Südwesttext Juli-August 2019 Nr.119

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SÜDWESTTEXT Zeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie Herausgegeben von Südwesttextil

www.suedwesttextil.de

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Themen Verband + Industrie Textil kann viel auf der Techtextil Seite 10 Bildung + Soziales Von der Tradition zur Innovation Seite 17

Nachbericht und Bilder zur

Jahrestagung 2019 ab Seite 3

Im Look 21 in die Zukunft

Südwesttextil feiert anlässlich der Jahrestagung seinen Einzug in die Verbandszentrale

Südwesttextil-Schatzmeister Stephan Schulz

Die Gemeinschaft der Textiler und Bekleider im Südwesten hat seit diesem Frühjahr ein neues Zuhause.

Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle hieß im Rahmen der Mitgliederversammlung die Unternehmensvertreter herzlich „im neuen Clubhaus von Südwesttextil“ willkommen – einer Verbandszentrale für insgesamt vier Verbände: neben Südwesttextil sind dies Südwestmetall sowie die beiden Landesvereinigungen der Arbeitgeberverbände und der Industrie in Baden-Württemberg. „Zwei Spitzenorganisationen, ein sehr großer Arbeitgeberverband und Südwesttextil – wir

finden, das passt gut zueinander“, so Bölzle. Das alte Verbandshaus in der Kernerstraße – eine fast 130 Jahre alte Perle – werde momentan saniert und im kommenden Jahr an neue Bewohner vermietet. So liegen das Alte und das Neue nah beieinander, Zukunft und Tradition. Deshalb war es dem Verband auch in diesem Jahr ein Anliegen, die Mitgliederversammlung zu nutzen, um besondere Jubiläen in der Mitgliedschaft zu würdigen. Fortsetzung Seite 2

Place2tex ist online Sich neu erfinden – das beherrscht die Textil- und Bekleidungsindustrie seit über 200 Jahren. Doch der Druck zur Innovation nimmt zu. Glücklicherweise gibt es aber auch Mittel und Wege, die Ideenfindung nicht dem Zufall zu überlassen. Ein weiteres Mittel ist seit Ende Juni aktiv: Place2tex – das Innovationsnetzwerk der Textilund Bekleidungsindustrie mit seiner zentralen Anlaufstelle im Internet. Mit diesem Projekt, gefördert vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, organisieren wir gemeinsam mit der AFBW und dem Cluster Technische Textilien der IHK Reutlin-

gen für Sie eine neue Plattform rund um die Fitness für die Zukunft. Place2tex bietet Ihnen viele Möglichkeiten, Innovationsmanagement noch strategischer als bisher anzugehen – und das mittels ganz konkreter Services wie Infos über Innovations-Methoden, guten Beispielen aus der Branche, AustauschMöglichkeiten mit Forschern und Instituten, Kontaktaufnahme mit Nachwuchskräften, Neuigkeiten zu Fördermitteln​, Webinaren und einem Marktplatz für Ihre Angebote und Fragen. Schauen Sie vorbei oder sprechen Sie uns an! www.place2tex.com

Recht + Steuern Die „Hürde“ bei der Einstellung: Der Betriebsrat Seite 22

Zahl des Monats Die Unsicherheit durch den bevorstehenden Brexit hat sich bereits auf das Wirtschaftsgeschehen im Vereinigten Königreich ausgewirkt. So hat Großbritannien seinen ehemals stabilen Wachstumsvorsprung gegenüber dem Euroraum verloren. Hinzu kommt die Abwertung der Währung. Insgesamt verminderte sich der Außenwert des Pfunds gegenüber dem Euro bis 2018 im Vergleich zum Jahr 2015 um etwa 18 Prozent. Diese Entwicklung wirkt sich auch auf den Außenhandel aus. Die deutschen Exporte nach Großbritannien verringerten sich beispielsweise von 2015 bis 2018 um 7,8 Prozent. Im Vergleich der deutschen Bundesländer trifft die Unsicherheit besonders BadenWürttemberg. Im Zeitraum 2015 bis 2018 verzeichnete das Land mit mehr als 30 Prozent das größte Exportminus. Quelle: IW

7,8

Aktuell Save the date: Im Rahmen des internationalen Textilsymposiums „Historische Gewebe in einer digitalen Welt“ werden an der Hochschule Reutlingen am 14./15. November Einblicke in die Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft historischer Textilsammlungen gegeben. Weitere Informationen finden Sie unter www. td.reutlingen-university.de/forschungindustrie/textilsymposium-2019/.


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Fortsetzung von Seite 1

Im Look 21 in die Zukunft Des Weiteren wurden Dr. HansHinrich Kruse und Carl Moll für ihr langjähriges ehrenamtliches Engagement geehrt und aus dem Verband verabschiedet. Als neues Mitglied im Präsidium hat der Vorstand den weltweit verantwortlichen Produktionschef der Benecke-Hornschuch Gruppe, Dr. Steffen Reinsch, kooptiert, den der Präsident herzlich willkommen hieß. Er starte sein Engagement in spannenden Zeiten, so Bölzle. „Wir blicken nicht nur zurück auf Jahre der Modernisierung – wir bauen weiter daran. Wir setzen – allen Konjunktureintrübungen zum Trotz – auf Zukunft“. Simone Diebold

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In Kürze Seit Juli 2019 ist die Verschmelzung zur zwissTEX Germany GmbH vollzogen. Bereits im April wurde die Zoeppritex Verbundstoffe GmbH aus dem baden-württembergischen Gerstetten-Heldenfingen zur zwissTEX Germany GmbH umbenannt. Der zweite Schritt war die Verschmelzung der Schwesterfirma Gertex Textil GmbH auf die neue zwissTEX Germany GmbH als aufnehmende Gesellschaft, welche zum 01.07.2019 vollzogen wurde. Mit der Einführung der Dachmarke zwissTEX wurden seit 2016 bereits Ländergesellschaften in den USA, Mexico, China und Frankreich gegründet. Die aus der Verschmelzung hervorgehende Ländergesellschaft zwissTEX Germany GmbH wird die internationale und einheitliche zwissTEX als Dachmarke stärken. Stellvertretend für die TEXAID Textilverwertungs AG wird sich in Zukunft Anna Pehrsson in den neu gegründeten Arbeitskreis (AK) Kreislaufwirtschaft des Gesamtverbands textil+mode einbringen. Der neue AK wurde im Rahmen des AK Umwelt beschlossen, da dieses Thema auf nationaler wie europäischer Ebene immer mehr an Fahrt gewinnt. Frau Pehrsson wird beim Kick-off in Frankfurt einen Einblick in die Tätigkeiten in der Praxis bieten.

Nico Kautzmann, Dr. Frank Kautzmann und Oliver Scharf (v.l.n.r.)

In diesem Jahr feierten wieder zahlreiche Südwesttextil-Mitglieder langjährige Firmenjubiläen und Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle überreichte im Rahmen der Mitgliederversammlung die Urkunden. Arved Westerkamp nahm stellvertretend für die Gerhard Rösch GmbH die Urkunde für das 70-jährige Jubiläum des Familienunternehmens entgegen. Zu einem besonderen Jubiläum gratulierte Bodo Th. Bölzle auch Holger Kappus: So feiert Madeira in diesem Jahr bereits 100 Jahre Firmengeschichte. Einen großen Teil der Miederwarengeschichte verdankt die Textilindustrie der SUSA-Vertriebs-GmbH: So erhielten Andreas Lackner und Martin Ruoß die Urkunde für das 160-jährige Bestehen des Unternehmens. Einen besonderen Dank und eine besondere Urkunde bekamen Dr. Hans-Hinrich Kruse von Konrad Hornschuch AG und Carl F. Moll. Der Inhaber des Familienunternehmens in fünfter Generation war 33 Jahre im Vorstand von Südwesttextil auch als Präsident und Ehrenmitglied des Präsidiums. Bölzle dankte ihm für sein höchst respektables ehrenamtliches Engagement und seine beispielhafte Loyalität zum Verband. (v.o.n.u.und v.l.n.r.) Fotos: Südwesttextil

100 Jahre Schwarzwälder TextilWerke Heinrich Kautzmann GmbH (STW): Das Familienunternehmen, geführt in der vierten Generation von den beiden Cousins Nico Kautzmann und Dr. Frank Kautzmann, feierte in diesem Jahr auch ein großes Fest. Die beiden Unternehmer blicken auf eine erfolgreiche Firmengeschichte zurück und freuten sich über den Empfang der Urkunde von Südwesttextil.


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/ Die Südwesttextil Jahrestagung 2019 in Stuttgart Am 26. Juni war es endlich soweit: Südwesttextil begrüßte seine Mitgliedsunternehmen zum ersten Mal in den neuen Geschäftsräumen im Look21. Im Rahmen von Mitgliederversammlung und Jahrestagung drehte sich alles um die Zukunftsprojekte des Verbandes und den gemeinsamen Wandel.

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Die Jahrestagung eröffnete das Percussion Duo Porter mit dem „Trio per uno“ – interessanterweise zu zweit. Die beiden Künstlerinnen Jessica und Vanessa Porter waren nicht nur optisch in einem Ensemble aus rot und pink ein absoluter Hingucker, sondern sorgten mit der Energie ihrer Instrumente dafür, dass alle Zuschauer aufmerksam und hingerissen waren, als Südwesttextil-Präsident Bodo Th. Bölzle die Bühne betrat. Er begrüßte die Vertreter aus Industrie, Politik und Gesellschaft und umriss den Weg von der Idee, ein neues Domizil zu beziehen, bis hin zum Umzug im Frühjahr. Im Anschluss lud er den Festredner und Ehrengast der diesjährigen Jahrestagung, den ehemaligen Bundestagspräsidenten und mittlerweile Vorsitzenden der Konrad-Adenauer-Stiftung Prof. Dr. Norbert Lammert, zu sich auf die Bühne ein.

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Der erfahrene Redner beglückwünschte zunächst die Arbeitgeberverbände zu dem gelungenen Gebäude und betonte die Bedeutung des gemeinsamen Standorts für die zukünftige Zusammenarbeit des Netzwerks – besonders in Zeiten des Wandels. In seiner Rede verband er die Veränderungen in der politischen Welt mit den großen Herausforderungen, die besonders durch die Globalisierung und den digitalen Wandel auf Unternehmen zukommen. Letzteren verglich er mit einer Partie Schach, in der bisher nur die Eröffnungszüge erfolgt sind und bei der noch völlig ungewiss sei, welche Bauernopfer sie fordern würde und auf welches Finale sie zusteuere. Fest stehe, dass die Digitalisierung weit über das hinaus gehe, was Technologiesprünge bisher bewirkt haben. „Wir leben in einer Zeit, in der ungewöhnlich viele Veränderungen auf einmal, in einem ungewöhnlichen Tempo passieren.“ Früher habe die Wirtschaft große Vorteile durch einen Wissensvorsprung generiert, heute wäre es so, dass stets damit zu rechnen ist, dass jeder alles weiß. Generell müsse sich jeder damit abfinden, dass sowohl Globalisierung als auch Digitalisierung stattfinden – die eigenen Einflussmöglichkeiten sollten realistisch eingeschätzt werden.


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Nach diesem rhetorisch raffinierten Blick auf Gegenwart und Zukunft, durfte auch der actionreiche Teil der Jahrestagung nicht zu kurz kommen. Ausgestattet durch die Südwesttextil-Mitgliedsunternehmen Digel und Luisa Cerano eroberten drei junge Geschäftsleute die Bühne und erinnerten an die Zeit der Visionen, bevor der Umzug von Südwesttextil von der Kernerstraße in die Türlenstraße Wirklichkeit wurde. Im Anschluss wurde es wie auch im April bei Südwesttextil ernst – aus den Tänzern im Business Look wurden Umzugshelfer in Kübler Workwear, die fleißig Umzugskartons durch die Luft warfen und mit einer anschließenden sportlich-akrobatischen Tanzeinlage im MOROTAI-Look verdeutlichten, wie turbulent und doch am Ende gekonnt organisiert der Umzug für das Team des Verbandes war. Parallel konnten die Zuschauer im Hintergrund Fotos und Videos vom Umzug verfolgen. Nachdem der inszenierte Umzug vollbracht war, durfte Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas stellvertretend für den Verband ein Geschenk aus der Mitgliedschaft symbolisch für die offizielle Einweihung des Gebäudes entgegennehmen: enen original „Knopf im Ohr“-Teddybär von Steiff.


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Doch die Tanzshow sollte nicht der einzige Moment gewesen sein, der den Gästen der Jahrestagung ein Lächeln aufs Gesicht zauberte. So blieb Peter Haas direkt auf der Bühne und lud Körpersprachenguru Stefan Verra auf die Bühne ein. Als Experte für nonverbale Kommunikation hat der Österreicher bereits weltweit politische Debatten und Wahlkämpfe verfolgt. So erklärte er den Gästen der Jahrestagung, dass oftmals nicht die Inhalte gewinnen, sondern die Kandidaten, die die Menschen für sich gewinnen und sie, unter anderem mit ihrer Körpersprache, dort abholen, wo sie sind. So lassen sich Donald Trumps Kussmund und Angela Merkels Raute auch auf Mitarbeiterführung und Kundenbindung übertragen. So ist der Rat von Stefan Verra klar: „Wenn du glaubst, es geht immer nur darum, ernst genommen zu werden, dann bist du auf dem Holzweg.“ Mit inhaltlicher Korrektheit ließen sich in der Zukunft schließlich keine Kunden mehr emotional binden, denn das könne irgendwann die künstliche Intelligenz besser. Stattdessen müsse aber niemand die ganze Welt für sich gewinnen, oft würden Menschen die Freundlichkeit ihres eigenen Gesichts unterschätzen. So trainierte Stefan Verra abschließend noch die Lachmuskeln der Gäste, indem er sie anleitete die Macht der Körpersprache auszuprobieren.

Bevor das Porter Percussion Duo die Veranstaltung mit einer weiteren Performance beendete, ging es noch um die Praxis. Seit mehr als einem Jahr bietet das Mittelstand 4.0 Kompetenzzentrum „Textil vernetzt“ Unternehmen kostenlose Unterstützung und Beratung in der Digitalisierung. Auch aus dem Südwesten haben das Angebot einige Unternehmen bereits genutzt, und so erzählten Ditmar Schultschik (Gruschwitz Textilwerke AG) und Sebastian Ihling (Alfred Apelt GmbH) im Gespräch mit Peter Haas und Anja Merker, Geschäftsführerin des Kompetenzzentrums, von ihren Erfahrungen. So appellierte besonders Ditmar Schultschik an die Zuhörer, das Thema nicht bei Seite zu schieben und es strukturiert gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum anzugehen. Anja Merker lobte beide Unternehmen als Vorreiter im Digitalisierungsprozess und forderte Unternehmen auf, die kostenlosen Angebote zu nutzen! Im Nachhinein nutzten die Gäste dieses Angebot gleich und informierten sich am Informationsstand des Kompetenzzentrums über die Möglichkeiten. Neben den Vertretern der „Textil vernetzt“-Partner DITF und Hahn-Schickardt waren auch weitere Partner von Südwesttextil im Europasaal des Look 21 vertreten.

