Tagesspiegel Politikmonitoring zur Netzpolitik

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BERLINER INFORMATIONSDIENST

ANALYSE

Ausgabe 2015.06 vom 02.02.2015 EDITORIAL – Datenschutz in Europa

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TOP ISSUES

AB SEITE 2

EU-KOMMISSION ERNEUERT PLÄNE ZUR SPEICHERUNG VON FLUGGASTDATEN

BUNDESNETZAGENTUR STARTET DAS VERFAHREN ZUR FREQUENZVERSTEIGERUNG

Knapp ein Jahr nachdem das EU-Parlament ihre Vorlage zur Speicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Record, PNR) abgelehnt hatte, unternimmt die EU-Kommission nach den Terroranschlägen von Paris nun offenbar einen neuen Versuch einer gesetzlichen Regelung. Statewatch hat das interne Papier „EU PNR – the way forward“ veröffentlicht, in dem die aktuellen Vorstellungen der Kommission festgehalten sind.

Am Mittwoch, den 28. Januar, hat die Bundesnetzagentur eine Entscheidung über die Anordnung und die Wahl des Vergabeverfahrens sowie die Vergabe- und Auktionsregeln beschlossen. Obwohl sich verschiedene Mobilfunkanbieter lange gegen eine Versteigerung ausgesprochen hatten, hat sich die Bundesnetzagentur wie erwartet für eine Versteigerung in den Bereichen 700 Mhz, 900 Mhz, 1800 Mhz sowie weiterer Frequenzen im Bereich 1452 bis 1492 Mhz entschieden.

SICHERHEIT

MONITORING

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PNR

FREQUENZEN

Keine neuen Gesetze

EUROPÄISCHER DATENSCHUTZTAG: AUFFORDERUNG ZUM HANDELN DATENSCHUTZ

EU

BUNDESRAT.................................................................................... Stellungnahme des Ausschusses für Innere Angelegenheiten zum ITSicherheitsgesetz

STATUS ZUM 02.02.2015 NEU..............................................................

VERBRAUCHER

KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 13

BUNDESTAG....................................................................................

Probleme mit moderner Telematik

DATENSCHUTZ

BREITBAND

ERGEBNISSE DER KW 05

Institut ohne Einblicke beim BND

NEUE FACEBOOK-AGB: RECHTSAUSSCHUSS DISKUTIERT, DATENSCHUTZBEHÖRDE PRÜFT

KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 16 UPDATE...................................................................................................................................... Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)

AUSBLICK AUF KW 06 BUNDESTAG............................................ 84. Sitzung des Deutschen Bundestages

KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 21 BUNDESRAT............................................ 930. Sitzung des Bundesrates

85. Sitzung des Deutschen Bundestages

STAKEHOLDER........................................ BMWi zur IT-Sicherheit

86. Sitzung des Deutschen Bundestages

Stifterverband zu digitalen Lern- und Bildungsprozessen

36. Sitzung des Innenausschusses

99. Sitzung der Artikel-29-Gruppe

29. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda

u.a.

SERVICE

u.a. ANLAGEN.................................................

DATENBANK..............................................

DOKUMENTENSERVICE .........................

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ANALYSE

TPM Netzpolitik 2015.06

EDITORIAL Liebe Leser, es entbehrte nicht einer gewissen Ironie, dass ausgerechnet am Europäischen Datenschutztag am Mittwoch, den 28. Januar, die internen Pläne der EU-Kommission geleakt wurden, die eine sehr umfangreiche Fluggastdatenspeicherung in Europa vorsehen. Das Europäische Parlament hatte allerdings einen ersten Anlauf aus dem Jahr 2011 im vergangenen Jahr abgelehnt. Während die europäischen Regierungen als Reaktion auf die terroristischen Anschläge in Paris die Bereitschaft erkennen lassen, mehr Daten ihrer Bürger zu sammeln,

hat die deutsche Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff in der vergangenen Woche eine überraschende Kehrtwende vollzogen: Im Gegensatz zu ihrer Zeit als CDU-Bundestagsabgeordneter befürwortet sie die Vorratsdatenspeicherung nun nicht mehr. Bereits bei der Datenschutzkonferenz am Europäischen Datenschutztag im Berliner Abgeordnetenhaus hatte sie das Datenabkommen Safe Harbor als „Katastrophe für den Datenschutz“ bezeichnet. Mehr dazu lesen Sie auf den folgenden Seiten.

Nadine Brockmann Analystin für Netzpolitik

TOP ISSUE I PNR

SICHERHEIT

EU-KOMMISSION ERNEUERT PLÄNE ZUR SPEICHERUNG VON FLUGGASTDATEN Von Nadine Brockmann Knapp ein Jahr nachdem das EU-Parlament ihre Vorlage zur Speicherung von Fluggastdaten (Passenger Name Record, PNR) abgelehnt hatte, unternimmt die EU-Kommission nach den Terroranschlägen von Paris nun offenbar einen neuen Versuch einer gesetzlichen Regelung. Statewatch hat das interne Papier „EU PNR – the way forward“ veröffentlicht, in dem die aktuellen Vorstellungen der Kommission festgehalten sind. Gegenüber ihren ursprünglichen Plänen aus dem Jahr 2011 hat sich die Position der Kommission nicht substantiell geändert, aber es gibt kleinere Veränderungen. So sollen die gespeicherten Daten bereits nach sieben statt wie vormals geplant nach 30 Tagen entpersonalisiert werden. Die Rasterung der entpersonalisierten Daten nach transnationalen Straftaten soll nur noch vier Jahre lang möglich sein, die Fahndung zum Thema Terrorismus aber weiterhin fünf Jahre lang. Darüber hinaus sollen Fluggäste das Recht bekommen, die über sie gespeicherten Daten anfordern zu können.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Ole Schröder (CDU) hat sich am Mittwoch im Europaausschuss des Deutschen Bundestages positiv zu dem Vorhaben der EU-Kommission geäußert. Der Verhandlungsführer des EU-Parlaments für die EU-Datenschutzgrundverordnung, Jan Philipp Albrecht, hingegen hält die Pläne der Kommission für einen Affront gegenüber der Kritik des Europäischen Parlaments. Auch der Europäische Gerichtshof hatte im vergangenen Jahr die anlasslose Vorratsdatenspeicherung für unverhältnismäßig erklärt. Sie sei mit der Grundrechtecharta der EU nicht vereinbar.

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HINTERGRUND – EU-KOMMISSION ERNEUERT PLÄNE ZUR SPEICHERUNG VON FLUGGASTDATEN →→ POSITIONEN JAN PHILIPP ALBRECHT, MdEP und innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion Statt wie ursprünglich angekündigt eine grundlegende Überarbeitung vorzulegen, wird den Abgeordneten der alte Wein in neuen Schläuchen präsentiert. Diese Vorschläge haben die Abgeordneten im April 2013 als unverhältnismäßig zurückgewiesen. (gruene-europa.de, 28.01.2015) http://goo.gl/VgI6Hm

ALEXANDER SANDER, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft Mit den marginalen Änderungen, die die EU-Kommission nun am EU-PNR vorgenommen hat, wird der grundrechtswidrige Charakter der Vorratsdatenspeicherung von Reisedaten keinesfalls ausgeräumt. (digitalegesellschaft.de, 28.01.2015) http://goo.gl/EXP5kE

→→ QUELLEN Positionspapier der EU-Kommission „EU PNR – the way forward“ • http://goo.gl/SNLers Weitere Berichterstattung: • http://www.theguardian.com/uk-news/2015/jan/28/european-commission-blanket-collection-passenger-data • http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/eu-kommission-will-speicherung-von-fluggastdaten-durchsetzen-a-1015393.html • https://netzpolitik.org/2015/leak-eu-kommission-macht-neuen-vorschlag-fuer-anlasslose-vorratsdatenspeicherung-allerfluggastdaten-fuer-fuenf-jahre/ • http://www.golem.de/news/fluggastdatenspeicherung-eu-will-datensaetze-nach-sieben-tagen-anonymisieren-1501-111996.html • http://www.tagesspiegel.de/politik/fluggastdaten-die-zynische-logik-der-sicherheitspolitiker/11296032.html

