Tagesspiegel Politikmonitoring zur Energiepolitik

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BERLINER INFORMATIONSDIENST

ENERGIEPOLITIK ANALYSE

Ausgabe 2015.06 vom 02.02.2015 EDITORIAL – Versöhnung von Ökologie und Ökonomie

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TOP ISSUES

AB SEITE 2

JAHRESWIRTSCHAFTSBERICHT: BESTANDSAUFNAHME DER ENERGIEPOLITISCHEN MASSNAHMEN

CO2-REGULIERUNG VON PKW UND LEICHTEN NUTZFAHRZEUGEN NACH 2020

Am Mittwoch, 28. Januar, hat das Bundeskabinett den Jahreswirtschaftsbericht 2015 beschlossen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen – gerade auch in der Industrie – weiter zu stärken. In mehreren Abschnitten nimmt die Bundesregierung Bezug auf die Energiepolitik. Um die ambitionierten Ziele insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energie zu erreichen, will man die Energiewende allerdings nicht nur „ökologisch, sondern auch ökonomisch“ ausrichten.

Eine vom BMWi in Auftrag gegebene Studie kommt zu dem Ergebnis, dass eine bloße Fortschreibung des im März 2014 beschlossenen CO2-Reduktionssystems für Neuwagen „absehbar an wirtschaftliche Grenzen“ stößt. Mit der Vorlage der Studie steckt die Bundesregierung erneut ihre Verhandlungsposition gegenüber der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament ab, da die geltende CO2-Regulierung bis Dezember 2015 evaluiert werden soll.

EFFIZIENZ

MONITORING

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KLIMA

NETZ

CO2

CCS ALS BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZ WIEDER IM GESPRÄCH

CO2

EU

ERGEBNISSE DER KW 05 BUNDESREGIERUNG..............................

EU

CCS

KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 9 BUNDESTAG............................................

Bundeskabinett beschließt Verordnung zu PVAusschreibungen

Klimaschutzbeitrag der Energiewirtschaft

Bundeskabinett beschließt Jahreswirtschaftsbericht 2015

Pläne für eine EU-Energieunion

Zu hoher Energieaudit-Aufwand u.a.

STATUS ZUM 02.02.2015

STAKEHOLDER........................................ BNetzA: Bundesnetzagentur novelliert Vermarktungsregeln für Strom aus erneuerbaren Energien u.a.

KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 17

NEU..............................................................

UPDATE......................................................................................................................................

Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen u.a.

AUSBLICK AUF KW 06

SERVICE

Bis zum 31. März diesen Jahres muss die Europäische Kommission, Parlament und Rat eine Bewertung der 2009 umgesetzten CCSRichtlinie (2009/31/EG) vorlegen. Angesichts der im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 identifizierten CO2 Einspar-Lücke, zu deren Schließung der Stromsektor laut Programm 22 Mio. t CO2-Äq. beitragen soll, wird die CCS-Technologie von der Bundesregierung wieder als Option in Erwägung gezogen.

KOMPLETTE ÜBERSICHT – SEITE 29

BUNDESTAG............................................

BUNDESRAT............................................

STAKEHOLDER .......................................

30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie u.a. mit der Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem ErneuerbareEnergien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen

930. Sitzung des Bundesrates u.a. mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit Informationstechnischer Systeme (ITSicherheitsgesetz).

Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende

ANLAGEN.................................................

DATENBANK..............................................

DOKUMENTENSERVICE..........................

Im Anhang finden Sie alle wichtigen Hintergrunddokumente wie bspw. Referentenentwürfe, Drucksachen, Positionen und Studien.

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DAtF zur Endlagerkommission


→→ ANALYSE – TOP ISSUE I SEITE 2

ANALYSE

TPM Energiepolitik 2015.06

EDITORIAL Liebe Leser, Mit dem Jahreswirtschaftsbericht hat sich Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel selbst aufgeschrieben, dass in der Energiepolitik alles nach Plan läuft. Die richtigen Gesetze sind bereits verabschiedet oder auf den Weg gebracht und jetzt gilt es nur noch Ökologie und Ökonomie auszusöhnen. Das ist aber gerade auch im Hinblick auf den Klimaschutz nicht ganz einfach. Einen kleinen Beitrag sollte auf dem Weg zu weniger CO2-Emissionen auch die KWK leisten, doch das 25-Prozent-Ziel wackelt. Auf dem parlamentarischen Abend des VKU wollte sich auch der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Hubertus Heil angesichts des zusätzlichen Finanzierungsbedarfs nicht mehr dazu bekennen.

Aber immerhin gab es ein Bekenntnis zum Schutz von Bestandsanlagen, dem sich auch der stellvertretende UnionsFraktionsvorsitzende Michael Fuchs anschloss. In der nächsten Woche kommen sowohl Bundestag als auch Bundesrat im Plenum zusammen. Auf den verschiedenen Tagesordnungen stehen einige energiepolitische Themen.

Dr. Sandra Busch-Janser Chefin vom Dienst

TOP ISSUE I EFFIZIENZ

KLIMA

NETZ

JAHRESWIRTSCHAFTSBERICHT: BESTANDSAUFNAHME DER ENERGIEPOLITISCHEN MASSNAHMEN Von Dr. Sandra Busch-Janser Am Mittwoch, 28. Januar, hat das Bundeskabinett den Jahreswirtschaftsbericht 2015 beschlossen. Erklärtes Ziel der Bundesregierung ist es, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen – gerade auch in der Industrie – weiter zu stärken. Als Teil dieses umfassenden Ansatzes hat man sich vorgenommen „die Energiewende erfolgreich und kosteneffizient weiterzuführen und Investitionssicherheit durch klare Rahmenbedingungen zu gewährleisten sowie Anreize für Investitionen der Unternehmen in Effizienztechnologien zu setzen“. In mehreren Abschnitten, des über 100-seitigen Berichts, nimmt die Bundesregierung Bezug auf die Energiepolitik. Um die ambitionierten Ziele insbesondere im Bereich der Erneuerbaren Energie zu erreichen, will man die Energiewende allerdings nicht nur „ökologisch, sondern auch ökonomisch“ ausrichten. Energiewende als Investitions- und Modernisierungsmotor Der Jahreswirtschaftsbericht zählt eine Reihe von bereits umgesetzten Reformprojekten auf, darunter die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, das

Netzausbaubeschleunigungsgesetz und das Bundesbedarfsplangesetz sowie anstehende Projekte wie das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, die Anreizregulierungsverordnung und die Entscheidung zur Ausgestaltung des Strommarktes. Darüber hinaus werden weitere Maßnahmen wie das Verordnungspaket zu Smart Grid angekündigt. Als einer der zentralen Punkte wird der Ausbau der Übertragungsnetze herausgegriffen. Der Bericht betont noch einmal, dass die Bundesregierung bestrebt ist, beim Netzausbau eine breite Akzeptanz in der Öffentlichkeit zu erzielen und diesen möglichst naturverträglich zu gestalten. Mit Blick auf die Maßnahmen kommt die Bundesregierung zu dem Schluss, dass die Energiewende das Potenzial hat, „zu einem Investitions- und Modernisierungsmotor“ zu werden. Die Bundesregierung hat allerdings nicht nur die Übertragungsnetze, sondern auch die Verteilernetze auf dem Schirm. Die Novelle der Anreizregulierungsverordnung soll die Rahmenbedingungen für Verteilernetze „investitionsfreundlicher [ausgestalten], zugleich jedoch die Bezahlbarkeit von Strom im Blick“ behalten. Das System der Netzentgelte soll daraufhin überprüft werden, ob es den

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TPM Energiepolitik 2015.06

Anforderungen der Energiewende gerecht wird und eine faire Lastenverteilung bei der Finanzierung der Netzinfrastruktur gewährleistet. Des Weiteren wird erneut ein Verordnungspaket für den Einsatz intelligenter Messsysteme und Zähler angekündigt, dabei soll auch geprüft werden, ob eine sektorenübergreifende Nutzung dieser Geräte für z. B. Wärme und Wasser die Kosten für ihren Einsatz so weit senken könnte, dass sie für die betroffenen Haushalte „Komfortgewinne und finanzielle Entlastungen“ mit sich bringen. Ehrgeizige Ziele für Pariser Klimagipfel Mit Blick auf die Klimakonferenz in Paris will sich die Bundesregierung auf europäischer und internationaler Ebene und insbesondere im Rahmen ihrer G7-Präsidentschaft für eine ehrgeizige Klima- und Energiepolitik stark machen. Der Bericht weist noch einmal darauf hin, dass Deutschland sich dafür einsetzt, dass die von der EU-Kommission vorgeschlagene Marktstabilitätsreserve im EU-Emissionshandel bereits 2017 gestartet wird und die sog. Backloading-Zertifikate direkt in diese Reserve überführt werden. Um zu verhindern, dass Industrieunternehmen aufgrund von direkten und indirekten Kostenbelastungen durch Klimaschutzmaßnahmen ihren Standort verlagern (sog. Carbon leakage), sollen die hierfür eingeführten Regeln effektiv weitergeführt werden. Um auch national die gesteckten Ziele zu erreichen, soll die Energieeffizienz zur zweiten Säule der Energiewende werden. Dabei will man den Kurs „einer markt- und technologiegetriebenen Steigerung der Energieeffizienz mit dem Dreiklang ‚Informieren, Fördern und Fordern’ sektorenübergreifend und zielgerichtet fortsetzen.“ Dazu sollen die Sanierungsquote von Bestandsgebäuden erhöht und Effizienzmaßnahmen im Gebäudesektor steuerlich gefördert werden. Zudem ist vorgesehen, gemeinsam mit der Industrie und dem Gewerbe Energieeffizienznetzwerke zu schaffen. Derzeit ist allerdings die Ausgestaltung der steuerlichen Förderung noch in der Diskussion. Ein Eckpunktepapier von BMWi und BMF von Anfang Januar schlägt ein Fördermodell vor, dass in der Summe der bisherigen KfWFörderung bei einer Laufzeit von 10 Jahren entspricht. Das BMF sieht allerdings einen Gegenfinanzierungsvorschlag, der auch von den Ländern unterstützt wird, als zwingend erforderlich an. Die bisher diskutierte Absenkung des „Handwerker-Bonus“ wird insbesondere von Bayern abgelehnt (TPM 2014.51). Ergänzend will die Bundesregierung in diesem Jahr eine Energieeffizienzstrategie Gebäude erarbeiten, die ein

