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an alle Haushalte

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Das Heimatmagazin aus Hauzenberg — mit Amtsblatt —


Landrefugium Obermüller e.K. | Wolfgang Obermüller Sonnenweg 12 • 94107 Untergriesbach Telefon: +49 (0) 8593 / 900 5130 Fax: +49 (0) 8593 / 900 544 E-Mail: info@balancehotel-obermueller.de www.balancehotel-obermueller.de

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GENIESSE DEINE ZEIT, DENN DU LEBST NUR JETZT UND HEUTE. MORGEN KANNST DU GESTERN NICHT MEHR NACHHOLEN. UND SPÄTER KOMMT FRÜHER ALS DU DENKST. (Albert Einstein 1879 – 1955)

TICK – TACK –STOP Jetzt, wo die Tage kürzer werden und das Jahr in den letzten Tageszügen liegt, blicken wir oft zurück und verabschieden uns von dem scheidenden Jahr. Jahresrückblicke lassen das Geschehene und Erlebte Revue passieren und verwundert stellen wir fest, wie schnell die dreihundertfünfundsechzig Tage an uns vorbeigerast sind. Zeit, wo bist du geblieben? Nur manchmal haben wir, oder hat uns das Leben, ein wenig abgebremst, zur Ruhe, oder, man könnte auch sagen, zur Besinnung gebracht. An diese Zeit, ob Freude oder Leid, erinnern wir uns, sie ist uns im Gedächtnis geblieben. Und der Rest? Verflogen, verflüchtigt, weg – war wohl auch nicht so wichtig. Es ist wie das Räderwerk einer mechanischen Uhr, die Unruh, die unaufhörlich tickt, Sekunde um Sekunde vorantreibt und Stunden, Tage, Monate sammelt bis das Jahr vergangen ist. Was, schon wieder ein Jahr rum? Vielleicht sollten wir aufhören wie eine Uhr zu leben, nicht rastlos ticken, nur Stunden zählen und Tage aneinanderreihen. Es geht darum die Zeit mit schönen und guten Lebensinhalten zu füllen und zu bereichern. Zeit, Lebenszeit ist, um im einsteinischen Vokabular zu bleiben, relativ. Man kann dem Leben nicht mehr Tage, aber man kann den Tagen mehr Leben geben. Das geschieht in den Stunden mit all den Menschen, die uns lieb und wert sind, in der Familie, mit Freunden und Kollegen.

ui | Editorial von Manfred Sommer

Impressum Nicht zu vergessen, in der Zeit für uns selber. Eine Zeit um die Dinge zu tun, die uns Freude machen, kreativ und engagiert das Leben zu erfahren oder auch einmal nur, Zeit für die Gelassenheit zum Innehalten. Gönnen Sie sich diese Gelassenheit und lassen Sie sich nicht durch die „Staade Zeit“ und die Wintertage hetzen – Sie werden spüren, wie gut und schön es sein kann, die innere Unruhe einmal anzuhalten um den Tagen in dieser wundervollen Adventszeit mehr Leben zu geben. Wir wünschen allen unseren Leser:innen eine bewusste, wunderbare, und erlebnisreiche Advents- und Weihnachtszeit und für das Neue Jahr Glück und Gesundheit. Wir bedanken uns für das uns entgegengebrachte Vertrauen, die oft aufmunternden und lobenden Worte für unser ui – Danke, das freut und motiviert uns sehr. Nicht zu vergessen und ganz besonderer Dank gilt den im Heimatmagazin werbenden Firmen, ohne deren finanzielle Unterstützung dieses Heimatprojekt – Monat für Monat kostenlos an alle Haushalte – niemals realisierbar wäre. Daher auch ein kleiner ui-Weihnachtswunsch an unsere Leser: innen: „Schau mal wer da unterstützt!“

»ui Hauzenberg« ist ein Magazin, das über Kultur, Leben und Wirtschaft in der Region berichtet. »ui« erscheint monatlich in der ui Verlag GmbH. Das Amtsblatt der Stadt Hauzenberg ist Teil der Ausgabe. Abdruck, auch auszugsweise, nur mit schriftlicher Genehmigung des Herausgebers. herausgeber / anschrift der redaktion ui Verlag GmbH Danglmühle 19 • 94051 Hauzenberg Telefon (0 85 86) 97 94 23 Telefax (0 85 86) 97 94 27 redaktion@ui-hauzenberg.de www.ui-hauzenberg.de redaktion / inhalt für »ui« Manfred Sommer (redaktion@ui-hauzenberg.de) amtsblatt Stadt Hauzenberg (stadtinfo@hauzenberg.de) text, fotos und illustration Centa Allmannsberger, Thomas Heindl, Reinhold Korbl, Albert Lehner, Daniel Anetzberger, Andreas Windpassinger, Josef Schmid, Manfred Sommer (sofern nicht anders angegeben) Titelfoto Daniel Anetzberger, anzeigen werbung@ui-hauzenberg.de Klara Windpassinger grafische gestaltung Thomas Heindl, H2 Design buero@h2design.bayern druck PASSAVIA, Passau www.passavia.de auflage 6.000 Stück verteilung Per Postzustellung an alle Haushalte. Außerdem liegt »ui« in allen teilnehmenden Geschäften und in folgenden Raiffeisenbanken und Sparkassen zur Mitnahme aus: Hauzenberg, Sonnen, Breitenberg, Wegscheid, Untergriesbach, Obernzell, Salzweg, Thyrnau, Büchlberg, Waldkirchen. erscheinungstermin nächste ausgabe 30. Januar 2024 anzeigenannahmeschluss 19. Januar 2024

DANKE – UND AUF WIEDERLESEN IM NEUEN JAHR IHR ui-REDAKTIONSTEAM

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Willkommen in der Granitweihnacht — entdecken Sie unseren zauberhaften

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Advent im Woid ist die staade Zeit mit beschaulichen und traditionellen Veranstaltungen. Wir laden Sie ganz herzlich ein zu einer ganz besonderen Veranstaltung bei uns in Hauzenberg, bei uns im Woid.

Öffnungszeiten: Donnerstag bis Sonntag an den ersten drei Adventwochenenden, jeweils von 14 – 20 Uhr Eintritt: 4 Euro Kinder bis 14 Jahre haben freien Eintritt

Dezemberticket –Eintrittsband (gültig für beliebig viele Besuche, nicht übertragbar): 8 Euro Der Eintritt beinhaltet den kostenlosen Parkplatz im Bürgerpark sowie den kostenlosen Shuttlebus zum Christkindlmarkt.

ui | Advent im Woid

Entdecken Sie ... ✸ die wohl schwerste Christbaumkugel ✸ einzigartige Lichtkulisse um Stein & Fels ✸ überlebensgroße Krippenfiguren ✸ täglich vorweihnachtliche Konzerte ✸ kulinarische Spezialitäten

Granitzentrum Bayerischer Wald, Passauer Straße 11, 94051 Hauzenberg, Telefon 08586 9769960 E-Mail: granitweihnacht@hauzenberg.de

www.advent-im-woid.de

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Das alte Steinbruchgelände des Granitzentrums Bayerischer Wald bietet ein unvergleichliches Ambiente für einen wunderbaren Weihnachtsmarkt. Weit über die Grenzen der Region hinaus strahlt an den ersten drei Adventswochenenden das Licht der Granitweihnacht und lockt unzählige Besucher in den ehemaligen Steinbruch. Wir wünschen allen Besuchern eine schöne Vorweihnachtszeit!

Graniterne Christbaumkugel – eine Leihgabe aus Polen

Mit ihren 9,5 Tonnen ist die große, bunte Weihnachtskugel wohl die schwerste Christbaumkugel weltweit. Gestaltet wurde diese von der polnischen Künstlerin Ewa Solima aus Strzegom (ehemals Striegau, Schlesien). Einer der künstlerischen Schwerpunkte von Ewa Solima ist die Darstellung von Alltagsgegenständen als überdimensionale Granitskulpturen. Mehr Infos: www. solima.pl.

Stoahauerkantine –

a g'miatliche Stubn zum Anmieten

So gemütlich war sie wohl noch nie – die Steinhauerkantine. Mit ca. 50 Sitzplätzen bietet sie Platz für eine Weihnachtsfeier, eine Verabredung mit Freunden oder ein kleines Familienfest. Sie können Plätze buchen mit einzelnen Tischen für 6, 8, 10 oder mehr Personen. Gegen eine Buchungsgebühr von 2 Euro pro Person reservieren wir Ihnen die Zahl der gewünschten Plätze für einen Tag (möglich jeweils Donnerstag – Sonntag, an den ersten drei Adventswochenenden). Nähere Infos, auch über freie oder bereits gebuchte Plätze finden Sie auch unter www.advent.im-woid.de

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Buchungsanfragen richten Sie bitte direkt an Frau Julia Feucht, Telefon 08586-3030 oder per Mail an julia.feucht@hauzenberg.de oder granitweihnacht@hauzenberg.de

ui | Stadt Hauzenberg


Der Dezember, der Advent, die Zeit bis Weihnachten – keine andere Zeit wird so sehr von Traditionen bestimmt. Kein anderes Fest weckt so viele Erinnerungen, die tief verwurzelt einen festen Platz in unserem Herzen haben. Jedes Jahr freuen wir uns auf viele kleine Dinge, die diese Zeit prägen. Wir freuen uns auf die Lieder, die wir auswendig kennen und „alle Jahre wieder“ singen. Wir freuen uns auf besondere Stunden, auf Veranstaltungen, die eine Stunde zu einer besonderen machen.

