an alle Haushalte
182 / 07.20
Das Heimatmagazin aus Hauzenberg — mit Amtsblatt —
Langsam kommt die Musik zurück
Heuer auf der Wiese beim Klimapavillon
Besondere Zeiten erfordern besondere Maßnahmen. Daher wechseln wir heuer von der Seebühne zum Klimapavillon. Dort können die Kurkonzerte unter verbindlicher Berücksichtigung von Schutz- und Hygieneauflagen stattfinden. Dabei bitten wir schon im Vorfeld das Publikum um Unterstützung und Mithilfe. Die Besucherzahlen sind streng begrenzt und unterliegen einer Zugangskontrollpflicht, daher erhalten die Besucher Eintrittsbänder, die im Vorfeld jeweils wöchentlich, Montag und Dienstag im Rathaus, Tourist-Info und am Mittwoch vor dem Konzert auf der Festwiese kostenfrei ausgegeben werden.
Eintritt frei Einlass nur mit KuKo-Eintrittsband
15. Juli
Joe Mills, alias Josef Schmid, Country 22. Juli
Willy Bell & Charly Leitner, Folkrock 29. Juli
Panta Rhei, Leitung Lydia Proksch 05. August
No Name, Oldies & Schlager 12. August
Geben wir der Musik eine Chance! Wir nehmen Rücksicht und halten uns an die Maskenpflicht, solange wir nicht auf dem Platz sind. Wir haben Verständnis dafür, dass es aufgrund der Einschränkungen der Kontaktmöglichkeiten keine Bewirtung geben kann. Um sicher dabei sein zu können, besorgen wir uns jede Woche das KuKo-Eintrittsband. Wir halten uns an die Anweisungen der Platzeinweiser. So können alle Konzerte wie geplant stattfinden, wir die Musik genießen und dabei auch gesund bleiben!
Oldie Express, Hits aus vier Jahrzehnten 19. August
His Name is Sandusky,
Bodenständiger Alternativ-Rock
26. August
Ois leiwand, Austro- und Bayern-Pop
Beginn jeweils 18.00 Uhr
Veranstalter: Stadt Hauzenberg | www.hauzenberg.de
Das Märchen von guten und bösen
Wissensammlern „Es war einmal…“ so beginnen viele unserer Märchen und Geschichten aus vergangenen Zeiten. „Es war einmal…“ könnte auch über diesem Editorial stehen, denn – heute kaum noch vorstellbar – war es vor noch nicht all zu langer Zeit durchaus üblich, alles Wissen der Menschen über Wissenschaft, Technik und Kultur zu sammeln, zu ordnen und in Büchern abzudrucken und zu veröffentlichen. So hatte jeder Mensch Zugang zu den fundamentalsten Wissensschätzen unser Zivilisation und Kultur und wer etwas auf sich hielt, hatte zumindest alle 24 Grundbände der „Großen Brockhaus Enzyklopädie“ im Wohnzimmerregal stehen. Gedruckt auf geschmeidigen Papier, eingebunden in edlen Materialien wie Leinen und Leder, der Bandrücken im schimmernden Kopfgoldschitt – ein wahres Meisterwerk an Wertigkeit, Sinnlichkeit und Haptik und immer Objekt der Begierde für alle bibliophilen Menschen. Die 21. und letzte Auflage das gedruckte Nachschlagewerks hatte mit den sechs Ergänzungsbänden einen Gesamtumfang von 24.500 Seiten mit rund 300.000 Stichwörtern und 40.000 Bildern. Dem Verlag zufolge wogen die Bände zusammen 70 Kilogramm und nahmen 1,70 Regalmeter ein. Daran gearbeitet hatten 70 Fach-, Bild- und Schlussredakteure der Redaktion in Leipzig sowie tausend weitere freie Autoren. Verkauft wurde die in rot-schwarzem Halbledereinband gebundene Standardausgabe (es gab auch zahlreiche Sonderausgaben in limitierter Auflage) bei Komplettabnahme für 2.820 Euro. „Es war einmal…“ Schon bald nach dem Verkaufsstart dieser 21. Auflage wurde deutlich, dass dies wohl die letzte gedruckte Version des berühmten Nachschlagewerkes sein würde, und nach 200 Jahren Buchgeschichte wird 2014 der Verkauf dann auch endgültig eingestellt. Schon im Februar 2008
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Editorial von Manfred Sommer
hatte der Verlag resümiert: „Die Zeit, in der man sich eine hervorragende Enzyklopädie von anderthalb Meter Umfang ins Regal stellt, um sich dort herauszusuchen, was man wissen will, scheint vorbei zu sein“. Digitale Medien, allen voran die kostenlosen Online-Enzyklopedie „Wikipedia“ als durchaus löbliche Plattform, übernehmen die Information und Wissensvermittlung der Menschen. Auch wir, auch ich bei dieser Recherche zum „Brockhaus“, bedienen uns dieser Internetangebote. Sie sind leicht zugänglich, jederzeit verfügbar und schnell aufrufbar. Niemand möchte und könnte heute auf diese Unmittelbarkeit und scheinbar grenzenlosen Datenquellen verzichten. Aber sie tragen in sich eine Gefahr – sie verschweigen Interessensabsichten und suggerieren Allwissenheit. Da musst Du nur „Google“ fragen, scheint heute beinahe schon Standardantwort auf die noch so dümmste und einfache Frage zu sein. „Google“ weiß alles und eine Auseinandersetzung mit dem Thema, eine Reflexion, erscheint ob dieser Allwissenheit als reine Zeitverschwendung. Es ist erschreckend, was Menschen so alles glauben (wollen) oder wissen, nur, weil sie es im Internet gelesen haben oder vorgeben, es dort gelesen zu haben. „Internet“ ist die neue Wissens-Gottheit die scheinbar jede „Fake-News“ heiligt und zur Wahrheit verklärt. Wenn wir nicht kritisch und vorsichtig mit diesem digitalen Wissen- und Meinungsmedium umgehen, dann könnte ein Märchen, eine Geschichte in der Zukunft, leider so beginnen: „Es war einmal…“ eine Zeit, da glaubten die Menschen alles was sie im Internet gelesen haben und sie konnten nicht mehr unterscheiden, was Wahrheit oder was Lüge war... Bleiben Sie kritisch – und in diesen CoronaZeiten vor allem auch gesund!
Impressum »ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH Posthalterweg 7 • 94051 Hauzenberg Telefon (0 85 86) 97 94 23 Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de redaktion / inhalt für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de) amtsblatt Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de) text, fotos und illustration Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben) Titelbild Sabine Bartl, Hauzenberg anzeigen Michaela Bauer Telefon (0 85 91) 93 90 95 anzeigen@ui-hauzenberg.de grafische gestaltung Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck PASSAVIA, Passau www.passavia.de auflage 6.000 Stück verteilung Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 4. August 2020 anzeigenannahmeschluss 24. Juli 2020
Übrigens: Neben der bekannten und kostenlosen Wikipedia-Enzyklopädie sind seit 2018 die Online-Nachschlagewerke von Brockhaus auch für Privatpersonen als Abo erhältlich (www. brockhaus.de/info/privat/kostenlostesten/)
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ied Martin Unfr
In den letzten zwei Ausgaben unserer Heimatzeitung haben viele unserer Leser Wandern auf den vorgestellten Hausrunden für sich wieder entdeckt. Wandern da, wo man wohnt, direkt ab unseren Haustüren, ohne lange Anreisen, ohne aufwendige Routenplanung. Wir finden, das ist eine wirklich Schöne Heimat Seite.
Angelika Schöps
Daniel Anetzberger
Martin
Baue
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Frank Lütke
Wolfgang Kinninger
Martin Unfried
Hausrunden
Hier geht's zu den Hausrunden
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Schöne Heimat Seite
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Unterwegs auf den Hausrunden
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Adelheid Werner
Simone Kaspar
Frank LĂźtke
Gerhard Drexler
Raimund Mitterbauer
Wolfgang Kinninger
Michael Krieg
Nadja
Maurit
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150 Euro Gutschein für die neuen Wanderschuhe
Hauzenberger Hausrunden
Fleißig mitgemacht und Glück gehabt Viele schöne Fotos von den Hausrunden haben uns erreicht. Wir freuen uns über die zahlreichen Einsendungen, dafür ein großes Dankeschön. Eine bunte Auswahl der Fotos finden Sie auf der „Schöne Heimat Seite“ in dieser ui - Ausgabe. Unter allen Teilnehmern wurde am 22. Juni der Gewinner/ die Gewinnerin von Bürgermeisterin Donaubauer aus den vorbereiteten Losen gezogen: Die Siegerin heißt Lena Fenzl aus Rackling (gebürtige Weiherreutherin) Den Gutschein im Wert von 150 Euro hat sie sich im Rathaus abgeholt und den kann sie in einem der drei Hauzenberger Schuhgeschäfte einlösen.
Wir gratulieren ganz herzlich! Alle, die mitgemacht haben erhalten in den nächsten Tagen wie versprochen per Post eine kleine Aufmerksamkeit als Dankeschön für die schönen Bilder zugesandt.