wichtiges Element werden soll, um das Ziel eines nahezu klimaneutralen Gebäudebestands in Deutschland bis 2050 zu erreichen. Eigentümern, Nutzern, Investoren und Dienstleistern sollen damit die mittel- und langfristigen Vorteile von Energieeffizienzmaßnahmen dargestellt werden. Standardisierung von Ladepunkten Um die Rahmenbedingungen für die Elektrormobilität zu verbessern, setzt die Bundesregierung derzeit die EURichtlinie zum Aufbau von Infrastrukturen für alternative Antriebe („Clean Power for Transport“) hinsichtlich der festgelegten Ladestecker-Standards als Ladesäulenverordnung in nationales Recht um. Der Entwurf vom 9. Januar regelt technische Mindestanforderungen an den sicheren und interoperablen Aufbau und Betrieb von öffentlich zugänglichen Ladepunkten für Elektromobile. „Dadurch werden sowohl die Sicherheit von Ladepunkten gewährleistet als auch die seit Langem branchenübergreifend geforderten technischen Anforderungen zur Gewährleistung der Interoperabilität von Ladepunkten verbindlich festgelegt.“ Deutsche Gasversorgung ist gesichert Vor dem Hintergrund der Situation in der Ukraine weist die Bundesregierung noch einmal daraufhin, dass die deutsche Gasversorgung gesichert ist, da Deutschland aus mehreren Ländern und über verschiedene Transportwege Erdgas importiert. Deutschland verfügt zudem über die viertgrößten Erdgasspeicherkapazitäten der Welt, und die Vollendung des europäischen Gasbinnenmarktes ist vorangekommen. Dennoch will die Bundesregierung die weitere Diversifizierung der Lieferwege und -länder von Erdgas auch künftig unterstützen, um die Lieferabhängigkeit Deutschlands von Gasimporten langfristig zu veringern. Forum und Kompetenzzentrum zur Energiewende Nachdem die Bundesregierung die bestehenden Foren und Plattformen zum Austausch mit den Stakeholdern im Sommer 2014 neu geordnet hat, soll nun ein Forum Energiewende eingerichtet werden, in dem Experten aus Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und Gesellschaft übergreifende Fragen der Energiewende diskutieren. Ferner verwies die Bundesregierung auf die Einrichtung eines Kompetenzzentrums Naturschutz und Energiewende, um damit die Naturverträglichkeit der Energiewende zu stärken. Nachhaltige Energieversorgungssicherheit soll auch Gegenstand des Treffens der G7-Energieminister in Hamburg im Mai 2015 sein. Hier werden insbesondere eine

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TPM Energiepolitik 2015.06

verbesserte Energieeffizienz und der Ausbau erneuerbarer Energien eine große Rolle spielen, ebenso wie transparente, offene und liquide Märkte und die notwendige Infrastruktur. Zudem hat die G7 die Initiative Connex gegründet, um rohstoffreiche Entwicklungsländer bei der Aushandlung von Verträgen mit Rohstoffproduzenten zu unterstützen. Der G7-Gipfel, der unter deutschem Vorsitz am 7./8. Juni 2015 auf Schloss Elmau stattfindet, wird sich

inhaltlich mit den etablierten G7-Themen Weltwirtschaft, Finanzmarktregulierung, Steuer- und Handelspolitik, Außen- und Sicherheitspolitik sowie nachhaltige Entwicklung, insbesondere in Afrika, befassen. Die G7 plant zudem die Verhandlungen für eine Post-2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung zu unterstützen. Angestrebt wird ein starker Impuls der G7 für Paris.

HINTERGRUND – JAHRESWIRTSCHAFTSBERICHT: BESTANDSAUFNAHME DER ENERGIEPOLITISCHEN MASSNAHMEN →→ DOKUMENTE • BMWi „Jahreswirtschaftsbericht 2015“: http://goo.gl/CpjfOK • BMWi „Ladesäulenverordnung“: http://goo.gl/ArfzvU

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TOP ISSUE II CO2

EU

CO2-REGULIERUNG VON PKW UND LEICHTEN NUTZFAHRZEUGEN NACH 2020 Von Hendrik Köstens Eine vom BMWi in Auftrag gegebene Studie zur „CO2-Emissionsreduktion bei PKW und leichten Nutzfahrzeugen nach 2020“ kommt zu dem Ergebnis, dass eine bloße Fortschreibung des im März 2014 beschlossenen CO2-Reduktionssystems für Neuwagen „absehbar an wirtschaftliche Grenzen“ stößt. Bei der Vorstellung der Studienergebnisse am Dienstag, 27. Januar, in Brüssel betonte Matthias Machnig, Staatssekretär im BMWi, zwar, dass man auch im Verkehrsbereich die CO2-Emissionen weiter reduzieren müsse, wenn man die EU-Klimaziele erreichen wolle. Seiner Ansicht nach sei dies allerdings weniger durch die „Regulierung der CO2Emissionen der Pkw-Neuwagenflotte“ erreichbar, sondern vielmehr durch einen breiten Einsatz alternativer Antriebstechnologien. Dies sei aber „zugleich mit großen wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden“, so Machnig. Mit der Vorlage der Studie steckt die Bundesregierung erneut ihre Verhandlungsposition gegenüber der EUKommission und dem Europäischen Parlament ab, da die geltende CO2-Regulierung bis Dezember 2015 durch die EU-Kommission evaluiert werden soll. In der geänderten Verordnung vom März 2014 heißt es: „Die Kommission überprüft bis zum 31. Dezember 2015 die Zielvorgaben für die spezifischen Emissionen, die Modalitäten und andere Aspekte dieser Verordnung, einschließlich der Frage, ob ein Nutzwertparameter weiterhin notwendig ist und ob Masse oder Fahrzeugstandfläche der nachhaltigere Nutzwertparameter ist, um Zielwerte für die CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen für die Zeit nach 2020 festzulegen.“ Bereits bei der letzten Verhandlungsrunde, bei dem sich die Bundesregierung mit ihrem Wunsch nach einer deutlichen Abschwächung der Verordnungsänderung gegenüber der EU-Kommission durchgesetzt hatte (TPM 2013.49), wurde für 2025 ein Zielkorridor von 68 – 78 g CO2/km für PKW diskutiert. Dieser Wert ist nun erneut die Ausgangsbasis der EU-Kommission. Während deutsche Umweltverbände diesen Wert in 2013 schon für zu niedrig hielten, kommt die Studie des BMWi zu der Einschätzung, dass dieser Wert „aus wirtschaftlicher Sicht nur mit erheblichen zusätzlichen Herstellkosten erreicht werden kann, denen keine entsprechenden Kraftstoffkostenersparnisse aus Endkundenperspektive gegenüberstehen“.

Technologische und wirtschaftliche Minderungspotentiale Die Studie spielt in drei Szenarien durch, welche Minderungsperspektiven auch wirtschaftlich – vor allem mit Blick auf den Endkunden – erreichbar sind. Als Voraussetzung für alle drei Entwicklungspfade gilt, dass hybride Antriebstechnologien (Mild-, Full- und Plug-in-Hybrid) für private und gewerbliche Kunden wirtschaftlich werden. „Eine Absenkung der CO2-Flottenemissionen bei PKW z.B. aufgrund strengerer legislativer Zielvorgaben, über jene Schwelle hinaus, die für Fahrzeugkunden aufgrund erzielbarer Kraftstoffeinsparungen wirtschaftlich wird, resultiert aus Sicht der Fahrzeughersteller in zusätzlichen Kosten zur Zielerreichung.“ In den im Rahmen der Szenarien entwickelten CO2Zielwerten sehen die Autoren schlussendlich wichtige Leitplanken für eine Weiterentwicklung der Regulierung, die technologisch realisierbar und wirtschaftlich vertretbar ist. Flexibilisierung der Zielerreichung Als ein grundlegender Ansatz für eine Novellierung der CO2-Gesetzgebung in der EU wird die stärkere Flexibilisierung der Regelungen zur Zielerreichung betrachtet. Neben den bereits vorgesehenen Mechanismen der „Supercredits“ und „Ökoinnovationen“ werden in der Studie bspw. ein „Banking-Borrowing-System“ (zeitliche Flexibilisierung) und die Schaffung eines CO2-Zertifikatehandels diskutiert. „Diesen Mechanismen ist gemein, dass ein formuliertes CO2-Gesamtziel innerhalb der gesetzten Grenzen des Regulierungssystems eingehalten bzw. nicht abgeschwächt werden kann.“ Elektrifizierung des Verkehrs ist Voraussetzung Abschließend kommen die Autoren zu dem Ergebnis, dass aus dem Zielkorridor der EU-Kommission für 2025 nur ein Wert von 78 g CO2/km wirtschaftlich realisierbar ist. Dies allerdings auch nur bei günstigen Rahmenbedingungen. „Besonders ambitionierte Flottenzielwerte können nur bei einem verstärkten Einsatz von Fahrzeugen mit innovativen Antrieben [...] erreicht werden.“ Daher sollten Instrumente zur Förderung der Marktentwicklung für diese Fahrzeugtypen geprüft werden.

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Die kritische Haltung der Studie gegenüber den ambitionierteren Einsparzielen der EU wird auch von der IG Metall geteilt. Detlef Wetzel, Erster Vorsitzender der IG Metall, erklärte am Dienstag, 27. Januar, in Brüssel, dass es nicht realistisch sei, „die weitere Senkung des geplanten Grenzwertes von 95 Gramm CO2 über das Jahr 2020 hinaus im

selben Tempo einfach linear fortzuschreiben“. Er plädiert deshalb für einen umfangreichen Folgenabschätzungsprozess, der auch die Auswirkungen des Strukturwandels auf die Beschäftigung berücksichtigt. Nach Wetzels Ansicht sei eine Neuregelung des Grenzwertes „vor diesem Hintergrund frühestens 2017 möglich“.

