Südwesttext Mai 2017

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SÜDWESTTEXT Zeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie HERAUSGEGEBEN VON SÜDWESTTEXTIL

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MAI 2017 | NR. 109

Themen Verband + Industrie BG: Sind Sie richtig eingestuft? Seite 9 Bildung + Soziales Nachwuchsförderung: Wir fördern, Sie profitieren! Seite 11

Bilder zur

Recht + Steuern UN-Kaufrecht (CISG) Seite 12

Jahresversammlung Seite 4, 5 und 16

Von barock bis digital

Die Jahrestagung bot viel zwischen Spinnerei und Schloss

Asam-Saal Schloss Ettlingen

Im Mittelpunkt der Betriebsführungen, die vor dem eigentlichen Start der Jahrestagung angeboten

wurden, stand die Ettlin AG. Ein Paradebeispiel für die Verbindung von „Tradition und Innovation“, dem Motto der Tagung. Das Südwesttextil-Mitglied wurde 1836 als eine der ersten deutschen Aktiengesellschaften der Textilindustrie gegründet. Heute erforscht und produziert Ettlin unter der Führung von Rolf Heitlinger und Dr. Oliver Maetschke vor allem Technische Textilien. Ein Ergebnis dieser Entwicklungsarbeit ist das neuartige lichttechnische Spezialgewebe „Ett-

lin Lux“, das mithilfe einer LEDHintergrundbeleuchtung dreidimensionale Tiefenmuster entstehen lässt. Das Ergebnis sind tolle Wand- und Deckenelemente, durch die Räume größer wirken. Aber auch in klassischeren Bereichen ist Ettlin stark – so liefert man die Einbände für deutsche Reisepässe, und bei den Trägergeweben für Schleifmittel sind die Badener sogar Marktführer. Von der textilen Gegenwart gelangten die Teilnehmer der JahresFortsetzung Seite 2

Geschäftsklimaindex: Gute Laune im Frühjahr Die aktuelle wirtschaftliche Lage wird von den befragten Südwesttextil-Unternehmen als gut eingeschätzt. Der Wert ist nochmals etwas höher als bei der letzten Befragung Anfang des Jahres. Allerdings bewerteten die Manager der befragten Unternehmen nur die aktuelle Lage besser als zuletzt. Die Aussichten für die kommenden sechs Monate sind hingegen etwas weniger optimistisch als noch im Januar. Hauptgrund der guten Stimmung mag die positive Kapazitätsauslastung der Branche sein. Hier gaben 60 Prozent eine gute Quote an. Die größten Probleme bei der aktuell guten

Lage zeigen sich bei den Beschaffungspreisen. Nur jeder Achte zeigte sich unbeeindruckt von der Entwicklung. Die Zukunft wird etwas vorsichtiger eingeschätzt als noch vor drei Monaten. Dies spiegelt sich in den Angaben zur Personalstärke am deutlichsten wieder. Nur rund 10 Prozent der befragten Unternehmer wollen ihre Personaldecke ausweiten. Bei der letzten Befragung waren dies noch fast 30 Prozent. Hingegen bleibt die Zahl derjenigen, die einen Beschäftigungsabbau vornehmen wollen, mit nahezu 10 Prozent gleich. Christine Schneider

Zahl des Monats Vor gut 20 Jahren wurde das Internet für Privatpersonen geöffnet. Mittlerweile nutzt rund die Hälfte der Weltbevölkerung – 3,8 Mrd. Menschen – das Internet mit Smartphone, Tablet oder Laptop. In Deutschland gehen 89 Prozent der Einwohner ins Internet, 36 Prozent nutzen die sozialen Netzwerke am PC, 30 Prozent mobil. Im Schnitt ist jeder der 16- bis 64-jährigen Internetnutzer täglich 3 Stunden und 20 Minuten online. Damit ist das Fernsehen mit nur 2 Stunden und 33 Minuten vom ersten Platz verdrängt. Von diesem Trend sind auch die Printmedien betroffen.

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Aktuell Am 20. und 29. Juni 2017 veranstaltet Südwesttextil das zweiteilige Tagesseminar „Arbeitsrecht Basics von A-Z“ in der Filharmonie Filderstadt. Inhalt des Seminars sind die Grundlagen des gesamten individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Zielgruppe sind Mitarbeiter der Personalabteilung, die in einem „Crashkurs“ arbeitsrechtlich fit für die Praxis gemacht werden sollen, aber auch erfahrene Kollegen, die ihr Wissen auffrischen möchten. Die beiden Termine bauen aufeinander auf und sollten daher in Kombination gebucht werden (Einzelbuchungen sind aber möglich). Die Einladung wird in Kürze versandt.


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Verband + Industrie

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Fortsetzung von Seite 1 In Kürze

Von barock bis digital tagung anschließend zurück in die Historie – in geschichtsträchtigen Gemäuern des Ettlinger Schlosses. Nach der Mitgliederversammlung, in der Matthias Eggle, kaufmännischer Direktor beim Hemdenmarktführer Olymp Bezner, neu in den Vorstand von Südwesttextil gewählt wurde, begrüßte Verbandspräsident Bodo Th. Bölzle Mitgliedervertreter und weitere Gäste im barocken „Schmuckkästchen“ des Schlosses, dem Asam-Saal mit seinem beeindruckenden Deckengemälde. Bölzle spann einen Bogen von den kriegerischen Zeiten, in denen das Schloss erbaut wurde und in denen der Feind schon jenseits des Rheins lauerte, bis zur heutigen Zeit, in der der Frieden in Europa und der Welt wieder brüchig scheint. Es sei an der Zeit, so Bölzle, unser Europa wieder offensiv als die Lösung vieler Probleme und nicht wie allzu oft als das Problem selbst anzusehen: „Als Unternehmer, Arbeitgeber, Vorgesetzte müssen wir viel offensiver eintreten für die Werte, die auch die Grundlage unseres wirtschaftlichen Erfolgs sind.“ Dieses Plädoyer fand Beifall, ebenso wie der Auftritt von Nina Brandt und Rebekka Rüth, zweier Studentinnen der Hochschule Reutlingen – die eine Textiltechnologin und Deutschland-Stipendiatin von Südwesttextil, die andere im Fach „International Fashion Retail“ zuhause und als Social-Media-Botschafterin der Nachwuchskampagne „Go Textile!“ aktiv. Sie erzählten, was sie an Textil fasziniert und was

sie von künftigen Arbeitgebern erwarten. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas hatte die beiden ganz bewusst eingeladen, um auch in diesem Jahr wieder die enge Vernetzung des Verbands mit den textilen Ausbildungs- und

klingenden Rhythmusmaschine macht, und der zusammen mit der charmanten Harfenistin Cornelia Patzlsperger eine perfekte Mischung aus Klassik und Moderne bot, passend zum Motto „Tradition und Innovation“.

Mathias Eggle, kaufmännischer Direktor von Olymp, wurde einstimmig in den Vorstand von Südwesttextil gewählt. Fotos: Südwesttextil

Forschungsinstitutionen im Lande klarzumachen: „Das Textile Valley Baden-Württemberg steht und fällt mit qualifiziertem Nachwuchs. Junge Talente und kreative Forscher sind immer inspirierend für Unternehmensvertreter. Sie machen Hoffnung auf Zukunft. Deshalb müssen sie Teil unseres Branchentreffens sein.“ Am Buffet scharten sich schon rekrutierende Personaler um die beiden potenziellen Kandidatinnen. Einen besonderen Höhepunkt des Abends bildete der Überraschungs-Show-Act vom BeatboxEuropameister Robeat aus Esslingen, der Mund und Nase mit einem Mikro davor zur täuschend echt

Auf diese Verbindung hob auch Ehrengast Thomas Strobl ab. Der stellvertretende Ministerpräsident zeigte in seiner Festrede auf, was im Land passieren muss, damit Menschen und Wirtschaft eine Zukunft haben. Seine These: „Die Digitalisierung verändert die Welt.“ Und er blieb nicht im Ungefähren, sondern zeigte sehr greifbar und lebendig auf, wie neue Technologien unseren Alltag beeinflussen und was der Staat tun muss, damit diese Veränderungen weiter zu Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit beitragen. Dann, so Strobl, der damit den Slogan von Südwesttextil zitierte, „bleibt auch Textil aus Baden-Württemberg der Stoff, aus dem die Zukunft ist.“

Der Vorstand von Südwesttextil (Amtsperiode 2016 – 2018) Carina Ammann, Geschäftsführende Gesellschafterin, ISCO-Textilwerk Gebrüder Ammann GmbH & Co. KG, Stuttgart, Dipl.-Betriebswirtin Donata Apelt-Ihling, Gesellschafterin, Alfred Apelt GmbH, Oberkirch, Dipl.-Kfm. Bodo Th. Bölzle, Vorsitzender der Geschäftsführung, Amann & Söhne GmbH & Co. KG, Bönnigheim, Jürgen Drescher, Geschäftsführer, Gütermann GmbH, Gutach-Breisgau, Mathias Eggle, Kaufmännischer Direktor, Olymp Bezner KG, Bietigheim-Bissingen, Dipl.-Ing. Dietmar Heck, Geschäftsführer, ZUE-Zwirnerei Untereggingen GmbH, Eggingen, Dipl.-Ing. Steffen Herrmannsdörfer, Geschäftsführer, Textilveredlung an der Wiese GmbH, Lörrach, Holger Kappus, Mitglied der Geschäftsleitung, Madeira Garnfärberei Gebr. Schmidt, Freiburg, Dr.-Ing. Manfred Kroneberg, Geschäftsführer, Dommer Stuttgarter Fahnenfabrik GmbH, Stuttgart, Dr. Hans-Hinrich Kruse, Vorstand BeneckeKaliko AG, Weissbach, Thomas Kübler, Geschäftsführender Gesellschafter, Paul H. Kübler Bekleidungswerk GmbH & Co. KG, Plüderhausen, Dr. Oliver Maetschke, Geschäftsführer, Ettlin Spinnerei und Weberei Produktions GmbH & Co. KG, Ettlingen, Dipl.-Kfm. Stephan Schulz, Chief Financial Officer, Paul Hartmann AG, Heidenheim, Dipl.-Ing. Volker Steidel, Geschäftsführer, Lauffenmühle GmbH & Co. KG, Lauchringen, Dipl.-Wirtschaftsing. Roland Stelzer, Geschäftsführender Gesellschafter, Gebr. Elmer & Zweifel GmbH & Co., Bempflingen, Oliver Streich, Geschäftsführender Gesellschafter, Streich Mode GmbH, Balingen, Dr. Thomas Wagner, Geschäftsführender Gesellschafter, Hermann Pichler GmbH & Co. KG, Laichingen

Auf der Präsidiumssitzung des GermanFashion Modeverbands Deutschland e.V., Köln, wurde Rechtsanwalt Thomas Lange einstimmig mit Wirkung zum 10. April 2017 zum stellvertretenden Hauptgeschäftsführer ernannt. Seit über 20 Jahren ist Thomas Lange für die Rechtsberatung der Mitgliedsfirmen von GermanFashion zuständig. Als Geschäftsführer kümmert er sich insbesondere um die Belange der Bespo-Gruppe innerhalb des Verbands. Nach drei Jahren verlässt Dr. Hartmut Spiesecke auf eigenen Wunsch den Gesamtverband textil+mode in Berlin, um sich einer neuen beruflichen Herausforderung zu stellen. Dr. Spiesecke leitete seit Dezember 2013 die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Verbands. Zuvor war der promovierte Literaturund Musikwissenschaftler für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit mehrerer Wirtschaftsverbände sowie zweier Landesministerien tätig.

