Südwesttext Februar 2016

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SÜDWESTTEXT Zeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie HERAUSGEGEBEN VON SÜDWESTTEXTIL

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FEBRUAR 2016 | NR. 101

Themen Verband + Industrie Das Hin und Her der Großen Koalition Seite 5 Bildung + Soziales Viele Wege führen in den Beruf Seite 6

Treffpunkt für Texperten

Jahresversammlung 2016

Recht + Steuern Pfändung von Arbeitseinkommen Seite 8

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Digitale Transformation ist Chefsache Auftaktveranstaltung zu Industrie 4.0 der Textil- und Modeindustrie in Berlin

Digitale Produkte und Prozesse prägen auch die deutsche Textilund Modeindustrie. Der Gesamtverband der deutschen Textil- und Modeindustrie und das Forschungs-

kuratorium Textil initiieren deswegen eine Veranstaltungsreihe, um textil+mode 4.0 voran zu bringen. Die Auftaktveranstaltung fand am 11. Februar in den Design Offices Berlin statt und wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie unterstützt. Insgesamt haben 50 Vertreter aus Wirtschaft, Politik und Forschung an dieser ersten Netzwerkveranstaltung teilgenommen. Ingeborg Neumann, Präsidentin von textil+mode,verwies auf die strategische Bedeutung des

Themas für die Unternehmensentwicklung. Für die Bekleidungsindustrie sind Wearables wichtige Teile des künftigen Angebots. Mode lebt vom Anfassen und Wohlfühlen: Wir fühlen den Stoff unserer Kleidung. In Zukunft wird der Stoff auch uns fühlen und Funktionsträger zur Messung aller möglichen „Big Data“ werden. Digitale Showrooms werden selbstverständlich neben die heutigen Produktpräsentationen treten. Fortsetzung Seite 2

Zollvorteile für Entwicklungsländer Das Allgemeine Präferenzschema für Entwicklungs- Zuvor hatten einseitige Präferenzen der EU für Waren länder (APS) aus dem Jahr 2014 sieht vor, dass die aus der Ukraine gegolten. In einzelnen Fällen verlieEuropäische Union ihren Freihandelspartnern keine ren Länder ihre Begünstigung, weil die UNO sie nicht zusätzlichen Zollvorteile mehr über das APS einräumt. mehr als Entwicklungsland bzw. als zur Gruppe der Entsprechend fallen Länder, ärmsten Entwicklungsländer mit denen die EU Freihan»Die Ukraine verliert ab gehörig einstuft. Die Liste der delsabkommen schließt, nach APS-Vergünstigten verkürzt 2018 ihren APS-Status.« sich demnach fortlaufend. An einer zweijährigen Übergangsfrist aus dem APS. Dies gilt Silvia Jungbauer, Außenwirtschaftsexpertin von Südwesttextil den effektiven Zollvorteilen ändert sich allerdings nur im sukzessive für einige lateinamerikanische und afrikanische Länder, mit denen besonderen Fall etwas. Die Vermeidung der Doppeldie EU in den letzten Jahren Freihandelsabkommen begünstigung soll dabei helfen, bilaterale Abkommen abgeschlossen hat. Auch die Ukraine verliert ab 2018 durchzusetzen – Vorteile beim Marktzugang also nicht ihren APS-Status, da Anfang 2016 das bilaterale Frei- nur zu gewähren, sondern auch zu erhalten. handelsabkommen mit der EU in Kraft getreten ist. Silvia Jungbauer

Zahl des Monats In diesem Jahr findet vom 10. Februar bis 26. März die 40-tägige Fastenzeit zwischen Aschermittwoch und Karsamstag statt. Sonntage werden bei der Berechnung außer Acht gelassen, da diese als sogenannte Feiertage der Auferstehung gelten. Viele Menschen fasten jedoch nicht aus religiösen Gründen, vielmehr steht die Gesundheit im Vordergrund. Denn jeder zweite Erwachsene schleppt zu viele Pfunde mit sich herum. Schon 100 Kilokalorien zu viel am Tag ergeben über das Jahr gerechnet fünf Kilo mehr auf den Rippen. Besonders bedenklich ist, dass sich die Zahl der Adipösen in den letzten 15 Jahren beinahe verdoppelt hat. Deshalb ein Tipp zum Abnehmen: Vorspeise weglassen und statt Hauptgang kein Nachtisch.

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Aktuell Zusammen mit der VDMA veranstalten der Gesamtverband textil+mode und das Forschungskuratorium Textil am 5. April den Infotag „Industrie 4.0 – Potenziale in der Textil- und Modeproduktion" in Frankfurt. Ziel der Veranstaltung ist es, mit Beispielen aus Wirtschaft und Wissenschaft erste 4.0-Lösungsansätze für die Produktion in der textilen Kette darzustellen und die Chancen und Herausforderungen in der Umsetzung zu diskutieren. Infos unter www.textil-mode.de.


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Verband + Industrie

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Fortsetzung von Seite 1

In Kürze

Digitale Transformation ist Chefsache Außerdem ist Individualisierung ein Trend, der die Modeindustrie vorantreibt: kleine Losgrößen können durch Digitalisierung und Automatisierung der gesamten Wertschöpfungskette über den Vertrieb bis zum Kunden wirtschaftlich hergestellt werden. „Die digitale Transformation ist Chefsache“, betonte Ingeborg Neumann. Sie ist überzeugt, dass alles, was digitalisiert werden kann, digitalisiert wird. Bei der Umsetzung seien drei Kriterien entscheidend: Geschwindigkeit, Ideenreichtum und unkonventionelle Lösungen. Dabei könnten Start-ups eine große Hilfe sein, so die Präsidentin. Auch Branchengrenzen würden durch die Digitalisierung verschwimmen. Iris Gleicke, Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundeswirtschaftsminister und Mittelstandsbeauftragte der Bundesregierung, betonte, dass die Digitalisierung hin zur Industrie 4.0 eine Aufgabe ist, die Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft gemeinsam angehen müssen. Nicht alle Fragen könnten schon vor dem Prozess beantwortet werden. Chancen und Risiken sind vielmehr „auf dem Weg zu klären“. Auch die kleinen und mittelständischen Unternehmen dürften dabei nicht auf der Strecke bleiben. Einen Blick in die Praxis zeigten Christine Schneider von Süd-

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westtextil für die Textilindustrie, Andreas Schneider, GermanFashion (GCS Consulting GmbH) für die Bekleidungsindustrie und Markus Reichwein von Oerlikon Textile

TEX vor und abschließend präsentierte Prof. Dr. Yves-Simon Gloy, Institut für Textiltechnik (ITA) an der RWTH Aachen, die Möglichkeiten der Digitalisierung in der gesamten

Ingeborg Neumann und Staatssekretärin Iris Gleicke Fotos: t+m

für den Maschinenbau. Alle drei machen deutlich, dass die ersten Schritte gemacht sind, aber oftmals gar nicht als Industrie 4.0 erkennbar sind. Fundierte theoretische Grundlagen erarbeiten die Textilforschungsinstitute. Prof. Dr. Meike Tilebein, Leiterin des Zentrums für Management Research der Deutschen Institute für Textil- und Faserforschung Denkendorf, machte den Auftakt beim Blick in die Forschung. Sie benannte Branchenbeispiele mit Potentialen dieser neuen industriellen Entwicklung. Sten Döhler vom Sächsischen Textilforschungsinstitut stellte das Forschungsprojekt future-

textilen Wertschöpfungskette. Die folgende Podiumsdiskussion verdeutlichte nochmals die Bedeutung des Themas. Sie zeigte aber auch, dass die Hausaufgaben wie Datensichheit oder schnellere Netze nicht zu vernachlässigen sind. Die nächsten Veranstaltungen zum Thema stehen schon fest: Am 16. März findet das gemeinsame Seminar von DITF, AFBW und Südwesttextil bei Groz-Beckert in Albstadt statt (siehe unten) und am 5. April geht es in Frankfurt weiter mit der Veranstaltungsreihe textil+mode 4.0 (siehe Seite 1). Christine Schneider

Termin vormerken

Industrie 4.0 – kalt erwischt oder zu heiß gekocht 16. März 2016, Groz-Beckert, Albstadt-Ebingen