HINTERGRUND – CO2-REGULIERUNG VON PKW UND LEICHTEN NUTZFAHRZEUGEN NACH 2020 →→ POSITIONEN MIGUEL ARIAS CAÑETE, EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie The most important and cost-effective way to reduce these emissions is to increase the efficiency of vehicles on our roads. […] In fact, our policy has been so successful that the target for cars, which was set for 2015, and the target for vans, set for 2017, were already achieved in 2013. A new car today emits on average 20% less CO2 than in 2007. If we can maintain this downward trajectory, we are on track to meet the new targets for 2020 – 95 grams of CO2 per kilometre for cars and 147 grams for vans. […] Now, it is time to look beyond 2020. Both Regulations on emission limits request the Commission to review the legislation by the end of 2015. (EU-Kommission, 27.01.2014) http://goo.gl/obFGMI MATTHIAS MACHNIG, Staatssekretär BMWi Der Zeitpunkt für neue CO2-Zielwerte für die Zeit nach 2020 muss daher gut gewählt werden und in enger Verknüpfung mit den Maßnahmen zur Förderung der Elektromobilität stehen. Wir brauchen insgesamt einen umfassenden Ansatz zur CO2-Vermeidung im Straßenverkehr und ein breites Bündel an Instrumenten und Maßnahmen, die sorgfältig aufeinander abgestimmt sein müssen. (BMWi, 27.01.2015) http://goo.gl/VDZlWM STEPHAN KÜHN, Verkehrspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen Das Bundeswirtschaftsministerium schießt mit der Studie gegen neue, geplante EU-Spritverbrauchsgrenzwerte für PKW. Die Studie behauptet, dass ein weiteres Absenken der Grenzwerte in 2025 für die Automobilindustrie zu teuer würde. Für Minister Gabriel ist das die Vorlage, um das Schreckgespenst teurer werdender Autos an die Wand zu malen. Damit recycelt er ein altes Argument der Autoindustrie, das längst widerlegt ist: Autos sind trotz neuer Spritspartechnik nicht teurer geworden. (Bündnis90/Die Grünen, 27.01.2015) http://goo.gl/GfTU7c DETLEF WETZEL, Vorsitzender IG Metall Es hat in der Vergangenheit keine wirkliche Debatte über CO2-Grenzwerte stattgefunden, das wollen wir nun ändern. Aber wir müssen darüber reden, was technisch machbar und beschäftigungspolitisch möglich ist. (IG Metall, 27.01.2015) http://goo.gl/P9qDEz JÖRG HOFMANN, Zweiter Vorsitzender der IG Metall. Beschäftigung hat Vorfahrt. Das gilt auch für eine CO2-Politik und steht nicht gegen anspruchsvolle Klimaziele. (IG Metall, 27.01.2015) http://goo.gl/P9qDEz →→ DOKUMENTE • Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen: http://goo.gl/2nX9rF • Studie „CO2 - Emissionsreduktion bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach 2020“: http://goo.gl/SX4DPh • Offener Brief zur CO2-Grenzwertverordnung für neue Pkw (Mai 2013): http://goo.gl/m28YqG • Bericht des Rapporteurs Thomas Ulmer zur Änderung der Verordnung (EC) Nr. 443/2009 über CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen: http://goo.gl/Vp1waK www.monitoring.tagesspiegel.de


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ANALYSE

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TOP ISSUE III

CO2

EU

CCS

CCS ALS BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZ WIEDER IM GESPRÄCH Von Hendrik Köstens Bis zum 31. März diesen Jahres muss die Europäische Kommission, Parlament und Rat eine Bewertung der 2009 umgesetzten CCS-Richtlinie (2009/31/EG) vorlegen. Im Zuge des Evaluierungsprozesses beschäftigt sich ein Berichtsentwurf der Kommission mit dem Stand von „Carbon capture and storage“ (CCS) in Europa und spricht Empfehlungen für eine Anpassung der Richtlinie aus. Ausgangspunkt des Papiers ist die Feststellung: „The overall need for CCS (adressing climate change by decarbonising power supply) remains high.“ Eine zentrale Forderung betrifft dann auch die Einführung von bindenden CCS Zielen auf europäischer Ebene. Mangelnde Wirtschaftlichkeit bremst Ausbau Der Bericht stellt fest, dass im Hinblick auf die Quantität der in Europa betriebenen Anlagen zur Speicherung von CO2 bisher wesentlich weniger Projekte umgesetzt wurden, als zum Zeitpunkt der Einführung der CCS Richtlinie erwartet: „As of November 2014, 13 large-scale CCS projects are in operation worldwide, 2 of which are in Europe. Four other projects are in the planning stage in Europe […].“ Als Gründe für die Zurückhaltung werden der globale wirtschaftliche Abschwung zum Ende des letzten Jahrzehnts und der geringe CO2-Preis im europäischen Emissionshandel betrachtet, die einen wirtschaftlichen Betrieb großer Abscheidungs- und Speicheranlagen für C02 verhindern. Im Vergleich zu Europa „[the] number of large-scale storage projects is expanding in North America […] and is also gaining momentum in China“. Derzeit keine Reform der CCS Richtlinie Die Evaluation der Auswirkungen der 2009 erlassenen Richtlinie zu CCS kommt zu einem klaren Ergebnis: „Given the lack of practical experience it would not currently be appropriate, and could be counterproductive, to reopen the Directive for significant change.“ Die Autoren empfehlen jedoch eine Überarbeitung und Erweiterung der Leitfäden zur Richtlinie. Neben der Betrachtung der Richtlinie umfasst der Entwurf Empfehlungen für eine vorausschauende Politik für CCS.

Europäische Ziele und nationale Fahrpläne Zentrale Empfehlungen der Autoren sind die Einführung bindender CCS-Ziele auf europäischer Ebene für 2030 und die Entwicklung nationaler Fahrpläne für die Dekarbonisierung bis 2050. Diese Fahrpläne sollten auf einem CO2-Reduktionsziel von 80 Prozent beruhen und „an assessment of wether or not CCS is required“ beinhalten. Wenn nötig, sollte CCS bereits in die Roadmaps der Mitgliedsstaaten für 2030 integriert werden. Außerdem wird den nationalen Regierungen empfohlen, darüber nachzudenken, beim Bau neuer Industrieanlagen, die Fähigkeit zur Nachrüstung von CCS vorzuschreiben. Die Erkundung neuer Speicherkapazitäten könnte durch die Freigabe und Veröffentlichung der Daten zu in Frage kommenden Öl- und Gasfeldern beschleunigt werden. Die EU-Kommission erhält den Arbeitsauftrag „investigate how to strengthen the ETS“. CCS in Deutschland wieder im Gespräch Angesichts der im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 identifizierten Einspar-Lücke, zu deren Schließung der Stromsektor laut Programm 22 Mio. t CO2-Äq. beitragen soll, wird die CCS-Technologie von der Bundesregierung wieder als Option in Erwägung gezogen. Umweltministerin Barbara Hendricks stellte auf der Handelsblatt Jahrestagung Energiewirtschaft klar: „Unter Klimagesichtspunkten dürfen wir die CCS-Technologie nicht einfach vollständig ablehnen“. Zumindest die von Deutschland ins Ausland exportierte Kohletechnologie müsste CCS-fähig sein, so die Ministerin weiter. Unterstützung erhielt Barbara Hendricks in ihrer Einschätzung von. Prof. Dr. Ottmar Edenhofer (AG III, IPCC), der in seinem Vortrag auf der Jahrestagung anmerkte, dass der globale Klimaschutz, besonders vor dem Hintergrund weltweit großer Kohlereserven, nicht ohne CCS auskomme. Je ambitionierter die Klimaziele, desto notwendiger werde die Technologie, fügte er an. In Deutschland regelt seit August 2012 das KohlendioxidSpeicherungsgesetz (KSpG) die Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid. Nach Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wurden

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den Ländern umfangreiche Mitentscheidungsrechte eingeräumt. Das von Niedersachsen – dem Bundesland mit dem größten angenommenen Potential für CCS – im Jahr 2012

verfügte Moratorium für die Speicherung von CO2 läuft in diesem Jahr aus.

HINTERGRUND – CCS ALS BEITRAG ZUM KLIMASCHUTZ WIEDER IM GESPRÄCH →→ POSITIONEN JOACHIM RUMSTADT, VORSITZENDER DER GESCHÄFTSFÜHRUNG DER STEAG Wir haben uns ein Stück weit ins Patt gesetzt, was diese Technologie angeht. Wir sollten darüber wieder nachdenken. (Handelsblatt, 21.01.2015) http://goo.gl/p5t473 LUDWIG MÖHRING, GESCHÄFTSFÜHRER DER WINGAS Ich gebe dem CCS-Thema überhaupt keine Wahrscheinlichkeit. (Handelsblatt, 21.02.2015) http://goo.gl/p5t473 →→ DOKUMENTE • EU-Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid: http://goo.gl/s4y15b • Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz - KSpG): http://goo.gl/hQmdCi • Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid: http://goo.gl/yHLtQx • BDEW Positionspapier „Umsetzung der EU-CCS-Richtlinie in Deutschland: Klimaschutz durch Transport- und Speicherinfrastruktur für CO2“ (Juni 2010): http://goo.gl/rnlqg8 • Das 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung (Juli 2011): http://goo.gl/BB0Rn2 • Greenpeace Positionspapier „CO2-Endlager: Keine Lösung, sondern Risiko“ (Sept. 2011): http://goo.gl/fg8Er1 • DIW-Wochenbericht „CCS-Technologie ist für die Energiewende gestorben“ (Feb. 2012): http://goo.gl/KBcCZT

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→→ MONITORING – ERGEBNISSE DER KW 05 SEITE 9

ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

ERGEBNISSE DER KW 05 – ÜBERSICHT

Ergebnisse der politischen Arbeit in der Woche vom 26.01. bis 01.02.2015

BUNDESREGIERUNG KABINETT..................................................................................................................................................... BESCHLUSS EEG PV

Bundeskabinett beschließt Verordnung zu PV-Ausschreibungen: Mit der Pilotausschreibung sollen Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument der Ausschreibung im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden.

KABINETT..................................................................................................................................................... BESCHLUSS ERNEUERBARE

Bundeskabinett beschließt Jahreswirtschaftsbericht 2015 - Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, private und öffentliche Investitionen in Deutschland und Europa zu stärken.

EFFIZIENZ

BUNDESTAG PLENUM.............................................................................................................. ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG CO2 KLIMA

Klimaschutzbeitrag der Energiewirtschaft: Die Treibhausgas-Emissionen der Energiewirtschaft sollen aufgrund der bis Oktober 2012 umgesetzten und weiter wirksamen Maßnahmen bis 2020 auf rund 306 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2)-Äquivalente zurückgehen.

PLENUM.............................................................................................................. ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG ATOM

Export von Kernbrennstoff: Die Bundesregierung unterstützt die Prüfung einer Rücknahme und Behandlung graphitbasierten Kernbrennstoffs aus Deutschland durch die USA.

PLENUM.............................................................................................................. ANTWORT DER BUNDESREGIERUNG ATOM

Brennelementefabrik in Lingen: Die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen hat im Jahr 2014 insgesamt 774 Brennelemente ausgeliefert, viele davon an französische, deutsche und finnische Atomkraftwerke.

PLENUM............................................................................................................................................ UNTERRICHTUNG WIRTSCHAFT

1,5 Prozent Wachstum: Die Bundesregierung erwartet im Jahreswirtschaftsbericht 2015, dass das Wachstum in diesem Jahr genauso stark ist, wie im vergangenen Jahr.

AUSSCHUSS.............................................................................................................................. ÖFFENTLICHE SITZUNG EFFIZIENZ

Zu hoher Energieaudit-Aufwand: Das beklagen Industrie und Handel in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie.

FRAKTION ........................................................................................................................................... KLEINE ANFRAGE EU

Pläne für eine EU-Energieunion: Darüber will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch eine Kleine Anfrage mehr in Erfahrung bringen.

