: Ärztinnen und Ärzte aller Fachrichtungen

Gebühr:

325,– Euro inkl. Verpflegung

Fortbildungspunkte: 14 Punkte

Anmeldung:

www.baek-nb.de/akademie

Die Teilnehmerzahl ist auf 7 Personen begrenzt!

Bezirksärztekammer Südbaden

Geschäftsstelle: Sundgauallee 27 79114 Freiburg/Br. Telefon (07 61) 6 00 47-0 Fax (07 61) 89 28 68

Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden

Im Zusammenhang mit der Corona­ Pandemie behalten wir uns weiterhin vor, Fortbildungen ggf. kurzfristig abzusagen bzw. unsere Veranstaltungen als Web ­Seminare durchzuführen. Bitte informieren Sie sich zum aktuellen Stand auf der Homepage bzw. telefonisch oder per Mail, ob und in welcher Form die Fortbildung stattfindet. Bitte melden Sie sich zu unseren Fortbildungsveranstaltungen über Ihr Dashboard auf den Seiten der Landesärztekammer oder über die folgende Website an: www.baek­sb.de/akademie Alle Veranstaltungen sind von der Landesärztekammer BW anerkannt und auf das Fortbildungszertifikat anrechenbar.

Auftaktveranstaltung

Künstliche Intelligenz in der Medizin

Leitung: Dr. med. Paula HezlerRusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden

Das Thema steht für eine Zukunft, in der medizinische Entscheidungen und Tätigkeiten von maschinellen Systemen unterstützt oder übernommen werden. In unserer Veranstaltung möchten wir die Möglichkeiten und Grenzen der neuen Technologien aufzeigen.

Termin:

Mittwoch, 29. März 2023

Zeit: 18.30 Uhr

Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg und gleichzeitig online

Entgelt: Kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich. Fortbildungspunkte: 3 (beantragt)

Antibiotic Stewardship (ABS) –Blended Learning (online)

Leitung: Prof. Dr. med. Sebastian Schulz-Stübner, Deutsches Beratungszentrum für Hygiene (BZH GmbH), Freiburg

Der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer gestaltete Kurs zum ABS-beauftragten Arzt stellt für die in klinischen Einrichtungen tätigen Ärzte ein Angebot dar, um ihre vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie systematisch weiter zu vertiefen und aufzufrischen.

Nach Ableistung des Kurses verfügen die Teilnehmer über folgende Kenntnisse/Befähigungen zur Behandlung von Kindern/ Erwachsenen:

– Kenntnisse zu Antiinfektiva: Spektrum, Pharmakokinetik, Wechselwirkungen

– Grundlagen der medizinischen Mikrobiologie und der antimikrobiellen Resistenztestung

– Kenntnis und Implementierung einschlägiger Therapieleitlinien

– Beteiligung und Unterstützung von Kommunikationsstrukturen, Schulungen

– Kenntnisse und Befähigung zu Anwendungen beim Infektionsmanagement

Die Befähigung zum ABS-beauftragten Arzt kann bereits im Rahmen der Weiterbildungszeit erworben werden. Der Kurs wird als Blended Learning mit 20 E-Learning-Einheiten und daran anschließenden 2 Live-Online Seminartagen mit nochmals 20 Lerneinheiten durchgeführt. Die E­Learning­Einheiten müssen vor den jeweiligen Live ­Online Seminartagen absolviert werden, sie schließen jeweils einzeln mit einer Lernerfolgskontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Live-Online Seminartagen erfolgt nicht.

Termin:

E­Learning (Selbstlernphase):

ab Dienstag, 10. Januar 2023

Live ­Online Seminar: 27. und 28. April 2023

E­Learning (Selbstlernphase):

ab Montag, 3. April 2023

Live ­Online Seminar: 6. und 7. Juli 2023

Zeit:

Donnerstag, 9.00 s.t. – ca.18.45 Uhr

Freitag, 8.00 s.t. – ca.17.00 Uhr

Ort: online

Entgelt: 700,– Euro

Fortbildungspunkte: 60

Arbeitsrecht für niedergelassene

Ärzte

Leitung: Dr. med. Paula HezlerRusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden

Dieses Seminar richtet sich an niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die als Praxisinhaber Kontakt mit Themen des Arbeitsrechts haben.

Seminarinhalte

– Findet das Kündigungsschutzgesetz auf meine Praxis Anwendung?

– Ist die Befristung eines Arbeitsvertrages der Königsweg oder der Bettlerpfad?

– Was ist bei der Übernahme einer Praxis arbeitsrechtlich zu beachten?

– Muss ich einen Tarifvertrag anwenden?

– Hat die Putzfrau etwa Urlaubsansprüche?

– „Ich suche eine Mitarbeiterin für mein junges dynamisches Team“ – das Diskriminierungsrecht (AGG) und seine Hürden

– Unionsrecht, Grundrechtscharta und Richtlinien, wer soll da durchblicken?

– Aktuelles und Fragen der Teilnehmenden

Termin:

Mittwoch, 3. Mai 2023

18.00–21.00 Uhr

Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Entgelt: 80,– Euro

Fortbildungspunkte: 4

Berufsrecht

Leitung: Dr. med. Paula HezlerRusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden

Klagen von Patienten und Patientinnen, Angehörigen, von Kolleginnen und Kollegen, aber auch aus Apotheken, Behörden, Gerichten, Polizei landen bei der Kammer. Die Eingänge werden dort geprüft und ggf. dem Kammeranwalt zugeleitet. Dieser ermittelt und erhebt, wenn sich die Sachlage entsprechend darstellt,

118 ÄBW 02 | 2023 Bekanntmachungen

ein berufswidriges Verhalten im Raum steht, Klage beim Berufsgericht. Eindeutige Straftatbestände werden an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. In den letzten Monaten betraf dies z. B. insbesondere Atteste zur Befreiung vom Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ohne hinreichend begründeten Hintergrund. Klagen gehen ein wegen Zwistigkeiten, unkollegialem Verhalten, subjektiv erlebter Ungerechtigkeit, oder wegen erlebter Falschbehandlung.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite dieser Veranstaltung.

Termin:

Dienstag, 8. November 2023

Zeit:

jeweils 18.30 s.t. – ca. 20.45 Uhr

Ort: online

Entgelt: 40,– Euro Fortbildungspunkte: 3

Der erste Notdienst –kompetent handeln im ärztlichen Bereitschaftsdienst

Im ärztlichen Bereitschaftsdienst haben Ärztinnen und Ärzte mit allen Themengebieten der Medizin zu tun. Zumeist kennen Sie die Patientinnen und Patienten und deren Vorgeschichte nicht und stehen vor der Herausforderung die adäquaten medizinischen Entscheidungen treffen zu müssen. In unserem zweitägigen Seminar erhalten Sie ein Update in der Erkennung, Zuordnung und Behandlung der häufigen medizinischen Problemstellungen im ärztlichen Bereitschaftsdienst.

Die Veranstaltung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die am ärztlichen Notfalldienst teilnehmen möchten, an (Wieder-)Einsteiger und an alle, die ihr Wissen aktualisieren wollen.

Detaillierte Informationen finden Sie auf der Webseite dieser Veranstaltung.

Termine:

11. und 18. März 2023

18. November und

16. Dezember 2023

Zeit: jeweils Samstag, 9.00 s.t. – ca. 17.00 Uhr

Ort: im März online, im November Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Entgelt: 300,– Euro

Fortbildungspunkte: 16

Fit für den ersten Nachtdienst

Leitung: Dr. med. Julian Krehl, Dr. med. Melanie Mörsdorf-Kroll Diese Veranstaltung richtet sich an junge Ärztinnen und Ärzte, die im Nachtdienst eingesetzt sind und auch an Wiedereinsteiger, die ein Update möchten. Die ersten Nachtdienste sind oft eine Herausforderung. In dieser Veranstaltung werden häufige Notfälle und klassische Problemsituationen aus den ersten Diensten, wie z. B. Atemnot, Schmerz, allergische Reaktion, Delir usw. kurz und prägnant in Kombination mit praktischen Tipps besprochen. Zudem erklärt ein Jurist, was die Pflichten und Rechte als Dienstarzt/-ärztin sind.

Termine:

12. Juni 2023

11. Dezember 2023

Zeit: jeweils Montag, 17.30 s.t. – ca. 22.00 Uhr

Ort: online

Entgelt: 30,– Euro

Fortbildungspunkte: 5

Hygienebeauftragter Arzt –Blended Learning (online)

Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der Infektionsprävention erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Der Kurs entspricht dem Modul I der curriculären Fortbildung „Krankenhaushygiene“.

Regelmäßig bieten wir in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Beratungszentrum für Hygiene (BZH) die curriculäre Fortbildung „Hygienebeauftragter Arzt“ als Blended Learning mit zwei LiveOnline Seminartagen in Kombination mit 20 E-Learning-Einheiten an.

Die E­Learning­Einheiten müssen vor den jeweiligen Live ­Online Seminartagen absolviert werden, sie schließen jeweils einzeln mit einer Lern-

erfolgskontrolle ab. Eine zusätzliche Prüfung vor oder an den Präsenztagen erfolgt nicht.

Termine:

E­Learning (Selbstlernphase):

ab Montag, 16. Januar 2023

Live ­Online Seminar:

20. April und 21. April 2023

oder

E­Learning (Selbstlernphase):

ab Montag, 17. April 2023

Live ­Online Seminar:

20. Juli und 21. Juli 2023

Zeit: Donnerstag, 9.00 s.t. – ca.18.45 Uhr

Freitag, 8.00 s.t. – ca.17.00 Uhr

Ort: online

Entgelt: 700,– Euro Fortbildungspunkte: 60

Info zu Weiterbildung und Logbuch für Weiterbildungsbefugte

Leitung: Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Südbaden

Die Veranstaltung richtet sich an Weiterbildungsbefugte und an Kolleginnen und Kollegen, die eine Weiterbildungsbefugnis neu beantragen wollen. Die bisherigen Befugnisse nach WBO 2006 gelten noch für eine Übergangsfrist ab Bekanntmachung der neuen Weiterbildungsordnung zum 1. 7. 2020. Weiterbildungsbefugnisse können seit 1. 1. 2020 ausschließlich online und ausschließlich nach der WBO 2020 beantragt werden. Das Logbuch ist ab 1. 1. 2020 ebenfalls ausschließlich online zu führen, wenn die Weiterbildung ab 1. 1. 2020 begonnen wurde.

Gerne wollen wir Ihnen die Neue Weiterbildungsordnung und das Logbuch vorstellen.

Kursinhalte: Begrüßung

Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer

Südbaden

Formale und praktische Aspekte der Weiterbildung:

Auf was muss ich achten?

Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer

Südbaden

Neue WBO und E­Logbuch

Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer

Südbaden

Live Demonstration des E­Logbuchs

Ulf Kester, Softwarearchitekt, Steadforce München

Termin:

Donnerstag, 5. Juli 2023

(geplant)

Zeit: 19.00 s.t. – ca.21.00 Uhr

Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Entgelt: 30,– Euro

Fortbildungspunkte: 2

Info zu Weiterbildung und Logbuch für Berufseinsteiger

Leitung: Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer Südbaden

Dieses Seminar ist ein Angebot an alle, die frisch approbiert sind oder sich bereits in der Weiterbildung zum Facharzt befinden. Nach der Approbation erfolgt der Berufseinstieg als Assistenzarzt und damit beginnt für junge Ärztinnen und Ärzte die Facharztausbildung. Die Ausbildung zum Facharzt erfordert in der Regel 5 bis 6 Jahre Weiterbildungszeit, abhängig vom gewählten Fachbereich.

In dieser Veranstaltung wollen wir alle Fragen rund um Weiterbildung und Logbuch beantworten.

Kursinhalte:

Begrüßung

Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer

Südbaden

Praktische Aspekte der Weiterbildung: Auf was muss ich achten?

Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer

Südbaden

Formale Aspekte der Weiterbildung: Was benötige ich zur Beantragung des Facharzttitels?

