mobil! Clubmagazin des ACS beider Basel

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Schülerlotsen-Ausflug in den Europapark

Erlebnisbericht eines vom ACS seit jeher unterstützten Anlasses | Seite 2

Jubiläums-GV mit vielen Neuerungen

Die wichtigsten Beschlüsse der 125. ACS-Generalversammlung | Seite 4

30 Jahre jung: Die ACS-Motorradgruppe

Ein visueller Rückblick auf drei Jahrzehnte Motorradfreuden | Seiten 10 & 11

04/2023

ACS BEIDER BASEL UNTERSTÜTZTE ERNEUT SCHÜLERLOTSENAUSFLUG

Als Dank für ihren Einsatz vor dem Schulhaus Ormalingen, durften 14 Schülerlotsen am 27. April 2023 einen begeisternden Tag im Europapark Rust erleben. In bewährter Tradition hat der ACS beider Basel diesen von der Verkehrsinstruktion der Polizei Basel-Landschaft organisierten Anlass finanziell unterstützt.

Pünktlich um 07.30 Uhr, also wie mit den Verantwortlichen von «à la carte Reisen» vereinbart, fuhren wir, die 14 Schülerinnen und Schüler sowie die 3 erwachsenen Begleiter, beim Schulhaus Ormalingen weg Richtung Autobahn A2.

Auf in den Europapark Rust

Beim MM in Gelterkinden schalteten wir einen ersten kurzen Zwischenhalt ein: Wir durften dort nämlich die vorbestellten und von Migros gesponserten Lunchpakete in Empfang nehmen. Anschliessend fuhren wir via Autobahnzoll Basel/ Weil, mit Ausnahme eines weiteren kurzen Zwischenstopps an der Landesgrenze, auf direktem Weg unserem Endziel Europapark entgegen. Wir trafen dort wie erwartet gegen 09.30 Uhr ein.

Die Schülerlotsen von Ormalingen genossen den Tag im Europapark Rust. Foto: zVg

Nachdem wir allen Teilnehmenden je ein Eintrittsticket und erstmals eine «Emotions-Gutscheinkarte im Wert von 20 Euro» überreicht hatten, ging es ab in den Park. Den Bedürfnissen entsprechend bewegten wir uns mehr oder weniger den

ganzen Tag in 3 Gruppen aufgeteilt auf den verschiedenen Bahnen. Um 12.30 Uhr trafen wir uns am vereinbarten Treff punkt «Brunnen Schloss Balthasar» zu einem kurzen Break. Nach dem Mittagessen, welches individuell ausgesucht/gewählt werden konnte, jedoch von jedem TN mit der angesprochenen Emotionskarte bezahlt werden musste, ging es noch einmal für den zweiten Teil ab in den Park.

Gegen 16.45 Uhr traten wir die Heimfahrt an. Da es unterwegs aufgrund diverser Baustellen ziemlich viel Stau hatte, kamen wir nicht wie geplant um 18.15 Uhr sondern erst gegen 19.00 Uhr wieder am Ausgangspunkt Schulhaus Ormalingen an.

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Feldweibel Stefan Klaus Stv. Leiter Verkehrsinstruktion

07 St. Alban Graben

Warum der ACS beider Basel gegen die Schliessung dieser wichtigen Verkehrsverbindung

Rekurs erhebt

08 Führerschein

Ab Mitte Jahr gelten neue Vorschriften für den Führerschein

13 Panne & Unfall im Ausland

Empfehlungen eines Fachmanns, was im Fall der Fälle zu tun ist

15 Erste Hilfe – aber richtig

Die Baselbieter Polizei hält fest, was Ersthelfer wissen sollten

Titelfoto: Markus Peter

Schnappschuss aus der Show der Artistengruppe InMot!on an der ACS-GV vom 30.5.23

WARUM DER RHEINTUNNEL FÜR DIE GESAMTE REGION

BASEL SO WICHTIG IST

Impressum

Herausgeber Automobil Club der Schweiz

ACS Sektion beider Basel

Hofackerstrasse 72, CH-4132 Muttenz

Telefon +41 61 465 40 40

Fax +41 61 465 40 41 info@acsbs.ch, www.acsbs.ch

Redaktion Christian Greif, ACS beider Basel

Hofackerstrasse 72, CH-4132 Muttenz

Telefon +41 61 465 40 40 christian.greif@acsbs.ch

Inserate Regina Neuschütz

ACS beider Basel, Hofackerstrasse 72

CH-4132 Muttenz

Telefon +41 61 465 40 40 regina.neuschuetz@acsbs.ch

Druck Kromer Print AG

Karl Roth-Strasse 3, CH-5600 Lenzburg

Telefon +41 62 886 33 33

Fax +41 62 886 33 34

«ACS mobil!», das Verbandsorgan des ACS beider Basel, ist eine Beilage zur Publikation «AUTO». Verlag und Redaktion von «AUTO» = Automobil Club der Schweiz (ACS), Wasserwerkgasse 39, 3000 Bern 13

Ich habe mich doppelt gefreut. Am 30. Mai 2023, am selben Tag, als unsere Sektion mit fast 300 Gästen ihre 125-Jahr-Jubiläums-Generalversammlung feierte (lesen Sie dazu auch unseren Beitrag auf Seite 7), hat der Nationalrat dem Strategischen Entwicklungsprogramm STEP – und damit auch dem Rheintunnel Basel – zugestimmt.

