CHARTA VON EHRENAMTLICHEN EUROPÄISCHE CHARTA DER RECHTE UND PFLICHTEN VON EHRENAMTLICHEN
Editorial team Editor in Chief — Giuseppe Porcaro Copy Editor — Thomas Spragg Graphic Design — Laurent Doucet
European Youth Forum 120, rue Joseph II 1000, Bruxelles Belgium – Belgique with the support of : the European Commission the European Youth Foundation of the Council of Europe
ISSN : 2032–9938
2012 European Youth Forum
PRÄMBEL Sektion I – Definition 1. Definition einer/s Ehrenamtlichen 2. Definition von Anbietern von Ehrenamt 3. Definition von ehrenamtlichen Tätigkeiten Sektion II 1. Die Rechte von Ehrenamtlichen 2. Verpflichtungen der Ehrenamtlichen Sektion III 1. Rechte der ehrenamtlichen Trägers 2. Pflichten der ehrenamtlichen Trägerschaften Sektion IV – Umsetzung
Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen
PRÄMBEL
Wir, die Unterstützen dieser Charta, glau-
Ein auf Grundrechten basierender Ansatz
ben an den Zugang zu Ehrenamt und ak-
zum Ehrenamt, fußend auf den Normen,
tiven Beteiligungsformen als Recht und
Prinzipien, Standards und Zielen des Eh-
nicht als Privileg. Wir sind fest überzeugt,
renamts, berücksichtigt den spezifischen
dass jede Person das Recht hat ehrenamt-
Kontext und die vielfältigen Formen eh-
lich tätig zu sein, unabhängig von ihrem
renamtlicher Tätigkeiten als Ausgangs-
Standort. Um die Kultur von Beteiligung,
punkt. Er etabliert Ehrenamtliche als aktive
persönlicher und verantwortungsbewuss-
Rechtsinhaber ein und weist den Verant-
ter Weiterentwicklung und ebenso aktiver
wortlichen entsprechende Pflichten zu.
Bürgerbeteiligung in Europa und der Welt
Des Weiteren soll der Grundrechtsbasierte
zu pflegen, müssen ehrenamtlich Tätige
Ansatz die Rechteinhaber dazu befähigen
Zugang und Unterstützung bekommen
und animieren von ihren Rechten Gebrauch
an ehrenamtlichen Tätigkeiten mitzuwir-
zu machen. Die Grundlage für den rechts-
ken. In jedem Fall müssen Ehrenamtliche
basierten Ansatz zum Ehrenamt wurde in
in erster Linie, durch Rechte, welche ihren
Schlüsseldokumenten und entsprechen-
Bedürfnissen und Aufgaben entsprechen
den Instrumenten der Vereinten Nationen,
ermächtigt werden. Ehrenamt benötigt ein
des Europarates und der Europäischen
bekräftigendes und aktivierendes Umfeld.
Union gelegt.1
Wir sind überzeugt, dass die volle und effektive Umsetzung der Rechte und Pflich-
Auch die Allianz der Organisationen für
ten in dieser Charta die Bedingungen für
das Europäische Jahr der Freiwilligentätig-
Ehrenamtliche und Ehrenamt als solche
keit 2011, bestehend aus ca. 40 Europä-
verbessern wird.
ischen Netzwerken, welche das Ehrenamt unterstützen, stellte fest: „Trotz einer Vielzahl an Hinweisen, Definitionen und Traditionen für Ehrenamt (…) Ehrenamt ist ein
1. (63/153 (2009) and A/RES/57/106 (2002)); ((2007/2149(INI) and 2005/C 292/03); (European Treaty Series - No. 175)
4
integraler Bestandteil aktiver Bürgerbeteili-
Die Charta bekräftigt die Rolle von Organi-
gung und verdient – als Ergänzung zu poli-
sationen, welche sich auf Mitbestimmung
tischer Beteiligung – bessere Anerkennung,
stützen, als Hauptvermittler von Ehrenamt.
Bewerbung und Förderung“.