Jetzt anmelden unter www.suedwesttextil.de/veranstaltungen, dick@suedwesttextil.de oder +49 711 21050 - 11

Der Zwirn-Spezialist Gruschwitz aus Leutkirch und das niederländische Unternehmen EuroFibers BV aus Maastricht haben eine Exklusiv-Vertriebspartnerschaft für Prisma beschichtete DyneemaGarne abgeschlossen. Gruschwitz übernimmt ab dem 1. Februar den Vertrieb dieser Weltneuheit im deutschsprachigen Raum und in Osteuropa. Durch die innovative Beschichtungstechnologie ist es nun erstmals möglich, Dyneema-Garne in allen Farben des Regenbogens anzubieten. Dadurch ergeben sich zahlreiche neue Anwendungen in der Seil- und Taufertigung. Weitere Infos unter www.gruschwitz.com Peter Zwicky, Vorstand des Unternehmens Gütermann in Gutach und Europachef bei dessen amerikanischem Eigentümer American & Efird Inc., geht am Ende des ersten Quartals nach mehr als 15 Jahren in verantwortlicher Position in den Ruhestand. Die Nachfolge des 62-Jährigen übernimmt der 51-jährige derzeitige Leiter für Produktion und Logistik, Jürgen Drescher. Der vollstufige Nähfadenhersteller beschäftigt in Gutach im Breisgau derzeit rund 400 Mitarbeiter. Der web2print-Shop www. dommerado.de der Dommer Stuttgarter Fahnenfabrik erfreut sich bei den Kunden seit dem Start im vergangenen September immer größerer Beliebtheit. In dem OnlineShop können Standardprodukte, wie Werbebanner, Fahnen, Beachflags und Eventfahnen, Roll Ups und Bannerdisplays sowie mobile Promostände für Messen und Events rund um die Uhr bestellt werden. Der Vorteill: Die Bestellabläufe, das Angebot und der Produktionsworkflow sind so verschlankt und strukturiert, dass Kunden – ob B2B- oder Endkunde, Privatperson oder Verein – möglichst schnell und einfach zu dem für sie besten Produkt gelangen, sich bequem ein Angebot erstellen und gleich oder später bestellen können. Durch die Automatisierung und hohe Standardisierung der Produkte bringt die Online-Bestellung meist auch einen deutlichen Preisvorteil, besonders bei kleinen Stückzahlen.


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Verband + Industrie  3

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Treffpunkt für Texperten – die Jahresversammlung 2016

OnlineAnmeldung unter www.suedwesttextil.de/ jv2016

27. April, Hochschule Reutlingen

Interner Teil für Mitglieder

14.00

Öffentlicher Teil

16.00

Mitgliederversammlung Südwesttextil

15.30

16.30

Festvortrag „Wirtschaftsfaktor Glück“: Standortbedingungen für ein zu­ friedenes Leben im Südwesten Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen, Wirtschaftswissenschaftler

Textilforschung „behind the scenes“ – Exklusiv-Führungen durch die Fakultät Textil + Design und das neue Lehr- und Forschungszentrum für interaktive Materialien (bis ca. 16.20 Uhr)

Begrüßungstalk mit den Gastgebern Präsident Prof. Dr. Hendrik Brumme und Dekan der Fakultät Textil & Design Prof. Michael Goretzky

Moderation Peter Haas, Hauptgeschäftsführer Südwesttextil

für Mitglieder und Gäste

Empfang und Kaffee

Ansprachen Bodo Th. Bölzle, Präsident Südwesttextil Ingo Kramer, Arbeitgeberpräsident

18.30 Get together mit Imbiss

Prof. Dr. Bernd Raffelhüschen

„Wirtschaftsfaktor Glück“: Standortbedingungen für ein zufriedenes Leben im Südwesten

Zu diesem außergewöhnlichen Festvor­trag im Rahmen unserer Jahresversammlung 2016 lädt Sie der Verband der Südwest­deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie herzlich ein am 27. April an die Hochschule Reutlingen.

Der Wirtschaftswissenschaftler Bernd Raffelhüschen, Professor für Finanzwissenschaft an der Freiburger Albert-Ludwigs-Universität, ist einer der namhaftesten Experten für den demografischen Wandel und die Zukunft unserer Sozialsysteme. So hat er ausgerechnet, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ohne tief greifende Reformen in dreißig Jahren knapp zwei Drittel des Einkommens verschlingen würden. Seit fünf Jahren veröffentlicht er auch regelmäßig den „Deutschen Glücksatlas“. Darin untersucht er die Lebenszufriedenheit der Deutschen quer durch deutsche Regionen. In welchen Regionen sind die Menschen besonders glücklich mit ihrer Arbeit, ihrem Einkommen, ihrer Gesundheit, ihrer Wohnsituation und ihrer Freizeit? Fakt ist: Die Menschen im Südwesten waren 2015 glücklicher denn je und sind erstmals im bundesweiten Glücks-Ranking unter die bislang von Norddeutschen dominierten Top 3 vorgedrungen. Was populärwissenschaftlich klingt, hat ernsthafte Hintergründe. Denn der Glücksatlas zeigt auch, welche Herausforderungen wir künftig meistern müssen, um so „glücklich“ bleiben zu können. Welche Be­dingungen muss ein Standort erfüllen – und: was können Arbeitgeber jenseits profaner Tarifsteigerungen beitragen, um Menschen motiviert, gesund und damit leistungsfähig zu halten?


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Verband + Industrie

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PH-Werte: Die Kolumne von Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas

Faszination Textil »Die Textil- und Bekleidungsindustrie hat mich in ihren Bann gezogen.«

Was für ein Monat: Seit meinem Antritt als neuer Teamchef Ihres Verbands ist kein Tag ohne neue Gesichter und Geschichten vergangen. Vier Wochen Druckbetankung in Sachen Textil- und Bekleidungsindustrie. Klasse – und vielen Dank dafür! Ich habe gelernt, dass man an einem einzigen Tag über 1 Million Kilometer Garne produzieren kann und dass Gardinenhersteller durchaus die Formel 1 beliefern können, weil sie auch das richtige Know-

how für rundgewebte Bremsbeläge aus Carbon besitzen. Ich durfte erfahren, wie Designer auf ihre Ideen für neue Stoffe kommen und dass wir mit der Forschungsintensität im Bereich Textil zu den innovativsten Branchen gehören – die Zukunftschancen dieser Industrie deshalb vielleicht nie besser waren. Ich habe bereits einige imponierende Unternehmerinnen und Unternehmer kennenlernen dürfen, Einblicke in Produktion und Entwicklung bekommen und

Bei Mitgliedern vor Ort

Hans Digel und Peter Haas

Im Rahmen seiner Mitglieder-Vorstellungsrunde war Verbands-Hauptgeschäftsführer Peter Haas auch zu Besuch bei der internationalen HerrenModemarke Digel in Nagold. Hans Digel, Südwesttextil-Vizepräsident und Aufsichtsratsvorsitzender der Digel AG, freute sich, den Textilneuling durch das 3 000 Quadratmeter große, moderne Verwaltungsgebäude auf dem Wolfsberg zu führen. Besonders beeindruckt war Haas von dem 270 qm großen Sky-Showroom: „Neben einem tollen Ausblick habe ich auch einen spannenden Einblick in die Digel-Produktwelt und die Logistik bekommen.“ Besonders beeindruckt habe ihn der auch auf Zulieferer übertragene hohe Qualitätsanspruch. Das Unternehmen ist mit seinen Kollektionen in über 40 Ländern präsent. Die Kunden können die Kollektionen an mehr als 3 000 Verkaufspunkten erwerben.

