Südwesttext Oktober 2015

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SÜDWESTTEXT Zeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie HERAUSGEGEBEN VON SÜDWESTTEXTIL

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OKTOBER 2015 | NR. 97

Themen Verband + Industrie Wolken ziehen auf Seite 5 Bildung + Soziales Erste Kontakte knüpfen Seite 6

Badenia Bettcomfort

Recht + Steuern Erholungsurlaub in der Elternzeit Seite 8

Feierliche Eröffnung Seite 3

Die Zukunft kommt

Förderung der Studie „Strick 4.0 in Baden-Württemberg“ steht

Neben Südwesttextil hat nun auch das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft seine Förderungszusage

für die Studie „Strick 4.0 in BadenWürttemberg“ gegeben. Das Ministerium unterstützt sie mit rund 22 000 Euro, Südwesttextil trägt 30 000 Euro zur Umsetzung bei. Das Forschungsprojekt ist an den Deutschen Instituten für Textil- und Faserforschung Denkendorf (DITF) angesiedelt. Der Verband und das Textilforschungsinstitut in Denkendorf möchten mit der Studie die Chancen der digitalen Revolution für die Textilindustrie ausloten und aufzei-

gen. Hiervon erhoffe man sich einen Entwicklungsschub für die gesamte textile Wertschöpfungskette. „Die zunehmend starke Konkurrenz aus dem asiatischen Raum, die hohen Standortkosten in Deutschland und die Globalisierung der Absatzmärkte erfordern von den Akteuren des Kompetenzclusters Strickerei die Entwicklung neuer Erfolgskonzepte, insbesondere im Bereich von Industrie 4.0“, sagte Minister Nils Schmid bei der Zusage Fortsetzung Seite 2

Das Gegenteil von gut ist gut gemeint Die Spitzenorganisationen der baden-württembergischen der Arbeitszeit möglich wäre oder wenn betriebliche Wirtschaft kritisieren Mitte Oktober den Entwurf für das Notwendigkeiten einer Freistellung entgegenstehen. Partizipations- und Integrationsgesetz im Land. Als „völ- Aus Sicht der Wirtschaft ist die Ausübung der Religilig überflüssig“ haben sie die geplante gesetzliche Rege- onsfreiheit ein sehr hohes Rechtsgut, das auch von den lung zur Arbeitsfreistellung aus Betrieben im Land geachtet religiösen Gründen für Ange- »Mir erschließt sich der Sinn werde. „Deshalb haben die Unternehmen in der Verganhörige nicht-christlicher Glaufür dieses Gesetz nicht.« genheit immer überzeugende bensgemeinschaften sowie einvernehmliche Lösungen zur Teilhabe von Menschen Dr. Peter Kulitz, Präsident des BWIHK gefunden“, sagte Dr. Rainer mit Migrationshintergrund in Gremien bezeichnet. Der Entwurf sieht vor, dass Mus- Dulger, Präsident der Arbeitgeber Baden-Württemberg. lime und Aleviten sich für bis zu drei ihrer religiösen „Das hat sich bewährt, das hat in der betrieblichen Praxis Feiertage pro Jahr vom Dienst oder der Arbeit freistellen ohne Gesetz funktioniert. Also brauchen wir dafür kein lassen können. Der Arbeitgeber kann dies nur ablehnen, Gesetz.“ wenn der Besuch des Gottesdienstes auch außerhalb Christine Schneider

Zahl des Monats Der wichtigste Grund bei der Entscheidung für eine neue Stelle hat sich im Lauf der Zeit bei den Bewerbern geändert. Was früher das Gehalt war, ist heute für 92 Prozent der Beschäftigten mit Kindern und für zwei Drittel der Kinderlosen die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Selbst junge Väter alias echte Kerle wickeln heute ihre Babys, stehen Nachts auf, schieben Kinderwagen und kaufen Pampers. Da sich Unternehmen ohnehin schon schwer tun, qualifizierten Nachwuchs zu finden und nicht Gefahr laufen möchten, bewährte Mitarbeiter zu verlieren, setzen sie auf flexible Arbeitsangebote und erhöhen somit ihre Attraktivität als Arbeitgeber. Dadurch steigt die Identifikation mit dem Unternehmen sowie die Motivation und Leistungsbereitschaft. Familienfreundlichkeit – eine typische Win-win-Situation.

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Aktuell Am 4. November veranstaltet die GDA − Gesellschaft für Marketing und Service der Deutschen Arbeitgeber mbH − zusammen mit der BDA und dem ifaa − Institut für angewandte Arbeitswissenschaft − das 1. Arbeitgeberforum Zukunft der Arbeit zum Thema „Selbstbestimmtes Arbeiten in flexiblen Systemen“ in Berlin. Mehr unter www.arbeitgeberforum-zukunft.de


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Verband + Industrie

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Fortsetzung von Seite 1 In Kürze

Die Zukunft kommt der Unterstützung. Die Studie soll Aufschluss über das Potenzial von Industrie 4.0. für das Cluster Strickerei geben. In engem Austausch mit der Strickereiindustrie, Forschung und Verbänden wollen die Projektpartner den Innovationsbedarf der Branche wissenschaftlich analysieren und Handlungsfelder identifizieren. Ein wichtiger Schwerpunkt der Studie sind Implikationen für Geschäftsmodelle der Strickereiindustrie sowie die Identifikation von Best Practices, die sich durch die zunehmende Digitalisierung ergeben. Baden-Württemberg verfügt über ein einmaliges Kompetenzcluster Strickerei. Nicht nur Weltmarktführer im Bereich Strickmaschinen, sondern auch innovative, erfolgreiche Zulieferer und Anwender der Technologie im Bereich der modischen sowie der technischen Textilien sind vor Ort in einer weltweit einmaligen Konstellation vereint. Industrie 4.0 – Ziele wie beispielsweise Losgröße 1 und kundenindividuelle Produktion sind dieser Industrie vertrauter als vielen anderen Branchen, deren Überlegungen zu diesem Thema erst in den Anfängen stecken. Schon auf der Pressekonferenz im Juli erklärte Südwesttextilpräsident Bodo H. Bölzle, dass Textilien wegen ihrer individualisierten Produktion großes Potenzial für das Thema Industrie 4.0 bieten würden.

Um die Wettbewerbsfähigkeit der Textilindustrie weiter zu festigen, ist eine gemeinsame Perspektive basierend auf Entwicklungen im Bereich Industrie 4.0 unerlässlich. Um das volle Potenzial der darge-

bunden mit zahlreichen nationalen und internationalen Forschungsvorhaben mit den Schwerpunkten Technologie und Prozessintegration, für dieses Projekt hervorragend geeignet. Darüber hinaus wird der Clu-

Strickmaschinen des Wäscheherstellers Speidel in Bodelshausen

stellten einmaligen Konstellation von interagierenden Firmen auszuloten und darzustellen, die Akteure noch weiter zusammenzuführen und die Rahmenbedingungen für deren zukünftige erfolgreiche Weiterentwicklung im Umfeld Industrie 4.0 zu gestalten, ist die Studie zur Zukunft des Clusters Strickerei der erste Schritt. Begonnen wird mit der Analyse der Ausgangssituation, der Gestaltungsmöglichkeiten und Entwicklungsbedarfe. Die DITF als zentrale Forschungsstelle für die Textilindustrie ist durch die Nähe zur Branche, ver-

stergedanke bei den Unternehmen in Baden-Württemberg gefestigt und dynamisch weiterentwickelt. Christine Schneider

Kontakt DITF Denkendorf Alexander Artschwager Telefon: +49 711 9340-406 E-Mail: alexander.artschwager@ ditf-mr-denkendorf.de www.ditf-mr-denkendorf.de

Infotag Russland – Marktchancen und Herausforderungen für die deutsche Textil- und Modebranche

Foto: Andreas Hermsdorf / pixelio.de

Russland gehört zu den wichtigsten Exportzielen der deutschen Textilund Bekleidungsbranche – 2014 waren es Waren im Wert von rund 870 Millionen Euro. Die Ukraine-Krise hat jedoch zu schmerzhaften Einbrüchen geführt und die EU-Sanktionspolitik sorgt weiter für Verunsicherung. Doch Russland bleibt ein wichtiger Kunde. Um die aktuelle Lage des russischen Absatzmarkts näher zu beleuchten, laden Südwesttextil, Gesamtmasche, der Gesamtverband textil+mode und das verbandliche Moskauer Verbindungsbüro RETA am 19. November zu einem Infotag Russland ein. Gastgebendes Unternehmen ist Groz-Beckert in Albstadt.