Ass. iur. Robin Förster, Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsberater der Bezirksärztekammer Südbaden Erfahrungen aus Sicht der Weiterzubildenden

ÄBW 02 | 2023 119 Bekanntmachungen

Dr. med. Sarah Wendel; Dr. med. Kristina Unteregger; Dr. med. Teresa Henle

Neue Weiterbildungsordnung und E­Logbuch

Dr. med. Peter Tränkle, Vorsitzender des Weiterbildungsausschusses der Bezirksärztekammer

Südbaden

Termin:

Montag, 19. Juni 2023 (geplant)

Zeit: 18.00 – ca. 21.00 Uhr

Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Entgelt: kostenfrei –Anmeldung erforderlich

Fortbildungspunkte: 3

Medizinische Hypnose für Ärzte

Einführungskurs

Leitung:

PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg

In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle

Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei Schmerz- und somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist, dass sie – konsequent ressourcen- und lösungsorientiert eingesetzt – vermehrt die unwillkürlich-unbewusste Erlebnisebene des Patienten einbeziehen und u. a. bei Schmerz objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erwerben erste Einblicke und methodische Fertigkeiten in der Anwendung spezieller HypnoseTechniken zur Beschwerdeminderung und zur Aktivierung innerer Ressourcen bei psychosomatischen Störungen sowie bei Spannungszuständen, z. B. vor medizinischen Eingriffen.

Termin:

Samstag, 1. April 2023

Zeit: 9.00 s.t. –16.00 Uhr

Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Entgelt: 150,– Euro

Fortbildungspunkte: 10

Medizinische Hypnose

Basiskurs (online)

Leitung:

PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg

In diesem Online-Basiskurs zur Medizinischen Hypnose werden wirkungsvolle Ad-hoc-Interventionen der modernen Hypnose unmittelbar erlebbar trainiert, wie sie bei akuten und chronischen Schmerzen, somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Stress- und Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus wirksam eingesetzt werden.

Kursinhalte

– Grundlagen, Indikationen und Kontraindikationen

– Ablauf, Prinzipien und Wirkungsweisen

– Hypnotischer Sprachgebrauch

– Diverse, grundlegende Trance-Induktionstechniken

– Hypnose-Interventionen zur Tiefenentspannung und Ressourcen-Aktivierung

Dieser Basiskurs mit 16 Unterrichtseinheiten bildet die Grundlage für hierauf aufbauende Kurse.

Medizinische Hypnose ist mit 2x16 Unterrichtseinheiten als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie anerkannt.

Termin:

14. und 15. Juli 2023

Zeit: Freitag, 14.00 s.t. – 19.30 Uhr, Samstag, 9.00 s.t. – 18.00 Uhr

Ort: online

Entgelt: 300,– Euro Fortbildungspunkte: 20

Workshop „Impfen“ (online bzw. Präsenz)

Leitung: Dr. med. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Markus Hufnagel, Freiburg

Schutzimpfungen sind ein Bestandteil ärztlicher Vorsorge und moderner Krankheitsprävention. Für diese präventiven Maßnahmen ist eine sorgfältige medizinisch-epidemiologische NutzenRisiko-Bewertung auf der Basis der besten verfügbaren Evidenz erforderlich. Dazu gibt die Ständige Impfkommission (STIKO) ihre Empfehlungen zur Durchfüh-

rung von Schutzimpfungen und anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe übertragbarer Krankheiten, die Zeitnah aktualisiert werden. Sie dienen den obersten Landesgesundheitsbehörden als Grundlage für deren öffentliche Empfehlungen und bilden die Grundlage für die Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA), ob eine Schutzimpfung als Pflichtleistung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Ziel dieses Seminars ist es, Sie über das aktuelle, evidenzbasierte Wissen zu den Schutzimpfungen, den Empfehlungen bei Risikogruppen einschließlich

Immundefizienz und über das Vorgehen und die zu beachtenden Vorschriften in der Praxis umfassend zu informieren.

Inhalt des Seminars:

– Grundlagen des Impfens, Epidemiologie-Impfstofftypen

– Impfsystem in Deutschland

– Impfpräventable Erkrankungen

– Risiken, Nebenwirkungen

– Impfen von Risikopatienten, Immundefizienz

– Vorgehen in der Praxis

– Diskussion von Fallbeispielen

Präsenztermin:

Samstag, 8. Juli 2023

Zeit: 9.00 s.t. – ca. 15.30 Uhr

Ort: Hause der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Onlinetermin:

Samstag, 21. Oktober 2023

Zeit: 9.00 s.t. – ca. 15.30 Uhr

Ort: online

Entgelt: 100,– Euro

Fortbildungspunkte: 7

Notfallmedizin

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ in Freiburg

Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Daniel Herschel, Kompetenzzentrum Notfallmedizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler B. A., DRK BW Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundesärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung

im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen. Einbezogen werden zudem alle an der Notfallversorgung beteiligten Organisationen wie Feuerwehr und Polizei.

Seminarinhalte:

– Grundlagen und Basistherapie

– Internistische Notfälle I und II

– Traumatologische Notfälle I und II

– Spezielle Notfälle und Einsatztaktik

Termin:

20.–28. November 2023

(Mo – Di, ohne Sonntag)

Zeit: 8.00 s.t. – ca. 18.30 Uhr

Ort: Berufsfeuerwehr

Entgelt: 1.300,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung

„Notfallmedizin“ in Villingen-Schwenningen

Leitung: Prof. Dr. med. Bernhard Kumle, Direktor der Klinik für Akut und Notfallmedizin, Prof. Dr. med. Sebastian G. Russo, MaHM, DEAA, Direktor der Klinik für Anästhesiologie, Intensiv-, Notfall- und Schmerzmedizin, Dr. Manfred Kleimaier, Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin, Schwarzwald-Baar Klinikum Villingen-Schwenningen, Matthias Ziegler B. A. DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundesärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien wie ERC und ATLS Algorithmen. Sichergestellt wird ein hoher Anteil an praktischen Übungen und Simulationen in kleinen Arbeitsgruppen.

Seminarinhalte:

– Grundlagen und Basistherapie

– Internistische Notfälle I und II

– Traumatologische Notfälle I und II

– Spezielle Notfälle und Einsatztaktik

120 ÄBW 02 | 2023
Bekanntmachungen

Termin: 11.–18. März 2023

Zeit: Samstag–Samstag, 8.00 s.t. – ca. 18.30 Uhr

Ort: Schwarzwald-Baar Klinikum, Klinikstr. 11, 78052 Villingen-Schwenningen

Entgelt: 1.300,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Notfalltraining für Notärzte –Refresher-Kurs

Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Christian Schaller, Dr. med. Daniel Herschel, Kompetenzzentrum Notfallmedizin

St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler B. A., DRK BW Der Refresher-Kurs Notfalltraining für Notärzte wendet sich an Ärztinnen und Ärzte, die vor längerer Zeit die Zusatzqualifikation Notfallmedizin/Fachkundenachweis Rettungsdienst erworben haben und sich auf den Wiedereinstieg in die Notfallmedizin vorbereiten möchten oder für Ihre Tätigkeit in der Notfallmedizin ein praxisnahes „Update“ benötigen.

Kursinhalte:

Tag 1: Wiederholung der Grundlagen (Erstuntersuchung, Reanimation, Atemwegssicherung), Herzrhythmusstörungen und ihre Therapie

Tag 2: Kindernotfälle

Tag 3: Traumaversorgung

Tag 4: Chirurgische Skills, Notfallnarkose, Teaminteraktion und Crew Ressource Management

Lernformen: Vorträge, Diskussionen, Praxistraining, Fallbesprechungen

Wir empfehlen Ihnen alle 4 Tage zu besuchen, um Ihre Kenntnisse auf den aktuellen Stand zu bringen. Die Tage sind auch einzeln buchbar.

Termine:

Teil 1: 23. und 24. Juni 2023

Teil 2: 7. und 8. Juli 2023

Zeit: jeweils Freitag und Samstag, 9.00 s.t. – ca. 18.30 Uhr

Ort: DRK Landesschule

Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A

Entgelt: 250,– Euro/Tag

Fortbildungspunkte: 12 pro Tag

Notfalltraining für Ärzte

Leitung: Dr. med. Daniel Schmitz, Dr. med. Christian Schaller, Dr. med. Daniel Herschel, Kompetenzzentrum Notfallmedizin St. Josefskrankenhaus Freiburg, Matthias Ziegler B. A., DRK BW

Grundkurs

Medizinische Notfallsituationen können uns jeden Tag begegnen: in der Klinik, in unserer Praxis oder aber auf der Straße. Im entscheidenden Moment die richtigen Maßnahmen zu ergreifen und mit der lebensnotwendigen Therapie zu beginnen, gehört zu dem Anspruch, dem sich im Alltag jeder Arzt und jede Ärztin stellen muss.

In diesem Tagesseminar wird Ihnen das Handwerkszeug für eine erfolgreiche Notfallversorgung vermittelt. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neuesten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung.

Kursinhalte:

Grundlagen der Notfallversorgung, Reanimation, Beatmung und Atemwegssicherung, typische Notfallsituationen, Medikamentenapplikation, Teamführung und Notfallmanagement

Termine:

Samstag, 21. Oktober 2023

Zeit: 9.00 s.t – 17.00 Uhr

Ort: DRK Landesschule

Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg

Entgelt: 250,– Euro

Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Unfall“ –Traumatologische Notfälle

Notfälle aus dem Bereich „Unfall“ spielen sowohl im Straßenverkehr, in heimischer Umgebung oder beim Sport eine bedeutende Rolle. In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen traumatologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfall-

wissen auf den neuesten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der Notfallbehandlung bei Unfällen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse.

Kursinhalte:

Grundlagen der Notfallversorgung, strukturierte Untersuchung des Traumapatienten, Traumamechanismen, typische Verletzungsmuster, Erstversorgung und Immobilisation

Termin:

Samstag, 25. Februar 2023

Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr

Ort: DRK Landesschule

Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg Entgelt: 250,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Herz“ –Kardiologische Notfälle

Notfälle aus dem Bereich „Kardiologie“ stellen eine häufige Notfallkategorie dar. In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen kardiologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neuesten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der Notfallbehandlung bei kardiologischen Notfällen.

Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse.

Kursinhalte:

Grundlagen der Notfallversorgung, Reanimation, Herzrhythmusstörungen, Herzinfarkt, akute Herzinsuffizienz, hypertensiver

Notfall

Termin:

Samstag, 18. März 2023

Ort: DRK Landesschule

Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg

Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr

Entgelt: 250,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet „Kind“ –Pädiatrische Notfälle

Notfälle aus dem Bereich „Pädiatrie“ stellen eine besondere Herausforderung für jeden Arzt/jede Ärztin dar.

In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen pädiatrischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neuesten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei Notfällen rund um Kinder.

Voraussetzung für die Teilnahme am Kurs ist der Besuch des Grundkurses oder vergleichbare Kenntnisse.

Kursinhalte:

Grundlagen der Notfallversorgung beim Kind, Besonderheiten des kindlichen Organismus, typische Krankheitsbilder und Notfälle, typische Verletzungen bei Unfällen mit Kindern, Reanimation und Atemwegssicherung

Termin:

Samstag, 22. Juli 2023

Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr

Ort: DRK Landesschule

Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg

Entgelt: 250,– Euro Fortbildungspunkte: 11

Themengebiet

Neurologische Notfälle

In diesem Tagesseminar erhalten Sie einen Überblick über die typischen neurologischen Notfallbilder. Anhand von kurzen Vorträgen, praktischen Unterweisungen und realitätsnahen Übungen können Sie Ihr Notfallwissen auf den neuesten Stand der Empfehlungen bringen und erlernen die richtigen Schritte der ärztlichen Erstversorgung und Notfallbehandlung bei neurologischen Notfällen.

Kursinhalte:

Grundlagen der Notfallversorgung, Besonderheiten bei neurologischen Notfällen, Typische Symptome und eindeutige Klassifizierung auch von schwer zu erkennenden neurologischen Notfäl-

ÄBW 02 | 2023 121 Bekanntmachungen

len, Neurologische Untersuchung und Möglichkeiten der Erstversorgung

Termin:

Samstag, 14. Oktober 2023

Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr

Ort: DRK Landesschule

Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg

Entgelt: 250,– Euro

Fortbildungspunkte: 11

Notfalltraining für Arzt und Praxisteam

Leitung: Dr. med. Stefan Leisinger, Maulburg

Durchführung: Jürgen Weber, SIMED, Freiamt

Im Praxisalltag kann es ganz unvorhersehbar zu verschiedensten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxisteams die Erstversorgung sicherzustellen, die Notfallmaßnahmen durchzuführen und lebensrettende Entscheidungen zu fällen. In diesem Tagesseminar werden Sie fit gemacht für den Notfall!