meine Kinder neidisch gemacht, dass ich jetzt weiß, wo der Teddybär zuhause ist. Kurz: Die Textilund Bekleidungsindustrie hat mich in ihren Bann gezogen – und ich freue mich, gemeinsam mit dem Verbandsteam alle Kraft in die positive Entwicklung unserer Mitglieder stecken zu können. Die Produktrange vom Modelabel zum Airbag, vom Wundverband bis zum Vorhang, von der Matratze bis zum Markenanzug, von der datenleitenden Faser bis zur ersten künstlichen Gebärmutter der Welt – für viele in der Industrie ist sie selbstverständlich. Für viele außerhalb, deren Unterstützung wir brauchen (ob in der Politik, in Schulen, bei den Medien), ist die Vielfalt und Fortschrittlichkeit textiler Produkte immer noch eine Überraschung. Ich erlebe diese Aha-Effekte jeden Tag und werde

diese Begeisterung weitergeben. Textil aus Baden-Württemberg ist der Stoff, aus dem die Zukunft ist. Und auch wenn es für mich keiner zusätzlichen Motivation bedurft hätte, den Lebensmittelpunkt aus dem hohen Norden in den Südwesten zu verlagern: Ich fühle mich bestätigt, wenn ich den „Glücksatlas 2015“ lese, nach dem die Menschen in BadenWürttemberg glücklicher denn je und erstmals im bundesweiten Glücks-Ranking unter die bislang von Norddeutschen dominierten Top 3 vordringen konnten. Was genau dahinter steckt, erfahren Sie am 27. April vom Glücksatlas-Erfinder persönlich, Professor Bernd Raffelhüschen, dem Festredner unserer diesjährigen SüdwesttextilJahresversammlung in Reutlingen. Ich freue mich, Sie bei diesem Treffpunkt der Texperten zu sehen.

Eberhard Bezner spendet 80 000 Euro „Geben ist doch seliger denn Nehmen!“ In traditioneller Verbundenheit zu seiner Heimatstadt Bietigheim-Bissingen und zum Firmenstandort der Olymp Bezner KG hat der Unternehmer und Sportsponsor Eberhard Bezner anlässlich seines 80. Geburtstages am 23. Januar eine finanzielle Spende für mehrere gute Projekte in Höhe von 80 000 Euro bereitgestellt. Der Jubiliar (in der Mitte) bei der Schecküber- Davon berücksichtigt wergabe. Foto: Olymp den die Stiftung Hospiz Bietigheim-Bissingen, die Stiftung für die Diakoniestation Bietigheim-Bissingen e.V. und die Bürgerstiftung zugunsten der Bietigheim-Bissinger Tafel. Eberhard Bezner sagt: „Die Enz-Metropole Bietigheim-Bissingen ist seit jeher mein Lebensmittelpunkt. Der Stadt, den Menschen und dem gesamten Umfeld habe ich in meinen acht Jahrzehnten sehr viel zu verdanken. Da ich im Leben sehr viel Glück, Erfolg und Erfüllung als Mensch, als Unternehmer und als Kommunalpolitiker haben durfte, möchte ich dem hiesigen Gemeinwesen auch etwas zurückgeben. Daher habe ich mich in Abstimmung mit der Stadtverwaltung für drei karitative Projekte entschieden, welchen der Spendenbetrag zugutekommen soll.“


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Das Hin und Her der Großen Koalition Südwesttextil-Arbeitgeber warnen vor Belastung bei Krankenkassenbeiträgen Die diskutierte Erhöhung des Arbeitgeberanteils an den Krankenkassenbeiträgen stößt auf scharfe Kritik der Textil-Arbeitgeber in Baden-Württemberg. Mehrere SPD-geführte Bundesländer und auch der SPD-Gesundheitsexperte im Bundestag, Lauterbach, hatten

arden Euro im Jahr. „Die Arbeitgeber beteiligen sich längst mehr als solidarisch an der Finanzierung des Gesundheitssystems“, so Bölzle.

Lohnkosten und Überregulierung sind Investitionsbremsen

Ständig poche gerade die SPD auf Einhaltung des Koalitionsvertrags. Darin hätten auch die Sozialdemokraten die Festschreibung des Arbeitgeberanteils ausdrücklich vereinbart. Jetzt wollten sie die Vertragsinhalte selbst verändern: „Ein solches Hin und Her ist Gift für eine Industrie, die im harten weltweiten Wettbewerb steht. Gerade die Textilund Bekleidungsindustrie kämpft jeden Tag, um Beschäftigung in Deutschland wettbewerbsfähig halten zu können. Dafür braucht es verlässliche Rahmenbedingungen“, sagte der Südwesttextil-Chef.

die Rückkehr zu einem paritätischen Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert. Südwesttextil-Präsident Bodo Bölzle sieht darin einen weiteren Versuch, die Belastungen für Unternehmen zu erhöhen: „Die Politik übersieht, dass wir längst wieder eine gefährliche Standortdebatte im Land haben. Lohnkosten und Überregulierung sind Investitionsbremsen, die sich auf Wachstum und

Unternehmen schultern mehr Kosten

„Die Arbeitgeber beteiligen sich längst mehr als solidarisch an der Finanzierung des Gesundheitssystems“, so Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle.

Arbeitsplätze auswirken werden.“ Deshalb hatte sich die Große Koalition ursprünglich bereit erklärt, den Arbeitgeberanteil in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 7,3 Prozent festzuschreiben. Wer jetzt fordere, dass die Arbeitgeber wieder denselben Beitragssatz wie Arbeitnehmer zahlen,

der übersehe, dass die Unternehmen längst mehr Kosten schultern: Alleine die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall koste die Arbeitgeber in Deutschland 43 Milliarden Euro pro Jahr. Der Zusatzbeitrag, den die Arbeitnehmer an ihre Krankenkasse entrichten, summiere sich hingegen derzeit auf gerade einmal 14 Milli-

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Eurasische Wirtschaftsunion: Kennzeichnung von Pelzwaren

Korrekte Textilkennzeichnung

Die EAWU-Mitgliedstaaten Russland, Kasachstan, Kirgisistan, Belarus und Armenien haben ein Abkommen zur Kennzeichnungspflicht für Pelzwaren unterzeichnet. Noch vor Inkrafttreten des Abkommens wurden die notwendigen Rechtsakte verabschiedet, die unter anderem den betroffenen Warenkreis sowie die Markierungsvorgaben regeln.

Noch ist das Abkommen nicht in Kraft getreten, so dass die Einfuhr nicht gekennzeichneter Pelzwaren derzeit noch möglich ist. Mit dem Inkrafttreten wird im ersten Halbjahr 2016 gerechnet.

Das neue Textilkennzeichnungsgesetz (TextilKG) ist am 24. Februar in Kraft getreten. „Wer bisher die korrekte Textilkennzeichnung seiner Produkte nicht ganz so ernst nahm oder diese aus Unwissenheit falsch deklarierte, wird sich nun sehr dringend mit dem Thema beschäftigen müssen“, rät Thomas Lange, Geschäftsführer von GermanFashion. Der Mitherausgeber der Kommentare zum TextilKG und zur Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung erklärte: „Der nationale Gesetzgeber musste mit einem neuen „Textilkennzeichnungsgesetz“ ein Durchführungsgesetz erlassen. Hier finden sich jetzt die Sanktionen von Verstößen gegen die EU-Verordnung. Die drohenden Geldbußen haben sich auf bis zu 10 000 Euro verdoppelt”. Für die Kennzeichnungspflichten von Textilerzeugnissen gilt bereits seit Mai 2012 die Europäische Textilkennzeichnungsverordnung 1007/2011. Da diese keine Sanktionen vorsieht, gilt nun das neue Durchführungsgesetz. Anders als bisher wird jetzt proaktiv und nicht mehr reaktiv geprüft. Die einzelnen Bundesländer erstellen Überwachungsprogramme, die der Öffentlichkeit präsentiert und von den Marktaufsichtsbehörden durchgeführt werden. Diese wiederum berichten an das Bundeswirtschaftsministerium, welches in ständigem Austausch mit der Europäischen Kommission steht. „Die Marktaufsichtsbehörden werden beispielsweise die Faserkennzeichnung überprüfen, die Begleitpapiere checken oder auch schauen, ob die Angaben in der korrekten Sprache verfasst sind“, erläutert Lange.

Die genauen Anforderungen an die Kennzeichnung und Etikettierung der oben bezeichneten Pelzwaren sind in der Entscheidung des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 70 vom 23. November 2015 enthalten.

Der Gesamtverband textil+mode hat einen aktualisierten Leitfaden zur Textilkennzeichnung erstellt, der die wichtigsten Eckpunkte und Regeln für die Rohstoffangabe enthält. Er steht im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de zum Download bereit.