Beim Infotag können sich die Verbandsmitglieder über Marktentwicklungen in Russland und außenwirtschaftsrechtliche Rahmenbedingungen informieren. Das Verbindungsbüro RETA stellt außerdem Unterstützungsmöglichkeiten für eine erfolgreiche Geschäftsanbahnung vor und präsentiert praktische Tipps für den Umgang mit russischen Geschäftspartnern. Außerdem besteht die Möglichkeit zu individuellen Beratungsgesprächen. Anmeldung bitte bis 12. November unter www.suedwesttextil.de/veranstaltungen. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt und nur für Mitglieder der beiden Verbände möglich.

Vom 22. bis 24. März 2016 findet in Shanghai die Fachmesse Domotex Asia / Chinafloor 2016 statt. Auch für diese Messe wird es wieder eine offiziell geförderte deutsche Beteiligung geben. Die vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) beauftragte Durchführungsgesellschaft Hannover Fairs International hat die entsprechenden Anmeldeunterlagen für den Deutschen Gemeinschaftsstand bereitgestellt. Für Mitglieder von Südwesttextil stehen diese zum Download unter www.suedwesttextil.de bereit. Anmeldeschluss ist der 27. November 2015. Weitere Informationen unter www.domotexasiachinafloor.com. Fair produziert, lückenlos ökologisch und hergestellt nach IVN BEST, dem weltweit höchsten Standard: Das „honesTshirt“ der Marke Cotonea aus dem Hause Gebr. Elmer & Zweifel in Bempflingen unterstützt zusammen mit Schauspieler Hannes Jaenicke das Regenwaldprojekt auf Borneo, um den dort lebenden Orang-Utans den Lebensraum zu bewahren. Pro T-Shirt fließen 4 Euro an den Verein, der das Projekt betreut. Weiter Informationen unter www.cotonea.de. Die Olymp Bezner KG aus Bietigheim-Bissingen ist ab dieser Fußballbundesliga-Saison offizieller Produkt Partner von Borussia Dortmund. Durch den besonderen Partnerstatus erlangt Olymp eine Exklusivität bei der Ausstattung der Profimannschaft sowie der Klubverantwortlichen des BVB mit Hemden und Krawatten. Insgesamt werden 80 Personen ausgestattet. Auf Basis einer zweijährigen projektbezogenen Partnerschaft werden die Konrad Hornschuch AG, Hersteller und Vermarkter von Oberflächen aus Folien, Hightech-Synthetics und Kunstleder aus Weißbach, und das kreative Hightech-Startup-Unternehmen Lupyled aus Forchtenberg im Kochertal ihre Kompetenzen bündeln. Ziel der Kooperation ist die Neuentwicklung eines Materials, das das Segment der Beleuchtungseinrichtungen revolutionieren wird.


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Verband + Industrie 3

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Westfalen und Südbaden – eine erfolgreiche Verbindung Die Badenia Bettcomfort weiht ihr neues Verwaltungsbegäude ein Die Geschäfte der Badenia Bettcomfort im südbadischen Oberschopfheim laufen gut. Allein 2014 wuchs der Umsatz um 15 Prozent – und das in einer äußerst umkämpften Branche. Das war nicht immer so. Ende der 90er-Jahre geriet das Unternehmen, das seit 1946 Steppdecken und Kopfkissen herstellt, aufgrund mangelnder Vertriebsanpassungen ins Trudeln. Kurz vor der Insolvenz übernahm 2004 die Euro Comfort Group mit Geschäftsführer Thomas Busskamp aus Bocholt den Bettenspezialisten. „Da trafen die forschen, etwas derben erfolgsverwöhnten Westfalen aus Bocholt auf die gemütlichen und lebensfrohen, vom schleichenden Niedergang der Firma entmutigten Kollegen aus Oberschopfheim. Und gemeinsam haben wir die Firma wieder auf Erfolgskurs gebracht“, erinnerte sich der heutige Mehrheitsgesellschafter und Betriebsleiter anlässlich der feierlichen Einweihung des kernsanierten Verwaltungsgebäudes Ende September. Vor mehr als 100 geladenen Gästen betonte er den Symbolcharakter des Festakts: Das für 1,2 Millionen Euro modern gestaltete Gebäude sei der krönende Abschluss der Sanierung des gesamten Unternehmens. Auch die Integration in die EuroComfort Gruppe sei voll und ganz geglückt – zur Corporate Identity aus dem Münsterland gäbe es jetzt auch täglich kostenlos frisches Obst und Kaffee für die rund 200 Mitarbeiter am Standort, verkündete der 49-Jährige schmunzelnd. Eine richtungsweisende Entscheidung, die den Unternehmenserfolg maßgeblich beeinflusste, sei die im Jahr 2007 gestartete Matratzenproduktion gewesen, berichtete Busskamp. Ohne diese Produkterweiterung wäre Badenia heute nicht mehr am Markt. Auf mehr als 20 000 Quadratmetern werden am Standort täglich neben 3 000 Steppbetten und Kissen, gefüllt mit Synthetikfasern oder Naturhaar, bis zu 1 000 Matratzen mit Kaltschaum und Taschenfederkern sowie Boxspringbetten unter der Marke Irisette produziert. Und seit 2012 runden hochwertige Bettdecken und Kissen mit Daunen- und

Federfüllungen der Marke „Irisette Premium“ das Portfolio ab. Doch Ausruhen sei nicht angesagt, so der Unternehmer. Er möchte mit seinen Mitarbeitern die 100-MillionenEuro-Umsatzgrenze knacken. Friesenheims Bürgermeister Armin Roesner lobte das Bekenntnis des Unternehmens zum Standort – der Bettwarenhersteller sei einer der größten Arbeitgeber im Ort. Nach der Investition in ein Logistikgebäude im Jahr 2012 sei das neue, moderne Verwaltungsgebäude eine weitere Wertschätzung für die Region und die Mitarbeiter. Nach einer eindrucksvollen Betriebsbesichtigung in mehreren Gruppen zeigte das Badenia-Team, dass Westfalen und Südbadener nicht nur fleißig arbeiten, sondern auch ausgiebig feiern können: Mit einem Shuttle Service wurden die Gäste in „Schöllmanns Bar“ nach Offenburg gefahren, wo man den Abend gemeinsam in angenehmer Atmosphäre ausklingen ließ. Simone Diebold Die Badenia-Geschäftsführer Frank Gänser und Thomas Busskamp (v.l.n.r)

Die EuroComfort Gruppe Zur EuroComfort Group mit Sitz in Bocholt gehören die vier Firmen Badenia Bettcomfort (Bettwaren), Brinkhaus (Betten), Lück (Füllmaterial) sowie Abeil SAS (Steppbetten und Kissen) in Frankreich. Zahlen + Fakten: • 4 000 Mitarbeiter weltweit • 8 Produktionsstandorte • 166 000 m² Produktionsfläche • 35 000 m² Logistikfläche • 290 Mio. Euro Umsatz

Auch die Firma Weidmann, Mitglied von Südwesttextil, war zur Einweihungsfeier gekommen: Peter Weidmann, Joachim Weiss und Henrike Weidmann (v.l.n.r)

Die Vertreter der Verbände Heimtex und Südwesttextil: Martin Auerbach, Sybille Loydl, Donata Apelt-Ihling, Ottmar Ihling und Boris Behringer (v.l.n.r)


4  Verband + Industrie

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Textilbündnis: Internationale Verankerung angestrebt

„Maß finden und Maß halten“ ist eine grundlegende Maxime unserer Arbeit als Unternehmen der deutschen Textil- und Modeindustrie. Das gilt auch für die Arbeit des „Textilbündnisses“, sagte Präsidentin Ingeborg Neumann. Foto: textilbuendnis/t.ecke

Die deutsche Textilwirtschaft sieht in der Gründung des Textilbündnisses einen Paradigmenwechsel bei der Gestaltung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Bei der Bewältigung der Herausforderungen globaler Handels- und Lieferketten setzt die Branche auf einen engen Schulterschluss von Staat, Zivilgesellschaft und Unternehmen. Nur gemeinsam können die sozialen und ökologischen Produktionsbedingungen in bestimmten Lieferländern nachhaltig verbessert werden. Dies bekräftigten Ingeborg