Kursinhalte:

– Grundlagen der Notfallversorgung, Reanimation

– Beatmung und Atemwegssicherung

– typische Notfallsituationen

– Teamführung und Notfallmanagement

Bitte beachten Sie: Teilnehmende (Arzt & MFA) müssen sich separat anmelden und dabei jeweils unseren AGB und Datenschutzbestimmungen zustimmen.

Termin:

Mittwoch, 14. Juni 2023

Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Zeit: 15.00 s.t. – 19.00 Uhr

Entgelt: 100,– Euro pro Person

Fortbildungspunkte: 7

Palliativmedizin – Wochenendkurs (Basiskurs)

Leitung: Dr. med. Michael Sigler, Freiburg

Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.

Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung:

– Facharztanerkennung

– 40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin

– Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision Seit 2003 treffen sich im Rahmen der vom Arbeitskreis Palliativmedizin Freiburg durchgeführten und von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden getragenen palliativmedizinischen Basiskurse Ärztinnen und Ärzte aus den unterschiedlichsten Fachgruppen, aus Praxis und Klinik, zur gemeinsamen Fortbildung. Schwerpunkte des Seminars sind die von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin gegliederten Inhalte, nämlich Schmerztherapie und Symptomkontrolle, Kommunikation und Ethik in gut ausgewogenem Verhältnis. Ob der Basiskurs als Ausgangspunkt einer intensivierten Ausbildung zum Palliativmediziner, einer Orientierung oder einer Rekapitulation bereits bekannter Fakten dient, ist dabei nebensächlich – der Kurs soll allen Interessierten eine Hilfe im beruflichen (und vielleicht auch persönlichen) Alltag sein.

Termin:

20./21. Oktober 2023 und

10./11. November 2023 und

1./2. Dezember 2023

Zeit: freitags, 14.00 s.t. – 18.30 Uhr samstags, 9.00 s.t. – 18.30 Uhr

Ort: Caritas Tagungszentrum, Freiburg

Entgelt: 800,– Euro

Fortbildungspunkte: 40

Palliativmedizin – Basisseminar

Wochenkurs

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker

MSc Palliative Care (King’s College

London), Universitätsklinikum

Freiburg, Lehrstuhl für Palliativmedizin

Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den

Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.

Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung

– Facharztanerkennung

– 40 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Palliativmedizin

– Weiterbildungszeit: 12 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 oder anteilig ersetzbar durch 120 Stunden Fallseminar einschließlich Supervision

Kursinhalte und Ziele:

– Vermittlung von medizinischen Kenntnissen und Fertigkeiten

– Reflexion der Angemessenheit diagnostischer und therapeutischer Maßnahmen

– Sensibilisierung für eine bedürfnisorientierte und vorausschauende Betreuung

– Vermittlung von Basiswissen in den Bereichen Ethik und Recht

– Sensibilisierung für existentielle, spirituelle und psychosoziale Bedürfnisse der Patienten und ihrer Angehörigen

– Besonderheiten der Kommunikation

Termin: 6.–10 Februar 2023 (Warteliste)

Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t. – ca. 17.30 Uhr

Ort: online

Entgelt: 800,– Euro Fortbildungspunkte: 40

Palliativmedizin Fallseminar

Leitung: Prof. Dr. med. Dipl.-Theol. Dipl.-Caritaswiss. Gerhild Becker MSc Palliative Care (King’s College London), Lehrstuhl für Palliativmedizin, Universitätsklinikum Freiburg

Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten.

Das Fallseminar ist multidisziplinär konzipiert und beachtet die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. und der Bundesärztekammer,

die in Zusammenarbeit mit anderen medizinischen Fachgesellschaften erarbeitet wurden. Weiterhin werden Kursinhalte des German Program in Palliative Care Education genutzt (Verbundprojekt der durch die Deutsche Krebshilfe geförderten Akademien für Palliativmedizin in Zusammenarbeit mit der Harvard Medical School, Center for Palliative Care, Boston, USA und der Christopherus Akademie, Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin der Universität München).

Das Fallseminar besteht aus 3 Modulen à 40 Kurseinheiten, die sich über jeweils fünf Tage erstrecken.

Modul 1

Der Schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team

Modul 2

Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen

Kontext

Modul 3

Professionelles Handeln in der Palliativmedizin

Termine:

Modul 1: 8.–12. Mai 2023 (Warteliste)

Modul 2: 3.–7. Juli 2023 (Warteliste)

Modul 3: 16.–20. Oktober 2023 (Warteliste)

Zeit: jeweils Montag – Freitag, 9.00 s.t. – ca. 17.30 Uhr

Ort: i. d. R. Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Entgelt: 800,– Euro

Fortbildungspunkte: 120 (pro Modul 40 Punkte)

Prüferworkshop

Leitung: Dr. med. Paula HezlerRusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden

Prüferinnen und Prüfer in Facharztprüfungen müssen unterschiedlichste Anforderungen berücksichtigen. Ziel einer Prüfung ist es, die Kenntnisse und Fertigkeiten des Prüflings möglichst umfassend abzubilden, um zu einem objektiven und fairen Urteil zu gelangen. Die Prüfungsfragen sollten deshalb sowohl ein bestimmtes inhaltliches Spektrum abdecken als auch im Schwierigkeitsgrad variieren.

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Bekanntmachungen

Weiter muss natürlich auch jede Prüfung bestimmten formalen Ansprüchen gerecht werden. Dies alles ist vom Prüfungsgremium während der Prüfung „in Echtzeit“ umzusetzen.

Kursinhalte:

Rechtliche Aspekte bei der Abnahme von Prüfungen

Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer

Südbaden

Prüfungsfragen entwickeln

Dr. med. Irmgard StreitleinBöhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität

Bochum

Prüfungssimulation

Dr. med. Irmgard Streitlein-Böhme, Dr. med. Klaus Böhme MME, Abteilung für Allgemeinmedizin, Ruhr Universität Bochum

Termin:

Freitag, 6. Oktober 2023

(geplant)

Zeit: 14.00 s.t. – ca. 18.00 Uhr

Ort: i. d. R. Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Entgelt: 100,– Euro

Fortbildungspunkte: 4

Psychosomatische Grundversorgung

Die aktuelle Weiterbildungsordnung schreibt für nahezu alle Fachgebiete den Erwerb von Kenntnissen in psychosomatischer Grundversorgung vor. Diese Qualifikation kann durch Teilnahme an den Kursen entsprechend den jeweiligen Vorgaben der WBO erworben werden.

Die Vorgaben beinhalten beispielsweise für Kolleginnen und Kollegen in 5-jähriger Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin Kenntnisse über 80 Stunden Psychosomatik: 20 Std. Theorie, 30 Std. verbale Intervention sowie 30 Std. Balintgruppenarbeit. Diese werden durch den Besuch von 10 Tageskursen à 8 Stunden nach eigener Wahl nachgewiesen. Alternativ kann auch der Wochenkurs PGV mit 5 Tageskursen kombiniert werden.

Die Leistungen nach den EBMZiffern 35100/35110 (Theorieseminare, Reflexion der Arzt-Patient-Beziehung, verbale Interventionstechniken) dürfen nur von Ärzten erbracht werden, die eine Qualifikation durch Teilnahme an einem 80-stündigen Seminar erworben haben.

Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die  Qualifikation Psychosomatik anrechenbar.

Tageskurse (8 Std.)

Samstag, 4. März 2023

Psychische Erkrankungen im höheren Lebensalter

Freitag, 21. April 2023

Motivierende Gesprächsführung

Samstag, 13. Mai 2023

Schlafstörungen

Zeit: i. d. R. jeweils

9.00 s.t. – 16.00 Uhr

Ort: i. d. R. Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Entgelt: 150,– Euro pro Kurs

Fortbildungspunkte: jeweils 8

Wochenkurs (38 Std.):

Termin:

6.–10. November 2023

Zeit: Montag – Freitag,

9.00 s.t. – 16.00 Uhr

Ort: online

Entgelt: 600,– Euro pro Kurs

Fortbildungspunkte: 38

Psychosomatische Grundversorgung Wochenendkurs (50 Std.)

Leitung: Dr. med. Oliver Müller, Konstanz

Dieser Kurs zur psychosomatischen Grundversorgung orientiert sich an dem Musterkursbuch für die Psychosomatische Grundversorgung der Bundesärztekammer. Der Kurs wird innerhalb von 6 Monaten mit 6 Ganztagesveranstaltungen absolviert. Im Rahmen der Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung (HZV) ist das Seminar PGV für die Qualifikation Psychosomatik anrechenbar.

In diesem Kurs sind folgende Stunden enthalten:

– Theorie: 20 Stunden

– Verbale Intervention: 30 Stunden

Die Inhalte der patientenzentrierten Selbsterfahrung (Balintgruppe) sind nicht in dieses Seminar integriert, wir empfehlen kursbegleitend die kontinuierliche Teilnahme an einer Balintgruppe am Heimatort. Seitens des WKR wird eine Balintgruppe für die Kursteilnehmer eröffnet.

Termine:

21. Januar 2023

11. Februar 2023

4. März 2023

1. April 2023

6. Mai 2023

17. Juni 2023

i. d. R. jeweils Samstag, 9.00–16.30 Uhr Entgelt: 900,– Euro Fortbildungspunkte: 50 (beantragt)

eLearning zur Diagnosestellung psychischer Störungen

Leitung: Prof. Dr. Mathias Berger

In diesem E-Learning im Themenbereich Psychosomatische Grundversorgung erfahren Sie, wie Sie effizient und kompetent die wichtigsten psychischen Störungen diagnostizieren können. Anhand von Video-Demonstrationen wird die Vorgehensweise bei verschiedenen Störungsbildern gezeigt. Sie bekommen Anleitungen für diagnostische Interviews zusätzlich als Download. Zur Unterstützung bei der praktischen Umsetzung können Sie einen Erfahrungsbericht einreichen und bekommen professionelles Feedback. Nach Zahlungseingang steht Ihnen das E-Learning rund um die Uhr zur Verfügung. Die Bearbeitung dauert insgesamt ca. 6 Stunden und endet mit einem Multiple-Choice-Test. Das erfolgreichen abgeschlossene eLearning kombiniert mit dem Besuch der zusätzlich angebotenen online Balintgruppe wird wie ein Präsenz-Samstag anerkannt.

Termin: 24/7

Ort: online

Entgelt: 100,– Euro Fortbildungspunkte: 16 Details und Anmeldung: www.baek-sb.de/akademie

Online Balintgruppe

Leitung: Prof. Dr. Mathias Berger, Dr. Dipl.-Psych. Christian Klesse, PD Dr. med. Uwe Ross, Freiburg

Entgelt: 60,– Euro Fortbildungspunkte: jeweils 4 Termine, Details und Anmeldung: www.baek-sb.de/akademie

Balintgruppe in Präsenz

Leitung: Dr. Siegfried Hänselmann

Termine:

18. März 2023

1. April 2023

22. April 2023

6. Mai 2023

Zeit: jeweils Samstag, 9.00–12.00 Uhr

Ort: Gartenstr. 21, 77978 Schuttertal-Schweighausen

Entgelt: 60,– Euro Fortbildungspunkte: jeweils 5

Anmeldung: www.baek-sb.de/akademie

Reisemedizin

Basisseminar Reisemedizin (online)

gem. Curriculum der Bundesärztekammer (32 Std.) „Reisemedizinische Gesundheitsberatung“

Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg

Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. In zwei Wochenendblöcken werden Grundlagen der Tropenmedizin behandelt, Gesundheitsrisiken im Zusammenhang mit Reisen aufgezeigt und die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen besprochen. Aspekte der Flug-, Tauch- und Höhenmedizin sind ebenso Inhalt wie Erkrankungen bei Reiserückkehrern. In Ergänzung zu den Vorträgen wird aktuelles Lernund Informationsmaterial zur Verfügung gestellt und die Möglichkeit geboten, eigene „Problemfälle“ mit den Referenten zu erörtern.

ÄBW 02 | 2023 123 Bekanntmachungen

Die Teilnehmer können im Seminar an einer Kenntnisprüfung teilnehmen. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten Sie eine Urkunde über die curriculare Fortbildung gem. dem BÄK Curriculum Reisemedizinische Gesundheitsberatung. Teilnehmer, die an der Lernkontrolle nicht teilnehmen möchten, erhalten eine Teilnahmebescheinigung.

Das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an diesem Kurs wird für die Beantragung zur Zulassung als Gelbfieberstelle benötigt.