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Ausgeschilderter Fußweg zum Granitzentrum (ca. 400 m)

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Kostenloser Shuttlebus zum Parkplatz Bürgerpark

Richtung Stadtzentrum

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Richtung Waldkirchen

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Richtung Büchlberg/Hutthurm

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Richtung Passau

NÄHERE INFORMATIONEN ZUR HIRTENSTUND' UND DEM KINDERPROGRAMM AUF WWW.ADVENT-IM-WOID.DE ODER AUF DER HEIMAT-APP

www.advent-im-woid.de

ui | Advent im Woid

Kostenloser Shuttlebus zur Granitweihnacht

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Kostenloser Parkplatz

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Bürgerpark

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Stadtkapelle Hauzenberg KTBM-Knopf-, Tasten-, Blos-Musi Joe Mills, alias Josef Schmid Pockinger Zweigesang Maida Hundling, Jan Vacik Bläsergruppe der Knappenkapelle Kropfmühl Chorgemeinschaft St. Vitus „White Out“, Kreismusikschule Pockinger Dreigesang

Richtung Untergriesbach

Anfahrt:

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✸ Waldkirchener Alphornbläser ✸ Bayerischer Bauern- und Beamtengesang ✸ Männerchor der Freudenseer ✸ Bläsergruppe D'Freudenseer ✸ Trachtlermusi der Geschwister Möckl ✸ Franz Sommer ✸ Sie + Er – Anja Veicht + Tobias Ludwig ✸ Blaskapelle Büchlberg ✸ Bläserklasse Germannsdorf ✸ Bläsergruppe der

Bitte beachten: Die Aufsichtspflicht liegt bei den Eltern!

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Mitwirkende

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✸ Weihnachtsgeschichte ✸ Geschichten & Basteln (Kinder ab 6 Jahre) ✸ Der Nikolaus kommt ✸ Erzähltheater ✸ Zauberer Magic Giuseppe

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VERZAUBERN WEIHNACHTLICHE KLÄNGE

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AB 15.30 UHR IST DIE ZEIT FÜR UNTERHALTSAME

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AN ALLEN VERANSTALTUNGSTAGEN IMMER

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Kinder Programm

Hier geht's zum Download der Heimat-App

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Perchtennacht ZEIT DER GEISTER, DÄMONEN UND PERCHTEN

04. Januar 2024 ab 18 Uhr Innenstadt MIT DEN W'OIDPERCHTEN UND PASSAUER HÖLLENGEISTERN

Winterzeit ist Perchtenzeit und das schon seit dem Mittelalter. Es ist ein urwüchsiges und wildes Spektakel, das Jung und Alt fasziniert. In zottelige Tierfelle gehüllt und angetan mit großen, schweren, Fratzen schneidenden Holzmasken verbreiten die Perchten vor allem zur abendlichen Stunde Angst und Schrecken. Mit ihren Glocken und Schellen veranstalten sie ein wahrhaft höllisches Getöse, das nach dem Volksglauben die Dämonen des Winters bannen soll. Mit Erscheinen der Perchten zur Zeit der Wintersonnenwende werden die Wiedergeburt des Lichtes und das Wiedererstarken der Wachstumsgeister der Erde gefeiert. Und eine kleine Berührung wird auch Ihnen Gesundheit und Glück im nächsten Jahr bringen. Die Perchten bannen das Böse, wie Krankheit, Schaden und Missernten und stärken mit ihrem Wirken das Gute. Sie bringen Gesundheit, Glück und Segen für Wälder, Fluren sowie für Haus und Hof und deren Bewohner.

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ui | Raunacht


Ein Gelübde, eine Kapelle und die Geschichten darüber! Text: Georg Schurm, Manfred Sommer; Bilder: Stadtarchiv Hauzenberg / Manfred Sommer; Illustrationen: Albert Lehner

Die Kapelle am Kriegerdenkmal im Tränental, früher der nordwestliche Ortseingang der Hauptstraße von und nach Passau, ist eine der ältesten Kapellen im Hauzenberger Raum. Wann sie tatsächlich gebaut wurde, ist leider nicht überliefert. In den Liquidationsprotokollen vom 10. Mai 1839 wird die Kapelle unter HNr. 67 1/2 und Plan Nr. 121 als Besitz der „Marktsgemeinde Hauzenberg“ aufgeführt: „HNr. 67 1/2 : Marktsgemeinde: Kapelle“. Unter der Rubrik Bemerkung zum Besitze wird dort erwähnt, dass der Grund auf der die Kapelle steht „unfürdenkliches Eigenthum der Marktsgemeinde“

ui | Die Kapelle am Kriegerdenkmal

sei. „Die Kapelle aber gehört der Gemeinde Oberneureuth.“ Es ist also belegt, dass die Kapelle wohl von Oberneureuther Bürgern auf Hauzenberger Grund errichtet wurde. Warum das so ist, welchem Umstand und Anlass der Kapellenbau zu verdanken ist, darüber ranken sich aber eine Reihe von Mythen und Legenden. Die bekannteste ist wohl die der drei verirrten Kirchgänger nach Kellberg, die auch die Gedenktafel an der Außenwand der Kapelle heute noch aufgreift und den Kapellenbau als Grundstein für die Hauzenberger Ortsgründung sieht. Allerdings gibt es berechtigte Zweifel am siedlungsgeschichtlichen Inhalt dieser Sage.

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Im Wald verirrt Erstmalig erzählt August Weidinger aus Wegscheid, Bruder des Hauzenberger Bürgermeisters Fritz Weidinger und ab 1924 Inhaber des einzigen privaten Hauzenberger Bankhauses an der Straße im Tränental (später Sparkasse, heute EP Sabo), verfasste als Bankier zahlreiche heimatgeschichtliche Arbeiten – in der Hauzenberger Rundschau vom 17.05.1930 die Sage, nach der sich:

„3 Roder, Reuter aus der Gegend von Oberneureuth, die zur Kirche nach Kellberg gehen wollten, im undurchdringlichen Waldgebiet verirrt hatten. Erschöpft lagerten sie an einer Anhöhe und gelobten an dieser Stelle eine Kapelle zu errichten, wenn sie wieder glücklich aus dieser Wildnis herausfänden. Am nächsten Morgen hörten sie die Glocken der Kirche von Kellberg läuten. Dort stand damals nämlich das einzige Gotteshaus weit und breit. Sie fühlten sich gerettet und dankten Gott für die Rettung aus der Not. Mit der Errichtung einer hölzernen Kapelle lösten sie ihr Gelübde ein. Zur Kapelle sollen, wie Weidinger schreibt, bald auch Häuser gekommen sein.“ Diese Sagenversion übernimmt auch Karl Schlager in seinen beiden Bildbänden „Hauzenberg in alten Tagen“ und „Zeichen der Frömmigkeit“ und führt den Begriff der „Gründungskapelle“ ein. „Der Sage nach hatten sich um 1.000 nach Christus drei 'Reuther' auf dem Weg von Oberneureuth nach Kellberg im Hochmoor verirrt. Zum Dank für ihre Rettung stellten sie ein Marterl auf, das später in eine Kapelle umgewandelt wurde. Um diese Kapelle entwickelte sich dann der Ort Hauzenberg. Daß es drei Bewohner von Oberneureuth waren, die auf diese Weise Hauzenberg gegründet hatten, scheint dadurch nachgewiesen, daß bis zum Jahr 1896 die Gemeinde Oberneureuth Grundstückseigner war.“ Diese Erzählung beruht auf der Annahme, dass Oberneurreuth älter sei als Hauzenberg. Siedlungsgeschichtlich ist jedoch eindeutig nachgewiesen, dass Hauzenberg und sein Umland deutlich älter sind, als das nördlich anschließende, höher gelegene Gebiet um Oberneureuth. Siedlungsgeschichtlich also ein Unsinn und auch die im Text dargestellten Eigentumsverhältnisse rund um die Kapelle sind

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falsch, da, wie eingangs dargestellt, Oberneureuth nie den Grundbesitz, sondern lediglich den Gebäudebesitz über die Kapelle hatte. Vermutlich bei der Anlage des Grundbuchs um 1900 hat die ehemalige Gemeinde Oberneureuth aber keinerlei Eigentumsrechte an der Kapelle mehr geltend gemacht, und so ging dann auch das Gebäude in den Besitz der Gemeinde Hauzenberg über. Auch Richard Miller kommentiert in seinem Buch „Geschichte des Marktes und der Pfarrei Hauzenberg“ von 1953 diese Erzählung um die Entstehung der Kapelle und der Ortsgründung Hauzenberg kritisch und bezweifelt deren Richtigkeit: „Ähnliche Sagen von verirrten Wanderern oder Rittern die durch das Geläute einer Glocke wieder auf den rechten Weg geführt wurden und zum Dank dafür eine Kapelle oder Kirche oder einen Ort gründeten, sind weit verbreitet. […]. Für die Entstehung Hauzenbergs bietet unsere Sage keine Handhabe. Es wäre auch in hohem Maße verwunderlich, wenn Oberneureuth bereits vor der Gegend um Hauzenberg gerodet und besiedelt worden wäre.“ Eine fast identische Version zur Entstehungsgeschichte der Kapelle und Hauzenbergs, wurde von Emma Pauli aus Raßreuth im Jahr 1979 erzählt: „Früher, als dort, wo heute Hauzenberg steht, noch überall Wildnis war, verirrten sich einmal 3 Kaufleute, die nach Böhmen wollten. Als sie nach längerem Suchen nicht aus dem unheimlichen Wald herausfanden, machten sie eine Weile Rast und gelobten der Muttergottes, an der Stelle, an der sie aus der Wildnis herausfänden, eine Kapelle errichten zu lassen.Wie sie nach ihrer Rast etwas Mut geschöpft hatten, machten sie sich wieder auf die Suche, um doch noch den richtigen Weg zu finden. Als sie in die Nähe des heutigen Friedhofs kamen, hörten sie plötzlich die Glocke von Kellberg läuten, die ihnen den richtigen Weg wies. Später ließen sie dort, wie versprochen, eine Kapelle errichten.“ Diese Geschichte läßt allerdings die Tatsache, dass die Kapelle Jahrhunderte Eigentum der Gemeinde Oberneureuth war, völlig unberücksichtigt und beschränkt sich allein auf die drei verirrten Männer. Wohl auch darum, weil eine frühere Darstellung an der Außenwand der Kapelle drei betende Männer zeigte. Auch um dieses Wandgemälde rankt sich eine wundersame Geschichte: Immer, nach jedem Versuch, das über die Jahre schon recht unansehnlich gewordene Gemälde zu übertünchen, blätterte der Anstrich ab und die drei betenden Männer kamen immer wieder zum Vorschein.