Dies bedeutet, dass Ehrenamtliche Zugang
2
zu den Entscheidungsprozessen der Organisationen haben müssen und daher aktiv
pa sind ehrenamtlich tätig3, 3 von 10 Euro-
am Leben in der Organisation teilnehmen
päern geben an aktiv ehrenamtlich tätig zu
können. Gleichzeitig berücksichtigt die
sein und fast 80% der Europäischen Bür-
Charta die Vielfalt von ehrenamtlichen Ak-
ger meinen das ehrenamtliche Aktivitäten
tivitäten, Anbietern von Ehrenamt und Frei-
ein wichtiger Bestandteil demokratischer
willigentätigkeit unabhängig von diesen An-
Kultur in Europa sind. Daher ist eine In-
bietern. Die Charta stellt die Bedürfnisse
vestition in das Ehrenamt ein Investment in
aller Ehrenamtlichen dar, womit auch die
gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Rechte aktiver Bürger, welche außerhalb
4
von ehrenamtlichen Organisationen aktiv Darum bedarf Ehrenamt, als Wert, vol-
sind, eingebunden sind.
le Anerkennung in Bezug auf die Schaffung einer Europäischen Identität, aktiver
Die Europäische Charta der Rechte und
Bürgerbeteiligung, seiner Unterstützung
Pflichten von Ehrenamtlichen schafft eine
des gesellschaftlichen Gesamtwohls und
einheitliche Definition für Ehrenamt, Eh-
menschlicher, sowie sozialer Entwicklung.
renamtlicher Aktivitäten, Anbietern von
Sie ist ebenfalls eine Quelle wirtschaftli-
Ehrenamt von der lokalen bis zur Europä-
chen Wachstums, führt zu Integration und
ischen Ebene und zeigt einen umfassenden
Beschäftigung und stellt in sich selbst eine
Satz von Grundrechten für Ehrenamtliche
positive Entwicklung dar und einen Mecha-
und Anbietern von Ehrenamt auf. Des Wei-
nismus zum besseren Zusammenhalt. Eh-
teren bietet die Charta einen Anreiz zur
renamt baut wirtschaftliche, soziale und
Gestaltung und Erneuerung von Policies
umgebungsbedingte Ungleichheiten ab.
verbunden mit Ehrenamt auf allen Ebenen, ohne konkrete Implementationsmechanismen festzulegen oder Rechteinhaber vorauszusetzen; Vielmehr liegt der Fokus auf der Definition und Erklärung der Rechte und Pflichten von Ehrenamtlichen.
2. www.eyv2011.eu 3. Special Eurobarometer 273 4. Eurobaromètre, 2007
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Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen
Mehr als 100 Millionen Menschen in Euro-
Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen
SEKTION I DEFINITION
1. Definition einer/s Ehrenamtlichen
3. Definition von ehrenamtlichen Tätigkeiten
Ehrenamtliche sind Personen, welche in
Ehrenamtliche Tätigkeiten sind Aktivitäten
freiem Willen Aktivitäten zum Wohl der
welche von Ehrenamtlichen umgesetzt wer-
Gesellschaft austragen. Diese Aktivitäten
den. Die Aktivitäten unterstehen keinem
solle
Gewinnstreben und ersetzen keine bezahl-
keinen
sondern
Gewinn
unterstützen
erwirtschaften, die
persönliche
ten Angestellten. Die Aktivität kann durch
Entwicklung der Ehrenamtlichen, welche
einen Anbieter von Ehrenamt oder auf eige-
ihre Zeit und Energie für das Gemeinwohl,
ne Initiative der Ehrenamtlichen begonnen
ohne finanzielles Streben unternehmen.
werden.
2. Definition von Anbietern von Ehrenamt Anbieter von Ehrenamt sind gemeinnützige Organisationen, unabhängige, selbstbestimmte Gruppen und andere gemeinnützige Strukturen, zum Beispiel Behörden. Sie sind aktiv im öffentlichen Raum und ihre Aktivitäten zielen, zumindest teilweise, darauf ab das öffentliche Wohl zu fördern5.
5. COM(1997) 241 : COMMUNICATION FROM THE COMMISSION on PROMOTING THE ROLE OF VOLUNTARY ORGANISATIONS AND FOUNDATIONS IN EUROPE;
6
SEKTION II
1. Die Rechte von Ehrenamtlichen
sozialer Herkunft, Zugehörigkeit zu einer ort oder anderem Status und sollen nicht diskriminiert werden aufgrund von Hinter-
Grundrechte
grund oder Überzeugungen.
Artikel 1
Artikel 4
Jeder der eine ehrenamtliche Tätigkeit
Niemand soll durch das Recht von der Teil-
ausübt, ist berechtigt zu dem Status
nahme an ehrenamtlichen Aktivitäten sei-
„Ehrenamtliche/r“ und hat Anspruch auf
ner Wahl ausgeschlossen werden, solang
diese Grundrechte.
die Aktivität zum Gemeinwohl stattfindet und die Menschenrechte achtet.