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TOP ISSUE II FREQUENZEN

BREITBAND

BUNDESNETZAGENTUR STARTET DAS VERFAHREN ZUR FREQUENZVERSTEIGERUNG Von Nadine Brockmann Am Mittwoch, den 28. Januar, hat die Bundesnetzagentur eine Entscheidung über die Anordnung und die Wahl des Vergabeverfahrens sowie die Vergaberegeln und Auktionsregeln beschlossen. Obwohl sich verschiedene Mobilfunkanbieter lange gegen eine Versteigerung nach dem Muster aus dem Jahr 2010 und für eine andere Vergabeform ausgesprochen hatten, hat sich die Bundesnetzagentur wie erwartet für eine Versteigerung in den Bereichen 700 Mhz, 900 Mhz, 1800 Mhz sowie weiterer Frequenzen im Bereich 1452 bis 1492 Mhz entschieden. Die Unternehmen haben nun bis zum 6. März 2015 Zeit, ihre Zulassung zur Auktion zu beantragen. Um die Entscheidung vorzubereiten, hatte die Präsidentenkammer im Oktober 2014 einen ersten Entscheidungsentwurf zur Anhörung gestellt. Stellungnahmen konnten bis zum 26. November 2014 eingereicht werden, im Januar fand dazu eine mündliche Anhörung statt. Bis zuletzt hatten verschiedene Mobilfunkanbieter im Rahmen des Verfahrens davor gewarnt, dass durch die Versteigerung zu hohe Kosten entstehen und dadurch keine Investitionsmittel für den Breitbandausbau mehr verfügbar sein würden. Nachdem die Bundesnetzagentur gegenüber dem Entwurf noch einige Änderungen vorgenommen hat, überwiegt nun das positive Echo auf die Vorgaben. Der BITKOM hebt insbesondere hervor, dass mit den ergänzenden Anforderungen bei der Versteigerung der 700 MHz-Frequenzen eine breite Versorgung der Bevölkerung mit schnellem Internet sichergestellt werde. Die Versorgungsauflagen im Beschluss der Präsidentenkammer sehen unter anderem vor: „Jeder Zuteilungsinhaber – mit Ausnahme von Neueinsteigern – muss in einem Zeitraum von drei Jahren eine flächendeckende Breitbandversorgung der Bevölkerung mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s pro Antennensektor sicherstellen und dabei eine Abdeckung von mindestens 98 Prozent der Haushalte, in jedem Bundesland aber mindestens 97 Prozent, erreichen.“ Im Vorfeld hatte sich insbesondere Telefónica für eine Klärung der Zahlungsmodalitäten eingesetzt, da befürchtet wurde, dass nach der Versteigerung der

700-MHz-Frequenzen die vollständige Zahlung fällig wäre, während die Nutzung erst in einigen Jahren möglich wäre, da der Frequenzbereich derzeit noch für die Digitale Rundfunktechnik DVB-T genutzt wird. Hier hat man sich nun auf die Zahlung von drei gleich hohen Raten verständigt. Das Mindestgebot im Frequenzbereich 700 bzw. 900 MHz liegt bei 75 Mio. Euro. Nachdem sich Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt im vergangenen Jahr wiederholt für kostenlose Internetverbindungen und ein stabiles Mobilfunknetz in allen Zügen ausgesprochen hatte, ist eine weitere Anforderung an die Auktionsteilnehmer, eine vollständige Versorgung für die Hauptverkehrswege – Bundesautobahnen und ICEStrecken – sicherzustellen. Für Frequenzzuteilungsinhaber, die bislang noch nicht Betreiber eines bundesweiten Mobilfunknetzes sind, sieht die Bundesnetzagentur als Auflage vor, dass sie bei der Frequenznutzung einen Versorgungsgrad der Bevölkerung von mindestens 25 Prozent ab dem 1. Januar 2021 und mindestens 50 Prozent ab dem 1. Januar 2023 erreichen sollen. Alle Frequenzzuteilungen dieses Verfahrens sind bis zum 31. Dezember 2033 befristet. Die Durchführung der Auktion ist für Mai oder Juni 2015 in Mainz vorgesehen. Die Erlöse gehen je zur Hälfte an den Bund und an die Länder. Auf der Konferenz der Regierungschefs der Länder hatte man sich am 11. Dezember 2014 darauf verständigt, dass die Einnahmen vollständig für die Förderung des Ausbaus von Breitbandinfrastruktur verwendet werden. An dieser Stelle gibt es allerdings Kritik, denn die Wettbewerber der Deutschen Telekom befürchten, dass es durch die finanzielle Förderung beim Breitbandausbau zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt. Bereits am 15. Januar hatten die Spitzen der Verbände BREKO und VATM in einem Gespräch mit Günther Oettinger, EU-Kommissar für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, darauf verwiesen, dass eine „Re-Monopolisierung des europäischen – und deutschen – Telekommunikationsmarktes zugunsten so genannter

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‚nationaler Champions’“ nicht zu einem schnelleren und effizienteren Breitbandausbau führe. Die Monopolkommission hatte in ihrem Sondergutachten „Telekommunikation 2013: Vielfalt der Märkte erhalten“ darauf hingewiesen, dass es „entscheidend für den Fortbestand und die Intensivierung des Wettbewerbs auf dem Markt für Breitbandanschlüsse ist, dass der Netzausbau weiterhin marktgetrieben und mit privaten Investitionen

erfolgt.“ Die EU-Kommission hat mit Blick auf die Entwicklungen im Markt „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ entwickelt, die noch einmal klarstellen, dass „öffentliche Mittel in diesem Wirtschaftszweig mit Bedacht eingesetzt werden und die Kommission sicherstellt, dass staatliche Beihilfen Marktinvestitionen nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen“.

HINTERGRUND – BUNDESNETZAGENTUR STARTET DAS VERFAHREN ZUR FREQUENZVERSTEIGERUNG →→ POSITIONEN KIRSTEN LÜHMANN, Sprecherin der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der SPD-Bundestagsfraktion und MARTIN DÖRMANN, Berichterstatter für digitale Infrastruktur der SPD-Bundestagsfraktion Die heutige Einigung ist ein Meilenstein für die Umsetzung der ehrgeizigen Ausbauziele der Regierungskoalition. (spdfraktion.de, 26.01.2015) http://goo.gl/6LD5hH

TABEA RÖSSNER, Sprecherin für Medien, Kreativwirtschaft und digitale Infrastruktur der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Art und Weise wie die Bundesnetzagentur mit Unterstützung der Bundesregierung Funkfrequenzen ausschreiben möchte, verhindert, dass neue Anbieter eine Chance bekommen. (gruen-digital.de, 26.01.2015) http://goo.gl/lM7Kvv

JOCHEN HOMANN, Präsident der Bundesnetzagentur Die Entscheidung der Bundesnetzagentur schafft die Voraussetzungen für die Versteigerung von Frequenzen für mobiles Breitband. Als erstes Land in Europa wollen wir auch die Frequenzen im 700¬Megahertz-Bereich hierfür vergeben. Insbesondere die frühzeitige Vergabe dieser Frequenzen soll im ländlichen Raum die Breitbandversorgung im Wettbewerb der Anbieter spürbar verbessern. (bundesnetzagentur.de, 29.01.2015) http://goo.gl/EvbnnR

DR. BERHARD ROHLEDER, Hauptgeschäftsführer des BITKOM Damit schaffen wir die Voraussetzung für die nötige Digitalisierung unserer Industrie sowie für Zukunftstechnologien wie das autonome Fahren und ermöglichen zugleich jedem eine bessere mobile Internetnutzung. (bitkom.org, 27.01.2015) http://goo.gl/HM8xpx

NORBERT WESTFAL, Präsident des BREKO Ohne lokal und regional tätige alternative Netzbetreiber gäbe es vielerorts kein Highspeed-Internet, weil sich der Ausbau für Großkonzerne wie die Deutsche Telekom in ländlichen oder unterversorgten Regionen vielfach nicht rechnet. (vatm.de, 15.01.2015) http://goo.gl/UZAhij

THORSTEN DIRKS, Vorstandsvorsitzender von Telefónica Deutschland Die Bundesnetzagentur hat aus unserer Sicht in einem komplexen Interessenumfeld einen gangbaren Kompromiss gefunden, der die Voraussetzungen für einen aktiven Breitbandausbau sowie funktionierenden Wettbewerb erfüllt und damit im Interesse der deutschen Verbraucher ist. (blog.telefonica.de, 29.01.2015) http://goo.gl/7VNwcL

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→→ QUELLEN Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur zu den Vergaberegeln und den Auktionsregeln zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1800 MHz sowie weiterer Frequenzen im Bereich 1452 – 1492 MHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten • http://goo.gl/pKA78S Mitteilung der Kommission „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ • http://goo.gl/usyTle Weitere Berichterstattung: • http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/schnelles-internet-auktion-von-mobilfunkfrequenzen-noch-vor-dem-sommer/11286788.html • http://www.welt.de/wirtschaft/article136820754/Netzagentur-verhindert-neuen-Anbieter-im-Mobilfunk.html • http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Internet-Bundesnetzagentur-gibt-gruenes-Licht-fuer-neue-Frequenzauktion-11363562. html