Die Textil- und Bekleidungsindustrie zeigt sich auf der Woche der Industrie in Baden-Württemberg: / 21. Juni 2017, Gatex, Bad Säckingen 17.00 bis ca. 19.00 Uhr, „Wie macht man blau?“ Führung durch die Gatex mit anschließendem Imbiss / 22. Juni 2017, Gebr. Elmer & Zweifel GmbH & Co. KG, Bempflingen, 19.00 bis ca. 21.00 Uhr, Bildvortrag – „Herstellung von Textilien einmal anders – Cotonea ein Leuchtturm“ Bei beiden Veranstaltungen ist eine Anmeldung erforderlich. Wer alles mitmacht, ist zu sehen unter http://www.industriewoche-bw. de/de/vor-ort/karte-der-akteure/ hier-sehen-wer-mitmacht/.


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/ 100 % Südwesttextil – der Film Tradition und Innovation: Dieses Kissen wurde zu 100 Prozent von Südwesttextil-Mitgliedsunternehmen in Baden-Württemberg produziert und steht beispielhaft für die gesamte textile Wertschöpfungskette der Textil- und Bekleidungsindustrie. Danke allen Mitwirkenden: Alfred Apelt GmbH, Glücksband Roth GmbH & Co. KG, Madeira Garnfärberei Gebr. Schmidt GmbH, OBB Oberbadische Bettfedernfabrik GmbH, Weidmann GmbH

designed by Karoline Ihling-Fehrle

Gerne können Sie diesen Branchen-Imagefilm auf Ihrer Internetseite einbinden und für Ihre Kommunikation verwenden.

Den Film gibt es unter www.suedwesttextil.de oder direkt auf YouTube zu sehen.


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/ Rückblick Jahresversammlung 2017

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Die Führung bei Ettlin startete im Baumwolllager und folgte dem Rohmaterial analog der Wertschöpfungskette: Garnproduktion in der Spinnerei und weiter in die Gewebeproduktion, die Weberei. Zum Abschluss ging es in den Showroom Ettlin-Lux. Hier faszinieren dreidimensionale Lichtstrukturen, die durch Ettlin-Lux®-Gewebe in Interaktivität mit LEDs entstehen. Hausherr Dr. Oliver Maetschke ließ es sich nicht nehmen und führte den Südwesttextil-Vorstand exklusiv durch das Werk. Im impossanten Asam-Saal des Barockschlosses in Ettlingen traf im von Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas geführten Interview dann Tradition auf Zukunft: Zwei Studentinnen der Hochschule Reutlingen, Rebekka Rüth und Nina Brandt, erzählten den Gästen, warum sie sich für eine textile Berufslaufbahn entschieden haben und was sie von ihren künftigen Arbeitgebern erwarten. Ein außergewöhnliches musikalisches Erlebnis zwischen Klassik und Moderne boten die Harfenistin Cornelia Patzelsperger und der Beatbox-Europameister Robeat, alias Robert Wolf. Das Publikum war restlos begeistert. Ein weiteres Highlight des Abends war der Festredner und Ehrengast Thomas Strobl, stellvertretender Ministerpräsident von Baden-Württemberg. Passend zum Veranstaltungsmotto „Tradition und Innovation“ erläuterte er in einer launigen Rede seine These „Die Digitalisierung verändert die Welt.“


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So klappt's mit Online-Plattformen

Der Unionszollkodex (UZK)

Umfrageergebnisse liegen vor Über 100 deutsche Textil- und Modehersteller wurden im Herbst 2016 über ihre Geschäftserfahrungen mit Online-Plattformen sowie über deren wirtschaftliche Bedeutung befragt. Amazon und Co. stehen in der Kritik, Marken- und Produktpiraterie muss behoben werden – das sind zentrale Ergebnisse unserer Umfrage zur Rolle von OnlinePlattformen für die deutsche Textil- und Modeindustrie. Auch viele unserer Mitglieder haben sich beteiligt – vielen Dank dafür! Sie finden die Auswertung der Befragung im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de unter „Studien“ zum Herunterladen.

Die Geschäftsbedingungen z. B. von Amazon und eBay stehen in der Kritik Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass knapp die Hälfte der Befragten ihre Produkte (auch) über Online-Plattformen vertreibt. Hierbei geht es überwiegend um das B2C-Geschäft. Häufig in der Kritik stehen die Geschäftsbedingungen insbesondere großer Plattformen wie Amazon und eBay. Auch die Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie ist ein wichtiges Anliegen der Deutschen Textil- und Modeindustrie. Besonders häufig werden dabei gefälschte und nachgeahmte Produkte über Online-Plattformen angeboten.

So gibt jedes achte der befragten Unternehmen an, bereits Opfer auf Online-Plattformen gewesen zu sein.

Commerce-Richtlinie den Providern wie Online-Plattformen eine weitgehende Haftungsbefreiung für den

Foto: iStock.com/eyewave

Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass knapp die Hälfte der Befragten ihre Produkte (auch) über Online-Plattformen vertreibt. Foto: © Maksym Yemelyanov – Fotolia.com

Nach einer Schätzung des Europäischen Amtes für Geistiges Eigentum (EUIPO) verlieren europäische Textil- und Modehersteller durch Marken- und Produktpiraterie jährlich Einnahmen in Höhe von über 26 Milliarden Euro. Werden darü-

Marken- und Produktpiraterie ist ein großes Thema ber hinaus die Einnahmenverluste für Handel und staatliche Haushalte berücksichtigt, liegen die gesamtwirtschaftlichen Schäden sogar bei über 43 Milliarden Euro pro Jahr. Derzeit gewährt die europäische E-

Verkauf gefälschter Produkte, der über sie läuft. Online-Plattformen sind danach grundsätzlich nicht für die im Auftrag eines Nutzers gespeicherten Informationen bzw. Angebote verantwortlich, wenn sie hiervon keine Kenntnis hatten. So sind sie insbesondere nicht verpflichtet, selbst aktiv rechtswidrige Angebote zu ermitteln und zu entfernen. Ganz anders sieht es im stationären Handel aus. Aufgrund dieser Wettbewerbsverzerrung verlangen 79 Prozent aller Befragten, dass die Plattformen dem stationären Handel gleichgestellt werden. Wir setzen uns dafür ein, dass diese Ungleichbehandlung durch die Politik behoben wird. www.suedwesttextil.de

Termin vormerken

/ Datenschutzgrundverordnung: Sind Sie vorbereitet? 16. Mai 2017, Forum am Schlosspark Ludwigsburg

Jetzt anmelden unter www.suedwesttextil.de/veranstaltungen, roedder@suedwesttextil.de oder +49 711 21050 - 23

Der neue Unionszollkodex (UZK) sowie die an ihn anknüpfenden Rechtsakte finden seit dem 1. Mai 2016 Anwendung und haben dadurch den damaligen Zollkodex (ZK) und seine Durchführungsverordnung (ZK-DVO) vollständig ersetzt. Die Umstellung auf die neue Rechtsgrundlage erfordert Neubewertungen aller vor diesem Stichtag erteilten Bewilligungen für zollrechtliche Vereinfachungen durch die zuständigen Hauptzollämter (HZA). Laut Vorgabe des UZK sollen diese bis spätestens 1. Mai 2019 abgeschlossen werden. Bewilligungsinhaber werden über den Ablauf dieses zeitlich nach Bewilligungsarten gestaffelten Überprüfungsprozesses durch die Zollverwaltung schrittweise informiert. Die Neubewertung betrifft zunächst alle unbefristeten Bewilligungen wie zum Beispiel das Anschreibeverfahren (ASV), das Vereinfachte Anmeldeverfahren (VAV) und den Zugelassenen Ausführer (ZA). Der Ermächtigte Ausführer (EA) soll hierbei nicht betroffen sein. Demgegenüber ist nach bisherigem Informationsstand bei befristeten Bewilligungen, die teilweise durch den UZK geänderten Vorschriften unterliegen können (z. B. Sicherheitsleistungen), prinzipiell eine einheitliche Bewertung erst zum 1. Mai 2019 vorgesehen. Aktuelle Ablaufdaten befristeter Bewilligungen (z. B. Passive Veredlung) sollten jedoch sicherheitshalber bei den HZAs abgefragt werden. Die deutsche Zollverwaltung hat auf ihrer Homepage Informationen zum konkreten Vorgehen und zeitlichen Ablauf der Neubewertungen zur Verfügung gestellt, die dort eingesehen werden können. Diese umfassen auch einen Fragenkatalog zur Selbstbewertung, die Bestandteil der Neubewertung sein wird.


