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Das Heimatmagazin aus Hauzenberg mit Amtsblatt

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an alle Haushalte

Das ideale Geschenk für ‘s Osternest!

Memorix –

das Memospiel mit Maxi Scher und Bärtl Bär.

72 Karten und 4 verflixte Spielvarianten

Erhältlich im Tourismusbüro der Stadt Hauzenberg

Preis: 12,50 €

NÄCHSTENLIEBE

lebt mit tausend Seelen, EGOISMUS mit einer einzigen, und die ist erbärmlich

(13.09.1830 12.03.1916)

24. Februar 2024

Heute ist ein wunderschöner sonniger Februar-Samstag – der perfekte Frühlingstag. Eigentlich viel zu schade um hier im Zimmer zu sitzen und ein Vorwort zu dieser März-ui zu schreiben. Immer wieder wandert mein Blick aus dem Fenster – die Stare sind schon zurück und begutachten ihre Nistkästen des Vorjahres. Ein unbeschwertes, heiteres Geflattere, das den Frühling, die Sonne und das kommende Leben begrüßt und feiert. Man könnte ob dieser Einfachheit und Lebensfreude direkt neidisch auf die schillernden schwarzen Vögel werden.

Die Krönung der Schöpfung, wir Menschen dagegen sind aus der Zeit gefallen, zurück geworfen in längst überwunden geglaubte Verhaltensmuster, Vorurteile, Dummheit und, um es mit der im März vor 108 Jahren verstorbenen Marie Ebner von Eschenbach zu sagen, einem erbärmlichen Egoismus verfallen. Es war auch ein 24. Februar – vor zwei Jahren – als Russland, als Wladimir Putin, die Ukraine überfällt und diesen Rückschritt, diese „Zeitenwende“, in grausamer Deutlichkeit dokumentiert. Aber nicht nur wegen dieser und der Vielzahl an kriegerischen Gräueltaten weltweit, leben wir in einer gefährlichen, unruhigen und verwirrenden Zeit. Es sind auch die Herausforderungen einer globalen Weltwirtschaft mit allen negativen Folgen – vom Klimawandel über Umweltzerstörung bis hin zu Armut, Ausbeutung und Unterdrückung ganzer Völker – beängstigend große Aufgaben und Herausforderungen.

Und, was geht das uns an? Der Egoist wird sagen: Nichts! Die sollen schauen wo sie bleiben, Hauptsache mir geht's gut – wir können doch nicht die ganze Welt retten. Können wir auch nicht, aber wir sollten Verantwortung übernehmen, helfen wo wir helfen können und anerkennen, dass es nur eine Welt gibt für deren Zustand jeder Einzelne, jede Gruppe, jede Nation verantwortlich ist. Das wird nicht ohne Veränderung, ohne Solidarität und auch nicht ohne Verzicht gehen. Sind wir dazu bereit und (noch) fähig? Die „WEG! + RAUS!“-Radikalisierung und Hetze in vielen Bereichen des persönlichen, gesellschaftlichen und politischen Lebens jedenfalls ist keine Lösung und führt nur ins Chaos. Das mag man nicht gerne hören, ist aber so – und eigentlich haben wir dafür auch ein absolut abschreckendes historisches Beispiel.

Aber genug der schweren Themen. Noch scheint die Sonne und meine Stare sind auf Partnerwerbung. Es wird wohl noch ein weilchen dauern, bis sich das Pärchen gefunden hat, ein Nest baut und mit der Aufzucht des Nachwuchses beschäftigt ist. Das ist für die beiden Stare dann eine gewaltige Leistung. Aber, bei aller Individualität, Stare leben in der Gruppe, im Schwarm, fliegen gemeinsam zu den Schlafplätzen und im Winter bis nach Afrika. Das könnte ein einzelnes Pärchen nie schaffen, in der Gemeinschaft geht das. Stare wissen das und sind klug genug, es nicht im Egotrip zu versuchen.

Impressum

»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers.

herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH

Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg

Telefon (0 85 86) 97 94 23 Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de

www.ui-hauzenberg.de

redaktion / inhalt

für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de)

amtsblatt Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de)

text, fotos und illustration

Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben)

anzeigen

werbung@ui-hauzenberg.de grafische gestaltung

Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern

druck

PASSAVIA, Passau www.passavia.de

auflage

6.000 Stück

verteilung

Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe

02. April 2024

anzeigenannahmeschluss

22. März 2024

3 ui | Editorial von Manfred Sommer

Frühlings erwachen

Vom Eise befreit sind Strom und Bäche, Durch des Frühlings holden, belebenden Blick, Im Tale grünet Hoffnungsglück; Der alte Winter, in seiner Schwäche, Zog sich in rauhe Berge zurück.

Osterspaziergang

Johann Wolfgang von Goethe (1749 1832)

4 ui | Schöne Heimat Seite

Unsere Waldheimat bietet die schönsten Naturplätze und Erholungsräume wie hier am Osterbach im Bärnloch am Eidenberger Lusen bei Wegscheid.

Wir finden, das ist wirklich eine Schöne Heimat Seite!

5 ui | Bärnloch am Eidenberger Lusen
Foto: Daniel Anetzberger

Kletten-Labkraut

Galium aparine

Mit dem Klettenlabkraut hat sicher jeder schon seine Erfahrung gemacht. Bei Wanderungen durch Wald und Flur bleiben vor allem die Samenkapseln mit ihren Widerhaken gerne an der Kleidung oder im Tierfell kleben. In unseren Wäldern findet man vor allem drei Arten des Labkrauts: Das Wiesen-Labkraut, das Echte Labkraut und das Kletten-Labkraut. Als Küchen- oder Heilkraut ist es wohl weniger bekannt. Und, während es in der intensiven Landwirtschaft als gefürchtetes Unkraut vernichtet wird, ist die heimische Wildpflanze in unseren Naturgärten eine wichtige Nahrungsquelle für Wildbienen und Schmetterlinge.

beschre I bung

Das Kletten-Labkraut (Galium aparine), auch Klebkraut genannt, ist eine Pflanzenart aus der Gattung der Labkräuter innerhalb der Familie der Rötegewächse (Rubiaceae). Das Klettenlabkraut ist eine einjährige Pflanze, deren bis zu 500 Samen pro Pflanze aber bis zu 8 Jahren im Boden überleben können. Die liegend oder aufsteigend wachsenden Triebe werden zwischen 60 bis 200 Zentimeter lang. Die Blütezeit ist sehr lang und geht von Juni bis Oktober. An den Blättern, Stängeln und Früchten befinden sich Hakenborsten mit denen das Beikraut an anderen Pflanzen hochklimmen kann. Es wächst am liebsten im Halbschatten, auf frischen, nährstoffreichen Lehm- und Tonböden.

Verwendung In der Küche …

Das Klettenlabkraut ist ein schmackhaftes Wildgemüse und für viele Speisen geeignet. Es können die Blätter, Stängel und auch die Blüten gegessen werden. Die jungen, noch weichen Triebe werden in Dampf gegart oder gedünstet. Sie eignen sich für Füllungen, in Suppen, Aufläufen, Gemüsetarte

oder auch als ausgebackene Wildgemüsebeilage. Für den rohen Verzehr kann das Kraut in Salaten, Smoothies, Suppen, auf dem Brot und in Saucen verwendet werden. Die Blüten finden als essbare Dekoration Verwendung. Früher war das Labkraut eine wichtige Quelle für das Labenzym, das die Milch gerinnen lässt und daher bei der Käseherstellung benötigt wird.

… als heIlmIttel Klettenlabkraut ist eine vielseitige Heilpflanze die innerlich und äußerlich angewendet zur Reinigung des gesamten Organismus beiträgt. Schon der griechische Arzt Dioskurides der im Römischen Reich in der Epoche des Kaisers Nero lebte, wendete es gegen Erschöpfung und Müdigkeit an. In der modernen Naturheilkunde gilt das Klettenlabkraut als antibakteriell, entgiftend, fiebersenkend und harntreibend und findet vor allem bei Blasenbeschwerden, Nierenproblemen Magen- bzw. Verdauungsstörungen, Ekzemen und Hautunreinheiten Anwendung. Das Labkraut wird üblicherweise als Tee eingesetzt, aber auch Umschläge sind möglich.

6 ui | ui Botanik
BOTANIK 1 Blatt 2 Stachel
3 Teil
4+5 Blütenknospen
6 Blüte 7 Längsschnitt
die
8 Staubblatt 9
10
1 9 10 2 7 3 6 8 4 5 7 ui | Kletten-Labkraut
davon
des Blütenstandes
von verschiedenen Seiten
durch
Blüte
Stempel
Längsschnitt durch die Frucht

Die Hundefamilie von Haagwies

Viele sind im Leben auf der Suche nach Freunden, mit denen man Pferde stehlen kann. Bei Max (56) und Margret Reischl (54) aus Haagwies sind es ihre fünf Samojeden, die (fast) alles mitmachen und es lieben, mit Menschen zusammen zu sein. Die ui-Tiergeschichte der „Hunde des ewigen Lächelns“, die auf Turbo umschalten, wenn die Temperaturen fallen.