Betroffen sind folgende Waren: Warennummer–EAWU 4303.10.901.0 4303.10.902.0 4303.10.903.0 4303.10.904.0 4303.10.905.0 4303.10.906.0 4303.10.908.0

Warenbezeichnung Bekleidung aus Nerzfell Bekleidung aus Nutriafell Bekleidung aus Polarfuchsoder Fuchsfell Bekleidung aus Kaninchenoder Hasenfell Bekleidung aus Waschbärfell Bekleidung aus Schaffell Bekleidung aus anderen Pelzen oder Fellen


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Bildung + Soziales

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Viele Wege führen in den Beruf Positives Echo zur Ulmer Bildunsmesse 2016 Volle Hallen, volle Parkplätze, gute Gespräche: Die Veranstalter und Aussteller ziehen eine positive Bilanz der dreitägigen Messe im Februar. Die Besucher der achten Ulmer Bildungsmesse habe man gar nicht mehr gezählt, sagte Otto Sälzle, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK). In den Hallen drängten sich Interessierte aus Ulm, Neu-Ulm und der Region bis hin zum Bodensee derart, dass sich die Frage nach der Beliebtheit dieses Marktplatzes der beruflichen Möglichkeiten nicht stellt. Das Interesse war unglaublich groß. Auch junge Flüchtlinge und Migranten waren mit ihren geschulten und gebrieften Betreuern auf der Bildungsmesse unterwegs. Zum ersten Mal war auch die von Südwesttextil mit entwickelte Nachwuchskampagne Go Textile! mit einem Stand vertreten. Diesen Platz nutzten die textilen Ausbildungsbetriebe – Gebrüder Otto und PD Interglas – und präsentierten sich mit ihren Auszubildenden, die auf Augenhöhe mit den Schülern kommunizieren konnten. Eine Attraktivität auf dem Go Textile!-Stand war ein Gewinnspiel: Die Teilnehmer mussten schätzen, wie viel Meter Garn sich auf einer ausgestellten Spule befindet. Zu gewinnen gab es Einkaufsgutscheine von Amazon. Diese Aktion lockte viele Jugendliche auf den Stand und bot Gelegenheit, die Ausbildungsberufe der Branche vorzustellen. Die Messe war eine erfolgreiche Auftaktveranstaltung, um auf der Suche nach Fachkräftenachwuchs für die textilen Berufe Werbung zu machen – und durch den gemeinsamen Auftritt ein überschaubarer Aufwand für die Mitgliedsunternehmen. Südwesttextil organisierte den Stand für seine Mitglieder unter dem Erscheinungsbild von Go Textile!. Diese Verzahnung der internetbasierten Kampagne mit Bildungsmessen vor Ort fördert den direkten Kontakt mit den Jugendlichen und bietet die Möglichkeit, sie für die Branche zu gewinnen. Die Internetseite www.gotextile.de ist für die Zielgruppe der 13- bis 17-jährigen eine Anlaufstelle, auf der sie die Ausbildungs-

Es gab nur wenig Zeit für eine kleine Pause für Mechthild Möhler von PD Interglas sowie für Katharina Wolf und Michael Schwarz von Gebrüder Otto (v.l.n.r.).

berufe in kompakter Form erläutert bekommen. Außerdem finden sie dort potenzielle Ausbildungsunternehmen, über die sie sich informieren und bei denen sie sich direkt bewerben können. Darüber hinaus werden alle textilen Berufe in Kurzvideos auf unterhaltsame Weise vorgestellt und zeigen so den Jugendlichen die beruflichen Möglichkeiten in der Branche. Mit monatlichen weit über 10 000 Besuchern ist www.go-textile.de mittlerweile „die“ Plattform für textile Aus- und Weiterbildung im Internet. Verbandsmitglieder haben die Möglichkeit, sich auf der Seite zu präsentieren und die vielen Vorteile der Kampagne kostenlos zu nutzen. Neben dem erfolgreichen virtuellen Konzept wird auch das reale Konzept „Gemeinschaftsstand Go Textile!“, bei dem sich mehrere Unternehmen zusammen auf Bil-

dungsmessen präsentieren, immer beliebter. Neben Ulm besucht Südwesttextil die jährlich stattfindende Messe in Balingen. Auch das nächste Mal sind Go Textile! und die Unternehmen wieder in Ulm mit dabei. Die Messe findet alle zwei Jahre statt, der neue Termin für

NICHT VERPENNEN.

Jetzt

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2018 steht jedoch noch nicht fest.

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Fragen an: Dipl.-Ökonomin Christine Schneider Tel.: +49 711 21050-25 schneider@suedwesttextil.de

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Fachkräfteoffensive „Master 2016“ Weiterer Ausbau der Masterstudienplätze auch in der Textilindustrie Der Ausbau der Masterstudienplätze an baden-württembergischen Hochschulen wird fortgesetzt. Mit zusätzlichen 2 200 Plätzen, die jetzt im kommenden Wintersemester 2016/17 sowie im darauf folgenden Studienjahr 2017/18 an den Hochschulen ausgebracht werden, hat das Land insgesamt 6 300 neue Masterstudienplätze geschaffen. Für die Fachkräfteoffensive „Master 2016“ investiert die Landesregierung damit rund 60 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr. Mit der Einrichtung neuer und dem Ausbau bereits vorhandener innovativer Studiengänge reagieren Baden-Württembergs Hochschulen auch auf die stetige Nachfrage aus der Wirtschaft. In der ersten Stufe des Ausbauprogramms „Master 2016“ wurden ab dem Jahr 2013 bereits rund 4 100 zusätzliche Master-Studienanfängerplätze ausgebaut. Nachdem in der ersten Tranche bereits 38,9 Millionen Euro pro Jahr für Professuren, wissenschaftliche Mitarbeiter und weiteres Personal zur Verfügung gestellt

Foto: © denisismagilov - Fotolia.com

wurden, können die geförderten Hochschulen nun mit weiteren 21 Millionen pro Jahr rechnen, die im Vollausbau zur Verfügung stehen: In der zweiten Stufe werden nun 64 zusätzliche Professuren gefördert, Personalstellen eingerichtet und Sachmittel für den Ausbau der Studienplätze zur Verfügung gestellt.

Auch im Bereich der Textilund Bekleidungsbranche werden zwei neue Masterstudiengänge von der Landesregierung gefördert. An der Pädagogischen Hochschule Freiburg entsteht ein Masterstudiengang „Textiltechnologie“. Der anwendungsorientierte Masterstudiengang ist eine Kooperation der PH Freiburg und der

Neues aus der Gatex gung wurden den sechs Auszubildenden sehr interessante Einblicke in die Teileanfertigung in der Zerspanungstechnik, den Getriebebau sowie die Endmontage der Webmaschinen gewährt. Neben der Produktion besuchten sie auch die

Christine Schneider

Seminare Bildungswerk

Auszubildende besuchen Dornier in Lindau Ende Januar besuchten die Auszubildenden des dritten Ausbildungsjahres zum Produktionsmechaniker Textil – Fachrichtung Weberei die Dornier GmbH in Lindau am Bodensee. Nach einem sehr freundlichen Empfang durch den Ausbildungsleiter Martin Kaeß, wurden die Azubis über die Firmengeschichte und die heutigen Geschäftsfelder informiert. Der Hersteller von Webmaschinen und Folienreckanlagen fertigt vollständig in Deutschland. Neben dem Hauptwerk in Lindau befindet sich eine weitere Produktionsstätte in Essratsweiler bei Lindau. Die Dornier GmbH ist mit Ihren Tochtergesellschaften in den USA, China, Indien und Türkei weltweit an allen Schlüsselmärkten als direkter Ansprechpartner für die Maschinen und Anlagen vertreten. Während der Betriebsbesichti-

HS Reutlingen und soll sicherstellen, qualifiziertes Lehrpersonal zu bekommen. Gerade in der Weiterbildung werden zunehmend Personen benötigt, die eine gezielte Anspruchs- und Kompetenzanalyse der Mitarbeiter vornehmen können. Absolventen des Masterstudiengangs Textiltechnologie eignen sich in besondere Maße für diese Aufgaben z. B. in den HR-Abteilungen der Unternehmen. Die Studenten erhalten nach einem grundständigen Studium der Textiltechnologie und des Textilmanagements an der HS Reutlingen Einblick in das berufliche Bildungswesen mit seinen berufsfeldspezifischen pädagogischen Anforderungen. An der HS Albstadt-Sigmaringen entsteht ein Kompetenzzentrum Industrie 4.0, in dem auch der Studiengang Textil- und Bekleidungsmanagement involviert ist. Die Liste mit allen Masterstudiengängen, die gefördert werden, finden sich unter www.suedwesttextil.de.

sehr moderne Lehrwerkstatt. Das Highlight des Tages war die Besichtigung des Showrooms: hier wurden den interessierten Jungtextilern die aktuellen Entwicklungen live an den Webmaschinen gezeigt.

