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Buchtipp des Monats
Erich Renner:
Theo Bullinger – Der Wunderheiler SeineWege geistigen Heilens – Biografie – Heilbehandlung – Patientenberichte
Theo Bullinger ist ein in ganz Deutschland bekannter Geistheiler, der vielfältige und zum Teil erstaunliche Heilerfolge verzeichnen kann. Er zählt seit Jahren zu den 25 besten Heileradressen. Und in einer Beurteilung des Freiburger Instituts für Grenzgebiete der Psychologie erreichte Bullinger in einem Test ein hoch signifikantes Ergebnis. Das Buch zeichnet den Lebensweg und das Wirken von Theo Bullinger nach: aus seiner eigener Sicht, mit Initiationserlebnis, Werdegang, seinen ungewöhnlichen
Heilkonzepten und Verfahren, in Beispielen von Heilbehandlungen und Patientenberichten. Der Autor, Prof. Dr. phil. Erich Renner ist Ethnopädagoge und Biografieforscher. Er lehrt an den Universitäten Koblenz-Landau und Erfurt. ATVerlag Deutschland/Österreich Fruchthof Gotzinger Straße 52a 81371 München www.at-verlag.ch
Großer Ehrentag der Queichheimer Liedertafel Im Juli feierte der Gesangverein 120-jähriges Bestehen und ehrte langjährige Mitglieder Landau-Queichheim – Im Rahmen einer abendfüllenden Konzertveranstaltung beging der Queichheimer Gesangverein „Liedertafel“ sein großes Vereinsjubiläum. Aber nicht nur das 120-jährige Bestehen des Vereines war ein Anlass zum Feiern, denn es wurden auch Ehrungen verliehen an die langjährigen Mitglieder des Vereines. Durch die Veranstaltung führte der Erste Vorsitzende der Liedertafel, Helmut Rahm, der nach der Begrüßung der Gäste einen kurzen Überblick über die Vereinsgeschichte gab. Rahm hob besonders die schwierige Zeit der Entbehrung im Anschluss an den Zweiten Weltkrieg hervor, in der die damaligen Vereinsmitglieder viel Kraft aus der Musik schöpfen konnten. Für die musikalische Gestaltung des Abends waren allerdings nicht allein die Choristen der Liedertafel zuständig. Ihnen standen das Queichheim „Froschquartett“ und das Akkordeonorchester „Accordeonissimo“ aus Wilgartswiesen zur Seite. Gemeinsam spannten die Musiker einen Bogen von romantischen Chorsätzen über deutsche und internationale Volkslieder bis hin zu bekannten Evergreens aus dem Bereich des Schlagers. Die Liedertafel legte mit ostpreußischen und französischen Volksliedern vor, während das Froschquartett mit seiner en-
Walter riefler, marlene messemer, elisabeth Obeldobel, gisela müller (v. l. n. r.). fotos: Verein thusiastischen Interpretation von „Singen ist Leben“ wohl allen anwesenden Choristen aus dem Herzen sprach. Ein weiteres Highlight des Abends war der Beitrag „Oh, happy day“ des Ensembles Accordeonissimo. Höhepunkt der Veranstaltung stellte allerdings die Auszeichnung der langjährigen Mitglieder durch Kurt Gamber, Vorsitzender des Sängerkreises Landau-Südliche Weinstraße. Mit Ehrennadel und Urkunde wurden Elisabeth Blank und Helmut Bantz für 60-
Steuer & Recht
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Unterhaltsansprüche der Eltern Viele wissen nicht, dass das Gesetz nicht nur die Unterhaltspflichten von Eltern für ihre Kinder, sondern auch die umgekehrte Verpflichtung, die Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber ihren Eltern regelt. Dies wird häufig in folgender Konstellation problematisch: die Eltern müssen in ein Pflegeheim und die eigenen Einkünfte der Eltern und das Pflegegeld reichen nicht aus, um die Heimkosten zu dekken. In diesem Falle wird in der Regel Sozialhilfe gewährt, die Behörde kommt dann auf die Kinder der Eltern - oder auch auf die Enkel! - zu und verlangt Unterhalt zur Deckung der Kosten. Hier treten die Probleme der „Sandwichgeneration“, die einerseits häufig noch mit Kindesunterhalt belastet sind, gleichzeitig mit Elternunterhalt belastet werden und zudem für ihre eigene Rente auch Vorsorge treffen müssen. Das Sozialamt fordert in der Regel zunächst einmal auf, Auskunft zu erteilen über die eigenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse. In aller Regel ist diese Auskunft zu erteilen, Ausnahmen können allerdings gelten, wenn der Elternteil durch eigenes Verschulden in eine finanzielle Notlage geraten ist, selbst für den Unterhalt des Kindes in der Vergangenheit nicht gesorgt hat oder aber auch sich einer schweren