Samojeden: extrem auf den Menschen fixierte nordische Hunde Freundlich, aufgeschlossen, munter, lebhaft, feinfühlig, anhänglich, beruhigend, keinesfalls scheu oder aggressiv, sehr gesellig – ab und zu auch stur. Das sind die Charaktereigenschaften von Pino (14 ½ Jahre), Eli (9), Ilvy (8), Infinity (4) und Cloudy (2). Sie haben einen unglaublichen Charme, was auch damit zusammenhängt, dass sie einen dauernd anlächeln. Dieses Lächeln des Samojeden wird erzeugt durch die

Kombination der Augenform und -stellung mit dem in sanfter Kurve nach oben verlaufenden Lefzenwinkel. Pino war der erste Freund, der bei den Reischls eingezogen ist, und zwar vor 12 Jahren und nach einem Inserat im Internet. „Das war einfach Liebe auf den ersten Blick“, erzählt Rudelchef Max Reischl, der in Hauzenberg ein Ingenieurbüro für Versorgungs- und Energietechnik betreibt. Seine Frau Margret war früher Bankangestellte, heute ist sie Tierfriseurin mit eigenem Salon im Keller. Pino aus Ingolstadt soll angeblich

eine kleine Hunde-Berühmtheit gewesen sein, was Max Reischl dazu bewogen hat, selbst zu züchten, damit sein erster Hund, der extrem gut hört und gutmütig ist, einmal nicht genetisch verschwinden muss. So kam Eli dazu, und weil diese einen Gebissfehler hat und somit für die Zucht ungeeignet war, folgte Ilvy. Infinity und Cloudy sind bereits die ersten eigenen Würfe der Reischls mit Pino als Deckrüde. Samojeden sind nordische, universell einsetzbare Schlittenhunde. Als Wachhunde sind sie nicht geeignet, und auch ihr

8 ui | Heimat & Menschen

Jagdinstinkt ist nur gering ausgeprägt. Sie haben bei den Nomaden mit in der Jurte gelebt, auf die Rentiere aufgepasst und die Kinder gewärmt. Und deshalb sind sie auch extrem auf den Menschen fixiert. „Alleine bleiben geht nicht lange“, verrät Max Reischl. Vier bis fünf Stunden sei da das Maximum. „Dann würde das Rudel möglicherweise anfangen die Wohnung umzugestalten“, ergänzt der Ingenieur. Wenn das Ehepaar „Hunde-Pause“ braucht, kommt Sylvia Maier ins Spiel, die „Hundeoma“ aus dem Dorf, die dann die Betreuung übernimmt. Am liebsten sind die Reischls an den Wochenenden mit ihren Samojeden für mehrstündige Wandertrips in der Heimat unterwegs, im Aubachtal, auf dem Ruhmannsberg oder in Kappelgarten. Und es geht freilich auch in den Bayerischen Wald, etwa auf den Dreisessel rauf. „Wenn die Temperatur unter fünf Grad Celsius fällt, schalten die Hunde auf Turbo um, und sind dann so richtig agil, sie lieben halt den Schnee“, berichtet Margret Reischl. Bis zu minus 50 Grad Celsius würden die Tiere übrigens aushalten.

Pause fürs Herrchen:

Hunde schlafen täglich

14 bis 16 Stunden Ins Wasser gehen mögen sie auch, aber sie schwimmen nicht gerne, weil ihr Fell nass so schwer ist. Die gute Sache am betreuungsintensiven

Hundealltag: Täglich 14 bis 16 Stunden Schlafzeit sind nicht unüblich. „Der Samojede ist ein Hund mit 0 oder 100 Prozent, also mit Extremen. Entweder chillen oder Vollgas geben“, erklärt Max Reischl. Und im Rudel hat’s Hund und Herrchen leichter. Seine fünf lächelnden Samojeden liegen zwar für ein Nickerchen im Haus verteilt herum, aber sie separieren sich nicht. Herrchen und Frauchen nehmen die Hunde auch mit in die Arbeit oder mit in den Wohnmobil-Urlaub nach Schottland. Und sie haben mit ihren Samojeden auch etliche Auszeichnungen erhalten und Preise in Ländern wie Deutschland, Slowakei, Österreich, Slowenien und Tschechien eingefahren, sind etwa internationaler Schönheitschampion geworden. Jeder Hund gibt im Jahr ein Pfund Wolle ab (der Samojede hat doppeltes Haar mit kurzer Unterwolle und längerem, glattem Deckhaar), die herausgekämmt wird. Diese ist extrem warm und weich, und die Reischls lassen daraus Pullis, Mützen oder Schals stricken. Das Fell der fünf Hunde ist selbstreinigend, und auch der Dreck fällt ab – gebürstet müssen sie nur gelegentlich werden, so alle zwei Wochen in etwa. Wenn Max und Margret Reischl im Hauzenberger Land mit ihren fünf „Eisbären“ unterwegs sind, und diese ihr dauerhaftes „Samojeden-Lächeln“ aufsetzen, was ihnen ja angeboren

ist, lächeln die Passanten zurück. Ein Lächeln ist nunmal ansteckend und der Samojede offenbar der wirklich wahre Freund des Menschen. Die Reischls danken es mit Leckerlis und Liebe.

9 ui | Margret & Max Reischl

Osteraktion

Schatzsuche im Granitzentrum

25. März – 07. April 2024

Der Osterhase war im Granitzentrum unterwegs und hat sich was einfallen lassen. Statt wie immer bunte Eier zu verstecken, schickt er Euch, liebe Kinder, während Eurem Museumsbesuch auf Schatzsuche!

Fünf verschiedene Edelsteine hat er im gesamten Museumsbereich versteckt und wer einen findet, darf ihn natürlich behalten. Dann nichts wie auf zur Schatzsuche!

Teilnahmebedingungen:

Osteraktion während der Osterferien 25.03.—07.04.2024

Nur in Verbindung mit mind. 1x Erwachsenen-Eintritt

Angebot nur gültig solange der Vorrat reicht und alle Edelsteine gefunden sind.

Öffnungszeiten:

März bis Oktober

Dienstag bis Sonntag 10:00 – 18:00 Uhr (Einlass bis 16:00 Uhr)

Eintrittspreise:

Erwachsene ab 15 Jahre 6,00 €

Schüler, Studenten, Rentner, Schwerbehinderte: 5,00 €

Kinder von 7 bis 14 Jahren 2,00 €

Gruppen ab 15 Personen 5,00 € pro Person

Familien

(zwei Erwachsene und Kinder bis 14 Jahren) 12,00 €

Kinder bis 6 Jahren sowie

Besitzer der AktivCard, PassauCard oder Ehrenamtskarte

Eintritt frei

Führung: 50,00 € (nur nach vorheriger Anmeldung, Gruppengröße bis 25 Personen, Dauer ca. 1 Stunde)

Barrierefreier Zugang

Kostenlose Parkmöglichkeiten für PKW und Busse Hunde erlaubt (Leinenpflicht)

Granitzentrum Bayerischer Wald

Passauer Straße 11 · 94051 Hauzenberg · Tel. 08586 - 9769960

NEU:

SpendenMARATHON auf WirWunder, der Spendenplattform der

Sparkasse Passau

Unsere beiden Spendenverdoppelungsaktionen im Vorjahr zu Ostern und Nikolaus waren ein großer Erfolg und gemeinsam haben wir für Vereine und gemeinnützige Organisationen fast 121.000 € Spenden gesammelt.

Auch 2024 möchten wir wieder viele kleine und große Wunder wahr werden lassen und laden Sie deshalb herzlich ein, mit Ihrem Verein/Ihrem Projekt teilzunehmen am neuen

Spendenmarathon vom 25. bis 29. März 2024 auf www.wirwunder.de/passau

Die Sparkasse Passau unterstützt ehrenamtliches Engagement und stellt einen Aktionstopf in Höhe von 15.000 € zur Verfügung.

So funktioniert der neue Spendenmarathon:

Nach Ablauf des Aktionszeitraums (25.03.2024 09:00 Uhr bis 29.03.2024 23:59 Uhr) erhalten alle Projekte Geld aus dem Aktionstopf, proportional zu ihrem Anteil an der Gesamtspendenmenge während des Aktionszeitraums. Beispiel: Ein Verein, der 5 % aller Spenden im Aktionszeitraum erhalten hat, erhält auch 5 % aus dem Aktionstopf.

Die Vorteile:

Je mehr Spenden ein Verein sammelt, umso mehr erhält er auch aus dem Topf. Vereine müssen ihre Mitglieder nicht mehr anhalten, möglichst frühzeitig und bis zu einem bestimmten Betrag zu spenden, denn: Jede Spende zählt – unabhängig davon, wann sie (innerhalb des Aktionszeitraums) gemacht wurde oder wie hoch sie war. Auch die Reihenfolge der Spenden im Aktionszeitraum ist irrelevant. Jede Spende im Aktionszeitraum wirkt sich positiv auf den Anteil am verteilten Budget aus.

Je mehr Spenden Sie für Ihr Projekt gewinnen, umso höher ist Ihr Anteil am Aktionstopf. Machen Sie Ihr Projekt daher frühzeitig bei Vereinsmitgliedern, Freunden und Förderern bekannt.

Projekte einzustellen ist für Sie kostenfrei. Die anfallenden Kosten und Gebühren für den Betrieb der Plattform und die Kosten für den Zahlungsverkehr übernimmt die Sparkasse Passau bzw. werden Ihnen im Nachgang von der Sparkasse Passau erstattet.

Machen Sie mit und stellen Sie Ihr Projekt vor. Denn gemeinsam schaffen WIR WUNDER!

10 ui | Aktionen & Veranstaltungen

Ein Tag voller Spaß & Abenteuer Der Kinder- und Jugendtag 2024

13.04.2024 | 10–15 Uhr im Innenstadtbereich

Die Innenstadt erwacht zum Leben, bunt und fröhlich, wenn der erste Hauzenberger Kinder- und Jugendtag seine Tore öffnet. Ein Tag, der den jüngsten Mitgliedern unserer Gesellschaft gewidmet ist, um zu feiern, zu spielen und zu lernen. Die Straßen sind gesäumt von Ständen und Aktivitäten, die darauf warten, von neugierigen Kinderaugen entdeckt zu werden. Entlang der gepflasterten Straßen bieten zahlreiche Mitmachaktionen den jungen Gästen die Möglichkeit, ihre Kreativität und Geschicklichkeit unter Beweis zu stellen und einfach Spaß zu haben.

In der nächsten Ausgabe der ui gibt es dann alle Einzelheiten zu diesem besonderen Tag

Bitte beachten: Bei schlechtem Wetter wird die Veranstaltung um eine Woche auf den 20.04.2024 verschoben. Falls es dazu kommen würde, wird dies in der Hauzenberg-App und auf der Facebook-Seite der Stadt Hauzenberg bekannt gegeben.

www.hauzenberg.de

in Hauzenberg

Donnerstag – Sonntag 9.– 12. Mai

2024

Bürgerpark-Festplatz

Unterhaltsames Programm an allen Tagen mit Gaukeleien, begleitet von historischer Musik.

Spezereien, süß und herzhaft, schmackhaftes Gebräu, Lagergruppen und Händler mit allerley Tand und Handwerk.