Seminarangebot der Akademie für Personal- und Organisationsentwicklung im Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft in Kooperation mit Südwesttextil.

www.die-gatex.de

Gesprächstraining für Führungskräfte 7. bis 8. April 2016, Haus Bleibach Was Industrie 4.0 mit Social Media und Ausbildung zu tun hat 7. April 2016, Haus Steinheim Frachtmanagement 14. bis 15. April 2016, Haus Steinheim www.biwe-akademie.de Eine Exkursion die alle begeisterte: Die Azubis der Gatex waren beeindruckt von den aktuellen Produktentwicklungen von Dornier.


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Recht + Steuern

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FEBRUAR 2016 I NR. 101

Pfändungen von Arbeitseinkommen Mehrfachpfändungen begründen besondere Schwierigkeiten Immer häufiger erhalten Arbeitgeber bei verschuldeten Arbeitnehmern Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse. Dies ist nicht nur ärgerlich, weil es einen hohen Arbeitsaufwand erfordert, diesen zu bearbeiten. Vielmehr besteht auch ein Haftungsrisiko für jeden Arbeitgeber. Sobald nämlich die gepfändeten Beiträge an den falschen Gläubiger oder in falscher Höhe ausgezahlt werden, muss der Arbeitgeber als Schuldner hierfür einstehen. Zwar könnte dann theoretisch der überzahlte Betrag zurückgefordert werden. Allerdings ist die Rückforderung von dem Mitarbeiter bei einer hohen Verschuldung meist nahezu aussichtslos. Besondere Probleme entstehen dann, wenn – wie zumeist – nicht nur eine Pfändung, sondern mehrere Pfändungen von unterschiedlichen Gläubigern vorliegen. In solch einer Situation ist immer zu empfehlen, die Bescheide zunächst chronologisch nach den Bescheidsdaten zu ordnen. Bei Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen gilt schließlich der Grundsatz der Priorität, d. h. dass die frühere Pfändung der zeitlich späteren Forderung vorgeht. Dann ist vorab zu prüfen, ob Lohnabtretungen vorliegen. Diese Lohnabtretungen können dazu führen, dass der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens bereits vollständig abgetreten wurde. Dabei muss der Arbeitgeber jedoch nur die Abtretungen berücksichtigen, von denen Kenntnis besteht. Trotz-

dem empfiehlt sich hierzu eine kurze Befragung des Arbeitnehmers. Liegt eine Lohnabtretung vor, dann ist diese jedoch nur vorrangig, wenn sie überhaupt zulässig war. Unzulässig ist sie dann, wenn ein Abtretungsverbot vereinbart

für die Höhe des pfändbaren Betrages sind die Pfändungstabellen nach der Zivilprozessordnung, aus denen der unpfändbare Betrag unmittelbar entnommen werden kann. Bei diesen spielt dann aber immer auch die Anzahl der Unterhalts-

dann greift die Unterhaltspfändung zunächst in den erweiterten Pfändungsbereich, den sogenannten Vorrechtsbereich. Somit verbleibt dann für etwaige nachfolgende normale Pfändungen ein höherer Betrag. Wenn ein Ehepartner eigenes Einkommen erwirtschaftet, dann bleibt dies zunächst bei einer Lohnpfändung vollkommen unberücksichtigt. Dies gilt selbst

Ist Lohnabtretung überhaupt zulässig?

Lohnabtretungen können dazu führen, dass der pfändbare Teil des Arbeitseinkommens bereits vollständig abgetreten wurde. Foto: © Jamrooferpix - Fotolia.com

worden ist. Ein derartiges Abtretungsverbot findet sich in vielen Arbeitsverträgen und auch in unseren Musterverträgen. Darüber hinaus besteht bei einer Verweisung auf die Tarifverträge der Textilindustrie ein kollektivrechtliches Abtretungsverbot in dem Tarifvertrag Arbeits- und Betriebsordnung. Somit spielt bei den Tarifmitarbeitern eine Lohnabtretung regelmäßig keine Rolle. Wenn diese Hürde durch den Arbeitgeber genommen wurde, muss dann zusätzlich noch die Höhe des pfandfreien Betrages bestimmt werden. Maßgeblich

Recht kompakt Zutrittsrecht des Betriebsrates Frage: Muss bei einer Arbeitnehmerüberlassung dem Betriebsrat des Verleihers Zugang zu dem Betrieb des Entleihers gewährt werden? Antwort: Der für den Betrieb des Verleihers gebildete Betriebsrat hat gegenüber dem Einsatzbetrieb keinen Anspruch auf einen anlassunabhängigen Zutritt, um die dort eingesetzten Mitarbeiter des Verleihers an ihren Arbeitsplätzen aufzusuchen. Ein solcher Anspruch ergibt sich nicht aus dem Betriebsverfassungsgesetz. Dies hat das Bundesarbeitsgericht im Oktober letzten Jahres entschieden.

pflichten eine wesentliche Rolle. Zur Bestimmung dieser Pflichten ist vorzugsweise eine Auskunft des Arbeitnehmers einzuholen, wie viel Unterhaltspflichten bestehen und wem tatsächlich Unterhalt gewährt wird. Liegen diese Angaben vor, dann ist bei Ehegatten grundsätzlich von einer Unterhaltspflicht auszugehen, solang diese nicht getrennt leben. Minderjährige Kinder sind ebenfalls grundsätzlich als unterhaltspflichtig zu berücksichtigen. Anders ist dies bei getrennt lebenden Ehepartnern. Hier muss der Unterhalt auch tatsächlich geleistet werden. Ebenfalls ist bei volljährigen Kindern, die sich nicht in der Ausbildung befinden die Berücksichtigung der Unterhaltspflichten davon abhängig, dass tatsächlich der Unterhalt gezahlt wird oder nicht. Besondere Schwierigkeiten entstehen, wenn eine Pfändung aufgrund einer Unterhaltspflicht erfolgt. Diese Pfändung kann die gesetzlich vorgegebenen Pfändungsfreigrenzen unterschreiten. Hier wird dann in der Regel ein gesonderter pfändungsfreier Betrag konkret festgesetzt. Trifft eine solche Unterhaltspfändung mit einer normalen Pfändung zusammen,

dann, wenn das Einkommen des Ehepartners höher ist. Nur auf Antrag kann hier gesondert durch das Vollstreckungsgericht etwas Abweichendes bestimmt werden. Vollkommen losgelöst von den üblichen Pfändungstabellen kann dann ein Betrag festgesetzt werden. Somit kann durch die Behauptung eines eigenen Einkommens des Ehepartners sogar ein viel größerer Bereich gepfändet werden, als z. B. bei einer Unterhaltsforderung. Diese Festsetzung erfolgt dann in der Regel der Summe nach, sodass der unpfändbare Betrag direkt aus dem Pfändungs- und Überweisungsbescheid entnommen werden kann. Diese abweichende Festsetzung gilt jedoch nur für diesen Bescheid. Existieren andere Pfändungsbescheide, so sind die Werte nach den dortigen Festsetzungen für diese maßgeblich. Insgesamt empfiehlt sich aufgrund der Vielzahl der Einzelfragen und der nicht unerheblichen Haftungsrisiken im Zweifel eine rechtliche Beratung. Insbesondere können so ärgerliche Doppelzahlungen vermieden werden. Als Vorabhilfe gibt es im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de die Schriftenreihe „Pfändungen von Arbeitseinkommen“ zum Download.

