Fragenbeantwortung Feldkirchen West

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FÜR ALLE DA - Bürgermeister David Allerstorfer mit Erfahrung, Herz und Leidenschaft

Liebe Mitglieder der „Bürgerplattform für nachhaltige Ortsentwicklung in Feldkirchen“!

Eurem Wunsch einige Fragen zum Thema „Feldkirchen West“ zu beantworten, komme ich gerne nach. Die Thematik ist auch mir sehr wichtig und ich hoffe mit meinen Antworten einen Anstoß dazu zu geben, dass wir GEMEINSAM unsere Gemeinde nachhaltige und vorausschauend weiterentwickeln.

Beste Grüße

David Allerstorfer Bürgermeister

Fragenbeantwortung:

1. Soll das Projekt "Feldkirchen-West" in der aktuell geplanten Form realisiert werden?

Meiner Auffassung nach haben die Wählerinnen und Wähler durch ihr Abstimmungsverhalten bei der Gemeinderatswahl auch ihre Sorge um die Entwicklung der Gemeinde bzw. des Orts Feldkirchen deutlich zum Ausdruck gebracht. Diese Sorge nehme ich ernst. Meine Antwort lautet daher: Nein, die geplante Form ist zu überarbeiten. Der aktuelle Planungsstand muss unter nochmaliger Einbeziehung der Bevölkerung grundlegend diskutiert und konkretisiert werden. In den nächsten Wochen wird es daher Gespräche mit allen Fraktionen zur Festlegung der nächsten Bearbeitungsschritte geben. Im Zusammenhang mit „Feldkirchen West“ ist auch die notwendige Sicherstellung der Trinkwasserversorgung für das gesamte Gemeindegebiet zu beachten. Hier müssen wir alle gemeinsam, sachlich und verantwortungsbewusst_handeln.


2. Welche konkreten Voraussetzungen müssen verbindlich erfüllt sein, bevor mit dem Bau begonnen werden kann?

Ich habe in der letzten Zeit zahlreiche Hausbesuche gemacht und viele Gesprächen mit Gemeindebürgerinnen und -bürgern geführt. Dabei zeigt sich, dass a) eine strukturierte, nachhaltige Ortsentwicklung gewünscht wird, die den Ort nicht überlastet und verfremdet. b) die „Geschwindigkeit“ der Ortsentwicklung oft als zu rasch empfunden wird, c) unterschiedliche Gebäude- und Wohnformen gewünscht sind (Miete, Eigentum, Eigenheim, Mietkauf, etc.). d) Straßen, Geh- und Radwege stärker als bisher mitzudenken sind und e) der Wunsch da ist, dass Schulen und Kinderbetreuungsangebote, die Gesundheits- und Pflegeversorgung sowie die Infrastruktur zur Ver- und Entsorgung noch stärker in die Planung eingebunden werden.

Vor diesem Hintergrund sind auf jeden Fall die bisher vorliegenden Ergebnisse zur Verkehrsplanung vor Projektstart mit der Bevölkerung zu überarbeiten und abzustimmen. Die Frage der Umfahrung muss sowohl hinsichtlich ihrer Planung als auch Umsetzung geklärt sein. Es müssen verbindliche, vertraglich klar abgesicherte und mit der Bevölkerung abgestimmte Bebauungspläne vorliegen. Mir ist wichtig und das haben auch die Hausbesuche bestätigt, dass eine Vielfalt an Gebäudeformen sichergestellt wird, zwischen den Baukörpern ausreichend Grünfläche vorhanden ist und es einen leistbaren Mix aus Eigentumswohnungen, Eigenheimen, Mietkaufwohnungen und Mietwohnungen gibt. Es muss auf jeden Fall flexibel auf den Bedarf an Eigenheimen reagiert werden können, weshalb dem Bedarf entsprechend ausreichend Flächen zur Verfügung stehen müssen. Der Baulandsicherungsvertrag muss hinsichtlich der Preisobergrenze, des Infrastrukturkostenbeitrages und der Vermeidung von Grundstückspekulation wasserdicht sein. Die Bebauungsschritte müssen zeitlich so gestaltet werden, dass sie für die Bevölkerung und die Gemeindeentwicklung zumutbar und verträglich sind. Der Bodenverbrauch muss minimiert und der Grünlandanteil nachhaltig sinnvoll berücksichtigt werden. Und nicht zuletzt muss die Nachnutzung des Wasserschutzgebietes geklärt und mit der Bevölkerung verbindlich abgestimmt sein.


3. Welchen Stellenwert hat diesbezüglich ein realisierbares Verkehrskonzept?

Ein klares Verkehrskonzept gehört zu den verbindlichen Voraussetzungen, siehe dazu Frage 2.

4. Wie kann sichergestellt werden, dass die Infrastruktur (Schule, Verkehr, Kanal/Wasser) durch solche Projekte nicht überlastet wird? Die Schule ist an der Kapazitätsgrenze und wurde vor kurzem erst saniert - woher kommen die Mittel für weitere Vergrößerungen?

