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Der letzte Weg
Die Verantwortung für unser Pferd reicht bis zum Lebensende
Der bewusste Pferdebesitzer fällt die Entscheidung über die Tötung gewissenhaft. Oft wird versucht, diese Entscheidung abzuwälzen, indem alte oder im Gesundheitszustand gehandicapte Pferde als „Beistellpferde“ angeboten oder auf Gnadenhöfen abgestellt werden. Das Pferd bis zum Tod zu begleiten sollte Ehrensache sein, da das Pferd für uns seinen Dienst geleistet hat. Es gilt, den richtigen Zeitpunkt und die richtige Methode zu wählen, um das Tier nicht leiden zu lassen.
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Schlachtung
Der Transport zum Schlachter geht meist reibungslos, da das Pferd schon öfter transportiert wurde. Am besten man sucht sich einen Schlachter in der Nähe und bringt das Pferd selbst hin. Versuchen Sie, ihre eigene Unruhe nicht zu übertragen. Wenn das nicht möglich ist, beauftragen Sie eine Vertrauensperson, die Ihr Pferd begleitet. Nur so können Sie lange Schlachttransporte und Qualen vermeiden. Es gibt gute Schlachtbetriebe, wo der Pferdebesitzer bis zum Tod des Tieres warten kann. Wenn Sie das nicht wollen, vereinbaren Sie einen Termin und der Schlachter holt das Pferd vom Hof ab.
Durch Bolzenschuss wird in Sekundenschnelle das Hirn zerstört, die Reflexe ausgeschalten und das Pferd fällt zu Boden. Der Schlachter eröffnet die Halsschlagader und lässt das Pferd ausbluten. Diese Methode geht sehr schnell und das Pferd ist sofort tot.
Vom Schlachter erhält man einen Schlachtpreis, der sich in der Regel nach dem Gewicht des Pferdes richtet.
Einschläfern mittels Spritze
Diese Methode ist meist für den Pferdebesitzer der erträglichere Tod, das Pferd stirbt aber bei fachgerechter Ausführung schnell, egal ob Schlachtung oder Spritze. Beim Einschläfern kann das Pferd in seiner gewohnten Umgebung verbleiben oder es wird angewendet, wenn das Pferd nicht mehr transportfähig ist.
Bei der Euthanasie erhält das Pferd eine Überdosis eines Narkosemittels und kurz darauf ein atmungslähmendes Gift. Das Pferd stürzt zu Boden und ist währenddessen meist schon gehirntot. Diese sogenannte Sturznarkose geht schneller vor sich, als wenn sich das Pferd langsam niederlegen soll, was zwar für den Menschen friedlicher aussieht, aber länger dauert und qualvoller ist.
Dem toten Pferd werden die Eisen abgenommen und die Tierkörperbeseitigung ist rechtzeitig zu bestellen. Die Kosten belaufen sich auf Tierarzt, Hufschmied und Tierkörperbeseitigung.
Eintragung im Pferdepass
Bei Ausstellung des Pferdepass im Geburtsjahr wird jedes Pferd zunächst als Schlachttier deklariert (siehe Seite 8). Wird der Pferdepass später ausgestellt, wird auf Seite 7 der Eintrag als Nicht-Schlachttier vom Verband vorgenommen. Der Eigentümer des Pferdes kann bei Handlungsbedarf, z.B. Medikamentengabe bei schwerer Krankheit, gemeinsam mit seinem Tierarzt den Status Schlachtung in den Status Nichtschlachtung auf Seite 7 ändern. Diese Eintragung ist unwiderruflich und sollte genau geprüft werden. Ansonsten ist nur der verantwortliche Tierarzt berechtigt, Eintragungen ab Seite 8 über verabreichte Arzneimittel vorzunehmen.

Verbleib des Pferdepass
Der Pferdepass und die Eigentumsurkunde gehören bis zum Lebensende zum Pferd und bleiben Eigentum des ausstellenden Verbandes.
Diese Dokumente werden bei jedem Besitzerwechsel mitgegeben und vom neuen Besitzer dem Verband zur Umschreibung vorgelegt.
Bei Schlachtung behält der Schlachter den Pferdepass ein und übergibt ihn dem Veterinäramt. Das Pferd ist zeitnah formlos schriftlich oder mittels Eigentumsurkunde beim Pferdezuchtverband abzumelden.

Bei Verendung des Pferdes oder bei Nottötung senden Sie den Pferdepass mit entsprechendem Vermerk an den ausstellenden Verband zurück.
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