iJA Stadtmagazin Grafenau August 22

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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

VOLLZUG DES GESETZES ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG (UVPG); ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DEN NATIONALPARK BAYERISCHER WALD Gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Grafenau wird auf die amtliche Bekanntmachung an den Ortsanschlagtafeln (Aushang) vom 21.07.2022 hingewiesen: Die Bayerische Staatsregierung hat die Verordnung über den Nationalpark Bayerischer Wald im Benehmen mit den Bundesministerien für Umwelt und Verbraucherschutz sowie Digitales und Verkehr mit Beschluss vom 15. Februar 2022 und mit Zustimmung des Landtags vom 19. Mai 2022 geändert. Zum Verordnungsverfahren erfolgte die Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) gemäß §§ 33 ff. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) auf freiwilliger Basis. Aufgrund der grenzüberschreitenden Thematik waren auch die §§ 60 ff. UVPG zu beachten. Gegenstand der SUP waren die Änderungen der Verordnung. Hiermit erfolgt die öffentliche Bekanntmachung der Entscheidung gemäß § 44 Abs. 1 UVPG. Die Änderungsverordnung liegt mit Begründung, Karten und Umweltbericht sowie den weiteren gemäß § 44 Abs. 2 UVPG zur Einsicht auszulegenden Informationen (zusammenfassende Erklärung, Aufstellung der Überwachungsmaßnahmen) in der Zeit vom 01. August 2022 bis einschließlich 05. September 2022 während der allgemeinen Dienststunden jeweils Montag bis Donnerstag von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr und am Freitag von 08.30 Uhr

RATHAUSINFORMATIONEN |

VOLLZUG DES BAUGESETZBUCHES (BAUGB); BODENRICHTWERTLISTE ZUM 01.01.2022 bis 12.00 Uhr bei der Stadt Grafenau in Rathausgasse 1, 94481 Grafenau, Zimmer 111, 1. Stock des Rathauses, öffentlich zur Einsicht aus (§ 44 Abs. 2 UVPG).

Im Rathaus der Stadt Grafenau, Zimmer-Nr. 226, liegt die Liste über die zum 01.01.2022 ermittelten Bodenrichtwerte in der Zeit vom

Zusätzlich können die Bekanntmachung und Unterlagen eingesehen werden unter

02.08.2022 bis 01.09.2022

https://www.grafenau.de/stadt-grafenau/rathaus-service/bekanntmachungen und https://www.stmuv.bayern.de/themen/ naturschutz/schutzgebiete/nationalparke/index.htm. Die Unterlagen werden in der oben genannten Zeit im Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, in den beiden Landratsämtern Freyung-Grafenau und Regen sowie den Städten Freyung, Grafenau, Zwiesel und den Gemeinden Mauth, Hohenau, Neuschönau, St. Oswald-Riedlhütte, Spiegelau, Frauenau, Lindberg und Bayerisch Eisenstein und bei der Regierung von Niederbayern öffentlich ausgelegt. Die dortigen Auslegungszeiten und Örtlichkeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Bekanntmachung. Je nach Entwicklung der COVID-19-Pandemie ist damit zu rechnen, dass eine Einsichtnahme bei den genannten Stellen nur nach vorheriger Terminabsprache und unter Beachtung der vor Ort geltenden Schutzmaßnahmen möglich ist. Grafenau, 21.07.2022 Stadt Grafenau Alexander Mayer 1. Bürgermeister

öffentlich aus. Außerhalb dieser Frist kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Freyung-Grafenau Auskunft über die Richtwerte verlangt werden (§ 196 Abs. 3 Satz 2 BauGB). Grafenau, den 21.07.2022 STADT GRAFENAU Mayer, 1. Bürgermeister

ENDE DES AMTLICHEN TEILS

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