Ihr Tourismusbüro der Stadt Hauzenberg
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Fotowettbewerb Hausrunden
Text: Andreas Windpassinger, Fotos: Adrian Allmannsberger und Tobias Meisinger
in die
Wildnis
Ein „Gipfel-Hopping“ der besonderen Art. Adrian Allmannsberger und Tobias Meisinger haben mit 17 Kilo Gepäck auf dem Rücken einen Drei-Tages-Marsch im Nationalpark-Gebiet von Bayerisch Eisenstein über die drei Bayerwald-Berge Falkenstein (1.315 m), Rachel (1.452 m) und Lusen (1.373 m) nach Mauth gemacht. Die zwei Hauzenberger legten bei ihrer „Trekking-Tour“ laut Strava-App 68 Kilometer und 2300 Höhenmeter zurück. Die Goldsteig-Nordroute (Hinweis: die Südroute geht über die Täler, nicht über die Gipfel) hat den beiden die Faszination für den Bayerischen Wald geweckt, und die Augen geöffnet: wahre Naturschönheiten schlummern vor der Haustüre.
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Natur & Freizeit
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Adrian Allmannsberger (26) ist gelernter Fachinformatiker für Systemintegration und arbeitet als IT-Systemadministrator bei Graphit Kropfmühl. Sein Cousin Tobias Meisinger (26) ist Bauleiter bei Wundsam. Als die Corona-Pandemie aufschlug, hat das Gespann öfters mal zu den Wanderschuhen gegriffen. Irgendwann war dann die Idee geboren, mit einer längeren Tour die Gipfel des Bayerischen Wald „im Block“ mitzunehmen und auf dem Goldsteig zu wandern. Tobias hat im letzten Jahr schon die erste Etappe gemeistert und ist alleine von Schönbuchen nach Bayerisch Eisenstein marschiert, er legte dabei 46 Kilometer zurück. Er konnte seinen Cousin schnell dazu motivieren, mal das Gebiet intensiver zu erkunden, das man vor der Nase hat. Der Vorteil der Wildnis-Tour: Man ist nicht an feste Routen gebunden, man muss nicht zu einem speziellen Zeitpunkt im Hotel einchecken, man ist frei und selbstbestimmt, und man taucht so richtig in die Ruhe der Natur ein, „Waldbaden“ quasi. Auch wenn die Wanderung alles andere als ein leichter Spaziergang gewesen ist. „Mein Körper hat mir schon meine Grenzen aufgezeigt, mir tat alles weh, und ich habe auch gejammert, aber ich habe es trotzdem durchgezogen. Am Ende war es eine reine Kopfsache“, erzählt Adrian. Sein Wegbegleiter Tobias bringt’s auf den Punkt: Aufhören und aufgeben hätte auch keinen Sinn gemacht. Denn wenn einer zurückgegangen wäre, bis zur nächsten Stelle, wo man sich hätte abholen lassen können, dann wäre das ohnehin die Distanz zum nächsten Tagesziel gewe-
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sen. „Augen zu und durch, es hat ja im Prinzip keine Alternative gegeben“, so Tobias. Die Cousins haben Hochmoore und Schachten gesehen, sind auf Holzstegen entlanggegangen, haben die Füße im Bachl baumeln lassen, sind am Rachelsee und an Lichtungen vorbeigekommen und hatten die Bäume, zum Teil reinster Buchenwald, als ihre ständigen Wegbegleiter. Das Duo hielt sich bei Laune, schwieg sich aber auch mal an, lies den Wald einfach mal reden. Und so schweißtreibend ihr Unterfangen über Stock und Stein, Wurzeln und umgefallene Bäume auch war, es gab Lichtblicke: das Gipfelbier auf den Hütten und Schutzhäusern. Und unterwegs der Flachmann, gefüllt mit Rum. „Da haben wir uns vom Baum die Fichtennadeln geschnappt und uns Tee mit Rum im Edelstahlbecher gemacht“, berichtet Adrian. Und Tobias ergänzt, dass man sich schon mal mit Fünf-Minuten-Terrinen, kalorienreiche Nudeln mit Rahmsoße, Eiweißriegeln, Dextro Energie und Nüssen über Wasser halten kann. Apropos Wasser: Kamen die beiden an einer Quelle vorbei, haben sie ihre 3-Liter-Trinkblasen aufgefüllt, die in ihren Rucksäcken integriert waren. Was so eine Freizeitbeschäftigung ausmacht, ist schnell gesagt: man ist den ganzen Tag in Bewegung. „Und weil ich das als Schreibtischtäter einfach nicht gewöhnt bin, hat sich auch mein ganzer Körper rebellisch zu Wort gemeldet“, blickt Adrian zurück. Er hat aber die Zähne zusammengebissen, und sich mit 600er Ibu beholfen. „Zwei Blasen hatte ich auch, aber die spürst du irgendwann nicht mehr, weil die Knie- und Leistenschmerzen größer sind“, sagt er mit einem Schmunzeln.
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Mensch & Natur
Der Goldsteig: Wandern in Ostbayern & Böhmen Mit 660 Kilometern ist der Goldsteig der längste zertifizierte Qualitätswanderweg Deutschlands. Dazu kommen rund 840 km Runden, Alternativen und Zuwege in Ostbayern und Böhmen. Über verschiedene Trassen zieht sich der Goldsteig durch den Oberpfälzer Wald, den Bayerischen Wald und Böhmen. Im Oberpfälzer Wald beginnt der Goldsteig in Marktredwitz und führt bis Neunburg vorm Wald. Kurz nach Thanstein gabelt er sich in die beiden Wegevarianten: Die Nord- und die Südroute. Beide Routen führen durch den Bayerischen Wald zum Zielort Passau. Der Name Goldsteig steht für die Verbindung von Historie, schöner Landschaft, Wandergenuss und qualitätsvollen Produkten der bayerischen Heimat. Im Mittelalter führte die Goldene Straße als bedeutender Handelsweg von Nürnberg nach Prag. Die Goldenen Steige waren Salzsäumerpfade, auf denen das „weiße Gold“ von der Donau nach Böhmen transportiert wurde. Hier finden Sie einen schönen Überblick und viele Informationen über den Goldsteig: www.goldsteig-wandern.de
Mit dieser Goldsteig-Grenzerfahrung („Mehr wäre nicht mehr gegangen!“) ist er auf den Geschmack gekommen. Denn im Herbst schon steht bei den Wanderburschen die restliche Goldsteig-Etappe auf dem „To-Do-Zettel“: von Mauth über Dreisessel bis Breitenberg. Adrian und Tobias schütteln heute den Kopf darüber, dass sie für Erlebnisse, Ausflüge und Urlaube immer so weit weg gefahren, teils um die halbe Welt geflogen sind. „Zuhause ist es am schönsten, nur man merkt es nicht“, sagen sie unisono. Jetzt wissen sie es, und wandern in der Wildnis weiter.
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Goldsteig-Wanderung
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DIC MOBY
Der ökologische Fußabdruck von Brillen – jetzt neu bei frame Optik in Waldkirchen
Fotos: Dick Moby, Amsterdam
Der Rede wert! Die Inhaberinnen Isabel Obermüller und Anja Spatar von frame Optik in Waldkirchen sind immer auf der Suche nach innovativen BrillenHerstellern, die sie begeistern – und genau auf so eine herausragende Marke sind sie jetzt wieder gestoßen: DICK MOBY!
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Dienstleistung & Gewerbe
CK Y
Das niederländische Brillen-Label Dick Moby überzeugt mit seinem nachhaltigen Konzept: Ökologisch hergestellte (Sonnen)Brillen aus Bio-Acetat, verpackt in wunderschönen Etuis aus recyceltem Leder, ausgestattet mit hochwertigen Zeiss-Brillengläsern und mit italienischer Handwerkskunst verpackt in Umweltpappe. Perfekt, oder?
Die Label-Gründer Tim Holland und Robbert Wefers Bettink sind zwei begeisterte Surfer, die etwas gegen die Plastikverschmutzung der Meere tun wollen. 10 % Ihres Gewinns spenden sie daher an die Surfrider Foundation, die sich dem Schutz der Meere und Küsten verschrieben hat. Dick Moby Brillen sind aus Bio-Acetat, das aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt wird. Es wird in Italien gepresst und anschließend in Form gefräst. Die Brillen sind mit zertifizierten, entspiegelten und kratzfesten ZeissGläsern ausgestattet.
Die Etuis sind aus wiederverwendetem Leder und die Microfaserputztücher aus recycelten Plastikflaschen hergestellt. Verpackt sind die hochwertigen Brillen in Boxen aus recyceltem Karton. Ein von vorne bis hinten durchdachtes Konzept, das überzeugt und begeistert. Und das Design ist obendrauf sehr cool!
Wussten Sie, dass biologisch abbaubares Acetat 0 % chemische Weichmacher enthält, während normales Acetat bis zu 25 % enthält? Und dass die Herstellung eines Gestells aus recyceltem Edelstahl 98 % weniger Energie verbraucht als die eines Titan-Gestells? Bestaunen, anfassen und anprobieren! Nutzen Sie die Möglichkeit bei frame Optik.