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So verwöhnte die MetallRente die Gäste bei hochsommerlichen Außentemperaturen bereits nachmittags mit erfrischendem Eis aus der Region. Die Hochschule Albstadt-Sigmaringen zeigte Exponate der Studierenden aus dem Fachbereich Engineering und legte einen besonderen Fokus auf die neuen Forschungsprojekte im Bereich Digitalisierung. So konnten die Südwesttextil-Mitgliedsunternehmen beispielsweise live eine Virtual Reality Brille mit Anwendung in der Produktvisualisierung testen. Die Hochschule Reutlingen zeigte erneut die Vielfalt der textilen Studiengänge an der Fakultät Textil & Design und auch die Staatliche Modeschule Stuttgart präsentierte die Kreationen des Modenachwuchses. Auch langjährige Partner wie die Funk Versicherungsgruppe gaben den Industrievertretern einen Überblick über ihre Leistungen und sorgten mit Erfrischungstüchern für das Wohlbefinden der anwesenden Gäste. Fehlen durfte auch die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft als wichtiger Kooperationspartner im Bereich Recht + Betriebspraxis nicht. So freuten sich die Mitgliedsunternehmen über den Austausch und das Wiedersehen mit wohlbekannten Gesichtern aus dem gesamten SüdwesttextilNetzwerk und genossen den Ausklang des Sommerabends in der neuen Verbandszentrale.

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Das Video zur Veranstaltung finden Sie online und in unseren Social-Media-Kanälen auf Facebook und Instagram.


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PH-Werte: Die Kolumne von Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas

Immer wieder sonntags … »Eine unfassbare Ohrfeige für den Mittelstand.«

Der 28. Juni war ein Freitag – für Peter Altmaier aber ein Sonntag. Auch der 5. Juli war ein Freitag – für Ralph Brinkhaus jedoch ein Sonntag. Der Wirtschaftsminister sprach Ende Juni bei den Familienunternehmern, der CDU-Fraktionschef Anfang Juli bei Gesamtmetall. Und beiden war wichtig, dem Publikum Honig ums Maul zu schmieren: Der Mittelstand sei das Rückgrat der deutschen Wirtschaft. Wie gesagt: Sonntagsreden. Wie verzerrt die treuen Schwüre Richtung Mittelstand klingen, wenn

der spröde Arbeitsalltag den Sonntag abgelöst hat, zeigen die Pläne der Bundesregierung zur steuerlichen Forschungsförderung. Eine unfassbare Ohrfeige für den Mittelstand! Und das, obwohl gerade in kleinen und mittelgroßen Unternehmen die Forschungsaktivitäten rückläufig sind – was fatal ist in Zeiten des Wandels, in denen wir im internationalen Wettbewerb mehr denn je neue Innovationsvorsprünge benötigen. Seit – Achtung! – mehr als 40 Jahren werben die Wirtschaftsver-

Neues aus dem Südwesttextil-Team

bände dafür, dass Forschung und Entwicklung in den Betrieben steuerlich gefördert wird, während dies in fast allen OECD-Staaten längst existiert. Und dann legt die GroKo einen Gesetzesentwurf vor, der den Mittelstand in großen Teilen ignoriert. Denn: Wer kein eigenes Forschungspersonal hat (was für die überwiegende Mehrheit unserer Mitgliedschaft gilt), kann nichts an F+E-Kosten geltend machen. Kosten durch Aufträge an Dritte gelten nicht. Fairerweise gegenüber den oben genannten CDU-Politikern muss man sagen: Diese Restriktion ging von SPD und Finanzminister Scholz aus. Aber die Union hat sie akzeptiert. Darüber hinaus sind die meisten Forschungspartner des Mittelstands (z.B. Textilforschungsinstitute) von der Förderung ausgenommen. Auch wird nicht zwischen steuerlich begünstigten F+E-Aufwendungen sowie öffentlich ge-

förderten Projekten unterschieden, sondern jedweder Vorteil muss kumuliert werden. Das macht es für KMU noch schwieriger, Doppelförderungen zu vermeiden. Kurz: Die steuerliche Forschungsförderung könnte eine Konzernforschungsförderung werden. Na, schönen Sonntag noch! Aber es gibt Hoffnung: Vor allem dank des beherzten Einsatzes der baden-württembergischen Landesregierung und insbesondere ihrer Wirtschaftsministern Nicole Hoffmeister-Kraut hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf von Bundesregierung und Bundestag mit zahlreichen Änderungswünschen versehen. BaWü hat eine breite Mehrheit unter den Ländern organisiert, um insbesondere die KMU-feindlichen Regelungen zu vermeiden. Jetzt läuft die Korrekturschleife in Berlin. Und wir bleiben dran. Von Montag bis Sonntag!

Bei den Mitgliedsunternehmen

Seit dem 1. Juni verstärkt unser Juristenteam die kompetente Syndikusrechtsanwältin Desirée Frey, Nachfolgerin von Robert Marx. Die 25-Jährige hat ihr Studium in Tübingen an der Eberhard-KarlsUniversität sowie das anschließende Rechtsreferendariat beim Landgericht Ulm mit zwei herDesirée Frey vorragenden Examina abgeschlossen. Im Rahmen ihres Referendariats war sie unter anderem bei der Festo AG in der Personalabteilung beschäftigt und konnte dort erste Berufserfahrung sammeln. Die Juristin wurde in Göppingen geboren und ist in Ebersbach an der Fils aufgewachsen. Desirée Frey bearbeitet neben allen klassischen arbeitsrechtlichen Themen auch die Nebengebiete Textilkennzeichnung sowie Zoll und Außenwirtschaft.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas besuchte die Textilmanufaktur Ege in Ulm. Inhaber Christoph Ege zeigte ihm die edlen Stoffe, die für die individuellen Produkte verwendet und nach Wunsch bestickt werden.

Am 1. Juni konnten wir Nalan Demirel als neue Teamassistentin in unserem Team Recht und Betriebspraxis willkommen heißen. Sie ist die Nachfolgerin von Cirsten Rödder. Die 35-jährige ausgebildete Rechtsanwaltsfachangestellte ist in Esslingen am Neckar geboren und aufgewachsen. Im Nalan Demirel Rahmen ihres beruflichen Werdegangs konnte sie umfangreiche Kenntnisse und Erfahrungen in Rechtsanwaltskanzleien sammeln. Zuletzt war sie in der renommierten Kanzlei Kullen Müller Zinser in Sindelfingen tätig. Nalan Demirel unterstützt unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in allen Assistenzaufgaben.

Die Textilmanufaktur Ege besteht seit über 80 Jahren und wird von Christoph Ege in der dritten Generation geführt. In den lichtdurchfluteten Ateliers in Ulm/Donau entstehen all jene Stücke, die ein Kundenherz höherschlagen lässt: Tischwäsche, Bettwäsche sowie Bettdecken aus Daunen, Cashmere-Vlies oder Seiden-Vlies und alles individuell nach Kundenwünschen gefertigt. Die Produkte werden immer auf Maß von Hand gearbeitet, passen perfekt, sind immer Unikate und werden auf Wunsch mit Lieblingsmotiven bestickt. Bei einem Rundgang durch die Manufaktur zeigte sich Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas begeistert von der Vielfalt an Individualisierungsmöglichkeiten und dem hohen technischen Know-how. Für die Kunden ist Inhaber Christoph Ege kein Wunsch zu teuer. Sein Ziel ist es, textile Kostbarkeiten zu erschaffen. So wird in Kooperation mit den renommiertesten Webereien Westeuropas auch die eine oder andere Neukreation in Auftrag gegeben.


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Textil punktet:

Über 80 tolle Beispiele für #textilkannviel

Die Broschüre gibt es als PDF zum Download unter suedwesttextil.de Endlich ist es soweit: Wir können die 2. Auflage unserer beliebten Broschüre „Textil kann viel“ präsentieren, die wir pünktlich zur Techtextil 2019 zusammengestellt haben und die nach wie vor bundesweit ihresgleichen sucht. Viele unserer Mitglieder haben wieder tatkräftig daran mitgewirkt – dafür herzlichen Dank! Die neue „Textil kann viel“-Ausgabe ist enorm angewachsen und wir können mittlerweile mit über 80 Produktbeispielen aus ganz Baden-Württemberg zeigen, wie innovativ und zukunftsfähig unsere Branche ist. Ein überzeugendes „Werk“ mit dem wir bei unseren Zielgruppen in Politik, Medien, Gesellschaft (Eltern, Schülern) punkten und zeigen können, was in unserer Branche alles steckt. Da wir mit Produkten und Innovationen aus möglichst vielen Mitgliedsunternehmen zeigen wollen, wie stark wir Textiler im Südwesten sind, werden wir im nächsten Jahr wieder eine aktualisierte Auflage herausbringen. Sollte Ihr Unternehmen also dieses Mal noch nicht mit dabei sein oder die vertretenen Firmen neue Produkte präsentieren möchten, können Sie gerne mit unserer Kommunikationsabteilung (diebold@suedwesttextil.de) Kontakt aufnehmen. Lassen Sie uns unermüdlich gemeinsam darauf hinwirken, dass in der Öffentlichkeit ein moderneres Image und ein vielfältigeres Bild unserer Industrie entsteht. Die Botschaft lautet: „Textil ist eine hochspannende Querschnittstechnologie, in vielen Varianten ein Produkt mit Emotion und ein wichtiger Impulsgeber für viele andere Wirtschaftszweige.“


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Textil kann viel auf der Techtextil Mit insgesamt 1 818 Ausstellern aus 59 Ländern und insgesamt rund 47 000 Fachbesuchern aus 116 Ländern fand vom 14. bis 17. Mai die bislang größte Ausgabe der Messen Techtextil und Texprocess in Frankfurt statt. Mit dabei: die textile Industrie aus Baden-Württemberg.

Auf einem großen Gemeinschaftsstand, organisiert und durchgeführt von Baden-Württemberg International (bw-i) gemeinsam mit der Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW) und dem Wirtschafts- und Arbeitgeberverband Südwesttextil, zeigte sie

den Fachbesuchern ihre textilen Produktneuheiten. Auch zahlreiche Vertreter der Politik zog es nach Frankfurt. Nach der Eröffnung der Messe durch MdB Thomas Bareiß, Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesministerium für Wirtschaft und

Energie, besuchte Michael Kleiner, Ministerialdirektor im Wirtschaftsministerium des Landes BadenWürttemberg, am dritten Messetag den Gemeinschaftsstand sowie weitere baden-württembergische Unternehmen. Mehr unter www.suedwesttextil.de

Das Highlight am ersten Messeabend: Die AFBW nutzte die internationale Plattform, um im Rahmen der Standparty das Projekt FIBER PUSH erfolgreich abzuschließen. Christoph Larsén-Mattes, Geschäftsführer Mattes & Ammann GmbH & Co. KG, eröffnete den FIBER PUSH SLAM und begrüßte die rund 130 Gäste zum entspannten Netzwerken.

Michael Kleiner ließ sich von Armin Rombach (links) die EInsatzgebiete technischer Zwirne bei ZUE erläutern und sprach anschließend mit Valerie und Steffen Herr von Bandweberei Bauer auf dem Gemeinschaftsstand. Auch ein Besuch bei der Amann Group auf der Texprocess und ein Rundgang mit Barbara Binder und Nadja Krautter durfte nicht fehlen.

Philipp Essers und Oliver Maetschke überraschten Michael Kleiner mit textilen Anwendungen im Bauwesen und der Architektur. Auch Marc Lorch von der Dr. Zwissler Holding AG konnte unter Beweis stellen, wie vielfältig die Anwendungen von gestrickten und gewirkten Elementen ist, beispielsweise mit Anwendungen in der Akoustik.

Stephanie Lederer (Bild links) und Andreas Merkel (Bild mitte) zeigten dem Ministerialdirektor, dass auch nachhaltige Fasern technische Innovationen in der Bekleidungsindustrie hervorbringen können. Mit vielfältigen Anwendungen begeisterten zu guter Letzt auch die Technischen Textilien Lörrach rund um Chef Thomas Lais (Bild mitte). Fotos: Südwesttextil


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Man muss das Rad nicht immer wieder neu erfinden Im Gespräch mit Philipp Wichert, Innovation Manager bei der Zwissler Holding AG

Herr Wichert, Sie sind nun seit fast 10 Jahren als Innovation Manager im Einsatz. Wie definieren Sie für sich den Begriff „Innovation“? Leider ist der Begriff Innovation heutzutage medial sehr stark aufgeladen und wird inflationär verwendet. Dadurch wird er weitgehend sinnentleert, ähnlich wie z.B. bei den Begriffen „Digitalisierung“ oder „Nachhaltigkeit“. Ganz allgemein ist eine Innovation die erstmalige wirtschaftliche Anwendung einer neuen Problemlösung. Besondere Betonung liegt auf dem wirtschaftlichen Erfolg, der die Innovation von der reinen Erfindung einer Problemlösung abgrenzt und der aus unternehmerischer Sicht im Vordergrund steht. Erfolgreiches Innovieren erfordert also zweierlei Aktivitäten: die Erfindung, in unserer Welt häufig technischer Natur, und die Suche nach einem geeigneten Markt bzw. Geschäftsmodell. In welcher Reihenfolge die Aktivitäten durchgeführt werden, ist eigentlich egal, wichtig ist nur, dass sie zueinander passen. Ich betone das so stark, da gerade in Deutschland traditionell sehr viel Wert auf den technologischen Fortschritt gelegt und das Geschäftsmodell gerne mal vernachlässigt wird. Innovationen können in allen Bereichen vorkommen – Produkte, Dienstleistungen, Produktionsverfahren, Verwaltungsprozesse, vieles mehr und beliebige Kombinationen untereinander. „Neu“ ist dabei relativ. Was in einer Branche erstmalig angewendet wird, ist in anderen Bereichen schon Stand der Technik. So verwenden wir z.B. Abstandsgewirke, die wir schon lange pro-

duzieren neuerdings auch in Gummistiefeln, wo diese bisher völlig unbekannt waren. Kurz gefragt: Was macht ein Innovation Manager? Das ist gefühlt in jedem Unternehmen anders und hängt von vielen Faktoren ab, Unternehmensgröße, Strategie, Kultur, Produkt- und Technologiecharakteristika, Branchenstruktur etc. Bei der Dr. Zwissler Holding baue ich das Innovationssystem komplett vom leeren Blatt aus auf. Das bedeutet, dass ich mich jetzt in der ersten Zeit viel mit der Gestaltung von Strategie, Strukturen und Prozessen befasse. Da naturgemäß viele Innovationsprojekte scheitern, ist es eine wichtige Aufgabe, Strukturen zu schaffen, wie man effizient Informationen sammeln und Versuche durchführen kann. Dabei geht es darum möglichst schnell herauszufinden, welche Ansätze erfolgversprechender sind. Zudem soll die Kreativität gefördert und der Blickwinkel erweitert werden. Innovationsmanagement ist ganz klar eine Schnittstellenaufgabe, die verschiedenste Bereiche betrifft und einbinden muss. Bei der Dr. Zwissler Holding wird aktuell ein Innovationsraum aufgebaut – wie kann man sich diesen vorstellen, was findet man dort alles und wie kommt er zum Einsatz? Das finale Konzept steht leider noch nicht komplett, aber so viel kann ich schon verraten: der Raum ist verhältnismäßig groß und soll multifunktional für die verschiedensten Einsatzzwecke verwendet werden: Showroom, Testlabor für

Produkte, Kreativraum, Projektcockpit, Veranstaltungssaal etc. Ich möchte daher die Einrichtung möglichst flexibel und adaptiv gestalten. Dann kann je nach Gruppengröße, Aufgabenstellung und Zweck der Raum schnell umgebaut werden. Ich orientiere mich dabei lose an den Gestaltungsansätzen des Design Thinking. Wie funktioniert das Innovieren bei der Dr. Zwissler Holding? Innovation hat seit jehr einen hohen Stellenwert, was z.B. die lange Liste an Anwendungsbereichen zeigt, die wir uns nach und nach erschlossen haben. Allerdings konnte früher als echtes KMU schnell und unkompliziert mit der Hand am Arm entwickelt werden. Nach Jahren des Wachstums und der Internationalisierung sind in allen Bereichen mehr arbeitsteilige Organisation und Prozesse notwendig. Das betrifft natürlich auch die Organisation der Innovation, vor allem da in unserer Wachstumsstrategie das Erschließen neuer Märkte mit unseren aktuellen Kompetenzen ganz weit vorne steht. Speerspitze bei der Innovation sind auch bei uns Entwicklung und Vertrieb mit der Umsetzungs- und Vermarktungskompetenz für neue Produkte. Aber Innovationen müssen in einer erfolgreichen Firma überall stattfinden. Jeder kann etwas verbessern, vor allem wenn er nicht nur an seinen Aufgabenbereich, sondern an das Zusammenspiel mit anderen Bereichen denkt. Darüber hinaus sind es oft Leute aus anderen Bereichen, die ohne Betriebsblindheit (der wir alle unweigerlich zum Opfer fallen) Verbesserungspotentiale erkennen.

