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Die neuen Entscheidungen 2006–2007
Das «Entscheidungen»- Verfahren: Alle vier Jahre publizieren der R&A and die USGA die neuen Regeln. Weltweit bestehen nur drei verschiedene Versionen des Regelbuchs: Die Ausgabe der R&A Rules Limited (einer dem R&A nahe stehenden Gesellschaft), welche für alle nationalen Verbände ausserhalb der USA (und Mexiko) sowie Kanada, gilt sowie die Ausgaben der USGA und der RCGA Royal Canadian Golf Association.
Zweimal jährlich treffen sich der R&A und die USGA, um mögliche Regeländerungen zu diskutieren. Nachdem die Regeln nur alle vier Jahre revidiert werden, hat dieses gemeinsame Komitee ausreichend Zeit, um sich auf Regeländerungen zu einigen. Die Vorschläge und Anregungen für Regeländerungen treffen von den affilierten Clubs und Verbänden rund um die Welt ein. Der R&A und die USGA erhalten jährlich Tausende von Briefen und E-Mails mit Vorschlägen und Fragen bezüglich der Regeln. Diese wirken häufig als Denkanstösse und Auslöser für die Diskussionen über Regeländerungen. Sobald das «Joint Rules Committee» einstimmig eine Änderung beschlossen hat, wird es an den R&A und die USGA für deren Zustimmung zurückgeleitet. Die so beschlossenen Änderungen werden dann an die entsprechenden Generalversammlungen zur endgültigen Verabschiedung überwiesen, was jeweils im Herbst vor der Publikation der neuen Regeln im darauf folgenden Januar erfolgt. Das «Joint Rules Committee» hat aber auch die Aufgabe, die Decisions, welche alle zwei Jahre neu publiziert werden, zu überprüfen und zu verbessern. Das Entscheidungen-Verfahren ist dasselbe wie für die Regeln.
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1. Januar 2006: Änderungen der Entscheidungen zu den Golfregeln. Die neuen Decisions, welche jetzt gültig sind, umfassen 111 Änderungen, wo- von 37 neue und 66 revidierte Entscheidung; 8 Entscheidung sind zurückgezogen worden.
Aus der Sicht des Regelkomitees der ASG sind die folgenden Änderungen von besonderer Bedeutung:
Neue Decision
• 6-4/5.3 – Zusätzliche Personen tragen Gegenstände für den Spieler Zwar darf ein Spieler immer noch nur einen Caddie mit auf die Runde nehmen, was ihn neu nicht daran hindert, andere Gegenstände wie Schirme oder Sandwiches von Drittpersonen mittragen zu lassen. Die Wettspielleitung kann dies jedoch in den Wettspielbestimmungen verbieten.
• Entscheidung 14-3/0.5 – Künstliche Hilfsmittel und ungebräuchliche Ausrüstung
Range Finders und andere Distanzmessgeräte: Alles beim Alten. Eines der meist diskutierten Themen – die technisch orientierte USGA versus die Traditionalisten im R&A – ist die Zulässigkeit der Verwendung von Distanzmessgeräten, so genannten «Range Finders». Bis zum 1. Januar 2006 war jede Form von Distanzmessgerät strikt verboten und deren Gebrauch führte unmittelbar zur Disqualifikation.
Nach wie vor bleibt die Verwendung dieser Geräte auch unter den derzeit geltenden Regeln verboten, jedoch erlaubt Entscheidung 14-3/0.5 dem Spielkomitee, eine Lokalregel zu er- lassen, welche die Verwendung dieser Geräte als zulässig erklärt. Auch weiterhin dürfen diese Geräte jedoch nichts anderes als die Distanz messen; jede andere Form von Messung, welche in irgendeiner Weise das Spiel beeinflussen könnte, z.B. Windgeschwindigkeit oder Bodengefälle, ist nicht zulässig.
