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AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

fenau unter dem Link http://www.grafenau.de/stadt-grafenau/rathaus-service/ bauleitplanung/bauleitplaene-in-aufstellung.html veröffentlicht. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formular „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das ebenfalls öffentlich ausliegt. Grafenau, den 17.06.2021 STADT GRAFENAU Mayer, 1. Bürgermeister

BEKANNTMACHUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSLEGUNG GEMÄSS § 3 ABS. 2 BAUGESETZBUCH DES PLANENTWURFS ZUR AUFSTELLUNG DES BEBAUUNGSPLANES „HAUS I. WALD-FEUERWEHR“ Der Rat der Stadt Grafenau hat in der Sitzung am 23.04.2019 beschlossen, für den Bereich im Ortsteil Haus i. Wald mit den Grundstücken Fl.Nrn. 1212, 1213, 1214 und 1215 Gemarkung Haus i. Wald einen qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan im Sinne des § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB- aufzustellen. Der Bereich wird als „Gemeinbedarfsfläche für die Feuerwehr“ ausgewiesen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Haus i. WaldFeuerwehr“.

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Aufgrund von Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch kam es zu einer Umplanung. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umgrenzt sich daraufhin neu wie folgt im Norden durch das Grundstück Fl.Nr. 1213 Gemarkung Haus i. Wald und den nördlichen Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1214, 1215, 1216 und 1218 Gemarkung Haus i. Wald, im Osten durch die Grundstücke Fl.Nrn. 1225 und 1226 Gemarkung Haus i. Wald, im Süden durch die Staatsstraße 2321 („Haselbacher Straße“), im Westen durch den Gemeindeweg Fl.Nr. 1212 Gemarkung Haus i. Wald und umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 1214, 1215, 1216 und 1218 Gemarkung Haus i. Wald.

Außerdem werden Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 713/1 Gemarkung Bärnstein im Bereich Oberhüttensölden/ Große Ohe sowie Fl.Nr. 1606 Gemarkung Rosenau im Bereich Einberg/Auwies dem Bebauungsplan „Haus i. Wald-Feu-

erwehr“ als externe Ausgleichsflächen zugewiesen. Im Parallelverfahren wird der städtische Flächennutzungsplan dem aufzustellenden Bebauungsplan „Haus i. Wald-Feuerwehr“ angepasst (§ 8 Abs. 3 BauGB). Der Stadtrat hat in der Sitzung am 15.06.2021 den Entwurf für den Bebauungsplan „Haus i. Wald-Feuerwehr“ in der Fassung vom 08.06.2021 gebilligt. Dieser liegt zusammen mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom 20.07.2021 bis einschließlich 19.08.2021 im Rathaus der Stadt Grafenau, Bauamt, Zimmer-Nrn. 227 und 226, während der allgemeinen Dienststunden für jedermanns Einsicht öffentlich aus. Gleichzeitig liegen die der Stadt Grafenau verfügbaren umweltrelevanten Informationen zu den Schutzgütern Mensch/Lärm, Wasser, Boden, Landschaftsbild, Arten, Lebensräume, Luft, Klima, Erholung, Kultur- und Sachgüter an der gleichen Stelle zur öffentlichen Einsicht aus. Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder während der Dienststunden mündlich zur Niederschrift abgegeben werden. Aufgrund der Corona-Pandemie soll bei Einsichtnahme im Rathaus eine telefonische Voranmeldung im Bauamt (Tel. 08552/9623-21, 9623-22 oder 9623-30) erfolgen, um eine Steuerung des Zugangs zu den Planunterlagen zu ermöglichen. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Plan unberücksichtigt bleiben können, wenn die Stadt Grafenau den Inhalt nicht kannte

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