Züchterfibel

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Züchterfibel

Der Wegweiser für die Pferdezucht

JUNGZÜCHTER -

PFERDEZUCHT IN THEORIE & PRAXIS

Du bist engagiert, wissenshungrig und pferdebegeistert? Dann bist du in unserem tollen Jungzüchterteam Sachsen-Thüringen genau richtig!

Was dich erwartet: Theorie & Pferdebeurteilung Vormustern & Herausbringen Spaß und Action mit Gleichgesinnten

So erreicht ihr uns: Ansprechpartnerin im Pferdezuchtverband: Melanie Haupt | haupt@pzvst.de Jungzüchtervertreterin Sachsen-Thüringen: Jasmin Lamprecht | kontakt@reiterhof-lamprecht.de

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen

Käthe-Kollwitz-Platz 2 | 01468 Moritzburg

Tel.: 035207/89630 | info@pzvst.de | www.pzvst.de

Über den Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.

• Über 5000 eingetragene Zuchtstuten aus über 40 Rassen

• Mitglied AG Deutsches Sportpferd und Ponyforum GmbH

• Individuelle Zuchtberatung und -betreuung

• Ausstellung von Pferdepässen, Eintragungen & Vermarktung

• Durchführung zahlreicher Zucht- und Verkaufsveranstaltungen sowie der Bundeschampionate im Fahren

• Erfolgreiches Jungzüchterteam

Herausgeber & Kontakt:

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e. V.

Geschäftsstelle Moritzburg

Käthe-Kollwitz-Platz 2

Geschäftsstelle Weimar

Im Boden 1 01468 Moritzburg 99428 Weimar

Tel: 035207 / 89630

Fax: 035207 / 89640

E-Mail: info@pzvst.de www.pferdezucht-sachsen-thueringen.de

Fotos:

Tel.: 03643 / 24880

Fax: 03643 / 248815

Rainer Schuhmann, Peter Tendler, Brit Placzek, Kirstin Weigel, Daniela Schäfer, Anja Imke, Alina Parakenings und private Fotoarchive

Redaktion, Layout und Satz:

Pferdezuchtverband Sachsen-Thüringen e.V.

Zuchtjahr

Leitfaden für die Zuchtstute - von der Bedeckung bis zur Geburt des Fohlens

Herbst

Die Vorbereitungen für die Stute, die der Züchter im folgenden Jahr bedecken will, beginnen bereits im Herbst des Jahres. Eine ordentliche Dokumentation und Beobachtung sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Trächtigkeit.

Im Pferdepass werden die Impfungen eingetragen. Zusätzlich werden alle Wurmkuren und Krankheiten dokumentiert. Zum Ende der Weideperiode bzw. am Jahresende, je nach Entwurmungsplan, wird eine Wurmkur mit einem Wirkstoff gegen Magendassellarven empfohlen.

Der Futterzustand der Stute muss kritisch überprüft werden, die Kontrolle der Zähne ist dabei nicht zu vergessen. Eine rauhfaserreiche Fütterung von gutem Heu über die Wintermonate ist notwendig, sowie die Versorgung mit Mineralstoffen. Möhren sind für die Beta-Karotin-Zufuhr optimal. Zuchtkondition bedeutet, dass die Stute weder zu fett noch zu mager ist.

° Impfungen

° Wurmkur

° Zahnkontrolle

° Fütterung

Jahresanfang

Die Auswahl des Hengstes spielt für den Zuchterfolg eine große Rolle. Nutzen Sie die Hengstpräsentationen der Hengsthalter, um das Vatertier vom Exterieur, Bewegungs- und Leistungspotential und Interieur einschätzen zu können. Informieren Sie sich im Hengstverteilungsplan des Verbandes.

Für die Zuchtberatung stehen Ihnen die Zuchtleiter der Zuchtbezirke Sachsen und Thüringen zur Verfügung.

Das Hauptaugenmerk sollte aber immer auf der kritischen Einschätzung der eigenen Stute liegen. Die Mutterstute gibt dem Fohlen geringfügig mehr Erbmasse mit, als der Hengst. Sie hat durch die Trächtigkeit besonderen Einfluss auf den Energiestoffwechsel und prägt Verhalten, Charakter und Entwicklung des Fohlens entscheidend!