ui | Heimat & Geschichte


Der PestPilgerzug Diese Geschichte um die kleine Kapelle im Tränental ist wiedergegeben in der Pfarrbeschreibung von Pfarrer Joseph Breuherr, Pfarrer in Hauzenberg von 1910 - 1928, und nimmt Bezug auf die in der 1. Hälfte des 14. Jahrhunderts in unserer Gegend nachgewiesene erste große Pestepidemie, wo ganze Weiler und Siedlungen ausstarben. Büchlberg war zu jener Zeit ein bekannter Wallfahrtsort. Breuherr schreibt: „Es war zur Pestzeit im Jahr 1348. Massenhaft starben die Menschen. Auch in unserer Gegend raffte der schwarze Tod zahlreiche Bewohner dahin. Im Gebet suchte man Hilfe und Rettung. Ein großer Wallfahrtszug aus der Thierhamer Gegend nach Büchlberg kam zustande. Aber auf dem Weg dorthin überfiel die furchtbare Krankheit auch viele der Betenden und schließlich blieben die allermeisten sterbend am Wege liegen. Nur drei kamen wohlbehalten nach Hauzenberg zurück. Zum Dank erbauten sie am Nordwesteingang der Ortschaft eine Kapelle, an deren Außenseite noch heute das Bild der drei betenden Pilger zu sehen ist.“

ui | Die Kapelle am Kriegerdenkmal

Hier am Nordwesteingang von Hauzenberg, hier, wo man sich aus allen umliegenden Dörfern und Gemeinden gesammelt hatte und der Pilgerzug seinen Anfang nahm, sollte zum Dank der Errettung eine Kapelle errichtet werden. Mindestens einer, wenn nicht alle drei Überlebende des Pilgerzuges, kamen wohl aus Oberneureuth. So erklärt sich auch die Eigentumssituation der Kapelle über fast 550 Jahre ganz logisch und einleuchtend. Diese Version scheint der Realität am nächsten zu kommen. Die Kapelle ist demnach der Kategorie der sogenannten „Pestkapellen" zuzuordnen und verweist die Erzählungen, wonach die Kapelle in irgendeinem Zusammenhang mit der Gründung Hauzenbergs stehen soll, ins Reich der Sagen und Mythen. Auch Miller hält es für wahrscheinlich, „dass die Kapelle einem Gelübde von Männern aus Oberneureuth ihr Entstehen verdankt, einem Gelübde, das mit irgendeiner Errettung aus Not und Gefahr zusammenhing. Sie und ihre Nachfahren sorgten dann nicht nur für die Errichtung, sondern auch für die Erhaltung des Bauwerks“.

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Eine Kapelle im Wandel der Zeit So kennen wir sie heute – die kleine Kapelle am Kriegerdenkmal im Tränental. Oft wurde sie in den hunderten Jahren ihres Lebens verändert, umgestaltet, versetzt – den „modernen“ Planungs- und Erinnerungsbedürfnissen angepaßt. Viel geschah ohne Rücksicht auf ihre eigene Geschichte und selten war es zum Vorteil ihrer Erscheinung. Den letzten Umbau und Umzug – so wie wir sie heute kennen - widerfuhr der Kapelle 1957 mit dem Bau des Kriegerdenkmals, wo die Kapelle aus dem 18. Jahrhundert renoviert, und etwas versetzt als Erinnerungsstätte an die Gefallenen des Krieges und das Leid der Mütter, neu gestaltet in das Denkmal eingefügt wurde. Die Lindenholz-Skulptur Marias die den Leichnam Jesu in ihrem Schoß hält und jetzt die Kapelle schmückt, hat der Bildhauer Kurt Schürzinger geschnitzt. Die Kapelle wird ursprünglich wohl, wie meistens üblich, als hölzerne (Pest)Kapelle errichtet gewesen sein. Immer wieder wurde sie jedoch umgebaut und erneuert und hat im Laufe der Zeit, es ist anzunehmen insbesondere ab 1900 als das Bauwerk in den Hauzenberger Besitz kam, oftmals einen erstaunlichen Wandel durchlebt.

Bild links: Der letzte große Umbau hat begonnen. Links neben der Kapelle, vor dem Anwesen Gindl mit seinen landwirtschaftlichen Anbauten, entsteht 1957 das Kriegerdenkmal. Der Abbruch der alten Mauer des „Pfarrgartens“ hat bereits begonnen, die Kapelle wird abgebrochen und nach rechts an die Stelle des Holzschuppens versetzt.

In der im Bild dargestellten Form stammt die Kapelle aus dem 18. Jahrhundert. Es ist eine einfache Anlage, quadratisch, nach vorne offen mit geschindelten Walmdach. Über der Eingangstüre des Bildes aus den 1950er Jahren ist zu lesen, dass sie 1933 renoviert wurde.

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Das Foto stammt aus den 1930er Jahren und zeigt, dass sich in der Kapelle früher, neben mehreren wertlosen Bildern und Figuren, auch eine Holzfigur „Maria mit Kind auf der Mondsichel von zwei schwebenden Engeln flankiert“, beschrieben als „ländliche Schöpfung aus dem 17. Jahrhundert“, von eigentlich unschätzbaren kulturhistorischen Wert befunden hat. In einem Glasschrein des Altartisches liegt eine lebensgroße, bekleidete Figur des heiligen Johannes von Nepomuk, an der besonders die schöne Klöppelspitze am Chorrock bemerkenswert ist. Die Entstehung der Figur wird in das 18. Jahrhundert datiert und wegen dieser liegenden Nepomuk Figur wurde die Kapelle früher auch als Nepomuk Kapelle bezeichnet. Als Schutzpatron von Brücken, und im erweiterten Sinne auch von Wegen und Reisenden durchaus verständlich hier am Ortsausgang von Hauzenberg. Wo diese alten und zum Teil auch sehr wertvollen Ausstattungsgegenstände abgeblieben sind, ist leider nicht bekannt.

ui | Die Kapelle am Kriegerdenkmal


HOLZSCHNITZEREIEN HOLZSPIELZEUG H + M Lauss Marktstr. 7 | 94110 Wegscheid Tel. 0 85 92 6 72 oder 5 83 In unserer Werkstatt in Wegscheid, Marktstraße 7 bieten wir eine große Auswahl an Krippenställen, Krippenfiguren in verschiedenen Stilen und Größen sowie dazu passende Kleintiere. Wir führen auch ein breites Angebot an Weihnachtsartikeln wie Engeln aus Linden oder Ahornholz, eine große Auswahl an Linden und Pappelholzsternen sowie Kreuze von klassisch bis modern. Wir bieten in der Werkstatt in Wegscheid auch zeitgenössische Arbeiten von Michael Lauss an. Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

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Memorix DAS MEMOSPIEL MIT MAXI UND BÄRTL IN 4 VERFLIXTEN SPIELVARIATIONEN

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Maxi und Bärtl, die Helden unserer Kinderseite, als kreatives Familien-Memospiel! Begleitet die beiden auf ihren Abenteuern und sucht die passenden Bildpaare, oder sammelt die Karten nach ihren Farben und bildet Quartette. Vier verschiedene Spielvarianten sind möglich. Das aufwändig gestaltete und hochwertig verarbeitete Spiel enthält 72 Kärtchen (36 Bildpaare in 18 Quartettfarben) mit Motiven aus den Geschichten der letzten Jahre sowie eine ausführliche Spielanleitung. Neugierig? Na dann nix wie los – das Spiel kann für 12,50 € ab sofort unter E-Mail: kontakt@ui-hauzenberg.de oder Telefon 0 85 86 - 97 94 23 (mit Anrufbeantworter) bestellt und reserviert werden. Mitte Dezember, noch rechtzeitig um als schönes Weihnachtsgeschenk unter dem Baum zu liegen, startet die Auslieferung.

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1250€


Maxi & Bärtl feiern Weihnachten

ui | Maxi Scher & Bärtl Bär

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Die Abenteuer

und Entdeckungen des

Maxi Scher & Bärtl Bär

Gezeichnet: Albert Lehner | Erzählt: Manfred Sommer

Das schönste Weihnachtsgeschenk Es ist Heilig Abend - eine sternklare, kalte Winternacht und Maxi und Bärtl haben es sich in der neuen Bärenhöhle richtig gemütlich gemacht. Gerade noch rechtzeitig zum Weihnachtsfest ist Maxi mit dem Bau für seinen Freund fertig geworden. „So eine große Höhle zu graben war mächtig viel Arbeit für mich!“, resümiert Maxi selbstlobend sein Werk. „Ja, vor allem, wenn man einen zweihundert Meter tiefen Umweg über einen Graphitstollen macht“, ergänzt Bärtl schmunzelnd. Dann lachen beide und bekräftigen mit einem „schön, dass es Dich gibt mein Freund!“ und einer dampfend heißen Tasse Tee mit Honig ihre Freundschaft. „Bärtl, ich bin ja so glücklich, dass Du jetzt endlich auch einmal über Nacht bei mir bleiben kannst“, meint Maxi und prostet dem Freund erneut zu. „Papperlapapp, eine Nacht“, antwortet der Bär. „So schnell wirst Du mich jetzt nicht mehr los Maxi. Du weißt, ich bin der geborene Winterschläfer und eigentlich sind für mich Weihnachten, Silvester oder Fasching kein Thema, da schlafe ich normalerweise tief und fest. Aber“, und ein breites Grinsen