Daher haben wir begonnen, gezielt Offenheit, Kreativität und Austausch zu fördern, um sukzessive eine umfassendere Innovationskultur zu etablieren. In der heutigen, immer komplexeren und vernetzten Welt finden Innovationen zudem häufig an den Schnittstellen statt und kaum jemand kann alle notwendigen Kompetenzen allein aufbringen. Daher wollen wir vermehrt mit externen Partnern, auch branchenübergreifend, zusammenarbeiten. Mit unserem Leitgedanken „Discover Textile Disruption“ möchten wir dazu einladen, mit uns gemeinsam neue Wege zu erkunden und an der Gestaltung der Zukunft zu arbeiten. Wie sehen Sie die Chancen für die Textil-Branche wenn es um (Produkt-)Innovationen geht? Ich bin noch nicht so lange in der Branche aber bereits völlig fasziniert von den Möglichkeiten und der Vielfalt der Anwendungen. Wenn überhaupt, dann hat die Branche Verbesserungsbedarf bei der Selbstvermarktung. Textil ist in Deutschland immer noch in erster Linie mit Bekleidung konnotiert und nicht mit technischen Textilien, wo die großen Potentiale, insbesondere für deutsche Unternehmen liegen.

Den kompletten Artikel gibt es zum Lesen unter www.place2tex.com/ best-practice


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Unternehmensfinanzierung: Tipps vom Mittelstandsberater Die Top-10-Fehler bei Bankgesprächen

Foto: iStock.com/gustavofrazao

Die Situation ist kein Einzelfall: Ein gewachsenes und in der Branche etabliertes Unternehmen agiert seit Jahren mit profitablen und hochwertigen Produkten. Mit der wirtschaftlichen Entwicklung ist es zufrieden. Das Management kennt sämtliche Kunden und Lieferanten, ebenso die Wettbewerber. Zudem sind dem Unternehmen die Herausforderungen der Branche geläufig, welches sich der konjunkturell etwas eingetrübten Entwicklung nicht ganz entziehen kann. Nun besteht zusätzlicher Finanzierungsbedarf und die Geschäftsführung möchte mit der Bank einen Gesprächstermin vereinbaren. Wie kann man sich strukturiert auf dieses Gespräch vorbereiten? Die formalen Anforderungen der Kreditinstitute an die Kreditvergabe haben sich auch durch zusätzliche aufsichtsrechtliche Vorgaben deutlich erhöht. So müssen Banken im Rahmen der Kreditvergabe neben der üblichen Bonitätsbeurteilung des Kreditnehmers immer mehr überprüfen, ob sich dieses Kreditgeschäft für die Bank überhaupt rentiert. Je höher das Kreditrisiko beurteilt wird, desto mehr Bankeigenkapital muss für diesen Kredit vorgehalten werden, was die Eigenkapitalrendite des Bankinstituts reduziert. Das Bankeneigenkapital ist ein kostbares Gut. Die

Bank allokiert dieses dorthin, wo es die höchste Rendite gibt. Kreditgeschäft insgesamt ist wettbewerbsintensiv (gerade im Mittelstand) und die Kreditmargen stehen unter Druck. Der Risikoappetit der Banken kann hierdurch abnehmen. In Zeiten der abklingenden Konjunktur wird dies zusätzlich zu mehr Zurückhaltung der Banken in der Kreditvergabe führen. Nachfolgende Punkte sind von der Geschäftsführung zu verinnerlichen, wie sie am besten nicht vorgehen sollte: 1. Keine Vergleichsangebote prüfen In Zeiten des Onlinebankings ist prinzipiell kein Problem, Bankgeschäfte über das Internet abzuwickeln und Angebote im Detail zu vergleichen. Das ist sehr bequem, denn dies führt zu hoher Transparenz über alle Kosten und Leistungen. Viele Unternehmen fühlen sich auch heutzutage noch als Stammkunde Ihrer Bank. Gerade das kann allerdings bei einem Finanzierungsgesuch zum Verhängnis werden. Jede Bank sieht es gerne, wenn das Unternehmen alle Geschäfte bei ihr bündelt, aber die wenigsten Banken belohnen das mit einem günstigen Kreditangebot. 2. Kreditgesuch unter Zeitdruck stellen

Dabei handelt es sich um einen Kardinalfehler, der unbedingt vermieden werden sollte. Wenn bis zur letzten Minute gewartet wird, muss das Gespräch möglicherweise unter großem Druck geführt werden. Die Geschäftsführung hat keine Gelegenheit, Angebote zu vergleichen. Sie hat auch keine Alternative, falls der Berater den Kredit ablehnt. Viel besser ist es, sich rechtzeitig um eine Finanzierung zu kümmern und dem Berater einige Tage Zeit zur Prüfung und zur Bearbeitung zu geben. Damit zeigt die Geschäftsführung, dass sieverantwortungsbewusst handelt und sich über die Tragweite ihrer Entscheidung im Klaren ist. Sie hinterlässt einen viel besseren Eindruck bei dem Berater als mit einem hektischen und spontanen Auftritt ohne jegliche Vorbereitung. 3. Im Firmenkundenberater einen Gegner sehen Wenn die Geschäftsführung davon ausgeht, mit einem Gegner zu verhandeln, hat sie keine guten Karten. Eine gute Einstellung ist, im Berater einen Partner auf Augenhöhe zu sehen. Der Unternehmer freut sich immer auf Gesprächspartner, die sich mit seinem Unternehmen und der Branche auskennen und er aus dem Gespräch zusätzliche Impulse erhält.

4. Gespräch mangelhaft vorbereiten Fehler Nummer 4 ist ein Kardinalfehler, der leider viel zu häufig zu beobachten ist. Im Gespräch stellt der Berater ein paar Fragen zu Kennzahlen des Unternehmens und zum konkreten Kapitalbedarf. Damit will er eine erste Einschätzung zur Bonität des Betriebs abgeben. Was passiert, wenn die Geschäftsführung diese Zahlen nicht parat hat? Sie vermittelt dann das Gefühl, dass sie schlecht vorbereitet ist. Sie hinterlässt den Eindruck, dass sie nicht sorgfältig über ihr Geschäft nachdenkt und in finanziellen Fragen ‚schwimmt‘. Ist dieser Eindruck erst einmal gewonnen, ist es schwer, hier wieder gegenzusteuern. Viel besser ist es, wenn sich die Geschäftsführung ausreichend Zeit nimmt, um das Gespräch vorzubereiten, um sich und sein Ansinnen souverän vorzustellen. Diese Souveränität strahlt sie dann auch aus und erhöht dadurch ihre Chance auf eine Bewilligung der beantragten Finanzierung. Aber was gehört zu einer guten Vorbereitung im Detail dazu? 5. Businessplan lückenhaft präsentieren Im Kreditgespräch muss das Unternehmen das Vorhaben genauer vorstellen und das Projekt mit seinen Eckdaten detailliert präsentieren. Dazu nutzt die Geschäftsführung vermutlich eine klassische Präsentation und einen Businessplan als Mittel. Diese sollte unbedingt gut durchdacht sein und valide, nachvollziehbare Zahlen, Daten und Fakten enthalten. Wichtig ist es hier nicht, dass sie mit einer bunten Präsentation auf Werbetour geht. Es geht vielmehr darum, alle relevanten Daten zu dem Projekt und zu seinem Unternehmen auf einen Blick zu verdeutlichen. Ein gut strukturierter Businessplan ist die Basis für den Aufbau seines Unternehmens oder für die Expansion des Betriebs. 6. Keine Hilfe und Sparring annehmen Für die Erstellung von Businessplan und Präsentation gibt es fachlich versierte Unterstützung. Der Businessplan kann gut mit einem Steuerberater oder einem kundigen


Sparringspartner gemeinsam entwickelt werden. Dabei werden noch offene Verständnisfragen geklärt und Unklarheiten eliminiert. 7. Schwache wirtschaftliche Performance Kein Unternehmen erhält einen Kredit über mehrere Millionen, wenn keine Sicherheiten gestellt werden können. Wenn es also kaum Eigenkapital hat oder sehr hohe Verbindlichkeiten ohne entsprechendes Vermögen, wird eine weitere Kreditbewilligung sehr schwierig werden. Das Unternehmen sollte nur dann einen weiteren Kredit aufnehmen, wenn die Firma auf einem soliden wirtschaftlichen Fundament steht. Alternativ sollte der Kreditbedarf eher geringgehalten werden. Jede Finanzierung muss zurückgezahlt werden. Die Aussichten auf Erfolg werden dagegen steigen, wenn der Finanzierungsbedarf im richtigen Verhältnis zum Eigenkapital steht. 8. Unzureichende persönliche Bonität Sehr eng mit Fehler Nummer 7 verbunden ist Fehler Nummer 8. Er spielt vor allem bei Gründern eine Rolle, denn hier wird die persönliche Kreditwürdigkeit genau geprüft. Um als Existenzgründer einen Kredit zu erhalten, sollte die Bonität einwandfrei sein. Es sollten SCHUFA Eintragungen geprüft und sichergestellt sein, dass keine Negativeinträge vorhanden sind.

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9. Unpassendes persönliches Auftreten Von sehr großer Bedeutung ist das persönliche Auftreten im Gespräch. Die Geschäftsführung muss dem Bankberater das Projekt „verkaufen“. Deshalb muss sie ihm im Gespräch einen umfassenden Eindruck von dem Vorhaben vermitteln. Der größte Erfolgsfaktor neben fundierten Unterlagen aber ist das persönlich souveräne und sympathische Auftreten. Anregungen des Beraters sollten angenommen werden - sind diese doch wertvolle Impulse, um das Vorhaben noch zu optimieren. 10. Benötigte Unterlagen liegen nicht vor Die Geschäftsführung hat das Gespräch mit dem Bankberater erfolgreich hinter sich gebracht. Dieser ist von dem Projekt überzeugt und sagt zu, das Ansinnen zu prüfen. Dazu möchte er noch einige Informationen erhalten. Wenn das Unternehmen jetzt vergisst, die angeforderten Dokumente rechtzeitig vorzulegen, muss der Berater glauben, dass ggf. kein Interesse an der Finanzierung besteht. Die schnellstmögliche und vollständige Bereitstellung der gewünschten Unterlagen untermauert die professionelle Vorbereitung des Kreditantrags.

Workshop „Perspektiven 2035“

Über den Autor Klaus-Jörg Steinbrinck ist Bankkaufmann und Dipl.-Volkswirt. Er blickt auf über zwanzig Jahre erfolgreiche Führungsfunktionen in der Betreuung von Unternehmensrestrukturierungen im In- und Ausland sowie im Risikomanagement zurück. Nach Stationen bei der Deutschen Bank und der Südwestbank in Stuttgart leitet er nun die Region Süd der Unternehmensberatung SICNUM (www.sicnum.de). Für ein unverbindliches Gespräch bei Finanzierungsfragen steht er Südwesttextil-Mitgliedern jederzeit zur Verfügung. Klaus-Jörg Steinbrinck SICNUM Mittelstandsberatung GmbH Tel.: 0711 – 22 25 44 61 stuttgart@sicnum.de

Ihre Meinung ist gefragt / Texklusiv-Seminar

„Auszeit auf Augenhöhe“ – das Coaching-Camp für Führungskräfte

te: h

7. und 8. Oktober 2019 auf Schloss Haigerloch

Infos bei Peter Haas haas@suedwesttextil.de © iStock.com/fizkes

extil e. V.

Bitte melden Sie sich bis zum 15.08.19 bei Alexandra Hesse (ahesse@textilforschung.de) an. Sie erhalten anschließend eine Outlook-Einladung mit allen notwendigen Informationen.

www.sicnum.de

Raus aus der „Einsamkeit an der Spitze“

och.de

Die Zukunftsworkshops des Forschungskuratoriums Textil kommen nach Baden-Württemberg: Am 26. September findet in Stuttgart im Look 21 der 5. Workshop zur Zukunftsforschung für die Textilindustrie statt. Diese abschließende Veranstaltung widmet sich dem Thema „Cross-Sector-Effekte“ und es gilt gemeinsam heraus zu finden, wie wir nicht nur die Bedarfe der Textilindustrie erkennen, sondern auch die der Anwenderbranchen. Welche Märkte lassen sich in anderen Industrien erschließen? Um am Markt zu bestehen, sind aber nicht nur gewinnbringende Angebote wichtig. Gesetzliche Regularien müssen eingehalten werden. Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind nur zwei der wichtigsten Themen für unsere Zukunft. Wo können die Vorteile von textilen Materialien Lösungen schaffen, die bisher nicht erkannt wurden? Robert Peters (Institut für Innovation und Technik (iit) Berlin) führt als Moderator durch den Tag.

Jetzt anmelden unter www.suedwesttextil.de/veranstaltungen, kastning@suedwesttextil.de oder +49 711 21050  - 11

Die IHK Reutlingen möchte ihr Weiterbildungsangebot im Bereich „Textil“ ausbauen. Um das Angebot optimal auf den Bedarf der Unternehmen auslegen zu können, ist sie auf die Mithilfe möglichst vieler Unternehmen aus der Branche angewiesen. Die Befragung dauert ca. 8 Minuten. Nutzen Sie die Chance, das IHK-Weiterbildungsangebot um Ihre Wünsche und Bedarfe zu erweitern. Unter http://bit.ly/ umfrageweiterbildung kommen Sie zur Umfrage. Bei Fragen steht Anne-Kathrin Kiesel von der IHK Reutlingen (kiesel@reutlingen.ihk. de) gerne zur Verfügung.


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Grüne Modewoche mit neuen Gesichtern Auf den Berliner Modemessen boomt die Nachhaltigkeit und auch die Politik ist begeistert Es war das Thema der Berlin Fashion Week: Nachhaltigkeit. Auf der Neonyt, dem globalen Hub für Fashion, Nachhaltigkeit und Innovation, trieben Vertreter aus Handel, Industrie und Politik den Wandel in der Mode weiter voran. Vom 2. bis 4. Juli unterstrich die Neonyt im Kraftwerk Berlin mit 170 ausstellenden Labels aus 20 Ländern ihren Status als weltweit bedeutendster Hotspot für progressive, nachhaltige Mode und technologische Innovationen.