März/April

Bedingt durch die Tageslichtlänge wird die Aktivität der Eierstöcke angeregt. Frische Luft, Sonne, Gesellschaft mit anderen Pferden und Bewegung beeinflussen die Rosse positiv.

Die Fütterung kann eiweißreicher gestaltet werden, eine Erhöhung der Beta-KarotinGaben und die Zugabe von Speiseöl oder Leinsamen in der Ration wirken positiv auf Eierstöcke und Fellwechsel.

Dokumentieren Sie, wann und wie lange die Stute rosst (Rossekalender). Erst wenn regelmäßige Zyklen vorhanden sind, hat die Belegung eine Chance. Die Zyklusdauer beträgt im Durchschnitt 21 Tage, die Dauer der Rosse 5-7 Tage. Der Eisprung erfolgt in der Regel am Ende der Rosse.

Die Zuchttauglichkeitsuntersuchung wird zu Beginn der Decksaison durch den Tierarzt vorgenommen. Teil der Untersuchung ist die Tupferprobe, die möglichst während einer Rosse entnommen werden soll. Das Ergebnis der Tupferprobe ist dem

Hengsthalter zum Decktermin vorzulegen. Mit allen Fragen rund um die Bedeckung/ Besamung wenden Sie sich an den Hengsthalter, wie Anlieferung der Stute, Einstellmöglichkeiten, Nachbedeckung, Kosten. Bei künstlicher Besamung haben Sie die Möglichkeit, die Stute zu Hause von Ihrem Tierarzt besamen zu lassen oder Sie stellen die Stute zur Besamung auf der Hengststation ein. Hier ist eine Stimulierung durch den Hengst möglich. Da jede Stute individuell reagiert, beraten Sie sich mit Ihrem Tierarzt.

Beachten Sie im Frühjahr die Impfung gegen Tetanus, Influenza und Herpes sowie die Wurmkur.

April/Mai/Juni

Am 15./16. Tag nach der Belegung kann die erste Trächtigkeitsuntersuchnung (TU) durchgeführt werden, um die Trächtigkeit festzustellen und im Fall der Nichtträchtigkeit die neue Rosse zu nutzen. Vom 30. bis 40. Tag kann eine nochmalige TU sicherstellen, das keine Fruchtresorption stattgefunden hat und zum Ausschluss einer Zwillingsträchtigkeit. Der Geburtstermin liegt 11 Monate nach der letzten Belegung. Hier sind Schwankungen von plus/minus 2 Wochen normal.

Nun sollte Ihre trächtige Stute den Sommer und Herbst auf der Weide und bei regelmäßiger Arbeit verbringen. Die tragende Stute kann weiterhin die Arbeit, die sie gewöhnt ist, ausführen.

Herbst/Winter

Sie beachten wiederum bei Weideabtrieb die Wurmkur und den Impfplan. Soll die tragende Stute den Stall wechseln, so sollte das bis spätestens 6 Wochen vor dem Abfohltermin geschehen. Die Stute muss sich dem neuen Keim-Milieu anpassen, um stallspezifische Antikörper aufzubauen. Ebenfalls ca. 6 Wochen vor der Abfohlung sollte die Arbeit der Stute eingeschränkt werden. Ruhige Bewegung, Frischluft

und Auslauf sorgen für eine störungsfreie Hochträchtigkeit.

Frühjahr

Der Geburtstermin rückt heran. Die Sauberkeit und Hygiene der Abfohlbox sollte selbstverständlich sein, außerdem muss die Box der Stute genügend Platz bieten. Erste Anzeichen sind das Einfallen der Mutterbänder, der Leib senkt sich und am Euter bilden sich die Harztropfen. Sicher strebt jeder Züchter eine ordentliche Geburtsüberwachung an, bis hin zur Überwachung mit der Kamera. Allerdings wollen die meisten Stuten ungestört sein und fohlen selbständig und relativ schnell ab.

Gibt es allerdings Anzeichen, dass die Geburt nicht normal verläuft und zuviel Zeit vergeht, ist sofort der Tierarzt zu verständigen.

Die Kontrolle der Geburt sollte von einer vertrauten Person, ruhig und von außerhalb der Box erfolgen. Bei der normalen Vorderendlage erscheinen nach der Fruchtblase beide Vorderbeine und der Kopf, dann presst die Stute das Fohlen heraus. Die Nabelschnur reißt nicht unbedingt gleich ab und die Stute bleibt einige Zeit liegen. Wichtig ist, dass die Geburtshüllen nicht die Atmung des Fohlens behindern.