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macht sich von Bärenohr zu Bärenohr in seinem Gesicht breit, „jetzt kannst Du Dich ja ein wenig um mich kümmern, wenn ich schlafe und mich immer rechtzeitig aufwecken, sollte draußen vor der Tür Aufregendes oder Interessantes passieren. Ich bleibe den ganzen Winter über hier, wo es so schön und gemütlich ist!“ „Aha!“ entfährt es Maxi spontan, der von Bärtls Daueraufenthaltswunsch völlig überrascht wird. Dann herrscht Stille in der weihnachtlich dekorierten neuen Bärtl-Stube, eine Stille in der man glaubt, selbst das Herabfallen der Schneeflocken auf das Hügeldach hören zu können. „Aha“, wiederholt Maxi nachdenklich Bärtls Winter-Weihnachts-Wunsch. Auf Bärtls Stirn machen sich erste Kummerfältchen breit. „Darf ich nicht hier bei Dir bleiben Maxi?“, fragt der den kleinen Maulwurf vorsichtig. „Hmmhh“, brummelt Maxi und versucht dabei ein möglichst ernstes und besorgtes Gesicht zu machen. (Ernst auf ernst, was macht da Maxi? A finsters G'sicht, wer locht, der kennt de G'schicht!) Nur mit äußerster Anstrengung gelingt es Maxi, seine Begeisterung über

ui | Kinderseite


Bärtls Vorhaben zu verbergen. Das kleine Maulwurfherz rumpelt und pumpelt, als würde es vor Freude gleich zerspringen. Fünf ewig lange Sekunden kann Maxi seine Freude noch unterdrücken – dann platzt es aus ihm heraus: „Juhhuuuh – mein Freund bleibt den ganzen Winter bei mir!“, jubelt er und fällt dabei Bärtl um den Hals. „Aber natürlich darfst Du hier bleiben, ich wünsche es mir doch auch so sehr und freue mich wahnsinnig. So alleine ist mir im Winter ja auch oft langweilig und es ist schön, einen guten Freund zu haben, mit dem man immer wieder was unternehmen und erleben kann. Glaub aber ja nicht, dass Du hier bei mir recht zum Schlafen kommen wirst!“ “Kein Winterschlaf?“, vergewissert sich Bärtl etwas irritiert über die sich abzeichnende – für den Bären maßlos übertriebene – Hektik der an-

ui | Maxi Scher & Bärtl Bär

stehenden Wintermonate. „Kein Winterschlaf!“ bekräftigt Maxi sein winterliches Aktivprogramm „und jetzt, jetzt feiern wir einen wunderschönen Weihnachtsabend miteinander! Wenn Du hier bleibst Bärtl, dann ist das das schönste Weihnachtsgeschenk, das ich jemals bekommen habe. “ „Meins auch“, brummelt der Bär. Dann setzen sie sich wieder an den kleinen runden Tisch neben dem geschmückten Weihnachtsbaum, nehmen die dampfend heiße Tasse Tee mit Honig und wünschen sich frohe Weihnacht! „Frohe Weihnacht Bärtl!“ „Frohe Weinacht Maxi!“ „Frohe Weihnacht liebe Kinder!“ Wie ihr seht, braucht es manchmal gar nicht viel für das allerschönste Geschenk, das man bekommen kann – einen wirklich guten Freund.

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Dezember

Veranstaltungen

ADVENTS- & WEIHNACHTSZEIT 2023

Dienstag

05. Dezember

Nikolausgilden

Nikolauseinzüge 16:00 Uhr Hauzenberg, Oberdiendorf, Germannsdorf

Freitag

stadt Hauzenberg Granitweihnacht an den Adventswochenenden Do 07.12. – So. 10.12.2023 Do 14.12. – So. 17.12.2023 jeweils von 14.00 – 20.00 Uhr Hirtenstund immer ab 17:00 Uhr Granitzentrum • Hauzenberg www.advent-im-woid.de

08. Dezember

stadtbücherei hauzenberg

Vorlesestunde für Kinder 16:00 Uhr | Stadtbücherei Hauzenberg

Lustige & interessante Geschichten mit Peter Weska Weihnachtsferien: vom 27.12.2023 bis 05.01.202 ist die Bücherei geschlossen. Letzter Ausleihtag: 23. Dezember 2023 Ab. 08.01. 2024 wieder geöffnet

Knappenchor Kropfmühl Adventssingen Fr 08.12.2023 | 19:00 Uhr

Samstag

09. Dezember

Kirche Germannsdorf aktion lebenshilfe hauzenberg

Stadtkapelle Hauzenberg Adventskonzert

Adventsfeier 14:00 Uhr | Stemplinger Hans

So 10.12.2023 | 19:30 Uhr Pfarrkirche Hauzenberg

DJK Eintracht Oberkümmering

Eintritt frei

Weihnachtsfeier

Gymnasium Untergriesbach Weihnachtskonzert

18:00 Uhr Gottesdienst in Wolkar

19:30 Uhr | Gasthaus Ritzer

Sa. 16.12.2023 | 19:00 Uhr Pfarrkirche St. Vitus • Hauzenberg

stadt Hauzenberg Hauzenberger Weihnacht So. 17.12.2023 | 16:00 Uhr Pfarrkirche St. Vitus • Hauzenberg

Mittwoch

13. Dezember

Förderverein grundschule haag-wolkar

Mitgliederversammlung 18:00 Uhr | Gasthof Waldbauer, Haag

Für alle Mitglieder und Interessierten frauenbund haag

Lichterrorate 19:00 Uhr | Pfarrkirche Haag

Kasperltheater

anschl. Weihnachtsfeier im Gasthof Waldbauer

So. 17.12.2023 | 16:00 Uhr

Kasperl feiert Weihnachten Original Bayerische Puppenbühne Elze, Adalbert-Stifter-Halle • Hauzenberg

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frauenbund germannsdorf

Adventsfeier 19:00 Uhr | Pfarrsaal Germannsdorf

ui | Veranstaltungen


Samstag

16. Dezember

Siedlerbund Germannsdorf

Weihnachtsfeier 19:00 Uhr | Gasthaus Höfler

Sonntag

17. Dezember

heimat- u. volkstrachtenverein D'freudenseer e.V.

Weihnachtsfeier 16:00 Uhr | Trachtensaal Raßreuth Wanderfreunde hauzenberg

Weihnachtsfeier 14:00 Uhr | Gasthaus Höfler

jeden Dienstag

jeden Donnerstag

jeden Donnerstag

außer in der Ferienzeit Seniorenheim St. Josef

Second-Hand-Laden für Jedermann/-frau 09–13:00 Uhr | Seniorenheim

Kleiderspenden für Erwachsene sind jederzeit erwünscht, Abgabe tagsüber an der Rezeption im Seniorenheim.

jeden Mittwoch

Johannisverein Seniorenbeirat Hauzenberg

Vereinsabend | 18:00 Uhr

Internettreff von Senioren für Senioren

07.12.23

14:00 Uhr | Rathaus, Kaiserareal

14.12.23

Piazza

21.12.23

Gut Lichtenau

28.12.23

Gasthaus Prager

04.01.24

Stemplinger Hansl

11.01.24

Charly

18.01.24

Gidibauer

Teilnahme auch online von zu Hause aus möglich. Computer kennenlernen; Datenverwaltung; im Internet surfen; E-Mails schreiben, versenden und empfangen;

Wolfis Hütte

25.01.24 Brauliebe Hirz

stadt hauzenberg

Mittwochs-Wanderer 13:00 Uhr | Bürgerpark

Gemeinsames Wandern rund um Hauzenberg. Führung: Elisabeth Schopper und Loni Meisinger. Infos unter Tel. 08586/3153

ui | Dezember

Anmeldung: 08586-2072 oder per E-Mail an fx.sommer@web.de; Unkostenbeitrag: 2,00 € / Tag,

wanderfreunde Hauzenberg

Leiter: Franz Sommer

14:00 Uhr | ab Bürgerpark

jeden Freitag Freitagswanderung

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04. Januar

Freitag

Stadt hauzenberg

Perchtennacht

Januar

Veranstaltungen

Donnerstag

stadtbücherei hauzenberg

Vorlesestunde für Kinder

Do. 04.01.2024 | 18:00 Uhr Innenstadt • Hauzenberg

Samstag

16:00 Uhr | Stadtbücherei Hauzenberg

Lustige & interessante Geschichten mit Peter Weska

06. Januar

Samstag

faschingsgilde Germannsdorf

Faschingsfetz

12. Januar

20. Januar

aktion lebenshilfe hauzenberg

Wohltätigkeitsball

19:30 Uhr | Gasthaus Höfler

20:00 Uhr | Gasthaus Gottinger

Kartenvorverkauf im Gasthof Höfler Weitere Termine: Fr. 12. Januar 2024 | 19:30 Uhr

Freitag

26. Januar

Sa. 13. Januar 2024 | 19:30 Uhr faschingsgilde Hauzenberg

Fr. 19. Januar 2024 | 19:30 Uhr Sa. 20. Januar 2024 | 19:30 Uhr

Faschingsgaudi 19:30 Uhr | Trachtensall Raßreuth

Sonntag

07. Januar

faschingsgilde Germannsdorf

Einlaß 18:30 Uhr, Eintritt: 5,– € Kartenvorverkauf: Stemplinger Hansl, Mariele's Café, Brauliebe, Nauert, Kai's Bistro, Intermezzo

Seniorennachmittag 14:00 Uhr | Gasthaus Höfler

Freier Eintritt für Senioren Gardetänze & Theater, Kaffee und Kuchen, Reservierung per E-Mail unter: info@fg-germannsdorf.de

Samstag

27. Januar

faschingsgilde germannsdorf

Kinderfasching 14:00 Uhr | Gasthaus Höfler

Einlaß: 13:00 Uhr, Eintritt: 3,– €/Person Kartenvorverkauf: Gasthaus Höfler Eintritt nur mit Eintrittskarte