Das Stadtkaufhaus Gerber aus Stuttgart beteiligte sich mit einem Showcase „Econic Goods of Gerber“ und setzte damit ein klares Zeichen für Transparenz und Nachhaltigkeit im Einzelhandel. Daneben förderten zahlreiche namhafte Speaker mit hochkarätigen Vorträgen und Panels den Wissenstransfer rund um die Themen Retail, Digitalisierung, Denim und Ressourceneinsparung. So zeigten sich auch Politikerinnen wie Renate Künast auf der Messe und nutzten

Selbstverständlich waren hier auch einige Mitgliedsunternehmen von Südwesttextil, wie die Marken „Dunque“ und „Naturalmente“ von Schweikardt-Moden oder das Fellbacher Label „organication“ vertreten. Auf der Premium im Berliner Zentrum war in diesem Jahr ein tolles Beispiel für nachhaltige Mode zu finden. Das Birkenfelder Sportswearlabel „Morotai“ präsentierte hier dem Handel nicht nur die neue Kollektion für den nächsten

sign und Konzept beider Marken wieder. Wichtig war beiden Unternehmen beim Aspekt der Nachhaltigkeit keine Abstriche zu machen. So ist auch diese Kollektion, ebenso wie alle Produkte von Wiederbelebt, zu 100% aus Restmaterialien der Industrie gefertigt und in Stuttgart konfektioniert. Auch die Limitierung auf 50 Teile wird bei dieser Kollaboration beibehalten. Im Design treffen wiederum der cleane klassische Ansatz mit verspielten Details auf das Farbschema und den

Zehn Jahre nach Gründung des Neonyt-Vorgängerformats Greenshowroom steht die Branche vor dem Durchbruch und der Wandel wird greifbar. „Über die Jahre haben wir Sustainable Fashion in Berlin salonfähig gemacht und mit der Neonyt zu einem Thema geformt, das die Berlin Fashion Week weltweit als Vorreiterplattform in puncto Nachhaltigkeit glänzen lässt“, sagte Olaf Schmidt, Vice President Textiles & Textile Technologies der Messe Frankfurt. Mit zahlreichen Aktionen gelang es der Neonyt, insbesondere konventionelle Händler anzusprechen und für Sustainable Fashion zu begeistern.

die Gelegenheit nicht nur für einen politischen Austausch mit den Unternehmen. Künast zeigte sich als großer Fan nachhaltiger Mode. Früher habe sie immer gesagt, dass die nachhaltige Mode noch Aufholbedarf habe, damit für jeden Anlass und jeden Stil – auch für eine Rede im deutschen Bundestag – etwas dabei wäre. Dies hätten die Labels geschafft. Doch auch auf den etablierten Berliner Modemessen war das Thema Nachhaltigkeit präsent. Die Panorama auf der Berliner Messe präsentierte sich auch in diesem Sommer mit dem in Kooperation mit der Innatex entwickelten Konzept Xoom in Halle 5.

Sommer, sondern zeigte auch eine gemeinsame Kollektion mit dem Stuttgarter Upcyclinglabel „Wiederbelebt“. Beide Labels stecken noch in den Kinderschuhen und sind fast seit Beginn Mitglied bei Südwesttextil. So trafen sich die Designer und Gründer Rafy Ahmed sowie das Wiederbelebt-Duo Sarah Kürten und Oguzhan Deniz das erste Mal auf der Jahrestagung 2018 in Rottweil und begannen durch das gemeinsame Engagement beim Stuttgart Fashion Award im letzten Jahr, über eine gemeinsame Kollektion nachzudenken. In der nun entstandenen 12-teiligen Kollektion spiegeln sich De-

sportlich-coolen Look von Morotai. Das Ergebnis: Sportliche Lässigkeit wird durch den klassischen Look mit hohem modischen Anspruch zu einem coolen Athleisure-Look. Cut outs, oversized und gecroppte Schnitte erinnern an den neuen sportlichen Look, für welchen Morotai steht. Feine Details wie eingearbeitete Bänder oder aufgesetzte Taschen sowie die Schnittführung, die klassisch und modern zugleich ist, spiegeln den Stil von Sarah Kürten und Oguzhan Deniz wieder. Die Logos beider Marken finden immer wieder Präsenz und wenn es nur in dem Motiv der vier Kreuzstiche am rückwärtigen Etikett ist. Rebekka Rüth


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Organic Textile Forum: Beschaffung im Wandel Angeregte Diskussionen und Zukunftsvisionen in atemberaubender Kulisse

Vom 8. bis 9. Mai fand in Konstanz das 5. Organic Textile Forum unter dem Motto „Beschaffung im Wandel“ statt. Über 60 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Deutschland, Österreich, Schweiz und sogar aus Griechenland und Indien waren an den Bodensee gekommen, um sich über die Best Practice der nachhaltigen Beschaffung zu informieren, weiterzubilden, zu präsentieren und diskutieren, aber auch um Kontakte zu pflegen. Am Vorabend des ersten Veranstaltungstages ging es mit dem Ausflugsschiff „Lina“ über den Bodensee zur Insel Mainau. Dort gab ein geführter Rundgang zum Thema „Nicht nur Adel verpflichtet“ Einblicke in die Aktivitäten im Bereich Nachhaltigkeit auf der Insel. Nach einem gemeinsamen Abendessen und einer Fahrt über den dunklen See zurückstartete der erste Tag mit Vorträgen. So gaben Referierende aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Verbänden, darunter auch Peter Haas und Rebekka Rüth, stellvertretend für Südwesttextil als Hauptsponsor des Forums, Einblicke in die vielseitigen Möglichkeiten der nachhaltigen Beschaffung. Dieses Thema zog sich als roter Faden durch das ganze Programm: Vom Lieferkettenmanagement als Risikovorsorge über Trends im Bio-Fasermarkt bis hin zur von Südwesttextil vertretenen Vision, „Nachhaltig als das neue Normal“ zu etablieren, aber auch ein umfassender Überblick zu relevanten Siegeln und Zertifizierungen (GOTS, Cradle to Cradle, Bluesign, STeP by Öko-Tex) als mögliche Orientierungshilfe standen auf der Agenda. Ausgewählte Beispiele zeigten

auf, wie soziale und ökologische Aspekte im Beschaffungs- und Entscheidungsprozess berücksichtigt werden können. Wissenschaftler teilten ihr Wissen über Supply Chain Mapping und Produktsicherheit mittels DNA-basierter Tracer. Diese und einige mehr Themen wurden beim Organic Textile Forum präsentiert. Zwischendurch gab es ein vielfältiges kulinarisches Angebot sowie Pausen und Aktivitäten, die zum Netzwerken einluden. Auch das weitere Abendprogramm sorgte für eine rundum gute Veranstaltung. So fand der Ausklang des ersten Veranstaltungstags im historischen Offiziersaal im Constanzer Wirtshaus in tollem Ambiente statt. Ruth Bader (Stadt Konstanz, GF Bodensee Forum) präsentierte als Auftakt in den Abend Geschichten und Anekdoten zur Textilhistorie in Konstanz. Bei gutem Essen und leckeren Bier führten die Teilnehmer Gepräche bis spät in die Nacht. Am zweiten Veranstaltungstag wurde den Konferenzteilnehmern neben weiteren Vorträgen diverse Workshops geboten. Der von Initiator und 3Freunde-Gründer Stefan Niethammer geleitete Workshop „Nachhaltige Beschaffung – Kooperation als Wirtschaftsmodell“ befasste sich mit der Frage, ob über gemeinsame Lieferketten oder gemeinsamen Produkte Vorteile erzielt werden können und ob durch eine gemeinsame Vermarktung eine Marktsicherheit möglich ist. Im Workshop „Siegel/Zertifizierung zur Stärkung der Glaubwürdigkeit“ standen die Experten des STeP, GOTS, Bluesign, OCS/RCS/GRS Rede und Antwort zu den Details der Zertifizierungen. Die weitere

Option „Nachhaltige Beschaffung als Marketinginstrument in der Customer Journey“ ermöglichte den Besuchern einen neuen Zugang zum Thema Nachhaltigkeit. Mit Lego Serious Play entwickelten die Teilnehmer Prozess- und Entitätsmodelle für zukunftsorientierte Multi-Channel-Strategien. Die Reise des Kunden, die Entdeckung was hinter Produkten und deren

Beschaffung steht und wie Unternehmen diese Customer Journey begleiten und steuern, konnte modellhaft visualisiert werden. Zum Schluss zogen alle Teilnehmer der Konferenz ein positives Resumée und blickten zufrieden zurück auf zahlreiche neu geknüpfte Kontakte und neu gewonnene Erkenntnisse. www.itfits.de


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Startschuss der „Qualifizierungsverbünde“

Ministerin Hoffmeister-Kraut bei der Übergabe des Förderbescheids am 1. Juli: „Wir müssen in der beruflichen Weiterbildung innovative Wege gehen, um mehr Betriebe und Beschäftigte zu erreichen und zu motivieren“. (v.l.n.r.) Christian Rauch, Peter Haas, Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Stefan Küpper, Peer-Michael Dick. Fotos: Südwesttextil

Eine mehr als einjährige konzeptionelle Vorarbeit und intensives Lobbying haben nun zum Ergebnis geführt: Ab Herbst können die Mitglieder von Südwesttextil zusätzliche Unterstützung bei der Personalentwicklung in Zeiten des Strukturwandels erhalten. Am 1. Juli fiel der Startschuss für unser Projekt „Qualifizierungsverbünde“. Es soll gerade mittelständischen Unternehmen Orientierung geben in der Vielfalt der möglichen Maßnahmen, Bildungsträger und Fördergelder. Südwesttextil ist Initiator des Projekts und hat Südwestmetall und das Bildungswerk der Wirtschaft als starke Partner aus der Industrie und die Bundesagentur sowie das Landes-Wirtschaftsministerium als Hauptfinanziers gewonnen. Das Projekt wird die Mitglieder dabei unterstützen, sich in “Qualifizierungsverbünden“ zusammenzuschließen und – begleitet und beraten – gemeinsam Weiterbildungsangebote für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu planen und durchzuführen. Die Schaffung von Qualifizierungsverbünden werden von Verbundmanagern unterstützt, die die Weiterbildungsbedarfe in den beteiligten Betrieben identifizieren und gemeinsame, passgenaue Weiterbildungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter organisieren. Die Verbundmanager werden Sie trägerneutral beraten und eine Lotsenfunk-

tion in die Weiterbildungsförderung wahrnehmen. Das Projekt ist auf 4 Jahre angelegt und hat ein Gesamtbudget von 4,2 Mio. Euro - das bis dato größte Qualifizierungsprojekt in der Geschichte von Südwesttextil. Die Qualifizierungsmanager sind über Baden-Württemberg verteilt, der Standort Reutlingen fokussiert sich dabei landesweit auf Unternehmen der Textil- und Bekleidungsindustrie. Zielgruppen der Qualifizierungsverbünde sind neben Fach- und Führungskräften vor allem auch un- und angelernte Beschäf-

»Weiterbildung ist branchenübergreifend der Schlüsselfaktor, wenn es darum geht, den Weg in die Arbeitswelt 4.0 erfolgreich zu bestreiten.« Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Wirtschaftsministerin Baden-Württemberg

Die Qualifizierungsmanager für unsere Branche, die von den Standorten Reutlingen (Bildungswerk) und Stuttgart (SüdwesttextilGeschäftsstelle) aus tätig werden, sind Frau Birgit Steinmüller und Frau Frauke Holländer. Beide sind aus einem intensiven Auswahlprozess in den letzten Wochen und Monaten hervorgegangen, in welchem wir sowohl Kandidaten mit textilem Hintergrund als auch Profis aus der Personalarbeit angeschaut haben. Wir haben uns schließlich für Personalentwicklungs-Expertinnen entschieden und werden beide in den nächsten Wochen mit unserer Branche vertraut machen, so dass unsere Mitglieder zwei kompetente, motivierte und sympathische Ansprechpartnerinnen für Ihre Weiterbildungsprojekte an ihrer Seite haben. Birgit Steinmüller war zuletzt bei der BBQ Berufliche Bildung gGmbH zuständig für die Projekte EU-Mobilität und die betriebliche Sozialberatung bei Bosch Rexroth. Sie bringt Erfahrung in der zukunftsgerichteten Projektarbeit und Kompetenz in der Personalvermittlung und Weiterbildung mit. Frauke Holländer war Personalreferentin bei der ElringKlinger AG und dort zuständig für das Weiterbildungsmanagement. Neben der Erfahrung in der Industrie hat sie ebenfalls bereits Erfahrung als Beraterin des Bildungswerks.Wir sind überzeugt, mit beiden die richtige Wahl für Ihre Anliegen in der Weiterbildung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getroffen zu haben. Christine Schneider

Kontakt Birgit Steinmüller Qualifizierungsmanagerin Textil Telefon: +49 7121 3864-14 Mobil: +49171 7632856 steinmueller.birgit@biwe.de

Die beiden Qualifizierungsmanagerinnen Birgit Steinmüller und Frauke Holländer zu Besuch in der Südwesttextil-Geschäftsstelle (v.l.n.r.).

tigte, die ein erhöhtes Arbeitsplatzrisiko tragen. Im Einzelfall sollen außerdem auch (Langzeit-)Arbeitslose

einbezogen und Jugendliche an eine berufliche Ausbildung herangeführt werden.

Frauke Holländer Qualifizierungsmanagerin Textil Telefon: +49 7121 3864-14 Mobil: +49162 2416541 hollaender.frauke@biwe.de


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Von der Tradition zur Innovation

Beim 8. Jungtextiler Kongress in St. Gallen gewannen rund 150 Auszubildende den Blick über den Tellerrand Am Donnerstag, dem 27. Juni 2019 fand in St. Gallen, Schweiz bei bereits hochsommerlichen Temperaturen der 8. Jungtextiler Kongress unter dem Motto „Von der Tradition zur Innovation“ statt. Der Internationale Jungtextiler Kongress ist ein Gemeinschaftsprojekt von Swiss Textiles, der Wirtschaftskammer Vorarlberg, Südwesttextil und dem Bayerischen Verband der Textil- und Bekleidungsindustrie. Der Kongress findet abwechselnd in Deutschland, Österreich und der Schweiz statt. Die rund 150 Auszubildenden, Lehrkräfte sowie junge und junggebliebene Mitarbeitende der Textil- und Bekleidungsindustrie aus dem D-A-CH-Raum hatten größten Teils bereits eine lange Anreise hinter sich, als Michael Berger, Leiter Bildung und Nachwuchsförderung bei Swiss Textiles, die Veranstaltung eröffnete. Als Gastgeber freute sich der Schweizer Textilverband besonders den Nachwuchs in den großzügigen Räumlichkeiten des Weiterbildungszentrums der Universität St. Gallen, hoch über der traditionsreichen Stickereistadt, begrüßen zu dürfen. Für die Auszubildenden ist der alle zwei Jahre stattfindende internationale Kongress eine besondere Gelegenheit im Dreiländereck rund um den Bodensee ein spannendes Programm zu erleben und sich zu vernetzen. Bereits das Vormittagsprogramm bot den Teilnehmenden vier inspierende Referenten/innen, die zeigten, wie Tradition und Innovation gelebt werden kann. Die spannenden und abwechslungsreichen Referate boten unterschiedliche Perspektiven auf die Technologien und Veränderungen, die die Textil- und Bekleidungsindustrie in Zukunft erwarten. Ueli Forster, Präsident des Verwaltungsrates bei der Bionic Composite Technologies AG, gab einen Ausblick auf neue Anwendungsgebiete der traditionsreichen Schweizer Stickmaschinenindustrie. Direkt im Anschluss stellte Peter Krimmer, Gründer und Managing Direktor der stAPPtronics GmbH aus Österreich, die von ihm mitentwickelten gesundheitsfördernden Schuhsohlen vor. Basierend auf in die Sohle eingearbeiteten Sensoren können die individuellen Daten zum Bewegungsverhalten eines Menschen

ausgewertet werden und so gesundheitliche Maßnahmen rechtzeitig und passgenau eingeleitet werden. Mit Franziska Kaiser war auch eine Gründerin aus Baden-Württemberg vertreten. Nach ihrem Studium entschied sich die Accessoiredesignerin für die Selbstsständigkeit. In ihrem Atelier in Stuttgart fertigt sie luxuriösen Taschen und Accessoires mit einem nachhaltigen Anspruch. So verwendet sie ausschließlich Restmaterialien der Leder- und Bekleidungsindustrie und möchte so den Kunden wieder eine Wertschätzung für das Produkt vermitteln. Den Abschluss des Vormittags bildete Alexander Pinker, Innovation-Profiler bei Medialist Innovation. Er gab den Jungtextilern einen Überblick über die Einsatzmöglichkeiten von Virtual-und AugmentedReality-Systeme (VR/AR), erklärte die Unterschiede der Technologien und erläuterte die Einsatzmöglichkeiten – im Alltag sowie speziell für die Textilindustrie. Im Anschluss an seinen Vortrag konnten die Teilnehmer die Technologien selbst ausprobieren. Zwischendurch, wie auch in der anschließenden Mittagspause, galt es, die Zeit zu nutzen, um sich untereinander zu vernetzen und neue Bekanntschaften zu schliessen – Networking! Am Nachmittag durften die Kongressbesucher/innen zwischen vier unterschiedlichen Aktivitäten wählen. Die einen erfuhren bei einer Stadtführung die Textilgeschichte von St. Gallen, andere besuchten die Laboratorien der schweizerische Forschungsinstitution für anwendungsorientierte Materialwissenschaften und Technologie – kurz EMPA, die nächste Gruppe fühlte das Rattern der Stickmaschinen bei der Forster Rohner AG und die vierte Gruppe ließ sich vom Textilmuseum bezaubern. Anschliessend trafen sich alle wieder im Weiterbildungszentrum, wo Marc Hauser, der erste Mensch im Jetstream, über Mut und Ängste sprach und allen einen Motivationsschub mit auf den Weg gab. Nach einem abwechslungsreichen Tag verabschiedeten die vier Verbände die Anwesenden. Rebekka Rüth


