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syndicom | Nr. 4 | 28. März 2014 Mitgliederporträt
Augen aufmachen und schreiben! Er ist ein untreuer Medienkonsument und hat sein Studium abgebrochen, besitzt aber viel Ausdauer beim Zeitungsmachen. Thomas Leuzinger hat das Schaffhauser Magazin «Lappi» mitgegründet, das nun ins fünfte Jahr geht. Suleika Baumgartner
schlecht drauf bin.» Idealismus und die Freude am Zeitungsmachen treiben ihn an. Freude hat er auch an der Musik (Klavier und Gitarre), am Skifahren, am Tischtennis und am Basketball. Und wie fast alle SchaffhauserInnen schwimmt er im Rhein: «Das ist für uns Natur-Nostalgie, Treffpunkt, Naherholung.»
Anfang 2009 hatte Thomas Leuzinger zwei Jahre seines Soziologie-Studiums hinter sich, Perspektiven sah er keine. Fasziniert war er jedoch von der Informationsgesellschaft, besonders von den Veränderungen derselben durch das Internet. «Statt über die Krise des Journalismus zu reden, wollte ich etwas gestalten», sagt der inzwischen knapp 30-Jährige. Zusammen mit einem Kollegen erfand er den «Lappi». Eine vom Künstler Arnold Oechslin gestaltete Plastik diente als Namensgeberin der Zeitschrift: «Lappi tuen d’Augen uf», steht am Schaffhauser Schwabentor. © Sabine Rock
Lokale Themen werden immer gelesen
Experimentierplat tform für Schaffhausen Der «Lappi» verstand sich von Anfang an als ExperimentierPlattform. Im Zentrum stehen die politische Berichterstattung und gesellschaftliche Themen, ergänzt durch Kulturtipps. Auch wenn der «Lappi» bis heute an alle SympathisantInnen der Schaffhauser Alternativen Liste (AL) verschickt wird, betont Leuzinger: «Wir wollen keine Politik machen, sondern sachlich informieren.» Und doch ist es die AL – die sich in der Munotstadt mehr als Bewegung denn als Partei versteht –, die seine Anliegen am besten vertritt. «Hier sind die Sozialdemokraten die Partei der älteren Generation. Was den Wahlerfolg der AL bei den
Lokaljournalismus statt Krisendiskurs · Thomas Leuzinger
20- bis 35-Jährigen erklärt. Es ist auch die Altersgruppe, in der ich am besten vernetzt bin», so der heutige Co-Geschäftsführer und Co-Redaktionsleiter. Seine journalistischen Sporen abverdient hat sich Thomas Leuzinger bei der «Klettgauer Zeitung» und bei der «Schaffhauser AZ» – der einzigen verbliebenen Arbeiterzeitung der Schweiz. Was Layouten, Fotobearbeitung und die Beschäftigung mit ContentManagement-Systemen angeht, das hat er sich alles selber beigebracht. Seit 2010 ist Thomas beim «Klein Report» tätig, einem Online-Magazin der Medi-
en- und Kommunikationsbranche. Anfang 2013 übernahm er in einem 70-Prozent-Pensum die Redaktionsleitung. Mindestens weitere 30 Prozent gehen für den «Lappi» drauf. «Für die vorletzte Ausgabe haben wir unseren Aufwand detailliert berechnet», erzählt er, «wir sind auf 450 unbezahlte Arbeitsstunden gekommen.» Will heissen: Nach fünf Jahren weist das Magazin, das mit einer Auflage von 1000 Exemplaren dreibis viermal im Jahr erscheint, zwar einen leichten Ertragsüberschuss auf, Löhne lassen sich damit immer noch keine zahlen.
«2014 führen wir nun wenigstens anständige Spesenentschädigungen ein», bemerkt Thomas. Das Redaktionsteam, zu dem inzwischen auch drei FotografInnen gehören, erhält immer wieder Beiträge von externen kreativen Köpfen.