Am 11. Juli, ab 9 Uhr werden alle Modelle von DICK MOBY im Laden von frame Optik präsentiert. Die nachhaltig produzierten Brillenmodelle werden durch die handgemachten Nahrungsmittel vom Broinhof aus Wildenranna ergänzt. Ein Besuch lohnt sich also doppelt! frame Optik Büchl 30 94065 Waldkirchen frame-optik.de ui |
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Hauptstadt von Tibet Probe, Stichprobe
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„Die Bienen summen in der Luft, erfüllen sie mit Honigduft…“ Teil 2
Die Abenteuer
und Entdeckungen des
Maxi Scher
Gezeichnet: Albert Lehner | Erzählt: Manfred Sommer
Im Bienenstock Es war eine harte und lange Zeit - um genau zu sein: Es waren drei Wochen, fünf Tage, sieben Stunden und fünfzehn Minuten, seit denen Maxi ungeduldig auf ein Wiedersehen mit der Bienenkönigin Sissi von Rittersporn gewartet hat. Jeden Tag ist er am Bienenhaus vorbei gekommen, um am Ende des Tages traurig die Zeit zu zählen, die seit der ersten Begegnung mit der freundlichen Königin vergangen ist. Aber heute, heute nach drei Wochen, fünf Tagen, sieben Stunden und fünfzehn Minuten hat das Warten ein Ende. „Hallo Maxi, schön Dich zu sehnen!“ Sissi von Rittersporn lächelt in ihrer gewohnt freundlichen, aber bestimmenden Art, Maxi an. „Hast Du heute ein wenig Zeit, dann zeige ich Dir mein Bienenreich?“. Maxis Herzschlag verdoppelt sich. Natürlich habe ich Zeit denkt Maxi, immerhin warte ich ja schon seit … naja ihr wißt ja ... auf diesen Augenblick. „Ähm…“, Maxi räuspert sich um dann ganz cool ein „ich denke das kann ich einrichten“ anzufügen. „Schön, dann komm mit“ ruft Sissi von Rittersporn und fliegt Richtung Bienenhaus davon. Jetzt nur
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keine Zeit mehr verlieren schießt es Maxi durch den Kopf und er rennt so schnell es mit seinen kurzen Maulwurfbeinchen nur geht, der Königin hinterher.
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Kinderseite
Am Bienenhaus angekommen werden die beiden von den Wächterbienen angehalten. „Halt! – Parole!“ „Das geht schon in Ordnung, der gehört zu mir“ beruhigt Sissi von Rittersporn die aufmerksamen Wächterinnen und, zu Maxi gewandt „schau' Maxi das ist mein Königreich – ein Volk, eine Kolonie, von 40.000 bis zu 80.000 Bienen“. Maxi ist sprachlos von dem Gewurle im Bienenstock… „was ist denn das hier für ein Chaos?“ „Nein, nein, Maxi, das ist kein Durcheinander. Wir sind ein sehr soziales Volk – bei uns arbeiten alle fleißig zusammen, jede Biene hat ihre Aufgabe. Es gibt Arbeiterinnen, männliche Tiere – die Drohnen – und mich, die einzige Königin. Was die Arbeiterinnen tun müssen, hängt von ihrem Alter ab. Ich stell dir mal die Berufe unserer Arbeiterinnen vor: Gleich nach dem Schlüpfen bis zum vierten Lebenstag sind die Putzbienen dafür verantwortlich die Waben und den Bienenstock sauber zu halten. Wenn die Arbeiterinnen fünf bis elf Tage alt sind, sind ihre Fruchtsaft-Drüsen aktiv, verarbeiten den Nektar der Sammlerinnen und versorgen als Ammenbienen unseren Nachwuchs. Danach geht es zum Bautrupp. Ab den 14. Lebenstag sind die Wachsdrüsen ausgebildet und die Baubienen bauen die Waben und verdeckeln die Brut. Die Kolleginnen von der Eingangswache hast du ja schon kennengelernt. Vom 19. bis zum 21. Lebenstag ist Wehrdienst am Eingang zum Bienenstock. Die Wachbienen sorgen dafür, dass keine fremden Insekten oder Feinde in den Bienenstock eindringen können. Erst ab dem 22. Lebenstag beginnt
– bis zum Lebensende – für maximal 3 Wochen der Flugalltag der Bienen. Als Flugbienen (Kundschafterinnen und Sammlerinnen) fliegen die Arbeiterinnen schließlich zu den Bienenweiden und sammeln Pollen, Nektar und Wasser. Kommt eine Biene mit dem in ihrem Honigmagen gespeicherten Nektar vom Sammeln zurück, übergibt sie den Inhalt der Ammebiene zur Weiterverarbeitung. So entsteht der Honig der uns – mit Wachsdeckeln verschlossen – als Nahrunsspeicher für den Winter dient". Maxi, als klassischer Tierwelt-Einzelgänger, ist überwältigt. „Und was machen die Drohnen?“ „Maxi, das ist eine sehr persönliche Frage“ Sissi von Rittersporn lächelt und fügt hinzu „das fällt in meinen Aufgabenbereich. Ich bin für den Nachwuchs verantwortlich. Damit die Eier befruchtet werden, macht die Königin einmal in in ihrem Leben einen Hochzeitsflug mit den Männern mehrerer Völker…“. So genau wollte das Maxi nun doch nicht wissen und weil er von dem Gesumme im Bienenstock langsam Kopfsausen bekam und zudem von dem süßen Honigduft, der hier überall in der Luft lag, schon mächtig Hunger verspürte, fügte er einem erstaunten „Aha!“ gleich noch ein „ich muss dann mal wieder nach Hause“ hinzu. Mit einem „Ja, dann komm bald wieder Maxi“ verabschiedet Sissi von Rittersporn ihren Besucher, begleitete ihn noch zur Eingangswache, damit er unbehelligt den Bienenstock verlassen kann und winkt unserem Freund noch so lange nach, bis er hinter seinem Maulwurfhügel verschwindet.
Nachwuchs im Bienenstaat (aus SWR-Kindernetz.de) Eine Bienenkönigin kann bis zu 2.000 Eier pro Tag legen – in ihrem ganzen Leben sind das etwa zwei Millionen. Sie entscheidet auch, ob ein Ei mit den in ihrem Körper gespeicherten Spermien befruchtet wird oder nicht: Aus befruchteten Eiern können sich Königinnen oder Arbeiterinnen entwickeln – das hängt davon ab, womit die Larven gefüttert werden. Aus den unbefruchteten Eiern entstehen die Drohnen. Eier, aus denen Königinnen entstehen sollen, werden in spezielle, große Zellen gelegt und mit dem so genannten „Gelée royale“ ausgefüllt, einem von den Arbeiterinnen in einer Drüse pro-
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duzierten Stoff. Soll aus dem Ei eine Arbeiterin
Zellen gelegt. Sie bekommen nur in den ersten Tagen „Gelée royale“. Königinnen entwickeln sich in 16 Tagen, Arbeiterinnen in 21 und Drohnen in 24 Tagen. Schlüpfen eine oder mehrere Königinnen, verlässt die alte Königin mit etwa der Hälfte der Bienen den Stock und gründet ein neues Volk. Die neu geschlüpften Königinnen fliegen aus dem Stock und werden im Freien von den Drohnen begattet. Dies findet nur einmal im Leben einer Bienenkönigin statt. Deshalb paart sie sich auch mit mehreren Drohnen und bewahrt den Samenvorrat in ihrem Körper auf. Anschließend kehrt die Königin in den Stock zurück, tötet die übrigen jungen Königinnen und ist nun die neue
schlüpfen, wird das Ei in die normalen, kleinen
Herrscherin des Bienenvolkes.
Maxi Scher
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der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg
Amtsblatt
Das
Jahrgang 47.06 07. Juli 2020
72 Standesamt
Amtliche Bekanntmachungen
74 Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung
in Zeiten der Corona-Pandemie
74 Änderung des Bebauungsplans „MD Schröck II“ mit Deckblatt Nr. 3 75 Aufstellung des Bebauungsplans „WA Haag - Kirchhofweg“ 76 Änderung des Bebauungsplans „Raßreuth-Steinäcker III“
mit Deckblatt Nr. 3
76 Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Anetzbergerhof 77 Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Krinning 78 Planfeststellung für den Ausbau der Staatsstraße 2320
nördlich Untergriesbach (Leizesberg)
79 Antragsfristen für Sitzungen Informationen aus dem Sitzungsdienst 80 Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung vom 25.05.2020 80 Schulverband Hauzenberg, Sitzung vom 10.06.2020 81 Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung vom 15.06.2020 81 Bauausschuss, Sitzung vom 16.06.2020
Informationen 82 Rathaus Hauzenberg – Informationen zu Öffnungszeiten 82 Umsatzsteuer 2020 83 Neue Standesbeamte im Rathaus 84 Jagdgenossenschaften Raßberg, Raßreuth und Windpassing 84 Musikschule im Landkreis Passau 85 Nachbarschaftshilfe Hauzenberg 85 vhs-Kurse Juli
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Adressen & Öffnungszeiten
Geburten
09.05.2020
10.05.2020
17.05.2020
17.05.2020
Lena Schopper Sabrina und Michael Schopper Tiessenhäusl 52 C, Hauzenberg
Quirin Lenz Stefanie und Michael Lenz Kaltrum 48, Hauzenberg
Hannes Rosenberger Rosa und Matthias Rosenberger Wegscheider Straße 7, Hauzenberg
Sophia Katharina Hirz Maria und Franz-Josef Hirz Marktplatz 16, Hauzenberg
18.05.2020
19.05.2020
21.05.2020
22.05.2020
Jule Heidi Falkner Christina und Manuel Falkner Röhrenwiesen 32, Hauzenberg
Marie Kronawitter Anna und Stephan Kronawitter Eckmühlstraße 23, Hauzenberg
Toni Gerhard Schauberger Lisa Schauberger und Manuel Kohl Kornweg 9, Hauzenberg
Theo Hermann Löffler Corinna und Hermann Löffler Zum Klättling 4, Hauzenberg
27.05.2020
29.05.2020
07.06.2020
07.06.2020
Lija Jara Nader Sabrina Nader und Tobias Tahedl Fritz-Weidinger-Straße 16, Hauzenberg
Madleen Schwarz Jasmin und Daniel Schwarz Pisling 19, Hauzenberg
Laura Sexlinger Theresa und Fabian Sexlinger Hemerau 44, Hauzenberg
Hannah Obermüller Julia und Thomas Obermüller Kusserstraße 29, Hauzenberg
08.06.2020
Helena Krinninger Stefanie und Maximilian Krinninger Thyrnauer Straße 12, Hauzenberg
hinweis Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062.