Marktzeiten:

Do – Sa 11:00 – 22:00 Uhr

So 11:00 – 18:00 Uhr

Planung, Organisation und Marktbüro:

Axel und Hanni Hascher

Mobil: +49 160 3 09 35 35

E-Mail: axel.hascher@gmail.com

www.familia-canem-nigrum.de

Eintrittspreise:

Erwachsene: 6,00 €

Ermäßigte + Gewandete: 4,00 € Kinder bis 1,20 Schwertlänge: frei

Mitveranstalter:

Stadt Hauzenberg

94051 Hauzenberg

Infotelefon: +49 (0) 85 86 - 3031

www.hauzenberg.de

11 ui | Aktionen & Veranstaltungen

1359 1359 1359

Marktfreiheit zu Hauzenberg

Von Donnerstag, 09. bis Sonntag 12. Mai 2024 werden in Hauzenberg die Kalender um 665 Jahre in das Jahr 1359 zurückgeblättert bis zu dem Tag im August 1359, an dem der Passauer Fürstbischof Gottfried von Weisseneck den Hauzenbergern die Marktrechtsurkunde überreicht. Das Jahr 1359 zählt zweifellos zu den markantesten und wichtigsten Daten in der Geschichte Hauzenbergs und findet sich daher im Logo für die bevorstehenden Markttage im mittelalterlichen Ambiente wieder. Die Anfänge Hauzenbergs gehen ohne Zweifel viel weiter zurück als bis ins Jahr 1359. Wie bei den meisten Ortschaften fehlt aber auch für Hauzenberg ein genaues Gründerdatum.

Einmal königlich, lange bischöflich und jetzt bayerisch!

Die Frühgeschichte Hauzenbergs lässt sich am ehesten in Verbindung mit der großräumig einheitlichen Besiedlungsgeschichte der Region sehen. Es war zunächst König Heinrich II, der spätere Kaiser Heinrich II, der laut Urkunde vom 28.10.1010 sein Reichskloster Niedernburg in Passau mit einem großen Teil des schon besiedelten und noch unbesiedelten Nordwaldes, das Gebiet zwischen Ilz im Westen, der Rodel oder Ranna (bis heute ungeklärt) im Osten, der Donau im Süden und dem Böhmerwald im Norden, beschenkte, die sog. Nordwaldschenkung.

Im Hochmittelalter, 11. und 12. Jahrhundert waren die herrschenden Adelsgeschlechter diejenigen, die im Raum nördlich der Donau eine groß angelegte Besiedlungsinitiative, bei der die praktische Rodungsund Besiedlungsarbeit unter der Leitung adeliger Rodungsexperten stand, vorantrieben. Damals schaffte man eine Kulturlandschaft, die zugleich zur Ernährungsgrundlage für nachfolgende Generationen wurde. Es war die Zeit der großen Siedlungsbewegungen, Land wurde gerodet und bewirtschaftet, die Zeit großer Veränderungen. Dabei wurde die Raumplanung in keinem Fall dem Zufall überlassen, der Raum systematisch besiedelt, verwaltet und gesichert. Beim Blick auf die Landkarte unseres donaunahen Raumes fällt auf, dass die Ortschaften nicht willkürlich in die Landschaft gesetzt sind, sondern zentrale Orte als wirtschaftliche und kirchliche Mittelpunkte in fast gleichen Abständen zueinander liegen. Als solche Zentren waren wohl von

Anfang an die späteren fürstbischöflichen Marktorte Hauzenberg, Untergriesbach,/Obernzell (sie galten noch bis ins 14. Jahrhundert als Einheit) und Wegscheid vorgesehen und so geplant. Später, so ab dem 13. Jahrhundert bis zur Säkularisation Anfang des 19. Jahrhunderts standen diese unter der Herrschaft des Passauer Bischofs.

Gebiet des Hochstifts Passau von 1487 bis 1765
12 ui | Heimat & Geschichte
HAUZENBERGER MARKTFREIHEIT

Die älteste, heute noch vorhandene Marktrechtsurkunde stammt aus dem Jahr 1426 (von Bischof Leonhard von Layming)

1359 –zu der Zeit lebten die Hauzenberger in Großfamilien in etwa 40 Häusern

Leider ist die Urkunde von 1359 verlorengegangen. Nachdem die verliehenen Freiheiten immer nur für die Dauer der Amtszeit des jeweiligen Fürstbischofs Gültigkeit hatten, bestätigte bzw. konfirmierte jeder neue Fürstbischof diese erneut. So haben sich im Laufe der 6 Jahrhunderte unter bischöflich-passauischer Herrschaft eine Reihe solcher wertvollen Konfirmationsurkunden angesammelt, deren Inhalt im Wesentlichen unverändert blieb.

Für die nach heutigen Maßstäben doch wenigen Hauzenberger war die Verleihung der Marktrechte ein existenzieller Fortschritt mit Privilegien und neuen Möglichkeiten. Dazu nur ein Ausschnitt der wohl bedeutendsten Rechte:

❖ Das Recht auf eine eigene Gerichtsbarkeit

❖ Die Marktbürger wurden von der bäuerlichen Abgabe befreit

❖ Sie erhielten freies Erbrecht für ihre Häuser und Grundstücke

❖ Sie konnten bis zu einem bestimmten Grad Selbstverwaltungsrechte ausüben

❖ Sie hatten Monopolrechte auf dem Gebiet des Handwerks und des Handels. Sie erhielten damit das Recht zur Ausübung eines Gewerbes

❖ Die Bauern der umliegenden Dörfer durften nur im Markt ihre landwirtschaftlichen Produkte anbieten und mussten sich mit den notwendigsten Dingen eindecken. Nur im Markt durfte Bier gebraut und ausgeschenkt werden.

Damit einher ging ein Wachstum der Zahl der Marktbürger. In der Zeit um 1.600 n.Chr. lebten Großfamilien in 67 Häusern – ein beachtlicher Zuwachs.

In der nächsten Ausgabe: Das Marktleben zu Hauzenberg

13 ui | Marktfreiheit zu Hauzenberg

Veranstaltungen März

Freitag 08. März

Stadtbücherei h auzenberg

Vorlesestunde für Kinder

16:00 Uhr | Bücherei

Lustige und interessante Geschichten für Kinder mit Peter Weska

S unninger bühne

Die Lügenglocke Bayerische Komödie

19:30 Uhr | Don Bosco Haus, Sonnen

Weitere Termine: 09.03., 15.03.,

16.03., 22.03. und 23.03.2024

Eintritt: Erwachsene 8,00 €, Kinder bis 12 Jahre 5,00 €

Samstag 09. März

Siedlergemein S chaft g ermann S dorf

Jahreshauptversammlung mit Neuwahlen

19:00 Uhr | Gasthaus Höfler

h eimat- und volk S trachtenverein d ' f reuden S eer e.v.

Einladung zur Tanzprobe

19:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth

Eingeladen sind alle Interessenten

Sonntag 10. März

Stadt hauzenberg

Kasperltheater

„Kasperl und Seppl“

16:00 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle

Kartenvorverkauf: Tourismusbüro, Tel. 08586-3030, Eintritt: 4,00 €, mit Sitzplatzreservierung

Dienstag 12. März

a ltenclub hauzenberg

Kreuzweg in der Pfarrkirche St. Vitus

14:00 Uhr | Pfarrkirche, Pfarrsaal

Anschl. Kaffee & Kuchen mit Geburtstagsgratulation

Samstag 16. März

h eimat- und volk S trachtenverein d ' f reuden S eer e.v.

Starkbierfest

19:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth

Sonntag 17. März

u nter S tützung S verein

germann S dorf

Jahreshauptversammlung mit Gottesdienst

1o:00 Uhr | Kirche Germannsdorf, anschl. Gasthaus Höfler

f rauenbund h auzenberg

Kreuzweg

14:00 Uhr | Pfarrkirche, Pfarrsaal

pfarrverband h auzenberg

Passionssingen

15:30 Uhr | Kirche Oberdiendorf

Mtwirkende: Haager Sänger, Geschwister Kasberger, Lydia Proksch, Gabi Stockinger und Patrick Lang Sprecher: Hans Windpassinger

Dienstag

19. März

a ltenclub hauzenberg

Handarbeit

14:00 Uhr | Pfarrsaal

a ltenclub hauzenberg

Tanz mit, bleib fit!

14:30 – 18.00 Uhr | Pfarrsaal

Mittwoch

20. März

fa S ching S gilde hauzenberg

Schnuppertraining

Werde ein Teil unserer Garde

18:30 Uhr | Turnhalle Grundschule

Hauzenberg

Bei Interesse bitte auf der Instagramseite, Facebookseite oder bei Celine Höpfl anmelden. Nur wenig Plätze frei

14 ui | Veranstaltungen

Freitag 22. März

a ltenclub h auzenberg

Palmbuschenbinden

13:00 Uhr | Pfarrsaal

Samstag 23. März

v erein für gartenbau und lande S pflege h auzenberg

Baumschneidekurs

09:00 Uhr | Streuobstwiese (Kaufland) Fach- und naturgerechter Obstbaumschnitt; alle Interessenten sind eingeladen

k un S tprojekte leyer S eder

Markus Lüpertz Specials täglich 16–19:00 Uhr Ausstellungsdauer

23.03. – 31.03.2024

k nappenchor k ropfmühl Jahreshauptversammlung

19:00 Uhr | Gasthaus Höfler

Sonntag 24. März

f rauenbund o berdiendorf Fastensuppe

11:00 Uhr | Pfarrheim Oberdiendorf

h auzenberg aktiv

Verkaufsoffener Sonntag

13:00–17.00 Uhr | Innenstadt

Donnerstag 28. März

S tern S chützen oberdiendorf e.v. Osterschießen

19:00 Uhr | Schützenheim Oberdiendorf

Dienstag 02. April

a ltenclub hauzenberg Handarbeit

14:00 Uhr | Pfarrsaal

a ltenclub hauzenberg

Tanz mit, bleib fit!