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Technische Textilien aus BW haben weltweit Marktchancen Prognos-Untersuchung im Auftrag von Südwesttextil und AFBW Der Weltmarkt für faserbasierte Werkstoffe und technische Textilien hat ein Volumen von 163 Mrd. USDollar. Größter Exporteur ist China. Doch gleich auf Platz 2 landen die deutschen Hersteller. Das ist ein Ergebnis einer neuen „Internationalisierungsstudie“ im Auftrag von Südwesttextil und der Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden-Württemberg (AFBW). In deren Auftrag hat das Marktforschungsunternehmen Prognos die Chancen für baden-württembergische Textiler und Faserverarbeiter auf dem Weltmarkt untersucht. Fazit: Die Globalisierung bietet den Anbietern von technischen Textilien und faserbasierten Werkstoffen zahlreiche Möglichkeiten. Südwesttextil und die AFBW stellten am 29. März in einer gemeinsamen Veranstaltung am Flughafen Stuttgart die druckfrischen Studien vor: Eine umfassende Studie zum Thema „Internationalisierung Faserbasierte Werkstoffe und Technische Textilien – Analyse der Marktchancen und Potenziale für baden-württembergische Unternehmen im internationalen Umfeld“ sowie das darauf aufbauende „Länderscreening Faserbasierte Werkstoffe“ der Zielmärkte USA und Kanada. Bei den Ergebnissen unterscheidet Prognos zwischen etabilierten „Stärke-Märkten“ (wie den USA), „Wachstumsmärkten“ (wie Indien)

und „Nachholbedarf-Märkten“ (wie Mexiko und Litauen). Alle drei Kategorien bieten gute Chan-

quantifizieren hinsichtlich Marktgröße und Wachstum bis zum Jahr 2020. Entwickelt wurden daraus

(bw-i) übernahm Teile der Kosten für das Länderscreening. Simone Diebold

Peter Haas und Ulrike Möller begrüßten die Teilnehmer der Veranstaltung und Carolin Karg von der Prognos AG präsentierte die Ergebnisse. Fotos: Südwesttextil

cen, müssen aber jeweils anders angepackt werden. Laut der Studie haben deutsche Unternehmen 2015 mit faserbasierten Werkstoffen und technischen Textilien rund 23,5 Mrd. Euro umgesetzt, 4,2 Mrd. Euro davon gingen auf das Konto von Unternehmen aus Baden-Württemberg. Im Vergleich zum Weltmarktvolumen zeigt das die Potenziale. Die beiden Studien identifizieren mit einer fundierten Datenbasis und belastbaren Kennzahlen die textilen Wertschöpfungsketten in Baden-Württemberg, lokalisieren deren Einsatzmöglichkeiten und

Baseball, Mountain Biking und Wandern Gewinnerin des diesjährigen Hugo Boss Fashion Awards ist Frauke Schühle aus Leonberg. Die 21-Jährige hat für ihre „Baseball-Arbeit“, eine Kollektion unter dem Motto „Tailoring meets relaxation – traditionelles Handwerk trifft auf den Nationalsport Amerikas“ am 16. März im Design Center Baden-Württemberg in Stuttgart den mit 1 500 Euro dotierten Preis erhalten. Hugo Boss zeichnet im Rahmen des Awards die besten Kollektionen der Absolventen der Staatlichen Modeschule Stuttgart aus. Den zweiten Preis und 1 000 Euro hat Priscilla Molina aus Stuttgart für ihre Looks zum Thema „Mountain Biking“ gewonnen. Für ihre „HikingDie Preisträgerinnen: Platz 1 Frauke Kollektion“ erhielt Laura Stejskal aus Schühle (vorne), Platz 2 Priscilla Molina Korb den mit 500 Euro dotierten (rechts), Platz 3 Laura Stejskal (links) dritten Preis. Foto: © Thomas Simianer

konkrete Handlungsempfehlungen im Rahmen einer nachhaltigen Internationalisierungsstrategie. Diese beiden Studien sind wertvolles Rüstzeug – exklusiv nur für die Mitglieder von AFBW und Südwesttextil – denn eine effektive Strategie ist nur auf einer guten und der Querschnittstechnologie entsprechenden Grundlage zu erstellen. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau beteiligte sich an der Finanzierung der Internationalisierungsstudie, Baden-Württemberg international

Die Studien sowie die Präsentationen der Veranstaltung stehen im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de unter „Studien“ zum Download zur Verfügung. Wenn Sie die Studien in gedruckter Form wünschen, senden Sie bitte eine E-Mail an braun@suedwesttextil.de.

Termin vormerken 15. November – deutsch-französisches Textiler-Treffen in Straßburg Geschäftskontakte, Netzwerk, B2B-Meetings für Textilindustrie-Vertreter von links und rechts des Rheins bietet ein deutsch-französisches UnternehmerTreffen im Elsass, das unser Dachverband textil+mode gemeinsam mit dem französischen Textilindustrie-Verband und in Kooperation mit Südwesttextil im November veranstaltet: Am 15. November treffen sich Vertreter der Branche in Schiltigheim bei Straßburg, um die Herausforderungen der Industrie 4.0, die Konzeption und Ablauforganisation im Produktionsbetrieb der Zukunft sowie über Produkte und Geschäftsmodelle von morgen zu diskutieren. Abgerundet wird die Konferenz mit „Pitch-Präsentationen“ junger Unternehmen sowie der Möglichkeit zum bilateralen Austausch unter Teilnehmerunternehmen. Sollten Sie sich bereits jetzt für eine Teilnahme interessieren, bitten wir um eine kurze Nachricht an kastning@suedwesttextil.de.


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PH-Werte: Die Kolumne von Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas

Anzapfen verboten

»Wer schwärzt den Mächtigen an?« Es war im Herbst 2015, als Post aus Köln kam: Auch viele Textiler und Bekleider erhielten den Brief des neuen Kaufhof-Eigentümers HBC, in dem man die Lieferanten um einen pauschalen Rabatt von 1 Prozent auf den Einkaufspreis bat. Einfach so. Als Begrüßungsgeschenk, verkehrt herum quasi. Weil weniger ja gern mal mehr ist – zumindest für den Einkaufenden. HBC machte zwar nach massiven Protesten einen schnellen Rückzie-

her, das grundsätzliche Ansinnen mächtiger Marktteilnehmer bleibt jedoch bestehen. Die Kaufhof-Episode im Hinterkopf (und noch mehr den „Hochzeitsrabatt“, den Edeka 2009 nach der Übernahme von Plus verlangte), beschlossen Bundestag und Bundesrat vor wenigen Wochen eine Novelle des Kartellrechts: Danach soll das sogenannte „Anzapfen“ von Lieferanten noch schwieriger werden. Jetzt stellt bereits die Aufforderung zur Vorteils-

Aus den Mitgliedsunternehmen

gewährung ohne sachlich gerechtfertigten Grund einen Missbrauch von Marktmacht dar. Es heißt, damit werde der Anwendungsbereich des Anzapfverbotes erweitert. Eine gute Nachricht, möchte man meinen. Denn das Gesetz schützt die Kleineren. Die Mittelständler unter den Herstellern befinden sich in Zeiten zunehmender Handelskonzentration zwangsläufig in Abhängigkeiten. Und dass die Konzentration zunimmt, steht außer Zweifel: Während der Marktanteil von Modegeschäften mit jährlichen Nettoumsätzen unter einer halben Million Euro nur noch 8 Prozent erreicht, machen Großunternehmen mit Umsätzen über 100 Mio. Euro schon 56 Prozent aus. Das Problem ist nur: Wer schwärzt den mächtigen Händler an, wenn er von ihm abhängig ist? Experten diskutieren diese

Gretchenfrage unter dem Stichwort „Ross-und-Reiter-Prinzip“. Manche fordern ein Verbandsklagerecht, damit nicht einzelne Unternehmer aus der Deckung kommen müssen. Am wünschenswertesten wäre jedoch die Einsicht der Großen, dass ihnen das Ausquetschen der Kleinen am Ende selbst schadet. Die Auto-Branche hat dies in den 1990er Jahren als Lopez-Effekt bezeichnet, nachdem der VW-Chefeinkäufer seine Lieferanten in kompromisslosen Verhandlungen zu jährlich sinkenden Einkaufspreisen gezwungen hat und es in der Folge zu starken Qualitätseinbußen bei den gelieferten Komponenten kam. In Sonntagsreden wird das Wörtchen Qualität gern zitiert, bezogen auf Ware und Service. Es sollte auch bei den Einkaufskonditionen eine wesentliche Rolle spielen. Zum Nutzen aller.

Textiler und Bekleider können Flagge zeigen!

Baden-Württemberg ist das stärkste Industrieland in Deutschland und eine Industrieregion mit Weltrang. Vom 19. bis 25. Juni können Sie sich als Teil der Industrie bei der IWO 2017 präsentieren.

Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas im Gespräch mit den GST-Geschäftsführern Manfred Wenisch (li.) und Uwe Zimmermann.

Es sind diese Produkte, die zeigen, wieviel in unserem Alltag von Textilien abhängt – zum Beispiel von Airbags aus dem Hause „Global Safety Textiles“. Der größte unabhängige Airbag-Produzent der Welt gehört zwar mittlerweile zu einem südkoreanischen Mischkonzern, hat seinen Sitz aber nach wie vor in Baden-Württemberg. Südwesttextil-Hauptgeschäftsführer Peter Haas besuchte das GST-Management jetzt im südbadischen Maulburg und ließ sich unter anderem innovative OPW Sidecurtains vorführen, welche ihre Form und Struktur bereits im Webprozess erhalten. Dadurch entfällt der nachgeschaltete Prozess des konventionellen Nähens. Die Sidecurtains entfalten sich bei einem Seitenaufprall und schützen die Insassen im Kopf-, Schulter- und Brustkorbbereich. Das Unternehmen beliefert alle namhaften Automobilhersteller indirekt mit fertigen Airbags oder den technischen Textilien dafür. „In jedem fünften Airbag weltweit steckt unser Gewebe“, so die Geschäftsführer Uwe Zimmermann und Manfred Wenisch. Produkte, die Leben retten – auch das ist Textil.