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TOP ISSUE III DATENSCHUTZ

VERBRAUCHER

NEUE FACEBOOK-AGB: RECHTSAUSSCHUSS DISKUTIERT, DATENSCHUTZBEHÖRDE PRÜFT Von Nadine Brockmann Am Europäischen Datenschutztag stand im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz ein spezifischer Aspekt des Themas Datenschutz auf der Tagesordnung: die neuen Nutzungsbedingungen von Facebook, die das Unternehmen am 30. Januar 2015 eingeführt hat. Die Nutzer können einerseits genauer als bisher festlegen, welche ihrer Facebookkontakte ihre Einträge sehen können. Andererseits sammelt Facebook laut den neuen AGB noch mehr Daten seiner Nutzer als zuvor und wertet diese für die Einblendung personenbezogener Werbung aus. So zeichnet Facebook geräteübergreifend auf, welche Seiten seine Nutzer im Netz besuchen und welche Apps sie benutzen. Auch auf den aktuellen Standort zugeschnittene Werbung soll nun möglich sein. Ein Widerspruch gegen diese neuen Nutzungsbedingungen ist nicht möglich. Wer sich am oder nach dem 30. Januar 2015 in dem sozialen Netzwerk einloggt, stimmt den neuen AGBs automatisch zu. Die Fragen des Ausschusses hat am Mittwoch, 29. Januar, Richard Allan, Facebooks Policy-Direktor Europa, beantwortet. Insbesondere die Aspekte Speicherung von Daten, Weitergabe der Daten an Dritte und der mögliche Zugriff staatlicher Stellen standen im Mittelpunkt der Diskussion. Seinen Angaben zufolge werden Daten wie IP-Adressen und Standortdaten so lange gespeichert, wie dafür „wirtschaftliche Gründe“ oder Sicherheitsaspekte bestünden. Da die Speicherung auf US-Servern erfolge, fiele der Zugriff von Seiten des Staates unter US-Recht. Bezüglich der Datenschutz-Grundverordnung der EU setze sich Facebook dafür ein, dass sich ein in Europa tätiges Unternehmen an die rechtlichen Vorgaben halten müsse, die in seinem Standortstaat gelten. Diese Praxis verfolgt das Unternehmen bereits jetzt und verweist in Datenschutzdebatten auf die geltenden Regelungen seines Standortes Irland. Diese Position ist nach Ansicht des Hamburgischen Datenschutzbeauftragten Prof. Dr. Johannes Caspar – am Mittwochvormittag ebenfalls zu Gast im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz – seit dem sogenannten Google-SpainUrteil des Europäischen Gerichtshofs im Mai vergangenen Jahres nicht mehr haltbar. Der EuGH hatte darin klargestellt, dass sich das in den USA ansässige Unternehmen Google in punkto Schutz persönlicher Daten an die Europäische

Datenschutzrichtlinie halten müsse. Caspar ist daher überzeugt, dass Facebook an das nationale Recht gebunden sei. Der Datenschutzbeauftragte hat deshalb ein Prüfverfahren gemäß Paragraph 38 des Bundesdatenschutzgesetzes gegen Facebook eingeleitet. In einem Brief an die europäische Niederlassung des Unternehmens bittet der Hamburger Datenschützer um die Beantwortung von zwölf Fragen. Er möchte beispielsweise genau erläutert bekommen, ob mit der Änderung der Nutzungsbedingungen und der Datenrichtlinie des Unternehmens „eine technische Änderung der Verfahren des Erhebens, Verarbeitens oder Nutzens personenbezogener Daten, z.B. die Erweiterung der Übermittlung personenbezogener Daten an Drittunternehmen“ einhergehe. Auch möchte er wissen, wie Facebook die Beachtung der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes im Hinblick auf Datenvermeidung und Datensparsamkeit sicherstelle und das im Telemediengesetz vorgeschriebene Trennungsgebot von Daten gewährleistet werde. Caspar hatte am Mittwoch im Ausschuss gewarnt, dass nach den neuen AGBs beispielsweise ein Datenaustausch zwischen den zu Facebook gehörenden Unternehmen wie WhatsApp und Instagram, möglich sei. Auch sei derzeit unklar, ob Facebook aus den Daten Nutzerprofile bilde. Inzwischen haben sich auch Bundesverbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) und die Internetbotschafterin der Bundesregierung in Brüssel, Gesche Joost (SPD), kritisch zu den neuen Nutzungsbedingungen von Facebook geäußert und das Unternehmen aufgefordert, Korrekturen vorzunehmen. „Jeder sollte bei Facebook auch einzelnen Teilen der Datennutzung widersprechen können - anstatt nach dem Motto ‚Alles oder nichts‘ allein die Option zu haben, sich ganz aus Facebook abzumelden“, so Maas gegenüber Spiegel Online. Der Parlamentarische Staatssekretär Ulrich Kelber hatte bereits im Dezember ähnliche Kritikpunkte in einem Brief an Facebook Ireland geäußert. Er macht in seinem sechsseitigen Schreiben auch konkrete Verbesserungsvorschläge. Er rät Facebook zum Beispiel, über die unternehmenseigene Datenverarbeitung „eine interaktive Anleitung und differenzierte Einstellungsmöglichkeiten für die Nutzer“ anzubieten.

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HINTERGRUND – NEUE FACEBOOK-AGB: RECHTSAUSSCHUSS DISKUTIERT (...) →→ POSITIONEN HEIKO MAAS, Bundesverbraucherschutzminister (SPD) Nutzer bleiben weiter im Unklaren darüber, welche Daten erhoben und wie sie konkret verwendet werden. (spiegel.de, 31.01.2015) http://goo.gl/4cJHfv

ULRICH KELBER, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz (SPD) Facebook geht mit ihren neuen AGB sehr weit. Wir wollen daher, dass noch im Jahr 2015 die neue europäische Datenschutzgrundverordnung verabschiedet wird. (futurezone.at, 28.01.2015) http://goo.gl/TZJM18

GESCHE JOOST, Internetbotschafterin der Bundesregierung Die Änderungen kann man als Verletzung der informationellen Selbstbestimmung sehen. (spiegel.de, 31.01.2015) http://goo.gl/4cJHfv

MECHTHILD HEIL, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Die Frage ist: Welche Daten werden im Hintergrund gesammelt, und wie gehen die verschiedenen Unternehmen damit um? (br.de, 28.01.2015) http://goo.gl/x3qpX1

CAREN LAY, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke Die Frage, ob ein Datenaustausch mit anderen Anbietern wie etwa WhatsApp definitiv ausgeschlossen werden kann, oder ob Nutzerprofile erstellt werden, blieben unbeantwortet. (linksfraktion.de, 28.01.2015) http://goo.gl/zeaHDV

KONSTANTIN VON NOTZ, netzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen Die Bundesregierung kann nicht einerseits sagen, dass Facebook klar gegen deutsches Recht verstößt, dann aber, obwohl die Verantwortung, diesen Zustand abzustellen, klar auch bei ihr liegt, allein auf die EU-Ebene verweisen. (gruen-digital.de, 29.01.2015) http://goo.gl/hqEBEB

PETER SCHAAR, Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) Facebook macht uns noch gläserner. (br.de, 29.01.2015) http://goo.gl/YCcFvo

→→ DOKUMENTE Brief und Fragenkatalog des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an Facebook, 22.01.2015 • http://goo.gl/KnppuX Brief von Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz, an Facebook, 22.12.2014 • http://goo.gl/royXtv Weitere Berichterstattung: • http://www.tagesspiegel.de/politik/neue-geschaeftsbedingungen-bundestag-knoepft-sich-facebook-vor/11293324.html • http://www.fr-online.de/digital/facebook-nutzungsbedingungen-bundestag-diskutiert-ueber-facebook,1472406,29685434,view,asFir stTeaser.html • http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bundestag-diskutiert-neue-Facebook-AGB-2530619.html • http://www.tagesschau.de/inland/facebook-135.html • http://www.ndr.de/info/sendungen/kommentare/Facebook-Aenderungen-sind-kein-Dammbruch,facebook1232.html • http://www.inforadio.de/programm/schema/sendungen/int/201501/28/215902.html