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Bund fürs Leben
06.06.2020
06.06.2020
06.06.2020
12.06.2020
Natalie Weidinger und Josef Peschl Bayerwaldstraße 41, Hauzenberg
Julia Anetzberger Wehrberg 46, Hauzenberg und Florian Neuhuber Bauerngasse 21, Hauzenberg
Michaela Wedlich und Tobias Schmid Hemerau 49, Hauzenberg
Kerstin Krinninger und Christian Eder Grundwiesenweg 14, Hauzenberg
17.05.2020
22.05.2020
23.05.2020
26.05.2020
Josef Lang Ringstraße 12, Hauzenberg 86 Jahre
Rudolf Gruber Freudensee 11, Hauzenberg 61 Jahre
Erwin Schmid Furtstraße 38, Hauzenberg 75 Jahre
Anna Fesl Mühlenweg 31, Hauzenberg 90 Jahre
27.05.2020
31.05.2020
06.06.2020
06.06.2020
Paulina Deiner Wagnerstraße 7, Hauzenberg 81 Jahre
Walter Philipp Hemerau 62, Hauzenberg 71 Jahre
Theresia Penz Seestraße 5, Hauzenberg 89 Jahre
Liselotte Wallner Kusserstraße 14, Hauzenberg 88 Jahre
08.06.2020
13.06.2020
14.06.2020
Paula Resch Kusserstraße 14, Hauzenberg 85 Jahre
Gertraud Ranzinger Kusserstraße 14, Hauzenberg 77 Jahre
Otto Reichhart Kusserstraße 14, Hauzenberg 85 Jahre
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47.06 Standesamt
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Bekanntmachungen Öffentlichkeitsbeteiligung in der Bauleitplanung in Zeiten der Corona-Pandemie Die Öffentlichkeitsbeteiligung im Zuge der Bauleitplanung erfolgt bei der Stadt Hauzenberg über Bekanntmachungen im Amtsblatt. Betroffen sind hier die Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen sowie der Erlass und die Änderung von Ortsabrundungs- und Außenbereichssatzungen. Entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches sind während der Öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Verfahrensunterlagen öffentlich im Rathaus auszulegen und auch über das Internet bereitzustellen. Die Auslegung erfolgt bei der Stadt Hauzenberg zur Einsichtnahme im Bauamt des Rathauses und im Internet über die eigene Homepage in der Rubrik „Planen & Bauen & Wohnen“ im Bereich „Bauleitplanung“. Auf Grund der Corona-Pandemie bestehen Zugangsbeschränkungen im Rathaus der Stadt Hauzenberg. Eine Einsichtnahme während der Auslegungsfristen besteht aber auch während der Zugangsbeschränkungen, jedoch sind die Hygienevorgaben zu beachten. Derzeit ist die Zugangstüre zum Rathaus verschlossen. Soweit Bedarf für eine persönliche Einsichtnahme mit Erläuterung besteht, ist dies nach vorherigen Terminvereinbarung während der bekannten Zeiten im Rathaus jederzeit möglich.
Die persönliche Vorsprache sollte auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Daher die Bitte, vorrangig die digitalen Medien zu nutzen. Telefonische Auskünfte sind selbstverständlich möglich. Ansprechpartner sind: Alois Stockinger, Bauamtsleiter: Tel. 08586/3051 alois.stockinger@hauzenberg.de Stephanie Stemplinger Tel. 08586/3053 stephanie.stemplinger@hauzenberg.de Zentrale Bauamt Tel. 08586/3050 bauamt@hauzenberg.de Stadt Hauzenberg, 15.05.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des Bebauungsplans „MD Schröck II“ mit Deckblatt Nr. 3 Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Der Stadtrat hatte am 03.02.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „MD Schröck II“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 3. Nach Durchführung einer erneuten Bürger- und Fachstellenbeteiligung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 16.06.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB das Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan „MD Schröck II“ als Satzung.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Änderung des Bebauungsplans in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung. Das Deckblatt zum Bebauungsplan einschl. Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und
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47.06 Amtliche Bekanntmachungen
von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. STADT HAUZENBERG, 22.06.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Aufstellung des Bebauungsplans „WA Haag Kirchhofweg“ Satzungsbeschluss und Inkrafttreten
Der Stadtrat hatte am 07.11.2016 beschlossen, zur Ausweisung eines Wohnbaugebietes in Haag den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 105 ist mit Bekanntmachung der Genehmigung am 29.04.2019 in Kraft getreten. Nach Durchführung einer erneuten Bürger- und Fachstellenbeteiligung und Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen beschloss der Bauausschuss in der Sitzung vom 16.06.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan „WA Haag-Kirchhofweg“ als Satzung. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist der Satzungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen. Mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Die Bekanntmachung tritt an die Stelle der sonst für Satzungen vorgeschriebenen Veröffentlichung.
Der Bebauungsplan einschl. Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung berücksichtigt wurden, liegt ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus. Dies gilt auch für Vorschriften, auf die im Bebauungsplan verwiesen wird, die aber nicht allgemein zugänglich sind. Auf Wunsch wird Auskunft zur Planung gegeben. Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach 1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrensund Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans, 3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und 4. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans
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schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird. STADT HAUZENBERG, 22.06.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Änderung des Bebauungsplanes „Rassreuth-Steinäcker III“ mit Deckblatt Nr. 3; hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 15.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Raßreuth-Steinäcker III“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 3. Der Änderungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen. Geltungsbereich:
Der beigefügte Lageplan mit Kennzeichnung des geplanten Änderungsbereiches kann im Rathaus der Stadt Hauzenberg Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Zimmer 1.12, während der Öffnungszeiten eingesehen werden.
Plan des Verfahrensgebietes:
Verfahrensart:
Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 13 BauGB geändert. Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt mit gesonderter Bekanntmachung. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:
Die Änderung betrifft den nordwestlichen Teil des Geltungsbereiches hinsichtlich Festsetzungen zu den bebaubaren Flächen sowie einzelnen Festsetzungen zu Gebäuden. Stadt Hauzenberg, 23.06.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Anetzbergerhof Erneute Beteiligung nach §13 i.V.m. §4a Abs. 3 BauGB
Der Stadtrat hat am 02.12.2019 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung Anetzbergerhof zu erweitern.
Nach Durchführung der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange führte der Bauausschuss am 18.05.2020 die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen durch und beschloss die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Mit der Änderung soll weiteres Baurecht für ein Wohnhaus auf dem Grundstück Flurnummer 1709/11 der Gemarkung Raßberg am nördlichen Ortsausgang von Anetzbergerhof geschaffen werden. Mit der Anpassung der Planung werden einzelne textliche Anpassungen vorgenommen. In Anwendung des § 4a Abs. 3 BauGB wurde die Frist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB verkürzt. Einwendungen, Anregungen und Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen möglich. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Während dieser Zeit der Auslegung
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47.06 Amtliche Bekanntmachungen
können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Der Entwurf der Ortsabrundungssatzung liegt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ab 15.07.2020 bis einschl. 29.07.2020 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 07.07.2020 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Auf die besonderen Zugangsvoraussetzungen während der Corona-Pandemie wird hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich und während der Öffnungszeiten auch zur Niederschrift geltend gemacht werden. Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist nach § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Homepage der Stadt Hauzenberg
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. STADT HAUZENBERG, 23.06.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Erweiterung der Ortsabrundungssatzung Krinning – 2. Änderung Erneute Beteiligung nach §13 i.V.m. §4a Abs. 3 BauGB
„www.hauzenberg.de/bauleitplanung“ in der Rubrik „Planen & Bauen & Wohnen / Bauleitplanung“
zur Einsichtnahme bereitgestellt. Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor: —— landwirtschaftlichen Emissionen Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Erweiterung der Ortsabrundungssatzung nicht von Bedeutung ist.
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Der Stadtrat hat am 12.11.2019 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung Krinning zu erweitern.
