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Golf Markt

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Unsicher bei Regelfragen? Die international erprobten Schiedsrichter der ASG erklären Ihnen in wenigen Worten, wie Sie sich auf dem Golfplatz richtig verhalten.

Diesmal: Klare Kommunikation im Rahmen der Golfregeln – nicht immer einfach.

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Klare Kommunikation im Rahmen der Golfregeln ist eine Voraussetzung für deren korrekte Einhaltung. Und ganz so eindeutig sind die Regeln auch nicht.

«Ich schlage noch einen Ball» – und weitere ebensolche Ankündigungen finden sich in Entscheidung 27-2a/1 – wird so häufig und leichthin in den Fällen von Regel 27 gesagt. Ähnliches gilt in anderem Regelzusammenhang (z.B. Regel 2-4 u.ä.m.) ebenso.

Sind das «magische Wörter» oder verlangen die mitteilungs- und Verhaltenspflicht des spielers Alle diese Formulierungen beinhalten eine Pflicht des Spielers zu kommunizieren.

Regeln mehr formelle Kommunikation? Und wie sieht die Form der Kommunikation aus, braucht es eine bestimmte Wortwahl oder reicht schlüssiges Verhalten aus? Muss der Mitbewerber oder Gegner die Absichten des Spielers verstehen oder gar bestätigen?

Was steht in den regeln?

Die folgenden Zitate dienen als Beispiele: Regel 1-3: «übereinkommen». Regel 2-4: «darf schenken».

Regel 2-5: «Beanstandung erheben».

Regeln 3, 5-3, 12-3: «ankündigen».

Regel 8-1: «Belehrung».

Regel 9-2: «Gegner hat Anspruch darauf zu erfahren», «Auskunft geben».

Regel 17-2 Anm.2: «Einwand». Regel 20: «ermächtigen».

Die Regeln geben aber keine weiteren Hinweise darauf, wie Inhalt und Form der Mitteilung des Spielers sein muss.

Eine Abklärung der Begriffe im Duden, welcher im Gegensatz zum Regelbuch nicht mitzuführen ist, hilft nur soviel weiter: und die erkenntnisse sind: und die empfehlungen für die spielpraxis sind: nach-gedanke:

• «Auskunft», «Beanstandung», «ankündigen», «Belehrung», «melden», «erklären» verlangen nach einer Worterklärung.

• «Übereinkommen, «schenken», «ermächtigen» hingegen sind auch durch schlüssiges Verhalten möglich.

Und ganz offensichtlich sind diese Unterscheidungen von den Regeln so gewollt. Darum finden sich auch keine direkten Strafen bei Verletzung.

Doch gilt es unbedingt auch die Entscheidungen zu beachten, aus denen sich Kommunikationspflichten des Spielers ergeben. Beste Beispiele: Entscheidungen 27-2a/1 (wie bereits oben erwähnt), aber dann 27-2a/1.3, und wiederum 27-2a/1.5.

• Die Golfregeln verlangen bestimmte Formen der Kommunikation. Nichteinhaltung zieht Strafe nach sich.

• Die Kommunikation muss vom Mitbewerber oder Gegner – oder allenfalls Mitglied der Spielleitung – verstanden werden.

• Absichten klar kommunizieren.

• Worterklärung und/oder Verhalten rechtzeitig (z.B. vor dem «nach vorne gehen» Entscheidung 27-2a/1.5) vornehmen.

• Bei Worterklärungen auf den Wortlaut achten. Keine magischen Wörter!

• Versichern, dass der Mitbewerber oder Gegner die Mitteilung und/ oder das Verhalten verstanden hat.

Und die Regelkomitees der Welt sind hier gefordert, Klarheit zu schaffen. Am Einfachsten wäre es, immer wenn eine Kommunikation verlangt wird, diese als Worterklärung festzulegen.

Dr. C. Mark Bruppacher spielt seit 1959 Golf, ist Mitglied Golf & Country Club Zürich, R&A St. Andrews und Golf Club Patriziale Ascona, war Mitglied des Rules of Golf Committee des R&A, hat die Rules & Decisions 2004–2007 mitgestaltet, war mehrmals Referee am The Open und ist auch aktuell als Rules Official auf der PGA European Tour eingeladen, ist Vorsitzender des Regelkomitees der ASG und arbeitet als selbstständiger Rechtsanwalt.

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