Bei der Industriewoche Baden-Württemberg können Bürgerinnen und Bürger eine ganze Woche lang an Aktionen teilnehmen oder Veranstaltungen besuchen, die mit der Industrie verknüpft sind. Überall in BadenWürttemberg präsentieren sich zahlreiche Unternehmen, Institutionen und Verbände mit ihren Veranstaltungen, Projekten und Aktionen und zeigen, dass die Industrie aus dem täglichen Leben der Bürgerinnen und Bürger nicht wegzudenken ist. Machen Sie mit und werden Sie Teil der erstmaligen Aktionswoche der Industrie in Baden-Württemberg! Als Veranstalter Ihrer eigenen Veranstaltung, wie z. B. einem Tag der offenen Tür, einer Festveranstaltung auf Ihrem Firmengelände oder Ihrer eigenen Aktionsidee, bei der Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt sind. Zeigen Sie gemeinsam mit vielen Industriebetrieben, Institutionen, Bildungseinrichtungen und anderen Netzwerkpartnern der Branche, dass die Industrie nicht nur unseren Wohlstand und Arbeitsplätze in Baden-Württemberg sichert, sondern auch eine wichtige Rolle in unserer Gesellschaft einnimmt. Melden Sie unter www.industriewoche-bw.de Ihre Aktion oder Ihre Veranstaltung an und profitieren Sie von den zahlreichen Serviceleistungen.


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Berufsgenossenschaft: Sind Sie richtig eingestuft? Südwesttextil rät zur professionellen Prüfung Die Reform der gesetzlichen Unfallversicherung, 2008 vom Bundeskabinett beschlossen, ist mit den letzten Fusionen von Berufsgenossenschaften und Unfallkassen auf Bundesebene nun vollständig umgesetzt. Doch daraus ergeben sich auch neue Herausforderungen für Unternehmen. Beispielsweise in der Frage, ob der Beitrag noch dem Risiko des Betriebs entspricht. Die Berufsgenossenschaften sind seit Ihrer Gründung 1885 durch Bismarck Dienstleister der Unternehmen mit einem gesetzlichen Auftrag. Die Berufsgenossenschaften übernehmen die Haftung der Unternehmer für Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Wegeunfälle und schützen daher die versicherten Unternehmen vor hohen Schadensersatzleistungen. Gleichzeitig genießen die Berufsgenossenschaften hohe Anerkennung auf den Gebieten Prävention und Rehabilitation. Die Bereiche „Mitgliedschaft“ und „Beitrag“ sehen viele Unternehmer jedoch als „Buch mit sieben Siegeln“. Und das Problem der individuellen Beitragsgerechtigkeit hat sich durch die Reform eher noch verschärft. Merkmal des berufsgenossenschaftlichen Systems in Deutschland ist die Gliederung nach Branchen und Risiken. Es gibt neun gewerbliche Berufsgenossenschaften. Die Risikoabstufung innerhalb einer Branche erfolgt durch den Gefahrtarif einer jeden Berufsgenossenschaft. In diesem werden die unterschiedlichen Risiken innerhalb einer Branche durch die Bildung von Gefahrengemeinschaften, denen spezifische Gefährdungsrisiken zugeordnet sind, voneinander abgegrenzt. Diese werden in verschiedenen Gefahrtarifstellen zusammengefasst, wobei die Abstufung nach dem Grad der Unfallgefahr über die Höhe der Gefahrklasse erfolgt. Dass die BG-Beiträge in einem gerechten Verhältnis zum Risiko stehen sollen, ist Ausdruck des Versicherungsprinzips, das das System der gesetzlichen Unfallversicherung maßgeblich prägt. Nachteile der BG-Fusionen Im Zuge der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung wurde

die Anzahl der gewerblichen Berufsgenossenschaften reduziert. Außerdem wurden einzelne Ge-

Deshalb ist eine fachlich kompetente Beratung durch einen neutralen Dritten erforderlich, die

Neben einer Begutachtung der betrieblichen Verhältnisse und einer Bewertung der aktuellen Veranlagung, ist eine Chancen-Risiko-Abwägung unabdingbar. Foto: iStock.com/teiki2e

fahrtarifstellen zusammengelegt. Die Folge ist, dass eine Differenzierung, wie sie vor der Umsetzung der Reform möglich war, nun nicht mehr stattfinden kann. Die Möglichkeit, individuelle Betriebsverhältnisse zu berücksichtigen, ist also deutlich gesunken. Hinzu kommt, dass die Fusion von Berufsgenossenschaften zum Teil zu Änderungen in der Verwaltungspraxis einzelner Berufsgenossenschaften geführt hat. Diese zu erkennen oder gar nachzuvollziehen ist für Unternehmen kaum möglich, weil sich die gewandelte Verwaltungspraxis nicht in den gesetzlichen Regelungen widerspiegelt. Ändern sich die Betriebsverhältnisse in einem Unternehmen, kann dies dazu führen, dass die Voraussetzungen für die bisherige Veranlagung nicht mehr gegeben sind – mit der Folge, dass das Unternehmen zu hohe oder zu niedrige Beiträge zahlt. Die Betriebsprüfungen fallen als Korrektiv weg, weil im Zuge der Reform der gesetzlichen Unfallversicherung die Prüfungshoheit von den Berufsgenossenschaften auf die Deutsche Rentenversicherung übergegangen ist und diese nicht befugt ist, die Veranlagung eines Unternehmens zu überprüfen.

nicht nur eine Begutachtung der betrieblichen Verhältnisse und eine Bewertung der aktuellen Veranlagung zum Ziel hat, sondern auch eine Chancen-Risiko-Abwägung vornimmt.

Eine gute Beratung zeichnet sich aber auch dadurch aus, dass sie aktuelle Entwicklungen ins Blickfeld nimmt. Dazu zählen gefahrtarifrechtliche Veränderungen, wie z. B. der Wegfall einer Gefahrtarifstelle, Veränderungen in der Verwaltungspraxis der Berufsgenossenschaften, z. B. im Hinblick auf vorhandene Ermessensspielräume oder auch Veränderungen in der Wirtschaft, wie etwa die zunehmende Produktionsverlagerung ins Ausland. Der Versicherungsmakler Südvers hat angeboten, Südwesttextil-Mitgliedern risikofrei den Zugang zu einem seriösen Berater zu ermöglichen, der als ehemaliger BG-Mitarbeiter alle Entwicklungen kennt und in der Lage ist, auf eine Veranlagung hinzuwirken, die diese Entwicklungen berücksichtigt, so dass die Nachhaltigkeit und Rechtssicherheit der Veranlagung gewährleistet ist. Bei Interesse wenden sich Mitgliedsunternehmen an die Hauptgeschäftsführung von Südwesttextil: hgf@suedwesttextil.de. Peter Haas

Neue Version der Software zur Gefährdungsbeurteilung Gefährdungen am Arbeitsplatz beurteilen und Schutzmaßnahmen ableiten – das fordert das Arbeitsschutzgesetz von der Unternehmensführung. Die Software „Praxisgerechte Lösungen“, die die BG ETEM jetzt in einer neuen Version 4.3.0 herausgibt, bietet schnelle, einfache Unterstützung bei der Erstellung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung. Bei der Dokumentation werden die Nutzer mittels der integrierten Musterzusammenstellungen bei der Gefährdungsbeurteilung unterstützt. Zusätzlich können individuelle Datensätze in die Datenbank eingetragen und aktuell gehalten werden. Die Objekte sind mit Betriebsanweisungen, Filmen, Explosionsschutzdokumenten, Prüflisten und Unterweisungshilfen sowie dem zugehörigen Regelwerk verknüpft. Das Programm enthält auch Vorlagen zur Mitarbeiterbefragung und ein Internet-Update auf aktuelle Gesetze und Vorschriften. Mitgliedsbetriebe der BG ETEM können die Installationsdatei kostenfrei unter www.bgetem.de (Webcode: 15614844) herunterladen oder aktualisieren. Nicht-Mitgliedsbetriebe der BG ETEM können die Software kostenpflichtig unter www.bgetem.de/ete-medien/direkt, Rubrik: Multimedia, erwerben.


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Bildung + Soziales

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Unbesetzte Lehrstellen nehmen wieder zu Der Berufsbildungsbericht 2017 analysiert aktuelle Entwicklungen der beruflichen Bildung Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) haben den Berufsbildungsbericht 2017 und eine Vorabversion des Datenreports 2017 vorgelegt. Der Bericht wird durch den Datenreport ergänzt. Er bietet zahlreiche Informationen und Analysen rund um die Entwicklung der beruflichen Bildung. Der Bericht 2017 kommt zu dem Schluss, dass die duale Berufsausbildung in Deutschland ein tragender Pfeiler der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft und zentral für den Zusammenhalt der Gesellschaft ist. Die Qualität der deutschen Berufsbildung, ihre Orientierung an einem ganzheitlichen Berufskonzept sowie die vergleichsweise guten Übergänge von Ausbildung in den Beruf sind ausschlaggebend für den Erfolg. Grundlage ihrer Wirksamkeit ist die bewusste Verantwortungsübernahme der Unternehmen für die Ausbildung junger Menschen. Es liegt im gemeinsamen Interesse aller Verantwortlichen, den Stellenwert, die Attraktivität und die Qualität der dualen Ausbildung auch in Zukunft zu sichern und zu erhöhen. Für das Ausbildungsjahr 2016 haben sich aus Sicht der jungen Menschen, die sich um einen Ausbildungsplatz bewarben, sowohl im Vorjahresvergleich als auch in der Betrachtung der vergangenen Jahre

Foto: iStock.com/ALLVISIONN

die Ausbildungschancen verbessert. Erneut ist 2016 eine Steigerung des Angebots an betrieblichen Ausbildungsplätzen zu verzeichnen. Diesem Angebot standen u. a. auch demografisch bedingt etwas weniger Bewerber als im Vorjahr gegenüber. Die Zahl der abgeschlossenen betrieblichen Ausbildungsverträge ist gegenüber dem Vorjahr nahezu stabil. Junge Flüchtlinge, soweit statistisch erfassbar, haben noch keinen maßgeblichen quantitativen Einfluss auf die Ausbildungsbilanz 2016. Mit Sorge zu beobachten ist, dass die Ausbildungsbetriebsquote erneut zurückgegangen ist. Im Jahr 2015 ist dies ausschließlich auf die Gruppe der Kleinstunternehmen zurückzuführen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nur etwa die Hälfte

aller Unternehmen ausbildungsberechtigt ist. Die Ausbildungsbilanz 2016 verdeutlicht jedoch auch noch weiter Herausforderungen für das duale Ausbildungssystem in den kommenden Jahren. Dabei bleiben die Passungsprobleme eine zentrale Herausforderung. Erneut haben es die Unternehmen nicht geschafft, ihre angebotenen Ausbildungsplätze zu besetzen – die Zahl der unbesetzten betrieblichen Ausbildungsplatzangebote ist erneut gestiegen. Außerdem ist das Interesse junger Frauen an dualen Ausbildungsberufen weiter gesunken. Wie bereits im Vorjahr sank auch 2016 die Zahl der Ausbildungsverträge, die mit jungen Frauen abgeschlossen wurden, diesmal um 3 500 (–1,7 %) auf 204 100.

