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Samstag, 18. September 2021 · KW 37 · Auflage 26.470 · 45. Jahrgang
Schützenstraße 50 • 68623 Lampertheim • Tel. 06206 - 94500 • Fax 06206 - 945010 • www.tip-verlag.de • info@tip-verlag.de
BUNDESTAGSWAHL 2021: Informationen der Stadtverwaltung Lampertheim zum Wahltag / Persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen noch möglich / Wahlen von 2G- oder 3G-Regel ausgenommen
Ob per Brief oder persönlich – Sie haben die Wahl!
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Marcel Schmidt
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Briefwahl jetzt!
Am 26. September wird der Bundestag gewählt – zehn DirektkandidatInnen und 23 Parteien und Wählervereinigungen bewerben sich im Kreis Bergstraße. Foto: www.pixabay.com
LAMPERTHEIM – Am 26. September findet die Bundestagswahl statt – die Wahllokale sind von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Im Kreis Bergstraße bewerben sich 23 Parteien und Wählervereinigungen um die Zweitstimme, als Direktkandidaten, die über die Erststimme gewählt werden, stehen zehn Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl: Dr. Michael Meister (CDU), Sven Wingerter (SPD), Thomas Fetsch (Af D), Till Mansmann (FDP), Moritz Müller (Grüne), Sascha Bahl (Die Linke), Kerstin Buchner (Freie Wähler), Ina Rodewald (dieBasis), Heike Grammbitter (Gemeinsam sind Wir Mehr Wert!) und Gabriele Ermen (Unabhängige). Die Stadtverwaltung Lampertheim möchte die Wählerinnen und Wähler im Vorfeld der Wah-
len über folgende Themen informieren: Neben der Wahl am Wahlsonntag im Wahllokal besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist bis Freitag, 24. September, um 12 Uhr beim Rathaus-Service im Haus am Römer, Domgasse 2, und von 12 bis 18 Uhr beim Wahlamt – vorheriger Anruf unter 062067935-264 nötig – im Stadthaus, Römerstraße 102, möglich. Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann diese ausgefüllt per Post oder bis Sonntag, den 26. September, 18 Uhr, in den Briefkasten des Stadthauses einwerfen. Stimmzettel, die am 26.09.2021 nach 18 Uhr in den Briefkasten eingeworfen werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. In den Wahllokalen selbst herrscht generell Maskenpf licht
(FFP2-Maske oder medizinischer Mundschutz). Außerdem sollten Wählerinnen und Wähler nach Möglichkeit einen eigenen Stift zum Ausfüllen des Wahlzettels mitbringen. Zur Not liegen aber Stifte in den Wahllokalen aus. Die Wahllokale sind mit Desinfektionsspendern ausgestattet. Die Wahlzettel der Bundestagswahl 2021 weisen in diesem Jahr zwei Markierungen auf. Zum einen ist der Zettel rechts oben gelocht. Dieses Loch dient blinden Menschen und Menschen mit einer Sehbehinderung dazu, ihre Wahlschablone einzuhängen. Die Wahlschablonen müssen am Wahltag selbst mitgebracht werden. Zum anderen ist der Wahlzettel auf der linken Seite über die komplette Länge des Blattes mit einem
farbigen Streifen markiert. Diese farblichen Markierungen stehen für die unterschiedlichen Wahlkreise in Deutschland. Damit soll vermieden werden, dass im Wahlkreis Bergstraße Wahlzettel abgegeben werden, die nicht in den Wahlkreis gehören. Alle Wählerinnen und Wähler haben freien Zugang in die Wahllokale. Die 2G- oder 3G-Regel kommt hier nicht zum Tragen. Allerdings werden alle Wählerinnen und Wähler darauf hingewiesen, in den Wahllokalen Maske zu tragen und Abstände einzuhalten. Die Stadtverwaltung weist abschließend darauf hin, dass Wahlwerbung (Plakate, Informationsstände etc.) am Wahlsonntag in einem Umkreis von 20 Metern vom Zugang des Wahllokals unzuläsred sig ist.
NEUE LANDESVERORDNUNG: Landrat Engelhardt sieht nachvollziehbareres Konzept / Schultestungen haben sich bewährt
Hospitalisierungsrate und 2G eröffnen mehr Möglichkeiten KREIS BERGSTRASSE – Die Hessische Landesregierung hat am Dienstag die bestehende Coronavirus-Schutzverordnung für vier Wochen verlängert und an die Neuregelungen im Bundesinfektionsschutzgesetz angepasst. Sie ist am Donnerstag in Kraft getreten.
Welche Auswirkungen haben die Änderungen der hessischen „Corona-Verordnung“ auf den Kreis? Wie entwickelt sich das Infektionsgeschehen hier? Welche Impfangebote gibt es? Über diese relevanten Fragen rund um die Coronavirus-Pandemie informierten
3G oder 2G – viele Gastronomen und Kultureinrichtungen haben jetzt die Wahl und können dank der Lockerungen speziell im Bereich 2G wieder öffnen. Foto: www.pixabax.com
Landrat Christian Engelhardt sowie die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz am Donnerstag im Rahmen einer Videopressekonferenz. Wichtige Änderung: Die Hospitalisierungsinzidenz und die Belegung der Intensivbetten löst die 7-Tage-Inzidenz ab. Bislang war die 7-Tage-Inzidenz das entscheidende Kriterium für die Festlegung von Schutzmaßnahmen. Angesichts des zu verzeichnenden Impffortschritts blickt Hessen nun vor allem auf die Kapazitäten des Gesundheitswesens. In einem zweistufigen Eskalationsstufenkonzept sind nun die Hospitalisierungsrate und die Intensivbettenbelegung Indikatoren für weitreichendere Schutzmaßnahmen. Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen wegen einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden. Die Gesamtbettenbelegung und auch die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen werden wie auch die Anzahl der vollständig gegen
eine Corona-Erkrankung geimpften Personen als weitere Faktoren weiterhin berücksichtigt und beobachtet. Landrat Engelhardt betonte hierzu: „Seit heute gelten neue Regeln der Hessischen Landesverordnung – das bisherige für die Bürger oftmals schwierig nachvollziehbare Konzept ist nun durch ein aus meiner Sicht nachvollziehbares Konzept ersetzt worden. Dieses bringt einige Lockerungen mit sich und die Inzidenz verliert dramatisch an Bedeutung. Das ist auch gut so, wir hatten dies ja auch bereits seit langem gefordert, auch gegenüber der Landes- und Bundesregierung.” Positiv bewertet Landrat Engelhardt, dass es nicht auf die Hospitalisierungsrate im Krankenhaus vor Ort oder in Südhessen ankommt, sondern auf die gesamte Zahl in Hessen. „Die Inzidenzrate war bedingt lokal und regional abgrenzbar. Das Hospitalisieren ist nicht lokal, da Patientenströme gesteuert werden, zum Teil wird hier relativ weit verlegt. Fortsetzung auf Seite 2
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