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Regenbogenfamilien

«Ehe für alle» –
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inklusive Familienpolitik jetzt!
Text: Maria von Känel, Fotos: Dachverband Regenbogenfamilien
Die erfolgreiche Abstimmung zur «Ehe für alle» war das absolute Highlight für uns alle im letzten Jahr. Wir haben uns stark dafür engagiert und sind froh, dass die Abstimmung deutlich ausfiel und in allen Kantonen angenommen wurde! Es ist ein starkes Zeichen für die Akzeptanz der vielfältigen Formen des Zusammenlebens und der Familienvielfalt.
Die erfreulichen Neuerungen in Bezug zu den Familienrechten sind:
· Öffnung der gemeinschaftlichen Adoption · Aufhebung des Verbots der Samenspende in der Schweiz · Für Kinder, die ab dem 1. Juli 2022 über eine
Schweizer Samenbank gezeugt werden und deren
Eltern ein verheiratetes Frauenpaar sind, gilt die originäre Elternschaft ab Geburt des Kindes für beide Mütter, also auch für die nichtgebärende · Zwei Wochen Elternzeit auf Bundesebene für die nichtgebärende Mutter (Zugangskriterien noch in Erarbeitung)
Höchste Zeit für inklusive Familienpolitik
Obwohl dies wichtige und höchst erfreuliche Fortschritte sind, ist damit nicht alles geregelt. Es ist zentral, dass das Eltern-Kind-Verhältnis unabhängig von den Umständen der Zeugung und der Familienkonstellation sofort rechtlich abgesichert werden kann. Wie in anderen europäischen Ländern auch, sollte es in der Schweiz möglich sein, Geburtsurkunden ins schweizerische Zivilstandsregister zu übertragen, wenn es sich um Kinder handelt, die durch Leihmutterschaft geboren worden sind. Frauenpaare oder trans Menschen, die eine Samenbank im Ausland für die Zeugung ihres Kindes aufsuchen oder einen privaten Samenspender wählen, sollten ihre Elternschaft umgehend absichern können und nicht warten müssen, bis dies mittels Stiefkindadoption möglich ist. Die rechtliche Anerkennung der Mehrelternschaft und die Berücksichtigung der Geschlechtsidentität von trans Eltern in der Geburtsurkunde ihres Kindes sind weitere rechtliche Anliegen, die noch vorangetrieben werden müssen.
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In puncto Elternzeit braucht es gesetzliche Regelungen für Paare, die dank einer Adoption oder Leihmutterschaft im Ausland Eltern werden. Sie müssten ebenfalls Anspruch auf eine lange Elternzeit haben, analog zum 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub. Gesetzliche Regelungen zugunsten der Kinder und der betreuenden Eltern sollten unabhängig von deren Geschlecht, Zivilstand, sexuellen Orientierung, Geschlechtsidentität und Familiensetting bestehen.
Es gibt also noch einiges zu tun, damit Regenbogenfamilien gleichberechtigt leben können. Gemeinsam mit euch werden wir uns weiter für die rechtliche und soziale Anerkennung von allen Regenbogenfamilien stark machen. Dazu pflegen wir unsere Kontakte mit Familienorganisationen, entwickeln unser Beratungsangebot stetig weiter und bieten Weiterbildungen für Fachpersonen, Beratung und Vernetzung für (zukünftige) Regenbogenfamilien an.
Wir freuen uns auf viele interessante Gespräche und bereichernde Begegnungen – beim Brunch, in der Krabbelgruppe, anlässlich einer Beratung oder eines Workshops, am Speed-Diskussionsdating zum Thema Kinder und queere Familienformen, bei einer Infoveranstaltungen, am Regenbogenfamilientreffen am Regenbogenfamilienwochenende oder spätestens in unserer Familienoase oder im beliebten Bimmelzug an der Zürich Pride 2022!
Ressourcen
· Literaturliste «Bunte Familienformen»
Bücher von und über Regenbogenfamilien
www.regenbogenfamilien.ch/bibliographie
· Leitfaden Regenbogenfamilien
für pädagogische Fachpersonen im Schulkontext
www.regenbogenfamilien.ch/material
· Regenbogenfamilien
eine Informationsbroschüre nicht nur für Betreuungspersonen, Lehr- und Fachkräfte
www.regenbogenfamilien.ch/medien/publikationen Beratungsangebote für Regenbogenfamilien
· Nationales Beratungstelefon, jeweils freitags von 10 bis 12 Uhr bedient, für Regenbogenfamilien und LGBTIQ-Personen mit Kinderwunsch:
0800 77 22 33
· Termine für die persönliche Beratung und Workshops in Zürich unter
www.regenbogenfamilien.ch/events