Nach der Geburt leckt die Stute ihr Fohlen trocken und die entscheidende Prägungsphase beginnt, bei der Beide ungestört bleiben sollten. Der Nabelstumpf des Fohlens ist mit einer Jodlösung zu desinfizieren, was auch an den beiden folgenden Tagen wiederholt wird. Die Nachgeburt sollte vollständig nach spätestens 4 Stunden abgegangen sein, bei Nachgeburtsverhalten ist der Tierarzt zu informieren. Das gesunde Fohlen steht nach ca. einer Stunde und sollte wenigstens nach vier Stunden die erste Kolostralmilch getrunken haben.

Achten Sie auf die Aufnahme der Kolostralmilch!

Sie gibt dem Neugeborenen überlebenswichtige Abwehrstoffe und fördert den Abgang des Darmpechs (erster schwarzer Kot des Fohlens). Können Sie das Fohlen nicht zum selbständigen Säugen bringen, bleibt nur, die Stute abzumelken und mittels Babyflasche zu füttern. Besonders Hengstfohlen neigen zu Darmpechverhalten mit Kolikanzeichen. Hier kann der Tierarzt mittels Einlauf helfen. Gute Abhilfe schafft auch die sofortige Gabe einer Tube Microclisk als Klistier (Apotheke).Am Tag der Geburt erhält die Stute eine Wurmkur, die über die Milch auf das Fohlen wirkt. Danach erhält das Fohlen

einmal nach 4 Wochen und dann alle 8 Wochen eine Wurmkur bis zum Ende des ersten Lebensjahres. Lassen Sie sich von Ihrem Tierarzt beraten!

Die Impfung des Fohlens sollte in den ersten 24 Lebensstunden erfolgen.

Soweit es das Wetter zulässt, erhalten Stute und Fohlen vom ersten Tage an Auslauf und Bewegung. Beobachten Sie Ihr Fohlen, ob es lebhaft ist, regelmäßig säuft und schläft. Sollten Abweichungen in der Gliedmaßenstellung oder Bewegung auffallen, ist der Tierarzt zu Rate zu ziehen. Achten Sie darauf, dass der Hufschmied Ihr Fohlen mindestens alle 8 Wochen kontrolliert. Nach 8-10 Tagen tritt oft ein Fohlendurchfall auf, bei dem das Fohlen viel Flüssigkeit verliert. In der Regel verliert sich der Durchfall nach ein paar Tagen. Wenn er länger anhält, ist der Tierarzt zu verständigen.

Die Stute kommt nach 7 bis 20 Tagen in die Fohlenrosse. Die Entscheidung, ob Sie diese erste Rosse nutzen, muss individuell, je nach Stute, getroffen werden. Wenn die Geburt ohne Komplikationen verlaufen ist, kann die Stute früh wieder aufnehmen. Manche Stuten zeigen nach der Fohlenrosse keine Rosseanzeichen mehr, solange sie das Fohlen bei Fuß haben. Andere Stuten benötigen Zeit, um die Gebärmutter wieder auf eine neue Trächtigkeit vorzubereiten.

Sommer/Herbst

Stute und Fohlen genießen den Sommer und Herbst auf der Weide und das Fohlen wächst gesund heran. Achten Sie auf eine optimale Futterversorgung der Stute, besonders in der Eiweiß- und Mineralstoffversorgung. Das Fohlen nimmt schon nach einigen Tagen geringe Mengen an Heu und Gras auf.

Um seine Darmflora aufzubauen, frisst das Fohlen vom Kot der Mutterstute. Zufutter, meist in Form von Quetschhafer, erhält das Fohlen in einem Fohlentrog angeboten. Wenn das Fohlen fit und gesund ist, erhält es frühestens mit 5 Monaten die ersten Impfungen gegen Tetanus und Influenza. Nach frühestens 6 Monaten wird das Fohlen abgesetzt und in Fohlengruppen gehalten. Für das heranwachsende Tier ist der Schutz

und die Herausforderung in der Herde wichtig. Neben der Bewegungsförderung ist die Erziehung und der Kampf um die Rangfolge in der Herde vorteilhaft und ganz besonders für Hengstfohlen wichtig. Achten Sie aber darauf, dass sich Ihr Fohlen in der Herde auch behaupten kann und regelmäßige Futteraufnahme und Ruhephasen gewährleistet sind, um Wachstumsstörungen zu vermeiden.