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TOP ISSUE IV DATENSCHUTZ

EU

EUROPÄISCHER DATENSCHUTZTAG: AUFFORDERUNG ZUM HANDELN Von Nadine Brockmann Den Europäischen Datenschutztag am Mittwoch, den 28. Januar, nahmen Datenschutzbeauftragte, Verbraucherschützer, Politiker und Wirtschaftsvertreter zum Anlass, auf Gesetzeslücken und den Handlungsbedarf beim Thema Datenschutz hinzuweisen. Die geltende europäische Datenschutzrichtlinie stammt noch aus dem Jahr 1995, als es weder Google noch Facebook gab. In vielen Staaten der EU gelten unterschiedliche Regelungen; für Urteile bezüglich des Schutzes der Daten von europäischen Bürgern kann der Europäische Gerichtshof (EuGH) derzeit ausschließlich auf die europäische Grundrechtecharta aus dem Jahr 2009 zurückgreifen. Dies soll sich mit der neuen Datenschutzgrundverordnung ändern. Die EU-Kommission hat ihren Gesetzesvorschlag im Januar 2012 vorgestellt und das Europäische Parlament seine Stellungnahme – nach der Bearbeitung von 3.999 Änderungsanträgen – im März des vergangenen Jahres in erster Lesung verabschiedet. Der zuständige Berichterstatter des EU-Parlaments Jan Philipp Albrecht (Die Grünen/EFA) hat den EU-Rat nun aufgefordert, zu einer gemeinsamen Position zu kommen, damit die drei beteiligten Organe im Sommer in den Trilog eintreten können. „Je länger die EU-Datenschutzgrundverordnung nicht in Kraft ist, desto mehr Nachteile entstehen für die Wirtschaft und die Verbraucher“, so der Europaabgeordnete bei einem Pressegespräch. Die Vorschläge, welche die Bundesregierung bei dem Treffen der EU-Innen- und Justizminister Ende der vergangenen Woche in Riga vorgestellt hatte, könnten nach Einschätzung von Albrecht für eine weitere Verzögerung sorgen. Die neue Datenschutzgrundverordnung soll beispielsweise regeln, wie viel Löschrechte die Bürger der EU haben und welche Datenschutzstandards Produkte haben müssen, die auf dem europäischen Markt angeboten werden. Es geht auch um Pflichten bei der Datenverarbeitung: Wann ist angesichts neuer Geräte und neuer technischer Möglichkeiten eine Folgeabschätzung für die gespeicherten Daten zu machen und in welchen Fällen haben Unternehmen die zuständigen Datenschutzstellen einzubeziehen? Der Verhandlungsführer des EU-Parlaments machte deutlich, dass ein Kompromiss unterhalb des Datenschutzstandards der Richtlinie von 1995 für die europäischen Volksvertreter keine Option sei. Wenn der Ministerrat diese rote Linie unterschreite, werde es keine Verordnung geben, so Albrecht.

Helmut Fallmann, Vorstandsmitglied der Softwarefirma Fabasoft und Berater der EU-Kommission zum Thema CloudComputing, wies in dem Pressegespräch darauf hin, dass viele mittelständische IT-Unternehmen in Europa ein großes Interesse an einer einheitlichen EU-Regelung hätten. Derzeit würden japanische und US-Firmen in Europa nach ihren eigenen Regeln spielen, während europäische Firmen das Nachsehen hätten, weil sie sich an europäisches Recht halten müssten. Wenn das europäische Recht mit der Datenschutzgrundverordnung auch für Firmen gelte, die von außerhalb der EU ihre Dienste in Europa anböten, hätten die europäischen Firmen einen Vorteil. Auch Jan Philipp Albrecht ist der Ansicht, dass die europäische Datenschutzgrundverordnung ein harter Schlag für die Firmen aus dem Silicon Valley wäre, da diese zunächst nicht in der Lage wären, die europäischen Standards zu erfüllen. Nach der jahrelangen Subventionierung dieser Unternehmen durch den „Datenschutz-Flickenteppich“ in Europa käme es mit der Datenschutzgrundverordnung dann zu einer Subventionierung von EU-Firmen, die in Bezug auf Datenschutzinteressen sensibler und weiter seien. Fallmann plädiert außerdem dafür, ein europäisches CloudGütesiegel einzuführen. Derzeit würden viele Firmen aufgrund von Sicherheitsbedenken davor zurückschrecken, ihre Daten in einer Cloud zu speichern. Der NSA-Skandal und die Dominanz von US-Firmen in diesem Segment seien die Ursache für die Vertrauenskrise. Seiner Ansicht nach, sollte die EU darüber hinaus das Datenübertragungsabkommen Safe Harbor kündigen. Dies entspräche auch einem Beschluss des EU-Parlaments, so Albrecht. Die EUKommission habe aber zunächst einen Fragenkatalog an die USA geschickt, deren Beantwortung noch ausstehe. „Eine europäische Datenschutzgrundverordnung könnte Neu- oder Nachverhandlungen des Safe-Harbor-Abkommens auf eine ganz andere Grundlage stellen“, sagte der Vorsitzende des Innen- und Justizausschusses im Europäischen Parlament. Safe Harbor in der Kritik – Datensicherheit im internationalen Datenverkehr Handlungsbedarf insbesondere bei der Sicherstellung und

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Regulierung des internationalen Datenverkehrs haben auch die Datenschutzbeauftragten der Länder am Mittwoch, 28. Januar, beim Europäischen Datenschutztag in Berlin konstatiert. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Prof. Dr. Johannes Caspar, der in diesem Jahr die Veranstaltung ausrichtete, sprach im Hinblick auf die systematische Massenüberwachung durch die NSA und die Zusammenarbeit der Geheimdienste westlicher Staaten von einer Zäsur. Vor dem Hintergrund des „umfassenden und anlasslosen Zugriffs der US-Sicherheitsbehörden auf die Daten europäischer Bürger in der Hand von US-Unternehmen“ gehe es konkret um die Legitimation solcher Datenübertragungen, erklärte er gemeinsam mit dem Berliner Datenschutzbeauftragten Alexander Dix. Besonders in der Kritik steht dabei das Safe-Harbor-Abkommen der Europäischen Union, das die Datenübertragung von europäischen Unternehmen an US-Firmen regelt. Dass US-Dienste „den Anspruch der totalen Überwachung“ hätten, sei zum Zeitpunkt der Vereinbarung im Jahr 2000 noch nicht bekannt gewesen, so Dix. In der Podiumsrunde am Ende der Veranstaltung zum Europäischen Datenschutztag stellte der Moderator und ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar die Aussetzung von Safe Harbor zur Diskussion. Markus Stamm, Vorsitzender des AK Datenschutz des BITKOM, warnte, dass ein plötzlicher Übermittlungsstopp von Kundendaten in die USA für viele Unternehmen einer Katastrophe gleichkäme, weil auf die Schnelle keine Alternativen zur Verfügung stünden. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Andrea Voßhoff stellte dagegen fest: „Momentan ist Safe Harbor eine Katastrophe für den Datenschutz!“ Im Falle einer Aufkündigung des Abkommens plädierte Stamm im Interesse der Unternehmen, die auf Datentransfer mit den USA angewiesen sind, für eine angemessene Übergangszeit. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeswirtschaftsminister, Brigitte Zypries, ist allerdings nicht der Ansicht, dass die Divergenzen in punkto Datenschutz „in kurzer oder überschaubarer Zeit zu lösen sind“. Die politische Wirklichkeit sei, dass die USA und auch andere Staaten ein anderes Verständnis im Umgang mit Daten hätten. Der netzpolitische Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, Konstantin von Notz, vertrat die Meinung, dass die Rechtsdurchsetzung bei US-Firmen eine Frage des politischen Willens sei. Der umgekehrte Fall – dass sich europäische Firmen in den USA nicht an US-Gesetze hielten – sei schließlich nicht denkbar. Auch Alexander Dix forderte, mehr Druck aufzubauen, damit die Daten europäischer Bürger auch außerhalb der EU den europäischen Datenschutzbestimmungen unterlägen.