47.06 Amtliche Bekanntmachungen
Nach Durchführung der Öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange führte der Bauausschuss am 16.06.2020 die Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen durch und beschloss die erneute Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB. Die Ortsabrundungssatzung soll im Nordwesten erweitert werden. Dadurch wird Baurecht für zwei Baugrundstücke auf der Flurnummer 1305/1 und auf einer Teilfläche der Flurnummer 1305, jeweils Gemarkung Oberneureuth, geschaffen. Mit der Anpassung der Planung werden einzelne textliche Anpassungen vorgenommen, im Besonderen jedoch die Verschiebung der Stichstraße nach Westen. In Anwendung des § 4a Abs. 3 BauGB wurde die Frist nach § 3 Abs. 2 Satz 3 BauGB verkürzt. Einwendungen, Anregungen und Stellungnahmen sind gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen möglich. Die Grundzüge der Planung sind nicht berührt. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Der Entwurf der Ortsabrundungssatzung liegt gemäß § 4a Abs. 3 BauGB ab 15.07.2020 bis einschl. 29.07.2020 im
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Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 07.07.2020 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Auf die besonderen Zugangsvoraussetzungen während der Corona-Pandemie wird hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich und während der Öffnungszeiten auch zur Niederschrift geltend gemacht werden. Ergänzend werden die Verfahrensunterlagen während der Auslegungsfrist nach § 4a Abs. 4 BauGB auch auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de/bauleitplanung“ in der Rubrik „Planen & Bauen & Wohnen / Bauleitplanung“
zur Einsichtnahme bereitgestellt. Folgende umweltrelevanten Informationen liegen vor: —— Nähe zu landwirtschaftlich genutzten Flächen/Betrieben —— Landwirtschaftliche Emissionen —— Oberflächenentwässerung Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Erweiterung der Ortsabrundungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Erweiterung der Ortsabrundungssatzung nicht von Bedeutung ist. Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. STADT HAUZENBERG, 23.06.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
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Planfeststellung nach Art. 36 ff. BayStrWG i.V.m. Art. 72 ff. BayVwVfG St 2320 Hauzenberg (St 2132) Untergriesbach (B388); Planfeststellung für den Ausbau der Staatsstraße 2320 nördlich Untergriesbach (Leizesberg) von Abschnitt 140, Station 3,200 bis Station 1,488 im Gebiet des Marktes Untergriesbach (Landkreis Passau) mit Ausgleichsflächen in der Gemeinde Jandelsbrunn und in der Stadt Hauzenberg Die Planfeststellung wurde beantragt vom Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Passau
Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Maßnahmen werden Grundstücke in den Gemarkungen Schaibing, Jandelsbrunn, Jahrdorf beansprucht. Der Plan enthält auch Widmungen, Umstufungen und Einziehungen und wasserrechtliche Erlaubnisanträge. Der Plan vom 29.11.2019 – bestehend aus Zeichnungen und Erläuterungen – liegt zur allgemeinen Einsicht aus bei (Anschrift mit Zimmernummer) Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Bauamt 1. OG, Zi-Nr. 1.12 in der Zeit (vom – bis) 08.07.2020 – 07.08.2020 während der Dienststunden (von – bis) Montag - Freitag: 08.00 Uhr – 12.00 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Corona-Hinweise am Ende der Bekanntmachung beachten! Zudem werden die Planunterlagen im Internet unter www.regierung.niederbayern.bayern.de unter den Rubriken „Planung und Bau“, „Planfeststellung, Straßenrecht, Baurecht“, „Planfeststellung, Straßen und Bahnen“, „Neue Planfeststellungsverfahren“ veröffentlicht; maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (Art. 27 a Abs. 1 BayVwVfG). 1. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann Einwendungen gegen den Plan bis
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spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, das ist bis zum 21.08.2020 schriftlich oder zur Niederschrift bei (Anschrift mit Zimmernummer) der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg oder bei der Regierung von Nieder- bayern, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut, Zi.Nr. 223 (telefonische Vereinbarung: 0871 / 808 1470) erheben. Einwendungen können auch elektronisch, aber nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen, unter der Adresse poststelle@regnb.bayern.de erhoben werden. Einwendungen mit „einfacher“ E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz sind unwirksam. Die Einwendung muss den geltend gemachten Belang und das Maß seiner Beeinträchtigung erkennen lassen. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen gegen den Plan, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen, gemäß Art. 73 Abs. 4 Satz 3 BayVwVfG für das Verwaltungs- und Klageverfahren ausgeschlossen. Dies gilt auch für Einwendungen und Stellungnahmen der Vereinigungen. Bei Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich
47.06 Amtliche Bekanntmachungen
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sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite enthalten sein. Andernfalls können diese Einwendungen unberücksichtigt bleiben. D iese ortsübliche Bekanntmachung dient auch der Benachrichtigung der Vereinigungen nach Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG von der Auslegung des Plans. Rechtzeitig erhobene Einwendungen werden in einem Termin erörtert, den die Regierung von Niederbayern noch ortsüblich bekannt machen wird. Ferner werden diejenigen, die rechtzeitig Einwendungen erhoben haben bzw. bei gleichförmigen Einwendungen wird der Vertreter von dem Termin gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, so können sie durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Die Bevollmächtigung ist durch eine schriftliche Vollmacht nachzuweisen, die zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben ist. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Das Anhörungsverfahren ist mit Abschluss des Erörterungstermins beendet. Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich (Art. 73 Abs. 6 Satz 6 i.V.m. Art. 68 Abs. 1 BayVwVfG). Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen, Erhebung von Einwendungen und Stellungnahmen, Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Aufwendungen werden nicht erstattet. Entschädigungsansprüche, soweit über sie nicht in der Planfeststellung zumindest dem Grunde nach zu entscheiden ist, werden nicht in dem Erörterungstermin, sondern in einem gesonderten Entschädigungsverfahren behandelt. Über die Einwendungen und Stellungnahmen wird nach Abschluss
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des Anhörungsverfahrens durch die Planfeststellungsbehörde entschieden. Die Zustellung der Entscheidung (Planfeststellungsbeschluss) an die Einwender und diejenigen die eine Stellungnahme abgegeben haben, kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind. 7. Vom Beginn der Auslegung des Planes treten die Anbaubeschränkungen nach Art. 23 bis 26 BayStrWG und die Veränderungssperre nach Art. 27b BayStrWG in Kraft. 8. In Bezug auf Umweltauswirkungen wird darauf hingewiesen, dass für das Vorhaben auf der Grundlage geeigneter Angaben des Vorhabenträgers sowie eigener Informationen keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht.
Hinweise während der Zugangsbeschränkungen auf Grund der CoronaPandemie:
Das Rathaus Hauzenberg ist während der Zugangsbeschränkungen auf Grund der Corona-Pandemie nur eingeschränkt allgemein zugänglich. Terminvereinbarungen zur Einsichtnahme im Rathaus während der vorgenannten Dienststunden im Auslegungszeitraum sind jederzeit möglich. Weiterhin stehen die Unterlagen auf der Homepage der Regierung von Niederbayern wie zuvor beschrieben ergänzend zur Einsicht bereit. Stadt Hauzenberg, 15.06.2020 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin
Antragsfristen für Sitzungen —— Am 14.07. für die Sitzung des Stadtrates am 27. Juli 2020
Hinweis zur Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO):
Aufgrund der seit dem 25. Mai 2018 anwendbaren DSGVO wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit im o. g. Planfeststellungsverfahren die erhobenen Einwendungen und darin mitgeteilten personenbezogenen Daten ausschließlich für das Planfeststellungsverfahren von der Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (Regierung von Niederbayern) erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Die persönlichen Daten werden benötigt, um die Betroffenheit beurteilen zu können. Sie werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist. Die Daten können an den Vorhabenträger und seine mitarbeitenden Büros zur Auswertung der Stellungnahmen weitergegeben werden. Insoweit handelt es sich um eine erforderliche und somit rechtmäßige Verarbeitung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 c DSGVO. Weitere Informationen finden Sie unter:
Ende der Amtlichen Bekanntmachungen
www.regierung.niederbayern.bayern.de.
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Informationen Aus dem Sitzungsdienst Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung vom 25.05.2020 Bestellung der 1. Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer zur Standesbeamtin zur Vornahme von Eheschließungen – einstimmig
Die Bestellung der 1. Bürgermeisterin der Stadt Hauzenberg, Gudrun Donaubauer, als Standesbeamtin zur Vornahme von Eheschließungen mit Wirkung zum 01.06.2020 wurde beschlossen. Dorferneuerung Haag, Bereich Aubach; Kostenvereinbarung
Haag e.V. für den Neubau des Schützenheims einen Zuschuss entsprechend den Sportförderrichtlinien in Höhe von 10% der Baukosten zuzüglich Eigenleistungen, in Höhe von voraussichtlich 25.499,15 €, zu bewilligen. Des Weiteren wurde beschlossen die notwendigen Grunderwerbskosten von voraussichtlich 42.250 EUR analog den Sportförderrichtlinien mit 10%, vorläufig mithin 4.225 EUR zu bezuschussen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme sowie Vorlage eines Verwendungsnachweises.