Vorschau / Vorverkauf Donnerstag

06. Juni 2024

Freiwillige Feuerwehr Furthweiher

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Im Rahmen des 125-jährigen Gründungsfestes der FFW Jahrdorf und Germannsdorf vom 06. – 09. Juni 2024 Eintrittskarten ab sofort erhältlich: Vorverkauf: 22,00 € / Abendkasse 24,00 € Vorverkaufstellen: Elektro Hazod, Sterlwaid Bäckerei Hagenbuchner, Germannsdorf Edeka Anzetzeder, Germannsdorf Gasthof Höfler, Germannsdorf oder per E-Mail: ff-furthweiher@t-online.de

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ui | Januar


Liebe Gäste,

liebe Freunde, liebe Geschäftspartner, wir wünschen Euch eine schöne, genussvolle Vorweihnachtszeit und ein frohes Weihnachtsfest! Wir bedanken uns für Eure Treue und Unterstützung in diesem bewegenden Jahr und wünschen Euch vor allem Gesundheit und Zufriedenheit für 2024. Wir freuen uns auf viele Begegnungen, Erlebnisse und Momente mit Euch im neuen Jahr! Herzlichst Familie Anetseder

Mal einen Gang rausnehmen.

und das gesamte Wirtshauskultur-Team

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Die Zahnarztpraxis

Dr. Rudolf Ritt Moderne Zahnheilkunde

wird in Zukunft Zahnarztpraxis Hell Ich bedanke mich bei meinen Patienteninnen und Patienten sehr herzlich für Ihre Treue. Ich habe mich sehr um eine kontinuierliche Weiterführung meiner Praxis bemüht und kann Ihnen deshalb guten Gewissens meinen Nachfolger, Dr. med. dent. Christian Hell empfehlen. Er wird sich in Zukunft um Ihre Zahngesundheit kümmern.

Liebe Patientinnen und Patienten, mit großer Freude teile ich Ihnen mit, dass ich die Zahnarztpraxis von Dr. Ritt übernehmen werde, der über viele Jahre hinweg in Hauzenberg und Umgebung eine herausragende zahnärztliche Versorgung auf höchstem Niveau gewährleistet hat. Unser Ziel ist es daher, die bewährte Tradition exzellenter Zahnmedizin fortzusetzen und gleichzeitig innovative Ansätze in die Behandlung zu integrieren. Dabei legen wir höchsten Wert auf die persönliche Betreuung jedes einzelnen Patienten. In unserer modern ausgestatteten Praxis setzen wir auf fortschrittliche Technologien, um Ihnen stets die bestmögliche zahnärztliche Versorgung zu bieten. Ob Kinderzahnheilkunde, ästhetische Zahnmedizin oder Implantologie – wir sind darauf fokus-

siert, Ihre individuellen Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen und Ihnen eine angenehme Behandlungserfahrung zu ermöglichen. Wir danken Ihnen herzlich für das uns entgegengebrachte Vertrauen und freuen uns darauf, Sie in unserer neuen Praxis am gewohnten Standort in Hauzenberg willkommen zu heißen. Dr. med. dent. Christian Hell und Team

KONTAKT Zahnarztpraxis Hell Dr. med. dent. Christian Hell Am Rathaus 7 94051 Hauzenberg Tel. 08586 1357

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der Stadt Hauzenberg und des Schulverbandes Hauzenberg

Amtsblatt

Das

Jahrgang 50.11 05. Dezember 2023

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Weihnachts- und Neujahrsgruß der Bürgermeisterin

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Standesamt

Amtliche Bekanntmachungen 135

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139 139

140 141

141

141

Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 115 (Solarpark Oberkümmering-Oberfeld) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Oberkümmering-Oberfeld“ Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 120 (Solarpark Petzenberg-Stockländer) Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Petzenberg-Stockländer 2. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Renfting“ Änderung des Bebauungsplanes „WA-Schröck Erweiterung II“ mit Deckblatt Nr. 3 Freiwilliger Landtausch Nottau, Stadt Hauzenberg, Landkreis Passau Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hauzenberg Satzung zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Hauzenberg Satzung zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Hauzenberg

Informationen aus dem Sitzungsdienst 141 Stadtrat, Sitzung vom 06.11.2023 142 Bauausschuss, Sitzung vom 13.11.2023 Informationen 143

144

Informationen aus dem Bürgerbüro Christbaumabfuhr Weihnachten 2023 Schließtage des Rathauses Antragsfristen für Sitzungen vhs Hauzenberg – Kurse Januar

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Adressen & Öffnungszeiten

143 143 144

Amtsblatt | 50.11

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Liebe Hauzenbergerinnen und Hauzenberger, Nach vielen Jahren zunehmenden Wohlstands für viele und dem guten Gefühl, in Frieden zu leben, spüren wir alle eine Verunsicherung, wie es wohl im nächsten Jahr weitergeht, was sich alles verändern könnte. Wir haben vor allem in Zeiten großer Herausforderungen schon so oft gezeigt, dass wir zusammenrücken können und füreinander da sind. Gerade gehen wir vermutlich auf eine solche Zeit zu. Kriege ganz in unserer Nähe, die Gesellschaft scheint auseinander zu driften. Wir können uns immer noch – und hoffentlich noch lange – damit beruhigen, dass wir nicht unmittelbar in Kriege verwickelt sind. Wir können uns glücklich schätzen, dass wir an keinem Tag fürchten müssen, uns in Schutzräume oder Bunker zurückziehen zu müssen. Dafür, und für vieles mehr, haben wir Grund zur Dankbarkeit. Dafür und für vieles mehr lohnt es sich zu kämpfen – im guten Sinne des Wortes. Vergessen wir nicht, uns auch immer an das zu erinnern, was gelungen ist, was uns miteinander und jedem einzelnen Freude bereitet hat.

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Es gibt so viele Leute, die sich engagieren in der Wirtschaft, in der Sorge um Kranke und Bedürftige, in Schulen und Kindergärten, in den Familien, in Vereinen, in der Kirche. So viele Menschen setzen ihre Kraft für diejenigen ein, denen die eigene Kraft nicht reicht. So viele Menschen sind Tag und Nacht bereit auszurücken, um zu helfen - das ist unsere Stärke, das sind sie, die Muskeln unserer Stadt. Ab und zu schimpfen und sich ärgern – auch dafür gibt es Gründe – und dann Ärmeln hochkrempeln, zusammenstehen, die beste Idee gewinnt, Allgemeinwohl vor Einzelinteressen und miteinander die Gesellschaft bilden, in der wir leben wollen, das ist doch ein guter Vorsatz für das neue Jahr, oder? Packen wir’s an!

Frohe Weihnachten und alles erdenklich Gute wünscht Ihnen und Euch

Gudrun Donaubauer Bürgermeisterin

Amtsblatt | 50.11 Weihnachts- und Neujahrsgruß


Geburten

26.09.2023

20.10.2023

22.10.2023

31.10.2023

Lorabell Jakab Loretta Jakab und Istvan Jakab Neumühle 1, Hauzenberg

Isabel Jaksch Sonja Krinninger und Andreas Jaksch Innerhartsberg 29, Hauzenberg

Mona Kronawitter Anna und Stephan Kronawitter Am Steig 2, Hauzenberg

Maximilian Schätzl Stefanie und Stefan Schätzl Rothmahd 9, Hauzenberg

Bund fürs Leben

28.10.2023

wir trauern

9.10.2023

29.10.2023

31.10.2023

02.11.2023

Therese Bauer, Hauzenberg 88 Jahre

Regina Eichberger Hopfgartenweg 5, Hauzenberg 75 Jahre

Werner Holzhacker Ruhmannsdorf 4 A, Hauzenberg 49 Jahre

Anna Url Alte Waldkirchener Straße 40, Hauzenberg 89 Jahre

04.11.2023

06.11.2023

10.11.2023

11.11.2023

Theresia Schmid Kusserstraße 14, Hauzenberg 81 Jahre

Anton Weidinger An der Bleiche 24, Hauzenberg 66 Jahre

Richard Mück Pufferholzweg 20 B, Hauzenberg 69 Jahre

Rudolf Schauer Am Hang 6, Hauzenberg 63 Jahre

Katrin Sonnleitner und Daniel Kasberger Hauptstraße 32, Hauzenberg

hinweis Alle Eheschließungen, Geburten und Sterbefälle von Hauzenberger Bürgern können hier nur noch mit einer schriftlichen Einverständniserklärung veröffentlicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, Telefon: 08586/3062. Amtsblatt | 50.11 Standesamt

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Bekanntmachungen Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 115 (Solarpark Oberkümmering-Oberfeld) Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 30.05.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks nördlich von Oberkümmering den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel erfolgt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Oberkümmering-Oberfeld“. Mit der Bauleitplanung soll nördlich von Oberkümmering die Vorausset-

zung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 2470 Gemarkung Raßberg. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischer Ausgleichsflächen insgesamt 7,95 ha. Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 26.07.2023 das Deckblatt Nr. 116 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen. Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 13.12.2023 für die Dauer eines Monats bis einschl. 15.01.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitpla-

nung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden. Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor: —— Sprengbereich —— Altlasten, Bodenrecht —— Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen —— Bepflanzung und Artenvielfalt —— Auswirkungen auf angrenzende landwirtschaftliche Flächen, Hinweis auf Baumfallzone —— Oberflächenentwässerung —— Lichtemission, Lärmauswirkung, Luftreinhaltung Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Datenschutz:

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Amtsblatt | 50.11 Amtliche Bekanntmachungen


Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Oberkümmering-Oberfeld“ hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 30.05.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks nördlich von Oberkümmering den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen.

Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 115. Mit der Bauleitplanung soll nördlich von Oberkümmering die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstück Flur-Nr. 2470 Gemarkung Raßberg. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen und ökologischen Ausgleichsflächen 7,95 ha. Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 13.11.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Oberkümmering-Oberfeld“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 13.12.2023 für die Dauer eines Monats bis einschl. 15.01.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden.

Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden. Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor: —— Sprengbereich —— Altlasten, Bodenrecht —— Eingrünungs- und Ausgleichsmaßnahmen —— Bepflanzung und Artenvielfalt —— Auswirkungen auf angrenzende landwirtschaftliche Flächen, Hinweis auf Baumfallzone —— Oberflächenentwässerung —— Lichtemission, Lärmauswirkung, Luftreinhaltung Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Datenschutz:

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abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 120 (Solarpark PetzenbergStockländer) Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 07.11.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks nahe Petzenberg den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 120. Mit der Bauleitplanung soll südlich von Petzenberg die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist gemäß Antrag das Grundstücke Flur-Nrn. 1340 und 1341 Gemarkung Windpassing. Der Gesamtflächenbedarf einschließlich beträgt ca. 7,4 ha. Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Stadtrat am 26.07.2023 das Deckblatt Nr. 120 nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen. Der Entwurf des Deckblattes zum Flächennutzungsplan liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 13.12.2023 für die Dauer eines Monats bis einschl. 15.01.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können An-

regungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden. Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor: —— Lichtemission, Lärmschutz und Luftreinhaltung —— Emissionen durch angrenzende landund forstwirtschaftliche Bewirtschaftung —— Oberflächenentwässerung —— Naturschutz und Landschaft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht

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rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können. Datenschutz:

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Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark PetzenbergStockländer“ hier: Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat hat am 07.11.2022 beschlossen, zur Errichtung eines Solarparks in Petzenberg den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Parallel erfolgt die Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 120. Mit der Bauleitplanung soll südlich von Petzenberg die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen sind die Grundstücke Flur-Nrn. 1340 und 1341 jeweils Gemarkung Petzenberg. Der Flächenbedarf beträgt einschließlich Grünflächen beträgt ca. 7,4 ha, die Solarfläche voraussichtlich ca. 5,8 ha. Nach Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und Sonstigen Trägern Öffentlicher Belange billigte der Bauausschuss am 13.11.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Petzenberg-Stockländer“ nach Bewertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen und beschloss die Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Anpassungen. Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 13.12.2023 für die Dauer eines Monats bis einschl. 15.01.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblat-

tes wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während dieser Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Die Verfahrensunterlagen können entsprechend § 4a Abs. 4 BauGB während der Dauer der Öffentlichen Auslegung auf der Homepage der Stadt in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen / Bauleitplanung“ (https://www.hauzenberg. de/planen-bauen-wohnen#bauleitplanung) eingesehen bzw. zur Einsicht heruntergeladen werden. Umweltbezogene Stellungnahmen aus dem vorausgegangenen Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor: —— Lichtemission, Lärmschutz und Luftreinhaltung4 —— Altlasten, Bodenrecht —— Emissionen durch angrenzende landund forstwirtschaftliche Bewirtschaftung —— Oberflächenentwässerung —— Naturschutz und Landschaft. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Datenschutz:

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6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

2. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Renfting“; Hier: Erneute Beteiligung nach § 13 i. V. m. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Stadtrat der Stadt Hauzenberg hat am 19.09.2022 beschlossen, die Ortsabrundungssatzung Renfting zu erweitern. Der Bauausschuss hat sich mit den eingegangenen Stellungnahmen und Ein-

wendungen in der Sitzung am 13.11.2023 befasst und beschlossen, die Planung in Teilen anzupassen und eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Fachstellen gem. § 13 i.V.m. §4 a Abs. 3 BauGB. Die Planung wurde nochmals abgeändert hinsichtlich der Wandhöhen, Dachform und Nebenanlagen. Umweltbezogene Belange liegen vor zu: —— Ortsrandeingrünung —— Lärmschutz —— Niederschlagswasser Der Entwurf der Satzung liegt gemäß § 13 Abs. 2, § 4 a Abs. 3 BauGB ab 13.12.2023 für die Dauer eines Monats bis einschl. 15.01.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 05.12.2023 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Auslegung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Zusätzlich werden die Verfahrensunterlagen gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg, www.hauzenberg.de, im Bereich „Planen und Bauen, Bauleitplanung“ zur Einsicht bereitgestellt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und de-

Fröhliche Weihnachten

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ren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Stadt Hauzenberg, 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Änderung des Bebauungsplanes „WA-Schröck Erweiterung II“ mit Deckblatt Nr. 3; hier: Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB

Ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie Gesundheit, Glück und Erfolg für das kommende Jahr.

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Der Stadtrat hat am 26.07.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „WA-Schröck Erweiterung II“ mit Deckblatt Nr. 3 zu ändern. Der Änderungsbeschluss wurde bereits bekanntgemacht gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB). Geplant ist, die zwei östlichen Grundstücke Flur-Nrn. 713/5 und 713/7 jeweils Gemarkung Jahrdorf innerhalb des Bebauungsplanes zu verschmelzen, dadurch sollen die zwei Bauparzellen zu einer verbunden werden (künftige Bauparzelle Nr. 4). Dies soll Erweiterungsmöglichkeiten des bestehenden Wohnhauses zulassen. Auf den künftigen Parzellen Nr. 2 und 3 (Flurnummer 713/4 Gemarkung Jahrdorf) sollen zwei Bauparzellen realisiert werden. Hierfür werden Anpassungen der Festsetzungen im Bebauungsplan insbesondere hinsichtlich Wandhöhen, Dachformen und Baugrenzen vorgenommen. Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes erfolgt nach § 13 BauGB, die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ab 13.12.2023 für die Dauer eines Monats bis einschließlich 15.01.2024 im Bauamt der Stadt Hauzenberg, Zi-Nr. 1.12, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Mit Erscheinen des Amtsblattes am 05.12.2023 wird auf diese Auslegung hingewiesen. Während der Zeit der Ausle-

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gung können Anregungen, Hinweise und Einwendungen schriftlich geltend gemacht werden. Die Verfahrensunterlagen können zusätzlich während der Auslegungsfrist gemäß § 4 a Abs. 4 BauGB auf der Homepage der Stadt Hauzenberg „www.hauzenberg.de“ in der Rubrik „Planen und Bauen und Wohnen – Bauleitplanung“ eingesehen bzw. zur Einsichtnahme heruntergeladen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Stadt den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist. Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V.m § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Freiwilliger Landtausch Nottau Stadt Hauzenberg, Landkreis Passau Anordnungsbeschluss

Das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern hat mit Anordnungsbeschluss vom 14.11.2023 das Verfahren Nottau – Freiwilliger Landtausch – angeordnet. Der Anordnungsbeschluss und eine Gebietskarte sind in der Verwaltung der Stadt Hauzenberg, Marktplatz 10, 94051 Hauzenberg, vom 12.12.2023 mit 12.01.2024 ausgelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden. Der Anordnungsbeschluss und die Gebietskarte können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern unter dem Link „Einleitung und Änderung des Verfahrensgebietes“ eingesehen werden (https://www.ale-niederbayern. bayern.de/132623/index.php/).

Stadt Hauzenberg, 22.11.2023

Stadt Hauzenberg, 21.11.2023

Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

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SATZUNG zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hauzenberg (BGS-EWS) vom 15.11.2023 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Hauzenberg:

§1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung vom 05.12.2017 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 11.11.2021 wird wie folgt geändert: 1. § 5 Abs. 2 Satz 5 entfällt ersatzlos. 2. 2. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung: „Die Gebühr beträgt 2,01 € pro Kubikmeter Schmutzwasser.“ 3. § 10a Abs. 9 erhält folgende Fassung: „ Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,49 € pro Quadratmeter/ Veranlagungsjahr.“

§2 Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Fassung: ie Gebühr beträgt: D 1,43 € ohne MwSt. pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

informationen aus dem sitzungsdienst Stadtrat, Sitzung vom 06.11.2023

§2 Die Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

Bauleitplanung zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage

Stadt Hauzenberg, den 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

südlich von Renfting; Aufstellungs-/ Änderungsbeschluss – Abstimmung 17:4

SATZUNG zur 2. Änderung der Beitrags- und Gebühren-satzung zur Fäkalschlammentsorgung der Stadt Hauzenberg (BGS-FES) vom 15.11.2023 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Stadt Hauzenberg:

§1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung vom 14.11.2016 i. d. F. der 1. Änderungssatzung vom 11.11.2020 wird wie folgt geändert:

Für die FlNr. 1521 Gemarkung Jahrdorf wurde die Errichtung einer FreiflächenPV-Anlage beantragt. Die Modulflächen würden ca. 2,5 ha betragen mit einer voraussichtlichen Leistung von ca. 3MWp. Eine grobe Bewertung entsprechend der beschlossenen Zulassungskriterien erfolgte. Der Korridor für die Südumfahrung, die grenzwertige Konzentration an Anlagen in diesem Bereich sowie auch die etwas exponiertere Lage geben Anlass für eine kritische Bewertung des Vorhabens. Es wurde beschlossen, dem Antrag auf Errichtung einer FreiflächenPV-Anlage in der vorgelegten Konzeption nicht zu entsprechen. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 121 „SO Solarpark Jahrdorferschacht“; Billigung und öffentliche Auslegung

Stadt Hauzenberg, den 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

SATZUNG zur 3. Änderung der Beitrags- und Gebühren-satzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Stadt Hauzenberg vom 15.11.2023 Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Hauzenberg folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung:

§1 Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung vom 05.12.2017 i. d. F. der 2. Änderungssatzung vom 23.11.2021 wird wie folgt geändert: 1. § 5 Abs. 2 Satz 5 entfällt ersatzlos. 2. § 10 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende

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1. § 9 Abs. 2 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „Die Gebühr beträgt 63,75 € pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Hauskläranlage.“ 2. § 9 Abs. 2 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „Die Gebühr beträgt 104,72 € pro m³ Abwasser (Fäkalschlamm) zusätzlich zu a), wenn die Abfuhr durch einen von der Stadt beauftragten Abfuhrunternehmer erfolgt.“

§2 Diese Satzung tritt am 01.01.2024 in Kraft.

– einstimmig beschlossen

Zur Errichtung eines Solarparks südöstlich des IG Jahrdorf wurde 2022 beschlossen, den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Damit soll die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Der Flächenbedarf beträgt insgesamt 1,53 ha. Der Stadtrat schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an, billigt den Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 121 mit den vorgeschlagenen Anpassungen und beschloss die Öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange.