2015 wurden 24,9 Prozent der Ausbildungsverträge vorzeitig gelöst. Der Wert liegt im oberen Bereich der Schwankungsbreite der letzten Jahre (zwischen 20 bis 25 %). Über die Hälfte der Vertragslösungen sind keine endgültigen Ausbildungsabbrüche, sondern gehen mit einem Wechsel des Ausbildungsbetriebs oder des Ausbildungsberufs einher. Diese Auszubildenden verbleiben also weiter im Qualifizierungsprozess als berufliche Fachkräfte. Im Gegensatz dazu ist die Quote junger Menschen ohne abgeschlossene Berufsausbildung leicht gestiegen. Die Quote der jungen Erwachsenen im Alter von 20 bis 34 Jahren ohne Berufsausbildung lag 2015 bei 13,4 % (2014: 13,3 %). Absolut betrachtet waren 1,95 Mio. der 20- bis 34-Jährigen ohne Berufsabschluss (2014: 1,93 Mio.). Die vollständigen Berichte finden sich unter: / https://www.bibb.de/dokumente/

pdf/bibb_datenreport_2017_ vorversion.pdf / https://www.bmbf.de/pub/Be-

rufsbildungsbericht_2017.pdf Fragen an: Dipl.-Ökonomin Christine Schneider Tel.: +49 711 21050-25 schneider@suedwesttextil.de

Termin vormerken Ablauf

die Kunst, Textil neu zu denken

DIE JUNGEN WILDEN

Die Jungen Wilden

09.45 Uhr Begrüßungskaffee 10.30 Uhr Begrüßung 10.45 Uhr Referate und Rundgang

Bunt, unerschrocken, neugierig und anders, so wollen die Jugendlichen heutzutage sein. Der 7. Internationale Jungtextiler Kongress zeigt, wie man mit diesen Eigenschaften auch in der Textil- und Bekleidungsindustrie neue Impulse setzen

12.35 Uhr Mittagspause 13.30 Uhr Referate und Rundgang

kann.

15.15 Uhr Nachmittagspause 15.45 Uhr Schlussreferat mit humorvollen Empfehlungen 16.45 Uhr Ende der Veranstaltung

Zum Neudenken gehört aber auch Zeit und Muße. Woher man diese bekommt, erläutert Mark Riklin. Vor einigen Jahren rief er in St. Gallen die „Meldestelle für Glücksmomente“ ins Leben und ist offizieller Schweizer Landesvertreter des internationalen Vereins zur Verzögerung der Zeit.

Programm Begrüßung Andreas Staudacher, Wirtschaftskammer Vorarlberg Von Abfall zu Lifestyle Sabina Brägger, CEO SABINA BRÄGGER (CH)

Wo? Der 7. Internationale Jungtextiler Kongress findet im Festspielhaus Bregenz statt. Außergewöhnliche Architektur in bester Lage, im Herzen von Europa, mitten im Vierländereck Baden-Württemberg, Bayern, Österreich, Schweiz und direkt am Bodensee. Das Festspielhaus Bregenz hat sich als Kongresszentrum international einen Namen in der Veranstaltungsbranche gemacht.

Design mit Herz Julian Zigerli, CEO/Designer Julian Zigerli (CH) Die Betteinlage, die Nässe erkennt Thomas Fröis, CEO Texible GmbH (A)

Teilnahmebedingungen Teilnehmen können Auszubildende, junge oder junggebliebene Mitarbeiter aus der Textil- und Bekleidungsindustrie sowie Ausbilder oder andere Begleitpersonen. Die Zahl der Teilnehmer ist auf 240 begrenzt.

Aktiver Theaterrundgang Führung auf die größte Seebühne der Welt mit Besichtigung der Kostümabteilung der Bregenzer Festspiele Fußnoten eines Zaungastes Mark Riklin, Lehrbeauftragter an der FHS St. Gallen (CH)

Dienstag, 30. Mai 2017 Bregenz, Festspielhaus

Jetzt anmelden unter www.suedwesttextil.de/veranstaltungen, braun@suedwesttextil.de oder +49 711 21050 -13

Es zählt die Reihenfolge der Anmeldung. Anmeldeschluss ist der 16. Mai 2017. Als Mitglied von Swiss Textiles, V-Tex, Südwesttextil oder dem VTB entstehen Ihrem Unternehmen und Ihren Teilnehmern keine Kosten. Anmelden können Sie sich mit dem beigelegten Anmeldeformular. Veranstaltungsort Kongresskultur Bregenz GmbH, Platz der Wiener Symphoniker 1, A - 6900 Bregenz www.kongresskultur.com


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MAI 2017 I NR. 109

Bildung + Soziales 11

Nachwuchsförderung: Wir fördern, Sie profitieren! Informationen zum Projekt „Chancen-Euro“

In seiner April-Sitzung hat der Vorstand von Südwesttextil beschlossen, sich fürindie Textil- und e gemeinsame Initiative der Unternehmen Deutschland. Mit nur einem Euro pro Mitarbeiter und Jahr für diein Stift ung Bekleidungsindustrie Badenft (sdw) ermöglichen Unternehmen jungen Menschen, ihr greichen Bildungsund Berufsweg auszuschöpfen. Württemberg bei der Damit Aktion meinsam gesellschaftliche Verantwortung für die junge „Chancen-Euro“ ch sichtbar für künft ige Nachwuchskräfteder ein. Stiftung der deutschen Wirtschaft (sdw) zu engagieren. Das Projekt bietet Unternehmen die Möglichkeit, mit er Deutschen Wirtschaft (sdw) einem Euro pro Mitarbeiter die nternehmen wandelt die Stiftung der Deutschen Wirtschaft für junge Menschen um. Die sdw fördert junge Talente in Nachwuchsförderung der sdw zu udium und macht sie fit für das Berufsleben. Daraus entstehen Südwesttextil : 95 Prozent derunterstützen. Geförderten erreichen ihr Bildungsziel.hat nun eine „Branchenlösung“ geschaffen aber derzeit viel zu viele Talente unentdeckt. Um noch schen und damit zukünft Fachkräfte fördern zu können, und alsigeVerband diesen Euro pro Deutschen Wirtschaft Ihr Unternehmen: Machen Sie mit Beschäftigtem stellvertretend für seine Mitgliedsunternehmen mit ihren 24 000 Mitarbeitern geleistet. Der Vorteil für die Südwesttextil-Unternehmen: Nicht nur der Verband wird als Förderer auftauchen – wenn die Unternehmen es wünschen, können auch diese direkt für ihr Unternehmen als Unterstützer der Aktion und damit als Förderer der Bildung werben. Die sdw hat dies ausdrücklich erlaubt. Diesen Vorteil genießen die Mitgliedsunternehmen ohne Zusatzkosten im Rahmen ihrer Mitgliedschaft.

Euro

Kleiner Beitrag – große Wirkung

Die sdw fördert junge Talente in Schule, Ausbildung und Studium.

Unternehmen spenden 1 Euro pro Mitarbeiter und Jahr.

Mit dem Chancen-Euro werden noch mehr junge Menschen gefördert, finden ihren Einstieg in den Beruf und bringen die Gesellschaft nach vorne.

Weitere Infos zur Initiative unter www.chancen-euro.de. Foto: sdw

„Tue Gutes und rede darüber“, heißt es. Südwesttextil gibt seinen Mitgliedern jetzt eine weitere Möglichkeit, sich als engagiertes Unternehmen und guter Arbeitgeber zu

präsentieren, der gesellschaftliche Verantwortung übernimmt und sich für den Nachwuchs einsetzt. Die Stiftung der deutschen Wirtschaft ist eine Einrichtung

/ Online-Vertriebskanal auswählen und einsetzen / Waren- oder Dienstleistungssortiment mitgestalten und online bewirtschaften / Beschaffung unterstützen / Vertragsanbahnung gestalten (vor Klick) / Verträge aus Online-Vertrieb kundenorientiert abwickeln (nach Klick) / Kundenkommunikation gestalten / Online-Marketing umsetzen / Kaufmännische Steuerung und Kontrolle / Arbeitsmethoden im E-Commerce

Fragen an: Dipl.-Ökonomin Christine Schneider Tel.: +49 711 21050-25 schneider@suedwesttextil.de