Schulverband Hauzenberg, Sitzung vom 10.06.2020
Nr. 21 – einstimmig
Die Maßnahmen der Dorferneuerung werden durch die Teilnehmergemeinschaft durchgeführt und mit Mitteln des Freistaates über den Verband für Ländliche Entwicklung und Mittel der Stadt Hauzenberg finanziert. Für die Finanzierung ist eine entsprechende Vereinbarung mit der Teilnehmergemeinschaft Haag zu schließen. Die Vereinbarung Nr. 21 mit der Teilnehmergemeinschaft Haag für den Bereich Aubach mit einem voraussichtlichen Kostenanteil der Stadt in Höhe von 284.300 € wurde beschlossen. Generalsanierung Grundschule Hauzenberg; Vergabe Innentüren – einstimmig
Das Gewerk Innentüren im Rahmen der Generalsanierung der Grundschule Hauzenberg wurde an die Firma HolzDesign Faschingbauer GmbH aus Röhrnbach zum Angebotspreis von brutto 239.048,99 € vergeben. Antrag der Siedlungsschützen Haag auf Gewährung eines Zuschusses zum Bau eines Schützenheims – einstimmig
Die Siedlungsschützen Haag e.V. beantragen mit Schreiben vom 07.05.2020 einen Zuschuss zum Neubau eines Schützenheims in Haag. Eine Kostenzusammenstellung sowie ein Finanzierungsplan wurden vorgelegt. Die Baukosten wurden auf 218.747,49 €, der Grunderwerb mit ca. 42.250 € beziffert. Es wurde beschlossen, den Siedlungsschützen
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Wahl eines(r) Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung und eines(r) Stellvertreters/Stellvertreterin – einstimmig
Gemäß Art. 9 Abs. 4 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz wählen die Mitglieder der Schulverbandsversammlung für die Dauer von höchstens 6 Jahren eine(n) Vorsitzende(n) und eine(n) Stellvertreter aus ihrer Mitte. Zur Vorsitzenden der Schulverbandsversammlung wurden die 1. Bürgermeisterin der Stadt Hauzenberg, Gudrun Donaubauer,
als Stellvertretender Vorsitzender der 1. Bürgermeister der Gemeinde Thyrnau, Alexander Sagberger,
gewählt. Bestellung der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses - einstimmig
Gemäß § 4 der Verbandssatzung für den Schulverband Hauzenberg ist der Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung der Jahresrechnungen zuständig. Die Schulverbandsversammlung hat folgende 4 Mitglieder aus ihrer Mitte dazu bestellt:
Daniela Wachtveitl, Verbandsrätin Gemeinde Thyrnau Georg Kinateder, Verbandsrat Stadt Hauzenberg Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2019 des Schulverbandes Hauzenberg - einstimmig
Gemäß Art. 9 BaySchFG i.V. mit Art. 26 KommZG und Art. 102 GO ist nach Abschluss des Haushaltsjahres die Jahresrechnung aufzustellen und der Schulverbandsversammlung vorzulegen. Die Summe der bereinigten Soll-Einnahmen und Soll-Ausgaben beträgt jeweils 2.121.051,91 €. Die Zuführung zum Vermögenshaushalt 220.568,11 €. Der Schuldenstand betrug zu Beginn des Haushaltsjahres 1.502.197,02 € und verringerte sich zum 31.12.2019 auf 1.384.673,31 €. Der Stand der allgemeinen Rücklage beträgt durch eine Entnahme in Höhe von 49.982,11 € zum 31.12.2019 43.050,06 €. Die geforderte Mindestrücklage wird erreicht. Die Rechnungslegung für das Haushaltsjahr 2019 wurde zur Kenntnis genommen. EDV-Neuanschaffungen an der Sportmittelschule; Durchführung und Auftragsvergabe - einstimmig
Im Rahmen des Förderprogrammes „Digitalpakt Schule 2019 - 2024“ sind diverse EDV-Erneuerungsmaßnahmen an der Mittelschule Hauzenberg beabsichtigt. Dem Schulverband stehen aufgrund des Digitalpaktes insgesamt 210.074,- € bis zum Jahr 2024 an Fördermitteln zur Verfügung. Ein dringender Austausch von 5 Beamern (ca. 13.000 brutto) und 38 PC’s inkl. Monitoren (ca. 48.000 € brutto) in den EDV-Räumen ist aktuell geplant. Die Schulverbandsversammlung beschloss die Durchführung der genannten EDVNeuanschaffungen.
Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung vom 15.06.2020
Adolf Barth,
Straßenbau Wastlmühlstraße;
1. Bürgermeister der
Vergabe Tiefbauarbeiten – Abstim-
Gemeinde Breitenberg Klaus Weidinger, 1. Bürgermeister der Gemeinde Sonnen Amtsblatt |
mung 7:5
Gemäß Durchführungsbeschluss vom 01.07.2019 erfolgte eine öffentliche Ausschreibung nach VOB zu den Straßen-
47.06 Informationen aus dem Sitzungsdienst
bauarbeiten der Wastlmühlstraße. 2 Firmen haben ein Angebot als Bietergemeinschaft abgegeben. Die Vergabe der Bauarbeiten Wastlmühlstraße erfolgte an die Bietergemeinschaft Bachl/Wundsam zu einer Angebotssumme in Höhe von 1.443.878,51 € brutto. Die beitragsrechtlichen Rahmenbedingungen werden für alle betroffenen Anlagen bei Neufassung der Satzung geregelt. GE Eben-Langfeld;
Baukosten zuzüglich Eigenleistungen) bewilligt. Bestimmung eines stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses - einstimmig
Zum stellvertretenden Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wurde Josef Anetzberger (ÖDP) gewählt.
Bauausschuss, Sitzung vom 16.06.2020
Vergabe Ableitungskanal - einstimmig
Beanstandung und Aussetzung der
Die Durchführung zum Bau des Ableitungskanals zur Erschließung des Gewerbegebiets Eben-Langfeld wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 25.05.2020 beschlossen. Eine Ausschreibung wurde durchgeführt, 9 Firmen gaben ein Angebot ab. Die Vergabe der Bauarbeiten für den Ableitungskanal Eben-Langfeld erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Karl Bachl GmbH & Co. KG, Deching, zu einer Angebotssumme von 394.140,63 € brutto. Generalsanierung Grundschule Hauzenberg; Vergabe Einbaumöbel - einstimmig
In Absprache mit der Schulleitung der GS Hauzenberg erfolgte die Ausschreibung der Einbaumöbel. Es lagen 8 Angebote vor. Die Vergabe erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Garzon Butor aus Szekesvehervar in Ungarn, zu einer Angebotssumme von 214.052,54 €. Antrag des TV Hauzenberg auf Gewährung eines Zuschusses – Sanierung Tennisplätze und Entwässerungseinrichtung Tennishalle - einstimmig
Der TV Hauzenberg beantragte mit Schreiben vom 06.11.2019 einen Zuschuss gemäß Sportförderrichtlinie der Stadt Hauzenberg zur Sanierung der Tennisplätze 5 und 6 sowie für eine notwendige Sickerung an der Hangseite der Tennishalle. Die Arbeiten wurden Ende Mai 2020 abgeschlossen. Seitens des TV Hauzenberg wurden Baukosten in Höhe von 29.083,93 € zuzüglich Eigenleistungen in Höhe von 1.500 € vorgelegt. Entsprechend der Sportförderrichtlinie wurde ein Zuschuss in Höhe von 4.587,58 € (15 % der Amtsblatt |
Vollziehung des Beschlusses des Bauausschusses vom 18.05.2020 zum Erlass der Außenbereichssatzung Guppenberg durch die 1. Bürgermeisterin
Die 1. Bürgermeisterin vollzieht die Beschlüsse des Stadtrates und gleichbedeutend die Beschlüsse der Ausschüsse. Sie hat ausdrücklich das Recht und die Pflicht, alle Entscheidungen des Stadtrates bzw. der Ausschüsse selbstständig und unabhängig auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die 1. Bürgermeisterin kann Entscheidungen des Stadtrats und seiner Ausschüsse beanstanden und aussetzen, wenn sie die Entscheidungen für rechtswidrig hält. Soweit erforderlich, kann die Entscheidung der Rechtsaufsicht herbeigeführt werden. Die 1. Bürgermeisterin ist der Überzeugung, dass der Erlass der Außenbereichssatzung Guppenberg rechtswidrig sei und gegen geltende Rechtsnormen verstoße. In der Sitzung begründete die 1. Bürgermeisterin diese Rechtswidrigkeit ausführlich. Der Beschluss des Bauausschusses vom 18.05.2020 zum Erlass der Außenbereichssatzung Guppenberg wurde von der 1. Bürgermeisterin beanstandet und sein Vollzug ausgesetzt. Aufstellung einer Außenbereichssatzung für Guppenberg; Abwägung nach erneuter Beteiligung – Wiedervorlage – Abstimmung 9:3
Nach erneuter Beteiligung im Verfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung Guppenberg befasste sich der Bauausschuss in seiner Sitzung am 18.05.2020 ausführlich mit den eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen. Entgegen der Empfehlung der
47.06 Informationen aus dem Sitzungsdienst
Verwaltung beschloss der Bauausschuss am 18.05.2020 die Außenbereichssatzung Guppenberg als Satzung. Unmittelbar nach der Beschlussfassung informierte die 1. Bürgermeisterin darüber, dass die Satzung nicht unterschrieben und bekanntgemacht und der Beschluss gegenüber der Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet wird. Im Rahmen des Beanstandungsverfahrens hatte der Bauausschuss nun in der aktuellen Sitzung nochmals die Gelegenheit, die Entscheidung vom 18.05.2020 zu überdenken und den Beschluss vom 18.05.2020 entweder zu korrigieren oder zu bestätigen. Der Bauausschuss bestätigte in der Sitzung den Satzungsbeschluss vom 18.05.2020 für das Verfahren zur Aufstellung der Außenbereichssatzung Guppenberg. Antrag der Karl Bachl Granitwerke auf Brech- und Siebanlage für Ausbauasphalt in Wotzdorf; Beteiligung im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens einstimmig
Die Firma Bachl betreibt in Wotzdorf ein Schotterwerk und eine Asphaltmischanlage. Der verstärkte Einsatz von Recyclingmaterial zur Herstellung von Asphalt ist geplant. Zum Brechen und Sieben sowie zur zeitweiligen Lagerung von Ausbauasphalt beantragt die Firma Karl Bachl Granitwerk GmbH & Co. KG deshalb die Erweiterung einer bereits genehmigten Nutzung, damit mehr Ausbauasphalt zwischengelagert, wiederaufbereitet und der Asphaltmischanlage zugeführt werden kann. Ausbauasphalt und Fräsgut dürfen nur noch entsprechend aufbereitet wiederverwendet werden. Material soll überwiegend aus Baustellen des Betreibers verwendet werden. Im Gegenzug wird sich die Zuführung von Rohmaterial aus dem Schotterwerk zur Herstellung der gleichen Menge Asphalt verringern. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wurde die Stadt durch das Landratsamt Passau hinsichtlich planungsrechtlicher Belange beteiligt. Gemeinsam mit der Firma Bachl und Vertretern aus Oberholz und Wotzdorf wur-
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de dieser Genehmigungsantrag in Bezug auf die Belange der Anlieger an einem „Runden Tisch“ besprochen und erläutert. Der Bauausschuss hat in der Folge das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt. Änderung des Bebauungsplanes Schröck II mit Deckblatt Nr. 3; Abwägung und Satzungsbeschluss – einstimmig
Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss das Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan „MD Schröck II“ als Satzung. Der Satzungsbeschluss ist bekanntzumachen, sobald die Wendeplatte gesichert ist. Aufstellung des Bebauungsplanes Haag-Kirchhofweg; Abwägung und Satzungsbeschluss – einstimmig
Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss den Bebauungsplan Haag-Kirchhofweg als Satzung. Der Satzungsbeschluss ist bekanntzumachen. Änderung der Ortsabrundungssatzung "Krinning"; Abwägung und erneute Beteiligung - einstimmig
Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschließt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen mit verkürzter Frist und nur zu den geänderten Teilen.