Widerstand gab es nur und wie immer von links-grüner Seite. Sie fordern nicht nur Tempo 60, sondern sogar den Rückbau der bestehenden Osttangente. Wie wenn die Stadt Basel über eine Nationalstrasse bestimmen könnte. Ich kann es nicht anders sagen: Das ist einfach nur Unsinn. Sogar die Basler Regierung hält in der Beantwortung einer Motion fest: «Ein vollständiger Rückbau der bestehenden Osttangente wäre nicht zu verantworten».

Warum aber ist der keine vier Kilometer lange Rheintunnel, der im Idealfall ab 2029 während 10 Jahren 28 Meter unter dem Rhein durch gebaut wird, von so zentraler Bedeutung für die Region?

Das bestehende regionale Autobahnnetz zwischen Schwarzwaldtunnel, Hagnau und Augst hat seine Kapazitätsgrenze längst überschritten. Es kommt deshalb tagtäglich zu umwelt- und wirtschaftsschädigenden Staus und infolgedessen auch zu unerwünschten Verkehrsverlagerungen in die Quar tiere und die Agglomerationsgemeinden. Alles verbunden mit entsprechend negativen Konsequenzen bezüglich Sicherheit und Lärm.

Nur mit dem Rheintunnel kann die Osttangente (die es selbstverständlich und in Zukunft erst recht auch weiterhin braucht) nachhaltig entlastet und verdrängter Verkehr wieder auf das Nationalstrassennetz zurückverlagert werden. Zum Nutzen der Stadt und der gesamten Region. Zudem wird mit dem Rheintunnel bei Störungen auf der Osttangente eine Alternativstrecke zur Verfügung stehen. Das macht Sinn und verdient unsere Unterstützung!

Clubmagazin ACS 04/2023 3 Editorial
Herzlich, Ihr Andreas Dürr Präsident

JUBILÄUMS-GENERALVERSAMMLUNG:

ALLES NEU, MACHT DER MAI

Die 125. Generalversammlung des ACS beider Basel vom 30. Mai 2023 war geprägt von Änderungen: Neue Statuten, neue Mitgliederbeiträge und zahlreiche personelle Änderungen.

Bereits beim Betreten des Pantheons wurde offensichtlich: Hier findet ein aussergewöhnlicher Anlass statt. Fast 300 Personen, Gäste und Mitglieder, folgten der Einladung des ACS beider Basel zur Jubiläums-GV und schritten am 30. Mai 2023 ab 18 Uhr über den roten Teppich zu den festlich geschmückten Tischen, an denen bereits Getränke und später auch ein schönes Nachtessen serviert wurden.

In seiner Einleitung hielt Sektionspräsident Andreas Dürr fest, dass sich der ACS seit jeher für erstklassige Mitgliederdienstleistungen, für ein breit gefächertes Club leben sowie eine vernünftige Verkehrspolitik stark gemacht habe – und dies auch weiterhin tun werde.

Nach der feurigen Laudatio von Regierungsrat Dr. Anton Lauber für den Kanton Basel-Landschaft und der Grussbotschaft von Regierungsrat Kaspar Sutter für den Kanton Basel-Stadt, eröff nete Andreas Dürr die 125. Generalversammlung und zog den statutarischen Teil zügig durch.

Neue Statuten und Mitgliederpreiserhöhung für 2024 genehmigt

Kaum zu Diskussionen Anlass gaben die beiden wichtigsten Geschäfte des Abends: Sowohl die umfassende Revision der Vereinsstatuten als auch die infolge Prämienerhöhung durch den Rückversicherer notwendig gewordene Mitgliederbeitrags-

Sektionspräsident Andreas Dürr (l) würdigte das Wirken von Christian Greif, der in den letzten 12 Jahre als Geschäftsführer des ACS beider Basel viel bewegte. alle Fotos: Markus Peter

erhöhung wurden mit wenigen Gegenstimmen und Enthaltungen von den Stimmberechtigten gutgeheissen.

Wahlen und Verabschiedungen

Mit Akklamation neu in den Vorstand gewählt wurde die Ärztin Dr. Eva Biland. Verabschiedet wurden die langjährigen Revisoren des ACS beider Basel, Jürgen Wahl und Gerold Zollinger sowie Martin Eberle, der während sechs Jahren die Motorrad-

gruppe präsidierte. Mit einer Standing Ovation und Ernennung zum Ehrenmitglied verdankte die GV das Wirken von Geschäftsführer Christian Greif, der sein Amt per Mitte Jahr seinem Nachfolger, Daniel Seiler, übergeben wird. Greif wird dem ACS allerdings weiterhin als Redaktor des Clubmagazins erhalten bleiben. Zum Abschluss des Abends bot die Artistengruppe «InMotion» eine fulminante Unterhaltung.