Recht auf Vergessen – nach dem Google-Spain-Urteil Handlungsbedarf sahen die Podiumsteilnehmer der Veranstaltung „Das Recht, vergessen zu werden, Informationsfreiheit und Datenschutz“ am Vorabend des Europäischen Datenschutztages in der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz auch nach dem sogenannten Google-Spain-Urteil vom Mai des vergangenen Jahres. Der Europäische Gerichtshof hatte darin festgestellt, dass Google an das EU-Datenschutzrecht gebunden ist, weil das Unternehmen seine Dienste in der EU anbietet und dabei personenbezogene Daten verarbeitet. Der Suchmaschinenbetreiber ist seitdem verpflichtet, die Verknüpfung zu bestimmten URL bei Namenssuchen zu löschen, wenn der betroffene EU-Bürger den Schutz seiner Persönlichkeit durch die personenbezogenen Daten auf der betreffenden Website gefährdet sieht. Kritiker der Entscheidung hatten nach der Urteilssprechung gewarnt, dass mit dieser Entscheidung die Pressefreiheit und die Informationsfreiheit eingeschränkt würden. Die Direktorin der Forschungsstelle Datenschutz der GoetheUniversität Frankfurt, Prof. Dr. Indra Spiecker, stellte in ihrem Kurzvortrag aber klar, dass die Grundinformation – also etwa ein Zeitungsartikel – nach wie vor im Internet auffindbar bliebe, lediglich die Zuordnung zu dem Namen des Löschauftraggebers müsse gelöscht werden. Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Prof. Dr. Johannes Caspar konstatierte ebenfalls, dass es weniger um ein Recht auf Vergessen, als ein Recht darauf, nicht so gut gefunden zu werden, gehe. Es sei wichtig, im technologischen Zeitalter ethische Ansprüche durchzusetzen. Schließlich gehe es vielfach um Schicksale, etwa wenn junge Menschen durch Informationen im Internet bei der Jobsuche stigmatisiert würden. Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine LeutheusserSchnarrenberger, die aktuell Mitglied eines Google-Expertenbeirats „Recht auf Vergessen“ ist, führte aus, dass nach dem Urteil des Europäischen Gerichtsurteils in der Praxis viele Fragen in der konkreten Handhabung auftauchten. So sei es nicht möglich, eine Kriterienliste aufzustellen, in welchen Fällen immer gelöscht werden müsse. Derzeit müsse man jeden Einzelfall genau untersuchen. Wie Jan Kottmann, Leiter Medienpolitik Google Germany berichtete, hat Google für die Löschvorgänge dutzende Mitarbeiter eingestellt. Seit dem Urteil des EuGH habe es EUweit 206.000 Löschanträge für 748.000 URL gegeben. In Deutschland seien für die Verknüpfungen zu 131.000 URL Löschanträge eingegangen. Knapp über 50 Prozent der Löschanträge in Deutschland lehne Google ab, in der EU

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seien es etwa 60 Prozent, die nicht entfernt würden. Für die umstrittenen Fälle regte Leutheusser-Schnarrenberger die Einrichtung einer Streitstelle an. Eine weitere Frage, die nach dem Urteil des EuGH noch ungeklärt ist: Sollen nur die Verbindungen zu URL aus dem

europäischen Raum gelöscht werden, oder auch die .comURL? Während der Google-Vertreter sich gegen die Einbeziehung der .com-Adressen aussprach, waren alle anderen Podiumsteilnehmer dafür. Auch die Artikel-29-Gruppe habe gefordert, dass europäisches Recht nicht leicht zu umgehen sein dürfe, so die ehemalige Bundesjustizministerin.

HINTERGRUND – EUROPÄISCHER DATENSCHUTZTAG: AUFFORDERUNG ZUM HANDELN →→ POSITIONEN JAN PHILIPP ALBRECHT, MdEP und Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Datenschutzgrundverordnung Mit ihrem Vorschlag, eine ganze Reihe von alltäglichen Datenverarbeitungssituationen aus der EU-Datenschutzverordnung auszuklammern, gefährdet die Bundesregierung eine baldige Einigung bei der EU-Datenschutzreform. (janalbrecht.eu, 30.01.2015) http://goo.gl/ZJI5rG

THOMAS DE MAIZIÈRE, Bundesinnenminister (CDU) Wir müssen daran arbeiten, die EU-Datenschutzverordnung moderner und innovativer zu gestalten, um sie passend für eine vernetzte Informationsgesellschaft zu machen. Der Freiheitsgewinn von Google, Facebook, Twitter & Co darf dabei nicht außer Acht gelassen werden. (bmi.bund.de, 27.01.2015) http://goo.gl/RR8PZy

HEIKO MAAS, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz (SPD) Das neue EU-Datenschutzrecht muss vor allem dreierlei leisten: Wir müssen Privatheit schützen und die Selbstbestimmung stärken, das neue Recht muss tatsächlich für alle in Europa gelten und es muss in der gesamten EU auch einheitlich durchgesetzt werden. (bmjv.de, 28.01.2015) http://goo.gl/eS7uPt

ANDREA VOSSHOFF, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sofern jedoch zeitnah keine Lösung gefunden wird, welche die Grundrechte der europäischen Bürger angemessen berücksichtigt, sollte die Europäische Kommission eine Aussetzung oder Aufhebung der Safe Harbor Entscheidung nicht ausschließen und in Verhandlungen für ein neues Abkommen eintreten. (bfdi.bund.de, 27.01.2015) http://goo.gl/qxfYKV

PROF. DR. JOHANNES CASPAR, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Wenn es den EU-Datenschutzbehörden nicht einmal gelingt, die Anforderungen des Datenschutzrechts bei US-Diensteanbietern auf dem Territorium der EU umzusetzen, dann wird die US-Digitalindustrie auf Dauer kein verlässlicher Partner für EU-Unternehmen sein können. (datenschutz-hamburg.de, 28.01.2015) http://goo.gl/5xbnTI

GEROLD REICHENBACH, Berichterstatter für Datenschutz in der SPD-Bundestagsfraktion Vor allem muss mit dem Marktortprinzip auch sichergestellt werden, dass alle Unternehmen, die in Europa ihre Dienste anbieten, sich an diese Datenschutzvorgaben halten müssen. (spdfraktion.de, 28.01.2015) http://goo.gl/0MQd7c

KLAUS MÜLLER, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband Eine strikte Zweckbindung und klare Grenzen für die Profilbildung sind Kernpunkte der kommenden Verordnung. Das EU-Parlament hat hier gute Vorschläge gemacht, hinter die Deutschland und der Rat der Europäischen Union nicht zurücktreten dürfen. (vzbv.de, 26.01.2015) http://goo.gl/TzLJv4

HELMUT FALLMANN, Vorstandsmitglied der Fabasoft AG und Berater der EU-Kommission Das Interesse von Bürgern und Unternehmen an einem besseren und einheitlichen Datenschutz sowie das Recht der Bürger auf den

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Schutz der Privatheit müssen Vorrang haben vor nationalen ökonomischen Interessen. (fabasoft, 27.01.2015) http://goo.gl/0Zu3MA

→→ QUELLEN „EU-Datenschutzgrundverordnung: Stand der Dinge. 10 wichtige Punkte“ – Papier der EFA-Fraktion im EU-Parlament • http://goo.gl/J3d8Nq Zweckänderung in der EU-Datenschutzverordnung – Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes • http://goo.gl/OrwyfI Profilbildung in der EU-Datenschutz-Grundverordnung – Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes • http://goo.gl/m3Dv1t Positionen der Firma Fabasoft zur Stärkung der europäischen Cloud-Industrie • http://goo.gl/ZpQJg3 Weitere Berichterstattung: • http://futurezone.at/netzpolitik/warnung-vor-verzoegerung-bei-datenschutzreform/110.540.342 • http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/datenschuetzer-fordern-abkehr-von-vorratsdatenspeicherung-a-1015521.html#ref=rss • http://www.computerbild.de/artikel/cb-News-Sicherheit-Datenschuetzer-Kritik-Datenuebermittlung-USA-11371592.html

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ERGEBNISSE DER KW 05 – ÜBERSICHT

Ergebnisse der politischen Arbeit in der Woche vom 26.01. bis 01.02.2015

BUNDESTAG AUSSCHUSS.............................................................................................................................. UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS NSA

Institut ohne Einblicke beim BND: Beim operativen Umgang des BND mit der Telekommunikationsüberwachung bleibt das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) außen vor.

BND

AUSSCHUSS..................................................................................................................................... GESUNDHEITSAUSSCHUSS E-HEALTH

Probleme mit moderner Telematik: Die im Aufbau befindliche elektronische Vernetzung des deutschen Gesundheitssystems stößt nach Darstellung der mit dem Projekt befassten Experten noch auf erhebliche technische Schwierigkeiten.

BUNDESRAT Stellungnahme des Ausschusses für Innere Angelegenheiten zum IT-Sicherheitsgesetz

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BUNDESTAG

AUSSCHUSS

1. UNTERSUCHUNGSAUSSCHUSS (NSA)

INSTITUT OHNE EINBLICKE BEIM BND Kategorie

Drucksache

Referenz

Beim operativen Umgang des BND mit der Telekommunikationsüberwachung bleibt das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) außen vor. So schilderte es BSI-Ingenieur Martin Golke vor dem NSA-Untersuchungsausschuss. Er hatte 2005 eine BND-Anlage geprüft, mit der Daten ausgefiltert werden. Mit ihnen darf sich der deutsche Auslandsgeheimdienst nicht befassen, wenn deutsche Staatsbürger betroffen sind, Eingeschlossen darin ist vor allem die Weitergabe beispielsweise an die NSA. Golke machte klar, dass er diesen sogenannten Separator vor allem anhand von BND-Dokumentationen untersucht habe - bis hin zur Inaugenscheinnahme im Entwicklungslabor des Dienstes, bei der aber keine Funktionssimulation vorgenommen worden sei. Der weitere Einsatz des Separators und die Einhaltung von Auflagen werde vom BSI nicht kontrolliert. Der BND-Ingenieur A.S. berichtete als Zeuge von der Entwicklung des Filtersystems im Jahr 2005. Die Daten, die bei den Providern abgegriffen wurden und werden, seien in drei wesentliche Kategorien unterteilt worden: eindeutige Verbindungen zwischen Ausland und Ausland, auf die der BND zugreifen durfte, und Daten mit Inlandsbezug, die für den BND tabu sind. Nicht klar zuzuordnenden Daten, also der Bereich drei, seien wie Inlands-Daten behandelt worden. Die NSA habe bei der Entwicklung nicht mitgeholfen, noch seien Komponenten von ihr eingebaut worden, versicherte A.S. Allerdings sei den BNDEntwicklern klar gewesen, dass bei der Nutzung die NSA eine Rolle spielen könnte.