Artikel 2 Die Ehrenamtlichen genießen den vollen
Artikel 5
Schutz der Menschenrechte6, während sie
Alle Ehrenamtlichen sollen über ihre Rech-
die ehrenamtliche Tätigkeit ausüben.
te und Pflichten informiert werden.
Artikel 3
Artikel 6
Jede Person hat Anspruch auf gleichen
Alle Ehrenamtlichen genießen das Recht
Zugang zu ehrenamtlichen Gelegenheiten7
auf soziale Absicherung während seiner
und Schutz vor jeglicher Form von Dis-
ehrenamtlichen Aktivitäten, in Form von
krimination, u. A. auf Grund von Alter,
Kranken- und Haftpflichtversicherung.
Gender, sexueller Identität, Rasse, ethnischem Hintergrund, Hautfarbe, Sprache, Behinderung, Religion, politischer oder anderer Meinungen, nationaler oder
6. Universal Declaration of Human Rights 7. Please see Article 28
7
Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen
nationalen Minderheit, Eigentum, Geburts-
Artikel 7
Artikel 10
Alle Ehrenamtlichen haben das Recht seine
Alle Ehrenamtlichen haben Anspruch da-
Privat- und Arbeitsleben mit dem Ehrenamt
rauf
vereinen zu dürfen, und können dadurch
zipien, Standards und Zielen von Gesetzen,
ein gewisses Maß an Flexibilität für sein Eh-
welche sich auf Ehrenamt beziehen, be-
renamt bereitstellen. Alle Ehrenamtlichen
handelt zu werden.
nach bestehenden Normen, Prin-
haben das Recht eine Aufgabe abzulehnen, welche gegen ihren Glauben oder ihre Über-
Artikel 11
zeugungen verstoßen.
Alle Ehrenamtlichen haben Anspruch auf
Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen
eine umfassende Aufgabenbeschreibung,
Artikel 8
welche ihnen erlaubt ihre Tätigkeiten klar
Alle Ehrenamtlichen haben das Recht au-
zu verstehen und die Ziele und Aufgaben
ßerhalb seines Herkunftslandes oder stän-
gut umzusetzen. Die Aufgabenbeschrei-
digen Wohnsitzes ehrenamtlich tätig zu
bung sollte, soweit wie möglich, gemein-
sein. Daher müssen Visa, bei Bedarf, ko-
sam von Ehrenamtlichen und den Anbie-
stenfrei und mit einem transparenten, of-
tern von Ehrenamt entwickelt werden und
fenen und frei zugänglichen Verfahren,
sollte, falls notwendig, auch während der
welches Freiwilligenmobilität bevorzugt, er-
Durchführung der Aktivität aktualisiert
hältlich sein.
werden. Des Weiteren sollten die komplementären Rollen zwischen Ehrenamtlichen und Angestellten festgelegt werden und ga-
Recht auf Unterstützung von den Anbietern von Ehrenamt
rantiert werden, dass zwischen ihnen eine
Artikel 9
Artikel 12
Alle Ehrenamtlichen haben Anspruch auf
Alle Ehrenamtlichen haben Anspruch auf
die Rückerstattung der Kosten, welche
Unterstützung und Feedback während der
durch ihre Ehrenamtliche Aktivität entstan-
ehrenamtlichen Tätigkeit. Dies umfasst
den sind, unter Berücksichtigung der ver-
Vorbereitung der Aktivität, persönliche Hil-
schiedenen Ebenen, die mit der Vielfalt des
feleistung, Unterstützung während der Um-
Ehrenamtes einhergehen. Diese Rücker-
setzung und angemessener Evaluation und
stattungen sollen keiner Steuer unterliegen.
Nachbesprechung im Anschluss an die Ak-
gute Kooperation existiert.
tivität und volle Unterstützung in der Umsetzung von notwendigen Folgeaktivitäten.