Informationen Rathaus Hauzenberg – Informationen zu Öffnungszeiten Aufgrund der aktuellen Lage bzgl. des Corona-Virus ist der Besucherverkehr im Rathaus weiterhin eingeschränkt. Alle Mitarbeiter des Rathauses sind telefonisch und per E-Mail zu den nachfolgenden Bürozeiten erreichbar. Wir sind für Sie da: Montag bis Freitag
8.00 Uhr – 12.00 Uhr
Montag, Dienstag, Donnerstag
13.00 Uhr – 17.00 Uhr
Nach vorheriger telefonischer Anmeldung ist ein persönlicher Besuch im Rathaus jedoch wieder möglich. Der Zutritt ist nur mit Mund-Nasen-Bedeckung erlaubt. Nutzen Sie auch unser Angebot im Bürger-Service-Portal und unseren Downloadbereich auf der Homepage der Stadt Hauzenberg. Zudem stellen wir Ihnen ständig aktualisierte Informationen unter www.hauzenberg.de in der Rubrik „Infos zur Corona-Krise“ zur Verfügung.
Umsatzsteuer 2020 Die Gebühren und Beiträge für die Wasserversorgung durch die Kommunen werden grundsätzlich mit dem ermäßigten Steuersatz von 7 % besteuert. Gemäß dem „Zweiten CoronaSteuerhilfegesetz“, das noch im Juni ver-
abschiedet werden soll, wird die Umsatzsteuer befristet in der Zeit von 01. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % abgesenkt. Hier eine kurze Information nach aktuellem Stand: -Verbrauchsgebühren
Der Abrechnungszeitraum bei der Stadt Hauzenberg ist von 01.01. – 31.12. eines Jahres. Die Wasserzähler sind turnusmäßig von den Verbrauchern zum Jahresende abzulesen. Hier wurde nun festgelegt, dass für das Kalenderjahr 2020 die gesamte Wasserlieferung mit 5 % zu versteuern ist. Die vierteljährlichen Abschläge bleiben aber unverändert. Die Umsatzsteuerreduzierung wird dann in der Jahresabrechnung berücksichtigt. Herstellungsbeiträge
Die Beitragspflicht für die Herstellungsbeiträge entsteht mit Verwirklichung des Beitragstatbestandes. Dieser ist erfüllt, wenn die Möglichkeit zum Anschluss an die Wasserversorgungseinrichtung der Stadt gegeben ist. Für die Festsetzung der Umsatzsteuer ist damit die Fertigstellung der Baumaßnahme ausschlaggebend. Baumaßnahmen sind Neuerschließungen der Stadt, aber auch Geschossflächenänderungen von Gebäuden, wie etwa Wohnhausneubau, Wintergartenanbau, Wasseranschlusserstellung in der Garage. Nur, wenn diese Fertigstellung in den Zeitraum der Umsatzsteuersenkung fällt, sind 5 % anzusetzen, ansonsten wie bisher 7 %. Daher ist es wichtig, dass die Beitragspflichtigen die Fertigstellung ihrer Maßnahme auch bei der Stadt anzeigen (entsprechendes For-
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47.06 Informationen
mular liegt jeder Bauplanmappe bei und ist auf der Homepage der Stadt zu finden). Wenden Sie sich bei Nachfragen zu den Gebühren an Annemarie Hirsch, annemarie.hirsch@hauzenberg.de, Tel. 30-45, und zu den Beiträgen an Anita Bauer, anita.bauer@hauzenberg.de,
kann er zurückblicken. Mit 16 Stunden in Teilzeit unterstützt Herr Wimmer das Standesamt in Hauzenberg ab 01. Juni 2020. 1. Bürgermeisterin Gudrun Donaubauer wünschte Herrn Wimmer viel Freude und Tatkraft im Rathaus Hauzenberg. Im Namen der gesamten Belegschaft hieß Geschäftsleiter Alexander Höllmüller Herrn Wimmer als neuen Kollegen in der Stadtverwaltung herzlich willkommen.
Tel. 30-43.
Neue Standesbeamte im Rathaus Josef Wimmer und Nadine Anetzberger verstärken das Standesamt HauzenbergStandesbeamte sind Sachbearbeiter mit herausgehobener Stellung. Ihre Aufgaben sind von besonderer Bedeutung, den Standesbeamten obliegt große Verantwortung in ihrem Amt. Die Tätigkeiten des Standesbeamten begleiten die Menschen in all ihren verschiedenen Lebenslagen. Man könnte es salopp zusammenfassen mit den Worten „von der Wiege bis zur Bahre“. Neben fundiertem Fachwissen im Personenstandsrecht wird gerade von Standesbeamten viel Fingerspitzengefühl, Einfühlungsvermögen und Menschenkenntnis benötigt. Aufgrund Elternzeit zweier Standesbeamtinnen wurden zwei Stellen vakant, das Standesamt war massiv unterbesetzt. Mit Nadine Anetzberger, die ihre Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten im Rathaus absolvierte, wurde eine engagierte Mitarbeiterin aus den eigenen Reihen benannt. Nach erfolgreichem Besuch des Lehrgangs für Standesbeamte wurde sie mit Wirkung zum 15.03.2020 zur Standesbeamtin bestellt. Mit 20 Jahren ist sie die jüngste Standesbeamtin, die es in Hauzenberg je gab. Mit Josef Wimmer konnte die Stadtverwaltung jetzt einen weiteren, sehr erfahrenen Standesbeamten für sich gewinnen. Auf stolze 47 Dienstjahre
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Sie freuten sich bei der Übergabe der Bestellungsurkunden über die künftige Zusammenarbeit: Geschäftsleiter Alexander Höllmüller, Standesbeamtin Nadine Anetzberger, 1. Bürgermeisterin Gudrun Donabauer, Standesbeamter Josef Wimmer und Martin Maderer, Leiter des Rechts- und Ordnungsamtes
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Jagdgenossenschaft windpassing Der Jagdvorsteher teilt mit, dass die Auszahlung des Jagdpachtschillings, welche aufgrund der CoronaPandemie zunächst verschoben wurde, nun aufgrund der verbesserten Situation vom 06. – 31. Juli 2020
in der Haager Filiale der Raiffeisenbank erfolgt.
Jagdgenossenschaft ra ß berg Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Freitag den 17. Juli 2020 findet um 19.30 Uhr im Gasthaus Ritzer in Oberkümmering die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Raßberg statt. Tagesordnung:
Zweigstelle Hauzenberg.