Fragen an: RA Nathan Binkowski Tel.: +49 711 21050-21 binkowski@suedwesttextil.de


Teilzeitbeschäftigung Fehlende Vereinbarung über die Dauer der Arbeitszeit Die gesetzliche Regelung ist eindeutig: In § 4 Abs.1 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist bestimmt, dass einem teilzeitbeschäftigtem Arbeitnehmer Arbeits­­entgelt oder andere teilbare geldwerte Leistungen mindestens in dem Umfang zu gewähren sind, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers entspricht. Dies bedeutet zunächst, dass Zahlungen wie Weihnachtsgratifikation, Urlaubsentgelt, Urlaubsgeld, Schicht-, Schmutz- oder sonstige Zulagen und selbst Ansprüche aus einer betrieblichen Altersversorgung Teilzeitbeschäftigten anteilig zu gewähren sind. Die Bestimmung gilt auch für geringfügige Beschäftigungen als einem Unterfall der Teilzeitbeschäftigung. Ausdrücklich hat das Bundesarbeitsgericht in der Ver-

gangenheit sogar festgestellt, dass das Benachteiligungsverbot von Teilzeitbeschäftigten auch dann greift, wenn teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer untereinander unterschiedlich behandelt werden, indem eine Gruppe der teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer behandelt werden und die andere Gruppe der Teilzeitbeschäftigten (bspw. die geringfügig Beschäftigten) von Leistungen ausgeschlossen werden. Erhalten also beispielsweise nur geringfügig beschäftigte Mitarbeiter keine anteilige Jahressonderzahlung, während alle anderen Vollzeit- und sonstigen Teilzeitbeschäftigten eine erhalten, liegt ein Verstoß gegen § 4 TzBfG nahe. Allerdings kann die Förderung und Belohnung von Betriebstreue bei der Gewährung einer Jahres­ sonderzahlung nach der Recht-

sprechung als sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung angesehen werden. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf hat mit Urteil vom 26. August 2010 einem geringfügig beschäftigten Mitarbeiter einen Anspruch auf eine (anteilige) Jahressonderzahlung mit dieser Begründung verwehrt. Das Bindungsinteresse des Arbeitgebers bei qualifiziert ausgebildeten vollzeitbeschäftigten Stammkräften, die das Geschäftskonzept insgesamt tragen, sei typischerweise größer als bei den ohne größere Kostenund Zeitaufwand leicht ersetzbaren unqualifizierten Aushilfen. Für die vorgenommene Gruppenbildung zwischen qualifizierter Stammbelegschaft einerseits und ungelernten Aushilfskräften andererseits bestanden nach Ansicht des Gerichts demnach billigenswerte Gründe.

Weiterhin zulässig sind auch (meist tarifvertragliche) Bestimmungen, wonach Mehrarbeitszuschläge erst dann zu zahlen sind, wenn die für vollzeitbeschäftigte Mitarbeiter geltende wöchentliche Arbeitszeit überschritten wird. Teilzeitbeschäftigte haben weiterhin keinen Anspruch auf Mehrarbeitszuschläge für die über ihre individuelle Teilzeitarbeit hinausgehenden, aber noch innerhalb der regulären Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten geleisteten Überstunden. Dies hat nach anderslautendem erstinstanzlichen Urteil aktuell das LAG Schleswig-Holstein in einem Urteil vom 27. August 2015 nochmals klargestellt. Fragen an: RA Kai-Uwe Götz Tel.: +49 711 21050-15 goetz@suedwesttextil.de

Entsendung von Arbeitnehmern in Inlandsbetriebe Neben der Entsendung von qualifizierten und geschulten Mitarbeitern aus dem Inland ins Ausland, insbesondere um dortige Fertigungsstätten entsprechend zu beaufsichtigen und anzuleiten, ist der Textil- und Bekleidungsindustrie auch der umgekehrte Fall nicht fremd. Soweit Fertigungen im Inland bestehen, werden auch Mitarbeiter aus dem Ausland ins Inland entsendet, um dort entsprechend qualifiziert zu werden. Dabei ist zu beachten, dass bei Bestehen eines Betriebsrats im

inländischen Betrieb nach § 99 Abs. 1 Satz 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) die Zustimmung zur Einstellung einzuholen ist. Eine Einstellung liegt regelmäßig schon vor, wenn der ausländische Arbeitnehmer im inländischen Betrieb eingegliedert wird, um zusammen mit dort beschäftigten Arbeitnehmern weisungsgebundene Tätigkeiten zu erlernen und auszuführen. Im Rahmen des zeitweisen Einsatzes des ausländischen Arbeitnehmers im Betrieb ist die

Geltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) bzw. Mindestlohngesetzes zu berücksichtigen.

Betriebsrat kann Einsatz nicht generell verhindern Der Betriebsrat selber kann im Rahmen seiner Zustimmungsverweigerungsrechte allerdings nicht den Einsatz im inländischen Betrieb mit der Argumentation verhindern,

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Aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht

15. März 2016, Filharmonie Filderstadt

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einigung

Recht + Steuern  9

SÜDWESTTEXT

Februar 2016 I Nr. 101

Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei

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die vorgesehenen Arbeitsbedingungen würden den gesetzlichen Mindestlohn außer Acht lassen, da die Beschäftigung des Arbeitnehmers als solche selber gegen das Gesetz verstoßen müsste. Allerdings kann der Betriebsrat die Besorgnis von Nachteilen für im Betrieb beschäftigte andere Arbeitnehmer geltend machen, soweit langfristig entsprechende Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen der Stammbeschäftigten zu befürchten sind. Für den im Inland beschäftigten ausländischen Arbeit­nehmer gelten im Übrigen die inländischen Arbeitszeiten und insbesondere Arbeitsschutzregelungen, für welche dem Betriebsrat auch ein entsprechendes Überwachungsmandat nach § 80 Abs. 1 BetrVG zusteht. Während aufgrund fehlender Tarifgebundenheit Tarifverträge für den ausländischen Mitarbeiter meist nicht gelten, ist die Anwendung von Betriebsvereinbarungen, die im Zweifel für alle Arbeitnehmer gelten, zu beachten. Soweit der Betriebsrat Rechtsverstöße feststellt, ist er gehalten, die innerbetrieblichen Wege zur Beseitigung der Missstände zu nutzen. Kai-Uwe Götz


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Technik + Umwelt

SÜDWESTTEXT

FEBRUAR 2016 I NR. 101

Zeitenwende

Termine

ECHA verschärft für körpernahe Textilien das Tempo

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Hinter dem Arbeitstitel „CMR 291“ steckt für die Textilbranche eine Zeitenwende: Als erster Industriesektor in der europäischen Union überhaupt soll die Textilindustrie nach dem neuen EU-Stoffrecht REACH mit einem „Schnellverfahren“ nach REACH Art 68/2 bei „körpernahen“ Textilien in einer bisher nicht gekannten Breite reguliert werden. Nach einigen einzelnen und langwierigen Stoff-Restriktionen und Listung in REACH-Annex XVII (APEO‘s, PAK’s etc.) für Textilien ist das Ziel dieses beschleunigten Verfahrens, kanzerogene, mutagene bzw. reproduktionstoxische – kurz CMR-Stoffe – auf körpernahen Textilien schnell und weitgehend in der EU zu regulieren. Der Prozess wurde im Herbst letzten Jahres in Gang gesetzt. Dazu wurden von der ECHA drei Listen erstellt, in denen insgesamt 291 CMR-Stoffe, die nach Meinung der ECHA potenziell auf Textilien vorkommen können, gelistet. Die zeitliche Vorgabe, bis zum 16. Januar 2016 fachlich fundierte und abgesicherte Kommentare bezüglich der Relevanz einzelner Stoffe für den Textilbereich, möglicher Grenzwerte etc. in der dazugehörigen „Public Consultation“ an die ECHA zu übermitteln, war absehbar nicht zu leisten. Die textilen Verbände konnten daher zunächst eine Fristverlängerung bis zum 22. März 2016 bei der EU-Kommission bewirken. Die drei Listen konzentrieren sich zum einen auf Farbstoffe, die CMR-Stoffe (z. B. kanzerogene