Seminare Bildungswerk

Neuer Ausbildungsberuf für E-Commerce Im E-Commerce werden überdurchschnittlich viele hochschulisch Qualifizierte oder Quereinsteiger eingesetzt, während die Ausbildungsquote in diesen Unternehmen sehr gering ist. Um eine kaufmännische Qualifikation anbieten zu können, soll nach der dynamischen Expansion des ECommerce nun ein neuer dreijähriger Ausbildungsberuf trotz zahlreicher Schnittstellen zu bereits existierenden kaufmännischen Ausbildungsberufen, wie z. B. Groß- und Außenhandel, Dialogmarketing, Marketingkommunikation, Büromanagement und Einzelhandel, geschaffen werden. Dieser Ausbildungsberuf soll den neuen Anforderungen, die der Wachstumsbereich E-Commerce stellt, Rechnung tragen. Der Ausbildungsrahmenplan sieht derzeit folgende neun Berufsbildpositionen vor:

der Arbeitgeber-Dachorganisation BDA. Sie fördert rundich3mir 700 „Das habe nicht träumen l Schülerinnen und Schüler, AuszuNaturwissenschaften fand Jana, 23, sc bildende, Studierende und Promotoll. Als Kind ist sie nach Deutschland ein Studium war lange außer Reichwe vierende. Der Chancen-Euro soll Die Stiftung der Deutschen Wirtscha Potenzial erkannt und unterstützt sie dazu beitragen, noch mehr junge Stipendium auf ihrem Weg zur Ingen Talente zu fördern, die sonst vielleicht unentdeckt bleiben. So werden nicht nur Einser-Abiturienten „Die sdw war ein richtiger Wachr für sondern mich.“ in Stipendien geleitet, auch Menschen aus NichtakademikerAls Guido, 22, die Schule abbrach, hat n mehr an ihn geglaubt. Mit der sdw hat e Familien bzw. mit Stärken dem Ziel „Beentdeckt und einen Ausbildu Heute ist er Gasturbinenme rufsausbildung stattgefunden. Studium“. und kann im Betrieb zeigen, was er dra Mit der Förderung möchte Südwesttextil auch Zugang zu den „Ich weiß nicht, wo ich ohne die F Geförderten und damit zu chancender sdw heute stehen würde.“ reichen und besonders motivierten Familie war es nicht selbstve NachwuchskräftenIn Thomas’ erhalten. Mit jemand auf das Gymnasium geht und dem durch Südwesttextil initiierten, Unterstützung der sdw hat er sein Stud ist Thomas, 29, stellvertretend bislang einmaligenHeute Modell „Ein Grundschule und kann so sehr viel an Verband fördert fürGeneration seine Mitglieweitergeben. der“ wird dies besser gelingen als bisher.

Seminarangebot der Akademie für Personal- und Organisationsentwicklung im Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft in Kooperation mit Südwesttextil. Foto: iStock.com/ipopba

Der Schwerpunkt dieser Ausbildung liegt im Bereich Marketing. Da jedoch auch das Wissen und die Einhaltung von rechtlichen Vorgaben im Online-Handel ausgesprochen wichtig sind, wird diskutiert, ob es eine eigene Berufsbildposition geben soll, um die besondere Bedeutung von Rechtsfragen für den Beruf herauszustellen. Momentan sind die Rechtsfragen in die genannten Berufsbildpositionen eingebettet. Im Bereich Logistik soll sich auf Schnittstellenkompetenzen beschränkt werden, da alles Weiterführende in den Bereich der Fachkraft für Lagerlogistik oder des Fachlageristen fallen würde. Ziel ist es, den Beruf erstmalig zum Ausbildungsjahr 2018/2019 auszubilden. Mit einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger wird jedoch erst im 1. Quartal 2018 gerechnet. Ca. 1 000 Ausbildungsverhältnisse werden insgesamt für die Bereiche Handel und Dienstleistungen für das erste Jahr prognostiziert.

Führen in der virtuellen Arbeitswelt 22. bis 23. Mai 2017, Haus Steinheim Assistenz mit Managementqualitäten 19. bis 20. Juni 2017, Haus Steinheim Grundlagen der Entgeltabrechnung für Nachwuchskräfte 21. bis 23. Juni 2017, Haus Steinheim www.biwe-akademie.de


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Recht + Steuern

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Einheitliche Rechtsgrundlage für Warenkaufverträge Export: Kürzere Gewährleistung bei Anwendung des UN-Kaufrechts (CISG) Ein wesentlicher Bestandteil des internationalen Kaufrechts ist das sogenannte UN-Kaufrecht (offiziell: „United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods“, kurz CISG). Dieses ist seit dem 1. Januar 1991 Bestandteil des deutschen Rechts und weltweit in 85 Staaten in Kraft. Es stellt eine einheitliche Rechtsgrundlage für Warenkaufverträge zwischen Vertragspartnern aus unterschiedlichen Staaten dar. Entscheidend für die Frage, ob die Vertragspartner unterschiedlichen Staaten angehören, ist nicht ihre Nationalität, sondern bei Unternehmen der Ort ihres Sitzes und bei natürlichen Personen der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts. Das UN-Kaufrecht ist also anwendbar zwischen Parteien, die ihre Niederlassungen in verschiedenen Staaten haben, wenn diese Staaten Vertragsstaaten sind oder wenn die Regeln des internationalen Privatrechts zur Anwendung des Rechts eines Vertragsstaats führen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts setzt nicht voraus, dass die Beteiligten Kaufleute sind. Wenn der Kauf aber zu rein privaten Zwecken getätigt wird und dies für den Verkäufer erkennbar ist, ist das UN-Kaufrecht allerdings nicht anwendbar. Lange Zeit war es weit verbreitet, das UN-Kaufrecht pauschal auszuschließen, damit es in Kaufverträgen keine Anwendung findet – ohne zu prüfen, ob dies im konkreten Fall überhaupt sinnvoll ist. Auch heute geschieht dies noch häufig. Ein Grund dafür war, dass es im Vergleich zum deutschen Recht bislang noch wenig Rechtsprechung gab, so dass eine gewisse Unsicherheit darüber herrschte, wie die Vorschriften sich konkret auswirken würden. Dieses Argument schwächt sich jedoch mit fortschreitender Zeit immer weiter ab und der folgende Fall zeigt eindrucksvoll, dass die Bestimmungen des UN-Kaufrechts für ein Exportunternehmen durchaus sehr vorteilhaft sein können:

Vertragspartner, der sie an einen Verbraucher weiterverkauft (deutscher Exporteur > französischer

Haftung des Exporteurs: zwei oder fünf Jahre? Angenommen, ein deutscher Exporteur von Textilien verkauft Waren an einen französischen

Ohne CISG: Gewährleistung bis zu fünf Jahre Der Aufwendungsersatzanspruch des Importeurs gegenüber dem Exporteur (also der Anspruch auf

Ersatz der vorgenannten Kosten) verjährt nach deutschem Recht grundsätzlich zwei Jahre nach Ab-

Ein pauschaler Ausschluss des UN-Kaufrechts ist keinesfalls zu empfehlen. Foto: iStock.com/Prasit Rodphan

Importeur > Verbraucher). Darauf, ob er diese selbst herstellt oder wiederum Händler ist, kommt es nicht an. Zwei Jahre und einen Monat später stellt der Verbraucher dann fest, dass er die Waren bereits in mangelhaftem Zustand erhalten hat. Bei Vorliegen der in diesem Rahmen nicht zu erörternden Voraussetzungen kann er nach deutschem Recht vom Importeur nicht nur verlangen, dass der Mangel beseitigt oder eine mangelfreie Sache geliefert wird; der Verbraucher hat auch einen Anspruch darauf, dass die hierfür erforderlichen Kosten wie Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten von dem französischen Importeur (also seinem Vertragspartner) übernommen werden. Der Importeur kann diese Kosten seinerseits unter bestimmten Voraussetzungen bei dem deutschen Exporteur geltend machen. Die Antwort auf die Frage, wie lange nach der Übergabe der Importeur diese Kosten beim Exporteur geltend machen kann, unterscheidet sich erheblich, je nachdem, ob das UN-Kaufrecht Anwendung findet oder nicht.

lieferung der Sache vom Exporteur an den Importeur. Die Verjährung tritt allerdings frühestens zwei Monate nach dem Zeitpunkt ein, in dem der Importeur die Ansprüche des Verbrauchers erfüllt hat (§ 479 Abs. 2 Satz 1 BGB). Wenn der Verbraucher also seine Ansprüche erst spät geltend macht, ist der Anspruch des Importeurs gegen den Exporteur noch nicht verjährt, auch wenn die Ablieferung der Sache an den Importeur bereits mehr als zwei Jahre zurückliegt. Spätestens fünf Jahre nach Ablieferung der Sache an den Importeur tritt allerdings in jedem Fall Verjährung ein (§ 479 Abs. 2 Satz 2 BGB). Die Verjährung kann zum Beispiel durch Erhebung einer Klage vor dem zuständigen Gericht gehemmt werden. Zwei Jahre und einen Monat nach Übergabe der Waren an den Importeur kann dieser also die Kosten, die ihm aufgrund des Anspruchs des Verbrauchers gegen ihn entstanden sind, noch gegenüber dem Exporteur geltend machen. Zusammenfassend ist festzustellen: Der Exporteur kann sich bei Geltung des deutschen Rechts erst fünf Jahre nach Übergabe der Waren an seinen Vertragspartner sicher sein, von diesem nicht mehr in Anspruch genommen zu werden.

Mit CISG: Nur zwei Jahre Gewährleistung Im CISG hingegen ist festgelegt, dass Mängelansprüche nur bis zwei Jahre nach Übergabe geltend gemacht werden können. Ist das UNKaufrecht also anwendbar, besteht bei obigem Beispiel zwei Jahre und einen Monat nach Übergabe der Ware an den Importeur grundsätzlich kein solcher Anspruch mehr gegen den Exporteur. Das CISG bietet dem Exporteur also bereits nach zwei Jahren Rechtssicherheit. Fazit: Haftungsrisiko verringern durch Anwendung des UN-Kaufrechts Das Beispiel zeigt, dass das UNKaufrecht auch erhebliche Vorteile hat. Exporteure können sich bei Ausschluss des UN-Kaufrechts erst fünf Jahre nach Ablieferung der Ware sicher sein, nicht mehr wegen eines angeblichen Mangels in Anspruch genommen zu werden. Ohne einen solchen Ausschluss haben sie diese Sicherheit bereits nach zwei Jahren. Die Anwendung des CISG ist also grundsätzlich von Vorteil für Exportunternehmen. Im Vergleich zu den deutschen Gesetzen bringt das CISG allerdings auch einige Nachteile: Zum Beispiel muss der Käufer die Mangelhaftigkeit der Ware im Gegensatz zur Regelung im deutschen Handelsgesetzbuch nicht unverzüglich rügen. Diese nachteiligen Regelungen können allerdings modifiziert oder ausgeschlossen werden. Daraus folgt, dass ein pauschaler Ausschluss des UN-Kaufrechts keinesfalls zu empfehlen ist. Vielmehr sollten die Verkaufsverträge einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen so ausgestaltet werden, dass die Vorteile von BGB sowie HGB einerseits und CISG andererseits bestmöglich kombiniert werden.