Leitfaden für Züchter - Mitgliedschaft und Zuchtbuchführung

An die Entscheidung, eine Pferdezucht zu beginnen, ist eine Mitgliedschaft im Pferdezuchtverband gebunden. Die Leistungen des Verbandes umfassen nicht nur alle Aufgaben der Zuchtbuchführung und Passausstellung, sondern die Kennzeichnung und Identifikation der Pferde, Organisation von Zucht- und Vermarktungsveranstaltungen sowie die aktive Betreuung und Weiterbildung der Mitglieder.

Die Satzund, ebenso wie die Zuchtbuchordnung mit allen Anlagen und Zuchtprogrammen je Rasse können alle Mitglieder des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen im Internet unter: www.pzvst.de/Service/Dokumente -Download einsehen.

Zuchtbuchführung

1. Kauf des Pferdes:

Wenn Sie ein Pferd oder Pony käuflich erworben haben, ist der nächste Schritt, der Eintrag des Besitzerwechsels im Pferdepass. Dies erfolgt über den Pferdezuchtverband oder die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN). Der Pferdezuchtverband benötigt dafür folgende Unterlagen:

° Pferdepass/Equidenpass

° Eigentumsurkunde

° Kopie des Kaufvertrages

° Besitzwechselanzeige

° Tierhalternummer

2. Stuteneintragung:

Soll mit der eigenen Stute gezüchtet werden, muss diese beim Zuchtverband aktiv im Zuchtbuch geführt werden. Dazu muss sie im Frühjahr zu einer offiziellen Stuteneintragung der Kommission vorgestellt werden. Alternativ ist die Stuteneintragung auf einem Hoftermin möglich.

Die Zuchtreife erlangt die junge Stute im Alter von 3 Jahren und kann somit in ein Zuchtbuch eingetragen werden. Eine Eintragung im 3. oder 4. Lebensjahr ist günstig, um eine Vergleichbarkeit und Selektion innerhalb der Altersklasse zu haben. Die Anmeldung zu den regionalen Stuteneintragungen erfolgt über den Zuchtverband. Die Termine werden im Internet unter: www.pferde-sachsen-thueringen.de und in der Verbandszeitschrift „Pferde in Mitteldeutschland“ veröffentlicht.

Voraussetzungen zur Stuteneintragung:

° altersgemäße Entwicklung und Kondition, guter Pflegezustand

° Gesundheit, frei von ansteckenden Krankheiten

° Impfung gegen Influenza und Tetanus

° optimaler Zustand der Hufe, ggf. Hufbeschlag

° der Vorführer sollte Verbandskleidung tragen und in der Lage sein, die Stute sportlich vorteilhaft zu präsentieren

° die Rassen Deutsches Sportpferd und Reitpony werden mit eingeflochtener Mähne vorgestellt

Vorstellung der Stute:

° Vorstellung an der Hand im Schritt und Trab auf dem Dreieck

° Freilaufen in der Halle

Grundaufstellung von links und Schlußaufstellen von rechts mit Abstand von der Kommission

Bewertung der Stute durch die Kommission:

Die Kommission besteht aus dem Zuchtleiter und einem von ihm beauftragten Zuchtvereinsvertreter.

Ab einer Durchschnittsnote von 7,5 qualifiziert sich die Stute zur Verbandsprämienanwärterin und ab einer Note von 8,0 zur Staatsprämienanwärterin.

Die Stute erhält insgesamt 7 Noten von 1-10, wobei 10 die beste Note darstellt (siehe Beispiel Zuchtregister Seite 11).

Voraussetzung für den Titel Verbandsbzw. Staatsprämie ist eine bestandene Leistungsprüfung bis zum vollendeten 6. Lebensjahr und zusätzlich für die Staatsprämie die Teilnahme am Stutenchampionat. Mit der Eintragung in das Zuchtbuch ist die Stute aktive Zuchtstute.

Das bedeutet, dass der Züchter für die Stute jährlich einen Deckschein erhält und diese dementsprechend berechnet wird.

Soll die Stute im kommenden Jahr nicht bedeckt werden, kann sie bis zum 30.11. des laufenden Jahres abgemeldet werden.