1. Begrüßung 2. Bericht des Vorstandes 3. Kassenbericht 4. Kassenprüfbericht 5. Bericht des Jagdpächters 6. Neuwahlen 7. Vortrag von Förster Florian Hofinger 8. Verwendung des Jagdpachtschilling 9. Wünsche und Anträge Es ergeht hiermit die herzliche Einladung. Gudrun Donaubauer Notjagdvorsteherin
Jagdgenossenschaft ra ß reuth Einladung zur Jahreshauptversammlung
Am Donnerstag, den 16.07.2019 findet um 19:00 Uhr in der Weinstube Veit die alljährliche Jagdversammlung der Jagdgenossenschaft Raßreuth statt. Tagesordnung: Tagesordnung:
1. Begrüßung durch den Notjagdvorsteher 2. Jahresbericht über das abgelaufene Jagdjahr 2019/2020 3. Kassenbericht 4. Kassenprüfbericht und Entlastung 5. Verwendung des Erlöses 2019/2020 6. Neuwahlen 7. Aufstellung eines Wirtschaftsplans 2020/2021 8. Aktuelles vom AELF 9. Wünsche und Anträge Gudrun Donaubauer Notjagdvorsteherin
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Was die Kreismusikschule alles bietet – Anmelden für das neue Schuljahr Im September 2020 beginnt ein neues Kreismusikschuljahr für alle Fächer. Der Unterricht startet nach den Sommerferien. Neuanmeldungen sind ab sofort möglich. Das Unterrichtsangebot umfasst Basis- und instrumentale und vokale Hauptfächer.
Zu den Basisfächern gehören das Eltern-Kind-Musizieren für Kinder ab 2 Jahren, die Musikalische Früherziehung für 4-6jährige Kinder, die Musikalische Grundausbildung für Kinder ab der 1. Klasse und Blockflötenanfängerkurse für Grundschulkinder. Ergänzend werden Singklassen für Grundschüler und Kinderchor angeboten. Zu den Hauptfächern zählen Klavier, Keyboard, Streichinstrumente, Blockflöte, Querflöte, Klarinette, Saxophon, Gitarre, E-Gitarre, E-Bass, Blechblasinstrumente, Akkordeon, Steirische Harmonika, Hackbrett, Zither, Schlagzeug und Gesang/Stimmbildung. Der Hauptfachunterricht wird durch ein vielfältiges Angebot an kostenlosen Ergänzungsfächern für Ensemblespiel und für die theoretische Vorbereitung zu den freiwilligen Leistungsprüfungen ergänzt. Der Unterricht an der Zweigstelle Hauzenberg findet in der Stadt Hauzenberg und im Einzugsgebiet von Hauzenberg statt. Zur Förderung der Blasmusik und der Blaskapellen erhält jeder Schüler, der ein blaskapellentaugliches Instrument (ausgenommen Schlagzeug) an der Kreismusikschule als Anfänger neu erlernt mit dem Ziel, in einer Blaskapelle im Landkreis Passau mitzuwirken, für die ersten beiden Unterrichtsjahre einen Zuschuß von jeweils 150,-€ aus Mitteln der Sparkassenstiftung. Zuschußanträge können in der Geschäftsstelle der Kreismusikschule telefonisch angefordert oder über die Homepage ausgedruckt werden. Amtsblatt |
47.06 Informationen
Die Kreismusikschule verfügt auch über Mietinstrumente und gewährt Familien- und auf Antrag Sozialermäßigung. Bildungsgutscheine nach dem Bildungs- und Teilhabegesetz sind anrechenbar.
reichungen in Anspruch. Die Fahrdienste für die Empfänger der Tafelpakete übernahmen seit einiger Zeit die Tafelmitarbeiter, so dass auch diese Hilfeleistung wegfiel.
Anmeldeformulare gibt es im Rathaus in Hauzenberg und auf der Homepage zum online-Ausfüllen und Ausdrucken. Die Anmeldeformulare sind an die Geschäftsstelle der Kreismusikschule zu richten entweder per Post: Kreismusikschule, Passauer Str. 39, 94121 Salzweg oder per Fax: 0851/397-90909. Zum Team gehörten (v.li.) Karolina Fuchs, Herlinde Geissler, Edeltraud Hackl, Brigitte Lang und Gründer Josef Grabmann. Das Bild entstand am 29. Februar anlässlich von Josef Grabmanns Geburtstagsfeier – Foto: Josef Fisch
Telefonische Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle unter 0851/397-622. Die Homepage der Kreismusikschule lautet:
Nach reiflicher Überlegung hat sich deshalb das Leitungsteam aus verschiedenen Gründen entschlossen, das Angebot der Nachbarschaftshilfe nicht mehr weiter aufrecht zu erhalten. Ab Juni dieses Jahres wird dieser Dienst der Nachbarschaftshilfe Hauzenberg eingestellt. Die Spendengelder sowie der Erlös der Wohlfahrtsmarken werden an die Tafel Hauzenberg übergeben. „Allen Mitarbeitern und Helfern dankt das Team sehr herzlich für die engagierte Bereitschaft hier mitzumachen“, sagt Josef Fisch.
www.landkreis-passau.de/musikschule.
Weitere Informationen gibt es bei der örtlichen Zweigstellenleiterin Karin Siegmann unter Tel. (Zweigstellenbüro) 08586/91047 mit Anrufbeantworter und garantiertem Rückruf.
Die Nachbarschaftshilfe stellt ihren Dienst ein. Das hat Josef Fisch, Vorsitzender der Pfarrcaritas Hauzenberg mitgeteilt. Mit großem Engagement für Bedürftige und sozial Benachteiligte hatte Josef Grabmann mit vier Mitarbeiterinnen im Mai 2015 die Nachbarschaftshilfe Hauzenberg gegründet. Dem Hauzenberger Ehrenbürger, der heuer am 10. April verstarb, war es stets ein großes Anliegen gewesen, Menschen zu helfen, unabhängig von Alter, Geschlecht und Religion. Kerngedanke war, eine Unterstützung anzubieten bei kleineren Arbeiten in Haus und Garten, einfachen handwerklichen Diensten und kurzen Fahrdiensten. Es fanden sich bald gut 20 ehrenamtliche Mitarbeiter, die bereit waren, diese Aufgaben zu übernehmen. Die eintreffenden Anfragen und diese kleinen Handgriffe wurden, soweit möglich, zügig erledigt. Allerdings nahmen in den vergangenen Monaten immer weniger Hilfesuchende diese kleinen HandAmtsblatt |
47.06 Informationen
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Do, 18:30 - 21:30 Uhr, 4 x
Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder dem Internet: www.vhs-passau.de
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Telefon: 08586/9687-18
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Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr
Mo–Mi: 8.00 – 16.30 Uhr
Tel. 08592/1888
Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr
Do: 8.00 – 17.30 Uhr
Mobil: 0160/4532412
Telefon: 08586/91557
und Fr: 8.00–15.00 Uhr
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Posthalterweg 7
Bauhof Jahrdorf
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Industriestraße 9 Telefon: 08586/3055 Telefax: 08586/30-155 Wasserwart: 0171/7374332
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Wertstoffhof
• Ambulante Pflege
Bayerisches Rotes Kreuz
Fr:
07:30–11:30 Uhr
Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408
• Hilfe für Angehörige
Tel: Vorwahl Passau 0851/397-721
Geänderte Öffnungszeiten während
• Essen auf Räder
oder -722 oder -723 oder -724
der Sommermonate
• Hausnotruf
Di, Mi + Fr 09:00 – 17:00 Uhr,
• Seniorenreisen
Kreismusikschule
• Erste Hilfe-Kurse
Telefon: 08586/9 10 47
jeden letzten Samstag im Monat Florianstraße 5 Telefon: 08586/970-93
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Mobil: 0176/10222044
Sa:
Amtliche Naturschutzwacht Sprechtage im Rathaus, (1. Stock Zi-Nr. 1.08)
Georg Wandl Eidenberg 1a | 94110 Wegscheid
Beratungs- und Begegnungstermin Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V.
Telefon: 08592/8500
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Polizeiinspektion
Gesundheitsamt Passau – Sozialer Beratungsdienst
Florianstraße 8
Tel. 0851/397-800 oder -841
Telefon: 08586/96050
Leitung: Egid Mühlberger
vdK-Sprechstunde
Telefon: 08584/638
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09:00 – 14:00 Uhr
Postagentur – Filiale Hauzenberg
Tel. 0851/95528 | Fax 0851/9552828
Caritas
Pfarrer-Zellbeck-Weg 4
BKK ZF + Partner
Eckhofkeller 6
Mo–Fr: 08:00–18.00 ,
Tel. 0851/213733-2010
• Ambulante Pflege
Sa:
Fax 0851/213733-222010
• Hausnotruf
Telefon: 08586/97626614
• Essen auf Rädern • Kranken-Pflegekurse Telefon: 0 85 86/976033-31
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07:30–13:00 Uhr
Beratung für Waldbesitzer Rathaus Hauzenberg
Telefon: 08586/3090
Marktplatz 10
Mobil: +49 (0)162/1316070
Fachstelle für pflegende Angehörige:
Tel.: 08586/30-0,
per E-Mail:
Beratung und Entlastung Pflegender
Fax: 08586/30-120
Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de
Telefon: 08586/976033-35
E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de
Sozialberatung
Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080
Beratungsstelle der Lebenshilfe Passau für Menschen mit Behinderung e.V.
Telefon 0851/5018-762
Mo
Telefon: 08 51/949 94-710
Tagesbetreuung Telefon 08586/976033-60
s
Stadtbücherei Hauzenberg 16.00-18.30 Uhr
Mi + Fr 14.30-17.00 Uhr Sa
Sprechtag des Seniorenbeirats
10.00-11.30 Uhr
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