14:30 – 18.00 Uhr | Pfarrsaal

Samstag 06. April

v erein für gartenbau und lande S pflege h auzenberg Kräuterwanderung

14:00 Uhr | Streuobstwiese (Kaufland)

Referentin: Simone Timeschenkow

Realschule Hauzenberg Johann-Riederer-Schule

Tag der offenen Tür

am Freitag, 15. März 2024, von 15:30 – 18:00 Uhr

Online-Portal mit allen wichtigen Informationen auf der Schulhomepage Führungen in Kleingruppen durch das Schulgebäude von 18.03. bis 20.03.2024 um 14:00 Uhr und 15:00 Uhr und ein Schnuppernachmittag am 25.04.2024 von 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr für Ihr interessiertes Kind. Bitte jeweils telefonisch unter 08586-1550 anmelden. Besuchen Sie uns unter: www.realschule-hauzenberg.de Staatliche Realschule Hauzenberg, Johann-Riederer-Schule, Eckmühlstr. 14, 94051 Hauzenberg, Tel.: 08586-1550

jeden Dienstag

Wochenmarkt Hauzenberg

8:00 – 12:00 Uhr | Innenstadt

jeden Dienstag

Seniorenheim St. j o S ef Second-Hand-Laden für Jedermann/-frau

09–13:00 Uhr | Seniorenheim

Kleiderspenden für Erwachsene sind jederzeit erwünscht, Abgabe tagsüber an der Rezeption im Seniorenheim.

jeden Mittwoch

S tadt hauzenberg

Mittwochs-Wanderer

13:00 Uhr | Bürgerpark

Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg. Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Infos unter Tel. 08586/3153

jeden Donnerstag

j ohanni S verein

Vereinsabend | 18:00 Uhr

07.03.24 Wolfis Hütte

14.03.24 Piazza

21.03.24 Gut Lichtenau

28.03.24 Gasthaus Prager

04.04.24 Stemplinger Hansl

jeden Freitag

wanderfreunde h auzenberg Freitagswanderung

14:00 Uhr | ab Bürgerpark

15 ui | März
Ohne Titel, 2005 Farbaquatinta, 93,5 x 69,5 cm courtesy Sabine Knust

Die Abenteuer und Entdeckungen des Maxi Scher & Bärtl Bär

Gezeichnet: Albert Lehner | Erzählt: Manfred

k sterei

Alle Jahre zu Ostern versteckt Maxi für Bärtl im Waldgarten vor der Bärenhöhle ein Osternest mit vielen bunten Eiern. Aufgeregt und voller Vorfreude fiebert Maxi dem Tag entgegen, an dem er den Freund wieder auf die Eiersuche schicken kann. In diesem Jahr hat er eine ganz besondere Eierüberraschung vorbereitet: Ein richtig riesiges Schokoladen-Osterei! Endlich ist es soweit. Wie alle Jahre schlüpft Maxi in sein Osterhasenkostüm, schnappt sich die Schubkarre hinter der Bärenhöhle und wuchtet das Schokoladenei hinein. Ganz vorsichtig und leise schleicht er sich an

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D a s Sch lad e n ui | Kinderseite

Bärtl vorbei. „Ich bin der lustige Holzhacker-Bär, holje holio hol je holio“, trällert der Bär vergnügt und fröhlich, in seine Arbeit vertieft. „Geschafft!" murmelt Maxi, als er unbemerkt am Holzhacker-Bärtl vorbei ist, als ihn ein „Mä-ä-äxi, was mä-ä-ächst du dä-ä-ä?“ aufschreckt. „Pssst, leise Becci!“, flüstert Maxi Rebecca Geißlein zu. Rebecca, die alle nur Becci nennen, tummelt sich gerne auf der Waldwiese und ist, wie kluge Kinder halt so sind, immer neugierig und an allem interessiert. „Becci, das ist ein riesiges SchokoladenOsterei und die Osterüberraschung für meinen Freund Bärtl. Aber er darf uns nicht bemerken, ich will es verstecken und er muss es dann suchen. Wenn Du willst, kannst Du mir helfen, ein schönes Versteck zu finden – aber, pssst, ganz leise!“

„Oh jä-ä-ä Mä-ä-äxi, sehr gä-ä-ärne!“ blökt Becci, so leise, wie es für kleine Ziegen nur möglich ist.

Schnell ist ein ideales Versteck für das Schokoladen-Osterei hinter einem Baum gefunden. Noch schneller aber ist Bärtl auf der Suche nach dem Osternest, als ihm Maxi augenzwinkernd erzählt, dass der Osterhase gerade vorbeigehoppelt sei und von einer großen Osterüberraschung für einen großen Bären gesprochen hätte. „Ein großes Osternest! Für mich!“ Wie vom Blitz getroffen läßt Bärtl sein Holzhackebeil fallen, schaut sich suchend um und rennt dann Richtung Waldrand los – gebückt, Blick nach unten, denn Osternester sind immer irgendwo unten, im Gras oder Gebüsch versteckt – das hat die Erfahrung der jährlichen Osternestsuchen dem Bären so bestätigt. In diesem Jahr aber ist es offensichtlich anders und so verläuft die Nestsuche für den Bären langwierig, anstrengend und leider erfolglos. Ein wenig enttäuscht und von der langen Sucherei müde geworden, lehnt Bärtl sich an einen Baum und rutscht erschöpft nach unten. KRACKS – was war das? „Halt Bärtl! Hä-ä-ält!“ Maxi und Becci wollen das Unglück noch verhindern, aber zu spät. Bärtl hat das riesige, bunte Schokoladenei tatsächlich nicht bemerkt! „Oh, ein großes Ei!“ stellt er nur verwundert fest und kann sich immer noch nicht erklären, wie und woher dieses bunte Riesenei wohl unter seinen Popo gekommen ist. „Das ist ein Schokoladenei, Du bäriger Eierkopf! Deine Osterüberraschung, auf der Du jetzt sitzt“ lacht Maxi und Becci meckert lustig ein „Bä-ä-ärtl brütet ein Schokolä-ä-ädenei ä-ä-äus!“ hinterher. „Alles Schokolade?“ vergewissert sich Bärtl bei Maxi und seine Zunge schleckt genüsslich über die Bärenschnauze.

Liebe Kinder, wenn ihr wisst, dass Bä ren richtige Schleckermäuler sind und alles Süße bärig lieben, dann könnt ihr Euch ganz leicht ausmalen, was jetzt passiert! Ich kann nur sagen, „nicht alles auf einmal aufessen Bärtl!“ „Ja, ja natürlich, ich hebe mir ein kleines Stück für die Nachspeise auf!“ antwortet der Bär.

17
ui | Maxi Scher & Bärtl Bär

uneinsichtig, starrköpfig

zweite Ernte

eine der Kleinen Sundainseln

franz. Schauspieler (Alain)

z Kreu w ort

langer, dünner Speisefisch

Spaßmacher im Zirkus

Staat in Ostasien Strauchfrucht englischer Physiker (Isaac)

böse, schlecht

Signalfarbe Meeressäugetier

dt. Bundespräsident (Johannes)

norwegische Hauptstadt

Kunststil aus Frankreich

Teil des Verbrennungsmotors

Handelsgut brit. Autor (Follett) griechische Göttin

Abk. für meines Erachtens

Lichtfülle eng bemessen zittern

sagenhafte Insel im hohen Norden

Ansehen, Prestige, Bild (engl.)

Sultanat am Arabischen Meer

gehoben für gut schmecken

chemisches Zeichen für Selen

kleines Nagetier

eine gerade Zahl niemand; nichts

akust. Autosignalgerät

Abk.: elektronische Datenverarbeitung

benachbart, nicht weit

griechischer Kriegsgott

Abk. für IntercityExpress

germanischer Wurfspieß

eine Anhöhe hinauf

Missfallensäußerung

kleine Zierfiguren

Hochschule (Kurzwort)

arabischer Männername achtarmiger Kopffüßer

ungekocht

europäischer Strom munter, lebhaft KfzZeichen Siegen

Sandanhäufung, -hügel

Gebäudestütze schwankend, unsicher

Reizleiter im Körper

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Die Umstellung auf das neue WLTP-Messverfahren macht eine Änderung der derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen zu Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen (Pkw-EnVKV) erforderlich.

Die Novellierung der Pkw-EnVKV ist bislang noch nicht erfolgt. Da NEFZ-Werte für dieses Fahrzeug nicht vorliegen, haben wir die auf Basis des neuen WLTP-Testzyklus gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte als WLTP-Werte angegeben. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen.

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DasAmtsblatt

Jahrgang 51.02 05.

16 Standesamt

Amtliche Bekanntmachungen

17

17

Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 119 (SO Solarpark Erlet-West)

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

„SO Solarpark Erlet-West“

18 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr.117 (SO Solarpark Sieglmühle)

19 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes

19

„SO Solarpark Sieglmühle)

Änderung des Bebauungsplanes „SO Freizeitgelände am Freudensee, Erweiterung 1“ mit Deckblatt Nr. 1

20 Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 121 (SO Solarpark Jahrdorferschacht)

21

des Bebauungsplanes „Germannsdorf-Nord II“

23

des Bebauungsplanes „WA-Schröck“ 23

zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage

Hauzenberg
Schulverbandes Hauzenberg
der Stadt
und des
März 2024
Aufstellung
22 Änderung
Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes SO Solarpark Jahrdorferschacht
des Bebauungsplanes „Schachet-Ost“ 22
Rechtsverordnung
23 Antragsfristen für Sitzungen Informationen aus dem Sitzungsdienst 24 Sitzungsdienst Januar 2024 24 Stadtrat, Sitzung vom 22.01.2024 24 Bauausschuss, Sitzung vom 23.01.2024 24 Wirtschafts-, Struktur- und Umweltausschuss, Sitzung vom 30.01.2024 25 Sitzungsdienst Februar 2024 25 Stadtrat, Sitzung vom 05.02.2024 25 Haupt- und Finanzausschuss vom 07.02.2024 25 Bauausschuss, Sitzung vom 19.02.2024 Informationen 27 Jagdgenossenschaften - Jahreshauptversammlungen 28 Erste-Hilfe-Kurse für Führerscheinanwärter und Betriebshelfer 28 Kreisjugendring Passau – Spiele-Werkstatt 28 Beginn der Sommerzeit – Zeitumstellung 28 vhs Hauzenberg – Kurse März 29 Adressen & Öffnungszeiten
Erweiterung

Geburten 11.01.2024

Georg Schauer

Bettina und Thomas Schauer

Windpassing 17 A, Hauzenberg

26.01.2024

Teo Perkovic

Ivana und Stefan Perkovic

Im Tränental 29, Hauzenberg

13.01.2024

Lea Sophia Gottinger

Selina Gottinger

Eichenweg 9, Hauzenberg und Benjamin Fenzl

Marktplatz 26, Obernzell

06.02.2024

Margareta Emma Bloch

Laura Hartl und Simon Bloch, Hauzenberg wir trauern

22.12.2023

Willi Reimann

Ziegelweg 9, Hauzenberg

70 Jahre

18.01.2024

Theres Wilhelm

Weiherfeldstraße 32, Hauzenberg

83 Jahre

27.01.2024

Emma Veit

Raßberg 19, Hauzenberg

89 Jahre

04.02.2024

Joseph Schmeizl

Fliederstraße 4, Hauzenberg 86 Jahre

28.12.2023

Franz Branner

Im Tränental 16, Hauzenberg

77 Jahre

20.01.2024

Hubert Gastinger

Granitstraße 61, Hauzenberg

66 Jahre

31.01.2024

Apollonia Wimmer

Kusserstraße 14, Hauzenberg

89 Jahre

08.02.2024

Christian Schaubschläger Böhmerwaldstraße 15, Hauzenberg 64 Jahre

21.01.2024

Nelly Kulhánek

Stephanie SchmidKulhánek und Petr Kulhánek

Hemerau 26, Hauzenberg

06.01.2024

Martha Fenzl

Leitenweg 13, Hauzenberg

77 Jahre

25.01.2024

Walter Hoyer

Bergstraße 8, Hauzenberg

70 Jahre

02.02.2024

Reinhold Windpassinger

Furtstraße 21, Hauzenberg

89 Jahre

18.02.2024

Maria Oberneder

Kusserstraße 14, Hauzenberg 94 Jahre

22.01.2024

Paul Luca Neudorfer

Melanie und Markus Neudorfer

Steinbergstraße 48, Hauzenberg

08.01.2024

Herbert Pilsl

Eckmühstraße 25, Hauzenberg

76 Jahre

26.01.2024

Walter Fuchs

Petzenbergstraße 16, Hauzenberg

73 Jahre

04.02.2024

Maria Fruth

Schadweg 23, Hauzenberg

68 Jahre

h I nwe I s

Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062.