Neumann, Präsidentin des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie, und Josef Sanktjohanser, Präsident des Handelsverbandes Deutschland, anlässlich des Jahrestages der Gründung des Bündnisses für nachhaltige Textilien am 15. Oktober in Berlin. Das Bündnis kann zur Aktionsplattform für eine Allianz werden, die sich auf internationaler Ebene für eine nachhaltige textile Lieferkette einsetzt. „Deshalb engagieren sich Unternehmen und Wirtschaftsverbände für den Erfolg des

Projekts “, sagt Ingeborg Neumann. Nach dem Beitritt der beiden Dachverbände und zahlreicher Unternehmen aus Handel und Industrie im Juni haben die Verbände eine Informationskampagne aufgesetzt und systematisch über Ziele und Inhalte des Textilbündnisses informiert. Seitdem konnten mehr als 60 Unternehmen als neue Bündnismitglieder geworben werden. Die Textilwirtschaft strebt eine möglichst breite internationale Verankerung an, um genügend Schubkraft für Verbesserungen in

den Produktionsländern und Wettbewerbsgleichheit zu ermöglichen. „Hier ist auch die Politik gefragt, den zwischenstaatlichen Prozess zum Erfolg zu führen“, sagt Josef Sanktjohanser. Deshalb ist für die Arbeitsgruppen des „Textilbündnisses“ ein ambitionierter Zeitplan vereinbart worden. Insbesondere zur Produktionsökologie und zu fairen Arbeitsbedingungen werden in 2016 erste Ergebnisse erwartet. Gesamtverband textil+mode

Bisherige Aktivitäten t+m und HDE haben gemeinsam mit den Mitgliedsverbänden eine Reihe von Informationsveranstaltungen für insgesamt mehr als 300 Unternehmen durchgeführt. Weitere Veranstaltungen sind bereits terminiert. • t+m hat online das „Forum Nachhaltigkeit“ aufgebaut. Hier finden Unternehmen neben speziellen Informationen zu CSR auch Leitfäden und Online-Tools zur Umsetzung von CSR-Strategien. • t+m hat den Code of Conduct der deutschen Textil- und Modeindustrie überarbeitet – eine Orientierungshilfe für viele Unternehmen. • t+m-Präsidentin Ingeborg Neumann hat im Juni 2015 mit Industrievertretern der G7-Staaten über globale Lieferketten gesprochen. • t+m engagiert sich in der Flagship-Initiative der OECD zur Lieferkette. •

© vege – Fotolia.com

Termin vormerken

Personalleiterkreis Inhalt Die neuen Manteltarifverträge in der Praxis ∙ Darstellung der konkreten Änderungen ∙ Auswirkungen auf die Praxis am Fallbeispiel Learn Textile! ∙ Vorstellung der virtuellen Bildungsplattform Go Textile! ∙ Up-date Nachwuchskampagne Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung Betriebsbesichtigung

Personalleiterkreis Südbaden Wann: Gastgeber: Anfahrt:

Dienstag, 17. November 2015, 09.30 Uhr bis ca. 14.00 Uhr Badenia Bettcomfort Niederschopfheimer Straße 1, 77948 Friesenheim

Personalleiterkreis Textil Wann: Gastgeber: Anfahrt:

Donnerstag, 19. November 2015,13.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr P-D Interglas Technologies Benzstraße 14, 89155 Erbach

Personalleiterkreis Bekleidung Wann: Gastgeber: Anfahrt:

Mittwoch, 25. November 2015, 13.00 Uhr bis ca. 17.30 Uhr Mustang Austraße 10, 74653 Künzelsau

Jetzt anmelden unter www.suedwesttextil.de/veranstaltungen, dick@suedwesttextil.de oder +49 711 21050 - 0


Verband + Industrie 5

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Wolken ziehen auf Südwesttextil-Geschäftsklimaindex rutscht im dritten Quartal ins Minus Erwartungen

15 10 5 0 -5 -10 -15 -20 04/14

01/15

02/15

03/15

Die Unternehmen beurteilen ihre Lage weniger gut als bei der letzten Umfrage.

zuvor. Im Hinblick auf die Entwicklung der kommenden sechs Monate überwiegen die positiven Erwartungen weiterhin leicht. Allerdings ging auch hier der Wert von 10,48 auf 0,75 Punkte zurück. Auch im verarbeitenden Gewerbe der baden-württembergischen Wirtschaft gaben die bisher sehr positiven Urteile zur Geschäftslage spürbar nach. Die weitere Geschäftsentwicklung wird dagegen erneut verhalten zu-

Fragen an: Dipl.-Ökonomin Christine Schneider Tel.: +49 711 21050-25 schneider@suedwesttextil.de

Mindestlöhne in den EU-Mitgliedsstaaten am 1. Januar 2015 (in Euro pro Monat)

tierten Zuwendungen abführen müssen, statt wie bisher 318,33 PLN (ca. 77,6 Euro) und 44,63 PLN (ca. 10,9 Euro). Von der festgesetzten Mindestlohnhöhe dürfen Arbeitsverträge nur im gesetzlich festgeschriebenen Fall abweichen. So kann im ersten Beschäftigungsjahr eines Arbeitnehmers das

Diese und weitere Nachrichten und Zahlen zu Außenhandel, Konjunktur und Geschäftsklimaindex gibt es für Mitglieder unter www.das-datenportal.de – dem Statistikservice von Südwesttextil und Gesamtmasche.

Belgien

Luxemburg

Niederlande

Deutschland

Irland

Frankreich

Slowenien

Ver. Königreich

Grafik: Eurostat

Litauen

1000 750 500 250 0

Tschech.Republik

Gemäß Regierungsverordnung vom 11. September 2015 gilt ab 1. Januar 2016 in Polen ein neuer Mindestlohn von 1 850 PLN (ca. 451 Euro). Die Gesamtkosten für die Beschäftigung auf Mindestlohnbasis erhöhen sich damit laut Germany Trade & Invest auf ca. 544,80 EUR – ca. 29,50 EUR mehr als 2015. Der Mindestlohn in Polen wird bis zum 15. September eines jeden Jahres neu festgesetzt. Auch die Lohnnebenkosten steigen entsprechend. Der Arbeitgeberbeitrag bleibt prozentual der gleiche, nämlich 18,19 Prozent des Bruttolohns für die polnische Sozialversicherung (ZUS) und 2,45 Prozent sowie 0,10 Prozent für den Arbeitsfonds und den Fonds der garantierten Zuwendungen. Für den Mindestlohnbeschäftigten wird der Arbeitgeber nunmehr 336,52 PLN (ca. 82 Euro) an die Sozialversicherung und 47,18 PLN (ca. 11,5 Euro) an den Arbeitsfonds und den Fonds der garan-

Die Auswirkungen des Sinkflugs der Börse in China mögen sich in den Ergebnissen bereits widerspiegeln, ebenso der Rückgang der Exporte nach Russland. Hier sind alle Sparten der Textilund Bekleidungsindustrie nicht verschont geblieben. Es ist allerdings fraglich, ob schon die Auswirkungen des Abgasskandals für die Automobilzulieferer in die Umfrageergebnisse eingeflossen sind. Bis zum August konnte die Branche nach Angaben des statistischen Landesamts noch einen Umsatzzuwachs von 0,2 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum erzielen. Auch andere Konjunkturbeobachtungen in Baden-Württemberg gehen davon aus, dass die Wirtschaft im Südwesten insgesamt ihr Wachstum beibehält.

2000 1750 1500 1250

Rumänien

Polen erhöht Mindestlohn

Bulgarien

In der südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie hat sich das Geschäftsklima in den letzten drei Monaten seit der letzten Befragung deutlich eingetrübt. Der Index fiel von 9,68 Punkten auf minus 0,51 Punkte. Im Vergleich dazu betrug der Durchschnitt aus den letzten fünf Jahren 6,41 Punkte. Nach den Ergebnissen des Südwesttextil-Konjunkturtests beurteilen die Unternehmen ihre Lage weniger gut als bei der Befragung

Malta

03/14

Spanien

02/14

Griechenland

01/14

Polen

04/13

Portugal

03/13

Kroatien

02/13

Estland

01/13

Lettland

-25

versichtlich eingeschätzt. Der Hauptgrund für die negativere Bewertung der aktuellen Lage ist ein nachlassender Schwung in der Nachfrageentwicklung. Die Kapazitätsauslastung und der Auftragseingang werden von den Südwesttextilmitgliedern durchweg pessimistischer bewertet als im letzten Quartal. Von den befragten Unternehmen geben 21 Prozent an, dass die derzeitige Auslastung schlecht sei. Bei der Befragung vor drei Monaten sagten dies nur knapp 7 Prozent. Ähnlich sieht das Bild bei dem Auftragseingang aus. 37 Prozent bezeichnen diesen als schlecht. Im Juli waren es gerade mal 13 Prozent. Diese beiden Ausprägungen sind es, die die Erwartungen für die nächsten sechs Monate nicht beflügeln. Bei der aktuellen Befragung sagen 21 Prozent, dass die Kapazitätsauslastung steigen wird − im Vergleich zu 33 Prozent bei der letzten Befragung, analog dazu beim Auftragseingang.