Clubmagazin ACS 04/2023 4 GV 2023
Gerold Zollinger (l) und Jürgen Wahl bildeten während 15 Jahren die Kontrollstelle und wurden für Ihren grossen Einsatz verdankt. Einstimmig und mit Akklamation wurde Dr. Eva Biland in den Vorstand des ACS beider Basel gewählt. Seit 2018 präsidierte Martin Eberle (l) die ACS-Motorradgruppe und er wurde durch Andreas Dürr an der GV verdankt.

PETITION FÜR DEN RHEINTUNNEL

AUSBAU DER NATIONALSTRASSEN BESCHLOSSEN

Nach einer rund vierstündigen Debatte hat der Nationalrat Ende Mai 8,8 Milliarden für den Nationalstrassenunterhalt sowie 5,3 Milliarden für punktuelle Ausbauten bewilligt.

Seit Jahren die unveränderte, unhaltbare Situation: Tagtäglich bereits ab 15.30 Uhr staut der Verkehr auf der Basler Osttangente beim Gellertdreieck (Bild) und weichen deshalb unzählige Automobilisten auf das Stadtstrassennetz aus – zum Leidwesen der Anwohnenden. Der Neutrale Quartierverein Breite-Lehenmatt hat genug davon und fordert mit einer Petition, der Rheintunnel sei unverzüglich zu realisieren. Zudem käme ein Rückbau der Osttangente unter keinen Umständen in Frage, sondern müsse diese eingehaust werden. Die Bestrebungen links-grüner Kreise, mit fadenscheinigen Argumenten den Rheintunnel zu torpedieren seien angesichts der unter Lärm und Verkehrsdruck leidenden Anwohnenden ein Aff ront. Unterschreiben Sie die Petition!

Der Verkehr auf dem Nationalstrassennetz hat sich in den letzten 60 Jahren mehr als verfünff acht. Bis ins Jahr 2040 ist mit einem weiteren Verkehrswachstum zu rechnen. Bereits heute kommt es aufgrund der Verkehrsbelastung auf stark befahrenen Nationalstrassenabschnitten regelmässig zu Staus und stockendem Ver kehr. So standen die Verkehrsteilnehmenden im 2022 insgesamt 39ʼ863 Stunden im Stau. Ein unrühmlicher Rekord. Mit gezielten Kapazitätserweiterungen sollen diese Engpässe bei Bern, St. Gallen, Schaff hausen, Basel und am Genfersee beseitigt werden.

Im Raum Basel betriff t dies den «Rheintunnel» zwischen Birsfelden und Kleinhünigen, der die Osttangente künftig vom Durchgangsverkehr entlasten soll.

Stimmt auch der Ständerat der Vorlage zu, kann frühestens ab 2029 mit dem Bau des Rheintunnels begonnen werden. Die Bauzeit ist mit 10 Jahren veranschlagt, die Eröff nung 2040.

ANTEILE DER VERKEHRSTRÄGER AM GESAMTVERKEHR

schaff te der Bund sämtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen ab. Erst ab 1959 galt innerorts dann wieder ein Tempolimit von 60 km/h.

KNAPP VERFEHLT

Wie ein jüngst publizierter Bericht des Bundes zeigt, konnte der durchschnittliche CO2-Ausstoss aller Neufahrzeuge noch nicht ganz auf das gesetzlich festgelegte Niveau gesenkt werden. 2021 lage er bei den neuen PW bei 129.8 g CO2 /km (Zielwert 118 g CO2 /km). Bei den leichten Nutzfahrzeugen lag der Durchschnitt der Neuwagenflotte 2021 mit 217.2 g/km ebenfalls über dem Zielwert von 186 g/km.

Die Gesamtverkehrsleistung in der Schweiz ist mit 125 Milliarden Kilometern in den letzten 10 Jahren praktisch unverändert geblieben. Auff allend ist, dass der Private Strassenverkehr mit grossem Abstand der bedeutendste Verkehrsträger der Schweiz ist – und dessen Bedeutung sogar zugenommen hat. 2021 lag sein Anteil noch bei 75 Prozent, 2021 waren es fast 80 Prozent. Eine Zunahme verzeichnen konnte auch der Fuss- und Veloverkehr (plus 8 Prozent). Mit einem Minus von 25 Prozent gehören die Bahnen (inklusive Luft- und Standseilbahnen), aber auch der ÖV auf der Strasse (–14 Prozent) zu den Verlierern. Grafik: LITRA

Clubmagazin ACS 04/2023 5 1932
News

HELFER GESUCHT!

FÜRS GEMEPEN MEMORIAL 2023

Haben Sie Lust und Zeit, am 23. September 2023 als Helferin oder als Helfer beim Gempen Memorial 2023 mitzumachen? Das Team sucht noch Freiwillige, beispielsweise als Streckenposten (mit Sicht aus der Nähe auf alle Wagen), als Einweisposten oder als Funktionäre für die Zeitmessung, den Funkverkehr etc.

Werden Sie Teil eines unvergesslichen «Gempen-Memorials 2023»!