BUNDESRAT Keine Ergebnisse

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→→ MONITORING – ERGEBNISSE DER KW 05 SEITE 10

ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

STAKEHOLDER BNetzA: Bundesnetzagentur novelliert Vermarktungsregeln für Strom aus erneuerbaren Energien Dena: Energieeffizienz: Neuer Leitfaden unterstützt Kommunen BDEW: BDEW kritisiert Regelung zur Flächenkulisse und fordert weitere Diskussion VKU: Parlamentarischer Abend des VKU zur Zukunft des Strommarkts VKU: Flächenverfügbarkeit wesentlich für Gelingen der Umstellung der EEG-Förderung BSW: Neue Regeln für Solarparks in Kraft BWE: VDMA/BWE: Windenergie an Land 2014: Rekordzubau von 4.750 Megawatt in Deutschland BWE: Keine 1:1 Übertragung von PV-Ausschreibungspiloten auf andere Energieerzeugungsarten Greenpeace: Greenpeace-Studie: Gebremster Ausbau Erneuerbarer Energien gefährdet deutsches Klimaziel

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ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

BUNDESREGIERUNG BUNDESKABINETT BESCHLIESST VERORDNUNG ZU PV-AUSSCHREIBUNGEN Kategorie

Drucksache

Referenz

Kabinettsbeschluss

http://goo.gl/dLGvgk

Mit der Pilotausschreibung sollen Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument der Ausschreibung im Bereich der erneuerbaren Energien gesammelt werden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Mit der heute beschlossenen Verordnung haben wir die Rechtsgrundlage für den Start der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen geschaffen. Die Bundesnetzagentur kann bereits im Februar 2015 die erste Ausschreibungsrunde bekanntgeben. Die ersten Gebote können dann bis zum 15. April 2015 bei der Bundesnetzagentur abgegeben werden. Damit setzen wir den mit der EEG-Reform im vergangenen Jahr begonnenen Weg konsequent fort: Wir schaffen erstmals die Basis für eine wettbewerbliche Förderung erneuerbarer Energien. In einem zweiten Schritt ab 2017 soll die finanzielle Förderung grundsätzlich auch für andere erneuerbare Energien auf Ausschreibungen umgestellt werden. So wollen wir die Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien planbar und kostengünstiger erreichen.“

BUNDESKABINETT BESCHLIESST JAHRESWIRTSCHAFTSBERICHT 2015 Kategorie

Drucksache

Referenz

Kabinettsbeschluss

http://goo.gl/yLDWpG

Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt, private und öffentliche Investitionen in Deutschland und Europa zu stärken. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel: „Die deutsche Volkswirtschaft ist ungeachtet der geopolitischen Turbulenzen im vergangenen Jahr auf einen Wachstumskurs zurückgekehrt. Stimuliert vor allem von einem soliden Anstieg der privaten Konsumausgaben dürfte das deutsche Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr um preisbereinigt 1,5 Prozent steigen. Die Bundesregierung erwartet, dass der Mindestlohn sowie die Anhebung und Ausweitung der Rentenleistungen die Konsumnachfrage stärken werden. Durch zusätzliche Investitionsimpulse sowie ein gutes Klima für Innovationen und private Investitionen sorgen wir für eine Fortsetzung und Festigung des Aufschwungs.“

BUNDESTAG

PLENUM

KLIMASCHUTZBEITRAG DER ENERGIEWIRTSCHAFT Kategorie

Drucksache

Referenz

Antwort der Bundesregierung

18/3704 http://goo.gl/XFnOpa

Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3517) http://goo.gl/NY9qA6

Die Treibhausgas-Emissionen der Energiewirtschaft sollen aufgrund der bis Oktober 2012 umgesetzten und weiter wirksamen Maßnahmen bis 2020 auf rund 306 Millionen Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2)-Äquivalente zurückgehen. Davon geht die Bundesregierung in ihrem Projektionsbericht aus dem Jahr 2013 aus, wie sie in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt. Im Jahr 2012 hätten die Emissionen 377 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente betragen. Für das Jahr 2013 könnten noch keine entsprechenden Angaben gemacht werden.

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ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

EXPORT VON KERNBRENNSTOFF Kategorie

Drucksache

Referenz

Antwort der Bundesregierung

18/3759 http://goo.gl/mh0kSY

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/3666) http://goo.gl/dul9Od

Die Bundesregierung unterstützt die Prüfung einer Rücknahme und Behandlung graphitbasierten Kernbrennstoffs aus Deutschland durch die USA. Dort sollen sie zu einer schadlosen Verwertung zu friedlichen Zwecken im Rahmen der zwischen dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und dem US-Department of Energy bestehenden Kooperation verwendet werden, schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken zu einem eventuellen Export von abgebrannten Kugelbrennelementen aus der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor Jülich(AVR Jülich) in die USA.

BRENNELEMENTEFABRIK IN LINGEN Kategorie

Drucksache

Referenz

Antwort der Bundesregierung

18/3771 http://goo.gl/mdFWXP

Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (18/3576) http://goo.gl/XyxCYP

Die Brennelementefabrik im niedersächsischen Lingen hat im Jahr 2014 insgesamt 774 Brennelemente ausgeliefert, viele davon an französische, deutsche und finnische Atomkraftwerke. Seit 2009 seien es insgesamt 1.336 Brennelemente gewesen, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke schreibt.

1,5 PROZENT WACHSTUM Kategorie

Drucksache

Referenz

Unterrichtung

18/3840 http://goo.gl/kyAQQy

Die Bundesregierung erwartet im Jahreswirtschaftsbericht 2015, dass das Wachstum in diesem Jahr genauso stark ist, wie im vergangenen Jahr. Dies ergibt sich aus dem von der Bundesregierung als Unterrichtung vorgelegten Jahreswirtschaftsbericht 2015. Der Bericht steht unter dem Motto „Investieren in Deutschlands und Europas Zukunft“. Darin geht die Bundesregierung von einem weiteren Anstieg der Beschäftigung aus. Auch soll der gesunkene Ölpreis für Wachstumsimpulse sorgen. Dadurch sei eine „moderate Erhöhung“ der Exporte zu erwarten sowie ein Anstieg des Leistungsbilanzüberschusses und auch eine deutliche Verbesserung der Unternehmensgewinne.

BUNDESTAG

AUSSCHUSS

28. SITZUNG DES AUSSCHUSSES FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE

ZU HOHER ENERGIEAUDIT-AUFWAND Kategorie

Drucksache

Referenz

Öffentliche Anhörung

18/3373 http://goo.gl/aUuxYC

Unterrichtung durch die Bundesregierung (18/3788) http://goo.gl/7yspdY

Das beklagen Industrie und Handel in einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Branchenvertreter erklärten außerdem, die sich aus dem Gesetzentwurf der Regierung vorgesehene Frist zum Abschluss der Überprüfungen und Bewertungen von Energiequellen und Energieverbrauch sei nicht einzuhalten. Der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen sieht eine Verpflichtung großer Unternehmen zur Durchführung von Energieaudits in regelmäßigen Abständen vor. Die Pflicht zur Durchführung dieser Energieaudits soll einen gemeinsamen Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU schaffen. www.monitoring.tagesspiegel.de


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ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

BUNDESTAG

FRAKTIONEN

PLÄNE FÜR EINE EU-ENERGIEUNION Kategorie

Drucksache

Referenz

Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

18/3817 http://goo.gl/1FXDIr

Darüber will die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen durch eine Kleine Anfrage mehr in Erfahrung bringen. So soll die Regierung angeben, welche Schlussfolgerungen sie aus den Plänen der EU-Kommission zur Schaffung einer Einkaufsgemeinschaft für Gas zieht. Es wird auch nach eigenen Konzepten der Bundesregierung zur Stärkung der nationalen und europäischen Gasversorgungssicherheit gefragt. Außerdem geht es in der Kleinen Anfrage um die Mitteilung der EU-Kommission mit dem Titel „Eine Investitionsoffensive für Europa“.

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STAKEHOLDER BUNDESBEHÖRDEN Bundesnetzagentur

BUNDESNETZAGENTUR NOVELLIERT VERMARKTUNGSREGELN FÜR STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN Homann: „Eine effiziente Börsenvermarktung fördert die Marktintegration des Stroms aus erneuerbaren Energien. Die deutschen Stromverbraucher können dadurch entlastet werden.“ Die Bundesnetzagentur hat im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium die Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung überarbeitet und heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. „Ziel der Novellierung ist es, eine möglichst effiziente und transparente Vermarktung des einspeisevergüteten Strom aus erneuerbaren Energien sicherzustellen“. (BNetzA, 29.01.2015) http://goo.gl/1NPdNP

ENERGIEWIRTSCHAFT Deutsche Energie-Agentur

ENERGIEEFFIZIENZ: NEUER LEITFADEN UNTERSTÜTZT KOMMUNEN Mit dem neuen Leitfaden „Energie- und Klimaschutzmanagement: Handlungsfeld Gebäude.“ bietet die Deutsche EnergieAgentur (dena) Informationen und Hilfestellungen für Kommunen zum Energiesparen in öffentlichen Gebäuden. Die 52-seitige Publikation kann unter www.energieeffiziente-kommune.de/broschueren heruntergeladen oder als Druckexemplar bestellt werden. Der Leitfaden erläutert, wie Gemeinden, Städte und Landkreise den Energieverbrauch in kommunalen Gebäuden systematisch senken und damit erhebliche Kosten einsparen können. (dena, 28.01.2015) http://goo.gl/81NzRW

Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft

BDEW KRITISIERT REGELUNG ZUR FLÄCHENKULISSE UND FORDERT WEITERE DISKUSSION Das Kabinett der Bundesregierung hat heute die Verordnung für die künftige Ausschreibung von Photovoltaik-Freiflächen beschlossen. „Die Verordnung ist insgesamt eine gute Grundlage, um mit Auktionen für Erneuerbare Energien erste Erfahrungen zu sammeln. Auf diese Weise soll die künftige Förderhöhe von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in einem wettbewerblichen Verfahren ermittelt werden. Damit wird ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Marktintegration vollzogen. Hauptziel dieser Maßnahme ist, die Kosteneffizienz bei der Förderung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu steigern.“ (BDEW, 28.01.2015) http://goo.gl/oVhhqf

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Verband Kommunaler Unternehmen

PARLAMENTARISCHER ABEND DES VKU ZUR ZUKUNFT DES STROMMARKTS Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) veranstaltet heute Abend unter dem Titel „Versorgungssicherheit im Energiemarkt der Zukunft“ einen parlamentarischen Abend, zu dem Vertreter aller Bundestagsfraktionen eingeladen sind, um über die Zukunft des Energiemarktes zu diskutieren. Vor dem Hintergrund der jüngsten Äußerungen von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, der sich gegen die Einführung eines Kapazitätsmarktes ausgesprochen hatte, möchte der VKU mit den geladenen Parlamentariern die Frage erörtern, welchen Stellenwert die Versorgungssicherheit zukünftig haben soll. Der VKU hatte sich wie viele andere Verbände der Energiewirtschaft für die Einführung eines dezentralen Kapazitätsmarktes ausgesprochen. (VKU, 28.01.2015) http://goo.gl/pUCjp6