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Zertifikate für die Zukunft

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Die Gatex-Zertifikat-Absolventen Produktionsmechaniker – Textil Fachrichtung Spinnerei Celebi Yarata, Ettlin (Ettlingen) Christopher Stumpf, Gruschwitz (Leutkirch) Produktionsmechaniker – Textil Fachrichtung Weberei Monja Schwaibold, Weberei Schwaibold (Frittingen) Batian Wolf, Ettlin (Ettlingen) Produktveredler – Textil Marc Müller, Lauffenmühle (Lauchringen) Mirco Wilhelm, Lauffenmühle (Lauchringen) Textillaboranten Hannah Schymanski, Gütermann (Gutach-Breisgau) Tanja Boneberg, Gruschwitz (Leutkirch)

Ausbildungsleiter Matthias Rentschler (links) und die Ausbilder Uwe Rummler (2.v.l.), Manuel Kleppke und Henrik Piewatz (rechts, v.l.n.r.) verabschiedenten die jungen Textiler ins Berufsleben. Fotos: Gatex

Die Textilbranche im Land freut sich über 10 besonders qualifizierte neue Fachkräfte: zusätzlich zu ihrer Ausbildung in Betrieb und Berufsschule haben sie auch noch die überbetrieblichen Schulungen in der Gatex in Bad Säckingen am Hochrhein absolviert und wurden am 18. Juli mit dem Gatex-Zertifikat verabschiedet. „Kein Haus steht stabil ohne Fundament“, wandte sich der neue Gatex-Vorsitzende Armin Rombach an die Absolventen: „Mit Ihrer Ausbildung haben Sie ein Fundament gebaut, mit dem Unterricht hier in der Gatex haben Sie es noch stabiler gemacht. Natürlich kann man mit anderen Jobs ein schnelleres Geld machen, man kann auch versuchen, als Angelernter durchs

Leben zu kommen. Ich bin aber fest überzeugt: Nichts verschafft Ihnen eine bessere Startposition für Ihr Arbeitsleben als eine ordentliche Ausbildung“, so Rombach bei der Abschlussfeier in Bad Säckingen. Rombach, im Hauptberuf Geschäftsführer der ZUE Zwirnerei Untereggingen, war in der vorherigen Mitgliederversammlung einstimmig zum Nachfolger des ausgeschiedenen Vorsitzenden Volker Steidel (Lauffenmühle) gewählt worden. Die Theorie-Prüfung umfasst je nach Ausbildungsberuf die Fächer Fachrechnen, Fachkunde und Bindungslehre. Zum Bestehen müssen mindestens 50 Punkte erreicht werden. Mit durchschnittlich 64 von 100 möglichen Punkten bestä-

Maschinen- und Anlagenführer – Spinnerei Roman Geiß, Gruschwitz (Leutkirch) Festim Murati, Gruschwitz (Leutkirch)

tigten die jungen Berufseinsteiger auch in diesem Jahr ihr Können. Mit 83 Punkten das beste Ergebnis erzielte Monja Schwaibold von der Weberei Schwaibold in Frittingen. Im Gatex-Technikum werden an modernen Textilmaschinen die Berufe Produktionsmechaniker Textil, Textillaborant und Produktveredler Textil berufsbegleitend ausgebildet. „Wir könnten mehr von Ihnen gebrauchen“, ap-

pellierte Rombach an die frischgebackenen Fachkräfte. „Es bleiben viel zu viele Lehrstellen frei, es bewerben sich zu wenige bei unseren Betrieben. Es wäre klasse, wenn Sie uns dabei helfen, für eine Ausbildung in der Textilindustrie zu werben. Erzählen Sie es allen: Textil kann viel!“

www.die-gatex.de

Gatex-Vorstand neu gewählt

Der teilweise neu gewählte Gatex-Vorstand (v.l.n.r.): Ditmar Schultschik, Martina Kaltenbach, Heinz-Bernd Schepers, Peter Haas, Armin Rombach. Foto: Gatex

Die Jahrgangsbeste Monja Schwaibold erhielt ihre Ehrung von Armin Rombach (links) und ihrem Ausbilder Henrik Piwatz. Uwe Rummler wurde für 20 Jahre als Ausbilder für die Berufe der Textilveredlung in den Diensten der Gatex geehrt. Für die geleistete Arbeit, sein Engagement und das Herzblut, das er in Generationen von Jungtextilern gesteckt hat, dankte ihm der neue Gatex-Vorsitzende.

Die Mitgliederversammlung der Gatex hat auf ihrer jährlichen Sitzung Mitte Juli Armin Rombach, Geschäftsführer der ZUE Zwirnerei Untereggingen, einstimmig zum Nachfolger des ausgeschiedenen Vorsitzenden Volker Steidel (Lauffenmühle) gewählt. Neu in den Vorstand wurde einstimmig Martina Kaltenbach, Director HR Europe bei A&E Gütermann in Gutach-Breisgau, berufen.


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Vorsicht bei Namen zur Modellbezeichnung Der BGH entscheidet erstmals zur Verwendung der Marke „SAM“ in der Modebranche

Foto: iStock.com/CerebroCreative

In der Modebranche ist die Verwendung von Namen zur Modellbezeichnung ein beliebtes Stilmittel. Zugleich gibt es zahlreiche Marken, die einen Namen schützen und zwar für Waren und Dienstleistungen aus dem Modebereich. Hierdurch kann es zwangsläufig zu kollidierenden Interessen der Modeunternehmen auf der einen und dem jeweiligen Markeninhaber auf der anderen Seite kommen. Die Nutzung des Zeichens SAM in der Instanzrechtsprechung Für viel Aufsehen hat in letzter Zeit die Marke „SAM“ gesorgt. Die Marke ist beim Deutschen Patent- und Markenamt für Waren der Klasse 25, z. B. für Bekleidungsstücke eingetragen. Nicht selten wurde die Bezeichnung „SAM“ zugleich von Modeunternehmen zur Modellbezeichnung verwendet (Beispiel: „Wollpullover SAM beige“). Gegen diese Nutzung gingen die Inhaber der Marke konsequent vor und bekamen insbesondere von den Gerichten aus Frankfurt am Main regelmäßig Recht. Die Frankfurter Land- und Oberlandesgerichte haben in der Verwendung der Bezeichnung „SAM“ in dieser Form eine Markenverletzung bejaht, da die Herkunftsfunktion der Marke beeinträchtigt werde. Die Entscheidung des BGH Mit seiner Entscheidung vom 7. März 2019 (Az. I ZR 195/17) hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmalig auch mit der Frage beschäftigen müssen, ob in der Verwendung der Bezeichnung „SAM“ eine Markenverletzung liegt. Das

OLG Frankfurt am Main hatte in der Vorinstanz eine solche Markenverletzung noch bejaht. Der BGH hat die Entscheidung des OLG Frankfurt aufgehoben und zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Gleichwohl prüfte der BGH alle relevanten Aspekte durch und wies vielfach die Begründungen des beklagten Modeunternehmens als unbegründet zurück. Für die Frage, ob eine Markenverletzung vorlag, war auch für den BGH wesentlich, ob die konkrete Art der Verwendung des Zeichens „SAM“ die Herkunftsfunktion der Marke „SAM“ verletzt. Um diese Frage jedoch abschließend beantworten zu können, müssten zunächst die Kennzeichengewohnheiten in dem maßgeblichen Warensektor ermittelt werden. Hierzu habe das OLG Frankfurt nach der Auffassung des BGH aber keine tragfähigen Feststellungen getroffen, sodass nicht nachgewiesen wurde, dass das Zeichen „SAM“ vom angesprochenen Verkehr als Herkunftshinweis für Bekleidung und damit als Marke erkannt bzw. verstanden wird. Diese Feststellungen kann das OLG Frankfurt nunmehr nachholen. Sollte es dem OLG Frankfurt bzw. dem Markeninhaber gelingen, eine solche Verkehrsanschauung nachzuweisen, bedeutet dies, dass auch nach der Entscheidung des BGH die Verwendung des Zeichens „SAM“ im Rahmen der Modellbezeichnung eine Verletzung der Marke „SAM“ darstellt. Hinweise des BGH für die Praxis Der BGH hat in seiner Entscheidung aber auch Hinweise für die

Modeunternehmen gegeben, die Namen im Rahmen der Modellbezeichnungen verwenden möchten. Diese Hinweise gelten sodann für jeden Namen und nicht nur für die Bezeichnung „SAM“. So ist zum Beispiel die Art und der Ort der konkreten Verwendung des Namens zu beachten. Bei einer festen Verbindung des Zeichens mit der Ware, wie zum Beispiel einer Hose, Jacke oder Bluse, tendiert der BGH dazu, hierin eine Verwendung als Herkunftshinweis, also als eine markenmäßige Verwendung zu verstehen. Im Rahmen der Beschreibung der Ware im Internet oder in einem Katalog sollte darauf geachtet werden, dass die Bezeichnung an einer eher unauffälligen Stelle erfolgt und nicht in unmittelbarer Näher zur Herstellerangabe oder der Dachmarke. Auch das kann helfen, um dem Eindruck eines Herkunftshinweises entgegenzuwirken. Das Beispiel „SAM“ zeigt noch einmal deutlich, dass man bei der Verwendung eines Namens als Bestandteil der Modellbezeichnung sehr sorgfältig vorgehen sollte. Der BGH sieht hierin zwar nicht per se eine Markenverletzung. Je nach Art und Ort der Verwendung besteht aber nach der Entscheidung eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass die Verwendung eines Namens eine Markenverletzung darstellt. Vor der Verwendung eines sollten wenigstens folgende Schritte beachtet werden: Schritt 1: Bei der Auswahl des Namens sollte darauf geachtet werden, dass dieser nicht zu berühmt ist. Je berühmter der Name, desto eher wird angenommen, dass die Verwendung eine Markenverletzung darstellt.

direkt an der Ware sollte dabei vermieden werden. Bei der Beschreibung der Ware sollte darauf geachtet werden, dass die Modellbezeichnung nicht in direkter räumlicher Nähe zu anderen Marken steht. Sebastian Laoutoumai, LL.M.

Ansprechpartner für Südwesttextil-Mitglieder Autor Sebastian Laoutoumai, LL.M. Rechtsanwalt, Fachanwalt für IT-Recht und Senior Associate der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Essen

Telefon: +49 201 9220 24810 Telefax: +49 201 9220 110 sebastian.laoutoumai@lutherlawfirm.com Dr. Steffen Gaber, LL.M. (Sydney) Rechtsanwalt und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Stuttgart

Schritt 2: Es sollte geprüft werden, ob der geplante Vorname bereits beim DPMA oder einem anderen, internationalen Markenamt als Marke (insb. in Klasse 25 für Bekleidungsstücke) eingetragen ist. Schritt 3: Es muss genau darauf geachtet werden, wo und wie der Vorname verwendet wird. Eine Anbringung

Telefon: +49 711 9338 19192 Telefax: +49 711 9338 110 steffen.gaber@luther-lawfirm.com


20  Recht + Steuern

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Befristung ohne Sachgrund – Vorbeschäftigungsverbot Ein vorheriges Ausbildungsverhältnis, Praktikum oder Leiharbeitsverhältnis sind ausgenommen

Alexander Stöhr Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) – Fachanwalt für Arbeitsrecht Tel.: +49 711 21050-22 stoehr@suedwesttextil.de

Gemäß § 14 Absatz 2 Satz 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist eine Befristung ohne Sachgrund unzulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hatte. Seit einigen Jahren ist in der Rechtsprechung umstritten, ob die gesetzliche Regelung so zu verstehen ist, dass damit nie zuvor ein Arbeitsverhältnis vorausgegangen sein darf, oder ob es zeitlicher oder inhaltlicher Einschränkungen des Vorbeschäftigungsverbots bedürfe. Rechtsfolge wäre ja bei wortlautgetreuer Auslegung, dass selbst ein weit zurückliegendes Arbeitsverhältnis, das der Bewerber beispielsweise vor 20 Jahren als Werkstudent eingegangen war, nunmehr ein befristetes Arbeitsverhältnis ohne Sachgrund in einer womöglich völlig anderen Position verhindern würde. Damit stünde im Ergebnis ein Einstellungshindernis zu befürchten.

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte vor diesem Hintergrund mit einem Urteil aus 2011 auf den ersten Blick für Klarheit gesorgt: es entschied, dass eine (schädliche) Vorbeschäftigung nur dann vorliegt, wenn sie in den letzten drei Jahren stattgefunden habe. Jedes Arbeitsverhältnis, dass länger als drei Jahre zurücklag, konnte nach dieser Entscheidung einer befristeten Neuanstellung ohne sachlichen Grund nicht mehr entgegenstehen. Dieses Urteil ist allerdings zwischenzeitlich Geschichte: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Entscheidung des BAG aus 2011 mit einigem medialen Wiederklang aufgehoben.

Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ist die Auslegung des BAG unzulässig und klar dem Wortlaut der gesetzlichen Vorschrift widersprechend. Damit gilt nun wieder das Alte: Eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne sachlichen Grund ist unzulässig, wenn bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestand.Das klingt – auch wenn man dies beschäftigungspolitisch für verfehlt erachten sollte – juristisch jedenfalls nun eindeutig. Oder? Es gibt eine Einschränkung, die auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung andeutet und welche das Bundesarbeitsgericht nun aktuell mit Leben ver-

Termin unbedingt vormerken und gleich anmelden! / Befristete Arbeitsverhältnisse – Grundlagen, aktuelle Rechtsprechung und Ausblick

22. Oktober 2019, Filharmonie Filderstadt

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sehen hat: Eine vorausgegangene Vorbeschäftigung ist unbeachtlich, wenn sie sehr lange zurückliegt, ganz anders geartet war oder von sehr kurzer Dauer gewesen ist. So liegt es nach Ansicht des BVerfG etwa bei geringfügigen Nebenbeschäftigungen während der Schul- und Studien- oder Familienzeit, bei Werkstudierenden und studentischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rahmen ihrer Berufsqualifizierung oder bei einer erzwungenen oder freiwilligen Unterbrechung der Erwerbsbiographie, die mit einer beruflichen Neuorientierung oder einer Aus- und Weiterbildung einhergeht. Das BAG hat diese Argumentation nun fortgeführt und in einer aktuellen Entscheidung angenommen, eine bereits 8 Jahre zurückliegende Vorbeschäftigung sei nicht lange genug in der Vergangenheit liegend. Praxishinweis: Aus Gründen der Rechtssicherheit (bei unwirksamer Befristung steht man ansonsten in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis!) ist derzeit nach den genannten Entscheidungen von einem Grundsatz auszugehen: Eine Befristung ohne Sachgrund sollte nicht eingegangen werden, wenn je zuvor bereits ein Arbeitsverhältnis zu diesem Mitarbeiter bestand. Dabei ist es aber in Ordnung, wenn bereits zuvor „nur“ ein Ausbildungsverhältnis, ein Praktikum oder ein Leiharbeitsverhältnis bestand. Ferner ist davon auszugehen, dass die Rechtsprechung in künftigen Entscheidungen auch weit zurück liegende Tätigkeiten als Werkstudent etc. ausklammern wird. Völlig offen ist hierbei allerdings, welchen Zeitraum die Gerichte als weit zurückliegend ansehen werden. Ob dies bereits bei zehn Jahren sein kann, bleibt momentan abzuwarten. Auch ist offen, ob der Gesetzgeber, wie es im Koalitionsvertrag anklingt, doch wieder den 3-Jahres-Zeitraum einführen wird. Besuchen Sie zu diesem Thema unser Rechtsseminar am 22. Oktober in der Filharmonie Filderstadt (siehe links).

Alexander Stöhr


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Recht + Steuern  21

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„HR meets SWT“ – Personalleitertagung bei Mey

Die Kooperationsveranstaltung mit der Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei startete schon am Vorabend Doppelte Premiere: Bei der Personalleitertagung Anfang Juni veranstaltete Südwesttextil zum ersten Mal ein Vorabendprogramm und holte sich mit der Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei e.V. aus Albstadt einen Kooperationspartner mit ins Boot, um den Netzwerkgedanken noch zu verstärken. So konnten die Personalexperten aus dem Südwesten bei der Firma Mey in AlbstadtLautlingen einen Einblick in das einzigartige Strickereicluster der Region Neckar-Alb bekommen. Das Vorabendprogramm sorgte bereits für einen gelungenen Auftakt. Peter Haas, Hauptgeschäftsführer von Südwesttextil e.V., und Kai-Uwe Götz, Geschäftsführer der Fachvereinigung Wirkerei Strickerei e.V., konnten rund 25 Gäste im Hotel Lamm in Hechingen begrüßen und führten durch das Vorabendprogramm. Dieses wurde geprägt durch den Beitrag von Frank Ostoff, der seit vielen Jahren als Coach, Trainer und Berater tätig ist. Hinter dem Titel „Embodied Leadership – Von der Achtsamkeit zur Wirksamkeit“ versteckte sich ein aufschlussreicher Vortrag, bei dem die aktive Mitwirkung der Teilnehmer gefragt war. So lernten die Unternehmensvertreter, wie die inneren Ruhepunkte identifiziert werden können, um im Alltag dem Druck und den steigenden Erwartungen begegnen zu können. Das gab natürlich genügend Gesprächsstoff und so tauschten sich die Gäste beim gemeinsamen Abendessen über ihre Erfahrungen aus und suchten das Gespräch mit dem Experten. Am nächsten Morgen startete dann die große Personalleitertagung bei Mey mit herrlichem Blick auf die Lautlinger Landschaft. Alexander Stöhr, Leiter Recht + Betriebspraxis bei Südwesttextil, begrüßte stellvertretend für den Arbeitgeberverband die rund 50 Teilnehmer und Teilnehmerinnen, die aus ganz Baden-Württemberg für die Tagung angereist waren. Unmittelbar danach stellte Patricia Bodmer, Retail Operations Managerin bei Mey, die Firma und deren Geschichte vor. Bei der anschließenden Betriebsbesichtigung erhielten die Besucher Einblicke in die Produktion – vom Garn bis zur Wäsche.

Bei der Führung durch den Betrieb konnten die Personaler das Produkt vom Garn bis zur Wäsche verfolgen. Zwischen den Vorträgen blieb selbstverständlich immer genug Luft zum Netzwerken. Fotos: Südwesttextil

Im nachfolgenden juristischen Teil referierten Alexander Stöhr und Lydia Knapp über das Thema Mitarbeiterbindung. Sie erörterten die arbeitsrechtlichen Instrumentarien und stellten insbesondere die Vorund Nachteile der verschiedenen Optionen vor. So konnten sich die Vertreter der Personalabteilungen über Bindungs- und Rückzahlungsklauseln, Kündigungsfristen, nachvertragliche Wettbewerbsverbote und Vertragsstrafen informieren. Anschließend wurde die aktuelle

Gesetzgebung beleuchtet. Nicht fehlen durfte hier der Anspruch auf die neue Brückenteilzeit und seine Voraussetzungen. Ebenfalls von enormer Bedeutung für die Personalarbeit ist die Krankmeldung per Whatsapp, deren Beweiswert fraglich ist. Kai-Uwe Götz erklärte daraufhin die Zuschussregelung nach dem Betriebsrentenstärkungsgesetz. Zum Abschluss berichtete Nathan Binkowski, Leiter Tarifpolitik bei Südwesttextil, über die Tarifrunde 2019. Insbesondere erläuterte er

den mehrstufigen Tarifabschluss sowie die Regelungen zur Altersteilzeit. Die Teilnehmer konnten die gewonnenen Erkenntnisse in anschließenden Gesprächen vertiefen und ihre Erfahrungen austauschen. Ein solcher Austausch ist auch auf kurzem Weg über unsere neue Xing-Gruppe „HR meets SWT“ möglich. Dort halten wir Sie mit aktueller Rechtsprechung auf dem Laufenden. Desirée Frey


22  Recht + Steuern

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Juli / August 2019 | Nr. 119

Die „Hürde“ bei der Einstellung: Der Betriebsrat Der Betriebsrat ist vor Einstellung vollumfänglich über den Bewerber zu informieren, nicht danach

Desirée Frey Rechtsanwältin (Syndikusrechtsanwältin) Tel.: +49 711 21050-19 frey@suedwesttextil.de

Bevor ein neuer Mitarbeiter eingestellt werden kann, muss der Betriebsrat unterrichtet und seine Zustimmung eingeholt werden. Das besagt die insoweit bekannte Vorschrift des § 99 Abs. 1 BetrVG. Doch was passiert, wenn der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß unterrichtet wurde? Wird die Einstellung dann arbeitsgerichtlich aufgehoben? Oder kann der Betriebsrat auch nachträglich unterrichtet werden? Und was gehört überhaupt zu einer ordnungsgemäßen Unterrichtung? Dazu hier ein Überblick: Für eine ordnungsgemäße Unterrichtung ist der Betriebsrat inhaltlich über die genauen Personalien und persönlichen Tatsachen des Bewerbers zu informieren, welche Aufschluss über die fachliche und persönliche Eignung für den vorgesehenen Arbeitsplatz geben. Anzugeben sind ferner Vollzeit oder Teilzeit, befristet oder unbefristet. Daneben hat der Arbeitgeber die erforderlichen Unterlagen vorzulegen. Dazu gehören zum einen die

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vom Bewerber selbst eingereichten Bewerbungsunterlagen. Zum anderen aber auch Unterlagen, die der Arbeitgeber erstellt hat. Also zum Beispiel ein Personalfragebogen oder sonstige Anmerkungen zu den Bewerbern, die für den Auswahlprozess relevant sind (beispielweise handschriftliche Aufzeichnungen aus dem Bewerbungsgespräch). Zu beachten ist, dass der Arbeitgeber nicht nur Auskunft über den ausgewählten Bewerber geben muss, sondern auch über die anderen Bewerber. Allerdings kann der Betriebsrat – und das ist in der Praxis üblich – darauf verzichten, dass ihm alle Bewerbungsunterlagen vorgelegt werden. Der Betriebsrat kann daraufhin der Einstellung zustimmen oder die Zustimmung verweigern. Ein Zustimmungsverweigerungsrecht hat der Betriebsrat nur in den in § 99

Recht kompakt Arbeitsrecht Frage: Ist ein Schweigen des Arbeitnehmers auf ein Angebot des Arbeitgebers als Annahmeerklärung zu werten? Antwort: Nein! Schweigen stellt im Rechtsverkehr mangels Erklärungswert grundsätzlich keine Willenserklärung dar. Ob ein schlüssiges Verhalten als Willenserklärung zu verstehen ist, bedarf im Einzelfall der Auslegung. Insbesondere, wenn in einem Arbeitsverhältnis nachteilige Änderungen im Bereich der Hauptleistungspflichten vorgenommen werden sollen, kann der Arbeitgeber bei Schweigen des Arbeitnehmers nicht von dessen Zustimmung ausgehen. Dafür ist ein positives Signal des Arbeitnehmers erforderlich. Dies gilt insbesondere dann, wenn die Folgen der Änderung noch nicht eingetreten sind.

Abs. 2 BetrVG aufgelisteten Fällen. Beispielsweise kann der Betriebsrat die Zustimmung verweigern, wenn gegen ein Gesetz oder eine Rechtsnorm verstoßen werden würde (Nr. 1). Praxisrelevant ist auch die Möglichkeit der Zustimmungsverweigerung, wenn trotz des Verlangens des Betriebsrats die Stelle nicht zuvor intern ausgeschrieben wurde. Die Auflistung der Verweigerungsgründe im Gesetz ist abschließend, d.h. der Betriebsrat kann die Zustimmungsverweigerung nicht auf andere Gründe stützen. Verweigert der Betriebsrat die Zustimmung, muss der Arbeitgeber die Zustimmung arbeitsgerichtlich ersetzen lassen. Ansonsten darf die Einstellung nicht durchgeführt werden. Die Verweigerung der Zustimmung hat der Betriebsrat innerhalb von einer Woche nach der Unterrichtung dem Arbeitgeber unter Angaben von Gründen schriftlich mitzuteilen. Geschieht dies nicht, gilt die Zustimmung des Betriebsrats als erteilt (sog. Zustimmungsfiktion). Wurde der Betriebsrat nicht oder nicht ordnungsgemäß angehört, kann der Betriebsrat durch einen Antrag beim Arbeitsgericht vom Arbeitgeber nach § 101 S. 1 BetrVG die Aufhebung der Einstellung verlangen.Um ein solches Aufhebungsverlangen eines Betriebsrats geht es in der Entscheidung des BAG vom 21.11.2018. Der Betriebsrat begehrte die Aufhebung einer Einstellung, da der Arbeitgeber den Betriebsrat erst nach der Einstellung unterrichtet hat. Der Arbeitgeber ging irrtümlicher-

weise davon aus, den Betriebsrat nicht beteiligen zu müssen. Nach dem Gütetermin unterrichtete der Arbeitgeber den Betriebsrat vorsorglich, also erst zeitlich nach der Einstellung. Daraufhin reagierte der Betriebsrat nicht. Deshalb beruft sich der Arbeitgeber auf den Eintritt der Zustimmungsfiktion. Das BAG verneint den Eintritt der Zustimmungsfiktion. Die Fiktionswirkung tritt nur ein, wenn der Betriebsrat ordnungsgemäß unterrichtet wurde. Für die ordnungsgemäße Unterrichtung ist wie oben beschrieben die vollständige Vorlage der Unterlagen erforderlich. War die Unterrichtung unvollständig, läuft die Frist zur Zustimmungsverweigerung nicht. Wird die Unterrichtung durch den Arbeitgeber ergänzt, beginnt die Frist erneut zu laufen. Erst dann ist die Annahme einer Zustimmungsfiktion möglich. Erforderlich ist aber auch, dass der Betriebsrat rechtzeitig unterrichtet wird. Ein Zeitpunkt der Beteiligung des Betriebsrates ist zwar gesetzlich nicht festgelegt. Allerdings hat sie nach dem Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts vor der Einstellung zu erfolgen. Denn eine Mitbestimmung ist nur möglich, wenn noch keine abschließende und endgültige Entscheidung getroffen ist. Daher ist die nachträgliche Unterrichtung nicht rechtzeitig und damit nicht ordnungsgemäß, was dazu führt, dass die Zustimmungsfiktion nicht eintritt. Mit dieser Begründung hat das BAG entschieden, dass die Einstellung aufzuheben ist. Der Arbeitgeber kann also nicht durch bloße Nachholung des Beteiligungsverfahrens eine Aufhebung der Einstellung verhindern. Er kann sich dabei insbesondere nicht auf den Eintritt der Zustimmungsfiktion berufen. Stimmt der Betriebsrat dagegen trotz der nachträglichen Unterrichtung zu, wäre das Mitbestimmungsrecht gewahrt. Sinnvoll ist es, den Betriebsrat bei personellen Einzelmaßnahmen so früh wie möglich zu informieren. Das BAG bestätigt durch seine Entscheidung die Unumgänglichkeit des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats. Desirée Frey


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Recht + Steuern  23

Unterlassungsansprüche des Betriebsrats Rechtsmissbrauch, wenn Betriebsrat jede Mitwirkung verweigert In sozialen Angelegenheiten hat der Betriebsrat ein echtes Mitbestimmungsrecht. Liegt demnach einer der in § 87 BetrVG aufgeführten Fälle vor, muss der Arbeitgeber zwingend die Zustimmung des Betriebsrats vorab einholen. Es herrscht das sog. Konsensprinzip. Ohne vorherigen Konsens – oft ein Kompromiss – darf der Arbeitgeber die geplante Maßnahme (z. B. das Aufstellen eines Schichtplanes oder einer Videokamera) auch nicht einseitig umsetzen. Auch hat der Arbeitgeber kein Eil- oder Notrecht. Liegt die Zustimmung des Betriebsrats nicht vor, muss der Arbeitgeber die Einigungsstelle anrufen. Diese ist zeit- und kostenintensiv. Zieht der Arbeitgeber die geplante Maßnahme einseitig durch, kann der Betriebsrat einen allgemeinen Unterlassungsanspruch vor dem Arbeitsgericht mit einer einstweiligen Verfügung durchsetzen und dem Arbeitgeber die (weitere) Ausführung der Maßnahme gerichtlich untersagen lassen. Dies führt in der Praxis allerdings mitunter dazu, dass der eine oder andere Betriebsrat diese für den Arbeitgeber unbefriedigende Rechtslage ausnutzt und sich einen „Kompromiss“ verhältnismäßig teuer abkaufen lässt – und sich mit seiner Auffassung fast vollumfänglich durchsetzen kann, da der Arbeitgeber den Zeit- und Kostenaufwand einer Einigungsstelle scheut.

Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag

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Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat einer allzu „sperrigen“ Verhaltensweise des Betriebsrats nunmehr jedoch einen Riegel vorgeschoben: In besonders schwerwiegenden und eng begrenzten Ausnahmefällen kann der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung entgegenstehen wegen Verstoßes gegen das Gebot der vertrauensvollen Zusammenarbeit gem. § 2 Abs. 1 BetrVG (BAG, Beschluss vom 12.3.2019 – 1 ABR 42/17). Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Betriebsrat jegliche Mitwirkung an der geplanten Maßnahme des Arbeitgebers verweigert, obwohl das Gesetz ja seine Mitwirkung vorsieht. In dem vom BAG zu entscheidenden Fall hatte sich der Betriebsrat in einem Krankenhaus – verkürzt dargestellt – mehrfach geweigert, an dem Aufstellen der Dienstpläne für das Krankenhauspersonal mitzuwirken.