Slowakei

Aktuelle Beurteilung

Ungarn

Geschäftsklimaindex 20

Gehalt auch lediglich 80 Prozent des Mindestlohns betragen. Diese Ausnahmeregelung ist allerdings nur für Berufsanfänger relevant, die bislang keine Beitragszahlungen an die polnische Sozialversicherung (ZUS) zu verzeichnen haben.


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Bildung + Soziales

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Erste Kontakte knüpfen Positives Echo zur Balinger Bildungsmesse „Vision 2015“ Die Veranstalter und Aussteller können zufrieden sein: An den drei „Vision 2015“-Messetagen Ende September kamen laut Organisator 5 000 Besucher nach Balingen, die sich bei rund 110 Austellern über Ausbildung und Beruf informieren konnten. Nahezu alle Schulen im Landkreis nutzten mit ihren Schülern diese Gelegenheit. Und die Attraktivität der Bildungsmesse steigt stetig – noch nie war die Zahl der ausstellenden Unternehmen und Bildungseinrichtungen so groß, deswegen musste die Halle durch ein angrenzendes Zelt erweitert werden. Unter den Ausstellern war natürlich wieder Go Textile! mit einem Gemeinschaftsstand vertreten, der dieses Mal noch ein gutes Stück größer war als im letzten Jahr. Diesen Platz nutzten die textilen Ausbildungsbetriebe aus der Region – Speidel, Eschler Textil, Peter Müller, Sanetta und Mey – und präsentierten sich mit ihren Auszubildenden, die auf Augenhöhe mit den Schülern kommunizieren konnten. Wie im letzten Jahr punktete Mey mit ihrer erfolgreichen Aktion, auf dem Go Textile!-Stand die Besucher kleine BHs fertigen zu lassen. Diese Attraktion lockte wieder viele Jugendliche an, die diese kleinen Dinger zu Schlüsselanhängern oder zur Handydekoration bastelten. Zuerst mussten sie ein kleines Stück Schaumstoff molden, d. h. die BH-Cups durch ein thermoplastisches Verfahren vorformen. Mit dieser Aufgabe hatten die meisten noch keine Schwierigkeit, doch dann wartete der Zuschnitt und feinmotorische Fähigkeiten waren gefragt. Wie sich herausstellte, war das nicht jedermanns Sache. Zum Abschluss wurde noch das Loch für den Anhänger gestanzt und das fertige Produkt mit einem Strassstein verziert. Die Produktion stand an allen drei Messetagen nicht still und der BH-Output war wieder ernorm. Von diesem Anziehungspunkt profitierten auch die anderen Standteilnehmer, die so intensiv Werbung für die gewerblich technischen Ausbildungsberufe der Branche machen konnten. Vom Produktionsmechaniker Textil bis zum Textil- und Modeschneider gab es

Reger Betrieb herrschte auf dem Gemeinschaftsstand von Go Textile!. Die Attraktion war wieder die BH-Fertigung von Mey.

qualifizierte Kontakte. Neben der BH-Produktion wurde ebenfalls wieder das Go Textil!-Gewinnausschreiben angeboten. Doch dieses Mal mussten die Teilnehmer nicht nur eine Frage beantworten sondern gleich vier – alle aus dem Bereich der Textilherstellung. So mussten die Teilnehmer zunächst schätzen aus wie viel Teilen ein BH besteht. Hier konnten die Jugendlichen sich noch behelfen, indem sie die Teile des ausgestellten BHs zählten. Doch bei den restlichen drei Fragen war dann der textile Sachverstand gefragt. Es musste die Maschenzahl eines ausgelegten Quadratmeters Stoff geschätzt werden, die Garnlänge einer Crochettanaht und die Arbeitszeit für die Herstellung einer Bandage. Zu gewinnen gab es Einkaufsgutscheine der Firmen Speidel, Sanetta und Mey.

Organisiert wurde der Stand wieder von Südwesttextil und der Fachvereinigung Wirkerei Strickerei Albstadt. Der Termin für das kommende Jahr steht auch schon fest: Die Messe findet vom 22. bis 24. September 2016 statt.

NICHT VERPENNEN.

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Fragen an: Dipl.-Ökonomin Christine Schneider Tel.: +49 711 21050-25 schneider@suedwesttextil.de

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Bildung + Soziales 7

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Aufstiegschancen durch Berufliche Bildung Berufsschullehrer und Arbeitgeber stellen Programm auf gemeinsamen Bildungskongress vor Berufsschullehrer und Arbeitgeber in Baden-Württemberg haben mit Blick auf die Landtagswahl 2016 ihre gemeinsamen Erwartungen an die Berufsbildungspolitik im Land formuliert. Mit einem sieben Punkte umfassenden Programm sollen Aufstiegschancen durch berufliche Bildung gestärkt werden. Zu den Kernforderungen zählen der Erhalt beruflicher Bildungsangebote in der Fläche, das fit machen der beruflichen Bildung für eine „Wirtschaft 4.0“ sowie verstärkte Anstrengungen bei der Integration von Zuwanderern. „Ohne eine starke berufliche Bildung werden wir die bevorstehenden großen Herausforderungen bei der Integration nicht schaffen“, erklärten die Arbeitgeber Baden-Württemberg und der Berufsschullehrerverband Baden-Württemberg (BLV), beim gemeinsamen Bildungskongress Anfang Oktober in Stuttgart. Gerade der aktuelle Flüchtlingszustrom stelle ganz besondere Anforderungen an die berufliche Bildung. Der Erwerb der deutschen Sprache sei dabei die Grundvoraussetzung, um das berufliche Bildungssystem erfolgreich zu durchlaufen und anschließend Beschäftigung finden zu können. „Deshalb erwarten wir von der Politik, dass der Spracherwerb in den Mittelpunkt gestellt wird“, sagte Dr. Harry

Brambach, Vizepräsident der Arbeitgeber Baden-Württemberg: „Ohne ausreichende Sprachkenntnisse kann Integration in Beruf, Arbeit und Gesellschaft nicht gelingen.“

das Land stärker an den Unterbringungskosten der Berufsschüler beteiligen. Es sei enttäuschend, dass, trotz aller Lippenbekenntnisse der Politik vor der Wahl, während der

tenen Parteien Gelegenheit, ihre Perspektiven für die berufliche Bildung im Land zu skizzieren. Viktoria Schmid (CDU), Siegfried Lehmann (Grüne), Gerhard

Moderator Markus Brock führte durch die Veranstaltung. Auch Kultusminister Andreas Stoch stellte sich der Diskussion. Fotos: LVI

Mit Blick auf die rasanten Veränderungen in der Wirtschaft fordern Berufsschullehrer und Arbeitgeber eine moderne und umfassendere Ausstattung der beruflichen Schulen, neue, digital vernetzte Kooperationen von Berufsschule und Betrieb sowie ein verpflichtendes Stundenkontingent für informationstechnische Grundbildung im neuen Bildungsplan 2016. Weiter gelte es, trotz rückläufiger Schülerzahlen berufliche Bildungsangebote in der Fläche – in der Nähe der ausbildenden Betriebe – zu erhalten. Dort, wo Fachklassen auf Bezirksoder Landesebene zusammengezogen werden müssten, müsse sich

gesamten Legislaturperiode der Landeszuschuss nicht erhöht wurde. Weiter fordern Arbeitgeber und Berufsschullehrer eine umfassende Qualifizierung der Lehrkräfte für die Leitperspektive Berufsorientierung im neuen Bildungsplan, ein eigenständiges pädagogisches Profil für die Realschule – auch mit dem Ziel, die direkten Übergänge von der Realschule in die duale Ausbildung wieder zu erhöhen – sowie die berufliche Bildung durch einen besseren Übergang von Schule in den Beruf zu stärken. Auf dem gemeinsamen Bildungskongress in Stuttgart hatten zudem die vier im Landtag vertre-

