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Freitag, 4. Februar 2022 EDITORIAL/INHALT
from medianet 04.02.2022
by medianet
Das ist natürlich eine Möglichkeit und wir werden das auch im Rahmen dieses Pakets besprechen.“
Zitat der Woche
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Altersvorsorge per Bitcoin? Krypto könnte KESt-frei bleiben, so Finanzminister Brunner
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Ein Präsent für die Reichen?
Die erneute Abschaffung der KESt auf Aktien steht bevor. Was es damit auf sich hat.
Leitartikel
••• Von Sabine Bretschneider
SÄCKELWARTUNG. Ein Mann, ein Wort: Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) will, so ließ er verlauten, Wertpapiere – Aktien, Anleihen, Fondsanteile – von der Kapitalertragssteuer (KESt) befreien. Jetzt ist es demnächst so weit: Bei gleichzeitiger Wiedereinführung einer Behaltefrist soll die Maßnahme „so schnell wie möglich“ umgesetzt werden, erklärte er am gestrigen Donnerstag. Der rechtliche Rahmen werde bereits vorbereitet. Noch offen ist die Dauer der Behaltefrist. Man erinnere sich: Die Befreiung von der KESt nach einer Behaltefrist von einem Jahr, die gab es bis 2012, dann wurde sie abgeschafft.
Der Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% unterliegen derzeit Kapitalerträge aus Geldeinlagen (z.B. für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten); für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt der Steuersatz 27,5%. Auf der Nebentribüne applaudieren übrigens die Krypto-Fans: Mit 1. März sollten bekanntlich Investitionen in Kryptowährungen hierzulande steuerrechtlich mit anderen Wertpapieren gleichgesetzt werden.
Allerdings stößt die Freizügigkeit des obersten Finanzers manchen auch bitter auf: „Vergiss nicht – du hackelst in einem ÖVP-Kabinett! Du bist die Hure für die Reichen!“ Dieser Satz aus den berüchtigten Chatprotokollen klingt vielen noch in den Ohren. Aber: Ganz so banal – „für die Reichen“ – ist das nicht. Bei Nullzinsen am Sparbuch sind Wertpapiere zur Alterversorgung zwar noch nicht gängig, aber grundsätzlich unverzichtbar. Zusätzlich erhöht jegliche Senkung der Kapitalkosten im Regelfall die Investitionen – und schafft Arbeitsplätze.
Die Frage, die man dennoch stellen könnte, ist: Warum nicht eine zweckgebundene Abschaffung der Wertpapier-KESt? Für langfristige Vorsorge etwa? Eine weitere Frage, die ebenfalls gestellt werden darf: Müssen Erträge aus Arbeit hierzulande deutlich höher besteuert werden als Erträge aus Kapitalvermögen? Und warum? Also, einmal abgesehen vom Kapitalbedarf des Finanzministers …
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