Die Spieler sind – und nicht nur in diesem Zusammenhang – gut beraten, jeweils vor dem ersten Abschlag die entsprechenden Lokalregeln zu prüfen. Das Regelkomitee der ASG empfiehlt, von der Einführung der Zulässigkeit von Distanzmessgeräten abzusehen.
• Entscheidung 16-1 e/2: Über oder auf der Puttlinie stehen – «Croquet for tap-ins»
Seit Sam Snead in 1968 den «Croquet-Putting»-Stil perfektionierte, ist dieser verboten. Fast alle Spieler wissen das und tun es trotzdem! Die geltende Regel sieht einen Verstoss vor, wenn der Spieler aus einer Standposition puttet, bei der er beiderseits der Puttlinie einschliesslich der Verlängerung dieser Linie hinter dem Ball steht. Dies ereignet sich eben häufig dann unabsichtlich, wenn ein Spieler versucht, ohne die Puttlinie des Mitspielers zu berühren, seinen kurzen Putt mit einem «tap-in» einzulochen. Die neue Entscheidung 16-1e/2 sieht nun vor, dass der Zweck der Regel nach wie vor das Verbot des CroquetStils ist, jedoch den Fall nicht bestraft, wo ein Spieler seinem Mitbewerber entgegenkommen will und unbeabsichtigt beidseits der Puttlinie steht.
Revidierte Decisions
• Entscheidung 4-3/1 Beschädigte
Schläger: In Stand setzen und Ersatz
Normal ist fast alles: Die Regel 4-3 a erlaubt einem Spieler, den während einer festgesetzten Runde im normalen Spielverlauf beschädigten Schläger in Stand zu setzen (oder setzen zu lassen) oder, wenn der Schläger spielunbrauchbar ist, zu ersetzen, ohne das Spiel unangemessen zu verzögern. Bis 2006 wurde die Beschädigung im «normalen Spielverlauf» eng interpretiert: Die Beschädigung musste auf das Spielen eines Schlages, eines Übungsschwungs oder Übungsschlages zurückzuführen sein. Entstand die Beschädigung durch eine Beanspruchung des Schlägers, welche nicht mit dem Spielen eines Schlages im Zusammenhang steht, so bestand für den Spieler kein Anspruch. Die neue Erklärung (und um eine solche handelt es sich, auch wenn sie in einer Entscheidung enthalten ist) des «normal course of play» ist nun beträchtlich erweitert worden und umfasst viele normale Beanspruchungen, ohne jedoch den «ab-normalen Spielverlauf» zu decken, nämlich:
- Herausnehmen oder Zurückstecken eines Schlägers in die Golftasche
- Benutzen eines Schlägers beim Suchen oder Wiedererlangen des Balls
- Aufstützen auf einen Schläger, während auf das Weiterspielen gewartet werden muss
- beim Aufteen eines Balls oder
- dem Herausnehmen eines Balls aus dem Loch
- Unbeabsichtigtes Fallenlassen eines Schlägers oder
- Benutzen des Schlägers als Stock.
Handlungen wie das Werfen eines Schlägers, das heftige «Zurückknallen» eines Schlägers in die Golftasche oder das vorsätzliche Schlagen eines anderen Gegenstandes (z.B. den Boden oder einen Baum) nicht im Zusammenhang mit einem Schlag, Übungsschwung oder Übungsschlag, sind nach wie vor strafbar, und der Spieler darf den Schläger nicht ersetzen.
• Entscheidung 6-6d/4: Falsche Schlagzahl für das Loch – Roe und Parnevik's Albtraum beendigt Nach wie vor ist das Einreichen einer falschen Zählkarte ein schwerwiegender Verstoss gegen die Golfregeln: der Spieler ist der einzige Verantwortliche für die Rückgabe einer korrekten
Zählkarte, und für einen Verstoss gegen Regel 6-6b gilt die Höchststrafe Disqualifikation.
