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Weltmeisterliche Hausgeburt: Quentin Schweitzer erlebt als neuer Erdenbürger das WM-Finale / Freiberufliche Hebammen kämpfen um Existenz
„Kommt das Jogi-Baby heute?“ BIBLIS-NORDHEIM – An einem Freitag, den 13., haben sich Sabrina und Stefan Schweitzer das Ja-Wort gegeben, an einem Sonntag, den 13., wurde der dreijährige Sohn der Familie, Maurice, geboren. Und am Sonntag, den 13. Juli, erblickte der kleine Quentin das Licht der Welt. Das Glück der Schweitzers war perfekt. Nur wenige Minuten nach der Niederkunft am Sonntag markierte Mario Götze den Siegtreffer im WM-Finale gegen Argentinien. Schon wieder hatten Schweitzers Grund zum Feiern. Vor allem die frischgebackene Mama fieberte parallel zur Geburt mit der Nationalmannschaft und drückte fest die Daumen, damit der Titelgewinn wahr wird. „Beinahe Stadionatmosphäre”, schmunzelt die Nordheimerin rückblickend auf die Situation im Wohnzimmer. In der Halbzeitpause der regulären Spielzeit erhielt Inge Gerbig den Anruf, dass das „Jogi-Baby” im Anmarsch sei. Wenige Minuten später war die Hebamme aus Worms vor Ort. Um 23.07 Uhr war es soweit. 3440 Gramm und 52 Zentimeter groß – Quentin der neue Erdenbürger war
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Sabrina und Stefan Schweitzer freuen sich mit Hebamme Inge Gerbig über die Geburt des kleinen Quentin aus Nordheim, der am Sonntagabend beim WM-Finale im heimischen Wohnzimmer das Licht der Welt erblickte. Foto: Steffen Heumann da und live dabei, wie Deutschland zum 4. Mal Weltmeister wurde. Brüderchen Maurice war inzwischen aufgewacht, um mit den Eltern und Inge Gerbig die freudigen Ereignisse zu feiern.
„Alles verlief wie erwartet ohne Komplikationen”, erklärte Sabrina Schweitzer. Bewusst habe sie sich für eine Hausgeburt entschieden. „Ein viel persönlicheres Erlebnis in der ru-
higen Atmosphäre der eigenen vier Wände”. Zudem habe die Chemie mit ihrer Geburtshelferin von Anfang an gestimmt. Sohn Maurice wurde in einer Klinik geboren. Die Fortsetzung auf Seite 3
Feuerwehren gesetzlich bei allen hoheitlichen Einsätzen zu Nutzung des akustischen Signals verpflichtet
„Martinshorn muss auch nachts verwendet werden“ LAMPERTHEIM - Ein ganz besonderer Fall einer vermeintlichen „Ruhestörung“ bewegt derzeit die TIP-Leser: Im Rahmen über Einsatzberichte der Feuerwehr Lampertheim wie beispielsweise über die Bergung eines vermissten Mannes aus Mannheim im Lampertheimer Altrhein am 9. Juli haben sich mehrere Leser an den TIP gewandt und den häufigen Einsatz des Martinshorns in der Nacht und den frühen Morgenstunden kritisiert. So schrieb ein Nutzer bei
Facebook: „Warum muss, wie übrigens gefühlte 100.000 Mal pro Woche, in den frühsten Morgenstunden oder mitten in der Nacht, geschätzt ,alle Einsatzfahrzeuge des Landkreises Bergstraße durch die Römerstraße donnern. Obwohl so gut wie niemand auf den Straßen ist … weil alle schlafen …“ Ein weiterer Facebook-Nutzer hat dies wie folgt kommentiert: „Zu mir hat mal ein Lampertheimer Feuerwehrmann gesagt: Wenn ich nachts raus muss und nicht schla-
fen kann, können auch alle anderen wach sein, deswegen fahre ich auch durch leere Straßen mit Sondersignal. Muss nicht auf alle zutreffen, aber es ist ein Statement ;-).“ Der TIP ist dieser Frage nachgegangen und hat sich an die örtliche Feuerwehr gewandt. Dabei wurde rasch klar, dass zur Wahrung von hoheitlichen Aufgaben vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, dass neben dem Blaulicht auch das Martinshorn als Signal ange-
Feuerwehr zum Anfassen und für den Ernstfall gerüstet. So präsentieren sich die Floriansjünger aus Lampertheim beim Tag der offenen Tür. Aus aktuellem Anlass geht der TIP der Frage nach, welche Regeln und gesetzliche Grundlagen für Einsatzfahrten bzw. das Nutzen von Wegerechten gelten. Archivfoto: Hannelore Nowacki
schaltet sein muss. „Generell gilt: solange jemand nicht für tot erklärt ist, muss von einer Rettung und somit von höchster Eile ausgegangen werden. Im genannten Fall wurde von der annehmenden Stelle des Notrufes die Möglichkeit einer Rettung noch erwogen – bei Lebenden spricht die Fachwelt von Rettung, Tote werden geborgen – deshalb wurden die entsprechenden Hilfsorganisationen gemäß Alarmplan mit Priorität alarmiert“, betont Stadtbrandinspektor Klaus Reiber. „Für Einsätze bei denen 'höchste Eile' geboten ist, gibt es in der Straßenverkehrsordnung die §35 und §38 Sonderrechte und Wegerecht. Hier ist festgelegt, dass die alleinige Verwendung des blauen Blinklichtes nur zur Absicherung von Unfall- oder Einsatzstellen ist. Zur Wahrnehmung von Sonderund Wegerecht muss das blaue Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn in Betrieb sein, dies gibt der Gesetzgeber so vor. Daraus folgt, dass der Fahrer des Einsatzfahrzeuges beides in Betrieb haben muss, wenn höchste Eile geboten ist. Dies wäre z.B. auch der Fall, wenn er schneller als erlaubt durch eine leere Strasse fährt.“ Die Fahrer der Lampertheimer Feuerwehr sind laut Klaus Reiber angehalten, sorgfältig zu prüfen, wo sie mit und ohne Einsatzhorn fahren – da aber letztendlich die Verantwortung bei ihnen liegt, obFortsetzung auf Seite 6
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