16 Amtsblatt | 51.02 Standesamt

Änderung des Fl Ä chennutzungsplanes m I t d ec K blatt n r. 119 ( s O sO larpar K e rlet- w est) hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Plan aus Vorentwurf

Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks westlich von Erlet den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan

aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Parallel erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans.

Mit der Bauleitplanung soll westlich von Erlet die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 1586 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt ca. 2,2 ha.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des März-Amtsblattes in der Zeit bis 10.04.2024. Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Infor -

mationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 07.02.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

a u F stellung e I nes VO rhabenbez O genen

b ebauungsplanes „ s O sO larpar K e rlet- w est“ hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Plan aus Vorentwurf

Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks westlich von Erlet den Flächennutzungsplan

bekanntmachun G en
17 Amtsblatt | 51.02 Amtliche Bekanntmachungen

zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 119.

Mit der Bauleitplanung soll westlich von Erlet die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 1536 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 2,2 ha.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des März-Amtsblattes in der Zeit bis 10.04.2024. Der Entwurf des Bebauungsplanes kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem

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Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 07.02.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des Fl Ä chennutzungsplanes m I t d ec K blatt n r. 117 ( s O sO larpar K sI eglmühle) hier: Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Sieglmühle den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Parallel erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Sieglmühle“.

Mit der Bauleitplanung soll in Sieglmühle die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag die Grundstücke Flur-Nrn. 1398, 1368 und 778 jeweils Gemarkung Oberneureuth. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 7,11 ha.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des März-Amtsblattes in der Zeit bis 10.04.2024. Der Entwurf des Flächen -

nutzungsplanes kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Infor -

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Alles neu macht 2024
18 Amtsblatt | 51.02 Amtliche Bekanntmachungen

mationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 16.02.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

a u F stellung e I nes VO rhabenbez O genen b ebauungsplanes „ s O sO larpar K sI eglmühle“

hier: Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Sieglmühle den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen.

Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 117.

Mit der Bauleitplanung soll in Sieglmühle die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind gemäß Antrag die Grundstücke Flur-Nrn. 1398, 1368 und 778 jeweils Gemarkung Oberneureuth. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 7,11 ha.

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des März-Amtsblattes in der Zeit bis 10.04.2024. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einschließlich aller Anlagen kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 16.02.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des b ebauungsplanes „ s O Fre I ze I tgel Ä nde am Freudensee, e rwe I terung 1“ m I t d ec K blatt n r. 1; hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 19.09.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „SO Freizeitgelände am Freudensee, Erweiterung 1“ zu ändern. Die Änderung erfolgt mit Deckblatt Nr. 1.

Mit der Bauleitplanung soll die Umsetzung der Wohnmobilstellplätze angepasst werden. Die Wohnmobilstellplätze befinden sich nördlich angrenzend an das Freizeitareal am Freudensee. Unmittelbar betroffen ist eine Teilfläche der Flur-Nr. 69 Gemarkung Raßreuth.

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 12.12.2023 den Bebauungsplan „SO Freizeitgelände am Freudensee, Erweiterung 1“ mit Deckblatt Nr. 1 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und be-

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19 Amtsblatt | 51.02 Amtliche Bekanntmachungen

schloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 14.03.2023 für die Dauer eines Monats bis einschl. 16.04.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden.

Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg.de/ planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

— Altlasten, Bodenrecht

— Auswirkungen auf angrenzende landwirtschaftliche Flächen — Oberflächenentwässerung — Lärmauswirkung

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplan¬änderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 16.02.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des Fl Ä chennutzungsplanes m I t d ec K blatt n r. 121 ( s O sO larpar K Jahrd O r F erschacht)

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 06.12.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks südöstlich des Industriegebietes in Jahrdorf den Flächennutzungsplan zu ändern und

einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Parallel erfolgt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Jahrdorferschacht“.

Mit der Bauleitplanung soll die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist das Grundstück Flur-Nr. 184 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 1,53 ha.

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 06.11.2023 das Deckblatt Nr. 121 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

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Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 14.03.2024 für die Dauer eines Monats bis einschl. 16.04.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden.

Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg.de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

Altlasten, Bodenrecht

Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen

Bepflanzung und Artenvielfalt

Auswirkungen auf angrenzende landwirtschaftliche Flächen

Oberflächenentwässerung

Lichtemission, Lärmauswirkung, Luftreinhaltung

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfas-

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sung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplan¬änderung nicht von Bedeutung ist.

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg , 22.02.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

a u F stellung e I nes VO rhabenbez O genen b ebauungsplanes „ s O sO larpar K Jahrd O r F erschacht“ hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 06.12.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks südöstlich des Industriegebietes in Jahrdorf den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Änderungsbeschluss wurde bereits nach § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 121.

Mit der Bauleitplanung soll südöstlich des Industriegebietes die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines

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21 Amtsblatt | 51.02 Amtliche Bekanntmachungen

Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 184 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 1,53 ha.

Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 19.02.2024 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „SO Solarpark Jahrdorferschacht“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 14.03.2024 für die Dauer eines Monats bis einschl. 16.04.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen geltend gemacht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf schriftlichem Weg abgegeben werden.

Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden.

Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:

— Altlasten, Bodenrecht — Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen

— Bepflanzung und Artenvielfalt — Auswirkungen auf angrenzende landwirtschaftliche Flächen, Hinweis auf

Baumfallzone

— Oberflächenentwässerung

— Lichtemission, Lärmauswirkung, Luftreinhaltung

Die diesen Informationen zugrundeliegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Stadt Hauzenberg, 22.02.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des b ebauungsplanes

„ s chachet-Ost“; hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 05.02.2024 beschlossen, den Bebauungsplan „Schachet-Ost“ zu ändern. Der Änderungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.

Geltungsbereich:

Der Bebauungsplan „Schachet-Ost“ erstreckt sich über einen Teil der Staatsstraße Brückenstraße, über die Ortsstraßen Sudetenstraße, Egerstraße, Grubweg und einen Teil der Bahnhofstraße. Der Bebauungsplan wurde im Jahr 1981 aufgestellt und bislang fünfmal geändert.

Plan des Verfahrensgebietes:

Verfahrensart:

Im Rahmen des nachfolgenden Verfahrens nach § 13 BauGB wird der Öffentlichkeit und auch den Trägern Öffentlicher Belange gesondert Gelegenheit gegeben Stellung zu nehmen.

Diese Bekanntmachung dient nur der Bekanntgabe des Änderungsbeschlusses und stellt keine Aufforderung zu Beteiligung dar.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung:

Mit der vorgenannten Bauleitplanung soll eine intensivere Bebauung des Grundstückes ermöglicht werden. Hierzu werden die notwendigen Festsetzungen angepasst.

Stadt Hauzenberg, 22.02.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

a u F stellung des b ebauungsplanes

„ g ermannsd O r F - nO rd II“ hier: Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss und Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit

Der Stadtrat hat am 27.03.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan auf der Flurnummer 90 Gemarkung Germannsdorf aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB (Baugesetzbuch) bekanntgemacht, die Öffentlichkeit ist nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB frühzeitig zu beteiligen. Der Bebauungsplan soll das Gebiet westlich des Steigerwegs in Germannsdorf speziell die Flurnummer 90 Gemarkung Germannsdorf umfassen. Als Gebietscharakter soll ein Allgemeines Wohngebiet (WA) definiert werden.

22 Amtsblatt | 51.02 Amtliche Bekanntmachungen

Die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele dieser Planung erfolgt ab Erscheinen des März-Amtsblattes in der Zeit bis 15.04.2024. Der Entwurf des Bebauungsplanes kann bis zu diesem Tage im Rathaus Hauzenberg, Marktplatz 10, Bauamt, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Während dieser Zeit können Anregungen, Bedenken und Einwendungen vorgebracht werden. Auf Wunsch wird die Planung erläutert.

Stadt Hauzenberg, 20.02.2024

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

e rwe I terung des b ebauungsplanes „ wa - s chröc K “; hier: Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 BauGB

Der Stadtrat hat am 04.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „WA-Schröck“ zu ändern bzw. zu erweitern. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen.

Geltungsbereich:

Unmittelbar betroffen sind die Grundstücke Flur-Nrn. 718/6, 718/7 und 718/5 jeweils Gemarkung Jahrdorf. Der Bebauungsplan „WA-Schröck“ besitzt seit 20. Oktober 1998 Rechtskraft. Die letzte Änderung erfolgte im Jahr 2007.

Plan des Verfahrensgebietes:

Verfahrensart:

Der Bebauungsplan wird im Verfahren nach § 3 und § 4 BauGB erweitert.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt mit gesonderter Bekanntmachung.