Learn Textile! Zum einen forciert der demografische Wandel den wachsenden Fachkräftemangel, zum anderen wird mit der sinkenden Halbwertszeit von Fachwissen zugleich der Druck erhöht, sich ständig weiterbilden zu müssen. Aus diesem Grund bedarf es sinnvoller und langfristig angelegter Maßnahmen, unter anderem auch neuer, effektiver Wege der Vermittlung von Lehr- und Lerninhalten. Die digitalen Medien bieten die beste, wenn nicht sogar die einzige Möglichkeit, sich diesen Entwicklungen anzupassen und Bildungsangebote flexibler und anforderungsgerecht zu gestalten. Vor diesem Hintergrund wird derzeit das Projekt Learn Textile! umgesetzt. Es geht dabei um den Aufbau einer Lernplattform für die Textil- und Bekleidungsindustrie. In der ersten Phase geht es dabei um die Gestaltung neuer Kursmodule aus den Bereichen textile Grundkenntnisse, Hochleistungsfasern und neue Verfahren in der Bekleidungsindustrie. Um über das vom Bundesministerium für Wissenschaft und Bildung geförderte Projekt am Ball zu bleiben, hat Learn Textile! nun bei Facebook und bei Pinterest Profile bzw. eine Pinnwand eingerichtet. Dort finden sich Informationen zum Projekt und dem aktuellen Stand. Unter folgenden Links kommt man zum Profil bzw. zur Pinnwand: • Facebook https://www.facebook.com/learntextile.de • Pinterest https://de.pinterest.com/learntextile/

Kleinböck (SPD) und Dr. Timm Kern (FDP) diskutierten über ihre Vorstellungen. Neben Fachvorträgen stellte sich am Nachmittag auch Kultusminister Andreas Stoch (SPD) der Diskussion. Das vorgestellt Sieben-PunkteProgramm kann unter www.suedwesttextil.de heruntergeladen werden. Christine Schneider

Seminare Bildungswerk Seminarangebot der Akademie für Personal- und Organisationsentwicklung im Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft in Kooperation mit Südwesttextil. Besprechungen effektiv und zielgerichtet leiten 9. November 2015, Haus Bleibach Rhetorik: Ihr überzeugender Auftritt 12. bis 13. November 2015, Haus Reutlingen Wertstromanalyseplus in der Produktion 19. bis 20. November 2015, Haus Reutlingen www.biwe-akademie.de


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Recht + Steuern

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Erholungsurlaub in der Elternzeit Der Arbeitgeber hat ein Kürzungsrecht Während der Dauer einer beantragten Elternzeit ist das Arbeitsverhältnis vorübergehend außer Kraft gesetzt − „suspendiert“. Die Arbeitsvertragsparteien sind von ihren Hauptleistungspflichten wie der Erbringung der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer und der Lohnzahlung durch den Arbeitgeber befreit. Dennoch erwerben Arbeitnehmer zunächst Ansprüche auf Erholungsurlaub. Der Gesetzgeber hat in § 17 I Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt: „Der Arbeitgeber kann den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin für das Urlaubsjahr zusteht, für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zwölftel kürzen. Dies gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin während der Elternzeit bei seinem oder ihrem Arbeitgeber in Teilzeit arbeitet.“

Elternzeit erst im Laufe eines Kalendermonats beginnt, ist die Kürzung für diesen Monat durch den Arbeitgeber nicht möglich. Die Kürzungsmöglichkeit besteht für jeden Urlaubsanspruch − neben dem gesetzlichen Urlaub

Kürzungsmöglichkeit besteht für jeden Urlaubsanspruch

nach dem Bundesurlaubsgesetz auch für Zusatzurlaub für Schwerbehinderte sowie für Zusatzurlaub aufgrund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder eines Einzelarbeitsvertrages. Die Kürzung des Erholungsurlaubs geschieht dabei aber nicht kraft Gesetzes automatisch, sondern nur wenn der Arbeitgeber ausdrücklich erklärt, dass er den Urlaub kürzen will. Der Arbeitgeber muss von der gesetzlich vorgesehenen Erklärung also keinen

Der Arbeitgeber kann somit für jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit den Urlaubsanspruch um ein Zwölftel kürzen. Die Kürzung kann jedoch nur für tatsächlich volle Kalendermonate der Elternzeit erfolgen. Dies bedeutet, dass wenn in einem Monat Tage der Arbeitspflicht fehlen, weil z. B. die

Gebrauch machen. Allerdings muss er, wenn er sein Recht ausübt, den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Die Kürzungserklärung des Arbeitgebers ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die

werden. Der Arbeitgeber kann aber den nach der Elternzeit entstehenden Urlaubsanspruch um die zu viel gewährten Urlaubstage kürzen. Das Kürzungsrecht erlischt, wenn der Arbeitgeber erstmals Urlaub in dem Umfange erteilt, um den er den neuen Urlaub hätte kürzen können. Für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit oder mit dem Ende der Elternzeit beendet wird, ist eine Rückforderung durch den Arbeitgeber nicht mehr möglich.

Arbeitnehmer kann nicht genommenen Urlaub übertragen

Die Kürzung des Erholungsurlaubs geschieht nicht kraft Gesetzes automatisch, sondern nur wenn der Arbeitgeber ausdrücklich erklärt, dass er den Urlaub kürzen will. Foto: © Cello Armstrong - Fotolia.com

Recht kompakt Arbeitsrecht – Probezeitverlängerung Frage: Kann eine vertraglich vereinbarte Probezeit über einen Zeitraum von sechs Monaten verlängert werden? Antwort: Eine Probezeitverlängerung hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen. Zu beachten ist, dass die Wirkung des Kündigungsschutzgesetzes nach sechs Monaten einsetzt und somit die Kündigungserleichterungen nicht mehr gelten. Des Weiteren gilt auch nicht mehr die zweiwöchige Kündigungsfrist, sondern die Kündigungsfrist nach § 622 BGB. Arbeitgebern, die den Arbeitnehmer weiter erproben wollen, ist daher zu empfehlen, vor Ablauf der Probezeit mit dem Arbeitnehmer einen Aufhebungsvertrag zu schließen, oder eine Kündigung während der Probezeit mit langer Kündigungsfrist auszusprechen, jeweils verbunden mit der Zusage der Wiedereinstellung.

der Arbeitgeber ab dem Elternzeitverlangen vornehmen kann und am besten zeitgleich mit der Bestätigung der Elternzeit erklären sollte. Die Erklärung kann aber nur abgegeben werden, so lange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 19. Mai 2015 darf der Arbeitgeber nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses rückwirkend nicht mehr die Urlaubsansprüche seines Arbeitnehmers wegen Elternzeit kürzen. Die Kürzungsmöglichkeit setzt voraus, dass der Anspruch auf Urlaub selbst noch besteht. Dies ist aber nicht der Fall, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Endet das Arbeitsverhältnis, wandelt sich der Urlaubsanspruch auf Gewährung von bezahlter Freizeit in einen Urlaubsabgeltungsanspruch um. Dieser ist ein reiner Geldanspruch. Die bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht genommenen Urlaubstage müssen daher in voller Höhe abgegolten werden. Sofern der Arbeitgeber bei fortbestehendem Arbeitsverhältnis vor Antritt der Elternzeit dem Arbeitnehmer bereits zu viel Urlaub gewährt hat, kann der bereits realisierte Urlaub nicht mehr gekürzt

Im Gegenzug zur Urlaubskürzung gewährt § 17 II BEEG dem Arbeitnehmer eine großzügige Übertragungsregelung für den Urlaub, den er wegen der Elternzeit nicht nehmen kann. Der dem Arbeitnehmer zustehende und noch nicht genommene Urlaub überträgt sich nach der Elternzeit ohne besondere Erklärung des Arbeitnehmers auf das Jahr, in dem die Elternzeit beendet wird oder auf das darauf folgende Jahr. Dies gilt aber nicht, wenn der Arbeitnehmer während der Elternzeit in Teilzeit beim Arbeitgeber tätig ist. In diesem Fall kann der Urlaub noch während der Teilzeittätigkeit erfüllt werden. Wichtig ist, dass § 17 II BEEG für den Urlaub im Jahr des Endes der Elternzeit nicht gilt. Dieser Urlaub ist an das Kalenderjahr gebunden. Ebenso wird auch nur Urlaub übertragen, der vor Antritt der Elternzeit vom Arbeitnehmer noch hätte genommen werden können. Im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de sind unter „Downloads“ neue Muster für die nach der Rechtsprechung erforderliche Kürzungserklärung des Urlaubs während der Elternzeit sowie den Antrag auf Elternzeit für Geburten ab dem 1. Juli 2015 eingestellt. Fragen an: RAin Sybille Loydl Tel.: +49 7621 422588-35 loydl@suedwesttextil.de


