syndicom - die zeitung

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Nr. 13 7. 11. 2014

die zeitung

www.syndicom.ch Gewerkschaft Medien und Kommunikation

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Dossier Abst immungen

syndicom sagt am 30. November zweimal deutlich Nein und einmal Ja!  Seite 3 viscom Stoppt den AVE-Prozess

Vertrauensbruch Der Arbeitgeberverband der grafischen Industrie Viscom hat den Prozess zur Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des GAV 2013–15 gestoppt. Schon in den Vertragsverhandlungen hatte sich Viscom bis zum Schluss gegen die AVE gesträubt. Als Gewerkschaft verstehen wir das nicht, denn damit schneiden sich die Druckunternehmen ins eigene Fleisch: So wird es vertragsfreien Druckereien weiterhin möglich sein, die ausgehandelten Bestimmungen mit Lohn- und Sozialdumping zu unterlaufen. Wir sind vor den Kopf gestossen und prüfen nun eine Klage gegen den Arbeitgeberverband.  › Seite 8

Aktuell

10 Jahre Denknetz – der fortschrittlichste Think Tank der Schweiz feiert Jubiläum  Seite 4

Logistik

Die Verhandlungen zum PostGAV wurden am 29. Oktober wieder aufgenommen  Seite 5

Telecom/it

Der Sektor Telecom/IT hat sich eine vereinfachte Struktur gegeben  Seite 6

Kundgebung für ein Nein zu Ecopop

Der falsche Weg

Die Ecopop-Initiative verstärkt die Probleme, die sie zu lösen vorgibt. Sie führt zu mehr Verkehr, gefährdet Arbeitsplätze, fördert Lohndumping und schwächt die AHV. Das ist ein falscher Weg, der die Schweiz in die Isolation führt.   › Seite 3

55. SGB-Kongress in bern

Lohndruck, Prämienlast und unsichere Arbeitsplätze belasten unsere Gesellschaft. Es braucht mehr und bessere Gesamtarbeitsverträge, geregelte Arbeitszeiten, Regelungen zur Einkommensstärkung sowie eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie. All diese Massnahmen sind dringend notwendig und senken auch die Lohndiskriminierung der Frauen. Intensiv debattiert wurde am Kongress des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes SGB auch über ein Positionspapier zum Service public.  › Seite 14

© Al ain C arrupt

Einstimmiger Ruf nach Veränderung

Achtung Trugschluss ∙ Am 1. November fand in Bern eine Kundgebung statt, die vor den Folgen einer Annahme von Ecopop warnte.

Bezirksgericht Bülach spricht Unia-Funktionärinnen frei

Die Gewerkschaft darf in die Betriebe Das Bezirksgericht Bülach bestätigte kürzlich das Zutrittsrecht der Unia auf einer Baustelle im Kanton Zürich. Auf dieses Urteil können sich die Schweizer Gewerkschaften stützen. Für die Arbeitgeber wird es schwieriger, die Gewerkschaften zu kriminalisieren und bei ihrer Arbeit zu behindern.  Noëmi Landolt Strafanzeigen wegen Hausfriedensbruchs sind ein grosses Problem für GewerkschaftssekretärInnen. Im Vorfeld von Protestaktionen besuchen sie die Betriebe, um die ArbeiterInnen über den aktuellen Stand von Vertragsverhandlungen zu informieren und für Kundgebungen zu mobilisieren. Andere Besuche dienen der

Überprüfung der vertraglich ausgehandelten Lohn-, Sicherheits- oder Gesundheitsbestimmungen. Kommen die Chefs, geben die GewerkschafterInnen in der Regel ihre Personalien an, manchmal werden sie dann aber trotz der in der Verfassung festgehaltenen Gewerkschaftsrechte angezeigt. So geschehen in Bülach.

Nach Baustellenbesuchen der Unia zwischen November 2011 und Juni 2012 hatten zwei Baufirmen sowie ein Hotelbesitzer Anzeige erstattet. Die FunktionärInnen hätten die Baustelle nach Aufforderung der Bauleitung nicht verlassen bzw. gegen ein schon bestehen­des Hausverbot verstos­sen, heisst es in der Ankla-

geschrift. Der erste der Besuche fand am 25. November 2011 statt: später an diesem Tag sollte es eine schweizweite Protestaktion geben, an der schliesslich über 7000 BauarbeiterInnen teilnahmen. Grund des Protests war u. a. ein abrupter Verhandlungsabbruch der Arbeitgeber.

Fortsetzung auf Seite 2


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