SÜDWESTTEXT Nr. 57
THEMEN Bademoden-Fieber Verband + Industrie, Seite 3
Bildung ohne Grenzen Bildung + Soziales, Seite 6
Auch wer fragt, bleibt manchmal dumm Recht + Steuern, Seite 8
Garn wird teuer Technik + Umwelt, Seite 11
Service Aktuelle Steuer-Nachrichten
Recht + Steuern, Seite 9
Aktuell Am 6. Mai 2013 findet der fünfte Jungtextiler Kongress im Textilund Industriemuseum in Augsburg statt. Der internationale Jungtextiler Kongress ist ein erfolgreiches Gemeinschaftsprojekt des Schweizer Textilverbands, der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Südwesttextil und des bayerischen Verbands der Textil- und Bekleidungsindustrie. Weitere Informationen unter www.jungtextiler.eu
Zeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie
Juni 2012
Gute Zeit für Preisgespräche Energiekosten überraschend gesunken – EEG-Umlage wird aber weiter steigen Die aktuelle Entwicklung der Strom- und Erdgaspreise könnte ein guter Zeitpunkt für neue Preisverhandlungen sein. Davon ist der Großabnehmerverband Energie Baden-Württemberg (gavenergie) überzeugt. In seiner jüngsten Energiepreisanalyse kommt er zu dem Schluss, dass die Strom-Terminmarktpreise sowohl für Grund- als auch für Spitzenlast im Juni auf den tiefsten Stand seit November 2010 gesunken seien. Seit dem zwischenzeitlichen Hoch mit dem Kernenergieausstieg im März 2011 hätten sich die Börsenpreise kontinuierlich nach unten bewegt (siehe Grafiken Seite 2). Diese Entwicklung sei von den wenigsten Fachleuten in der vorliegenden Grö-
Die Strom-Terminmarktpreise sowohl für Grund- als auch für Spitzenlast sind im Juni auf den tiefsten Stand seit November 2010 gesunken. Foto: © arahan - Fotolia.com
ßenordnung prognostiziert worden, so der gav-energie. Mögliche Gründe sind die zurückhaltende Bewertung der zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklung und die in den verschie-
denen Energiewende- und Klimaschutz-Konzepten festgelegten relativ hohen Energie-Reduktionsziele. Dies gelte gleichermaßen für den Energieträger Strom.
Auch die Erdgaspreise befinden sich laut gavenergie seit Mitte April wieder in einer Abwärtsbewegung. Fortsetzung Seite 2
Blitzaustritt aus Tarifvertrag zulässig BAG bestätigt OT-Mitgliedschaft – Textiltarifrunde beginnt im Oktober Unternehmen können während laufender Tarifverhandlungen durch einen kurzfristigen Wechsel in die OT-Mitgliedschaft („Blitzaustritt“) vor befürchteten Lohnsteigerungen flüchten. Das hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 19. Juni entschieden. Gewerkschaften können in diesem Fall ihre Forderungen nicht mit Hilfe eines Warnstreiks durchsetzen. Andernfalls werden sie dem Arbeitgeber schadensersatzpflichtig. Voraussetzung ist aber, dass der Wechsel des Arbeitgebers vom ta-
rifgebundenen Mitglied in eine Mitgliedschaft ohne Tarifbindung für die Gewerkschaft „hinreichend transparent“ ist. Im entschiedenen Fall wurde die
Wechsel muss für die Gewerkschaft hinreichend transparent sein Gewerkschaft 10 Tage vor ihrem Arbeitskampfaufruf informiert. So hätte sie ohne Schwierigkeiten das Unternehmen von den Warnstreiks für den
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Flächentarifvertrag aussparen können. Unbenommen bleibt der Gewerkschaft die Möglichkeit, von einem Unternehmen, das in die OT-Mitgliedschaft wechselt, den Abschluss eines Firmentarifvertrags zu verlangen. Hier darf sie auch zu Warnstreiks aufrufen. Zunächst muss sie ihre Forderungen aber unmittelbar gegenüber dem Unternehmen geltend machen. Außerdem könnte sie in dem betroffenen Unternehmen Sympathiestreiks durchführen. Deshalb schützt der Blitzaustritt aus der
Bindung an den Flächentarifvertrag nicht zwingend und dauerhaft vor Lohnsteigerungen. In der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie laufen die Entgelttarifverträge zum 30. September dieses Jahres aus. Es wird damit gerechnet, dass die Forderungen der IG Metall den Verbänden erst nach der Sommerpause überreicht werden. Die Tarifverhandlungen werden voraussichtlich im Oktober aufgenommen.
Markus H. Ostrop