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Recht + Steuern  9

SÜDWESTTEXT

Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter Schuldhafte Nichterfüllung stellt für den Arbeitgeber eine Ordnungswidrigkeit dar Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich monatlich mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen, dies sieht das Sozialgesetzbuch Neuntes Buch vor. Konkretisiert wird dies für Arbeitgeber mit weniger als 40 Arbeitsplätzen, die einen Schwerbehinderten beschäftigen müssen, und bei weniger als 60 Arbeitsplätzen zwei Schwerbehinderte. Diese Zahl wird ebenfalls immer jahresdurchschnittlich je Monat berechnet, d. h. ein Arbeitgeber, der drei Monate des Jahres vier Schwerbehinderte anstellte, hat jahresdurchschnittlich je Monat einen Schwerbehinderten beschäftigt. Grundsätzlich sind die Ergebnisse mathematisch zu runden, nur bei Arbeitgebern mit weniger als 60 Arbeitsplätzen ist immer abzurunden. Auch ein teilzeitbeschäftigter behinderter Mensch, der kürzer als betriebsüblich, aber wenigstens 18 Stunden in der Woche beschäftigt

ist, wird auf einen Pflichtplatz angerechnet. Dies gilt auch für einen schwerbehinderten Arbeitgeber, sofern es sich bei ihm um eine na-

Für die Ausbildung eines schwerbehinderten Menschen erfolgt jedoch eine Anrechnung auf zwei Pflichtarbeitsplätze. Hier wer-

Foto: © Picture-Factory - Fotolia.com

türliche, nicht um eine juristische Person oder Personengesamtheit handelt. Bei der Mindestzahl und Zahl der Arbeitsplätze, auf denen Schwerbehinderte zu beschäftigen sind, werden Stellen von Auszubildenden nicht eingerechnet.

den also Ausbildungsplätze von Schwerbehinderten wieder mitgerechnet, was für den Arbeitgeber positiv ist. Dadurch soll die Ausbildung von Schwerbehinderten gefördert werden. Bei besonderen Schwierigkeiten der Teilhabe am

Arbeitsplatz für den Schwerbehinderten kann auch eine Anrechnung auf bis zu drei Pflichtarbeitsplätze erfolgen, wenn dies von der Agentur für Arbeit zugelassen wird. Werden nach Berechnung der Pflichtquote nicht ausreichend schwerbehinderte Menschen beschäftigt, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese staffelt sich nach der erreichten Beschäftigungsquote der Schwerbehinderten – grundsätzlich zwischen 105 und 290 Euro je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Die Abgabe wird mit der Anzeige der Daten an das Integrationsamt abgeführt. Die so geleisteten Abgaben dürfen von den Integrationsämtern nur zweckgebunden für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben verwendet werden. Fragen an: RAin Hannah Bussmann Tel.: +49 711 21050-19 bussmann@suedwesttextil.de

Einsparmöglichkeiten bei Ausgleichsabgabe Rehadat hat eine neue App entwickelt. Mit dieser Rehadat-Elan-App können Arbeitgeber berechnen, wie hoch ihre Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe ist und wie sie die Abgabe reduzieren können. Sie ge-

der Extra-Funktion können Eingaben variiert werden. Hintergrund für diese Berechnungen ist die gesetzliche Vorschrift im Sozialgesetzbuch, nach der Arbeitgeber, die mindestens

ne Beschäftigungspflicht erfüllt. Die barrierefreie App ist kostenlos im App-Store und bei Google Play erhältlich. Die Ergebnisse in der App sind nur Annäherungswerte. Zur

genauen Berechnung steht die kostenlose Software Rehadat-Elan unter www.rehadat-elan.de zum Download zur Verfügung. www.rehadat.de

Aktuelle Steuer-Nachrichten

ben die monatliche Mitarbeiterzahl und die Anzahl der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten ein. Als Ergebnis erhalten sie ihre aktuelle Beschäftigungsquote, ihre zu zahlende Ausgleichsabgabe und die mögliche Ersparnis bei der Einstellung oder Ausbildung eines schwerbehinderten Menschen. Mit

20 Arbeitsplätze haben, verpflichtet sind, schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen zu beschäftigen. Liegt die Quote unter fünf Prozent, dann wird eine sogenannte Ausgleichsabgabe fällig. Einmal jährlich muss jeder Arbeitgeber bei der Agentur für Arbeit anzeigen, inwieweit er sei-

Der Kläger war für eine gemeinnützige Stiftung tätig. Seine Tätigkeitsvergütung wurde aus gemeinnützigkeitsrechtlichen Gründen im gegenseitigen Einverständnis von 12 auf 14 Monate verlängert. Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs hat Mitte des Jahres entschieden, dass Arbeitslohn, der für einen Zeitraum von mehr als 12 Monaten und veranlagungszeitraumübergreifend geleistet wird, als Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit nach der sog. „Fünftelregelung“ zu besteuern sein kann, wenn wirtschaftlich vernünftige Gründe für die zusammengeballte Entlohnung vorliegen. Des Weiteren muss es sich nicht um erstmalige (Sonder-)Einkünfte, die für die konkrete Berufstätigkeit unüblich sind und nicht regelmäßig anfallen, handeln. Diese und weitere Ausführungen zum Einkommenssteuerrecht sowie zu anderen Steuerbereichen finden sich in der aktuellen Ausgabe der Steuernachrichten, die als pdf-Datei im Mitgliederbereich von www. suedwesttextil.de heruntergeladen werden kann.


10  Technik + Umwelt

SÜDWESTTEXT

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Schlüsselposition Marketing

Termine

Bei Auslobung von Produkteingenschaften sind Biozid-Wirkstoffe zu beachten Im besonderen Fokus des diesjährigen Biozid-Workshops Anfang Oktober in Filderstadt standen textile Innovationen mit biozider Wirkung. Rund 20 Teilnehmer er-

mittlerweile in den meisten Fällen gut zu bewerkstelligen und die Unternehmen nehmen den Service des Verbandes rege in Anspruch. Dass die Steuerung des ganzen

der Biozidexperte den Teilnehmern für die Entwicklung neuer Textilinnovationen mit Biozidfunktion wichtige Werkzeuge anhand, wie beispielsweise die „Artikel 95-Li-

Neben den Erfahrungsberichten aus der täglichen Arbeit mit den Mitgliedsunternehmen gab Stefan Thumm den Teilnehmern für die Entwicklung neuer Textilinnovationen mit Biozidfunktion wichtige Werkzeuge anhand, wie z. B. die „Artikel 95-Liste“ der ECHA.

arbeiteten unter der Leitung von Südwesttextil-Referent für Technik, Umwelt und Innovation Stefan Thumm, Dipl.-Ingenieur (FH) für Textilchemie und Textilveredelung, viele individuelle Lösungen für den Umgang mit der selbst für Fachleute sehr komplexen neuen EU-Biozidverordnung. Die EU-Biozidverordnung ist keine textilspezifische Verordnung. Sie strukturiert die Anwendungsbereiche der Biozide in vier Hauptgruppen mit insgesamt 22 Produktarten. Daher sind die Vorgaben zwar definiert, aber branchenunspezifisch allgemein gehalten und die Graubereiche entsprechend groß. Der wesentlichste Unterschied zu früheren, nationalstaatlichen Regelungen besteht darin, dass die biozid behandelten Textilien seit 1. September 2013 gekennzeichnet werden müssen. Das komplexe Thema und die Kennzeichnung am Textil ist

