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Vor Gericht

Häusliche Gewalt

80000 Jugendliche sterben in Lateinamerika jedes Jahr an den Folgen häuslicher Gewalt. Laut Statistik der Vereinten Nationen liegen 43 der 50 gefährlichsten Städte der Welt in Lateinamerika. Der Alltag der Menschen ist von Gewalt geprägt, auch in der Erziehung der Kinder ist sie weit verbreitet. Organisationen aus der Zivilgesellschaft versuchen Kindesmisshandlung zu verhindern, indem sie Aufklärungsarbeit in den Familien betreiben, Anlaufstellen für Betroffene einrichten und von der Regierung entsprechende Gesetze einfordern.

MEGAPHON, GRAZ

Grosse Armut

Jede sechste Person in Deutschland ist von Armut betroffen, so der jüngste Bericht des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes über das Jahr 2021. Die Armutsquote sei noch nie so rasant gestiegen wie in den vergangenen zwei Pandemiejahren. Bundesweit sind 13,8 Millionen Menschen armutsbetroffen, 600000 Personen mehr als noch vor Corona. Die Armut wächst vor allem unter folgenden zwei Gruppen: den Rentner*innen sowie den Selbständigen.

HINZ & KUNZT, HAMBURG

Günstiger fahren

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAG W) plädiert für eine Fortsetzung des 9Euro-Tickets, das die Deutsche Bundesbahn dieses Jahr erstmals für eine befristete Zeit einführte. Fahrkarten zu Normalpreisen seien für armutsbetroffene und wohnungslose Menschen oft unerschwinglich, so die BAG W. Deswegen müssten sich viele dem Risiko des Fahrens ohne Ticket aussetzen.

Blöd gelaufen!

Noch bevor der zuständige Einzelrichter so recht zu Wort gekommen ist, verkündet der Beschuldigte mit dickem Ostschweizer Akzent: Er habe schon auf dem Stadtrichteramt alles gesagt. Er werde keine weiteren Fragen beantworten. Es sei alles in den Akten. Ganz allein steht er da, auf den Beizug eines Anwalts verzichtet er.

Der Richter erklärt ihm in aller Ruhe den Ablauf des Verfahrens. Dass er zuerst zu seiner Person befragt werden wird, dann zur vorliegenden Sache: Ein Strafbefehl des Stadtrichteramts wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen die Prostitutionsgewerbeverordnung der Stadt Zürich (PGVO). 200 Franken Busse soll er bezahlen, plus eine Kosten- und Gebührenpauschale von 450 Franken, weil er «in Kenntnis der geltenden Strassenstrichzonen einer Prostituierten Geld für sexuelle Dienstleistungen anbot und sie in einen Hinterhof begleitete» – wo Strassenprostitution nicht zugelassen ist. Dagegen hat der Beschuldigte Rekurs eingelegt, weshalb es zur heutigen Hauptverhandlung komme.

Den Strafbefehl handelte sich der Beschuldigte im April letzten Jahres ein, an einem Sonntag im Zürcher Ausgeh- und Rotlichtquartier. Ein Bier habe er dort getrunken, auf der Strasse, dabei eine junge Frau kennengelernt. Man redete übers Reisen, so der Mann, und flirtete.

Anders als im Strafbefehl beschrieben sei von Sex nie die Rede gewesen und von Geld schon gar nicht, so der Mann. Sie hätten sich dann in einen Hinterhof verdrückt, zum Küssen, wie er gehofft habe. Und – zack! – zückt die Frau stattdessen ihren Ausweis: Polizei. All das erzählt er der Gerichtsreporterin, während sie vor dem Gerichtssaal auf die Urteilseröffnung warten. Vor Gericht hat er tatsächlich nur noch wenig gesagt. Auf die Frage des Richters, ob er sich unschuldig fühle: «Natürlich.» Er akzeptiere nur einen Freispruch, sonst werde er sogleich weiterziehen.

Ausserdem will er mit mindestens 1000 Franken für seine Umtriebe entschädigt werden. Zwei Mal habe er aus dem Kanton St. Gallen nach Zürich fahren müssen, für die Einvernahme beim Stadtrichteramt und für die heutige Hauptverhandlung. Zudem verlangt er Ersatz von vier verpassten Arbeitsstunden. Und dann die ganze Schreiberei! Die Briefe und Eingaben ans Gericht, fünf Stück, jedes Mal der Weg zur Post, die Einschreibegebühren. Das macht alles zusammen 25 Stunden à 40 Franken plus Kilometerentschädigung.

Der Einzelrichter bestätigt den Strafbefehl des Stadtrichteramts. Der Sachverhalt sei aufgrund der Aussagen der Zivilpolizistin erwiesen. Sie sagt, er habe Blickkontakt aufgenommen, ihr zugenickt, sie habe ihn angelächelt, er habe sie angesprochen. Was er denn wolle, habe sie ihn gefragt. Was denn die Preise seien, habe sich der Beschuldigte erkundigt. Es sei dem Mann klar gewesen, was Sache ist, so der Richter.

Mit dem Schuldspruch kommen weitere 400 Franken Gerichtskosten hinzu. Blöd gelaufen für den Beschuldigten, sagt der Richter noch und empfiehlt, sich vor der nächsten Instanz anwaltlich vertreten zu lassen.

YVONNE KUNZ ist Gerichtsreporterin in Zürich.