GESUNDHEITSAUSSCHUSS

PROBLEME MIT MODERNER TELEMATIK Kategorie

Drucksache

Referenz

Die im Aufbau befindliche elektronische Vernetzung des deutschen Gesundheitssystems stößt nach Darstellung der mit dem Projekt befassten Experten noch auf erhebliche technische Schwierigkeiten. Die mit der Umsetzung beauftragte Industrie habe die Komplexität des Vorhabens völlig unterschätzt, erklärten die Sachverständigen übereinstimmend am Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestages. Sie gaben sich gleichwohl zuversichtlich, dass die Telematikinfrastruktur mit dem gebotenen hohen Sicherheitsstandard und zum Nutzen der Verbraucher in absehbarer Zeit in den Testbetrieb gehen kann. Vor allem die Abstimmung der verschiedenen bestehenden Systeme aufeinander sowie die Anforderungen des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bereiten den Herstellern offensichtlich noch große Probleme. Derzeit sind Leistungserbringer bereits über ein Netz die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV-safenet) miteinander verbunden und tauschen Daten aus. Auch in den Kliniken gibt es eigene interne Datennetze. Mit der neuen Telematikinfrastruktur soll dann eine einheitliche, schnelle „Datenautobahn“ im Gesundheitswesen geschaffen werden. Einige Fachleute räumten ein, dass schon sehr viel Geld in das neue System investiert worden sei, ohne dass die Verbraucher bislang viel Nutzen daraus ziehen könnten. Das hänge vor allem mit den hohen Sicherheitsanforderungen zusammen, die einzigartig seien und auf jeden Fall auch eingehalten würden. Gerade für Ärzte sei die Sicherheit der sensiblen Gesundheitsdaten unverzichtbar, hieß es.

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BUNDESRAT

AUSSCHUSS

Drucksache

Titel

Ergebnis

BR-Drs 643/14

Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)

Die beteiligten Ausschüsse des Bundesrates empfehlen dem Bundesrat, eine kritische Stellungnahme abzugeben. (BR-Drucksache 643/1/14)

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STATUS ZUM 02.02.2015 – ÜBERSICHT

Stand der Gesetzgebungsverfahren zum 02.02.2015

NEU Keine neuen Gesetze

UPDATE 18/2848..................................................................................................................................................... 2. BERATUNG Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes – Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde 643/14....................................................................................................................................................... 1. BERATUNG Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz)

UNVERÄNDERT 18/3047.................................................................................................................................. AUSSCHUSS BUNDESTAG Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes - Störerhaftung 18/3269.......................................................................................................................................................... 1. LESUNG Gesetz zur Aufhebung des Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Leistungsschutzrechtsaufhebungsgesetz (LSR-AufhG) 18/1288..................................................................................................................................................... 1. BERATUNG Gesetz zur Strafbarkeit der Datenhehlerei 532/11....................................................................................................................................................... 1. BERATUNG Gesetz zur Neuregelung der nichtindividualisierten Verkehrsdatenerhebung

VERABSCHIEDET Keine verabschiedeten Gesetze

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GESETZ ZUR ERHÖHUNG DER SICHERHEIT INFORMATIONSTECHNISCHER SYSTEME (ITSICHERHEITSGESETZ) Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

643/14 http://goo.gl/DDtvnM

Bundesregierung

BMI

Bundestag

Bundesrat II

→→ STATUS 06.02.2015: 1. Beratung Bundesregierung

Bundesrat I

17.12.2014: Kabinettsbeschluss

29.12.2014: Einbringung 22.01.2015: Ausschuss 06.02.2015: 1. Beratung

Nicht zustimmungspflichtig

→→ BEGRÜNDUNG Mit dem Gesetz soll eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheit) in Deutschland erreicht werden. Die vorgesehenen Neuregelungen dienen dazu, den Schutz der Systeme im Hinblick auf die Schutzgüter der IT-Sicherheit (Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität) zu verbessern, um den aktuellen und zukünftigen Gefährdungen der IT-Sicherheit wirksam begegnen zu können. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der IT-Sicherheit von Unternehmen, der verstärkte Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet und in diesem Zusam-menhang auch die Stärkung von BSI und Bundeskriminalamt (BKA).

GESETZ ZUR AUFHEBUNG DES ACHTEN GESETZES ZUR ÄNDERUNG DES URHEBERRECHTSGESETZES - LEISTUNGSSCHUTZRECHTSAUFHEBUNGSGESETZ (LSRAUFHG) Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

18/3269 http://goo.gl/BoVgy7

Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen

Achtes Gesetz zur Änderung des Urheberrechtes vom 07.05.2013 http://goo.gl/SWrg3S

→→ STATUS 04.12.2014: 1. Lesung Bundestag Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

04.12.2014: 1. Lesung

Zustimmungspflichtig

→→ BEGRÜNDUNG Mit dem Achten Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes wurde ein neuer Abschnitt 7 „Schutz des Presseverlegers“ in das Urheberrechtsgesetz eingefügt. Ziel des Leistungsschutzrechtes für Presseverleger war es, Informationsdienstleistern im Internet nur noch gegen Genehmigung und insbesondere gegen Bezahlung zu erlauben, Verlagsinhalte (Pressetexte) auffindbar zu machen. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen stellen fest, dass das Leistungsschutzrecht Rechtsunsicherheiten aufweist und sich als schädlich erwiesen hat. Es soll deshalb ohne Evaluation wieder aufgehoben werden.

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GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES TELEMEDIENGESETZES - STÖRERHAFTUNG Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

18/3047 http://goo.gl/uhzK8V

Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Die Linke

Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke

→→ STATUS 28.01.2015: Ausschuss Bundestag Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

05.11.2014: Einbringung in den Bundestag 14.11.2014: 1. Lesung 28.01.2015: Ausschuss Bundestag

Nicht zustimmungspflichtig

→→ BEGRÜNDUNG Um die bestehende Rechtsunsicherheit zu beseitigen und die Bereitschaft privater und gewerblicher WLAN-Betreiber zu erhöhen, ihre Netze für die Mitnutzung von Dritten zu öffnen, bedarf es einer rechtlich zuverlässigen Haftungsfreistellung und einer Klarstellung der Rechtslage in Paragraph 8 Absatz 3 des Telemediengesetzes (TMG-E). Für besonders regelungsbedürftig halten die beiden Fraktionen die sogenannte Störerhaftung für Unterlassung, die die Rechtsprechung derzeit zum Anknüpfungspunkt weitreichender Haftungsrisiken macht (§ 8 Absatz 4 TMG-E).

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ZWEITES GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES BUNDESDATENSCHUTZGESETZES – STÄRKUNG DER UNABHÄNGIGKEIT DER DATENSCHUTZAUFSICHT IM BUND DURCH ERRICHTUNG EINER OBERSTEN BUNDESBEHÖRDE Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

18/2848 http://goo.gl/3uzB4o

Bundesregierung

BMI

→→ STATUS 06.02.2015: 2. Beratung Bundesrat Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

27.09.2014

25.09.2014: Ausschuss 10.10.2014: 1. Beratung

16.10.2014: 1. Lesung 12.11.2014: Gespräch 01.12.2014: Öffentliche Anhörung 17.12.2014: Ausschuss 18.12.2014: 2./3. Lesung

nicht zustimmungspflichtig 22.01.2015: Ausschuss 06.02.2015: 2. Beratung

→→ BEGRÜNDUNG Der Gesetzentwurf enthält folgende Regelungen: Die oder der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit erhält den rechtlichen Status einer obersten Bundesbehörde, die eigenständig und unabhängig ausgestaltet ist. Dienstsitz ist Bonn. Sie oder er untersteht ausschließlich parlamentarischer und gerichtlicher Kontrolle. Auf eine Rechtsaufsicht der Bundesregierung und eine Dienstaufsicht des BMI wird verzichtet. Die organisatorische Anbindung an das BMI wird aufgehoben. Die oder der Bundesbeauftragte wird vom Deutschen Bundestag gewählt und leistet den Amtseid vor der Bundespräsidentin oder dem Bundespräsidenten. Weitere Regelungen, insbesondere zur Vertretung und Weiterführung der Geschäfte, zur Verwendung von Geschenken, zur Genehmigung von Aussagen und zur Erstattung von Gutachten, werden – soweit erforderlich – durch europarechtskonforme Neuregelungen ersetzt. →→ STELLUNGNAHME BUNDESRAT Der Bundesrat hat in seiner 926. Sitzung am 10. Oktober 2014 beschlossen, gegen den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes keine Einwendungen zu erheben.

