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Thomas Grim

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Samstag, 20. Februar 2021 · KW 7 · Auflage 26.470 · 45. Jahrgang

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„Kommen beim Impfen schneller voran als gedacht”

Das Impfen schreitet schneller voran als gedacht — alle, die nach dem 22. März einen Termin haben, können diesen nun vorziehen. Foto: www.pixabay.com

gen fertig sein. Heute gab es die letzte Erstimpfung im der letzten Pflegeeinrichtung. Darüber hinaus steht zusätzlicher Impfstoff für die Terminvergabe für über-80-Jährige zur Verfügung: All jene Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin für nach dem 22. März vereinbart haben, erhalten eine Benachrichtigung, dass der Impftermin vorgezogen werden kann! Die zweite positive Nachricht ist: Durch die anwachsende Verfügbarkeit des Impfstoffs auch von Astra-Zeneca für unter-65-Jährige kommen wir auch relativ flott mit der Impfung

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COVID-19: Mehr Impfstoff als erwartet / Impftermine werden teilweise vorgezogen / Schulen und Kitas starten am 22. Februar

KREIS BERGSTRASSE – Auch in dieser Woche informierten Landrat Christian Engelhardt und die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz über die für die Region relevanten Neuigkeiten rund um die Coronavirus-Pandemie. Dabei hatte Landrat Engelhardt zwei positive Nachrichten zum Thema Impfen mit dabei: „Wir glauben, dass jetzt alles flotter geht als Viele erwartet haben. Wir haben bisher 7.252 Personen geimpft und werden bis in etwa zwei Wochen mit den Zweitimpfungen bei den Pflegeeinrichtun-

LEISTUNG SSEXEN RELA GRO A –GUT ERHE IT Seite Seite 33 SICHFIRM MIT INE KLE ODER NISIERUNG

des medizinischen Personals und der Pflegedienste voran.” Anfang März wird darüber hinaus begonnen, dezentral zu impfen, zunächst einmal beginnend mit den Kommunen, die weiter als 20 Kilometer vom Impfzentrum entfernt sind, darunter auch Biblis und Groß-Rohrheim. „Dezentral impfen lassen sollen sich nur diejenigen Personen, die keine Möglichkeit haben, mit dem Auto nach Bensheim zu kommen und die auch niemandem im Angehörigen- und Freundeskreis haben, der sie zum Impfzentrum

fahren kann. Daher mein Appell: Bitte nutzen Sie dieses Angebot nur dann, wenn es keinen andere Möglichkeit für Sie gibt, nach Bensheim zu kommen!” Ein weiterer Aspekt des Pressegespräch war die Öffnung der Schulen und Kindertagesstätten ab dem 22. Februar. „Als Schulträger begleiten wir den Start in besonderem Maße und haben hier Förderbescheide und entsprechende Materialien zum Schutz übergeben. Zudem stellen wird den Schulen Mund-Nasen-Bedeckungen zur Verfügung, damit die Schüler eine Grundausstattung an medizinischen Masken haben. Denn es ist uns wichtig, dass es in den Schulen gut losgeht. Es ist notwendig, dass im ÖPNV eine medizinische Mund-NasenMaske getragen wird, in der Schule reicht eine Mund-Nasen-Maske aus, die aber die ganze Zeit getragen werden muss. Allerdings wird empfohlen, eine medizinische Maske zu tragen”, erläuterte Landrat Enhgelhardt. Die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz betonte, dass der Inzidenzwert am Donnerstag bei 55,69 liegt, nachdem vor zwei Wochen noch die Zahl von 120,98 im Raum stand. „Aber wir merken, dass der Wert seit dem Wochenende stagniert, das müssen wir im Blick behalten. Fortsetzung auf Seite 2

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STADTVERWALTUNG LAMPERTHEIM: Wahlen finden am 14. März statt / Musterwahlzettel heute als Beilage für Lampertheim, Hofheim, Hüttenfeld, Neuschloß und Rosengarten im TIP

haus, Römerstraße 102, einwerfen. Die persönliche Beantragung von Briefwahlunterlagen ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr möglich. Samstags ist keine Beantragung möglich. Da durch die Corona-Pandemie mit einem erhöhten Aufkommen an Anträgen für die Briefwahl zu rechnen ist, ist der Zugang zum Haus am Römer seit dieser Woche neu geregelt. Ein „Portier“ empfängt Personen, die Briefwahlunterlagen beantragen

möchten am Eingang und leitet Sie ins Briefwahlbüro. Somit möchte die Stadtverwaltung einen reibungslosen Zugang gewährleisten und längere Wartezeiten vor dem Haus am Römer vermeiden. Um persönliche Kontakte weitestgehend zu vermeiden, bittet die Stadtverwaltung alle Wählerinnen und Wähler, ihre Wahlscheine bzw. Briefwahlunterlagen nach Möglichkeit online oder schriftlich zu beantragen. Für den Online-Antrag benötigen Wählerin-

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht zur Kommunalwahl Gebrauch – die Wahlbenachrichtigungen wurden und werden derzeit verschickt. Foto: oh

nen und Wähler die Nummer ihres Wahlbezirks (Wahllokal) sowie die laufende Eintragsnummer im Wählerverzeichnis. Beide Angaben sind auf der Wahlbenachrichtigung zu finden, die zwischen dem 8. und 20. Februar zugestellt wird. Wähler*innen sollten beachten, dass eine Antragstellung über das Internet wegen der Postlaufzeiten nur bis zum Donnerstag, 11. März, 00.00 Uhr, möglich sein wird. Alternativ können Sie formlos per E-Mail die Zusendung von Wahlscheinen bzw. Briefwahlunterlagen beantragen. Sie müssen lediglich Ihren Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnanschrift angeben. Richten Sie Ihre E-Mail bitte an: rathausservice@lampertheim.de Wähler*innen sollten beachten, dass der Antrag auf Briefwahl bis spätestens Freitag, den 12. März, 13.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen muss. Der Wahlbrief mit den ausgefüllten Stimmzetteln und den unterschriebenen Wahlscheinen muss spätestens am Wahlsonntag, den 14. März, 18.00 Uhr, im Wahlamt vorliegen. zg

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LAMPERTHEIM – Am Sonntag, 14. März, sind die Bürgerinnen und Bürger aufgerufen, an der Kommunalwahl, der Kreistagswahl und an der Wahl des neuen Landrats teilzunehmen und somit von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. In der heutigen Ausgabe des TIP liegen die Musterwahlzettel der Ortsbeiräte und der Stadtverordnetenversammlung für Lampertheim, Hofheim, Hüttenfeld, Neuschloß und Rosengarten im TIP bei, nachdem am Mittwoch bereits die Musterwahlzettel für den Kreistag beilagen. Seit dem 1. Februar haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, für die Kommunal- und Landratswahlen 2021 Wahlscheine und Briefwahlunterlagen schriftlich oder online zu beantragen. Die offiziellen Wahlbenachrichtigungen werden derzeit verschickt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Wahlscheine und Briefwahlunterlagen persönlich im RathausService, Domgasse 2, zu beantragen und abzuholen. Bürgerinnen und Bürger können ihren Antrag bzw. den ausgefüllten Wahlschein auch in den Briefkasten im Stadt-

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