Interessierte melden sich bitte beim ACS beider Basel, info@acsbs.ch oder telefonisch unter 061 465 40 40. Besten Dank im Voraus.

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SPERRUNG DES ST. ALBAN-GRABENS IST SINNLOS UND INAKZEPTABEL

Das Basler Bau- und Verkehrsdepartement will Autos aus dem St. Alban Graben, die einzige Direktverbindung aus dem Kleinbasel zum Bahnhof SBB, verbannen.

Die Medienmitteilung des Basler Bauund Verkehrsdepartementes vom 10. Mai 2023 trägt den Titel: «Die Kreuzung Bankverein wird fussgänger- und velofreundlich».

Die Aeschenvorstadt sei zwar theoretisch Teil der fussgängerfreundlichen Innenstadt, die es in Basel seit 2015 gibt. Aufgrund diverser Baustellen im Umfeld sei eine Umsetzung bisher aber nicht möglich gewesen. Nun aber sollen Fussgängerinnen und Fussgänger dank eines in Erarbeitung befindlichen Gestaltungsprojektes in der Aeschenvorstadt mehr Raum erhalten. Damit der Fuss-, Velo- und öffentliche Verkehr «zeitnah» von einer besseren Situation profi tieren könne, solle der motorisierte Verkehr künftig nicht mehr durch den St. Alban-Graben und die Elisabethenstrasse in Richtung Bahnhof SBB fahren können, wie das in umgekehrter Richtung bereits der Fall ist. Lediglich die Zufahrt zum neuen Parking Kunstmuseum und den Reisecars-Halteorten am Steinenberg sowie Zulieferung sollen erlaubt bleiben.

Sinnloser Umweg über den notorisch verstopften Aeschenplatz Statt auf direktem Wege vom Kleinbasel durch den St. Alban-Graben Richtung Bahnhof und Basel West, soll der motorisierte Verkehr künftig ab Kreisel Kunstmuseum via Dufourstrasse über den Aeschenplatz und den Aeschengraben geführt werden. Von dieser Verkehrsführung profi tiere auch die Aeschenvorstadt und die Nebenstrassen, da sie vom Autoverkehr entlastet würden. Gleichzeitig solle auch das Brunngässlein, respektive die Durchfahrt zwischen Dufourstrasse und Aeschenvorstadt, untersagt werden. Die Auswirkungen dieser neuen Verkehrsführung habe der Kanton im Rahmen der Planungen für die Neuorganisation des Aeschenplatzes untersucht: Es käme zwar zu Mehrverkehr in der Dufourstrasse und im Aeschengraben, aber sowohl der heutige wie auch der künftige Aeschenplatz können diesen Mehrverkehr verkraften.

ACS beider Basel ist dagegen

Kreuzung Bankverein dadurch «fussgänger- und velofreundlich» werden sollte, lassen die Planer aus dem Basler Baudepartement im Dunkeln.

Sicher ist nur, dass die neue Verkehrsführung einen rund 30 Prozent längeren Weg zur Folge hat, verbunden mit unnötigen, zusätzlichen Emissionen und Zeitverlust. Zudem ist der Aeschenplatz heute bereits ein Unort, den alle Verkehrsteilnehmenden meiden, wenn immer möglich. Dazu kommt, dass der Aeschenplatz demnächst gänzlich umgestaltete werden soll. Die wohl mehrere hundert Fahrzeuge, die infolge Sperrung des St. Alban-Grabens genötigt würden über den Aeschenplatz zu fahren, würden die heute zumeist schon unerträgliche Verkehrssituation auf dem Aeschenplatz weiter verschlechtern.

Heutige (grün) und geplante (rot) Verkehrsführung ab Kreisel Kunstmuseum bis Bahnhof SBB und Basel West. Karte: Google Maps

Inwiefern die Aeschenvorstadt von einem Durchfahrtsverbot durch den St. AlbanGraben profi tieren sollte und warum die

ACS-Vorstandsmitglied und FDP-Grossrat Daniel Seiler wird deshalb einen Vorstoss im Parlament einreichen, der zumindest bis nach Abschluss der Umbauarbeiten am Aeschenplatz eine Sistierung der neuen Verkehrsführung verlangt.

Clubmagazin ACS 04/2023 7
Der St. Alban-Graben, hier im Bild während des Baus des Kunstmuseums-Parkings 2019, stellt eine wichtige innerstädtische Verbindung dar. Foto: Christian Greif
Verkehrspolitik

NEUE VORSCHRIFTEN FÜR DEN FÜHRERAUSWEIS TRETEN IN KRAFT

Im Mai 2023 hat der Bundesrat ein zweites Umsetzungspaket zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden beschlossen. Das Paket tritt gestaffelt ab dem 15. Juli 2023 in Kraft.