Autor Dr. Christoph von Burgsdorff, LL.M. (University of Essex) ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Partner der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Hamburg.


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MAI 2017 I NR. 109

Neue Zeitarbeit-Zuschläge Im Herbst des vergangenen Jahres ist die IG Metall mit einem Vorschlag zur Anpassung des „Tarifvertrags über Branchenzuschläge

satzdauer von bislang 20 Prozent auf 19 Prozent REDUZIERT und nach einer Einsatzdauer von neun Monaten VERRINGERT sich der

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Zeitarbeit und Werkverträge Die BDA hat ein FAQ-Papier zu häufig gestellten Fragen zur Auslegung des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) erstellt. Diese Ausarbeitung soll in den kommenden Monaten weiter ergänzt und dabei insbesondere die fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit berücksichtigt werden. Die BDA wird zudem ein erläuterndes Praxishandbuch zum neuen AÜG veröffentlichen. Dieses soll voraussichtlich im Mai 2017 erscheinen. Das FAQ-Papier gibt es im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de unter „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“ zum Download.

Rechte schwerbehinderter Menschen bei Kündigung gestärkt

Foto: iStock.com/BrianAJackson

für Arbeitnehmerüberlassungen in der Textil- und Bekleidungsindustrie“ (TV BZ TB) an uns Arbeitgeberverbände herangetreten. Dieser Vorschlag sah vor, dass der bisherige TV BZ TB um eine weitere Erhöhungsstufe – und zwar nach 15 Monaten – ergänzt wird und der Zuschlag sich dann von den bisherigen 25 Prozent (nach neun Monaten) auf 37,5 Prozent erhöhen sollte. Wir haben diesen Vorschlag als deutlich unangemessen und zu hoch zurückgewiesen. In den vergangenen Monaten hat unser Dachverband textil+mode auch im Namen von Südwesttextil weitere intensive Gespräche mit der IG Metall geführt, in denen letztlich ein für die Unternehmen der Textil- und Bekleidungsbranche tragfähiger Kompromiss gefunden werden konnte, der – vorbehaltlich der Einigung zwischen IG Metall und Zeitarbeitsverbänden – wie folgt aussähe: Danach wird die Höhe des Zuschlags nach sieben Monaten Ein-

Recht + Steuern

bisherige Zuschlag von 25 Prozent auf 23 Prozent. Dies ist eine Verbesserung der Konditionen für den Großteil der Zeitarbeiter-Einsätze in unseren Mitgliedsunternehmen. Nach 15 Monaten Einsatzdauer beträgt der Prozentsatz dann zukünftig 27 Prozent. Der sogenannte Deckel (Einredemöglichkeit des Einsatzunternehmens gegenüber dem Zeitarbeitsunternehmen) wird aus politischen Gründen in den neuen Branchenzuschlags-Tarifverträgen bei 100 Prozent liegen (bislang 90-Prozent-Deckel). Zur besseren Veranschaulichung der Änderungen gibt es im Mitgliederbereich von www. suedwesttextil.de unter „Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)“ eine kurze Präsentation zum Download. Fragen an: Nathan Binkowski Tel.: +49 711 21050-21 binkowski@suedwesttextil.de

Bereits zum 30. Dezember 2016 wurden die Rechte schwerbehinderter Mitarbeiter gestärkt. Diese sehen vor, die Schwerbehindertenvertretung, soweit im Betrieb vorhanden, bei jeder Kündigung zwingend zu beteiligen. Eine ohne diese Beteiligung ausgesprochene Kündigung ist unwirksam. Dies gilt auch für Kündigungen in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses. Innerhalb der ersten sechs Monate besteht zwar kein Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, gleichwohl ist auch bei Kündigungen in diesem Stadium der Beschäftigung die Schwerbehindertenvertretung zwingend zu beteiligen. Mehr zu dem Thema unter www.suedwesttextil.de/nachrichten/kuendigungschwerbehinderung.

Pfändungsfreigrenzen erhöht Am 7. April wurden die neuen Pfändungsfreigrenzen für das laufende Jahr im Bundesgesetzblatt verkündet. Ab dem 1. Juli 2017 gelten damit höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Erhöht werden die geschützten Beträge nach § 850 c ZPO, die bei einer Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte nicht gepfändet werden dürfen. Die Höhe der Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen wird jeweils zum 1. Juli eines jeden zweiten Jahres an die Entwicklung des steuerlichen Freibetrages für das Existenzminimum angepasst. Zuletzt sind die Pfändungsfreigrenzen 2015 erhöht worden. Die Pfändungsfreigrenzen gibt es im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil. de unter „Pfändungsfreigrenzen“ zum Download.

Termin vormerken

/ Managerhaftung – Risikomanagement für Geschäftsführer und Vorstand 28. Juni 2017, Stuttgart Airport

Jetzt anmelden unter www.suedwesttextil.de/veranstaltungen, roedder@suedwesttextil.de oder +49 711 21050 - 23

Achtung – neue Tarifverträge Aufgrund des Tarifabschlusses wurden der Lohntarifvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer, der Gehaltstarifvertrag, der Tarifvertrag für Auszubildenden sowie die Urlaubsregelungen angepasst. Die neuen Tarifverträge stehen ab sofort im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de unter „Tarifverträge“ sowie als pdf-Dateien in den jeweiligen Rubriken bereit. Neu ist die Zusammenfassung der aktualisierten Verträge in einer Tarifsammlung Textil und Bekleidung.


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SÜDWESTTEXT

Technik + Umwelt

MAI 2017 I NR. 109

Infektionsschutz: Permethrin muss sein! Die Textilverbände machen den Weg im Dschungel der EU-Biozid-Verordnung frei Schleichend ist in den letzten Jahren ganz Süddeutschland zum FSME-Risikogebiet geworden. Textilien mit Permethrin-Funktionalisierung sind der beste passive Infektionsschutz gegen krankheitsübertragende, stechende Insekten, den sogenannten Vektoren. Textiler sind bei Vektorenschutztextilien hochinnovativ, wenn da nicht noch das Dickicht der EUBiozid-Verordnung zu durchdringen wäre. Die Textilverbände, allen voran Südwesttextil und der VTB, die AFBW sowie der Gesamtverband textil+mode, sorgten in den letzten Monaten daher im Dialog mit der zuständigen nationalen Aufsichtsbehörde, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA), für Klarheit. Der Weg ist nun frei für Textilien mit Permethrin-Vektorenschutz, wie z. B. gegen Zeckenbiss schützende Waldarbeiterschutzbekleidung u. v. m. als auch für neue Faserinnovationen. Der derzeit einzig wirkende waschpermanente Vektorenschutz auf Textilien kann nur mit Permethrin gewährleistet werden. Permethrin unterliegt, als Biozidwirkstoff eingesetzt, der EU-Biozid-Verordnung und damit ganz besonderen Regeln, von denen die wichtigsten nachfolgend aufgeführt sind: / Textilien mit einer beworbenen

Biozid-Permethrin-Funktion müssen nicht generell als Biozidprodukt zugelassen werden, wenn aus den Werbeaussagen hervorgeht, dass es sich um eine biozide Permethrin-Zusatzausrüstung handelt. Damit wird das Textil zur behandelten Ware und ist kein zuzulassendes Biozidprodukt. / Von oben genannter Regel gibt

es wenige Ausnahmen. Beispiel: Ein Moskitonetz mit einer Permethrin-Funktionalisierung ist ein nach der Biozid-VO zulassungspflichtiges Biozidprodukt. Das Textil dient rein zur Abwehr eines Schadorganismus (sowohl durch physikalische als auch chemische Wirkung) und hat daher laut EU-Biozid-VO eine primäre Biozidfunktion. Die

Zulassung eines solchen Textils zum Biozidprodukt ist möglich, jedoch für reine Textiler schwierig und vor allem teuer.

die nun erfolgte Klärung der Textilverbände mit der BAuA in Sachen Permethrin konnten diese Innovationen abgesichert und die Unter-

Der derzeit einzig wirkende waschpermanente Vektorenschutz auf Textilien kann nur mit Permethrin gewährleistet werden. Foto: iStock.com/Henrik_L

/ Eine

Vermarktung/Bewerbung eines mit Permethrin ausgerüsteten Textils mit beworbenen Repellentfunktionen, z. B. auch unter dem Begriff „Hot-FeetEffekt“ beworben, ist in der EU nicht mehr erlaubt, da der Wirkstoff Permethrin in der entsprechenden Produktklasse PT 19 (Repellents) nicht genehmigt wurde.

/ Es verbleiben daher nur Wer-

beaussagen die in die Produktklasse PT 18 (Insektizide) führen, in der Permethrin genehmigt wurde. Auch diese Werbeaussagen dürfen keine primäre Biozidfunktion bei einem Textil hervorrufen. / Die Textilien sind laut Genehmi-

gungsdossier für den Wirkstoff Permethrin zusätzlich mit dem Attribut „hautsensibilisierend“ zu kennzeichnen. Aktuell sind sehr innovative Technologien im Bereich des Vektorenschutzes bei unseren Mitgliedern in der finalen Kommerzialisierung, mit denen der Permethrin-Einsatz minimiert und die Resorption durch den Träger verhindert werden kann. Diese Materialentwicklungen sind insbesondere für innovative Spin-offs, Start-ups oder kleine und mittelständische Textilunternehmen wichtig. Durch

Foto: iStock.com/RCKeller

nehmen vor zum Teil existentiellen Schäden bewahrt werden. Die Biozid-Verordnung und speziell das Thema Permethrin ist jedoch weiter ein Thema für Spezialisten, die Marketing, Technik, Chemie, Innovation und gesetzliche Vorgaben rechtssicher verknüpfen können. Nicht selten müssen für ein Textil komplette Marketing- und Werbestrategien durchdacht, Verpackungen und Kennzeichnungen bis hin zu Beipackzetteln und Lieferscheinen entsprechend entworfen, überprüft und ausgerichtet werden. Im Einzelfall ist es daher immer angezeigt, sich Expertenrat einzuholen. Dafür stehen die Spezialisten von Südwesttextil, dem VTB, der AFBW sowie des Gesamtverbands textil+mode ihren Mitgliedern gerne zur Verfügung! Fragen an: Dipl.-Ing.(FH) Stefan Thumm Tel.: +49 151 281 090 45 umwelt@suedwesttextil.de