Abgemeldete Stuten können jederzeit wieder zuchtaktiv gemeldet und ein Deckschein beim Pferdezuchtverband angefordert werden.

1. Seite Trab
2. Seite Trab
3. Seite Trab
Schritt

3. Der Deckschein

Der Deckschein enthält alle notwendigen Informationen zur Stute und dient der Dokumentation der Bedeckung.

Bitte geben Sie den kompletten Deckschein beim Hengsthalter ab. Nach erfolgter Bedeckung/Besamung erhalten Sie das Original für Ihre Unterlagen zurück.

Bitte kontrollieren Sie bei Rückgabe des Deckscheines durch den Hengsthalter die Richtigkeit der Angaben und das letzte Deckdatum!

Mit der Jahresrechnung erhalten Sie die Abfohlmeldung. Die Meldung der

Abfohlung ist ausgefüllt (Geschlecht, Geburtsdatum, Fohlenname, Unterschrift), innerhalb von 28 Tagen nach der Geburt des Fohlens zum Zuchtverband zu senden. Gern können Sie auch die Möglichkeit der Online-Abfohlmeldung auf unserer Internetseite nutzen. Die Abfohlmeldung ist zur Registrierung (Fohlenschau) des Fohlens im Original vorzulegen.

Bitte bei Nichtträchtigkeit, Verfohlung oder Totgeburt ebenfalls die Abfohlmeldung dementsprechend ausfüllen und einsenden oder über die Online-Abfohlmeldung bekannt geben.

4. Das Fohlen

Zuchtregister

StPr,LPS1Alexa(Hafl.)

Geschlecht:S Zuchtjahr:2014 Geburtsdatum:26.04.2014

DE455870085614

Chip-Nr.:276020000357316

Rasse:Haflinger

Farbe:Fuchs Eintragung

Stutbuch1am19.05.2017inGroßKlessowindasZuchtbuchHaflinger Züchter:924615Jacob,Detlef03222Lübbenau,HindenbergerDorfstr.31 Besitzer:924615Jacob,Detlef03222Lübbenau,HindenbergerDorfstr.31

HB1Neuland(Hafl.) DE402980003505

LPHB1Neuländer(Hafl.)

DE455870092110

StPr,LPS1Anni(Hafl.)

DE455878442307

Abzeichen

VbPS,HM,LP,PS**S1Hillary(Hafl.) DE487871465102

LP,PrH***HB1Sommernacht (Hafl.) DE422220082901

S1Asta(Hafl.) DE387870378399

Kopf durchgehendeBlesse,Unterlippenfleck,— VorderbeinlinksohneAbzeichen,— VorderbeinrechtsohneAbzeichen,— HinterbeinlinksohneAbzeichen,— HinterbeinrechtsohneAbzeichen,— Körper ohneAbzeichen,— Einstufung

Gesamtbewertung: 8.0

Größen:

Widerristhöhe 144 Röhrbeinumfang 0 DieGesamtbewertungistdasMittelderEinzelnoten

Nabucco(Hafl.) DE302020151487 Fiesola(Hafl.) DE402980011100

LP,PrH***HB1Wildprinz180/T(Hafl.) DE302020018094

StPr,LP,PrSt***HHelen(Hafl.) DE387875001195

BuPrH,LPHB1Smudo(Hafl.) DE322220127896 Austria(Hafl.) DE322220138895

LPHB1Aktuell(Hafl.) DE341420838193

St.Pr.HCarryH610(Hafl.) DE305057025180

Nachzuchtbewertung/ Fohlenschau

Die Fohlenschau dient der Bewertung, Kennzeichnung und Dokumentation der geborenen Fohlen und findet im Geburtsjahr immer in den Sommermonaten bei Fuß der Mutterstute statt.

Für spät geborene Fohlen werden Nachregistriertermine ohne Bewertung im Herbst angeboten.

Fohlen, die nicht im Geburtsjahr beim Verband registriert worden sind, bzw. nicht bei Fuß der Mutter vorgestellt werden, müssen die Abstammung mittels DNA-Verfahren nachweisen.

Die Anmeldung zur regionalen Fohlenschau erfolgt

in den Geschäftsstellen des Pferdezuchtverbandes. Die Termine werden in der Verbandszeitschrift „Pferde in Mitteldeutschland“ und im Internet veröffentlicht.