Der Bundesrat hat im Dezember 2018 ein erstes Paket Massnahmen zur Optimierung der Aus- und Weiterausbildung von Fahrzeuglenkenden beschlossen und gestaffelt bis am 1. Januar 2021 umgesetzt. Kernpunkte waren die Kürzung der Weiterausbildung während der Probezeit auf einen Tag und die Möglichkeit, den Lernfahrausweis für Personenwagen bereits mit 17 Jahren zu erwerben. Nun hat der Bundesrat das zweite Paket in Kraft gesetzt. Die wichtigsten Änderungen sind:

Blauer Papierführerausweis

Der Bundesrat hat die Frist zum Umtausch in einen Ausweis im Kreditkartenformat verlängert. Neu endet sie am 31. Oktober 2024 (bisher: 31. Januar 2024).

Inkrafttreten: 15. Juli 2023

Nachvollzug von EU-Recht

Der Begriff «Sitzplätze» wird einheitlich durch «Plätze» ersetzt. Diese Änderung hat Auswirkungen auf die Fahrberechtigung der Ausweisunterkategorie D1. Zukünftige Inhaberinnen und Inhaber der Unterkategorie D1 dürfen keine Kleinbusse und Gesellschaftswagen mehr führen, die zwar nur 16 «Sitzplätze», zusätzlich aber auch noch Stehplätze aufweisen. Die Stehplätze sind künftig auf die Anzahl «Plätze» anzurechnen. Stehplätze sind nur bei Gesellschaftswagen und Kleinbussen im regionalen fahrplanmässigen Verkehr konzessionierter Transportunternehmen zugelassen. Wer daher die erwähnten Fahrzeuge im regionalen fahrplanmässigen Verkehr führen will, muss künftig die Kategorie D erwerben. Wer heute die Unterkategorie D1 besitzt, muss die Kategorie D nicht erwerben. Inkrafttreten: 15. Juli 2023

Sehtests und verkehrsmedizinische Untersuchungen

Wer 75 und älter ist und erstmals ein Gesuch um einen Lernfahr- oder Führerausweis stellt, muss sich einer verkehrsmedizinischen Untersuchung unterziehen. Bisher lag die Altersgrenze dafür bei 65 Jah-

ren. Mit dieser Erhöhung gilt das gleiche Alter wie für die erste Kontrolluntersuchung von Personen, die beispielsweise die Ausweiskategorie B (Personenwagen) besitzen.

Wer bereits einen Lernfahr- oder Führerausweis besitzt und eine neue Ausweiskategorie erwerben will, muss neu keinen zusätzlichen Sehtest mehr machen. Ausweisinhaberinnen und -inhaber müssen die Anforderungen an das Sehvermögen stets erfüllen. Ebenfalls keinen Sehtest mehr benötigen sollen Personen, die eine berufsmässige Ausweiskategorie erwerben wollen. Ihr Sehvermögen wird bei der verkehrsmedizinischen Untersuchung geprüft.

Wer bereits eine berufsmässige Ausweiskategorie oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport (BPT-Be willigung) besitzt, muss sich zum Erwerb einer weiteren berufsmässigen Führerausweiskategorie oder der BPT-Bewilligung keiner weiteren verkehrsmedizinischen Untersuchung mehr unterziehen. Die Fahreignung wird bei den regelmässigen Kontrolluntersuchungen geprüft.

Zudem wird der Zeitpunkt für das Aufgebot zur erstmaligen verkehrsmedizinischen Kontrolluntersuchung und der Un-

tersuchungsrhythmus einheitlich vorgeschrieben. Damit wird einem Entscheid des Bundesgerichts Rechnung getragen und sichergestellt, dass die kantonalen Behörden betroffene Personen gleichbehandeln.

Alle Änderungen betreffend verkehrsmedizinische Untersuchungen und Sehtests treten per 1. März 2024 in Kraft.

Gleichbehandlung beim Entzug des Lernfahr- oder Führerausweises Während eines Entzuges des Lernfahroder des Führerausweises kann neu keine

Ausweiskategorie mehr erteilt werden, die – wäre sie vor dem Entzug bereits erworben gewesen – hätte entzogen werden müssen. Inkrafttreten 1. März 2024

Steigerung der Qualität der praktischen Führerprüfung

Die Prüfungen für die Kategorie A und B müssen neu mindestens 45 Minuten im öff entlichen Strassenverkehr gefahren werden. Daher dauert die praktische Führerprüfung für den Erwerb eines Motorradführerausweises künftig länger (60 Minuten pro Kandidatin oder Kandidat statt bisher 30 Minuten). Inkrafttreten 1. März 2024.

8 Clubmagazin ACS 04/2023
Verkehrsvorschriften
Der «alte» Papierführerausweis hat bald ganz ausgedient: die verlängerte Umtauschfrist läuft definitiv am 31. Oktober 2024 aus. Fotomontage: C. Greif

FREIBURGER SCHAUINSLAND-KLASSIK FINDET IM AUGUST IN GEWOHNTER FORM STATT

+22,7%

nahmen im 2022 die Staustunden auf Nationalstrassen gegenüber dem Vorjahr zu und erreichten damit den höchsten je gemessenen Wert.