Amine) abspalten können, weiterhin auf Erdölprodukte, z. B. Paraffine, die CMR-Substanzen als Verunreinigung beinhalten können, und abschließend aus einer KonvolutListe „sonstige CMR-Stoffe“, die zum Teil aus verschiedenen Textilstandards und Studien bezüglich Schadstoffen auf Textilien abgeleitet wurden. CMR-Stoffe sind in Deutschland bereits in verschiedenen Textilstandards freiwillig und auch vielfältig gesetzlich reguliert, und die meisten CMR-Stoffe auf den Listen der ECHA waren noch nie oder sind nicht mehr textilrelevant. So sind u. a. die gelisteten Farbstoffe bereits national im Bedarfsgegenständegesetz, als auch schon in REACH Annex XVII etc. geregelt. Auch die CMR-Stoffe, die potenziell in den gelisteten Erdölprodukten enthalten sein könnten, sind initial nicht textilrelevant. Ein Teil dieses Verfahrens kann daher so gewertet werden, dass es durch dieses Verfahren zu einer EU-weiten gesetzlichen Harmonisierung bzw. Ausweitung dieser Regelungen kommt, die auch für Nicht-EU-Importware gilt. Doch nicht alles ist in diesem Schnellverfahren unkritisch. Allem voran ist nun nach der CLP-Neueinstufung Formaldehyd als kanzerogen/mutagen 1B (mit Schwellenwert) auf die Liste der CMR-Stoffe gelangt. Bei diesem Stoff gibt es allerdings allgemeine Restriktionsabsichten der ECHA für alle Industrien, und der REACH-LeadRegistrant von Formaldehyd hat nun für die nächsten zwei Jahre die Aufgabe übernommen, alle nachverwendeten Industrien bezüglich der Verwendung von formaldehydhaltigen Produkten zu untersuchen. Ziel ist es u. a., Grenzwerte und Gesamtemissionsszenarien für die Innenraumluft berechnen zu können. Die Textilbranche ist bei den Verbraucherprodukten seit langem einen Schritt voraus. Verschiedene Textilstandards wie z. B. Ökotex, haben bei Formaldehyd ein seit Jahren bewährtes System entwickelt, das ganz im Sinne des Verbraucherschutzes nach Produktklassen Grenzwerte auf Textilien setzt, die nicht überschritten werden dürfen.

Dieses System sollte beibehalten werden, denn bereits jetzt ist bei der Produktklasse 1, die analytische Messgrenze praktisch gleichzeitig der Grenzwert selbst. Ebenso sind die sogenannten aprotischen Lösemittel, wie N-Methylpyrolidon (NMP), Dimethylacetamid (DMAc), und Dimethylformamid (DMF) z. B. im Ökotex-Standard bereits mit Grenzwerten belegt. Alle drei CMR-Lösemittel spielen u. a. bei der Faserherstellung eine sehr wichtige Rolle. DMAc ist vor allem für die Herstellung von den in der Bekleidung vielseitig eingesetzten Elasthanfasern bisher unersetzbar. NMP spielt u. a. bei der Aramidfaserproduktion eine wichtige Rolle. Für DMF läuft bereits seit längerer Zeit, wenn auch stockend, unter der Führung Italiens ein allgemeines REACH-Restriktionsverfahren für alle Industriebereiche, das ebenfalls u. a. der Herstellung von Acrylfasern, Alcantara als auch zur Herstellung von PolyurethanBeschichtungen/Membranen eingesetzt wird. Hier gilt es einen entsprechenden Abgleich zwischen den einzelnen Gesetzesinitiativen zu finden. Auch einige eher unbekannte Stoffe wie z. B. Ethylenthioharnstoff (ETU) sind textilrelevant, denn dieser Stoff wird zum Vulkanisieren von Chloroprenkautschuk, z. B. für Neoprenanzüge sowie für Dichtlippen von Reißverschlüssen eingesetzt. Hier ist u. a. die technische Leistungsfähigkeit der Alternativstoffe genauer zu beleuchten. Die textilen Verbände, die ETAD, der IVC und TEGEWA sowie das PFI arbeiten bei „CMR 291“ intensiv und eng zusammen, um die Stoffe und Grenzwerte entsprechend zur ECHA zu kommentieren bzw. Vorschläge zu unterbreiten. Besonders den Gültigkeitsbereich dieser Restriktion gilt es genau abzugrenzen. Fachlicher Input aus Mitgliedsunternehmen ist ausdrücklich willkommen. Fragen an: Dipl.-Ing.(FH) Stefan Thumm Tel.: +49 151 281 090 45 umwelt@suedwesttextil.de

Freizeitwirtschaft Südkorea Die BMWi-Informationsveranstaltung Südkorea „Konsumgüter für die Freizeitwirtschaft“ findet am 18. April in Nürnberg im JOSEPHS® statt. Ziel ist es, deutsche Unternehmen bei ihrem außenwirtschaftlichen Engagement zur Erschließung des Absatzmarktes Südkorea zu unterstützen. Die Koreaner genießen ihre Freizeit mehr und mehr, weshalb Freizeitangebote und Modegeschäfte mit Sport- und Freizeitartikeln florieren. Hinzu kommt, dass die südkoreanische Stadt Pyeongchang im Winter 2018 Gastgeber der Olympischen Winterspiele ist. Fach- und Länderexperten aus Südkorea und Deutschland vermitteln allgemeine Informationen über den Zielmarkt sowie über aktuelle Tendenzen in der Freizeitbranche Südkoreas. Alle weiteren Informationen sowie die Anmeldung zur Veranstaltung finden sich unter www.german-tech.org/ aktuelle-projekte/informationsveranstaltung-suedkorea. AFBW AG Hochleistungsfasern Die Arbeitsgruppe Hochleistungsfasern tagt am 19. April beim ITCF in Denkendorf. Unter dem Thema „Von elastisch bis hochfest“ geht es dieses Mal um funktionelle Fasern. Weitere Informationen sowie das Programm und die Anmeldung finden sich unter www.afbw.eu Industrie 4.0 – Anwendungsszenarien Am 10. Mai veranstaltet das Fraunhofer IPA in Stuttgart ein Seminar zu „Einsatzmöglichkeiten von Migrationsszenarien von Industrie 4.0“. Die Teilnehmer lernen einzuschätzen, wo ihr Unternehmen im Hinblick auf eine Industrie-4.0Fertigung aktuell steht und welche Potenziale sich aus den Kernelementen von Industrie 4.0 für ihre bestehende Produktion und für neue Geschäftsmodelle ergeben. Experten des Fraunhofer IPA zeigen, wie diese Potenziale mit einem Stufenmodell konsequent und systematisch zu realisieren sind. Programm und Anmeldung finden sich unter http://www.stuttgarter-produktionsakademie.de/Industrie_4_0_ Anwendungsszen.1061.0.html.


SÜDWESTTEXT

JANUAR 2016 I NR. 100

Technik + Umwelt

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Sehen so Mr. und Mrs. Mars 2030 aus? Designwettbewerb „Spacetex 2030“ Wie könnte die „Station-Wear“ bei der Langzeitmission zum Mars 2030 aussehen und welche Funktionalitäten sollte sie aufweisen? Mit dieser Frage haben sich im Rahmen des Designwettbewerbs „Spacetex 2030“ Studenten deutscher Hochschulen beschäftigt. Die Gewinner-Outfits wurden beim „Forum Funktionalisierung“ am 20. Januar 2016 an den Hohenstein Instituten in Bönnigheim prämiert. Die Teilnehmer des „Forum Funktionalisierung“ zeigten sich begeistert von den neuen funktionellen Materialien, Produktionstechnologien und BranchenTrends, die ihnen die Experten der Veranstaltung präsentierten. Ein Highlight stellte die Vorstellung der Finalisten und ihrer Designs der „Station-Wear“ dar. Die Outfits, Konzepte und Moodboards demonstrierten die Designer anschaulich in einer Modenschau. Die Gewinner der Plätze eins bis

vier freuten sich über Urkunden und Preisgelder in Gesamthöhe von 3 000 Euro.