Vorsorglich wurden bereits erste Schritte gesetzt, um die zu erwartenden Anforderungen gut bewältigen zu können. So wurden z. B. bereits Flächen als Vorbehaltsflächen für Schulinfrastruktur und Sporteinrichtungen im örtlichen Entwicklungsprojekt ausgewiesen. Die Vorgaben des Landes erlauben allerdings keine vorbereitende Errichtung weiterer Schulklassen – hierfür ist die tatsächliche Bevölkerungsentwicklung heranzuziehen. Die Erweiterung des Kindergartens im Pfarrhof ist im Stadium der Konkretisierung. In Punkto Trinkwasserversorgung besteht grundsätzlich Handlungsbedarf. Für die Vollversorgung der gesamten Gemeinde mit Trinkwasser wurde bereits ein wasserrechtlich geeignetes Grundstück festgestellt. Eine Kaufvereinbarung sowie eine Vereinbarung zur Kostenübernahme liegen vor. Die damit verbundenen Kosten sowie die Kosten für die zusätzlich erforderliche Kanalisation konnten Großteils auf den Umwidmungswerber von „Feldkirchen West“ überbunden werden. Auf Grund der Festlegungen im Visionsprozess wurde durch den Ausbau des „Doktorstraßls“ eine Ringstraße für das Betriebsbaugebiet gebaut – dadurch wird der Betriebsverkehr vom Ort weitestgehend abgehalten.


5. Was spricht aus deiner Sicht dagegen, vor der Realisierung (Umwidmung, Bebauungsplan-Erstellung) von Projekten, die alle Gemeindebürger betreffen, diese mittels Volksbefragung direkt einzubinden?

Nichts, das ist eine legitime Möglichkeit. Eine seriös durchgeführte Volksbefragung wäre für die Entscheidungsfindung der Gemeindemandatarinnen und -mandatare – denen man die Letztverantwortung dafür rein rechtlich nicht abnehmen kann – sicherlich ein gutes Instrument. Wichtig ist mir dabei, dass die Bevölkerung im Vorfeld umfassend informiert wird und die Fragestellung den Sachverhalt objektiv wiedergibt. Studien und Erfahrungswerte zeigen außerdem, dass es mehrere Möglichkeiten der Bürgerbeteiligung gibt, die qualitativ hochwertige Ergebnisse bringen. Allen gemeinsam ist, dass sie dafür ordentlich aufgesetzt sein müssen. Darum sollten die Gemeindemandatare gemeinsam mit der Bevölkerung ein verbindliches Regelwerk und einen realistischen Fahrplan für diesen Prozess erarbeiten.

6. Wie sieht das zukünftige Vorgehen in der Ortsentwicklung aus? Soll die Gemeinde hier weiterhin auf Architekten und Experten von Bauträgern vertrauen oder wird man sich mit eigenen Experten stärker selbst in diesen Prozess einbringen?

Die Expertise von Architekten und anderen Fachleuten – externen wie eigenen – einzuholen ist sicherlich kein Nachteil und sollte auch in Zukunft erfolgen. Die Teilnahme der Bevölkerung sollte jedoch institutionalisiert und ein verbindlicher Prozess dafür vorgesehen werden (siehe Frage 5).


7. Wie wird die Gemeinde zukünftig sicherstellen, dass bei großen Bauprojekten die Interessen der Gemeindebürger an erster Stelle stehen und nicht die Interessen von Grundbesitzern und Bauträgern?

Alle großen Bauprojekte (Gugler, NGR, Moser, Altenwohnheim) sind so konzipiert worden, dass sie den Interessen der Bürgerinnen und Bürger dienen. Klar ist auch, dass ohne erkennbaren Nutzen kein Grundbesitzer etwas verkauft und kein Bauträger etwas baut. Die Gemeinde vertritt in diesen Verfahren natürlich die Interessen der Gemeindebürgerinnen und -bürger. Die unter dem Arbeitstitel Vision 2.0 gemeinsam mit der Bevölkerung erarbeiteten Grundpositionen wurden bei den Bauprojekten in Lacken/Schatzsiedlung und Bad Mühllacken bereits angewendet und haben die Zustimmung der dortigen Bevölkerung gefunden. Auch beim Vorhaben Feldkirchen West wird man diese Vorarbeiten heranziehen und darauf aufbauend weiterentwickeln. Natürlich gibt es unterschiedliche Sichtweisen bei der Frage, wie gegensätzliche Interessen optimal zu gewichten sind. Die gemeindepolitische Zielsetzung war aber immer, Wohnen und Arbeiten vor Ort bestmöglich sicherzustellen und dabei den ökologischen Fußabdruck der Gemeinde zu verringern. Mehr Arbeitsplätze vor Ort bedeuten schließlich, dass weniger Berufstätige auspendeln müssen und ihnen mehr Zeit für ihre Familie oder sich selbst bleibt. Da durchwegs private Besitzer oder die Kirche Grundstücke verkaufen bzw. über langfristige Verträge zur Verfügung stellen, kann von der Gemeinde im Wesentlichen nur über die Frage der Widmung und über Bebauungspläne in beschränktem Ausmaß auf die Art der Bebauung Einfluss genommen werden. Bei aller dabei gebotenen Vorsicht müssen auch die positiven Effekte für die Gemeinde im Auge behalten werden: Mehr Arbeitsplätze vor Ort, höhere Kommunalsteuereinnahmen, Synergien bei der leichteren Refinanzierung kommunaler Infrastruktur und die Steigerung der Wohn- und Lebensqualität für die Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger. All diese Aspekte sind gewissenhaft abzuwägen, damit Feldkirchen auch in Zukunft auf einem guten stabilen Kurs bleibt.

Schlussbemerkung zur Fragenbeantwortung: Die Fragen wurden von mir nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Bei Unklarheiten oder offenen Fragen stehe ich gerne unter 0664/3323501 zur Verfügung und freue mich auf vertiefende Ideen Vorschläge und auf eine gemeinsame konstruktive Zusammenarbeit.


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