ÖV LEIDET UNTER HOMEOFFICE-TREND

Zwei Tage Oldtimer-Feeling pur erwartet Liebhaber historischer Automobile vom 4. bis 5. August 2023 bei der Schauinsland Klassik in und um die Schwarzwaldmetropole Freiburg. Absolutes Highlight der von unseren Kollegen vom ADAC Südbaden organisierten

Oldtimer-Rallye für Fahrer und Zuschauer ist die Aufstellung der Raritäten auf dem Freiburger Münsterplatz. Für alle, die noch mitfahren möchten, ist es noch nicht zu spät: Einige Startplätze sind noch frei. Weitere Informationen sind über den nebenstehenden QR-Code zu finden.

LANDRAT WILL RHEINSTRASSE WIEDER ÖFFNEN

Ende 2022 hat der Baselbieter Verkehrsdirektor Isaac Reber die Rheinstrasse, die bisherige Direktverbindung zwischen Pratteln und Augst, für den motorisierten Verkehr sperren lassen. Geplant sind neue Wohnungen am Rheinufer, weshalb künftig nur noch die neu erbaute Rauricastrasse zur Verfügung stehen soll. Als Folge dieser Schliessung sind die Gewerbebetriebe an der Netzibodenstrasse vom Verkehr abgeschnitten und kommt es zudem regelmässig – wie vom ACS beider Basel befürchtet – zu kilometerlangen Staus. Gegen die überstürzte Schliessung der Rheinstrasse wurde deshalb eine Petition lanciert, welche die sofortige Wiedereröffnung der Rheinstrasse verlangt. Die Petition wurde bereits von 8000 Personen mitunterzeichnet. Zudem hat FDP-Landrätin Christine Frey ein entsprechendes Postulat im Landrat eingereicht, welches Ende Mai überwiesen wurde. Die Baselbieter Regierung hat nun deshalb den Auftrag, die Wiedereröff nung der Rheinstrasse zu prüfen.

In Anbetracht, dass in den nächsten fünf Jahren am Rhein bei Salina Raurica noch keine Menschen wohnen, sollte dies problemlos möglich sein.

Wie der Tarifverbund Nordwestschweiz (TNW) mitteilte, hat sich der öffentliche Verkehr in der Region noch nicht von der Pandemie erholt. Zwar wurden im 2022 knapp 205 Millionen Fahrgäste transportiert. Das sind 21 Prozent mehr als im Vorjahr, aber immer noch 15 Prozent weniger als vor der COVID-Pandemie. Als ein Hauptgrund für diese Entwicklung wird der anhaltende Trend zu Homeoffice angegeben.

NEUFAHRZEUGE IN DER EU NACH ANTRIEBSARTEN

Alternative Antriebsarten nehmen in der EU stark zu.

Grafik: ACEA

Wie die ACEA, die European Automobile Manufacturers’ Association mitteilte, werden 36,4 Prozent aller in der Europäischen Union registrierten neuen Autos mit Benzin betrieben, während Diesel 16,4 Prozent der Registrierungen ausmacht. 21,6 Prozent der neuen Personenfahrzeuge in der EU sind elektrisch ladbare Fahrzeuge (12,1 Prozent Batterie elektrisch + 9,4 Prozent Plug-in-Hybride), während Hybride 22,6 Prozent des gesamten Umsatzes an Automobilen ausmachen. Noch vor fünf Jahren lag der Anteil von Fahrzeugen, die mit Benzin oder Diesel betrieben wurden bei 92,3 Prozent. Im 2022 waren es nur noch etwa mehr als die Hälfte.

Clubmagazin ACS 04/2023 9
News
Andere, 3.0% Andere Hybridelektrisch (HEV) Plug-in-Hybrid (PHEV) Rein elektrisch (BEV) Diesel Benzin HEV, 22.6% PHEV, 9.4% BEV, 12.1% Diesel, 16.4% Benzin, 36.4%

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ACS Wettbewerb Juni 2023

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UNFALL ODER PANNE IM AUSLAND:

WAS GILT ES ZU BEACHTEN?

Was gibt es Schöneres, als in den Ferien mit dem eigenen Auto ins Ausland zu verreisen? Doch auf was muss man bei solchen Reisen achten? Wir haben dazu Yves Bandini, Kundenberater bei der Allianz Suisse befragt.

Herr Bandini: Wie bereite ich mich am besten auf eine Auslandreise vor?

Zum Ersten: Information ist alles. Erkundigen Sie sich rechtzeitig über die geltenden Bestimmungen in den Ländern, die Sie bereisen wollen. Promillegrenzen, obligatorische Au toausstattung, Lademöglichkeiten für Elektroautos oder geltende Tempolimiten variieren je nach Destination sehr stark.

Zum Zweiten: Lassen Sie Ihren Wagen vor der Abreise in einer Garage durchchecken oder kontrollieren Sie selbst, ob die Scheibenwischanlage ausreichend Flüssigkeit hat und die Scheibenwischblätter noch intakt sind, ob Motorenöl, Brems flüs sigkeit und Kältemittel stimmen, ob alle Lichter funktionieren – und ob Ihre Reifen die Minimalanforderung von vier Millimetern Profil noch erfüllen.

Welche Dokumente sollte ich bei einer Auslandreise dabei haben?