Stadt Hauzenberg, den 15.11.2023 Gudrun Donaubauer, 1. Bürgermeisterin

Neukalkulation der Abwassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026 und Satzungsänderung

Ende der Amtlichen Bekanntmachungen

Bei den Abwassergebühren der Stadt Hauzenberg ist ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Nachdem die

Amtsblatt | 50.11 Informationen aus dem Sitzungsdienst


letzte Anpassung zum 01.01.2021 erfolgte, wurde eine Nach- sowie Vorauskalkulation erstellt. Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurden folgende Änderungen beschlossen. Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,01 €/m³, die Niederschlagswassergebühr 0,49 €/m²m, die Grundgebühren bleiben gleich. Abstimmung 21:0. Die 3. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung wurde beschlossen. Abstimmung 20:1. Neukalkulation der Wassergebühren für die Jahre 2024 bis 2026 und Satzungsänderung –

gramms „Sturm Kolle“ wird 2024 die Fahrbahn von Hofacker bis Sterlwaid erneuert. Im Zuge dessen soll eine Wasserverbindungsleitung von der Druckerhöhungsanlage Guppenberg zum Hochbehälter Jahrdorf verlegt werden. Durch die Neuverlegung der Wasserleitung in den HB Jahrdorf ist die Aufhebung der Druckerhöhungsanlage angedacht. Der Leitungsneubau wurde auf 810.000 € netto geschätzt. Der Stadtrat beschloss die Durchführung der Maßnahme sowie die Vergabe der Planungsleistungen Ingenieurbauwerke an das Ing.Büro Arndörfer GmbH aus Thyrnau in Höhe von 82.100 € netto.

einstimmig beschlossen

Bei den Wassergebühren der Stadt Hauzenberg ist ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum zugrunde gelegt. Nachdem die letzte Anpassung zum 01.01.2021 erfolgte, wurde eine Nach- sowie Vorauskalkulation erstellt. Mit Wirkung zum 01.01.2024 wurde folgende Änderung beschlossen. Die Wasserbenutzungsgebühr beträgt 1,43 €/m³ netto, die Grundgebühren bleiben gleich. Die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wurde beschlossen. Neukalkulation der Gebühren für die Fäkalschlammentsorgung und Satzungsänderung – einstimmig beschlossen

Mit der Neukalkulation der Abwassergebühren waren auch die Gebühren für die Fäkalschlammentsorgung neu zu kalkulieren. Es wurde beschlossen, die Gebühren mit Wirkung zum 01.01.2024 wie folgt zu ändern. a) 63,75 €/m³ Abwasser (Fäkalschlamm) aus einer Hauskläranlage, b) 104,72 €/m³ Abwasser (Fäkalschlamm) zusätzlich zu a, wenn die Abfuhr durch einen von der Stadt beauftragten Abfuhrunternehmer erfolgt. Die 2. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung wurde beschlossen. Neubau Wasserverbindungsleitung von Druckerhöhungsanlage Guppenberg nach HB Jahrdorf; Durchführung und Vergabe der Planung – einstimmig bechlossen

Im Rahmen des Straßensanierungspro-

Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG); Betrauung des Landratsamtes Passau mit der Aufgabe – Abstimmung 20:1

Am 2. Juli 2023 ist auf Bundesebene das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinSchG) in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße melden (sog. Whistleblower-Richtlinie). Der Bayerische Landtag hat am 19. Juli 2023 zur Umsetzung der Vorgaben des HinSchG Ergänzungen für den kommunalen Bereich beschlossen. Die Stadt Hauzenberg betraut das Landratsamt Passau nach Art. 56 Abs. 4 Satz 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern mit den Aufgaben der internen Meldestelle im Sinne von § 14 des HinSchG.

Bauausschuss, Sitzung vom 13.11.2023 2. Erweiterung der Ortsabrundungssatzung „Renfting“; Abwägung und erneute Beteiligung – Abstimmung 11:1

2022 wurde beschlossen, die Ortsabrundungssatzung „Renfting“ zu erweitern. Dies betrifft die FlNrn. 1500/1 und 1500 Gemarkung Jahrdorf im Süden von Renfting. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen erfolgte. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen und deren Abwägungen ist die Planung zu überarbeiten. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an

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und beschloss die Anpassung der Planung und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der berührten Fachstellen. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Petzenberg-Stockländer“; Abwägung und Öffentliche Auslegung – einstimmig beschlossen

Zur Errichtung eines Solarparks nahe Petzenberg wurde im November 2022 beschlossen den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit der Bauleitplanung sollen südlich von Petzenberg die Voraussetzungen für einen Solarpark geschaffen werden. Betroffen sind die FlNrn. 1340 und 1341 der Gemarkung Windpassing. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen erfolgte. Die vorgeschlagenen Abwägungen der Fachstellen sind einzuarbeiten. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an, billigte den Entwurf mit den beschriebenen Anpassungen und beschloss die Öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange. Bebauungsplan „SO Solarpark Glotzing-Rohrfeld“; Abwägung und Öffentliche Auslegung – einstimmig beschlossen

Zur Errichtung eines Solarparks südwestllich von Glotzing wurde im Mai 2022 beschlossen den Flächennutzungsplan zu ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen erfolgte. Die Planung ist entsprechend den Empfehlungen anzupassen. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen an und beschloss die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen BPl „Solarpark Glotzing-Rohrfeld“. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Oberkümmering-Oberfeld“; Abwägung und Öffentliche Auslegung – einstimmig beschlossen

Zur Errichtung eines Solarparks nördlich von Oberkümmering wurde im Mai 2022 beschlossen den Flächennutzungsplan zu

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ändern und einen Bebauungsplan aufzustellen. Mit der Bauleitplanung soll die Voraussetzung für die Planung und Errichtung eines Solarparks geschaffen werden. Unmittelbar betroffen ist die FlNr. 2470 Gemarkung Raßberg. Der Flächenbedarf beträgt insgesamt 7,95 ha. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen erfolgte. Die Planung ist entsprechend den Empfehlungen anzupassen. Der Bauausschuss schloss sich den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung an und beschloss die Öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange. Sanierung der Pfarrstraße; Nachträge Schlosserarbeiten – einstimmig beschlossen

Im Zuge der baulichen Umsetzung der Pfarrstraße sind Nachträge für die Schlosserarbeiten zu verzeichnen. Die beantragten Nachträge der Fa. Kühberger betragen 23.415,63 €, sodass sich der Gesamtbetrag auf insgesamt 72.181,83 € erhöht. Der Nachtrag wurde wie beantragt genehmigt.

informationen Informationen aus dem Bürgerbüro Passwesen:

Ab dem 01.01.2024 beträgt die Gebühr für einen Reisepass für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, statt bisher 60,00 € nun 70,00 €. Die Preisanpassung muss aufgrund der Änderung in der Passverordnung erfolgen. Ebenso dürfen ab 01.01.2024 keine Kinderreisepässe ausgestellt oder verlängert werden. Alternativ dafür können für Kinder ein Personalausweis (22,80 €) oder Reisepass (37,50 €) beantragt werden. Beide Dokumente haben eine Gültigkeit von 6 Jahren. Gewerbe- und Gaststättenrecht:

Die Gebühren für die verschiedenen Gewerbemeldungen müssen ab dem 01.01.2024 angepasst werden.

Die Gebühren betragen für Gewerbeanmeldung: 45,00 € Gewerbeummeldung: 35,00 € Gewerbeabmeldung: 25,00 € Die Zweitschrift einer Gewerbemeldung kostet 15,00 €. Änderungen Gaststättenrecht:

Bei Märkten muss ab 01.01.2024 jede Verkaufsstelle, die alkoholische Getränke ausschenkt, eine eigene vorübergehende gaststättenrechtliche Erlaubnis im Bürgerbüro beantragen. Die Gebühr beträgt pro Tag 40,00 €, bei eingetragenen Vereinen 25,00 €. Die Gestattung soll mindestens 2 Wochen vor Beginn beantragt werden! Den Antrag hierfür finden Sie auf unserer Homepage unter www.hauzenberg.de - Rathaus & Bürgerservice - Download-Center

Christbaumabfuhr Weihnachten 2023 Auch dieses Jahr bietet der Zweckverband Abfallwirtschaft Donau-Wald wieder allen Verbandskommunen die kostenfreie Abholung und Verwertung von Christbäumen an. Die Bürgerinnen und Bürger können die vollständig abgeschmückten Christbäume in der Zeit ab

NACHTEULEN AUFGEPASST WIR SUCHEN ZEITUNGSZUSTELLER/INNEN

Hauzenberg Mo.-Sa., Zustellung bis 6:00 Uhr Sie sind mindestens 18 Jahre alt, mobil und zeigen Interesse? Dann besuchen Sie uns auf zusteller.pnp.de, senden Sie uns eine E-Mail an zusteller@pnp.de, rufen Sie uns an unter 0851/802-385, 0851/802-380 oder scannen Sie folgenden QR-Code.

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Dienstag, 02.01.2024 bis Samstag, 13.01.2024

zu den üblichen Öffnungszeiten am Recyclinghof abgeben.

Schliesstage des rathauses Von Mittwoch 27.12. – Freitag 29.12.2023 ist das Rathaus geschlossen. Informationen für Gäste und Besucher sind im Granitzentrum erhältlich

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Antragsfristen für Sitzungen —— Am 09.01. für die Sitzung des Stadtrates am 22.01.24 —— Am 10.01. für die Sitzung des Bauausschusses am 23.01.24 —— Am 17.01. für die Sitzung des Wirtschafts-, Struktur- und Umweltausschusses am 30.01.24

vhs hauzenberg kurse Januar 2024 08.01.

Englisch A1 "Easy English A1.1", ab Lekt.6 – Fit für den Urlaub

Mo, 16:45 – 18:15 Uhr, 10 × 08.01.

