Sonderausgabe Extrablatt zur Lehre

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Das Extrablatt zur Lehre

Gewerkschaft Medien und Kommunikation Interessengruppe Jugend / Herbst 2014 www.syndicom.ch gemeinsam stat t einsam

junge bei syndicom

Jung, wild und bei syndicom: Wir stellen dir Dylan, Mari und Patrick vor.  Seiten 2, 3, 4

Gewinnspiel

Warum soll ich Mitglied werden? Alle Vorteile auf einen Blick.  Seite 4

Dein Selfie am Arbeitsplatz: Poste es auf unsere Facebookseite und gewinne!  Seite 4

Die Lehre, ihre Vorteile und deine Möglichkeiten danach

Vorwärts kommen mit der Lehre Aus ganz persönlichen Gründen hast du dich für die Lehre entschieden. Aber was und wofür lernst du eigentlich? Was heisst es, Lernende oder Lernender zu sein? Und wie gehts danach weiter?

© Die schweizerische Pos t AG

Am Ende deiner Lehre hast du drei bis vier Jahre inten­ sive theoretische und praktische Ausbildung hinter dir. Du bist gut gerüstet! Mit dem erfolgreichen Lehrabschluss erhältst du das Eid­ genössische Fähigkeitszeugnis (EFZ). Mit dieser Qualifi­ kation gelten für dich neue Regeln betreffend Lohnan­ sprüche (Mindestlöhne, die in Gesamtarbeitsverträgen festgelegt werden), Arbeitszeiten und Ferien. Ab sofort trägst du mehr Verantwortung und hast mehr zu sagen! Mit dem EFZ kannst du eine feste Stelle suchen. Gleichzei­ tig hast du nach wie vor alle Möglichkeiten, dich weiter­ zubilden – um später vielleicht sogar die Uni zu besuchen. Das EFZ muss nicht dein letztes Diplom sein!

Theorie & Praxis Während deiner drei oder vier Jahre in Betrieb, Berufs­ schule und überbetrieblichen Kursen (üK) lernst du, sys­ tematisch und selbständig zu arbeiten. Im Betrieb lernst du in der Praxis von deinen ArbeitskollegInnen, wie man in einem Unternehmen arbeitet. In der Schule werden

Fortsetzung auf Seite 2

Die Lehre bereitet dich praktisch und theoretisch auf die Berufswelt vor. Danach stehen dir viele Türen offen.

Recht so!

Kenne deine Rechte!

© sgb

Lernende sind keine billigen Arbeitskräfte zum Kaffeekochen, sondern machen eine Ausbildung. Sie haben genauso Rechte wie Pflichten. Hier ein paar wichtige Tipps von unserer Rechtsabteilung, wie du am besten ohne Probleme durch deine Lehre kommst.

Du kannst dich wehren.

Der Lehrvertrag ist ein spezieller Vertrag. Er wird auf eine bestimmte Zeit (für die Lehre) abgeschlossen und kann nur wäh­ rend der Probezeit aufgelöst werden oder danach nur noch, wenn du etwas wirk­ lich Krasses angestellt hast (z. B. den Chef bestohlen oder die Arbeit verweigert). Wenn du noch nicht volljährig bist, müs­ sen deine Eltern den Lehrvertrag mit un­ terschreiben. Während der Lehrzeit arbeitest du nicht nur, sondern musst im Betrieb auch wirk­ lich ausgebildet werden. Lernende dürfen zu berufsfremden Arbeiten (wie Kaffee­ kochen oder Putzen) nur herangezogen werden, wenn die anderen Mitarbeiten­ den diese Aufgaben auch übernehmen.

Lohn In der Lehre hast du Anspruch auf Lohn. Dieser ist manchmal im Gesamtarbeits­ vertrag geregelt (z. B. im GAV der grafi­ schen Industrie). Ob du einem GAV unter­ stellt bist, findest du auf g ­ av-service.ch heraus oder du erkundigst dich auf dem syndicom-Regionalsekretariat. Hat deine Branche (noch) keinen GAV, findest du die unverbindlichen Lohnempfehlungen für deine Lehre über die Gewerkschaft, dei­ nen Berufsverband oder im BIZ.

verbringst, gilt als Arbeitszeit. Der Chef darf dich nach einem ganzen Tag in der Berufsschule nicht mehr zur Arbeit auf­ bieten, auch wenn die Schule schon um 16 Uhr aus ist. Wenn es unbedingt nötig ist, müssen auch Lernende Überstunden machen. Grundsätzlich sollen Überstunden kom­ pensiert werden. Wenn dies nicht mög­ lich ist, gibt es einen Lohnzuschlag von 25 Prozent, aber nur wenn nichts anderes schriftlich abgemacht worden ist.

Arbeitszeit

Pausen

Wenn du noch nicht 18 bist, darfst du pro Tag nie mehr als neun Stunden arbeiten. Auch die Zeit, die du in der Berufsschule

Im Lehrbetrieb musst du bei 5½ Stun­ den Arbeit mindestens 15 Minuten Pause machen. Fortsetzung auf Seite 3


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