Den Pass müssen Sie bei Reisen innerhalb der Mitgliedsstaaten der EU nicht mehr zwingend dabeihaben; die ID genügt auch, weil sich damit die Staatszugehörigkeit ebenfalls eindeutig feststellen lässt. Weiter müssen Sie einen gültigen Führerausweis und den Fahrzeugausweis dabeihaben. Zudem gehören die grüne Karte und ein blaues Europäisches Unfallprotokoll mit ins Auto. Beides erhalten Sie bei Ihrer Versicherung. Die grüne Karte ist zwar für Reisen in EU-Staaten nicht mehr obligatorisch, aber sie enthält alle wichtigen Angaben für den Fall der Fälle.

Was muss man bei einem Autounfall im Ausland tun?

Dasselbe, wie in der Schweiz: Anhalten, den Warnblinker und Abblendlicht einschalten. Dann den Unfallort mit dem Warndreieck sichern und Hilfe leisten, wenn nötig. Je nachdem die EU-weit gültige, kostenlose Notrufnummer 112 anrufen, über die Polizei, Rettungsdienst und Feuerwehr erreichbar sind.

Aber Sie wollten wohl eher von mir wissen, wie das Ganze versicherungstech-

nisch aussieht. Das Beste vorweg: Im Gegensatz zu früher muss man sich bei einem Autounfall im europäischen Ausland nicht mehr direkt mit der ausländischen Versicherung des Unfallverursachers herumschlagen.

Nach Ihrer Rückkehr erkundigen Sie sich beim Nationalen Versicherungsbüro nach der Haftpflichtversicherung des gegnerischen Fahrzeugs und ihrem Vertreter in der Schweiz. Die Telefonnummer lautet: 0800 831 831 (aus dem Ausland +41 44 628 65 19). Den Schaden melden kann man auch auf folgender Homepage des national bureau of insurance: https:// www.nbi-ngf.ch/de/nvb/schadenregulierung/schadenanzeigen.

Was gilt es bei einer Panne im Ausland zu beachten?

Bereits vorgängig sollte man sich mit den geltenden Regeln der Reisedestination auseinandersetzen. Einige Länder schreiben das Mitführen von Warnwesten vor. Ich empfehle unabhängig davon, ob diese Vorschrift gilt oder nicht, im Pannenfall eine Warnweste anzuziehen. Auch empfiehlt es sich, im Pannenfall ein Warndreieck aufzustellen.

Konkret gehen Sie bei einem Unfall am besten wie folgt vor:

• Notieren Sie noch zuhause die Notfallnummern Ihrer Versicherungen (Haftpflicht, Auto-Assistance, Rechtsschutz).

• Nach einem Unfall füllen Sie das Protokoll aus, auch wenn der Verursacher verspricht, er zahle alles. Achten Sie darauf, dass Marke, Farbe und Kennzeichen des anderen Unfallautos stimmen.

• Überprüfen Sie die Personalien des Unfallgegners anhand zuverlässiger Dokumente.

• Rufen Sie die Polizei, wenn der andere Lenker den Zusammenstoss verursacht hat, das Protokoll nicht unterschreiben will oder wenn es Verletzte gegeben hat.

• Notieren Sie Namen und Adressen von Zeugen.

• Unterschreiben Sie ausser dem Unfallprotokoll keine weiteren Papiere.

• Informieren Sie möglichst unverzüglich Ihre Versicherungen über den Unfall.

Als Mitglied des ACS sind Sie privilegiert: Ein Anruf auf die ACS-Pannenhilfenummer +41 (0)44 283 33 77 genügt, und Ihnen wird geholfen. Im schlimmsten Fall werden Sie und Ihr Auto aus dem Ausland wieder nach Hause gebracht. Die ACSPannenhilfe kümmert sich einfach um alles. Für die Kostenübernahme ist es allerdings zwingend, dass Sie die genannte ACS-Pannenhilfenummer als Erstes anrufen und die weiteren Massnahmen wie Abschleppen oder Reparieren nicht auf eigene Faust organisieren.

GELDWERTE VORTEILE FÜR ACS-MITGLIEDER

Die Allianz-Suisse ist Premium-Partner des ACS. Mitglieder erhalten deshalb 5% Prämienrabatt auf die Allianz-Motorfahrzeugversicherung.

15% Rabatt gibt es auf Haushalts-, Gebäude- und Privathaftpflicht- sowie die Rechtsschutzversicherung privaLex.

Der Fachmann rät
Yves Bandini ist langjähriger Kundenberater bei der Allianz Suisse, Generalagentur Alessandro Giangreco .
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DAS WICHTIGSTE FÜR ERSTHELFER:

SICHERN – RETTEN – BERGEN

Das oberste Ziel der Baselbieter Verkehrspolizei ist es, die Verkehrssicherheit nachhaltig und langfristig im ganzen Kanton auf einem hohen Niveau zu halten. Heute Tipps zum Thema Ersthelfer.

kräfte aufbieten können, müssen Sie als Anrufer wichtige Informationen durchgeben: Wo befindet sich die Unfallstelle? Wer telefoniert? Was ist passiert? Wie viele Personen sind verletzt? Bestehen weitere Gefahren?