Der bekannteste Vorfall der letzten Jahre ereignete sich am Open Championship in Royal St. Georges in 2003. Wie erinnerlich wurden Mark Roe und Jasper Parnevik beide disqualifiziert, als man feststellte, dass sie unwissentlich Scorekarten einreichten mit den richtigen Schlagzahlen zwar, aber den falschen Namen. Die zwei Spieler hatten vergessen, auf dem ersten Abschlag ihre Karten auszutauschen und notierten so versehentlich die Resultate des anderen auf den eigenen Zählkarte. Das Missverständnis wurde erst aufgedeckt, nachdem beide Spieler die «recording area» nach Abgabe ihrer Karten verlassen hatten. Für Mark Roe mit einer 67er Runde, drei Schläge hinter dem Führenden in der vorletzten Runde, ein golferischer Albtraum.
Neu liegt das Schwergewicht der Verantwortung des Spielers auf der Erfassung der richtigen Schlagzahl für jedes Loch und der Unterzeichnung der Zählkarte. Die meisten anderen Versäumnisse wie falscher Name oder falsches Datum werden als «administrative» Fehler betrachtet, welche vom Spielkomitee jederzeit berichtigt werden können, ohne Strafe für den Spieler.
Das ASG-Regelkomitee ist aber nach wie vor der Ansicht, dass trotz der neuen Entscheidung an die Verantwortlichkeit des Spielers im Rahmen von Regel 6-6 strenge Anforderungen zu stellen sind; die Entscheidung 66d/4 kann nur Ausnahmefälle abdecken und wäre im Zweifel zu Ungunsten des Spielers auszulegen.
• Entscheidung 8-1/2 Belehrung: Distanzfragen erlaubt Sachlich sinnvoll wurde Entscheidung 8-1/2 revidiert. Die Spieler dürfen demnach Informationen über Distanzen zwischen irgendwelchen zwei Objekten austauschen, z.B der Distanz ihrer Golfbälle vom Green. Bis anhin war nur der Austausch von Distanzinformationen zwischen festen Gegenständen wie z.B. «sprink- ler-heads» zu Wasserhindernissen oder Bäumen zum Putting Green zulässig. Distanzen zwischen zwei Gegenständen, sowohl feste wie bewegliche, werden nun als allen Spielern zugängliche sachliche Information betrachtet und deren Austausch ist nicht strafbar. Auch diese Entscheidung wird in der Praxis im Zweifelsfall restriktiv anzuwenden sein.
• Entscheidung 27-1/2: Ball verloren: Endlich Klarheit
Schliesslich wurde im Interesse der Klarheit die Entscheidung geändert, wann ein Ball als verloren gilt. Während der letzten zwei Jahre galt, dass, wenn der ursprüngliche Ball binnen fünf Minuten nach Beginn der Suche gefunden wurde und der Spieler noch keinen Schlag nach einem ersetzten Ball gemacht hatte, der ursprüngliche Ball nach wie vor im Spiel und keine Strafe verwirkt war. Entscheidung 27-1/2 ist nun derart geändert worden, dass der ursprüngliche Ball dann als verloren gilt, wenn der Spieler einen anderen Ball fallengelassen hat an dem Ort, an dem sich der ursprüngliche Ball befand, obschon er noch keinen Schlag nach einem ersetzten Ball gemacht hat. Sobald der ersetzte Ball fallengelassen wurde, ist der Ball im Spiel und der ursprüngliche Ball gilt als verloren, auch dann, wenn er nachträglich noch gefunden wird.
Die vollständige Sammlung der neuen oder revidierten Entscheidungen kann unter www.randa.org und natürlich in «Decisions on the Rules of Golf 20062007» eingesehen werden
The Rules are here to be used and observed, and all that golfers and golf governments can do should be done to ensure that the Rules are not just a collection of regulations in a closed book, but a living code followed and honoured by every man, woman, and child playing on the links (Geoffrey Cousins, «Golfers at Law», 1959)
■ Mark Bruppacher