Allgemeine Ziele und Zwecke der

Planung:

Mit der vorgenannten Bauleitplanung sollen die Flur-Nrn. 718/6, 718/7 und 718/5 jeweils Gemarkung Jahrdorf in den Bebauungsplan mitaufgenommen werden, um dort jeweils ein Einfamilienhaus mit Doppelgarage zu errichten

Stadt Hauzenberg, 22.02.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

rechts V er O rdnung

z ur Fre I gabe

V er K au F s OFF ener

sO nn- und Fe I ertage aus a nlass VO n mÄ r K ten I n der s tadt h auzenberg

VO m 06.02.2024

Aufgrund von § 14 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Ladenschluss (LadschlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. Juni 2003 (BGBl I S. 745) in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes, der Sicherheits¬technik, des Chemikalien- und Medizinproduktrechts (ASiMPV) vom

02. Dezember 1988 (GVBl. S . 956), zuletzt geändert durch Verordnung vom 01. April 2003 (GVBl. S. 278) erlässt die Stadt folgende Rechtsverordnung:

§ 1

Anlässlich von Märkten, Messen oder öffentlichen Veranstaltungen dürfen im Bereich der Stadt Hauzenberg alle Verkaufsstellen zu folgenden Zeiten geöffnet sein:

24.03.2024 Frühlingsmarkt; 12.00 – 17.00 Uhr

20.10.2024 Herbstmarkt; 12.00 – 17.00 Uhr

§ 2

Die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer (§ 17 LadSchlG), die Bestimmungen der Arbeitszeitverordnung, des Manteltarifvertrages für die Arbeitnehmer im Einzelhandel, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind in der jeweils geltenden Fassung zu beachten.

§ 3

Bei der Offenhaltung einer Verkaufsstelle an Sonn- und Feiertagen außerhalb der in dem § 1 freigegebenen Öffnungszeiten kann eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24 LadSchlG vorliegen.

§ 4

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Stadt Hauzenberg, 06.02.2024 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

a ntrags F r I sten F ür sI tzungen

— Am 02.04. für die Sitzung des Stadtrates am 15. April 2024

— Am 09.04. für die Sitzung des Bauausschusses am 22. April 2024

e nde der a mtl I chen b e K anntmachungen

23 Amtsblatt | 51.02 Amtliche Bekanntmachungen

Aus dem Sitzungsdienst – Januar 2024

s tadtrat, sI tzung VO m 22.01.2024

Verzinsung des Anlagekapitals, Änderung des kalkulatorischen Zinssatzes – einstimmig beschlossen Bei den kostenrechnenden Einrichtungen soll das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken. Dazu gehört auch eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals. Seit 01.01.2016 beträgt der kalkulatorische Zinssatz 3,5 % für das gebundene Anlagekapital. Für die Bereiche Wasserversorgung und Entwässerungseinrichtung wurde der kalk. Zinssatz zum 01.01.2021 bereits auf 3,0 % gesenkt. Es wurde beschlossen, den kalkulatorischen Zinssatz nun für das gesamte gebundene Anlagekapital rückwirkend zum 01.01.2023 auf 3,0 % festzusetzen.

Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage bei Renfting; Aufstellungs-/Änderungsbeschluss – einstimmig beschlossen

Für die FlNr. 1650, Gemarkung Jahrdorf wurde zur Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sowie die Änderung des dazugehörigen Flächennutzungsplanes beantragt. Die Fläche soll nun, geändert zum ursprünglichen Antrag, lediglich 5,5 ha betragen. Planungen hinsichtlich der Südumfahrung werden berücksichtigt und notwendige Eingrünungsmaßnahmen sind in den neuen Planungen enthalten. Dem Antrag auf Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage in der neu vorgelegten Konzeption wurde entsprochen.

Umbau und Erweiterung KITA Fürsetzing; Vergabe Trockenbauarbeiten – einstimmig beschlossen Die Trockenbauarbeiten für den Umbau und die Erweiterung des KiGa St. Martin wurden öffentlich ausgeschrieben. 5 Fir-

men gaben ein entsprechendes Angebot ab. Die Vergabe erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter, Fa. Veicht GmbH aus Untergriesbach zu einem Angebotspreis von brutto 149.666,94 €.

Beschaffung eines Kleintraktors mit Anbaugeräten; Vergabe – einstimmig beschlossen

Für den Bauhof steht die Anschaffung eines Kleintraktors mit Anbaugeräten an. Da der Einsatz überwiegend für touristische Zwecke erfolgt, ist eine Förderung im Rahmen von RÖFE (Förderung von öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen) möglich. Der Zuwendungsbescheid liegt bereits vor. An der öffentlichen Ausschreibung beteiligte sich eine Firma. Die Vergabe erfolgte an die BayWa AG, München zu einer Angebotssumme in Höhe von 196.707 € brutto.

Behandlung der Anträge aus den Bürgerversammlungen 2023 – einstimmig beschlossen

Im Jahr 2023 fanden 4 Bürgerversammlungen (21.11.2023 / 27.11.2023 / 29.11.2023/ 07.12.2023) statt. Anträge und Anfragen aus den Bürgerversammlung müssen lt. Gemeindeordnung vom Stadtrat behandelt werden. Anträge und Anfragen, die an die Verwaltung verwiesen werden, sind dort fachlich zu prüfen und, soweit möglich, zu erledigen. Falls eine Entscheidung durch einen Ausschuss oder den Stadtrat erforderlich ist, erfolgt die Behandlung und Beschlussfassung im jeweils zuständigen Gremium.

bauausschuss, sItzung VOm 23.01.2024

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Glotzing-Rohrfeld“; Abwägung und Öffentliche Auslegung – Änderung der Abwägungen – einstimmig beschlossen

Im Mai 2022 wurde vom Stadtrat beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks südwestlich von Glotzing den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlun-

gen der Verwaltung an und beschloss die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark GlotzingRohrfeld“.

Neubau eines Löschwasserbehälters (LWB) am Ruhmannsberg; Durchführungsbeschluss – einstimmig beschlossen

Die Löschwasserversorgung im Bereich Ruhmannsberg ist derzeit nicht gesichert und durch die gestreute Bebauung eher schwierig. Nach Rücksprache mit dem Kreisbrandrat und der Feuerwehr ist die Errichtung eines LWB auf der FlNr. 1140/1, Gemarkung Germannsdorf, mit einem Volumen von ca. 50 m³ daher sinnvoll. Die Errichtung eines LWB wurde beschlossen.

wIrtschaFts-, struKtur- und umweltausschuss, sItzung VOm 30.01.2024

Technischer Jahresbericht 2022 der Wasserversorgung Hauzenberg –einstimmig beschlossen

In der Sitzung wurde über die Wassergewinnung mit Fremdwasserbezug und die Abgabe ins Netz, die Abgabe und Verteilung an unterschiedliche Abnehmer sowie die Berechnung des Wasserverlustes ausführlich berichtet.

Jahresbericht 2022 der Versorgungsbetriebe der Stadt Hauzenberg –einstimmig beschlossen

Die Entwicklung der Versorgungsbetriebe mit Wasserversorgung, Parkhaus, E-Werk und Breitband wurde erläutert. Der Jahresabschluss mit einer Bilanzsumme von 12.291.315,81 € und einem Jahresverlust von 153.547 € wurde festgestellt. Der Bericht wurde zur Kenntnis genommen und an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung überwiesen.

Budget Tourismus 2024 –einstimmig beschlossen

Das Budget für den Bereich Tourismus ist jährlich neu zu erstellen. Für das Jahr 2024 wurden Einnahmen brutto 22.100 € sowie Ausgaben brutto 259.810 € geplant. Das

24
informationen aus dem sitzun G sdienst
Amtsblatt | 51.02 Informationen aus dem Sitzungsdienst

daraus ermittelte Defizitbudget in Höhe von 237.710 € brutto wurde beschlossen.

Fassadenprogramm Hauzenberg – Antrag auf Förderung Objekt Schulstraße 2 – einstimmig beschlossen

Für das Objekt Schulstraße 2 wurde eine Förderung im Rahmen des Fassadenprogramms beantragt. Die vorläufig zuwendungsfähigen Kosten wurden mit 19.381,91 EUR beziffert. Daraus ergibt sich bei einem Fördersatz von 30 % eine mögliche Zuwendung von 5.814,57 €. Der Zuschuss wurde entsprechend der Satzung bewilligt.

Heimat-Info-App;

Vorstellung der Entwicklung und Neues in der App – Information Seit Einführung der App im Juni 2023 wurden diverse Neuerungen installiert. So verfügt die App nun über einen Schadensmelder, eine Schnittstelle zur Homepage der Stadt sowie die Einbettung des Veranstaltungskalenders. Des Weiteren gibt es seitens der Bevölkerung positive Resonanz bei aktuell rund 3.000 Usern.

Aus dem Sitzungsdienst – Februar 2024

stadtrat, sItzung VOm 05.02.2024

Änderung des Bebauungsplanes

„Schachet-Ost“; Änderungsbeschluss – einstimmig beschlossen Auf Antrag soll der Bebauungsplan „Schachet-Ost“ geändert werden. Im Geltungsbereich ist eine intensivere Bebauung durch den Antragsteller mittels Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage geplant. Am Bebauungsplan sollen daher insbesondere Änderungen betreffend Dachform, Wandhöhe, Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl erfolgen. Die Änderungen des Bebauungsplanes wurden beschlossen.

Haushaltsüberschreitungen; Deckungsbeschlüsse - einstimmig beschlossen

Für einzelne Haushaltsstellen waren Mittelbereitstellungen aufgrund begründeter

Mehrausgaben notwendig. Die Deckung erfolgte jeweils über Minderausgaben bei anderen Haushaltsstellen.

Gewerbegebiet Eben Langfeld, Baukosten Bordsteinabsenkung, 70.801 €

— Altes Schulgebäude Haag, Hinterfeld 4, Umsetzung Pelletsilo, 23.804 € Entwässerung Jahrdorf, Erweiterung der Planung, 29.278,50 €

— Kanalumlegung im Winkelfeld zur Auflösung des Pumpwerks Döbling, 178.506,55 €

Hochbehälter Duschlberg, Planungskosten, 79.219,20 €

Erneuerung der Quellzubringerleitungen Hauzenberg-Nord BA 1 –Nachtrag geänderte Quellsammelschächte; Vergabe – einstimmig beschlossen

Im Zuge des Bauvorhabens wurden die vorgesehenen Quellsammelschächte in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt grundlegend verändert. Diese sind nun „liegende Schächte“ und beinhalten zwei Topeinstiege sowie eine durchgängige Belüftung. Der Schutz der Mitarbeitenden in der Wasserversorgung vor möglicher Radonbelastung kann dadurch besser gewährleistet werden. Insgesamt werden vier Quellsammelschächte benötigt. Der „Nachtrag geänderte Quellsammelschächte“ in Höhe von 171.052,92 € an die Fa. Karl Bachl GmbH wurde beschlossen.