Termine AFBW Sitzung – Aushärten mit UV-Technologie Am 17. Mai findet im Rahmen der Hausmesse der Firma IST Metz in Nürtingen von 09.30 bis 13.00 Uhr die Sitzung der AFBW AG Textile Techniken mit dem Schwerpunkt „Aushärten mit UV-Technologie“ statt. Die fachliche Leitung hat Prof. Dr. Markus Milwich vom ITV Denkendorf. Mehr unter www. suedwesttextil.de/veranstaltungen. Deutsch-Äthiopisches Wirtschaftsforum Die am 31. Mai im Haus der Wirtschaft in Stuttgart stattfindende Veranstaltung hat das Ziel, die Potenziale Äthiopiens als Geschäftsund Investitionsstandort für die Textilindustrie zu verdeutlichen sowie Anknüpfungsmöglichkeiten für deutsche Unternehmen zu eruieren. Die Textilwirtschaft ist ein zentraler Wirtschaftszweig Äthiopiens, und in den örtlichen Industrieparks haben sich bereits internationale Unternehmen niedergelassen und produzieren für den Weltmarkt. Mehr unter www.bw-i.de. Jazz im Olymp Am 14. und 15. Juni 2017 (Fronleichnam) findet das „Jazz im Olymp“– Festival 2017 bereits zum 16. Mal auf dem Olymp-Firmengelände in Bietigheim-Bissingen statt. Erwartet werden hochkarätige nationale und internationale Musiker und Bands. Die kompletten Einnahmen aus den Eintrittsgeldern und dem Losverkauf sowie Spenden werden direkt und ohne Abzug der Olymp-BeznerStiftung zugeführt. Mehr unter www.olymp-bezner-stiftung.de. „Texklusiv“-Seminar Vom 3. bis 4. Juli veranstaltet Südwesttextil auf Schloss Haigerloch das Texklusiv-Seminar „Vom Dialog zum Deal: Überzeugend & souverän Verhandlungen führen“. Der Trainer ist Stefan Schorn – ausgewiesener Experte in Sachen Kommunikation und Coaching. Ziel ist es, die vorhandenen argumentativen und dialogischen Fertigkeiten in geschäftlichen Situationen zu verbessern: extern mit Kunden und Partnern, intern mit Mitarbeitern oder Kollegen. Anmeldung unter www.suedwesttextil.de.


MAI 2017 I NR. 109

SÜDWESTTEXT

Technik + Umwelt

Workshop „Persönliche Schutzausrüstungen (PSA)“

t+m Positionspapier zu REACH REFIT Die Europäische Kommission führt eine öffentliche Online-Konsultation zur REFIT-Bewertung (REFIT = regulatory fitness and performance programme) von REACH durch. Am 1. Juni 2017 wird die zweite REACH-Überprüfung fällig. Ende Januar endete die öffentliche Konsultation in Bezug auf die REACH REFIT Evaluation der EU-Kommission. Ziel der öffentlichen Konsultation war es, Stakeholder-Ansichten über die allgemeine Herangehensweise an die Evaluierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien (REACH) sowie der sogenannten Regulatory Fitness (REFIT) zu erhalten und die Meinungen der Stakeholder über die Stärken und Schwächen von REACH zu sammeln.Unter Foto: iStock.com/donskarpo maßgeblicher Beteiligung von Südwesttextil, VTB und AFBW wurde ein t+m-Positionspapier erstellt, das nach den bisher gemachten Erfahrungen einen deutlich kritischen Blick auf bestimmte REACH-Werkzeuge und deren konkrete Auswirkungen für unsere Industrie wirft und darstellt. Das Positionspapier gibt es im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de unter „Positionen“ zum Download.

Termin vormerken

/ Energietag – gesetzliche Änderungen

© iStock.com/eyegelb

17. Mai 2017, Landgasthof Hotel Linde, Günzburg

Jetzt anmelden unter www.suedwesttextil.de/veranstaltungen, braun@suedwesttextil.de oder +49 711 21050 - 13

Innovationspreis Baden-Württemberg 2017 – jetzt bewerben Auch in diesem Jahr möchte Baden-Württemberg mit dem Dr.Rudolf-Eberle-Preis kluge Köpfe und die führende technologische Position der Wirtschaft im Land sichtbar machen. Ab sofort können sich im Land ansässige kleine und mittlere Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 100 Millionen Euro aus Industrie, Handwerk und technologischer Dienstleistung wieder mit beispielhaften Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen bewerben. Einsendeschluss ist der 31. Mai. Das Land vergibt in diesem Jahr Preise in Höhe von insgesamt 50 000 Euro. Eine fachkundige Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft bewertet die Bewerbungen nach ihrem technischen Fortschritt, der besonderen unternehmerischen Leistung und dem nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Die Preise werden im Herbst verliehen. Einen Sonderpreis verleiht die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH in Höhe von 7 500 Euro. Dieser richtet sich an junge Unternehmen aus BadenWürttemberg, die nicht älter als zehn Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro erzielen. Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es unter www.innovationspreis-bw.de.

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Ation bw innoV 2017 innoVAtionSPREiS DES LAnDES bADEn-wURttEMbERG DR.-RUDoLf-EbERLE-PREiS AUSSCHREibUnG 2017

Im Januar hat in Berlin ein Workshop zur Umsetzung der neuen PSA-Verordnung, organisiert von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), dem Finnischen Institut für Gesundheit am Arbeitsplatz (FIOH) sowie dem Europäischen Sicherheitsverband (ESF), stattgefunden. Die Präsentationen zum Workshop sind im Mitgliederbereich von www. suedwesttextil.de verfügbar. Die PSA-Verordnung (2016/425) wird am 21. April 2018 in Kraft treten. Die Wirtschaftsbeteiligten, benannten Stellen, Behörden und Anwender bereiten sich auf die Anwendung vor und stehen vor Fragen im Zusammenhang mit der Auslegung des Textes und der praktischen Umsetzung der neuen Regeln. In dem Workshop wurden diese Fragen aufgegriffen und mit allen an der Umsetzung Beteiligten diskutiert. Die Präsentationen stehen zum Download bereit. Literaturempfehlung: „Persönliche Schutzausrüstung – Die neue PSA-Verordnung – Erläuterungen für die praktische Umsetzung“ von Axel Hüchelbach (ZLS) und Marc Schulze (BMAS).

Achtung – Haben Sie Ihre Strommengen gemeldet? Um die Übergangsregelungen mit den ermäßigten KWK-Umlagen in Anspruch nehmen zu können, mussten die Unternehmen ihren Stromnetzbetreibern die aus dem Netz bezogenen Strommengen bis zum 31. März 2017 melden. Hierüber sollten die Netzbetreiber ihre Kunden eigentlich informiert haben. Falls das nicht der Fall ist und die Unternehmen bisher noch nichts gemeldet haben, müssen sie jetzt umgehend mit ihren Netzbetreibern Kontakt aufnehmen, um den Meldepflichten nachzukommen. Auf diese Weise ist es unter Umständen möglich, über eine Kulanzregelung die Fristüberschreitung zu heilen.


16  Zu guter Letzt

SÜDWESTTEXT

Mai 2017 I Nr. 109

Impressionen der Jahresversammlung 2017

Bildnachweis Von links nach rechts: Karoline Ihling-Fehrle (Alfred Apelt), Marion Johannsen (Landesvereinigung BW Arbeitgeberverbände), Donata Apelt-Ihling (Vizepräsidentin Südwesttextil), Prof. Dr. Anne-Marie Grundmeier (PH Freiburg), Holger Kappus (Madeira Garnfabrik), Jürgen Fuggenthaler (Badenia Bettcomfort), Meike Hollnaicher (die wegmeister), Friedrich Roitzsch (Zauberer), Ingo Sartoris (Triumph International), Patrick Krauß (stv. Hauptgeschäftsführer Südwesttextil), Martin Sambeth (IG Metall), Martin Obst (IG Metall), Prof. Dr. Götz T. Gresser (ITV Denkendorf), Prof. Dr. Heinrich Planck (PolyMedics Innovations), Ulrike Möller (AFBW), Günther Leßnerkraus (Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg), Dr. Oliver Maetschke (Ettlin), Stephan Schulz (Schatzmeister Südwesttextil), Hannah Bussmann (Südwesttextil), Dr. Steffen Gaber (Luther Rechtsanwaltsgesellschaft), Marcus Janßen (Gustav Gerster), Klaus Gudat (Gruschwitz), Thomas Diels (Ettlin), Dr. Manfred Kroneberg (Dommer), Taner Coskun (Otto Textil), Prof. Dr. Stefan Mecheels (Hohenstein Institute), Matthias Rentschler (Gatex), Friedrich Roitzsch (Zauberer), Michael Pöhlig (IVGT), Karoline Ihling-Fehrle (Alfred Apelt), Donata Apelt-Ihling (Vizepräsidentin Südwesttextil), Friedrich Roitzsch (Zauberer), Sabine Dirlewanger (Staatl. Modeschule Stuttgart), Susanne Wirz (Pellens & Loick), Steffen Meiler (Coats Thread Germany), Sebastian Ihling (Alfred Apelt), Steffen Herrmannsdörfer (Vizepräsident Südwesttextil), Taner Coskun (Otto Textil), Ines Bauer (Angora-Moden), Tobias Maier (Coats Thread Germany), Prof. Dr. Meike Tilebein (DITF), Günther Leßnerkraus (WM Baden-Württemberg)

Weitere Impressionen unter www.suedwesttextil.de

Impressum © Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers. Verband der Südwestdeutschen Textil- und Bekleidungsindustrie Südwesttextil e. V. Kernerstraße 59 70182 Stuttgart

Präsident Bodo Th. Bölzle

Telefon +49 711 21050-0 Telefax +49 711 233718 Internet www.suedwesttextil.de

Verantwortlich für Inhalt und Layout Simone Diebold

Hauptgeschäftsführer Peter Haas

Der Bezug der Südwesttext ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Druck Gress-Druck GmbH Fellbach Auflage 1 350 Exemplare Erscheinungsweise zweimonatlich


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