jury „Spacetex 2030“. „Neben gestalterischen Aspekten mussten die Studenten ja auch funktionelle

Entwurf von Linda Pfanzler, Gewinnerin des Designwettbewerbs „Spacetex 2030“ Foto: Hohenstein Institute

„Ich bin begeistert von der Kreativität und dem Engagement der jungen Designer“, so Dr. Jan Beringer, Vorsitzender der Fach-

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und physiologische Anforderungen berücksichtigen, die sich aus dem monatelangen Aufenthalt unter Schwerelosigkeit ergeben.“

Der Designwettbewerb „Spacetex 2030“ baut auf das Forschungsprojekt Spacetex auf, dass gemeinschaftlich von den Hohenstein Instituten (Bönnigheim - Deutschland), der Schoeller Textil AG (Sevelen – Schweiz), der Charité (Berlin/Deutschland) und dem DLR (Bonn/Bremen Deutschland) durchgeführt wurde. Im Rahmen des Projekts erforschten die Projektpartner u. a. die bekleidungsphysiologischen Charakteristiken unter Schwerelosigkeit. Beleuchtet wurde dabei das Zusammenspiel von Körper, Kleidung und Klima. Die Erkenntnisse können zukünftig bei der Entwicklung neuer Kleidung für den Einsatz unter extremen klimatischen und physiologischen Bedingungen auf der Erde oder auf dem All einfließen.

www.hohenstein.de

EU- Fördermöglichkeiten für die Mode- und Textilindustrie

Forum Architektur und Bau Vision, gebaute Wirklichkeit und Forschung 13. April 2016, 9.00 –18.00 Uhr im Haus der Wirtschaft, Stuttgart Keynote Speaker: Prof. Dr. Dr. E.h. Dr. h.c. Werner Sobek, ILEK, Universität Stuttgart Prof. Dr.-Ing. Jan Knippers, ITKE, Universität Stuttgart Fachtagung mit den Schwerpunktthemen: – Faserverstärkter Beton – Textile Gebäudehülle – Composites – Faserverbundbauteile im Bau – Neue Ideen und Materialien im Bauen

Die für den Binnenmarkt zuständige Generaldirektion der EU Kommission (DG Grow) lädt am 10. März von 13.30 – 17.30 Uhr zu einer Informationsveranstaltung nach Avenue d’Auderghem 45 – 1040 Brüssel ein. Der Workshop mit dem Titel „NEW EU funding opportunities for the fashion, textile, and cultural and creative industries“ richtet sich in erster Linie an Vertreter der Textil- und Bekleidungsindustrie und gibt einen Überblick über die Fördermöglichkeiten von Unternehmen im Rahmen des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI). Beim EFSI handelt es sich um eine der drei Säulen des Investitionsplans für Europa („Juncker-Plan“), der die Investitionstätigkeit in der EU fördern soll. Der von der EIB-Gruppe (Europäische Investitionsbank und Europäischer Investitionsfonds) und der EU-Kommission verwaltete Förderfond ist mit einer Garantie von 16 Milliarden Euro aus dem EU-Haushalt und mit einem Beitrag von 5 Milliarden Euro aus den Mitteln der EIB-Gruppe ausgestattet. Insgesamt sollen innerhalb von drei Jahren Investitionsmittel in Höhe von mindestens 315 Milliarden Euro, insbesondere aus dem Privatsektor mobilisiert werden. Die rechtliche Grundlage hierfür stellt die EU-Verordnung 2015/1017 dar. Weitere Informationen zum EFSI gibt es unter: http://www.eib.org/efsi/ index.html. Darüber hinaus werden im Workshop auch Fördermöglichkeiten im Rahmen des KMU-Förderprogramms COSME vorgestellt. Anmeldungen sind bis zum 8. März auf der Internetseite der DG Grow unter folgendem Link möglich: http://goo.gl/icdDRW.

Anmeldung: www.afbw.eu

Die Agenda der Veranstaltung gibt es zum Download unter www. suedwesttextil.de.


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SÜDWESTTEXT

Zu guter Letzt

FEBRUAR 2016 I NR. 101

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Workshop Grundlagen Maschenware

Seminar Automobil-Leder

Der Workshop richtet sich an Mitarbeiter in den kaufmännischen Abteilungen von Textil- und Bekleidungsunternehmen und des Bekleidungseinzelhandels. Die Teilnehmer erhalten einen Einblick in die Grundlagen der Stricktechnik und der Maschenware und lernen deren Qualität besser zu beurteilen.

Das Seminar richtet sich an Fachleute aus der Auto- und Flugzeugsitz-Industrie sowie an Hersteller von Auto-Interieur-Teilen. Die Teilnehmer bekommen die Möglichkeit ihr Praxiswissen zu vertiefen und lernen, das Potenzial zukünftiger Entwicklungen besser einzuschätzen. Es wird gebeten, Materialmuster aus Leder aus dem eigenen Betrieb mitzubringen, um anhand dieser offene Fragen zu diskutieren.

Termin 5. – 6. Juli 2016

Termin 4. April 2016

Ablauf 2 Tage à 8 Unterrichtsstunden jeweils von 8.00 – 16.00 Uhr Referent Henrik Piwatz Kosten 546,00 € / Person 412,00 € / Person für Mitgliedsunternehmen In den Kosten sind die Seminargebühren sowie sämtliche Unterlagen enthalten..

Ort GATEX Glarnerstraße 5 79713 Bad Säckingen Anmeldung Die Anmeldung ist möglich unter www.die-gatex.de/weiterbildung oder per E-Mail an dick@die-gatex.de. Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 8 Personen. Die Berücksichtigung erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung. Das Seminar wird ab einer Teilnehmerzahl von 5 Personen durchgeführt.

Ort GATEX Glarnerstraße 5 79713 Bad Säckingen

Ablauf 1 Tag à 8 Unterrichtsstunden von 10.00 – 17.30 Uhr Referent Dr. Manfred Kaußen Kosten 464,00 € / Person 225,00 € / Person für Mitgliedsunternehmen In den Kosten sind die Seminargebühren sowie sämtliche Unterlagen enthalten..

Anmeldung Die Anmeldung ist möglich unter www.die-gatex.de/weiterbildung oder per E-Mail an dick@die-gatex.de. Das Seminar wird ab einer Teilnehmerzahl von 8 Personen durchgeführt.

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Hugo Boss Fashion Award 2016

Zitat

Dieses Jahr entwerfen die jungen Kreativen des zweiten Ausbildungsjahres der Staatlichen Modeschule Stuttgart eine Menswear-Kollektion für Hugo Boss zum Thema „Parachute“, angelehnt an das offizielle Farb- und Kollektionskonzept für Spring/Summer17. „Acceleration“, „latitude“ und „airiness“ sind übergeordnete Keywords in der Kollektion. Sie ist von Travel und Lightness verbunden mit Funktionalität und tailored-Elementen geprägt. Zunächst konstruiert und klasFoto: Modeschule Stuttgart sisch, wandeln sich die Kollektionsteile in voluminös, aerodynamisch mit technischen Einflüssen bis hin zu lebendig fließend und super leichten Styles. Hugo Boss juriert und prämiert die besten Kollektionen mit Preisgeldern und Praktika. Die Arbeiten sind im Design Center Stuttgart im Haus der Wirtschaft vom 18. März bis zum 7. April zu sehen. Die Preisverleihung und Vernissage ist am 17. März um 19 Uhr im Design Center Stuttgart. Die Veranstaltung ist öffentlich, der Eintritt ist frei.

»Industrie 4.0 ist mit 50 Megabit je Sekunde nicht zu machen.« Dirk Binding vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag auf der Veranstaltung „Potentiale der Digitalisierung in der Textil- und Modeindustrie“ des Gesamtverbands textil+mode am 11. Februar in Berlin.

Impressum © Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers. Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e. V. Kernerstraße 59 70182 Stuttgart

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Verantwortlich für Inhalt und Layout Simone Diebold

Hauptgeschäftsführer Peter Haas

Druck Gress-Druck GmbH Fellbach Auflage 1 300 Exemplare Erscheinungsweise monatlich

Der Bezug der Südwesttext ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.


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