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GESETZ ZUR STRAFBARKEIT DER DATENHEHLEREI Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

18/1288 http://goo.gl/S090wW

Hessen

Bundesrat

Bundestag

Bundesrat II

→→ STATUS 30.04.2014: Stellungnahme der Bundesregierung Bundesregierung

Bundesrat I

30.04.2014: Stellungnahme

21.02.2014: Gesetzesantrag Hessen 14.03.2014: 1. Beratung

nicht zustimmungspflichtig

→→ BEGRÜNDUNG Wegen des Grundsatzes der Diskontinuität erneute Einbringung des Gesetzesantrags beim BR; ursprünglich als Drs 284/13 (B) beim BT eingebrachter Gesetzentwurf: Der Gesetzentwurf sieht vor, die mit Bereicherungs- oder Schädigungsabsicht vorgenommene Weitergabe von rechtswidrig erlangten Daten unter Strafe zu stellen und damit eine bisher grundsätzlich bestehende Strafbarkeitslücke zu schließen. Amtsträger, die sich allein dienstbezogen bemakelte Daten verschaffen, sollen von einer Bestrafung ausgeschlossen werden. In diesem Zusammenhang stellt der Bundesrat fest, dass der Ankauf sogenannter Steuer-CDs bereits nach dem geltenden Recht zulässig ist. →→ STELLUNGNAHME DER BUNDESREGIERUNG Der Handel mit rechtswidrig erlangten Daten, insbesondere auf einschlägigen Plattformen im Internet, stellt auch aus Sicht der Bundesregierung ein ernst zu nehmendes Problem dar. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Bundesrates, dass dem auch mit den Mitteln des Strafrechts entgegenzuwirken ist und Strafbarkeitslücken in diesem Bereich geschlossen werden sollten. Sie begrüßt daher die Gesetzesinitiative des Bundesrates. Die mit dem Gesetzentwurf vorgeschlagene Einführung eines neuen Straftatbestandes der Datenhehlerei erscheint grundsätzlich geeignet, die auch vom 69. Deutschen Juristentag 2012 in München befürwortete Stärkung des Geheimnis- und Datenschutzes im Internet durch das Strafrecht herbeizuführen.

GESETZ ZUR NEUREGELUNG DER NICHTINDIVIDUALISIERTEN VERKEHRSDATENERHEBUNG Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

BR-Drs 532/11 http://goo.gl/LATLf

Freistaat Sachsen

Bundesrat

Bundestag

Bundesrat II

→→ STATUS 23.09.2011: 1. Beratung Bundesrat Bundesregierung

Bundesrat I

06.09.2011: Gesetzentwurf eingebracht 23.09.2011: 1. Beratung

nicht zustimmungspflichtig

→→ BEGRÜNDUNG Der Gesetzentwurf sieht vor, die in § 100g Abs. 2 Satz 2 StPO vorgesehenen Tatbestandsvoraussetzungen für Funkzellenabfragen zu konkretisieren. So sollen Ermittlungen lediglich für die Katalogtaten des § 100a Abs. 2 StPO sowie für solche Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht sind, ermöglicht werden. Zudem soll eine Sonderregelung zur Datennutzung in anderen Strafverfahren geschaffen werden, die allerdings einem Richtervorbehalt untersteht. Darüber hinaus wird die Informationspflicht der Staatsanwaltschaft erweitert und die zuständige Behörde muss spätestens nach drei Monaten dokumentieren, ob die Voraussetzungen für eine weitere Speicherung der erlangten Daten vorliegen. www.monitoring.tagesspiegel.de


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AUSBLICK AUF KW 06 – ÜBERSICHT

Ausblick auf die politischen Termine in der Woche 02.02. bis 08.02.2015

BUNDESTAG PLENUM.........................................................................

AUSSCHUSS....................................................................

84. Sitzung des Deutschen Bundestages

36. Sitzung des Innenausschusses

85. Sitzung des Deutschen Bundestages

29. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda

86. Sitzung des Deutschen Bundestages

37. Sitzung des Innenausschusses 29. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur 30. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur 40. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz 30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

BUNDESRAT PLENUM.........................................................................

AUSSCHUSS....................................................................

930. Sitzung des Bundesrates

Keine Sitzungen, nächste Sitzungen am 11.02. und vom 16. - 20.02.2015

STAKEHOLDER BMWi zur IT-Sicherheit Stifterverband zu digitalen Lern- und Bildungsprozessen 99. Sitzung der Artikel-29-Gruppe D 64 Zentrum für Digitalen Fortschritt zur Freiheit im Netz Berliner Ludwig-Erhard-Symposium BDK-Sicherheitskonferenz

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BUNDESTAG

PLENUM

Mittwoch, 04.02.2015

84. Sitzung des Deutschen Bundestages Keine relevanten Tagesordnungspunkte

Donnerstag, 05.02.2015

85. Sitzung des Deutschen Bundestages TOP 5) Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission 2015

Freitag, 06.02.2015

86. Sitzung des Deutschen Bundestages Keine relevanten Tagesordnungspunkte

BUNDESTAG

AUSSCHUSS

Montag, den 02.02.2015

36. Sitzung des Innenausschusses Kein relevanter Tagesordnungspunkt

Mittwoch, 04.02.2015

29. Sitzung des Ausschusses Digitale Agenda TOP 2) Bundesminister Alexander Dobrindt zum Thema „Digitale Agenda des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur“

Mittwoch, 04.02.2015

37. Sitzung des Innenausschusses TOP 8) Nachbericht informellen Treffen der Justiz- und Innenminister am 29./30 Januar 2015 in Riga TOP 9) Bericht von Bundesminister Dr. Thomas de Maizière zur Sicherheitslage, u. a. zu Erkenntnissen über Anschlagspläne auf Organisatoren oder Mitglieder der Pegida-Bewegung und zu Fragen verschlüsselter Kommunikation

Mittwoch, 04.02.2015

29. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur TOP 2) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Tätigkeitsbericht 2012/2013 der Bundesnetzagentur – Telekommunikation sowie das Sondergutachten der Monopolkommission – Telekommunikation 2013: Vielfalt auf den Märkten erhalten (18/209) TOP 3) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Digitale Agenda 2014 bis 2017 (18/2390)

Mittwoch, 04.02.2015

30. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur Kein relevanter Tagesordnungspunkt

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ANALYSE MONITORING

TPM Netzpolitik 2015.06

Mittwoch, 04.02.2015

40. Sitzung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz TOP 1) Bericht der Bundesregierung zu geplanten Gesetzesvorhaben zu Hintertüren für Sicherheitsbehörden in Verschlüsselungssoftware

Mittwoch, 04.02.2015

30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie Keine relevanten Tagesordnungsunkte

BUNDESRAT

PLENUM

Freitag, 06.02.2015

930. Sitzung des Bundesrates TOP 1) Wahl des Vorsitzenden des Ausschusses für Kulturfragen (1/15) TOP 2) Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes - Stärkung der Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht im Bund durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde (6/15) TOP 18) Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme – IT-Sicherheitsgesetz (643/14) TOP 34) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Eine Investitionsoffensive für Europa (580/40) TOP 35a) Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, die Europäische Zentralbank, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, den Ausschuss der Regionen und die Europäische Investitionsbank: Jahreswachstumsbericht 2015 (583/14) TOP 35b) Entwurf des gemeinsamen Beschäftigungsberichts der Kommission und des Rates – Begleitunterlage zur Mitteilung der Kommission zum Jahreswachstumsbericht 2015 (584/14) TOP 49) Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (13/15)

BUNDESRAT

AUSSCHUSS

Keine Sitzungen, nächste Sitzungen am 11.02. und vom 16. - 20.02.2015

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TPM Netzpolitik 2015.06

STAKEHOLDER Montag, 02.02.2015

BMWi zur IT-Sicherheit Titel: Konferenz des Bundeswirtschaftsministeriums im Rahmen der Cyber Security Challenge Germany Teilnehmer: u.a. mit Brigitte Zypries (Parlamentarische Staatsekretärin, BMWi), Klaus Keus (Referatsleiter CyberSicherheit, BSI), Stefan Methien (Nationale Kooperationsstelle Cybercrime, BKA) Link: http://goo.gl/6HwPN4 Zeit: 10.15 Uhr Ort: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, Scharnhorststraße 34-37, Berlin Montag, 02.02.2015