Verfehlung gegenüber dem Kind schuldig gemacht hat. Es sollte jedoch schon hier die Frage gestellt werden, ob tatsächlich die Einkünfte/das Vermögen des Elternteils selbst oder auch die des Ehegatten ausgeschöpft sind. Erst wenn dies der Fall ist, kommt es darauf an, ob überhaupt eine Zahlungsverpflichtung besteht. Unterhaltspflichtig ist nämlich nicht, wer finanziell nicht in der Lage ist, an seine Eltern Unterhalt zu zahlen. Wann dies der Fall ist, hängt vor allem vom eigenen Einkommen und Vermögen ab. Zunächst ist das eigene Einkommen also zu ermitteln, zur Sicherung des Eigenbedarfs gehört in jedem Fall die Sicherstellung der eigenen Altersvorsorge. Neben den ohnehin gezahlten Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung werden hier 5 Prozent des Bruttoeinkommens als zusätzliche Altersvorsorge akzeptiert. Auch in jedem Fall abzuziehen sind die vorrangigen Unterhaltsverpflichtungen, also vor allem Verpflichtungen gegenüber den eigenen Kindern und dem eigenen Ehegatten. Auch Kreditverbindlichkeiten können berücksichtigt werden, solange sie nicht unangemessen sind oder leichtfertig aufgenommen wurden. Wenn Kredite für eine selbst bewohnte Immobilie aufgenommen wurden, und
dies vor Bekannt werden der Unterhaltsverpflichtung geschehen ist, können die gesamten Darlehensraten abgezogen werden, gegenzurechnen sind allerdings ersparte Aufwendungen. Nach Abzug aller relevanten Aufwendungen von Einkommen muss den Kindern ein Selbstbehalt von mindestens 1400 Euro verbleiben, zusätzlich weitere 50 Prozent des darüber hinausgehenden Einkommens. Was ist mit dem Vermögen? Der Verkauf einer selbstbewohnten Immobilie kann in der Regel nicht verlangt werden. Eine Ausnahme kann allerdings bestehen, wenn die Eltern die Immobilie im Vorfeld geschenkt haben. Zusätzlich ist eine angemessene Vermögensreserve zu belassen. Wie hoch diese ist, hängt wiederum von den sonstigen finanziellen Verhältnissen ab, so ist der so ist die Vermögensreserve höher zu bemessen, wenn nicht als Altersvorsorge Immobilienvermögen zusätzlich zur Verfügung steht. Eine Reserve von 12.500 Euro ist in jedem Fall anzunehmen, gegebenenfalls kann diese auch höher bemessen werden. Sind mehrere Geschwister vorhanden, müssen diese sich nach den jeweiligen Einkommens- und Vermögensverhältnissen an den Kosten beteiligen.
jährige Mitgliedschaft geehrt, Walter Riefler und Gisela Müller für 40-jährige Mitgliedschaft und Elisabeth Obeldobel und Marlene Messemer für ihr 25-jähriges Engagement im Verein. Die Veranstaltung war ein voller Erfolg und die Vereinsleitung wünscht sich, junge Sänger zum Eintritt in einen Gesangverein zu ermutigen. Ansprechpartner ist der Vorsitzende Helmut Rahm unter Tel. 0 63 41 / 5 11 20. vol
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Barbara Vock-Weber Rechtsanwältin Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Fachanwältin für Familienrecht Fachanwältin für Sozialrecht Tätigkeitsschwerpunkte Familienrecht, Sozialrecht, Erbrecht und Verkehrsrecht
Astrid M. Laux-Sitzenstuhl Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht
Tätigkeitsschwerpunkte Arbeitsrecht, Strafrecht, Vertragsrecht und Mietrecht
Vogesenstraße 57, 76829 Landau Telefon: 06341/84085, Fax: 06341/84088 e-Mail: info@kanzlei-vock.de, Homepage: www.kanzlei-vock.de
Franziska Frey Steuerberaterin
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