Handeln: Sich selbst schützen! Für Sicherheit sorgen! Nothilfe leisten!

Die Unfallstelle zu sichern, gehört zu den wichtigsten Regeln!

Am 12. April 2023 kam es auf der A1 bei Winterthur zu einer Tragödie: Ein Mann wollte nach einem Unfall Erste Hilfe leisten – und verlor dabei sein Leben. Der Vorfall berührt und der Unfallhergang ist erschütternd. Und, er wirft Fragen auf: Wie schütze ich mich selbst als Ersthelfer nach einem Unfall – und gibt es Situationen, in denen es schlicht zu gefährlich ist, sich an eine Unfallstelle zu begeben?

Erst Unfallstelle sichern –dann Erste Hilfe leisten Allererste Priorität hat die Sicherung der Unfallstelle, um sicherzustellen, dass nicht noch weitere Fahrzeuge in den Unfall verwickelt werden und beteiligte Personen vor weiteren Gefahren geschützt sind. Halten Sie am rechten Fahrbahnrand an, schalten Sie die Warnblinklichtanlage ein, stellen Sie den Motor ab und ziehen die Warnweste bereits im Auto an. Gerade bei schlechten Witterungs- und Sichtverhältnissen ist es zentral, mit einer Warnweste für herannahende Fahrzeuge gut sichtbar zu sein. Verlassen Sie Ihr Fahrzeug vorsichtig und wenn möglich auf der dem Verkehr abgewandten Seite. Bringen Sie sich und Ihre Mitfahrenden hinter der Leitplanke in Sicherheit. Das Aufstellen des Pannendreiecks ist Pflicht, sobald das Fahrzeug «aus zwingenden Gründen vorschriftswidrig» oder gefährdend steht. Und der Pannenblinker (Warnblinker) ersetzt es nicht: Der Pannenblinker macht

das Fahrzeug erkennbar, das Dreieck warnt davor. Das Pannendreieck gehört an den rechten Strassenrand; auf Strasse mit langsamem Verkehr rund 50 m, mit schnellem Verkehr rund 100 m vor der Unfall- oder Pannenstelle. Das Entfalten des geklappt transportierten Pannendreiecks sollte man vorab mal üben: Wer nachts im Regen auf der Autobahn eine Unfallstelle absichern muss, sollte wissen, wie das Dreieck entfaltet wird – und wo es ist. Es ist gesetzliche Pflicht, dass es im Auto leicht erreichbar ist und es ist wohl allen klar, dass es zuunterst unter dem Gepäck nicht wirklich optimal greifbar ist.

Beim Aufstellen den Eigenschutz beachten und dem Verkehr mit dem vor den Körper gehaltenen Dreieck am Rand oder wo vorhanden hinter der Leitplanke entgegenlaufen. Obwohl keine Pflicht, aber sehr empfehlenswert sind Warnwesten und gelbe Blinkleuchten. Übrigens: Nachts ist Stand- oder Parklicht ausserorts Pflicht.

Retten: Nur Nichtstun ist falsch! Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Unfallsituation.

Schauen: Was ist geschehen? Wer ist beteiligt? Wer ist betroffen?

Denken: Besteht Gefahr für Helfende? Für andere? Für Unfallopfer?

Alarmieren Sie umgehend die Rettungskräfte. Damit die Mitarbeiter der Einsatzleitzentralen schnell geeignete Einsatz-

Bringen Sie Verletzte, die geborgen werden können, ausserhalb der Gefahrenzone in Sicherheit. Kümmern Sie sich um die Verletzten und wenden Sie an, was Sie im Nothelferkurs gelernt haben (Bewusstsein des Verletzten, Atemkontrolle, seitliche Lagerung oder Reanimierung), während Sie auf professionelle Rettung warten. Helfen Sie den Einsatzkräften beim Auffinden des Ereignisortes! Beides kann Leben retten.

Es ist Ihr gutes Recht, bei jedem Unfall die Polizei einzuschalten. In diesem Falle müssen alle Beteiligten an der Unfallstelle bleiben, bis die Polizei eingetroff en ist und diese Ihnen erlaubt, die Unfallstelle zu verlassen.

Rufen Sie immer die Polizei:

• wenn es Mittel- oder Schwerverletzte gegeben hat.

• wenn der Geschädigte nicht vor Ort ist und Sie mit diesem nicht persönlich in Kontakt treten können, um Namen und Adresse mitzuteilen.

• wenn die Schuldfrage nicht einfach geklärt werden kann.

• wenn es zu einer Verschmutzung kommen könnte.

Clubmagazin ACS 04/2023 15 Service
Foto: 123RF Major Christian Egeler Leiter der Verkehrspolizei Baselland
Organisiert durch die Classic Gruppe des Automobilclub der Schweiz, Sektion beider Basel jetzt A nmelden! www.gempen-memorial.ch Fahrzeuge 1911 – 1968 23. Septem B er 2023 d O rn ACH-G empen GEMPEN MEMORIAL AmMarktplatz11·4001Basel·www.spinnler-schweizer.ch

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