Stifterverband zu digitalen Lern- und Bildungsprozessen Titel:

Diskussionsveranstaltung und Preisverleihung des Stifterverbands für die Deutsche Wissenschaft zum Thema „Humboldt Digital. Lern- und Bildungsprozesse im 21. Jahrhundert“ Teilnehmer: u.a. mit Dr. Dorothee Stapelfeldt (Senatorin für Wissenschaft und Forschung, Freie und Hansestadt Hamburg), Prof. Michael Jäckel (Präsident, Universität Trier), Ulrich Schüler (Abteilungsleiter Wissenschaftssystem, BMBF) Link: http://goo.gl/voXPDT Zeit: 19.00 Uhr Ort: SpreePalais am Dom, Anna-Louisa-Karsch Straße 2, Berlin Dienstag, 03.02.2015

99. Sitzung der Artikel-29-Gruppe Zeit: Ort:

03. und 04.02.2015 Centre Albert Borschette, 36 rue Froissart, Brussels

Dienstag, 03.02.2015

D 64 Zentrum für Digitalen Fortschritt zur Freiheit im Netz Titel: Teilnehmer: Link: Zeit: Ort:

D64 Veranstaltungsreihe „Prinzip Freiheit - auch in der digitalen Welt?“ u.a. mit Dorothee Bär (Parlamentarische Staatssekretärin, BMVI) http://goo.gl/VlzYRw 19.00 Uhr Zeit Online, Askanischer Platz 1, Berlin

Mittwoch, 04.02.2015

Berliner Ludwig-Erhard-Symposium Titel:

Symposium der Ludwig-Erhard-Stiftung zum Thema „Wohlstand für alle – Soziale Marktwirtschaft in Zeiten der digitalen Revolution“ Teilnehmer: u.a. mit Prof. Klaus F. Zimmermann (Direktor, Forschungsinstitut zur Zukunft), Matt Brittin (Präsident, Google Anita Borg Memorial Scholarship Fund), Andreas Mundt (Präsident, Bundeskartellamt) Link: http://goo.gl/2lo6RP Zeit: 10.00 Uhr Ort: Axica Kongresszentrum, Pariser Platz 3, Berlin

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ANALYSE MONITORING

TPM Netzpolitik 2015.06

Mittwoch, 04.02.2015:

BDK-Sicherheitskonferenz Titel:

9. Berliner Sicherheitsgespräche 2015 des Bundes Deutscher Kriminalbeamter zum Thema „Krieg und Terror im Namen Allahs. Auch in Deutschland!? Die begrenzten Möglichkeiten der Sicherheitsbehörden im Kampf gegen den Islamismus“ Teilnehmer: u.a. mit Bundesinnenminister Thomas de Maizière Link: http://goo.gl/n1MU5w Zeit: 12.30 Uhr Ort: Landesvertretung Rheinland-Pfalz, In den Ministergärten 6, Berlin

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ANALYSE HINTERGRUND

TPM Netzpolitik 2015.06

ANLAGEN – ÜBERSICHT DOKUMENTE Positionspapier der EU-Kommission „EU PNR – the way forward“: http://goo.gl/SNLers Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur zu den Vergaberegeln und den Auktionsregeln zur Vergabe von Frequenzen in den Bereichen 700 MHz, 900 MHz, 1800 MHz sowie weiterer Frequenzen im Bereich 1452 – 1492 MHz für den drahtlosen Netzzugang zum Angebot von Telekommunikationsdiensten: http://goo.gl/pKA78S Mitteilung der Kommission „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“: http://goo.gl/usyTle Brief und Fragenkatalog des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit an Facebook, 22.01.2015: http://goo.gl/KnppuX

Brief von Ulrich Kelber, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz, an Facebook, 22.12.2014: http://goo.gl/royXtv „EU-Datenschutzgrundverordnung: Stand der Dinge. 10 wichtige Punkte“ – Papier der EFA-Fraktion im EU-Parlament: http://goo.gl/J3d8Nq Zweckänderung in der EU-Datenschutzverordnung – Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes: http://goo.gl/OrwyfI Profilbildung in der EU-Datenschutz-Grundverordnung – Stellungnahme des Verbraucherzentrale Bundesverbandes: http://goo.gl/m3Dv1t Positionen der Firma Fabasoft zur Stärkung der europäischen Cloud-Industrie: http://goo.gl/ZpQJg3

POSITIONEN JAN PHILIPP ALBRECHT, MdEP und innen- und justizpolitischer Sprecher der Grünen/EFA-Fraktion (gruene-europa.de, 28.01.2015) http://goo.gl/VgI6Hm ALEXANDER SANDER, Geschäftsführer des Vereins Digitale Gesellschaft (digitalegesellschaft.de, 28.01.2015) http://goo.gl/EXP5kE ALEXANDER DOBRINDT, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur (CSU) (bmvi.de, 26.01.2015) http://goo.gl/DifJJV KIRSTEN LÜHMANN, Sprecherin der Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur der SPD-Bundestagsfraktion und MARTIN DÖRMANN, Berichterstatter für digitale Infrastruktur der SPD-Bundestagsfraktion (spdfraktion.de, 26.01.2015) http://goo.gl/6LD5hH TABEA RÖSSNER, Sprecherin für Medien, Kreativwirtschaft und digitale Infrastruktur der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (gruen-digital.de, 26.01.2015) http://goo.gl/lM7Kvv JOCHEN HOMANN, Präsident der Bundesnetzagentur (bundesnetzagentur.de, 29.01.2015) http://goo.gl/EvbnnR

DR. BERHARD ROHLEDER, Hauptgeschäftsführer des BITKOM (bitkom.org, 27.01.2015) http://goo.gl/HM8xpx NORBERT WESTFAL, Präsident des BREKO (vatm.de, 15.01.2015) http://goo.gl/UZAhij THORSTEN DIRKS, Vorstandsvorsitzender von Telefónica Deutschland (blog.telefonica.de, 29.01.2015) http://goo.gl/7VNwcL HEIKO MAAS, Bundesverbraucherschutzminister (SPD) (spiegel.de, 31.01.2015) http://goo.gl/4cJHfv ULRICH KELBER, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz und Verbraucherschutz (SPD) (futurezone.at, 28.01.2015) http://goo.gl/TZJM18 GESCHE JOOST, Internetbotschafterin der Bundesregierung (spiegel.de, 31.01.2015) http://goo.gl/4cJHfv MECHTHILD HEIL, verbraucherschutzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion (br.de, 28.01.2015) http://goo.gl/x3qpX1 CAREN LAY, verbraucherpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke (linksfraktion.de, 28.01.2015) http://goo.gl/zeaHDV

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ANALYSE HINTERGRUND

TPM Netzpolitik 2015.06

KONSTANTIN VON NOTZ, netzpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen (gruen-digital.de, 29.01.2015) http://goo.gl/hqEBEB

ANDREA VOSSHOFF, Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (bfdi.bund.de, 27.01.2015) http://goo.gl/qxfYKV

PETER SCHAAR, Vorsitzender der Europäischen Akademie für Informationsfreiheit und Datenschutz (EAID) (br.de, 29.01.2015) http://goo.gl/YCcFvo

PROF. DR. JOHANNES CASPAR, Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit (datenschutz-hamburg.de, 28.01.2015) http://goo.gl/5xbnTI

JAN PHILIPP ALBRECHT, MdEP und Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Datenschutzgrundverordnung (janalbrecht.eu, 30.01.2015) http://goo.gl/ZJI5rG

GEROLD REICHENBACH, Berichterstatter für Datenschutz in der SPD-Bundestagsfraktion (spdfraktion.de, 28.01.2015) http://goo.gl/0MQd7c

THOMAS DE MAIZIÈRE, Bundesinnenminister (CDU) (bmi.bund.de, 27.01.2015) http://goo.gl/RR8PZy

KLAUS MÜLLER, Vorstand Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv.de, 26.01.2015) http://goo.gl/TzLJv4

HEIKO MAAS, Bundesminister für Justiz und Verbraucherschutz (SPD) (bmjv.de, 28.01.2015) http://goo.gl/eS7uPt

HELMUT FALLMANN, Vorstandsmitglied der Fabasoft AG und Berater der EU-Kommission (fabasoft, 27.01.2015) http://goo.gl/0Zu3M

DRUCKSACHEN STUDIEN

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