Erlass einer Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonntagen im Jahre 2024 – einstimmig beschlossen

Von Hauzenberg aktiv werden im Jahr 2024 folgende verkaufsoffene Sonntage geplant (24.03.2024 Frühlingsmarkt, 20.10.2024 Herbstmarkt). Die entsprechende Verordnung dazu wurde beschlossen.

haupt- und FInanzausschuss VOm 07.02.2024

Haushaltsüberschreitung; Deckungsbeschlüsse – einstimmig beschlossen

Für einzelne Haushaltsstellen waren Mittelbereitstellungen aufgrund begründeter

Mehrausgaben notwendig. Die Deckung erfolgte jeweils über Minderausgaben bei anderen Haushaltsstellen.

Gewerbesteuerumlage 2023, 78.832 € Erwerb unbebauter Grundstücke, 22.806,53 €

Weihnachtsmarkt, 9.300 €

Stadtmarketing, 17.100 €

Volksfest, 19.665 €

Freudensee Minigolfanlage, Planungskosten, 9.300 €

Granitweihnacht, 42.957 €

Waldkindergarten, Baukosten, 18.822 € Einrichtungen für die gesamte Verwaltung, EDV-Kosten an Dritte, 31.478 € Betriebskostenförderung BayKiBiG Kindergärten, 29.330 €

Investitionszuschüsse, Förderung von Maßnahmen der Sportvereine, 21.516 € Erschließung Bahnhofsgelände Teil II (AEH), 62.652,60 €

Erneuerung der Wasserleitung in Pisling, 36.619 €

Breitband Leerrohre, Bereich Hintertiessen, 16.200 €

— Deckensanierung, 16.750 €

Budget Rathaus Jahresbericht 2023; Info / Neues Budget 2024 –einstimmig beschlossen

Das Budget Rathaus für das Jahr 2023 betrug 216.000 €. Mit Ausgaben von 217.760,59 € wurde dieses nur unwesentlich überschritten. Für das Jahr 2024 sind nun 222.000 € eingeplant. Die Einzelpositionen dazu wurden in der Sitzung ausführlich erläutert. Das Budget Rathaus wurde beschlossen.

bauausschuss, sItzung VOm 19.02.2024

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „SO Solarpark Jahrdorferschacht“; Abwägungen und öffentliche Auslegung – einstimmig beschlossen

Mit der Bauleitplanung soll südöstlich des Industriegebietes die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist das Grundstück Flur-Nr. 184 Gemarkung Jahrdorf. Der Flächenbedarf

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Amtsblatt | 51.02 Informationen aus dem Sitzungsdienst

beträgt einschließlich Grünflächen insgesamt 1,53 ha. Die Hinweise und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange wurden seitens der Verwaltung abgewägt. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen an und billigte den Entwurf mit den beschriebenen Anpassungen. Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde beschlossen.

Erweiterung der Ortsabrundungssatzung (OAS) „Renfting“; Abwägung und Satzungsbeschluss –einstimmig beschlossen

Die Erweiterung der OAS betrifft unmittelbar die Grundstücke bzw. Teilflächen von den Flur-Nrn. 1500/1 und 1500 jeweils Gemarkung Jahrdorf im Süden von Renfting. Während der Beteiligung gingen Hinweise, Anregungen und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange ein, die von der Verwaltung geprüft und abgewägt wurden. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die Ortsabrundungssatzung „Renfting“ als Satzung.

Änderung des Bebauungsplanes

Mühlberg mit Deckblat Nr. 17; Abwägung und Satzungsbeschluss – einstimmig beschlossen

Mit der Änderung soll die mit Deckblatt Nr. 13 festgesetzte Wendemöglichkeit entfallen, da diese seitens ZAW Donau-Wald nicht benötigt wird. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss das Deckblatt Nr. 17 als Satzung.

Änderung des Bebauungsplanes

„WA-Schröck Erweiterung II“ mit Deckblatt Nr. 3; Abwägung – einstimmig beschlossen

Geplant ist, die zwei westlichen Grundstücke, FlNrn. 713/5 und 713/7 Gemarkung Jahrdorf, innerhalb des Bebauungsplanes zu einer, Parzelle Nr. 4, zu verschmelzen. Dies soll Erweiterungsmöglichkeiten des bestehenden Wohnhauses zulassen. Auf der FlNr. 13/4 Gemarkung Jahrdorf sollen zwei Bauparzellen realisiert werden (künftige Parzellen Nr. 2 und 3). Die Hin -

weise und Einwendungen der Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und abgewägt. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss das Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungsplan „WA-Schröck Erweiterung II“ als Satzung.

Budget, Straßenunterhalt und Anlagen; Info, Jahresbericht 2023 und Planung 2024 – einstimmig beschlossen

Für das Gesamtbudget „Straßenunterhalt und Anlagen“ wurden für das Jahr 2023 insgesamt Mittel in Höhe von 515.000 € bereitgestellt. Davon wurden 445.902 € (87 %) verwendet.

Für das Haushaltsjahr 2024 ist das Budget „Straßenunterhalt und Anlagen“ wieder neu zu bilden und ist mit einer Gesamtsumme von 483.000 € eingeplant. Dies entspricht einer Reduzierung von 32.000 € gegenüber dem Vorjahr. Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Bereit¬stellung des Budgets in Höhe von 483.000 € im Haushaltsjahr 2024.

Umbau und Erweiterung KITA Fürsetzing; Vergabe Estricharbeiten – einstimmig beschlossen

Für die Maßnahme Umbau und Erweiterung KiTA Fürsetzing sind umfangreiche Estricharbeiten erforderlich. Die Ausschreibung erfolgte öffentlich und wurde im Bayerischen Staatsanzeiger online gestellt. Die Vergabe erfolgte an die Fa. Böhmisch GmbH & Co. KG aus Obernzell als wirtschaftlichsten Bieter mit der Angebotssumme in Höhe von 39.759,51 €.

Hochbehälter Duschlberg; Vergabe der geotechnischen Nachweise und Berechnung für die Bodenvernagelungen – einstimmig beschlossen

Im Zuge des Planungsprozesses sind geotechnische Nachweise und die Berechnung für die Bodenvernagelungen erforderlich. Bodenvernagelungen werden in der Baugrube sowie an der Zufahrtsstraße hangseitig benötigt. Die voraussichtlichen Planungskosten belaufen sich für die Baugrube auf ca. 30.400 €, für die Stützbauwerke an der Zufahrt auf ca. 25.900 €.

Die Vergabe der Planungsleistungen mit einer Gesamtsumme von ca. 56.300 € erfolgte an das Ing. Büro Geotechnik Schilling aus Fürstenzell.

Sanierung/ Ersatzbau des Pumpwerk Jahrdorf; Vergabe der Planung Das PW Jahrdorf weist größere Schäden am Betonbauwerk auf. Des Weiteren ist die technische Anlage beschädigt. Eine Kostenvergleichsrechnung für eine Sanierung und einen Ersatzbau wird im Zuge der Planung erstellt. Drei Angebote für die Planungsleistung wurden eingeholt. Die Vergabe erfolgte an den wirtschaftlichsten Bieter mit voraussichtlichen Planungskosten in Höhe von 35.377 € an das Ing. Büro Thomas Arndörfer GmbH aus Thyrnau.

Erschließung Bahnhofsgelände Teil II; Nachträge

Durch die Parzellenaufteilung musste die Schmutz- und Regenwasserleitung sowie die Wasserleitung um bis zu 120 m verlängert werden. Die notwendige unterirdische Bahngleisquerung für die Wasserund Breitbandleitungen genehmigte die Regionaleisenbahn des Weiteren nur mittels Stahlrohren. Im Rahmen der Erschließung ist zudem ein Ringschluss der Wasserleitung von der Bahnhofsstraße bis zur Sudetenstraße vorgesehen. Das Nachtragsangebot für die zusätzlichen Arbeiten und Materialänderungen beträgt insgesamt 67.855,97 € und wurde an die Fa. Max Atzesdorfer GmbH vergeben.

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Amtsblatt | 51.02 Informationen aus dem Sitzungsdienst

Jagdgen O ssenscha F t h auzenberg

Am Mittwoch, 20. März 2024 findet um 19.00 Uhr im Gasthaus „Stemplinger Hansl“, Am Rathaus 6 in Hauzenberg, die Jahreshauptversammlung der Jagdgenossenschaft Hauzenberg statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung der Jagdversammlung

2. Genehmigung der Niederschrift über die letzte Versammlung

3. Rechenschaftsbericht des Jagdvorstehers

4. Kassenbericht

5. Bericht der Rechnungsprüfer

6. Entlastung des Jagdvorstandes und des Kassenführers

7. Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung

8. Bericht des Jagdpächters

9. Neuwahlen Vorstandschaft

10. Fachvortrag des Försters Florian Hofinger

11. Verschiedenes, Wünsche und Anträge

Alle Jagdgenossen zusammen mit Partner, Altenteiler und Junioren, sind zu dieser Versammlung mit anschließendem Jagdessen herzlich eingeladen.

Hauzenberg, den 19. Februar 2024

Alois Eder, Jagdvorsteher

Jagdgen O ssenscha F t

Jahrd O r F

Am Freitag, 08.03.2024, um 19:30 Uhr im Gasthaus Höfler, Germannsdorf Jahreshauptversammlung

Tagesordnung:

1. Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers

2. Verlesung des letzten Protokolls

3. Kassenbericht

4. Kassenprüferbericht mit Entlastung von Vorstandschaft und Kassier

5. Bericht der Jagdpächter

6. Verwendung des Pachtschillings

7. Neuwahlen der Vorstandschaft

8. Verlängerung des Jagdpachtvertrages mit Aufnahme eines weiteren Mitpächters im laufenden Pachtvertrag (bei Vertretung des Grundstücksbesitzers bitte Vollmacht vorlegen)

9. Wünsche und Anträge

Herzlich eingeladen sind alle Jagdgenossen mit Partner und Altenteiler

Die Vorstandschaft

Jagdgen O ssenscha F t

Oberd I end O r F

Einladung an alle Jagdgenossen mit Frauen zur Jahreshauptversammlung

Am Samstag, 16.03.2024, 19.30 Uhr im Gasthaus Bachlwirt/Lieblmühle

Tagesordnung:

1. Begrüßung

2. Protokoll der Versammlung aus 2023

3. Kassenbericht

4. Entlastung der Vorstandschaft

5. Neuwahlen der Vorstandschaft

6. Bericht der Jagdpächter

7. Verwendung des Jagdpachtschillings

8. Wünsche und Anträge

Anschließend Essen

Jagdgen O ssenscha F t wI ndpass I ng

Am Freitag, den 15. März 2024 um 19:00 Uhr findet im Gasthof Anetseder in Haag die nichtöffentliche Jahresversammlung der Jagdgenossenschaft Windpassing statt.