Zur Fohlenschau wird das Fohlen registriert und gekennzeichnet:

° verbale Aufnahme von Farbe und Abzeichen

° Erstellung der Grafik

° Kennzeichnung durch Mikrochip

° rasseabhängig erfolgt eine Abstammungsüberprüfung bzw. ein Gentest

Vorstellung der Fohlen:

° Gesundheit, frei von Krankheiten

° Impfung der Mutterstute gegen Influenza und Tetanus

° optimaler Futter- und Pflegezustand von Stute und Fohlen

° der Vorführer sollte Verbandskleidung tragen und in der Lage sein, die Pferde vorteilhaft zu präsentieren

° die Rassen Deutsches Sportpferd und Reitpony werden mit eingeflochtener Mähne vorgestellt

° das Fohlen läuft am Fohlengurt an der Mutterstute oder wird von einer zweiten Person geführt, um Unfälle mit freilaufenden Fohlen zu vermeiden

° eine Hilfsperson und Peitschenführer sind von Vorteil, um den Vorführer beim Lösen, Treiben und Einfangen des Fohlens zu unterstützen

° das Fohlen wird je nach örtlichen Gegebenheiten im Freilaufen neben der Mutterstute vorgestellt

Bewertung durch die Kommission:

Die Kommission besteht aus dem Zuchtleiter oder einem von ihm beauftragten Vertreter und einem vom Zuchtverein beauftragten Züchter. Das Fohlen erhält je eine Note für Typ, Exterieur und Bewegung, wobei 10 die beste Note darstellt.

Prämienfohlen = Notensumme 23 bis 24

Ia Prämienfohlen = Notensumme 25 und besser

Championatsfohlen = Notensumme 25 und besser, sowie Teilnahme am Fohlenchampionat

1a-Prämienfohlen erhalten die Einladung zum Fohlenchampionat der Zuchtbezirke Sachsen und Thüringen.

Für das Deutsche Fohlenchampionat in Lienen erfolgt eine Auswahl von Fohlen der Rassen Deutsches Sportpferd und Deutsches Reitpony über separate Qualifikationsveranstaltungen.

Ausstellung der Fohlenpapiere:

Nach der Registrierung des Fohlens werden die Unterlagen in den Geschäftsstellen des Verbandes bearbeitet und der Pferdepass wird erstellt. Der Pferdepass und die Eigentumsurkunde gehen dem Züchter nach der Registrierung und Kennzeichnung des Fohlens automatisch zu.

Der Pferdepass und die Eigentumsurkunde gehören bis zum Lebensende zum Pferd und werden bei jedem Besitzwechsel mitgegeben.

Der Weg der Zuchtstute

Die Leistungsprüfung ist die Erfassung und Bewertung von äußerlich feststellbaren Leistungen. Sie bildet die Grundvoraussetzung für eine effektive Selektion und für den Zuchtfortschritt. Durch die Leistungsprüfung werden wichtige Informationen über die im Zuchtziel definierten Merkmale eines Zuchtpferdes gesammelt. Die rassespezifischen Anforderungen sind in den Zuchtprogrammen der einzelnen Rassen der Zuchtbuchordnung des Pferdezuchtverbandes zu finden.

Die Pferde werden dabei je nach Verwendungszweck unter dem Reiter und/oder vor dem Wagen vorgestellt. Dadurch kann das Pferd von der Bewertungskommission in der jeweiligen Verwendung eingeschätzt werden. Stärken und eventuelle Schwächen eines Pferdes werden durch die Leistungsprüfung besser dargestellt und präzisiert.

Die Leistungsprüfung bietet somit eine Grundlage für eine optimale Anpaarung und Zucht.

Die Ergebnisse von Leistungsprüfungen liefern neben den Daten für züchterische Maßnahmen auch wertvolle Informationen für die weitere Verwendung (Eignung), zum Beispiel einer Spezialveranlagung eines Pferdes.

Bei den Rassen Haflinger/Edelbluthaflinger und Schweres Warmblut ist zusätzlich zu beachten, dass der Leistungsnachweis bei Zuchtstuten eine Grundvoraussetzung dafür bildet, dass ihre männlichen Nachkommen für eine Körung zugelassen

werden können. Die verschiedenen Möglichkeiten, eine Leistungsprüfung abzulegen, sind die Stationsprüfung, die Feldprüfung oder die Turniersportprüfung.

