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Rechte und Pflichten

stellungen zu Hause bei notfallmässigem Eintritt und vor dem Übertritt in eine Kur oder Rehabilitation: zum Beispiel Kofferpacken, Versorgung der Haustiere und der Pflanzen.

Grundsätzlich gilt: Freiwillige übernehmen Aufgaben, die auch Angehörige und Bekannte ausführen könnten.

Erschliessung neuer Einsatzbereiche und Anfragen für Dienstleistungen

Der Freiwilligendienst orientiert sich am laufenden Bedarf und nimmt nach Möglichkeit weitere Dienstleistungen in sein Angebot auf.

Ideen oder Fragen zu den Einsatzbereichen nimmt die Leitung gerne auf: Telefon +41 44 255 34 24 oder freiwilligendienst@usz.ch

Einsatz und zeitlicher Umfang

– Das Engagement der Freiwilligen basiert auf einer schriftlichen Einsatzvereinbarung zwischen dem USZ und den Freiwilligen. – Freiwillige engagieren sich unentgeltlich und zeitlich befristet. Die

Einsätze erfolgen regelmässig: ca. vier bis sechs Stunden alle 14 Tage und/oder nach Absprache.

Eine Erweiterung des Auftrags ist nur in Absprache mit den verantwortlichen Personen (Gruppenleitung und Leitung) möglich.

Schweigepflicht

Wie die Mitarbeitenden des USZ unterstehen auch die Freiwilligen der Schweigepflicht. – Die Schweigepflicht bezieht sich auf alle Informationen über Personen (Patientinnen und Patienten, Angehörige, Mitarbeitende des USZ) mit ihren persönlichen Umständen, die die Freiwilligen im Laufe ihres

Einsatzes erhalten. – Die Schweigepflicht bleibt nach Abschluss der Freiwilligenarbeit im USZ unbefristet bestehen.

Einführung, Fortbildung, Erfahrungsaustausch

Für die Weiterentwicklung und die Optimierung des Freiwilligendienstes bietet das USZ für Freiwillige je nach Situation und Anforderung verschiedene Veranstaltungen und Teamsitzungen an. Diese Veranstaltungen sind ein integraler Bestandteil der Freiwilligenarbeit im USZ. – In den regelmässigen Teamsitzungen zwischen den Freiwilligen und den Mitarbeitenden des USZ werden die erworbenen Erfahrungen genutzt, erweitert und die Dienstleistungen optimiert. – Die Teilnahme an den Einführungskursen für Freiwillige ist obiligatorisch. Die Teilnahme an den regelmässigen Teamsitzungen ist verbindlich. – Die Teilnahme an den Fortbildungsveranstaltungen ist erwünscht.

Versicherung

Freiwillige sind während ihres Einsatzes gegen die Folgen von Betriebsunfällen und haftpflichtversichert.

Spesenentschädigung, Vergütungen, Vergünstigungen

Fahrspesen werden innerhalb des Kantons Zürich im ZVV-Netz auf Basis Halbtax entschädigt (USZ retour, bei Einsätzen, Fortbildungen, Teamsitzungen usw.) und einmal jährlich vergütet.

Die Verpflegungsentschädigung pro Einsatz beträgt CHF 8.00. Auch diese wird einmal jährlich entrichtet.

Zudem gelten die üblichen Personalvergütungen innerhalb und ausserhalb des USZ mit dem Sichtausweis.

Einsatzzeit- und Leistungserfassung

Freiwillige erfassen die Einsätze, die geleisteten Stunden und ihre Tätigkeiten auf einem persönlichen Einsatz- und Zeiterfassungsblatt. Daraus werden jährliche Statistiken pro Einsatzort erstellt.

Die Erfassung der jeweiligen Einsätze ist Voraussetzung für den Sozialzeitausweis, der den Freiwilligen auf Wunsch beim Austritt ausgestellt wird.

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