Themas maßgeblich beim Marketing beginnt, wissen nur die wenigsten. Wer denkt schon daran, dass bei der Auslobung des Textils „stößt Zecken“ ab, der entsprechende Biozid-Wirkstoff auch in der Produktklasse PT 19 der Biozidverordnung zur Zulassung bei der ECHA angemeldet sein muss, um das Textil zukunftsfähig in den Markt bringen zu können? Aufgrund der Abhängigkeit der Textilunternehmen von der richtigen Produktklassen-Registrierung der Wirkstoffe durch ihre Vorlieferanten ergeben sich einige Problemfelder. Die Vorlieferanten scheuen sich oft diese korrekt durchzuführen, u. a. auch wegen der hohen Zulassungskosten. Aus diesem Umstand ergibt sich ein massives Innovationshemmnis für die Branche. Neben den Erfahrungsberichten aus der täglichen Arbeit mit den Mitgliedsunternehmen gab

REACH in der Praxis IV – Fachworkshop 2 Am 26. November veranstaltet das Umwelt Bundesamt in Berlin einen Fachworkshop zum Thema Per- und polyfluorierte Chemikalien (PFC). Neben einem Überblick über die Einsatzgebiete von PFC und die damit verbundenen umweltbezogenen Risiken werden REACH-Instrumente zu deren Management vorgestellt sowie Substitutionsmöglichkeiten für ausgewählte Einsatzbereiche. Da in der Diskussion Beispiele kritisch hinterfragt und Handlungsfelder für die Zukunft abgeleitet werden, ist eine zahlreiche Teilnahme von Südwesttextil-Mitgliedsunternehmen äußerst hilfreich und wünschenswert. Weitere Infos unter http://www.umweltbundesamt.de/service/termine/reach-in-der-praxis-iv-fachworkshop-2.

ste“ der ECHA. Das Marketing ist von Anfang an in die Entwicklung eines neuen Textils mit biozider Funktion einzubeziehen und steuert diese sogar federführend. Zur weiteren Verdeutlichung der Auswirkung von Marketingaussagen, präsentierte Thumm den interessierten Teilnehmern Beispiele von kritisch unter Beobachtung stehenden gesundheitlichen Werbeaussagen wie „schützt vor bakterieller Infektion und Übertragung“, „killt 99 Prozent der Bakterien“, „antibakterieller Effekt“, „bekämpft Keime“, „kontrolliert Schimmel- bzw. Pilzwachstum“. Diese Werbeaussagen sind nicht nur für den Verbraucher zu allgemein gehalten und ohne weitere Spezifikation bzw. Tests kritisch. „Für Exporte nach USA gelten in diesem Punkt sowieso nochmals andere, sehr scharfe Regeln“, so der Referent. Als sehr positiv und als Ergebnis des letztjährigen Workshops stellte Thumm heraus, dass sich die Hohensteiner Institute diesem Umstand sehr zukunftsweisend, u. a. mit der Implementierung eines mit Smartphone lesbaren QR-Codes in ihrem Qualitätslabel für antimikrobielle Textilien, Rechnung getragen haben. Eine richtungsweisende Entwicklung. Fragen an: Dipl.-Ing.(FH) Stefan Thumm Tel.: +49 151 281 090 45 umwelt@suedwesttextil.de

AG Smart Textiles Am 18. November veranstaltet die AFBW von 09.30 bis 13.00 Uhr am Hohenstein Institute in Bönnigheim die AG Smart Textiles – Schwerpunkt Sensorische Integration an Textilien. Das Entwicklungspotenzial für Smart Textiles mit diesem besonderen Schwerpunkt ist noch lange nicht ausgeschöpft und lässt im Verbund noch erhebliche technische Fortschritte erwarten. Unter der fachlichen Leitung von Prof. Dr. Höfer, Hohenstein Institute, geben mehrere Impulsvorträge Input für die Diskussion. Weitere Informationen unter www.afbw.eu. AG Hochleistungsfasern Am 19. November lädt die AFBW von 09.00 bis 12.00 Uhr zur weiteren AG Hochleistungsfasern – Spezialfasern / Faser-MatrixInterface ein. Die Sitzung findet am ITCF Denkendorf unter der fachlichen Leitung von Dr. Bernd Clauß statt. Hochleistungsfasern haben zahlreiche Potenziale um die Energieeffizienz zu steigern, aber auch neue Funktionalitäten zu schaffen. Die Arbeitsgruppe widmet sich den Fragestellungen und Anforderungen für Spezialfasern und dem Thema Faser-Matrix-Interface. Mehrere Impulsvorträge bilden, neben den Inputs der Teilnehmer, die Grundlage für die Diskussion. Für die Sitzung wurden folgende Referenten angefragt: Dr. Klaus Gleich von Johns Manville, Dr. Harald Lutz von CHT und P-D Glasfaser GmbH. Mehr unter www.afbw.eu. Gatex Vom 23. bis 25. November findet in der Gatex in Bad Säckingen das Seminar Textiles Grundwissen – Textilveredlung statt. Es richtet sich an Mitarbeiter sowie Auszubildende in den kaufmännischen Abteilungen von Textil- und Bekleidungsunternehmen, im Textilmaschinenbau, in Zulieferfirmen und im Einzelhandel. Die Teilnehmer erhalten einen Überblick über die Entstehung von Textilien und können so deren Qualität besser bewerten und bei Bedarf fachkundiger beraten. Dieser Grundlagenkurs konzentriert sich auf die Textilveredlung. Programm und Anmeldung unter www.diegatex.de.


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SÜDWESTTEXT

Technik + Umwelt  11

Beste Druckergebnisse im digitalen Textildruck Forschungsprojekt „Inkjet-Vorbehandlung“ stellt die Weichen für reproduzierbare Qualitäten Digitaler Druck in gestochen scharfer Fotoqualität und naturtreuen Farben: Was man vom Inkjet-Drucker auf dem eigenen Schreibtisch als Standard kennt, ist im Textildruck noch längst nicht etabliert. In den letzten Jahren hat der digitale Textildruck immer mehr Fuß gefasst, denn Druckmuster können schnell und flexibel verwirklicht werden. Das Zusammenspiel aus Drucktinten, textilem Material, Gewebeart und chemischer Warenvorbehandlung ist jedoch komplex. Jede noch so kleine Änderung wirkt sich auf das Druckbild aus. Druckauflösung und Kantenschärfe, Farbtiefe, Farbechtheit und das Durchdruckverhalten durch den Stoff sind die Eigenschaften, die man beherrschen muss, um reproduzierbar gute Druckergebnisse zu erlangen. Warenvorbehandlung verbessert das Druckbild Bevor ein Textil im Inkjet-Verfahren mit Farbtinten bedruckt wird, durchläuft es eine Warenvorbehandlung, bei der eine Imprägnierung auf die Gewebeoberfläche aufgebracht wird. Diese besteht vornehmlich aus Verdickungsmitteln sowie chemischen Zusätzen und steuert das Benetzungsverhalten des auftreffenden Tintentropfens.

Die Imprägnierung vermindert die Spreitung des Tropfens. Durch das definierte Sorptionsverhalten der Imprägnierung wird der Tintentropfen kontrolliert aufgenommen

schungsprojektes von ITCF Denkendorf, DITF-MR und TITV Greiz ist es, die Warenvorbehandlung für den Inkjet-Druck auf eine sichere Datenbasis zu stellen. Eine bessere

Druckversuche auf Polyester mit unterschiedlichen Druckqualitäten Foto: iTCF

und erreicht von dort die Faseroberfläche auf der er fixiert wird. Die verminderte Spreitung des Tropfens bedeutet für das Druckbild scharfe Druckkanten und hohe Auflösung. In der Praxis bereitet die komplexe Wechselwirkung von Drucktinte und Substrat Probleme, denn für die vielen Einflussgrößen gibt es keine standardisierte Datengrundlage. Gute Druckqualitäten basieren bislang auf Erfahrungswerten der Entwickler von Tinten und Vorbehandlung sowie der Anwender. Basiswissen aus Laborversuchen Ziel eines gemeinsamen For-