Tagesordnung:

1. Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers

2. Rückblick auf die letzte Jahreshauptversammlung durch die Schriftführerin

3. Kassenbericht durch die Kassenverwalterin

4. Kassenprüfbericht und Entlastung des Jagdvorstandes sowie der Kassenverwalterin

5. Beschlussfassung über die Verwendung des Reinertrages der Jagdnutzung

6. Bericht des Jagdpächters

7. Vortrag von Günther Stemplinger von der SVLFG

8. Wünsche und Anträge

Alle Jagdgenossen und deren Senioren sowie die Jäger sind zur nichtöffentlichen Versammlung herzlich eingeladen. Hinweis: Nach § 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft sind die Jagdgenossen vor Ausübung ihrer Mitgliedsrechte verpflichtet, Veränderungen im Grundstückseigentum unter Vorlage eines Grundbuchauszuges der Jagdgenossenschaft nachzuweisen.

Haag, den 15. Februar 2024

Der Jagdvorsteher, Schauer

Die Vorstandschaft

Amtsblatt

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informationen
| 51.02 Informationen

e rste- hI l F e-Kurse F ür Führersche I nanw Ä rter und b etr I ebshel F er Die Malteser der Diözese Passau bieten wieder Erste-Hilfe-Kurse an.

Die Kurse beinhalten neun Unterrichtsstunden mit jeweils 45 Minuten und finden im Zeitraum von 8:45 Uhr –16:15 Uhr statt. Die Lehrgangskosten belaufen sich auf 60 € je Teilnehmer und können unter Umständen auch von der Berufsgenossenschaft übernommen werden. Der Lehrgang gilt als Nachweis, nach § 19 der Fahrerlaubnis-Verordnung, für alle Führerscheinklassen und gleichzeitig als Erste Hilfe Ausbildung für Betriebsersthelfer.

In Hauzenberg werden diese im Pfarrsaal, Kirchplatz 3 an folgenden Terminen durchgeführt.

16.04.2024

22.05.2024

29.05.2024

22.08.2024

21.09.2024

12.10.2024

14.12.2024

Die Anmeldung ist online mit www.malteser-kurse.de, per E-Mail an ausbildung.passau@malteser.org, oder telefonisch unter 0851/95666-10 möglich.

Kasperltheater I n der a dalbert s t IF ter h alle Sonntag, 10.03.2024 16.00 Uhr „Kasperl und Seppl“

Original Bayerische Puppenbühne

16:00 Uhr | Adalbert-Stifter-Halle

Eintritt € 4,--, mit Platznummerierung Vorverkauf im Tourismusbüro

Kre I s J ugendr I ng p assau

sp I ele - wer K statt „ zam K emma “

Der Kreisjugendring Passau lädt alle Ehrenamtlichen, Jugend-/Schulsozialarbeiter:innen und Lehrkräfte ein zur SPIELEWERKSTATT „ZAMKEMMA“.

Es werden gemeinschaftsfördernde Übungen, Methoden und Spiele aus dem KJR-Projekt „Zamkemma“ vorgestellt, miteinander praktisch durchgeführt und reflektiert. Die Teilnehmenden sind nach dem Workshop in der Lage „Zamkemma“ selbständig in ihren Gruppen/Klassen mit Kindern und Jugendlichen ab 10 Jahren durchzuführen.

Die SPIELE-WERKSTATT steht im Zeichen von Gemeinschaft fördern – Ausgrenzung verhindern, um somit Rassismus und Diskriminierung vorbeugend begegnen zu können.

Termin: 21. März 2024, 14.00 – 18.00 Uhr

Ort: Ev. Gemeindehaus Fürstenzell, Kirchenweg 18a, 94081 Fürstenzell

Anmeldung: Bis 13.03.2024 per E-Mail an nicole.roth@kjr-passau.de Kosten: Keine. Alle Kosten trägt der Kreisjugendring Passau. Veranstalter: Kreisjugendring Passau, Nicole Roth und Kathrin Behringer

Für Getränke und Snacks ist gesorgt. Die SPIELE-WERKSTATT ist eine Veranstaltung des KJR Passau im Rahmen der Internationalen Wochen gegen Rassismus 2024.

b eg I nn der sO mmerze I t –z e I tumstellung

Für die Sommerzeit gilt: Die Zeitumstellung findet am letzten Sonntag im März statt, also im Jahr 2024 am 31. März. Dabei wird um 2:00 Uhr die Uhr um eine Stunde vorgestellt. Das bedeutet: „Die Nacht ist um eine Stunde kürzer!“

hauzenber G kurse m ärz

07.03. Hatha-Yoga mit Elementen aus Yinyoga und traumasensiblen Yoga

Do, 18:00 - 19:30 Uhr, 8 × 07.03. Hatha-Tiefenentspannung mit Yoga Nidra

Do, 20:00 – 21:00 Uhr, 8 × 14.03. Spanisch A1.1

Do, 18:00 + 19:30 Uhr, 10 × 20.03. Fatburner Workout

Mi, 17:45 – 18:45 Uhr, 6 ×x 20.03. Bauch – Beine – Po

Mi, 19:00 – 20:00 Uhr, 6 × 22.03. Wirkung und Anwendung von ätherischen Ölen

Fr, 18:00 – 20:00 Uhr, 1 × 27.03. Medikamenteneinnahme und Ernährung

Mi, 19:30 – 21:00 Uhr, 1 ×

Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder dem Internet:

www.vhs-passau.de

Info und Anmeldung 0 85 86/57 98 oder per E-mail: info-hauzenberg@vhs-passau.de

28 Amtsblatt | 51.02 Informationen

a OK

Posthalterweg 7

Telefon: 08586/9687-18

Mo+Di: 8:30 – 16:30 Uhr

Mi+ Fr: 8:30 – 13:00 Uhr

Do: 8.30 – 17.30 Uhr

b auh OF Jahrd O r F Industriestraße 9

Telefon: 08586/3055

Telefax: 08586/30-155

Wasserwart: 0171/7374332

b ayer I sches rO tes Kreuz

• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehörige • Essen auf Rädern • Hausnotruf

• Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse jeden letzten Samstag im Monat

Florianstraße 5

Telefon: 08586/970-93

Mobil: 0176/10222044

b eratungs- und

b egegnungsterm I n der

b ayer. b l I nden- und

s ehbeh I ndertenbundes e.V.

Jeden letzten Samstag im Monat ab 14:00 Uhr, Gasthaus Falkner

Leitung: Egid Mühlberger

Telefon: 08584/638

b rennpun K t –

OFF ener Jugendtre FF Pfarrstraße 3

Leitung: Jugendpflegerin

Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707

Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre von 15:30 – 19:00 Uhr

Mi: offener Jugendtreff für alle Jugendliche ab 12 Jahre von 15:30 – 20:00 Uhr

cc ar I tas

Eckhofkeller 6

Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen auf Rädern • Kranken-Pflegekurse

Telefon: 0 85 86/976033-31

Fachstelle für pflegende Angehörige:

Beratung und Entlastung Pflegender

Telefon: 08586/976033-35

Tagesbetreuung

Telefon 08586/976033-60

Sozialberatung

Telefon 0851/5018-762

f lÄ ndl I cher Fam I l I end I enst

dI özese p assau

Leitung Maria Eder

Tel. 08592/1888

Mobil: 0160/4532412

h allenbad h auzenberg ( e c K mühlstr. 28)

Di + Fr: 17:00 – 20:00 Uhr

Sa 14:00 – 17:00 Uhr

K F z- z ulassungstelle/ Bahnhofstraße 18

Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr

13:00 – 15:30 Uhr

Fr: 07:30 – 11:30 Uhr

Tel: Vorwahl Passau 0851/397-722

Kre I smus IK schule

Telefon: 08586/9 10 47

pO l I ze II nspe K t IO n

Langfeld 1

(Gewerbegebiet Eben)

Telefon: 08586/96050

pO stagentur – F I l I ale h auzenberg

Pfarrer-Zellbeck-Weg 4

Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr

Sa: 07:30 – 13:00 Uhr

Telefon: 08586/97626614

r athaus h auzenberg Marktplatz 10

Tel.: 08586/30-0, Fax: 08586/30-120

E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de

Öffnungszeiten:

Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr

Mo, Di + Do 13.00 – 17.00 Uhr

Mi + Fr nachmittags geschlossen

s s tadtbüchere I h auzenberg

Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080

Mo 16:00 – 18:30 Uhr

Mi + Fr 14:30 – 17:00 Uhr

Sa 10:00 – 11:30 Uhr

E-Mail: buecherei@hauzenberg.de

t tü V- p rü F stelle

Fritz-Weidinger-Straße 38

Do: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–17:00 Uhr

Fr: 08:00–12:00 Uhr u. 13:00–16.00 Uhr

Telefon: 08586/91557

w aldbauerngen O ssenscha F t s te I nberg

Erwin Pauli, IGZ – Am Steinfeld 12, 94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95

Mobil +49 (0)151-20 16 09 73

w ertst OFF h OF Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408

Öffnungszeiten:

Di, Mi + Fr 09:00 – 16:00 Uhr, Sa: 09:00 – 12:00 Uhr

wO chenmar K t

Jeden Dienstag, 8:00 – 12:00 Uhr Zentrum Hauzenberg

s prechta G e im r athaus, (1. s tock z i- n r. 1.08)

Bis auf weiteres finden keine Sprechtage im Rathaus statt. In dringenden Fällen können Sie folgende Einrichtungen telefonisch erreichen:

g esundhe I tsamt p assau –sO z I aler b eratungsd I enst Tel. 0851/397-800 oder -841

V dK- s prechstunde

Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828

b eratung F ür w aldbes I tzer

Telefon: 08586/3090

Mobil: +49 (0)162/1316070

per E-Mail:

Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de

b eratungsstelle der l ebensh I l F e p assau F ür m enschen m I t

b eh I nderung e.V.

Telefon: 08 51/949 94-710

a b h p
k w r
29 Amtsblatt | 51.02 Adressen & Öffnungszeiten
1899 2024 Ein Versprechen, das bleibt. 125 Jahre Qualität. Entdecken Sie unsere Jubiläumsangebote auf miele.de 23-1801_23_Print_Ad_A4_125_Jahre_PC.indd 1 12.01.24 07:57 Sabo Inh. Andreas Sabo, 94051 Hauzenberg, Im Tränental 8 Telefon: 08586 9795480, E-Mail: info@ep-sabo.com www.ep-sabo.de Autorisierter KUNDENDIENST
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