Die abgelegte Leistungsprüfung ist neben Erfüllung weiterer Kriterien Voraussetzung zur Erlangung des Titels „Staatsprämienstute“ oder „Verbandsprämienstute“.

Leistungsprüfung auf Station

Die Stationsprüfung für Stuten wird, wie der Name schon sagt, auf einer Prüfstation im Rahmen eines 14- oder 21-Tage-Tests durchgeführt. Die Vorteile dieser Art von Prüfung sind, dass die Pferde sich während der Zeit an die Station gewöhnen können und Umwelteinflüsse dadurch stark reduziert werden. Weiterhin werden die Pferde durch die Vorprüfungsleiter während des gesamten Prüfzeitraumes beobachtet und bewertet, wodurch eine mehrmalige Leistungserfassung ermöglicht wird.

Zusätzlich zur Bewertung in der Vorprüfung erfolgt eine erneute Beurteilung durch eine separate Richterkommission im Abschlusstest. Ein weiterer Nutzen der Stationsprüfung ist die Erfassung von Interieureigenschaften. Nachteile dieser Prüfungsart können die begrenzte

Prüfplatzkapazität, der größere Aufwand und die damit verbundenen höheren Kosten (wobei eine Förderung durch die Freistaaten Sachsen und Thüringen erfolgen kann) sowie ein erhöhter Infektionsdruck in der Prüfgruppe sein. Weiterhin ist eine andere Nutzung des Tieres während der Dauer der Stationsprüfung nicht möglich.

Leistungsprüfung im Feld

Im Gegensatz zur Stationsprüfung ist bei der meist an nur einem Tag durchgeführten Feldprüfung die Prüfplatzkapazität nahezu unbegrenzt und eine kostengünstige Alternative. Diese Prüfungsart ermöglicht durch die kurze Prüfdauer eine durchgängige Nutzung und man erhält eine frühe Information über die Leistung seines Pferdes. Die Pferde sind vom Beschicker selbst vorzustellen. Reit- und Fahrausrüstung und Helfer müssen selbst mitgebracht werden. Nachteile können hier durch die meist unbekannte Umgebung und die damit verbundenen hohen Umwelteffekte entstehen. Dazu gibt es eine nur einmalige Leistungserfassung, wobei die Tagesform des Pferdes sehr entscheidend ist.

Leistungsprüfung durch Turniersportprüfung

Bei dieser Art der Leistungsprüfung gibt es durch die Vielzahl der angebotenen Prüfungen eine hohe und wiederholte Anzahl an Leistungsinformationen. Allerdings sind auch hier hohe Umwelteffekte zu erwarten.

Bei jeder dieser drei Prüfungsformen gilt: Je besser ein Pferd auf die jeweilige Prüfung vorbereitet ist, desto besser sind die Chancen auf gute Noten in der jeweiligen Prüfung!

Anmeldung & Voraussetzungen

Die Anmeldung zu einer Leistungsprüfung erfolgt über die Homepage des Pferdezuchtverbandes. Die Anmeldevoraussetzungen, Impfbestimmungen und

sonstigen Auflagen können der jeweiligen Prüfung zugeordneten Ausschreibung entnommen werden.

Die Termine der Leistungsprüfungen in Sachsen und Thüringen werden auf den Internetseiten sowie in der Verbandszeitung veröffentlicht.

Die Richtlinien zur Durchführung einer Leistungsprüfung der jeweiligen Rasse sind ebenfalls auf den genannten Internetseiten nachzulesen. Die Einhaltung der Veterinärbestimmungen und das Vorhandensein einer Tierhalterhaftpflichtversicherung sind Grundvoraussetzungen für die Teilnahme.

Züchter ohne Internetzugang können alle Formulare auf Anforderung beim Pferdezuchtverband erhalten.

Der letzte Weg

Die Verantwortung für unser Pferd reicht bis zum Lebensende

Das Pferd bis zum Tod zu begleiten, sollte selbstverständlich sein, da das Pferd unser Partner ist. Es gilt, den richtigen Zeitpunkt und die richtige Methode zu wählen, um das Tier nicht leiden zu lassen.