Termine:

Teil 1: 26. und 27. Januar 2024

Teil 2: 23. und 24. Februar 2024

Zeit: jeweils Freitag und Samstag, ganztägig

Ort: online

Entgelt: 600,– Euro

Fortbildungspunkte: 32

Reisemedizin – Aufbaumodule zum Erwerb des Fachzertifikats der Deutschen Fachgesellschaft für  Reisemedizin e. V. (DFR) (online)

Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. Winfried Kern, Freiburg

Die Reisemedizin versteht sich heute als fachgebietsübergreifende Disziplin. Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht mehr möglich. Daher hat die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) unter Berücksichtigung der Stellungnahmen internationaler Institutionen (WHO, ISTM) einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der „Reisemedizin“ nach heutigem Verständnis repräsentiert.

Diese Konzeption ist in ein 128 Stunden umfassendes Curriculum eingeflossen als „Fachzertifikat Reisemedizin“. Nach dem Erwerb des Basiszertifikates (32 Stunden) sind weitere 13 Aufbaumodule mit nochmals insgesamt 96 Stunden zu absolvieren, die jeweils einen speziellen

Schwerpunkt der Reisemedizin zum Thema haben. Zu jedem Modul ist eine Lernerfolgskontrolle erforderlich. Anschließend kann bei der BÄK SB das Fachzertifikat Reisemedizin beantragt werden.

Die folgenden Aufbaumodule werden im Zweijahresrhythmus angeboten:

1: Geomedizinische Länderkunde/Schlangen und Gifttiere

2: Internationaler Tourismus und Reiserecht/Kreuzfahrt/Schifffahrtsmedizin/Praxis der reisemedizinischen Beratung

3: Flugreisemedizin/Klima und Klimabelastungen

4: Trekking und Höhenmedizin/ Haut-/Sonnenschutz

5: Tauchsportmedizin

6: Internationale Arbeitseinsätze/Langzeitaufenthalte

7: Risikogruppen und Reisen

8: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil A

9: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil B

10: Reisen mit chronischer Krankheit, Teil C

11: Unfälle und Reisemedizinische Assistance

12: Gesundheitsstörungen bei Reise-Rückkehrern

13: Ärztliche Reisebegleitung

14: Flucht und Migration (optional)

Ärzte und Ärztinnen, die sich nur für bestimmte Themen des Fachzertifikats interessieren, können selbstverständlich auch teilnehmen.

Ebenso können Inhaber von Gelbfieberimpfstellen die jährlich geforderten 8 Fortbildungspunkte mit diesen Seminaren erwerben.

Eine Reihenfolge der Seminare (Basisseminar und Aufbaumodule) ist NICHT vorgeschrieben.

Termine:

Module 7 und 8:

5./6. Mai 2023

Module 6 und 12:

30. Juni/1. Juli 2023

Module 4 und 11:

29./30. September 2023

Module 1 und 2:

24./25. November 2023

Modul 13 und 14:

8./9. Dezember 2023

Zeit: ganztägig, jeweils Freitag und Samstag

Ort: online

Entgelt: 350,– Euro/Wochenende Fortbildungspunkte: je nach Modul 9 bis 18

Reisemedizin –Flucht und Migration (online)

Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg

Die Teilnahme steht allen interessierten Ärztinnen und Ärzten offen.

Zunehmend werden Ärztinnen und Ärzte in Praxis und Klinik mit Flüchtlingen und Migranten konfrontiert und viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger haben einen Migrationshintergrund. Sie bringen nicht nur Infektionskrankheiten mit, die in unseren Breiten nicht vorkommen. Sie haben auch häufig andere genetische Veranlagungen, die bei der Therapie wie auch bei der reisemedizinischen Beratung und Prophylaxeempfehlungen berücksichtigt werden müssen. Zudem kommen Sie aus einem anderen Kulturkreis, sodass das Wissen um die anderen Umgangsformen, die interkulturelle Kompetenz, auch für Ärztinnen und Ärzte immer wichtiger wird.

Termin:

Freitag, 9. Dezember 2023

Zeit: 9.00 s.t. – 17.00 Uhr

Ort: online

Entgelt: 175,– Euro Fortbildungspunkte: 9

Reisemedizin Refresher-Seminar (online)

Leitung: Dr. Rosemarie Mazzola, Freiburg; Prof. Dr. med. Winfried Kern, Freiburg

Alles ändert sich ständig, so auch die Präsenz der Infektionserreger und die Empfehlungen in der Reisemedizin.

Besucher dieses Kurses erhalten einen Überblick über neue Entwicklungen auf dem Gebiet der Reisemedizin. So wird die aktuelle Weltseuchenlage vorgestellt und auf Änderungen bei den

Empfehlungen zur Malariaprophylaxe und zur Impfprävention hingewiesen. Die Dozenten besprechen, auch anhand von Kasuistiken, interessante reiseund tropenmedizinische Themen. Darüber hinaus haben die Teilnehmer die Möglichkeit, eigene Fallbeispiele einzubringen und mit den Referenten und Kollegen zu diskutieren.

Dieses Refresher-Seminar wird von der Bezirksärztekammer Südbaden für die Verlängerung der Basiszertifikate und anteilig für die Verlängerung des Fachzertifikats anerkannt. Ebenso wird das Refresherseminar für die Verlängerung der Ermächtigung zur Gelbfieberimpfung anerkannt.

Seminarinhalt:

– Aktuelle Weltseuchenlage

– Aktuelle Malariasituation und -empfehlungen

– Aktuelle Impfempfehlungen und neue Impfstoffe Weitere Themen werden ca. 4 Wochen vor Beginn veröffentlicht.

Termin:

Samstag, 18. Februar 2023

Zeit: 9.00 s.t. – 18.45 Uhr

Ort: online

Entgelt: 150,– Euro

Fortbildungspunkte: 13

Weiterbildungsseminar

Spezielle Schmerztherapie, 80 Std.

gemäß Curriculum der Bundesärztekammer

Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.

Zum Erwerb der Zusatzbezeichnung ist neben der Absolvierung einer Weiterbildungszeit von 12 Monaten bei einem Weiterbildungsbefugten gem. § 5 Abs. 1 der Besuch eines 80-stündigen Weiterbildungskurses erforderlich.

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Bekanntmachungen

Der Gesamtkurs kann auch als Genehmigungsvoraussetzung zur Abrechnung von Leistungen i. R. der Qualitätssicherungsvereinbarung Akupunktur der KV Baden­Württemberg dienen.

Seminarinhalte:

Block A: Grundwissen über Pathogenese, Diagnostik und Therapie von chronischen Schmerzen, Psychische Störungen mit Leitsymptom Schmerz und psychosomatische Wechselwirkungen bei chronischen Schmerzzuständen

Block B: Medikamentöse

Schmerztherapie/Neuropathische Schmerzen, Interventionelle und andere nicht-medikamentöse

Verfahren in der Schmerztherapie – Kopfschmerz

Block C: Schmerzen bei vaskulären und viszeralen Erkrankungen, Schmerzen im Alter und bei Kindern und Jugendlichen, Tumorschmerz und Palliativmedizin

Block D: Muskuloskelettale Schmerzen, Rückenschmerz, Schulter-Nackenschmerz, Muskelschmerz, weit verbreitete Schmerzen (widespread pain), Fibromyalgie, Gelenkerkrankungen

Die Blöcke sind einzeln buchbar.

Termine:

Block A und B: 17.–21. Juli 2023

Block C und D: 18.–22. September 2023

Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t. – ca. 16.30 Uhr

Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg, ggf. online

Entgelt: 1.000,– Euro Fortbildungspunkte: 80

Suchtmedizin

Kursweiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung

Suchtmedizinische Grundversorgung gem. WBO 2020

Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen

Abhängigkeitserkrankungen begegnen beinahe täglich jeder Ärztin, jedem Arzt, ob in der Praxis oder im Krankenhaus tätig.

Besonders der Substanzmissbrauch von Alkohol, Nikotin, stimulierenden Substanzen und auch Medikamenten bei Jugendlichen stellt eine Herausforderung für die Ärzteschaft dar. Suchtmedizin ist eine Querschnittsaufgabe für alle Fachgebiete, und sie ist keineswegs auf Drogenabhängige beschränkt. Die Fähigkeit zum Erkennen einer möglichen Abhängigkeitserkrankung bzw. Gefährdung – sei es nun durch Alkohol, Medikamente oder Drogen – gehört zum notwendigen Rüstzeug aller Ärztinnen und Ärzte.

In der aktuellen Weiterbildungsordnung ist die Suchtmedizin als Zusatzweiterbildung geführt. Diese beinhaltet eine 50-stündige Kursweiterbildung sowie eine abschließende Prüfung. Ärzte, die nach der Kursweiterbildung substituieren, können bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes stellen.

Termine:

13.–17. Februar 2023

9.–13. Oktober 2023

Zeit: Montag–Freitag, 9.00 s.t. – 18.00 Uhr

Ort: Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg

Entgelt: 800,– Euro Fortbildungspunkte: 50

Suchtmedizin – Sucht Update

Leitung: Dr. Rüdiger Gellert, Freiburg, Dr. Friedemann Hagenbuch, Zentrum f. Psychiatrie Emmendingen und PD Dr. Andreas Jähne, Rhein-Jura Klinik Bad Säckingen Aktuelle Aspekte der Suchtmedizin

Um alle Inhaber dieses Zusatztitels sowie besonders am Thema Suchtmedizin interessierte Kolleginnen und Kollegen stets über aktuelle Entwicklungen auf diesem Fachgebiet zu informieren, bieten wir wieder ein Sucht Update an.

In prägnanten Kurzreferaten werden suchtmedizinische Themen mit viel Raum für Diskussion und Austausch dargestellt. Die Referenten arbeiten größtenteils in „badischen“ Einrichtungen, sodass auch Fragen der lokalen Kooperation thematisiert werden können.

Zielgruppe der Veranstaltung sind neben Ärztinnen und Ärzten alle anderen Berufsgruppen, die sich im stationären oder ambulanten Behandlungskontext mit Suchtfragen beschäftigen.

Termin:

Mittwoch, 15. November 2023 Entgelt: kostenfrei, Anmeldung erforderlich Fortbildungspunkte: 4 (beantragt)

Suchtmedizinische Versorgung –Fortbildung für Nichtärztliche Medizinische Fachberufe (online)

Leitung: Dr. med. Paula HezlerRusch, Präsidentin der Bezirksärztekammer Südbaden

7 Prozent der erwachsenen

Bevölkerung in Deutschland betreiben einen Alkoholmissbrauch oder sind alkoholabhängig.

Zirka 3 Millionen gelten als medikamentenabhängig oder zumindest abhängigkeitsgefährdet. 600.000 Menschen sind abhängig von illegalen Drogen, konsumieren oder missbrauchen sie, davon sind 150.000 bis 180.000 opiatabhängig.

2015 hat die Bundesärztekammer in Zusammenarbeit mit der Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin ein Fortbildungscurriculum für die suchtmedizinische Versorgung erstellt. Der Verband der medizinischen Fachberufe war beteiligt. Das Curriculum umfasst 60 Stunden. Die Inhalte sind auf den Wahlteil der Fachwirtin für ambulante Versorgung anrechenbar. Die Fortbildung wird von der Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung der Bezirksärztekammer Südbaden in Zusammenarbeit mit der Bezirksärztekammer Nordwürttemberg angeboten.

4 der 60 Stunden sind über eine Hausarbeit abzuleisten, die dann Grundlage eines abschließenden Kolloquiums ist.

Zielgruppe:

Medizinische Fachangestellte, Mitarbeiter in Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Justiz, Praxen, Ambulanzen, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in Suchtberatungsstellen.

Termine:

jeweils Freitag und Samstag 2025 (geplant)

Zeit: 9.00 s.t. – 16.30 Uhr

Ort: online

Entgelt: 600,– Euro

Train the Trainer

KWBW-Modul (online)

Leitung: Dr. med. Martina Bischoff, KWBW Verbundweiterbildung plus, Freiburg

Dieses Seminar ist ein Angebot an alle Fachärztinnen und Fachärzte, die Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin anleiten. Sie bekommen Hinweise zu den Besonderheiten der ambulanten Weiterbildung mit der neuen kompetenzbasierten Weiterbildungsordnung.

Kursinhalte:

– Einführung in das Thema WB Allgemeinmedizin, Erfahrungsaustausch als WBB

– Besonderheiten in der ambulanten WB Allgemeinmedizin

– Gemeinsam Weiterbilden in der KWBW Verbundweiterbildung plus

– Weiterbilden im KWBW – Förderung, Anträge, P1-Pauschale, Online-Netzwerke

– Struktur der Weiterbildung in der täglichen Praxis

Termin:

Diese Veranstaltung wird 2023 von der Bezirksärztekammer Nordbaden durchgeführt.