8
Artikel 13
Artikel 16
Alle Ehrenamtlichen haben das Recht am
Alle Ehrenamtlichen haben Anspruch, falls
Entscheidungsprozess über ihre ehrenamt-
ihre Tätigkeit dies voraussetzt, auf Flexi-
liche Aktivität auf einer adäquaten Ebene
bilität der Arbeitszeit und Bildungsmaß-
teilzunehmen. Zusätzlich sollten alle Eh-
nahmen um ehrenamtliche Tätigkeiten
renamtlichen Zugang zu den demokrati-
durchzuführen. Sollte die Durchführung
schen Entscheidungsprozessen der Organi-
von Ehrenamtlichen Aufgaben Flexibilität
sation haben. Alle Ehrenamtlichen sollten
seitens vertraglicher oder Bildungsver-
Ownership über ihre Projekte haben, durch
pflichtungen bedürfen, muss der/die Eh-
gemeinsame
renamtliche die Zustimmung von Arbeitge-
Entscheidungen
während
der Implementation des Prozesses und
ber oder Bildungsinstitut einholen.
Entscheidungen in Bezug auf das Projekt
2. Verpflichtungen der Ehrenamtlichen
teilzuhaben.
Recht auf persönliche Weiterentwicklung Artikel 17 Artikel 14
Alle Ehrenamtlichen beachten die Rechts-
Alle Ehrenamtlichen haben Anspruch auf
grundsätze und achten das Gleichbehand-
notwendige Weiterbildung und Training um
lungsgebot während ihren ehrenamtlichen
ihre ehrenamtliche Leistung mit bestem
Handlungen.
Wissen und voller Kompetenz umzusetzen.
Artikel 18 Artikel 15
Alle Ehrenamtlichen haben die Verantwor-
Alle Ehrenamtlichen haben das Recht ihre
tung die Integrität, Vorsätze, Aufgaben
Leistungen, Fähigkeiten und Kompetenzen,
und Werte der Anbieter von Ehrenamt zu
erworben durch das Ehrenamt, durch for-
respektieren.
male Bildung und professionelle Strukturen und Institutionen anerkannt zu be-
Artikel 19
kommen. Ehrenamtliche sollten das Recht
Alle Ehrenamtlichen halten ihre Zusagen
haben neue Fähigkeiten und Kompetenzen
an die Anbieter von Ehrenamt in Bezug auf
zu entwickeln und den Raum haben sie zu
aufgewandte Zeit und Einsatz, auf welche
erproben und weiterzubilden entlang ihres
sich geeinigt wurde um die ehrenamtliche
eigenen Lernpfades.
Aktivität und ihre Qualität einzuhalten.
9
Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen
das Recht haben an den demokratischen
Artikel 20 Jeder Ehrenamtliche hat die Pflicht (Verantwortung) sich an angeboten Weiterbildungsmaßnamen zu beteiligen. Vor allem wenn solche Trainingseinheiten wichtig und notwenige Kenntnisse für die vereinbarten, ehrenamtliche Aufgabe vermitteln. Das Trainingsangebot sollte ohne weitere Kosten für den Ehrenamtlichen angeboten
Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen
werden.
Artikel 21 Jeder Ehrenamtliche ist verpflichtet die Diskretion der Organisation zu wahren. Dies gilt insbesondere für interne Informationen, rechtliche Vorgänge, persönliche Daten der Mitglieder, der Mitarbeiter und der Zielpersonen der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Artikel 22 Alle Ehrenamtlichen verstehen, dass ihre ehrenamtliche Tätigkeit das Ziel hat dem Gemeinwohl und der Gesellschaft förderlich zu sein.
Artikel 23 Alle Ehrenamtlichen kooperiert mit anderen Ehrenamtlichen in der Organisation, überall drt wo es notwendig ist. Damit trägt er zur Nachhaltigkeit der Kommunikation mit anderen und beim Übertragen von Aufgaben beim Auslaufen der Tätigkeit bei.
10
SEKTION III
1. Rechte der ehrenamtlichen Trägers
Ehrenamtlichen entsteht, sollten sie im poden wenn es in Gesetz und Politik um Ehrenamtlichtkeit geht.
Artikel 24 Gemeinnützige Organisationen und Grup-
Artikel 27
pen welche unabhängig, sich selbst steu-
Ehrenamtliche Trägerschaften sollten ihre
ernde und gemeinnützige Stellen sind,
Einnahmen nicht versteuern müssen.
ebenso öffentliche Träger, die ehrenamtliche Aufgaben anbieten haben den Staus
Artikel 28
einer ehrenamtlichen Trägerschaft.