«Wir können noch wachsen» Erhältlich ist «Lappi» für 6 Franken in Buchhandlungen und an unabhängigen Kiosken. Zahlende AbonnentInnen hat man knapp 300: «Wir können noch wachsen.» Leuzinger, der viel lacht und mit den Händen redet: «Ja. Es braucht viel, bis ich
Er bezeichnet sich als Fan des Lokaljournalismus. Themen aus der Region würden immer LeserInnen finden. Sein eigener Medienkonsum kommt ohne Radio aus, Nachrichten beschafft er sich in erster Linie online: «Was Printprodukte angeht, bin ich untreu. Mal lese ich ‹20 Minuten›, mal den ‹Spiegel›, mal die ‹WOZ›, mal die ‹Tageswoche›.» Für den «Lappi» werden Themen ausgewählt, «von denen wir glauben, dass sie uns auch noch in einigen Monaten beschäftigen werden». Und manchmal wird ein «Lappi»Dossier von der Wirklichkeit überholt: Wenn etwa die Schaffhauser Regierung die Energiewende beschliesst. Sein persönliches Kerninteresse ist intelligentes Wirtschaften. Damit erübrigt sich auch die Frage nach der Gewerkschaft – «ich war schon bei comedia dabei!» Und nun ist Thomas syndicomVertreter beim Gewerkschaftsbund Schaffhausen.
Recht so!
«
Da dein Arbeitsverhältnis keinem GAV unterliegt, muss hier das Obligationenrecht angewendet werden. Die Kündigungsfrist beträgt gemäss Artikel 335c OR in deinem Fall drei Monate. Das Arbeitsverhältnis endet somit Ende Mai. Bis dahin hast du auf jeden Fall Anspruch auf den Lohn. Da du nun aber krank bist, stellt sich zunächst die Frage, ob sich das Arbeitsverhältnis verlängert. Im Krankheitsfall sind Arbeitnehmende gesetzlich vor Entlassung geschützt. Mit Beginn der Krankheit wird eine sogenannte Sperrfrist eröffnet, die eine mögliche Kündigung durch den Betrieb verzögert, indem sie die Kündigungsfrist aussetzt.
Gemäss Art. 336c Absatz 2 OR läuft die Kündigungsfrist erst nach Ende der Krankheit oder nach Ende der Sperrfrist weiter. Die Sperrfrist dauert ab dem sechsten Dienstjahr 180 Tage. Die Kündigungsfrist würde sich also um die Dauer der Krankheit oder um maximal 180 Tage verlängern. Der gesetzliche Kündigungsschutz kommt allerdings nicht unbeschränkt zur Anwendung: Hat der oder die Arbeitende selber gekündigt, entfällt der Schutz. Deine Kündigung erfolgte vor Eintritt der Krankheit. Deshalb ist sie nicht innerhalb einer «Sperrfrist» gemäss Artikel 336c OR erfolgt und damit gültig.
In deinem Fall endet also das Arbeitsverhältnis definitiv Ende Mai. Falls du bis dahin nicht wieder gesund bist, hättest du Anspruch auf Leistungen der Taggeldversicherung, sofern dein Arbeitgeber eine besitzt oder sogar du selber privat eine abgeschlossen hast. Dies muss im Einzelfall genau angeschaut werden. Ein solcher Taggeldanspruch würde sich dann nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen bemessen, die oftmals sehr streng ausgestaltet sind. Ist etwa die Versicherung der Meinung, es bestehe nur eine «arbeitsplatzbezogene» Krankheit, stellt sie die Taggelder ein mit der Begründung, in einem anderen Bereich sei eine
Arbeitsfähigkeit gegeben. Du schreibst nicht, um was für eine Krankheit es sich bei dir handelt. Wird deine Krankheit voraussichtlich länger andauern, ist eventuell eine Anmeldung bei der IV angebracht. Denn im Falle fortbestehender Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Kündigungsfrist wirst du bei der Arbeitslosenversicherung als nicht vermittlungsfähig gelten. Du hast dann keinen Anspruch auf Arbeitslosentaggeld. Bist du teilweise arbeitsfähig, erhältst du Arbeitslosentaggelder nur im Rahmen der bestehenden Arbeitsfähigkeit. Du siehst, wir können dir ohne genauere Angaben nur eine Antwort mit vielen Wenns und
© zvg
Seit mehr als zehn Jahren arbeite ich beim selben Arbeitgeber. Wir sind keinem Gesamtarbeitsvertrag unterstellt. Vor ein paar Monaten hat mein Vorgesetzter, mit dem ich mich immer gut verstand, gekündigt. Mit seinem Nachfolger gibt es nur Probleme, deshalb habe ich Ende Februar gekündigt. Nun bin ich krank geworden. Habe ich Kündigungsschutz? Wie bin ich finanziell abgesichert?»
Olivia Kaderli Juristin im Rechtsdienst Abers geben. Damit du nicht unverhofft in eine bedrohliche finanzielle Lage gerätst, empfehlen wir dir, dich persönlich beim Rechtsdienst syndicom zu melden. Wir klären deine Fragen im Detail mit dir ab und sind gerne für dich da.