Hinweis: Südwesttextil bietet Inhouse-Schulungen für HR gerade auch im Betriebsverfassungsrecht an. Dies bezieht sich sowohl auf sog. Grundlagen-Schulungen als auch auf Spezialschulungen (z.B.: „Mitbestimmung bei Kündigung, Einstellung und Versetzung“). Bei Inhouse-Seminaren besteht dabei die Möglichkeit, besonders auf die betrieblichen Belange vor Ort einzugehen. Zudem erweitern wir mit einem neuen Betriebsräte-Seminar in diesem Jahr unser Angebot und bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihren Betriebsrat im Betriebsverfassungsrecht schulen zu lassen. Unsere Referenten sind erfahrene Richterinnen und Richtern der Arbeitsgerichtsbarkeit, die aktuell und praxisnah eine objektive und neutrale Qualifizierung gewährleisten (siehe unten). Alexander Stöhr

Termin unbedingt vormerken und gleich anmelden! / Betriebsräte-Seminar“ – Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten – Kündigung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung

9. Oktober 2019, Filharmonie Filderstadt

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Regelungen über so genannte Ausschlussfristen (auch Verfallfristen genannt) sind zum Teil unwirksam, wenn sie Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz nicht ausdrücklich aus der Anwendung ausnehmen. Dies gilt für alle Verträge, die vor Geltung des Mindestlohngesetzes (1.1.2015) abgeschlossen wurden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden (Urt. v. 30.1.2019 – 5 AZR 43/18). Ansprüche, welche mathematisch über den Mindestlohn hinausgehen, bleiben durch die Ausschlussfrist jedoch erfasst und können demnach verfallen sein. Demgegenüber hat das Bundesarbeitsgericht bereits für alle Arbeitsverträge, die ab Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes abgeschlossen wurden, entschieden, dass Ausschlussfristen-Klauseln die Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz ausdrücklich ausnehmen müssen (Urt. v.18.9.2018 – 9 AZR 162/18). Bei Vertragsschluss ab 1.1.2015 sind die Ausschlussfristen dann insgesamt vollumfänglich unwirksam. Praxishinweis: Die Musterarbeitsverträge im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de sind auf dem neuen Stand der Rechtsprechung. Diese sollten in jedem Falle verwendet werden, um nicht die Unwirksamkeit von Regelungen zu riskieren. Ob es Sinn macht, alte Arbeitsverträge anzupassen, ist eine Frage des Einzelfalls. Im Regelfall gelingt es in der Praxis nicht, langjährige Arbeitnehmer von der Anpassung ihres Arbeitsvertrags an die neue Rechtslage zu überzeugen. Und: ein allgemeiner „Vertragsanpassungsanspruch“ des Arbeitgebers existiert nicht. Alexander Stöhr


24  Technik + Umwelt

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Juli / August 2019 | Nr. 119

Die „Mikroplastik-Dämmerung“

So langsam dämmert es allen, was der ECHA-Restriktionsentwurf für Industrie und Verbraucher bedeuten würde Die Plastik- bzw. Mikroplastikdiskussion ist seit geraumer Zeit omnipräsent und auf viel politischen Druck auch in der EU-Gesetzgebung aufgegriffen worden. Neben der jüngst verabschiedeten EU-Verordnung für Plastikeinwegartikel ist auch die Europäische Chemikalienagentur ECHA durch die Europäische Kommission beauftragt worden, einen Restriktionsentwurf für Mikroplastik zu erarbeiten. Am 30. Januar dieses Jahres veröffentlichte die ECHA ihr REACH-Mikroplastikrestriktionsdossier, das am 19. Juni ein zentrales Thema im REACH-Berater-Kreis des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) war, bei dem der Südwesttextil-VTB-Umweltexperte Stefan Thumm die möglichen Auswirkungen des Restriktionsentwurfes anhand von einprägsamen Beispielen aufzeigte. Derzeit setzt nun langsam die MikroplastikDämmerung in der EU ein. Laut den Ausführungen von Thumm wird „Plastik“ von der ECHA in ihrem Restriktionsentwurf – entgegen der Meinung vieler Experten – als „eine Summe unzähliger, bevorzugt synthetischer Polymeren, die in zahllosen Anwendungen und Erzeugnissen uns in allen Lebensbereichen von Nutzen sind“, übersetzt. Den ursprünglichen Gedanken, mit dieser Regulierung Mikroplastikzusätze in Duschgels, Ceranfeldreinigern usw. zu reglementieren, steuert die ECHARestriktion daher nun geradezu in eine fundamentale Polymerrestriktion, denn auch die wasserlöslichen organischen wie anorganischen Polymere sind in die Restriktion fast komplett eingebunden, wie Thumm aufzeigte. Dies kann fatale Auswirkungen haben, werden solche Polymere doch u. a. in großen Mengen als Klärhilfsmittel bei der Abwasserreinigung eingesetzt. In seinem Vortrag erklärte der Südwesttextil-VTB-Umweltexperte, dass im ECHA-Erstentwurf zunächst ein fataler logischer Fehler eingebaut war. Wäre dieser 1:1 umgesetzt worden, hätte dies eine Untersagung der industriellen Nutzung fast aller Polymere zur Folge gehabt. Viele Fragezeichen gibt es

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diesbezüglich weiter auch für analytische Überprüfungsmethoden, Polymerdefinitionen, Abbaubarkeitstests und vieles mehr. Diesen sehr großen handwerklichen Fehler hat die ECHA nun in der aktuell laufenden öffentlichen Konsultation korrigieren müssen. Damit ist der größte Regulierungsbereich – die industrielle Nutzung von Mikroplastik nach ECHA-Definition – aus der Restriktion ausgenommen, sprich die Industrie kann prinzipiell weiterproduzieren. Dies kann sie aber nur unter Auflage von massivsten Kennzeichnungs- und Berichtspflichten für die Hersteller. Auf diese Kennzeichnungs- und Berichtspflichten ging Dr. Martin Engelmann vom Lack- und Farbenverband (VDL) in seinem weiterführenden Mikroplastikvortrag ein (beide Vorträge gibt es zum Download im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de). Der aktuelle Restriktionsentwurf sieht grundsätzlich vor, Mikroplastik ab der Größe von einem Nanometer bis 5 mm zu verbieten. Textilfasern als Erzeugnisse, die REACH als Chemikalienrecht ursprünglich eben nicht regulieren sollte, sind besonders in der Restriktion bedacht und wären vom Nano-Bereich bis zu einer Länge von 15 mm grundsätzlich verboten. Der weiterhin allgemein festgelegte Grenzwert ist 100 ppm Mikroplastik. Zunächst die gute Nachricht für Textiler: Mit dem festgelegten Geltungsbereich sind Fasern bzw.

Textilien und Bekleidung allgemein außerhalb dieses Geltungsbereiches. Die Verspinnungs- bzw. Vliesstofflegegrenze von Stapelfasern liegt etwa bei 35 mm, darunter ist u. a. eine vernünftige Garnbildung nicht mehr möglich. Die ECHA wollte dann wohl doch nicht, dass die EU-Bevölkerung in Zukunft buchstäblich nackt herumläuft. Dieser Umstand zeigt aber auch, wie fundamental diese Restriktion wirken kann, wenn sie nicht überall gut durchdacht ist. Wer weiter nachdenkt würde, darauf kommen, dass einige Textilien dann doch betroffen sein könnten, nämlich wenn diese über 100 ppm Kurzfasern bis 15 mm, z. B. aus dem Zuschnitt in der Konfektion, enthalten. Im generellen Geltungsbereich sind eindeutig sehr viele funktionale Kurzschnittfasern, die u. a. als Asbestersatz in Brems- und Kupplungsscheiben bzw. zur Beflockung von Handschuhfächern in Autos eingesetzt werden sowie fast alle in der Textilindustrie eingesetzten Polymer-Dispersionen für die Pigmentfärbung, Echtheitsverbesserung, Ausrüstung und Beschichtung. Selbst viele Wasch- und Dispergiermittel in der Textilveredelung enthalten u. a. Polyacrylsäure bzw. es werden Superabsorberpulver für die Herstellung von textilen Medizin- bzw. Hygieneproduktenprodukten wie Windeln verwendet. Chenillegarne, für die Herstellung von Heimtextilien, Pfeifenreinigern und vieles mehr fallen grundsätzlich in diesen Restriktionsbereich.

Durch die jetzige Korrektur ihres Fehlers bzw. der Freizeichnung, dass die industrielle Verwendung des nach Festlegung der ECHA bezeichneten „Mikroplastiks“ als General-Ausnahme von der Restriktion gilt, sind viele dieser industriellen Verwendungen nun nicht mehr generell in Frage gestellt. Doch viele Subdetails sind für viele industrielle Verwendungen weiter zu klären und die Diskussion um die ins teurere tendierenden Kennzeichnungs- und Berichtspflichten hat gerade erst begonnen. Verbleiben nun noch weitere maßgebliche Regulierungsbereiche: die faserhaltigen funktionalen Beschichtungen und Mörtel in der professionellen Nutzung im Handwerk und Gewerbe, die durch Kurzfaseranteil temperaturwechselbeständigen Dispersionsfarben, gewerblichen T-Shirt-Beflockungen, Dispergiermittel in gewerblich verwendeten Digitaldrucktinten für den textilen Werbedruck, Klebe- und Dichtmassen für die Textilverarbeitung in Deponieabdeckungen sowie in anderen Bereichen, z.B. in Heißleimpulvern zum Verleimen von Holz beim Schreiner u.v.m. Die Liste der durch die ECHA-Restriktion gefährdeten Polymere, Produkte, Prozesse und Anwendungen ist über zehntausend Posten lang! Noch länger ist wohl bei diesem ECHA-Ansatz die Liste der derzeit vorhandenen Produkte in der Verbrauchernutzung, wie z. B. in polyethylenhaltiger Möbelpolitur, vielen Waschmitteln und Reinigungsmitteln, Bastelartikeln, Schmuckperlen, Spielzeugteilen und vielem mehr. Sie wären mit diesem Restriktionsansatz aktuell verboten. Ein textiler Sitzsack mit EPS (Expanded-Poly-Styrol Polystyrene)Kügelchen als Füllung wäre demnach wohl nicht mehr in der EU an den Endverbraucher verkaufbar. Zu diesem ECHA-Restriktionsentwurf verfasst der Südwesttextil-VTB-Umweltexperte Thumm gerade gemeinsam mit dem Gesamtverband textil+mode in Berlin, unter Einbeziehung von besonderen betroffenen Mitgliedsbetrieben, ein Eingabepapier zur aktuell laufenden öffentlichen Konsultation der ECHA.


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Juli / August 2019 | Nr. 119

Die „Mikroplastik-Dämmerung“ setzt nun ein, soll heißen, der Industrie dämmert es langsam, dass dieser Restriktionsentwurf womöglich so ziemlich alle „Polymere“ irgendwie tangiert, selbst Fasern, die bisher als ökologische Vorzeigeprodukte galten. Als hätte man diesen fundamentalen Ansatz der ECHA nicht schon vor geraumer Zeit kommen sehen können. Textiler überrascht diese Restriktion nicht, und es geht nun weiter darum, möglichst alles wieder sinnvoll in die Reihe zu bringen, ohne das wieder massive ECHA-Kollateralschäden eintreten. Das ist angesichts des kolossalen Umfangs dieser Restriktionsabsichten allerdings eine Herkulesaufgabe. Die zentrale Frage, die sich daher stellt, ist wohl eine ganz andere: Kann REACH als zentrales Chemikalienregulierungssystem das Thema Mikroplastik überhaupt regulieren und was erreichen wir überhaupt damit in Sachen Problemlösung und Zielerfüllung? Zweifelsohne sind Polymere – ob natürlicher oder synthetischer Herkunft – „chemisch“. Polymere liegen daher im Bereich des Stoffrechts, aber die ECHA regu-

liert dieses Mal nur bedingt „chemisch“ über Stoffeigenschaften, wie in diesem Fall die Persistenz (Nicht-Abbaubarkeit in der Natur), sondern sie versucht vornehmlich über physikalische Steuerungsgrößen (Länge, Breite, Höhe, Durchmesser, Verhältnis /Durchmesser etc.) zu regulieren, um das Thema Mikroplastik überhaupt irgendwie greifen zu können. Wer die Sache durchdenkt kommt auf das Ergebnis, dass die ECHA mit REACH das globale Plastikproblem bzw. Mikroplastik – egal mit welcher Regulierung auch immer – nicht im Ansatz lösen kann. Die Chemikalienbehörde in Helsinki tut aber gerade so, als könnte sie das Problem lösen. Die Zeit ist daher reif für einen Faktencheck in Sachen Plastik, Mikroplastik und ECHA! Diesen haben wir Textiler schon einmal durchgeführt. Die Broschüre dazu gibt es zum Download unter www. suedwesttextil.de oder gedruckt bei den Verbandsgeschäftsstellen in München und Stuttgart. Fragen an: Dipl.-Ing.(FH) Stefan Thumm Tel.: +49 151 281 090 45 umwelt@suedwesttextil.de

Nachhaltig vom Einkauf bis zur Biotonne

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Wir tragen durch unser Verbraucherverhalten maßgeblich Verantwortung. Das Thema Plastik/Mikroplastik beginnt bei unserem Einkauf und endet auch privat gerne an unserer Biotonne. Im Biomüll findet sich aufgrund unseres Fehlverhaltens derzeit sehr viel Plastik, dass während des Kompostierprozesses oder in der Verwertung in einer Biogasanlage nicht aussortiert wird bzw. werden kann. Somit landet es gerne als Mikroplastik klein geschreddert auf unseren Äckern oder im RecyclingPflanzsubstrat für 1,49 Euro im Baumarkt. Plastik zu vermeiden bzw. sinnvoll zu nutzen, ordnungsgemäß zu entsorgen oder wiederzuverwerten ist ein Weg, den wir gehen können. Nachhaltigkeit in Sachen Plastik muss für uns alle das finanzierbare „Normal“ werden können. Dies gilt besonders im Umgang mit Plastik. Alles fängt in unseren Köpfen an! Ideen, Forschung und Konzepte müssen den Raum füllen dürfen, um Lösungen zu schaffen. Nachhaltiges Denken, innovative Vordenker und viele umweltoptimierte Produkte finden sich bei unseren Mitgliedern, denn dies alles ist ein ganz natürlicher Teil der DNA unserer mittelständisch geprägten Branche. Diesen Faden werden wir Textiler konsequent, gemeinsam und nachhaltig weiterspinnen.

Faktencheck Mikroplastik: Textil ist Teil der Lösung!

FAKTENCHECK MIKROPLASTIK

Textil ist Teil der Lösung!

Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V.

Technik + Umwelt  25

Der Verband der Bayerischen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. und der Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie e.V. veröffentlichen eine Broschüre als Faktencheck zum aktuell brisanten Thema Mikroplastik. Auf der Top 10-Liste der Mikroplastik-Verursacher liegen laut Fraunhofer UMSICHT-Studie auf Platz 1 der Abrieb von Reifen sämtlicher Fahrzeuge, auf Platz 2 die Emissionen bei der Abfallentsorgung und auf Platz 3 der Abrieb von Polymeren und Bitumen in Asphalt, die durch die Kanalisation in Bäche, Flüsse und Seen gelangen können. Erst auf Platz 10 steht der Faserabrieb bei der Textilwäsche. Dieser Einschätzung hat sich auch das Umweltbundesamt (UBA) angeschlossen. Zudem hat Textil den Vorteil, dass hierzulande durch den Reinigungsprozess einer Kläranlage die Mikroplastik-Immissionen in die Umwelt nochmals drastisch gemindert bzw. völlig verhindert werden können. Textilien sind hierbei vielmehr Teil der Lösung, die Emmissionen aus anderen Quellen in die Umwelt zu verhindern.