Ehrenamtliche Trägerschaften sollten ihre Ehrenamtliche auf Grund ihrer Ziele und
Artikel 25
ihrer Vision, sowie anhand notwendiger
Ehrenamtliche Träger haben das Recht
Kenntnisse und Erfahrungen welche für die
auf eine stabiles und nachhaltiges Rah-
Tätigkeiten erfordern.
menwerk und ein förderndes Umfeld, einschließlich angemessener finanzieller Unterstützung welche offen, lang anhaltend
2. Pflichten der ehrenamtlichen Trägerschaften
und flexible Finanzierung bietet.
Artikel 26 Ehrenamtliche Trägerschaften haben einen Anspruch darauf in politische Prozessen
Kernpflichten
bezüglich der Ehrenamtlichen Tätigkeit, die Interessen und Bedürfnisse ihrer ehrenamtlichen Mitglieder zu vertreten. Die be-
Artikel 29
trächtliche Expertise der ehrenamtlichen
Ehrenamtliche
Trägerschaften, welche durch ihre Nähe zu
der
11
Trägerschaften
Verantwortung
sind
in
Gesetzvorschläge
Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen
litischen Willenbildungsprozess Gehör fin-
entwickeln welche die Rechte der Ehren-
Artikel 34
amtlichen respektieren.
Ehrenamtliche Trägerschaften sollten sicherstellen, dass ein Versicherungsan-
Artikel 30
gebot zur Verfühgung steht, welches die
Ehrenamtliche Trägerschaften sollten infor-
soziale Absicherung für Gesundheit und
miert sein über das rechtliche Rahmenwerk
Haftbarkeit während der ehrenamtlichen
des Ehrenamts und überprüfen/nachwei-
Tätigkeit einschließt.
sen die rechtliche Umsetzung ihrer ehren-
Artikel 35
amtlichen Tätigkeiten.
Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen
Ehrenamtliche Trägerschaften sollten Eh-
Artikel 31
renamtlichkeit fördern für das Wohl der Ge-
Ehrenamtliche Trägerschaften müssen Risi-
sellschaft und des Einzelnen.
ken minimieren und klare Anleitungen für
Pflichten zur Unterstützung des Ehrenamtlichen
ihre Ehrenamtliche zur Verfügung stellen. Diesem Ansatz folgend verpflichtet sich die Trägerschaft das sicherste, mögliche Umfeld für ihre Ehemaligen und alle notwen-
Artikel 36
digen Informationen, bezüglich Risiken der
Ehrenamtliche Trägerschaften sollten fi-
Tätigkeit zur Verfügung zu stellen.
nanzielle Auslagen die im Bezug durch die ehrenamtliche Tätigkeit entstanden sind
Artikel 32 Ehrenamtliche
zurückerstatten. Trägerschaften
sollten
gleichberechtigen und transparenten Zu-
Artikel 37
gang zu Informationen rund um ehren-
Ehrenamtliche Trägerschaften sollten eine
amtliche Mitarbeit sowie die Rechten und
klare Aufgabenbeschreibung für die ehren-
Pflichten eines Ehrenamtlichen zur Verfü-
amtliche Tätigkeit zur Verfügung stellen.
gung stellen.
Dieser Aufgabenrahmen sollte soweit es möglich ist und zu dem höchst möglichen
Artikel 33
Grad zusammen mit den Ehrenamtlichen
Ehrenamtliche Trägerschaften sollten ei-
entwickelt und vereinbart werden. Der Auf-
nen integrierenden und gleichberechtig-
gabenrahmen sollte, wenn nötig, während
tes Auswahlverfahren für Tätigkeiten ihrer
der Tätigkeit angepasst werden.
Ehemaligen umsetzten. Sie sollten Einschränkungen aufzeigen und Möglichkeiten entwickeln diese zu abzubauen um eine größere Gruppe an Ehemaligen involvieren zu können.
12
Artikel 38
demokratischen
Ehrenamtliche Trägerschaften sollten sich
ermöglichen. Die ehrenamtlichen Träger
für die Entwicklung und Umsetzung von
sollen den Beteiligung ihrer Ehrenamtli-
Qualitätstandarts
verantwortlich
Entscheidungsprozess
fühlen,
chen am Leben ihrer Organisation und des
um Vorbereitung und Nachbereitung, des
Entscheidungsprozesses sicherstellen. Des
Weitern das Angebot von persönlicher An-
Weiteren, müssen die Träger ihren Ehren-
leitung, Hilfe und Beobachtung im Verlaufe
amtliche die Freiheit zugestehen eigene In-
des Prozesses, sowie eine klare Auswertung
itiativen zu entwickeln so lange diese des
und umfassende Hilfe in der Verwirklichung
Ziels der Organisation förderlich sind.