Schlachtung

Der Transport zum Schlachter geht meist reibungslos, da das Pferd schon öfter transportiert wurde. Am besten man sucht sich einen Schlachter in der Nähe und bringt das Pferd selbst hin. Versuchen Sie, ihre eigene Unruhe nicht zu übertragen. Wenn das nicht möglich ist, beauftragen Sie eine Vertrauensperson, die Ihr Pferd begleitet. Nur so können Sie lange Schlachttransporte und Qualen vermeiden. Es gibt gute Schlachtbetriebe, wo der Pferdebesitzer bis zum Tod des Tieres warten kann.

Wenn Sie das nicht wollen, vereinbaren Sie einen Termin und der Schlachter holt das Pferd vom Hof ab.

Durch Bolzenschuss wird in Sekundenschnelle das Hirn zerstört, die Reflexe ausgeschalten und das Pferd fällt zu Boden. Der Schlachter eröffnet die Halsschlagader und lässt das Pferd ausbluten. Diese Methode geht sehr schnell und das Pferd ist sofort tot.

Vom Schlachter erhält man einen Schlachtpreis, der sich in der Regel nach dem Gewicht des Pferdes richtet.

Einschläfern

Diese Methode ist meist für den Pferdebesitzer der erträglichere Tod. Das Pferd stirbt bei fachgerechter Ausführung schnell, egal ob Schlachtung oder Spritze.

Beim Einschläfern kann das Pferd in seiner gewohnten Umgebung verbleiben oder es wird angewendet, wenn das Pferd nicht mehr transportfähig ist.

Bei der Euthanasie erhält das Pferd eine Überdosis eines Narkosemittels und kurz darauf ein atmungslähmendes Gift. Das Pferd stürzt zu Boden und ist währenddessen meist schon gehirntot. Diese sogenannte Sturznarkose geht schneller vor sich, als wenn sich das Pferd langsam niederlegen soll, was zwar für den Menschen friedlicher aussieht, aber länger dauert und qualvoller ist.

Dem toten Pferd werden die Eisen abgenommen und die Tierkörperbeseitigung ist rechtzeitig zu bestellen. Die Kosten belaufen sich auf Tierarzt, Hufschmied und Tierkörperbeseitigung.

Eintragung im Pferdepass

Bei Ausstellung des Pferdepass im Geburtsjahr wird jedes Pferd zunächst als Schlachttier deklariert. Wird der Pferdepass später ausgestellt, wird auf der Seite der Eintrag als Nicht-Schlachttier vom Verband vorgenommen.

Der Eigentümer des Pferdes kann bei Handlungsbedarf, z.B. Medikamentengabe bei schwerer Krankheit, gemeinsam mit seinem Tierarzt den Status Schlachtung in den Status Nichtschlachtung ändern. Diese Eintragung ist unwiderruflich und sollte genau geprüft werden. Ansonsten ist nur der verantwortliche Tierarzt berechtigt, Eintragungen über verabreichte Arzneimittel vorzunehmen.

Verbleib des Pferdepasses

Der Pferdepass und die Eigentumsurkunde gehören bis zum Lebensende zum Pferd und bleiben Eigentum des ausstellenden Verbandes.

Diese Dokumente werden bei jedem Besitzerwechsel mitgegeben und vom neuen Besitzer dem Verband zur Umschreibung vorgelegt. Bei Schlachtung behält der Schlachter den Pferdepass ein und übergibt ihn dem Veterinäramt, welches den Pass dann an die passausstellende Behörde zur Entwertung weiterleitet.

Bei Verendung des Pferdes oder bei Nottötung nimmt die Tierkörperbeseitigung den Pass mit. Sollte der Pass bei Ihnen verblieben sein, senden Sie den Pferdepass mit entsprechendem Vermerk an den ausstellenden Verband zurück.

Wissen rund um die Pferdezucht!

Mit der vorliegenden Züchterfibel hoffen wir, dass sowohl Neueinsteiger als auch langjährige Züchter einige neue Informationen erhalten oder vorhandenes Wissen vertiefen können. Die Fibel soll kurz und präzise den Weg des Züchters mit seiner Zuchtstute beschreiben.

Alle Teile lassen sich durch weiterführende Literatur vertiefen. Gerne beantworten wir Ihre Fragen auch persönlich am Telefon.

Alles Gute für Sie und Ihre Pferde wünscht das Team des Pferdezuchtverbandes Sachsen-Thüringen e. V.

Alle Informationen zu unseren züchterischen Veranstaltungen finden Sie immer aktuell auf unserer Website sowie auf Instagram und Facebook.

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