Verband kommunaler Unternehmen

FLÄCHENVERFÜGBARKEIT WESENTLICH FÜR GELINGEN DER UMSTELLUNG DER EEG-FÖRDERUNG Soeben hat das Bundeskabinett über die Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen der finanziellen Förderung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen entschieden. Die geplante Verordnung soll einen ersten Schritt der Umstellung der Förderung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen von einer fixen Vergütung hin zu einem Ausschreibungsmodell darstellen. Die Verordnung soll in einem Pilotmodell als erstes für Photovoltaik-Freiflächenanlagen regeln, wie der Wettbewerb über Ausschreibungen künftig geregelt werden soll. Für die Ausgestaltung des Ausschreibungsdesigns für alle erneuerbaren Energien kommt dem Pilotmodell besondere Bedeutung zu. Daher hat der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) mit Bedauern zur Kenntnis genommen, dass das Bundeskabinett einen nicht in allen Teilen zielführenden Vorschlag gebilligt hat. (VKU, 28.01.2015) http://goo.gl/ivjhWB

ERNEUERBARE ENERGIEN Bundesverband Solarwirtschaft

NEUE REGELN FÜR SOLARPARKS IN KRAFT Die Lizenzen für den Bau ebenerdig errichteter Solarstromkraftwerke in sogenannten Solarparks werden künftig stark limitiert und von der Bundesnetzagentur über ein Auktionsverfahren vergeben. Die heutige Beschlussfassung des Bundeskabinetts wird von der Solarbranche kritisiert. Auktionsvolumen und Standortwahl seien zu stark beschränkt worden, das Verfahren bürokratisch und ein Erfolg unsicher. Von der neuen Regelung nicht betroffen sind Solarstromanlagen, die auf oder an Gebäuden, zum Beispiel auf Eigenheimen oder Gewerbebetrieben, errichtet werden. (BSW, 28.01.2015) http://goo.gl/DFXMy3

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Bundesverband WindEnergie

VDMA/BWE: WINDENERGIE AN LAND 2014: REKORDZUBAU VON 4.750 MEGAWATT IN DEUTSCHLAND Flächenbereitstellung und Sondereffekte der Vorjahre sind Gründe für das Ausbauvolumen. Höchstwerte auch bei Abbau und Ersatzanlagengeschäft. Gute Positionierung der deutschen Windindustrie auf stark gewachsenem Weltmarkt. Verlässlicher politischer Rahmen für kontinuierlichen Ausbau zum Erreichen der Ziele der Bundesregierung erforderlich. Die massive Unterstützung der Bundesländer für die Energiewende zeigt ihre Wirkung. Erstmals kann die Branche in Deutschland 4.750 Megawatt an Land neu installieren, wie die Deutsche WindGuard im Auftrag des Bundesverbandes Windenergie e.V. (BWE) und von VDMA Power Systems ermittelte. (BWE, 29.01.2015) http://goo.gl/b3VPmi

Bundesverband WindEnergie

KEINE 1:1 ÜBERTRAGUNG VON PV-AUSSCHREIBUNGSPILOTEN AUF ANDERE ENERGIEERZEUGUNGSARTEN Anlässlich der heutigen Kabinettsentscheidung zum PV-Ausschreibungspiloten wies der Bundesverband WindEnergie (BWE) noch einmal auf die befürchtete Fehlsteuerung durch Ausschreibungen hin. „Die Bundesregierung wird heute den PV-Ausschreibungspiloten beschließen. Für uns steht fest, dass es keine 1:1 Übertragung auf andere Energieerzeugungsarten geben kann. Bei Wind an Land gibt es Erfahrungen in mehreren Ländern, die zeigen, dass die Ziele der Bundesregierung - Kosteneffizienz, Zielerreichung, Akteursvielfalt - kaum zu erreichen sind. Dies belegt sehr deutlich die von uns beauftragte Studie Ausschreibungsmodelle für Wind Onshore: Erfahrungen im Ausland.“ (BWE, 28.01.2015) http://goo.gl/MgbgYr

UMWELTSCHUTZ Greenpeace

GREENPEACE-STUDIE: GEBREMSTER AUSBAU ERNEUERBARER ENERGIEN GEFÄHRDET DEUTSCHES KLIMAZIEL Lockert die Bundesregierung nicht die Bremse beim Ausbau der Erneuerbaren Energien, dürfte Deutschland sein Klimaziel für das Jahr 2020 verfehlen – trotz des kürzlich beschlossenen „Aktionsprogramms Klimaschutz 2020“. Wirtschaftlich lässt sich ein gebremster Ausbau nicht begründen. Zu diesen Ergebnissen kommt eine heute veröffentlichte Studie des Beratungsbüros Energie- und Klimapolitik (EnKliP) im Auftrag von Greenpeace. (Greenpeace, 29.01.2015) http://goo.gl/Wjjwgr

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STATUS ZUM 02.02.2015 – ÜBERSICHT

Stand der Gesetzgebungsverfahren zum 02.02.2015

NEU 18/… ........................................................................................................................................... KABINETTSBESCHLUSS Verordnung zur Einführung von Ausschreibungen für die finanzielle Förderung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen

UPDATE 18/3373.................................................................................................................................. AUSSCHUSS BUNDESTAG Gesetz zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen 643/14.................................................................................................................................. 1. BERATUNG BUNDESRAT Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) 538/14...................................................................................................................................... BERATUNG BUNDESRAT Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften 18/3416.................................................................................................................................. AUSSCHUSS BUNDESTAG Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem ErneuerbareEnergien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen 18/3418............................................................................................................................... ÖFFENTLICHE ANHÖRUNG Gesetz zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeug 624/14...................................................................................................................................... BERATUNG BUNDESRAT Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung

UNVERÄNDERT 18/… .......................................................................................................................................... KABINETTSBESCHLUSS Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates (BilanzrichtlinieUmsetzungsgesetz – BilRUG) 18/296.................................................................................................................................. 2. BERATUNG BUNDESRAT Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes 448/13.................................................................................................................................... AUSSCHUSS BUNDESRAT Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden www.monitoring.tagesspiegel.de


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332/13.................................................................................................................................... AUSSCHUSS BUNDESRAT Verordnung über die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft 569/13.................................................................................................................................... AUSSCHUSS BUNDESRAT Gesetz zur Ergänzung des Baugesetzbuchs 285/13.................................................................................................................................... AUSSCHUSS BUNDESRAT Gesetz zur Änderung des Bundesberggesetzes 285/14.................................................................................................................................... AUSSCHUSS BUNDESRAT Gesetz zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes 283/14.................................................................................................................................... AUSSCHUSS BUNDESRAT Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben

VERABSCHIEDET Keine verabschiedeten Gesetze

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TPM Energiepolitik 2015.06

NEU: VERORDNUNG ZUR EINFÜHRUNG VON AUSSCHREIBUNGEN FÜR DIE FINANZIELLE FÖRDERUNG VON PHOTOVOLTAIK-FREIFLÄCHENANLAGEN Drucksache

Initiative

Verantwortung

18/… http://goo.gl/600lw2

Bundesregierung

BMWi

Zugehörige Initiativen

→→ STATUS 07.01.2015: Kabinettsbeschluss Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

28.01.2015: Kabinettsbeschluss →→ BEGRÜNDUNG Der Anteil erneuerbarer Energien an der deutschen Stromversorgung soll auf 40 bis 45 Prozent bis zum Jahr 2025 und auf 55 bis 60 Prozent bis 2035 steigen. Eine wettbewerbliche Ermittlung der Förderhöhen durch Ausschreibungen bietet die Chance, dass Anlagenbetreiber nur die Förderung erhalten, die sie für einen wirtschaftlichen Betrieb ihrer Anlage benötigen. Die Bundesregierung strebt daher einen Wechsel des Förderregimes für erneuerbare Energien auf Ausschreibungen an. Das Ausschreibungsverfahren und die Fördervoraussetzungen für die Freiflächenanlagen werden durch die Freiflächenausschreibungsverordnung geregelt (Artikel 1 dieser Artikelverordnung).

GESETZ ZUR UMSETZUNG DER RICHTLINIE 2013/34/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES VOM 26. JUNI 2013 ÜBER DEN JAHRESABSCHLUSS, DEN KONSOLIDIERTEN ABSCHLUSS UND DAMIT VERBUNDENE BERICHTE VON UNTERNEHMEN BESTIMMTER RECHTSFORMEN UND ZUR ÄNDERUNG DER RICHTLINIE 2006/43/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES UND ZUR AUFHEBUNG DER RICHTLINIEN 78/660/EWG UND 83/349/EWG DES RATES (BILANZRICHTLINIEUMSETZUNGSGESETZ – BILRUG) Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

18/… http://goo.gl/PBm2y5

Bundesregierung

BMJV

→→ STATUS 07.01.2015: Kabinettsbeschluss Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

07.01.2015: Kabinettsbeschluss

→→ BEGRÜNDUNG Die Harmonisierung mit EU-Recht verfolgt das Ziel Unternehmen der Rohstoffindustrie und der Primärforstwirtschaft stärkeren Transparenzanforderungen hinsichtlich ihrer Zahlungen an staatliche Stellen zu unterwerfen, um so Korruption einzudämmen. Die Belastung der Wirtschaft durch die neuen Berichtspflichten von Unternehmen des Rohstoffsektors werden mit ca. 53 Mio. Euro beziffert. Hinzu kommt einmaliger Erfüllungsaufwand der Wirtschaft durch die Einführung der neuen Berichtspflichten im Rohstoffsektor in Höhe von ca. 200 Mio. Euro.

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TPM Energiepolitik 2015.06

GESETZ ZUR ERHÖHUNG DER SICHERHEIT INFORMATIONSTECHNISCHER SYSTEME (IT-SICHERHEITSGESETZ) Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

Br-Drs 634/14 http://goo.gl/k6dtml

Bundesregierung

BMI

→→ STATUS 06.02.2015: 1. Beratung Bundesrat Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

17.12.2014: Kabinettsbeschluss

22.01.2015: Ausschuss 06.02.2015: 1. Beratung

→→ BEGRÜNDUNG Mit dem Gesetz soll eine signifikante Verbesserung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheit) in Deutschland erreicht werden. Die vorgesehenen Neuregelungen dienen dazu, den Schutz der Systeme im Hinblick auf die Schutzgüter der IT-Sicherheit (Verfügbarkeit, Integrität, Vertraulichkeit und Authentizität) zu verbessern, um den aktuellen und zukünftigen Gefährdungen der IT-Sicherheit wirksam begegnen zu können. Ziel des Gesetzes ist die Verbesserung der IT-Sicherheit von Unternehmen, der verstärkte Schutz der Bürgerinnen und Bürger im Internet und in diesem Zusam-menhang auch die Stärkung von BSI und Bundeskriminalamt (BKA).

VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER SYSTEMSTABILITÄTSVERORDNUNG Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

BR-Drs 624/14 http://goo.gl/rDv1wP

Bundesregierung

BMWi

Bundestag

Bundesrat II

→→ STATUS 06.02.2015: Beratung Bundesrat Bundesregierung

Bundesrat I

17.12.2014: Kabinettsbeschluss

22.01.2015: Ausschuss 06.02.2015: Beratung

→→ BEGRÜNDUNG Mit der Verordnung wird die Rechtsgrundlage geschaffen, um die in Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe b § 2 Absatz 2 der Verordnung genauer bestimmten Kraft-Wärme-Kopplungs-, Windenergie-, Wasserkraft- und Biomasseanlagen in der Weise nachzurüsten, dass die Frequenzschutzeinrichtung an diesen Anlagen möglichst im Unterfrequenzbereich auf einen Wert ab 47,50 Hertz und im Überfrequenzbereich auf einen Wert bis einschließlich 51,50 Hertz eingestellt wird. Die genauen Abschaltfrequenzwerte werden durch die Betreiber der Übertragungsnetze festgelegt. Der Nachrüstungsprozess soll innerhalb von drei Jahren durchgeführt werden.

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ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

VERORDNUNG ZUR WEITERENTWICKLUNG DES BUNDESWEITEN AUSGLEICHSMECHANISMUS NACH DEM ERNEUERBARE-ENERGIEN-GESETZ UND ZUR ÄNDERUNG ANDERER VERORDNUNGEN Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

18/3416 http://goo.gl/A6LKTE

Bundesregierung

BMWi

→→ STATUS 04.02.2015: Ausschuss Bundestag Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

03.12.2014: Kabinettsbeschluss

05.12.2014: 1. Lesung 04.02.2015: Ausschuss

→→ BEGRÜNDUNG Mit der Novelle wird die Ausgleichsmechanismusverordnung angepasst und aktualisiert. Die Novelle sorgt dafür, die Transparenzvorschriften für die EEG-Umlage weiter zu verbessern sowie inhaltlich und zeitlich zu bündeln. Zudem wird künftig derjenige Netzbetreiber verpflichtet die EEG-Umlage zu erheben, an dessen Netz der Eigenversorger angeschlossen ist. Dadurch werden zwar den Verteilernetzbetreibern neue Pflichten auferlegt. Andererseits liegen den Verteilernetzbetreibern aber viele notwendige Daten über den Eigenversorger schon vor. Die Übertragungsnetzbetreiber müssten all diese Daten hingegen erst noch erheben. Insgesamt erleichtert die geplante Verordnung deshalb die Erhebung der EEG-Umlage auf Eigenversorger.

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→→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015 SEITE 22

ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

GESETZ ZUR TEILUMSETZUNG DER ENERGIEEFFIZIENZRICHTLINIE UND ZUR VERSCHIEBUNG DES AUSSERKRAFTTRETENS DES § 47G ABSATZ 2 DES GESETZES GEGEN WETTBEWERBSBESCHRÄNKUNGEN Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

18/3373 http://goo.gl/A9UBZ6

Bundesregierung

BMWi

Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2012/27/EU)

→→ STATUS 04.02.2015: Ausschuss / 05.02.2015: 2./3. Lesung Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

07.11.2014: Kabinettbeschluss

04.12.2014: Ausschuss 19.12.2014: 1. Beratung

18.12.2014: 1. Lesung 14.01.2015: Ausschuss 26.01.2015: Öffentliche Anhörung 04.02.2015: Ausschuss 05.02.2015: 2./3. Lesung

Besonders eilbedürftig

→→ BEGRÜNDUNG Der vorliegende Gesetzesentwurf dient der Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Vorgaben der Artikel 8 Absatz 4 bis 7 und 18 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 13 der Richtlinie 2012/27/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur Energieeffizienz. Artikel 8 Absatz 4 der Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, bis zum 5. Dezember 2015 Gegenstand eines Energieaudits werden, das, gerechnet vom Zeitpunkt des ersten Energieaudits, mindestens alle vier Jahre in unabhängiger und kostenwirksamer Weise von qualifizierten oder akkreditierten Experten durchgeführt oder nach innerstaatlichem Recht von unabhängigen Behörden durchgeführt und überwacht wird. →→ STELLUNGNAHME BUNDESRAT Der Bundesrat verweist darauf, dass mit der in Rede stehenden Vorlage lediglich ein Teil der Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt wird. Insbesondere mit Blick auf private Stromverbraucher, die Energieeffizienz im Gebäudebereich und den Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sieht der Bundesrat weiterhin großen Handlungsbedarf. Der Bundesrat hält es daher für notwendig, auch diese Bereiche anzugehen, um die Energieeffizienzrichtlinie sachgerecht umzusetzen, und um einem möglichen EUVertragsverletzungsverfahren auf Grund einer nicht hinreichenden Umsetzung der EU-Richtlinie zu begegnen. Des Weiteren fordert der Bundesrat zur Klarstellung, Formulierungen im EDL-G zu ändern. →→ GEGENÄUSSERUNG BUNDESREGIERUNG Die Bundesregierung weist darauf hin, dass die in dem Antrag angesprochenen Vorschriften bereits durch andere Maßnahmen umgesetzt wurden sind oder werden. Ob und wieweit es zu weiteren Maßnahmen in diesem Bereich kommen wird, sei im Rahmen der geplanten Novelle des KWK-Gesetzes zu entscheiden. Mit Blick auf die Energieeffizienzrichtlinie sieht die Bundesregierung kein Umsetzungsdefizit. Die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen an am EDL-G lehnt die Bundesregierung ab.

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→→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015 SEITE 23

ANALYSE MONITORING

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VERORDNUNG ZUR UMSETZUNG VON ARTIKEL 14 DER RICHTLINIE ZUR ENERGIEEFFIZIENZ UND ZUR ÄNDERUNG WEITERER UMWELTRECHTLICHER VORSCHRIFTEN Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

BR-Drs 538/14 http://goo.gl/ExDaPL

Bundesregierung

BMWi

Energieeffizienzrichtlinie (Richtlinie 2012/27/EU)

→→ STATUS 06.02.2015: Beratung Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

05.11.2014: Kabinettbeschluss

22.01.2015: Ausschuss 06.02.2015: Beratung

Besonders eilbedürftig

→→ BEGRÜNDUNG Mit der Richtlinie wird ein gemeinsamer Rahmen für Maßnahmen zur Förderung von Energieeffizienz in der EU geschaffen, um sicherzustellen, dass das übergeordnete Energieeffizienzziel der EU von 20% bis 2020 erreicht wird, und um weitere Energieeffizienzverbesserungen für die Zeit danach vorzubereiten. Zur Verwirklichung des Energieeffizienzziels der EU müssen daher auf nationaler Ebene weiterhin insbesondere die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und die Rückgewinnung industrieller Abwärme ausgebaut werden. Zudem ist der Auf- und Ausbau einer effizienten Fernwärme- und Fernkälteversorgung unabdingbar, um das bestehende nationale, wirtschaftlich realisierbare Potenzial für die Verbesserung der Energieeffizienz zu verwirklichen.

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→→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015 SEITE 24

ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

GESETZ ZUR BEVORRECHTIGUNG DER VERWENDUNG ELEKTRISCH BETRIEBENER FAHRZEUGE (ELEKTROMOBILITÄTSGESETZ – EMOG) Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

18/3418 http://goo.gl/hY91kQ

Bundesregierung

BMVI/BMUB

Gesetzesinitiative des Bundesrates (18/296)

→→ STATUS 04.02.2015: Öffentliche Anhörung Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

24.09.2014: Kabinettsbeschluss

22.10.2014: Ausschuss 07.11.2014: 1. Beratung

17.12.2014: 1. Lesung 04.02.2015: Öffentliche Anhörung

→→ BEGRÜNDUNG Auf Grundlage dieses Gesetzes soll eine Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften erlassen werden, die zum einen eine Regelung zur Kennzeichnung privilegierter elektrisch betriebener Fahrzeuge – als formale Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bevorrechtigungen – schafft, zum anderen den zuständigen Behörden der Länder die Möglichkeit eröffnet, Bevorrechtigungen für elektrisch betriebene Fahrzeuge auf Grundlage der Straßenverkehrs-Ordnung einzuführen. →→ STELLUNGNAHME BUNDESRAT Der Bundesrat verweist auf die wachsende Bedeutung alternativer Antriebskonzepte und deren Auswirkungen auf die Wertschöpfung im Automobilbau und begrüßt vor diesem Hintergrund die Förderung elektrisch betriebener Fahrzeuge. Er unterstützt die Zielsetzung, durch eine Markteinführung von Elektrofahrzeugen einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und Schadstoffe im Verkehrssektor zu leisten und gleichzeitig die Abhängigkeit von Energieimporten zu senken. Der Industriestandort Deutschland soll zum Vorreiter bei der Elektromobilität werden. Elektromobilität ist im Rahmen der Strategie einer gezielten Reduzierung der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern zugleich eine Schlüsseltechnologie zur Sicherung der Mobilität des Einzelnen.

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→→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015 SEITE 25

ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES WASSERHAUSHALTSGESETZES Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

BR-Drs 285/14 http://goo.gl/ov6GE2

Bundesrat

Niedersachsen

→→ STATUS 03.09.2014: Ausschuss Bundesrat (Empfehlung vertagt) Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

11.07.2014: 1. Beratung 03.09.2014: Ausschuss (vertagt)

→→ BEGRÜNDUNG Aufgrund der Verfahrensspezifika sind bei dieser Technologie Risiken für die Umwelt nicht ausgeschlossen. Realisierten sich derartige Risiken, so wären diese mit erheblichen Auswirkungen auf das Grundwasser und damit den Trinkwasserschutz verbunden, so dass entsprechende Ergänzungen des wasserrechtlichen Instrumentariums im Wasserhaushaltsgesetz erforderlich sind. Gleiches gilt für die Versenkung von Lagerstättenwasser zum Zweck der dauerhaften Entsorgung, im Rahmen dessen vergleichbare Risiken nicht ausgeschlossen werden können. Hingegen unterliegt Lagerstättenwasser, welches aus Gründen der Druckerhaltung als sekundäre oder tertiäre Fördermaßnahmen zur Gewinnung von Kohlenwasserstoffen innerhalb der Lagerstätte zweckgebunden wieder verpresst wird (bei der Erdölförderung) nicht dieser Regelung.