Abstimmung von Substrat und Tinte soll durch eine Reihe von Laborversuchen erfolgen. Hierzu werden am ITCF Drucktinten verschiedener Zusammensetzung anhand ihrer physikalischen Parameter wie Oberflächenspannung, Viskosität und Benetzungsverhalten charakterisiert und auf unterschiedlich vorbehandelte Textilien gedruckt. Die Imprägnierungen werden chemisch so modifiziert, dass sie zusammen mit den Drucktinten und den verwendeten Textilien optimale Benetzungseigenschaften bekommen. Als Messmethode dient das Steighöhenverfahren: Ein Gewebe

wird in eine wässrige Farbstofflösung getaucht. Zeitabhängig wird beobachtet, wie weit sich wässrige Lösemittel- und Farbstofffronten auf dem Textil ausbreiten. Hierdurch lassen sich sowohl Aussagen über die Affinität von Farbstoffen zu bestimmten textilen Materialien, als auch Aussagen zur Hydrophilie und Benetzungsgeschwindigkeit treffen. Die Ergebnisse sind mit der Druckauflösung korrelierbar und zeigen zuverlässig, wie eine Warenvorbehandlung ausfallen muss, um ein bestimmtes textiles Material bestmöglich für den Druck vorzubereiten. Bildgestützte Messmethoden geben Auskunft über die Benetzungskinetik einzelner Tintentropfen und lassen im Detail erkennen, wie sich auch kleinste Änderungen in der Tintenformulierung und Zusammensetzung der Imprägnierung auswirken. Letztlich sollen die im Labor ermittelten Messwerte in einer Datenbank zusammengefasst werden. Aus ihr sollen die idealen Kombinationen von Tinte, Vorbehandlung und Textil konsequent ermittelbar sein – für reproduzierbare Ergebnisse beim Anwender. www.itcf-denkendorf.de

PFOA – die nächste Runde Die koordinierten Eingaben der Verbandsmitglieder der textilen Verbände in Deutschland und EURATEX bezüglich der öffentlichen Konsultation zum REACH-PFOA-Restriction-Dossier im Juni dieses Jahres blieben nicht ohne Wirkung. Der Ausschuss für sozioökonomische Analyse / Committee for Socio-Economic Analysis (SEAC) hat am 10. September 2015 seine Stellungnahme zum Thema PFOA-Restriction Dossier veröffentlicht. Der SEAC ist im REACH-Prozess zuständig, die ökonomischen Wirkungen einer REACH-Maßnahme im Vorfeld zu beleuchten und ggf. Gegenvorschläge zu unterbreiten. Weiterhin soll es nach Vorschlag des SEAC, neben entsprechenden Übergangszeiten auf sechs Jahre begrenzt, Ausnahmen für die Verwendung der C8-Chemie im Bereich der Arbeitsschutzbekleidung geben, da in diesem Bereich u. a. die gesetzlichen und technischen Anforderungen mit Alternativprodukten noch nicht erreicht werden können. Damit widerspricht der SEAC dem Vorschlag des Restriction-Dossiers, vor allem einem einheitlichen Grenzwert von 2 ppb, und schlägt vor allem bei dem Grenzwert der „Related Substances“ einen deutlich höheren Wert vor. Hintergrund dieser Maßnahme ist, dass u. a. auch die C6-Chemie im EU-Markt nach Inkrafttreten des Dossiers und Ablauf der Übergangsfristen sonst nicht mehr zulässig wäre. Die C6-Chemie ist aber derzeit für die Herstellung von vielen technischen Textilien und weiteren Produkten zwingend erforderlich. Für die EU-Produktion der nun im SEAC-Vorschlag avisierten textilen C8-Ausnahmen bei Arbeitsschutztextilien ist die Frage noch nicht ausreichend beantwortet, wie die dazu benötigten C8-Ausrüstungsprodukte in der EU verkehrsfähig gemacht werden sollen. Weitere Fragen bezüglich möglicher zusätzlicher Ausnahmeregelungen sowie viele Fragen zur Analytik sind auch im SEAC-Dossier noch nicht ausreichend beleuchtet. Diese Fragen beraten im Oktober der t+m Umweltkreis und nachgehend die EURATEX, so dass erneut die Mitglieder zielgerichtete Eingaben zur öffentlichen Konsultation der SEAC-PFOA-Vorschläge bis spätestens 16. November 2015 machen können. Die vollständige SEAC-Kommentierung ist unter folgendem Link zu finden: http://echa.europa.eu/view-article/-/journal_content/title/seac-concludeson-bisphenol-a-decabde-and-pfoa-restrictions-and-finalises-two-opinions-for-authorisation.


12  Zu guter Letzt

SÜDWESTTEXT

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Leichtbau aus Baden-Württemberg Baden-Württemberger können bekanntlich alles, als Herzland der Automobil- und Maschinenbauindustrie in Deutschland sind Industrie und Forschung im Südwesten auch bei Faserverbundwerkstoffen hoch innovativ. Dies zeigten bei der Composites Europe 2015 vom 22. bis 24. September in Stuttgart 14 Aussteller auf dem Gemeinschaftsstand „Leichtbau aus Baden-Württemberg“. Unter diesem Label wird der Standort einheitlich vermarktet und soll damit auch bundesweit und international weiter vorangebracht werden. Im Mittelpunkt des Gemeinschaftsstands standen Leichtbau-Lösungen aus Industrie und Forschung, die Herstellung und Verarbeitung von Faserverbundwerkstoffen schneller, effizienter und kostengünstiger machen. Zu sehen gab es unter anderem einen thermoplastischen Sandwichaufbau aus Recycling-Carbonfasern, UV-härtende Systeme mit extrem kurzen Aushärtungszeiten, effektive Schneidesysteme für Verbundmaterialien sowie den Prototyp eines Handprüfgeräts zur optischen Bestimmung der Bearbeitungsqualität an Leichtbaustrukturen. Organisiert wurde der Auftritt gemeinsam von der Allianz

Baden-Württemberg. Durch den vom Land bezuschussten Gemeinschaftsstand wurde gerade kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit gegeben, sich den über 10 000 Besuchern zu präsentieren – und das quasi mit einem Heimspiel. Auch der Ministerialdirektor im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg, Guido Rebstock, war bei seinem Standbesuch von so viel Kompetenz beeindruckt und sagte, der Auftritt mache deutlich, dass „Baden-Württemberg bei diesem

Ministerialdirektor Guido Rebstock besuchte den Gemeinschaftsstand und war beeindruckt von den innovativen Leichtbau-Lösungen. Florian Seiberlich, Regional Sales Manager Automotive & Technical Divisionbei Amann, präsentierte ihm die Produkte des Nähfadenherstellers aus Bönnigheim. Fotos: AFBW

Faserbasierte Werkstoffe BadenWürttemberg (AFBW), Carbon Composites Baden-Württemberg

(CC BW), dem Leichtbauzentrum Baden-Württemberg (LBZ) und der Landesagentur für Leichtbau

Thema in der Champions League spielt“. www.afbw.eu

Composites Europe 2015 in Stuttgart

Zitat

Der Leichtbau ist für die Faserverbundwerkstoff-Industrie eine der größte Chancen und Wachstumsperspektive. Die Nachfrage in Europa wächst, die Branche blickt positiv in die Zukunft – vor allem am Innovationsstandort Deutschland, wo die Produktion der leichten Werkstoffe überdurchschnittlich ansteigt. Die gute Stimmung spiegelte auch die 10. Composites Europe wider, die ihr Jubiläum vom 22. bis 24. September mit neuen Bestmarken feiern konnte – bei Ausstellern, Besuchern und Ausstellungsfläche. Seit der Erstveranstaltung bewegt sich die Fachmesse für faserverstärkte Kunststoffe ununterbrochen auf Rekordkurs. Mit 168 Ausstellern war die Composites Europe 2006 an den Start gegangen. Zur 10. Auflage waren 470 Unternehmen (Vorveranstaltung Stuttgart 2013: 405) aus 29 Nationen nach Stuttgart gekommen, wo die Messe in diesem Jahr turnusmäßig stattfand und erstmals drei Hallen belegte. Mit 10 087 Besuchern (2013: 9 171) war sie so gut besucht wie noch nie. Die kommende Composites Europe findet turnusbedingt vom 29. November bis 1. Dezember 2016 in Düsseldorf statt – dann wieder parallel zur Aluminium Weltmesse. In Kombination erwarten beide Messen rund 1 500 Aussteller zum Thema Leichtbau. Weitere Informationen unter www.composites-europe.com.

»Kosten sparen allein macht die Unternehmen am Standort Deutschland nicht wettbewerbsfähig.« Hans-Jörg Bullinger, Präsident der Fraunhofer Gesellschaft

Impressum © Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers. Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e. V. Kernerstraße 59 70182 Stuttgart Postfach 10 50 22 70044 Stuttgart Telefon +49 711 21050-0 Telefax +49 711 233718 Internet www.suedwesttextil.de

Präsident Bodo Th. Bölzle

Druck Gress-Druck GmbH Fellbach

Verantwortlich für Inhalt und Layout Simone Diebold

Auflage 1 300 Exemplare

Der Bezug der Südwesttext ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.


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