von notwendigen Nachbereitungsaktivitä-
Artikel 42
ehrenamtlichen Trägerschaften ein System
Ehrenamtliche Trägerschaften sollen si-
zur Qualitätskontrolle entwickeln.
cherstellen, dass die notwendige Unterstützung für spezielle Gruppen von poten-
Artikel 39
tiellen Ehrenamtlichen, wie Menschen mit
Ehrenamtliche Trägerschaften sollten die
Behinderung oder gesundheitlichen Prob-
notwendigen Werkzeuge und Zugang zu
lemen, so wie Minderjährigen oder älteren
den existierenden und zukünftigen Mittel
Mitbürgern gegeben sind um ihnen ein Eh-
zur Verfügung stellen um es den Ehrenamt-
renamt zu ermöglichen.
lichen die Umsetzungen der vereinbarten
Pflichten zur Entwicklung des Ehrenamtlichen
Tätigkeiten zu ermöglichen.
Artikel 40 Ehrenamtliche Träger sollten Strukturen für
Artikel 43
die Übergabe und Berichte für die Ehren-
Ehrenamtliche Trägerschaften sollten si-
amtlichen entwickeln um die verantwortli-
cherstellen, dass der Ehrenamtliche die
che Entwicklung von ehrenamtlichen Tätig-
notwendige Weiterleitung während des Ver-
keiten sicherzustellen.
laufs seiner Tätigkeit erfährt. Des Weiteren, sollte der Träger sicherstellen, dass der
Artikel 41
Ehemalige eine Möglichkeit hat seine Fä-
Ehrenamtliche Träger sollen sicherstellen,
higkeiten und Kompetenz zu erweitern und
dass ihre Ehrenamtlichen auf einer ange-
ihn mit den richten Werkzeugen ausstatten
messenen Ebene an den Entscheidungs-
diese den Lernprozess zu reflektieren.
prozessen beteiligt sind. Des Weiteren, sollten ehrenamtliche Träger eine Teilhabe ihrer Ehrenamtlichen an Projekten durch Entscheidungskompetenz und Umsetzung, sowie Mitbestimmung in einem
13
Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen
ten sicherzustellen. Idealerweise sollten die
Artikel 44 Ehrenamtliche Trägerschaften sollen sicherstellen, dass eine Infrastruktur entsteht welche die Kompenz und Erfahrung die sich durch ehrenamtliche Tätigkeit entwickelt, anerkennt Dies gilt auch in Kooperation mit Bildungs- und Arbeitsstrukturen sowie in deren Institutionen.
Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen
Artikel 45 Ehrenamtliche Trägerschaften müssen die persönliche und berufliche Privatspäre ihrer Ehrenamtlichen schützen, ebenso die Integrität ihrer Daten.
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SEKTION IV UMSETZUNG
Um diese Charta umzusetzen und ein
europäischen, national und lokalen Behör-
rechtlichen Rahmen für ganz Europa zu
den und alle anderen Körperschaften einen
erreichen, müssen öffentlichen Instituti-
rechtlichen Rahmen für Ehrenamtlichkeit
onen angemessene Gesetze, Programme
zu entwerfen und existierende Gesetzte zu
und Maßnahmen in Kooperation mit allen
aktualisieren. Um das Ziel des Respekts,
Beteiligten verwirklichen. Das konstante
der Schutzes und die Umsetzungen der
Beteiligung und Konsultation der Kernak-
Rechte eines Ehrenamtlichen zu erreichen
teure in der Planungs-, Umsetzung-, Beob-
braucht man einen rechtlichen Rahmen
achtungs- und Auswertungsphase müssen
für Ehrenamtlichkeit, welcher Rechte und
dabei sichergestellt werden, mit dem Ziel
Pflichte eines Ehrenamtlichen, der ehren-
Teilhabe und aktive Bürgerbeteiligung zu
amtlichen Trägerschaften und die Rolle der
fördern. Die Entstehung diese Foren auf
Behörden auf allen Ebenen regelt.
den nationalen sowie auf der europäischen Ebene benötigt ausreichende und nachhaltige finanzielle Förderung.
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Europäische charta der rechte und pflichten von ehrenamtlichen
Diese Charta dient als ein Appell für die