Auskunft:

Information und Anmeldung: www.baek-sb.de/akademie Akademie für Ärztliche Fort- und Weiterbildung Südbaden, Sundgauallee 27, 79114 Freiburg, Telefon (07 61) 6 00-4751/ 4752/4753, Fax (07 61) 6 00-4757, E-Mail: akademie@baek-sb.de Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Änderungen bleiben vorbehalten.

ÄBW 02 | 2023 125 Bekanntmachungen

Bezirksärztekammer

Südwürttemberg

Geschäftsstelle:

Haldenhaustraße 11

72770 Reutlingen

Tel. (0 71 21) 9 17-24 15/-24 16

Fax (0 71 21) 9 17-24 00

Bezirksberufsgericht für Ärzte in Reutlingen

Durch Verfügung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg

vom 10. 11. 2022 – Az. 31-5415.4002/1 – wurden im Einvernehmen mit dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 11 der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022, S. 1, 2) mit Wirkung vom 17. November 2022 für die Dauer von 5 Jahren

Herr Prof. Dr. med. Michael Bitzer Tübingen

zum 1. ärztlichen Beisitzer des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Reutlingen

mit Wirkung vom 11. Dezember 2022 für die Dauer von 5 Jahren

Herr PD Dr. med. Wolfgang H. H. Zubke Tübingen

zum stellvertretenden 1. ärztlichen Beisitzer des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Reutlingen bestellt.

Durch Verfügung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 21. 11. 2022 – Az. 31-5415.4002/1 – wurde im Einvernehmen mit dem Justizministerium BadenWürttemberg gemäß § 21 Abs. 4 i. V. m. § 8 Abs. 2 des HeilberufeKammergesetzes in der Fassung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch Artikel 11

der Verordnung vom 21. Dezember 2021 (GBl. 2022, S. 1, 2) mit Wirkung vom 1. Dezember 2022 für die Dauer von 5 Jahren

Herr PD Dr. med. Gerhard Maier Tübingen

zum 2. ärztlichen Beisitzer des Bezirksberufsgerichts für Ärzte in Reutlingen bestellt.

Kurse der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Blitzlicht: Online-Seminarreihe zu aktuellen Themen in der Medizin

Manche Themen in der Medizin werden plötzlich aktuell und/ oder gewinnen an Bedeutung. In dieser neuen Seminarreihe, wollen wir uns genau solchen „Blitzlicht-Themen“ widmen. Dazu bitten wir ausgewiesene Expertinnen und Experten, ein aktuelles Thema gezielt zu beleuchten, und laden Sie anschließend zu kollegialem Austausch und reger Diskussion ein. Diese Seminarreihe ist bewusst im Online-Format angelegt, um Ihnen so die Möglichkeit zu geben, sie gut in Ihren Arbeitsalltag zu integrieren.

Das Post COVID Syndrom: Diagnose, Therapie und Rehabilitationsstrategien Frau Dr. Ellert ist Gefäßchirurgin und Triathletin. Sie erkrankte im Herbst 2020 selbst an COVID-19 und kämpft seitdem mit den Folgen der Erkrankung Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, für mehr Aufklärung rund um Long Covid zu sorgen, sie etablierte ein regionales Versorgungsangebot für Patienten und ist Sprecherin der bundesweiten Betroffeneninitiative Long COVID Deutschland.

In diesem Blitzlicht wird Sie speziell das Thema der postviralen Fatigue in den Fokus nehmen, wird dieses aus Sicht einer Ärztin und Betroffenen praxisnah beleuchten und steht für Fragen zur Verfügung.

Programm: 19.30–20.30 Uhr

Das Post COVID Syndrom: Diagnose, Therapie und Rehabilitationsstrategien

Dr. med. Claudia Ellert, Fachärztin für Allgemein- und Gefäßchirurgie 20.30–21.00 Uhr

Austausch und Diskussion

Termin:

Donnerstag, 2. März 2023 19.30–21.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 57/2023)

Shitstorm und Gewalt im Praxis- und Klinikalltag

Drohanrufe, Anfeindungen über Briefe, SMS, Social Media oder E-Mail, gefälschte Bewertungen im Internet oder auch direkte Übergriffe gehören mittlerweile leider zum Alltag im medizinischen Bereich. Es kann dabei Ärztinnen und Ärzte, aber auch medizinisches Personal treffen.

Im ersten Teil des Seminars berichtet ein unmittelbar betroffener Arzt, wie eine solche Situation sich konkret darstellen kann und wie man sich dagegen wehren kann.

Im zweiten Teil des Seminars geben Experten weitere praktische Tipps und Informationen zur Gewaltprävention und Deeskalation im medizinischen Alltag.

Programm:

19.30–20.15 Uhr

Bericht eines Betroffenen

Dr. med. Wolfgang von Meißner, niedergelassener Facharzt für Allgemeinmedizin und Facharzt für Anästhesiologie, Baiersbronn

20.15–21.00 Uhr

Praktische Handlungstipps für den Alltag

Martin Länge, Referat Prävention, Kriminalprävention, Polizeipräsidium Reutlingen

Termin:

Donnerstag, 20. April 2023

19.30–21.00 Uhr

(Anmeldungs-Nr. 54/2023)

Leitung: Dr. med. Sophia Blankenhorn, Vizepräsidentin Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Gebühr: keine

Punkte: jeweils 2

Anmeldung:

Seminarreihe Allgemeinmedizin: Geriatrische und palliative Patienten in der Hausarztpraxis

Die Lebenserwartung in Deutschland hat sich in nur etwas mehr als 100 Jahren verdoppelt. Aktuell ist jeder dritte Patient beim Hausarzt und jeder zweite Patient im Krankenhaus älter als 60 Jahre. Besonders wir Hausärzte wissen, dass geriatrische Patienten sich in ihrer Symptomatik und der daraus resultierenden Behandlung deutlich von jüngeren unterscheiden: Sie sind nicht nur biologisch älter und typischerweise multimorbide, sondern auch oft durch körperliche Funktionseinschränkungen, kognitive Defizite oder psychosoziale Probleme gekennzeichnet. Mit dem Klimawandel kommen nun noch weitere gesundheitliche Herausforderungen hinzu. Daher erfordert die Behandlung älterer Menschen ein ganzheitliches Konzept, das sich keinesfalls auf ein Organ beschränkt. Wegen der komplexen Situation älterer Patienten wird zusätzlich zu den klassischen ärztlichen Untersuchungsmethoden das geriatrische „AssessmentInstrumente“ hinzugezogen, um alterstypische Mehrfacherkrankungen, körperlich-funktionelle Defizite, aber auch mentale und psychische Probleme sowie das soziale Umfeld des Patienten einzubeziehen. Geriatrische Patienten zu betreuen, ist daher eine sehr vielseitige Aufgabe, die wir in diesem Seminar genauer beleuchten wollen:

• Alternder Patient in der Hausarztpraxis

• Polypharmazie im Alter

• Palliativmedizin in der Allgemeinmedizin

• Prävention hitzebedingter Risiken bei Geriatrie- und Palliativpatienten

Gleiches gilt auch für die spezielle Situation am Lebensende, denn auch heute wird der größte Teil der ambulanten Palliativversorgung durch Hausärzte und Pflegedienste durchgeführt. Wir wollen in diesem Seminar die besonderen Herausforderungen bei der Palliativversorgung, wie die Aufrechterhaltung der Lebensqualität, die Symptomkontrolle, die Begleitung der Patienten, aber auch

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Bekanntmachungen

die Unterstützung pflegender Angehöriger in den Fokus nehmen und mit Ihnen diskutieren.

Termin:

Samstag, 1. April 2023

9.00–13.15 Uhr

(Anmeldungs-Nr. 51/2023)

Leitung: Dr. Sophia Blankenhorn, Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Gebühr: 50,– Euro Punkte: 5

Anmeldung:

Gebühr: 150,– Euro

Punkte: 8

Refresher Palliativmedizin

Zielgruppe dieses Seminars sind Ärztinnen und Ärzte, die bereits die Kurs-Weiterbildung Palliativmedizin (Grundkurs, 40 UE) absolviert haben, sowie palliativmedizinisch Interessierte aller Fachrichtungen.

Ziel des Seminars ist es,

• Sie auf den aktuellen medizinischen und pflegerischen Stand in ausgewählten Themen der Palliativmedizin zu bringen

• einen eigenen Fall, der Sie umtreibt, in geschütztem Rahmen unter Supervision für sich zu klären

• Ihnen die Gelegenheit zu geben, in kleinen Gruppen die Fragen und Probleme des Arbeitsalltags fallorientiert und praxisnah zu diskutieren

• sich mit Kollegen auszutauschen und Ihnen neue positive Impulse für die tägliche Arbeit zu geben

• einen geschützten Rahmen für die Reflexion des eigenen Arbeitsalltags zu bieten

Termin:

Samstag, 4. März 2023

9.00–16.30 Uhr

(Anmeldungs-Nr. 9/2023)

Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul Lechler Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztl. Leiterin Tübinger Projekt

Häusliche Betreuung Schwerkranker, Fachärztin für Innere Medizin, Hämatologie und Onkologie, Palliativmedizin, Akupunktur

Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Die Seminarteilnahme kann als Nachweis zur palliativmedizinischen Fortbildung für die Abrechnung von Leistungen der  Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) gem.  Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 87 Abs. 1b SGB V zur besonders qualifizierten und koordinierten palliativmedizinischen Versorgung vom 29. 11. 2016 verwendet werden. Die Veranstaltung wird als Fortbildung ebenfalls im Rahmen der „Onkologie-Vereinbarung“ vom 01. 10. 2021 (gem. § 7) von der KV BW anerkannt.

Anmeldung:

Umgang mit Trauer und Trauernden

Trauerprozesse sind wichtige und notwendige Voraussetzungen dafür, um mit einem schmerzlichen Verlust eines Menschen umgehen zu können, sodass ein Leben trotz überwältigender Trauerreaktionen und Trennungsgefühle (wieder) möglich sein kann. Trauerprozesse sind jedoch auch von der Umwelt abhängig, von den Menschen, die betrauert werden, ebenso wie vom (psychotherapeutischen) Umfeld, das die Trauergefühle auch länger zulässt und diese als wichtigen Trauerprozess akzeptiert. Trauer ist kein einmaliger Vorgang: Trauerprozesse begleiten das Leben und finden in unterschiedlichen Phasen und Qualitäten für die Trauernden statt, sodass sie eine hohe Relevanz in der ärztlichen oder psychotherapeutischen Behandlung haben.

Das Seminar gibt einen Überblick über die möglichen und neuen Diagnosekriterien bei Trauersymptomen, um diese diagnostisch adäquat einzuschätzen und zu erfassen. Zusätzlich werden praktische Handhabungen und Interventionen für die Behandlung von trauernden Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern ein-

geführt, um die Betroffenen einfühlsam und supportiv in ihrem Trauerprozess zu behandeln sowie zu begleiten.

Darüber hinaus wird auch die Dynamik von Trauer in einem Team erläutert und hilfreiche Ideen im Umgang mit Trauer im beruflichen Umfeld vermittelt.

Ziel des Seminares ist es, dass Sie praktische Anregungen, Ideen und Tipps für ihren beruflichen Alltag mitnehmen und sich dadurch für die Behandlung und professionelle Unterstützung von Trauernden gestärkt fühlen.

Termin:

Samstag, 11. März 2023 9.00–16.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 52/2023)

Leitung: Dr. Dipl.-Psych. Johanna Graf, Bereichsleiterin psychoonkologischer Dienst, Universitätsklinikum Tübingen

Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Gebühr: 80,– Euro

Punkte: 8

Anmeldung: Stressbewältigung durch Achtsamkeit

Die wachsende berufliche Belastung und die unverändert schwierigen Arbeitsbedingungen für Ärztinnen und Ärzte sind unbestritten. Die physischen und psychischen Anforderungen, die durch den Umgang mit kranken und sterbenden Menschen, durch den permanenten Zeitdruck und die ökonomischen Herausforderungen entstehen, führen zu einer zunehmenden Verschärfung der angespannten Situation.