Weitere aufklärende Informationen zum Thema Mikroplastik finden Sie in der druckfrischen Broschüre zum Download unter www.suedwesttextil.de oder gedruckt bei den Verbandsgeschäftsstellen in München und Stuttgart.

Amann Sustainability Report

SUSTAINABILITY REPORT 2019

Den Report gibt es zum Download unter www.suedwesttextil.de

Die Amann Group aus Bönnigheim hat im Jahr 2019 das erste Mal einen Nachhaltigkeitsreport veröffentlicht. Die Integration der zehn Prinzipien des UN Global Compact spielen dabei eine große Rolle. Ökologisches und soziales Denken und Handeln ist in der DNA des Bönnigheimer Nähgarnspezialisten fest verankert. Als global agierendes Unternehmen will man Verantwortung für Kunden, Mitarbeiter, Gesellschaft und Umwelt übernehmen.


26  Technik + Umwelt

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Juli / August 2019 | Nr. 119

Stockholm auf der letzten Rille

Laufzeitverlängerung für textile C8 Chemie-Ausnahmen beschlossen

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Das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, auch Stockholmkonvention genannt, ist eine Übereinkunft über völkerrechtlich bindende Verbots- und Beschränkungsmaßnahmen für bestimmte langlebige organische Schadstoffe, darunter nun auch PFOA. Hierarchisch gesehen steht die Stockholmkonvention für diese Stoffe über REACH. Diese gesetzliche Hierarchie muss man kennen, denn sonst fährt der „Stockholm-Zug“ gerne ohne einen ab und man steht mit leeren Händen da. Besonders im letzten halben Jahr gab es unter der fachlichen Führung von VTB und Südwesttextil und unter der Koordination vom Gesamtverband textil+mode in Berlin viele Gespräche mit dem Bundesumweltamt (BMU) und dem Umweltbundesamt (UBA) zum Thema PFOA. Hierbei ging es um die Ausnahmen, die in REACH ANNEX XVII Entry 68 (PFOARestriktion) u. a. für Textilien im Arbeits-, Medizin- und Umweltschutz etc. für Europa vereinbart wurden. Ziel war es, diese möglichst kohärent bzw. formal in die REACH dominierende StockholmKonvention zu übernehmen. Das Wort „formal“ deshalb, da Länder wie z.B. die USA die Stockholmkonvention zwar schon vor Jahren unterschrieben haben, diese aber bis heute parlamentarisch noch nicht ratifiziert wurde. Das bedeutet, die USA kann sich an die „Stockholmkonvention“ halten, muss aber nicht.

So informierten die Textiler das BMU und die UBA sehr detailliert über die hochkomplexe Thematik der Fluorchemie, damit diese die wichtigen Sachverhalte nachvollziehen können, so dass auch von Seiten der Regulierung nochmals überprüft werden konnte, ob die textilen Ausnahmen gerechtfertigt sind. Dennoch gestaltete es sich schwer, alle diese Ausnahmen in die PFOA-Regulierung der Stockholmkonvention einzubringen, zumal PFOA nun gleich in der höchsten Kategorie ANNEX A (Totalverbot, mit zeitlich limitierten Ausnahmen) gelistet wurde. Noch eine Woche vor der entscheidenden 9. Sitzung der Stockholm-Vertragsparteien in Genf Ende April/Anfang Mai war noch

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nicht klar, ob die REACH-Ausnahmen u. a. für Medizintextilien auch in der Stockholmkonvention abgebildet werden. Buchstäblich auf der letzten Rille und mit einem letzten verbandlichen Kraftakt aus dem textilen Süden Deutschlands, den Kollegen bei der WKO in Wien, dem Gesamtverband t+m in Berlin und unter Flankierung der Euratex in Brüssel konnten die Textiler dieses Ziel nun schlussendlich erreichen. Die Ausgestaltung der internationalen Stockholmkonvention ist nun in Sachen PFOA-Ausnahmen weitgehend kohärent zu REACH, nur deren Laufzeit ist bis 2025 um zwei Jahre verlängert. Dies gilt dann insbesondere auch für Europa, wo die Entscheidungen in der Stockholmkonvention nun über die Persistent-Organic-PollutantsVerordnung kurz POP-Verordnung in europäisches Recht umgesetzt wird! Den Inhalt der StockholmPFOA-Restriktion f inden Sie im Mitgliederbereich von www. suedwesttextil.de. Die gesamten Beschlüsse der 9. Sitzung der Stockholm-Vertragsparteien in Genf können unter folgendem Link eingesehen werden: http://bit.ly/ Stockholm9 Fragen an: Dipl.-Ing.(FH) Stefan Thumm Tel.: +49 151 281 090 45 umwelt@suedwesttextil.de

Termine Swiss Textiles Innovation Day 2019 Am 22. August 2019 lädt Swiss Textiles zum Innovation Day nach Dübendorf ein. Der Innovation Day von Swiss Textiles ist auch in diesem Jahr Schauplatz für neue und innovative technische Entwicklungen in der Textilbranche und im textilnahen Umfeld. Mehr unter www.swisstextiles.ch. GATEX-Sommerakademie Das einwöchige Seminar vom 2. bis 9. September 2019 richtet sich an Mitarbeiter und Auszubildende der kaufmännischen Abteilungen von Unternehmen der Textil- und Bekleidungsbranche, des Textilmaschinenbaus, der Zulieferindustrie und des Einzelhandels. Die Teilnehmer erhalten einen umfassenden Überblick über die Entstehung von Textilien entlang der gesamten textilen Produktionskette. Mehr unter www.die-gatex.de. Composites Europe 2019 Vom 10. bis 12. September 2019 ist mit der Composites Europe die europäische Fachmesse für Verbundstoffe, Technologie und Anwendungen zu Gast auf der Landesmesse Stuttgart. Mehr als 350 nationale und internationale Aussteller präsentieren auf der Messe die neuesten Produkte und Technologien aus der gesamten Wertschöpfungskette der Composites-Industrie. Mehr unter www.composites-europe.com. Kündigung und Aufhebungsvertrag – Grundlagen und Update Die Situation ist altbekannt: Nach Ausspruch einer Kündigung sieht sich der Arbeitgeber hohen Abfindungsforderungen des Arbeitnehmers im Kündigungsschutzverfahren gegenüber. Oftmals könnte dieses Szenario durch frühzeitige Einholung rechtlichen Rats bereits im Planungsstadium einer Kündigung vermieden werden. Das Seminar am 26. September 2019 zeigt die Fallstricke der verschiedenen Kündigungsarten auf und geht auf die Neuerungen zum Aufhebungsvertrag ein, mit dem Ziel, die Trennung von Mitarbeitern möglichst rechtssicher zu gestalten. Mehr unter www.suedwesttextil.de.


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Technik + Umwelt  27

10 Jahre AFBW – bunte Vielfalt für die Faser Eines der ältesten Netzwerke in Baden-Württemberg feierte sein Jubiläum in neuen Geschäftsräumen

Vorstandsvorsitzender der AFBW e.V., Christoph Larsén-Mattes (Mattes und Ammann GmbH & Co. KG) gratulierte zum 10-jährigen Bestehen. Fotos:AFBW

Die Mitgliederversammlung der Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg e.V. (AFBW) fand am 17. Juli 2019 in den neuen Geschäftsräumen in Stuttgart-Mitte statt. Gleichzeitig mit der Mitgliederversammlung wurde auch das 10-jährige Jubiläum des Vorzeigenetzwerkes gefeiert. Die AFBW ist damit eines der ältesten Netzwerke in Baden-Württemberg. Viele Mitglieder, aber auch Nichtmitglieder, nutzten die Veranstaltung zum gemeinsamen Netzwerken – zumal AFBW nun viel Ausstellungsfläche für Mitgliederexponate hat und damit eine Plattform zum Erleben geworden ist. Die Veranstaltung startete mit einer Besichtigung der neuen Räumlichkeiten, die in der Türlenstraße im Verbandshaus von Südwestmetall – Verband der Metall- und Elektroindustrie BadenWürttemberg – anzufinden sind. Gemeinsam mit Südwesttextil e.V. bezog AFBW im Mai 2019 die neuen Räume und will auch zukünftig die Synergien nutzen, die sich aus dieser Partnerschaft ergeben. Die neuen Räume dienen gleichzeitig als Schaufenster für Exponate der Mitgliedsfirmen und Sponsoren und haben für so manchen WowEffekt bei den Besuchern gesorgt. Zunächst tagte der interne Teil der Mitgliederversammlung, bei der die AFBW über ihre Tätigkeiten im vergangenen und laufenden Jahr berichtete. Beispielhaft zu nennen sind das Innovationsforum BauTex BW, der Gemeinschaftsstand auf der Techtextil, die Veröffentlichung des TechTex INNOVATION Guides oder das vom Wirtschaftsministeri-

um Baden-Württemberg geförderte Projekt Place2Tex, das in Kooperation mit Südwesttextil und der IHK Reutlingen durchstartet. „Die Faser ist der hidden champion unter den Werkstoffen. Ihre Anwendungsmöglichkeiten sind unbegrenzt, sie ist leicht, multifunktional und trägt dem Nachhaltigkeitsgedanken Rechnung. Fasertechnologien werden in den nächsten Jahren an Bedeutung gewinnen, umso bedeutender ist es, Kontakte zu knüpfen und Innovationen voranzutreiben. Die AFBW ist die Plattform dafür“, so Christoph Larsén-Mattes, Vorstandsvorsitzender der AFBW und Geschäftsführer der Mattes & Ammann GmbH & Co. KG, zu Beginn der Veranstaltung. Das Grußwort des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg, wurde von Ministerialdirigent Günther Leßnerkraus gehalten. Er ging auf die Erfolge der AFBW in den letzten 10 Jahren ein. Ein weiteres Highlight war die Rede des Leiters der ClusterAgentur Baden-Württemberg, Dr. Gerd Meier zu Köcker, mit dem Titel „10 Jahre AFBW – ein Blick von außen“. Er lobte die AFBW und zeigte auf, welche Faktoren vorhanden sein müssen, um Netzwerke erfolgreich zu gestalten: vernetzen, gemeinsames Arbeiten, komplexe Innovationsprojekte und regionale Transformationsprozesse. All dies findet man innerhalb der AFBW. Im öffentlichen Teil wurde zum ersten Mal in der Geschichte der AFBW der SpotON-Award verliehen, der den innovativsten SpotON des vergangenen Jahres auszeich-

nete. Der Gewinner, Jürgen Reichart von der roma Strickstoff-Fabrik Rolf Mayer GmbH & Co. KG, wurde durch eine Onlineumfrage unter den Mitgliedern und Netzwerkakteuren zum Sieger gewählt. Der Gewinn konnte sich sehen lassen: ein eigens individuell angefertigter, gestrickter Award, gesponsert und entworfen vom AFBW-Gründungsmitglied Mattes & Ammann GmbH & Co. KG. Ein ganz besonderer Dank wurde auch den fünf Sponsoren der AFBW ausgesprochen: Amann Group/ Amann & Söhne GmbH

damit die besondere Exzellenz des Netzwerks. Die Sponsoren vereint ihre Leidenschaft für faserbasierte Innovationen und die Begeisterung für den Netzwerkgedanken. Mit ihrem ideellen und finanziellen Engagement sind sie unverzichtbare Partner für die Weiterentwicklung der AFBW als richtungsweisendes Netzwerk.“ 2009 gegründet, gehört die AFBW heute bereits zu den leistungsstärksten Netzwerken in Europa. Sie ist wichtiger Impulsgeber im Markt der faserbasierten Werkstoffe und deren Anwendungen

Auszeichnung der Sponsoren (v.l.n.r.): Barbara Binder (Amann & Söhne), Dr. Prof. Dr. Stefan Mecheels (Hohenstein Institute), Dr. Bernhard Hettich (CHT Germany), Christoph Larsén-Mattes (Mattes & Amann) und Eric Jürgens (Groz-Beckert).

& Co. KG, Hohenstein Group, CHT Germany GmbH, Mattes & Amann GmbH & Co. KG und Groz-Beckert KG unterstützen seit Anfang 2019 durch ihr gesondertes finanzielles Engagement die AFBW und ermöglichen somit dem Cluster weiteren Mehrwert.Die AFBW-Geschäftsführerin Ulrike Möller führte aus: „Große Visionen brauchen ein starkes Fundament. Deshalb unterstützen namhafte Unternehmen die AFBW und ermöglichen

entlang der gesamten Wertschöpfungskette. Aktuell verbindet die AFBW 144 Mitglieder aus dem Forschungsbereich und der Industrie. Das dies eine branchenübergreifende Aufgabe ist, spiegelt sich in der Diversität der Produktpaletten der Mitgliedsfirmen wider: von technischen Textilien über Laseranwendungen bis hin zu Faserverbundwerkstoffen ist ein starkes Portfolio vertreten. www.afbw.eu


28  Zu guter Letzt

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A Californian Summer Night Zur Berliner Fashion Week feierte Olymp die neue Kampagne mit Gerard Butler

Bei frühsommerlichen Temperaturen lud die Olymp Bezner KG aus Bietigheim-Bissingen im Juli zu einer kalifornischen Sommernacht ins Berliner Designhotel SO/Berlin Das Stue. Der klassizistische Bau im Berliner Botschaftsviertel, der einst die königliche dänische Gesandtschaft beherbergte, bot die perfekte Location für den exklusiven Rahmen der Veranstaltung. Livemusik im Innenhof, sommerliche Cocktails, ein exquisites Barbecue auf der Terasse und der Blick auf den Berliner Tiergarten

weckten bei den Gästen schnell ein Gefühl der entspannten, kalifornischen Lebensart und so feierte Olymp bis spät in die Nacht mit seinen Kunden und Partnern. Anlass war unter anderem die Bekanttgabe des Familienunternehmens, dass die 2017 mit dem weltbekannten Schauspieler Gerard Butler begonnene Kooperation um mindestens drei weitere Jahre bis einschließlich 2022 verlängert wurde. Gleichzeitig intensiviert der Hemdenspezialist die Zusammenarbeit mit dem Markenbotschafter.

Wirtschaftszitat

»Wir machen uns mit manchen Gesetzen die Zukunft kaputt, dafür brauchen wir gar nicht die Chinesen.« Ingo Kramer, Präsident der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

Fortan soll der smarte Schotte produktübergreifend zur Steigerung der Bekanntheit bei sämtlichen Produktsegmenten beitragen. Die bisherigen Maßnahmen, in denen Gerard Butler vor allem für die Premiumlinie Olymp Signature als Testimonial warb, hätten insgesamt zur weiteren Markenbekanntheit und Nachfragesteigerung für das gesamte Produktportfolio geführt, so Mark Bezner, Geschäftsführender Gesellschafter. Diese enorme Werbewirkung mache man sich nun umfassender zunutze.

Die Motive für die neue Markenkampagne wurden aufwendig in Kalifornien an der Westküste der Vereinigten Staaten produziert. Sie gaben auf der Berliner Fashion Week einen ersten Vorgeschmack auf die zukünftige Zusammenarbeit mit dem Markenbotschafter. Die ausdrucksvollen Aufnahmen, die realitätsnahe Situationen aus Gerard Butlers Leben nachempfinden, rückten das perfekte Zusammenspiel zwischen Protagonist und Produkt in den Fokus. Mehr unter www.suedwesttextil.de

Impressum © Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers. Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e. V. Türlenstraße 6 70191 Stuttgart

Präsident Bodo Th. Bölzle

Telefon +49 711 21050-0 Telefax +49 711 233718 Internet www.suedwesttextil.de

Verantwortlich für Inhalt und Layout Simone Diebold

Hauptgeschäftsführer Peter Haas

Der Bezug der Südwesttext ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Druck DCC Kästl e.K. Ostfildern-Kemnat Auflage 1 500 Exemplare Erscheinungsweise zweimonatlich


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