Arbeitskreis Malerei: Malen und Zeichnen in versch. Techniken

Mo, 18:00 – 20:00 Uhr, 7 × 09.01.

Step-Aerobic Powertraining

10.01.

HIIT mit coolen Beats

10.01.

Nähen am Mittwoch

Di, 18:30 – 19:45 Uhr, 10 × Mi, 17:45 – 18:45 Uhr, 8 × Mi, 19:00 – 22:00 Uhr, 5 × 10.01.

Bauch – Beine – Po

Mi, 19:00 – 20:00 Uhr, 8 × 11.01.

Rückenfit

11.01.

Fit für den Alltag –

Do, 17:30 – 18:30 Uhr, 10 × Ganzkörperkräftigung mit Pilates

Do, 18:30 - 19:30 Uhr, 10 × 15.01.

Computer Einsteigerkurs für Senioren

16.01.

iPhone Grundlagen

16.01.

Seniorentanz

Mo, 13:30 - 15:45 Uhr, 5 × Di, 09:00 - 12:00 Uhr, 1 × Di, 14:30 + 16:30 Uhr, 4 × 16.01.

Aikido – japanische Kampfkunst für Anfänger

18.01.

Selbstverteidigung und Selbstbehauptung für Frauen

Di, 18:30 - 20:00 Uhr, 6 × Do, 17:30 - 19:00 Uhr, 6 × 22.01.

Funktionelle Gymnastik

Mo, 18:30 - 20:00 Uhr, 12 × Die genaue Kursbeschreibung entnehmen Sie bitte dem Programmheft oder unter: www.vhs-passau.de Info und Anmeldung 0 85 86/57 98 oder per E-mail: info-hauzenberg@vhs-passau.de

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Überweisungen zu Weihnachten Diese Fristen sollten Sie kennen

Auch über die Feiertage gibt es Rechnungen oder Gehälter, die pünktlich gezahlt werden müssen. Oder vielleicht möchten Sie Geld schenken und dieses direkt auf das entsprechende Konto überweisen. Aber wann sollte man eine Überweisung beauftragen, damit das Geld rechtzeitig beim Empfänger ist? Weihnachten und Jahreswechsel: So kommt Ihre Überweisung pünktlich an

 Die Weihnachtstage 25. und 26. Dezember sind gesetzliche Feiertage. Hier erfolgen also keine Überweisungen. Das gilt auch für Heiligabend. Denn der 24. Dezember ist ein sogenannter Bankfeiertag, 2023 zudem ein Sonntag.  Damit Ihr Geld pünktlich zu Weihnachten auf dem Konto des Empfängers ist, muss es daher am 22. Dezember ankommen.  Mit einer Online-Überweisung an dieselbe Sparkasse funktioniert das in der Regel noch am selben Tag. Schicken Sie Geld an eine andere Bank, sollten Sie die Überweisung spätestens am 21. Dezember – vor dem Annahmeschluss – beauftragen.  Da die Papierüberweisung einen Tag länger dauert, müssen Sie diese spätestens am 20. Dezember beauftragen.  Geld, das Sie am 24., 25. oder 26. Dezember überweisen, bearbeitet Ihr Geldinstitut am Tag nach den Feiertagen. Auf dem Konto des Empfängers sollte der Betrag dann am 28. Dezember eingehen.  Auch der 31. Dezember ist ein Bankfeiertag, 2023 zudem ein Sonntag. An Silvester sowie am Neujahrstag, der 2024 ein Montag ist, werden daher keine Zahlungen gebucht. Haben Sie am Freitag, 29.12.2023, vor Annahmeschluss eine Online-Überweisung beauftragt, erhält der Empfänger am 2.1.2024 sein Geld. So schnell geht es mit einer Echtzeit-Überweisung

Sie haben Ihre Überweisung nicht rechtzeitig eingereicht? Dann können Sie eine Echtzeit-Überweisung nutzen. Der Empfänger hat den Betrag unmittelbar auf seinem Konto. Das gilt rund um die Uhr und nicht nur zur Weihnachtszeit, sondern an allen Kalendertagen des Jahres. Voraussetzung ist, dass der Zahlungsdienstleister des Empfängers an dem Verfahren teilnimmt und der Betrag unter 100.000 Euro liegt. Der maximale Betrag kann durch vereinbarte Verfügungslimits zusätzlich begrenzt sein.

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A AOK

f Ländlicher Familiendienst

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Telefon: 08586/9687-18

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Telefon: 08586/3055

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94065 Waldkirchen, Tel. 08581/97 11 95

Telefax: 08586/30-155 Wasserwart: 0171/7374332

k

Bayerisches Rotes Kreuz

14:00 – 17:00 Uhr

Mobil +49 (0)151-20 16 09 73

Kfz-Zulassungstelle/ Bahnhofstraße 18

Wertstoffhof

Mo–Do: 07:30 – 12:00 Uhr

Steinmetzstraße 6, Tel: 08586/6408

• Ambulante Pflege • Hilfe für Angehö-

13:00 – 15:30 Uhr

Öffnungszeiten:

07:30 – 11:30 Uhr

Di, Mi + Fr 09:00 – 16:00 Uhr,

rige • Essen auf Rädern • Hausnotruf

Fr:

• Seniorenreisen • Erste Hilfe-Kurse

Tel: Vorwahl Passau 0851/397-722

Sa:

Florianstraße 5

Kreismusikschule

Wochenmarkt

Telefon: 08586/970-93

Telefon: 08586/9 10 47

Jeden Dienstag, 8:00 – 12:00 Uhr

09:00 – 12:00 Uhr

jeden letzten Samstag im Monat

Mobil: 0176/10222044

p

Zentrum Hauzenberg

Polizeiinspektion

Beratungs- und Begegnungstermin der Bayer. Blinden- und Sehbehindertenbundes e.V.

Langfeld 1

Jeden letzten Samstag im Monat ab 14:00 Uhr, Gasthaus Falkner

Postagentur – Filiale Hauzenberg

Leitung: Egid Mühlberger

Pfarrer-Zellbeck-Weg 4

Sprechtage im Rathaus, (1. Stock Zi-Nr. 1.08)

Telefon: 08584/638

Mo–Fr: 08:00 – 18.00 Uhr

Bis auf weiteres finden keine Sprech-

Sa:

07:30 – 13:00 Uhr

tage im Rathaus statt. In dringenden

Telefon: 08586/97626614

Fällen können Sie folgende Einrichtun-

Brennpunkt – offener Jugendtreff Pfarrstraße 3

(Gewerbegebiet Eben) Telefon: 08586/96050

r

gen telefonisch erreichen:

Rathaus Hauzenberg

Leitung: Jugendpflegerin

Marktplatz 10

Martina Schwarz, Tel. 0171-9713707

Tel.: 08586/30-0,

Gesundheitsamt Passau – Sozialer Beratungsdienst

Di: offener Mädchentreff ab 11 Jahre

Fax: 08586/30-120

Tel. 0851/397-800 oder -841

von 15:30 – 19:00 Uhr

E-Mail: stadtinfo@hauzenberg.de

vdK-Sprechstunde

Mi: offener Jugendtreff für alle Jugendliche ab 12 Jahre

Öffnungszeiten:

von 15:30 – 20:00 Uhr

Mo – Fr 8.00 – 12.00 Uhr

c Caritas

Tel. 0851/955280 | Fax 0851/9552828

Mo, Di + Do 13.00 – 17.00 Uhr

Beratung für Waldbesitzer

Mi + Fr nachmittags geschlossen

Telefon: 08586/3090

Eckhofkeller 6

Mobil: +49 (0)162/1316070

Ambulante Pflege • Hausnotruf • Essen

per E-Mail:

auf Rädern • Kranken-Pflegekurse

s

Stadtbücherei Hauzenberg

Telefon: 0 85 86/976033-31

Marktplatz 10, Tel.: 08586/3080

Fachstelle für pflegende Angehörige:

Mo

16:00 – 18:30 Uhr

Beratung und Entlastung Pflegender

Mi + Fr

14:30 – 17:00 Uhr

Telefon: 08586/976033-35

Sa

10:00 – 11:30 Uhr

Tagesbetreuung

E-Mail: buecherei@hauzenberg.de

Florian.Hofinger@aelf-pa.bayern.de

Beratungsstelle der Lebenshilfe Passau für Menschen mit Behinderung e.V. Telefon: 08 51/949  94-710

Telefon 08586/976033-60 Sozialberatung Telefon 0851/5018-762

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Es ist ein Lobenswerter Brauch, wer Gutes bekommt, der bedankt sich auch. Wilhelm Busch

Zum Weihnachtsfest und Jahresausklang „DANKE“ zu sagen, ist für uns weit mehr als ein lobenswerter Brauch – es ist in dieser oftmals hektischen Arbeitswelt unser aufrichtiger Wunsch, allen Kunden und Freunden für die gute, verständnisvolle und treue Verbundenheit, aus ganzem Herzen zu danken. Wir wünschen allen eine frohe Weihnachtszeit, besinnliche und erholsame Feiertage und alles Gute, Glück und Gesundheit im Neuen Jahr. Familie Sabo

Sabo Elektro-Hausgeräte | Kaffeevollautomaten | TV & Hifi Satelliten-Technik | PC & Multimedia | Telekommunikation Inh. Andreas Sabo, 94051 Hauzenberg, Im Tränental 8 Telefon: 08586 9795480, E-Mail: info@ep-sabo.com

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Öffnungszeiten: Mo — Do 8:30 — 13:00 Uhr, Fr 8:30 — 18:00 Uhr, Sa 9:00 — 12:00 Uhr


3. Adventssonntag

17. Dezember 16 Uhr Pfarrkirche Hauzenberg Eintritt frei! Musikalische Leitung: Klaus Wegerbauer Veranstalter: Stadt Hauzenberg ui | Auszubildende Corina Csevenák

Krippe Msgr. Hannes Rott 147im ui | Advent Woid

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