Das erfahrungsorientierte Seminar „Stressbewältigung durch Achtsamkeit“ basiert auf dem „Mindfulness-Based Stress Reduction Programm“ (MBSR). Dieses Programm wurde Ende der siebziger Jahre in den USA von Prof. Dr. Jon Kabat-Zinn an der Universitätsklinik von Massachusetts entwickelt. Inzwischen belegen zahlreiche wissenschaftliche Studien die Wirksamkeit dieses Programms.

Grundlage des Seminars ist die intensive Schulung der Achtsamkeit im Alltag und in der Stille. Achtsamkeit bedeutet, die Aufmerksamkeit immer wieder zum gegenwärtigen Moment zurückzubringen.

Durch geleitete Meditationen und sanfte Körperübungen lernen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, Atmung, Körperempfindungen, Gedanken und Gefühle wahrzunehmen ohne sie zu bewerten. Die Praxis der Achtsamkeit befähigt dazu, die gewohnheitsmäßigen Verhaltensweisen im Umgang mit innerem und äußerem Stress, mit Krankheiten und Schwierigkeiten zu erkennen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer lernen immer wieder innezuhalten und den Herausforderungen des Lebens mit mehr Ruhe, Klarheit und Akzeptanz zu begegnen.

Ziele des Seminars sind:

• Verständnis für die Grundlagen der Achtsamkeitspraxis zu bekommen

• eigene Erfahrungen mit Achtsamkeits-Übungen zu machen

• Anregungen zu erhalten, um Achtsamkeit in den eigenen Alltag bzw. Berufsalltag zu integrieren

• ein Behandlungskonzept kennenzulernen, das auch bei den Patienten zur Anwendung kommen kann

Termin:

Samstag, 11. März 2023 9.00–16.45 Uhr (Anmeldungs-Nr. 21/2023)

Leitung: Dr. med. Sophia Blankenhorn, Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Gebühr: 200,– Euro inkl. Verpflegung, Skript und Yoga-Matte Punkte: 10

Anmeldung:

Nach der Pandemie ist vor der Pandemie: Lehren für die Zukunft – Web-Seminar

Wenn wir etwas aus der CoronaPandemie gelernt haben, dann ist es die Tatsache, dass es sehr wahrscheinlich ist, dass in der Zukunft weitere neue Infektions-

ÄBW 02 | 2023 127 Bekanntmachungen

krankheiten auftreten und sich epidemisch oder pandemisch ausbreiten werden. Deshalb wollen und müssen wir die abgelaufene Pandemie systematisch und aus verschiedenen Blickwinkeln analysieren, um so geeignete Schlussfolgerungen für die Zukunft abzuleiten und auf kommende Pandemien/Epidemien gemeinsam besser vorbereitet zu sein. Wir freuen uns, dass wir mit Frau Professor Graumann ein Mitglied des Deutschen Ethikrates für unser Online-Seminar gewinnen konnten. Ihr Vortrag wird durch ein breites und sicher sehr interessantes Rednertableau, das die Thematik aus sehr unterschiedlichen Perspektiven beleuchtet, professionell und interdisziplinär erweitert:

• Vulnerabilität und Resilienz von Personen und Institutionen –Lehren aus der Pandemie

• Risikokommunikation für infektionsschützendes Verhalten in einer lang andauernden

Pandemie: Lehren aus Corona

• Coronapandemie: Lehren für den Kinderschutz

• Pandemie aus Sicht des Gesundheitsamtes

• Nah an der Sache, aber weit ist der Weg zur Erkenntnis: die Rolle epidemiologischer Forschung in der Pandemie

• Corona-Pandemie aus Sicht der …

– Bezirksärztekammer

Südwürttemberg

– Kassenärztlichen Vereinigung

Baden-Württemberg

– Baden-Württembergischen Krankenhausgesellschaft e. V.

Termin:

Samstag, 18. März 2023

9.00–15.00 Uhr

(Anmeldungs-Nr. 50/2023)

Ort: online

Gebühr: 60,– Euro

Punkte: 6

Anmeldung:

Kommunikationstraining –In schwierigen Situationen das Richtige sagen

Ungefähr 200.000 Gespräche führt ein Arzt im Laufe seines Berufslebens. Dies verdeutlicht, wie wichtig eine gelingende Gesprächsführung für eine stabile Patient-Arzt-Beziehung ist, denn je besser der Arzt auf den Patienten eingehen und sich in sein Gegenüber hineinversetzen kann, desto größer wird der Therapieerfolg und die daraus resultierende Compliance des Patienten. Dabei steht nicht nur die verbale Kommunikation im Vordergrund, sondern jene der intuitiven oder nonverbalen Kommunikation, mittels Mimik, Körpersprache, Gestik, Sprachmelodie und Sprachbilder. Diese Erkenntnis erscheint im Praxisalltag als selbstverständlich, es ist jedoch äußerst bedeutsam sich immer wieder ihrer Grundmaxime zu vergegenwärtigen, vor allem in schwierigen Arzt-PatientenGesprächssituationen, in einer hochmodernen, technisierten, evidenzbasierten Medizin. Hauptsächlich das subjektive Erleben des Patienten entscheidet darüber, ob die Kommunikation zwischen Arzt und Patient gelingt oder entgleist. Wenn dies bereits im „normalen“ ärztlichen Gespräch zuweilen nicht leicht ist, wie verhält es sich dann erst in „schwierigen“ Gesprächssituationen, d. h. in schwierigen Situationen das Richtige zu sagen. Dieses Seminar behandelt sowohl den Umgang mit „schwierigen“ Gesprächssituationen als auch mit „schwierigen“ Patienten. Dabei sollen sowohl Grundkomponenten einer zwischenmenschlichen Kommunikation als auch spezifische Grundlagen einer ärztlichen Gesprächsführung vermittelt werden, basierend auf den Grundmaximen der Authentizität, Akzeptanz und Empathie. Ebenfalls soll auf die eigenen Ressourcen im Umgang mit „schwierigen“ Patienten Bezug genommen werden, wie Sie sich in schwierigen Gesprächssituationen stabilisieren können.

Für den Praxisbezug werden interaktive Sequenzen angeboten und durchgeführt (in Form von Kleingruppenarbeiten, „Unternehmensdrama“, Aufstellungen etc.).

Termin:

Samstag, 18. März 2023 9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 35/2023)

Leitung: Christina Zeep, DiplomPsychologin, Mitarbeiterin der Sektion für Suchtmedizin und Suchtforschung, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen

Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Gebühr: 120,– Euro

Punkte: 10

Die Anerkennung als Fortbildung im DMP Brustkrebs wurde bei der KV BW beantragt.

Anmeldung: EKG-Basisseminar

In diesem Seminar werden die Grundlagen der EKG-Befundung vermittelt, mögliche Störfaktoren bei der EKG-Ableitung besprochen und die typischen Veränderungen bei häufigen Herzerkrankungen dargestellt. Anschließend können die Teilnehmer in kleinen Gruppen an Fallbeispielen selbst EKGs auswerten und die Ergebnisse werden im Plenum diskutiert. Am Nachmittag steht die Rolle des EKGs in der Praxis im Mittelpunkt und es werden an Kasuistiken EKG-Bilder bei chronischen Herzerkrankungen und bei Notfällen vorgestellt.

Termin:

Samstag, 25. März 2023 9.00–16.50 Uhr

(Anmeldungs-Nr. 23/2023)

Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Gebühr: 80,– Euro

Punkte: 11

Anmeldung:

Suchtmedizinische Grundversorgung

Seminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizin (50 h) gemäß (Muster-) Kursbuch Suchtmedizinische Grundversorgung der Weiterbildungsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg (WBO 2020)

Die Zusatzweiterbildung Suchtmedizinische Grundversorgung umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem schädlichen Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht-stoffgebundener Suchterkrankungen. Die Themenschwerpunkte umfassen:

• Ätiologie von Suchtkrankheiten und deren Vorbeugung, Erkennung, Behandlung und Rehabilitation

• Pharmakologie suchterzeugender Stoffe:

– Entzugs- und Substitutionsbehandlung

– Kriseninterventionen

– Erkennung psychiatrischer und somatischer Erkrankungen im Zusammenhang mit Suchterkrankungen und Indikationsstellung zur weiterführenden Behandlung Neben den genannten Theorieinhalten werden Schwerpunkte in der Praxisarbeit, motivierenden Gesprächsführung, auf dem Erwerb von Fertigkeiten in der Motivationsbehandlung sowie in Themenbereichen wie nichtstoffgebundene Abhängigkeiten und Tabakabhängigkeit vermittelt.

Zielgruppe sind alle Fachärzte im ambulanten und stationären Bereich sowie Weiterbildungsassistenten mit Interessensgebieten im Bereich der Suchtmedizin.

Voraussetzungen zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung in Baden-Württemberg sind:

• Facharztanerkennung

• 50 Stunden Kurs-Weiterbildung

• Abschließende Prüfung bei der Ärztekammer Termin:

27.–31. März 2023 (Mo–Fr) (Anmeldungs-Nr. 29/2023)

128 ÄBW 02 | 2023 Bekanntmachungen

Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen

Ort: Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Calwer Str. 14, 72076 Tübingen

Gebühr: 875,– Euro (inkl. Skripten und Verpflegung)

Punkte: 50

Anmeldung:

Wir wollen aber nicht nur Konflikte thematisieren, sondern auch Lösungen anbieten. Hierzu wird Prof. Gündel konkrete Ansätze liefern.

Termin:

Samstag, 22. April 2023

10.00–13.00 Uhr

(Anmeldungs-Nr. 20/2023)

Leitung: Prof. Dr. med. Marko Wilke, Präsident der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Ort: online oder Ärztehaus

Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Gebühr: keine

26. Gesundheitsforum

Südwürttemberg: Ärztliche Konfliktsituationen –Hybrid-Seminar

Unser ärztlicher Beruf ist ein wunderbarer – wir können Menschen helfen, erfahren oft viel Dankbarkeit und es wird nie langweilig. Allerdings kennen wir auch alle die Schattenseiten, denn die Lücke zwischen unserem ethischen Anspruch und der harten Wirklichkeit ist manchmal sehr groß. Wir haben uns daher entschieden, „ärztliche Konfliktsituationen“ zum Thema unseres Gesundheitsforums 2023 zu machen.

Wir wollen uns in dieser Fortbildungsveranstaltung die Zeit nehmen, um auf Ärztinnen und Ärzte als Betroffene zu schauen. In einem einleitenden Vortrag wird Prof. Wiesing über die Diskrepanz zwischen Anspruch und Wirklichkeit im ärztlichen Wirken referieren. Danach werden wir auf einige Konfliktsituationen konkret eingehen. Es geht zunächst um die Nöte jüngerer Kolleginnen und Kollegen, denen im Klinikund Praxisalltag manchmal Tätigkeiten abgefordert werden, für die sie sich schlecht vorbereitet fühlen. Danach soll es um Angehörige gehen, die Wünsche und Ansprüche haben, die nach unserem Eindruck nicht denen unserer Patienten entsprechen. Und schlussendlich wird berichtet, wie eine alternativmedizinische Behandlung zu einer schlechteren Betreuung unserer Patienten führen kann, und was das mit uns macht.

Punkte: 3

Anmeldung:

Modul II (40 UE): Der individuelle Prozess des Sterbens im gesellschaftlichen Kontext

• Ethik, Trauer, Symptomkontrolle

Modul III (40 UE): Professionelles Handeln in der Palliativmedizin

• Bearbeitung komplexer Fragestellungen aus dem palliativmedizinischen Arbeitsfeld anhand von Fallbeispielen

Termine:

Modul I:

6.–9. Mai 2023 (Sa–Di)

Modul II:

10.–13. Mai 2023 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 4/2023)

Gebühr Module I und II: 700,–Euro je Modul

Modul III:

5.–8. Juli 2023 (Mi–Sa) (Anmeldungsnummer 5/2023)

Gebühr Modul III: 700,– Euro

Das Erlernen der Techniken der personen- und anlassbezogenen Gesprächsführung, von unterschiedlichen Beratungs- und Kommunikationsmethoden sowie Bewältigungs- und Anpassungsstrategien stehen außerdem auf dem Programm.