VERORDNUNG ZUR ÄNDERUNG DER VERORDNUNG ÜBER DIE UMWELTVERTRÄGLICHKEITSPRÜFUNG BERGBAULICHER VORHABEN Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

BR-Drs 283/14 http://goo.gl/jAt6sf

Bundesrat

Niedersachsen

→→ STATUS 03.09.2014: Ausschuss Bundesrat (Empfehlung vertagt) Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

11.07.2014: 1. Beratung 03.09.2014: Ausschuss (vertagt)

→→ BEGRÜNDUNG Die in der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben aufgeführten betriebsplanpflichtigen Vorhaben, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung bedürfen, werden ergänzt.

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→→ MONITORING – STATUS ZUM 02.02.2015 SEITE 26

ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES STRASSENVERKEHRSGESETZES Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

18/296 http://goo.gl/bQq1IZ

Bundesrat

Hamburg

Elektromobilitätsgesetz (18/...) der Bundesregierung

→→ STATUS 29.11.2013: 2. Beratung – Einbringung in geänderter Fassung Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

20.09.2013: 1. Beratung 13.11.2013: Ausschuss 29.11.2013: 2. Beratung

Nicht zustimmungspflichtig

→→ BEGRÜNDUNG Mit dem Gesetz soll, im Interesse des Klimaschutzes und der Luftreinhaltung, insbesondere durch die Förderung der Elektromobilität im Straßenverkehr, eine gesonderte Ermächtigung des Verordnungsgebers zum Erlass von Park- und Haltregelungen zugunsten der Führer von Elektrofahrzeugen und anderen besonders emissionsarmen Kraftfahrzeugen und eine Ermächtigung zugunsten der Landesregierungen, in den Gebührenordnungen Befreiungen von der Gebührenpflicht zugunsten der Führer von Elektrofahrzeugen und anderen besonders emissionsarmen Kraftfahrzeugen, vorgenommen werden. →→ GEGENÄUßERUNG DER BUNDESREGIERUNG Die Bundesregierung begrüßt in ihrer Stellungnahme die Initiative des Bundesrates. Es sei ein „wichtiges und gemeinsames Ziel“, die Elektromobilität zu fördern und bis zum Jahr 2020 mindestens eine Million Elektrofahrzeuge in allen unterschiedlichen Varianten auf die Straße zu bringen. Die Bundesregierung will deshalb das Anliegen aufgreifen. Es bedürfe allerdings eines anderen gesetzgeberischen Verfahrens, da die Belange der Rechtsförmlichkeit und der Rechtssystematik mit dem Vorschlag des Bundesrates noch nicht gewahrt würden, heißt es in der Stellungnahme. Die Bundesregierung prüfe daher, wie die mit dem Gesetzentwurf eingebrachten Vorschläge umgesetzt werden könnten.

GESETZ ZUR ERGÄNZUNG DES BAUGESETZBUCHS Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

BR-Drs 569/13 http://goo.gl/oupqZd

Bundesrat

Bayern, Sachsen

→→ STATUS 07./08.05.2014: Ausschuss Bundesrat Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

05.07.2013: Beratung 07./08.05.2014: Ausschuss

Nicht zustimmungspflichtig

→→ BEGRÜNDUNG Mit dem Gesetz sollen die technischen Vorgaben für Windkraftanlagen an die derzeitigen Anforderungen angepasst werden, da sich die Gesamthöhe von 100 Metern in den 90er Jahren auf derzeit 200 Meter erhöht hat. Erfahrungsgemäß hängt die Zustimmung für Windkraft bei den betroffenen Anliegern in allererster Linie sowohl von der Höhe als auch von der Entfernung der jeweiligen Windenergieanlage ab. Es bietet sich daher – auch zur Vermeidung städtebaulicher Spannungen (Wahrung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse) – an, diese beiden Parameter bei der Ausweisung von Sondergebieten “Windenergie” durch höhenbezogene Abstandsregelungen miteinander zu verknüpfen. Bayern und Sachsen fordern daher: Je höher die Anlage ist, umso größer sollte auch der Abstand zur Wohnbebauung sein. www.monitoring.tagesspiegel.de


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ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

GESETZ ZUR STEUERLICHEN FÖRDERUNG VON ENERGETISCHEN SANIERUNGSMASSNAHMEN AN WOHNGEBÄUDEN Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

BR-Drs 448/13 http://goo.gl/AZc59V

Bundesrat

Bayern, Hessen, Sachsen

→→ STATUS 05.07.2013: Beratung Bundesrat (Top 24) Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

27.05.2013: Ausschuss 07.06.2013: Gesetzesinitiative 20.06.2013: Ausschuss 05.07.2013: Beratung (abgesetzt)

→→ BEGRÜNDUNG Der Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden vor. Die Förderung bezieht sich – wie die vergleichbaren Förderprogramme druch die Bankengruppe der KfW – auf Wohngebäude. Gefördert werden Gebäude, die vor 1995 gebaut wurden.

VERORDNUNG ÜBER DIE KOMPENSATION VON EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFT Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

BR-Drs 332/13 http://goo.gl/tr3mF

Bundesregierung

BMU

→→ STATUS 05.07.2013: Beratung Bundesrat (Top 49) Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

24.04.2013: Kabinettsbeschluss

zustimmungspflichtig 22.05.2013: Ausschuss 16.06.2013: Ausschuss 05.07.2013: Beratung (abgesetzt)

→→ BEGRÜNDUNG Diese Verordnung regelt das Nähere zur Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschft im Sinne des § 14 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes, insbesondere
1. zu Inhalt, Art und Umfang von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie
2. die Höhe der Ersatzzahlung und das Verfahren zu ihrer Erhebung. Diese Verordnung gilt auch im Bereich der Küstengewässer sowie im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des Festlandsockels.

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TPM Energiepolitik 2015.06

GESETZ ZUR ÄNDERUNG DES BUNDESBERGGESETZES Drucksache

Initiative

Verantwortung

Zugehörige Initiativen

BR-Drs 285/13 http://goo.gl/BsjGJ

Bundesrat

Schleswig-Holstein

Gesetzentwurf Bündnis 90/Die Grünen (17/13533) Entschließungsantrag der Länder Schleswig-Holstein, Baden-Würtemberg, Hessen (BR-Drs 281/14)

→→ STATUS 11.07.2014: Entschließung zur Änderung des Bundestagsgesetzes Bundesregierung

Bundesrat I

Bundestag

Bundesrat II

16.04.2013: Gesetzesinitiative 03.05.2013: 1. Beratung 23.05.2013: Ausschuss 07.06.2013: 2. Beratung (abgesetzt) 20.06.2013: 2. Beratung (abgesetzt)

→→ BEGRÜNDUNG Da nach der geltenden Rechtslage der Einsatz von Fracking im Rahmen von Betriebsplänen genehmigt werden kann, ist mit einer Änderung des Bundesberggesetzes ein grundsätzliches Verbot von Fracking mit gefährlichen Chemikalien sicherzustellen.

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ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

AUSBLICK AUF KW 06 – ÜBERSICHT

Ausblick auf die politischen Termine in der Woche 02.02. bis 08.02.2015

BUNDESTAG PLENUM..........................................................................

AUSSCHUSS.....................................................................

84. Sitzung des Deutschen Bundestages

35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit

85. Sitzung des Deutschen Bundestages

36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – Öffentliches Fachgespräch

86. Sitzung des Deutschen Bundestages

29. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur 30. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur – Öffentliche Anhörung 30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie

BUNDESRAT PLENUM..........................................................................

AUSSCHUSS.....................................................................

930. Sitzung des Bundesrates

keine Sitzungen, nächste Sitzungswoche vom 16. - 20.02.2015

STAKEHOLDER Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende DAtF zur Endlagerkommission

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→→ MONITORING – AUSBLICK AUF KW 06 SEITE 30

ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

BUNDESTAG

PLENUM

Mittwoch, 04.02.2015

84.Sitzung des Deutschen Bundestages Keine energiepolitisch relevanten Tagesordnungspunkte

Donnerstag, 05.02.2015

85. Sitzung des Deutschen Bundestages Top 8) Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373) (18/3788) Top 14) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu der Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen (18/3416) (18/3482) Top 21a) Beratung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Elektromobilität entschlossen fördern – Chancen für eine zukunftsfähige Mobilität nutzen (18/…)

Freitag, 06.02.2015

86. Sitzung des Deutschen Bundestages Keine energiepolitisch relevanten Tagesordnungspunkte

BUNDESTAG

AUSSCHUSS

Mittwoch, 04.02.2015

35. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Top 1a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373) Top 1b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des § 47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - 18/3373 - Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung (18/3788) Top 2) Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen (18/3416) Top 4) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Europäische Energieunion - Unabhängigkeit durch Effizienz, Einsparung und erneuerbare Energien schaffen (18/1461) Top 5) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeGErfahrungsbericht) (17/11957) Top 6) Bericht gem. § 56a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung: Technikfolgenabschätzung (TA) Climate Engineering (18/2121) Top 9) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte – KOM(2014)581 (endg.; Ratsdok.- Nr: 13690/14)

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ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

Top 11) Bericht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und des Bundeskanzleramts zur Rolle des Bundes bei der vorübergehenden Abschaltung der Alt-Atomkraftwerke im Zeitraum 11. März bis 6. August 2011 und diesbezüglichen Kontakten bzw. Absprachen zwischen der Bundesregierung und Managern von AKW – betreibenden Energiekonzernen (Selbstbefassung 18(16)SB - 62)

Mittwoch, 04.02.2015

36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit – Öffentliches Fachgespräch Top 1) Öffentliches Fachgespräch zum Thema „Sustainable Development Goals“ Top 2) Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung: Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Bericht des Peer Review 2013 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Sustainability - Made in Germany“ (18/3214)

Mittwoch, 04.02.2015

29. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur Top 5) Unterrichtung durch die Bundesregierung Erster Fortschrittsbericht Energiewende (18/3487) Top 10) Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr estimmte mobile Maschinen und Geräte – KOM(2014)581 (endg.; Ratsdok.-Nr: 13690/14) Top 11) Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat: Fortschritte bei der Erreichung der Ziele von Kyoto und von Europa 2020 (gemäß Artikel 21 der Verordnung (EU) Nr. 525/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Mai 2013 über ein System für die Überwachung von Treibhausgasemissionen sowie für die Berichterstattung über diese Emissionen und über andere klimaschutzrelevant e Informationen auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union und zur Aufhebung der Entscheidung Nr. 280/2004/EG) - KOM(2014)689 (endg.; Ratsdok.-Nr: 15012/14) Mittwoch, 04.02.2015

30. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur – Öffentliche Anhörung Top 1) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Bevorrechtigung der Verwendung elektrisch betriebener Fahrzeuge (Elektromobilitätsgesetz - EmoG) (18/3418)