Lerninhalte:

• Grundlagen der Palliativmedizin

• Grundsätze der Behandlung belastender Beschwerden insbesondere Schmerztherapie

• Psycho-Soziale Aspekte der Palliativmedizin und Selbstreflexion

• Rechtliche, Ethische und spirituelle Fragestellungen in der Palliativsituation

• Symptomlinderung palliativmedizinischer Krankheitsbilder

Termin:

21.–25. September 2023

(Do–Mo)

Fallseminare Palliativmedizin

In der Palliativmedizin geht es um die ganzheitliche Behandlung von Menschen mit einer unheilbaren, fortschreitenden Erkrankung und begrenzter Lebenserwartung. Mit der Weiterbildungsordnung 2006 der Landesärztekammer Baden-Württemberg wurde die Zusatzbezeichnung „Palliativmedizin“ eingeführt. Zu ihrem Erwerb ist u. a. das Absolvieren eines Grundkurses (40 Unterrichtseinheiten) sowie eine 12monatige stationäre Tätigkeit bei einem Weiterbildungsbefugten oder 120 Unterrichtseinheiten (UE) im Rahmen von Fallseminaren inkl. Supervision erforderlich. Für Ärzte, die sich für den Besuch von Fallseminaren entschieden haben, werden die dafür notwendigen Module I bis III mit jeweils 40 UE angeboten. Diese Module sind nach dem Curriculum der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. strukturiert.

Modul I (40 UE): Der schwerkranke, sterbende Patient, sein soziales Umfeld und das behandelnde Team

• Kommunikation, psychosoziale Aspekte, soziales Umfeld, Symptomkontrolle

Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztliche Leiterin Tübinger

Projekt Häusliche Betreuung

Schwerkranker

Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Punkte: je Modul 40

Anmeldung:

(Anmeldungs-Nr. 6/2023)

Leitung: Dr. med. Christina Paul, Tropenklinik Paul-Lechler-Krankenhaus, Oberärztin Palliativstation, Ärztliche Leiterin Tübinger

Projekt Häusliche Betreuung Schwerkranker

Ort: Hotel Fortuna, Carl-ZeissStraße 75, 72770 Reutlingen

Gebühr: 700,– Euro

Punkte: 40

Anmeldung:

40-Stunden-Kurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung

Im Grundkurs, der 40 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst, stärken die Kursteilnehmer und -teilnehmerinnen ihre ganzheitliche Sicht auf die Patienten. Sie üben sich in der palliativen Grundhaltung, die neben körperlichen Symptomen und Einschränkungen bei schwerkranken Menschen vor allem auch psychosoziale, spirituelle und ethische Aspekte berücksichtigt.

Sie werden dafür sensibilisiert, dass palliativmedizinische Betreuung nicht als Krisenintervention, sondern als ein länger andauernder Prozess, in dem vorausschauende Behandlungsplanungen und Begleitung von großer Bedeutung sind, verstanden werden muss.

Ärztliche Leichenschau in Theorie und Praxis

Die Feststellung des Todes und die ärztliche Leichenschau ist für Mediziner eine gesetzlich verpflichtende Tätigkeit.

Die tägliche Praxis zeigt, dass bei der Ausübung dieser verantwortungsvollen Aufgabe oft Fragen auftreten, die einer Klärung bedürfen. Bisweilen gibt es in der Praxis problematische Situationen, in denen Unsicherheit vorherrscht, z. B. beim Verdacht eines nicht natürlichen Todes, bei der Festlegung des Todeszeitpunkts oder bei der Frage nach Meldepflichten. In unserem Seminar werden Sie von Experten praxisnah und umfassend über die Grundlagen

ÄBW 02 | 2023 129 Bekanntmachungen

der Leichenschau und die Meldepflichten informiert. Neben den Aspekten der praktischen Durchführung einer Leichenschau werden außerdem die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Sicht des Gesundheitsamtes beleuchtet.

Die Themenliste umfasst:

• Leichenschau: Meine schwierigsten Fälle

• •Leichenschau aus ärztlicher und gerichtsmedizinischer Sicht

• Vorgehensweise bei Anhaltspunkten für nicht natürlichen Tod oder bei nicht identifizierbaren Verstorbenen

• Rolle der Behörden bei der ärztlichen Leichenschau

• Abrechnung der ärztlichen Leichenschau

Termin:

Samstag, 6. Mai 2023

9.00–13.30 Uhr

(Anmeldungs-Nr. 20/2023)

Leitung: Dr. Sophia Blankenhorn, Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Gebühr: 50,– Euro

Punkte: 5

Anmeldung:

Medizinische Begutachtung

Die medizinische Begutachtung nimmt in allen Fachgebieten der Medizin an Bedeutung zu.

Die Nachfrage und der Bedarf an Gutachten durch Ärztinnen und Ärzte im niedergelassenen, stationären oder universitären Bereich steigen spürbar an. Um eine qualitätsgesicherte ärztliche Begutachtung zu unterstützen, bietet die Bezirksärztekammer Südwürttemberg die von der Bundesärztekammer entwickelte, strukturierte curriculare Fortbildung „Medizinische Begutachtung“ an.

Das Curriculum wendet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die Interesse haben, neben ihren medizinischen fachlichen Qualifikationen ihr Wissen in der Gutachtenerstellung zu erweitern und zu vertiefen. Neben Grundlagen und fachübergreifendem Wissen werden auch einschlägige fachspezifische Kenntnisse von ausgewiesenen, langjährig gutachterlich tätigen Experten vermittelt.

Notwendige Voraussetzungen für das Erlangen der Qualifikation zur Medizinischen Begutachtung nach dem Curriculum der Bundesärztekammer sind:

• Abgeschlossene Facharztweiterbildung

• Teilnahme an allen 3 Modulen des Kurses

• Erstellen eines Final- und eines Kausalitätsgutachtens

• Bestandene Lernerfolgskontrolle

Das Curriculum umfasst 64 Unterrichtseinheiten (UE) und besteht aus drei Modulen, die einzeln, aber in vorgeschriebener Reihenfolge I, II, III zu absolvieren sind.

Lerninhalte

Modul I (40 UE):

Dieses Modul befasst sich ausführlich mit den Grundlagen der Medizinischen Begutachtung:

• Allgemeine medizinische und rechtliche Grundlagen

• Zustandsbegutachtung I: Leistungsfähigkeit im Arbeitsund Erwerbsleben, Rehabilitation, Schwerbehindertenrecht

• Kausalitätsbezogene Begutachtung: Haftpflichtversicherung, gesetzliche und private Unfallversicherung, Arzthaftpflicht

• Zustandsbegutachtung II: Pflegeversicherung, Private Kranken- sowie Berufsunfähigkeitsversicherung

Modul II (8 UE):

Im Vordergrund dieses Moduls stehen die fachübergreifenden Aspekte der Medizinischen Begutachtung:

• Aussagekraft medizinischer Befunderhebung

• Beschwerdenvalidierung

• Psychosomatische Aspekte

• Aspekte der Schmerzbegutachtung

• Kultursensible Aspekte der Begutachtung

• Allgemeine Leistungsbeurteilung

Modul III (16 UE):

In diesem Modul werden fachspezifische Aspekte der Medizinischen Begutachtung in zwei parallelen Sitzungen für die beiden Fächergruppen:

• Orthopädie/Unfallchirurgie

• Neurologie/Psychiatrie

• vermittelt.

Themen im Bereich Orthopädie/ Unfallchirurgie:

• Sozialmedizinische Bedeutung

• Spezielle Erkrankungen/ Funktionsstörungen

• Hüftgelenkserkrankungen vs. Unfallschäden

• Berufserkrankungen

• Arzthaftung

• Themen im Bereich Neurologie/Psychiatrie

• Sozialmedizinische Bedeutung

• Gemeinsame Aspekte dieser Fächergruppe

• Spezielle Erkrankungen/ Funktionsstörungen

Termine:

Modul I

13.–14. Mai 2023 (Sa–So) und 14.–16. Juli 2023 (Fr–So) (Anmeldungs-Nr. 12/2023)

Modul II

Freitag, 6. Oktober 2023 (Anmeldungs-Nr. 13/2023)

Modul III

7.–8. Oktober 2023 (Sa–So) (Anmeldungs-Nr. 14/2023)

Leitung: Dr. med. Benjamin Liske, Facharzt für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie, Verkehrsmedizin, Zertifizierter Gutachter der Deutschen Gesellschaft für Neuro-wissenschaftliche Begutachtung in den Fachbereichen Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie

Ort: Hotel Fortuna, Carl-ZeissStraße 75, 72770 Reutlingen

Gebühr:

Modul I: 700,– Euro

Modul II: 140,– Euro

Modul III: 280,– Euro

Prüfung Gutachten: 150,– Euro

Punkte:

Modul I: 40

Modul II: 8

Modul III: 16

Diese curriculare Fortbildung ist nach erfolgreichem Abschluss gemäß § 4 Abs. 3 der Satzung zur Anerkennung und Zertifizierung von curricularen Fortbildungen der LÄK BW vom 19. 01. 2022

in Verbindung mit § 27 Abs. 2 der Berufsordnung LÄK BW ankündigungsfähig.

Anmeldung:

Baustein Psychotherapie (Verhaltenstherapie) im Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie – Kurs I

Die Bezirksärztekammer Südwürttemberg führt in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie die Kurse für den Erwerb des Facharztes für Psychiatrie und Psychotherapie sowie für die Zusatzbezeichnung Psychotherapie durch.

Gemäß der Richtlinien der Landesärztekammern sind dafür theoretische und praktische Bausteine erforderlich. Dazu werden drei Blockkurse mit je 50 Stunden angeboten, welche – thematisch aufeinander aufbauend – im Abstand von einem Jahr durchgeführt werden. Die Fort- und Weiterbildungswochen sind also so aufgebaut, dass die Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, innerhalb von 3 Jahren die psychotherapeutische Weiterbildung komplett abzuschließen.

Die Kurse werden jedes Jahr an drei verschiedenen Standorten durchgeführt, sodass in jedem Jahr alle Kursteile entweder in Hornberg (Schwarzwald), in Bamberg oder auf Borkum angeboten werden.

Die einzelnen Module umfassen Theoriekurse, Entspannungsverfahren, Selbsterfahrung und Fallsupervision und decken damit wichtige Inhalte entsprechend den Anforderungen der Richtlinien der Landesärztekammer BadenWürttemberg ab.

Termin: 14.–19. Mai 2023 (So–Fr) (Anmeldungs-Nr. 26/2023)

Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen

Ort: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, 96047 Bamberg

130 ÄBW 02 | 2023 Bekanntmachungen

Gebühr: 875,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten)

Punkte: 60 (beantragt)

Anmeldung:

Baustein Psychotherapie –Systemische Therapie: Aufbaukurs I

Die systemische Therapie ist seit November 2018 das vierte Richtlinienverfahren in der Psychotherapie. Es ist gleichzeitig das erste Verfahren, das auf Grundlagen der evidenzbasierten Medizin in das Kassensystem aufgenommen wurde. Dieses Curriculum richtet sich an Ärzte mit einer abgeschlossenen oder weit fortgeschrittenen Psychotherapieausbildung in Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologie oder Psychoanalyse. Es ermöglicht den Erwerb des Zusatztitels Psychotherapie (Systemische Therapie). Den systemischen Ansatz kennzeichnet eine starke Orientierung an der Kommunikation und dem Kontext um ein Problem. Anliegen- und Auftragsklärung sind von zentraler Bedeutung. Ursprünglich entwickelt für die Arbeit im Mehrpersonensetting, gibt es heute eine Vielzahl von Konzepten und Methoden für das einzeltherapeutische Setting. Ein Ziel der Arbeit ist es, eine Perspektivenerweiterung beim Patienten und im System anzustoßen, um so neue hilfreiche Handlungsoptionen zu ermöglichen.

Die Theorie wird – unter der Voraussetzung, dass bereits Theoriekenntnisse in einem anderen Psychotherapieverfahren erworben wurden – in zwei 50 h-Wochenblöcken absolviert. Der erste Teil (Aufbaukurs I) wird in Bamberg im Mai 2023 stattfinden, Aufbaukurs II folgt im Jahr 2024. Aufbaukurs I hat den Schwerpunkt, die theoretischen Grundlagen und Basistechniken der systemischen Psychotherapie zu vermitteln. Eine Technik ist nicht per se eine systemische Methode, sondern sie wird das erst, wenn

sie mit einer systemischen Haltung (Systemtheorie) durchgeführt wird. Die verschiedenen systemischen Schulen, sowie deren unterschiedliche Schwerpunkte werden vorgestellt und vermittelt.

Wir freuen uns sehr, dass wir mwit Herrn Dr. med. Hagen Böser einen ausgewiesenen Experten mit langjähriger Erfahrung im Bereich Systemische Therapie als Dozenten gewinnen konnten.

Termin:

14.–19. Mai 2023 (So–Fr) (Anmeldungs-Nr. 28/2023)

Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra, stellv. Ärztlicher Direktor, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen

Dozent: Dr. med. Hagen Böser, Ärztlicher Psychotherapeut (VT), systemischer Lehrtherapeut und lehrender Supervisor (Systemische Gesellschaft), ACT-Trainer

Ort: Welcome Hotel Bamberg, Mußstr. 7, 96047 Bamberg

Gebühr: 875,– Euro (Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Kursgebühr nicht enthalten.)

Punkte: 60 (beantragt)

Anmeldung:

In diesem praktisch angelegten Online-Seminar kommen Experten zu Wort, die die Rolle und Möglichkeiten der Suizidprävention darstellen und praktische Informationen und Tipps zum Thema geben sollen. Ziel soll es sein, suizidales Verhalten bei verschiedenen Personengruppen zu erkennen, zu verhindern und adäquat zu handeln. Das Seminar befasst sich mit folgenden Themen:

• Im Fokus: Suizidprävention in Deutschland

• Telefonseelsorge

• Depression und Wunsch nach Sterben (mit Hinweisen zur Gesprächsführung) bei:

– Kindern und Jugendlichen

– Erwachsenen

• Palliativmedizin in jedem Alter: Symptomkontrolle und Wunsch nach Sterben

• Suizidales Verhalten bei Personen mit Migrations- und Fluchthintergrund: eine Herausforderung

Termin:

Samstag, 17. Juni 2023

9.00–14.15 Uhr

(Anmeldungs-Nr. 55/2023)

Leitung: Dr. Sophia Blankenhorn, Vizepräsidentin der Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Ort: Ärztehaus Reutlingen, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Gebühr: 50,– Euro

Suizidprävention in der Praxis –Web-Semianar

In Deutschland nehmen sich jedes Jahr etwa 10.000 Menschen das Leben. Das sind mehr Personen, als im Verkehr oder durch Drogen zu Tode kommen. Und dennoch wird über dieses gesellschaftliche Problem oft geschwiegen. Dabei spielen gerade Hausärzte und Hausärztinnen eine wichtige Rolle bei der Verhinderung von Suiziden und sollten erkennen, wenn bei Patienten akute Suizidgefahr besteht und dann auch entsprechend professionell reagieren. Denn initial wenden sich viele Suizid-Gefährdete nicht an Psychologen oder Psychiater, die mit solchen Fällen mehr Erfahrung haben.

Punkte: 5

Anmeldung:

Infektionsprävention teilnehmen kann.

Der Hygiene-Update-Kurs findet gemäß § 9 Abs. 1 und 2 der Medizinischen Hygieneverordnung statt und umfasst 8 Unterrichtseinheiten. Er richtet sich an alle zum Hygienebeauftragten Arzt qualifizierten Ärzte, die verpflichtet sind, regelmäßig im Abstand von zwei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen zu Hygieneund Infektionsprävention teilzunehmen und so das bestehende Wissen zu vertiefen bzw. zu aktualisieren.

Folgende Themengebiete werden im Rahmen des Update-Kurses behandelt:

• Alltag des hygienebeauftragten Arztes

• Tätigkeit in der OP-Abteilung

• Infektionserfassung und Erregersurveillance

• Akute respiratorische Erkrankungen: proaktive Phase, Management, aktuelle Entwicklung

• Postoperative Wundinfektionen

– Kasuistiken

• Aktuelle Daten bzgl. Resistenzentwicklungen und AntibiotikaEinsatz

Termin:

Samstag, 17. Juni 2023

9.00–16.30 Uhr

(Anmeldungs-Nr. 11/2023)

Leitung: PD Dr. med. Klaus

Schröppel, Institut für Medizinhygiene, Ammerbuch

Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Gebühr: 80,– Euro

Punkte: 8

Anmeldung:

Hygienebeauftragter Arzt: Hygiene Update (8 h)

Nach § 9 Abs.1 der Verordnung des Sozialministeriums über die Hygiene- und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen in Baden-Württemberg ist das gesamte Hygienefachpersonal verpflichtet, mindestens im Abstand von zwei Jahren an Fortbildungsveranstaltungen zu Hygiene- und Infektionsprävention teilzunehmen. Die Leitung der betreffenden Einrichtungen haben sicherzustellen, dass das Personal an Fortbildungsveranstaltungen zu Hygiene- und

Rhetorik-Seminar:

Diskutieren und Argumentieren

Gespräche und Verhandlungen sind Teil des ärztlichen Alltags, sei es in Teamsitzungen, bei Mitarbeitergesprächen oder wichtigen Vertragsverhandlungen. Und auch in Diskussionen und Debatten sollten Sie ihren Standpunkt vertreten und erklären können. In dem Seminar lernen Sie grundlegende Mechanismen der Dialogrhetorik kennen. Sie üben

ÄBW 02 | 2023 131 Bekanntmachungen

selbstsicher aufzutreten und Ihren eigenen Standpunkt glaubwürdig und überzeugend darzustellen.

Als Teilnehmer und Teilnehmerin dieses Seminars erfahren und üben Sie, wie Sie sich auf eine Diskussion oder Verhandlung vorbereiten, wie Sie anschaulich und überzeugend argumentieren und wie Sie Ihren Standpunkt selbstbewusst vertreten. Dabei verbinden sich praktische Gesprächs- und Verhandlungsszenarien mit Videoanalysen und individuellem Feedback sowie praxisgerechten Einblicken in aktuelle Erkenntnisse der Rhetorik und Kommunikationswissenschaft.

Seminarinhalt:

• Eine Argumentation logisch aufbauen

• Sich verständlich ausdrücken

• Die richtigen Fragen stellen

• Aktiv zuhören

• Fair argumentieren

• Unfaire Argumente abwehren

• Positiv formulieren

• Passende Körpersignale senden

• Mit Diskussionspartnern respektvoll umgehen

Termin:

Samstag, 22. Juli 2023

9.00–17.00 Uhr

Leitung: Prof. Dr. Olaf Kramer, Professor für Rhetorik und Wissenskommunikation, Universität Tübingen

Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Gebühr: 120,– Euro

Punkte: 11

Anmeldung:

Lerninhalte des Grundkurses

• Das Tabakproblem im gesellschaftlichen Kontext, Strategien der Tabakkontrollpolitik und ärztliche Interventionsmöglichkeiten

• Gesundheitliche Folgen des Tabakkonsums und des Rauchstopps

• Grundlagen der Tabakabhängigkeit und allgemeine Diagnostik

• Methoden der Tabakentwöhnung – Medikamentöse Strategien

• Methoden der Tabakentwöhnung – Niederschwellige Verfahren

• Patientenansprache, Diagnostik und Intervention bei verschiedenen Zielgruppen

• Übungen zur Motivierenden Gesprächsführung

• Methoden der Tabakentwöhnung – Psychotherapeutische Strategien

• Implementierung der Tabakentwöhnung am ärztlichen Arbeitsplatz

Die Teilnahme am Grundkurs befähigt zur Einzeltherapie.

Termine:

Freitag, 15. September 2023

9.00–16.30 Uhr

Samstag, 16. September 2023

9.00–16.30 Uhr

Sonntag, 17. September 2023

9.00–12.00 Uhr (Anmeldungs-Nr. 31/2023)

Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra; Stellv. Ärztlicher Direktor, Leiter der Sektion Suchtmedizin und Suchtforschung, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Gebühr: 350,– Euro

Punkte: 20

• Konzeption und Organisation eines strukturierten Programms (Stundenaufbau mit Zielen, Methoden und Inhalten)

• Ablauf und Wirkungsweise von Gruppenprozessen

• Anleitung und Moderation einer Gruppe

• Förderung der Motivation und Aktivität

• Umgang mit schwierigen Gruppensituationen

! Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbaukurs ist die erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“.

! Die Teilnahme am Aufbaukurs befähigt zur Durchführung von Tabakentwöhnungsprogrammen im Gruppensetting. Termin:

30. September 2023

9.00–16.30 Uhr (Anmeldungs-Nr. 32/2023)

Leitung: Prof. Dr. med. Anil Batra; Stellv. Ärztlicher Direktor, Leiter der Sektion Suchtmedizin und Suchtforschung, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen

Christina Zeep; Diplom-Psychologin, Mitarbeiterin der Sektion für Suchtmedizin und Suchtforschung, Universitätsklinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Tübingen

Ort: Ärztehaus, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen

Gebühr: 140,– Euro Punkte: 8

Anmeldung:

Hinweis:

Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden.

Weitere Informationen: www.ärzteblatt-bw.de

Herausgeber:

Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Herausgebergremium:

Dr. med. Wolfgang Miller (Vorsitzender), Dr. med. Karsten Braun (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Klaus Baier (Rechnungsführer),

Dr. Thomas Heyer, Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Prof. Dr. med. Christof Hofele, Dr. Doris Reinhardt, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum, Prof. Dr. med. Marko Wilke

Verantwortlicher Chefredakteur:

Dr. med. Oliver Erens (OE)

Anschrift Redaktion:

Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart

Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart

Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45 aebw@aebw.de

Verlag und Auftragsmanagement:

Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG

Forststraße 131, 70193 Stuttgart

Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart

Anzeigenleitung:

Axel Hollenbach

Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 27

Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 hollenbach@gentner.de

Auftrags-Management:

Melanie Schweigler (Leitung)

Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 schweigler@gentner.de

Rudolf Beck

Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 beck@gentner.de

Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 66 vom 1. 1. 2023 gültig. Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart

Druck:

Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg

Internet: www.ärzteblatt-bw.de

Bezugspreise:

Inland: jährlich 112,90 € zzgl. Versand kosten 21,00 € (inkl. der jeweils gül tigen MwSt.).

EU-Länder- Empfänger mit UST-ID-Nr. und Ausland: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 €

EU-Länder ohne UST-ID-Nr.: jährlich 112,90 € zzgl. Versandkosten 36,00 € zzgl. MwSt. (Export- oder Importland).

Einzelheft: 15,00 € zzgl. Versandkosten.

Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.

Bezugsbedingungen:

Qualifikation Tabakentwöhnung –Grundkurs

Der Grundkurs zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“ besteht aus 20 Unterrichtseinheiten (UE) und vermittelt den Teilnehmenden umfassendes Faktenwissen zum Thema Tabaksucht und -entwöhnung. In allen Phasen des Kurses werden die Teilnehmenden tutoriell begleitet.

Anmeldung:

Qualifikation Tabakentwöhnung –

Aufbaukurs

Der fakultative Aufbaukurs, der 8 Unterrichtseinheiten (UE) umfasst, basiert auf anerkannten Programmen zur Tabakentwöhnung (nach § 20 SGBV)

Zu den Lerninhalten des Aufbaukurses gehören:

Auskunft/Anmeldung:

Akademie für Ärztliche Fortbildung bei der Bezirksärztekammer Südwürttemberg, Haldenhaustr. 11, 72770 Reutlingen, Telefon (0 71 21) 9 17-24 15 oder -24 16, E-Mail: fortbildung@baek-sw.de

Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf (socialmedia@gentner.de) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in den Social MediaKanälen Facebook, Twitter, Google+ und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dürfen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Im Ärzteblatt Baden-Württemberg werden für die Bezeichnungen der einzelnen Gruppen nicht durchgehend beide Formen – männlich und weiblich – verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung. Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489

132 ÄBW 02 | 2023
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- Ärzteblatt Baden-Württemberg

- Bayerisches Ärzteblatt verlängert werden.

▪ Selbstverständlich können Rubrikanzeigen für die Printausgaben über das Portal aufgegeben werden.

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- Ganzseitige Stellenanzeige online

- Indexanzeige erreicht 142.100 Leser

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Ansprechpartner:

Rudolf Beck

beck@aerzte-markt.de 0711 63672 -861

www.ärzte-markt.de wird betrieben von Verlagsgemeinschaft Atlas Gentner GbR Hauptsitz: Forststraße 131, 70193 Stuttgart

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- Ihre gebuchte Printausgabe erscheint zusätzlich einszu-eins online, wie o ine

- Auswahl zwischen Kombiverö entlichung und Einzelbelegung Ärzteblatt BadenWürttemberg und Bayerisches Ärzteblatt

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Auswahlmöglichkeit:

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1. Online First  (Stellenanzeigen) 2. Print First (Stellenanzeigen) 3. Print only (Rubrikanzeigen)

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Anzeigenschluss für Heft 3 / 2023 ist der 23. Februar 2023
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