Mittwoch, 04.02.2015

30. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie Top 2) Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie: Erkenntnisse und Konsequenzen der Bundesregierung über die Verwendung und Entsorgung giftiger Substanzen wie PCB u. a. im untertägigen Steinkohlebergbau an Ruhr und Saar und hieraus resultierende Risiken durch den stattfindenden (Saar) oder geplanten (Ruhr) Wiederanstieg des Grundwassers nach der Einstellung des Bergbaus Top 4a) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des §47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (18/3373) Top 4b) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Teilumsetzung der Energieeffizienzrichtlinie und zur Verschiebung des Außerkrafttretens des §47g Absatz 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - 18/3373 - Stellungnahme des Bundesrat es und Gegenäußerung der Bundesregierung (18/3788) Top 5) Verordnung der Bundesregierung: Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und zur Änderung anderer Verordnungen (18/3416) Top 6) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Europäische Energieunion – Unabhängigkeit durch Effizienz, Einsparung und erneuerbare Energien schaffen (18/1461) Top 7) Unterrichtung durch die Bundesregierung: Erfahrungsbericht zum Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeGErfahrungsbericht) (17/11957)

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→→ MONITORING – AUSBLICK AUF KW 06 SEITE 32

ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

Top 9) Unterrichtung durch den Parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung: Stellungnahme des Parlamentarischen Beirates für nachhaltige Entwicklung zum Bericht des Peer Review 2013 zur Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie „Sustainability - Made in Germany“ (18/3214) Top 10) Bericht gem. §56a GO-BT des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung: Technikfolgenabschätzung (TA) Climate Engineering (18/2121)

BUNDESRAT

PLENUM

Freitag, 06.02.2015

930. Sitzung des Bundesrates Top 6) Gesetz zu der Entscheidung der Konferenz von Doha vom 8. Dezember 2012 zur Änderung des Protokolls von Kyoto vom 11. Dezember 1997 zum Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (Doha-Änderung des Protokolls von Kyoto ) (BR-Drs 10/15) Top 18) Entwurf eines Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme (IT-Sicherheitsgesetz) (BR-Drs 643/14) Top 31) Eine Agenda für den Wandel zu nachhaltiger Entwicklung weltweit - Die deutsche Position für die Verhandlungen über die Post 2015-Agenda für nachhaltige Entwicklung (BR-Drs 622/14) Top 39) Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der Richtlinie zur Energieeffizienz und zur Änderung weiterer umweltrechtlicher Vorschriften (BR-Drs 538/14) Top 43) Verordnung zur Änderung der Systemstabilitätsverordnung (BR-Drs 624/14) Top 44) Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung - MessEGebV) (BR-Drs 569/14) Top 49) Benennung eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds für den Beirat der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BR-Drs 13/15)

BUNDESRAT

AUSSCHUSS

keine Sitzungen, nächste Sitzungswoche vom 16.-20.02.2015

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→→ MONITORING – STAKEHOLDER SEITE 33

ANALYSE MONITORING

TPM Energiepolitik 2015.06

STAKEHOLDER Dienstag, 03.02.2015

Bundeskongress genossenschaftliche Energiewende Titel:

Kongress des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands und des Bundesverbands deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen zum Thema „Genossenschaftliche Energiewende“ Teilnehmer: u.a. mit Matthias Partetzke (Vorstandsvorsitzender, IngenieurNetzwerk Energie eG), Nicolai Ferchl (Vorstand, Heidelberger Energiegenossenschaft eG), Dr. Christian Pape (Vorstand Wohnstätte Stade eG) Link: http://goo.gl/lZ7W6X Zeit: 11.00 Uhr Ort: DZ Bank, Pariser Platz 3, Berlin Dienstag, 03.02.2015

DAtF zur Endlagerkommission Titel: Link: Zeit: Ort:

Podiumsdiskussion des Deutschen Atomforums (DAtF) zum Thema „Endlagerkommission: Kriterien, Öffentlichkeitsbeteiligung, Evaluierung – Gelingt der Durchbruch?“ http://goo.gl/kvBccv 19.00 Uhr Atrium der FAZ, Mittelstraße 2-4, Berlin

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→→ MONITORING – DOKUMENTE SEITE 34

ANALYSE HINTERGRUND

TPM Energiepolitik 2015.06

ANLAGEN – ÜBERSICHT DOKUMENTE BMWi „Jahreswirtschaftsbericht 2015“: http://goo.gl/CpjfOK

Das 6. Energieforschungsprogramm der Bundesregierung (Juli 2011): http://goo.gl/BB0Rn2

BMWi „Ladesäulenverordnung“: http://goo.gl/ArfzvU

Greenpeace Positionspapier „CO2-Endlager: Keine Lösung, sondern Risiko (Sept. 2011): http://goo.gl/fg8Er1

Offener Brief zur CO2-Grenzwertverordnung für neue Pkw (Mai 2013): http://goo.gl/m28YqG BDEW Positionspapier „Umsetzung der EU-CCSRichtlinie in Deutschland: Klimaschutz durch Transportund Speicherinfrastruktur für CO2“ (Juni 2010): http://goo.gl/rnlqg8

DIW-Wochenbericht „CCS-Technologie ist für die Energiewende gestorben“ (Feb. 2012): http://goo.gl/KBcCZT

DRUCKSACHEN Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für neue Personenkraftwagen: http://goo.gl/2nX9rF Bericht des Rapporteurs Thomas Ulmer zur Änderung der Verordnung (EC) Nr. 443/2009 über CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen: http://goo.gl/Vp1waK EU-Richtlinie über die geologische Speicherung von Kohlendioxid: http://goo.gl/s4y15b

Gesetz zur Demonstration der dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (Kohlendioxid-Speicherungsgesetz KSpG): http://goo.gl/hQmdCi Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid: http://goo.gl/yHLtQx

POSITIONEN Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie (EU-Kommission, 27.01.2014) http://goo.gl/obFGMI Matthias Machnig, Staatssekretär BMWi (BMWi, 27.01.2015) http://goo.gl/VDZlWM Stephan Kühn, Verkehrspolitischer Sprecher Bündnis 90/Die Grünen (Bündnis90/Die Grünen, 27.01.2015) http://goo.gl/GfTU7c

Detlef Wetzel, Vorsitzender IG Metall (IG Metall, 27.01.2015) http://goo.gl/P9qDEz Jörg Hofmann, Zweiter Vorsitzender der IG Metall (IG Metall, 27.01.2015) http://goo.gl/P9qDEz Joachim Rumstadt, Vorsitzender der Geschäftsführung der Steag (Handelsblatt, 21.01.2015) http://goo.gl/p5t473 Ludwig Möhring, Geschäftsführer der Wingas (Handelsblatt, 21.02.2015) http://goo.gl/p5t473

STUDIEN Studie „CO2 - Emissionsreduktion bei Pkw und leichten Nutzfahrzeugen nach 2020“: http://goo.gl/SX4DPh

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Aufhebung der Richtlinien UTZ tz – BilRUG) tungsausweitun .................... des Rates und zur E-HEA – SEITE 22 tlinie-Umsetzungsgese onds .................... LTH SEITE 22 Daten HT –samm ÜBERSICHT Plegevorsorgef EWG des Rates (Bilanzrich .................... lungen der KOMPLETTE ÜBERSIC KOMPLETTE ................ KOMPLET Privaten Krank Vorhersage ..................... TE ÜBERSIC ........are enkassen softw BUND ESRAT ................... .......................... der Polize HT – SEIT .................... 03 STAKEHOLD ER ................... Nachfrage STAKEH OLDER i E8 .................... ............ AUSBLICK AUF KW zu ........... ................... Kennz und 03 ............. .................... Verordnung in eichenscan BUNDESRAT ................... Wettbewerb .......................... LICK AUF KW ..........AUSB nern im Bunde und Unternehmertum .................... Symposium: BUNDES RAT ................................ srat zu Daten BEE zu „Innovation es es System im ....... s, Veror BUNDESTAG ................... sschuss ............ tistisch ausschusse dnung überm heitsau korpora STATUS ZUM im Bunde ittlungen .......................... schwierigen Zeiten“ des Gesund sen 844. Sitzung des Wirtschafts Umsetzung von TAG ............. srat zum 1. der Melde der/des 599. Sitzung BUNDES zur Verordnung 12.01.2015 Gesundheitswe Bundestages u.a. behörden BMeldDÜV ag für die Wahl 12 Absatz 1 ergien zu „Steigerung u.a. mit der Verordnung Energieeffizienz im Bunde 79. Sitzung des Deutschen § mit dem Vorschl Forums für Zukunftsen NEU............ srat zu autom zur Aktioorm 2016 Bundestages Bündnis 90/Die Grüu.a. itzenden gemäß - Aktionsplan oder.................... Artikel 14 der Richtlinie Krankenhausref atisierten 79. Sitzung des tlicher zum Antrag der Fraktion heit Ausschussvors der Energieeffizienz u.a. Meldedaten .................... weiterer umweltrech z sses für Gesund BR und zur Änderung GO abrufe Ausschu .......... 2 nen zum Klimaschut des Satz ........ n Keine neuen nismus?“ 28. Sitzung für Vorschriften Gesetze UPDATE .......... Ausschusses KOMPLET s für Wirtschaft .................... ................... TE ÜBERSIC 29. Sonder-Sitzung des 27. Sitzung des Ausschusse Ener.................... ERVICE ............. Teilumsetzung der HT .......... Keine geänd heitE – SEIT DOKUM ENTENS und Energie u.a. zur Gesund AUS 11 erten Geset BLICK............. VERA BSCH ................... .......................... AUF KW 1424 an, fragen ze IEDET .......... gieeffizienzrichtlinie DOKUMENT ENSERVICE .......................... 03 unter 030 29021-1 Dokumenten .................... DATENBANK ................................. ten Rufen Sie uns ............. .... BUND ESTAG 4 an, fraKeine verab DATENBAN K ................... .......................... von Ihnen benötigbequem per Mail. 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Sitzun Studien. estages 17 chen, Positionen und g n, Positionen und g des Deuts STAKE HOLD und Verbr des Ausschusses für würfe, Drucksache würfe, Drucksa chen Bund ER .......... aucherschu 27. Sitzun Agrarpoliti .................... estages g des Aussc tz k ................. media.net husses Digita 921. Sitzun 25. Sitzun zum Crow g des Recht le Agenda g des d-Investing sausschuss ZDH zum digitale Infras Ausschusses für 933. Sitzun Datenschut es Verkehr und g des Aussc truktur z Angelegen husses für Neujahrsem heiten Innere pfang des u.a. Freien Beruf Bundesver 838. Sitzun bands der e ANLA GEN g des Wirts .................... chaftsaussc BITKOM zum .................... husses Breitbandau ................ Im Anhang sbau finden Sie DATEN BANK grunddokum alle wichti .................... gen Hinte .................... würfe, Druck ente wie bspw. ............ Als Abon Referenten rsachen, Positi nent könne entDOKU MENT onen und n kume Sie ENSER die Hinte nte dieser Studien. 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